Schweizer Schutzgebiete: Markierungshandbuch
Schweizer Schutzgebiete: Markierungshandbuch Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU Bern, 2016
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 2
Rechtliche Bedeutung von Mitteilungen des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller Diese Publikation ist eine Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde und richtet sich an Gesuchsteller für Verfügungen und Verträge (insbesondere für Bewilligungen sowie Zusicherungen von Subventionen). Sie konkretisiert die Praxis des BAFU als Vollzugsbehörde in formeller Hinsicht (erforderliche Gesuchsunterlagen) sowie in materieller Hinsicht (erforderliche Nachweise zur Erfüllung der materiellen rechtlichen Anforderungen). Wer diese Mitteilung befolgt, kann davon ausgehen, dass sein Gesuch vollständig ist.
Impressum
Herausgeber Bundesamt für Umwelt (BAFU) Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Projektoberleitung BAFU Franziska Schwarz, Vizedirektorin, Leitung Thomas Göttin, Abteilung Kommunikation Sarah Pearson, Sektion Arten und Lebensräume Hans Romang, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Reinhard Schnidrig, Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität Matthias Stremlow, Sektion Ländlicher Raum
Begleitung BAFU Gilles Rudaz, Sektion Ländlicher Raum, Projektleitung Thomas Gerner, Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität Christoph Grosjean, Sektion Ländlicher Raum Matthias Vögeli, Sektion Lebensraum Gewässer Béatrice Werffeli, Sektion Arten und Lebensräume
Externe Begleitung Andrea Haslinger, Pro Natura, Basel Robert Meier, Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz (KBNL), Herisau Conny Thiel-Egenter, Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK), Zürich Sven Wirthner, Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK), Zürich Otmar Wüest, Konferenz der Kantonsförster (KoK), Bern
Gestaltung diff. Marke & Kommunikation GmbH, Bern
Piktogramme Atelier Spalinger, Bremgarten AG
Zitierung BAFU (Hrsg.) 2016: Schweizer Schutzgebiete, Markierungshandbuch. Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1614: 85 S.
PDF-Download www.bafu.admin.ch/uv-1614-d Eine gedruckte Fassung kann nicht bestellt werden.
Diese Publikation ist auch in französischer und italienischer Sprache verfügbar. Die Originalsprache des Berichts ist deutsch.
© BAFU 2016
> Inhalt 3
1 Einleitung
Das vorliegende Markierungshandbuch Schweizer Schutzge- einen höheren Stellenwert einräumen, die Tafeln in einem biete lanciert mit seiner Erstpublikation den Neustart einer einheitlichen Format und Design gestalten und die Schutzgenational einheitlichen Markierung der Schutzgebiete der Öko- biete unter einem schweizweit einheitlichen Logo positionielogischen Infrastruktur in der Schweiz. Bereits in den 1980er ren. Die Markierung ist generell für alle Schutzgebiete der Jahren schuf eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des damaligen Ökologischen Infrastruktur anwendbar. Die Anwendung des Schweizerischen Bunds für Naturschutz (heute Pro Natura), Handbuchs ist in jedem Fall Voraussetzung für Subventionen des damaligen Bundesamts für Forstwesen und Landschafts- des Bundes. schutz und unter Beizug von Naturschutzverantwortlichen der Kantone erstmals ein einheitliches Markierungssystem Das neue Markierungssystem basiert auf bewährten für Naturschutzgebiete: das Eule-Kleeblatt-Logo und die grü- Elementen: die Farbe Grün, die weisse Schrift Helvetica und nen Schutzgebietstafeln mit Piktogrammen für Verhaltensre- das Format der Gebietsmarkierungstafeln. Dies ist bewusst geln. In einer Menschengeneration hat sich diese einprägsame so gehalten, denn das Zielpublikum soll das Gelernte der bis- Markierung in der Bevölkerung breit etabliert und mit Wissen herigen Schutzgebietstafeln auf die neuen Tafeln übertragen. und Werten aufgeladen. Aus Befragungen wissen wir, dass Bei genauem Hinsehen und Vergleichen sind dennoch deut- Menschen grüne Tafeln in der Landschaft heute mit Schutz- liche Unterschiede zwischen Neu und Alt auszumachen. Die gebieten und Verhaltensregeln in Verbindung bringen, und Piktogramme sind auf der neuen Tafel zentral positioniert, dass solche Einschränkungen zugunsten der belebten Mitwelt die Botschaft wird dadurch rascher erfasst. Die Piktogramme akzeptiert sind und als notwendig erachtet werden. Dies ist sind neu grün auf weissem Hintergrund, was die Prägnanz ein grosses Verdienst der bisherigen Naturschutzmarkierung. und das Erinnerungsvermögen verbessert. Und die Verbots- Piktogramme sind neu rund mit rotem Rand und Diagonal- Trotz dieses Erfolgs hat sich eine grundlegende Über- strich. Auch dies ist eine gestalterische Erneuerung, um die arbeitung aufgedrängt. Durch gesetzliche Anpassungen Aussagekraft der Piktogramme zu verstärken.
entstanden neue Schutzgebietskategorien. Schutzgebietsverantwortliche setzten verstärkt auf Information und Wissens- Das Markierungshandbuch Schweizer Schutzgebiete ist vermittlung mit individuellen Tafeln. Überlagerungen von in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil werden die Zielset- Schutzgebietsperimetern führten zu komplexen Beschilde- zungen und die Bausteine des Markierungssystems erläutert. rungen. Als Pionierin und erfahrene Betreuerin der Markie- Dieser Teil ist insbesondere für die Erstellung der objektbezorung für die Naturschutzgebiete hat Pro Natura den Bedarf genen Markierungskonzepte wichtig. Der zweite Teil beinhalfür Erneuerung und Vereinheitlichung erkannt und zusam- tet die grafischen Grundlagen und Vorgaben für die einzelnen men mit der KBNL den Bund zu einem national koordinier- Gestaltungselemente, die Gebietsmarkierung und die Besuten Handeln aufgefordert. cherinformationstafeln. Diese Informationen sind somit für die Umsetzung des Markierungsvorhabens zentral. Im Juli 2013 verabschiedete die BAFU-Direktion den Auftrag für das Projekt «Markierung der Schutzgebiete der Ein für die Markierungsverantwortlichen wichtiger Schweiz». Die Projektgruppe des BAFU hat im engen Aus- praxisorientierter Teil, die Anwendung der Markierung in tausch mit Expertinnen und Experten sowie Vertretern der Schutzgebieten, ist nicht Gegenstand dieses Handbuchs. Das Kantone und von Pro Natura und unter Beizug von Kom- Bedürfnis zur Orientierung an mustergültigen Beispielen munikationsexpertinnen und -experten die Inhalte für das ist jedoch erkannt, weil sie den Vollzug verbessern und die vorliegende Handbuch erarbeitet. Die Priorität lag auf dem Effizienz bei der Umsetzung erhöhen. Dazu hat der Bund Wirkungsziel, dass die Markierung die Schutzgebiete für die die B eratungsstelle Markierung Schweizer Schutzgebiete Besucherinnen und Besucher besser sichtbar machen muss geschaffen. Sie steht den Verantwortlichen für Beratung und somit wesentlich dazu beiträgt, dass die ausgesproche- und Auskünfte zu Verfügung und ist zuständig für das Gutnen Verhaltensregeln besser eingehalten werden. In der prak- zum-Druck der Tafeln. Weiterführende Informationen sowie tischen Umsetzung bedeutet dies: die Informationen auf den Dokumente zum Download sind zu finden auf der Online- Tafeln reduzieren, den Verhaltensregeln als Piktogramme Plattform www.schweizer-schutzgebiet.ch.
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2 Zielsetzung und Grundlagen
2.1 Ziele
Schutzgebiete der Ökologischen Infrastruktur sind Perlen der Das Konzept der neuen Schutzgebietsmarkierung kon- Natur. Dies den Besucherinnen und Besuchern zu vermitteln, zentriert sich auf folgende Punkte: ist Aufgabe der Gebietsmarkierungs- und Besucherinformationstafeln. Sie weisen darauf hin, dass der bezeichnete Ort Vereinfachung ein besonders wertvoller Flecken Natur ist. Und dass zu des- Die Inhalte auf den Tafeln richten sich an die Besucherinnen sen Schutz einschränkende Regeln zu beachten sind. Auf die und Besucher. Die Gebietsmarkierungstafeln enthalten nur Vermittlung dieser beiden Botschaften, Inwertsetzung und die zentralen Informationen und sind einfach verständlich. Schutz, zielt das national einheitliche Markierungssystem der Sie fokussieren auf die Inwertsetzung mit dem Logo «Schwei- Schweizer Schutzgebiete. zer Schutzgebiet» und die gross und zentral platzierten Ver- Besucherinnen und Besucher eines Schutzgebiets, die haltenspiktogramme. Ergänzende Informationen werden auf sich den angegebenen Regeln entsprechend verhalten, sind Besucherinformationstafeln vermittelt. willkommen. Deshalb muss die Kommunikation so einfach und verständlich gestaltet sein, dass ohne Sprachbarrieren in Vereinheitlichung erster Linie jene Personen erreicht werden, die für den Schutz Die Vereinheitlichung der Tafelgestaltung (Designelemente der belebten Mitwelt noch wenig sensibilisiert sind. Im Fokus wie Farben und Schriften) und das einheitliche Logo «Schweider Markierung stehen die Besuchenden als Botschaftsemp- zer Schutzgebiet» erleichtern den Adressaten die schweizfänger und nicht der behördliche Absender. weite Wiedererkennung und damit die Erinnerung an bereits gelerntes Verhalten. Die Vereinheitlichung der Tafel beruht Die in dieser Publikation festgelegte Schutzgebietsmar- wesentlich auf der Hierarchie der Botschaften, der Anwenkierung erfüllt diese Anforderung. In Labortests, in einer dung einheitlicher Piktogramme und den Empfehlungen zur Pilotmarkierung und in Befragungen wurden die Gestal- einheitlichen Materialisierung. tungselemente intensiv auf ihre Kommunikationswirkung Nicht zuletzt wirkt sich die Vereinheitlichung auch auf untersucht. Die hier festgelegte Tafelgestaltung erzielte die der Kostenseite positiv aus. Die Entwicklungskosten für das
beste Wirkung. Massgebenden Einfluss auf die Wirkung Markierungssystem waren nur einmal zu leisten, die Vorlagen der Tafeln hat jedoch auch die Positionierung der einzelnen können aber von allen Markierungsverantwortlichen unent- Tafel und die Kombination der Tafeln im Gelände als wich- geltlich genutzt werden. tiger Bestandteil der Besucherlenkung. Professionell erstellte Besucherlenkungskonzepte sind deshalb genauso wichtig für Verhaltensregeln eine wirksame Markierung. Die Kommunikation der Verhaltensregeln mittels einheit- Nebst der Kommunikation über die Markierungs- und licher Piktogramme hat die grösste Bedeutung. Die Pikto- Besucherinformationstafeln gibt es weitere Möglichkeiten, gramme wurden deshalb grundlegend neu gestaltet. Die quaum die Ziele der Schutzgebietsmarkierung zu erreichen. So dratische Form ist für Gebote und Angebote, die runde Form kann es sinnvoll sein, die Perimeter verschiedener Schutzge- mit rotem Rand und Diagonalstrich signalisiert Verbote. Bei bietstypen zu vereinheitlichen, wo notwendig eine regelmäs- Geboten und Verboten ist der Piktogramminhalt grün auf sige Aufsicht einzurichten und spezifische Nutzergruppen weissem Hintergrund dargestellt. Dies hebt das Piktogramm wie Hundehalter oder Kletterer direkt über bestehende Ein- insgesamt aus der Tafel hervor und erzielt dadurch höchste schränkungen zu informieren. Aufmerksamkeit. Angebotspiktogramme sind weiss auf grünem Grund, sie dürfen ausschliesslich auf Besucherinformationstafeln verwendet werden. Alle Piktogramme sind auch in schwarz-weiss und reduzierter Grösse als Signaturen für die Anwendung beispielsweise auf Karten verfügbar.
