AS 2021 685
Verordnung
über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
(Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV)
Änderung vom 3. November 2021
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 20101 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 2 Bst. b
Sie regelt für Pflanzenschutzmittel in der Form, in der sie vermarktet werden:
b. die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Verwendung;
Art. 77 Abs. 6
Ein Pflanzenschutzmittel darf nur eingeführt werden, wenn es gemäss dieser Verordnung zugelassen wurde oder wenn gemäss Artikel 14 Absatz 2 keine Zulassung erforderlich ist.
II
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2022 in Kraft.
3. November 2021 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr 2021-3622 AS 2021 685 Pflanzenschutzmittelverordnung AS 2021 685