Quelle

AS 2026 359

Verordnung
über die Berufsbildung
(Berufsbildungsverordnung, BBV)

Änderung vom 24. Juni 2026

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Berufsbildungsverordnung vom 19. November 20031 wird wie folgt geändert:

Art. 36 Sachüberschrift sowie Abs. 2bis und 2ter

Eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen

(Art. 28 Abs. 1, 43 Abs. 1 und 2 sowie 44a BBG)

2bis Wurde die Prüfung auf Englisch absolviert, so wird dies auf dem Fachausweis oder dem Diplom vermerkt.

2ter Die Fachausweise und Diplome nennen den geschützten Titel sowie den entsprechenden Titelzusatz.

Art. 77 und 78

Aufgehoben

II

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

24. Juni 2026

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Guy Parmelin
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi