Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Berechnung von Schäden bei Fischsterben in Fliessgewässern

BAFU 8395sOvSM2iW · Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Vom 10. Aug. 2020

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bafu-ofev-ufam/8395sovsm2iw/de/berechnung-von-schaden-bei-fischsterben-in-fliessgewassern

Abgerufen am 2. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Quelle

Berechnung von Schäden bei Fischsterben in Fliessgewässern

2020 | Umwelt-Vollzug Biodiversität

Berechnung von Schäden bei Fischsterben in Fliessgewässern Grundlage und Vorgehen

2020 | Umwelt-Vollzug Biodiversität

Berechnung von Schäden bei Fischsterben in Fliessgewässern Grundlage und Vorgehen

Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU Bern, 2020

Impressum Rechtliche Bedeutung Zitierung Diese Publikation ist eine Vollzugshilfe des BAFU als BAFU (Hrsg.) 2020: Berechnung von Schäden bei Aufsichtsbehörde und richtet sich primär an die Fischsterben in Fliessgewässern. Grundlage und Vorgehen. Vollzugsbehörden. Sie konkretisiert die Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1912: 30 S. bundesumweltrechtlichen Vorgaben (bzgl. unbestimmten Rechtsbegriffen und Umfang/Ausübung des Ermessens) und Gestaltung soll eine einheitliche Vollzugspraxis fördern. Berücksichtigen Cavelti AG, Marken. Digital und gedruckt, Gossau die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform Titelbild vollziehen; andere Lösungen sind aber auch zulässig, sofern M. Roggo sie rechtskonform sind. PDF-Download Herausgeber www.bafu.admin.ch/uv-1912-d Bundesamt für Umwelt (BAFU) Eine gedruckte Fassung kann nicht bestellt werden. Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Diese Publikation ist auch in französischer und italienischer Sprache verfügbar. Die Originalsprache ist Deutsch. Autoren Pascale Steiner (pèsch viv), Christof Elmiger (FORNAT), © BAFU 2020 Diego Dagani (BAFU)

Begleitgruppe Hans-Peter Jermann (Amt für Umwelt und Energie, Kanton Basel-Stadt), Daniel Zopfi (Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen, Kanton Basel-Landschaft), David Bittner (Sektion Jagd und Fischerei, Kanton Aargau), Andreas Hertig (Fischerei- und Jagdverwaltung, Kanton Zürich), Christophe Noël (Service de la faune, des forêts et de la nature, Canton de Neuchâtel), Stefan Gerster (Amt für Wald, Jagd und Fischerei, Kanton Solothurn), Frédéric Hofmann (Section chasse, pêche et surveillance, Canton de Vaud), Philipp Amrein (Abteilung Natur, Jagd und Fischerei, Kanton Luzern), Tiziano Putelli (Ufficio della caccia e della pesca, Cantone Ticino)

Rechtliche Begleitung Salome Sidler (BAFU), Marion Zumoberhaus (BAFU)

6.1 Aufwand Schadensuntersuchung und -berechnung

Die Schadensermittlung beinhaltet nebst den Aufnahmen vor Ort, wie das Abfischen, das Einsammeln toter Fische, der Wasseranalyse etc., auch einen grossen Teil an Arbeit im Büro. Die Ermittlung der Kosten des Schadens und der Wiederherstellungsmassnahmen sind zu berechnen respektive zu planen. Dabei können die Stunden sowohl für die Arbeiten vor Ort wie auch die Bürostunden rapportiert und in Rechnung gestellt werden.

6.2 Fischereilicher Ertragsverlust

6.2.1 Allgemeines Vorgehen

Der fischereiliche Ertragsverlust entspricht der Differenz zwischen maximalem und vermindertem Ertragsvermögen während des gesamten Regenerationszeitraums (vom Zeitpunkt des Fischsterbens bis zur vollständigen Erholung des Fischereiertrags).

Die Berechnung dieser theoretischen Schadensgrösse beinhaltet somit fünf wesentliche Grundschritte:

1 Abschätzung des maximalen Ertragsvermögens (Ausgangszustand vor dem Fischsterben)

2 Abschätzung des verminderten Ertragsvermögens zur Schadenszeit (Zustand unmittelbar nach dem

Fischsterben)

3 Abschätzungen dazu, auf welche Weise und wie schnell sich das Ertragsvermögen erholen wird

4 Summierung des jährlich abnehmenden Ertragsverlustes während der Regenerationszeit

5 Finanzielle Bewertung des Fischereiertrags bzw. Ertragsverlustes

Die nachfolgend beschriebene und im Office-Tool verwendete Methode zur Abschätzung der ersatzpflichtigen Ertragsverluste verfolgt folgendes Ziel: Verantwortliche Fachleute sollen mit verhältnismässigem Aufwand einen realistischen und nachvollziehbaren Schätzwert des fischereilichen Ertragsverlusts festlegen können. Zu diesem Zweck wurde aus der bisherigen «Methode Roth» ein vereinfachtes Verfahren abgeleitet.

6.2.2 Maximales Ertragsvermögen

Das maximale Ertragsvermögen orientiert sich nicht direkt am tatsächlich realisierten Fangertrag, sondern am theoretisch möglichen Maximalertrag (Kapitel 4.4). Dieses Ertragsvermögen kann entweder mithilfe der Bonitierungsmethode anhand von Lebensraumeigenschaften abgeschätzt (Kapitel 5.2.6) oder aus Daten zum Fischbestand abgeleitet werden (z.B. anhand von Daten früherer Abfischungen, neuer Abfischungen in passenden Referenzstrecken oder auf der Basis von Zählungen toter Fische; vgl. Kapitel 5.2.3, 5.2.4 und 5.2.5).

Im Modell des fischereilichen Ertragsvermögens ersetzt der Fang durch Fischer ein Stück weit die natürlichen Abgänge eines lokalen Fischbestandes (kompensatorische Mortalität). So gesehen ist das maximale Ertragsvermögen nicht nur von verschiedenen Umweltfaktoren abhängig, sondern auch vom Ausmass der Befischung. Auf Basis von Modellberechnungen für Forellen (Staub, 1985) leitet Roth (1985) für Edelfischgewässer unter maximaler Befischungsintensität ein Verhältnis von Fisch-Biomasse zu jährlichem Ertragsvermögen von rund 3:1 her. Nachfolgend wird vereinfachend angenommen, dass dieses Verhältnis auch

Berechnung von Schäden bei Fischsterben in Fliessgewässern © BAFU 2020 23

für alle weiteren Fischarten ausreichend zutrifft. Das maximale jährliche Ertragsvermögen macht in einem gesunden Fischbestand demnach generell rund ein Drittel des Gesamtbestandes (Biomasse) aus. Falls für ein spezifisches Gewässer genauere Daten zum maximalen Ertragsvermögen vorliegen, so können daraus genauere, an die lokale Situation angepasste Zahlenverhältnisse abgeleitet werden.

6.2.3 Vermindertes Ertragsvermögen

Das verminderte Ertragsvermögen nach einem Fischsterben wird aus Bestandesschätzungen im Rahmen der Schadensuntersuchung (Kapitel 5.2) abgeleitet. Dazu werden die betroffenen Gewässerabschnitte am besten stellenweise abgefischt. Für die Schätzung des verminderten Ertragsvermögens wird dasselbe Verhältnis von Gesamtbestand zu jährlichem Ertragsvermögen angenommen, wie es für die Berechnung des maximalen Ertragsvermögens zur Anwendung kommt (siehe oben).

6.2.4 Erholung des fischereilichen Ertragsvermögens

Das ursprüngliche, maximale Ertragsvermögen ist erst dann wiederhergestellt, wenn nach einem Fischsterben nicht nur die Biomasse, sondern auch der Altersaufbau der vorkommenden, fischereilich nutzbaren Arten dem ursprünglichen Zustand entspricht. Die Dauer der Regeneration von Lebensraum und Fischbestand ist nicht nur von der Ursache des Fischsterbens abhängig, sondern von vielen weiteren lokalen Faktoren wie lokalen Anpassungen der Fischarten, der Vernetzung mit unbeschädigten Gewässerabschnitten und auch von allfälligen Wiederherstellungs- oder Besatzmassnahmen nach dem Fischsterben. Daher können an dieser Stelle für die Festlegung der Erholungszeit keine allgemeinen Richtwerte angegeben werden. Die Dauer der Regeneration wird am besten anhand von gemachten Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen abgeschätzt. Diese Einschätzung hat grossen Einfluss auf die weitere Abschätzung des Ertragsverlustes und ist darum mit grösstmöglicher Sorgfalt durchzuführen.

Für die Berechnung des fischereilichen Ertragsvermögens sind die Erholungszeiten von denjenigen Fisch- oder Krebsbeständen massgebend, deren Fang für die lokale Fischerei auch tatsächlich erlaubt ist. Das stark gefährdete Bachneunauge mit durchschnittlich siebenjähriger Reifezeit bis zur Fortpflanzung hat eine wesentlich längere Regenerationszeit als die ebenfalls vorkommende Bachforelle. Für die Berechnung des fischereilichen Ertragsvermögens wäre in diesem Fall aber die Erholungszeit des Forellenbestandes massgebend (Bachneunaugen dürfen aufgrund des Schutzstatus fischereilich nicht genutzt werden).

6.2.5 Summierung des Ertragsverlustes während der Regenerationszeit

In den meisten Fällen wird man davon ausgehen müssen, dass es mehrere Jahre dauert, bis sich der Bestand an Fischen und Krebsen so weit erholt hat, dass das fischereiliche Ertragsvermögen wieder dem Ausgangszustand entspricht. Während dieser Erholungszeit verbessert sich das Ertragsvermögen von Jahr zu Jahr und der zu vergütende Schaden nimmt parallel dazu ab. Der gesamte ersatzpflichtige Ertragsverlust besteht aus der Summe der jährlich kleiner werdenden Verminderung im Ertragsvermögen.

Es gibt viele unterschiedliche Ansätze, das Wachstum von Fischpopulationen bzw. des davon abhängigen fischereilichen Ertragsvermögens zu modellieren. Die Verwendung solcher Modelle bedingt aber, dass das jährliche Wachstum, die Sterblichkeit und der Reproduktions- oder Besatzerfolg gut abgeschätzt werden können und dass entweder keine Zu- und Abwanderung stattfindet oder aber diese Wanderung ebenfalls befriedigend simuliert werden kann.

Einfachheitshalber wird im Folgenden bewusst darauf verzichtet, ein solches Populationsmodell einzuführen. Es ist unseres Erachtens nicht möglich, die verschiedenen Einflussfaktoren für die unterschiedlichen, befischbaren Arten genau genug abzuschätzen, um damit einen nennenswerten Gewinn an Information und Genauigkeit zu erzielen. Wir empfehlen daher, für die Regeneration der Altersstruktur und Biomasse einen linearen Verlauf

Berechnung von Schäden bei Fischsterben in Fliessgewässern © BAFU 2020 24

anzunehmen: Im Fall einer zehnjährigen Regeneration würde also die Bestandes-Biomasse pro Jahr um einen Zehntel zunehmen, im Fall einer dreijährigen Erholungszeit jeweils um einen Drittel etc.

Mit diesem linearen Ansatz wird die Berechnung des Ertragsvermögens einfacher und transparenter. Im Vergleich mit S-förmig verlaufenden (sigmoiden) Regenerationsmodellen aus anderen Publikationen führt der lineare Ansatz zu Beginn der Regenerationszeit zu höheren, gegen Ende zu niedrigeren Bestandesgrössen (Abb. 4). Über mehrere Jahre betrachtet, fällt der Ertragsverlust (Differenz zwischen maximalem Ertragsvermögen und dem verminderten bzw. regenerierten Ertragsvermögen) um rund 5 bis 10 Prozent höher aus als in den zwei Sförmigen Modellen, die in diesem Vergleich verwendet wurden (Tab. 1). Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass auch die verschiedenen S-förmigen Regenerationsmodelle die Realität nicht zwingend besser abbilden. Sie vernachlässigen wichtige Einflussfaktoren wie zum Beispiel Zu- und Abwanderung oder langfristige Lebensraumschädigungen, welche die Regeneration um mehrere Jahre beschleunigen oder verlängern können.

Für eine vertrauenswürdige Abschätzung des Ertragsverlustes ist darum in erster Linie die korrekte Abschätzung des Regenerationszeitraums ausschlaggebend (Kapitel 6.2.4), und nicht die Form der Regenerationskurve.

Abbildung 4 Darstellung des S-förmigen Verlaufs der Erholung eines isolierten Forellenbestandes während sechs bis sieben Jahren nach verschiedenen Modellen zur Berechnung des Populationsaufbaus aus Roth (1985) und Staub (1985) bzw. einem Modellansatz aus Courtoisier und Gaubert (2014). Ebenfalls eingezeichnet ist die Linie eines linearen Erholungsverlaufs.

Berechnung von Schäden bei Fischsterben in Fliessgewässern © BAFU 2020 25

Tabelle 1 Vergleich des Ertragsverlustes (EV; in Prozent des Ausgangszustandes, d. h. des maximalen Ertragsvermögens) zwischen den Sförmigen Regenerationsmodellen mit sechs bzw. siebenjähriger Regenerationszeit und einer linearen Regeneration. R0 bis R7 bezeichnen die einzelnen Jahre der Regeneration.

Modell R0 R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 Total EV Abweichung in % Aus Courtoisier 2014 100% 95% 70% 40% 20% 5% 0% 330% Linear 6 Jahre 100% 83% 67% 50% 33% 17% 0% 350% +6% Aus Roth 1985 S. 26 100% 100% 92% 47% 16% 5% 1% 0% 361% Linear 7 Jahre 100% 86% 71% 57% 43% 29% 14% 0% 400% +11%

6.2.6 Finanzielle Bewertung des Ertragsverlustes

Für die Berechnung des finanziellen Wertes des fischereilichen Ertragsverlustes wird dieser mit dem Kilogrammpreis pro Fischart multipliziert. Bis anhin hat jeder Kanton seine eigenen Preistabellen verwendet, und oft wurden dabei nur die fischereilich am meisten genutzten Arten wie die Salmoniden, Barsch, Hecht etc. berücksichtigt. Weitere, ebenfalls geniessbare Arten wie zum Beispiel Barbe, Karpfen oder Wels wurden kaum je verrechnet. Da der Verlust des Ertragsvermögens dieser Arten bei einem Fischsterben aber auch geltend gemacht werden kann, sollen sie künftig in der Schadensberechnung ebenfalls berücksichtigt werden. Im Anhang 1 findet sich eine Preistabelle mit vier Kategorien von befischbaren Arten, wonach sich die Kantone richten können. Die Tabelle ist nicht bindend, sie kann aber helfen, dass die Schäden gesamtschweizerisch einheitlicher berechnet werden.

6.3 Wiederherstellungsmassnahmen

Die Wiederherstellungsmassnahmen beinhalten sowohl Büro- als auch Feldarbeiten. Dabei können die Stunden für die Arbeiten vor Ort (z.B. Umsiedlung von Fischen, Ausbaggern der Gewässersohle etc.) wie auch die Bürostunden rapportiert und in Rechnung gestellt werden. Im Falle von Besatzmassnahmen können die Kosten der Besatzfische geltend gemacht werden. Dazu werden aber im Gegensatz zur Berechnung des Ertragsverlustes keine Preisempfehlungen pro Fischart abgegeben, da die Kantone entweder eigene Fischzuchten führen oder lokale Lieferanten berücksichtigen und die entsprechenden Preise bekannt sind.

