Quelle

Entsorgungstabelle Bauabfälle

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Entsorgungstabelle Bauabfälle (Boden, Aushub, Rückbaumaterial)

1 Einsatzzweck des vorliegenden Formulars (Zutreffendes ankreuzen)

ο a) Entsorgungskonzept: Dieses Formular enthält Angaben über die geplante Entsorgung sämtlicher Bauabfälle. Es wird im Baubewilligungsverfahren vor Baubeginn erstellt und der Bewilligungsbehörde eingereicht. Anmerkung: Bei kleineren und wenig komplexen Projekten kann das vorliegende Formular als vollständiges Entsorgungskonzept verwendet werden. Bei grösseren und komplexeren Projekten ist ein Bericht Entsorgungskonzept zu erstellen. In diesem Fall dient das vorliegende Formular als Zusammenfassung des Berichts.

ο b) Entsorgungsnachweis: Dieses Formular enthält Angaben zur effektiv durchgeführten Entsorgung sämtlicher Bauabfälle. Es wird nach Abschluss der Bauarbeiten erstellt.

2 Beteiligte

Bauherrschaft Projektverfasser/Bauherrschaftsvertretung

Adresse Adresse

Kontaktperson Kontaktperson

Telefon Telefon

E-Mail E-Mail

Fachperson Schadstoffermittlung/Entsorgung Unternehmung (sofern bereits bekannt)

Adresse Adresse

Kontaktperson Kontaktperson

Telefon Telefon

E-Mail E-Mail

3 Bauobjekt

Adresse Grundbuch-/Parzellen-Nr.

Art des Bauvorhabens (Umbau, Rückbau, Neubau)

Baujahr der vom Umbau/Rückbau betroffenen Bauten

4 Termine

Baubeginn Endtermin (voraussichtlich)

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5 Belastungshinweise/Schadstoffermittlung

Bei Verdacht auf Belastungen ist als Grundlage für das Entsorgungskonzept eine Schadstoffermittlung durch eine Fachperson durchzuführen. Dies gilt, falls folgende Fragen mit «JA» beantwortet werden müssen. Die entsprechenden Untersuchungsberichte sind beizulegen. Insbesondere sind für alle belasteten Materialien die vollständigen Laborberichte beizulegen.

5.1 Bei Rück- und Umbauten Gibt es Hinweise auf invasive Neophyten gemäss Anhang 2

Haben die betroffenen Bauten Baujahr vor 1990 der Freisetzungsverordnung (FrSV)? (= Hinweis auf Bauschadstoffe)? JA   NEIN JA   NEIN

5.4 Bei allen Bauvorhaben

5.2 Bei Aushub von Untergrundmaterial Gibt es weitere Hinweise auf Belastungen der Bauabfälle

Ist der Projektperimeter im Kataster (z. B. optische, geruchliche Hinweise, Kenntnis von Nachbargrundder belasteten Standorte (KbS) eingetragen? stücken, historische Kenntnisse, frühere Untersuchungen, JA   NEIN Erfahrungen früherer Projekte etc.)? JA   NEIN

5.3 Beim Abtrag von Boden

Gibt es für den Boden im Projektperimeter Hinweise auf Wenn ja, welche? chemische Belastungen des Bodens: Existiert ein Eintrag in einem entsprechenden kantonalen Register, Prüfperimeter o. ä.? Können folgende Ursachen zu einer Belastung des Bodens geführt haben: unmittelbare Nähe zu Bahntrassee, Autobahn, Rebberg, Schrebergarten, Schiessplatz, korrosionsgeschützter ­Metall­konstruktion (Brücke, Strommasten etc.)? JA   NEIN

6 Unterschrift Bauherrschaft

a) Entsorgungskonzept: Die Bauherrschaft bestätigt, dass die Trennung und die Entsorgung der Bauabfälle gemäss beiliegendem Konzept erfolgen werden. b) Entsorgungsnachweis: Die Bauherrschaft bestätigt, dass die Entsorgung gemäss beiliegenden Angaben erfolgt ist.

