AS 2026 23
Verkehrsregelnverordnung
(VRV)
Änderung vom 19. Dezember 2025
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 19621 wird wie folgt geändert:
Ersatz von Ausdrücken
Betrifft nur den italienischen Text.
Art. 7 Rechtsfahren
An Verkehrsinseln, Sperrflächen und Hindernissen in der Mitte der Fahrbahn ist rechts vorbeizufahren. Linksabbieger dürfen jedoch an Verkehrsinseln in der Mitte von Verzweigungen links vorbeifahren.
Art. 36 Abs. 2
Mittelstreifen von Autobahnen dürfen auch auf den vorhandenen Durchfahrten nicht überquert werden. Ausgenommen sind Fälle, in denen mit gelb-orangen Markierungen oder mit Lichtpunkten von eingeschalteten Unterflurleuchten gebildete Fahrstreifen über die Durchfahrt führen.
Art. 37 Abs. 2
Betrifft nur den französischen Text.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
19. Dezember 2025 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter |