ASTRA 13028 Kontrollen und Tests der BSA (2023 V1.00)
Vorwort
Die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) tragen einen erheblichen Teil zur Sicherheit der Tunnel und offenen Strecke des schweizerischen Nationalstrassennetzes bei. Auch im Verkehrsmanagement spielen die BSA eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung eines möglichst gleichmässigen und störungsfreien Verkehrsflusses.
Damit der Betrieb und die Erhaltungsplanung der BSA eine hohe Verfügbarkeit und ein einwandfreies Funktionieren garantieren können, sind neben der kontinuierlichen Überwachung der BSA Anlagen regelmässige Kontrollen und Tests nötig. Die vorliegende Richtlinie beschreibt schweizweit einheitliche und durchgängige Vorgaben für die Kontrollen und der Tests der BSA während des ganzen Lebenszyklus, d.h. von der Projektierung, über die Realisierung bis zum Betrieb und Unterhalt der Anlagen.
Jürg Röthlisberger Direktor
1 Einleitung
1.1 Zweck der Richtlinie
Die Richtlinie enthält die Vorgaben, Grundsätze und die Verantwortlichkeiten für die Kontrollen und Tests der BSA. Diese Vorgaben garantieren schweizweit eine einheitliche Verfügbarkeit und Funktionssicherheit der BSA. Diese sind für den ganzen Lebenszyklus und alle BSA Anlagen vorgegeben.
1.2 Geltungsbereich
Die Richtlinie gilt für die Planung, die Realisierung, den Betrieb und den Unterhalt der BSA der Nationalstrassen in Tunneln und auf der offenen Strecke. Die Richtlinie enthält Vorgaben sowohl zu technischen wie auch zu fachlichen Prüfungen. Die Basis bilden dabei immer die ASTRA Standards für die entsprechende BSA Anlagen. Die vorhandenen SIA und ASTRA Prozesse werden nicht weiter erläutert. Organisatorische Abgrenzungen:
Die Kontrollen gemäss NIV werden in den ASTRA Weisungen 73003 Elektrische Ausrüstungen der Nationalstrassen [5] beschrieben;
Die Vorgaben für das Sicherheitskonzept gemäss StV für Betrieb und Projekte siehe Dokumentation ASTRA 86025 Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitskonzeptes der Nationalstrassen [12];
Die Organisation der OT-Sicherheit mit der entsprechenden Überwachung sind den ASTRA Weisungen 73006 OT Security Governance [6] zu entnehmen;
Die organisatorische Umsetzung in den Projekten, wer macht was, ist nicht Bestandteil der Richtlinie.
1.3 Adressaten
Die Richtlinie richtet sich an:
Fachspezialisten des ASTRA (EP, FU, PM, Betrieb etc.);
Fachspezialisten der Gebietseinheiten;
Planer und Unternehmungen, die im Auftrag des ASTRA Leistungen an der BSA erbringen;
Inspektoren und Kontrollstellen.
1.4 Inkrafttreten und Änderungen
Dieses Dokument tritt am 15.09.2023 in Kraft. Die „Auflistung der Änderungen“ ist auf Seite 29 dokumentiert.
2 Ziele und Phasen
2.1 Grundsätzliche Ziele
Mit Hilfe von Kontrollen und Tests kann auf der einen Seite die Verfügbarkeit und auf der anderen Seite die Funktionstüchtigkeit erhöht, respektive garantiert werden. Diese Kontrollen und Tests sind während der ganzen Lebenszyklusphase nötig. Dabei wird zwischen zwei Hauptphasen unterschieden:
Projekt (Planung, Realisierung);
Betrieb und Erhaltungsplanung (inkl. KBU).
Ein spezielles Augenmerk gilt der Übergangsphase vom Projekt zum Betrieb und Erhaltungsplanung der Anlagen. Der wichtigste Aspekt dabei ist die erfolgreiche Inbetriebnahme der Anlagen.
2.2 Phase: Projekt (Planung und Realisierung)
Während der Projektphase helfen die Kontrollen und die Tests die geforderte Qualität und die Funktionen kontinuierlich zu überprüfen. Der Projektfortschritt kann überwacht und so Überraschungen vermieden werden. Es gelten die folgenden Grundsätze:
Beim Projektabschluss muss gewährleistet werden, dass sämtliche Funktionen der geänderten Aggregate, Teilanlagen und Anlagen durch Tests geprüft wurden. Dazu ist ein Testkonzept zu erstellen;
Mit den Tests muss belegt werden, dass die BSA die Vorgaben gemäss ASTRA Standards und der Ausschreibung erfüllen;
Einflüsse auf Drittsysteme müssen getestet werden;
Während der Projektphase dienen die Kontrollen und Tests der korrekten Übergabe von Nacht-Projektbetrieb zu Tages-Normalbetrieb;
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme, Tests und Probebetrieb der neuen Anlagen, ist die alte Anlage rückzubauen. Dies ist Bestandteil der Projektphase.
2.3 Phase: Betrieb und Erhaltungsplanung
Der Betrieb und die Erhaltungsplanung der BSA erfolgt parallel. Während dem Betrieb und Unterhalt ist es deshalb wichtig die Synergien zu nutzen. Es gelten die folgenden Grundsätze:
Der Betrieb überwacht und steuert die BSA. Mit punktuellen Kontrollen und Tests versichert er sich der technischen Funktionstüchtigkeit im Sinne, dass die sicherheitsrelevanten Funktionen (z.B. Tunnelrot bei Ereignissen) sichergestellt sind. Automatische Tests (z.B. für Lüftungen und Pumpwerke) unterstützen dabei den Betrieb.
Die Erhaltungsplanung überwacht den Anlagezustand mit Hilfe von einer Zustandserfassung und definiert die nötigen Massnahmen für den Erhalt der BSA. Mit periodischen fachlichen Kontrollen und Tests wird die Funktionstüchtigkeit sichergestellt, dass z.B. das Szenarium «bewegter Rauch» korrekt über die ganze Tunnellänge funktioniert. Bei den fachlichen Kontrollen und Tests der Verkehrsmanagementanlagen muss die Erhaltungsplanung den Fachsupport der VMZ-CH, VIM, VMON beiziehen, wobei die Verantwortung der Funktionstüchtigkeit bei der Erhaltungsplanung liegt.
Nicht in allen Fällen werden die Kontrollen und Tests durch den Betrieb und die Erhaltungsplanung sichergestellt. Die weiteren Akteure können sein: Verteilnetzbetreiber (VNB) für die Energieversorgung; VMZ, VIM für VM-Anlagen; VMON für Verkehrszähler und WIM-Anlagen; VIM, Kantone und Städte für LSA; kantonale Verteilnetzbetreiber für Polycom-Anlagen usw.
3 Definitionen und Begriffe
3.1 Allgemein
Ein Test ist grundsätzlich ein Verfahren mit einer definierten Methodik und dem Ziel, das korrekte Funktionieren einer technischen Anlage bzw. BSA zu ermitteln, bzw. Fehlfunktionen oder –verhalten zu erkennen. Ein Test ist in der Regel eine Prüfung oder eine Messung, welche ein erwartetes Ergebnis bestätigen soll. Beim ASTRA werden technische und fachliche Kontrollen und Tests wie folgt unterschieden:
Mit einer technischen Kontrolle werden die BSA Anlagen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft, z.B. können die programmierten Szenarien manuell oder automatisch geschalten werden.
Mit einer fachlichen Kontrolle werden die BSA Anlagen auf eine korrekte Funktion überprüft, z.B. werden bei Ereignissen die richtigen Szenarien und deren korrekten Abfolge mit den richtigen Parametern aktiviert.
3.2 Datenpunkttest
Datenpunktests dienen der Überprüfung von Datenpunkten von Aggregat zu Anlagesteuerung bzw. Lokalsteuerung, Anlagesteuerung zu Abschnittsrechner und Abschnittsrechner zum übergeordneten Leitsystem. Mit dem Projektabschluss werden alle vom Projekt betroffenen Datenpunkte getestet. Im Betrieblichen Unterhalt sind keine umfassenden Datenpunkttests erforderlich. Detaillierte Datenpunkttests können während einer Inspektion durch die Filiale durchgeführt werden. Nach Softwareupgrades oder Arbeiten im kleinen Baulichen Unterhalt sind stichprobenartige Überprüfungen zwingend nötig.
3.3 Aggregatstest
Definition Mit dem Aggregatstest werden die Funktionen eines Aggregates geprüft.
Anwendung Sicherstellung der Funktionalität nach Reparaturen oder Austausch von Aggregaten.
Beispiel Testen aller Funktionen von der Lokalsteuerung zum Ventilator oder zum Signalisationsmittel.
3.4 Anlagetest
Definition Mit dem Anlagetest wird eine Teilanlage oder eine Anlage getestet. Dabei werden, die der Anlage oder Teilanlage zugeordneten Funktionen überprüft. In der Regel besteht ein Anlagetest aus einzelnen Funktionstests, Kontrollmessungen, Lasttests oder Datenpunkttests. Die Auslösung von Tunnelreflexen und Sensoren wird in der Regel simuliert. Nach einem Anlagetest müssen alle betroffenen Schnittstellen ebenfalls z.B. mit einem IWT / FIT (Integrierter Werktest mit UeLs-Schnittstelle), EZT / SIT (Echtzeittest mit der UeLs- Schnittstelle) oder IGT (Integraler Gesamttest) überprüft werden.
In der Projektphase entsprechen der FAT (Factory acceptance test) und der IWT im Werk des Unternehmers vor Auslieferung einem Anlagetest. Im Betrieb sind dies der SAT (Site acceptance test) und der EZT.
Anwendung Bei Projekten und zum Teil in den Wartungen.
Beispiele Ersatz einer Anlage oder Teilanlage (Energie, Beleuchtung, Durchfahrtsbeleuchtung, Lüftung usw.).
3.5 Integraler Gesamttest (IGT) / Integrierter-Test
Definition Beim IGT handelt es sich um anlagenübergreifende Tests von Tunnelreflexen, welche in der tunnelspezifischen Reflexmatrix definiert sind. Im Gegensatz dazu haben Aggregat- und Anlagetest in der Regel keinen oder nur einen begrenzt anlagenübergreifenden Charakter. Mit dem IGT werden die system- und anlagenübergreifenden Funktionen der Tunnelreflexe getestet.
Anwendung Grundsätzlich werden die Quellen entsprechend ihrer Funktion ausgelöst und die Reaktion der Senken bis zum Aggregat (Signal, Ventilator, Beleuchtung, usw.) überprüft.
IGT sind zeit- und personalintensiv und haben direkte Auswirkungen auf den Verkehr und den operativen Betrieb. Aus diesen Gründen können im IGT Datenpunkte für Reflexe und übergeordnete Leitsysteme situativ unterdrückt oder simuliert werden.
Beispiel Heizen des Brandmeldekabels mit Heizgerät oder Entnahme Feuerlöscher im Alarmkasten mit Überprüfung der Reaktionen von Beleuchtung, Signalisation und Lüftung, Rauch- und Brandtests, etc.
3.6 Probebetrieb
Definition Der Probebetrieb ist die letzte Phase der Realisierung. Er soll aufzeigen, ob die geforderten Funktionen der Anlagen im realen Betrieb erfüllt werden, dazu gehören die ersten Betriebsoptimierungen (Fehlerrate reduzieren, Parameter optimieren usw.).
Anwendung Anlagen vor der Übernahme.
Bei der Ab- und Inbetriebnahme muss sichergestellt werden, dass nicht nur die einzelnen Anlagen funktionieren, sondern das Zusammenspiel über die Reflexe im Detail über alle Anlagen kontrolliert wurde. Es wird sichergestellt, dass der Betrieb und die Erhaltungsplanung eine 100% funktionstüchtige Anlage übernimmt und die Erhaltungsplanung in den ersten Betriebsjahren (2-3 Jahre) keine Optimierungen machen muss.
Beispiele Signalisationsanlage Bei den Signalisationsanlagen ist die Bestätigung der Funktionstüchtigkeit durch die VMZ nötig, speziell bei GHGW, PUN, WIM und Verkehrserfassung.
HLK-Anlage Optimale Einstellung der Anlage über das ganze Jahr u.a. zur Optimierung des Energieverbrauchs.
Ereignisdetektion Kontrolle und Überprüfung der Ereignisdetektion über das ganze Jahr mit den verschiedenen Lichtverhältnissen und Wettersituationen.
Es ist zu beachten:
Die "Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten" (SIA-Norm 118) definiert den Begriff Prüfung als Synonym für Test im Zusammenhang mit der Erstellung eines Werkes und damit insbesondere als Teil der Abnahme. Es gilt jedoch festzuhalten, dass die Abnahmeprüfung gemäss SIA-Norm 118 nur den Auftragsumfang des einzelnen Unternehmers umfasst und damit die (rechtliche) Erfüllung des Vertrages im Vordergrund steht. Die Abnahmeprüfung ist deshalb folgerichtig für eine Prüfung der sicherheitsrelevanten Tunnelreflexe nicht ausreichend.
3.7 Blindbetrieb
Definition Beim Blindbetrieb liegt der Fokus auf der Überprüfung der Algorithmen und der Parametrierung der Anlage. Auf den Verkehrsteilnehmer hat der Blindbetrieb keine Auswirkungen, da die Signale z.B. bei einem GHGW nicht sichtbar geschalten werden. Das Projekt kann während dem Blindbetrieb die Funktionen und die Parametrierung überprüfen und eine optimale Konfiguration festlegen.
Anwendung Kontrolle der Einstellungen und Änderung von Steuerungen ohne direkten Einfluss auf den Verkehr.
Beispiele Signalisationsanlage (z.B. GHGW).
