AS 2020 4077
Verordnung
über das Informationssystem Plato
(Plato-Verordnung)
vom 25. September 2020
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 24. März 20001 über die Bearbeitung von Personendaten im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und auf Artikel 57h Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19972,
verordnet:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt den Betrieb und die Benützung des Informationssystems Plato (Plato) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Art. 2 Zweck des Informationssystems
Das Plato dient dem EDA zur Erfüllung seiner Aufgaben, die durch die Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) in der Politischen Direktion und durch den Direktionsbereich Humanitäre Hilfe und Schweizerisches Korps für humanitäre Hilfe (Direktionsbereich HH/SKH) in der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in Anwendung des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 20033 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte und der Verordnung vom 11. Mai 19884 über das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe wahrgenommen werden. Es dient insbesondere:
a. der Verwaltung und Administration der Angehörigen des Schweizerischen Expertenpools für zivile Friedensförderung der AMS und des SKH;
SR 235.26
der Rekrutierung von Expertinnen und Experten für die Expertenpools;
der Planung und Abwicklung von Einsätzen;
der Erstellung von Arbeitsverträgen;
der Administration der Schulungen und Weiterbildungen der Expertinnen und Experten;
der logistischen Bereitstellung von Einsatzmaterial;
der Erstellung von Statistiken.
Art. 3 Verantwortlichkeiten
Die AMS und der Direktionsbereich HH/SKH tragen die Verantwortung für das Plato.
Art. 4 Struktur
Das Plato besteht aus einer Anwendungsoberfläche sowie den folgenden, voneinander getrennten Datenbanken:
Datenbank für die Angehörigen des Schweizerischen Expertenpools für zivile Friedensförderung;
Datenbank für die Angehörigen des SKH.
2. Abschnitt: Datenbearbeitung
Art. 5 Bearbeitete Daten
Das Plato enthält Daten von Personen nach Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 24. März 2000 über die Bearbeitung von Personendaten im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten.
Welche Daten bearbeitet werden, ist im Anhang aufgeführt.
Art. 6 Herkunft der Daten und Bearbeitungsrechte
Die Daten werden von der AMS, vom Personal EDA und vom Direktionsbereich HH/SKH erfasst. Diese Stellen verfügen für die von ihnen verwalteten Daten über vollständige Bearbeitungsrechte.
Die Fachgruppe Rettung SKH im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) verfügt über das Leserecht für Daten über Expertinnen und Experten des SKH, die der Fachgruppe Rettung des SKH angehören.
Die Einheit für Informatik des EDA verfügt über diejenigen Zugriffsrechte, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind.
Alle Bearbeitungsrechte werden im Abrufverfahren ausgeübt.
Art. 7 Bekanntgabe von Daten
Dem Krisenmanagementzentrum des EDA und der Konsularischen Direktion können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Bewältigung von Krisen und Sicherheitsvorfällen sowie der Krisenvorsorge Daten über im Einsatz stehende Expertinnen und Experten übermittelt werden.
Art. 8 Vernichtung von Datensätzen
Datensätze von Personen werden spätestens zehn Jahre nach Erreichen des siebzigsten Altersjahrs vernichtet.
Datenüber abgewiesene Bewerberinnen und Bewerber werden spätestens drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Archivierungsgesetzgebung des Bundes.
Art. 9 Ablage von Dokumenten
Im Plato können alle Dokumente zu im System erfassten Personen gespeichert werden.
3. Abschnitt: Betrieb und Zugriffsberechtigungen
Art. 10 Technischer Betrieb und Systemverwaltung
Die Einheit für Informatik des EDA ist für den technischen Betrieb des Plato verantwortlich.
Die Systemadministratorin oder der Systemadministrator gehört der Einheit für Informatik des EDA an. Sie oder er verwaltet das Computersystem, die Datenbanken und die Anwendungen.
Je eine Anwendungsverantwortliche oder ein Anwendungsverantwortlicher gehört der AMS und dem Direktionsbereich HH/SKH an. Sie bilden die Schnittstelle zwischen der Systemadministratorin oder dem Systemadministrator und den Benutzerinnen und Benutzern.
Art. 11 Erteilung der Zugriffsberechtigung
Die Anwendungsverantwortlichen erteilen den Benutzerinnen und Benutzern des Plato die individuellen Zugriffsrechte.
Sie überprüfen jährlich, ob die Voraussetzungen für die Zugriffsberechtigungen weiterhin bestehen.
4. Abschnitt: Datensicherheit
Art. 12 Sorgfaltspflichten
Die AMS und der Direktionsbereich HH/SKH sorgen dafür, dass die Daten im Plato vorschriftsgemäss bearbeitet werden.
Sie stellen sicher, dass die Daten richtig, vollständig und nachgeführt sind.
Art. 13 Bearbeitungsreglement
Die AMS und der Direktionsbereich HH/SKH erlassen ein Bearbeitungsreglement. Dieses enthält die organisatorischen und technischen Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit sowie zur Kontrolle der Datenbearbeitung.
Art. 14 Protokollierung
Die Zugriffe auf das Plato und die Bearbeitungen werden laufend protokolliert.
Die Protokolle werden ein Jahr aufbewahrt.
5. Abschnitt: Inkrafttreten
Art. 15
Diese Verordnung tritt am1. November 2020 in Kraft.
25. September 2020 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |
Anhang
(Art. 5 Abs. 2) Im Plato erfasste Personendaten I. Angaben zur Person 1. Nachnamen 2. Vornamen 3. Geburtsdatum/Alter 4. Zivilstand 5. Geschlecht 6. Geburtsort 7. Heimatort 8. Nationalitäten mit ISO-Code 9. Adressen (Strasse, PLZ, Ort) 10. Land (Name, Postcode, ISO-Code, Telefoncode) 11. Adresstyp 12. Telefonnummern 13. E-Mail-Adresse 14. Anrede 15. Titel 16. Kommunikation 17. Kommunikationstyp 18. Korrespondenzsprache 19. Sprachkenntnisse 20. Sprachdiplome und -zertifikate 21. Versichertennummer nach Artikel 50c des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19465 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung 22. Personalnummer 23. Angaben zu Schriften (Datum und Ort des Depots) 24. Beruf und Ausbildung 25. Heutige Tätigkeit 26. Humanitäre Erfahrung 27. Militärischer Rang 28. Polizeilicher Rang 29. Status (aktiv/passiv) mit Datum und History 30. Status beim VBS 32. HH/SKH-Einsätze (exkl. Mandat / Zentrale DEZA) 33. Anzahl HH/SKH-Einsätze (exkl. Mandat / Zentrale DEZA) 34. davon Einsätze im Soforteinsatzteam (SET) oder in der Rettungskette (RK) 35. Mitglied SET und Funktion 36. Priorität SET 37. Mitglied RK und Funktion 38. Priorität RK 39. Zuständige Stelle 40. Führungsstufe 41. Firma 42. Einsatztyperfahrung 43. Einsatzverfügbarkeit und -einschränkungen 44. Einsatzvorbehalt 45. Begründung Einsatzvorbehalt 46. Facharbeitsgruppe und Position 47. Funktion Fachgruppe und Position 48. Angaben zu Fremdeinsätzen (Firma, Organisation, Jobbeschrieb, Dauer) 49. Weiterbildungsbedarf 50. Angaben zu Kursen (Kursname, Kurstyp, Ort, Teilnahmetyp, Teilnahmestatus) II. Angaben zum Pass 1. Passtyp 2. Land 3. Passnummer 4. Gültigkeitsdauer 5. Ausstellungsort 6. Ausstellungsdatum 7. Übergabe 8. Rückgabe 9. Passablage III. Angaben zur Rekrutierung 1. Interviewdatum 2. Vollbewerbung 3. Rekrutierungstag 4. Tauglichkeitsbestätigung 5. Datum Strafregisterauszug 6. Personensicherheitsprüfung (gültig bis) 7. Aufnahmebestätigung 8. Führerausweis (Kategorie, Datum, Bemerkungen) IV. Angaben zur Firma 1. Name 2. Adressen (Strasse, Ort, Land) 3. Adresstyp 4. Kommunikation 5. Kommunikationstyp V. Angaben zur Bezugsperson 1. Namen 2. Vornamen 3. Bezugsart 4. Priorität 5. Teilnahme an Familienmission 6.
Adressen (Strasse, PLZ, Ort) 7. Land (Name, Postcode, ISO-Code, Telefoncode) 8. Adresstyp 9. Kommunikation 10. Kommunikationstyp VI. Angaben zu Einsatz und Vertrag 1. Einsatz (Bezeichnung, Typ, Subtyp, Form, Dauer, Tage, Ort, HH/SKH, Organisation, Funktion, Fachgruppe, Land, Kontinent) 2. Vertrag (Typ, Dauer, Nummer, rechtliche Grundlage) 3. Planeinsatz (Typ, Status) 4. Familienmission 5. Einstufung 6. Programmbeauftragter 7. Beschäftigungsgrad 8. Civilian Police (CIVPOL) 9. Stufe Personensicherheitsprüfung 10. Entsende- und Empfängerorganisation 11. Supervisor 12. Selektionsstatus 13. Polizeilicher Grad 14. Zuständigkeit Sicherheit 15. Bewerbungsstatus 16. Material/Gepäck 18. aktuell im HH/SKH-Einsatz 19. Reiseangaben (Datum, Zeit) 20. Reise inbegriffen 21. unbezahlter Urlaub (von/bis, Anzahl Tage) 22. Ferientage (Anzahl) 23. Unterstellung 24. Personalbereich 25. Angaben zum Lohn (Lohnklasse, Betrag, Zahlungen, Finanzierung, Dienstreisekosten-Typ usw.) 26. Anzahl Ferienflüge 27. Zusatztage 28. Entschädigungen und Zulagen