AS 2023 803
Verordnung
über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
(Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)
Änderung vom 29. November 2023
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 20001 wird wie folgt geändert:
Art. 14 Abs. 1
1 Für Fahrzeuge, die der leistungsabhängigen Abgabe unterliegen, beträgt die Abgabe pro gefahrenen Kilometer und Tonne massgebendes Gewicht:
3,26 Rappen für die Abgabekategorie 1;
2,82 Rappen für die Abgabekategorie 2;
2,39 Rappen für die Abgabekategorie 3.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
29. November 2023 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset |