AS 2025 134
Berichtigung
(Art. 10 Abs. 1 PublG)
Präambel
Verordnung des EDI
über das Förderungskonzept zur Verlagsförderung
vom 23. Dezember 2024 (AS 2025 16; SR 442.129442.129)
Art. 5 Abs. 1
statt:
Grundlage für die Berechnung des Strukturbeitrags eines Verlags ist dessen durchschnittlicher Referenzerlös der letzten vier Jahre.
muss es heissen:
Grundlage für die Berechnung des Strukturbeitrags eines Verlags ist dessen durchschnittlicher Referenzerlös der letzten drei Jahre.
26. Februar 2025 | Bundeskanzlei |