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Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Erreichung der Mit der schweizweit einheitlichen Umsetzung der in Ziele ist die Zusammenarbeit innerhalb der Kantone und mit diesem Handbuch beschriebenen Gebietsmarkierungs- und den Schutzgebietsverantwortlichen. Letztere haben die Kennt- Besucherinformationstafeln werden diese Ziele erreicht. nis der örtlichen Verhältnisse, um mit den vorhandenen Mar- Dank der einheitlichen Tafelgestaltung, der Alleinstellung kierungselementen die bestmögliche Beschilderung zu erzie- des Logos «Schweizer Schutzgebiet» und den einheitlichen len. Wo sich jedoch unterschiedliche Schutzgebiete und damit Piktogrammen wird bei der Bevölkerung ein maximaler Wieauch Verhaltensregeln überlagern, ist der Kanton gefordert. dererkennungseffekt erzielt und damit auch der Lerneffekt für Es ist seine Aufgabe, die Absprache unter den zuständigen das Einhalten der Verhaltensregeln verstärkt. Fachstellen und gegebenenfalls mit Dritten sicherzustellen, Aber auch die Markierungsverantwortlichen profitieren um einen einheitlichen und möglichst einfach umsetzbaren vom Mehrwert der neuen Markierung. Die Vereinheitlichung Schutzbeschluss zu erwirken. schafft eine wichtige Voraussetzung für Kostenersparnis bei der Gebietsmarkierung und lässt den Verantwortlichen bei der Gestaltung der Besucherinformationstafeln trotzdem grösstmöglichen Freiraum.
2.2 Das Logo «Schweizer Schutzgebiet»
Die Erweiterung der Gesetzgebung mit neuen Schutzgebiets- Schutzgebiet» gewährleistet als herausragendes Gestaltungskategorien erforderte in der Konzeption des Markierungssys- element die eindeutige Zuordnung und Wiedererkennbarkeit tems einen grundlegenden Strategiewechsel bei der visuellen als Schweizer Schutzgebiet. Kennzeichnung der Schutzgebiete. Das Ziel der Vereinfachung und Vereinheitlichung war nur durch die Schaffung Das Logo «Schweizer Schutzgebiet» kennzeichnet durch eines neuen, einheitlichen Erkennungszeichens zu erreichen: seine Präsenz auf den Gebietsmarkierungs- und Besucherdes Logos «Schweizer Schutzgebiet». informationstafeln Gebiete, die formell geschützt sind. Dieser formelle Schutz basiert entweder auf einer gesetzlichen Mar- Dieses Logo symbolisiert mit dem typografisch nach- kierungspflicht oder auf einem öffentlich-rechtlichen oder empfundenen weissen Kreuz auf rotem Hintergrund die nati- privatrechtlichen Schutz (vgl. auch Kapitel 2.3). Auf Tafeln, onalen Werte der damit markierten Schutzgebiete. Zugleich die keinen direkten Bezug zu einem Schutzgebiet haben, betont das Logo das Verbindende über alle Sprachregio- darf das Logo nicht abgebildet werden. Für die Logoanwennen und Schutzgebietstypen hinweg. Das Logo «Schweizer dung ausserhalb von Markierungstafeln besteht eine separate Empfehlung des BAFU (Schweizer Schutzgebiete: Print- und Onlinekommunikation, 2019).
Als Dachlogo über alle nach diesem Handbuch gekennzeichneten Schutzgebiete (Kapitel 2.3) löst das Logo «Schweizer Schutzgebiet» alle bisherigen, für die einzelnen Schutzgebiete verwendeten Logos ab. Dies sind insbesondere das Logo für die Naturschutzgebiete (Eule-Kleeblatt), das Logo für die Wasser- und Zugvogelreservate und das Logo für die eidgenössischen Jagdbanngebiete.
Das Logo «Schweizer Schutzgebiet» ist Eigentum des BAFU und in seinen Anwendungsformen beim Institut für geistiges Eigentum (IGE) hinterlegt und damit geschützt.
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2.3 Gesetzliche Grundlagen für die Markierung
der Schutzgebiete und Subventionen Das vorliegende Handbuch Markierung Schweizer Schutzge- Wildruhezonen sind nicht Schutzgebiete der Ökolobiete wurde speziell für die Markierung der Schutzgebiete der gischen Infrastruktur und deshalb nicht Gegenstand dieses Ökologischen Infrastruktur erarbeitet und erlassen. Das Mar- Handbuchs. Für die Markierung der Wildruhezonen gilt eine kierungssystem darf deshalb nur für diesen Zweck verwendet eigene Mitteilung des BAFU. Die wesentlichen Elemente des werden. Als Schutzgebiete der Ökologischen Infrastruktur Markierungssystems (ohne Logo) werden übernommen. Inforgelten Flächen von lokaler bis internationaler Bedeutung, mationen dazu sowie das Markierungshandbuch Wildruhedie primär dem Schutz von Lebensräumen spezieller Pflan- zonen sind zu finden auf www.wildruhezonen.ch (Wildruhezen und Tiere dienen. Diese Schutzgebiete sollten durch eine zonen > Markierung). rechtskräftige Schutzverfügung gesichert oder im Eigentum Das Einhalten dieses Handbuchs ist eine zwingende einer Naturschutzorganisation beziehungsweise der öffentli- Voraussetzung für die Gewährung von Subventionen des chen Hand sein. Bundes für die Markierungsvorhaben. Eine auf eidgenössischer Rechtsetzung basierende Markierungspflicht der Das Handbuch regelt die Markierung folgender Gebiete: Schutzgebietsperimeter besteht für die Eidgenössischen Jagd- > Schweizerischer Nationalpark banngebiete (Art. 7 Abs. 2 VEJ) und die Wasser- und Zugvo- > Kernzonen der Pärke von nationaler Bedeutung gelreservate (Art. 7 Abs. 2 WZVV). In allen weiteren Schutz- > Biotope von nationaler Bedeutung gebieten ist die Markierung freiwillig. Ihre Kennzeichnung – Amphibienlaichgebiete liegt im Ermessen der Kantone oder bei Naturschutzgebieten – Auengebiete und Flächen von Dritten im Ermessen der jeweiligen Eigen- – Hochmoore tümer. Der Bund beteiligt sich an obligatorischen und frei- – Flachmoore willigen Markierungsvorhaben finanziell, da die einheitliche – Trockenwiesen und -weiden Markierung Teil eines wirksamen Schutzes und Unterhalts > Wasser- und Zugvogelreservate der Gebiete und damit von nationalem Interesse ist. > Eidgenössische Jagdbanngebiete > Waldreservate Wo der Kanton für die Markierung verantwortlich ist,
> Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung. Darunter erfolgt die Subventionierung über die Programmvereinbarunfallen zahlreiche Schutzgebiete, die von Kantonen oder gen (vgl. Handbuch Programmvereinbarungen im Umwelt Gemeinden festgelegt werden. Sie werden meistens (aber bereich). Für alle übrigen subventionsberechtigten Trägernicht immer) als Naturschutzgebiet bezeichnet. schaften werden die Vorhaben gestützt auf Art. 14a Abs. 1 > Naturschutzgebiete Dritter Bst. c NHG bis maximal 50 Prozent der Kosten mit Finanzhilfen unterstützt. Eine Doppelfinanzierung ist ausgeschlossen. Moorlandschaften zeichnen sich durch Biotope von Die Berücksichtigung des vorliegenden Markierungsnationaler Bedeutung aus. Sie bestehen zwingend und zu handbuchs ist nicht zwingend, sie ist aber immer eine integrossen Teilen aus Hoch-, Übergangs- und Flachmooren grale Voraussetzung, wenn bei einem Markierungsvorhaben sowie anderen Schutzgebieten. Zudem haben oft auch die Subventionen des Bundes eingesetzt werden. Das vorliegende Schutzbeschlüsse zu den Moorlandschaften Regelungen für Handbuch ersetzt mit seinem umfassenden Geltungsbereich die Freizeitnutzung. Es macht deshalb aus Sicht der Besuchen- die bisherigen Gestaltungsvorschriften für die Markierung den Sinn, auch im räumlichen Kontext dieser Biotope (also in der Schutzgebiete. der Moorlandschaft) das Markierungssystem anzuwenden.
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2.4 Betrieb und langfristiger Unterhalt des Markierungssystems
Für die Vollzugsunterstützung stellt das BAFU unter Beratungsstelle www.schweizer-schutzgebiet.ch eine Plattform zur Verfü- Als Anlaufstelle für Fragen und Anliegen der Nutzer des gung. Darauf sind alle Grundlagendokumente, Elemente des Markierungssystems besteht die Beratungsstelle Markierung Markierungssystems und Vorlagen verfügbar. Zudem können Schweizer Schutzgebiete. Sie leistet Beratungs- und Koordibestimmte Tafeltypen rasch und ohne besondere Vorkennt- nationsdienste. Sie kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben nisse online gestaltet werden. des Markierungssystems und erteilt das Gut-zum-Druck für Damit die Erfahrungen zur Markierungspraxis ausge- Markierungstafeln. Weitere Informationen bietet die Plattform tauscht und das System bei Bedarf national koordiniert wei- www.schweizer-schutzgebiet.ch. Ein individuelles Benutzerterentwickelt werden kann, leitet das BAFU die Begleitgruppe konto für die Plattform kann bei der Beratungsstelle angefor- Markierung Schweizer Schutzgebiete, in der die relevanten dert werden. Akteure vertreten sind.
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2.5 Koordination und Abgrenzung der Markierung
2.5.1 Koordination mit weiteren Markierungsakteuren
Um einen wirksamen Beitrag zur Reduktion von Tafeln und Perimeterüberlappung mit einem Schweizer Park Signalisationen im Gelände zu leisten, gilt es, bezüglich Überschneiden sich der Perimeter eines Parks von nationaler Platzierung der Gebietsmarkierungs- und Besucherinforma- Bedeutung (nach Art. 23e ff. NHG) und der Perimeter eines zu tionstafeln Synergien mit weiteren Markierungsakteuren zu markierenden Schutzgebietes, ist für die Besucherinformation nutzen. Bevor neue Tafeln platziert werden, empfiehlt es sich folgendes Vorgehen zu beachten. Der für den Park zuständige deshalb, das Markierungs- bzw. Besucherlenkungskonzept Kanton entscheidet in Abstimmung mit den Betroffenen, welinsbesondere mit folgenden Stellen zu koordinieren: ches Besucherinformationssystem als Leitsystem zur Anwen- > Schutzgebietsverantwortliche untereinander: zuständige dung kommt. kantonale Fachstellen, Gemeinden, Pro Natura und andere Organisationen Leitsystem Schweizer Schutzgebiete. Ist das System > Bei kantonsübergreifenden Schutzgebieten der Markierung Schweizer Schutzgebiete das Leitsystem, so mit den jeweiligen Kantonen ist bei Bedarf und auf Wunsch des jeweiligen Parks dessen > Kantonale Fachstellen Langsamverkehr Parklabel in den Footerbereich zu integrieren. Das Parklabel > Schweizer Wanderwege bzw. deren ist gemäss den Vorgaben der BAFU-Mitteilung «Pärke von kantonale Organisation nationaler Bedeutung: Markenhandbuch Teil 2» zu gestalten. > Schweiz Mobil Das Parklabel besteht aus der Dachmarke Schweizer Pärke, > Pro Velo Schweiz der Parkkategorie und dem Logo des Parks. > Schweizer Pärke > Tourismusorganisationen Leitsystem Signaletik Schweizer Pärke. Erfolgt die Besucherinformation nach dem System der Signaletik Die Vorgaben von hoheitlichen Signalisationen des Stras- Schweizer Pärke, so sind die Vorgaben der BAFU-Mitteilung senverkehrs und der Schifffahrt sind in jedem Fall zu respek- «Pärke von nationaler Bedeutung: Markenhandbuch Teil 2» tieren. Kontaktstellen sind die kantonalen Strassenverkehrs- zwingend zu berücksichtigen. Die Tafelgestaltung, -materiali- und Schifffahrtsämter. sierung und -montage erfolgt gemäss diesen Vorgaben. Das Signalisationsvorhaben wird durch den jeweiligen Park in
Für die Gestaltung der Gebietsmarkierungs- und Besu- Absprache mit den zuständigen kantonalen Fachstellen koorcherinformationstafeln bei vom Bund subventionierten Mar- diniert und umgesetzt. kierungsvorhaben gelten ausschliesslich die Vorgaben dieses Handbuchs. Eine Kombination mit anderen Corporate Designs ist ausgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, im Platzhalter für die Absenderlogos nebst dem Absender weitere Partner mit ihrem Logo aufzuführen (z. B. Gemeinde, Schutzorganisation, Sponsoren). Sind Pärke von nationaler Bedeutung Partner, sind diese mit dem Parklabel zu kennzeichnen. Textelemente sind nur erlaubt, wenn sie Bestandteil eines Logos sind.
