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ASTRA 16320 Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur (2011 V1.00)

ASTRA 16320 · Bundesamt für Strassen (ASTRA)

Vom 1. Nov. 2013

https://lexipedia.io/de/docs/ch/astra-ofrou-ustra/16320/de/astra-16320-betrieb-ns-zuordnung-von-tatigkeiten-zu-der-produktgruppe-strasseninfrastruktur-2011-v1-00

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Bundesamt für Strassen (ASTRA)
Quelle

ASTRA 16320 Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur (2011 V1.00)

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Richtlinie Ausgabe 2011 V1.00

Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

Betrieblicher Unterhalt, baulicher Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen

ASTRA 16320 ASTRA OFROU USTRA UVIAS

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

Impressum

Autoren / Arbeitsgruppe Arnet Oskar (ASTRA, I-EP) Nyffenegger Martin (ASTRA, I-IMI) Vogt Benoît (ASTRA, I-B) Waser Jörg (ASTRA, I-B) Wyss Martin (ASTRA, I-B) Eckstein Peter (F. Preisig AG, Zürich) Hunziker Daniel (F. Preisig AG, Zürich)

Übersetzung (original Version in Deutsch)

Herausgeber Abteilung Strassennetze N Standards, Forschung, Sicherheit SFS

3003 Bern

Bezugsquelle Das Dokument kann kostenlos von www.astra.admin.ch herunter geladen werden.

© ASTRA 2011 Abdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – unter Angabe der Quelle gestattet.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

1 Einleitung

1.1 Beschrieb

Die Hauptziele des Leistungsauftrages des Bundes an das ASTRA der Produktgruppe Strasseninfrastruktur sind die Bereitstellung eines leistungs- und funktionsfähigen, sicher benutzbaren und optimal verfügbaren Nationalstrassennetzes.

Beim Bau geht es um die Vollendung des 1960 beschlossenen Nationalstrassennetzes und im den gezielten Ausbau neuralgischer Stellen bzw. Streckenabschnitte.

Der Unterhalt sorgt für die langfristige Substanzerhaltung und der Betrieb für die tägliche Verfügbarkeit der Nationalstrassen.

Unterteilung in Produkte: – Vollendung des Nationalstrassennetzes – Ausbau und Umgestaltung des Nationalstrassennetzes – Unterhalt der Nationalstrassen (baulicher Unterhalt) – Betrieblicher Unterhalt der Nationalstrassen.

1.2 Ziel

Ziel des Dokumentes ist insbesondere die Zuordnung der Tätigkeiten des baulichen und betrieblichen Unterhalts zu den einzelnen Produkten und Teilprodukten. Das Dokument ermöglicht den technischen Instanzen in den Gebietseinheiten und in den Filialen die anfallenden Arbeiten auf einheitliche Art und Weise den richtigen Produkten und Teilprodukten zuzuordnen.

1.3 Grundlagen

Als Grundlage für das Dokument „Zuordnung von Tätigkeiten“ dienten die beiden ursprünglichen Richtlinien „Zuordnung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Unterhalt“ (Ausgabe 1993) sowie „Unterhalt von Strassentunnels“ (Ausgabe 1986). Diese beiden Richtlinien werden somit ersetzt und in dem neuen Dokument „Zuordnung von Tätigkeiten“ (Ausgabe 2011) zugleich zusammengefügt.

1.4 Inkrafttreten und Änderungen

Die vorliegende Richtlinie tritt am 20.12.2011 in Kraft. Die „Auflistung der Änderungen“ ist auf Seite 109 zu finden.

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2 Umfang und Anwendungsbereich

2.1 Umfang

Die Richtlinie Zuordnung von Tätigkeiten ist in folgende Anlagen / Anlagenteile gegliedert:

1 Dämme, Böschungen, Deponien

2 Entwässerung

3 Oberbau, Randabschlüsse, Bodenmarkierungen

4 Grünflächen

5 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA)

6 Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

7 Lärmschutzwände

8 Stützkonstruktionen und Schutzanlagen gegen Naturgewalten

9 Durchlässe

10.Kunstbauten 11.Tunnel Untertagbau, bauliche Anlagen 12.Transportanlagen 13.Hochbauten 14.Technik Hochbauten (Hausinstallation Gebäude) 15.Technische Einrichtungen von Wasserversorgung- und Entsorgungsanlagen 16.Übriges 21.Grenzzollanlagen und Schwerverkehrs-Kontrollanlagen

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2.2 Anwendungsbereich

Gliederung nach Anlagen / Anlageteile Inventarobjekte

Grenzzollanlagen Schwerverkehrs-

Offene Strecken Stützpunkte Tunnel Rastplätze Werkhöfe Zentralen Kontrollanlagen

01 Dämme, Böschungen, Deponien x - x x x - x x

02 Entwässerung x x x x x - x x

03 Oberbau, Randabschlüsse, Bodenmarkierung x x x x x - x x

04 Grünflächen x - x x x - x x

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) x x x x x x x x

06 Schutz- und Sicherheitseinrichtungen x x x x x - x x

07 Lärmschutzwände x - x x x - x x

Stützkonstruktionen und Schutzanlagen 08 x - x - - - x x gegen Naturgewalten

09 Durchlässe x - x - x - x x

10 Kunstbauten x x x x x - x x

11 Tunnel Untertagbau, bauliche Anlagen x - - - - - -

12 Transportanlagen - x - x x x - -

1) 1)

13 Hochbauten - x x x x x - -

1) 1)

14 Technik Hochbauten (Hausinstallation Gebäude) - x x x x x - -

Technische Einrichtungen von Wasser- 15 x x x x x x x x versorgungsanlagen und -Entsorgungsanlagen

16 Übriges x x x x x x x x

Grenzzollanlagen und Schwerverkehrs-Kontrollanlagen 1) Die Hochbauten und Einrichtungen für den Betrieb der Grenzzollanlage, wie LSV-Anlagen sowie der Schwerverkehrs-Kontrollanlagen, wie Waagen, LSV-Anlagen, sind nicht Bestandteil des Betrieblichen und Baulichen Unterhalts der Nationalstrasse.

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3 Bezeichnungen und Definition der Begriffe

gemäss Gesetze und Verordnungen

Definition aufgrund der neuen Nationalstrassengesetzgebung:

3.1 Bestandteile der Nationalstrassen

Die Bestandteile der Nationalstrasse sind im Art. 2 des 1. Kapitels der Nationalstrassenverordnung beschrieben und bilden je nach ihrer Ausbauform und den von der technischen Funktion her bedingten Erfordernissen: a. der Strassenkörper; b. die Kunstbauten, einschliesslich Über- und Unterführungsbauwerke, die beim Bau erforderlich werden, nicht jedoch Leistungen und ähnliche Anlagen Dritter; c. die Anschlüsse samt Verbindungsstrecken bis zur nächsten leistungsfähigen Kantons-, Regional- oder Lokalstrasse, soweit diese hauptsächlich dem Verkehr zur Nationalstrasse dienen, einschliesslich Verzweigungen oder Kreisel; d. Nebenanlagen mit Zu- und Wegfahrten und allfällige Erschliessungswege; e. Rastplätze mit ihren Zu- und Wegfahrten sowie den dazugehörenden Bauten und Anlagen; f. Einrichtungen für den Unterhalt und Betrieb der Strassen wie Stützpunkte, Werkhöfe, Schadenwehren, Materialdepots, Fernmeldeanlagen, Vorrichtungen für Gewichts- und andere Verkehrskontrollen sowie Einrichtungen für die Verkehrsüberwachung, Strassenzustands- und Wettererfassung, einschliesslich der erforderlichen Datenbanken; g. Bauten und Anlagen zur Entwässerung, Beleuchtung und Lüftung sowie Sicherheitseinrichtungen und Werkleitungen; h. Verkehrseinrichtungen wie Signale, Signalanlagen, Markierungen, Einfriedungen und Blendschutz; i. Einrichtungen für die Führung, Erfassung und Beeinflussung des Verkehrs, das Verkehrsmanagement, wie Verkehrsmanagementzentralen, Verkehrsleitsysteme und Verkehrserfassungssysteme einschliesslich die erforderlichen Datenbanken; j. Bepflanzungen sowie Böschungen, deren Pflege den Anstössern nicht zumutbar ist; k. Lawinen-, Steinschlag- und Hangverbauungen, Einrichtungen und Bauten für den Hochwasserschutz, Einrichtungen gegen Schneeverwehungen, soweit sie überwiegend der Nationalstrasse dienen; l. Bauten und Anlagen zum Schutz der Umwelt; m. Zentren für die Schwerverkehrskontrollen, einschliesslich Zu- und Wegfahrten sowie die zur Kontrolle notwendigen Bauten und technischen Einrichtungen wie Waagen oder Labors; n. Abstellspuren und -flächen im Bereich der Nationalstrassen, einschliesslich Zu- und Wegfahrten; o. Grenzzollanlagen, mit Ausnahme der Infrastrukturen, die der Zollabfertigung dienen.

3.2 Ausbau

Der Ausbau umfasst alle Massnahmen und Arbeiten, die notwendig sind für die bauliche und verkehrstechnische Umgestaltung von Nationalstrassen.

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3.3 Baulicher Unterhalt

Der baulicher Unterhalt und die Erneuerung von Nationalstrassen umfassen alle Arbeiten, die der Erhaltung der Strassen und ihrer technischen Einrichtungen dienen, wie insbesondere Arbeiten am Strassenkörper und an Kunstbauten. Diesen gleichgestellt sind Ergänzungsarbeiten sowie Arbeiten zur Anpassung im Betrieb stehender Strassenanlagen an die Anforderungen neuen Rechts. Anrechenbar sind die Kosten der Projektierung einschliesslich technischer Gutachten sowie der Bauausführung, der Bauaufsicht und der Verwaltung.

3.4 Projektfreier baulicher Unterhalt = kleiner baulicher Unterhalt

Der projektfreie bauliche Unterhalt auf den Nationalstrassen - wird folgend kleiner baulicher Unterhalt genannt - umfasst die Fachbereiche: – Kunstbauten (K) – Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA)

3.5 Betrieblicher Unterhalt

Der betriebliche Unterhalt umfasst alle Massnahmen und Arbeiten, die für die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Strassen notwendig sind. Enthalten sind: die Schadenwehren, die Schneeräumung und Reinigung der Fahrbahnen und Standspuren sowie die Pflege der Mittelstreifen und der Böschungen. Alle Arbeiten zur Erhaltung einer dauernden Betriebsbereitschaft der Anlagen und Anlageteile sowie kleinere Reparaturen.

Der betriebliche Unterhalt umfasst folgende Teilprodukte: – Winterdienst – Reinigung – Grünpflege – Elektromechanischer Dienst (BSA)* – Technischer Dienst – Unfalldienst – Ausserordentlicher Dienst

*) Mit der nächsten Leistungsvereinbarung wird der Begriff für das Teilprodukt „Elektromechanischer Dienst (BSA)“ durch den Begriff „Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen“ ersetzt.

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4 Zuordnung der Tätigkeiten zu den Produkten

4.1 Allgemeines

In den Tabellen im Anhang erfolgt die Zuordnung der Tätigkeiten zu den Rubriken:

Betrieblicher Unterhalt – Betriebliche Überwachung, Kontrollen, Reinigungs- und Wartungsarbeiten

Kleiner baulicher Unterhalt – Bauliche Reparaturen – Kleinere Einzelmassnahmen

Zustandserfassung / Überwachung – Zustandserfassung – Inspektionen – Überprüfung

Dienste – Dienste für Filialen, ASTRA und Dritte

Baulicher Unterhalt – Erneuerungsarbeiten (UPlaNS, Gesamtinstandsetzung) und Einzelmassnahmen

– Ausbau – Ergänzungsarbeiten und Netzerweiterungen

4.2 Grundsätze

Um eine einheitliche Zuteilung zu erreichen, ist es notwendig, bestimmte Tätigkeiten / Arbeiten zu umschreiben und diese den im Gesetz festgelegten Produkten und Teilprodukten zuzuordnen.

Um die Übersichtlichkeit und Handlichkeit des Dokumentes zu garantieren wurde auf eine alles umfassende Aufzählung von Tätigkeiten verzichtet. Durch Analogieschlüsse ist es möglich, nicht erwähnte Tätigkeiten richtig zuzuordnen.

4.3 Betrieblicher Unterhalt

Das Produkt betrieblicher Unterhalt beinhaltet: Die Kontrollen, die Reinigungs- und Wartungsarbeiten, die Grünpflege und den Winterdienst.

4.3.1 Reinigung

Die Reinigung wird generell dem betrieblichen Unterhalt zugeordnet.

In speziellen Fällen (z.B. Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen) werden Kontrollen, Reinigung und Wartung in einem Arbeitsgang durchgeführt. Alle diese Tätigkeiten werden immer dem betrieblichen Unterhalt zugeordnet.

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4.3.2 Wartung

Die Wartung wie Service von Pumpen, Schieber, Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen usw. kommt nur in speziellen Fällen vor und wird generell dem betrieblichen Unterhalt zugeordnet.

Der Umfang und das Intervall der erforderlichen Wartungsarbeiten sind für jede Anlage und Teilanlage individuell (anlagespezifisch) festzulegen; bei den Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen entsprechend der vorhandenen Risikoanalyse bzw. Vorgaben des Lieferanten.

4.3.3 Kontrollen

Die „Kontrollen“ im Sinne von Routine- und/oder Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen aufgrund allgemeiner Vorschriften, Pflichtenhefte bzw. schriftlicher oder mündlicher Weisungen werden generell dem betrieblichen Unterhalt zugeordnet.

Der Umfang und das Intervall der erforderlichen Kontrollen sind für jede Anlage und Teilanlage individuell (anlagespezifisch) festzulegen; bei den Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen entsprechend der vorhandenen Risikoanalyse.

4.3.4 Störungsbehebungen (BSA)

Die Störungsbehebung wird in Austauschreparatur und regenerative Störungsbehebung unterschieden. Die regenerative Störungsbehebung ist Bestandteil der Globale. Unter die regenerative Störungsbehebung fallen Leistungen, welche durch eine Störmeldung hervorgerufen wurden und durch Mannstunden sowie Einsatz von Verbrauchsmaterial (z.B. Austausch einer Sicherung, Restart) erledigt werden können. Eine Austauschreparatur, bei der ganze Bauteile (z.B. Aggregat, Strahlventilator) ausgewechselt werden, ist nicht Bestandteil der Globale.

4.3.5 Schadenmeldung

Die Mitarbeiter der Gebietseinheiten sind darauf hinzuweisen, dass beim Feststellen von Schäden / Veränderungen an der Strassenanlage und bei Beobachtungen (auch besonderen Vorkommnissen) diese grundsätzlich zu melden sind. Diese Beobachtungen sind im Meldeformular (siehe FHB Betrieb, Dok. Meldepflicht) festzuhalten. Die Schadenmeldung wird generell dem betrieblichen Unterhalt zugeordnet.

Die Schadenmeldung wird im Detail im Dokument „Meldepflicht“ behandelt.

4.4 Kleiner baulicher Unterhalt (projektfreier baulicher Unterhalt)

Der kleine bauliche Unterhalt (gemäss NSV projektfreier baulicher Unterhalt) wird unterteilt in bauliche Reparaturen und kleinere Einzelmassnahmen.

Der kleine bauliche Unterhalt wird Im Detail im Dokument projektfreier baulicher Unterhalt beschrieben.

4.4.1 Bauliche Reparaturen

Die baulichen Reparaturen, als Teil des kleinen baulichen Unterhaltes, sind kleinere Reparaturen / Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Betriebssicherheit.

Bei den baulichen Reparaturen muss die Beeinträchtigung des Verkehrs gering und von kurzer Dauer (Tagesbaustelle) sein.

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Die Abrechnung erfolgt über das durch die Filiale genehmigten Budgets „bauliche Reparaturen“ der GE.

4.4.2 Kleine Einzelmassnahmen

Bei den kleineren Einzelmassnahmen, als Teil des Teilproduktes kleiner baulicher Unterhalt, handelt es sich um Behebung von Schäden grösseren Ausmasses wie Reparaturen / Sofortmassnahmen sowie Schadenbehebung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Betriebssicherheit. Zudem dienen die kleineren Einzelmassnahmen auch der langfristigen Substanzerhaltung.

Dem ASTRA steht für die Einzelmassnahmen ein jährlich festgelegter Kredit zur Verfügung, welcher den Gebietseinheiten zugeteilt wird. Die Gebietseinheiten haben dem ASTRA jeweils per 30. September des Vorjahres die im Folgejahr geplanten Einzelmassnahmen (Kopfprozess kleiner baulicher Unterhalt) einzureichen. Die kleinen Einzelmassnahmen werden durch die Filiale genehmigt und nach Genehmigung durch die Gebietseinheit ausgeführt.

4.5 Zustandserfassung

Die Zustandserfassung ist ein Teilprodukt des betrieblichen Unterhalts. Hier geht es um die Mithilfe der Gebietseinheiten bezüglich Erfassung des Zustandes der Bausubstanz.

Zum Beispiel: Für die Überprüfung des Zustandes der Entwässerungsleitungen ist es sinnvoll, dass die notwendige Fernsehaufnahme gleichzeitig mit der Reinigung erfolgt d.h. die Reinigungen und die Zustandserfassungen die in einem Mehrjahresprogramm terminiert werden erfolgt im engen Kontakt und Koordination zwischen Gebietseinheit und Filiale.

4.6 Dienste

Die Dienste sind ein Teilprodukt des betrieblichen Unterhalts. Die anfallenden Arbeiten der Gebietseinheiten im Teilprodukt Dienste werden in ein einem separaten Dokument „Dienste“ im Detail beschrieben.

Folgende Sparten bzw. Arbeiten fallen unter „Dienste“:

4.6.1 Baupolizei

Die Gebietseinheiten können für einzelne baupolizeiliche Verfahren zuständig sein, für andere können sie für das ASTRA allfällige Teilleistungen erbringen ((Detailbeschrieb siehe „Dokument Baupolizei).

4.6.2 Koordination mit übrigen Strassen

Die laufende Koordination mit den Eigentümern von Gemeinde- oder Kantonsstrassen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Unterhalt ist Sache der Gebietseinheiten und im Grundauftrag (Globalen) enthalten, d.h. diese werden nicht gesondert entschädigt. Anderseits gibt es in dieser Sparte sicher Arbeiten, welche durch die Gebietseinheiten im Auftrage des ASTRA zu erbringen sind und separat entschädigt werden (Beispiele siehe Dokument „Dienste“).

4.6.3 Übergeordnete Verkehrsleitsysteme

Der Bund ist für das Verkehrsmanagement auf den Nationalstrassen zuständig. Die Verantwortung liegt in der Verkehrsmanagementzentrale Schweiz (VMZ-CH) in Emmen und wird durch diese Koordiniert. Es ist durchaus denkbar, dass die Gebietseinheiten unter dem Teilprodukt „Dienste“ einen Beitrag an das Verkehrsmanagement leisten können.

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Diese Leistungen müssen vorgängig mit der VMZ-CH abgesprochen und dokumentiert werden. Anschliessend ist eine Genehmigung der Leistungen inklusive der jährlichen Kosten durch die Zentrale einzuholen. Die Zentrale budgetiert die Aufwendungen im Teilprodukt „Dienste“ für das Folgejahr.

4.6.4 Prävention Naturgefahr

Für die Prävention ist das ASTRA zuständig. Das ASTRA ist aber auf das Wissen des ortskundigen Personals angewiesen. Die Gebietseinheiten sollen daher das vorhandene Know-how dem ASTRA vollumfänglich zur Verfügung stellen und, soweit erforderlich, gewisse periodische oder fallweise spezielle Überwachungsarbeiten übernehmen. Zusätzliche Arbeiten, welche nicht in der Globalen enthalten sind müssen vorgängig durch die Filiale genehmigt werden. Anfallende Arbeiten für die Prävention Naturgefahren müssen zwingend mit dem Fachspezialist Naturgefahren in der Zentrale koordiniert werden.

4.6.5 Ereignisbewältigung (Ausserordentlicher Dienst)

Bei der Ereignisbewältigung handelt es sich u.a. um Sofortmassnahmen nach dem Eintreten eines unerwarteten Ereignisses (Brand, Steinschlag, Lawinenniedergang usw.). Die Gebietseinheiten haben nach dem Eintreten eines Ereignisses nebst der unverzüglichen Orientierung des ASTRA die Pflicht und Kompetenz alles Erdenkliche zu unternehmen, damit die Verkehrs- und Betriebssicherheit rasch möglichst wieder hergestellt werden kann. Die Gebietseinheit hat sich mit den zuständigen Organen (Polizei, Gemeinden, Kantone, ASTRA, ev. Führungsstäbe) abzusprechen, oder sich fallweise diesen unterzuordnen. Die Entschädigung für die Sofortmassnahmen (erst Einsatz) erfolgt im Teilprodukt „ausserordentlicher Dienst“ und wird, wie dort formuliert, grundsätzlich nach Aufwand vergütet. Das ganze Ereignismanagement bildet Gegenstand eines separaten Projektes. Es ist durchaus denkbar, dass im Rahmen von Ereignisbewältigungen, abhängig von der jeweiligen Situation im Einzelfall, das ASTRA der Gebietseinheit weitere Arbeiten delegiert, welche dann unter dem Teilprodukt „Dienste“ vergütet werden.

4.7 Baulicher Unterhalt

Der bauliche Unterhalt und die Erneuerungsarbeiten beinhalten die vollständigen Wiederherstellung oder vollständige Ersatz ganzer Teile einer bestehenden Strassenanlage und ihrer technischen Einrichtungen. Sowie Demontage, Überholung und Neumontage ganzer Teile einer Strassenanlage mit Ersatz unbrauchbar gewordener Komponenten. Dies erfolgt meist in einer Gesamtinstandsetzung (UPlaNS) oder Einzelmassnahmen (Projekt) über alle Anlagen und Anlageteile auf einem vordefinierten Strassenabschnitt.

4.8 Ausbau

Der Ausbau beinhaltet das Erstellen eines neuen Anlagenteils im Rahmen einer bestehenden Nationalstrasse oder Anpassen an neue Gegebenheiten, wie neue gesetzliche Grundlagen, erhöhte Verkehrsbelastung, erhöhte Sicherheits- und Komfortansprüche.

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5 Legende / Abkürzungen

In den Tabellen sind in den Rubriken der Zuständigkeiten folgende Begriffe mit Zuordnungscode definiert: Erhaltungsmanagement (EM) → 4 Fachbereiche

Fachbereiche K Kunstbauten BSA Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen

Code Zuständigkeit GE/1 Die Verantwortung (Lead) und die Arbeitsausführung ist bei der Gebietseinheit. Filiale/1 Die Verantwortung (Lead) liegt bei der Filiale. GE/2 Die Arbeiten werden durch die Gebietseinheit in Absprache und Genehmigung der Filiale ausgeführt.

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6 Schnittstellendefinition

6.1 Gebietseinheiten / Filialen

Die Gebietseinheiten sind im Rahmen ihrer Leistungsvereinbarung sowie von weiteren Aufträgen Leistungserbringer für das Produkt „Betrieblicher Unterhalt“. Sie unterstützen zudem die Filialen bei deren Aufgaben an der Front. Die Filiale ist der direkte Ansprechpartner für sämtliche Teilprodukte und deren Leistungsabrechnung. Sie unterstützt die Gebietseinheiten in der Koordination der Leistungen bei Gebietsübergreifenden Arbeiten.