4 Planung und Realisierung
4.1 Tests als Vertragsbestandteil
Bei jeder Änderung (Neu oder Ersatz) einer BSA müssen Tests im Werkvertrag des Unternehmers als zu erbringende Leistungen aufgeführt werden. Dabei sind alle nötigen Teilnehmer zu berücksichtigen. Je nach Lieferumfang sind die Tests bei den einzelnen Projektphasen nach SIA für das entsprechende Inventar auszuschreiben. Bei Tests, die mehrere Lieferobjekte umfassen, muss der entsprechende Unternehmer beim integralen Test mitwirken. Die Prüfprotokolle sind Bestandteil der Anlagedokumentation und integraler Vertragsbestandteil. Sie sind auf Verlangen vorzuweisen.
4.2 Tests in der Realisierung
In diesem Kapitel wird nur die SIA Projektphase 5 im Detail erläutert. In den Phasen 3 Projektierung und 4 Submission und Vergabe sind diese entsprechend zu berücksichtigen. Die Grundsätze bei der Realisierung werden in den folgenden Unterkapiteln erläutert. Die Definition und der Umfang der Tests sind im Kapitel 3 Definition und Begriffe definiert.
4.2.1 SIA-Phase 51
Realisierungspflichtenheft In der Phase Ausführungsplanung sind im Realisierungspflichtenheft die notwendigen Tests aufzuführen und die Durchführung zu beschreiben. Je nach Komplexität sind Muster- Prüflisten beizulegen.
4.2.2 SIA-Phase 52
Produktetest Diese Tests erfolgen selbstständig durch den Hersteller oder Lieferanten. Sie sind Bestandteil der Auftragserfüllung gemäss Werkvertrag. Die Tests sind zu protokollieren. Zu dieser Phase gehören auch die Erbringung, der nach Werkvertrag erforderlichen Normprüfungen. Die erfolgten Prüfungen werden mittels Zertifikate oder Herstellernachweisen belegt. Die Bauherrschaft kann in dieser Phase Tests, Montageprüfungen und Bemusterungen anordnen. Die vorgängigen Typenprüfungen der Lieferanten oder Hersteller sind nicht Bestandteil der Richtlinie. Prototypen Als Prototyp wird die Erstellung und Montage eines Aggregates oder Anlageteils bezeichnet, der es ermöglicht die Vorgaben in einer frühen Projektphase zu überprüfen. Der Prototyp kann im Werk oder am Bestimmungort aufgebaut werden. Die Erstellung eines Prototyps muss explizit ausgeschrieben werden. Anlagetest im Werk (FAT & IWT) Der Werktest der Anlage, Teilanlage oder Aggregat erfolgt im Werk des Lieferanten oder Herstellers. Der Test erfolgt anhand eines Prüfprotokolls. Mit dem IWT wird das Zusammenspiel mit dem UeLs im Werk überprüft. Aggregatstest Dieser Test sollte unmittelbar nach der Montage des Aggregates am Bestimmungsort während der gleichen Sperrphase (Fahrbahn/Tunnel) durchgeführt werden. Bei allen Sensoren und Aktoren müssen sämtliche Funktionen bis zur Lokalsteuerung geprüft werden.
Anlagetest vor Ort (SAT & EZT) Sämtliche Funktionen einer Anlage sind in diesem Test zu prüfen. Bei diesem Test sind insbesondere bei komplexen und grossen Anlagen der Einsatz eines digitalen Zwillings zu prüfen. Mit dem digitalen Zwilling können bereits im Werk alle programmierten Funktionen getestet werden, so dass im Objekt nur noch der Test zu den Aggregaten und der IGT durchgeführt werden müssen. Integraler Gesamttest (IGT) / Integrierter-Test Grundsätzlich müssen alle Quellen und Kommunikationswege (Datenpunkte, drahtgebunden) entsprechend ihrer Funktion ausgelöst und die Reaktion der Senken bis zum Aggregat (Signal, Ventilator, Beleuchtung, usw.) überprüft werden. Bei gleichartigen Reflexen (z.B. Brand in verschiedenen Sektoren) können zur Schonung von einzelnen Anlageteilen (z.B. Ventilatoren) die Funktionen in der Lokalsteuerung überprüft werden, ohne dass die Aggregate angesteuert werden. Jede Quelle und Senke muss aber mindestens einmal ausgelöst bzw. angesteuert werden. Blindbetrieb Bei Anlagen mit Regellogik (z.B. Signalisation) ist ein Blindbetrieb zwingend erforderlich um die Einflüsse auf den Verkehr während der Inbetriebnahme zu minimieren. Probebetrieb Für den Start des Probebetriebes müssen alle vorgängigen Prüfungen erfolgreich durchgeführt worden sein. Die Dauer des Probebetriebs ist abhängig vom jeweiligen Anlagentyp. Sie beträgt im Minimum drei Monate. Beim Auftreten von schweren / groben Mängeln ist der Probebetrieb zu verlängern. Im Probebetrieb müssen die dynamischen Prozesse und die Einflüsse auf andere Anlagen geprüft werden.
4.2.3 SIA-Phase 53
Abnahme Die Abnahmen durch das Projektmanagement erfolgen anhand der einzelnen Lose. Es ist sicherzustellen, dass dabei die Schnittstellen zu Drittsystemen geprüft, die Anlagedokumentation (DAW) abgenommen wurde und vollständig zur Verfügung steht, die Datenbanken (FA-BSA und allfällige Datenbanken einzelner Anlagen wie Kabeltrasse usw.) aktualisiert sind, der Probebetrieb erfolgreich war und die Ausbildung der GE, Polizei, Blaulicht- Organisationen und VMZ erfolgreich abgeschlossen wurden. Zu der Abnahme gehören technische wie auch fachliche Prüfungen, wobei die entsprechenden Stellen (EP, GE, VMZ-CH, VIM, VMON und evtl. Dritte) zu involvieren sind. Es ist in der Verantwortung des Projektmanagement den Terminplan der Übergabe an GE / VMZ / EP / VIM / VMON zu organisieren. Übergabe Erst nach der Abnahme der Lose erfolgt die Übergabe an den Betrieb. Damit geht die betriebliche Verantwortung von der Projektorganisation zur Betriebsorganisation (EP als Eigentümervertreter des ASTRA, als Betreiber GE, VMZ-CH, VIM, VMON und evtl. Dritte) über. Beim Übergabeprotokoll sind die folgenden Punkte zu behandeln: Abnahmeprotokolle, Pendenzenliste, DAW, Schulungen, Aktualisierung der Datenbanken, Garantien, Wartungsverträge. Bei Grossprojekten können mehrere Übergaben (nach Teilanlagen) stattfinden (z.B. VOMA).
4.3 Prüfpläne und Prüfprotokolle
Die Prüfpläne legen die einzelnen Prüfschritte und die verantwortlichen Personen fest. Das Projekt ist für die Prüfpläne verantwortlich. Im Anhang ist als Beispiel ein Standard-Prüfplan BSA der Filiale 4 abgelegt. Für einzelne Anlagen oder Anlageteile wie IP-Netz BSA oder UeLS-CH liegen vom ASTRA vorgegebene Prüfpläne vor. Die aktuellen Prüfpläne sind über das Programm SA-CH zu beziehen.
Im Prüfprotokoll werden die notwendigen Prüfpunkte aufgeführt. Für jeden Test gemäss Kapitel 3 muss ein Prüfprotokoll objekt- und projektspezifisch erstellt werden. Die Prüfprotolle sind schlussendlich ein Bestandteil der DAW.