Ort/Datum

Unterschrift Bauherrschaft

7 Freigabe Behörde

Ort/Datum

Unterschrift Behörde

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Abfallkategorien, Mengen und Entsorgungsmengen Entsorgungswege Vor Baubeginn, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens, sind die Entsorgungsmengen zu schätzen und in die Materialtrennung Spalten «Menge» einzutragen (entweder als m3 fest, m3 Die untenstehenden Abfallkategorien sind beim Bauvor- lose oder Tonnen). haben getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die effektiven Ent- Die Auflistung ist nicht abschliessend. Wenn weite- sorgungsmengen anzugeben (entweder als m3 lose oder re Abfallkategorien anfallen, so sind diese am Ende der Tonnen). Tabelle zu ergänzen. Abfallkategorie gemäss VVEA Entsorgungswege A-Material: Abfälle gemäss Anhang 5 Ziffer 1 VVEA z. B. Die VVEA-Vorgaben für die Entsorgung der verschiede- unverschmutztes Aushubmaterial gemäss Anhang 3 Zifnen Abfallkategorien sind in der Spalte «genereller Ent- fer 1 VVEA. sorgungsweg» zusammengestellt. T-Material: schwach verschmutztes Aushubmaterial In der Spalte «Entsorgungsort» sind konkrete Angaben gemäss Anhang 3 Ziffer 2 VVEA zum geplanten/gewählten Entsorgungsort (Anlage, Ort, Firma) zu machen. B-Material: wenig verschmutzte Abfälle gemäss Anhang

5 Ziffer 2.3 VVEA

Falls der konkrete Entsorgungsort noch nicht bekannt ist (weil Entsorgungsarbeiten z. B. noch nicht vergeben), ist E-Material: stark verschmutzte Abfälle gemäss Anhang die Art der Abfallanlage anzugeben (z. B. Deponie Typ B 5 Ziffer 5.2 VVEA. etc.).

Für zugelassene Entsorgungswege vgl. Entsorgungswegweiser auf www.abfall.ch.

Zusätzlich sind die jeweiligen kantonalen Vorgaben zu berücksichtigen.

Verwertungspflicht Abfälle, welche der Verwertung zugeführt werden müssen (z. B. unverschmutztes Aushubmaterial, unverschmutzter Beton etc.), sind in der Spalte «V-Pflicht» mit einem «V» markiert.

Falls bei einem solchen, untenstehend mit einem «V» markierten Abfall keine Verwertung vorgesehen ist, muss eine schriftliche Begründung erfolgen.

Ein entsprechendes Feld für die Begründung der nicht-Verwertung ist am Ende der jeweiligen Tabelle vorhanden.

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1 Unbelastetes/unverschmutztes Material

Abfallart Abfallkategorie gemäss VVEA / LVA-Codes Genereller Entsorgungsweg V-Pflicht Entsorgungsort Menge Menge Menge Details zur Abfallart (Vorgaben gemäss VVEA) (Anlage, Ort, Firma) m3(fest) m3(lose) t

Abgetragener Boden Oberboden Unbelastet 17 05 04 Möglichst vollständige Verwertung als Boden (gemäss V («humose Schicht», Art. 18 VVEA und Vollzugshilfe «Bodenschutz beim i. d. R. 0 – 20 cm) Bauen», Modul «Beurteilung von Boden im Hinblick auf dessen Verwertung»). Wenn Boden aufgrund sei- Unterboden Unbelastet 17 05 04 ner Eigenschaften ungeeignet ist für eine Verwertung: V (i. d. R. ca. 20 – 100 cm) Ablagerung auf einer Deponie gemäss Anhang 5 VVEA.

Ausgehobener Untergrund Aushub- und Unverschmutzt, A-Material 17 05 06 Möglichst vollständige Verwertung gemäss Art. 19 V Ausbruchmaterial VVEA als Baustoff auf Baustellen oder Deponien; als Rohstoff für Herstellung von Baustoffen; für Wiederauffüllung von Materialentnahmestellen; für bewilligte Terrainveränderungen. Falls keine Verwertung möglich: Ablagerung auf Deponie Typ A

Strasse/Belag Ausbauasphalt < 250 mg PAK/kg 17 03 02 gemäss Art. 20 und 52 VVEA V

Strassenaufbruch Nicht gebundene Fundations- 17 01 98 Als Rohstoff für die Herstellung von Baustoffen zu V schichten und stabilisierte verwerten. Falls keine Verwertung möglich: Fundations- und Tragschichten Ablagerung auf Deponie Typ B

Bausubstanz/Gebäude Betonabbruch Unverschmutzter Betonabbruch 17 01 01 Als Rohstoff für die Herstellung von Baustoffen oder als V (U-Beton) Baustoff auf Deponien zu verwerten. Falls keine Verwertung möglich: Ablagerung auf Deponie Typ B Mischabbruch Gemisch aus ausschliesslich 17 01 07 Möglichst vollständig als Rohstoff für die Herstellung V mineralischen Bauabfällen wie von Baustoffen zu verwerten. Falls keine Verwertung Backsteinen, Ziegeln, Mauer- möglich: Ablagerung auf Deponie Typ B werk mit Verputz, Kalksandstein, Beton, Natursteinen etc.