6.2 Schnittstellen zwischen einzelnen Fachbereichen des betrieblichen Unterhalts

Die Schnittstellen im betrieblichen Unterhalt zwischen einzelnen Fachbereichen soll anhand einiger Beispiele erläutert werden.

Beispiel: Lüftung, Ventilationsaggregat an Decke Die Überprüfung der Befestigungen der Ventilatoren an der Tunneldecke ist eine Teilaufgabe der Wartungsarbeiten der Spezialisten BSA Unterhalt an den einzelnen Ventilatoren. Erfolgen Zustandserfassungen der Tunneldecken durch den Fachbereich Kunstbauten, auch mit vorgängiger Reinigung, ist es selbstverständlich, dass die Mitarbeiter der Reinigungsequipe wie auch die Mitarbeiter des Fachbereichs Kunstbauten eventuelle Beschädigungen / Korrosion an den Befestigungen melden. Dies gilt zum Beispiel auch für defekte Flügel von Ventilatoren.

Beispiel: Wegweisung an Portalen, Brücken usw., Befestigung und allg. Zustand Die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der einzelnen Tafeln wie auch ihre Befestigungen erfolgt im Normalfall im Zuge der Sicht- und Zustandskontrolle durch die Spezialisten BSA Unterhalt. Sind z. B. Wegweiser an Brücken montiert und die Brücke wird gereinigt und/oder überprüft, sind zugleich auch die Befestigungen der Wegweiser-Tafeln zu kontrollieren und mögliche Mängel zu melden; dies gilt auch für den Allgemeinzustand der Tafeln.

Beispiel: Schachtentwässerung bei Kabelrohanlagen Bei der Reinigung der Entwässerungsleitungen sind durch die Reinigungsequipe die Ableitungen der Kabelrohrschächte in das Konzept mit einzubeziehen. Bei der Reinigung der Kabelrohrschächte oder bei Arbeiten in diesen durch die Spezialisten BSA Unterhalt sind die Ableitungen auf ihre Funktionstüchtigkeit zu Kontrollieren (kein stehendes Wasser im Schacht), dies gilt auch für Schächte ohne Ableitung nur mit Versickerung. Dies zeigt, dass für den Unterhalt der Schächte zwei Fachbereiche zuständig sind einerseits die Mitarbeiter des BSA Unterhalt aber auch die Mitarbeiter des Trassee-Unterhalts.

Beispiel: Fluchtwegtüren in Lärmschutzwänden und Zugangstüren zu Widerlagerräume / Lagergänge Die periodischen Zustands- und Funktionskontrollen der Türen ist Aufgabe der in der Gebietseinheit zuständigen Dienste. Beim Roden von Büschen und Sträuchern im Zugangsbereich der Türen (zum Freihalten der Zugangstüren) ist die Grünpflegeequipe verpflichtet, Türen die defekt und nicht funktionstüchtig sind zu melden. Umgekehrt gilt die Meldepflicht auch wenn Büsche und Sträucher die Türen insbesondere bei Lärmschutzwänden verdecken.

Beispiel: Funktion- und Zustandskontrollen der Wandinstallationen nach der Tunnelreinigung Die Tunnelreinigung (Wandreinigung) erfolgt meist in enger Zusammenarbeit mit den Spezialisten BSA Unterhalt der gleichzeitig die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen kontrolliert und wartet. Werden aber die Wandinstallationen vor der Tunnelreinigung nicht

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demontiert und durch die Spezialisten BSA Unterhalt gewartet sind die Wandinstallationen, wie zum Beispiel die Windmessanlage nach der Tunnelreinigung, auf ihre Funktion zu überprüfen.

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7 Gliederung der Zuordnungstabellen

01 Dämme / Böschungen / Deponien

01.01 Untergrund / Unterbau (inkl. Lärmschutzdämme)

01.02 Böschungen (inkl. Lärmschutzdämme)

01.03 Felswände

01.04 Deponien und Abtragstellen

02 Entwässerung

02.01 Leitungen / Kanäle / Rinnen

02.02 Kontroll- und Einlaufschächte / Schlammsammler

02.03 Spezialbauwerke

03 Oberbau / Randabschlüsse / Bodenmarkierung

03.01 Fundationsschichten aller Art

03.02 Bituminöse Beläge

03.03 Betonbeläge

03.04 Pflästerungen

03.05 Randabschlüsse

03.06 Bodenmarkierungen

04 Grünflächen

04.01 Wiesen und Rasen

04.02 Bäume / Sträucher / Hecken

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA)

05.01 Energieversorgung

05.02 Beleuchtung

05.03 Lüftung

05.04 Signalisation

05.05 Überwachungsanlagen

05.06 Kommunikation & Leittechnik

05.07 Kabelanlagen (Infrastruktur)

05.08 Nebeneinrichtungen

06 Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

06.01 Passive Schutzeinrichtungen

06.02 Zäune / Geländer / Blendschutzvorrichtungen

06.03 Leiteinrichtungen

06.04 Wasserversorgung

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07 Lärmschutzwände

07.01 Schutzwände

08 Stützkonstruktionen und Schutzanlagen gegen Naturgewalten

08.01 Mauern aller Art

08.02 Pfahl- und Spundwände / Anker

08.03 Bach- und Uferverbauungen

08.04 Lawinen-, Steinschlag- und Treibschneeschutz-Anlagen

09 Durchlässe

09.01 Werkleitungskanäle

09.02 Bach- und Amphibiendurchlässe

10 Kunstbauten

10.01 Brücken / Lehnenviadukte / Überführungen (über NS)

10.02 Unterführungen / Vieh- und Wilddurchlässe

10.03 Tagbau-Tunnel und Galerien

11 Tunnel Untertagbau, bauliche Anlagen

11.01 Tunnelfahrraum, Querverbindungen, Nischen

11.02 Schächte, Seitenstollen, Sicherheitsstollen

11.03 Lüftungs-, Betriebszentralen, Trafo- und Verteilstationen (über- und untertag)

12 Transportanlagen

12.01 Schachtbahnen und Aufzüge

12.02 Krananlagen, Hebezeuge und Hebebühnen

13 Hochbauten

13.01 Konstruktion Gebäude

13.02 Äussere Wandbekleidung und Bedachung Gebäude

13.03 Ausbau und Ausstattung Gebäude

13.04 Bewirtschaftung Räume

14 Technik Gebäude (Hausinstallationen)

14.01 Sanitäranlagen

14.02 Brandschutz, Heizungs-, Klima- und Raumlüftungsanlagen

14.03 Elektroanlagen, Automations-, Kommunikations- und Sicherheitssystem

14.04 Spezifische Anlagen

15 Technische Einrichtungen von Wasserversorgungsanlagen

und Wasserentsorgungsanlagen

15.01 Diverse Einrichtungen

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16 Übriges

16.01 Diverse Installationen

21 Grenzzollanlagen und Schwerverkehrs-Kontrollanlagen

21.01 Grenzzollanlagen

21.02 Schwerverkehrs-Kontrollanlagen

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8 Zuordnungstabellen

01 Dämme / Böschungen / Deponien Zuständigkeit

Management

01.01 Untergrund / Unterbau (inkl. Lärmschutzdämme)

Sparte

  • Anstehendes Gelände T/U

  • Anschnitt T/U

  • Schüttung TU

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

01.01.01 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

Betrieblicher besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

Unterhalt

01.01.11 Bauliche Reparatu- Kleinere Sanierungen 1

ren nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig sind,

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die wie z.B. Filiale genehmigten Instandstellungen bzw. Massnahmen im Zusammenhang Budget „bauliche Repa- mit Einflüssen aus Untergrund oder Unterbau z.B. Aufraturen“ der GE schiftungen infolge Setzungen vor Brücken.

01.01.12 Kleine Einzelmass- Grössere Sanierungen, Instandstellungen bzw. Mass- 2 1

nahmen nahmen im Zusammenhang oder aufgrund von Einflüssen aus Untergrund oder Unterbau wie Setzungen, Rutschungen, örtlicher Wasseraustritt. Zum Beispiel Unterunter Anweisung grundverstärkung mit Pfahlrost, Injektionen, Bodenver- bzw. mit Zustim- dichtungen, Aufschiftungen infolge Setzungen, Drainamung und gen Genehmigung der Filiale

01.01.21 Systematische Mes- Kontrollen in Form systematischer Messungen wie Set- 2 1

Zustandssungen zungs-, Geodätische-, Verschiebungs-, Slope-Indicator- Messungen.

Beihilfe bei geologischen Untersuchungen. erfassung

01.01.31 --- ---

Dienste

01.01.41 Erneuerungsarbeiten ---

(UPlaNS) Baulicher

Unterhalt Gesamtinstandsetzungs- arbeiten

01.01.51 Ausbau- und Ergän- ---

zungsarbeiten

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01 Dämme / Böschungen / Deponien Zuständigkeit

Management

01.02 Böschungen (inkl. Lärmschutzdämme)

Sparte

  • Erdböschungen T/U

  • Felsböschungen T/U Stützkonstruktion siehe Kapitel 08

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

01.02.01 Visuelle Kontrollen Kontrolle der Böschungen bezüglich Rutschungen, 1

Anrissen, Wasseraustritten, bei Felsböschungen lose Stellen usw. Ausführung meist im Zuge der Grünpflege

Betrieblicher

01.02.02 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

Unterhalt besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

01.02.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Instandstellungsarbeiten 1

Kleiner baulicher Unterhalt nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig genehmigten Budget „bauliche sind, wie z.B. Reparaturen“ der GE Sichern von Böschungen mit geeigneten Massnahmen wie Einbringen von Kies-, Erdmaterial und Geröllbeton.

01.02.12 Kleine Einzelmassnahmen Instandstellen und/oder Sichern von Böschungen mit 2 1

geeigneten Massnahmen. Zum Beispiel mit Kies-, Erdmaterial, Geröllbeton, Flechtwerk, Steinkörben, Faschiunter Anweisung bzw. nen usw. Abführen von Wasser, zum Beispiel mit Ymit Zustimmung und Drainagen Genehmigung der Filiale

01.02.21 Systematische Messungen Kontrollen in Form systematischer Messungen wie Set- 2 1

Zustandszungs-, Geodätische-, Verschiebungs-, Slope-Indicator- Messungen.

Beihilfe bei geologischen Untersuchungen. erfassung

01.02.31 --- ---

Dienste

01.02.41 Erneuerungsarbeiten ---

(UPlaNS) Baulicher

Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

01.02.51 Ausbau- und Ergänzungs- ---

arbeiten

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01 Dämme / Böschungen / Deponien Zuständigkeit

Management

01.03 Felswände

Sparte - Felswände T/G

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

01.03.01 Visuelle Kontrollen Kontrolle der Felswände bezüglich Zustand, lose 1

Stellen / loses Material, Rutschungen, Anrissen,

Betrieblicher Unterhalt Wasseraustritten usw. Ausführung meist im Zuge der Felsreinigung

01.03.02 Felsreinigung Reinigung und/oder Säubern von Felswänden von 1

losem Material

01.03.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

01.03.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Sicherungsarbeiten in Felswänden 1

nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung Gemäss dem durch die Filiale der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit

Kleiner baulicher Unterhalt genehmigten Budget „bauli- notwendig sind che Reparaturen“ der GE

01.03.12 Kleine Einzelmassnahmen Sicherungsarbeiten in Felswänden. 2 1

Instandstellen und / oder Sichern von Felswänden mit geeigneten Massnahmen. Zum Beispiel mit unter Anweisung bzw. Geröllbeton, Flechtwerk, Steinkörben, Faschinen mit Zustimmung und usw. Abführen von Wasser. Genehmigung der Filiale Entfernen von losen Felspartien.

Anbringen von Messsonden zur Überwachung.

01.03.21 Systematische Messungen Kontrollen in Form systematischer Messungen wie 2 1

Setzungs-, Geodätische-, Verschiebungs-, Slope- Indicator-Messungen. Zustandserfassung Beihilfe bei geologischen/geotechnische Untersuchungen.

01.03.31 --- ---

Dienste

01.03.41 Erneuerungsarbeiten ---

(UPlaNS) Baulicher

Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

01.03.51 Ausbau- und Ergänzungs- ---

arbeiten

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01 Dämme / Böschungen / Deponien Zuständigkeit

Management

01.04 Deponien und Abtragstellen

Sparte - Deponien und Abtragstellen T/U Entwässerung siehe Kapitel 02

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

01.04.01 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

Betrieblicher besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

Unterhalt

01.04.11 Kleine Einzelmassnahmen Sanieren resp. Rekultivieren von Deponie- oder Ab- 2 1

Kleiner baulicher tragstellen durch Bodenlockerung, Aerifizierung, Neuhumusierung usw., sofern Fläche zur "Nationalstrasunter Anweisung bzw. sen-Parzelle" zugehörig ist. mit Zustimmung und

Unterhalt Genehmigung der Filiale

01.04.21 Beihilfe Boden- Durchführen (Organisation) / Beihilfe von Bodenunter- 2 1

untersuchungen suchungen Zustandserfassung

01.04.31 --- ---

Dienste

01.04.41 Erneuerungsarbeiten ---

(UPlaNS) Baulicher Gesamtinstandsetzungs- Unterhalt arbeiten

01.04.51 Ausbau- und Ergänzungs- ---

arbeiten

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

02 Entwässerung Zuständigkeit

Management

02.01 Leitungen / Kanäle / Rinnen

Sparte

  • Rohrleitungen T/U

  • Kanäle T/U

  • Entwässerungsrinnen T/U

  • Entwässerungsgräben T/U

  • Ableitungen Elektroschächte T/U ; BSA

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

02.01.01 Visuelle Kontrollen Kontrolle auf baulichen Zustand, Versinterungen, 1

Setzungen usw. meist im Zuge der Reinigung

Betrieblicher

02.01.02 Reinigung Reinigung von Hand, mit Hochdruckreinigungsge- 1

rät, durch Ausbohren usw.

Unterhalt

02.01.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

02.01.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen 1

Kleiner baulicher Unterhalt nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwengenehmigten Budget „bauli- dig sind che Reparaturen“ der GE

02.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Behebung von Schäden und Verschleiss- 2 1

Erscheinungen von Hand, in offener Bauweise (z. B. Ersatz einzelner Stränge), Roboter-Sanierungen, unter Anweisung bzw. Einziehen von Futterrohren, usw. Auswechseln von mit Zustimmung und Filterschichten über Sickerleitungen. Genehmigung der Ersatz von Rinnen. Filiale Erstellen zusätzlicher Entwässerungsgräben oder Rinnen für Oberflächenwasser

02.01.21 Kanalfernsehaufnahmen Systematische Kanalfernsehaufnahmen 2 1

02.01.22 Dichtigkeitsprüfung Kontrolle der Dichtigkeit von Rohrleitungen durch 2 1 Zustands-

Abpressen. erfassung

02.01.23 Wasseranalysen Chemische Analysen des Wassers 2 1

02.01.31 --- ---

Dienste

02.01.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz infolge Alterung, Setzungen, Versinterungen 1

Baulicher Unusw., zum Beispiel Ersetzen eines ganzen Sicker- (UPlaNS) leitungssystemes oder grösserer Teile davon. Gesamtinstandsetzungsterhalt arbeiten Erstellen zusätzlicher Rohrleitungen, Kanäle, Rinnen, Gräben, zum Beispiel Erstellen zusätzlicher Sickerleitungen.

02.01.51 Ausbau- und Ergän- ---

zungsarbeiten

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02 Entwässerung Zuständigkeit

Management

02.02 Kontroll- und Einlaufschächte / Schlammsammler

Sparte

  • Kontrollschächte T/U

  • Einlaufschächte T/U

  • Schlammsammler T/U

  • Putzschächte T/U

  • Spülschächte T/U

  • Elektroschächte inkl. Abläufe BSA;T/U

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

02.02.01 Visuelle Kontrollen Kontrolle auf baulichen Zustand und Verschmutzung 1

meist im Zuge der Reinigung.

Betrieblicher

02.02.02 Reinigung Reinigung mit Hochdruck-Reinigungsgerät, 1

Schlammsaugwagen usw. einschliesslich Entsorgung

Unterhalt des Schlammgutes.

02.02.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

02.02.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen 1

nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig genehmigten Budget „bauli- sind, wie z.B. che Reparaturen“ der GE an Betonteilen, Einbauten, Schachtdeckeln und Ersatz einzelner kleiner Anlageteile wie Schachtdeckel, Einlaufroste

02.02.12 Kleine Einzelmassnahmen Behebung von Schäden an Betonteilen, Einbauten, 2 1

Schachtdeckeln. Ersatz einzelner ganzer Schächte, Schlammsammler unter Anweisung bzw. usw. mit Zustimmung und Genehmigung der Erstellen von zusätzlichen Einlaufschächten z.B. bei Filiale Aquaplaning, Wasseransammlungen, usw.

02.02.21 Zustandserfassungen Systematische Zustandserfassung meist im Zuge der 2 1

Zustandserfassungen der Entwässerungsleitungen Zustandserfassung

02.01.31 --- ---

Dienste

02.02.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz aller bestehender Schächte oder Schlamm- 1

Baulicher sammler usw. innerhalb eines Entwässerungssystemes (UPlaNS)

Unterhalt Gesamtinstandsetzungs- Erstellen zusätzlicher Schächte, Schlammsammler usw. arbeiten

02.02.51 Ausbau- und Ergän- ---

zungsarbeiten

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02 Entwässerung Zuständigkeit

Management

02.03 Spezialbauwerke

Sparte

  • Vereinigungskammern T/U ; K

  • Ölabscheider, Spaltanlagen T/U ; K

  • Pumpwerke 1) TR/KB/BSA

  • Kies- und Geschiebesammler 2) T/U ; K

  • Sandfang TR

  • Reservoiranlagen 1) T/U;K;BSA

  • Versickerungsanlagen T/U

  • Düker T/U

  • Absturz-, Ein- und Auslaufbauwerke T/U

  • Gewässerschutzeinrichtungen, SABA T/U;K;BSA

  • Retentionsanlagen T/U 1) Die BSA (elektromechanischen Ausrüstungen) wie Pumpen, Steuerungen, Schieber, Mess- und Kontrolleinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Elektroschränke, explosionsgeschützte Installationen, Hebezeuge etc. werden im Kapitel 05 BSA behandelt. 2) Nach Unwetter: Ausbaggern von Kies- und Geschiebesammlern nach einem Unwetter wird unter dem Teilprodukt „Ausserordentlicher Dienst“ vergütet.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

02.03.01 Visuelle Kontrollen Kontrollen auf baulichen Zustand, Kontrolle der 1

Einbauten, Garnituren, automatische Ölalarmen

Betrieblicher Unterhalt und Schiebern meist im Zuge der Reinigung.

02.03.02 Reinigung Reinigung mit Hochdruck-Reinigungsgeräte, 1

Schlammsaugwagen usw. Absaugen von Oel und Schlamm inkl. Entsorgung.

02.03.03 Wartung Revision von Einbauten, Garnituren. Fetten von 1

mechanischen Teilen. Service an Pumpen usw.

02.03.04 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

02.03.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen 1

nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Gemäss dem durch die Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwen- Filiale genehmigten Budget dig sind, wie z.B. an Einbauten, Garnituren, Ge- „bauliche Reparaturen“ der wässerschutz-Einrichtungen GE

02.03.12 Kleine Einzelmassnah- Behebung von Schäden an Einbauten Garnituren 2 1

Kleiner baulicher Unterhalt men Gewässerschutz-Einrichtungen inkl. Wiederherstellen des Korrosionsschutzes. Auswechseln von unter Anweisung bzw. Pumpen, Kontroll- und Steuerungseinrichtungen mit Zustimmung und usw. Genehmigung der Filiale Ersatz kleiner Spezialbauwerke (inkl. Einbauten, Garnituren) und Gewässerschutzmassnahmen. Laufende bauliche Anpassungen an die Störfallverordnung und Notfallkonzept

Erstellen von fehlenden Bypässen bei Ölrückhaltebecken

Auswechseln der Filterschicht bei Retensionsbecken und Versickerungsanlagen

Ausbaggern von Kies- und Geschiebesammler

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02 Entwässerung

02.03 Spezialbauwerke

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

02.03.21 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Sonderin- 1

Betonbauwerke spektionen

Zustandserfassung

02.03.22 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messungen, 1

Betonbauwerke Ankerprüfungen usw.)

02.03.31 --- ---

Dienste

02.03.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz ganzer Spezialbauwerke inkl. Einbauten, Garni- 1

Baulicher Unterturen. (UPlaNS) Gesamtinstandsetzungs- Zusätzliche Spezialbauwerke oder Gewässerschutzhalt arbeiten massnahmen erstellen. Zum Beispiel Erstellen eines nicht vorhandenen Oelabscheiders oder zusätzlicher Gewässerschutzmassnahmen

02.03.51 Ausbau- und Ergän- Zusätzliche Spezialbauwerke oder Gewässerschutz- 1

zungsarbeiten massnahmen erstellen. Zum Beispiel Erstellen eines nicht vorhandenen Oelabscheiders oder zusätzlicher Gewässerschutzmassnahmen

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03 Oberbau / Randabschlüsse / Bodenmarkierung Zuständigkeit

Management

03.01 Fundationsschichten aller Art

Sparte Unterhaltsarbeiten an Fundationsschichten können in der Regel nur zusammen mit Belagsarbeiten ausgeführt werden

  • Kies T/U

  • Stabilisierungen (Zement, Bitumen usw.) T/U

  • HMF Heissmischfundationsschicht T/U

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

03.01.01 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

Betrieblicher Un- und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

terhalt

03.01.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen 1

Kleiner baulicher Unterhalt nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwengenehmigten Budget „bauli- dig sind, wie z.B. che Reparaturen“ der GE bei extremen Setzungen

03.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Sanierungen, Instandstellungen infolge Frost-, 2 1

Frosttausalz-Schäden, Einschwemmen von Feinunter Anweisung bzw. material, Veränderungen im Grundwasserspiegel mit Zustimmung und usw. Genehmigung der Sofortmassnahmen zur Sanierung von extremen Filiale Setzungen (Gipstrichter, Unterspülungen, usw.)

03.01.21 Systematische Messungen Kontrolle in Form systematischer Messungen und 2 1

Laboruntersuchungen. Zustands- Bei aussergewöhnlichen Setzungen im Belag. erfassung z.B. Technischen Messungen wie Deflektion, usw.

03.01.31 --- ---

Dienste

03.01.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz der ganzen Fundationsschicht mindestens 1

Baulicher aller Fahr- und Zusatzstreifen in einer Fahrrichtung (UPlaNS) über eine grössere Strecke.

Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

03.01.51 Ausbau- und Ergänzungs- ---

arbeiten

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03 Oberbau / Randabschlüsse / Bodenmarkierung Zuständigkeit

Management

03.02 Bitumenhaltige Beläge

Sparte

  • Tragschichten T/U

  • Deck-Schichten T/U

  • Oberflächenbehandlungen T/U

  • Versiegelungen T/U

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

03.02.01 Visuelle Kontrollen Visuelle Kontrolle auf Abnützung, Risse, Setzungen, 1

Betrieblicher Unterhalt Rinnenbildungen usw. Bei extremen Setzungen im Belag evtl. Hinweis auf Schäden im Unterbau / Fundationsschicht.

03.02.02 Reinigung Reinigung mit Strassenwisch- oder Schwemmmaschine. 1

03.02.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

03.02.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen 1

nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig Filiale genehmigten Budget sind, wie z.B. „bauliche Reparaturen“ der Belagsflicke, Ausgiessen von Rissen und Fugen. GE

03.02.12 Kleine Einzelmassnah- Reparaturen wie Belagsflicke, Ausgiessen von Rissen 2 1

men und Fugen, Aufschiftungen, Belagsüberzüge, Spurrinnen-Sanierungen, Ersetzen der Deck-Schicht, Hocheinbau einer Verschleiss-Schicht / Einbau eines Dünnunter Anweisung bzw. schichtbelages mit oder ohne Abfräsen des bestehenden mit Zustimmung und Belages usw. Genehmigung der Filiale

03.02.21 Systematische Kontrollen Systematische Kontrolle mit speziellen Messeinrichtun- 2 1

Zustandserfassung gen auf Längs- und Querebenheit, Griffigkeit, Risse, Setzungen usw. Kernbohrungen. Plausibilisieren von Messungen

Visuelle Zustandskontrolle nach Index bei Belägen im Grenzbereich

Laboruntersuchungen 03.02.31 --- ---

Dienste

03.02.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz Deck-Schicht oder aller Belagsschichten, mindes- 1

Baulicher tens aller Fahr- und Zusatzstreifen in einer Fahrrichtung, (UPlaNS) über eine grössere Strecke.

Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

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03 Oberbau / Randabschlüsse / Bodenmarkierung

03.02 Bitumenhaltige Beläge

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

03.02.51 Ausbau- und Ergänzungs- Verstärkung eines Belages infolge Zunahme der 1

arbeiten Verkehrsbelastung. Einbau zusätzlicher Beläge zur

Staubfreimachung chaussierter Strassen und Wege wie Unterhaltswege sowie Strassen und Wege bei Nebenanlagen.

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03 Oberbau / Randabschlüsse / Bodenmarkierung Zuständigkeit

Management

03.03 Betonbeläge

Sparte - Betonbeläge T/U

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

03.03.01 Visuelle Kontrollen Visuelle Kontrolle auf Abnützung, Risse, Setzungen, 1

Fugenzustand usw.

Betrieblicher

03.03.02 Reinigung Reinigung mit Strassenwisch- oder Schwemmmaschi- 1

ne.

Unterhalt

03.03.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

03.03.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen 1

nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig genehmigten Budget „bauli- sind, wie z.B. che Reparaturen“ der GE Ausbessern von Beschädigungen, Ausgiessen von Rissen, Fugen aus- oder nachgiessen

03.03.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden: wie z.B. Blow 2 1

Ups, Ausbessern von Beschädigungen, Ausgiessen von Rissen, Fugen aus- oder nachgiessen, Aufrillen des unter Anweisung bzw. Betonbelages, Sanierungen, Belagsüberzug im Sinne mit Zustimmung und einer Reparatur. Genehmigung der Längsschiftungen infolge Setzungen im Abstellstreifen Filiale (Unfallgefahr)

03.03.21 Systematische Kontrollen Systematische Kontrolle mit speziellen Messeinrichtun- 2 1

gen auf Längs- und Querebenheit, Griffigkeit, Risse,

Zustandserfassung Setzungen usw. Kernbohrungen. Plausibilisieren von Messungen

Visuelle Zustandskontrolle nach Index bei Belägen im Grenzbereich

Laboruntersuchungen

03.03.31 --- ---

Dienste

03.03.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz aller Belagsschichten, mindestens aller Fahr- 1

Baulicher und Zusatzstreifen in einer Fahrrichtung, über eine (UPlaNS) grössere Strecke.

Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

03.03.51 Ausbau- und Ergän- Verstärkung eines Belages infolge Zunahme der Ver- 1

zungsarbeiten kehrsbelastung. Einbau zusätzlicher Beläge zur Staubfreimachung chaussierter Strassen und Wege wie Unterhaltswege sowie Strassen und Wege bei Nebenanlagen.

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03 Oberbau / Randabschlüsse / Bodenmarkierung Zuständigkeit

Management

03.04 Pflästerungen

Sparte

  • Natursteine T/U

  • Kunststeine (Rasengittersteine, Verbundsteine usw.) T/U

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

03.04.01 Visuelle Kontrollen Visuelle Kontrolle auf Setzungen, Beschädigungen, 1

Fugen usw.

Betrieblicher

03.04.02 Reinigung Reinigung manuell oder maschinell. 1

Unterhalt

03.04.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

03.04.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen 1

nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwengenehmigten Budget „bauli- dig sind, wie z.B.

Kleiner baulicher Unterhalt che Reparaturen“ der GE Auswechseln von einzelnen Steinen oder Platten, Aus- oder Nachgiessen von Fugen usw.

03.04.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden: Auswechseln 2 1

von Steinen oder Platten, Aus- oder Nachgiessen von Fugen usw. unter Anweisung bzw. Ersatz von Teilen der Pflästerung bei Rastplätzen mit Zustimmung und wie Plätze, Gehwege. Mittelstreifen bei Anschlüs- Genehmigung der sen, usw. Filiale Erstellen zusätzlicher Pflästerungen bei Nebenanlagen wie Plätze, Gehwege Reparatur und oder Ersatz von Böschungspflästerungen unter Brücken.

03.04.21 --- --- Zustandserfassung

03.04.31 --- ---

Dienste

03.04.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz der ganzen Pflästerung bei Nebenanlagen 1

Baulicher Unwie Plätze, Gehwege zum Beispiel eines Parkplat- (UPlaNS) zes Gesamtinstandsetzungsterhalt arbeiten

03.04.51 Ausbau- und Ergän- Erstellen grösserer zusätzlicher gepflasterter Flä- 1

zungsarbeiten chen bei Nebenanlagen im grösseren Umfang

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03 Oberbau / Randabschlüsse / Bodenmarkierung Zuständigkeit

Management

03.05 Randabschlüsse

Sparte

  • Kunststeine T/U

  • Natursteine T/U

  • Bitumenhaltige Abschlüsse T/U

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten 03.05.01 01 Visuelle Kontrollen Visuelle Kontrollen auf Setzungen, Beschädigungen. 1

03.05.02 05 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1 Betrieblicher besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular

Unterhalt auszufüllen(siehe (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

03.05.11 14 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen 1 nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig

Kleiner baulicher genehmigten Budget „bauli- sind, wie z:B. che Reparaturen“ der GE infolge Frosttausalz-Schäden, Alterung usw.

03.05.12 15 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden infolge Frosttau- 2 1

Unterhalt salz-Schäden, Alterung usw. unter Anweisung bzw. Anstriche von Bitumenwulsten mit Zustimmung und Genehmigung der Filiale 03.05.21 -- --

Zustandserfassung

03.05.31 --- ---

Dienste

03.05.41 Erneuerungsarbeiten ---

(Randabschlüsse werden nicht separat erneuert) (UPlaNS) Baulicher Gesamtinstandsetzungs- Unterhalt arbeiten

03.05.51 Ausbau- und Ergän- Einbau fehlender Randabschlüsse im grösseren Um- 1

zungsarbeiten fang.

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03 Oberbau / Randabschlüsse / Bodenmarkierung Zuständigkeit

Management

03.06 Bodenmarkierungen

Sparte

  • Dauermarkierungen (aufgelegt, eingelegt) TR

  • Farbmarkierungen TR

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

03.06.01 Visuelle Kontrollen Visuelle Kontrolle der Markierungen 1

03.06.02 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1 Betrieblicher Un-

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeterhalt formular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

03.06.11 Bauliche Reparaturen Kleinere örtliche Nachmarkierungen 1

Kleiner baulicher Unterhalt nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwengenehmigten Budget „bauli- dig sind, wie z.B. che Reparaturen“ der GE Sperrflächen, Wartelinien, usw.

03.06.12 Kleine Einzelmassnahmen Systematische Nachmarkierungen (Fahrbahn, 2 1

Anschlüsse, Rastplätze, usw.) < CHF 250‘000

unter Anweisung bzw. Ummarkieren von Fahr- und Randstreifen mit Zustimmung und Genehmigung der Neumarkierung von Sperrflächen Filiale

03.06.21 Kontrollen auf Retroreflek- Kontrollen auf Retroreflektion durch Luxmessungen 2 1

Zustandstion

erfassung

03.06.31 --- ---

Dienste

03.06.41 Erneuerungsarbeiten Systematische Nachmarkierungen (Fahrbahn, 1

Baulicher Un- Anschlüsse, Rastplätze, usw.) ca. ab ≥ CHF (UPlaNS) 250‘000 Gesamtinstandsetzungsterhalt arbeiten

03.06.51 Ausbau- und Ergänzungs- ---

arbeiten

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04 Grünflächen Zuständigkeit

Management

04.01 Wiesen und Rasen

Sparte

  • Horizontale Flächen T/U

  • Geneigte Flächen T/U Bewässerungsanlagen siehe Kapitel 06.04

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

04.01.01 Reinigung Entfernen von Papier, Laub usw. 1

04.01.02 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

Betrieblicher besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

04.01.03 Grünpflege Grünpflege wie Mähen, Bewässern, Düngen, Unkraut- 1 Unterhalt

und Schädlingsbekämpfung einschliesslich Abfuhr des Mähgutes inkl. Entsorgung.

04.01.11 Kleine Einzelmassnahmen Nachsähen von grösserer zusammenhängender Flä- 2 1

Kleiner baulicher chen mit allfälligem Nachhumusieren inkl. Ansaht. unter Anweisung bzw. mit Zustimmung und Genehmigung der

Unterhalt Filiale

04.01.21 -- --

Zustandserfassung

04.01.31 --- ---

Dienste

04.01.41 Erneuerungsarbeiten Neubegrünung 1

(UPlaNS) Baulicher

Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

04.01.51 Ausbau- und Ergänzungs- ---

arbeiten

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

04 Grünflächen Zuständigkeit

Management

04.02 Bäume / Sträucher / Hecken

Sparte

  • Mittelstreifen T/U

  • Böschungen T/U

  • Umgebung T/U

  • Aufforstungen T/U Geplante „Sicherheitsholzerei“ Gezieltes Fällen von Hochstämmer in Zusammenarbeit mit Förster über eine grössere Strecke/Flächen die für den Verkehr auf der Nationalstrasse ein Sicherheitsrisiko bedeuten einschliesslich Entsorgung wird unter Naturgefahren vergütet. Bewässerungsanlagen siehe Kapitel 06.04

Pos Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

04.02.01 Visuelle Kontrollen Visuelle Kontrolle insbesondere bezüglich 1

Hochstämmer, die für den Verkehr auf der Nationalstrasse ein Sicherheitsrisiko bedeuten.

Kontrolle der Bäume insbesondere Dritter / Anlieger mit zuständigem Förster bezüglich Sicherheitsrisiko für den Verkehr auf der Nationalstrasse.

04.02.02 Reinigung Entfernen von Papier, Laub usw. inkl. Entsorgung 1

Betrieblicher Unterhalt

04.02.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

04.02.04 Pflege von Pflanzungen Pflege wie Schneiden, Ausmähen (inkl. Entsor- 1

gung des Schnittgutes), Bewässern, Schädlingsbekämpfung.

04.02.05 Forstarbeiten Beseitigen und auf den Stock setzen einschliess- 1

lich Entsorgung. Fällen einzelner Hochstämmer die für den Verkehr auf der Nationalstrasse ein Sicherheitsrisiko bedeuten („Sicherheitsholzerei“) einschliesslich Entsorgung.

04.02.12 Kleine Einzelmassnahmen Ersatz von Pflanzen über eine grössere Strecke. 2 1

Kleiner baulicher Übersetzen von Grünflächen. unter Anweisung bzw. Erstellen von zusätzlichen Pflanzungen, zum Beimit Zustimmung und spiel. Übersetzen von Grünflächen usw. zwecks

Unterhalt Genehmigung der Unterhaltsfreundlichkeit. Filiale

04.02.21 --- --- Zustandserfassung

04.02.31 --- ---

Dienste

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

04 Grünflächen

04.02 Bäume / Sträucher / Hecken

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

04.02.41 Erneuerungsarbeiten ---

(UPlaNS) Baulicher

Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

04.02.51 Ausbau- und Ergän- Nachträgliches Bepflanzen grösserer Flächen im Rah- 1

zungsarbeiten men eines Bepflanzungsprojektes.

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05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen Zuständigkeit

Management

05.01 Energieversorgung

Sparte

  • Zentrale Einrichtung BSA

  • Mittelspannung BSA

  • Niederspannung BSA

  • Kleinspannung BSA

  • Notstrom BSA

  • Photovoltaik BSA Aggregate der einzelnen Teilanlagen sind in der Richtlinie Anlagekennzeichnungssystem Schweiz (AKS- CH) aufgeführt

Die Hausinstallationen werden im Kapitel 05.08 der BSA behandelt.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.01.01 Visuelle Kontrolle Allgemeiner Eindruck der Anlagen, 1

Wartung, Reinigung Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen.

Begleitung Wartungs-/ Unterhaltsarbeiten mit Vertragsfirmen (Revisionsarbeiten)

Unterhalt gemäss Vorschriften, Richtlinien und Angaben der Hersteller und Lieferanten. Setzen der Prioritäten, Tätigkeiten und Intervalle in einem Unterhaltsplan, basierend auf Risikoanalyse, Störfallverordnung und Produkthaftung.

Wo notwendig Infrarotaufnahmen / Infrarotmessungen

Betrieblicher Unterhalt Führen eines Unterhalts- und Prüfjournals.

05.01.02 Störungsbehebung Intervention bei Störungen (Sofortmassnahmen zur 1

Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit) an wichtigen Anlagen und Anlageteile um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen bzw. wieder herzustellen.

1:1 Ersatz von kleinen defekten Anlageteile, Komponenten, Austausch von Ersatzteilen ohne funktionale Veränderungen an der Anlage oder Anlageteil.

05.01.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen während Betrieb, Unterhalt und Störungsbehebung ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

05.01.04 Energieverbrauch Zählerstand ablesen für Reporting 1

Erfassen

05.01.05 Energiekosten ermitteln Energiekosten exkl. Lüftung und Beleuchtung 1

05.01.06 Begleitung Inspektionen Inspektionen mit übergeordneten Fachstellen 1

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen

05.01 Energieversorgung

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.01.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen oder Ersatz defekter Anlageteile 1

und Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig genehmigten Budget „bauli- sind. che Reparaturen“ der GE Minimale Erweiterung und Anlageoptimierung im Rahmen des KBU Budget.

Kleiner baulicher Unterhalt

05.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden (auch Störungs- 2 1

behebungen nach Erst-Intervention)

unter Anweisung bzw. Grosse Reparaturen ohne oder nur mit kurzzeitiger mit Zustimmung und Behinderung des Verkehrs oder der Sicherheit und Genehmigung der Verfügbarkeit z.B. Reparatur eines Axialventilators, Filiale Reparatur eines Transformators oder eines grossen Motors.

Ersatz von Anlagen, Anlageteilen, Komponenten mit funktionalen Veränderungen. Auch wenn die funktionalen Veränderungen abwärtskompatibel sind. Z.B. ein neuer Typ einer Ampel der mit der gleichen Schnittstelle weiter funktioniert jedoch an der Schnittstelle einen erweiterten Funktionsumfang bietet gegenüber der alten nicht mehr lieferbaren Version.

05.01.21 Zustandserfassung Aufgaben der GE gemäss vertraglichen Vereinbarungen 2 1

Zustandsmit dem ASTRA. z.B.: Liefern von Daten für die Fach- Datenlieferung applikation BSA (MISTRA), Aufnahmen von Zustandsererfassung für Fachapplikation fassungen und Inspektionen, sowie erstellen der Berichte.

05.01.31 Ereignisübungen Durchführung von Periodischen Übungen und Integralen 2 1

Gesamttest gemäss ASTRA Dokumentation 80050

Dienste Operative Sicherheit Betrieb mit den Ereignisdiensten, der Gebietseinheit, dem Streckenmanager und dem Sicherheitsbeauftragten Strecke.

05.01.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungsdauer 1

angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die geforderte (UPlaNS) Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr erfüllen. Gesamtinstandsetzungs- Baulicher arbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Unterhalt Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktionalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente.

05.01.51 Ausbau- und Ergän- Erstellen neuer Elektromechanischer Anlagen auf 1

zungsarbeiten Strassen infolge Zunahme der Verkehrsbelastung (Leistungssteigerung).

Wesentliche funktionale Erweiterungen z.B. Einbau Ausbau eines ÜLS, Nachrüsten Tunnelsicherheit, Steuerungen umrüsten auf webfähige Bedienbarkeit.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen Zuständigkeit

Management

05.02 Beleuchtung

Sparte

  • Zentrale Einrichtung BSA

  • Durchfahrtsbeleuchtung BSA

  • Adaptionsbeleuchtung BSA

  • Brandnotbeleuchtung BSA

  • Optische Leiteinrichtung BSA

  • Strassenbeleuchtung BSA Aggregate der einzelnen Teilanlagen sind in der Richtlinie Anlagekennzeichnungssystem Schweiz (AKS- CH) aufgeführt

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.02.01 Visuelle Kontrolle Allgemeiner Eindruck der Anlagen, 1

Wartung, Reinigung Periodische Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen.

  • Beleuchtungskörper auf Korrosion und mech. Allgemeinzustand kontrollieren

  • Kontrolle der Leuchtenbefestigung

  • Kontrolle auf Leuchtmittelausfall

  • Reinigung der Beleuchtungskörper

  • Überprüfen der Befestigungen / Aufhängungen Unterhalt gemäss Vorschriften, Richtlinien und Angaben der Hersteller und Lieferanten. Setzen der Prioritäten, Tätigkeiten und Intervalle in einem Unterhaltsplan, basierend auf Risikoanalyse, Störfallverordnung und Produkthaftung.

Wo notwendig Infrarotaufnahmen / Infrarotmessungen

Führen eines Unterhalts- und Prüfjournals.

Betrieblicher Unterhalt

05.02.02 Ersatz Leuchtmittel Auswechseln von Leuchtmittel (wenn notwendig 1

Ersatz einzelner Leuchten und geplanter systematischer Gruppen Ersatz von Leuchten), von defekten Dichtungen inkl. Lieferung von Leuchten und Dichtungen. Entsorgung der Leuchtmittel inkl. Deponie- und Entsorgungskosten.

05.02.03 Störungsbehebung Intervention bei Störungen (Sofortmassnahmen zur 1

Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit) an wichtigen Anlagen und Anlageteile um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen bzw. wieder herzustellen

1:1 Ersatz von kleinen defekten Anlageteile, Komponenten, Austausch von Ersatzteilen ohne funktionale Veränderungen an der Anlage oder Anlageteil.

05.02.04 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen während Betrieb, Unterhalt und Störungsbehebung ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

05.02.05 Energieverbrauch Zählerstand ablesen für Reporting 1

Erfassen

05.02.06 Energiekosten ermitteln Energiekosten exkl. Lüftung und Energieversor- 1

gung

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen

05.02 Beleuchtung

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.02.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen oder Ersatz defekter Anlageteile 1

und Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig genehmigten Budget „bauli- sind. Minimale Erweiterungen und Anlageoptimierung che Reparaturen“ der GE im Rahmen des KBU Budget. Lokale Korrosionsschutz-Arbeiten.

Kleiner baulicher Unterhalt

05.02.12 Kleine Einzelmassnah- Reparaturen von grösseren Schäden (auch Störungs- 2 1

men behebungen nach Erst-Intervention)

Grosse Reparaturen ohne oder nur mit kurzzeitiger unter Anweisung bzw. Behinderung des Verkehrs oder der Sicherheit und mit Zustimmung und Verfügbarkeit: Reparatur eines Axialventilators, Repa- Genehmigung der ratur eines Transformators oder eines grossen Motors. Filiale Ersatz von Anlagen, Anlageteilen, Komponenten mit funktionalen Veränderungen. Auch wenn die funktionalen Veränderungen abwärtskompatibel sind. Z.B. ein neuer Typ einer Ampel der mit der gleichen Schnittstelle weiter funktioniert jedoch an der Schnittstelle einen erweiterten Funktionsumfang bietet gegenüber der alten nicht mehr lieferbaren Version.

05.02.21 Zustandserfassung Aufgaben der GE gemäss vertraglichen Vereinbarun- 2 1

gen mit dem ASTRA. z.B.: Liefern von Daten für die Datenlieferung für Fachapplikation BSA (MISTRA), Aufnahmen von Zu- Zustands- Fachapplikation standserfassungen und Inspektionen, sowie erstellen erfassung der Berichte.

05.02.31 Ereignisübungen Durchführung von Periodischen Übungen und Integra- 2 1

len Gesamttest gemäss ASTRA Dokumentation 80050

Dienste Operative Sicherheit Betrieb mit den Ereignisdiensten, der Gebietseinheit, dem Streckenmanager und dem Sicherheitsbeauftragten Strecke.

05.02.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungsdauer 1

angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die geforderte (UPlaNS) Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr erfüllen. Gesamtinstandsetzungs- Baulicher arbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Unterhalt Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktionalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente.

05.02.51 Ausbau- und Ergän- Erstellen neuer Elektromechanischer Anlagen auf 1

zungsarbeiten Strassen infolge Zunahme der Verkehrsbelastung

(Leistungssteigerung).

Wesentliche funktionale Erweiterungen.

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05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen Zuständigkeit

Management

05.03 Lüftung

Sparte

  • Zentrale Einrichtung BSA

  • Abluft BSA

  • Längslüftung BSA

  • Zuluft BSA Aggregate der einzelnen Teilanlagen sind in der Richtlinie Anlagekennzeichnungssystem Schweiz (AKS- CH) aufgeführt

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.03.01 Visuelle Kontrolle Allgemeiner Eindruck der Anlagen, 1

Wartung, Reinigung Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie periodische Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen inkl. akustische Kontrollen auf Geräusche. Kontrolle auf Beschädigungen, Verschmutzungen und Korrosion. Überprüfung der Befestigungen und Aufhängungen. Ersatz von Filter und Dichtungen. Überprüfung der Schutzanstriche z. B. an Schaufeln

Unterhalt gemäss Vorschriften, Richtlinien und Angaben der Hersteller und Lieferanten. Setzen der Prioritäten, Tätigkeiten und Intervalle in einem Unterhaltsplan, basierend auf Risikoanalyse, Störfallverordnung und Produkthaftung.

Wo notwendig Infrarotaufnahmen / Infrarotmessun-

Betrieblicher Unterhalt gen

Führen eines Unterhalts- und Prüfjournals.

05.03.02 Störungsbehebung Intervention bei Störungen (Sofortmassnahmen zur 1

Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit) an wichtigen Anlagen und Anlageteile um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen bzw. wieder herzustellen.

1:1 Ersatz von kleinen defekten Anlageteile, Komponenten und Austausch von Ersatzteilen ohne funktionale Veränderungen an der Anlage oder Anlageteil.

05.03.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen während Betrieb, Unterhalt und Störungsbehebung ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

05.03.04 Energieverbrauch Zählerstand ablesen für Reporting 1

Erfassen

05.03.05 Energiekosten ermitteln Energiekosten exkl. Energieversorgung und Be- 1

leuchtung ermitteln

05.03.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen oder Ersatz defekter Anlage- 1

Kleiner baulicher teile und Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit Gemäss dem durch die notwendig sind. Minimale Erweiterungen und Anla- Filiale genehmigten Budget geoptimierung im Rahmen des KBU Budget.

Unterhalt „bauliche Reparaturen“ der GE Lokale Korrosionsschutz-Arbeiten.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen

05.03 Lüftung

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.03.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden (auch Störungs- 2 1

behebungen nach Erst-Intervention)

Kleiner baulicher Unterhalt unter Anweisung bzw. Grosse Reparaturen ohne oder nur mit kurzzeitiger mit Zustimmung und Behinderung des Verkehrs oder der Sicherheit und Genehmigung der Verfügbarkeit: Reparatur eines Axialventilators, Repara- Filiale tur eines Transformators oder eines grossen Motors.

Ersatz von Anlagen, Anlageteilen, Komponenten mit funktionalen Veränderungen. Auch wenn die funktionalen Veränderungen abwärtskompatibel sind. Z.B. ein neuer Typ einer Ampel der mit der gleichen Schnittstelle weiter funktioniert jedoch an der Schnittstelle einen erweiterten Funktionsumfang bietet gegenüber der alten nicht mehr lieferbaren Version.

05.03.21 Zustandserfassung Aufgaben der GE gemäss vertraglichen Vereinbarungen 2 1

Zustandserfassung mit dem ASTRA. z.B.: Liefern von Daten für die Fach- Datenlieferung für applikation BSA (MISTRA), Aufnahmen von Zustandser- Fachapplikation fassungen und Inspektionen, sowie erstellen der Berichte.

05.03.31 Ereignisübungen Durchführung von Periodischen Übungen und Integra- 2 1

len Gesamttest gemäss ASTRA Dokumentation 80050

Dienste Operative Sicherheit Betrieb mit den Ereignisdiensten, der Gebietseinheit, dem Streckenmanager und dem Sicherheitsbeauftragten Strecke.

05.03.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungsdauer 1

Baulicher Unterhalt angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die geforderte (UPlaNS) Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr erfüllen. Gesamtinstandsetzungsarbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktionalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente.

05.03.51 Ausbau- und Ergänzungs- Erstellen neuer Elektromechanischer Anlagen auf 1

arbeiten Strassen infolge Zunahme der Verkehrsbelastung (Leistungssteigerung)

Wesentliche funktionale Erweiterungen z.B. Einbau Ausbau eines ÜLS, Nachrüsten Tunnelsicherheit, Steuerungen umrüsten auf webfähige Bedienbarkeit.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen Zuständigkeit

Management

05.04 Signalisation

Sparte

  • Zentrale Einrichtung BSA

  • Statisch BSA

  • VM-Systeme BSA

  • Verkehrserfassung BSA

  • Sicherheitseinrichtung BSA

  • Unterflurbeleuchtung BSA

  • Mittelstreifen Überleitsystem BSA

  • Notbedienungssystem BSA Aggregate der einzelnen Teilanlagen sind in der Richtlinie Anlagekennzeichnungssystem Schweiz (AKS- CH) aufgeführt

Nr. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.04.01 Visuelle Kontrolle Allgemeiner Eindruck der Anlagen, 1

Wartung, Reinigung Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie periodische Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen. Überprüfung der Schutzanstriche, Auswechseln von Lampen (inkl. Lieferung), Überprüfen der Befestigungen / Aufhängungen

Unterhalt gemäss Vorschriften, Richtlinien und Angaben der Hersteller und Lieferanten. Setzen der Prioritäten, Tätigkeiten und Intervalle in einem Unterhaltsplan, basierend auf Risikoanalyse, Störfallverordnung und Produkthaftung.

Betrieblicher Unterhalt Wo notwendig Infrarotaufnahmen / Infrarotmessungen

Führen eines Unterhalts- und Prüfjournals.

05.04.02 Störungsbehebung Intervention bei Störungen (Sofortmassnahmen zur 1

Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit) an wichtigen Anlagen und Anlageteile um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen bzw. wieder herzustellen.

1:1 Ersatz von kleinen defekten Anlageteile, Komponenten und Austausch von Ersatzteilen ohne funktionale Veränderungen an der Anlage oder Anlageteil.

05.04.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen während Betrieb, Unterhalt und Störungsbehebung ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

05.04.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen oder Ersatz defekter Anlage- 1

Kleiner baulicher teile und Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit Gemäss dem durch die notwendig sind. Minimale Erweiterungen und Anla- Filiale genehmigten Budget geoptimierung im Rahmen des KBU Budget.

Unterhalt „bauliche Reparaturen“ der GE Lokale Korrosionsschutz-Arbeiten.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen

05.04 Signalisation

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.04.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden (auch Störungs- 2 1

behebungen nach Erst-Intervention)

Kleiner baulicher Unterhalt unter Anweisung bzw. Grosse Reparaturen ohne oder nur mit kurzzeitiger mit Zustimmung und Behinderung des Verkehrs oder der Sicherheit und der Genehmigung der Verfügbarkeit. Filiale Ersatz von Anlagen, Anlageteilen, Komponenten mit funktionalen Veränderungen. Auch wenn die funktionalen Veränderungen abwärtskompatibel sind. Z.B. ein neuer Typ einer Ampel der mit der gleichen Schnittstelle weiter funktioniert jedoch an der Schnittstelle einen erweiterten Funktionsumfang bietet gegenüber der alten nicht mehr lieferbaren Version.

05.04.21 Zustandserfassung Aufgaben der GE gemäss vertraglichen Vereinbarungen 2 1

Zustandserfassung mit dem ASTRA. z.B: Liefern von Daten für die Fachap- Datenlieferung für plikation BSA (MISTRA), Aufnahmen von Zustandser- Fachapplikation fassungen und Inspektionen, sowie erstellen der Berichte.

05.04.31 Ereignisübungen Durchführung von Periodischen Übungen und Integra- 2 1

len Gesamttest gemäss ASTRA Dokumentation 80050

Dienste Operative Sicherheit Betrieb mit den Ereignisdiensten, der Gebietseinheit, dem Streckenmanager und dem Sicherheitsbeauftragten Strecke.

05.04.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungsdauer 1

angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die geforderte (UPlaNS) Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr erfüllen. Gesamtinstandsetzungs- Baulicher arbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Unterhalt Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktionalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente.

05.04.51 Ausbau- und Ergän- Erstellen neuer Elektromechanischer Anlagen auf 1

zungsarbeiten Strassen infolge Zunahme der Verkehrsbelastung (Leistungssteigerung).

Wesentliche funktionale Erweiterungen z.B. Nachrüsten Ausbau mit Wechselsignalen, Wechseltextanzeigen, Fahrstreifensignalisation usw.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen Zuständigkeit

Management

05.05 Überwachungsanlage

Sparte

  • Brandmeldeanlage Tunnel BSA

  • Verkehrsfernsehen BSA

  • Divers BSA

  • Glatteisfrühwarnsystem BSA

  • Steinschlag / Lawinen / Meteo BSA

  • Höhenmessanlage / Waaganlage BSA

  • Luftüberwachung BSA

  • Geschwindigkeitsmessanlage BSA

  • Lichtsignalüberwachung BSA

  • Profilmessanlage BSA

  • Abstandsmessanlage BSA Aggregate der einzelnen Teilanlagen sind in der Richtlinie Anlagekennzeichnungssystem Schweiz (AKS- CH) aufgeführt

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.05.01 Visuelle Kontrollen, Allgemeiner Eindruck der Anlagen, 1

Wartung, Reinigung Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen. Begleitung Wartungs-/ Unterhaltsarbeiten mit Vertragsfirmen (Revisionsarbeiten). Überprüfen der Befestigungen / Aufhängungen

Unterhalt gemäss Vorschriften, Richtlinien und Angaben der Hersteller und Lieferanten. Setzen der Prioritäten, Tätigkeiten und Intervalle in einem Unterhaltsplan, basierend auf Risikoanalyse, Störfallverordnung und Produkthaftung.

Betrieblicher Unterhalt Wo notwendig Infrarotaufnahmen / Infrarotmessungen Führen eines Unterhalts- und Prüfjournals..

05.05.02 Störungsbehebung Intervention bei Störungen (Sofortmassnahmen zur 1

Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit) an wichtigen Anlagen und Anlageteile um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen bzw. wieder herzustellen.

1:1 Ersatz von kleinen defekten Anlageteile, Komponenten und Austausch von Ersatzteilen ohne funktionale Veränderungen an der Anlage oder Anlageteil.

05.05.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen während Betrieb, Unterhalt und Störungsbehebung ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

05.05.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen oder Ersatz defekter Anlage- 1

Kleiner baulicher teile und Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit Gemäss dem durch die notwendig sind. Minimale Erweiterungen und Anla- Filiale genehmigten Budget

Unterhalt geoptimierung im Rahmen des KBU Budget. „bauliche Reparaturen“ der GE Lokale Korrosionsschutz-Arbeiten.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen

05.05 Überwachungsanlage

Nr. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.05.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden (auch Störungsbe- 2 1

hebungen nach Erst-Intervention)

Kleiner baulicher Unterhalt unter Anweisung bzw. Grosse Reparaturen ohne oder nur mit kurzzeitiger Bemit Zustimmung und hinderung des Verkehrs oder der Sicherheit und der Genehmigung der Verfügbarkeit. Filiale Ersatz von Anlagen, Anlageteilen, Komponenten mit funktionalen Veränderungen. Auch wenn die funktionalen Veränderungen abwärtskompatibel sind. Z.B. ein neuer Typ einer Ampel der mit der gleichen Schnittstelle weiter funktioniert jedoch an der Schnittstelle einen erweiterten Funktionsumfang bietet gegenüber der alten nicht mehr lieferbaren Version.

05.05.21 Zustandserfassung Aufgaben der GE gemäss vertraglichen Vereinbarungen 2 1

Zustandserfassung mit dem ASTRA. z.B: Liefern von Daten für die Fachap- Datenlieferung plikation BSA (MISTRA), Aufnahmen von Zustandserfür Fachapplikation fassungen und Inspektionen, sowie erstellen der Berichte.

05.05.31 Ereignisübungen Durchführung von Periodischen Übungen und Integralen 2 1

Gesamttest gemäss ASTRA Dokumentation 80050 Operative Sicherheit Betrieb mit den Ereignisdiensten, der Gebietseinheit, dem Streckenmanager und dem Sicher-

Dienste heitsbeauftragten Strecke.

05.05.32 Messungen LRV Messungen auf Anordnung der Kantonalen „Umwelt- 2 1

schutzbehörden“ aufgrund der Luftreinhalteverordnung (Personal- und Gerätekosten).

05.05.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungsdauer 1

angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die geforderte

Baulicher Unterhalt (UPlaNS) Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr erfüllen. Gesamtinstandsetzungsarbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktionalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente.

05.05.51 Ausbau- und Ergän- Erstellen neuer Elektromechanischer Anlagen auf Stras- 1

zungsarbeiten sen infolge Zunahme der Verkehrsbelastung (Leistungssteigerung)

Wesentliche funktionale Erweiterungen z.B. Nachrüsten mit Eiswarnanlagen

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen Zuständigkeit

Management

05.06 Kommunikation und Leittechnik

Sparte

  • Kommunikationsnetzwerke BSA

  • Leittechnik BSA

  • Funk-, Mobiltelefonie- und Einsprechanlage BSA

  • NT und Telefonanlage BSA

  • VM-CH Ausrüstung BSA Sämtliche Aggregate der einzelnen Teilanlagen sind in der Richtlinie Anlagekennzeichnungssystem Schweiz (AKS-CH) aufgeführt

Pos Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.06.01 Visuelle Kontrollen, Allgemeiner Eindruck der Anlagen, 1

Wartung, Reinigung Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen. Begleitung Wartungs-/ Unterhaltsarbeiten mit Vertragsfirmen (Revisionsarbeiten).

Unterhalt gemäss Vorschriften, Richtlinien und Angaben der Hersteller und Lieferanten. Setzen der Prioritäten, Tätigkeiten und Intervalle in einem Unterhaltsplan, basierend auf Risikoanalyse, Störfallverordnung und Produkthaftung.

Wo notwendig Infrarotaufnahmen / Infrarotmessun-

Betrieblicher Unterhalt gen

Führen eines Unterhalts- und Prüfjournals..

05.06.02 Störungsbehebung Intervention bei Störungen (Sofortmassnahmen zur 1

Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit) an wichtigen Anlagen und Anlageteile um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen bzw. wieder herzustellen.

1:1 Ersatz von kleinen defekten Anlageteile, Komponenten und Austausch von Ersatzteilen ohne funktionale Veränderungen an der Anlage oder Anlageteil.

05.06.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen während Betrieb, Unterhalt und Störungsbehebung ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

05.06.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen oder Ersatz defekter Anlage- 1

Kleiner baulicher teile und Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit Gemäss dem durch die notwendig sind. Minimale Erweiterungen und Anla- Filiale genehmigten Budget

Unterhalt geoptimierung im Rahmen des KBU Budget. „bauliche Reparaturen“ der GE

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen

05.06 Kommunikation und Leittechnik

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.06.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden (auch Störungs- 2 1

behebungen nach Erst-Intervention)

unter Anweisung bzw. Grosse Reparaturen ohne oder nur mit kurzzeitiger mit Zustimmung und Behinderung des Verkehrs oder der Sicherheit und

Kleiner baulicher Unterhalt Genehmigung der Verfügbarkeit. Filiale Ersatz von Anlagen, Anlageteilen, Komponenten mit funktionalen Veränderungen. Auch wenn die funktionalen Veränderungen abwärtskompatibel sind. Z.B. ein neuer Typ einer Ampel der mit der gleichen Schnittstelle weiter funktioniert jedoch an der Schnittstelle einen erweiterten Funktionsumfang bietet gegenüber der alten nicht mehr lieferbaren Version.

Anpassen und Ergänzen von Software bei Zentraleinrichtungen. Zusätzliche Software im Zusammenhang mit der Erneuerung der Hardware. Software für zusätzliche Anlagen.

05.06.21 Zustandserfassung Aufgaben der GE gemäss vertraglichen Vereinbarun- 2 1

Zustandserfassung gen mit dem ASTRA. z.B: Liefern von Daten für die Datenlieferung Fachapplikation BSA (MISTRA), Aufnahmen von Zufür Fachapplikation standserfassungen und Inspektionen, sowie erstellen der Berichte.

05.06.31 Ereignisübungen Durchführung von Periodischen Übungen und Integra- 2 1

len Gesamttest gemäss ASTRA Dokumentation 80050 Operative Sicherheit Betrieb mit den Ereignisdiensten,

Dienste der Gebietseinheit, dem Streckenmanager und dem Sicherheitsbeauftragten Strecke.

05.06.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungsdauer 1

angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die geforderte (UPlaNS) Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr erfüllen.

Baulicher Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktionalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente.

Zusätzliche Software im Zusammenhang mit der Erneuerung der Hardware. Software für zusätzliche Anlagen.

05.06.51 Ausbau- und Ergänzungs- Erstellen neuer Elektromechanischer Anlagen auf 1

arbeiten Strassen infolge Zunahme der Verkehrsbelastung (Leistungssteigerung)

Wesentliche funktionale Erweiterungen. Ausbau

Software für zusätzliche Anlagen.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen Zuständigkeit

Management

05.07 Kabelanlagen (Infrastruktur)

Sparte

  • Erdungsanlagen BSA

  • Lichtwellenleiter BSA

  • Universelle Gebäudeverkabelung BSA

  • NT-Kabel BSA

  • Rohranlage BSA Aggregate der einzelnen Teilanlagen sind in der Richtlinie Anlagekennzeichnungssystem Schweiz (AKS- CH) aufgeführt Reinigung von Elektroschächten inkl. Entwässerung etc. wird in den Tabellen 02.01 und 02.02 behandelt

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.07.01 Visuelle Kontrollen, Allgemeiner Eindruck der Anlagen, 1

Wartung, Reinigung Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen. Begleitung Wartungs-/ Unterhaltsarbeiten mit Vertragsfirmen (Revisionsarbeiten). Überprüfen der Befestigungen / Aufhängungen

Unterhalt gemäss Vorschriften, Richtlinien und Angaben der Hersteller und Lieferanten. Setzen der Prioritäten, Tätigkeiten und Intervalle in einem Unterhaltsplan, basierend auf Risikoanalyse, Störfallverordnung und Produkthaftung.

Betrieblicher Unterhalt Wo notwendig Infrarotaufnahmen / Infrarotmessungen

Führen eines Unterhalts- und Prüfjournals.

05.07.02 Störungsbehebung Intervention bei Störungen (Sofortmassnahmen zur 1

Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit) an wichtigen Anlagen und Anlageteile um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen bzw. wieder herzustellen. 1:1 Ersatz von kleinen defekten Anlageteile, Komponenten und Austausch von Ersatzteilen ohne funktionale Veränderungen an der Anlage oder Anlageteil.

05.07.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen während Betrieb, Unterhalt und Störungsbehebung ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

05.07.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen oder Ersatz defekter Anlage- 1

Kleiner baulicher teile und Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit Gemäss dem durch die notwendig sind. Minimale Erweiterungen und Anla- Filiale genehmigten Budget geoptimierung im Rahmen des KBU Budget.

Unterhalt „bauliche Reparaturen“ der GE Lokale Korrosionsschutz-Arbeiten.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen

05.07 Kabelanlagen (Infrastruktur)

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.07.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden (auch Störungs- 2 1

behebungen nach Erst-Intervention)

Kleiner baulicher Unterhalt unter Anweisung bzw. Grosse Reparaturen ohne oder nur mit kurzzeitiger mit Zustimmung und Behinderung des Verkehrs oder der Sicherheit und Genehmigung der Verfügbarkeit. Filiale Ersatz von Anlagen, Anlageteilen, Komponenten mit funktionalen Veränderungen. Auch wenn die funktionalen Veränderungen abwärtskompatibel sind. Z.B. ein neuer Typ einer Ampel der mit der gleichen Schnittstelle weiter funktioniert jedoch an der Schnittstelle einen erweiterten Funktionsumfang bietet gegenüber der alten nicht mehr lieferbaren Version.

05.07.21 Zustandserfassung Aufgaben der GE gemäss vertraglichen Vereinbarun- 2 1

Zustandserfassung gen mit dem ASTRA. z.B: Liefern von Daten für die Datenlieferung Fachapplikation BSA (MISTRA), Aufnahmen von Zufür Fachapplikation standserfassungen und Inspektionen, sowie erstellen der Berichte.

05.07.31 Ereignisübung Durchführung von Periodischen Übungen und Integra- 2 1

len Gesamttest gemäss ASTRA Dokumentation 80050 Operative Sicherheit Betrieb mit den Ereignisdiensten,

Dienste der Gebietseinheit, dem Streckenmanager und dem Sicherheitsbeauftragten Strecke.

05.07.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungsdauer 1

angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die geforderte (UPlaNS) Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr erfüllen. Gesamtinstandsetzungs- Baulicher arbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktio- Unterhalt nalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente z.B. Schaltschränke, Schalttafeln.

05.07.51 Ausbau- und Ergän- Erstellen neuer Elektromechanischer Anlagen auf 1

zungsarbeiten Strassen infolge Zunahme der Verkehrsbelastung

(Leistungssteigerung)

Wesentliche funktionale Erweiterungen z.B. zusätzliche Kabelrohranlage.

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05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen Zuständigkeit

Management

05.08 Nebeneinrichtung

Sparte

  • Hausinstallation elektro BSA

  • Heizung, Klima, Lüftung BSA

  • Brandmeldeanlage Gebäude BSA

  • Krananlagen und Hebeeinrichtungen BSA

  • Pumpwerk, Ölabscheider, Rückhaltebecken BSA

  • Löscheinrichtungen BSA

  • Barrierenanlage BSA

  • Türen / Tore / Zutrittskontrolle BSA

  • Bauliche Einrichtungen BSA

  • Wasserversorgung BSA

  • Zentrale Einrichtung BSA Aggregate der einzelnen Teilanlagen sind in der Richtlinie Anlagekennzeichnungssystem Schweiz (AKS- CH) aufgeführt

In diesem Kapitel (05.08) werden auch die elektromechanischen Ausrüstungen von Anlagen und Anlageteile behandelt die in verschiedenen Kapiteln „Bau“ aufgeführt sind. Wie z.B. Pumpen, Absperrorganen (Schieber bei Hydrantenleitungen), Barrieren, versenkbare Leitschranken, Schachtbahnen usw.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.08.01 Visuelle Kontrollen, Allgemeiner Eindruck der Anlagen, 1

Wartung, Reinigung Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen. Begleitung Wartungs-/ Unterhaltsarbeiten mit Vertragsfirmen (Revisionsarbeiten).

Überprüfen der Befestigungen / Aufhängungen

Unterhalt gemäss Vorschriften, Richtlinien und Angaben der Hersteller und Lieferanten. Setzen der Prioritäten, Tätigkeiten und Intervalle in einem Unterhaltsplan, basierend auf Risikoanalyse, Störfallverordnung und Produkthaftung.

Betrieblicher Unterhalt Wo notwendig Infrarotaufnahmen / Infrarotmessungen

Führen eines Unterhalts- und Prüfjournals.

05.08.02 Störungsbehebung Intervention bei Störungen (Sofortmassnahmen zur 1

Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit) an wichtigen Anlagen und Anlageteile um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen bzw. wieder herzustellen.

1:1 Ersatz von kleinen defekten Anlageteile, Komponenten und Austausch von Ersatzteilen ohne funktionale Veränderungen an der Anlage oder Anlageteil.

05.08.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen während Betrieb, Unterhalt und Störungsbehebung ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

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05 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen

05.08 Nebeneinrichtung

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

05.08.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen oder Ersatz defekter Anlageteile 1

und Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig Gemäss dem durch die Filiale sind. Minimale Erweiterungen und Anlageoptimierung im genehmigten Budget „bauli- Rahmen des KBU Budget. che Reparaturen“ der GE Lokale Korrosionsschutz-Arbeiten.

Kleiner baulicher Unterhalt

05.08.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden (auch Störungs- 2 1

behebungen nach Erst-Intervention)

unter Anweisung bzw. Grosse Reparaturen ohne oder nur mit kurzzeitiger mit Zustimmung und Behinderung des Verkehrs oder der Sicherheit und Genehmigung der Verfügbarkeit: z.B. Erneuerung eines Torantriebs inkl. Filiale der dazugehörigen Funksteuerung.

Ersatz von Anlagen, Anlageteilen, Komponenten mit funktionalen Veränderungen. Auch wenn die funktionalen Veränderungen abwärtskompatibel sind. Z.B. ein neuer Typ einer Ampel der mit der gleichen Schnittstelle weiter funktioniert jedoch an der Schnittstelle einen erweiterten Funktionsumfang bietet gegenüber der alten nicht mehr lieferbaren Version.

