Quelle

AS 2025 134

Berichtigung
(Art. 10 Abs. 1 PublG)

Präambel

Verordnung des EDI
über das Förderungskonzept zur Verlagsförderung

vom 23. Dezember 2024 (AS 2025 16; SR 442.129442.129)

Art. 5 Abs. 1

statt:

Grundlage für die Berechnung des Strukturbeitrags eines Verlags ist dessen durchschnittlicher Referenzerlös der letzten vier Jahre.

muss es heissen:

Grundlage für die Berechnung des Strukturbeitrags eines Verlags ist dessen durchschnittlicher Referenzerlös der letzten drei Jahre.

26. Februar 2025

Bundeskanzlei