Liste der National Prioritären Arten der Schweiz
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Vollzugshilfe UV-2558 (altUV-1709)
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz In der Schweiz prioritär zu fördernde Arten
Stand: 06/2025, gültig ab 14.07.2025 Vorversionen: UV-1709, Jahr 2019 UV-1103, Jahr 2011
Rechtliche Grundlagen: NHV Art. 14 Abs 3
Anhang: Liste der National Prioritären Arten
Betroffene Fachgebiete
•
Altlasten Wasser Chemikalien Klima Störfälle
Biotechnologie Abfall Luft UVP Recht
Elektrosmog und Licht Biodiversität Landschaft Wald und Holz Boden
Naturgefahren Lärm
Impressum
Rechtliche Bedeutung Diese Publikation ist eine Vollzugshilfe des BAFU als Aufsichtsbehörde und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Sie konkretisiert die bundesumweltrechtlichen Vorgaben (bzgl. unbestimmten Rechtsbegriffen und Umfang/Ausübung des Ermessens) und soll eine einheitliche Vollzugspraxis fördern. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen; andere Lösungen sind aber auch zulässig, sofern sie rechtskonform sind.
Herausgeber Bundesamt für Umwelt (BAFU) Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und InfoSpecies (Schweizerisches Informationszentrum für Arten) InfoSpecies ist die Dachorganisation der nationalen Daten- und Informationszentren.
Autorinnen und Autoren Irene Künzle (InfoSpecies, Neuchâtel), Gregor Klaus (Wissenschaftsjournalist, Rothenfluh) , Pascal Tschudin (GBIF Schweiz, Info fauna, Neuchâtel), Silvia Stofer (SwissLichens, WSL, Birmensdorf), Danielle Hofmann (BAFU, Abteilung Biodiversität und Landschaft)
Fachliche Begleitung BAFU: Danielle Hofmann, Isabelle Ambord (Vögel), Reinhard Schnidrig (Abteilung Biodiversität und Landschaft); Oliver Selz (Abteilung Wasser) InfoSpecies: info fauna: Glenn Litsios, Yves Gonseth, Christof Angst, Yannick Chittaro, François Claude, Sarah Hummel, Andreas Meyer, Christian Monnerat, Christophe Praz, Andreas Sanchez, Karin Schneider, Silvia Zumbach InfoFlora: Stefan Eggenberg, Adrian Möhl, Andreas Gygax KOF und CCO: Hubert Krättli, Aline Dépraz Schweizerische Vogelwarte: Reto Spaar, Peter Knaus Programm Artenförderung Vögel: Martin Schuck Swissbryophytes: Heike Hofmann SwissFungi: Andrin Gross, Stefan Blaser, Petr Vlček SwissLichens: Silvia Stofer, Ninetta Graf GBIF Schweiz: Pascal Tschudin Geschäftsstelle InfoSpecies: Irene Künzle
Weitere Expertinnen und Experten Norbert Schnyder (Moose), Pascal Stucki (Flusskrebse, Köcherfliegen, Wasserschnecken), Sandra Knispel (Steinfliegen), André Wagner (Eintagsfliegen), Blaise Zaugg (Fische), Thomas Hertach (Zikaden), Armin Zenker und Raphael Krieg (Flusskrebse, KFKS)
Lektorat Regina Gerber, Belp
Layout Funke Lettershop AG
PDF-Download https://www.bafu.admin.ch/vollzugshilfen-biodiversitaet Eine gedruckte Fassung kann nicht bestellt werden. Diese Publikation ist auch in französischer und italienischer Sprache verfügbar. Die Originalsprache ist Deutsch.
© BAFU / InfoSpecies 2025
1 Einleitung
In der Schweiz leben über 56 000 Arten (BAFU und InfoSpecies 2023). Doch diese Artenvielfalt ist in einem unbefriedigenden Zustand. Dies zeigen unter anderem die Roten Listen, nationale und kantonale Monitoringprogramme sowie Funddaten der nationalen Daten- und Informationszentren (BAFU 2023). 33 % der 10 844 Arten, die im Rahmen des Rote-Listen-Programms des Bundes untersucht wurden, sind bedroht («kritisch gefährdet» (CR), «stark gefährdet» (EN), «verletzlich» (VU)), weitere 2 % gelten als «in der Schweiz ausgestorben» (RE). 12 % der Arten sind «nahezu bedroht» (NT) (BAFU und InfoSpecies 2023). Der Verluste an Artenvielfalt ist hauptsächlich auf die Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen und auf die Beeinträchtigung der Lebensraumqualität zurückzuführen. Weil häufige Arten häufiger und seltene Arten seltener werden, gleichen sich die Artengemeinschaften der einzelnen Lebensräume über die ganze Schweiz betrachtet immer mehr an (Forum Biodiversität Schweiz 2022). Die Biodiversitätsverluste setzen sich fort, wenn auch verlangsamt und mit einzelnen positiven Entwicklungen (BAFU 2023). Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, wie die Prioritäten bei der Erhaltung und Förderung der Arten zu setzen sind. Stehen Arten im Vordergrund, die kurz davor sind, auszusterben? Oder solche, die zwar noch verbreitetet sind, sich aber in einem besonders starken Abwärtstrend befinden? Welchen Stellenwert haben national bedrohte Arten, deren globale Verbreitungsgebiete die Schweiz nur tangieren? Und wie können wir die Anstrengungen auf nationaler Ebene möglichst effektiv steuern? Gibt es Synergien mit bereits bestehenden oder im Aufbau befindlichen Instrumenten und Konzepten? Um die Arbeiten auf nationaler und kantonaler Ebene koordinieren zu können, hat der Bund 2011 erstmals die National Prioritären Arten (NPA) definiert (BAFU 2011). Dabei bestimmt eine Kombination von nationalem Gefährdungsgrad und internationaler Verantwortung der Schweiz, ob eine Art national prioritär ist. Im Jahr 2019 aktualisierten Expertinnen und Experten die Liste der prioritären Arten erstmals, weil Rote Listen revidiert worden oder ganz neu erschienen waren. Im Rahmen der vorliegenden Revision 2025 hat sich die bisher angewendete Methode zur Herleitung der Priorität im Grundsatz nicht verändert: National Prioritäre Arten werden aus der Kombination von nationalem
Gefährdungsgrad und internationaler Verantwortung ermittelt. Dieses Standardverfahren wurde jedoch verbessert, unter anderem, um Unterschiede zwischen den Organismengruppen auszugleichen. Die Revision 2025 hatte zudem zum Ziel, die Anwendung der Liste in der Praxis zu erleichtern und Synergien bei der Artenförderung mit anderen Instrumenten aufzuzeigen. Die wichtigste Neuerung ist die Aufhebung der bisher verwendeten Prioritätsabstufung, um der Ungleichbehandlung von Arten mit bisher unterschiedlicher Priorität vorzubeugen. Neu sind im Vollzug alle prioritären Arten zu berücksichtigen, es werden jedoch die Handlungsebene und die Dringlichkeit ausgewiesen. Mit der Handlungsebene wird festgelegt, ob die Förderung einer Art ausdrücklich artspezifische Massnahmen erfordert (zum Beispiel Aktionspläne) oder ob sie mit anderen Instrumenten für die Erhaltung und Förderung der Lebensraumqualität in Verbindung gebracht werden kann. Die Dringlichkeit gibt an, wie rasch Massnahmen umgesetzt werden sollen.
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Rechtliche Grundlagen Nach Artikel 18 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) ist dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten «durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken». Für National Prioritäre Arten besteht ein vorrangiger Handlungsbedarf für ihre Erhaltung und Förderung. Es sind mehrheitlich Arten, die in den Roten Listen aufgeführt sind und für die die Schweiz eine besondere internationale Verantwortung trägt. Die Roten Listen zeigen den Gefährdungsgrad von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Seit 1991 sind Rote Listen formal in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe d der Natur- und Heimatschutzverordnung (NHG; SR 451.1) verankert. Die Roten Listen werden periodisch aktualisiert. Das Vorkommen von Arten der Roten Listen bzw. National Prioritärer Arten ist ein Kriterium für die Schutzwürdigkeit eines Lebensraums im Sinne von Artikel 18 Abs. 1bis NHG in Verbindung mit Artikel 14 Absatz
3 NHV. Für diese gilt die Eingriffsregelung des Artikels 18 Absatz 1ter NHG. Demnach sind Eingriffe in
schutzwürdige Lebensräume grundsätzlich zu vermeiden. Sie dürfen nur bei einem ausgewiesenen überwiegenden Interesse unter Berücksichtigung des Grundsatzes der grösstmöglichen Schonung vorgenommen werden. Im Rahmen dieser Interessenabwägung ist dem Schutzinteresse der Arten, die auf den Roten Listen aufgeführt sind, bzw. der National Prioritären Arten entsprechend Rechnung zu tragen. Zudem gilt, dass der Verursacher für Wiederherstellungs- bzw. Ersatzmassnahmen zu sorgen hat. Gemäss der Strategie Biodiversität Schweiz (BAFU 2012) soll die Artenförderung grundsätzlich mit einer Bündelung von Massnahmen erreicht werden. Vorrang haben Umsetzungsstrategien, die auf bestehenden Schutz- und Förderinstrumenten basieren, Synergien mit Sektoralpolitiken nutzen und mehrere prioritäre Arten gleichzeitig über Gilden fördern. Für National Prioritäre Arten, für deren Erhaltung der spezifische Lebensraumschutz nicht genügt, werden artspezifische Aktionspläne ausgearbeitet und umgesetzt. Die Programmvereinbarungen (NFA) zwischen Bund und Kantonen bezüglich Naturschutz fördern vorzugsweise Massnahmen zugunsten von National Prioritären Arten und Lebensräumen. Diese prioritären Arten und Lebensräume dienen als Grundlage für den Aufbau der Ökologischen Infrastruktur mit dem Ziel der langfristigen Erhaltung der Biodiversität gemäss obgenannter Strategie.
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2 Definition «nationale Priorität»
und Standardverfahren 2025 Die Arten auf der Liste der National Prioritären Arten 2025 sind bei der Erhaltung und Umsetzung von Artenfördermassnahmen prioritär zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass ihre Bestände unbedingt bewahrt werden müssen, und – wenn immer möglich – Massnahmen zu ergreifen sind, um den Zustand ihrer Populationen zu verbessern und diese miteinander zu vernetzen. Die Beurteilung der nationalen Priorität erfolgte grundsätzlich aufgrund der Kombination des nationalen und internationalen Gefährdungszustands einer Art und der internationalen Verantwortung der Schweiz für die globale Erhaltung der Art. Das Standardverfahren für die Erstellung der Liste der National Prioritären Arten ist nachfolgend zusammengefasst (Abbildung 1):
Der Ausgangspunkt für die Erstellung der Liste waren alle bedrohten oder in der Schweiz ausgestorbenen Arten gemäss den nationalen Roten Listen (Kapitel 2.1). Für all diese Arten wurde die internationale Verantwortung gemäss den Kriterien in Kapitel 2.2 beurteilt.
In einem ersten Schritt wurden folgende Arten ausgeschlossen: · Arten, die in der Schweiz zwar als bedroht (VU, EN oder CR) eingestuft sind, für deren Verbreitung und/oder Bestand die Schweiz jedoch nur eine marginale Bedeutung und damit eine geringe internationale Verantwortung hat. Das gilt zum Beispiel für Arten, deren Verbreitungsgebiet die Schweiz nur am Rande betrifft (Kapitel 2.2). Ein Aussterben in der Schweiz hätte auf den weltweiten Bestand kaum Einfluss. Solche Arten wurden aufgrund ihres Gefährdungsstatus in der letzten Liste der National Prioritären Arten 2019 zu stark gewichtet, was in der vorliegenden Liste korrigiert wurde. · Arten, die gemäss den Roten Listen der Schweiz als ausgestorben gelten, sind in der Umsetzung für die Erhaltung und Förderung nicht prioritär und werden von der revidierten Liste der National Prioritären Arten 2025 ausgeschlossen. Es ist nicht möglich, Arten zu erhalten, wenn keine Populationen mehr nachgewiesen werden können. Wiederansiedlungen sind aufwändig und zum Teil teuer, und die Erfolgsaussichten sind schwierig einzuschätzen. Ihnen fehlt in der heutigen Landschaft der geeignete Lebensraum, oder die Ursachen, die zum Aussterben geführt haben, sind noch immer wirksam. Es ist jedoch zwingend, ihre Erforschung fortzusetzen und zu versuchen, neue Populationen zu finden. Wenn solche Arten wieder nachgewiesen werden, können sie umgehend nationale Priorität erhalten (Box 2). Davon ausgeschlossen sind in der Schweiz ausgestorbene Arten, die aus ihrem angrenzenden Verbreitungsgebiet nur periodisch in der Schweiz beobachtet werden.
In einem weiteren Schritt wurden folgende Arten zusätzlich einbezogen, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft: · Nahezu bedrohte Arten (NT): Wenn sie über einen europäischen oder globalen Gefährdungsstatus verfügen, wenn sie einen Endemitenstatus aufweisen, wenn sie von Fördermassnahmen abhängig sind (NT mit dem Zusatz «conservation dependent» CD, siehe Box 3) oder wenn die Schweiz wichtige Winterbestände beherbergt.