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2.5.2 Kombination mit weiteren Besucherlenkungsmassnahmen
Gewässer Abgrenzung zur Signalisation Langsamverkehr Gebietsmarkierungen sind auch im Gewässer möglich. Es Bei der Erstellung der Besucherlenkungskonzepte sind die gilt jedoch, die verbindliche Spezialgesetzgebung zur Schiff- hoheitlichen Bestimmungen der Signalisation des Langsamfahrtssignalisation zu berücksichtigen und zu nutzen. Ergän- verkehrs zu berücksichtigen. Wo die Markierung mittels zend zur Gebietsmarkierung können situativ auch Bojen ver- Angeboten eine Weg führende Funktion hat (insbesondere wendet werden. beim Einsatz des Tafeltyps 60, Wegweiser), ist das Signalisationsvorhaben zwingend vorgängig mit der zuständigen Besucherlenkung im Winter kantonalen Fachstelle abzusprechen. Generell stellt Tafeltyp Für die Kombination mit weiteren Besucherlenkungsmass- 60 (Wegweiser) eine Ausnahme der Schutzgebietsmarkierung nahmen wie Wimpel-Absperrungen und Stopp-Tafeln sind dar. Die Empfehlung «Signalisation wandernahe Angebote» die Mitteilung des BAFU «Markierung von Wildruhezo- (Schweizer Wanderwege, 2008) ergänzt die offiziellen Handnen» (Bundesamt für Umwelt, 2016) bzw. die «Richtlinien bücher für Wanderwege und Velo-Signalisation. Diese entfür Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportabfahr- hält Empfehlungen für die Signalisation von Spazierwegen, ten» (Schweizerische Kommission für Unfallverhütung auf Rollstuhlwanderwegen, Laufwegen, Winterwanderwegen, Schneesportabfahrten, 2015) zu konsultieren. Weitere Infor- Schneeschuhwanderwegen und Wegen zu touristisch bedeutmationen auf www.wildruhezonen.ch. samen Objekten. Diese Signalisation ermöglicht es, auch innerhalb von Schutzgebieten durchgehende Routen oder Themenwege einheitlich zu beschildern.
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3 Bausteine des Markierungssystems
3.1 Übersicht Markierungssystem
Das Markierungssystem ermöglicht eine einheitliche Kenn- > Die Tafelserie 60 ist ein zusätzliches Hilfsmittel zur Bezeichnung der Schweizer Schutzgebiete. Diese schafft die sucherlenkung, sofern keine Langsamverkehrsignalisation Voraussetzung für die Wiedererkennbarkeit der wertvol- vorhanden ist. Soll jedoch eine durchgehende Route oder len und damit schützenswerten Gebiete. Einen besonderen ein Themenweg realisiert werden, sind die Empfehlungen Akzent legt das Markierungssystem auf die Kommunikation in «Signalisation wandernaher Angebote» (Schweizer der in einem Schutzgebiet für die Besucherinnen und Besu- Wanderwege, 2008) zu berücksichtigen. cher geltenden Verhaltensregeln. Das Markierungssystem unterscheidet zwischen den zwei Hauptkategorien Gebiets- Die Schutzgebietsverantwortlichen sind für die Defimarkierung und Besucherinformation. nition der relevanten Inhalte zuständig. Die im Handbuch > Bei Gebietsmarkierung (Tafelserien 10 und 20) steht die Markierung Schweizer Schutzgebiete dargestellten Tafeln Kommunikation der in einem markierten Schutzgebiet (Montage an eine Stange) und Schilder (Montage auf eine geltenden Verhaltensregeln mittels Piktogrammen und Fläche) sind beispielhafte Visualisierungen, deren Inhalte an Text im Mittelpunkt. Die Gebietsmarkierung kommt auf bestehende Markierungen angelehnt sind. Empfehlungen und und innerhalb der Perimetergrenze zur Anwendung. Beispiele zur Platzierung der Gebietsmarkierung (Markie- > Die Besucherinformation (Tafelserien 30, 40 und 50) rungspraxis) sind in einer Praxishilfe für komplexere Fälle ist dem Schutzgebietsperimeter örtlich vorgelagert oder zum Markierungshandbuch Schweizer Schutzgebiete dargefindet sich innerhalb des Schutzperimeters selbst, bei- stellt und erläutert. spielsweise an Standorten mit hohem Besucheraufkommen und Interesse an Zusatzinformationen. Besucher Vor der Produktion muss das Gut zum Druck bei der informationstafeln dienen der Vermittlung von Wissen Beratungsstelle Markierung Schweizer Schutzgebiete zur und Werten (Umweltbildung) und können auf Angebote Kontrolle vorgelegt werden. (Feuerstellen, Aussichtspunkte etc.) aufmerksam machen.
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Standard Klein
Schutzgebietstyp
Flurname Schutzgebietstyp zweizeilig
vom 1. Mai bis 31. August
EBENFALLS UNTERSAGT IST:
das Stören von Tieren
das Pflücken, Ausgraben oder Einsetzen von Pflanzen
das Reiten abseits befestigter und markierter Wege
der Betrieb von Modellluftfahrzeugen
GEBIETSMARKIERUNG RECHTSGRUNDLAGE Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) vom 21. Januar 1991 (Stand am 15. Juli 2015)
Natur- und Landschaftsschutzverordnung für das (Flurname Gebiet) vom 1. Mai bis 31. August vom 3. Dezember 1998
HINWEIS Das Nichtbeachten der Verhaltensregeln kann rechtlich geahndet werden (Busse oder Anzeige).
Jahr
INFRASTRUKTUR NATURINFORMATION
Ihr Standort Naturschutzgebiet
Rundwanderung, Landschaftsschutz- Variante gebiet
Wanderweg Gewässer
Fussweg Flachmoor, Ried
Strasse Naturschutzgebiet
Sehenswürdigkeit Landschaftsschutzgebiet Buslinie mit Station Naturinformation Bahnlinie mit Bahnhof Naturbeobachtung Parkplatz
Reproduziert mit Bewilligung von Swisstopo (BA091045)
Tafelserie 10 Tafelserie 20
Gross Mittel
Wasser- und Zugvogelreservat Naturschutzgebiet
Kaltbrunner Riet Wasser- und Zugvogelreservat Naturschutzgebiet
Rastplatz auf der europäischen Vogelfluglinie Von der einst riesigen Sumpflandschaft der Linthebene ist nur ein kleiner Rest VOR DEM TROCKENLEGEN GERETTET Kaltbrunner Riet übrig geblieben, das Benkner, Burger- und Kaltbrunnerriet, kurz Kaltbrunner 1938 kaufte Pro Natura 25 ha des Kaltbrunner Riets. Sie verhinderte damit, dass das Feuchtgebiet mit der Brutkolonie der Lachmöwe trocken Riet genannt. Heute steht dieses Gebiet unter Naturschutz. Es ist ein wichtiger gelegt wurde. Heute ist das Schutzgebietein international bedeutendes Rastplatz für Watvögel auf dem Weg zu ihren Brutplätzen in Nordeuropa. Feuchtgebiet und in der Liste der Ramsar-Objekte der UNESCO ein NATURINFORMATION getragen. Pro Natura St. Gallen-Appenzell ist im Auftrag der Gemeinden Naturschutzgebiet Uznach, Benken und Kaltbrunn für die Betreuung zuständig. Landschaftsschutzgebiet Gewässer EIN NETZ VON CHANCEN FÜR MENSCH UND NATUR Flachmoor, Ried Pro Natura und ihre 23 Sektionen in den Kantonen engagieren sich seit Naturschutzgebiet 1909 für den praktischen Naturschutz. Heute sichern sie rund 600 Natur- Landschaftsschutzgebiet schutzgebiete in der ganzen Schweiz. Naturinformation Naturbeobachtung Damit leistet Pro Natura einen bedeutenden Beitrag zum landesweiten Netz geschützter Lebensräume für Mensch und Natur. Als Mitglied unterstützen Sie Unterhalt und Pflege dieserNaturschutzgebiete. INFRASTRUKTUR Die Zwergdommel brütet regelmässig im Kaltbrunner Riet. Melden Sie sich online an: www.pronatura.ch Ihr Standort Rundwanderung, Herzlichen Dank! Variante Pro Natura 2010 Wanderweg TREFFPUNKT FÜR VOGELFREUNDE Fussweg Wasservögel, die im Sommer im Norden Strasse Europas brüten, ziehen jedes Jahr zwischen Sehenswürdigkeit Sommerund Winterquartier im Süden hin und Buslinie mit Station her. Auf ihren anstrengenden Reisen machen Bahnlinie mit Bahnhof sie Rast, besonders vor und nach der Über- Reproduziert mit Bewilligung von Swisstopo (BA091045)
querung der Alpen. Einer ihrer Lieblingsrast- Parkplatz
LACHMÖWEN RETTETEN DAS KALT BRUNNER RIET plätze ist das Kalt brunner Riet. Hier werden INFRASTRUKTUR NATURINFORMATION Reproduziert mit Bewilligung von Swisstopo (BA091045)
Auf dem Flug zu ihren Weil nur hier, geschützt durch die Sumpflandschaft, Lachmöwen brü- sie nicht aufgescheucht, weil die Menschen Ihr Standort Sehenswürdigkeit Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet Brutplätzen finden teten, regte der Kaltbrunner Lehrer Hans Noll 1914 de Schutz des Kalt- auf den Wegen bleiben und Hunde angeleint Rundwanderung, Brachvögel hier Ruhe Landschaftsschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet und Nahrung. brunner Riets an. Die Lachmöwe mit ihrem dunklen Kopf wurde zum sind. Sie sind vor Füchsen und Katzen ge- Variante Buslinie mit Station VOR DEM TROCKENLEGEN GERETTET EIN NETZ VON CHANCEN FÜR MENSCH UND NATUR Gewässer Naturinformation Symbol des Schutzgebietes. Sie brütet heute aus noch unbekannten schützt und finden im flachen Wasser Futter. Wanderweg Bahnlinie mit Bahnhof 1938 kaufte Pro Natura 25 ha des Kaltbrunner Riets. Sie Pro Natura und ihre 23 Sektionen in den Kantonen enga- Für den Kampfläufer ist Gründen nicht mehr hier. Das Schutzgebiet ist aber noch immer Brut- Vom Beobachtungsturm aus können Sie die Fussweg Parkplatz Flachmoor, Ried Naturbeobachtung verhinderte damit, dass das Feuchtgebiet mit der Brut- gieren sich seit 1909 für den praktischen Naturschutz. das Kaltbrunner Riet ein platz für gefährdete Vogelarten der Feuchtgebiete, zum Beispiel für Wasservögel am besten beobachten. Welche Strasse N 1:6500 kolonie der Lachmöwe trocken gelegt wurde. Heute ist Heute sichern sie rund 600 Naturschutzgebiete in der wichtiger Rastplatz. die Zwergdommel. Arten werden es heute sein? 0 250 500 m das Schutzgebietein international bedeutendes Feucht- ganzen Schweiz. gebiet und in der Liste der Ramsar-Objekte der UNESCO Damit leistet Pro Natura einen bedeutenden Beitrag zum ein getragen. Pro Natura St. Gallen-Appenzell ist im Auf- landesweiten Netz geschützter Lebensräume für Mensch Die wichtigsten Verhaltensregeln trag der Gemeinden Uznach, Benken und Kaltbrunn für und Natur. Als Mitglied unterstützen Sie Unterhalt und innerhalb des Schutzperimeters: die Betreuung zuständig. Pflege dieser Naturschutzgebiete. Melden Sie sich online Uznach Benken Kaltbrunn an: www.pronatura.ch
