Quelle

AS 2018 641

Verordnung
über die militärischen Informationssysteme
(MIV)

Änderung vom 10. Januar 2018

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 16. Dezember 20091 über die militärischen Informationssysteme wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf Artikel 186 des Bundesgesetzes vom3. Oktober 20082 über die militärischen Informationssysteme (MIG), auf Artikel 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom3. Februar 19953 (MG), auf Artikel 75 Absatz 1 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom4. Oktober 20024 (BZG) und auf Artikel 27 Absatz 5 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20005 (BPG), Ersatz von Ausdrücken

In den Artikeln 5 Absätze1 und 3–9, 62 Absatz 2, 64 Einleitungssatz sowie 70l Absatz 2 wird «Führungsstab der Armee» ersetzt durch «Gruppe Verteidigung», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.

In den Artikeln 15 Absatz 2, 18, 20 Absatz 2, 22, 23, 25 Absatz 2, 27 und 28 wird «Armeestab» ersetzt durch «Gruppe Verteidigung», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.

In den Artikeln 30 Absatz 2, 32 und 33 Absatz 1 wird «Heer» ersetzt durch «Gruppe Verteidigung», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.

In den Artikeln 34b, 34d und 34e wird «Komp Zen SWISSINT» ersetzt durch «Gruppe Verteidigung», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.

In den Artikeln 50, 53 Absatz 2, 55 und 56 Absatz 1 wird «FUB» ersetzt durch «Gruppe Verteidigung».

In den Artikeln 72i Absatz 2, 72iter und 72iquater Absatz 2 wird «ZSHAM» ersetzt durch «Gruppe Verteidigung».

Art. 1 Einleitungssatz und Bst. d

Diese Verordnung regelt die Bearbeitung von Personendaten in Informationssystemen und beim Einsatz von Überwachungsmitteln innerhalb des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), insbesondere in der Armee und der Militärverwaltung, durch:

d. Dritte, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Militärwesen oder für das VBS erfüllen.

Art. 2 Sachüberschrift und Abs. 2

Grundsätze der Bearbeitung nicht besonders schützenswerter Personendaten und Verbund der Informationssysteme

Zum Verbund der Informationssysteme gemäss Artikel 4 MIG gehören auch die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme. Sowohl zwischen diesen selbst als auch zwischen ihnen und den im MIG geregelten Informationssystemen kann insbesondere die Datenübertragung gemäss Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b MIG unter den dort genannten Voraussetzungen erfolgen.

Art. 2a und 2b einfügen vor dem Gliederungstitel des2. Kapitels

Art. 2a Inhaber der Datensammlungen und verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung

(Art. 186 Abs. 1 Bst. a MIG) Bei den Informationssystemen, die gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung betrieben werden, ist Inhaberin der Datensammlung und für den Datenschutz verantwortliches Bundesorgan die in Anhang 1 jeweils aufgeführte Verwaltungseinheit.

Art. 2b Technische Zusammenführung der Informationssysteme der Gruppe Verteidigung

(Art.4, 5 und 186 Abs. 2 Bst. a MIG) Mehrere Informationssysteme können technisch zusammengeführt und über dieselbe technische Plattform, Infrastruktur, Applikation oder Datenbank betrieben werden, sofern:

a. sie gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung oder einer ihr untergeordneten Verwaltungseinheit betrieben werden;

  1. für alle betreffenden Informationssysteme dieselbe Verwaltungseinheit die Inhaberin der Datensammlung und das für den Datenschutz verantwortliche Bundesorgan ist;

  2. für jedes einzelne Informationssystem die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen im MIG und in dieser Verordnung, eingehalten und Umfang und Zweck der Datenbearbeitung sowie die Zugriffsrechte nicht erweitert werden; und

  3. in den Bearbeitungsreglementen der betreffenden Informationssysteme aufgezeigt wird, dass und wie die Anforderungen gemäss Buchstabe c erfüllt werden.

Gliederungstitel vor Art. 3 2. Kapitel: Personalinformationssysteme 1. Abschnitt: Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes

Art. 3 Abs. 1 Bst. a

Der Bund trägt die Kosten:

a. des Betriebs und der Wartung des Personalinformationssystems der Armee und des Zivilschutzes (PISA);

Art. 4 Daten

(Art. 14 MIG)

Die im PISA enthaltenen Personendaten sind in Anhang 1a aufgeführt.

Die Daten nach Anhang 1a Ziffern1.8 und 2.7 werden nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erhoben.

Angehörige von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen melden ab Zuteilung in die Formation dem für sie zuständigen Kommandanten ihre Telefonnummern, ihre E-Mail-Adressen und ihre Wohnadresse sowie Änderungen dieser Daten unaufgefordert innert 14 Tagen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und die für den Zivilschutz zuständigen Stellen von Bund und Kantonen bearbeiten im PISA zu administrativen Zwecken, insbesondere zur Kontaktaufnahme und für die Lohnabrechnung, die in Anhang 1a mit einem Stern markierten Daten von Personen, die im Zivilschutz, ohne Anspruch auf Erwerbsersatz zu haben:

  1. für befristete Einsätze herangezogen werden;

  2. Ausbildungen erteilen;

  3. an Ausbildungen teilnehmen;

  4. als Rechnungsführer tätig sind.

Art. 5 Abs. 1bis

Die Gruppe Verteidigung beschafft als zuständige Stelle der Militärverwaltung nach Artikel 32c Absatz 4 des Waffengesetzes vom 20. Juni 19976 (WG) die Meldungen der Zentralstelle automatisiert über eine Schnittstelle aus dem Informationssystem integrierte Ressourcenbewirtschaftung (PSN).

Art. 6 Sachüberschrift Daten

(Art. 26 MIG)

Art. 7 Bst. j

Die für den Sanitätsdienst der Armee zuständige Stelle beschafft die Daten für das MEDISA bei:

j. der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS aus Prüfungsergebnissen, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der zu beurteilenden Person beziehen;

Art. 10a Informationssystem Flugmedizin

(Art. 44 MIG) Die im Informationssystem Flugmedizin (MEDIS LW) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 5a aufgeführt.

Art. 15 Abs. 1

Das Informationssystem Auslandkontakte (OpenIBV) dient dem Bewilligungsverfahren für alle Auslandkontakte von Personen nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung vom 24. Juni 20097 über internationale militärische Kontakte, der Auswertung dieser Kontakte und der Reiseberichte sowie der Organisation und Auswertung von Besuchen ausländischer Personen, Behörden und Organisationen.

Art. 17 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das OpenIBV bei der betroffenen Person und deren direkten und indirekten Vorgesetzten.

Art. 34 Datenaufbewahrung

Die Daten des IPont werden während zehn Jahren ab Erfassung aufbewahrt.

Art. 34a Verantwortliches Organ

Die Gruppe Verteidigung betreibt das Informationssystem Auslandeinsatzadministration (HYDRA).

Gliederungstitel vor Art. 35 3. Kapitel: Führungsinformationssysteme

1. Abschnitt: Führungsinformationssysteme nach MIG

Art. 37 Informationssystem Administration für Dienstleistungen

(Art. 86 MIG) Die im Informationssystem Administration für Dienstleistungen (MIL Office) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 16 aufgeführt.

Art. 38 Sachüberschrift, Abs. 1, 2 Einleitungssatz sowie 3 Einleitungssatz und Bst. c Informationssystem Kompetenzmanagement

(Art. 92 MIG)

Die im Informationssystem Kompetenzmanagement (ISKM) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 17 aufgeführt.