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· Nicht bedrohte Arten (LC): Wenn sie über einen europäischen oder globalen Gefährdungsstatus verfügen oder wenn die Schweiz wichtige Winterbestände beherbergt. · Arten mit ungenügender Datengrundlage für die Gefährdungseinstufung (DD): Wenn sie über einen europäischen oder globalen Gefährdungsstatus verfügen oder einen Endemitenstatus aufweisen. · Arten aus Organismengruppen ohne Schweizer Rote Liste: Wenn sie über einen europäischen oder globalen Gefährdungsstatus verfügen, wenn die Schweiz wichtige Winterbestände beherbergt oder wenn sie von Expertinnen und Experten als bedroht eingeschätzt werden. Diese Einschätzung basiert auf Publikationen, die Hinweise auf ihre nationale Gefährdungssituation geben. Das Ergebnis dieses dreistufigen Verfahrens ist die Liste der National Prioritären Arten. Alle bis 2024 veröffentlichten Roten Listen wurden in diesem Zusammenhang berücksichtigt. Der Stand der Daten entspricht dem Stand von 2022.
Abbildung 1 Herleitung der Liste der National Prioritären Arten
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Box 2 | Fallbeispiel Einstufung «in der Schweiz ausgestorben» (RE) und dennoch national prioritär
Die Nadel im Heuhaufen
Die Schönheit der Grauen Stecknadelflechte (Chaenotheca cinerea) offenbart sich erst unter der Lupe und wenn die namengebenden Fruchtkörper wenige Millimeter über den eigentlichen Organismus ragen. In der aktuell gültigen Roten Liste der Flechten aus dem Jahr 2002 ist diese Art als «in der Schweiz ausgestorben» (RE) eingestuft. Doch kurz nach Erscheinen der Roten Liste fand der ehrenamtliche Flechtenkartierer Erich Zimmermann im solothurnischen Messen an einer alten Stieleiche sowie an einer alten Buche Graue Stecknadelflechten.
Was war geschehen? Breitet sich die Art wieder aus? Die Antwort fällt viel nüchterner aus: Die Wiederentdeckung der Grauen Stecknadelflechte ist ganz entscheidend auf Lichen Candelaris© zurückzuführen, eine professionelle High-Tech-Leuchtlupe. Entwickelt wurde sie von Erich Zimmermann, um besseren Einblick in dunkle Kleinstandorte wie beispielsweise Borkenrisse alter Bäume zu bekommen. Die Bedeutung seiner Erfindung hat er mit der Wiederentdeckung der Flechte gleich eindrücklich bewiesen. Seither wurde die Graue Stecknadelflechte an fünf weiteren Standorten in der Schweiz aufgespürt. Die Art bleibt aber extrem selten, weil auch ihr Lebensraum extrem selten ist.
Sie wächst fast ausschliesslich in regengeschützten Borkenrissen am Stamm von alten Laubbäumen mit schwach saurer Borke an luftfeuchten, kühlen Standorten in Laubwäldern. Solche Methusalem-Bäume, auch Habitatbäume genannt, sind in unseren Wäldern heute Mangelware. Das gilt nicht nur für das Flachland, sondern auch für die Gebirgswälder, die allesamt über Jahrhunderte intensiv bewirtschaftet worden sind.
Trotz intensiver Suche rund um die beiden Bäume in Messen sowie um die Einzelbäume an den anderen Standorten wurden keine weiteren Trägerbäume gefunden. Die Vorkommen sind somit winzig und äusserst verletzlich. Um die Flechtenart langfristig zu erhalten, müssen die bekannten sowie weitere potenzielle Habitatbäume in der Umgebung geschützt werden. Nur so besteht die Chance, dass die Art den «Sprung» auf weitere Bäume schafft und überlebensfähige Populationen bilden kann.
Wieder nachgewiesene Arten wie die Graue Stecknadelflechte, die in den aktuellen Roten Listen als ausgestorben gelten und daher nicht national prioritär sind, werden von dem zuständigen Datenzentrum mit Angaben zur Dringlichkeit und zur Handlungsebene umgehend an InfoSpecies gemeldet, damit die Liste der National Prioritären Arten entsprechend ergänzt werden kann. Die Graue Stecknadelflechte wird in der neuen Roten Liste, die in Bearbeitung ist, als «kritisch gefährdet» CR eingestuft. Sie gilt in der vorliegenden Liste als national prioritär mit der Einstufung CR (exp) (exp = Einschätzung Expertinnen und Experten).
Steckbrief
Graue Stecknadelflechte (Chaenotheca cinerea) Offizieller Gefährdungsstatus: RE
Aktueller Status: CR (exp)
Verantwortungsklasse: 3
Handlungsebene: Artenförderung
Dringlichkeitsstufe: 1 Bedarf Bestandsüberwachung: 2
Foto: Christoph Scheidegger Foto: Gregor Klaus
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Box 3 | Fallbeispiel Einstufung «nahezu bedroht» (NT) und dennoch national prioritär
Fragile Wohngemeinschaft
Die Mehlschwalbe (Delichon urbicum) ist eine typische Kulturfolgerin, die schon lange mit den Menschen unter dem gleichen Dach lebt. Doch die Bestände sinken laufend: Seit 2010 gilt die Mehlschwalbe als «nahezu bedroht» (NT). Ihr fehlt sowohl das geeignete Baumaterial für ihre Nester als auch geeignete Gebäude mit Dachvorsprüngen für den Nestbau. Immer weniger Hausbesitzer tolerieren die elegante Insektenjägerin aus Angst vor Verschmutzungen an Fassaden, auf Vorplätzen und parkierten Autos.
Die Mehlschwalbe ist daher auf menschliche Hilfe angewiesen. Viele Sektionen von BirdLife Schweiz sowie die Schweizerische Vogelwarte Sempach fördern die Art mit zahlreichen Massnahmen. Dazu gehören Sensibilisierungskampagnen und das Aufhängen von Kunstnestern (mit zusätzlicher Installation von Kotbrettern). Nur dank diesen Aktivitäten ist die Mehlschwalbe nicht in eine der eigentlichen Gefährdungskategorien eingeteilt. Auf der Roten Liste erhält die «nahezu bedrohte» (NT) Art daher den Zusatz «von Förderungsmassnahmen abhängig» (auf engl. «conservation dependent» CD). Dies ermöglichte es auch, die Gebäudebrüterin in die Liste der national prioritären Arten aufzunehmen. Denn der Status «NT und CD» ist eines der Kriterien für die Aufnahme in die Liste. Besonders oft betroffen sind Fledermausarten, die lediglich als NT eingestuft sind. Würden Massnahmen zum Schutz ihrer bestandesrelevanten Quartiere wegfallen, kämen sie rasch in Bedrängnis.
Für die Mehlschwalbe sind wohlwollende Hausbesitzerinnen und Kunstnester essenziell. Mittlerweile findet gut die Hälfte aller Bruten in Nisthilfen statt. Doch die Kunstnester sind auch zu reinigen, ansonsten verlieren sie ihren Wert. Während Naturnester schon nach wenigen Brutsaisons herunterfallen und erneuert werden, steigt in den permanenten Behausungen die Belastung durch Parasiten.
Die Mehlschwalbe ist eine typische Art der Handlungsebene Artenförderung mit Dringlichkeitsstufe 2. Die bestehenden Massnahmen müssen beibehalten und mittelfristig intensiviert werden. Kein Handlungsbedarf besteht bei der Bestandsüberwachung: Die Mehlschwalbe wird in laufenden Überwachungsprogrammen bereits gut erfasst.
Steckbrief
Mehlschwalbe (Delichon urbicum) Gefährdungsstatus: NT (CD)
Verantwortungsklasse: 4
Handlungsebene: Artenförderung
Dringlichkeitsstufe: 2 Bedarf Bestandsüberwachung: 2
Foto: Marcel Burkhardt
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2.1 Einschätzung der Gefährdung
Alle Arten mit Status «kritisch gefährdet» (CR), «gefährdet» (EN) und «verletzlich» (VU) sind potenziell national prioritär (Abbildung 1). Die Einschätzung der Gefährdung beruht grundsätzlich auf den Gefährdungseinstufungen gemäss den jeweils aktuellen nationalen Roten Listen (Tabelle 1). Für Details zur Einschätzung der Gefährdung gemäss den nationalen Roten Listen siehe InfoSpecies und BAFU (2025). Für Gruppen ohne nationale Rote Liste erfolgte die Einschätzung durch Expertinnen und Experten basierend auf Publikationen, die Hinweise auf die nationale Gefährdungssituation geben. Dazu gehören die auf der Liste 2019 berücksichtigten Nachtfalter und Glasflügler mit ausreichendem Kenntnis- und Datenstand (Familien Brahmaeidae, Drepanidae, Endromidae, Erebidae, Lasiocampidae, Noctuidae, Notodontidae, Saturniidae, Sesidae, Sphingidae) sowie einzelne Arten aus anderen Gruppen mit bestätigtem Endemitenstatus. Der RL- Status solcher Arten ist mit (exp) gekennzeichnet. Tabelle 1 Grundlagen für die Beurteilung der Gefährdung Rote Listen der Schweiz Publikationsjahr Pilze Grosspilze 2007 Erd- und baumbewohnende Flechten 2002 Pflanzen Moose 2023 Armleuchteralgen 2012 Gefässpflanzen 2016 Tiere – Wirbellose Tiere Bienen 2024 Eintagsfliegen, Steinfliegen, Köcherfliegen 2012 Heuschrecken 2007 Krebse (VGBF, SR 923.01) 2021 Laufkäfer 2024 Libellen 2021 Netzflügler 1994 Prachtkäfer, Bockkäfer, Rosenkäfer und Schröter 2016 Singzikaden 2021 Tagfalter und Widderchen 2014 Wasserkäfer (Hydradephaga) 1994 Weichtiere (Schnecken und Muscheln) 2012 – Wirbeltiere Fische und Rundmäuler 2022 Amphibien 2023 Reptilien 2023 Brutvögel 2021 Fledermäuse 2014 Säugetiere (ohne Fledermäuse) 2022
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
2.2 Beurteilung der internationalen Verantwortung
Der Faktor «Verantwortung» beschreibt die internationale Bedeutung des schweizerischen Bestands einer Art. Die Zuteilung zu den Verantwortungsklassen erfolgte vor allem aufgrund der geografischen Verbreitung (Schweiz, europäisch oder weltweit) und der genetischen und/oder ökologischen Bedeutung der Schweizer Populationen (Tabelle 2). Falls vorhanden, wurde auf der Liste jeweils festgehalten, welche Referenzen der Einschätzung zugrunde liegen. Bei der Beurteilung der internationalen Verantwortung wurde im Gegensatz zur Liste 2019 auf prozentuale Schwellenwerte des Verbreitungsgebiets bzw. des Populationsanteils am europäischen Bestand verzichtet, weil dies den unterschiedlichen Raumansprüchen und Verbreitungsmechanismen der verschiedenen Organismengruppen nicht gerecht würde. Die Verantwortungsklassen wurden daher anders charakterisiert, so dass sie für alle Taxa gleich anwendbar sind. Die laufend optimierten internationalen Daten- und Wissensgrundlagen ermöglichen zunehmend eine zuverlässige Einteilung in die Verantwortungsklassen (u.a. Zugriff auf Verbreitungsdaten via «Global Biodiversity Information Facility» GBIF, neue oder überarbeitete europäische Rote Listen und Rote Liste der International Union for Conservation of Nature [IUCN]).
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Tabelle 2
Kategorisierung der Schweizer Verantwortung Mindestens ein Kriterium muss zutreffen.
Codierung Kriterium Erläuterung
1 Alleinige Verantwortung Arten, die ausschliesslich in der Schweiz Ein Aussterben in der Schweiz bedeutet
vorkommen (Endemiten). weltweit das Aussterben.
2 Sehr hohe Verantwortung a. a) Arten, deren bekanntes Areal eng auf die Ein Aussterben in der Schweiz hätte massive
Schweiz und die angrenzenden Landesteile Folgen für den Gesamtbestand. Die weltweite der benachbarten Länder begrenzt ist (Teil- Gefährdung würde stark erhöht. endemiten). Das Kriterium (b) ist nur anzuwenden, wenn b) Arten mit genetisch, ökologisch und/oder die entsprechenden Besonderheiten nicht nur morphologisch besonderen Populationen in vermutet werden können, sondern der Schweiz. nachgewiesen wurden. Was «besonders» ist, muss für die betreffende Art spezifisch definiert werden.
3 Hohe Verantwortung a. a) Arten, für welche die Schweiz einen gros- Ein Aussterben in der Schweiz hätte
sen Teil des Areals bzw. des europäischen erhebliche Folgen für den Gesamtbestand. oder weltweiten Bestands aufweist. Die weltweite Gefährdung wäre erhöht. b) Arten, deren Populationen in der Schweiz von anderen europäischen Populationen deutlich isoliert sind. c) Alpenendemiten mit relativ grossem Verbreitungsgebiet.
4 Verantwortung a. a) Arten, für welche die Schweiz einen be- Ein Aussterben in der Schweiz hätte Folgen
deutenden Teil des Areals bzw. des europäi- für den Gesamtbestand. Die weltweite Geschen oder weltweiten Bestands aufweist. fährdung würde sich jedoch kaum erhöhen. b) Arten, deren Schweizer Bestände eine wichtige Trittsteinfunktion für die fragmentierten Bestände in Europa haben.
5 Mitverantwortung a. a) Arten, die in Europa häufig und weit ver- Zu (a): Einheimische Arten mit einer sehr
breitet sind und die in der Schweiz nur einen weiten Verbreitung. geringen Teil des Areals oder der Bestände Zu (b): Einheimische Arten, die aufgrund ihaufweisen. res Arealschwerpunkts ausserhalb der b. b) Arten, deren Arealschwerpunkt ausserhalb Schweiz schon immer selten waren. der Schweiz liegt und die nur marginal in der Schweiz vorkommen.
0 Geringe Mitverantwortung a. a) Arten, die in der Schweiz nicht einheimisch Für die Erhaltung nicht einheimischer Arten
sind. und gelegentlicher Gäste trägt die Schweiz c. b) Arten, die nur sporadisch vorkommen oder kaum eine Mitverantwortung. sich nur sporadisch in der Schweiz reproduzieren. 99 Nicht beurteilt d.
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Box 4 | Fallbeispiel Einstufung «Alleinige Verantwortung» (V1)
Der Bewohner der Blüemlisalp
Manche Arten mögen es kalt, so auch der in der Schweiz endemische Laufkäfer Oreonebria bluemlisalpicola. Die etwa 8 mm grosse Art ist der Wissenschaft noch nicht lange bekannt: Erst 2014 wurde sie von den Käferspezialisten Alexander Szallies und Charles Huber im Gebiet der Blüemlisalp entdeckt und beschrieben. Der Name des Käfers verrät bereits seine kältetolerante hochalpine Lebensweise – die Blüemlisalp ist ein (noch) stark vergletschertes Bergmassiv in den Berner Alpen. O. bluemlisalpicola findet man in alpinen bis subnivalen Schuttfluren und Blockschutthalden, wo er nachts mit Vorliebe auf Schneefeldern umherkrabbelt, um eine spezielle Nahrungsquelle zu nutzen: von der Kälte immobilisierte Insekten.
In den Alpen und den angrenzenden Gebieten leben über ein Dutzend Arten der Laufkäfergattung Oreonebria (Dammläufer), die alle sehr ähnlich aussehen. O. bluemlisalpicola kommt ausschliesslich in den nordwestlichen Schweizer Alpen nördlich der Rhone und westlich der Aare vor, weshalb für diese Art die höchste Verantwortungs- und Überwachungsstufe gilt. Sie ist eine von fünf endemische Laufkäferart der Schweizer Nordalpen und kann anhand morphologischer Merkmale nur durch Expertinnen und Experten bestimmt werden.
Auf der aktualisierten Roten Liste der bedrohten Laufkäfer (2024) wird O. bluemlisalpicola als «nahezu bedroht» (NT) eingestuft. Weil sein Lebensraum weitgehend frei von direkten menschlichen Einflüssen und Störungen ist, wurde die Art der Handlungsebene «Ganze Landesfläche» zugeordnet.
Steckbrief
Laufkäfer (Oreonebria bluemlisalpicola) Gefährdungsstatus: NT
Verantwortungsklasse: 1
Handlungsebene: Ganze Landesfläche
Dringlichkeitsstufe: – Bedarf Bestandsüberwachung: 1
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Fotos Laurie Magnin und Alexander Szallies. Karte GBIF Schweiz 2024w
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Box 5 | Fallbeispiel Einstufung «Sehr hohe Verantwortung» (V2)
Auf Gesteinsflechten spezialisierter Teilendemit
An kalkhaltigen Felsen und spaltenreichen Mauern rund um den Luganersee lebt ein spezielles «Weidetier»: Die kegelförmige und fein gestreifte Südtessiner Haferkornschnecke (Chondrina generosensis) ernährt sich dort ausschliesslich von Gesteinsflechten. Die Mehrzahl der bekannten Fundorte, an denen diese endemische Art der Tessiner Kalkalpen vorkommt, liegt in der Schweiz. Deshalb wurde die Art der Verantwortungsklasse 2 zugeordnet. Ein Aussterben in der Schweiz hätte gravierende Folgen für den Fortbestand dieser Art, und die weltweite Gefährdungseinstufung müsste massiv angehoben werden.
Im Rahmen der Arbeiten zur Roten Liste der Weichtiere 2012 konnten diverse alte Funde der Südtessiner Haferkornschnecke nicht mehr bestätigt werden. Meist handelte es sich dabei um Standorte im Offenland sowie im Siedlungsraum. Der Bau von Strassen und Gebäuden, Massnahmen zur Felssicherung, Streusalz sowie die Zerstörung, der Zerfall oder die unsachgemässe Sanierung von alten Mauern sind die Hauptursachen für Bestands- und Arealverluste. Vor allem in den bewaldeten Felsgebieten gibt es aber noch starke Bestände, die zurzeit stabil scheinen. Dies rechtfertigt die Zuordnung der Art in die relativ tiefe Dringlichkeitsstufe 3 («Massnahmen wünschbar und sinnvoll»).
Weil der Schutz des Lebensraums möglicherweise nicht ausreicht, um die Bestände im Offenland und im Siedlungsraum zu erhalten, wurde die Südtessiner Haferkornschnecke der Handlungsebene «Artenförderung» zugeteilt. Insbesondere bei Bauarbeiten oder Eingriffen in den Lebensraum (z. B. Restaurierung alter Mauern) gilt es, auf die Art Rücksicht zu nehmen. Da je nach Situation verschiedene Massnahmen sinnvoll und umsetzbar sind (z. B. Sanierung ohne Mörtel, Belassen einzelner Bereiche in ihrem natürlichen Zustand, Krautstreifen entlang der Mauer), ist es wichtig, vor den geplanten Eingriffen die Beratung eines/einer Artspezialisten/-in beizuziehen.
Steckbrief
Südtessiner Haferkornschnecke (Chondrina generosensis) Gefährdungsstatus: EN
Verantwortungsklasse: 2
Handlungsebene: Artenförderung
Dringlichkeitsstufe: 3 Bedarf Bestandsüberwachung: 2
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Fotos : NMBE und François Claude. Karte GBIF Schweiz 2024
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Box 6 | Fallbeispiel Einstufung «Hohe Verantwortung» (V3, Kriterium a)
Die Wiesen Europas werden farblos
Pilze leben nicht nur im Wald. Vor allem in extensiv bewirtschafteten, mageren Wiesen und Weiden kommt eine grosse, für die meisten Menschen unbekannte Pilzvielfalt vor. Viele dieser Arten stammen aus der Gruppe der Saftlinge (Gliophorus, Hygrocybe, Porpolomopsis und weitere). Es handelt sich um kleine bis mittelgrosse, oft wunderschöne, farbintensive Pilze. Die Palette reicht von leuchtendem Rot, Orange, Gelb, Grün oder Violett bis zu Creme und Reinweiss. Saftlinge wurden bis Mitte des letzten Jahrhunderts auf Märkten in den grossen Schweizer Städten verkauft. Heute sind sie – wie auch ihr Lebensraum – zum Teil sehr selten geworden.
Das gilt beispielsweise für den Rosenroten Saftling (Porpolomopsis calyptriformis), der einen speziellen rechtlichen Schutz geniesst: Die Art ist gemäss der Natur- und Heimatschutzverordnung national geschützt. Der «kritisch gefährdete» (CR) Pilz erträgt keine Intensivierung der Graslandnutzung, insbesondere keine Gülle, aber auch keine Nutzungsaufgabe und Wiederbewaldung. Die verbliebenen Populationen leben nur zu einem kleinen Teil in Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Die meisten befinden sich in ungeschützten mageren Wiesen und Weiden, wo oft auch andere seltene und bedrohte Pilzarten zu finden sind. Diese immer seltener werdenden «Saftlingswiesen» gilt es dringend zu erhalten.
Obwohl der Rosenrote Saftling in ganz Europa vorkommt, hat die Schweiz eine hohe Verantwortung (V3) für diese Art. Sie gilt überall als selten und ist durch die allgegenwärtige Intensivierung der Landwirtschaft, insbesondere die Überdüngung, akut gefährdet. In Europa steht der Pilz in verschiedenen Ländern auf der Roten Liste; auf der globalen Roten Liste wird der Pilz als «verletzlich» (VU) geführt. Die mageren Wiesen und Weiden der Schweiz sind wichtige Refugien, weshalb das Kriterium V3a zur Anwendung kam.
Der Rosenrote Saftling wurde in die Handlungsebene «Artenförderung» eingeteilt und hat wie viele andere Vertreter der Saftlinge die Dringlichkeitsstufe 1, weil es die wenigen kleinen Populationen unmittelbar zu sichern gilt. Um die Art zu erhalten, sind die bestehenden Standorte zu ermitteln und die bisherige Bewirtschaftungsform zu erhalten. Im Mittelland können neue geeignete Standorte beispielsweise in Parkanlagen mittels konsequenter Massnahmen zur Ausmagerung geschaffen werden.
Im Kanton Bern entstand erstmals ein Aktionsplan für den Rosenroten Saftling. Der Aktionsplan wird neben der Überprüfung von bekannten und potenziellen Standorten durch Feldaufnahmen auch Massnahmen für den Schutz der Standorte definieren und eine Erfolgskontrolle beinhalten.
Steckbrief
Rosenroter Saftling (Porpolomopsis calyptriformis) Gefährdungsstatus: CR
Verantwortungsklasse: 3
Handlungsebene: Artenförderung
Dringlichkeitsstufe: 1 Bedarf Bestandsüberwachung: 1
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Foto Markus Schlegel. Karte GBIF Schweiz 2024
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Box 7 Fallbeispiel Einstufung «Hohe Verantwortung» (V3, Kriterium b)
Glazialrelikt unter Druck
Die Styx-Binse (Juncus stygius) ist eine unscheinbare Pflanzenart, hat aber eine bemerkenswerte Geschichte. Ihr ursprüngliches Verbreitungsgebiet erstreckte sich während der letzten Eiszeit über ganz Europa. Mit dem Beginn der Warmzeit zog sie sich nach Norden oder in die Gebirge zurück, wo sie eine charakteristische Art der Übergangsmoore ist. Damit ist die Styx-Binse bei uns ein typisches Glazialrelikt.
Mit dem Verlust der Moore durch Abtorfung und Trockenlegung geriet die Styx-Binse in ihrem Alpen-Reduit stark unter Druck. Problematisch könnten auch der Klimawandel und der Stickstoffeintrag über die Luft sein. Die Art gilt als extrem konkurrenzschwach und benötigt zwingend offenen Boden.
In der Schweiz gibt es heute nur noch zwei Fundorte an der Alpennordflanke im Kanton Luzern. Die Art wurde deshalb in der nationalen Roten Liste als «kritisch gefährdet» (CR) eingestuft. Auch im restlichen Alpenbogen ist sie äusserst selten.
Weil die Populationen in der Schweiz von anderen europäischen Populationen deutlich isoliert sind, hat die Schweiz eine hohe Verantwortung für diese Art (V3b). Sollte sich herausstellen, dass sich die alpinen Vorkommen von den nordischen Sippen genetisch unterscheiden, würde die Art in die Verantwortungsklasse 2 gelangen. Noch sind entsprechende Studien aber ausstehend.
Bei der Styx-Binse handelt es sich um eine typische Art der Dringlichkeitsstufe 1, die gezielt gefördert werden müsste. Allerdings liegen die ökologischen Bedürfnisse der Art noch weitgehend im Dunkeln. Der Forschungsbedarf ist gross. Ein regelmässiges Überprüfen der Populationsgrössen ist auch in Zukunft von grosser Bedeutung, um rechtzeitig eingreifen zu können (Überwachungsbedarf 1).
Im Kanton Luzern werden bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt. Beide Populationen sind geschützt, und es finden regelmässige Bestandskontrollen statt. Die Art wird zudem ex-situ vermehrt. Es wurde bereits eine neue Population gegründet, damit sich das Aussterberisiko verringert. Weil die Wiederansiedlung in der gleichen Region stattfand, war sie nicht genehmigungspflichtig. Die neue Population ist eine Mischpopulation aus Individuen beider bisherigen Populationen, um die genetische Variabilität zu erhöhen. Weitere Ansiedlungen sind geplant.
Steckbrief
Styx-Binse (Juncus stygius) Gefährdungsstatus: CR
Verantwortungsklasse: 3
Handlungsebene: Artenförderung
Dringlichkeitsstufe: 1 Bedarf Bestandsüberwachung: 1
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Fotos Adrian Möhl. Karte GBIF Schweiz 2024
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
2.3 Ermittlung Handlungsbedarf
Die Aktualisierung der Liste der National Prioritären Arten hatte unter anderem zum Ziel, die Anwendung in der Praxis zu erleichtern und Synergien bei der Artenförderung mit anderen bestehenden Instrumenten aufzuzeigen. Aus diesem Grund wurde der Handlungsbedarf anhand der Handlungsebene (Kap. 2.3.1), der zeitlichen Dringlichkeit für die Umsetzung von Massnahmen (Kap. 2.3.2) sowie der Notwendigkeit einer verstärkten Überwachung der Bestände (Kap. 2.3.3) ermittelt. Neu werden die Arten nicht mehr einer Prioritäts-Skala von eins bis vier zugeteilt. Eine Art ist entweder prioritär oder sie ist es nicht. Die frühere Prioritätsabstufung führte unter Umständen dazu, dass im Vollzug vor allem Arten mit sehr hoher Priorität berücksichtigt wurden, auch wenn Massnahmen zur Erhaltung ihrer Populationen Jahrzehnte früher hätten einsetzen müssen. Die Förderung von Arten, die noch überlebensfähige Bestände aufweisen, wäre dann aus Zeit- oder Ressourcengründen zu kurz gekommen. Es müssen alle Bemühungen unternommen werden, um die Populationen sämtlicher prioritären Arten zu erhalten.
2.3.1 Handlungsebenen
Die Angaben zum artspezifischen Massnahmenbedarf aus nationaler Sicht war in der Liste 2019 ausschliesslich auf die Artenförderung ausgerichtet. In der Umsetzung wurden hauptsächlich Arten mit klarem Massnahmenbedarf berücksichtigt. Hingegen gab es hoch prioritäre Arten, für die bisher nichts unternommen wurde, da sie keinen oder einen unsicheren Massnahmenbedarf aufwiesen. Unter anderem deshalb, weil zu wenig Kenntnisse über die Biologie vorlagen, es keine konkreten Ansätze gab, wie die Populationen unterstützen und fördern, oder weil die internationale Verantwortung zu tief war. Letzteres gilt beispielsweise für viele Kryptogamen (Moose, Flechten und Pilze) mit generell grossen Verbreitungsgebieten und mangelhaften Kenntnissen zur Abschätzung der Verantwortung. Diesen Umstand galt es bei der Aktualisierung der Liste der National Prioritären Arten 2025 zu verbessern. Anstelle der Einschätzung des Massnahmenbedarfs wird für alle National Prioritären Arten angegeben, auf welcher Handlungsebene Massnahmen erfolgen sollten: im Rahmen der spezifischen «Artenförderung» (AF), bei der spezifischen «Lebensraumförderung» (LF) oder durch die biodiversitätsfreundliche Nutzung der natürlichen Ressourcen auf der «Ganzen Landesfläche» (GL) durch alle Sektoralpolitiken (Tabelle 3). Dank der Zuordnung jeder National Prioritären Art zu einer der drei Handlungsebenen wird deutlich, mit welchen Instrumenten Förder- und Erhaltungmassnahmen für prioritäre Arten realisiert und wo Synergien mit anderen Instrumenten und Konzepten genutzt werden können. Eine mögliche Massnahme ist aber auch das Halten des Status Quo (z. B. Bewirtschaftung wie bisher weiterführen, Populationen kennzeichnen, den einzigen Baum mit einer seltenen Flechtenart nicht fällen). Eine Art wurde immer nur einer Ebene zugeteilt. Wenn Massnahmen auf der Ebene «Ganze Landesfläche» (GL) für die Erhaltung und Förderung der Art nicht genügen, braucht es die zweite Ebene, die spezifische «Lebensraumförderung». Wenn dies ebenfalls nicht ausreicht, kommt zusätzlich die spezifische «Artenförderung» (AF) zum Zuge. Eine Art, die spezifische Artenfördermassnahmen benötigt, ist demzufolge auch bei der Umsetzung von Massnahmen auf den Ebenen «Lebensraumförderung» und «Ganze Landesfläche» besonders zu berücksichtigen.
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Tabelle 3
Kriterien für die Zuordnung der National Prioritären Arten zu den Handlungsebenen Mindestens ein Kriterium trifft zu
Handlungsebene Für die Einteilung relevante Kriterien
Spezifische a) Die Art braucht spezifische Artenfördermassnahmen. Artenförderung (AF) b) Die noch verbleibenden kleinen Populationen oder Kleinstpopulationen müssen dringend gesichert werden.
Spezifische Die Art ist auf Lebensräume mit hoher Qualität angewiesen. Lebensraumförderung (LF) Hinweis: Arten dieser Handlungsebene kommen schwerpunktmässig in Kern- und Vernetzungsgebieten vor oder sind auf eine hohe Qualität der Lebensräume angewiesen. Die Abgrenzung zur «Ganzen Landesfläche» erfolgt räumlich über die Verbreitung der Arten und über die Qualität der Flächen.
Biodiversitätsfreundliche Nut- a) Die Art ist weit verbreitet und/oder kommt auch in genutzten Flächen vor. Nachhaltige zung auf der ganzen Nutzung und ein angemessenes Management der Lebensräume (z. B. naturnaher Waldbau, Landesfläche (GL) biodiversitätsfreundlicher Unterhalt von Grünflächen im Siedlungsraum) genügen für die Erhaltung dieser Art.
b) Art mit Verbreitungsschwerpunkt in naturnahen alpinen/nivalen Lebensräumen.
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Box 8 | Fallbeispiel Einstufung Artenförderung (AF)
Hilferufe aus dem Tümpel
Die Kreuzkröte (Epidalea calamita) ist auf seichte, im Spätsommer trockenfallende Pioniergewässer ohne Fressfeinde spezialisiert. Kies- und Sandbänke mit Tümpeln entlang von unkorrigierten Flüssen in Auenlandschaften sowie flach auslaufende Seeufer mit spärlicher Ried- und Röhrichtvegetation waren ihre wichtigsten Lebensräume. In der Schweiz wurden diese Lebensräume grösstenteils zerstört. Die Kreuzkröte konnte aber auf Sekundärlebensräume ausweichen, die vom Menschen unbeabsichtigt geschaffen wurden. Ein Grossteil der Tiere lebt heute in Kiesgruben, zum Teil auch auf Waffenplätzen oder gelegentlich in Sand- und Lehmgruben, Steinbrüchen, Deponien sowie auf Baustellen, überschwemmten Wiesen und Äckern.
Doch auch diese Lebensräume waren nicht sicher. Ausdehnung und ökologische Qualität sanken seit der Mitte des letzten Jahrhunderts. Auf den vergangenen drei Roten Listen (1994, 2005, 2023) musste ein steiler Rückgang der Anzahl und Grösse der zunehmend isolierten Populationen verzeichnet werden. Der stärkste Rückgang wurde in der Liste 2005 registriert: 60 % der zuvor bekannten oder vermuteten Vorkommen waren erloschen. Die verbliebenen Populationen sind räumlich meist isoliert und individuenarm.
Dank Schutzmassnahmen für diese Art konnte der Bestandsrückgang gebremst werden. Es herrscht aber weiterhin dringender Handlungsbedarf. Ohne weitere und neue Artenförderungsprogramme ist der Rückgang nicht zu stoppen und eine Erholung der Bestände ist unwahrscheinlich. Glücklicherweise sind die Erfolgsfaktoren für eine Förderung bekannt.
Damit sich die Situation verbessert, ist das Angebot an grossen temporären Gewässern deutlich zu erhöhen, auch im Acker- und Grünland. Jahrzehntelange Erfahrung zeigt, dass mit einem Netzwerk von ablassbaren Weihern die Bestandsrückgänge der Amphibien gebremst und mancherorts sogar wieder Zunahmen beobachtet werden können. Wichtig ist, dass angesichts des Fehlens der natürlichen Dynamik in der Landschaft die Pflege der Laichgewässer gewährleistet bleibt.
Steckbrief
Kreuzkröte (Epidalea calamita) Gefährdungsstatus: EN (CD)
Verantwortungsklasse: 4
Handlungsebene: Artenförderung
Dringlichkeitsstufe: 1 Bedarf Bestandsüberwachung: 2
Fotos Andreas Meyer
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Box 9 | Fallbeispiel Einstufung Artenförderung (AF)
Die Sterne der Alpen
Gelegentlich fallen Sterne vom Himmel und verzaubern den Ort, an dem sie landen. So zum Beispiel am Oberen Fulmoos, oberhalb Visperterminen. Dort verzieren zahlreiche hübsche Rosetten des «gefährdeten» (EN) Breidlers Sternlebermoos (Riccia breidleri) den Boden eines Schmelzwassertümpels.
Die Art ist ein Alpenendemit – die Schweiz hat deshalb eine sehr hohe Verantwortung (R2) für die Erhaltung der Art. Ihr Lebensraum sind die offenen, feuchten Böden ausgetrockneter Schmelzwassertümpel und die Uferbereiche kleinerer Seen, meist oberhalb von 2000 m ü. M. Die Pflanzen können bei Überflutung auch unter Wasser überleben. Sie sind bestens an den Wechsel zwischen überfluteten und trockengefallenen Böden angepasst.
Breidlers Sternlebermoos ist einerseits durch bauliche Tätigkeiten bedroht (z. B. Anlage von Skipisten bzw. Planierungen oder die Erstellung von Wasserreservoiren für Beschneiungsanlagen). Andererseits ist der Lebensraum durch Veränderungen des Wasserregimes gefährdet, sei es aus baulichen Gründen oder bedingt durch den Klimawandel. Die geringeren Schnee- und Niederschlagsmengen führen zu einer Reduktion des Schmelzwassers und damit schleichend zum Verlust des Lebensraums. Die Art steht in nahezu allen Ländern, in denen sie vorkommt, auf der Roten Liste und ist auch europaweit als «verletzlich» (VU) eingestuft.
Riccia breidleri wurde in die Ebene «Artenförderung» eingeteilt, weil sie an einen sehr speziellen Lebensraum gebunden ist. Wenn man nicht gezielt auf diese Art, ihre Bedürfnisse und ihre Vorkommen eingeht, agiert man an ihr vorbei. Breidlers Sternlebermoos ist extrem selten, kommt nur in hohen Lagen vor und ist bei den allermeisten Akteuren im Artenschutz unbekannt.
Um die Bestände dieses Sternlebermooses langfristig zu erhalten, gilt es den Verlust seines Lebensraums durch geeignete Massnahmen dringend zu stoppen. Die Dynamik der Schmelzwassertümpel soll erhalten bleiben; bei allfälligen Bauvorhaben in hohen Lagen gilt es sicherzustellen, dass der Lebensraum dieser zierlichen Moosart nicht zerstört oder beeinträchtigt wird. Die bekannten Populationen sollten zudem durch ein weitmaschiges Monitoring überwacht werden.
Steckbrief
Breidlers Sternlebermoos (Riccia breidleri) Gefährdungsstatus: EN
Verantwortungsklasse: 2
Handlungsebene: Artenförderung
Dringlichkeitsstufe: 1 Bedarf Bestandsüberwachung: 1
Fotos Heike Hofmann
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Box 10 | Fallbeispiel Einstufung «Lebensraumförderung» (LF)
Die Stimme der Magerrasen
Die Rotflügelige Schnarrschrecke (Psophus stridulus) macht ihrem Namen alle Ehre. Bei kurzen Flügen dicht über der Vegetation erzeugen die Tiere mit ihren leuchtend orangen Hinterflügeln ein knatterndes Fluggeräusch. Die optisch und akustisch auffällige Art besiedelt kurzgrasiges, trockenes und warmes Grünland mit offenen Bodenstellen. Man findet die Art in Trockenwiesen und -weiden, extensiv genutzten Fettweiden, Waldlichtungen und Wacholderheiden, aber auch auf Schotterflächen entlang von Flüssen. Alle diese Lebensräume sind sehr selten geworden. Problematisch ist sowohl die Nutzungsintensivierung als auch die Nutzungsaufgabe. Gleichzeitig kam die Flussdynamik, die immer wieder neue Schotterflächen erzeugt, fast vollständig zum Erliegen. Mageres, struktur- und artenreiches Grünland findet sich in den tieferen Lagen bis zur Bergzone II praktisch nur noch in Trockenwiesen und -weiden von nationaler und regionaler Bedeutung (TWW) sowie in Biodiversitätsförderflächen mit Qualitätsstufe II.
Weil die Rotflügelige Schnarrschrecke ökologisch hochwertige Lebensräume benötigt, ist sie eine typische Art der Handlungsebene «Lebensraumförderung». Trotz der lückenhaft gewordenen Verbreitung ist die als «verletzlich» (VU) eingestufte Rotflügelige Schnarrschrecke in den verbliebenen Lebensräumen noch immer verbreitet, vor allem oberhalb von 1000 bis 1500 m ü. M. (je nach Region).
Die Art wurde der Dringlichkeitsstufe 2 zugeordnet («Massnahmen notwendig und wichtig»). Die Verschlechterung ihrer Lebensräume sollte vermieden werden, denn immer mehr Populationen in den Tallagen sind klein und isoliert. Populationen mit mehr als zehn Tieren sind dort die Ausnahme. Problematisch ist die Mahd mit Kreiselmähern, das sofortige Aufladen und Aufbereiten des Heus, die Bewässerung von Steppenrasen und Trockenweiden, der Einsatz von Rodungsfräsen auf steinigem Grünland und die Umwandlung von Weiden in Wiesen. Wichtig wäre der Einbezug der Bedürfnisse dieser Art in die Bewirtschaftungsauflagen und Pflegepläne von TWW-Flächen, in denen sie noch vorkommt.
Steckbrief
Rotflügelige Schnarrschrecke (Psophus stridulus) Gefährdungsstatus: VU
Verantwortungsklasse: 4
Handlungsebene: Spezifische Lebensraumförderung
Dringlichkeitsstufe: 2 Fotos: Maxime Chèvre und Dany Buffat Bedarf Bestandsüberwachung: 2
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Box 11 | Fallbeispiele Einstufung und Abgrenzung «Ganze Landesfläche» (GL) und spezifische «Lebensraumförderung» (LF)
Auf die Hecke kommt es an
Der Iltis (Mustela putorius) ist mit seiner Augenbinde und der schwarzen Nasenspitze unverwechselbar. Der dämmerungs- und nachtaktive Einzelgänger bleibt den meisten Menschen jedoch verborgen. Lange Zeit nahm man an, die Art stehe kurz vor dem Aussterben. Heute wird der Iltis zwar regelmässig beob-achtet, Populationsentwicklung und Verbreitung bleiben jedoch weiterhin unklar.
Das Raubtier aus der Familie der Marder bevorzugt halboffene, gut strukturierte Lebensräume mit Bachläufen und Feuchtgebieten. Dort findet der Iltis Deckung und Nahrung. Er ernährt sich hauptsächlich von Amphibien und zu einem kleineren Teil auch von Kleinnagern.