vom 1. Mai bis 31. August Herzlichen Dank! Pro Natura 2010
Die wichtigsten Verhaltensregeln innerhalb des Schutzperimeters:
vom 1. Mai bis 31. August
Tafelserie 30 Tafelserie 40
Klein Wegweiser
Kaltbrunner Riet
BESUCHERINFORMATION
Tafelserie 50 Tafelserie 60
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3.2 Piktogramme
Arbeiten mit Piktogrammen Auf den Gebietsmarkierungstafeln bzw. -schildern und Piktogramme sind Symbole, die Informationen durch verein- im Footer der Besucherinformationstafeln dürfen ausschliessfachte grafische Darstellungen vermitteln. Die Piktogramme lich Piktogramme für Gebote und Verbote angebracht wersind ein zentraler Baustein des Markierungssystems, da sie den. Piktogramme für Angebote kommen bevorzugt bei der es erlauben, rasch, wirksam und sprachenübergreifend wich- Besucherlenkung zum Einsatz, beispielsweise im Informatitige Verhaltensregeln zu kommunizieren, die im jeweiligen onsteil der Besucherinformationstafeln oder als Signaturen Schutzgebiet gelten. Ihre Wirkung wurde unter Laborbe- auf Karten. dingungen, in Befragungen und einem Pilotversuch intensiv getestet. Abgrenzung zur Strassensignalisation Piktogramme für Verbote und Gebote dürfen aus- Nicht ins Markierungssystem integriert werden können Symschliesslich für Regeln verwendet werden, die auf einer recht- bole der offiziellen Signale des Strassenverkehrs und der lichen Grundlage (Schutzbeschluss) basieren. Dies gilt sowohl Schifffahrt. Diese müssen, um rechtskräftig durchsetzbar zu für die Applikation auf Tafeln für die Gebietsmarkierung als sein, durch das zuständige Strassenverkehrsamt bzw. Schiffauch für die Besucherinformation. fahrtsinspektorat angeordnet werden. Solche Schilder müssen Nicht mit Piktogrammen dargestellt werden Aktivitä- in Originalgrösse montiert werden. Dem Strassenverkehrsten, die nur lokale Einzelfälle betreffen, nur von einem eng recht unterstellt ist auch das Reiten. begrenzten oder speziell ausgebildeten Personenkreis ausge- Für das Fahrrad- und das Reitverbot ist ein Piktogramm übt werden (z. B. Jagd) oder durch andere Arten der Signalisa- verfügbar. Es hat aber nur einen informellen Charakter und tion kommuniziert werden (z. B. Strassenverkehr). darf nur in Koordination mit der Signalisation gemäss Strassenverkehrsgesetz verwendet werden. Piktogrammsammlung Die Piktogrammbildsprache erfüllt ihren Zweck nur, wenn Abgrenzung zur Signalisation Langsamverkehr die Bildinhalte klar verständlich sind. Piktogramme dürfen Bei der Erstellung der Besucherlenkungskonzepte sind die deshalb nicht modifiziert werden. hoheitlichen Bestimmungen der Signalisation des Langsam-
Bei der Markierung der Schweizer Schutzgebiete wer- verkehrs zu berücksichtigen. Wo die Markierung mittels den Piktogramme für Gebote, Verbote, Angebote und Signa- Angeboten eine Weg führende Funktion hat (insbesondere turen verwendet. Die quadratische Form ist für Gebote und beim Einsatz des Tafeltyps 60, Wegweiser), ist das Signali- Angebote. Die runde Form mit rotem Rand und Diagonal- sationsvorhaben zwingend vorgängig mit der zuständigen strich signalisiert Verbote. Bei Geboten und Verboten ist der kantonalen Fachstelle abzusprechen. Generell stellt Tafeltyp Piktogramminhalt grün auf weissem Hintergrund dargestellt. 60 eine Ausnahme der Schutzgebietsmarkierung dar. Die Dies hebt das Piktogramm insgesamt aus der Tafel hervor Empfehlung «Signalisation wandernahe Angebote» (Schwei- und erzielt dadurch die höchste Aufmerksamkeit. Angebots- zer Wanderwege, 2008) ergänzt die offiziellen Handbücher piktogramme sind weiss auf grünem Grund, sie dürfen aus- für Wanderwege und Velo-Signalisation. Diese enthält Empschliesslich zur Besucherinformation verwendet werden. Alle fehlungen für die Signalisation von Spazierwegen, Rollstuhl- Piktogramme sind weiter in schwarz-weiss und reduzierter wanderwegen, Laufwegen, Winterwanderwegen, Schnee- Grösse als Signaturen für die Anwendung beispielsweise auf schuhwanderwegen und Wegen zu touristisch bedeutsamen Karten verfügbar. Objekten, fortan zusammengefasst unter dem Sammelbegriff Die Piktogramme sind in Kapitel 8 aufgeführt. Alle «wandernahe Angebote». Diese Signalisation ermöglicht es, verfügbaren Piktogramme können von der Plattform auch innerhalb von Schutzgebieten durchgehende Routen www.schweizer-schutzgebiet.ch heruntergeladen werden. oder Themenwege einheitlich zu beschildern. In jedem Fall sollte möglichst frühzeitig mit der kanto- Anwendung nalen Wanderweg-Fachstelle Kontakt aufgenommen werden. Erfahrungswerte zeigen, dass mehr als vier Piktogramme auf einmal visuell nur beschränkt aufgenommen werden können. Aus diesem Grund ist die Anzahl Piktogramme pro Tafel auf maximal vier begrenzt.
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 21
Beispiel Gebot Beispiel Verbot Beispiel Angebot Beispiel Signatur
Anwendungsbereiche Gebot und Verbot Anwendungsbereich Angebot Anwendungsbereiche Signatur > Gebietsmarkierung (Tafelserie 10, 20) > Besucherinformation > bei der Gebietsmar- > bei der Besucherinformation (Tafelserie 30, 40) (Tafelserie 50, 60) kierung (Tafeltyp 15) im Footerbereich im Kartenmodul > bei der Besucherinformation (Tafelserie 30, 40) im Informationsteil
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 22
3.3 Gebietsmarkierung
3.3.1 Gebietsmarkierung Standard
Die Gebietsmarkierung Standard (Tafelserie 10) dient der weggelassen werden. Der Haupttitel ist zwingend und maxi- Kennzeichnung der Perimetergrenze eines oder mehre- mal dreizeillig. Die Gestaltung muss mit der Beratungsstelle rer Schutzgebiete an Zugängen, die von Besucherinnen und abgesprochen werden. Besuchern frequentiert werden. Die Gebietsmarkierung Standard kommt zur Anwendung, wo in Schutzgebieten Verhaltensregeln zu beachten sind. Grundform mit Kartenmodul Es bestehen mehrere Varianten für ein- oder zweisprachige Tafeln bzw. für Gebiete, wo mehrere überlappende 2 Schutzgebietstyp Bohrloch 1 Logo Schutzgebietstypen betroffen sind (Tafeltypen 11–14).
Die Gestaltung einer gebietsunabhängigen Standardtafel der Serie 10 ist gestattet. Es ist freigestellt, welcher Text als Obertitel (Textfeld «Schutzgebietstyp») oder Haupttitel (Text- Schutzgebietstyp feld «Flurname») verwendet wird. Dazu kann eine Formulierung gewählt werden, welche den Bedürfnissen der Informa- Flurname tion an die Besucher und der rechtlich korrekten Bezeichnung entspricht (z. B. Naturschutzgebiet). Der Obertitel kann ganz
3 Flurname
4 Piktogramme
5 Piktogrammzusatz vom 1. Mai bis 31. August
EBENFALLS UNTERSAGT IST: • das Stören von Tieren
6 Verhaltensregeln
das Pflücken, Ausgraben oder Einsetzen von Pflanzen
das Reiten abseits befestigter und markierter Wege
der Betrieb von Modellluftfahrzeugen
RECHTSGRUNDLAGE Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von
7 Rechtsgrundlage internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) vom 21. Januar 1991
(Stand am 15. Juli 2015)
Natur- und Landschaftsschutzverordnung für das (Flurname Gebiet) vom 3. Dezember 1998
HINWEIS Das Nichtbeachten der Verhaltensregeln kann rechtlich geahndet werden 8 Hinweis (Busse oder Anzeige).
9 QR-Code
10 Absenderlogos
11 Datum Jahr
INFRASTRUKTUR NATURINFORMATION
Ihr Standort Naturschutzgebiet
Rundwanderung, Landschaftsschutz- Variante gebiet
Wanderweg Gewässer
Fussweg Flachmoor, Ried
12 Kartenmodul
Strasse Naturschutzgebiet
Sehenswürdigkeit Landschaftsschutzgebiet Buslinie mit Station Naturinformation Bahnlinie mit Bahnhof Naturbeobachtung Parkplatz
Reproduziert mit Bewilligung von Swisstopo (BA091045)
Bohrloch
Grundform mit Kartenmodul
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 23
Die Tafeln für die Gebietsmarkierung Standard folgen einem tensregeln in textlicher Form ergänzt die Piktogramme. Die definierten gestalterischen Aufbau. Er umfasst folgende Ele- Anzahl der Aufzählungen wird durch die Schutzgebietsvermente: antwortlichen bestimmt. Verhaltensregeln werden entweder als Piktogramme oder Text kommuniziert, nicht aber in bei- 1 Logo «Schweizer Schutzgebiet», zwingend den Formen. Anwendung siehe Teil II, Grafische Grundlagen.
7 Rechtsgrundlage, optional
2 Schutzgebietstyp, zwingend Angabe der rechtlichen Grundlage für den Schutzgebiets
Bezeichnung des relevanten Schutzgebiets (Naturschutzge- beschluss. biet, Wasser- und Zugvogelreservat, Jagdbanngebiet o. a.). Bei überlappenden Schutzgebieten können zwei Schutzgebiets 8 Hinweis, optional typen angegeben werden oder nur der am Standort der Tafel Hinweis, dass das Nichtbefolgen der Verhaltensregeln sankti- Wichtigste. Auf jeden Fall ist das Textfeld Schutzgebietstyp oniert werden kann. Dies kann in Gebieten sinnvoll sein, wo auf maximal zwei Zeilen begrenzt. durch Nichteinhalten der Verhaltensregeln ein hoher Druck auf die Gebiete entsteht und die Befolgung der Regeln rechts-
3 Flurname, zwingend wirksam durchgesetzt werden muss. Der Text ist je nach
Geografische Bezeichnung des Schutzgebiets / der Region. rechtlicher Grundlage / Situation modifizierbar. Zudem kann Der gewählte Flurname muss nicht zwingend dem offiziel- der Text auch weitere Hinweise zum Schutzgebiet enthalten, len Namen des Schutzgebiets entsprechen, sondern richtet sofern sie in direktem Kontext der Markierung oder der Versich nach den örtlichen Gegebenheiten. Auf jeden Fall ist das haltensregeln stehen. Inhalte der Besucherinformation sind Textfeld Flurname auf maximal drei Zeilen begrenzt. hier nicht erlaubt.