Berechnung von Schäden bei Fischsterben in Fliessgewässern © BAFU 2020 26

7 Office-Tool

7.1 Zielsetzung

Im Rahmen dieser Publikation wurde ein Schadensformular entwickelt, das die Schadensberechnung im Rahmen von Fischsterben am Computer vereinfacht und zudem auch ein rasches Ausfüllen der jährlichen Bundesstatistik erlaubt.

Als Basis-Software wurde Excel 2010 ausgewählt, weil diese Software momentan weit verbreitet und der Zielgruppe von Anwendern in der Bedienung vertraut ist. Ausserdem ist es möglich, dass die Kantone verschiedene Formulare unkompliziert auf eigene Bedürfnisse anpassen oder weiterentwickeln können.4

Die Diskussionen in der Begleitgruppe haben gezeigt, dass die verschiedenen Kantone bei der Erfassung von Schäden durch Fischsterben sehr unterschiedlich vorgehen und darum die Ansprüche an das Office-Tool weit auseinandergehen. Die entwickelte Lösung stellt einen Minimalstandard dar, der den Benutzern grösstmögliche Freiheiten bei der Wahl der Mittel lässt (z.B. Anzahl und Methode der Bestandeserhebungen) und auf diese Weise möglichst für alle Kantone verwendbar ist. Das Office-Tool ist also nicht auf eine höchstmögliche Automatisierung ausgerichtet, sondern auf einen bestmöglichen Kompromiss zwischen Flexibilität und Komfort.

7.2 Grundaufbau des Office-Tools

Das Office-Tool beinhaltet vier Excel-Dateien mit unterschiedlichen Werkzeugen. Inhalt und Zweck der verschiedenen Dateien sind in nachfolgender Tabelle 2 erläutert.

7.3 Vorgesehener Arbeitsablauf / Workflow

Falls Sie zum ersten Mal mit dem Werkzeug arbeiten, machen Sie sich zunächst mit den Formularen vertraut. Lesen Sie die Kurzanleitung und probieren Sie verschiedene Funktionen in Ruhe aus.

Die nachfolgende, nummerierte Liste zeigt beispielhaft die wichtigsten Grundschritte, die bei jeder Schadenserfassung einzuhalten sind.

1 Erstellen Sie eine Sicherheitskopie der Datei A_Schadensformular.xlsx (zum Schutz bereits erfasster

Daten, oder damit Sie die Original-Vorlage bzw. fälschlicherweise überschriebene Formeln jederzeit wiederherstellen können.

2 Grunderfassung in der Datei A_Schadensformular.xlsx

a. Kopieren Sie das Schadensformular (entweder die leere Version oder aber das bereits ausgefüllte Tabellenblatt eines ähnlichen Falls). b. Füllen Sie das Schadensformular von oben nach unten aus. i. Nutzen Sie dabei die Hilfshinweise in Spalte A (bei Bedarf ein- und ausklappbar). ii. Nutzen Sie die Möglichkeit, in Spalte Q eigene Bemerkungen zu erfassen (zum Beispiel, wenn Sie provisorische Werte einfüllen oder Datenquellen näher bezeichnen wollen).

4 An dieser Stelle ein wichtiger Ratschlag: Bitte führen Sie penibel Protokoll über alle wichtigen Anpassungen, die Sie vornehmen. Es ist möglich, dass einmal eine neue Version des Office-Tools erscheinen wird und Sie dann gezwungen sein könnten, Ihre Anpassungen zu wiederholen.

Berechnung von Schäden bei Fischsterben in Fliessgewässern © BAFU 2020 27

3. Kontrolle: Die Ergebnisse dürfen auf keinen Fall unkontrolliert weitergegeben/veröffentlicht werden. Nehmen Sie darum zum Schluss einen Taschenrechner in die Hand und überprüfen/plausibilisieren Sie wichtige Zwischen- und Schlussresultate.