05.08.21 Zustandserfassung Aufgaben der GE gemäss vertraglichen Vereinbarungen 2 1

Zustandserfassung mit dem ASTRA. z.B.: Liefern von Daten für die Fach- Datenlieferung applikation BSA (MISTRA), Aufnahmen von Zustandserfür Fachapplikation fassungen und Inspektionen, sowie erstellen der Berichte.

05.08.31 Ereignisübung Durchführung von Periodischen Übungen und Integralen 2 1

Gesamttest gemäss ASTRA Dokumentation 80050 Operative Sicherheit Betrieb mit den Ereignisdiensten,

Dienste der Gebietseinheit, dem Streckenmanager und dem Sicherheitsbeauftragten Strecke.

05.08.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungsdauer 1

angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die geforderte (UPlaNS) Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr erfüllen. Gesamtinstandsetzungs- Baulicher arbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Unterhalt Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktionalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente.

05.08.51 Ausbau- und Ergänzungs- Erstellen neuer Elektromechanischer Anlagen auf 1

arbeiten Strassen infolge Zunahme der Verkehrsbelastung (Leistungssteigerung)

Wesentliche funktionale Erweiterungen z.B. Nachrüsten mit funkgesteuerten Barrieren für den Winterdienst.

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06 Schutz- und Sicherheitseinrichtungen Zuständigkeit

Management

06.01 Passive Schutzeinrichtungen

Sparte

  • Leitschranken, Leitseile T/U

  • Anpralldämpfer T/U

  • Betonleitmauern T/U;K

  • Versenkbare oder klappbare Leitschranken T/U;BSA

  • Barrieren T/U;BSA Die BSA (elektromechanischen Ausrüstungen) wie Motoren, Steuerungen, Mess- und Kontrolleinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Elektroschränke, Zutrittskontrollsysteme etc. werden im Kapitel 05 BSA behandelt.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

06.01.01 Kontrollen, Wartung, Visuelle Kontrolle von Verankerungen, Verbindun- 1

Reinigung gen, Befestigungen, Fugen. Kontrolle auf Risse,

Betrieblicher Korrosion, Abplatzungen (Funktionstüchtigkeit überprüfen). Wartung von Schliesssystemen, Antriebe z.B. bei

Unterhalt Barrieren

06.01.02 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

06.01.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen bzw. Auswechseln von defek- 1

ten Teilen Gemäss dem durch die Filiale nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der genehmigten Budget „bauliche Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig Reparaturen“ der GE sind wie z.B.

Kleiner baulicher Ersatz von Schliesssystemen bei Barrieren

06.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Behebung von Schäden bzw. Auswechseln von 2 1

defekten Teilen. Korrosionsschutz ergänzen, Reparaturen an Beton-

Unterhalt unter Anweisung bzw. teilen. mit Zustimmung und Ersatz kleiner Systeme, zum Beispiel Barrieren, Genehmigung der klappbare Leitschranken, Leitschranken (Pfosten und Filiale Planken). Sicherheitsrelevante Anpassungen an neue Normen wie z.B. Erstellen Anbringen zusätzlicher Schutzvorrichtungen (zusätzliche Leitschranken bei Brückenpfeiler)

06.01.21 Überprüfung Zustands- und Sicherheitskontrolle bzw. Überprüfung 2 1

Zustandsder Fahrzeugrückhaltesysteme auf neue Richtlinien und Normen.

erfassung

06.01.31 Sicherheitskontrolle Sicherheitskontrolle der Leitsysteme nach Unfällen 2 1

Dienste nach Ereignissen und dergleichen z.B. bei Brücken

06.01.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz ganzer Systeme, zum Beispiel Leitschranken 1

(Pfosten und Planken) über eine grössere Strecke. Baulicher (UPlaNS) Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

06.01.51 Ausbau- und Ergänzungs- ---

arbeiten

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06 Schutz- und Sicherheitseinrichtungen Zuständigkeit

Management

06.02 Zäune / Geländer / Blendschutz Vorrichtungen

Sparte

  • Zäune inkl. Tore (exkl. Tore mit elektromechanischem Antrieb) T/U

  • Blendschutzzäune T/U

  • Geländer T/U Die BSA (Elektromechanischen Ausrüstungen) wie Motoren, Steuerungen, Mess- und Kontrolleinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Elektroschränke, Zutrittskontrollsysteme etc. werden im Kapitel BSA 05.08 behandelt

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

06.02.01 Visuelle Kontrollen Visuelle Kontrolle auf Beschädigungen, Korrosion, 1

Verankerungen usw. (Funktionstüchtigkeit überprüfen),

Betrieblicher Wartung von Schliesssystemen, Antriebe z.B. bei Toranlagen.

Unterhalt

06.02.02 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

06.02.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen bzw. Ersatz von defekten Teilen 1

Kleiner baulicher Unterhalt nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig genehmigten Budget „bauli- sind wie z.B. che Reparaturen“ der GE Ersatz von Schliesssystemen bei Toren /Türen

06.02.12 Kleine Einzelmassnahmen Behebung von Schäden bzw. Ersatz von defekten 2 1

Teilen. Ergänzen Korrosionsschutz. Anbringen Kleintiergitter und Amphibienschutz. unter Anweisung bzw. Ersatz ganzer Systeme bzw. Anlagen, zum Beispiel mit Zustimmung und Geländer auf Stützmauer, Blendschutzvorrichtungen. Genehmigung der Erstellen bzw. Anbringen zusätzlicher Zäune, Geländer Filiale

06.02.21 Überprüfung Überprüfung der Blendschutzzäunen, Geländer und 2 1

Zustands- Zäune auf neue Richtlinien und Normen.

erfassung

06.02.32 Sicherheitskontrolle Sicherheitskontrolle der Geländer nach Unfällen und 2 1

Dienste nach Ereignissen dergleichen z.B. bei Brücken

06.02.41 Erneuerungsarbeiten ---

(UPlaNS) Baulicher

Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

06.02.51 Ausbau- und Ergänzungs- ---

arbeiten

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06 Schutz- und Sicherheitseinrichtungen Zuständigkeit

Management

06.03 Leiteinrichtungen

Sparte

  • Leitpfosten T/U

  • Reflektoren, Hinweis auf Notrufsäulen T/U

  • Leitpfeile, Verkehrsteiler, Leitbaken T/U

  • Leitmarken an Kunstbauten T/U

  • Kennzeichnung von dauernden Hindernissen T/U

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

06.03.01 Visuelle Kontrollen Visuelle Kontrolle bezüglich Verschmutzung, Ab- 1

nützung, Beschädigung (Funktionstüchtigkeit überprüfen).

06.03.02 Reinigung Reinigung manuell oder mit Spezialgeräten. 1 Betrieblicher

Unterhalt

06.03.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

06.03.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen bzw. Auswechseln von 1

defekten Teilen

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung genehmigten Budget „bauli- der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit che Reparaturen“ der GE notwendig sind wie z.B. einzelne Leitpfosten, Leitpfeile usw. ersetzen Ergänzen von Reflektoren und Hinweis auf Notrufsäulen (Wegbezeichnungen)

06.03.12 Kleine Einzelmassnahmen Behebung von Schäden bzw. Auswechseln von 2 1

defekten Teilen (z. B. Leitpfosten) unter Anweisung bzw. Erstellen bzw. Anbringen zusätzlicher Leitpfosten, mit Zustimmung und Leitpfeile usw. Genehmigung der Filiale 06.03.21 --- --- Zustandserfassung

06.03.31 --- ---

Dienste

06.03.41 Erneuerungsarbeiten ---

(UPlaNS) Baulicher

Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

06.03.51 Ausbau- und Ergänzungs- ---

arbeiten

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06 Schutz- und Sicherheitseinrichtungen Zuständigkeit

Management

06.04 Wasserversorgung offene Strecke (in Tunnel unter Kapitel 05 BSA)

Sparte

  • Leitungen T/U

  • Hydranten T/U

  • Absperrorgane T/U

  • Bewässerungsanlagen T/U Reservoir und Pumpwerke siehe Kapitel 02.03 Die BSA (Elektromechanischen Ausrüstungen) wie, Steuerungenen, Mess- und Kontrolleinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Elektroschränke, etc. werden im Kapitel 05 BSA behandelt.

Nr. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

06.04.01 Visuelle Kontrollen Funktionskontrolle bei Hydranten, Absperrorganen, 1

Pumpen. Betrieblicher

Unterhalt

06.04.02 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

06.04.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen bzw. Auswechseln von defekten 1

Teilen.

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der genehmigten Budget „bauli- Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig che Reparaturen“ der GE sind

06.04.12 Kleine Einzelmassnahmen Behebung von Schäden bzw. Auswechseln von defek- 2 1

ten Teilen, zum Beispiel Absperrorgane, Hydranten. Erstellen zusätzlicher Leitungen (kleineren Umfang) unter Anweisung bzw. mit Einbau Absperrorgane und Hydranten. mit Zustimmung und Genehmigung der Filiale

06.04.21 Suchen von Lecks bei Wasserverlust, suchen von Lecks 2 1

Zustands- Wasserverlust (schadhafte Stellen)

erfassung

06.04.31 --- ---

Dienste

06.04.41 Erneuerungsarbeiten ---

(UPlaNS) Baulicher

Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

06.04.51 Ausbau- und Ergänzungs- ---

arbeiten

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07 Lärmschutzwände Zuständigkeit

Management

07.01 Schutzwände

Sparte

  • Kombinierte Wände (z.B. Stahl / Kunststoff) T/U

  • Begrünung siehe Kapitel 04

  • Beton- und Betonelementwände siehe Kapitel 08.01

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

07.01.01 Visuelle Kontrolle Visuelle Kontrolle bezüglich Beschädigungen, 1

Korrosion, Verankerungen, Befestigungen usw.

Betrieblicher Auf Sprayereien mit beleidigendem Inhalt (evtl. Anzeige)

Unterhalt

07.01.02 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

07.01.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen bzw. Auswechseln von 1

defekten Teilen Gemäss dem durch die Filiale nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung genehmigten Budget „bauli- der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit

Kleiner baulicher Unterhalt che Reparaturen“ der GE notwendig sind wie z.B. Platten, Pfosten, Absorptionselemente

07.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Behebung von Schäden kleineren Ausmasses 2 1

Ersatz kleiner Wandsysteme (Pfosten und Elemente) mit oder ohne Fundation. unter Anweisung bzw. mit Zustimmung und Erstellen bzw. Anbringen zusätzlicher Lärm- Genehmigung der schutzwände (kleineren Umfang), z.B. Verlängern Filiale einer bestehenden Lärmschutzwand und Auswechseln / Anbringen von Absorptionselementen

Entfernung von Sprayereien

07.01.21 Funktionstüchtigkeit Überprüfung der Funktionstüchtigkeit z.B. Über- 2 1

Zustandserfassung überprüfen prüfung der Absorption.

Akustische Überprüfung der LS Wände.

07.01.22 Messungen Strassenlärm Mithilfe bei Messungen für Eruierung der Emissi- 2 1

onsentwicklung in Bezug auf Strassenlärm auf Anordnung der Kantonalen „Umweltschutzbehörden“ (Personal- und Gerätekosten).

07.01.31 Anzeigen Anzeige von Sprayereien 2 1

Dienste Strafantrag durch GE

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

07 Lärmschutzwände

07.01 Schutzwände

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

07.01.41 Erneuerungsarbeiten Vollständige Wiederherstellung oder vollständiger 1

Ersatz ganzer Lärmschutzwände oder Teile davon

Baulicher Unterhalt (UPlaNS) (Abbruch und Neubau) mit oder ohne Fundation. Gesamtinstandsetzungsarbeiten Erstellen bzw. Anbringen zusätzlicher Lärmschutzwände z.B. Verlängern oder Erhöhen einer bestehenden Lärmschutzwand.

Anbringen von Absorptionselementen an eine bestehende Wand

07.01.51 Ausbau- und Ergänzungs- Erstellen neuer Lärmschutzanlagen an Strassen infol- 1

arbeiten ge Zunahme der Verkehrsbelastung (Leistungssteigerung)

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08 Stützkonstruktionen und Schutzanlagen Zuständigkeit

gegen Naturgewalten Erhaltungs- Management

08.01 Mauern aller Art

Sparte

  • Betonstützmauern inkl. allfällige Kragplatten T/G

  • Betonmauern mit Natursteinverkleidung T/G

  • Verkleidungsmauern T/G

  • Elementwände T/G

  • Blocksteinmauern T/G

  • Steinkörbe T/G

  • Entwässerung zu Mauern siehe Kapitel 02

  • Begrünung siehe Kapitel 04

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

08.01.01 Visuelle Kontrollen Allgemeiner Eindruck des Bauwerkes, 1

Kontrolle auf baulichen Zustand wie Abplatzungen,

Betrieblicher Unterhalt Rostflecken, Fugen, Risse, Versinterungen

Auf Sprayereien mit beleidigendem Inhalt (evtl. Anzeige)

08.01.02 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

08.01.11 Bauliche Reparaturen Reparaturen von kleineren Schäden 1

nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwengenehmigten Budget „bauli- dig sind che Reparaturen“ der GE

08.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von Schäden (zum Teil Ersetzen), 2 1

Ausbessern von Abplatzungen, Rostflecken, Risse, unter Anweisung bzw. von Fugen aller Arten (ohne Eingriff auf Beton mit Zustimmung und Stahl), Genehmigung der Anbringen von Beschichtungen und Anstrichen, Filiale Injektionen, Abbruch und Neubau von kleineren Teilen von Stützmauern. Entfernung von Sprayereien

08.01.21 Setzungs- und Verschie- Systematische Setzungs- und Verschiebungsmes- 2 1

bungsmessungen, sungen.

Zustandserfassung Zustandserfassung durch technische Laborunter- Laboruntersuchungen suchungen

08.01.22 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Sonder- 1

inspektionen

08.01.23 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messun- 1

gen, usw.)

08.01.31 Anzeigen Anzeige von Sprayereien 2 1

Dienste Strafantrag durch GE

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

08 Stützkonstruktionen und Schutzanlagen

gegen Naturgewalten

08.01 Mauern aller Art

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

08.01.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses, 1

Vollständige Wiederherstellung oder vollständiger Er- Baulicher (UPlaNS) satz ganzer Stützmauern oder Teile davon (Abbruch Gesamtinstandsetzungs- und Neubau).

Unterhalt arbeiten Verlängern bzw. Erhöhen von bestehenden Stützmauern.

08.01.51 Ausbau- und Ergän- Erstellen zusätzlicher Stützmauern als auch Verlängern 1

zungsarbeiten bzw. Erhöhen bestehender Stützmauern.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

08 Stützkonstruktionen und Schutzanlagen Zuständigkeit

gegen Naturgewalten Erhaltungs- Management

08.02 Pfahl- und Spundwände / Anker

Sparte

  • Pfahlwände aller Art T/G

  • Holzbohlenwände T/G

  • Spundwände in Stahl T/G

  • Anker für Mauern und Wände T/G Entwässerung siehe Kapitel 02

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

08.02.01 Visuelle Kontrollen Allgemeiner Eindruck des Bauwerkes 1

Betrieblicher Un- Kontrolle auf Beschädigungen, Abplatzungen.

08.02.02 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

terhalt und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

08.02.11 Bauliche Reparaturen Reparaturen 1

nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung Gemäss dem durch die Filiale der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit genehmigten Budget „bauliche notwendig sind

Kleiner baulicher Reparaturen“ der GE

08.02.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von Schäden, Ausbessern von Ab- 2 1

Unterhalt platzungen, Rostflecken, Rissen, Fugen. unter Anweisung bzw. Nachspannen von Ankern inkl. eventuelles Aufmit Zustimmung und spitzen von Ankerköpfen. Genehmigung der Filiale

08.02.21 Systematische Messungen Kontrolle in Form systematischer Messungen wie 2 1

Zustandserfassung Setzungs-, Geodätische-, Verschiebungs-, Slope- Indicator-Messungen. Kontrollen von Druckmessdosen bei Ankern und Mauern.

08.02.22 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Son- 1

derinspektionen

08.02.23 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messun- 1

gen, Ankerprüfungen usw.)

08.02.31 --- ---

Dienste

08.02.31 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses 1

Ausbessern von Abplatzungen, Rostflecken, Ris-

Baulicher (UPlaNS) sen, Fugen. Gesamtinstandsetzungs-

Unterhalt arbeiten Nachspannen von Ankern inkl. eventuellen Aufspitzens von Ankerköpfen.

Erstellen zusätzlicher Anker, Vernagelungen.

08.02.41 Ausbau- und Ergänzungs- Erstellen zusätzlicher Pfahl-, Spund- und Holzboh- 1

arbeiten lenwände

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08 Stützkonstruktionen und Schutzanlagen gegen Zuständigkeit

Naturgewalten Erhaltungs- Management

08.03 Bach- und Uferverbauungen

Sparte

  • Einlaufbauwerke K

  • Rückhaltebecken K ; T/U

  • Bachsperren (Holz, Beton, Stahl) T/U;K

  • Kolkschutz T/U;K

  • Wuhrbauten (Beton, lebend begrünt) T/U;K

  • Fischtreppen T/U;K

  • Schwellen T/U;K

  • Bach- und Fluss-Einmündungen T/U;K

  • Bachböschungen, Hochwasserdämme T/U

  • Wellenbrecher (Blockwurf, Betonkreuz) T/U

  • Runsen und Gräben T/U

  • Betonteile siehe Kapitel 08.01

  • Die BSA (Elektromechanischen Ausrüstungen) wie Steuerungen, Mess-, Überwachungs- und Kontrolleinrichtungen, Sensoren, (Pegelmesser) Aktoren, Elektroschränke, etc. werden im Kapitel 05 BSA behandelt.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

08.03.01 Visuelle Kontrolle Kontrolle auf baulichen Zustand, Ansammlung von 1

Geschiebe Holz und Auskolkungen. Überprüfung Funktionstüchtigkeit

Betrieblicher Unterhalt Überwachen Pegelmesser.

08.03.02 Reinigung Reinigen der Bauwerke von Holz, Geschiebe inkl. Ab- 1

fuhr und Entsorgung.

08.03.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

Evtl. Benachrichtigung Dritter wie z.B. Kant. Amt für Gewässerschutz, Beteiligte an Korporation, Gemeinden usw.

08.03.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Instandstellungsarbeiten und/oder Sichern von 1

Bach- und Uferverbauungen. Auswechseln von defek-

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale ten Teilen genehmigten Budget „bauli- nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der che Reparaturen“ der GE Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig sind

08.03.12 Kleine Einzelmassnahmen Wiederinstandstellen der Funktionstüchtigkeit und/oder 2 1

Sichern von Bach- und Uferverbauungen (Auskolkungen). unter Anweisung bzw. Ersatz bzw. Auswechseln von einzelnen defekten Stahlmit Zustimmung und trägern, Holzbohlen. Ersatz einzelner Sperren usw. Genehmigung der Filiale Ersatz ganzer Anlagenteile wie kleine Einlaufbauwerke

08.03.21 Systematische Messungen Systematische Setzungs- und Verschiebungsmessun- 2 1

gen.

Zustands-

08.03.22 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Sonder- 1

inspektionen

08.03.23 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messungen, 1 erfassung

usw.)

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

08 Stützkonstruktionen und Schutzanlagen gegen

Naturgewalten

08.03 Bach- und Uferverbauungen

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten 08.03.31 --- ---

Dienste

08.03.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses 1

Baulicher Un- Ersatz ganzer Anlagen resp. Systeme wie Wieder- (UPlaNS) herstellen eines ganzen Systems einer Bachver- Gesamtinstandsetzungs- bauung.

terhalt arbeiten

08.03.51 Ausbau- und Ergän- Erstellen von zusätzlichen Anlagen wie Bach und 1

zungsarbeiten Uferverbauungen, Bachsperren, Rückhaltebecken

usw.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

08 Stützkonstruktionen und Schutzanlagen gegen Zuständigkeit

Naturgewalten Erhaltungs- Management

08.04 Lawinen-, Steinschlag- und Treibschneeschutz-Anlagen

Sparte

  • Schutzanlagen in Naturstein, Stahl und Holz (evtl. kombiniert) T/U;K

  • Netze, Zäune, feste Anlagen wie Leitern, Seile usw. T/U

  • Erdwälle T/U

  • Gräben T/U

  • Zufahrten zu Schutzanlagen siehe Kapitel 01 bis 03

  • BSA (elektromechanische Ausrüstungen) wie z. B. Alarmanlagen siehe Kapitel 05 BSA

  • Beton- und Natursteinwände siehe Kapitel 08.01

  • Anker, Felsvernagelung siehe Kapitel 08.02

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

08.04.01 Visuelle Kontrollen Allgemeiner Eindruck des Bauwerkes. 1

Visuelle Kontrolle von Verankerungen, Verbindungen, Befestigungen. Kontrolle auf Korrosion Im Zuge der visuellen Kontrollen der Lawinen-, Steinschlag- und Treibschneeschutz-Anlagen ist die Umge-

Betrieblicher Unterhalt bung wie Felspartien, Steilhänge auf Rutschungen, Anrisse usw. zu kontrollieren.

08.04.02 Reinigung Periodisches Räumen bzw. Reinigen von Lawinen-, 1

Steinschlag-, Treibschnee-Schutzanlagen von Holz, Geschiebe, einzelnen Steinen inkl. Abfuhr und Entsorgung.

08.04.03 Prävention Aufstellen und Demontieren von mobilen Treibschnee- 1

gegen Treibschnee Schutzzäunen.

08.04.04 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

08.04.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen bzw. Instandstellen der Anlagen. 1

Auswechseln von defekten Teilen.

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der genehmigten Budget „bauli- Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig che Reparaturen“ der GE sind

08.04.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen bzw. Instandstellen der Anlagen. Aus- 2 1

wechseln von defekten Teilen. Korrosionsschutz-Arbeiten unter Anweisung bzw. Ersatz einzelner Teile von Anlagen resp. Systeme mit Zustimmung und (z. B. Netze gegen Steinschlag). Genehmigung der Instandstellung von Anlagen nach Ereignis. Filiale Erstellen bzw. Anbringen zusätzlicher Schutzanlagen (kleineren Umfang) wie Verlängern eines bestehenden Erdwalles. Anbringen von zusätzlichen Schutzgittern.

08.04.21 Systematische Messungen Systematische Messungen wie Setzungs-, 2 1

Zustandserfassung Geodätische-, Verschiebungsmessungen.

08.04.22 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messungen, 1

usw.)

08.04.23 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Sonderin- 1

spektionen

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

08 Stützkonstruktionen und Schutzanlagen gegen

Naturgewalten

08.04 Lawinen-, Steinschlag- und Treibschneeschutz-Anlagen

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

08.04.31 --- ---

Dienste

08.04.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz ganzer Anlagen resp. Systeme wie ganze 1

Steinschlag-Schutzanlage. (UPlaNS) Baulicher Gesamtinstandsetzungs- Unterhalt arbeiten

08.04.51 Ausbau- und Ergän- Erstellen neuer Schutzanlagen infolge neuer si- 1

zungsarbeiten cherheitsrelevanter Aspekte.