Ziegelbruch (Dachziegel) 17 01 02 V

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Abfallart Abfallkategorie gemäss VVEA / LVA-Codes Genereller Entsorgungsweg V-Pflicht Entsorgungsort Menge Menge Menge Details zur Abfallart (Vorgaben gemäss VVEA) (Anlage, Ort, Firma) m3(fest) m3(lose) t

Weitere Bauabfälle Bauabfälle aus dem Gips 17 08 02 Gipsrecycling, Deponie Typ B Umbau/Rückbau, Gips mit organischen Anteilen 17 08 02 Bausperrgutsortieranlage, Deponie Typ B bzw. Typ E welche keine spezifische (z. B. Schilfrohr) Schadstoffbelastung aufweisen Glas (Glasbruch/Flachglas) 17 02 02 Flachglasrecycling / Deponie Typ B Altholz (Konstruktions-, 17 02 97 ak KVA (ohne Analysen), Altholzfeuerung (Holz aus Ausbau-, Restholz, Holzmöbel), Aussenbereich und von Dachkonstruktionen muss ohne gefährliche Stoffe vorgängig untersucht werden), Recycling (jegliches Holz muss vorgängig untersucht werden) Kunststoffe (sauber, sortenrein) 17 02 03 KVA/Kunststoffrecycling Metalle 17 04 xy (je Recycling/Schmelzwerk nach Metall) Mineralisches Dämmmaterial 17 06 04 Recycling, Deponie Typ B (Steinwolle, Glaswolle ...), ohne Schadstoffe

Brennbares Dämmmaterial (EPS, 17 06 04 KVA XPS, PUR …), ohne Schadstoffe Brennbare Abfälle, die nicht 17 09 98 KVA stofflich verwertbar sind Unsortierte Bauabfälle, 17 09 04 ak Bausperrgutsortieranlage Bausperrgut Begründung Nichteinhaltung Verwertungspflicht: Wenn keine Verwertung der in der Spalte «V-Pflicht» mit einem «V» bezeichneten Abfallkategorien vorgesehen ist, ist dies untenstehend zu begründen:

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2 Belastetes/verschmutztes Material

Abfallart Abfallkategorie gemäss VVEA / LVA-Codes Genereller Entsorgungsweg V-Pflicht Entsorgungsort Menge Menge Menge t Details zur Abfallart Vorgaben gemäss VVEA Anlage, Ort, Firma m3 (fest) m3 (lose)

Abgetragener Boden Oberboden Schwach belastet 17 05 93 Verwertung gemäss Vollzugshilfe «Bodenschutz beim V («humose Schicht», Bauen», Modul «Beurteilung von Boden im Hinblick i.d.R. 0–20 cm) auf dessen Verwertung»). Wenn keine Verwertung möglich: Deponie Typ B oder Verwendung gemäss Anhang 4 VVEA als Rohmaterial für die Zementherstellung. Wenig belastet, B-Material 17 05 96 ak Deponie Typ B Stark belastet, E-Material 17 05 90 akb Deponie Typ E

Mit gefährlichen Stoffen 17 05 03 S Bodenwäsche / Zementwerk / Thermische Behandlung belastet, S-Material Mit Neophyten belastet gemäss Deponie Typ B / E / beim FSKB gemeldete Kiesgruben ­chemischer (und wenn nicht Essigbaum oder Knöterich: auf Belastung intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen)

Unterboden Schwach belastet 17 05 93 Verwertung entweder vor Ort oder an einem Ort mit V (i. d. R. ca. gleichartiger Belastung (vgl. Wegleitung Bodenaus- 20 – 100 cm) hub). Wenn keine Verwertung möglich: Deponie Typ B

Wenig belastet, B-Material 17 05 96 ak Deponie Typ B Stark belastet, E-Material 17 05 90 akb Deponie Typ E