Piktogramme, zwingend bei Markierung 9 QR-Code, optional mit Verhaltensr egeln Es besteht die Möglichkeit, via QR-Code weiterführende Die Gebietsmarkierung bietet die Möglichkeit, maximal 4 Informationen zum jeweiligen Schutzgebiet zu verlinken. Piktogramme zu setzen. Piktogramme dürfen ausschliess- Es obliegt den Schutzgebietsverantwortlichen, eine entsprelich für Regeln verwendet werden, die auf einer rechtlichen chende Website zu definieren und zu betreiben. Grundlage (Schutzbeschluss) basieren. Die Schutzgebietsverantwortlichen bestimmen, welche der lokal relevantesten 10 Absenderlogo, optional Verhaltensregeln als Piktogramme dargestellt werden. Wei- Es besteht die Möglichkeit, im Platzhalter für die Absendertere Verhaltensregeln können im Textfeld aufgelistet werden. logos nebst dem Absender weitere Partner mit ihrem jeweili- Die maximale Anzahl von 4 Piktogrammen muss nicht aus- gen Logo aufzuführen (z. B. Gemeinde, Schutzorganisation, geschöpft werden. Angebots-Piktogramme dürfen nicht auf Sponsoren). Sind Pärke von nationaler Bedeutung Partner, Gebietsmarkierungen platziert werden (Ausnahme: als Signa- sind diese mit dem Parklabel zu kennzeichnen. Wird das turen im Kartenmodul). Logo der Schweizerischen Eidgenossenschaft verwendet, müssen zwingend die Vorgaben des CD Bund eingehalten
5 Piktogrammzusatz, optional werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das Logo
Unter den Piktogrammen können zusätzliche Informationen «Respektiere deine Grenzen» zu platzieren. Textelemente angebracht werden, beispielsweise betreffend Geltungsdauer. sind hier nur erlaubt, wenn sie Bestandteil eines Logos sind. Die Texte sind auf die Breite des jeweiligen Piktogramms Die Anzahl, Grösse und Anordnung der Logos sind innerhalb und auf maximal zwei Zeilen begrenzt. des Platzhalters frei.
6 Verhaltensregeln, optional 11 Datum, zwingend
Die textliche Aufzählung von Verhaltensregeln, die nebst Angabe des Produktionsjahres der Markierungstafel. den Piktogrammen zu beachten sind, muss eingeleitet werden. Dieser Text ist modifizierbar je nach Situation. Beispiele: 12 Kartenmodul, optional «Ebenfalls untersagt ist:» oder «Beachten Sie im Besonde- Das Zusatzmodul bietet die Möglichkeit, auf einer Übersichtsren» oder «Sie befinden sich in einem Schweizer Schutz- karte, einem Bild oder einer grafischen Darstellung (mit oder gebiet. Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln». Dieser ohne Legende) Informationen für die Besucher wie Angebote, Standardtext kann auch ohne Aufzählung von weiteren Ver- Gebote oder Verbote anzubringen. haltensregeln platziert werden. Die Aufzählung der Verhal-
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 24
Tafeltyp 11: Gebietsmarkierungstafel für ein einheitliches Schutzgebiet
Diese Markierungstafel kommt zur Anwendung, wenn es nur einen einzigen zu markierenden Schutzgebietsperimeter gibt.
Zwingende Elemente Bohrloch > Schutzgebietstyp Logo > Flurname > Piktogramme bei Markierung mit Verhaltensregeln > Datum Schutzgebietstyp Schutzgebietstyp
Optionale Elemente > Piktogrammzusatz Flurname Flurname > Aufzählung Verhaltensregeln, Rechtgrundlagen und/oder Hinweise > Absenderlogos Piktogramme
Piktogrammzusatz vom 1. Mai bis 31. August
EBENFALLS UNTERSAGT IST: • das Wegwerfen von Abfall Verhaltensregeln • das Pflücken von Blumen, Pflanzen und Sträuchern
QR-Code Absenderlogos Datum Jahr
Bohrloch
Tafeltyp 11
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 25
Tafeltyp 12: Gebietsmarkierungstafel mit zwei Schutzgebietstypen
Dieser Tafeltyp kommt dort zur Anwendung, wo sich die Peri- Tafeltyp 12 kann auch eingesetzt werden bei zweisprameter von mehreren verschiedenen Schutzgebietstypen über- chigen Tafeln, die aber nur einen Flurnamen beinhalten. Die schneiden oder berühren. In solchen Fällen ist die Abspra- Textfelder im unteren Teil der Tafel können auf zweisprache zwischen den Schutzgebietsverantwortlichen von grosser chigen Tafeln nach Wahl untereinander oder in zwei Spalten Bedeutung, um eine koordinierte Markierung zu erreichen. nebeneinander angebracht werden. Es empfiehlt sich, bei komplexen Überlappungen, die verschiedenen Perimeter auf einer Karte darzustellen (vgl. Kartenmodul 15).
Bohrloch Logo
Schutzgebietstyp 1 Schutzgebietstyp Schutzgebietstyp 2
Flurname Flurname
Tafeltyp 12 vom 1. Mai bis 31. August
EBENFALLS UNTERSAGT IST:
das Stören von Tieren
das Pflücken, Ausgraben oder Einsetzen von Pflanzen
das Reiten abseits befestigter und markierter Wege
der Betrieb von Modellluftfahrzeugen
Jahr
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Tafeltyp 13: Gebietsmarkierungstafel mit zwei Schutzgebietstypen und zwei Flurnamen
Dieser Tafeltyp kommt dort zur Anwendung, wo mit einer halten. Die Textfelder im unteren Teil der Tafel können auf einsprachigen Tafel zwei überlappende Schutzgebiete unter- zweisprachigen Tafeln nach Wahl untereinander oder in zwei schiedlichen Namens markiert werden sollen. Spalten nebeneinander angebracht werden. Tafeltyp 13 kann auch eingesetzt werden bei zweisprachigen Tafeln, die zwei unterschiedliche Flurnamen bein-
Bohrloch Logo
Schutzgebietstyp Schutzgebietstyp 1
Flurname Flurname 1 Schutzgebietstyp 2
Flurname 2
Tafeltyp 13
vom 1. Mai bis 31. August
EBENFALLS UNTERSAGT IST: IL EST ÉGALEMENT INTERDIT DE:
Die markierten Wege zu verlassen. • Quitter les chemins balisés.
Das Sammeln von Holz, Beeren, Pilzen • Récolter bois, baies, champignons und Samen. et graines.
Pflanzen zu pflücken oder auszugraben. • Cueillir, arracher ou prélever toute
Tiere zu stören. espèce végétale.
Déranger la faune.
Jahr
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Tafeltyp 14: Gebietsmarkierungstafel mit vier Schutzgebietstypen und zwei Flurnamen
Dieser Tafeltyp kommt in komplexen Fällen zur Anwendung, wo mehrerer Schutzgebietstypen, Flurnamen und Sprachen kombiniert werden. Die Textfelder im unteren Teil der Tafel können auf zweisprachigen Tafeln nach Wahl untereinander oder in zwei Spalten nebeneinander angebracht werden.
Bohrloch Logo
Schutzgebietstyp Schutzgebietstyp Schutzgebietstyp
Flurname Flurname Schutzgebietstyp Schutzgebietstyp
Flurname
Tafeltyp 14
vom 1. Mai bis 31. August
BEACHTEN SIE IM BESONDEREN: A RESPÉCTER TOUT SPÉCIALEMENT:
Sportliche und gesellschaftliche Anlässe • Les manifestations collectives et sind bewilligungspflichtig. sportives sont soumises à autorisation.
Die Schifffahrt und die Ausübung sämt- • La navigation et l’exercice de tout sport licher Wassersportarten sind vor den nautique sont interdits toute l’année de- Vogelinseln (gemäss Markierung) und im vant les îles aux oiseaux (selon balisage) übrigen Gebiet bis 200 Meter seewärts et à 200 mètres des autres roselières. ab Schilfrand das ganze Jahr verboten. Dans le reste di périmètre, la navigation Im restlichen Teil des Perimeters ist die et l’exercice de tout sport nautique sont Schifffahrt und die Ausübung sämtlicher autorisés du 1er avril au 30 septembre. Wassersportarten in der Zeit vom 1. April bis 30. September gestattet.
Jahr
EBENFALLS UNTERSAGT IST:
das > Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch Stören BAFU 2016 von Tieren 28
das Pflücken, Ausgraben oder Einsetzen von Pflanzen
das Reiten abseits befestigter und markierter Wege
der Betrieb von Modellluftfahrzeugen
RECHTSGRUNDLAGE Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) vom 21. Januar 1991 (Stand am 15. Juli 2015)
Kartenmodul Natur- und Landschaftsschutzverordnung für das (Flurname Gebiet) vom 3. Dezember 1998 Das Zusatzmodul dient dazu, bei Bedarf ergänzende Informationen, z. B. eine Kartenansicht, ein Bild HINWEISoder eine grafische Darstellung (mit oder ohne Legende) zum Schutzgebiet Das Nichtbeachten der Verhaltensregeln kann rechtlich geahndet werden unterhalb der Gebietsmarkierungstafel anzubringen. Dieses (Busse oder Anzeige). Modul ergänzt bei Bedarf die Tafeltypen 11, 12, 13 und 14 und vergrössert entsprechend die Tafelhöhe.
Jahr
INFRASTRUKTUR NATURINFORMATION
Ihr Standort Naturschutzgebiet
Rundwanderung, Landschaftsschutz- Variante gebiet
Wanderweg Gewässer
Fussweg Flachmoor, Ried
Strasse Naturschutzgebiet
Sehenswürdigkeit Landschaftsschutzgebiet Buslinie mit Station Naturinformation Bahnlinie mit Bahnhof Naturbeobachtung Parkplatz
Reproduziert mit Bewilligung von Swisstopo (BA091045)
Urheber Karte Bohrloch Legende
Kartenmodul
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 29
3.3.2 Gebietsmarkierung Klein (Tafelserie 20)
Die Gebietsmarkierung Klein steht als Alternative zur lich für Regeln verwendet werden, die auf einer rechtlichen Gebietsmarkierung Standard zur Verfügung. Sie dient der Grundlage (Schutzbeschluss) basieren. Die Schutzgebietsver- Kennzeichnung von Schutzgebieten an Nebenzugängen. antwortlichen bestimmen, welche der lokal relevantesten Ver- Die Gebietsmarkierung Klein kann zusätzlich als Erin- haltensregeln als Piktogramme dargestellt werden. Die maxinerungstafel auch innerhalb des Schutzgebietsperimeters male Anzahl von 4 Piktogrammen muss nicht ausgeschöpft verwendet werden. Sie ist darüber hinaus auch für die Mar- werden. kierung von überlappenden Schutzgebieten ein effizienter Tafeltyp: Er erlaubt die pragmatische Kommunikation der 4 Piktogrammzusatz, optional bei Perimeterüberschneidungen geltenden Verhaltensregeln, Unter den Piktogrammen können zusätzliche Informationen ohne die Anzahl grosser Markierungstafeln im Gelände zu angebracht werden, beispielsweise betreffend Geltungsdauer. erhöhen. Die Texte sind auf die Breite des jeweiligen Piktogramms und Die Gebietsmarkierung Klein dient der Markierung auf maximal zwei Zeilen begrenzt. sowohl von Schutzgebieten, in denen besucherspezifische Verhaltensregeln gelten (z. B. Jagdbanngebiete oder Wasser- 5 Absender oder QR-Code, optional und Zugvogelreservate), als auch von Schutzgebieten ohne Es besteht die Möglichkeit, die Eigentümerschaft und Schutzbesucherspezifische Verhaltensregeln (z. B. Waldreservate). gebietsverantwortlichen eines Schutzgebiets in Form ihres Die Gebietsmarkierung Klein kann an eine Stange Logos oder in textlicher Form zu nennen. Oder es besteht (Tafel) oder auf eine Fläche (Schild) montiert werden. Die die Möglichkeit, via QR-Code weiterführende Informatio- Angaben dazu finden sich in Teil II, Grafische Grundlagen. nen zum jeweiligen Schutzgebiet zu verlinken. Es obliegt Für die Montage im Gewässer sollte, wo immer möglich, die den Schutzgebietsverantwortlichen, eine entsprechende Webbestehende Schifffahrtssignalisation als Träger verwendet site zu definieren. Textelemente sind nur erlaubt, wenn sie werden. Bestandteil eines Logos sind. Die Gestaltung eines gebietsunabhängigen Standardschildes der Serie 20 ist gestattet. Es ist freigestellt, welcher Titel verwendet wird. Dazu kann eine Formulierung gewählt Bohrloch werden, welche den Bedürfnissen der Information an die
1 Logo
Besucher und der rechtlich korrekten Bezeichnung entspricht (z. B. Naturschutzgebiet). Der Titel kann ganz weggelassen 2 Schutzgebietstyp Schutzgebietstyp
werden. Die Gestaltung muss mit der Beratungsstelle abgezweizeilig oder Flurname
sprochen werden.