4.4 Typische Prüfpunkte
In diesem Kapitel sind pro Anlage oder Teilanlage typische Prüfpunkte aufgeführt, welche in der Realisierung beachtet werden müssen. Die nachfolgende Liste der Prüfpunkte ist nicht vollständig. Weitere Prüfpunkte sind den entsprechenden Standards BSA (Lüftung, Beleuchtung usw.) zu entnehmen. Die Prüfprotokolle sind für jedes Projekt zu erstellen. Generell: Die Reflexe von anderen Anlagen sind zu berücksichtigen.
Energieversorgung:
Hochspannung: Umschaltung auf zweite Tunneleinspeisung;
Niederspannung: Kontrolle der USV mit Umschaltung Normalbetrieb auf Notbetrieb;
Niederspannung: Umschaltung redundante Einspeisung und Koppelschalter;
Notstrom: Abschaltung Haupteinspeisung, Funktion externer und interner Bypass.
Beleuchtung: • Beleuchtungsmessung von unabhängiger Kontrollstelle (Einhaltung der Lichtwerte gemäss Norm) 13015 Beleuchtungsanlagen Kap. 7.2 dabei müssen auch Nachtwerte und Werte bei reduziertem Verkehr geprüft werden.
Lüftung:
Alle möglichen Szenarien inkl. der Abhängigkeit zur Betriebs- und Steuerungsart;
Rauchversuche bewegt und stationär;
Überprüfung der Strömung (Geschwindigkeit, Richtung, Kalibrierung) mittels Rauchversuchen;
Ausfall von Sensoren und Aktoren (Lüftungsregime).
Signalisation:
Einzelsignaltests;
Tests aller Betriebszustände;
Tests aller Verkehrserfassung;
Prüfplan mit den Ausfallszenarien muss im Projekt erstellt werden, inkl. Schnittstelle zu der VMZ-CH, GE und Kapo;
Überprüfung der Vorgaben für Verkehrsmanagement-Anlagen.
Überwachungsanlagen-BMA Tunnel: • Auslösung des Brandalarmes mittels Rauch- und Wärmequelle.
Überwachungsanlagen-Videoanlage: • Kamerabilder bei allen Senken (VMZ, Kapo, GE) prüfen.
Kommunikation und Leittechnik-Kommunikationsnetzwerk IP-Netz BSA: • Gemäss Prüfplan IP-Netz BSA.
Kommunikation und Leittechnik-Leittechnik: • Gemäss Prüfplan UeLs-CH.
Kommunikation und Leittechnik-Funksystem: • Funksignalmessungen sind auf der ganzen Tunnellänge bei allen Anlagen (POLYCOM, DAB+) durchzuführen.
Kommunikation und Leittechnik-Notruftelefon: • Kontrolle der Übertragung des Notrufs an das Leitsystem der Kapo.
Kabelanlage:
Isolations-, Kurzschlussstrom- und Erdungsmessungen gemäss NIV und bei Bedarf;
Messungen der LWL-Strecken gemäss Richtlinie 13022 Kabelanlagen.
Nebeneinrichtungen-HLK:
Messungen der Temperatur und Feuchtigkeit in allen Räumen (Messungen sind bei verschiedenen Witterungsbedingungen durchzuführen);
Die Energieeffizienz ist aufzuzeigen und zu dokumentieren.
Nebeneinrichtungen-BMA Gebäude: • Gesetzliche, technischen Vorgaben.
Nebeneinrichtungen-Krananlage, Hebezeug: • Gesetzliche, technischen Vorgaben.
Nebeneinrichtungen-Pumpwerk:
Überprüfung der Ein- und Ausschaltpunkte bei diversen Wasserspiegelniveaus (Prüfungen sind bei verschiedenen Wasserständen und Verschmutzungsgrad durchzuführen);
Praktische Pumpversuche zur Überprüfung der Leistungsdaten.
• Gesetzliche, technischen Vorgaben.
Komponenten- Werkstoffwahl und Korrosionsschutz • 23001-12121 Kontrollplan Werkstoffwahl und Korrosionsschutz (FHB BSA).
Bauliche Massnahmen Arbeitssicherheit:
Podeste;
Absturzsicherungen;
Zäune.
5 Betrieb der BSA
5.1 Leistungsvereinbarung ASTRA mit Gebietseinheit
Der Betrieb der BSA wird durch die Gebietseinheiten sichergestellt. Mit Hilfe einer Leistungsvereinbarung zwischen dem ASTRA und der Gebietseinheit werden die Standards vereinbart. Die entsprechenden Dokumente sind auf der ASTRA-Homepage Standards für Nationalstrassen Teil 6 Betrieb aufgeschaltet.
Die Standards für die BSA sind in der ASTRA Richtlinie 16240 Betrieb – Teilprodukt BSA [7] enthalten und bleibt bestehen. Die Gebietseinheit erbringt ihre offerierten (globalen) Leistungen mit dem Ziel diese Standards zu erfüllen. Zentral dabei sind die folgenden zwei Standards:
4.01 Betriebssicherheit der Anlagen. Die Auslösung der sicherheitsrelevanten Reflexe ist bei allen Objekten sichergestellt;
4.10 Betriebssicherheit der Anlagen und Substanzerhaltung. Sachgemässe Wartung mit Einhaltung der festgelegten Wartungsintervalle.
5.1.1 Ziel der Kontrollen und Tests
Das Ziel der punktuellen Prüfungen ist:
Die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Anlagen bei Ereignissen, d.h. Reflexe von sicherheitsrelevanten Anlagen funktionieren von Quelle zur Senke (gemäss Reflexmatrix der ASTRA Dokumentation Betriebskonzept Strassentunnel [13]);
Die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Anlagen bei Zustandsänderungen (Anlagen intern und Anlagen übergreifend). Für das Verkehrsmanagement sind dies zum Beispiel WTA, GHGW, PUN und bei der Infrastruktur sind dies die Entwässerung, Schaltung der Beleuchtung und Radio einsprechen.
Die fachliche Überprüfung ist nicht Teil der Prüfungen. Die Gebietseinheiten melden jedoch den Filialen, wenn Zweifel über die richtigen Funktionen der Anlagen bestehen.
5.2 Kontrollen im Betrieblichen Unterhalt
Gemäss dem vorgängigen Kap. 5.1 Leistungsvereinbarung mit der Gebietseinheit liegt im betrieblichen Unterhalt der Fokus der Kontrollen und Test auf punktuellen Prüfungen. Die Gebietseinheit muss die Funktionstüchtigkeit im Sinne der Gewährleistung der Reflexe sicherstellen.
In den folgenden Kapiteln findet man typische Prüfpunkte.
5.2.1 Reflexmatrix aus den Betriebskonzepten
Die Reflexmatrix gemäss den Betriebskonzepten (Dokumentation 86052), welche mit Hilfe vom IGT im Betrieblichen Unterhalt geprüft wird, wird nicht weiter erläutert.