Die Daten für das ISKM können über eine Schnittstelle beschafft werden aus:

Die Daten des ISKM werden zugänglich gemacht:

c. den zuständigen Personalfachstellen und Personalverantwortlichen sowie den für die Kaderplanung und -entwicklung und das Kompetenzmanagement zuständigen Personen des VBS zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

3. Kapitel 2. Abschnitt (Art. 43–47)

Art. 48 Abs. 1bis und 2

Betrifft nur den französischen Text.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das AIS.

Art. 51 Abs. 1

Die Gruppe Verteidigung macht die nachstehenden Daten des AIS zugänglich:

  1. den Benutzern und Benutzerinnen des Datennetzwerkes VBS: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 1–27;

  2. den für die Verwaltung des Datennetzwerkes VBS zuständigen Personen: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 28–32;

  3. dem Informationssystem «Führung ab Bern» (FABIS): die Daten nach Anhang 33c Ziffer 1;

d. dem Informationssystem «Militärische Plattform» (MIL PLATTFORM): die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1.

Art. 57a Zweck und verantwortliches Organ

Das militärische Dosimetriesystem (MDS) dient der zentralen Erfassung und Kontrolle der Warn- und Grenzwerte von Strahlendosen, denen Angehörige der Armee sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des VBS während der Ausbildung oder eines Einsatzes ausgesetzt sind.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das MDS.

Art. 57b Daten

Die im MDS enthaltenen Daten sind in Anhang 24a aufgeführt.

Art. 57c Einleitungssatz

Die für das MDS zuständigen Angehörigen der Armee sowie die entsprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des VBS beschaffen die Daten für das MDS:

Art. 57d Einleitungssatz und Bst. a

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des MDS folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:

a. den Strahlenschutzsachverständigen des Kompetenzzentrums der Armee zur Beseitigung von atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln sowie zur Minenräumung (Komp Zen ABC-KAMIR);

Art. 57e Datenaufbewahrung

Die Daten im MDS werden nach der Erfassung längstens während fünf Jahren aufbewahrt.

Gliederungstitel vor Art. 58 4. Kapitel: Ausbildungsinformationssysteme

1. Abschnitt: Ausbildungsinformationssysteme nach MIG

Art. 58

Betrifft nur den französischen Text.

Art. 59 Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS)

(Art. 128 MIG)

Die im Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS; LMS VBS) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 26 aufgeführt.

Die Daten für das LMS VBS können aus dem zentralen Identitätsspeicher nach

Artikel 13 der Verordnung vom 19. Oktober 20168 über Identitätsverwaltungs-

Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes beschafft werden, soweit dies in Anhang 26 vorgesehen ist.

Einfügen vor dem Gliederungstitel des2. Abschnitts des4. Kapitels

Art. 61a Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung

Die im Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung (SPHAIR-Expert) enthaltenen Daten sind in Anhang 28a aufgeführt.

Art. 62 Abs. 1

Das Informationssystem Führungsausbildung (ISFA) dient der Ausbildungskontrolle, der Analyse der Ausbildungsresultate und der Prüfungsorganisation.

Art. 65 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b sowie 2 Bst. a

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des ISFA durch Abrufverfahren den Stellen und Personen zugänglich:

b. die für die Koordination der Prüfungen für die einzelnen Module zuständig sind.

Die Daten des ISFA werden bekannt gegeben:

a. der für die Ausstellung des Zertifikats über die erfolgreiche Absolvierung der einzelnen Module zuständigen zivilen Stelle;

Art. 66 Datenaufbewahrung

Die Daten des ISFA werden nach der Erfassung während fünf Jahren aufbewahrt.

4. Kapitel 3. und 4. Abschnitt (Art. 66a–66j) Gliederungstitel vor Art. 67 5. Kapitel: Sicherheitsinformationssysteme

1. Abschnitt: Sicherheitsinformationssysteme nach MIG

Art. 67 Abs. 2

Folgenden Informationssystemen werden die nachstehenden Daten des SIBAD bekannt gegeben:

  1. dem FABIS: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 2;

  2. dem MIL PLATTFORM: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 2.

Art. 68 Informationssystem Industriesicherheitskontrolle

(Art. 152 MIG)

Die im Informationssystem Industriesicherheitskontrolle (ISKO) enthaltenen, aus dem SIBAD bezogenen Personendaten sind in Anhang 31 Ziffern 1–16, die enthaltenen Firmendaten in Anhang 31 Ziffern 17–50 aufgeführt.

Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen dem Geheimschutzbeauftragten des Arbeitgebers die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 31 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.

Art. 69 Abs. 2

Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen den für die Bearbeitung der Besuchsanträge zuständigen Sicherheitsbehörden des zu besuchenden Landes die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 32 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.

Einfügen vor dem Gliederungstitel des2. Abschnitts des5. Kapitels

Art. 70bis Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit

Die im Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit (JORASYS) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 33bis aufgeführt.

Art. 70a Zweck und verantwortliches Organ

Das elektronische Alarmierungssystem (e-Alarm) dient dem Aufgebot der Mitglieder von Krisenstäben sowie der Angehörigen von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das e-Alarm.

Art. 70b Daten

Die im e-Alarm enthaltenen Daten sind in Anhang 33a aufgeführt.

Art. 70c Einleitungssatz

Die für das e-Alarm verantwortlichen Personen beschaffen die Daten:

Art. 70d Einleitungssatz

Folgende Daten des e-Alarm werden nachstehenden Stellen und Personen bekannt gegeben:

Art. 70e Einleitungssatz

Die im e-Alarm erfassten Daten werden längstens aufbewahrt bis:

Art. 70f Abs. 2

Die Gruppe Verteidigung betreibt das HARAM.

Art. 70l Abs. 1

Das FABIS dient der operativen Führung der Armee über alle Lagen als Führungsinformationssystem. Darin werden Daten zu folgenden Zwecken bearbeitet:

  1. biometrische Identifikation und Vereinzelung von Personen;

  2. Kontrolle, Gewährung, Verweigerung und Protokollierung des Zugangs zum FABIS.

Art. 70n Datenbeschaffung

Die Daten des FABIS werden beschafft:

  1. bei den zum FABIS zugangsberechtigten Personen;

  2. bei den militärischen Kommandos;

  3. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes;

  4. aus dem AIS: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 1;

  5. aus dem SIBAD: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 2.

Art. 70o Datenbekanntgabe

Die Daten des FABIS werden über eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht:

  1. den für den technischen Betrieb des FABIS zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen;

  2. den für die Administration der FABIS-Benutzer, die Erteilung von Zugangsberechtigungen sowie die Zugangskontrolle zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Art. 70p Datenaufbewahrung

Die Daten nach Anhang 33c Ziffern1, 2, 4 und 6 werden ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung der betreffenden Person vernichtet.

Die Daten nach Anhang 33c Ziffern3 und 5 werden ein Jahr nach ihrer Erfassung vernichtet.

5. Abschnitt (Art. 70q–70u) einfügen vor dem Gliederungstitel des6. Kapitels

5. Abschnitt: MIL PLATTFORM

Art. 70q Zweck und verantwortliches Organ

Das MIL PLATTFORM dient der operativen Führung der Armee über alle Lagen als Führungsinformationssystem. Darin werden Daten zur Erfüllung folgender Aufgaben bearbeitet:

  1. biometrische Identifikation und Vereinzelung von Personen;

  2. Kontrolle, Gewährung, Verweigerung und Protokollierung des Zugangs zum MIL PLATTFORM.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das MIL PLATTFORM.

Art. 70r Daten

Die im MIL PLATTFORM enthaltenen Daten sind in Anhang 33d aufgeführt.