Wesentliche funktionale Erweiterungen von Ausbau Schutzanlagen.

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09 Durchlässe Zuständigkeit

Management

09.01 Werkleitungskanäle

Sparte - Werkleitungskanäle aller Art K;T/U

  • Werkleitungskulissen K

  • Leitungsstollen K

  • Leitungsdurchlässe K

  • BSA (elektromechanische Ausrüstungen) siehe Kapitel 05 BSA

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

09.01.01 Kontrollen, Wartung, Rei- Kontrolle auf baulichen Zustand. Kontrolle der Einbau- 1

Betrieblicher Unterhalt nigung ten, Garnituren auf Zustand, Korrosion und Funktionstüchtigkeit. Wartungsarbeiten wie Service an Pumpen, Schmieren von mechanischen Teilen. Periodische Inbetriebsetzung von Pumpen usw.

09.01.02 Reinigung Reinigen von Werkleitungskanälen inkl. zugehöriger 1

Entwässerungsleitungen, Schlammsammler, Pumpensümpfe.

09.01.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

09.01.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen von kleineren Schäden an Werk- 1

Kleiner baulicher Unterhalt leitungskanälen inkl. Einbauten und Garnituren Gemäss dem durch die Filiale nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der genehmigten Budget „bauliche Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig Reparaturen“ der GE sind

09.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von Schäden an Werkleitungskanälen inkl. 2 1

Einbauten und Garnituren (zum Teil Ersetzen), Ausbessern von Abplatzungen, Rostflecken, Risse, von Fugen unter Anweisung bzw. aller Arten (ohne Eingriff auf Beton Stahl), mit Zustimmung und Ergänzungen von Beschichtungen und Anstrichen Genehmigung der Filiale Rostschutzarbeiten Anbringen von Beschichtungen und Anstrichen, Injektionen

09.01.21 Systematische Messungen Systematische Setzungs- und Verschiebungsmessun- 2 1

Zustandserfasgen.

09.01.22 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Sonderin- 1

spektionen

09.01.23 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messungen, 1 sung

usw.)

09.01.31 --- --- Diens te

09.01.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses, 1

Vollständige Wiederherstellung oder vollständiger Er- Baulicher (UPlaNS) satz ganzer Bauwerke (inkl. Einbauten und Garnituren) Unterhalt Gesamtinstandsetzungs- oder Teile davon (Abbruch und Neubau) arbeiten

09.01.51 Ausbau- und Ergänzungs- Erstellen von zusätzlichen Anlagen wie Werkleitungs- 1

arbeiten stollen usw.

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09 Durchlässe Zuständigkeit

Management

09.02 Bach- und Amphibiendurchlässe

Sparte

  • Bachdurchlässe K

  • Amphibiendurchlässe T/U;K Vieh- und Wilddurchlässe werden im Kapitel 10 Kunstbauten behandelt

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

09.02.01 Visuelle Kontrollen Kontrolle auf Verschmutzung und baulichen Zu- 1

stand.

Betrieblicher

09.02.02 Reinigung Reinigung von Schlamm, Algen, Gras, Laub inkl. 1

Abfuhr und Entsorgung.

Unterhalt

09.02.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

09.02.11 Bauliche Reparaturen Reparaturen von kleineren Schäden, 1

nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwengenehmigten Budget „bauli- dig sind wie z.B. che Reparaturen“ der GE Instandstellen der Uferpartien und/oder des Wasserlaufes.

09.02.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von Schäden (zum Teil Ersetzen), 2 1

Ausbessern von Abplatzungen, Rostflecken, Risse, von Fugen aller Arten (ohne Eingriff auf Beton unter Anweisung bzw. Stahl) mit Zustimmung und Kleinere Instandstellungen der Uferpartien und / Genehmigung der oder des Wasserlaufes. Filiale

09.02.21 Systematische Messungen Systematische Setzungs- und Verschiebungsmes- 2 1

Zustandssungen

erfassung

09.02.22 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Son- 1

derinspektionen

09.02.31 --- ---

Dienste

09.02.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses, 1

Baulicher Vollständige Wiederherstellung oder vollständiger (UPlaNS) Ersatz ganzer Durchlässe oder Teile davon (Ab-

Unterhalt Gesamtinstandsetzungs- bruch und Neubau) arbeiten

09.02.51 Ausbau- und Ergänzungs- Erstellen von zusätzlichen Bachdurchlässe, Amarbeiten phibiendurchlässe

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10 Kunstbauten Zuständigkeit

Management

10.01 Brücken / Lehnenviadukte / Überführungen (über NS)

Sparte

  • Fahrbahnplatte K

  • Trasse (Anschluss an Kunstbaute) T/U

  • Abdichtung und Beläge (Falls im Bereich der Kunstbauten Kofferaufbau, wird der Belag K gemäss Trasse durchgezogen)

  • Deckbelag-Struktur (Rauhigkeit, Drainwirkung, Lärmschutz) T/U

  • Fahrbahnübergänge K

  • Träger / Hohlkasten K

  • Lager K

  • Randborde und Leitschranken (Falls im Bereich der Kunstbauten Kofferaufbau, werden die K Randborde und Leitschranken gemäss Trasse durchgezogen)

  • Widerlager und Stützen K

  • Entwässerung (Falls im Bereich der Kunstbauten Kofferaufbau, K wird die Entwässerung gemäss Trasse durchgezogen)

  • Sicherheitsnetze K

  • Entwässerung siehe Kapitel 02

  • Die gesamten BSA (elektromechanischen Ausrüstungen) ausserhalb und innerhalb von Kunstbauten werden im Kapitel 05 BSA behandelt.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

10.01.01 Visuelle Kontrollen Allgemeiner Eindruck des Bauwerkes, 1

Visuelle Kontrolle sämtlicher Bauteile (inkl. Widerlager/ Widerlagergänge /-räume, Lagersockel, Hohlkasten, Entwässerung usw.) auf baulichen Zustand wie Belagsausbrüche, Rinnenbildungen (Belag), Feucht- /Nasse-Stellen, im Fundamentbereich Veränderungen, defekte Widerlagertüren, Zäune, Unfallschäden. Dilatationsfugen Verschmutzung / Defekt insbesondere

Betrieblicher Unterhalt am Gummiband. Zustand übrige Fugen, undichte Leitungen / Wasseraustritte usw. Auf Sprayereien mit beleidigendem Inhalt (evtl. Anzeige). Auf Materialablagerungen bzw. unrechtmässige Deponien von brennbaren Materialien, Geräte und Fahrzeuge.

10.01.02 Reinigung Reinigung der Widerlagerbänke, Widerlagerräume, 1

Hohlkästen, Caisson, Stützenschächte usw.

10.01.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

10.01.11 Bauliche Reparaturen Reparaturen (zum Teil Ersetzen) von kleineren Schä- 1

Kleiner baulicher den Gemäss dem durch die Filiale nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der genehmigten Budget „bauli- Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig che Reparaturen“ der GE sind wie z.B. an Fahrbahnübergangsteilen, an Anlage-

Unterhalt teilen der Brückenentwässerung usw.

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10 Kunstbauten

10.01 Brücken / Lehnenviadukte / Überführungen (über NS)

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

10.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen (zum Teil Ersetzen) von Schäden, 2 1

Ausbessern von Abplatzungen, Rostflecken, Risse, von Fugen aller Arten (ohne Eingriff auf Beton unter Anweisung bzw. Stahl / Abdichtung / Belag), z.B. an Anlageteilen

Kleiner bauliche mit Zustimmung und wie der Randborde. der Brückenentwässerung, Genehmigung der usw. Filiale Anbringen von Beschichtungen und Anstrichen, Injektionen.

Unterhalt Behebung von Aquaplaningstellen Ersatz von Anlageteile wie z. B. Leitschranken, Anbringen von zusätzlichen Anlageteile z.B. Sicherheitsnetzen.

Entfernung von Sprayereien

10.01.21 Systematische Kontrolle Systematische Kontrolle mit speziellen Mess- 2 1

bituminöser Beläge einrichtungen auf Längs- und Querebenheit, Griffigkeit, Risse, usw.

Zustandserfassung

10.01.22 Systematische Messungen Systematische Setzungs- und Verschiebungsmes- 2 1

Kunstbauten sungen

10.01.23 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Son- 1

derinspektionen

10.01.24 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messun- 1

gen, Ankerprüfungen usw.)

10.01.31 Anzeigen Anzeigen von Sprayereien 2 1

Dienste Strafantrag durch GE

10.01.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses, 1

Vollständige Wiederherstellung oder vollständiger (UPlaNS) Ersatz ganzer Brücken oder Teile davon (Abbruch Gesamtinstandsetzungs- und Neubau). Erstellen zusätzlicher Brückenteile Baulicher arbeiten (Verstärkung, Verbreiterung) infolge neuen Anforderungen und /oder technischen Erkenntnissen an Unterhalt die gesamte Strassenanlage. Ersatz von ganzen Fahrbahnübergängen

10.01.41 Ausbau- und Ergänzungs- Erstellen einer zusätzlichen Brücke als auch Ver- 1

arbeiten breiterung einer bestehenden Brücke

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10 Kunstbauten Zuständigkeit

Management

10.02 Unterführungen / Vieh- und Wilddurchlässe

Sparte

  • Wände K

  • Decken K

  • Abdichtung K

  • Entwässerung siehe Kapitel 02

  • Die BSA (elektromechanischen Ausrüstungen) werden im Kapitel 05 BSA behandelt.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

10.02.01 Visuelle Kontrollen Allgemeiner Eindruck des Bauwerkes, 1

Visuelle Kontrolle auf baulichen Zustand wie Unfallschäden,

Betrieblicher Unterhalt Dilatationsfugen Verschmutzung / Defekt insbesondere am Gummiband, Zustand übrige Fugen, Wasseraustritte usw.

Auf unrechtmässige Deponien von brennbaren Materialien, Geräte und Fahrzeuge.

Auf Sprayereien mit beleidigendem Inhalt (evtl. Anzeige).

10.02.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

10.02.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen (zum Teil Ersetzen) von kleineren 1

Schäden

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der genehmigten Budget „bauli- Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig che Reparaturen“ der GE sind

10.02.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparatur (zum Teil Ersetzen) von Schäden, Ausbes- 2 1

sern von Abplatzungen, Rostflecken, Risse, von Fugen aller Arten (ohne Eingriff auf Beton Stah), unter Anweisung bzw. Anbringen von Beschichtungen und Anstrichen, mit Zustimmung und Ersatz von Teilen der Anlage Genehmigung der Filiale Entfernung von Sprayereien

10.02.21 Systematische Kontrolle Systematische Kontrolle mit speziellen Messeinrichtun- 2 1

bituminöser Beläge gen auf Längs- und Querebenheit, Griffigkeit, Risse, usw.

Zustandserfassung

10.02.22 Systematische Messungen Systematische Setzungs- und Verschiebungsmessun- 2 1

Kunstbauten gen

10.02.23 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Sonderin- 1

spektionen

10.02.24 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messungen, 1

Ankerprüfungen usw.)

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

10 Kunstbauten

10.02 Unterführungen / Vieh- und Wilddurchlässe

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

10.01.31 Anzeigen Anzeigen von Sprayereien 2 1

Dienste Strafantrag durch GE

10.02.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses, 1

Vollständige Wiederherstellung oder vollständiger (UPlaNS) Ersatz ganzer Brücken oder Teile davon (Abbruch Baulicher Gesamtinstandsetzungs- und Neubau). Erstellen zusätzlicher Brückenteile Unterhalt arbeiten (Verstärkung, Verbreiterung) infolge neuen Anforderungen und /oder technischen Erkenntnissen an die gesamte Strassenanlage.

10.02.52 Ausbau- und Ergän- Erstellen einer zusätzlichen Unterführungen / Vieh- 1

zungsarbeiten und Wilddurchlässe als auch Verlängerung/Verbreiterung eines bestehenden Bauwerkes

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10 Kunstbauten Zuständigkeit

Management

10.03 Tagbau-Tunnel und Galerien

Sparte

  • Stützen K

  • Wände / Decken K

  • Abdichtung auf Tagbautunnel und Galerie K

  • Werkleitungskanal aller Art unter Fahrbahn in Auffüllung K

  • Oberbau über Auffüllung (Kofferaufbau) T/U

  • Aufgeständerte Fahrbahnplatte inkl. Abstützungen K

  • Abdichtung und Beläge auf Fahrbahnplatte K

  • Deckbelag-Struktur >> (Rauhigkeit, Drainwirkung, Lärmschutz) T/U

  • Zwischendecke K

  • Trennwände Zwischendecke K

  • Oberflächenschutz K

  • Entwässerung siehe Kapitel 02

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

10.03.01 Visuelle Kontrollen Allgemeiner Eindruck des Bauwerkes, 1

Visuelle Kontrolle (inkl. Begehung der Zwischendecken, Aufhängungen) auf baulichen Zustand wie Belagsausbrüche, Rinnenbildungen (Belag), Fundamentbereiche Veränderungen, Unfallschäden, Dilatationsfugen Verschmutzung / Defekt insbesondere am Gummiband,

Betrieblicher Unterhalt Zustand übrige Fugen, undichte Leitungen / Wasseraustritte, Rissbildung usw. Auf Sprayereien mit beleidigendem Inhalt (evtl. Anzeige).

10.03.02 Reinigung Reinigung des Fahrraums, Wände, der Randborde, der 1

Leit- und Schutzeinrichtungen; Reinigung der Wandinstallationen, Signalisationsmittel, Beleuchtungskörper (inkl. allen elektromechanischen Einrichtungen); Reinigung von Werkleitungskanälen (unter Fahrbahn) inkl. zugehörige Entwässerungsleitungen, Schlammsammler, Pumpensümpfe, usw.

10.03.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

10.03.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen (zum Teil Ersetzen) von kleineren 1

Schäden Gemäss dem durch die Filiale nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der genehmigten Budget „bauli- Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig

Kleiner baulicher Unterhalt che Reparaturen“ der GE sind wie z.B. an Fahrbahnübergangsteilen, an Anlageteilen der Entwässerung usw.

10.03.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen (zum Teil Ersetzen) von Schäden, Ausbes- 2 1

sern von Abplatzungen, Rostflecken, Risse, von Fugen aller Arten (ohne Eingriff auf Beton Stahl / Abdichtung / unter Anweisung bzw. Belag), an Anlageteilen der Entwässerung, mit Zustimmung und Anbringen von Beschichtungen und Anstrichen, Genehmigung der Korrosionsschutz-Arbeiten Filiale Ersatz von Anlageteile wie z. B. Türen Anbringen von zusätzlichen Anlageteile z.B. Sicherheitsgeländer Entfernung von Sprayereien

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

10 Kunstbauten

10.03 Tagbau-Tunnel und Galerien

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

10.03.21 Systematische Kontrolle Systematische Kontrolle mit speziellen Mess- 2 1

bituminöser Beläge einrichtungen auf Längs- und Querebenheit, Griffigkeit, Risse, usw.

Zustandserfassung

10.03.22 Systematische Messungen Systematische Setzungs- und Verschiebungsmes- 2 1

Kunstbauten sungen

10.03.23 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Son- 1

derinspektionen.

10.03.24 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messun- 1

gen, Ankerprüfungen usw.)

10.03.31 Anzeigen Anzeigen von Sprayereien 2 1

Dienste Strafantrag durch GE

10.03.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses, 1

Vollständige Wiederherstellung oder vollständiger Baulicher (UPlaNS) Ersatz ganzer Tagbau-Tunnel und Galerien oder Gesamtinstandsetzungs- Teile davon (Abbruch und Neubau). Erstellen

Unterhalt arbeiten zusätzlicher Bauteile (Verstärkung, Verbreiterung) infolge neuen Anforderungen und /oder technischen Erkenntnissen an die gesamte Strassenanlage.

10.03.51 Ausbau- und Ergänzungs- Erstellen eines zusätzlichen Tunnels (Sicherheits- 1

arbeiten stollen) und auch Verlängerung eines bestehenden Bauwerks

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

11 Tunnel Unterta gbau, ba uliche An lagen Zuständigkeit

Management

11.01 Tunnelfahrraum, Querverbindungen, Nischen

Sparte

  • Abdichtung T/G

  • Verkleidung (nicht bewehrter Beton) T/G

  • Werkleitungskanal aller Art unter Fahrbahn in Auffüllung T/G;K

  • Aufgeständerte Fahrbahnplatte inkl. Abstützungen T/G;K

  • Zwischendecke T/G;K

  • Trennwände Zwischendecke T/G;K

  • Abdichtung und Beläge auf Fahrbahnplatte T/G;K

  • Oberflächenschutz T/G;K

  • Metallkonstruktionen T/G

  • Entwässerung siehe Kapitel 02

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

11.01.01 Visuelle Kontrollen Allgemeiner Eindruck des Bauwerkes, 1

Visuelle Kontrolle (inkl. Begehung der Zwischendecken, Aufhängungen) auf baulichen Zustand wie Oberflächenschutz, Dilatationsfugen Verschmutzung / Defekt insbesondere am Gummiband, Zustand übrige Fugen, undichte Leitungen / Wasseraustritte, Rissbildungen usw. Zustand allfälliger Aufhängungen

Betrieblicher Unterhalt Unfallschäden, Belagsausbrüche, Rinnenbildungen (Belag)

11.01.02 Reinigung Reinigung des Fahrraums, Wände, der Randborde, der 1

Leit- und Schutzeinrichtungen; Reinigung der Wandinstallationen, Signalisationsmittel, Beleuchtungskörper (inkl. allen elektromechanischen Einrichtungen);

Reinigung von Werkleitungskanälen inkl. zugehörige Entwässerungsleitungen, Schlammsammler, Pumpensümpfe, usw.

11.01.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

11.01.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen (zum Teil Ersetzen) von kleineren 1

Schäden Gemäss dem durch die Filiale nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der

Kleiner baulicher Unterhalt genehmigten Budget „bauli- Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig che Reparaturen“ der GE sind wie z.B. an Anlageteilen der Entwässerung usw.

11.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparatur (zum Teil Ersetzen) von Schäden, Ausbes- 2 1

sern von Abplatzungen, Rostflecken, Risse, von Fugen aller Arten (ohne Eingriff auf Beton Stahl / Abdichtung / unter Anweisung bzw. Belag), an Anlageteilen der Entwässerung; mit Zustimmung und Ausbessern und erneuern von Beschichtungen und Genehmigung der Anstrichen Filiale Systematische Überholung des Korrosionsschutzes.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

11 Tunnel Unterta gbau, ba uliche An lagen

11.01 Tunnelfahrraum, Querverbindungen, Nischen

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

11.01.21 Systematische Kontrolle Systematische Kontrolle mit speziellen Mess- 2 1

bituminöser Beläge einrichtungen auf Längs- und Querebenheit, Griffigkeit, Risse, usw.

Zustandserfassung

11.01.22 Systematische Messungen Systematische Setzungs- und Verschiebungsmes- 2 1

Kunstbauten sungen. Entnahme von Proben der Aufhängungen der Zwischendecke zwecks Prüfung im Labor

11.01.23 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Sonder- 1

inspektionen

11.01.24 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messun- 1

gen, Ankerprüfungen usw.)

11.01.31 --- ---

Dienste

11.01.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses, 1

Baulicher Un- Vollständige Wiederherstellung oder vollständiger (UPlaNS) Ersatz ganzer Teile von Tunnel (Abbruch und Neu- Gesamtinstandsetzungs- bau). Erstellen zusätzlicher Teile (Verstärkung,

terhalt arbeiten Verbreiterung) infolge neuen Anforderungen und /oder technischen Erkenntnissen an die gesamte Strassenanlage.

11.01.51 Ausbau- und Ergänzungs- Erstellen eines zusätzlichen Tunnels z. B. Sicher- 1

arbeiten heitsstollen als auch Verlängerung eines bestehenden Bauwerks

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

11 Tunnel Unterta gbau, ba uliche An lagen Zuständigkeit

Management

11.02 Schächte, Seitenstollen, Sicherheitsstollen

Sparte

  • Abdichtung T/G

  • Verkleidung (nicht bewehrter Beton) T/G

  • Oberflächenschutz T/G

  • Metallkonstruktionen T/G Die BSA (elektromechanischen Ausrüstungen) wie Fluchtwegsignalisierung, Funkausrüstung, Beleuchtung, Überdruckbelüftung etc. werden im Kapitel 05 BSA behandelt.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

11.02.01 Visuelle Kontrollen Allgemeiner Eindruck des Bauwerkes; 1

Visuelle Kontrolle auf baulichen Zustand wie Oberflächenschutz, Dilatationsfugen auf Verschmutzung / Defekt insbesondere am Gummiband, Zustand

Betrieblicher Unterhalt übrige Fugen, undichte Leitungen / Wasseraustritte, Rissbildung usw.

11.02.02 Reinigung Reinigung Boden, Wände 1

Reinigung der Wandinstallationen, Signalisationsmittel, Beleuchtungskörper (inkl. allen elektromechanischen Einrichtungen);

11.02.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

11.02.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen (zum Teil Ersetzen) von kleineren 1

Schäden Gemäss dem durch die Filiale nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der genehmigten Budget „bauli- Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig che Reparaturen“ der GE

Kleiner baulicher Unterhalt sind wie z.B. bei Metallkonstruktionen evtl. Auswechseln einzelner Verbindungs- und/oder Befestigungselemente usw.

11.02.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparatur (zum Teil Ersetzen) von Schäden, Ausbes- 2 1

sern von Abplatzungen, Rostflecken, Risse, von Fugen aller Arten (ohne Eingriff auf Beton / Stahl / Abdichtung unter Anweisung bzw. / Belag), Ausbessern und erneuern von bestehenden mit Zustimmung und Beschichtungen und Anstrichen. Genehmigung der Systematische Überholung des Korrosionsschutzes. Filiale Anbringen von Beschichtungen und Anstrichen; Ersatz von Teilen der Anlage z.B. beschädigter Wandverkleidungsplatten, Metallkonstruktionen

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

11 Tunnel Unterta gbau, ba uliche An lagen

11.02 Schächte, Seitenstollen, Sicherheitsstollen

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

11.02.21 Systematische Überprü- Systematische Überprüfung des Zustandes der 2 1

fung einzelnen Anlageteile. Zustands-

11.02.22 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Sonder- 1 erfassung

inspektionen

11.02.31 --- ---

Dienste

11.02.41 Erneuerungsarbeiten Systematischer Ersatz von Teilen der Anlagen (z. 1

Baulicher B. der Wandverkleidungsplatten) (UPlaNS)

Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

11.02.51 Ausbau- und Ergänzungs- Erstellen zusätzlicher Anlagen wie Sicherheitsstol- 1

arbeiten len

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

11 Tunnel Untertagbau, bauliche Anlagen Zuständigkeit

Management

11.03 Lüftungs-, Betriebszentralen, Trafo- und Verteilstationen

(über- und untertag) Sparte

  • Abdichtung T/G

  • Verkleidung (nicht bewehrter Beton) T/G

  • Wände, Decken T/G

  • Metallkonstruktionen (Aufhängungen, Treppen, Türen Tore usw.) T/G

  • Bodenbeläge T/G Die gesamten zugehörigen BSA (elektromechanischen Ausrüstungen) werden im Kapitel 05 BSA behandelt.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

11.03.01 Visuelle Kontrollen Allgemeiner Eindruck des Bauwerkes, 1

Visuelle Kontrolle auf baulichen Zustand

Betrieblicher Unterhalt Geruch, Zustand Bodenbelag, Dilatationsfugen Verschmutzung / Defekt insbesondere am Gummiband, Zustand übrige Fugen, undichte Leitungen / Wasseraustritte, Rissbildung usw.