Doch strukturreiche Landschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Tümpeln, Weihern und Flachmooren haben in den letzten Jahrzehnten stark abgenommen oder an Qualität verloren. Zudem sind viele Amphibienpopulationen weiter im Rückgang begriffen. Der Iltis gilt daher als «verletzlich» (VU).
Zugute kommt dem Iltis, dass er in Bezug auf die ökologische Qualität der Lebensraum- und Vernetzungselemente nicht sehr anspruchsvoll ist. Die Art ist daher eine typische Vertreterin der Handlungsebene «Ganze Landesfläche». Es ist nicht relevant, ob eine Hecke ausschliesslich aus zwei oder sehr vielen Straucharten besteht. Hauptsache, sie dient als Vernetzungselement zwischen Fressplätzen, in denen Grasfrosch und Erdkröte vorkommen müssen. Der Iltis profitiert deshalb unter anderem von den allgemeinen Ökomassnahmen in der Landwirtschaft und im Gewässerraum. Dazu gehören Biodiversitätsförderflächen wie Hecken und Ufergehölze. Hilfreich für den Iltis sind auch allgemeine Waldrand- Aufwertungen und der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel.
Deutlich höhere ökologische Ansprüche hat die Haselmaus (Muscardinus avellanarius). Zwar nutzt auch sie halboffene und strukturreiche Lebensräume wie Hecken und Gehölze und gilt als «verletzlich» (VU). Die Haselmaus kommt aber nur dort vor, wo Hecken und Gehölze gut strukturiert und von hoher ökologischer Qualität sind und Nüsse, Beeren und Insekten bieten. Da sich die Haselmaus nicht gern am Boden aufhält, müssen ihre Lebensräume gut vernetzt sein. Die Art gilt daher als sehr guter Bioindikator für Lebensraumqualität. Ihre spezifischen Lebensraumbedürfnisse rechtfertigen die Einteilung in die Handlungsebene «Lebensraumförderung».
Foto: Sarah Hummel Foto: Sophie Giriens
Steckbrief Steckbrief
Iltis Steckbrief Haselmaus (Mustela putorius) (Muscardinus avellanarius) Gefährdungsstatus: VU Gefährdungsstatus: VU
Verantwortungsklasse: 4 Verantwortungsklasse: 4
Handlungsebene: Ganze Handlungsebene: Ganze Landesfläche Lebensraum-
Dringlichkeitsstufe: – förderung
Bedarf Bestandsüberwachung: 1 Dringlichkeitsstufe: 2 Bedarf Bestandsüberwachung: 1
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Box 12 | Fallbeispiele Einstufung und Abgrenzung «Ganze Landesfläche» (GL) und spezifische «Lebensraumförderung» (LF)
«Unkraut» als Lebensgrundlage
Die Spiralhornbiene (Systropha curvicornis) stand in den 1980er- und 1990er-Jahren kurz vor dem Aussterben. Die Art bewohnt im Wallis gut besonnte Wegränder oder Rebberge mit sandigen Böden, in die sie ihre Nester baut. Sie ist spezialisiert auf die Acker-Winde (Convolvulus arvensis) und benötigt sehr grosse Bestände ihrer Wirtspflanze. Denn für die Aufzucht einer einzigen Larve legt ein Weibchen pro Brutzelle einen Pollenvorrat an, der der gesamten Pollenmenge von rund 33 Blüten entspricht. Doch die weiss-rosa-farbige Blume gilt als Unkraut, denn sie bildet flächendeckende Teppiche und Unmengen von Samen, die im Boden erhalten bleiben. Sie wurde deshalb mit grossangelegten Pestizid- Aktionen bekämpft, und der soziale Druck unter den Winzern, das Unkraut loszuwerden, war enorm gross. Mit der Acker-Winde verschwand deshalb auch die Spiralhornbiene weitgehend aus den Schweizer Rebbergen. Für das Überleben der Art genügen ein paar Pflanzen nicht, die womöglich nach einer Bekämpfungs-Aktion wiederkeimen.
Im Tessin und im Kanton Genf gibt es nur noch alte Fundmeldungen, und im Wallis konnte die Art selbst nach intensiver Suche lange nicht mehr nachgewiesen werden. Sie galt als regional ausgestorben – bis 2003 dem Bienenspezialisten Felix Amiet ein Nachweis in der Nähe von Sion gelang.
Dank des zunehmenden Verzichts auf Herbizide und neuer Bewirtschaftungsformen in den Rebbergen haben sich die noch wenigen verbliebenen Populationen erholt. Die Begleitflora stört weniger, weil heute mehr Arbeitsgänge maschinell ausgeübt und die Triebe an Drähte angebunden werden, die höher über dem Boden liegen. Die Bestände der Spiralhornbiene sind damit aber noch nicht gesichert: Sie können jederzeit wieder geschwächt werden, wenn sich die Bewirtschaftungsform der Rebberge zu Ungunsten des «Unkrauts» verändern sollte.
Die Spiralhornbiene ist somit eine typische Art für die Handlungsebene «Ganze Landesfläche», da ihr heutiger Lebensraum schwerpunktmässig in landwirtschaftlich genutzten Flächen (Rebbergen, sandigen und gut besonnten Wegrändern) liegt und keine besonders hohe ökologischen Qualität benötigt, wie dies beispielsweise bei der Grünen Schneckenhausbiene der Fall ist (siehe Box 16).
Ebenfalls in die Handlungsebene «Ganze Landesfläche» eingeteilt wurde Christs Mohrenfalter (Erebia christi). Dieser Schmetterling hat im Gegensatz zur Spiralhornbiene ein weltweit sehr eingeschränktes Verbreitungsgebiet, weshalb die Schweiz eine sehr hohe Verantwortung für seine Erhaltung hat. Der Falter, wie alle Vertreter der Erebien mehrheitlich braun gefärbt, lebt ausschliesslich in der Simplon-Region an der Grenze zwischen der Schweiz und Italien.
Sein Lebensraum ist kaum menschlichen Einflüssen ausgesetzt. Christs Mohrenfalter lebt in grosser Höhe in lockeren Lärchenwäldern oder in Böschungen, die gut mit Felsen durchsetzt sind und in denen genügend Nahrungspflanzen für die Raupen vorkommen, Schaf-Schwingel (Festuca ovina) und andere Vertreter der Gattung Festuca.
Auf felsige Strukturen sind auch andere Erebien-Arten angewiesen, beispielsweise der Alpenmohrenfalter (E. triarius). Dieser kommt jedoch nur an trockenwarmen, steilen, felsigen und süd-exponierten Lokalitäten vor und damit ausschliesslich in Gebieten mit hoher ökologischer Qualität, wie es die Walliser Felsensteppen sind. Der Alpenmohrenfalter wurde deshalb der Ebene «Lebensraumförderung» zugeteilt.
Für Christs Mohrenfalter gilt dagegen: Nichts tun und den Status quo beibehalten ist auch eine Massnahme. Die 1985 erfolgte Unterschutzstellung des Laggintals, in dem der seltene Schmetterling vorkommt, war deshalb von grosser Bedeutung für sein Fortbestehen.
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Steckbrief
Spiralhornbiene (Systropha curvicornis) Gefährdungsstatus: VU
Verantwortungsklasse: 4
Handlungsebene: Ganze Landesfläche
Dringlichkeitsstufe: – Bedarf Bestandsüberwachung: 2 Foto: Felix Amiet
Steckbrief
Christs Mohrenfalter (Erebia christi) Gefährdungsstatus: VU
Verantwortungsklasse: 2
Handlungsebene: Ganze Landesfläche
Dringlichkeitsstufe: – Bedarf Bestandsüberwachung: 1 Fotos: Yannick Chittaro, Andreas Sanchez
Steckbrief
Alpenmohrenfalter (Erebia triarius) Gefährdungsstatus: VU
Verantwortungsklasse: 4
Handlungsebene: Spezifische Lebensraumförderung
Dringlichkeitsstufe: 3 Fotos: Vincent Baudraz, Andreas Sanchez Bedarf Bestandsüberwachung: 2
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
2.3.2 Dringlichkeit
Für alle Arten der Handlungsebenen «Artenförderung» und «Lebensraumförderung» wurde beurteilt, mit welcher zeitlichen Dringlichkeit Massnahmen umzusetzen, fortzusetzen und/oder neu zu planen sind. Diese Beurteilung basiert auf der Einschätzung durch Expertinnen und Experten anhand der in Tabelle 4 aufgeführten Kriterien. Dabei wurden die beiden Faktoren Gefährdung und internationale Verantwortung einbezogen und die Erfolgsaussichten berücksichtigt. Weitere wichtige Aspekte waren auch, ob bereits Fördermassnahmen bekannt sind, wie sich die Populationen in den letzten Jahren entwickelt haben und wie stark ihre Lebensräume unter Druck sind bzw. welche ökologische Qualität sie aufweisen. In der Liste wird ausgewiesen, ob es von einer National Prioritären Art nur noch wenige und/oder kleine Populationen gibt, die dringend gesichert werden müssen. Arten, bei denen das zutrifft, erhielten automatisch die Dringlichkeitsstufe 1.
Tabelle 4: Für die Einschätzung der Dringlichkeit relevante Kriterien sowie Hinweise zur Umsetzung von Massnahmen
Codierung Für die Einschätzung Hinweise zur Umsetzung von Massnahmen relevante Aspekte (mind. einer trifft zu)
1 Dringend a) Die Art ist schweizweit • Für die Erhaltung der Art sind spezifische Artenförderungsmassnahmen und/oder
stark rückläufig. der Schutz ihres Lebensraums dringend nötig. Es gilt sofort zu handeln und finanzielle und personelle Ressourcen zu mobilisieren. b) Es gibt nur noch Kleinst- • Bei Arten mit Dringlichkeit 1 handelt es sich meist um Arten, für welche spezifipopulationen und wenige sche Fördermassnahmen bekannt sind. Die Erfolgsaussichten der Fördermassbekannte Fundorte, die nahmen sind grundsätzlich gut. sofort gesichert werden • Bestehende Aktionspläne sind weiterzuführen. Für Arten ohne Aktionspläne sollmüssen. ten solche erarbeitet werden. c) Der Lebensraum der Art • Die Planung und Umsetzung von neuen oder die Fortsetzung oder Verstärkung ist stark unter Druck. von bestehenden Massnahmen müssen spätestens innerhalb der nächsten 5 Jahre erfolgen.
2 Notwendig a) Die Art ist schweizweit • Für die Erhaltung der Art sind der Schutz ihres Lebensraums oder spezifische Ar-
und wichtig rückläufig. tenförderungs- oder Lebensraummassnahmen notwendig und wichtig. • Bestehende Aktionspläne sollten weitergeführt werden. Die Ansprüche der Arten b) Der schweizweite Bestand sind bei Pflege-, Schutz- und Aufwertungsmassnahmen zwingend zu berücksichder Art kann stabil sein, tigen. regional entwickelt er sich • Planung und Umsetzung von neuen oder die Fortsetzung oder Verstärkung von aber negativ, ODER die bestehenden Massnahmen sind wichtig, haben jedoch eine etwas weniger hohe Art kommt nur noch in zeitliche Dringlichkeit als bei Arten, die mit Dringlichkeit 1 eingestuft sind. fragmentierten Beständen • Massnahmen für diese Arten müssen ergriffen werden, wann immer sich Gelevor. genheit und/oder Synergien bieten. Dies geschieht insbesondere im Zusammenc) Der Lebensraum der Art hang mit Fördermassnahmen für Arten mit Dringlichkeit 1 und/oder bei der Renaist unter Druck. turierung von Lebensräumen und Naturschutzgebieten.
3 Wünschbar a) Der schweizweite Bestand • Massnahmen für diese Arten erscheinen zum jetzigen Zeitpunkt nicht drin-
und sinn- der Art ist stabil. gend. voll • Die Populationen dieser Arten bleiben voraussichtlich stabil, wenn ihre Lebensb) Der Lebensraum der Art räume erhalten bleiben. Die Verschlechterung ihrer Lebensräume muss deshalb ist nicht oder nur regional vermieden werden. unter Druck. • Gewisse Arten mit Dringlichkeit 3 können ebenfalls artspezifische Massnahmen c) Es sind keine spezifischen benötigen. Diese Massnahmen haben jedoch keine hohe zeitliche Priorität. Massnahmen zur Förde- • Die Arten profitieren oftmals von Massnahmen, die für Arten mit Dringlichkeit 1 rung bekannt. oder 2 umgesetzt werden.
99 Kenntnisse Die Wissensgrundlagen genüungenü- gen derzeit nicht, um die
gend Dringlichkeit zu bestimmen.
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Box 13 | Fallbeispiel Einstufung «Dringend handeln» (D1), Artenförderung (AF)
Ein Käfer in mulmiger Lage
In Urwäldern findet der Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) sein zentrales Mikrohabitat: Mulmhöhlen. Mulm bildet sich in Höhlen von sehr alten Bäumen, wo bestimmte Pilzarten das Holz zersetzen. Die Larven des Juchtenkäfers benötigen rund drei Liter dieses Lebenselixiers, bis aus ihnen nach drei bis vier Jahren ein stattlicher Käfer wird. Juchtenkäfer bewohnen über mehrere Generationen denselben Baum und fliegen zur Paarung nur während zwei bis drei Nächten in ihrem ganzen Leben aus, nämlich im Sommer, wenn die Temperatur über 25°C liegt.
Weil in unseren Wäldern sehr alte Bäume Mangelware sind, ist auch der Juchtenkäfer fast verschwunden. Weniger als zehn Populationen wurden info fauna seit 2000 gemeldet. Der Juchtenkäfer gilt nicht nur in der Schweiz als «kritisch gefährdet» (CR), sondern ist in seinem gesamten europäischen Verbreitungsgebiet enorm selten geworden.
Die lokalen Restbestände in der Schweiz verteilen sich auf die Kantone Basel-Landschaft, Genf, Graubünden, Solothurn, Tessin und Wallis. Die meisten bekannten Fundorte befinden sich in Siedlungen. Gesichert sind die dort existierenden Habitatbäume aber nicht: Im hochdynamischen Siedlungsraum werden sie aus Sicherheitsgründen früher oder später ersetzt oder ihr Standort wird überbaut.
Damit ist der Juchtenkäfer eine typische Art der Handlungsebene «Artenförderung» mit der höchsten Dringlichkeitsstufe. Die Art ist schweizweit stark rückläufig, und es gibt nur noch Kleinstpopulationen und wenige bekannte Fundorte, die sofort gesichert werden müssen. Gleichzeitig ist der Druck auf ihren Lebensraum hoch.
Die Kantone Genf und Solothurn sorgen sich stark um den Erhalt der Populationen. Bäume, in denen Juchtenkäfer nachgewiesen wurden, sind heute geschützt. Der Kanton Genf hat eigens einen Comic entworfen, um die Bevölkerung für die Erhaltung des Juchtenkäfers zu sensibilisieren. Als ein mit Larven gefüllter Baum aufgrund sicherheitstechnischer Aspekte gefällt werden musste, wurde er abtransportiert und aufrecht an einen anderen, noch lebenden Baum gebunden. In Solothurn konnten dank zusätzlichem Engagement von Pro Natura und vielen Freiwilligen adulte Käfer nachgewiesen und weitere Mulmhöhlen künstlich angelegt werden.
Damit die Art überlebt, genügt der Erhalt von Einzelbäumen jedoch nicht. Denn stabile Populationen benötigen mehrere Dutzend Bäume. Vor allem am gut besonnten Waldrand sind potenzielle Habitatbäume zu schützen und zu fördern und ein verstärktes Monitoring wäre nötig. Letzteres gestaltet sich jedoch aufwändig, da die Käfer äusserst selten fliegen und meistens nur ihre sterblichen Überreste gefunden werden können. In einem Artenförderprojekt in Österreich wurden deshalb Spürhunde eingesetzt, die gezielt und erfolgreich nach den Tieren suchen. Der Einsatz von Spürhunden soll nun auch für ein Monitoring in Solothurn getestet werden.
Von den Massnahmen für den Juchtenkäfer profitieren viele Organismen, insbesondere Pilze, Flechten und Wirbellose, aber auch Vögel und Fledermäuse. In der Schweiz gibt es rund 1500 Käferarten, die im Alt- und Totholz leben. Von den 256 Arten, die für die Rote Liste der Prachtkäfer, Bockkäfer, Rosenkäfer und Schröter bewertet wurden, sind 118 (46 %) bedroht (CR, EN, VU) oder «in der Schweiz ausgestorben» (RE) und 47 (18 %) «nahezu bedroht» (NT).
Steckbrief
Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) Gefährdungsstatus: CR
Verantwortungsklasse: 4
Handlungsebene: Artenförderung
Dringlichkeitsstufe: 1 Bedarf Bestandsüberwachung: 1
Fotos: Yannick Chittaro, Andreas Sanchez
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Box 14 | Fallbeispiel Einstufung «Handeln notwendig und wichtig» (D2), Artenförderung (AF)
Bedrohter Teilendemit ohne Aktionsplan
Sein Name verrät es schon: Das Verbreitungsgebiet des Insubrischen Enzians (Gentiana insubrica) ist geografisch eng begrenzt. Die Art besiedelt nur eine kleine Fläche auf Dolomit im Südtessin und in den angrenzenden Gebieten in Italien. Mindestens 60 % des Verbreitungsgebietes liegen in der Schweiz. Damit gilt die Art als Teilendemit der Schweiz mit Verantwortungsklasse 2 («sehr hohe Verantwortung»).
Verwandt ist der Insubrische Enzian mit dem Deutschen Enzian (Gentiana germanica). Die Gletscher der Eiszeiten haben diese in ganz Mitteleuropa verbreitete Art in mehrere kleine Populationen gespalten. Einzelne isolierte Bestände haben sich in den Zwischeneiszeiten nur langsam ausgebreitet, an die jeweiligen regionalen Umweltbedingungen angepasst und letztlich zu eigenen Arten entwickelt. Eine dieser Arten ist der Insubrische Enzian.
Wie bei vielen endemischen Arten hängt sein Überleben an einem seidenen Faden. Es sind nur noch wenige Populationen bekannt.
Der Insubrische Enzian benötigt intakte Weiden mit einer hohen ökologischen Qualität. Selbst über der Waldgrenze kommt er nur dort vor, wo die alpinen Rasen kurzgehalten werden. Sobald die Vegetation hoch steht und wenig Licht auf den Boden fällt, verschwindet die sonnenliebende Art.
Die Nutzungsaufgabe und die Verwaldung von Grünland im Tessin und vor allem im angrenzenden Italien dürften den Lebensraum des Insubrischen Enzians in den letzten 100 Jahren deutlich verkleinert haben. Gleichzeitig ist die Wildtierdichte nicht hoch genug, um die Nutztiere zu ersetzen und natürliche Weiden zu schaffen.
Damit das Überleben dieser Art in der Schweiz langfristig sichergestellt werden kann, muss die extensive Bewirtschaftung der verbliebenen Weiden im Verbreitungsgebiet über und unter der Waldgrenze aufrecht erhalten bleiben. Zudem gilt es, die Ausholzung und Wiederbewirtschaftung aufgegebener Weiden zu forcieren. Massnahmen sind nicht «dringend», aber doch «notwendig und wichtig». Eine regelmässige Bestandskontrolle ist von grosser Bedeutung für diesen Teil-Endemiten. Zudem wäre es wichtig, die genauen ökologischen Ansprüche der Art zu untersuchen und einen Aktionsplan zu erstellen.
Steckbrief
Insubrischer Enzian Fotos: Adrian Möhl, Gregor Klaus (Gentiana insubrica) Gefährdungsstatus: VU
Verantwortungsklasse: 2
Handlungsebene: Artenförderung
Dringlichkeitsstufe: 2 Bedarf Bestandsüberwachung: 1
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Box 15 | Fallbeispiel Einstufung «Dringend handeln» (D1), spezifische «Lebensraumförderung» (LF)
Extrem seltene Beobachtungen
Die «gefährdete» (EN) Grüne Schneckenhausbiene (Osmia viridana) lebt im Jura in südexponierten mageren Wiesen und Weiden, in Felshalden oder in gut besonnten Flächen und Böschungen in Rebbergen. Hier braucht sie ein reichhaltiges Blütenangebot mit Leguminosen, eine lückige Vegetation und vor allem viele Gehäuseschnecken, in deren leere Schalen sie ihre Nester baut.
Die 6 bis 8 mm grossen Weibchen sind mit ihrem grün-rot-violetten metallischen Glanz zwar auffällige Bienen. Da die Art jedoch nur sehr kleine Populationen bildet und viele andere Arten derselben Gattung sehr ähnlich gefärbt sind, ist ein Nachweis der Grünen Schneckenhausbiene sehr schwierig. Bienenexpertinnen und -experten berichteten, dass sie jahrelang nach ihr gesucht hätten und entweder an alten Fundorten erfolglos geblieben seien oder an Standorten mit neueren Nachweisen nur sehr vereinzelte Individuen hätten beobachten können. So wurden während der letzten 20 Jahre in der Datenbank von info fauna nur gerade mal elf Beobachtungen von fünf Standorten im Jura registriert.
Bienenfachleute gehen jedoch davon aus, dass es weitere, bisher unentdeckte Populationen geben könnte, weshalb der Überwachungsbedarf für diese bedrohte Art gross ist. Artspezifische Massnahmen sind für die solitär lebende Biene nicht zwingend nötig. Sie profitiert von der Erhaltung und Förderung von mageren Wiesen und Weiden mit einer hohen ökologischen Qualität. Da die Grüne Schneckenhausbiene nur sehr kleine und isolierte Populationen bildet, ist das lokale Aussterberisiko gross. Deshalb sind dort, wo die Art noch vorkommt, die Sicherung des aktuellen Zustands ihrer Lebensräume sowie eine angepasste Pflege in angrenzenden Gebieten die besten Mittel, um das Überleben ihrer Populationen zu sichern. Solche Lebensraum-Fördermassnahmen sollten mit hoher zeitlicher Dringlichkeit umgesetzt werden.
Steckbrief
Grüne Schneckenhausbiene (Osmia viridana) Gefährdungsstatus: EN
Verantwortungsklasse: 4
Handlungsebene: Spezifische Lebensraumförderung
Dringlichkeitsstufe: 1 Foto: Nicolas Vereecken Bedarf Bestandsüberwachung: 1
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Box 16 | Fallbeispiel Einstufung «Handeln notwendig und wichtig» (D2), spezifische «Lebensraumförderung» (LF)
Die Spezialistin im Speziallebensraum
Die Alpen-Mosaikjungfer (Aeshna caerulea) lebt in Hochmooren und hat sich innerhalb dieses Lebensraums auf ganz bestimmte Elemente spezialisiert: Für ihre Larven, die mindestens drei Jahre im relativ sauren Moorwasser leben, müssen zahlreiche seichte Tümpel vorhanden sein. Diese dürfen nicht zu gross und nicht zu klein sein (5–100 m2). Die erwachsenen Tiere benötigen sonnige Sitzplätze zum Aufwärmen. Dazu gehören Baumstämme und Totholz, Felsblöcke und Steine. Weil die meisten Hochmoore in eher kühlen und niederschlagsreichen Regionen zwischen 1200 und 1600 m ü. M. liegen, verfügt die Alpen-Mosaikjungfer über spezielle Strategien, um schneller warm zu werden. So kann sie ihre Farbe von hell zu dunkel wechseln, wenn die Temperaturen sinken. Auch fliegt sie gerne auf helle Flächen, presst ihre Flügel an den Boden und erzeugt so einen Glashauseffekt, der die Flugmuskulatur warm behält.
Weil in der Schweiz praktisch alle verbliebenen Hochmoore bereits unter strengem Schutz stehen und die Art noch in vielen Hochmooren nachgewiesen werden kann, ist die Alpen-Mosaikjungfer eine typische Vertreterin der Handlungsebene «Lebensraumförderung» und der Dringlichkeitsstufe 2. Die grösste Bedrohung ist der Klimawandel: Austrocknung der Tümpel vor allem in tiefen Lagen kombiniert mit einem gestörten Wasserhaushalt der Moore infolge früherer Entwässerungen könnten für das Fortbestehen dieser Libellenart vielerorts zum Problem werden.
Die hohe Verantwortung der Schweiz für die Alpen-Mosaikjungfer ist auf ihr unkonventionelles Verbreitungsgebiet zurückzuführen. Als Glazialrelikt kommt sie in Mitteleuropa nur im Alpenraum vor. Von den Populationen in Skandinavien ist der Alpenbestand komplett isoliert.
Steckbrief
Alpen-Mosaikjungfer (Aeshna caerulea) Gefährdungsstatus: VU
Verantwortungsklasse: 3
Handlungsebene: Spezifische Lebensraumförderung
Dringlichkeitsstufe: 2 Fotos: Hansruedi Wildermuth, Christian Monnerat Bedarf Bestandsüberwachung: 1
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2.3.3 Bestandsüberwachung
Für viele Arten ist nicht bekannt, wie sich ihre Bestände entwickeln. Für einen Teil der Arten ist nicht einmal ihre Verbreitung in der Schweiz bekannt (z. B. viele Kleinsäuger, Insektengruppen, Flechten und Pilze). In der Liste 2025 wird klar ausgewiesen, wo diesbezüglich Handlungsbedarf besteht.
Tabelle 5
Kriterien für die Beurteilung des Bedarfs an Bestandsüberwachung aus nationaler Sicht
Codierung Kriterien
1 Ungenügend a. Im Hinblick auf Schutz- und Fördermassnahmen ist die Kenntnis über Verbreitung
und/oder Bestandsentwicklung der Art ungenügend. b. Bestehende Überwachungsprogramme müssen verstärkt werden.
2 Genügend a. Die Art wird in laufenden Überwachungsprogrammen genügend erfasst. b. Die Überwachungsprogramme sind wie bisher weiterzuführen.
99 Nicht beurteilt e. Die Frage kann zurzeit nicht beantwortet werden.
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Box 17 | Fallbeispiel Einstufung «Monitoring ungenügend» (M1)
Überwachung als Schlüssel zum Erfolg
Der etwa 12 cm lange Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes) lebt in Bächen, Flüssen und Weihern mit kühlem und sauberem Wasser. Wie die anderen beiden einheimischen Flusskrebsarten (Edel- und Steinkrebs) ist er auf gute Verstecke im Uferbereich angewiesen, seien es Höhlen, die er selbst ins steile Ufer gräbt, oder Hohlräume unter Baumwurzeln und Steinen.
Ein Vergleich mit historischen Daten zeigt einen deutlichen Rückgang der Verbreitung des Dohlenkrebses, der ursprünglich die ganze westliche Landeshälfte besiedelt hat. Zahlreiche Populationen sind bereits vollständig verschwunden. Die meist kleinen und isolierten Restbestände, die hauptsächlich in Oberläufen und in Weihern überlebt haben, gehen weiterhin stark zurück.