Art. 70s Datenbeschaffung

Die Daten des MIL PLATTFORM werden beschafft:

  1. bei den zum MIL PLATTFORM zugangsberechtigten Personen;

  2. bei den militärischen Kommandos;

  3. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes;

  4. aus dem AIS: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1;

  5. aus dem SIBAD: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 2.

Art. 70t Datenbekanntgabe

Die Daten des MIL PLATTFORM werden über eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht:

  1. den für den technischen Betrieb des MIL PLATTFORM zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen;

  2. den für die Administration der MIL PLATTFORM-Benutzer, die Erteilung von Zugangsberechtigungen sowie die Zugangskontrolle zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Art. 70u Datenaufbewahrung

Die Daten nach Anhang 33d Ziffern1, 2, 4 und 6 werden ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung der betreffenden Person vernichtet.

Die Daten nach Anhang 33d Ziffern3 und 5 werden ein Jahr nach ihrer Erfassung vernichtet.

Gliederungstitel vor Art. 71 6. Kapitel: Übrige Informationssysteme

1. Abschnitt: Übrige Informationssysteme nach MIG

Art. 71 Informationssystem Schadenzentrum VBS (SCHAWE)

(Art. 170 MIG) Die im SCHAWE enthaltenen Personendaten sind in Anhang 34 aufgeführt.

Art. 72 Strategisches Informationssystem Logistik (SISLOG)

(Art. 176 MIG) Die im SISLOG enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35 aufgeführt.

Art. 72bis und 72ter einfügen vor dem Gliederungstitel des2. Abschnitts des

6. Kapitels

Art. 72bis PSN

Die im PSN enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35 bis aufgeführt.

Das PSN bezweckt auch den Austausch von Daten zwischen militärischen Informationssystemen und mit Informationssystemen nach Artikel 32a WG.

Die Datenbeschaffung nach Artikel 179d Buchstabe e MIG kann auch aus allen Informationssystemen nach Artikel 32a WG erfolgen.

Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung geben die Daten des PSN zur Erfüllung ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben auch bekannt:

  1. der Zentralstelle Waffen für die Bearbeitung in den Informationssystemen nach Artikel 32a WG;

  2. dem PISA über eine Schnittstelle: die Meldungen der Zentralstelle Waffen nach Artikel 32c Absatz 4 WG.

Art. 72ter Informationssystem Vereins- und Verbandsadministration

(VVAdmin) Die im VVAdmin enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35 ter aufgeführt.

Gliederungstitel vor Art. 72a

2. Abschnitt: Informationssystem Verkehr und Transporte (VT-FSPW)

Art. 72a Zweck und verantwortliches Organ

Das VT-FSPW dient der Bewirtschaftung der Fahrzeugflotte der Berufsmilitärs, insbesondere der Führung und betriebswirtschaftlichen Steuerung sowie der Führung der elektronischen Fahrzeugdossiers.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das VT-FSPW.

Art. 72b Daten

Die im VT-FSPW enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35a aufgeführt.

Art. 72c Einleitungssatz

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das VT-FSPW:

Art. 72d Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung gibt den Lieferanten und dem zuständigen Strassenverkehrsamt die für die Immatrikulation nach der Strassenverkehrsgesetzgebung notwendigen Personen- und Fahrzeugdaten bekannt.

6. Kapitel 3. und 4. Abschnitt (Art. 72f–72gsexies)

Art. 72h

Betrifft nur den französischen Text.

7. Kapitel (Art. 73)

II

Der bisherige Anhang 1 wird zu Anhang 1a und gemäss Beilage geändert.

Diese Verordnung erhält neu die Anhänge1, 28a, 33bis (einfügen vor dem Anhang 33a), 33d, 35bis und 35ter (Anhänge 35bis und 35ter einfügen vor dem Anhang 35a) gemäss Beilage.

Die Anhänge2, 3, 7, 10, 26, 31, 33c, 34 und 35f erhalten die neuen Fassungen gemäss Beilage.

Die Anhänge 5a,8, 9, 16, 17, 19, 24a, 29, 30, 33 und 33a werden gemäss Beilage geändert.

Die Anhänge 21a, 29a, 29b, 35b und 35c werden aufgehoben.

III

Die Zivilschutzverordnung vom5. Dezember 20039 wird wie folgt geändert:

Art. 13 und 40a–40e sowie Anhang 1

IV

Diese Verordnung tritt am1. März 2018 in Kraft.

10. Januar 2018 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

Anhang 1

Inhaber der Datensammlungen und für den Datenschutz verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung Informationssystem Bestimmungen MIG/MIV Inhaber Datensammlung / PISA Personalinformationssystem der Art. 12–17 MIG, Kommando Armee und des Zivilschutzes Art. 3–5 MIV, Ausbildung Anhang 1a MIV (Kdo Ausb) ITR Informationssystem Rekrutie- Art. 18–23 MIG, Kdo Ausb rung Art. 8 MIV, Anhang 3 MIV EAAD Informationssystem Evaluation Art. 48–53 MIG, Kommando Operati- Armee-Aufklärungsdetache- Art. 11 MIV, onen (Kdo Op) ment Anhang 6 MIV IPV Informationssystem Personal Art. 60–65 MIG, Armeestab Verteidigung Art. 13 MIV, (A Stab) Anhang 8 MIV PERAUS Informationssystem Personal- Art. 66–71 MIG, Kdo Op bewirtschaftung Auslandein- Art. 14 MIV, sätze Anhang 9 MIV OpenIBV Informationssystem Ausland- Art. 15–19 MIV, A Stab kontakte Anhang 10 MIV IHMR Informationssystem Humanitäre Art. 20–24 MIV, A Stab Minenräumung Anhang 11 MIV IVE Informationssystem Verifika- Art. 25–29 MIV, A Stab tionseinsätze Anhang 12 MIV IPont Informationssystem Pontoniere Art. 30–34 MIV, Kdo Op Anhang 13 MIV HYDRA Informationssystem Ausland- Art. 34a–34f MIV, Kdo Op einsatzadministration Anhang 13a MIV MIL Office Informationssystem Administra- Art. 84–89 MIG, Kdo Ausb tion für Dienstleistungen Art. 37 MIV, Anhang 16 MIV FIS HE Führungsinformationssystem Art. 102–107 MIG, Kdo Op Heer Art. 40 MIV, Anhang 19 MIV FIS LW Führungsinformationssystem Art. 108–113 MIG, Kdo Op Luftwaffe Art. 41 MIV, Anhang 20 MIV Informationssystem Bestimmungen MIG/MIV Inhaber Datensammlung / IMESS Führungsinformationssystem Art. 114–119 MIG, Kdo Op Soldat Art. 42 MIV, Anhang 21 MIV AIS Auftragsinformationssystem Art. 48–52 MIV, Führungsunter- Anhang 23 MIV stützungsbasis der Armee (FUB) SD-PKI Informationssystem Swiss Art. 53–57 MIV, FUB Defence Public Key Infrastruc- Anhang 24 MIV ture MDS Militärisches Dosimetriesystem Art. 57a–57e MIV, Kdo Ausb Anhang 24a MIV – Geolokalisierungssysteme Art. 57f MIV FUB – Informationssysteme von Simu- Art. 120–125 MIG, Kdo Ausb latoren Art. 58 MIV, Anhang 25 MIV LMS VBS Informationssystem Ausbil- Art. 126–131 MIG, Kdo Ausb dungsmanagement (Learning Art. 59 MIV, Management System VBS) Anhang 26 MIV ISGMP Informationssystem Schulungs- Art. 132–137 MIG, Logistikbasis nachweis Gute Herstellungspra- Art.

