AS 2026 83
Berichtigung
(Art. 10 Abs. 1 PublG)
Präambel
Verordnung des SBFI
über die berufliche Grundbildung Produktionsmechanikerin EFZ / Produktionsmechaniker EFZ
vom 29. August 2025 (AS 2025 573; SR 412.101.220.89412.101.220.89)
Art. 4 Abs. 4
statt:
Die gemäss Absatz 3 verbindliche Handlungskompetenz wird durch den Lehrbetrieb und die lernende Person Ende des zweiten Lehrjahres gemeinsam definiert und der Berufsfachschule mitgeteilt. Zusätzlich ist sie bei der Anmeldung zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung anzugeben.
muss es heissen:
Die gemäss Absatz 3 verbindlichen Handlungskompetenzen werden durch den Lehrbetrieb und die lernende Person Ende des zweiten Lehrjahres gemeinsam definiert und der Berufsfachschule mitgeteilt. Zusätzlich sind sie bei der Anmeldung zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung anzugeben.
18. Februar 2026 | Bundeskanzlei |