Angesichts der rasanten Veränderungen muss die Umsetzung wirksamer Artenförderungsmassnahmen zwingend auf zuverlässigen und regelmässig aktualisierten Informationen zur Entwicklung der Situation im Feld beruhen. Mehrere Kantone haben bereits ein langfristiges Krebsmonitoring eingerichtet. Diese Aktivitäten gilt es auszudehnen und zu verstärken.
Die Ursachen für den Rückgang des Dohlenkrebses sind vielfältig. Er reagiert äusserst empfindlich auf Wasserverschmutzung durch anorganische oder organische Stoffe wie beispielsweise Insektizide. Hinzu kommt der Mangel an Lebensraum. Infolge von Gewässerkorrektionen und Uferverbauungen fehlen dem Krebs die geeigneten Habitate. Die Einschleppung gebietsfremder Krebsarten in Europa (z. B. Kamber- und Signalkrebs) hat den Rückgang stark beschleunigt. Der Konkurrenzdruck auf die einheimischen Krebspopulationen, die bereits durch Lebensraumdefizite stark geschwächt sind, ist somit beträchtlich. Die amerikanischen Arten sind zudem Träger einer Krankheit, die für die einheimischen Krebsarten töd-lichen endet (Aphanomykose oder Krebspest). Ein zusätzliches Problem ist die zunehmende Wasserentnahme aus Quellen, die den Bächen im Oberlauf immer weniger Restwasser übriglässt.
Es besteht grosser Handlungsbedarf für den « gefährdeten» (EN) Dohlenkrebs. Er wurde der Handlungsebene Artenförderung mit der höchsten Dringlichkeitsstufe zugeteilt. Ein nationaler Aktionsplan beschreibt Rahmenbedingungen (Ziele, Strategie, Massnahmen, Rolle der Akteure, Monitoring usw.) zur Erhaltung und Förderung des Dohlenkrebses sowie des Edelkrebses und des Steinkrebses in der Schweiz (Stucki und Zaugg 2011). Der Aktionsplan ist aktuell in Revision.
Eine natürliche Wiederbesiedlung und Ausbreitung des Dohlenkrebses in neue Gewässer ist aufgrund von Hindernissen (Verbauungen) und der Anwesenheit amerikanischer Flusskrebse meist nicht möglich. Um den Flusskrebs zu schützen, sind sogenannte «Arche-Populationen» in geschützten Refugien zu schaffen. Refugien, in denen das Risiko, die Krebspest einzuschleppen, gering ist. Wichtig ist ebenfalls die aktive Wiederansiedlung von Populationen.
Einige Kantone mit Vorkommen des Dohlenkrebses haben mittlerweile Massnahmen ergriffen. Dazu gehören Renaturierungen der Gewässer, der Schutz der Uferzonen vor Trittschäden durch Vieh sowie die Vermeidung von Gewässerverschmutzungen. Notwendig sind ebenfalls Krebssperren, um die Ausbreitung invasiver Krebsarten und damit der Krebspest zu begrenzen. Wichtig ist nicht nur das Monitoring der verbliebenen Populationen, sondern auch der Steckbrief Krebspest. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Art Dohlenkrebs ohne unterstützende Massnah- (Austropotamobius pallipes) men längerfristig an immer Gefährdungsstatus: EN (exp) mehr Standorten in der Schweiz Verantwortungsklasse: 4 ausstirbt. Handlungsebene: Artenförderung
Dringlichkeitsstufe: 1 Foto: Daniel Küry Bedarf Bestandsüberwachung: 1
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Box 18 | Fallbeispiel Einstufung «Monitoring genügend» (M2)
Monitoring und Schutz gehen Hand in Hand
Die Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) ist eine zierliche, etwa daumengrosse Fledermausart. Ruhende Hufeisennasen hüllen den Körper in ihre Flughäute und sehen damit aus wie hängende «Dörrbirnchen», ein Erscheinungsbild, das vor allem älteren Leuten in Erinnerung ist. Denn um 1950 war die Kleine Hufeisennase in der Schweiz noch recht weit verbreitet. Doch in den folgenden Jahrzehnten nahmen die Bestände drastisch ab. Nur einige isolierte Kolonien in wenigen Alpentälern und des Jura blieben übrig. Auch im restlichen Europa verschwand Kolonie um Kolonie. Eine Hauptursache war vermutlich der weit verbreitete Einsatz des Insektizids DDT, das sich im Gewebe von Arten am Ende der Nahrungskette anreichert und zu Schäden führt.
Seit den frühen 1970er-Jahren wird DDT bei uns nicht mehr angewendet. Seither blieb die Kleine Hufeisennase von weiteren Arealverlusten verschont. Nach wie vor gilt die Art, für die die Schweiz eine hohe Verantwortung hat, aber als «gefährdet» (EN). Die Art benötigt dringend spezifische Artenfördermassnahmen.
Eine Wiederbesiedlung des Mittellandes ist bis heute nicht erfolgt, obwohl die Kleine Hufeisennase in der ganzen Schweiz geeignete Lebensräume mit einem ausreichenden Nahrungsangebot finden könnte. Ihre Jagdgebiete sind Wälder mit einem reichhaltigen Angebot an Beuteinsekten. Diese Wälder liegen nicht weiter als zwei bis drei Kilometer von den Sommerquartieren in Dachstöcken und anderen Gebäudeteilen entfernt. Auffallend ist, dass Kleine Hufeisennasen in der Schweiz nur noch dort vorkommen, wo es nachts mehrheitlich dunkel ist oder zumindest die Tiere in der Dunkelheit ins Jagdgebiet fliegen können. Eine Besiedlung des Mittellandes scheint aufgrund der Lichtverschmutzung aktuell wohl wenig realistisch. Erschwerend für die Wiederverbreitung kommt hinzu, dass viele Fledermausarten pro Jahr durchschnittlich maximal nur ein Jungtier haben.
Umso wichtiger ist es, die verbliebenen Wochenstubenkolonien der lichtsensiblen Art am Alpenrand nachhaltig zu schützen und zu fördern. Bestehende und potenzielle Quartiere müssen deshalb erhalten bleiben. Im Umkreis von bestehenden Kolonien sollen zusätzlich weitere gift-, störungs- und zugluftfreie Dachstöcke mit Besiedlungspotenzial bereitgestellt werden. Mit Fördermassnahmen sind deren Anbindung an die Jagdgebiete in den umliegenden Wäldern mit nachtdunklen Hecken, Baumgruppen, Obstgärten und Gehölzen zu realisieren (Fledermaus-Flugkorridore).
Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Entwicklung eines nationalen Schutz- und Monitoringprogramms in den 2000er-Jahren. Im Rahmen des Monitorings werden jährlich rund 55 Wochenstubenkolonien in den Kantonen Graubünden, Obwalden, St. Gallen und Solothurn kontrolliert und der Bestand der erwachsenen Tiere erfasst. Im Jahr 2019 wurden in der Schweiz 81 Wochenstubenkolonien gezählt mit einem Bestand von mehreren tausend erwachsenen Kleinen Hufeisennasen. Seit Beginn des Monitoringprogramms im Jahr 2001 haben sich die Bestände der Kleinen Hufeisennase mehrheitlich positiv entwickelt. In den Kantonen Obwalden und Graubünden stagnieren sie allerdings seit 2012.
Steckbrief
Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Gefährdungsstatus: EN
Verantwortungsklasse: 3
Handlungsebene: Artenförderung
Dringlichkeitsstufe: 1 Bedarf Bestandsüberwachung: 2
Fotos: Stiftung Fledermausschutz oben: Quartier der Kleinen Hufeisennase
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
3 Prioritäre Arten im Überblick
3.1 Anzahl Arten
Die Liste der National Prioritären Arten wurde erstmals 2011 erstellt und 2019 und 2025 aktualisiert. Die Liste 2019 war im Vergleich zur Liste 2011 länger: Neue Rote Listen (Eintagsfliegen, Steinfliegen und Köcherfliegen; Prachtkäfer, Bockkäfer, Rosenkäfer und Schröter, vgl. Tabelle 1) und aktualisierte Rote Listen (z. B. Tagfalter und Widderchen, Gefässpflanzen) haben dazu geführt, dass zusätzliche National Prioritäre Arten dazugekommen sind (BAFU 2019). Die Anzahl National Prioritärer Arten stieg von 3606 auf 3665 Arten (plus 59 Arten bzw. 1,6 %). In der vorliegenden Liste 2025 haben 2999 Arten eine nationale Priorität (Abbildung 2). Das sind 666 Arten weniger als 2019 – und dies, obwohl mit den erstmals erstellten Roten Listen der Laufkäfer, Wildbienen und Singzikaden viele neue National Prioritäre Arten hinzugekommen sind und sich die allgemeine Gefährdungssituation in der Schweiz keineswegs verbessert hat (BAFU und InfoSpecies 2023). Der Rückgang ist auf den Methodenwechsel und die verbesserte Datengrundlage zurückzuführen. Arten der Roten Listen, die in der Schweiz bereits ausgestorben sind (RE) oder für die die Schweiz nur eine Mitverantwortung (V5) hat, wurden nicht mehr in die aktuelle Liste der National Prioritären Arten aufgenommen. Ein Blick auf die Prioritätskategorien der weggefallenen Arten zeigt, dass sich der grösste Teil der V5-Arten, die 2019 noch national prioritär waren, in einer der beiden tiefen Prioritätskategorie 3 und 4 befand. Nur vier Arten (drei Köcherfliegenarten und eine Tagfalterart) waren der obersten Prioritätskategorie zugeteilt. Die bessere Verfügbarkeit von internationalen Verbreitungsdaten über GBIF ermöglichte die zuverlässigere Einteilung in die Verantwortungsklassen. Bei den Pilzen gibt es beispielsweise eine Reduktion der Anzahl National Prioritärer Arten von 933 (2019) auf 469 (aktuelle Liste): Viele Arten wurden bei der Verantwortung mit V5 («Mitverantwortung») eingestuft. Gleichzeitig wurden aber auch wenige Arten neu national prioritär, weil sie einen globalen Gefährdungsstatus erhalten hatten.
Abbildung 2
Veränderung der Anzahl Arten, die als national prioritär eingestuft werden (NPA)
Die Abnahme der Anzahl National Prioritärer Arten 2025 ist auf den Methodenwechsel und die besseren internationalen Datengrundlagen zurückzuführen. Absolute Anzahl Arten für die Jahre 2011, 2019 und 2025
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
3.2 Gefährdungsstatus
Der Anteil National Prioritärer Arten ist in den eigentlichen Gefährdungskategorien «kritisch gefährdet» (CR), «gefährdet» (EN) und «verletzlich» (VU) hoch (Abbildung 3). Die meisten Arten, die nicht national prioritär sind, wurden der Verantwortungsklasse 5 zugeteilt. Rund ein Fünftel der National Prioritären Arten sind «kritisch gefährdet» (CR) (Abbildung 4 links). Ein Drittel ist «gefährdet» (EN). Nur ganz wenige Arten sind «nahezu bedroht» (NT), «nicht gefährdet» (LC), «nicht beurteilt» (NE) oder weisen eine «ungenügende Datengrundlage» (DD) für eine Einschätzung der Gefährdung auf. Diese Verteilung unterscheidet sich von jener der vergangenen Liste (BAFU 2019) (Abbildung 4 rechts). Die Abnahme bei den nicht gefährdeten National Prioritären Arten (LC) zwischen 2019 und 2025 ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Teilendemiten in der Liste 2019 sehr viel Gewicht im Rahmen des damals verwendeten Punktesystems erhalten haben. Arten mit dem Gefährdungsstatus «nahezu bedroht» (NT) sind aus vier Gründen national prioritär: Entweder haben sie einen Endemitenstatus, verfügen über einen internationalen Gefährdungsstatus, sind von Förderungsmassnahmen abhängig (CD) oder die Schweiz beherbergt wichtige Winterbestände (Abbildung 5).
Abbildung 3
Anteil National Prioritärer Arten in den verschiedenen Gefährdungskategorien
Ohne «nicht beurteilte Arten» (NE) und Arten mit «ungenügender Datengrundlage» (DD). Quelle: BAFU und InfoSpecies 2023
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Abbildung 4
National Prioritäre Arten nach Gefährdungsstatus 2025 und 2019
Absolute Anzahl Arten; prozentualer Anteil.
Abbildung 5
National Prioritäre Arten mit Gefährdungsstatus «nahezu bedroht» (NT) nach Einstufungskriterium
Absolute Anzahl NT-Arten (inkl. NT exp: von Expertinnen und Experten beurteilt)
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
3.4 Internationale Verantwortung der Schweiz
Drei Viertel der National Prioritären Arten wurden der Verantwortungsklasse 4 («Verantwortung») zugeteilt (Abbildung 6). Ein Aussterben in der Schweiz hätte zwar Folgen für den Gesamtbestand, die weltweite Gefährdung würde sich jedoch nicht wesentlich erhöhen. Ganz anders sieht dies bei den Arten der anderen drei Verantwortungsk lassen aus, die einen Viertel aller Arten ausmachen. Ein Verschwinden einer Art der Klasse 1 («Alleinige Verantwortung») würde das weltweite Aussterben dieser Art bedeuten. Interessanterweise ist der Anteil bedrohter Arten in dieser Klasse am tiefsten (Abbildung 7). Die Bestände vieler Endemiten sind offenbar noch in einem guten Zustand, was vor allem ihrer Verbreitung in der nivalen, alpinen oder subalpinen Zone zu verdanken ist.