60 MIV, der Armee (LBA) xis Anhang 27 MIV MIFA Informationssystem Militärische Art. 138–143 MIG, LBA Fahrberechtigungen Art. 61 MIV, Anhang 28 MIV SPHAIR- Informationssystem Fliegerische Art. 143a–143f MIG, Kdo Op Expert Aus- und Weiterbildung Art. 61a MIV, Anhang 28a MIV ISFA Informationssystem Führungs- Art. 62–66 MIV, Kdo Ausb ausbildung Anhang 29 MIV ZUKO Informationssystem Zutrittskon- Art. 162–167 MIG, FUB trolle Art. 70 MIV, Anhang 33 MIV JORASYS Informationssystem Journal- Art. 167a–167f MIG, Kdo Op und Rapportsystem der Militäri- Art. 70bis MIV, schen Sicherheit Anhang 33bis MIV e-Alarm Elektronisches Alarmierungs- Art. 70a–70e MIV, Kdo Op system Anhang 33a MIV HARAM Elektronisches Flugsicherheits- Art. 70f–70k MIV, Kdo Op meldesystem «Hazard and Risk Anhang 33b MIV Analysis Management» FABIS Informationssystem «Führung Art. 70l–70p MIV, Kdo Op ab Bern» Anhang 33c MIV Informationssystem Bestimmungen MIG/MIV Inhaber Datensammlung / MIL PLATT- Informationssystem «Militäri- Art. 70q–70u MIV, Kdo Op FORM sche Plattform» Anhang 33d MIV SISLOG Strategisches Informationssys- Art. 174–179 MIG, LBA tem Logistik Art. 72 MIV, Anhang 35 MIV PSN Informationssystem integrierte Art. 179a–179f MIG, A Stab Ressourcenbewirtschaftung Art. 72bis MIV, Anhang 35bis MIV VVAdmin Informationssystem Vereins- Art. 179g–179l MIG, Kdo Ausb und Verbandsadministration Art. 72ter MIV, Anhang 35 MIV VT-FSPW Informationssystem Verkehr Art. 72a–72e MIV, LBA und Transporte der Fachstelle Anhang 35a MIV Personenwagen PSA Informationssystem über das Art. 72gsepties–72gundecies A Stab Personal der Armeeapotheke MIV, Anhang 35cbis MIV ISHAM Informationssystem historisches Art. 72i–72iquinquies MIV, A Stab Armeematerial Anhang 35e MIV

Anhang 1a

(Art. 4) Daten des PISA Klammerverweis bei Anhangnummer (Art. 4 Abs. 1, 2 und 4) Überschrift «1.3 Rekrutierungsdaten», Ziff. 25a 25a. Medizinisch bedingte Waffenabgabe- oder Waffenbezugseinschränkung (R- Flag) Überschrift «1.4 Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung», Ziff. 53 und 56 53. Zugehörigkeit zu den nicht in Formationen Eingeteilten nach Artikel 6 der Verordnung vom 29. März 201710 über die Strukturen der Armee 56. Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglichkeit samt medizinisch bedingter Waffenabgabe- oder Waffenbezugseinschränkung (R-Flag) Überschrift «1.6 Status nach Militärgesetz», Ziff. 73, 77 und 77a 73. Befreiung von der Militärdienstpflicht nach den Artikeln4 und 18 MG oder Entlassung aus der Armee nach Artikel 49 Absatz 2 MG; bei der Befreiung nach Artikel 18 MG mit Angaben (Nummer, Bezeichnung/Name, Kontaktangaben) zum Gesuchsteller oder zur Gesuchstellerin 77. Verlängerung der Militärdienstpflicht nach Artikel 13 MG 77a. Status als Spezialist oder Spezialistin nach den Artikeln13 und 104a MG Überschrift «1.7 Strafen, Nebenstrafen und strafrechtliche Massnahmen», Ziff. 92b und 97 92b. Daten aus Strafverfahren nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe m MIG 97. Aufgebotsstopp nach Artikel 34 oder 38 der Verordnung vom 22. November 201711 über die Militärdienstpflicht

Ziff. 103a einfügen vor der Überschrift «1.9 Geschäftskontrolle und Korrespondenzverwaltung»

103a. Zahlungsverbindung Überschrift1.10 (Ziff. 107–110) einfügen nach Ziff. 106 unter der Überschrift1.9 1.10 Ausbildungsgutschriften 107. Antrag auf Auszahlung von Ausbildungsgutschriften (inklusive Angaben zur Ausbildung) 108. Angaben im Zusammenhang mit der Prüfung und Kontrolle des Antrags (inklusive Kostennachweise und Zahlungsbelege sowie Abschlussdiplom oder Kursbestätigung) 109. Entscheid über Auszahlung von Ausbildungsgutschriften 110. Ausbildungsgutschrifts-Konto (anfängliches Guthaben, erfolgte Auszahlungen, verbleibendes Restguthaben) Überschrift2

Daten der Schutzdienstpflichtigen sowie von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben Überschrift «2.1 Personalien», Ziff. 1–5,7 und 8 sowie 12 und 13 1. AHV-Versichertennummer* 2. Name* 3. Vorname* 4. Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters)* 5. Geschlecht* 7. Wohnadresse* 8. Wohngemeinde* 12. Muttersprache* 13. Arbeitgeber und Adresse* Überschrift «2.3 Rekrutierungsdaten», Ziff. 24 24. Grundfunktion* Überschrift «2.4 Einteilung, Grad und Funktion», Ziff. 28–34, 38 und 39 sowie 42 und 43 28. Zivilschutzorganisation / Kanton* 29. Einheit / Formation* 30. Fachgebiet* 31. Grad* 32. Funktion(en)* 33. Funktionsstufe* 34. Besondere Ausbildung im Zivilschutz* 38. Status (wie aktiv, Reserve, ehemalig)* 39. Freiwillige Schutzdienstleistung* 42. Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglichkeit 43. Entlassung aus der Schutzdienstpflicht* Überschrift «2.7 Zusatzdaten (mit Einwilligung der betroffenen Person)», Ziff. 65 und 66 sowie 69 und 70 65. Telefonnummer(n)* 66. E-Mail-Adresse(n)* 69. Zahlungsverbindung* 70. Postzustelladresse* Überschrift «2.9 Diverses», Ziff. 80 80. Rolle von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben* Einfügen ganz am Ende des Anhangs 1a * gemäss Artikel 4 Absatz 4 bearbeitete Daten von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben

Anhang 2

(Art. 6) Daten des MEDISA 1. Personalien:

  1. Name;

  2. Vorname;

  3. Adresse;

  4. AHV-Versichertennummer. 2. Entscheide betreffend Tauglichkeit (Militär, bei Bedarf Zivilschutz), inklusive:

  5. medizinische Begründung (wenn nicht uneingeschränkt militärdiensttauglich);

  6. Waffenabgabe- und Waffenbezugseinschränkung (R-Flag) bei Vorliegen von entsprechenden medizinischen Gründen. 3. Daten des ärztlichen Fragebogens vom Orientierungstag (Selbstdeklaration):

  7. familiäre Krankheiten;

  8. schulische und berufliche Situation;

  9. Suchtanamnese;

  10. Krankheiten und Unfälle;

  11. persönliche Einschätzung der Fähigkeit, Militärdienst zu leisten;

  12. Name des aktuellen Hausarztes oder der aktuellen Hausärztin. 4. Daten der medizinischen Befragungen und Untersuchungen, die bei der Rekrutierung erfasst werden:

  13. anamnestische Angaben (in Ergänzung zu den im ärztlichen Fragebogen [Formular3.4] erwähnten medizinischen Problemen);

  14. Körpermasse (Gewicht, Grösse, Bauchumfang);

  15. Hör- und Sehfähigkeit;

  16. medizinischer Status (Untersuchung von: Skelettapparat, Weichteilen, Herz-Lungenorganen, Abdomen, Geschlechtsorgan [nur bei Männern]);

  17. EKG, Blutdruckmessungen;

  18. Lungenfunktionstest;

  19. psychologische und psychiatrische Daten: – Resultate der Tests (Resultate in Zahlen, keine Fragebogen), – medizinischer Untersuchungsbefund der Fachpersonen;

  20. körperliche Leistungsfähigkeit (Sportresultate). 5. Freiwillige Untersuchungen bei der Rekrutierung:

  21. Laboruntersuchung (Blutparameter: Hämatologie, Chemie, Infektiologie);

  22. Impfungen.

6. Zusatzuntersuchungen bei der Rekrutierung (problemorientiert: z. B. ausführlicher medizinischer Status zu einem Organ, Belastungs-EKG). 7. Zeugnisse und Gutachten von militärischen und zivilen Ärzten und Ärztinnen:

  1. Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch Stellungspflichtige/Angehörige der Armee oder eingefordert durch militärische Ärzte und Ärztinnen und durch den Militärärztlichen Dienst der LBA;

  2. medizinische Unterlagen der militärischen Ärzte und Ärztinnen aus Schulen und Kursen. 8. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen:

  3. Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Psychologen und Psychologinnen, Sozialdienst usw.;

  4. Familienangehörige, Arbeitgeber, Rechtsbeistand usw. 9. Amtliche Dokumente (Auswahl):

  5. Untersuchungsrichter und Untersuchungsrichterinnen, Auditorat (Anfragen zu Tauglichkeit zur Zeit der Tat);

  6. Polizeirapport, Kreiskommando (Anfrage zu Waffenrückgabe). 10. Korrespondenz mit dem Stellungspflichtigen und mit Militär- oder Schutzdienstpflichtigen:

  7. zu Diensttauglichkeit oder Dienstfähigkeit;

  8. bei medizinischer Anfrage des Stellungspflichtigen/des oder der Angehörigen der Armee an den Militärärztlichen Dienst der LBA. 11. Korrespondenz mit offiziellen Stellen (Auswahl):

  9. medizinische Anfrage der Militärversicherung;

  10. Wehrpflichtersatz;

  11. Zivilschutz. 12. Daten, die notwendig sind für die medizinische und psychologische Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von zivildienstpflichtigen Personen:

  12. Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch die Vollzugsstelle für den Zivildienst oder durch die zivildienstpflichtige Person oder eingefordert durch Ärzte und Ärztinnen der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle;

  13. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen nach Ziffer 8;

  14. Korrespondenz mit der zivildienstpflichtigen Person zur Arbeitsfähigkeit;

  15. Befund der Ärzte und Ärztinnen der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle über das Ausmass der Arbeitsfähigkeit der zivildienstpflichtigen Person und Angaben über die sich aufdrängenden Massnahmen.

13. Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand beziehen und die für die medizinische und psychologische Beurteilung notwendig sind:

  1. aus Prüfungsergebnissen der Risikoanalysen der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS;

  2. aus Hinweisen zu Hinderungsgründen betreffend die Abgabe der persönlichen Waffe oder Leihwaffe. 14. Sanitätsdienstliche Daten von Truppenärzten im Zusammenhang mit Untersuchungen, Diagnosen, Therapien und medizinischen Dispensationen; enthalten sind auch Entscheide bezüglich Militärdienstfähigkeit und bei Bedarf Anträge zum Aufbieten vor einer sanitarischen Untersuchungskommission. 15. Pflegedokumente (bei stationärem Aufenthalt). 16. Sanitätsdienstliche Daten, die vom PPD im Zusammenhang mit der psychologischen Abklärung der Militärdienstfähigkeit erhoben werden.

Anhang 3

(Art. 8) Daten des ITR Personalien: 1. Name. 2. Vorname. 3. AHV-Versichertennummer. 4. Geburtsdatum. 5. Muttersprache. 6. Adresse. 7. Beruf. 8. Heimatort. 9. Notfallangaben.

Rekrutierungsspezifische Daten: 10. Organisationsdaten wie:

  1. Rekrutierungs- und Betriebszyklen;

  2. Merkmale zum automatischen Gruppieren;

  3. Gruppen- und Laufnummern. 11. Aufbietende Stelle (Kanton, Lehrverband, Kompetenzzentrum). 12. Rekrutierungszone und Rekrutierungskreis. 13. Rekrutierungsdatum, Rekrutierungsort und Einrückzeit. 14. Dauer der Rekrutierung/der Abklärung. 15. Status der Probanden in Bezug auf einen Betriebszyklus (Vormerkung erstellt/aktualisiert/geschlossen, Dienstanzeige/Marschbefehl gedruckt/versandt, aufgeboten, dispensiert, eingerückt/nicht eingerückt, regulär/administrativ/an sanitarische Eintrittsmusterung [SEM] entlassen). 16. Mit der Rekrutierung und der Zuteilung verbundene Dienstbemerkungen und Codes der Kontrolle Dienstpflicht. 17. Die für die Zuteilung notwendigen Daten bezüglich Schul- und Kantonskontingenten. 18. Statistische Daten, bestehend aus den Kennzahlen eines Rekrutierungszyklus, zuhanden der zuständigen Stellen bei Bund und Kanton.

Mittels Untersuchungen, Tests und Fragebogen erhobene Daten: 19. Gesundheitszustand:

  1. Anamnese mit Ergebnis (Status inklusive Körpermasse [Grösse, Gewicht, Body Mass Index {BMI}, Bauchumfang]);

  2. Elektrokardiogramm;

  3. Lungenfunktion inklusive bestandenem Test für das Tragen von Atemschutzgeräten;

  4. Hörvermögen;

  5. Sehvermögen inklusive Farb-, Stereo-, Nachtsehen und Sehhilfen;

  6. Intelligenztest;

  7. Textverständnistest;

  8. Fragebogen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen sowie aktuellen psychischen Belastungen und Ressourcen;

  9. freiwillige Laboruntersuchungen (Blutbild und Impfungen). 20. Körperliche Leistungsfähigkeit: Kondition mit ihren Komponenten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit sowie koordinative Fähigkeiten. 21. Intelligenz und Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaftigkeit und Selbstbewusstsein sowie Veranlagung zu Handlungen. 22. Psyche: Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabilität und Umgänglichkeit. 23. Soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität in der Gesellschaft, der Gemeinschaft und der Gruppe. 24. Einschränkungen der Gesundheit, sofern sie funktionsrelevant sind, bezüglich:

  10. Marschieren, Tragen, Heben;

  11. Knie-/Fussbeschwerden;

  12. Atemwegproblemen;

  13. Hautproblemen/Allergien;

  14. Platzangst. 25. Medizinische Tauglichkeit. 26. Eignung zur Ausübung bestimmter Funktionen: funktionsbezogene Eignungsprüfungen, soweit sich die Eignung nicht aus dem Leistungsprofil nach den Ziffern 19–23 dieses Anhangs ergibt. 27. Resultate der Eignungsprüfung für Fahrer (A- und B-Test). 28. Grundsätzliches Kaderpotenzial: Potenzial zur Verwendung als Unteroffizier, höherer Unteroffizier oder Offizier sowie die für die Potenzialermittlung erforderlichen Daten wie:

  15. Führungsmotivation;

  16. kognitive Leistungsfähigkeit;

  1. Selbstkompetenz: Leistungsmotivation, Belastbarkeit, Gewissenhaftigkeit, Selbständigkeit, Beeinflussungsverhalten;

  2. Sozialkompetenz: soziales Verhalten, Konfliktverhalten, Extraversion, Entgegenkommen/Friedfertigkeit, Teamfähigkeit;

  3. Zusatzdimensionen: Integrität, Instabilität;

  4. Bewertung der Präsentationsübung. 29. Persönliche Interessen an bestimmten funktionsrelevanten Tätigkeiten und an der Ausübung bestimmter militärischer Funktionen (inklusive den Angaben aus dem Fragebogen „Interesseninventar“). 30. Tägliches Sportverhalten. 31. Kenntnisse der englischen Grammatik (für das für die Friedensförderung vorgesehene Personal). 32. Gefahrenpotenzial betreffend Missbrauch der persönlichen Waffe (inklusive Ergebnis und Status der Risikoanalyse/Personensicherheitsprüfung zum Zeitpunkt der Zuteilung). 33. Von der betroffenen Person mitgeteilte weitere Daten (mittels «Rosablatt»):

  5. berufliche und schulische Ausbildung;

  6. Vorbildung (vordienstliche Kurse und Kenntnisse);

  7. Sprachkenntnisse;

  8. Brillenträger, Kontaktlinsenträger;

  9. Linkshänder, Linkszieler;

  10. Führerausweis, Fahrerwunsch;

  11. Zuteilungswünsche;

  12. persönliche Wünsche im Hinblick auf den Militärdienst wie das Interesse an militärischer Weiterausbildung, an der Leistung des Militärdienstes als Durchdiener oder an waffenlosem Dienst;

  13. Wunschzeitpunkt Start Rekrutenschule.

Zuteilungsdaten: 34. Zuteilungsdaten bei Militärdiensttauglichen, bestehend aus:

  1. Truppengattung, Funktion, Schule und Schulstartdatum der Erstzuteilung;

  2. Truppengattung und Funktion der Zweitzuteilung, wo angebracht;

  3. vorgesehene spezielle Verwendungen. 35. Zuteilungsdaten bei Zivilschutztauglichen bestehend aus:

  4. Funktion;

  5. Dauer, Ort und Zeitpunkt des Anlasses.

Anhang 5a

Daten des FAI-PIS Daten des MEDIS LW

Anhang 7

(Art. 12) Daten des ISB 3. Adressen (privat, militärisch) 4. E-Mail-Adresse 5. Telefonnummer 6. Geburtsdatum 7. AHV-Versichertennummer 8. Einteilung 9. Grad 10. Funktion 11. Entscheid über Verbleib in der Rekrutenschule / Entscheid über Absolvierung der Kaderschule 12. Entlassung aus dem Militärdienst (Code „E“) 13. Sprachkenntnisse 14. Geschlecht 15. Erlernter Beruf 16. Ausgeübte berufliche Tätigkeit 17. Angaben zur Ausbildung und zum Lehrabschluss 18. Gegenwärtiger und letzter Arbeitgeber 19. Angaben zum Zivilstand 20. Lebens-/Ehepartner (Name, Vorname) 21. Kinder (Name, Vorname, Geburtsdatum) 22. Angaben zu allfälliger Wohngemeinschaft 23. Eltern (Namen, Vornamen, berufliche Tätigkeit, Adresse, Zivilstand) 24. Geschwister (Anzahl, Geschlecht, Alter, berufliche Tätigkeit) 25. Finanzielle Verhältnisse (Einkommen, Einkommen Partner, Ausgaben, Vermögen, Schulden, etc.) inklusive Belege 26. Antrag an den Sozialdienst der Armee um soziale Unterstützung (Bedürfnisse des Betroffenen) 27. Wäschebestellung (insbesondere inklusive Körperlänge, Statur, Kragenweite, Schuhnummer) 28. Involvierte Drittpersonen (Namen, Vornamen, Adressen, Kontaktangaben) 29. Zuständiger Berater des Sozialdienstes der Armee 30. Bericht und Antrag des Beraters des Sozialdienstes der Armee 31. Ort/Datum der Erhebung 32. Gewährte Unterstützung durch den Sozialdienst der Armee (Beratung, finanzielle Unterstützung, etc.) 33. Verfügte finanzielle Unterstützung (Datum, Grund, Betrag, zuständiger Berater) 34. Kontoangaben 35. Ausgestellter Barcheck (Betrag, Ausstelldatum) 36. Weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

Anhang 8

(Art. 13) Daten des IPV

Ziff. 8

8. Daten über die Sprachkenntnisse

Anhang 9

(Art. 14) Daten des PERAUS

Ziff. 16 –24

16. Name 17. Vorname 18. Geburtsdatum 19. Heimatort 20. Staatsangehörigkeit 21. Zivilstand 22. AHV-Versichertennummer 23. Wohnadresse 24. Notfalladressen

Anhang 10

(Art. 16) Daten des OpenIBV 1. Angaben zum Reiseteilnehmer (Grad, Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Heimatort, private Kontaktmöglichkeit) 2. Notfalladresse/Notfallkontakt 3. Berufliche Angaben (Funktion, Personalnummer, Organisationseinheit, Dienstort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.) 4. AHV-Versichertennummer/ausländische Sozialversicherungsnummer 5. Angaben von Reisedokumenten (Identitätskarte, Pass) 6. Angaben für Spesenvergütung 7. Anlass 8. ausländische Stelle 9. NATO Security Clearance 10. Ziel und Zweck des Auslandanlasses 11. Begründung, Mehrwert 12. Konsequenzen bei Nichtgenehmigung 13. Kosten 14. Reisemittel 15. Bekleidung (Uniform, zivil) 16. Reisebericht

Anhang 16

(Art. 37) Daten des Mil Office Daten des MIL Office

Ziff. 1, 9, 11 und 12

1. Personalien (Name, Vorname, Adresse, Notfalladresse, Kontaktdaten etc.) 9. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden 11. Daten zu Absenzen und Kommandierungen 12. Daten für die Verwaltung und Zuweisung von Armeematerial auf Stufe Einheit

Anhang 17

(Art. 38 Abs. 1) Daten des ISKE Daten des ISKM

Ziff. 25 –27

25. Muttersprache* 26. Korrespondenzsprache* 27. Sprachkenntnisse*

Anhang 19

(Art. 40) Daten des FIS HE

Ziff. 14

14. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet werden

Anhang 24a

Daten des militärischen Dosimetriesystems Daten des MDS

Anhang 26

(Art. 59) Daten des LMS VBS 1. AHV-Versichertennummer 2. Personalnummer* 3. Name* 4. Vorname* 5. Wohnort (Postleitzahl)* 6. Geburtsdatum* 7. E-Mail-Adresse* 8. Mobiltelefonnummer 9. Muttersprache

Korrespondenzsprache* 11. Organisationseinheit* 12. Linienvorgesetzter 13. Funktion*, Stellenprofil* 14. Lohnklasse, Kaderstufe/Einsatzgruppe 15. Geschlecht* 16. Einteilung 17. Dienst bei 18. Grad 19. Ausbildungsrelevante Spezialisierungen 20. Lernerfolg bei Tests («erfüllt/nicht erfüllt») 21. Lernfortschritt (absolvierte Lerneinheiten in prozentualen Anteilen) 22. Durch Ausbildungen erworbene Fähigkeiten 23. Lokale Personenidentifikatoren* 24. Berechtigungen, Kompetenzen und Rollen im LMS VBS * Daten, die aus dem zentralen Identitätsspeicher beschafft werden können.

