Quelle

AS 2026 23

Verkehrsregelnverordnung
(VRV)

Änderung vom 19. Dezember 2025

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 19621 wird wie folgt geändert:

Ersatz von Ausdrücken

Betrifft nur den italienischen Text.

Art. 7 Rechtsfahren

An Verkehrsinseln, Sperrflächen und Hindernissen in der Mitte der Fahrbahn ist rechts vorbeizufahren. Linksabbieger dürfen jedoch an Verkehrsinseln in der Mitte von Verzweigungen links vorbeifahren.

Art. 36 Abs. 2

Mittelstreifen von Autobahnen dürfen auch auf den vorhandenen Durchfahrten nicht überquert werden. Ausgenommen sind Fälle, in denen mit gelb-orangen Markierungen oder mit Lichtpunkten von eingeschalteten Unterflurleuchten gebildete Fahrstreifen über die Durchfahrt führen.

Art. 37 Abs. 2

Betrifft nur den französischen Text.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

19. Dezember 2025

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi