Quelle

AS 2021 685

Verordnung
über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
(Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV)

Änderung vom 3. November 2021

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 20101 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2 Bst. b

Sie regelt für Pflanzenschutzmittel in der Form, in der sie vermarktet werden:

b. die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Verwendung;

Art. 77 Abs. 6

Ein Pflanzenschutzmittel darf nur eingeführt werden, wenn es gemäss dieser Verordnung zugelassen wurde oder wenn gemäss Artikel 14 Absatz 2 keine Zulassung erforderlich ist.

II

Diese Verordnung tritt am1. Januar 2022 in Kraft.

3. November 2021 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr 2021-3622 AS 2021 685 Pflanzenschutzmittelverordnung AS 2021 685