Tabelle 2 Aufbau und Inhalt der Office-Tool-Dateien

Datei Tabellenblätter Zweck A_Schadensformular.xlsx Kurzanleitung Kurzanleitung zur Verwendung der Datei.

Schadensformular Hauptformular zur Schadenserfassung. Pro Schadensfall ist ein solches Formular

  • Formular A auszufüllen (Tabellenblatt kopieren und neu benennen). Das Schadensformular ist

  • Formular B unterteilt in mehrere Teil-Formulare. Wo nötig werden die einzugebenden Dateien im

  • Zusammenfassung Einzelfall konkretisiert.

BAFU-Statistik Berichterstattungsformular: Auf diesem Formular können Ende Jahr mit wenig Aufwand alle nötigen Eckdaten der verschiedenen Fischsterben zusammengezogen und ans BAFU weitergeleitet werden.

Impressum Angaben über der Autoren

B_Bestandesaufnahme.xlsx Kurzanleitung Kurzanleitung zur Verwendung der Datei.

Bestandesaufnahme Hilfsformular zur Berechnung der mittleren Fischpreise und der Fischdichten (Ind./100 m bzw. Biomasse/100 m) eines Abschnittes. In einfachsten Fällen (nur eine Fischart, kurzer Abschnitt) kann auf das Ausfüllen dieses Formulars verzichtet werden. In komplexen Fällen ist es sinnvoll, mehrere Abschnitte separat zu erfassen. Die Ergebnisse der einzelnen Abschnitte sind dann ins Hauptformular zu übertragen. Wo nötig werden die einzugebenden Dateien im Einzelfall konkretisiert.

Impressum Angaben über der Autoren

C_Besatzberechnung.xlsx Kurzanleitung Kurzanleitung zur Verwendung der Datei.

Besatzberechnung Hilfsformular zur Abschätzung der notwendigen Anzahl Besatzfische und entsprechender Kosten nach Methodik Roth (1985).

Impressum Angaben über der Autoren

D_Hilfsschätzer.xlsx Kurzanleitung Kurzanleitung zur Verwendung der Datei. Hilfsschätzer Hilfsschätzer zur Umrechnung von Bonitierungsdaten bzw. Ertragsvermögen in Bestandesdichten (falls z.B. keine anderen Bestandeserhebungen vorgenommen werden können). Wo nötig werden die einzugebenden Dateien im Einzelfall konkretisiert.

Impressum Angaben über der Autoren

Berechnung von Schäden bei Fischsterben in Fliessgewässern © BAFU 2020 28

8 Literatur

Arlinghaus R. 2004: Angelfischerei in Deutschland – Huet M. 1964: The evaluation of the fish productivity in eine soziale und ökonomische Analyse. Leibniz- fresh waters (The coefficient of productivity k). Verh. Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei. Internat. Verein. Limnol. 15: 524–528. Bericht des IGB Heft 18/2004. Jungwirth M., Haidvogl G., Moog O., Muhar S., BAFU 2018: Nachhaltiger Fischbesatz in Schmutz S. 2003: Angewandte Fischökologie an Fliessgewässern. Rahmenbedingungen und Fliessgewässern. Wien: Facultas. Grundsätze. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt- Wissen Nr. 1823: 42 S. Kennedy R.J., Rosell R., Hayes J. 2012: Recovery patterns of salmonid populations following a fish kill BAFU: Rote Liste der Fische und Rundmäuler 2020, event on the River Blackwater, Northern Ireland. Bundesamt für Umwelt, Bern. In Vorbereitung (Stand Fisheries Management and Ecology 19 (3): 214–23. Juli 2017). doi:10.1111/j.1365-2400.2011.00819.x.