Grundform
1 Logo «Schweizer Schutzgebiet», zwingend 3 Piktogramme
Siehe Teil II, Grafische Grundlagen.
4 Piktogrammzusatz vom 1. Mai bis 31. August
2 Schutzgebietstyp oder Flurname, optional
Bezeichnung des relevanten Schutzgebiets (Naturschutzgebiet, Wasser- und Zugvogelreservat, Jagdbanngebiet o. a.). Bei überlappenden Schutzgebieten können zwei Schutzgebietstypen angegeben werden oder nur der am Standort der Tafel Wichtigste. Auf jeden Fall ist das Element Schutzgebietstyp auf maximal vier Zeilen begrenzt.
5 QR-Code oder Absenderlogo
Piktogramme, zwingend bei Markierung Bohrloch mit Verhaltensr egeln Die Gebietsmarkierung bietet die Möglichkeit, maximal 4 Piktogramme zu setzen. Piktogramme dürfen ausschliess- Grundform
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 30
Tafeltyp 21: Mit Verhaltensregeln
Die Höhe der Gebietsmarkierung Klein richtet sich nach der grammzusatztexte sowie der Verwendung eines QR-Codes Anzahl der Piktogramme (max. 4), der Anzahl der Pikto- oder Absenderlogos.
Zwingende Elemente > Logo Logo > Piktogramme bei Markierung mit Verhaltensregeln
Optionale Elemente Schutzgebietstyp Schutzgebietstyp Schutzgebietstyp Schutzgebietstyp Schutzgebietstyp > Schutzgebietstyp oder Flurname oder Flurname oder Flurname oder Flurname oder Flurname
> Piktogrammzusatz > QR-Code oder Absenderlogo
Piktogramme
vom 1. Mai bis 31. August vom 1. Mai bis 31. August vom 1. Mai bis 31. August Piktogrammzusatz
QR-Code oder Absenderlogo Bohrloch
Tafeltyp 21-1 21-2 21-3 21-4
Tafeltyp 22: Ohne Verhaltensregeln
Auch wo Besucherinnen und Besucher nicht explizit auf Verhaltensregeln aufmerksam gemacht werden müssen, besteht die Möglichkeit, die Perimetergrenze unter Angabe des Schutzgebietstyps zu markieren.
Zwingende Elemente Logo > Schutzgebietstyp oder Flurname Schutzgebiets- Schutzgebietstyp typ oder Flurname
Optionale Elemente > QR-Code oder Absenderlogo QR-Code Bohrloch
Tafeltyp 22
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 31
3.4 Besucherinformation
In vielen Gebieten sind Zusatzinformationen zur Vertie- die höchste Beachtung finden: auf Parkplätzen oder wichtigen fung des Naturverständnisses sinnvoll und Übersichtskar- Zugängen zum Gebiet. Wo es sich anbietet, können Besucherten zur Orientierung in der Landschaft hilfreich. Dies gilt informationen auch auf der Perimetergrenze oder innerhalb für Gebiete mit und ohne Verhaltensregeln gleichermassen. des Gebiets eingesetzt werden. Für stark frequentierte Gebiete Wirksame Besucherinformation erfolgt über unterschiedliche lohnen sich die Erarbeitung von Besucherlenkungskonzepten Kanäle, beispielsweise online über spezifische Websites, sowie ein Plan für die Markierung. über Druckerzeugnisse wie Flyer, Merkblätter oder mittels Diese Aufgabe obliegt den Schutzgebietsverantwortli- Besucherinformationstafeln. Letztere sind Gegenstand der chen und ist nicht Gegenstand dieses Handbuchs. Auch für nachfolgenden Ausführungen, die empfehlenden Charakter die Besucherinformation wird – bei überlappenden Schutzhaben. In der Regel werden Besucherinformationstafeln den gebieten – eine Koordination unter den Schutzgebietsverant- Schutzgebieten örtlich vorgelagert aufgestellt – dort, wo sie wortlichen empfohlen.
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 32
Tafeltyp 31: Besucherinformation Gross (Grundform)
Für die Verwendung des Logos Schweizer Schutzgebiet resp. 3 Grüner Footer-Balken, zwingend für die Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung durch Im Footer-Balken können die wichtigsten Verhaltensregeln, den Bund gelten folgende zwingende Minimalstandards: die im Schutzgebietsperimeter gelten, mittels maximal vier Piktogrammen angezeigt werden. Angebote dürfen nicht als
1 Grüner Header-Balken, zwingend Piktogramm im Footer-Bereich erscheinen. Zusätzliche Ver-
Im Header-Balken werden das Logo «Schweizer Schutz- haltensregeln können im Informationsteil aufgelistet werden. gebiet», die Schutzgebietstypen und der Flurname kom- Im Footer-Balken können Absenderlogos der Eigentümuniziert (mehrsprachige Bezeichnungen sind möglich). merschaft / der Schutzgebietsverantwortlichen, Logos von Die Platzierung des Logos ist randabfallend oben rechts im Sponsoren und Partnern sowie das Logo «Respektiere deine grünen Header-Balken (vgl. Teil II, Grafische Grundlagen). Grenzen» eingefügt werden; ebenso ein QR-Code, der auf Das Logo darf im grünen Header-Balken nicht in Kombi- weiterführende Informationen im Web verweist. Textelenation mit anderen Logos (Eule- / Kleeblatt-Logo, Logo für mente sind nur erlaubt, wenn sie Bestandteil eines Logos sind. Jagdbanngebiete, Logo für Wasser- und Zugvogelreservate Die Anzahl, Grösse und Anordnung der Logos sind innerhalb o. a.) verwendet werden. des Platzhalters frei.
2 Informationsteil, frei gestaltbar
Der Informationsteil zwischen dem Header- und dem Footer- Balken ist frei gestaltbar. Er bietet insbesondere auch die Möglichkeit, die Besuchenden mehrsprachig zu begrüssen (z. B. im Schweizerischen Nationalpark in fünf Sprachen). Die hier abgebildete Tafel ist nur als Beispiel einer empfehlenswerten Besucherinformationstafel zu verstehen. Die inhaltliche und grafische Gestaltung ist jedoch frei.
Bohrlöcher Logo
Wasser- und Zugvogelreservat Schutzgebietstyp
1 Header Naturschutzgebiet
Flurname Kaltbrunner Riet
Rastplatz auf der europäischen Vogelfluglinie Von der einst riesigen Sumpflandschaft der Linthebene ist nur ein kleiner Rest VOR DEM TROCKENLEGEN GERETTET
übrig geblieben, das Benkner, Burger- und Kaltbrunnerriet, kurz Kaltbrunner 1938 kaufte Pro Natura 25 ha des Kaltbrunner Riets. Sie verhinderte damit, dass das Feuchtgebiet mit der Brutkolonie der Lachmöwe trocken Riet genannt. Heute steht dieses Gebiet unter Naturschutz. Es ist ein wichtiger gelegt wurde. Heute ist das Schutzgebietein international bedeutendes Rastplatz für Watvögel auf dem Weg zu ihren Brutplätzen in Nordeuropa. Feuchtgebiet und in der Liste der Ramsar-Objekte der UNESCO ein getragen. Pro Natura St. Gallen-Appenzell ist im Auftrag der Gemeinden Uznach, Benken und Kaltbrunn für die Betreuung zuständig.
EIN NETZ VON CHANCEN FÜR MENSCH UND NATUR Pro Natura und ihre 23 Sektionen in den Kantonen engagieren sich seit 1909 für den praktischen Naturschutz. Heute sichern sie rund 600 Naturschutzgebiete in der ganzen Schweiz.
2 Informationen Damit leistet Pro Natura einen bedeutenden Beitrag zum landesweiten
Netz geschützter Lebensräume für Mensch und Natur. Als Mitglied unterstützen Sie Unterhalt und Pflege dieserNaturschutzgebiete. Die Zwergdommel brütet regelmässig im Kaltbrunner Riet. Melden Sie sich online an: www.pronatura.ch
Herzlichen Dank! Pro Natura 2010 TREFFPUNKT FÜR VOGELFREUNDE Wasservögel, die im Sommer im Norden Europas brüten, ziehen jedes Jahr zwischen Sommerund Winterquartier im Süden hin und her. Auf ihren anstrengenden Reisen machen sie Rast, besonders vor und nach der Über- Reproduziert mit Bewilligung von Swisstopo (BA091045)
querung der Alpen. Einer ihrer Lieblingsrast- LACHMÖWEN RETTETEN DAS KALT BRUNNER RIET plätze ist das Kalt brunner Riet. Hier werden INFRASTRUKTUR NATURINFORMATION
Auf dem Flug zu ihren Weil nur hier, geschützt durch die Sumpflandschaft, Lachmöwen brü- sie nicht aufgescheucht, weil die Menschen Ihr Standort Sehenswürdigkeit Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet Brutplätzen finden teten, regte der Kaltbrunner Lehrer Hans Noll 1914 de Schutz des Kalt- auf den Wegen bleiben und Hunde angeleint Rundwanderung, Brachvögel hier Ruhe Buslinie mit Station Landschaftsschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet und Nahrung. brunner Riets an. Die Lachmöwe mit ihrem dunklen Kopf wurde zum sind. Sie sind vor Füchsen und Katzen ge- Variante Gewässer Naturinformation Symbol des Schutzgebietes. Sie brütet heute aus noch unbekannten schützt und finden im flachen Wasser Futter. Wanderweg Bahnlinie mit Bahnhof
Gründen nicht mehr hier. Das Schutzgebiet ist aber noch immer Brut- Vom Beobachtungsturm aus können Sie die Fussweg Flachmoor, Ried Naturbeobachtung Für den Kampfläufer ist Parkplatz das Kaltbrunner Riet ein platz für gefährdete Vogelarten der Feuchtgebiete, zum Beispiel für Wasservögel am besten beobachten. Welche Strasse N 1:6500 wichtiger Rastplatz. die Zwergdommel. Arten werden es heute sein? 0 250 500 m
Verhaltens- Die wichtigsten Verhaltensregeln
Footer innerhalb des Schutzperimeters:
Piktogramme vom 1. Mai bis 31. August Uznach Benken Kaltbrunn
Bohrlöcher Piktogrammzusatz Logos QR-Code
Tafeltyp 31
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 33
Tafeltyp 41: Besucherinformation Mittel (Grundform)
Für die Verwendung des Logos Schweizer Schutzgebiet resp. tafel zu verstehen. Die inhaltliche und grafische Gestaltung für die Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung durch ist jedoch frei. den Bund gelten folgende zwingende Minimalstandards:
3 Grüner Footer-Balken, zwingend
1 Grüner Header-Balken, zwingend Im Footer-Balken können die wichtigsten Verhaltensregeln, Im Header-Balken werden das Logo «Schweizer Schutzge- die im Schutzgebietsperimeter gelten, mittels maximal vier biet», die Schutzgebietstypen und der Flurname kommuni- Piktogrammen angezeigt werden. Angebote dürfen nicht als ziert (vgl. Teil II, Grafische Grundlagen). Die Platzierung des Piktogramm im Footer-Bereich erscheinen. Zusätzliche Ver- Logos ist randabfallend oben rechts im grünen Header-Bal- haltensregeln können im Informationsteil aufgelistet werden. ken. Das Logo darf im grünen Header-Balken nicht in Kom- Im Footer-Balken können Absenderlogos der Eigentübination mit anderen Logos (Eule- / Kleeblatt-Logo, Logo für merschaft / der Schutzgebietsverantwortlichen, Logos von Jagdbanngebiete, Logo für Wasser- und Zugvogelreservate Sponsoren und Partnern sowie das Logo «Respektiere deine o. a.) verwendet werden. Grenzen» eingefügt werden; ebenso ein QR-Code, der auf weiterführende Informationen im Web verweist. Textele- 2 Informationsteil, frei gestaltbar mente sind nur erlaubt, wenn sie Bestandteil eines Logos sind. Der Informationsteil zwischen dem Header- und dem Footer- Die Anzahl, Grösse und Anordnung der Logos sind innerhalb Balken ist frei gestaltbar. Die hier abgebildete Tafel ist nur des Platzhalters frei. als Beispiel einer empfehlenswerten Besucherinformations
Bohrloch
Logo
Wasser- und Zugvogelreservat
1 Header Schutzgebietstyp
Naturschutzgebiet
Flurname Kaltbrunner Riet NATURINFORMATION Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Gewässer Flachmoor, Ried Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Naturinformation Naturbeobachtung
