AS 2025 545
Berichtigung
(Art. 10 Abs. 1 PublG)
Präambel
Verordnung des SBFI
über die berufliche Grundbildung
Zeichnerin EFZ / Zeichner EFZ
vom 16. Februar 2023 (AS 2023 85; SR 412.101.221.15412.101.221.15)
Art. 17 Abs. 1 Bst. c
statt:
Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:
praktische Arbeit, als individuelle praktische Arbeit (IPA) oder vorgegebene praktische Arbeit (VPA) und im Umfang gemäss nachfolgender Tabelle:
Fachrichtung | Prüfungsart | Dauer/Stunden |
|---|---|---|
Innenarchitektur | IPA | 40–100 |
Architektur | VPA | 16 |
Ingenieurbau | VPA | 20 |
Landschaftsarchitektur | VPA | 20 |
Raumplanung | VPA | 20 |
Dieser Qualifikationsbereich wird gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft.
Die lernende Person muss zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen.
Die Lerndokumentation, die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse sowie die zugelassene Fachliteraturdürfen als Hilfsmittel verwendet werden.
Die IPA umfasst möglichst alle Handlungskompetenzbereiche und enthält die folgenden Positionen mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position | Beschreibung | Gewichtung |
|---|---|---|
1 | Ausführung und Resultat der Arbeit | 40 % |
2 | Dokumentation | 10 % |
3 | Präsentation | 20 % |
4 | Fachgespräch | 30 % |
Die Präsentation und das Fachgespräch dauern je 30 Minuten.
Die VPA umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position | Handlungskompetenzbereiche | Gewichtung |
|---|---|---|
1 | Erarbeiten von Grundlagen und Lösungsansätzen | 35 % |
2 | Modellieren von digitalen Modellen und Zeichnen von Plänen Erstellen von Visualisierungen und physischen Modellen Unterstützen der Projektleitung | 40 % |
3 | Fachgespräch | 25 % |
b. Berufskenntnisse, im Umfang von 4 Stunden; dafür gilt Folgendes:
Dieser Qualifikationsbereich wird gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft.
Der Qualifikationsbereich wird schriftlich geprüft und umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche mit den nachstehenden Prüfungsformen in nachstehender Dauer mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position | Handlungskompetenzbereiche | Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|---|
schriftlich | |||
1 | Erarbeiten von Grundlagen und Lösungsansätzen | 180 Min. | 75 % |
2 | Modellieren von digitalen Modellen und Zeichnen von Plänen Erstellen von Visualisierungen und physischen Modellen Unterstützen der Projektleitung | 60 Min. | 25 % |
muss es heissen:
Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:
praktische Arbeit, als individuelle praktische Arbeit (IPA) oder vorgegebene praktische Arbeit (VPA) und im Umfang gemäss nachfolgender Tabelle:
Fachrichtung | Prüfungsart | Dauer/Stunden |
|---|---|---|
Innenarchitektur | IPA | 40–100 |
Architektur | VPA | 16 |
Ingenieurbau | VPA | 20 |
Landschaftsarchitektur | VPA | 20 |
Raumplanung | VPA | 20 |
Dieser Qualifikationsbereich wird gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft.
Die lernende Person muss zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen.
Die Lerndokumentation, die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse sowie die zugelassene Fachliteraturdürfen als Hilfsmittel verwendet werden.
Die IPA umfasst möglichst alle Handlungskompetenzbereiche und enthält die folgenden Positionen mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position | Beschreibung | Gewichtung |
|---|---|---|
1 | Ausführung und Resultat der Arbeit | 40 % |
2 | Dokumentation | 10 % |
3 | Präsentation | 20 % |
4 | Fachgespräch | 30 % |
Die Präsentation und das Fachgespräch dauern je 30 Minuten.
Die VPA umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position | Handlungskompetenzbereiche | Gewichtung |
|---|---|---|
1 | Erarbeiten von Grundlagen und Lösungsansätzen | 35 % |
2 | Modellieren von digitalen Modellen und Zeichnen von Plänen Erstellen von Visualisierungen und physischen Modellen Unterstützen der Projektleitung | 40 % |
3 | Fachgespräch | 25 % |
b. Berufskenntnisse, im Umfang von 4 Stunden; dafür gilt Folgendes:
Dieser Qualifikationsbereich wird gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft.
Der Qualifikationsbereich wird schriftlich geprüft und umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche mit den nachstehenden Prüfungsformen in nachstehender Dauer mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position | Handlungskompetenzbereiche | Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|---|
schriftlich | |||
1 | Erarbeiten von Grundlagen und Lösungsansätzen | 180 Min. | 75 % |
2 | Modellieren von digitalen Modellen und Zeichnen von Plänen Erstellen von Visualisierungen und physischen Modellen Unterstützen der Projektleitung | 60 Min. | 25 % |
Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verord-nung des SBFI vom 27. April 20061 über Mindestvorschriften für die Allge-meinbildung in der beruflichen Grundbildung.
5. September 2025 | Bundeskanzlei |