Quelle

AS 2022 229

Bundesgesetz
über die Luftfahrt
(Luftfahrtgesetz, LFG)

Änderung vom 17. Dezember 2021

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. März 20211,
beschliesst:

I

Das Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 19482 wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks Betrifft nur den italienischen Text.

Art. 10a Abs. 2 und 3

Für den nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr ist die Radiotelefonie mit dem Flugsicherungsdienst, ausgenommen mit Flugsicherungsdiensten des Flughafens Zürich, neben Englisch auch in der jeweils lokal gesprochenen Amtssprache des Bundes zulässig.

Der Bundesrat regelt die Einzelheiten; er kann weitere Ausnahmen von Absatz 1 vorsehen, wenn es die Flugsicherheit erlaubt.

Art. 90bis Randtitel, Einleitungssatz (betrifft nur den italienischen Text) und Bst. a

4. Beeinträchtig- Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer: ter Zustand der Besatzung a. in angetrunkenem Zustand oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen als Besatzungsmitglied tätig ist;

2022-0525 AS 2022 229 Luftfahrtgesetz AS 2022 229

Art. 100 Randtitel und Abs. 4

IV. Meldepflich- 4 Hat eine Ärztin, ein Arzt, eine Psychologin oder ein Psychologe bei ten, Einholen von Stellung- einem Besatzungsmitglied, einer Fluglotsin oder einem Fluglotsen wenahmen und Melderechte gen einer festgestellten körperlichen oder psychischen Krankheit, eines Gebrechens oder einer Sucht Zweifel an der Tauglichkeit zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten, so kann sie oder er dem BAZL Meldung erstatten.

Art. 100ter Randtitel, Abs. 1, 3–5

VI. Feststellung 1 Besatzungsmitglieder, bei denen Anzeichen der Angetrunkenheit oder der Angetrunkenheit und ähn- des Einflusses von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen licher Zustände vorliegen, sind geeigneten Untersuchungen zu unterziehen.

Bei der Durchführung von Vorfeldinspektionen an Luftfahrzeugen und deren Besatzung kann das BAZL bei Besatzungsmitgliedern jederzeit einen Alkoholtest anordnen. Die Durchführung der erforderlichen Massnahmen erfolgt durch die zuständige kantonale Polizeistelle.

Die zuständigen Personen und Stellen nach den Absätzen2 und 3 können eine Blutprobe anordnen.

Der Bundesrat regelt die Durchführung der Untersuchungen und Massnahmen nach den Absätzen1, 3 und 4. Er berücksichtigt dabei die Bestimmungen der Europäischen Union zur Angetrunkenheit, die gemäss dem Abkommen vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr anwendbar sind. Ergänzend orientiert er sich an den Vorschriften über die Alkoholkontrolle und die anderen Massnahmen gegenüber den Strassenbenützern.

II

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Nationalrat, 17. Dezember 2021 Ständerat, 17. Dezember 2021 Die Präsidentin: Irène Kälin Der Präsident: Thomas Hefti Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol Luftfahrtgesetz AS 2022 229

Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung

Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 7. April 2022 unbenützt abgelaufen.4

Es wird auf den1. Mai 2022 in Kraft gesetzt.

16. Februar 2022 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr Luftfahrtgesetz AS 2022 229