INFRASTRUKTUR Ihr Standort Rundwanderung, Variante Wanderweg Fussweg Strasse Sehenswürdigkeit
2 Informationen Buslinie mit Station
Bahnlinie mit Bahnhof Parkplatz
Reproduziert mit Bewilligung von Swisstopo (BA091045)
VOR DEM TROCKENLEGEN GERETTET EIN NETZ VON CHANCEN FÜR MENSCH UND NATUR 1938 kaufte Pro Natura 25 ha des Kaltbrunner Riets. Sie Pro Natura und ihre 23 Sektionen in den Kantonen engaverhinderte damit, dass das Feuchtgebiet mit der Brut- gieren sich seit 1909 für den praktischen Naturschutz. kolonie der Lachmöwe trocken gelegt wurde. Heute ist Heute sichern sie rund 600 Naturschutzgebiete in der das Schutzgebietein international bedeutendes Feucht- ganzen Schweiz. gebiet und in der Liste der Ramsar-Objekte der UNESCO Damit leistet Pro Natura einen bedeutenden Beitrag zum ein getragen. Pro Natura St. Gallen-Appenzell ist im Auf- landesweiten Netz geschützter Lebensräume für Mensch trag der Gemeinden Uznach, Benken und Kaltbrunn für und Natur. Als Mitglied unterstützen Sie Unterhalt und die Betreuung zuständig. Pflege dieser Naturschutzgebiete. Melden Sie sich online an: www.pronatura.ch
Herzlichen Dank! Pro Natura 2010
Die wichtigsten Verhaltensregeln innerhalb des Schutzperimeters:
Verhaltens-
3 Footer
Piktogramme vom 1. Mai bis 31. August
Piktogrammzusatz Bohrloch Logos QR-Code
Tafeltyp 41
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 34
Tafeltyp 42: Besucherinformation Mittel Quer
Für die Verwendung des Logos Schweizer Schutzgebiet resp. 3 Grüner Footer-Balken, zwingend für die Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung durch Im Footer-Balken können die wichtigsten Verhaltensregeln, den Bund gelten folgende zwingende Minimalstandards: die im Schutzgebietsperimeter gelten, mittels maximal vier Piktogrammen angezeigt werden. Angebote dürfen nicht als
1 Grüner Header-Balken, zwingend Piktogramm im Footer-Bereich erscheinen. Zusätzliche Ver-
Im Header-Balken werden das Logo «Schweizer Schutzge- haltensregeln können im Informationsteil aufgelistet werden. biet», die Schutzgebietstypen und der Flurname kommuni- Im Footer-Balken können Absenderlogos der Eigentüziert (vgl. Teil II, Grafische Grundlagen). Die Platzierung des merschaft / der Schutzgebietsverantwortlichen, Logos von Logos ist randabfallend oben rechts im grünen Header-Bal- Sponsoren und Partnern sowie das Logo «Respektiere deine ken. Das Logo darf im grünen Header-Balken nicht in Kom- Grenzen» eingefügt werden; ebenso ein QR-Code, der auf bination mit anderen Logos (Eule- / Kleeblatt-Logo, Logo für weiterführende Informationen im Web verweist. Textele- Jagdbanngebiete, Logo für Wasser- und Zugvogelreservate mente sind nur erlaubt, wenn sie Bestandteil eines Logos sind. o. a.) verwendet werden. Die Anzahl, Grösse und Anordnung der Logos sind innerhalb des Platzhalters frei.
2 Informationsteil, frei gestaltbar
Der Informationsteil zwischen dem Header- und dem Footer- Balken ist frei gestaltbar. Die hier abgebildete Tafel ist nur als Beispiel einer empfehlenswerten Besucherinformationstafel zu verstehen. Die inhaltliche und grafische Gestaltung ist jedoch frei. Bohrloch Logo
Schutzgebietstyp Wasser- und Zugvogelreservat | Naturschutzgebiet
1 Header
Flurname Kaltbrunner Riet NATURINFORMATION VOR DEM TROCKENLEGEN GERETTET Naturschutzgebiet 1938 kaufte Pro Natura 25 ha des Kaltbrunner Riets. Sie verhin- Landschaftsschutzgebiet derte damit, dass das Feuchtgebiet mit der Brutkolonie der Gewässer Lachmöwe trocken gelegt wurde. Heute ist das Schutzgebietein Flachmoor, Ried international bedeutendes Feuchtgebiet und in der Liste der Naturschutzgebiet Ramsar-Objekte der UNESCO ein getragen. Pro Natura St. Gallen- Landschaftsschutzgebiet Appenzell ist im Auftrag der Gemeinden Uznach, Benken und Naturinformation Kaltbrunn für die Betreuung zuständig. Naturbeobachtung EIN NETZ VON CHANCEN FÜR MENSCH UND NATUR
2 Informationen INFRASTRUKTUR
Ihr Standort Pro Natura und ihre 23 Sektionen in den Kantonen engagieren sich seit 1909 für den praktischen Naturschutz. Heute sichern sie rund 600 Naturschutzgebiete in der ganzen Schweiz. Rundwanderung, Variante Damit leistet Pro Natura einen bedeutenden Beitrag zum landes- Wanderweg weiten Netz geschützter Lebensräume für Mensch und Natur. Fussweg Als Mitglied unterstützen Sie Unterhalt und Pflege dieser Natur- Strasse schutzgebiete. Melden Sie sich online an: www.pronatura.ch Sehenswürdigkeit Buslinie mit Station Herzlichen Dank! Pro Natura 2010 Bahnlinie mit Bahnhof Parkplatz Reproduziert mit Bewilligung von Swisstopo (BA091045)
Die wichtigsten Verhaltensregeln
Verhaltens- innerhalb des Schutzperimeters:
3 Footer
Piktogramme vom 1. Mai bis 31. August
Bohrloch Logos QR-Code
Tafeltyp 42
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 35
Tafeltyp 51: Besucherinformation Klein (Grundform)
Für die Verwendung des Logos Schweizer Schutzgebiet resp. für die Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung durch den Bund gelten folgende zwingende Minimalstandards: 1 Logo
1 Logo «Schweizer Schutzgebiet», zwingend
Platzierung des Logos randabfallend oben rechts auf grüner Fläche (ebenfalls zwingend). Kaltbrunner Flurname oder Schutzgebietstyp Riet
2 Flurname oder Schutzgebietstyp, optional
Maximal vierzeilig.
3 Angebots-Piktogramme, zwingend
Maximal 4 Angebots-Piktogramme gemäss Piktogramm- Angebots-Piktogramme
sammlung, vgl. Kapitel 8.
4 Absenderlogo oder QR-Code, optional
Es kann ein QR-Code oder ein Absender-Logo platziert werden. Textelemente sind nur erlaubt, wenn sie Bestandteil eines Logos sind.
4 Absenderlogo oder QR-Code
Bohrloch Bohrloch
Tafeltyp 51
Tafeltyp 61: Besucherinformation Wegweiser
Wo die Markierung mittels Angeboten eine Weg führende nalisation ermöglicht es, auch innerhalb von Schutzgebie- Funktion hat, ist das Signalisationsvorhaben zwingend vor- ten durchgehende Routen oder Themenwege einheitlich zu gängig mit der zuständigen kantonalen Fachstelle abzuspre- beschildern. chen. Die Empfehlung «Signalisation wandernahe Angebote» Maximal 2 Angebots-Piktogramme gemäss Piktogramm- (Schweizer Wanderwege, 2008) ergänzt die offiziellen Hand- sammlung (vgl. Kapitel 8) auf grüner Fläche. bücher für Wanderwege und Velo-Signalisation. Diese Sig-
Tafeltyp 61
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 36
4 Produktion und Montage
Bei der Produktion von Markierungstafeln sind die Schutzge- Fällen sind kleinere Abweichungen der Masse akzeptabel. Sie bietsverantwortlichen in puncto Material, Lieferant, Montage sind im Zweifelsfall mit der Beratungsstelle abzusprechen. etc. frei. Nachfolgend wird beispielhaft die Produktion und Montage einer Gebietsmarkierungstafel Standard (Montage Um das individuelle Setzen der Tafel- und Schilderinan eine Stange) und eines Gebietsmarkierungsschilds (Mon- halte im Rahmen der Gestaltungsvorgaben zu erleichtern, tage auf eine Fläche) auf Aluminium beschrieben. Dieses stehen allen Markierungsverantwortlichen auf der Plattform Verfahren ist weit verbreitet. www.schweizer-schutzgebiet.ch die Grundlagendokumente Bei Ersatzmarkierungen kann alternativ die bestehende und wichtigsten Vorlagen als Hilfsmittel zur Verfügung. Tafel vollflächig mit einem Aufkleber versehen werden, sofern die bestehende Tafel dies grössenbedingt zulässt. In solchen
4.1 Materialisierung und Montage an eine Stange (Tafel)
Aluminium, 4 mm, gebeizt, farblos eloxiert. Ecken abgerundet, Radius 5 mm auf die Grösse geschnitten mit zwei Löchern von 9 mm Durchmesser versehen. Schutzgebietstyp Schutzgebietstyp
Flurname Flurname
Druck: Siebdruck > 2-Komponenten-Lack oder vom 1. Mai bis 31. August vom 1. Mai bis 31. August
EBENFALLS UNTERSAGT IST: EBENFALLS UNTERSAGT IST:
das Wegwerfen von Abfall • das Wegwerfen von Abfall
das Pflücken von Blumen, Pflanzen und Sträuchern • das Pflücken von Blumen, Pflanzen und Sträuchern
> Untereloxaldruck Jahr Jahr
Farbe: > siehe Kapitel 5.2 Farbgebung
Montage: Die vorgebohrte Tafel wird mittels Aluminium-Befestigungsstück, Schlauch-Bride, Sechskantkopfschraube mit Unterlagsscheibe aus rostfreiem Stahl an einem Metallpfosten befes- Montage an eine Stange tigt. Für Pfostendurchmesser über 18 cm empfiehlt sich die Verwendung von TESPA-Band.
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 37
4.2 Materialisierung und Montage auf eine Fläche (Schild)
Aluminium 0,5 mm, gebeizt, farblos eloxiert. Ecken abgerundet, Radius 5 mm, mit 4, 6, 8, 10, 12 oder 14 kleinen Löchern versehen, Lochdurchmesser 3 mm, auf die Grösse geschnitten gemäss Angaben in diesem Handbuch. Schutzgebietstyp oder Flurname
Druck: Siebdruck > 2-Komponenten-Lack oder > Untereloxaldruck vom 1. Mai bis 31. August
Farbe: > siehe Kapitel 5.2 Farbgebung
Montage: Die Befestigung eines vorgebohrten Schilds erfolgt mittels rostfreier Schraube.
Montage auf eine Fläche
4.3 Platzierung im Gelände
Dem Standort von Markierungstafeln im Gelände kommt > Befestigungen an Bäumen sind verboten. eine grosse Bedeutung zu. Das Bestimmen der notwendi- > Schilder wenn immer möglich von der Sonne gen Anzahl von Markierungstafeln und deren Platzierung abgewandt aufstellen. im Gelände obliegt den Schutzgebietsverantwortlichen. Das > Die Gebietsmarkierungstafeln sollen in erster Erstellen eines Besucherlenkungskonzepts und eine enge Linie den eintretenden Besucherinnen und Koordination unter den involvierten Stellen wird empfohlen. Besuchern zugewandt sein. > Genügend Abstand vom Wegrand wahren (Beschädigung Folgendes gilt es zu beachten: durch Landwirtschaftsfahrzeuge u. a.). > Gute / bestmögliche Sichtbarkeit schaffen. > Im Gebirge ist dem Schneedruck und der Lawinenhäufig- > Augenhöhe berücksichtigen. keit Rechnung zu tragen. > Die Umgebung soll nicht beeinträchtigt werden. > Tafeln dürfen nicht in den Fahrbahnraum hineinragen. > Um das Landschaftsbild durch Signalisationen möglichst Laut Verordnung über die Strassensignalisation Art. 103, wenig zu beeinträchtigen, soll das Aufstellen von neuen, Abs. 4 darf der seitliche Abstand der äussersten Kante freistehenden Tafeln grundsätzlich vermieden werden. vom Wegrand 50 cm nicht unterschreiten. Vorhandene Trägersysteme und Befestigungsmöglich- > Tafel nicht an Gefahrenstellen (Absturzgefahr, keiten wie z. B. Wanderwegpfosten (vgl. Kapitel 3.5, Steinschlag, Hochwasser etc.) platzieren. Kombination mit anderen Signalisationen) sollen deshalb wenn immer möglich genutzt werden. Dies bedingt eine vorgängige Absprache mit den jeweiligen Eignern / verantwortlichen Stellen.