Mit gefährlichen Stoffen 17 05 03 S Bodenwäsche / Zementwerk / Thermische Behandlung belastet, S-Material Mit Neophyten belastet gemäss Deponie Typ B / E / beim FSKB gemeldete Kiesgruben ­chemischer (und wenn nicht Essigbaum oder Knöterich: auf Belastung intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen)

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Abfallart Abfallkategorie gemäss VVEA / LVA-Codes Genereller Entsorgungsweg V-Pflicht Entsorgungsort Menge Menge Menge t Details zur Abfallart Vorgaben gemäss VVEA Anlage, Ort, Firma m3 (fest) m3 (lose)

Ausgehobener Untergrund Aushub- und Schwach verschmutzt 17 05 94 Möglichst vollständig zu verwerten: als Rohstoff für V Ausbruchmaterial (T-Material) hydraulisch oder bituminös gebundene Baustoffe; als Baustoff auf Deponien Typ B-E; als Ersatzrohmaterial für die Herstellung von Zementklinker; auf belasteten Standorten, auf denen das Material anfällt

Wenig verschmutzt, B-Material 17 05 97 ak Bodenwäsche / Zementwerk / Deponie Typ B (V)* Stark verschmutzt, E-Material 17 05 91 akb Bodenwäsche / Zementwerk / Deponie Typ E (V)*

Mit gefährlichen Stoffen belastet, S-Material 17 05 05 S Bodenwäsche / Zementwerk / Thermische Behandlung Mit Neophyten belastet gemäss Deponie Typ B / E / beim FSKB gemeldete Kies­ ­chemischer gruben / Bodenwäsche Belastung

* Im Sinne der allgemeinen Verwertungspflicht nach Art. 12 VVEA ist eine Behandlung auch für belastetes Aushub- und Ausbruchmaterial zu prüfen. Begründung Nichteinhaltung Verwertungspflicht: Wenn keine Verwertung der in der Spalte «V-Pflicht» mit einem «V» bezeichneten Abfallkategorien vorgesehen ist, ist dies untenstehend zu begründen:

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Abfallart Abfallkategorie gemäss VVEA / LVA-Codes Genereller Entsorgungsweg V-Pflicht Entsorgungsort Menge Menge Menge t Details zur Abfallart Vorgaben gemäss VVEA Anlage, Ort, Firma m3 (fest) m3 (lose)

Strasse/Belag Ausbauasphalt > 250 mg und 17 03 01 ak gemäss Art. 52 VVEA

> 1000 mg PAK/kg 17 03 03 S gemäss Art. 52 VVEA

Betonabbruch Schwach verschmutzter Betonabbruch 17 01 01 Verwertung als Rohstoff für Herstellung von V (T-Beton) Baustoffen oder als Baustoff auf Deponien Wenig verschmutzter Beton­abbruch (B-Beton) 17 09 04 ak Bodenwäsche / Zementwerk / Deponie Typ B Stark verschmutzter Beton­abbruch (E-Beton) 17 09 04 ak Bodenwäsche / Zementwerk / Deponie Typ E Betonabbruch, der durch gefährliche Stoffe 17 09 03 S Bodenwäsche/Zementwerk verunreinigt ist (S-Beton) Betonabbruch, der PCB enthält (S-Beton) 17 09 02 S Bodenwäsche/Zementwerk

Schadstoffhaltige Baustoffe Asbesthaltige Abfälle Mineralische Abfälle mit gebundenen Asbest­ 17 06 98 Deponie Typ B bzw. gemäss VVEA-Vollzugshilfeteil fasern (z. B. unzerstörte Materialien aus «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» Asbestzement wie Dach-, Fassadenplatten etc.)

Bauabfälle mit freien oder sich freisetzen- 17 06 05 S Deponie Typ E bzw. gemäss VVEA-Vollzugshilfeteil den Asbestfasern (z. B. abgetragener Fliesen- «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» kleber, Materialien mit schwach gebundenem Asbest etc.) und nicht-mineralische asbesthaltige Abfälle (z. B. Kunststoffbeläge)

Fugendichtungsmas- PCB-haltige Fugendichtungen und Anstriche/ 17 09 02 S < 10 000 mg/kg PCB/CP: KVA sen, Beschichtungen Beschichtungen > 10 000 mg/kg PCB/CP: Sonderabfallverbrennungs- / Anstriche anlage (SAVA)

CP-haltige Fugendichtungen 17 09 03 S Schlacke aus Schlacke aus Gebäuden (Schüttungen in Holz- 17 01 07 Ablagerung (ggf. nach thermischer Behandlung) auf Gebäuden balkendecken, Schlackewände, Schlackestei- 17 09 04 ak Deponie Typ B / Typ E oder KVA ne etc.) 17 09 03 S