11.03.02 Reinigung Reinigung sämtlicher Räume 1

11.03.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

11.03.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen (zum Teil Ersetzen) von kleineren 1

Schäden nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig

Kleiner baulicher Unterhalt genehmigten Budget „bauli- sind wie z.B. che Reparaturen“ der GE bei Metallkonstruktionen evtl. Auswechseln einzelner Verbindungs- und/oder Befestigungselemente usw.

11.03.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparatur (zum Teil Ersetzen) von grösseren Schäden, 2 1

Ausbessern von Abplatzungen, Rostflecken, Risse, von Fugen aller Arten (ohne Eingriff auf Beton Stah), Anunter Anweisung bzw. bringen von Beschichtungen und Anstrichen. mit Zustimmung und Genehmigung der Systematische Überholung des Korrosionsschutzes. Filiale Ersatz von Teilen der Anlage z.B. beschädigter Wandverkleidungsplatten, Metallkonstruktionen

Zustandserfassung

11.03.21 Systematische Überprü- Systematische Überprüfung des Zustandes der einzel- 2 1

fung nen Anlageteile.

11.03.22 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Sonderin- 1

spektionen

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

11 Tunnel Unterta gbau, ba uliche An lagen

11.03 Lüftungs-, Betriebszentralen, Trafo- und Verteilstationen

(über- und untertag)

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten 11.03.31 --- ---

Dienste

11.03.41 Erneuerungsarbeiten Systematischer Ersatz von Teilen der Anlagen (z. 1

Baulicher B. der Wandverkleidungsplatten) (UPlaNS)

Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

11.03.51 Ausbau- und Ergänzungs- ---

arbeiten

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

12 Transportanlagen Zuständigkeit

Management

12.01 Schachtbahnen und Aufzüge

Sparte

  • Antriebe BSA

  • Fahrzeuge, Kabinen BSA

  • Seile

  • Führungsschienen Die gesamten BSA (elektromechanischen Ausrüstungen) werden im Kapitel 05 BSA behandelt. Besondere Beachtung ist der Verknüpfung von Elektromechanik und Sicherheit zu schenken (SUVA, EKAS, ESTI, STEG). Und auch den sicherheitsrelevanten periodischen Wartungen und Kontrollen.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

12.01.01 Visuelle Kontrollen, Allgemeiner Eindruck der Anlagen, 1

Wartung, Reinigung Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen. Reinigungs-, Wartungs- und Revisionsarbeiten

Betrieblicher Unterhalt Unterhalt gemäss Angaben der Hersteller und Lieferanten mit Setzen von Prioritäten nach Störfallverordnung und Produkthaftung.

12.01.02 Störungsbehebungen Intervention bei Störungen (Sofortmassnahmen zur 1

Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit) an wichtigen Anlagen und Anlageteile um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen bzw. wieder herzustellen

12.01.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

12.01.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen an defekten Teilen oder Einbau 1

von Ersatzteilen an Einrichtungen und Anlagen, nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit notwendig genehmigten Budget „bauli- sind wie z.B. che Reparaturen“ der GE defekte Sensoren, Schaltelemente, Endschalter oder andere Komponenten ohne funktionale Veränderungen an der Anlage oder Anlageteil usw.

12.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden (auch Störungs- 2 1

behebungen nach Erst-Intervention)

unter Anweisung bzw. Ersatz von Anlagen, Anlageteilen, Komponenten mit mit Zustimmung und funktionalen Veränderungen Genehmigung der Austausch von abgenützten Teilen, Kabeln, Motoren, Filiale Seilen.

12.01.21 --- ---

Zustandserfassung

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

12 Transportanlagen

12.01 Schachtbahnen und Aufzüge

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

12.01.31 Begleitung Inspektionen Inspektionen mit übergeordneten Fachstellen 2 1

Dienste

12.01.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungs- 1

Baulicher Unterhalt dauer angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die (UPlaNS) geforderte Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr Gesamtinstandsetzungs- erfüllen. arbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktionalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente.

12.01.51 Ausbau- und Ergän- Erstellen neuer Anlagen und wesentliche funktiona- 1

zungsarbeiten le Erweiterungen z.B. Nachrüsten / umrüsten von Anlagen.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

12 Transportanlagen

Zuständigkeit Management

12.02 Krananlagen, Hebezeuge und Hebebühnen

Sparte

  • Antriebe BSA

  • Fahrzeuge BSA

  • Seile BSA

  • Führungsschienen BSA Die gesamten BSA (elektromechanischen Ausrüstungen) werden im Kapitel 05 BSA behandelt

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

12.02.01 Visuelle Kontrollen, Allgemeiner Eindruck der Anlagen, 1

Wartung, Reinigung Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen. Reinigungs-, Wartungs- und Revisionsarbeiten

Unterhalt gemäss Angaben der Hersteller und Lieferan-

Betrieblicher Unterhalt ten mit Setzen von Prioritäten nach Störfallverordnung und Produkthaftung.

12.01.02 Störungsbehebungen Erst-Intervention bei Störungen (Sofortmassnahmen zur 1

Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit) an wichtigen Anlagen und Anlageteile um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen bzw. wieder herzustellen

12.02.02 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

12.02.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen an defekten Teilen oder Einbau 1

von Ersatzteilen an Einrichtungen und Anlagen wie defekte Sensoren, Schaltelemente, Endschalter oder ande-

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale re Komponenten ohne funktionale Veränderungen an der genehmigten Budget „bauli- Anlage oder Anlageteil. che Reparaturen“ der GE Nur Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit.

12.02.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden (auch Störungsbe- 2 1

hebungen nach Erst-Intervention)

unter Anweisung bzw. Ersatz von Anlagen, Anlageteilen, Komponenten mit mit Zustimmung und funktionalen Veränderungen Genehmigung der Austausch von abgenützten Teilen, Kabeln, Motoren, Filiale Seilen, elektr. Schaltelemente

12.02.21 --- ---

Zustandserfassung

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

12 Transportanlagen

12.02 Krananlagen, Hebezeuge und Hebebühnen

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

12.02.31 Begleitung Inspektionen Inspektionen mit übergeordneten Fachstellen 2 1

Dienste

12.02.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungs- 1

Baulicher Unterhalt dauer angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die (UPlaNS) geforderte Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr Gesamtinstandsetzungs- erfüllen. arbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktionalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente.

12.02.51 Ausbau- und Ergän- Erstellen neuer Anlagen und wesentliche funktiona- 1

zungsarbeiten le Erweiterungen z.B. Nachrüsten / umrüsten von

Anlagen.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

13 Hochbauten Zuständigkeit

Management

13.01 Konstruktion Gebäude Sparte

  • Fundament K

  • Wandkonstruktion K

  • Stützkonstruktion K

  • Deck- und Dachkonstruktion K

  • Diverse Bauteile K

  • Abdichtungen Gebäude, Schutz Tragkonstruktion K

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

13.01.01 Visuelle Kontrolle Allgemeiner Eindruck des Bauwerkes. 1

Visuelle Kontrolle sämtlicher Bauteile auf baulichen Zustand wie Dichtigkeit, mechanische Abnützung, Feucht- und Nassstellen, Korrosion, Abblätterungen, Blasen und Schimmelbildung. Auch schwer zugängliche Stellen sind zu kontrollieren.

Betrieblicher Unterhalt Der jährliche Kontrollgang ist in einem Journal festzuhalten.

13.01.02 Reinigung Periodische Reinigung der Bauteile des Bauwerks da- 1

mit die Funktion und die Erhaltung sichergestellt sind. Die Intervalle sind den Gegebenheiten und den Bauteilen anzupassen, wobei gegebene Vorschriften einzuhalten sind.

13.01.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

13.01.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen an defekten Teilen 1

Auswechseln von kleinen defekten Teilen. Gemäss dem durch die Filiale

Kleiner baulicher Unterhalt genehmigten Budget „bauli- Nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der che Reparaturen“ der GE Betriebssicherheit und der Funktionstüchtigkeit notwendig sind.

13.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von Schäden, Ausbessern von Abplatzun- 2 1

gen, Rostflecken, Risse und Fugen aller Arten (ohne unter Anweisung bzw. Eingriff auf Beton Stahl / Abdichtung). mit Zustimmung und Anbringen von Beschichtungen und Anstrichen, Genehmigung der Injektionen. Filiale Ersatz von Bauteilen oder Anbringen von zusätzlichen Bauteilen. Kleine Anpassungen aus betrieblichen Gründen.

13.01.21 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Sonderin- 2 1

Zustandsspektionen

erfassung

13.01.22 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messungen, 1

Bauwerkssubstanzanalysen usw.)

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

13 Hochbauten

13.01 Konstruktion Gebäude

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

13.01.31 Zusammenarbeit mit dem Zusätzliche Arbeiten für die Koordination der Be- 2 1

Kanton wirtschaftung der Hochbauten, welche z.B. im Mit-

Dienste eigentum mit dem Kanton sind. Spezielle Nachweise oder Überprüfungen von Bauwerken, die den normalen Rahmen sprengen, wie neue kantonale Vorschriften.

13.01.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses, 1

Vollständige Wiederherstellung oder vollständiger Baulicher (UPlaNS) Ersatz ganzer Werkhallen, Bürogebäude oder Teile Gesamtinstandsetzungs- davon (Abbruch und Neubau). Erstellen zusätzli-

Unterhalt arbeiten cher Bauteile für die bessere Erhaltung des Bauwerks, infolge neuen Anforderungen oder für die betriebliche Optimierung.

13.01.51 Ausbau- und Ergän- Ausbau von Werkhöfen, Stützpunkte usw. mit neu- 1

zungsarbeiten en Werkhallen, Bürogebäuden, Silos oder anderen

neuen Bauteilen, wie Abwassertrennsysteme usw.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

13 Hochbauten

Zuständigkeit Management

13.02 Äussere Wandbekleidung und Bedachung Gebäude

(CRB E1-E3, F1 und F2) Sparte

  • Fassaden (Verkleidung) K

  • Dachflächen (Verkleidung) K

  • Dacheinbauten K

  • Aussentüren und -tore K

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

13.02.01 Visuelle Kontrolle Allgemeiner Eindruck des Bauwerks 1

Sicht- und Zustandskontrollen einzelner Bauteile.

Betrieblicher Der jährliche Kontrollgang ist in einem Journal festzuhalten.

13.02.02 Reinigung Periodische Reinigung 1

13.02.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1 Unterhalt

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

13.02.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen an defekten Teilen 1

Kleiner baulicher Unterhalt Auswechseln von kleinen defekten Teilen. Gemäss dem durch die Filiale genehmigten Budget „bauli- Nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der che Reparaturen“ der GE Betriebssicherheit und der Funktionstüchtigkeit notwendig sind

13.02.12 Kleine Einzelmassnahmen Teilsanierung und /oder Ersatz einzelner Bauteile wie 2 1

Dachflächen oder Fassadenteile (z.B. Asbestsanieunter Anweisung bzw. rung), Malerarbeiten, Spenglerarbeiten, usw. mit Zustimmung und Genehmigung der Kleine Anpassungen aus betrieblichen Gründen. Filiale

13.02.21 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Sonderin- 2 1

spektionen Zustandserfassung

13.02.22 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messungen, 1

Bauwerkssubstanzanalysen usw.)

13.02.31 Zusammenarbeit mit dem Zusätzliche Arbeiten für die Koordination der Bewirt- 1

Kanton schaftung der Hochbauten, welche z.B. im Miteigentum

Dienste mit dem Kanton sind. Spezielle Nachweise oder Überprüfungen von Bauwerken, die den normalen Rahmen sprengen, wie neue kantonale Vorschriften.

13.02.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses, 1

Baulicher Un- Vollständige Wiederherstellung oder vollständiger Er- (UPlaNS) satz ganzer Werkhallen, Bürogebäude oder Teile davon Gesamtinstandsetzungs- (Abbruch und Neubau). Erstellen zusätzlicher Bauteile

terhalt arbeiten für die bessere Erhaltung des Bauwerks, infolge neuer Anforderungen oder für die betriebliche Optimierung.

13.02.51 Ausbau- und Ergän- Ausbau von Werkhöfen, Stützpunkte usw. mit neuen 1

zungsarbeiten Werkhallen, Bürogebäuden, Silos oder anderen neuen Bauteilen, wie Abwassertrennsysteme usw.

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13 Hochbauten

Zuständigkeit Management

13.03 Ausbau Gebäude, Ausstattung Gebäude

(CRB G1- G6 und J1-J4) Sparte

  • Trennwand, Tür, Tor, Fenster K

  • Bodenbelag K

  • Wand-, Stützen-, Decken-, und Dachbekleidung K

  • Einbaute, Schutzeinrichtungen zu Ausbau K

  • Rollläden, Markisen, Fensterläden K

  • Mobiliar, Kleininventar, Textilien, Kunst am Bau EP / GE

  • Nutzungsspezifische Möblierung wie zum Beispiel EP / GE Kücheneinrichtungen Einbauschränke Festeingebaute Werkstattgeräte wie Werkbänke, Zimmerei Lagerausrüstungen, Behälter Achtung: Es gilt der Grundsatz, dass alle beweglichen und mobilen Einrichtungen im Eigentum der Gebietseinheit sind. Fest fixierte Einrichtungen werden dem baulichen Inventar, d.h. dem Eigentum der NS zugeordnet.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

13.03.01 Visuelle Kontrolle Allgemeiner Eindruck der Einrichtungen, Anlagetei- 1

le und Einbauten. Visuelle Kontrolle sämtlicher Anlageteile auf Zustand wie Beschädigungen, mechanische Abnützung und, Korrosion und Verunreinigung. Einfache Funktionskontrolle der Anlageteile, sowie

Betrieblicher Unterhalt der periodisch und/oder gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsarbeiten / Revisionsarbeiten / Amtlichen Kontrollen. Diese sind in einem Journal festzuhalten.

13.03.02 Reinigung Periodische Reinigung der Einrichtungen damit die 1

Funktion und die Erhaltung sichergestellt sind. Die Intervalle sind der Anlagen, Produktehaftung und Vorschriften anzupassen.

13.03.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

13.03.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen an defekten Teilen oder 1

Einbau von Ersatzteilen an Einrichtungen ohne Gemäss dem durch die Filiale funktionale Veränderungen an der Anlage oder

Kleiner baulicher Unterhalt genehmigten Budget „bauli- Anlageteil. che Reparaturen“ der GE Nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und der Funktionstüchtigkeit notwendig sind.

13.03.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden 2 1

Ersatz kleiner Bauteile/Anlagen sowie Ergänzungs- und Erneuerungsarbeiten unter Anweisung bzw. Anbringen von Beschichtungen und Anstrichen mit Zustimmung und Austausch von grösseren abgenützten Teilen. Genehmigung der Filiale

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13 Hochbauten

13.03 Ausbau Gebäude, Ausstattung Gebäude

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

13.03.21 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Sonderin- 2 1

Zustands-- spektionen

erfassung

13.03.22 Überprüfung Detaillierte Anlage-Überprüfung (inkl. Messungen, 1

Zulassungen usw.)

13.03.31 Zusammenarbeit mit dem Zusätzliche Arbeiten für die Koordination der Bewirt- 2 1

Kanton schaftung der Hochbauten, welche z.B. im Miteigen-

Dienste tum mit dem Kanton sind. Spezielle Nachweise oder Überprüfungen von Anlagen und Einrichtungen, die den normalen Rahmen sprengen, wie neue kantonale Vorschriften.

13.03.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses, 1

vollständiger Ersatz ganzer Anlagen oder Einrichtun- (UPlaNS) gen oder Teile davon (Abbruch und Neubau). Erstellen Baulicher Gesamtinstandsetzungs- zusätzlicher Anlageteile für die bessere Erhaltung der arbeiten Einrichtungen, infolge neuer Anforderungen oder aus Unterhalt betrieblicher Optimierung.

13.03.51 Ausbau- und Ergänzungs- Einbau von neuen Einrichtungen mit neuen Anlagetei- 1

arbeiten len zur Erfüllung von neuen Aufgaben im Betrieblichen Unterhalt oder zur Optimierung der Abläufe in der Gebietseinheit.

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13 Hochbauten

Zuständigkeit Management

13.04 Bewirtschaftung Räume

(Kontrolle: Jährlicher Rundgang durch alle Räume) Sparte

  • Toilettengebäude (Rastplätze)

  • Bürogebäude

  • Werkhallen, Werkstattgebäude

  • Lagerhallen (inkl. Salzhallen)

  • Einstellhallen, Garagen

  • Zentralen

  • usw. Die gesamten BSA (Elektromechanischen Ausrüstungen) werden im Kapitel 05 BSA behandelt.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

13.02.01 Visuelle Kontrolle In jedem Gebäude sind sämtliche Räume jährlich 1

(Gebäudekontrollen) mindestens ein Mal (1x) in einem Rundgang zu überprüfen. Der Kontrollgang ist in einem Journal festzuhalten.

Allgemeiner Eindruck der Räume Sicht- und Zustandskontrollen einzelner Bauteile. Wie z.B. Boden, Wände, Decke auf Abblätterun-

Betrieblicher Unterhalt gen, Blasen und Schimmelbildung überprüfen, Beleuchtungskörper, Schalter und Dosen kontrollieren. Bei Hohlboden an einigen Stellen Bodenplatten entfernen und Klima, sowie Verunreinigung unter dem Hohlboden überprüfen, Raumluft auf fremde Gerüche kontrollieren, usw.

EKAS-Sicherheitskontrolle

13.02.02 Reinigung Periodische Reinigung der Räume 1

13.02.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

13.02.11 Bauliche Reparaturen ---

Gemäss dem durch die Filiale

Kleiner baulicher genehmigten Budget „bauliche Reparaturen“ der GE

13.02.12 Kleine Einzelmassnahmen --- 1

Unterhalt unter Anweisung bzw. mit Zustimmung und Genehmigung der Filiale 13.02.21 ---

Zustandserfassung

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

13 Hochbauten

13.04 Bewirtschaftung Räume

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten 13.02.31 --- ---

Dienste

13.02.41 Erneuerungsarbeiten ---

(UPlaNS) Baulicher

Unterhalt Gesamtinstandsetzungsarbeiten

13.02.51 Ausbau- und Ergän- ---

zungsarbeiten

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14 T e c h n i k G e b ä u d e (Hausinstallationen)

Zuständigkeit Management

14.01 Sanitäranlagen

(CRB D8) Sparte

  • Klosettanlagen (WC), Pissoir

  • Duschanlage

  • Waschbecken, Ausgüsse, Waschrinnen

  • Garnituren, Spiegel und Spiegelschränke

  • Druckerhöhungsanlagen

  • Enthärtungsanlagen, Entkalkungsanlagen

  • Kleinkläranlage

  • usw. Achtung: Es gilt der Grundsatz, dass alle beweglichen und mobilen Einrichtungen im Eigentum der Gebietseinheit sind. Fest fixierte Einrichtungen werden dem baulichen Inventar, d.h. dem Eigentum der NS zugeordnet.

  • Die übrige Entwässerung wie Abwasserkanäle werden im Kapitel 02 Entwässerung behandelt.

  • Die gesamten BSA (Elektromechanischen Ausrüstungen) werden im Kapitel 05 BSA behandelt.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

14.01.01 Visuelle Kontrolle Allgemeiner Eindruck der Anlagen /Anlageteile, Bau- 1

teile Sicht- und Zustandskontrollen der einzelnen Anlagen /Anlageteile, Bauteile

Betrieblicher Unterhalt wie z. B. auf Beschädigungen, Verkalkungen und Dichtigkeit der Armaturen

14.01.02 Reinigung Periodische Reinigung damit die Funktion und die 1

Erhaltung der Anlageteile sichergestellt sind wie z.B. Auspumpen der Fäkaliengrube inkl. Entsorgung Die Intervalle sind den Gegebenheiten anzupassen, wobei gegebene Vorschriften einzuhalten sind.

14.01.03 Wartung Revision von Anlagen /Anlageteile und bei Einbauten 1

(Service)

14.01.04 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

14.01.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen an defekten Teilen oder Einbau 1

Kleiner baulicher Unterhalt von Ersatzteilen an Einrichtungen ohne funktionale Veränderungen an der Anlage oder Anlageteil. Gemäss dem durch die Filiale Nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der genehmigten Budget „bauli- Betriebssicherheit und der Funktionstüchtigkeit notche Reparaturen“ der GE wendig sind.

14.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden 2 1

Ersatz von kleineren Anlagen, Anlageteilen, Kompounter Anweisung bzw. nenten mit funktionalen Veränderungen mit Zustimmung und Austausch von grösseren abgenützten Teilen wie Genehmigung der z.B. ganze Klosettanlagen (WC mit Spülkaste und Filiale allen notwendigen Sanitärinstallationen).

14.01.21 --- --- Zustandserfassung

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

14 T e c h n i k G e b ä u d e (Hausinstallationen)

14.01 Sanitäranlagen

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

14.01.31 Abwasserqualität Für amtliche Kontrolle der Wasserqualität im Bereich der 2 1

Dienste überprüfen Hochbauten

14.01.41 Erneuerungsarbeiten ---

(UPlaNS) Baulicher Gesamtinstandsetzungs- Unterhalt arbeiten

14.01.51 Ausbau- und Ergän- ---

zungsarbeiten

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

14 T e c h n i k G e b ä u d e (Hausinstallationen) Zuständigkeit

Management

14.02 Brandschutz, Heizungs-, Klima- und Raumlüftungsanlagen

(CRB D4-D7) Sparte

  • Heizungsanlagen

  • Lufttechnische Anlagen (inkl. Abluftanlage z.B. für Werkstatt)

  • Leitungs- und Dachwasserheizungen Die gesamten BSA (Elektromechanischen Ausrüstungen) werden im Kapitel 05 BSA behandelt.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

14.02.01 Visuelle und einfache Allgemeiner Eindruck der Einrichtungen, Anlagetei- 1

Funktionskontrollen, War- le und Einbauten tungsarbeiten Sicht-, Zustands- und einfache Funktionskontrollen der einzelnen Anlageteile, sowie der periodisch und/oder gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsarbeiten / Revisionsarbeiten / Amtlichen Kontrollen wie z.B. Brenner, Umwälzpumpen, Anzeige- und Meldeeinrichtungen usw.

Betrieblicher Unterhalt Diese sind in einem Journal festzuhalten. Revisionsdaten kontrollieren

14.02.02 Reinigung Periodische Reinigung der Einrichtungen damit die 1

Funktion und die Erhaltung sichergestellt sind. Die Intervalle sind der Anlagen, Produktehaftung und Vorschriften anzupassen. (wie z. B. Kesselreinigung, Tankreinigung, Ersatz von Filtern, Abgassysteme usw.)