5.2.2 Sicherheitsnachweise
Die periodischen Kontrollen gemäss NIV werden in den Weisungen 73003 Elektrische Ausrüstungen der Nationalstrassen beschrieben.
5.2.3 BSA Anlagen
Energie: • Kontrolle der USV mit Umschaltung Normalbetrieb auf Notbetrieb.
Beleuchtung: • Korrekte Umschaltung der Beleuchtungssteuerung von Tag/Nacht, inkl. der verkehrsabhängigen Reduktion.
Lüftung:
Strom- und Vibrationsmessungen um den Zustand der Ventilatoren besser einschätzen zu können, falls die Messeinrichtungen vorhanden sind;
Die minimale Laufzeit der Ventilatoren (gemäss Herstellerangaben) und der automatische Testbetrieb für die AV und SV muss überprüft, überwacht oder ev. manuell betätigen werden;
Stichprobenartige Überprüfung des Zustands der Laufräder (Korrosion);
Die Prüfung und Kalibration der Luftgeschwindigkeitsmessung muss der Qualität und Verfügbarkeit der Sensorik entsprechen.
Signalisation:
Punktuelle Kontrolle der Schaltung der Anzeigen der Signale bei WTA, DWW, GHGW, PUN, FLS, Rampenbewirtschaftung, sowie der dazugehörigen Sensorik;
Kontrolle der Störungsmeldungen bei LSA;
VZ Schleifen ausmessen und alle 5 Jahre kalibrieren;
Kalibrierung der Verkehrssensoren (Verkehrserfassung, PIR, Radar);
Anlagesteuerung wird über IGT und Tagesgeschäft geprüft;
Schulung der Polizei an der Bedienung der Signalisationssteuerung.
Überwachungsanlagen: • Die Kalibration der Sensorik ist gemäss Herstellerangaben auszuführen. Abweichungen sind mit dem Betrieb und der Erhaltungsplanung abzusprechen.
Kommunikation und Leittechnik:
Die Funk-Anlagen sind gemäss Herstellerangaben zu kalibrieren, speziell die Frequenzen von Senden/Empfang;
Überprüfung der OT-Sicherheit gemäss ASTRA Richtlinie 13030 OT-Sicherheit der Leit- und Steuersysteme BSA (2022). Die GE kann/muss sich durch einen Externen überprüfen lassen, inkl. regelmässigen Penetrationstests.
Beschaffung, Kontrolle und Test der Hard- und Software der Steuer- und Leittechnik von UeLS und IP-Netz BSA, im Rahmen des Unterhaltes, inkl. der nötigen Updates der Lizenzen.
Kabelanlagen:
Visuelle Kontrolle und Isolationsmessungen (nach NIV) und bei Bedarf.
Die LWL-Anlagen sind nur bei Bedarf zu reinigen.
Ein spezielles Augenmerk gilt den OBNB-Bauteilen;
Nebeneinrichtungen:
Bei den Nebeneinrichtungen gibt es viele Prüfungen, welche in den Wartungsarbeiten enthalten sind (auch gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen). Diese werden nicht weiter erläutert (z.B. HLK, BMA-Gebäude, Krananlagen, Hebezeug, Pumpwerke, SABA, Löscheinrichtungen, Barriereanlagen, Tür, Tor, Wasserversorgung, Telefonie);
Bei der Nebeneinrichtungen gilt ein Merkmal der Prüfung der Energieeffizienz und Energieoptimierung.
6 Erhaltungsplanung
6.1 Aufgaben der Erhaltungsplanung in den Filialen
Für die Erhaltungsplanung sind die Filialen vom ASTRA zuständig. Der Bereich EP übernimmt dabei die Funktion des Eigentümers. Die Vorgaben für die Überwachung im Sinne der Zustandserfassung und der Inspektionen der BSA sind auf der ASTRA-Homepage Standards für Nationalstrassen Teil B Erhaltungsplanung und Erhaltungsmanagement aufgeschaltet. Die Gebietseinheit unterstützt die Filialen bei der Erhaltungsplanung der BSA. Mit der jährlichen Zustandserfassung (Beobachtung), im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit dem ASTRA. Die erhaltenen Zustandswerte werden zu einer Zustandsnote BSA Nationalstrasse aggregiert und im Netzzustandsbericht publiziert. Mit einer fachlichen Inspektion werden schwerpunktmässig einzelne Themengebiete aufgegriffen, vertieft analysiert und überprüft. Die Auswahl wird den Bedürfnissen entsprechend definiert, z.B. «Energieausfall HS-Tunnel». Bei fachlichen Inspektionen der VM-Anlagen muss die Filiale den Fachsupport der VMZ- CH, bei Verkehrszähler den Fachsupport von VMON und bei LSA den Fachsupport von VIM beiziehen und koordinieren.
6.1.1 Ziel der fachlichen Inspektion
Mit der fachlichen Inspektion wird nicht der Betrieb der BSA überprüft, sondern die Übereinstimmung der BSA mit den ASTRA Richtlinien. Diese fachlichen Kontrollen und Überprüfungen (z.B. Lüftungs- und Beleuchtungsnorm) haben die folgenden Ziele:
Die programmierten Anlageszenarien (Beleuchtung, Lüftung, Signalisation usw.) entsprechen den Vorgaben aus den Richtlinien und funktionieren einheitlich (z.B. Reduktion der Beleuchtungsstärke in der Nacht, Rauchalarm bewegt wirkt über die ganze Tunnellänge);
Die Messungen und Algorithmen der BSA Sensorik sind korrekt. Die Resultate aus der Verkehrserfassung entsprechen den Vorgaben aus den Richtlinien. Bei einer Havarie müssen die richtigen SABA-Szenarien ausgelöst werden;
Mit einem Gesamt-Datenpunkttest werden die Unsicherheiten bei einzelnen Objekten bereinigt und die nötige Sicherheit für den Betreiber und den Eigentümer wiederhergestellt.
Punktuelle Prüfungen von Anlagemeldungen an das UeLS, speziell bei sicherheitsrelevanten Anlagen. Wird z.B. bei der USV eine Hand-Umschaltung auf Notbetrieb im UeLS gemeldet oder wird der Ausfall einer Lokalsteuerung im UeLS signalisiert.
Die Anlagen werden auf die Einhaltung von geänderten Vorschriften und Normen überprüft (Konformitätsprüfung).
6.2 Themenliste der Kontrollen bei der Inspektion
Mit den fachlichen Kontrollen und Überprüfungen der Vorschriften und Normen wird im Betrieb ein korrektes Verhalten der BSA-Anlagen garantiert. Diese Überprüfungen stehen immer im direkten Zusammenhang mit der Instandhaltung und Instandsetzung der Anlagen. Die Prüfpläne für die Inspektion sind durch die entsprechende Filiale zu erstellen. Sie können sich an den vorhandenen Prüfplänen aus den Projekten oder dem Betrieblichen Unterhalt orientieren, müssen aber angepasst werden, da die Überprüfung von Algorithmen und spezifische Messungen nötig sind.