Cairns J., Dickson K.L. 1977: Recovery of streams and Kirchhofer A., Breitenstein M., Büttiker B. 2007: La spills of hazardous materials. In: Recovery and pêche électrique – Théorie et pratique, WFN Wasser Restoration of Damaged Ecosystems. University of Fisch Natur. Virginia Press, Charlottesville: 24–42. Labay A.A., Buzan D. 1999: A Comparison of Fish Kill Courtoisier P., Gaubert H. 2014: Analyse d’une Counting Procedures on a Small, Narrow Stream. méthode d’évaluation d’un dommage North American Journal of Fisheries Management, environnemental : la méthode ressource-ressource 19:1, 209–214. européenne. Nr. 104. Commissariat Général au Développement Durable. Niemi G.J., DeVore P.W., Detenbeck N.E., Taylor D., Lima A., Pastor J., Yount J.D., Naiman R.J. 1990: Detenbeck N.E., Naomi E., DeVore P.W., Niemi G.J., Overview of case studies on recovery of aquatic Lima A. 1992: Recovery of temperate-stream fish systems from disturbance. Environmental communities from disturbance: a review of case management 14 (5): 571–587. studies and synthesis of theory. Environmental Management 16 (1): 33–53. Polli F. 2010: Fischsterben in der Schweiz in den Jahren 2005 bis 2009. Bundesamt für Umwelt, Bern. Friedl C. 1996: Populationsdynamik und Reproduktionsbiologie der Bachforelle (Salmo Trutta Roth H. 1985: Berechnung der Schäden bei Fario L.) in einem hochalpinen Fliessgewässer. Fischsterben in Fliessgewässern. Schriftenreihe Zürich: ETH Zürich. Fischerei Nr. 44.

Gähwiler, F. 2016: Kommentar zu Art. 15 BGF, In: Staub E. 1985: Populationsaufbau in Forellenbächen. Fischer W., Luterbacher T. (Hg.): In: Berechnung der Schäden bei Fischsterben in Haftpflichtkommentar. Kommentar zu den Fliessgewässern. Schriftenreihe Fischerei 44: 41–62. schweizerischen Haftpflichtbestimmungen. (2036- Bundesamt für Umweltschutz, Bern. 2061). Zürich/St. Gallen: Dike Verlag. SFV 2018: Sozio-ökonomische Studie zur Angelfischerei. Schweizerischer Fischerei Verband SFV.

Berechnung von Schäden bei Fischsterben in Fliessgewässern © BAFU 2020 29

Vonlanthen P., Hefti D. 2016: Genetik und Fischerei. Zusammenfassung der genetischen Studien und Empfehlungen für die Bewirtschaftung. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Wissen Nr. 1637: 90 S.

Vuille T. 1997: Ertragsvermögen der Patentgewässer im Kanton Bern. Fischereiinspektorat des Kantons Bern.

Yount, J.D., Niemi G.J. 1990: Recovery of Lotic Communities and Ecosystems from Disturbance – A Narrative Review of Case Studies. Environmental management 14 (5): 547–569.

Berechnung von Schäden bei Fischsterben in Fliessgewässern © BAFU 2020 30

9 Anhang

Preisempfehlung für die Berechnung des verminderten Ertragsvermögens

Die folgende Tabelle mit der Preisempfehlung für drei Fischgruppen und die Krebse soll als Grundlage für die Berechnung des verminderten Ertragsvermögens dienen. Dabei können alle befischbaren Arten berücksichtigt werden. Für geschützte, nicht befischbare Arten gemäss Artikel 2a VBGF kann kein Verlust des Ertragsvermögens geltend gemacht werden. Die Preise verstehen sich als ungefährer Marktwert pro Kilogramm Rohfisch (nicht verarbeitet). Die Angaben sind nicht bindend, sie sind als Richtwert zu verstehen.

Fische, Krebse CHF pro kg Fisch oder Krebse Salmonidae 30.– Cyprinidae 20.– Astacidae 30.– Andere Fischarten 25.–