Quelle

AS 2026 339

Berichtigung
(Art. 10 Abs. 1 PublG)

Präambel

Verordnung des BLV
über Massnahmen im Zusammenhang mit der Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease)

Änderung vom 3. Juni 2026 (AS 2026 279; SR 916.443.112)

Art. 19 Bst. a

statt:

  1. Sie wurden mindestens 28 Tage vor dem Versanddatum geimpft und befinden sich am Versanddatum noch im Zeitraum der Immunität.

muss es heissen:

  1. Sie wurden mindestens 28 Tage vor dem Datum der Entnahme geimpft und befinden sich an diesem Datum noch im Zeitraum der Immunität.

24. Juni 2026

Bundeskanzlei