Anhang 28a

Daten des SPHAIR-Expert 1. Personalien, Adresse und Zivilstand 2. E-Mail-Adresse 3. Lebenslauf und Angaben über die Sprung- und Flugvorerfahrung 5. Staatszugehörigkeit, Geburtsdatum und -ort 6. Sprachkenntnisse 7. Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung in der Armee 8. Testresultate mit kommentierten Auswertungsergebnissen 9. Selektionsstatus und -entscheide (geeignet/ungeeignet für weitere Abklärungsschritte 10. Befunde aus der sanitätsdienstlichen Befragung zu Ausschlusskriterien für Piloten und Pilotinnen oder Fallschirmaufklärer/innen 11. Angaben über die Kleidergrösse 12. Telefonnummern (privat/Mobiltelefon)

Anhang 29

(Art. 63) Daten des ISFA

Ziff. 15 –18

15. Prüfungssprache 16. Prüfungsangaben (Datum, Zeit, Ort, Experte) 17. Eigenleistung (Einreichdatum, formell erfüllt / formell nicht erfüllt) 18. Prüfungsergebnisse pro Modul (erbracht / nicht erbracht / nicht teilgenommen)

Ziff. 19 –21

Anhang 30

(Art. 67 und 68) Daten des SIBAD Klammerverweis bei Anhangnummer (Art. 67)

Ziff. 17

17. Prüfergebnis (inklusive Prüfstufe und Erteilungs-/Verfalldatum)

Anhang 31

(Art. 68) Daten des ISKO Personendaten (bezogen aus SIBAD) 3. Adresse 5. Nationalität 6. Heimatort 7. Arbeitgeber und dessen Adresse 8. Zivilstand 9. Geburtsort 10. Geburtsdatum 11. Datum der Einbürgerung 12. Aufenthalt in der Schweiz seit 13. Name und Vorname des Ehepartners oder der Ehepartnerin bzw. des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin 14. Funktion 15. Auftraggeber und dessen Adresse 16. Projekt Firmendaten Firma 17. Dossiernummer 18. Name 19. Adresse 20. Telefon 21. Fax 22. E-Mail-Adresse 23. Internetadresse Geheimschutzbeauftragter 24. Anrede 25. Name 26. Vorname 27. Geschlecht 28. E-Mail-Adresse Prüfungsdaten 29. Datum der Vorabklärung 30. Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (NOGA-Code) 31. Besuch (Datum, chronologisch mit Textvermerk) 32. Kontrolle (Datum, chronologisch mit Textvermerk) 33. Betriebssicherheitserklärung (Datum, Ausstellung, Widerruf, Rückgabe) 34. Sicherheitsprotokoll (Datum chronologisch) Akten 35. Exemplarnummer 36. Absender/in 37. Aktendatum 38. Versanddatum 39. Kontrolldatum 40. Rückgabedatum 41. Bezeichnung Aufträge 42. Bezeichnung (Hauptauftrag) 43. Auftraggeber/in 44. Bezeichnung (Aufträge) 45. Klassifikation 46. Meldungsdatum 47. Gültigkeitsbeginn 48. Gültigkeitsende 49. Kurzbezeichnung (Branche) 50. Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (NOGA-Code)

Anhang 33

(Art. 70) Daten des ZUKO

Ziff. 14a und 14b einfügen vor der Überschrift «Daten im ZUKO Personenstamm»

14a. Unterschrift 14b. Sprache

Ziff. 22a

22a. Legitimationstext für Legitimationsausweis (Aufgabe, Befugnis) Anhang 33bis Daten des JORASYS Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen, sowie von Dritten 1. Name, Vorname 2. AHV-Versichertennummer 3. Geburtsdatum und -ort 4. Heimatort 5. Nationalität und Aufenthaltsstatus 6. Zivilstand 7. Beruf, Funktion und Arbeitgeber 8. Gesetzliche Vertretung, Personalien der gesetzlichen Vertretung 9. Ausweisart und -nummer 10. Personalien von Drittpersonen, die am Verfahren beteiligt sind (Auskunftspersonen) 11. Kontrollschild des Fahrzeugs, Name, Vorname und Adresse der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters sowie Motorfahrzeugversicherung Zusätzliche Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen 12. Einteilung, Grad und Funktion 13. Dienstleistungen in der Armee 14. Waffennummer und -typ von Armeewaffen sowie Vermerk der Abnahme oder des Entzugs 15. Abnahme oder Sicherstellung des Führerausweises 16. Atemluft- und Blutprobenergebnisse und -analysen 17. Einkommens- und Vermögensverhältnisse 18. Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände

Anhang 33a

Daten des elektronischen Alarmierungssystems Krisenmanagement Verteidigung Daten des e-Alarm

Anhang 33c

Daten des FABIS 1. Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeber, Geschäftsadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Versichertennummer der zugangsberechtigten Person 2. Prüfstufe, Erteilungs- und Verfalldatum einer der zugangsberechtigten Person anlässlich ihrer Personensicherheitsprüfung ohne Auflagen und Vorbehalte erteilten Sicherheitserklärung gemäss Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom4. März 201112 über die Personensicherheitsprüfungen 3. über einen Handvenenscanner beim Zugang auf das FABIS erfasste biometrische Daten (Handvenenscan) der Person 4. Template des Handvenenscans der zum FABIS zugangsberechtigten Person 5. Zeitpunkt und Ort des erfolgten oder versuchten Zugangs einer Person zum FABIS sowie der dabei erfasste Handvenenscan (Logdaten) 6. Zugangsdaten und -berechtigungen

Anhang 33d

Daten des MIL PLATTFORM 1. Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeber, Geschäftsadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Versichertennummer der zugangsberechtigten Person 2. Prüfstufe, Erteilungs- und Verfalldatum einer der zugangsberechtigten Person anlässlich ihrer Personensicherheitsprüfung ohne Auflagen und Vorbehalte erteilten Sicherheitserklärung gemäss Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom4. März 201113 über die Personensicherheitsprüfungen 3. über einen Handvenenscanner beim Zugang auf das MIL PLATTFORM erfasste biometrische Daten (Handvenenscan) der Person 4. Template des Handvenenscans der zum MIL PLATTFORM zugangsberechtigten Person 5. Zeitpunkt und Ort des erfolgten oder versuchten Zugangs einer Person zum MIL PLATTFORM sowie der dabei erfasste Handvenenscan (Logdaten) 6. Zugangsdaten und -berechtigungen

Anhang 34

(Art. 71) Daten des SCHAWE über die Geschädigten und die Schädigenden 3. Adresse 5. Geburtsdatum 6. Geschlecht 7. Telefonnummer 8. E-Mail-Adresse 9. Korrespondenzsprache 10. Arbeitsort 11. Betreibungen 12. Beruf 13. Einkommen 14. Gesundheit 15. Finanzielle Situation 16. Vermögen 17. Kapital 18. Versicherungen 19. sanitätsdienstliche Daten über das Schadenereignis 20. Angaben zum Schadensereignis 21. Angaben zur Schadensbemessung 22. Abklärungen von Sachverständigen Anhang 35bis Daten des PSN Daten über Stellungspflichtige, Angehörige der Armee (AdA), ehemalige AdA, militärisches Personal und Dritte, die eine Leihwaffe besitzen

1 Personalien

1.1 Name, Vorname

1.2 Adresse mit Wohnkanton, Wohnort und Postleitzahl

2 Stammdaten

2.1 AHV-Versichertennummer

2.2 Geburtsdatum

2.3 Geschlecht

2.4 Muttersprache

2.5 Beruf

2.6 Telefonnummern Geschäft und privat

2.7 Faxnummern Geschäft und privat

2.8 E-Mail-Adressen

3 Administration

3.1 Personalnummer

3.2 Gültig ab/bis

3.3 Geändert von/am

3.4 Aufgebotsgrund und -datum

3.5 Aufgeboten durch

3.6 Interne Bemerkung

3.7 Anrecht auf Eigentum Waffe

3.8 Waffentyp und Waffennummer

3.9 Erledigungsdatum

3.10 Mahnung

3.11 Abtretung an LBA

3.12 Abtretung an Militärische Sicherheit

3.13 Abtretung an Region Militärische Sicherheit

3.14 Abtretung an Oberauditorat

3.15 Abtretung an Kreiskommando

3.16 Rückgabe an Logistikbasis der Armee

3.17 Rückgabe an Armeelogistikcenter

4 Hinterlegung der Ausrüstung

4.1 Gültig ab/bis

4.2 Geändert von/am

4.3 Hinterlegungsart, -grund und -ort

4.4 Hinterlegungsnummer

4.5 Hinterlegungskostenpflicht

4.6 Hinterlegungskosten Belegung bis

4.7 Rechnungsnummer

5 Korrespondenz über die persönliche Ausrüstung

5.1 Gültig ab/bis

5.2 Geändert von/am

5.3 Dokumente (Art, Version, Teildokumente)

6 Auslandeinsatz

6.1 Gültig ab/bis

6.2 Geändert von/am

6.3 Einsatzart

6.4 Einsatzende 7 Waffe zu Eigentum

7 Waffe zu Eigentum

7.1 Gültig ab/bis

7.2 Geändert von/am

7.3 Material

7.4 Waffennummer

Daten über Stellungspflichtige, AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal

8 Administration

8.1 Dienstbüchlein erhalten von8.2 Dienstbüchlein abgegeben an

8.2 Dienstbüchlein abgegeben an

9 Status nach Militärgesetz

9.1 Tauglichkeit mit Datum

Dienstbemerkungen Katalog 10.1 Dienstbemerkung Code 10.2 Gültigkeitsdatum und -status

Dienstbemerkungen und weitere Angaben zur Waffe 11.1 Codierte Dienstbemerkung zur Waffe mit Datum und Befristung 11.2 R-Flag: medizinische Untauglichkeit 11.3 Code 91: vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe oder Leihwaffe 11.4 Code 90: definitive Abnahme (Entzug) der persönlichen Waffe oder Leihwaffe 11.5 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buchstabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Hinderungsgründe betreffend die Abgabe der persönlichen Waffe 11.6 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buchstabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Gründe für die Rücknahme, die Abnahme oder den Entzug der persönlichen Waffe 11.7 Meldungen der Zentralstelle nach Artikel 32c Absatz 4 WG

Waffenlos 12.1 Gültig ab/bis 12.2 Geändert von/am 12.3 Waffenlos

Taschenmunition 13.1 Gültig ab/bis 13.2 Geändert von/am 13.3 Taschenmunition

Weitere Daten 14.1 Brillenträger/in 14.2 Führerausweiskategorie Daten über AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal

Stammdaten 15.1 Mutationscode des Datensatzes (Code Funktion/Ausbildung/Einheit) 15.2 Einheitsnummer mit aktueller/letzter Einteilung 15.3 Funktion und Grad mit Gradzusatz 15.4 Noch zu leistende Diensttage 15.5 Spezialausbildung 15.6 Auszeichnungen (maximal 10) 15.7 Truppengattung 15.8 Anrechenbare Diensttage

Dienstvormerk 16.2 Art des Dienstes 16.3 Fremde Einheit 16.4 Kontrolle Dienstpflicht 16.5 Entlassungsdatum Daten über militärisches Personal

Militärisches Personal 17.1 Gültig ab/bis 17.2 Geändert von/am 17.3 Zusatzausbildung militärisches Personal 17.4 Gutschein militärisches Personal Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Personalgewinnung 18.1 Bewerbungsdossier 18.2 Anstellungsunterlagen 18.3 Sicherheit

Personalführung 19.1 Personaldaten und Daten zu Familie und Bezugspersonen 19.2 Stellenbeschreibungen 19.3 Zeugnisse 19.4 Arbeitszeit 19.5 Personaleinsatz 19.6 Disziplinarwesen 19.7 Bewilligungen 19.8 Öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen

Personalhonorierung 20.1 Lohn/Zulagen 20.2 Spesen 20.3 Prämien 20.4 Lohnnebenleistungen/Vergünstigungen 20.5 Familienergänzende Kinderbetreuung

Sozialversicherungen 21.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbsersatzordnung/Arbeitslosenversicherung 21.2 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt/Unfallversicherung 21.3 Familienzulagen 21.4 Pensionskasse des Bundes 21.5 Militärversicherung

Gesundheit 22.1 Tauglichkeitsbescheinigung bei Eintritt 22.2 Beurteilung der medizinischen Tauglichkeit 22.3 Arztzeugnisse 22.4 Ermächtigung für Ärzte und Ärztinnen und Versicherungen 22.5 Anfragen/Stellungnahmen ärztlicher Dienst 22.6 Dauer der Absenzen infolge Krankheit und Unfall

Versicherungen Allgemein 23.1 Unterlagen Haftpflichtfälle 23.2 Effektenschäden

Personalentwicklung 24.1 Aus- und Weiterbildung 24.2 Entwicklungsmassnahmen 24.3 Qualifikationen 24.4 Verhaltens- und Fachkompetenzen 24.5 Ergebnisse von Persönlichkeitstests und Potenzialbeurteilungen 24.6 Kaderentwicklung 24.7 Berufliche Grundbildung

Austritt/Übertritt 25.1 Kündigung Arbeitgeber 25.2 Kündigung Arbeitnehmer 25.3 Pensionierung 25.4 Todesfall 25.5 Austrittsformalitäten/Austrittsinterview 25.6 Übertrittsformalitäten

Militärisches Personal 26.2 Militärische Prüfungs- und Testresultate 26.3 Beförderungen/Abkommandierungen 26.4 Vorruhestand 26.5 Zeitmilitär

Betriebliche Daten 27.1 Organisation der Gruppe Verteidigung/Stellenplan 27.2 Organisatorische Zuordnung 27.3 Zeit- und Leistungswirtschaft 27.4 Leihgaben 27.5 Weitere relevante betriebliche Daten Anhang 35ter Daten des VVAdmin 1. Name, Vorname 2. Geschlecht 3. AHV-Versichertennummer 4. Geburtsdatum 5. Adresse 6. Beruf 7. Muttersprache 8. Heimatgemeinde 9. Gradzusatz (i Gst / RKD / aD / Asg) 10. Einteilung 11. Waffennummer des Sturmgewehrs oder der Pistole 12. Letzte aktuelle Aufforderung zur Schiesspflichterfüllung (Brief) 13. Codierte Dienstbemerkung für medizinische Untauglichkeit oder Schiessuntauglichkeit (R-Flag) 14. Mutationscode (Neuzugang/Löschung/Mutation)

Anhang 35f

Daten des PSB Folgende Daten des IPDM gemäss Anhang 3 der Verordnung vom 22. November 201714 über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals werden im PSB bearbeitet und aus dem IPDM bezogen: – Personalmassnahmen – Organisatorische Zuordnung – Daten zur Person – Abrechnungsstatus – Anschriften – Bankverbindung – Reiseprivilegien – Familie/Angehörige – Betriebsinterne Daten – Betriebliche Funktionen – Datumsangaben – Wehr-/Zivildienst – Vorschlagswerte Arbeitszeitblatt – Objekt – Verknüpfung – Verbale Beschreibung – Vakanz – Mitarbeitergruppe/-kreis