6.2.1 Betriebs- und Sicherheitskonzepte
Die folgenden Dokumente sind nicht Bestandteil der Prüfpläne:
Betriebskonzepte Tunnel;
Sicherheitskonzept für die Arbeiten an den elektrischen Anlagen (Siko-ESTI);
OT-Sicherheitskonzepte.
6.2.2 BSA Anlagen
In diesem Kapitel sind pro Anlage oder Teilanlage typische Prüfpunkte aufgeführt. Die nachfolgende Liste der Prüfpunkte ist nicht vollständig. Weitere Prüfpunkte sind den Anlage-Richtlinien zu entnehmen. Energieversorgung: • Prüfung der Kompensation der Blindleistung im Normalbetrieb bei Tag und Nacht in Zusammenarbeit mit dem VNB (grosse Anpassungen der Anlagen).
Beleuchtung: • Beleuchtungsmessung von unabhängiger Kontrollstelle (Einhaltung der Lichtwerte gemäss Norm) 13015 Kap. 7.2 dabei müssen auch Nachtwerte und Werte bei reduziertem Verkehr geprüft werden.
Lüftung:
Betriebszustände gemäss neuer ASTRA Richtlinie 13003. Im Speziellen: Rauch bewegt über die ganze Tunnellänge;
Zustandsbeurteilung (z.B. Korrosion) bezüglich Revision oder Ersatz der Ventilatoren.
Signalisation: • Überprüfung der Meldungen der VMZ oder der Kapo zu: Bestehende GHGW und PUN, Rampenbewirtschaftung, Warteräume und Abstellplätze, Anlagesteuerung und Verkehrsrechner. Der Fachsupport bei VM-Anlagen erfolgt immer über die VMZ-CH.
Überwachungsanlagen: • Kontrolle der Ausrüstung der BSA gemäss den ASTRA Richtlinien und Erkennen von Defiziten wie z.B. bei der Ereignisdetektion (ED).
Kommunikation und Leittechnik: • Überprüfung der OT-Sicherheitskonzepte der GE gemäss ASTRA Richtlinie 13030 OT- Sicherheit der Leit- und Steuersysteme BSA (2022).
Kabelanlagen: • Keine speziellen Prüfpunkte.
Nebeneinrichtungen:
Optimierungen der Energieeffizienz bei der HLK und den SABA / Pumpwerken;
Überprüfung der Nachweise von den Gebietseinheiten zu den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Nebeneinrichtungen (HLK, Krananlagen, Hebezeug, Löscheinrichtungen, Wasserversorgung).
7 Besonderheiten und Abgrenzungen
7.1 Synergien
Der Betrieb und die Erhaltungsplanung, d.h. die Gebietseinheiten und die Filialen, nutzen die Synergien, welche sich aus den Aufgabenfeldern ergeben:
Die Wartung dient der Sicherstellung des Betriebs und beeinflusst direkt die Lebensdauer der BSA. Reparatur und Ersatz müssen gemeinsam besprochen werden, um die Lebenszykluskosten tief zu halten;
Die Risikobetrachtungen der Gebietseinheit wie auch vom ASTRA helfen die Gesamtkosten im Betrieb und Unterhalt wirtschaftlich zu halten;
Bei dem Betrieb des IP-Netz BSA und vom IP-Backbone unterstützen sich die beteiligten Partner gegenseitig.
Speziell der IGT aus dem Betrieblichen Unterhalt (Erfüllung des Standards 4.01) und der IGT für die Überprüfung eines Tunnelobjektes muss untereinander abgestimmt werden.
7.2 Zentrale Prüfungen
Prüfungen über die Zentrale Ittigen erfolgen bei den folgenden Anlagen:
WIM-Anlagen (Kalibration) durch I;
IP-Netz BSA, inkl. Backbone über die übergeordnete Betriebsorganisation.
7.3 Abgrenzung VMZ-CH, VIM und VMON
Folgende fachliche Prüfungen erfolgen durch die VMZ-CH, VIM oder VMON mit der Basis der entsprechenden Richtlinien vom VIM:
WTA;
GHGW und PUN;
Rampenbewirtschaftung;
LSA werden über Leistungsvereinbarung VIM-Kanton (Stadt, Gemeinden) geprüft;
VMON prüft die Verkehrserfassung und meldet Störungen bis auf weiteres an die GE.
7.4 Abgrenzung ENFON-Anlagen
Die Wartung, die Eichung und die fachliche Überprüfung der ENFON-Anlagen erfolgen direkt durch die Kantonspolizei. Diese erhält vom ASTRA eine Entschädigung pro Anlage.
Anhänge
I Beispiel zu Standard Prüfplan BSA F4
Legende: UN = Unternehmer, Ing. = Elektroplaner, öBL = Örtliche Bauleitung, PL = Projektleiter ASTRA, GE = Betriebs- und Unterhaltspersonal Gebietseinheit, FA = Fachausschuss
Nr. Prüfschritt Vorgaben Teilnehmer Nachweis Verteiler
0 Teilnahme am Kick off Meeting Angebot UN, Ing, öBL, PL, Sitzungsprotokoll Teilnehmer
GE, FA
1 Überprüfung und Genehmigung des Angebot UN, Ing, öBL, PL, Review-Bericht Teilnehmer
Prüfplanes GE, FA
2 Überprüfung und Genehmigung des Angebot, UN, Ing, öBL, PL, Review-Bericht Teilnehmer
Realisierungspflichtenheftes Normalien GE GE, FA
3 Überprüfung und Genehmigung der Realisierungs- UN, Ing, öBL, PL, Review-Bericht Teilnehmer
Ausführungsunterlagen pflichtenheft, GE, FA Normalien GE
4 Plangenehmigungen Ausführungs- UN. öBL Genehmigung Teilnehmer, PL
unterlagen
5 Inspektionen während der Erstel- Ausführungs- UN, öBL, Inspektions-proto- UN, öBL
lung der Anlage (inkl. Warenein- unterlagen, Fallweise PL, GE, koll gangsprüfung und ggf. Prüfungen Arbeitsanweisun- FA Prüfresultat von PL bei Subunternehmern) gen, UN, öBL bestätigt Normalien GE
6 Schlussprüfung im Werk Realisierungs- UN, öBL, PL, GE, Mess- und UN, öBL
pflichtenheft, Ausführungs- FA Prüfprotokolle unterlagen, Prüfresultat von PL Prüfanweisungen UN, öBL bestätigt
7 Herstellernachweis mit Verordnungen und UN Stückprüfungs-pro- öBL
Stückprüfung Richtlinien tokoll Konformitäts-erklärung
8 Herstellernachweis Verordnungen und UN Hersteller- öBL
Richtlinien nachweis Konformitäts-erklärung
9 Erst-Bemusterung Ausführungs- UN, öBL, PL, GE, Inspektions-proto- Teilnehmer
unterlagen, FA koll Arbeitsanweisungen, Normalien GE
10 Inspektionen während der Montage Ausführungs- UN, öBL, Inspektions-proto- UN, öBL
unterlagen, Fallweise PL, GE, koll Arbeits- FA Prüfresultat von PL anweisungen, UN, öBL bestätigt Normalien GE
11 Überprüfung und Genehmigung re- Ausführungs- UN, öBL, PL, GE Prüfresultat von Teilnehmer
vidierter unterlagen UN, öBL bestätigt Installationsplan und Anlage-Prinzipschema
12 Funktionstest (Einzeltest) Realisierungs- UN, öBL, PL, GE, Mess- und Prüfpro- UN, öBL
pflichtenheft, FA tokolle Ausführungs- Prüfresultat von PL unterlagen, UN, öBL bestätigt Prüfanweisungen
13 Systemtest (Verbundtest) Wirkmatrix, UN, öBL, PL Mess- und UN, öBL
Prüfanweisung Fallweise GE, FA Prüfprotokolle und Dritte Prüfresultat von PL UN, öBL bestätigt
14 Überprüfung und Genehmigung be- Angebot, UN, öBL Prüfresultat von Teilnehmer, PL
reinigtes Anlagendossier für die Besondere UN, öBL bestätigt betriebsinterne Schlusskontrolle Bestimmungen Pos. 971
15 Betriebsinterne Schluss- Bereinigtes UN Mess- und Teilnehmer
kontrolle durch den Unternehmer Anlagendossier Prüfprotokolle Ausgefüllter Sicherheitsnachweis
16 Prüfung durch akkreditierte Inspek- Ausgefüllter UN, akkreditierte Unterschriebener Teilnehmer, PL
tionsstelle Sicherheits- Inspektionsstelle, Sicherheitsnachnachweis, GE weis Dokumentation
17 Schulung und Instruktion Bereinigtes UN, öBL, PL, GE Teilnehmerliste UN, öBL, PL
des Pikettpersonals Anlagendossier, Gesamtdokumentation
18 Überprüfung und Genehmigung Angebot, UN, öBL, PL, GE Review-Bericht Teilnehmer
bereinigte Besondere Gesamtdokumentation Bestimmungen Pos. 971
19 Probebetrieb -- UN, öBL Ausfallstatistik, Teilnehmer, PL
Felderfahrungs-bericht
20 Abnahme des geprüften Werkes Unterschriebener UN, öBL, PL, GE, Abnahmeprotokoll Teilnehmer
Sicherheits- Fallweise FA und und Mängelliste nachweis Dritte Beilagen: Checkliste UN, SicherheitsöBL nachweis und alle Checklisten bestätigten Prüfregemäss Sicher- sultate heitskonzept der Abteilung Verkehrsmanagement
Fabrikationsstätte Baustelle Tätigkeiten 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
Stichprüfung Plan-
Kick off Meeting Prüfung durch Bereinigte Ge- Schlussprüfung Bereinigtes An- Betriebsinterne Schulung und Herstellererklä- Herstellernach- Bereinigter In- Abnahme des Realisierungs- Ausführungs- Erst-Bemuste- Funktionstest Systemtest
Probebetrieb Sichtprüfung lagedossier für Schlusskon- Anlage während der Er- rung mit Stückstallationsplan akkreditierte Instruktion des samtdoku-men- geprüften Wergenehmigungen während der Prüfplan im Werk weis die betriebsin- trolle durch den pflichtenheft rung und Anlageunterlagen stellung der Anl. prüfung Montage Prinzipschema (Einzeltest) (Verbundtest) terne Schluss. Unternehmer Inspektionsstell. Pikettpersonals tation kes
Energieversorgung Transformatoren X X X X X X X X X X X X X X X X Hochspannungs-/Mittelspannungsfelder X X X X X X X X X X X X X X X X X X Niederspannungsfelder X X X X X X X X X X X X X X X X X Zähl-Mess und Schutzeinrichtungen X X X X X X X X X X X X X Lokale Steuereinrichtungen (X) X X X X X X X X X X X X X X X X Notstromanlagen USV inkl. Batterien X X X X X X X X X X X X X X X Baustromversorgung Trafo MS / NS X X X X X X X X X X X X X MS+NS Verkabelungen X X X X X X X X X X X X X Beleuchtung Adaptationsleuchten (X) X X X X X X X X X X X X X X X Zusätzliche Adaptationsleuchten Inkl. Anpass. (X) X X X X X X X X X X X X X X Durchfahrtsleuchten X X X X X X X X X X X X X X X X Adapdation + Durchfahrtskabel (Konfekt.) X X X X X X X X X X X X X X
(NEV) Brandnotbeleuchtung inkl. Verkabelung X X X X X X X X X X X X X X Aufhängungen und Kabeltrasse Fahrraum X X X X X X X X X X X X X X MSR. Kontrolleinrichtungen X X X X X X X X X X X X X X X Steuerung Adaptation X X X X X X X X X X X X X X X X X Steuerung Durchfahrtsbeleuchtung X X X X X X i X X X X X X X X X X X Speisefelder für Adapt. + Durchfahrtsbel. (X) X X X X X X X X X X X X X X X X Ventilation Ventilatoren Aggregate Aufhängungen X X X X X X X X X X X X X X X X Abschluss Umlenkteile Klappen (X) X X X X X X X X X X X X X X X X X Überwachungsanlage Ventilatoren (Fallsicherung, Vibration, etc.) X X (X) (X) ti X X X X X X X X X X X X Schalldämpfer X X X X X X X X X X X X X X Hauptverteilung Venti. Speisung Regelung X X X X X X bi X X X X X X X X X X X Ventilatoren Verkabelungen X X X X X X X X X X X X X X Signalisationsmittel Portal, Standrohre und Aufhängungen X X ät k (X) X X X X X X X X X X X Fahrstreifen Signalisation, optische Leiteinrichtungen X X X X X X X Ni d X X X X X X X X X X X X Signale Wegweiser + Hinweisschilder X X X X X X X X X X X X X X X
All S h lt Wechselsignale X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Lichtsignalanlagen Steuerungen X X X X X X X üb X X X X X X X X X X X Abschrankungen (versenkbar) X X X X X X X X X X X X X X X X X Abschrankungen (Barrieren) X X X X X X X X X X X X X X X Tunnel Verkehrsregel Anlagen X X X X X X X d X X X X X X X X X X X Verkehrslenkung Rechner Unterzentralen X X X X X X X X X X X X X X X X X X Ausrüstungen Werkhöfe und Polizeistützpunkte Kommunikationsanlagen FWA Netztwerke X X X X X X V X X X X X X X X X X X Verkehrsrechner X X X X X X X X X X X X X X X X X Notruf und Telefonzentralen X X X X ä X X X X X X X X X X X Funkzentralen inkl. Link und Relaissta. X X X X X X X X X X X X X Überwachungszentrale X X G X X X X X X X X X X X SMT Anlagen Feuerwehr X X X X X X X X X X X X X Peripheriegeräte (X) X X X X X X X X X X X X X X Software X X X X X X X X X X X X X X Kabelanlagen Kabelrohranlagen Kabelkanäle inkl. Aufh. X X (X) (X) X X X X X X X X X X X Hauptleitungen Hoch-Nieder Steuer LWL (X) X X X (X) X X X X X X X X X X Kabinen Elektroschränke Blitzschutzanlage (X) X X X X X X X X X X X X X X X Masten X X X X X X X X X X X X X Nebeneinrichtungen Heizungs-, Klima-, Raumlüftungsanlagen X X X X X X X X X X X X X X X Elektrische Hausinstallationen (X) X X X X X X X X X X X X X X Schachtbahnen Lifte Krananlagen Hebezeuge X X X X X X X X X X X X X X Überwachung und Messung Wasserversorgung X X X X X X X X X X X X X Telefon Uhrenanlage X X X X X X X X X X X X Gegensprechanlage X X X X X X X X X X X X Elementböden X X X X X X X X X X X X Allgemeine Infrastrukturarbeiten X X X X X X X X X X X X
Glossar
Begriff Bedeutung AV / SV Abluft- / Strahlventilator BMA Brandmeldeanlage. BSA Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) BZ Betriebszustand (BZ) Bezeichnet den Signalisationszustand; beziehungsweise die Anzeigen auf mehreren zusammengehörenden Aktoren. CEN Europäisches Komitee für Normung (CEN) DAB+ Digital Audio Broadcasting – Ersetzt UKW-Programme in der Schweiz seit 01.01.2021 DAW Anlagedokumentation DTV Durchschnittlicher, täglicher Verkehr Anzahl der motorisierten Fahrzeuge an einem Strassenquerschnitt in einem Jahr dividiert durch 365 Tage DWW Dynamische Wegweisung ED Ereignisdedektion ENFON Enforcement Nationalstrassen EP Erhaltungsplanung EZT Echtzeittest FA Fachapplikation FAT Factory acceptance test - Werktest FHB Fachhandbuch FIT Factory Integration Test FLS Fahrstreifen-Lichtsignalsysteme FU Fachunterstützung GE Gebietseinheiten GHGW Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwarnungen HS Hochspannung HLK Heizen-Lüftung-Klima I Abteilung Infrastruktur IGT Integraler Gesamt Test Inspektion Feststellen des Zustandes durch gezielte, in der Regel visuelle und einfache Untersuchungen mit Bewertung desselben. IP-Netz BSA Internetprotokoll-Netz BSA IT / OT Informationstechnik / Operational Technology IWT Integrierter Werktest Kapo Kantonspolizei KBU Kleiner betrieblicher Unterhalt KVMP Kantonale Verkehrsmanagementpläne LSA Lichtsignalanlage LWL Lichwellenleiter-Kabel NVMP Nationale Verkehrsmanagementpläne NIV Niederspannungs-Installationsverordnung OBNB Optisches Behördennetz Bund PM Projektmanagement POLYCOM POLYCOM ist ein Schweizer Sicherheits-Funknetzwerk auf Basis von Tetrapol Prüfung In der Normierung, den Gesetzen und den Vorgaben wird vielfach von Prüfung und nicht von Test gesprochen, da sich das Wort besser erweitern lässt mit Routineprüfung, Abnahmeprüfung, Übergabeprüfung usw. Die "Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten" (SIA-Norm 118) definiert den Begriff Prüfung als Synonym für Test im Zusammenhang mit der Erstellung eines Werkes und damit insbesondere als Teil der Abnahme
Begriff Bedeutung PUN Pannenstreifenumnutzung Nutzung des Pannenstreifens als temporäre Fahrspur RLZ Regionale Leitzentrale (RLZ) SABA Strassenabwasserbehandlungsanlage SA-CH Systemarchitektur Schweiz SAT Site Acceptance Test – Abnahme beim Endinstallationsplatz, d.h. beim Kunden SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein Siko-ESTI Sicherheitskonzeptes gemäss Artikel 12 der Starkstromverordnung (SR734.2) SIT Site Integration Test SN Schweizer Norm (SN) SPS Speicherprogrammierbare Steuerung StV Starkstromverordnung Test Der Test dient der Überprüfung der Funktionsfähigkeit eines Aggregates, einer Anlage oder eines BSA-Systems auf ein bekanntes Resultat. Ein Test ist in der Regel eine Prüfung oder eine Messung, welche ein erwartetes Ergebnis bestätigen soll UeLS-CH Einheitliches Übergeordnetes Leitsystem für alle Gebietseinheiten USV Unterbruchsfreie Stromversorgung VIM Verkehrs- und Innovationsmanagement VM-CH Verkehrsmanagement in der Schweiz (VM-CH) VMON Fachbereich Verkehrsmonitoring VMZ-CH Verkehrsmanagementzentrale Schweiz (VMZ-CH) VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) VZ Verkehrszähler WIM Weigh in motion (Messung von Fahrzeuggewicht in der Fahrbahn) WTA Wechseltextanzeige
Literaturverzeichnis
Bundesgesetze [1] Schweizerische Eidgenossenschaft, «Bundesgesetz vom 24.Juni 1902 betreffend die elektrischen Stark- und Schwachstromanlagen (Elektrizitätsgesetz) (EleG)» SR 734.0
Verordnungen [2] Schweizerische Eidgenossenschaft, «Verordnung vom 30. März 1994 über elektrische Starkstromanlagen (Starkstromverordnung)», SR 734.2 [3] Schweizerische Eidgenossenschaft, «Verordnung vom 2. November 2000 über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA)», SR 734.25
Weisungen und Richtlinien des ASTRA [4] Allgemein: «Standards für Nationalstrassen», www.astra.admin.ch [5] Bundesamt für Strassen ASTRA (2021), Elektrische Ausrüstungen der Nationalstrassen, Weisung ASTRA 73003, V1.0, www.astra.admin.ch. [6] Bundesamt für Strassen ASTRA (2022), OT Security Governance, Weisung ASTRA 73006, V1.0, www.astra.admin.ch. [7] Bundesamt für Strassen ASTRA (2015), „Betrieb – Teilprodukt BSA“, Richtlinie ASTRA 16240, V3.11, www.astra.admin.ch
Normen [8] Schweizer Norm, « Projektierung Tunnel Strassentunnel», SIA 197/2
Fachhandbuch des ASTRA [9] Bundesamt für Strassen ASTRA (2014), „BSA“, Fachhandbuch ASTRA 23010, www.astra.admin.ch. [10] Bundesamt für Strassen ASTRA (2014), „Betrieb“, Fachhandbuch ASTRA 26010, www.astra.admin.ch. [11] Bundesamt für Strassen ASTRA (2016), „Erhaltungsplanung“, Handbuch ASTRA 2B010, www.astra.admin.ch.
Dokumentation / Berichte [12] Bundesamt für Strassen ASTRA (2018), „Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitskonzeptes der Nationalstrassen“, Dokumentation ASTRA 86025, V1.00, www.astra.admin.ch.. [13] Bundesamt für Strassen ASTRA (2016), „Betriebskonzept Strassentunnel“, Dokumentation ASTRA 86052, V1.00, www.astra.admin.ch.. [14] Bundesamt für Strassen ASTRA (2020), „IGT im Betrieblichen Unterhalt“, Dokumentation ASTRA 86054, V1.00, www.astra.admin.ch..
Auflistung der Änderungen
Ausgabe Version Datum Änderungen 2023 1.00 15.09.2023 Inkrafttreten Ausgabe 2023. Erste Version für die Publikation.