Quelle

AS 2025 499

Organisationsreglement
für das Bundesstrafgericht
(Organisationsreglement BStGer, BStGerOR)

Änderung vom 29. Juli 2025

Präambel

Das Bundesstrafgericht (BStGer)

beschliesst:

I

Das Organisationsreglement BStGer vom 31. August 20101 wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 2

Wahlen werden an den Sitzungen des Gesamtgerichts geheim durchgeführt, wenn ein Mitglied des Gesamtgerichts dies verlangt.

Art. 15 Sachüberschrift und Abs. 1

Betrifft nur den italienischen Text

Die Kammerpräsidenten und -präsidentinnen verteilen die Geschäfte und bestimmen, in der Regel bei Eingang der Fälle, die Zusammensetzung des Spruchkörpers und dessen Vorsitz.

Art. 15b Mitteilung über die Zusammensetzung des Spruchkörpers

Die Präsidenten und Präsidentinnen der Strafkammer und der Berufungskammer teilen den Parteien von Amtes wegen die Zusammensetzung des Spruchkörpers mit.

Der Präsident oder die Präsidentin der Beschwerdekammer teilt den Parteien auf Anfrage die Zusammensetzung des Spruchkörpers mit.

II

Dieses Reglement tritt am 1. September 2025 in Kraft.

29. Juli 2025

Im Namen des Bundesstrafgerichts

Der Präsident: Alberto Fabbri
Der Generalsekretär: Marc-Antoine Borel

Organisationsreglement für das Bundesstrafgericht (BStGerOR) – Schweiz, AS 2025 499 | Lexipedia