Teerkork und andere PAK-haltige Korkdämmungen, Dachpappen, 17 03 03 S KVA, Zementwerk, thermische Verwertung brennbare teerhalti- Dichtungsbahnen, Kleber, Fugendichtungen, bzw. (Dachpappen und Dichtungsbahnen nicht als ge Baustoffe Anstriche/Beschichtungen 17 06 03 S Monoabfall anliefern) (Teerkork)

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Abfallart Abfallkategorie gemäss VVEA / LVA-Codes Genereller Entsorgungsweg V-Pflicht Entsorgungsort Menge Menge Menge t Details zur Abfallart Vorgaben gemäss VVEA Anlage, Ort, Firma m3 (fest) m3 (lose)

Holz mit Problematische Holzabfälle (mit Holschutz- 17 02 98 S KVA, Zementwerk Schadstoffen mitteln behandelt oder halogen-organisch beschichtet oder mit Blei-Anstrich, z. B. Holz aus dem Aussenbereich und Eisenbahnschwellen)

Schadstoffhaltige FCKW-, HFKW- oder HFCKW-haltige Dämm- 17 06 03 S KVA (nach möglichst zerstörungsfreiem Rückbau). Dämmstoffe stoffe, insbes. Sandwichplatten aus PUR und Falls nicht direkt verbrennbar: Behandlung bei einem Phenolharzschaum, Dämmungen von stationä- bewilligten Entsorgungsunternehmen ren Kühlanlagen, Rohrdämmungen aus PUR Metall mit PCB-, PAK- oder schwermetallhaltige Korro- 17 09 02 S Kleinere Bauteile ohne vorgängige Analyse ins Recyschadstoffhaltigem sionsschutzanstriche 17 04 09 S cling/Schmelzwerk. Analyse bei grossen Bautei- Anstrich len gemäss VVEA-Vollzugshilfeteil «Ermittlung von Schadstoffen». Bei > 2 g PCB/Tonne muss die Beschichtung vorgängig entfernt werden.

Sportplatzbeläge vor elastische Sport- und Leichtathletikbahnen und 17 02 03 Thermische Entsorgung gemäss Hg-Analyse in KVA, 1994 Kunstrasen 17 02 04 S Zementwerk oder andere bewilligte Anlage

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3 Geräte und Installationen

Abfallart Abfallkategorie gemäss VVEA / LVA-Codes Genereller Entsorgungsweg V-Pflicht Entsorgungsort Menge Menge Menge t Details zur Abfallart Vorgaben gemäss VVEA Anlage, Ort, Firma m3 (fest) m3 (lose)

Geräte und Installationen Geräte und Installa- Heizungs-, Lüftungs-, Klima-Installationen Metall: Recycling / Brennbares: KVA tionen (mit oder ohne Elektro-Installationen/Geräte 16 02 x (je nach Die elektrischen Geräte sind gemäss den Vor- Schadstoffe) Anwendung) gaben der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und Elektro-Installationen vor 1986: PCB-hal- 16 02 09 / 10 S elektronischer Geräte (VREG) zu entsorgen. tige Vorschaltgeräte / Transformatoren / Kondensatoren Bei Schadstoffhinweisen ist die Entfernung/ Entsorgung dieser Geräte/Installationen mit einer Geräte, die Asbest enthalten 16 02 12 S Fachperson zu klären. Weitere mögliche schadstoffhaltige 16 02 x oder 17 04 x Bauteile: oder andere Die fachgerechte Entsorgung radioaktiver Quecksilber in Schaltern, Thermometern (je nach Anwen- Materialien ist in der Wegleitung Radiologische und Leuchtmitteln; dung / Belastung) Altlasten in Liegenschaften des BAG geregelt. schwermetallhaltige Batterien/Akkus; radioaktive Brandmelder, Schalter mit radioaktiver Leuchtfarbe, Keramikplatten mit radioaktiver Glasur

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4 Weitere Materialien

Abfallart Abfallkategorie gemäss VVEA / LVA-Codes Genereller Entsorgungsweg V-Pflicht Entsorgungsort Menge Menge Menge t Details zur Abfallart Vorgaben gemäss VVEA Anlage, Ort, Firma m3 (fest) m3 (lose)

Weitere Materialien