Abbildung 6
Anteil National Prioritärer Arten nach Verantwortungsklassen
Absolute Anzahl Arten; prozentualer Anteil
Abbildung 7
Gefährdungsstatus der National Prioritären Arten nach Verantwortungsklassen
Prozentualer Anteil und absolute Anzahl Arten
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
3.5 Handlungsebenen
Massnahmen auf der «ganzen Landesfläche» leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt. Für 15 % der Arten sind Massnahmen auf dieser Ebene wichtig. 55 % aller National Prioritären Arten benötigen zusätzlich ein funktionierendes Netzwerk aus ökologisch hochwertigen Flächen; sie wurden daher der Handlungsebene «Lebensraumförderung» zugewiesen (Abbildung 8). Dies verdeutlicht, dass der Aufbau einer Ökologischen Infrastruktur von sehr grosser Bedeutung für die Erhaltung der Artenvielfalt in der Schweiz ist. 30 % der National Prioritären Arten benötigt spezifische Massnahmen zur «Artenförderung», weil die Anstrengungen auf den anderen beiden Ebenen nicht ausreichen, um die Bestände zu sichern und zu fördern. Der Anteil Arten, die «kritisch gefährdet» (CR) sind, ist in der Handlungsebene «Artenförderung» am höchsten (Abbildung 9). Arten ohne Gefährdungsstatus (NT, LC, NE, DD) sind vor allem in der Handlungsebene «Ganze Landesfläche» vertreten.
Abbildung 8
Anteil National Prioritärer Arten nach Handlungsebene
Absolute Anzahl Arten; prozentualer Anteil
Abbildung 9
Gefährdungsstatus der National Prioritären Arten nach Handlungsebenen
Prozentualer Anteil und absolute Anzahl Arten
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Bestimmte Organismengruppen weisen einen sehr hohen Anteil von Arten auf (80 % und mehr), die auf Artenförderung angewiesen sind (Abbildung 10). Dazu gehören Amphibien, Fledermäuse und Flechten: · Obwohl seit Jahrzehnten spezifische Schutzmassnahmen für Amphibien ergriffen werden, verlieren einzelne Arten weiterhin ganze Populationen. Es braucht deshalb zusätzliche und artspezifische Weiher in einer besiedelbaren Distanz von bestehenden Vorkommen. Gewisse Arten können in vielen Regionen auch zusammen gefördert werden, so dass nicht für jede einzelne Art ein spezielles Programm erarbeitet werden muss. Viele Kantone haben bereits solche Programme, welche in den kommenden Jahren weitergeführt werden sollten. · Fledermäuse verbringen den Tag in einem sicheren Quartier. Der Schutz und die Förderung bestandesrelevanter Quartiere ist spezifische Artenförderung, weshalb alle Feldermäuse der Handlungsebene «Artenförderung» zugewiesen wurden. Rund die Hälfte der 30 einheimischen Arten nutzt zudem «Flugkorridore» mit nachtdunklen Strukturen. Diese sind meist Bestandteil der Ökologischen Infrastruktur und damit der Lebensraumförderung. Die Jagdlebensräume der meisten Arten betreffen dagegen die Handlungsebene «Ganze Landesfläche». Dies führt dazu, dass für die meisten national prioritären Fledermausarten Massnahmen auf allen drei Handlungsebenen erforderlich sind. · Bei den Flechten leben viele National Prioritäre Arten vorwiegend an Kleinstandorten, die sich erst an alten und dicken Bäumen entwickeln, wie zum Beispiel in tiefen Borkenrissen. Weil solche Bäume im Offenland und im Wald Mangelware sind (und die erfolgreiche Ausbreitung dieser spezialisierten Arten von einem Baum auf einen neuen Baum ein eher seltenes Ereignis zu sein scheint), sind diese Populationen häufig klein und isoliert. Die wichtigsten Massnahmen zur Förderung dieser Arten sind die Identifikation ihrer Vorkommen, die Sensibilisierung der Landbesitzenden und der Bewirtschaftenden, der Schutz der Trägerbäume sowie der Erhalt und die Förderung von potenziellen Nachwuchsbäumen in der näheren Umgebung. Der Anteil Arten, die gezielte Artenförderung benötigen, ist bei den meisten Wirbellosen sehr gering. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Wissen über gezielte Fördermassnahmen ungenügend ist. Das gilt
beispielsweise für die Eintags- und Köcherfliegen. Bei diesen beiden Organismengruppen kommt hinzu, dass die Wasserqualität und die Qualität des Lebensraums die wichtigsten Faktoren sind für das Vorkommen von Arten aus diesen aquatischen Gruppen. Zudem scheint es schwierig zu sein, gezielte Erhaltungsmassnahmen für diese Gruppen vorzuschlagen, da sie im Gegensatz zu anderen Insektengruppen nicht an bestimmte Wirtpflanzen oder Lebensraumstrukturen angewiesen sind. Ferner sind viele Arten schwer nachzuweisen, was die Begutachtung von gezielten Fördermassnahmen aus praktischen Gründen schwierig macht.
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Abbildung 10
Anteil National Prioritärer Arten pro Handlungsebene und Organismengruppe
Prozentualer Anteil. In Klammern: Anzahl NPA in der Organismengruppe. Sonstige: Ruderfusskrebse, Kleinschmetterlinge
Sonstige (6)
Vögel (65)
Säuger (ohne Fledermäuse) (13)
Fledermäuse (22)
Reptilien (13)
Amphibien (13)
Fische und Rundmäuler (54)
Zehnfusskrebse (5)
Nachtgrossfalter und Glasflügler (74)
Tagfalter und Widderchen (75)
Netzflügler (2)
Libellen (24)
Wasserkäfer (1)
Laufkäfer, Sandlaufkäfer (240)
Holzkäfer (116)
Wildbienen (218)
Heuschrecken (36)
Singzikaden (8)
Eintags-, Stein- und Köcherfliegen (187)
Schnecken und Muscheln (94)
Gefässpflanzen (648)
Armleuchteralgen (14)
Moose (376)
Pilze (469)
Flechten (226)
0% 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
Artenförderung (AF) Lebensraumförderung (LF) Ganze Landesfläche (GL)
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
3.6 Dringlichkeit
Für fast einen Fünftel der National Prioritären Arten der Handlungsebenen «Artenförderung» und «Lebensraumförderung» müssen dringend Massnahmen ergriffen werden (498 Arten). Die Dringlichkeit, mit der besonders rasch Massnahmen umgesetzt oder neue geplant werden sollten, unterscheidet sich deutlich zwischen den Handlungsebenen (Abbildung 11). Der hohe Anteil bei der höchsten Dringlichkeit auf der Ebene Artenförderung ist unter anderem auf die vielen Arten zurückzuführen, bei denen nur noch Kleinstpopulationen übrig sind, die es dringend zu sichern gilt (Abbildung 12). Der Anteil kritisch gefährdeter Arten (CR) ist in der obersten Dringlichkeitskategorie am höchsten (Abbildung 13). In absoluten Zahlen zeigt sich praktisch kein Unterschied zur zweithöchsten Kategorie.
Abbildung 11
Dringlichkeit für die Umsetzung von Massnahmen für National Prioritäre Arten in den Handlungsebenen «Artenförderung» (AF) und «Lebensraumförderung» (LF)
Absolute Anzahl Arten; prozentualer Anteil
Abbildung 12
Anteil National Prioritärer Arten der Handlungsebene «Artenförderung», für die Einzelvorkommen gesichert werden müssen
Absolute Anzahl Arten; prozentualer Anteil
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Abbildung 13
Gefährdungsstatus der National Prioritären Arten nach Dringlichkeitskategorie
Prozentualer Anteil und absolute Anzahl Arten
3.7 Bestandsüberwachung
Für einen grossen Teil der National Prioritären Arten sind die bestehenden Überwachungsprogramme genügend (Abbildung 14). Das gilt vor allem für Wirbeltiergruppen mit wenigen Arten und vielen Artenkennenden wie Amphibien, Vögel und Fledermäuse, die über spezifische nationale Monitoringprogramme verfügen (Abbildung 15). Der Kenntnisstand von Bestandsgrösse und Verbreitung ist deshalb beispielsweise bei den Vögeln vergleichsweise gut – hingegen ist er für fast alle Gruppen der Wirbellosen sehr lückenhaft. Da wirbellose Tiergruppen im Vergleich zu Wirbeltieren enorm grosse Artenzahlen aufweisen und es zu wenige Artexpertinnen und -experten gibt, ist ihre Überwachung sehr aufwändig und die Datenlage weist grosse Lücken auf (BAFU und InfoSpecies 2023). Bei fast allen national prioritären Wirbellosen sind verstärkte Anstrengungen zur Bestandsüberwachung nötig. Eine Ausnahme unter den Wirbeltieren bilden die Kleinsäuger und die Reptilien. Besonders bei den Reptilien ist der Kenntnisstand ungenügend, weil es Arten gibt, die schwierig nachzuweisen sind. Das gilt vor allem für Schlangen. Selbst wenn man in einem bestimmten Gebiet gezielt und intensiv sucht, in dem mit grosser Wahrscheinlichkeit noch Tiere leben, wird man bei einigen Arten vielleicht nur alle 15 Jahre einen Nachweis erbringen können. Eine Tendenz würde somit frühestens nach 30 Jahren sichtbar. Massnahmen kommen dann vielfach zu spät. Für alle Roten Listen werden zwar bekannte Vorkommen von bestimmten Arten so weit wie möglich überprüft und dokumentiert, und neue Standorte werden durch ehrenamtliche Mitarbeitende gemeldet. Für eine detaillierte Aussage über die Verbreitung aller Arten in der Schweiz sowie die Entwicklung ihrer Bestände reichen die Ressourcen der Kampagnen, zumindest bei den artenreicheren und noch wenig bekannten Gruppen, jedoch nicht aus. Dafür braucht es weitere, spezifische Untersuchungen.
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
Abbildung 14
Anteil National Prioritärer Arten mit genügender oder ungenügender Bestandsüberwachung
Prozentualer Anteil
Abbildung 15
Einschätzung der National Prioritären Arten bezüglich Bestandsüberwachung
In Klammern: Anzahl Arten pro Organismengruppe. Sonstige: Ruderfusskrebse, Kleinschmetterlinge. Bei einigen Gruppen konnten aufgrund der mangelhaften Datenlagen nur wenige Arten für die NPA evaluiert werden (Wasserkäfer, Netzflügler, Nachtgrossfalter und Glasflügler).
Sonstige (6) Vögel (65) Säuger (ohne Fledermäuse) (13) Fledermäuse (22) Reptilien (13) Amphibien (13) Fische und Rundmäuler (54) Zehnfusskrebse (5) Nachtgrossfalter und Glasflügler (74) Tagfalter und Widderchen (75) Netzflügler (2) Libellen (24) Wasserkäfer (1) Laufkäfer, Sandlaufkäfer (240) Holzkäfer (116) Wildbienen (218) Heuschrecken (36) Singzikaden (8) Eintags-, Stein- und Köcherfliegen (187) Schnecken und Muscheln (94) Gefässpflanzen (648) Armleuchteralgen (14) Moose (376) Pilze (449) Flechten (226) 0% 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
4 Anhang Liste der National
Prioritären Arten www.bafu.admin.ch > Thema Biodiversität > Vollzugshilfen > National Prioritäre Arten und Lebensräume
Liste der National Prioritären Arten der Schweiz Vollzugshilfe UV-2558
5 Literatur
Alle gültigen Rote-Listen-Publikationen: Siehe BAFU und InfoSpecies 2023, S. 54-55
BAFU (2011): Liste der National Prioritären Arten. Arten IUCN Standards and Petitions Committee (2022): mit nationaler Priorität für die Erhaltung und Förderung, Guidelines for Using the IUCN Red List Categories and Stand 2010. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt- Criteria. Version 15.1. Prepared by the Standards and Vollzug Nr. 1103: 132 S. Petitions Committee.
Bundesrat (2012): Strategie Biodiversität Schweiz. 89 S. Stucki P., Zaugg B. (2011): Aktionsplan Flusskrebse Schweiz. Artenförderung von Edelkrebs, Dohlenkrebs BAFU (2019): Liste der National Prioritären Arten und und Steinkrebs. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt- Lebensräume. In der Schweiz zu fördernde prioritäre Vollzug Nr. 1104: 61 S. Arten und Lebensräume. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1709: 99 S. Tschudin P., Eggenberg S., Fivaz S., Jutzi M., Sanchez A., Schnyder N., Senn-Irlet B., Gonseth Y. (2017): BAFU (Hrsg.) (2023): Biodiversität in der Schweiz. Endemiten der Schweiz – Methode und Liste. Im Auftrag Zustand und Entwicklung. Bundesamt für Umwelt, Bern. des Bundesamts für Umwelt (BAFU), Bern. Die Liste wird Umwelt- Zustand, Nr. 2306: 95 S. laufend aktualisiert.
BAFU und InfoSpecies (Hrsg.) (2023): Gefährdete Arten und Lebensräume in der Schweiz. Synthese Rote Listen. Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bern, und InfoSpecies, Schweizerisches Informationszentrum für Arten, Neuchâtel. Umwelt-Zustand, Nr. 2305: 58 S.
Forum Biodiversität Schweiz (Hrsg.) (2022): Die Schweiz wird immer eintöniger. In: 20 Jahre Biodiversitätsmonitoring Schweiz BDM. Sonderheft zu HOTSPOT 46. S. 18-19.
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InfoSpecies (2023): Gefährdete Arten – Erläuterungen zu den Kriterien der IUCN und den Roten Listen der Schweiz. www.infospecies.ch