14.02.03 Störungsbehebung Erst-Intervention bei Störungen an wichtigen Anla- 1

gen und Anlageteile (Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit) um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen bzw. wieder herzustellen

14.02.04 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

14.02.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen an defekten Teilen oder 1

Einbau von Ersatzteilen an Einrichtungen ohne Gemäss dem durch die Filiale funktionale Veränderungen an der Anlage oder genehmigten Budget „bauli- Anlageteil. che Reparaturen“ der GE

Kleiner baulicher Unterhalt Behebung von Mängel und Störungen, welche durch die Wartungsarbeiten festgestellt und protokolliert wurden. Nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und der Funktionstüchtigkeit notwendig sind

14.02.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden oder Ersatz 2 1

von ganzer Anlageteilen, Komponenten mit funktionalen Veränderungen unter Anweisung bzw. Austausch von grösseren abgenützten Teilen oder mit Zustimmung und Aggregate wie z.B. Motoren, Pumpen inkl. den Genehmigung der zugehörigen Installationen, Absperrorgane Filiale welche im Rahmen des KBU-Budgets liegen. Kleine Anpassungen aus betrieblichen Gründen.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

14 T e c h n i k G e b ä u d e (Hausinstallationen)

14.02 Brandschutz, Heizungs-, Klima- und Raumlüftungsanlagen

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

14.02.21 --- ---

Zustandserfassung

14.02.31 Zusammenarbeit mit dem Zusätzliche Arbeiten für die Koordination der Bewirt- 1

Kanton schaftung der Hochbauten, welche z.B. im Miteigentum

Dienste mit dem Kanton sind. Spezielle Nachweise oder Überprüfungen von Anlagen und Einrichtungen, die den normalen Rahmen sprengen, wie neue kantonale Vorschriften.

14.02.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses, 1

Baulicher Unvollständiger Ersatz ganzer Anlagen oder Einrichtungen (UPlaNS) oder Teile davon (Abbruch und Neubau). Erstellen Gesamtinstandsetzungs- zusätzlicher Anlageteile für die bessere Erhaltung der

terhalt arbeiten Einrichtungen, infolge neuer Anforderungen oder aus betrieblicher Optimierung.

14.02.51 Ausbau- und Ergän- Einbau von neuen Einrichtungen mit neuen Anlagetei- 1

zungsarbeiten len zur Erfüllung von neuen Aufgaben im Betrieblichen

Unterhalt oder zur Optimierung der Abläufe in der Gebietseinheit.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

14 T e c h n i k G e b ä u d e (Hausinstallationen)

Zuständigkeit

14.03 Elektroanlagen, Automations-, Kommunikations- und Sicherheitssys- Management

tem (CRB D1 - D3) Sparte Diese Anlagen werden zum Teil auch im Kapitel 05 BSA behandelt - Die BSA-Anlagen welche zur Steuerung und Überwachung der Nationalstrassen dienen sind im Kapitel 05 BSA behandelt. Die BSA-Anlagen welche dem Betrieb der Hochbauten dienen, werden nur teilweise in Kapitel 05.08 Nebeneinrichtungen erwähnt, da diese vielfach direkt durch individuelle Serviceverträge abgedeckt sind

Pos. Nr. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten 14.03.01 Visuelle Kontrollen, Allgemeiner Eindruck der Anlagen, Wartung, Reinigung Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen. Begleitung Wartungs-/ Unterhaltsarbeiten mit Vertragsfirmen (Revisionsarbeiten). Unterhalt gemäss Vorschriften, Richtlinien und Angaben der Hersteller und Lieferanten. Setzen der Prioritäten, Tätigkeiten und Intervalle in einem Un-

Betrieblicher Unterhalt terhaltsplan, basierend auf Risikoanalyse, Störfallverordnung und Produkthaftung. Führen eines Unterhalts- und Prüfjournals.

14.03.02 Störungsbehebung Intervention bei Störungen (Sofortmassnahmen zur 1

Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit) an wichtigen Anlagen und Anlageteile um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen bzw. wieder herzustellen.

1:1 Ersatz von kleinen defekten Anlageteile, Komponenten und Austausch von Ersatzteilen ohne funktionale Veränderungen an der Anlage oder Anlageteil.

14.03.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen während Betrieb, Unterhalt und Störungsbehebung ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

14.03.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen oder Ersatz defekter Anlagetei- 1

le und Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Betriebssicherheit notwendig sind. Minimale Gemäss dem durch die Filiale Erweiterungen und Anlageoptimierung im Rahmen genehmigten Budget „bauli- des KBU Budget. che Reparaturen“ der GE

Kleiner baulicher Unterhalt Lokale Korrosionsschutz-Arbeiten.

14.03.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden (auch Stö- 2 1

rungsbehebungen nach Erst-Intervention)

unter Anweisung bzw. Grosse Reparaturen z.B. Erneuerung eines Toranmit Zustimmung und triebs inkl. der dazugehörigen Funksteuerung. Genehmigung der Filiale Ersatz von Anlagen, Anlageteilen, Komponenten mit funktionalen Veränderungen. Auch wenn die funktionalen Veränderungen abwärtskompatibel sind. Z.B. ein neuer Typ einer Ampel der mit der gleichen Schnittstelle weiter funktioniert jedoch an der Schnittstelle einen erweiterten Funktionsumfang bietet gegenüber der alten nicht mehr lieferbaren Version.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

14 T e c h n i k G e b ä u d e (Hausinstallationen)

14.03 Elektroanlagen, Automations-, Kommunikations- und Sicherheitssystem

14.03.21 --- ---

Zustandserfassung

14.03.31 Zusammenarbeit mit dem Zusätzliche Arbeiten für die Koordination der Bewirt- 2 1

Kanton schaftung der Hochbauten, welche z.B. im Miteigentum

Dienste mit dem Kanton sind. Spezielle Nachweise oder Überprüfungen von Anlagen und Einrichtungen, die den normalen Rahmen sprengen, wie neue kantonale Vorschriften.

14.03.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungsdauer 1

Baulicher Unterhalt angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die geforderte (UPlaNS) Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr erfüllen. Gesamtinstandsetzungsarbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktionalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente.

14.03.51 Ausbau- und Ergänzungs- Einbau von neuen Einrichtungen mit neuen Anlagetei- 1

arbeiten len zur Erfüllung von neuen Aufgaben im Betrieblichen Unterhalt oder zur Optimierung der Abläufe in der

Gebietseinheit.

Wesentliche funktionale Erweiterungen z.B. Nachrüsten mit funkgesteuerten Eingangstor

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

14 T e c h n i k G e b ä u d e (Hausinstallationen)

Zuständigkeit Management

14.04 Spezifische Anlagen

(CRB D9 und H7) Sparte

  • Transportanlagen (Hubtische, Lifte) EP / GE

  • Waschanlagen EP / GE

  • Druckluftanlagen EP / GE

  • Sandstrahlanlagen EP / GE

  • Laboranlagen /-einrichtungen EP / GE

  • Schreinerei EP / GE

  • Malerei EP / GE

  • usw. Die BSA-Anlagen welche zur Steuerung und Überwachung der Nationalstrassen dienen sind im Kapitel 05 BSA behandelt. Die BSA-Anlagen welche dem Betrieb der Hochbauten dienen, werden nur teilweise in Kapitel 5 Nebeneinrichtungen erwähnt, da diese vielfach direkt durch individuelle Serviceverträge abgedeckt sind (Waschanlagen, Hebebühnen usw.).

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

14.04.01 Visuelle Kontrolle, War- Allgemeiner Eindruck der Anlagen /Anlageteile 1

tung, Reinigung

Betrieblicher Unterhalt Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen sowie Reinigungs- und Wartungsarbeiten.

Unterhalt gemäss Angaben der Hersteller und Lieferanten mit Setzen von Prioritäten nach Störfallverordnung und Produkthaftung.

14.04.02 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

14.04.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen an defekten Teilen oder 1

Einbau von Ersatzteilen an Einrichtungen ohne funktionale Veränderungen an der Anlage oder Gemäss dem durch die Filiale Anlageteil. genehmigten Budget „bauli- Behebung von Mängel und Störungen, welche che Reparaturen“ der GE

Kleiner baulicher Unterhalt durch die Wartungsarbeiten festgestellt und protokolliert wurden.

Nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und der Funktionstüchtigkeit notwendig sind

14.04.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden oder Ersatz 2 1

von ganzer Anlageteile, Anlageteilen, Komponenunter Anweisung bzw. ten mit funktionalen Veränderungen welche im mit Zustimmung und Rahmen des KBU-Budgets liegen. Genehmigung der Geplante Gross-Revisionsarbeiten oder Teilsanie- Filiale rungen der Anlagen und Einrichtungen. Ergänzungs- und Erneuerungsarbeiten die der Erhaltung dienen oder der betrieblichen Optimierung der Einrichtungen. Kleine Anpassungen aus betrieblichen Gründen. 14.04.21 --- --- Zustandserfassung

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14 T e c h n i k G e b ä u d e (Hausinstallationen)

14.04 Spezifische Anlagen

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

14.04.31 Zusammenarbeit mit dem Zusätzliche Arbeiten für die Koordination der Bewirt- 2 1

Kanton schaftung der Hochbauten, welche z.B. im Miteigentum

Dienste mit dem Kanton sind. Spezielle Nachweise oder Überprüfungen von Anlagen und Einrichtungen, die den normalen Rahmen sprengen, wie neue kantonale Vorschriften.

14.04.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungsdauer 1

Baulicher Unterhalt angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die geforderte (UPlaNS) Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr erfüllen. Gesamtinstandsetzungsarbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktionalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente.

14.04.51 Ausbau- und Ergänzungs- Erstellen neuer Anlagen und wesentliche funktionale 1

arbeiten Erweiterungen z.B. Nachrüsten / umrüsten von Anlagen.

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15 Technische Einrichtungen von Zuständigkeit

Wasserversorgung - und Entsorgungsanlagen Erhaltungs- Management

15.01 Diverse Einrichtungen

Sparte

  • Absperrorgane ohne elektromechanische Steuerung T/U

  • Rohrleitungen in Bauwerken (Leitungs- und Verteilnetze) T/U

  • Wasserfassungen T/U;T/G;K

  • Hydranten T/U;BSA

  • Pumpstationen T/U;BSA

  • Reservoir Einrichtungen T/U;BSA

  • Ab- und Überlaufrinnen, Überfallkanten, Tauchwände, Dammbalken T/U

  • Steck- und Gewindeschieber, Rückstauklappen T/U

  • Entkalkungsanlagen T/U;BSA

  • Härtestabilisierung T/U;BSA

  • Zugehörige Bauwerke siehe 2.03, Wasserversorgung offene Strecke siehe 6.04

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

15.01.01 Visuelle Kontrolle, War- Allgemeiner Eindruck der Anlagen, 1

tung, Reinigung Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen. Reinigungs-, Wartungs- und Revisionsarbeiten

Betrieblicher Unterhalt Unterhalt gemäss Angaben der Hersteller und Lieferanten mit Setzen von Prioritäten nach Störfallverordnung und Produkthaftung.

15.01.02 Störungsbehebung Erst-Intervention bei Störungen an wichtigen Anla- 1

gen und Anlageteile (Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit) um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen bzw. wieder herzustellen.

15.01.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen und 1

besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht).

15.01.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen an defekten Teilen oder Ein- 1

bau von Ersatzteilen an Einrichtungen und Anlagen

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale ohne funktionale Veränderungen an der Anlage oder genehmigten Budget „bauli- Anlageteil. che Reparaturen“ der GE Nur Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit.

Örtliche Korrosionsschutz-Arbeiten

15.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden 2 1

Ersatz von Anlageteilen, Komponenten mit funktionalen Veränderungen unter Anweisung bzw. mit Zustimmung und Austausch von grösseren abgenützten Teilen Genehmigung der Filiale 15.01.21 --- ---

Zustandserfassung

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15 Technische Einrichtungen von

Wasserversorgung - und Entsorgungsanlagen

15.01 Diverse Einrichtungen

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

15.01.31 --- ---

Dienste

15.01.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungsdauer 1

Baulicher Unterhalt angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die geforderte (UPlaNS) Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr erfüllen. Gesamtinstandsetzungsarbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktionalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente.

15.01.51 Ausbau- und Ergän- Erstellen neuer Anlagen und wesentliche funktionale 1

zungsarbeiten Erweiterungen z.B. Nachrüsten / umrüsten von Anlagen.

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16 Übriges

Zuständigkeit Management

16.01 Diverse Installationen

Sparte - Salzsilo T/U

- Soleanlage T/U

- Container T/U

- Lagergestelle im Freien T/U

- Vertiefung für Mulden T/U

- Tankanlagen BSA;T/U Die gesamten BSA (Elektromechanischen Ausrüstungen) werden im Kapitel 05 BSA behandelt.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

16.01.01 Visuelle Kontrolle, War- Allgemeiner Eindruck der Anlagen, 1

tung, Reinigung Sicht-, Zustands- und Funktionskontrollen.

Betrieblicher Unterhalt Reinigungs-, Wartungs- und Revisionsarbeiten

Unterhalt gemäss Angaben der Hersteller und Lieferanten mit Setzen von Prioritäten nach Störfallverordnung und Produkthaftung.

16.01.02 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen. (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

16.01.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen an defekten Teilen oder 1

Einbau von Ersatzteilen an Einrichtungen und

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale Anlagen ohne funktionale Veränderungen an der genehmigten Budget „bauli- Anlage oder Anlageteil. che Reparaturen“ der GE Nur Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit.

Örtliche Korrosionsschutz-Arbeiten

16.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von grösseren Schäden 2 1

Ersatz von Anlageteilen, Komponenten mit funktiounter Anweisung bzw. nalen Veränderungen mit Zustimmung und Genehmigung der Austausch von grösseren abgenützten Teilen Filiale 16.01.21 --- ---

Zustandserfassung

16.01.31 --- ---

Dienste

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16 Übriges

16.01 Diverse Installationen

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

16.01.41 Erneuerungsarbeiten Ersatz von Anlagen die am Ende ihrer Nutzungsdauer 1

Baulicher Unterhalt angelangt sind. Ersatz von Anlagen die die geforderte (UPlaNS) Sicherheit und Verfügbarkeit nicht mehr erfüllen. Gesamtinstandsetzungsarbeiten Erstellen zusätzlicher Anlageteile, Anlageoptimierung, Reparatur oder Ersatz defekter Anlageteile mit funktionalen Veränderungen an der Anlage, Anlageteil, Komponente.

16.01.51 Ausbau- und Ergänzungs- Erstellen neuer Anlagen und wesentliche funktionale 1

arbeiten Erweiterungen z.B. Nachrüsten / umrüsten von Anlagen.

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21 Grenzzollanlagen und Zuständigkeit

Schwerverkehrs -Kontrollanlagen Erhaltungs- Management

21.01 Grenzzollanlagen

Sparte

  • Fachbereich Trassee / Umwelt T/U (Hauptachsen / Zufahrtstrassen / Areal: Rohranlagen, Fahrbahn, Entwässerung usw.)

  • Fachbereich Kunstbauten K (Hauptachsen / Zufahrtstrassen / Areal: Bauwerke, Schutzdämme usw.)

  • Fachbereich Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen BSA (Hauptachsen / Zufahrtstrassen / Areal: Energie, Strassenbeleuchtung, Signalisation usw.) Achtung: Die Hochbauten und Einrichtungen für den Betrieb der Grenzollanlage, wie LSV-Anlagen, sind nicht Bestandteil des Betrieblichen und Baulichen Unterhalts der Nationalstrasse

  • Das Dokument "Zollanlagen GZA / Zusammenarbeit zwischen ASTRA und EZV" regelt die Zuständigkeiten.

  • Für jede Zollanlage gibt es ein Dokument mit den konkreten Details zu den Zuständigkeiten

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

21.01.01 Visuelle Kontrolle Analog zu den Tätigkeiten: 1

01 - Dämme, Böschungen, Deponien 02 - Entwässerung 03 - Oberbau, Randabschlüsse, Bodenmarkierung

Betrieblicher Unterhalt 04 - Grünflächen " - " 16 - Übriges

21.01.02 Reinigung Periodische Reinigung der Bauteile damit die 1

Funktion und die Erhaltung sichergestellt sind. Die Intervalle sind den Gegebenheiten und den Tätigkeiten anzupassen.

21.01.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

21.01.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen und Auswechseln von klei- 1

nen defekten Teilen.

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale Nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung genehmigten Budget „bauli- der Betriebssicherheit und der Funktionstüchtigkeit che Reparaturen“ der GE notwendig sind.

21.01.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von Schäden, Ausbessern von Belä- 2 1

gen und Rissen, Abdichten von Fugen aller Arten unter Anweisung bzw. (ohne Eingriff auf Beton Stahl / Abdichtung). mit Zustimmung und Anbringen von Beschichtungen, Anstrichen und Genehmigung der Markierungen. Filiale Ersatz von Bauteilen oder Anbringen von zusätzlichen Bauteilen. Teilsanierung einzelner Bauteile wie Rohranlagen, Schächte usw. Kleine Anpassungen aus betrieblichen Gründen.

21.01.21 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Son- 2 1

Zustandsderinspektionen

erfassung

21.01.22 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messun- 1

gen, Bauwerkssubstanzanalysen usw.)

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

21 Grenzzollanlagen und

Schwerverkehrs -Kontrollanlagen

21.01 Grenzzollanlagen

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

21.01.31 Zusammenarbeit mit Zusätzliche Arbeiten für die Koordination der Bewirt- 2 1

Kanton, EVZ, OZD, BBL schaftung der Zollanlagen.

Dienste usw. Spezielle Nachweise oder Überprüfungen von Bauwerken, die den normalen Rahmen sprengen, wie neue kantonale Vorschriften.

21.01.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses, 1

Vollständige Wiederherstellung oder vollständiger Er-

Baulicher (UPlaNS) satz ganzer Plätze oder Teile davon (Abbruch und Gesamtinstandsetzungs- Neubau).

Unterhalt arbeiten Erstellen zusätzlicher Bauteile für die bessere Erhaltung der Zollanlage, infolge neuer Anforderungen oder aus betrieblichen Optimierung.

21.01.51 Ausbau- und Ergänzungs- Ausbau von Zollanlagen mit neuen Hartplätzen, Zufahr- 1

arbeiten ten oder anderen baulichen Ausbauten.

ASTRA 16320 | Betrieb NS - Zuordnung von Tätigkeiten zu der Produktgruppe Strasseninfrastruktur

21 Grenzzollanlagen und Zuständigkeit

Schwerverkehrs -Kontrollanlagen Erhaltungs- Management

21.02 Schwerverkehrs-Kontrollanlagen

Sparte

  • Fachbereich Trassee / Umwelt T/U (Hauptachsen / Zufahrtstrassen / Areal: Rohranlagen, Fahrbahn, Entwässerung usw.)

  • Fachbereich Kunstbauten K (Hauptachsen / Zufahrtstrassen / Areal: Bauwerke, Schutzdämme usw.)

  • Fachbereich Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen BSA (Hauptachsen / Zufahrtstrassen / Areal: Energie, Strassenbeleuchtung, Signalisation usw.) Achtung: Die Hochbauten und Einrichtungen für den Betrieb der Schwerverkehrs-Kontrollanlagen, wie Waagen, LSV-Anlagen, sind nicht Bestandteil des Betrieblichen und Baulichen Unterhalts der Nationalstrasse.

  • Ein Vertrag regelt die Verantwortlich- und Zuständigkeiten für das Schwerverkehrszentrum.

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

21.02.01 Visuelle Kontrolle Analog zu den Tätigkeiten: 1

01 - Dämme, Böschungen, Deponien 02 - Entwässerung 03 - Oberbau, Randabschlüsse, Bodenmarkierung 04 - Grünflächen

Betrieblicher Unterhalt " - " 16 - Übriges

21.02.02 Reinigung Periodische Reinigung der Bauteile damit die 1

Funktion und die Erhaltung sichergestellt sind. Die Intervalle sind den Gegebenheiten und den Tätigkeiten anzupassen.

21.02.03 Schadenmeldung Beim Feststellen von Schäden / Veränderungen 1

und besonderen Vorkommnissen ist das Meldeformular auszufüllen (siehe FHB Betrieb, Meldepflicht)

21.02.11 Bauliche Reparaturen Kleinere Reparaturen und Auswechseln von klei- 1

nen defekten Teilen.

Kleiner baulicher Unterhalt Gemäss dem durch die Filiale Nur Sofortmassnahmen die zur Gewährleistung genehmigten Budget „bauli- der Betriebssicherheit und der Funktionstüchtigkeit che Reparaturen“ der GE notwendig sind.

21.02.12 Kleine Einzelmassnahmen Reparaturen von Schäden, Ausbessern von Belä- 2 1

gen und Rissen, Abdichten von Fugen aller Arten unter Anweisung bzw. (ohne Eingriff auf Beton Stahl / Abdichtung). mit Zustimmung und Anbringen von Beschichtungen, Anstrichen und Genehmigung der Markierungen. Filiale Ersatz von Bauteilen oder Anbringen von zusätzlichen Bauteilen. Teilsanierung einzelner Bauteile wie Rohranlagen, Schächte usw. Kleine Anpassungen aus betrieblichen Gründen.

21.02.21 Inspektionen Hauptinspektionen, Zwischeninspektionen, Son- 2 1

Zustandsderinspektionen

erfassung

21.02.22 Überprüfung Detaillierte Bauwerks-Überprüfung (inkl. Messun- 1

gen, Bauwerkssubstanzanalysen usw.)

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21 Grenzzollanlagen und

Schwerverkehrs -Kontrollanlagen

21.02 Schwerverkehrs-Kontrollanlagen

Pos. Kurzbezeichnung Arbeitsbeschrieb / Erläuterungen GE Filiale der Tätigkeiten

21.02.31 Zusammenarbeit mit dem Zusätzliche Arbeiten für die Koordination der Bewirt- 2 1

Kanton und der Polizei schaftung der Schwerverkehrsanlagen.

Dienste Spezielle Nachweise oder Überprüfungen von Bauwerken, die den normalen Rahmen sprengen, wie neue kantonale Vorschriften.

21.02.41 Erneuerungsarbeiten Behebung von Schäden grösseren Ausmasses, 1

Vollständige Wiederherstellung oder vollständiger Er- (UPlaNS) satz ganzer Plätze oder Teile davon (Abbruch und Baulicher Gesamtinstandsetzungs- Neubau). Erstellen zusätzlicher Bauteile für die bessere arbeiten Erhaltung der Schwerverkehrsanlagen, infolge neuen Unterhalt Anforderungen oder aus betrieblichen Optimierung.

21.02.51 Ausbau- und Ergän- Ausbau von Schwerverkehrsanlagen mit neuen Hart- 1

zungsarbeiten plätzen, Zufahrten oder anderen baulichen Ausbauten.

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Auflistung der Änderungen

Ausgabe Version Datum Änderungen 2011 1.00 20.12.2011 Inkrafttreten Ausgabe 2011 (original Version in Deutsch). 2011 0.80 30.11.2011 Aktualisierung Ausgabe 2007. Begriff „Elektromechanische Einrichtungen“ ersetzt durch den Begriff „Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA)“. 2007 0.60 13.11.2007 Ausgabe für Einführung NFA.

Ausgabe 2011 | V1.00 109