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 38
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 39
TEIL II Grafische Grundlagen Vorgaben für die Anwendung der einzelnen Gestaltungselemente
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 40
5 Gestaltungselemente
Die Gestaltungselemente des Markierungssystems sowie matisch gewährleistet. Für den Zugang zur Plattform ist ein Vorlagen zum Entwurf von Tafeln und Schildern kön- Passwort notwendig, das bei der Beratungsstelle «Markierung nen auf www.schweizer-schutzgebiet.ch bezogen werden. Schweizer Schutzgebiete» angefordert werden kann. Markierungstafeln können auch online auf der Plattform www. schweizer-schutzgebiet.ch gestaltet werden. Die korrekte Anwendung der Gestaltungselemente ist dort auto-
5.1 Logo «Schweizer Schutzgebiet»
Grundprinzipien Einsatz Das Logo wird ausschliesslich in Farbe und immer als Ganzes Das Logo «Schweizer Schutzgebiet» wird auf den Markieangewendet. Die Bestandteile des Logos stehen in einem fes- rungstafeln (Montage an eine Stange) und Schildern (Monten Grössenverhältnis zueinander. Die definierten Abstände tage auf eine Fläche) sowie auf den Besucherinformationszwischen Schrift und Hintergrundfläche dürfen nicht verän- tafeln- und schildern immer positiv und farbig (auf grünem dert werden. Für sämtliche Anwendungen stehen digitale Vor- Hintergrund) angebracht. lagen zur Verfügung; von einer Nachkonstruktion ist daher Das Logo darf auch auf Tafeln ausserhalb von Schutzabzusehen. Es gibt eine einzige viersprachige Logoversion. gebieten verwendet werden, aber nur wenn ein expliziter Bezug zu einem Schutzgebiet besteht. Für die Verwendung auf anderen Produkten als Tafeln (z.B. Faltblätter, Karten) ist das Logo nur bedingt geeignet. Das BAFU hat dazu die Mitteilung «Schweizer Schutzgebiete: Print- und Onlinekommunikation» (2019) publiziert.
Farbdefinition Rot Pantone 2035 C CMYK C: 0 M: 100 Y: 100 K: 0 RGB R: 214 G: 0 B: 28 RAL 3020 Verkehrsrot 3M 100-368 (Scotchcal Series 100)
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 41
5.2 Farbgebung
Die CD-Farbwelt umfasst folgende Farben: RAL 6029 Minzgrün > Grün ist die Grundfarbe für alle Tafeln und Schilder. Für die eloxier- > Rot ten Tafeln soll der RAL-Ton 6029 möglichst exakt erreicht > Weiss werden. > Schwarz RAL 3020 Verkehrsrot für die Verbots-Piktogramme und als Grundton im Logo.
RAL 9003 Signalweiss Die Schriften auf grünem Hintergrund erscheinen immer negativ, das heisst weiss oder im Ton des Trägermaterials, sofern Aluminium.
Farbdefinition Grün Pantone 7727 C CMYK C: 100 M: 0 Y: 94 K: 46 RGB R: 0 G: 111 B: 68 RAL 6029 Minzgrün 3M 100-450 (Scotchcal Series 100) NCS S 3560-G
Farbdefinition Rot Pantone 2035 C CMYK C: 0 M: 100 Y: 100 K: 0 RGB R: 214 G: 0 B: 28 RAL 3020 Verkehrsrot 3M 100-368 (Scotchcal Series 100)
Farbdefinition Weiss (Alternativ Trägermaterial Aluminium) Pantone – CMYK C: 0 M: 0 Y: 0 K: 0 RGB R: 255 G: 255 B: 255 Web FFFFFF RAL 9003 Signalweiss 3M 100-10 (Scotchcal Series 100) NCS S 0300-N
Farbdefinition Schwarz Pantone Black 3C CMYK C: 0 M: 0 Y: 0 K: 100 RGB R: 0 G: 0 B: 0 Web 000000 RAL 9017 Verkehrsschwarz 3M 100-12 (Scotchcal Series 100) NCS S 9000-N
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 42
5.3 Typografie
Der Schrifttyp und seine Anwendung (55). Die Schriften erscheinen negativ, das heisst im Ton des Für die Texte auf den Tafeln und Schildern (bei Besucher- Trägermaterials (z. B. Aluminium) oder weiss.
Schutzgebietstyp information für Header- und Footer-Balken) sind ausschliesslich die zwei Schnitte der Helvetica Neue LT zu verwenden: Helvetica Neue LT Bold (75) und Helvetica Neue LT Roman Die Gestalter der Tafeln sind selber dafür verantwortlich, sich die entsprechenden Schriftlizenzen zu beschaffen.
Flurname Helvetica Neue LT Bold (75) ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ abcdefghijklmnopqrstuvwxyz 0123456789 Helvetica Neue LT Roman (55) ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ abcdefghijklmnopqrstuvwxyz 0123456789
Anwendung: Helvetica Neue LT Bold Anwendung: Helvetica Neue LT Roman Für Flurnamen und Untertitel Für Schutzgebietstyp, Aufzählungen, Fliesstext, Legenden
Titel Zeilenabstand Titel wie z. B. Flurnamen werden in Gross- und Kleinbuch- Der Zeilenabstand richtet sich nach der Schriftgrösse und ist staben abgesetzt. am Grundlinienraster ausgerichtet.
Untertitel Laufweite Untertitel im Fliesstext werden mit Versalbuchstaben abge- +20 (InDesign) setzt. Ausrichtung Aufzählungspunkte Linksbündig Für Aufzählungen werden Bullet-Punkte aus dem Glyphensatz (Unicode 2022) in der gleichen Schriftgrössevom und1. im Wortabstand Mai bis 31. August gleichen Schriftschnitt wie der nachfolgende Text gesetzt. 80 % Der Abstand vom Bullet zum Aufzählungstext beträgt zwei Leerschläge.
EBENFALLS UNTERSAGT IST:
das Wegwerfen von Abfall
das Pflücken von Blumen, Pflanzen und Sträuchern
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 43
5.4 Gestaltungsraster
Als Gestaltungsgrundlage dient ein Rastersystem mit der Grundeinheit von 12 × 12 mm, das jeweils beim Ø-Punkt der Seite beginnt. Der Gestaltungsraster bildet die Grundlage für das Layout der Tafeln und Schilder.
Ø
= Grundeinheit 12 × 12 mm
Ø
= Einheit Grundlinienraster 3 mm
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 44
6 Vermassung Gebietsmarkierung
6.1 Gebietsmarkierung Standard
Tafeltyp 11: Gebietsmarkierungstafel für ein einheitliches Schutzgebiet Format gramme sind mit 75 mm etwas breiter. Die Sperrzone nach Die Tafel hat eine Breite von 400 mm, die Höhe ist abhängig oben bis zur Schriftlinie des Flurnamens beträgt die Höhe vom Umfang des Inhalts. eines Piktogrammes.
4-spaltiger Satzspiegel Zwischenraum von Piktogramm zum Tafeltext Seitenrand links / rechts / oben / unten: je 30 mm Der Abstand von der Unterkante der Piktogramme bzw. der Satzspiegelbreite: 340 mm Unterkante der Piktogrammzusatztexte bis zur Oberkante Anzahl Spalten: 4 des Tafeltextes beträgt 39 mm. Spaltenabstand: 20 mm Spaltenbreite: 70 mm Zwischenraum von Textblöcken Der Text muss mindestens über zwei Spalten laufen. Der Abstand zwischen zwei vertikal aufeinanderfolgenden Textblöcken beträgt eine Leerzeile.
Typografie
1 Helvetica Neue LT Roman Absenderlogos / QR-Code
FS: 39,7 Pt (10 mm) / ZAB: 56,6 Pt, linksbündig, Der QR-Code wird rechts am Satzspiegel angeschlagen und maximal zweizeilig hat eine Höhe von 20 mm. Linkerhand des QR-Codes ist eine Sperrzone in der Breite des QR-Codes einzuhalten. Daran
2 Helvetica Neue LT Bold schliesst sich die Absenderzone an mit einer Höhe von
FS: 95 Pt (24 mm) / ZAB: 113 Pt, linksbündig, 20 mm und einer beliebigen Breite. Logos werden innerhalb maximal dreizeilig der Absenderzone platziert. Ihre Anzahl, Anordnung und Grösse sind frei wählbar.
3 Helvetica Neue LT Bold
FS: 12 Pt / ZAB: 14 Pt, zentriert, maximal zweizeilig Bohrlöcher 30 4 Helvetica Neue LT Bold Anzahl, FS: 23,5 Pt / ZAB: 30 Pt, linksbündig Anordnung und Durch-
5 Helvetica Neue LT Roman messer der
FS: 23,5 Pt / ZAB: 30 Pt, linksbündig Bohrlöcher ist abhängig
6 Helvetica Neue LT Bold von der Art
FS: 12 Pt / ZAB: 14 Pt, linksbündig der Montage frei wählbar.
Piktogramme Es muss mindestens ein, maximal vier Piktogramme abgebildet werden. Die Gebots-Piktogramme werden in der Breite Alle Angaben 30 einer Spalte abgesetzt (70 mm). Die runden Verbots-Pikto- in Millimeter
30 20 20 20 30
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 45
Ø
Schutzgebietstyp 1
Flurname 2
vom 1. Mai bis 31. August 3 EBENFALLS UNTERSAGT IST: 4
das Wegwerfen von Abfall
das Pflücken von Blumen, Pflanzen und Sträuchern 5
Jahr 6
Alle Angaben in Millimeter
Tafeltyp 11
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 46
Tafeltyp 12: Gebietsmarkierungstafel mit zwei Schutzgebietstypen
Alle Angaben entsprechen dem Tafeltyp 11 (siehe Seite 44) mit folgenden Ergänzungen: > Die Schutzgebietstypen werden zwingend auf zwei Zeilen angeordnet (ein- oder mehrsprachig). > Bei mehrsprachigen Tafeln können die Textfelder statt untereinander in zwei Spalten nebeneinander angeordnet werden.
Ø
Schutzgebietstyp 1 Schutzgebietstyp 2
Flurname
Alle Angaben in Millimeter
Tafeltyp 12
vom 1. Mai bis 31. August
EBENFALLS UNTERSAGT IST:
das Stören von Tieren
das Pflücken, Ausgraben oder Einsetzen von Pflanzen
das Reiten abseits befestigter und markierter Wege
der Betrieb von Modellluftfahrzeugen
Jahr
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 47
Tafeltyp 13: Gebietsmarkierungstafel mit zwei Schutzgebietstypen und zwei Flurnamen
Alle Angaben entsprechen dem Tafeltyp 11 (siehe Seite 44) mit folgenden Ergänzungen: > Schutzgebietstypen und Flurnamen werden maximal auf je zwei Zeilen angeordnet (ein- oder mehrsprachig). > Bei mehrsprachigen Tafeln können die Textfelder statt untereinander in zwei Spalten nebeneinander angeordnet werden.
Ø
Schutzgebietstyp 1
Flurname 1 Schutzgebietstyp 2
Flurname 2
Alle Angaben in Millimeter
Tafeltyp 13
vom 1. Mai bis 31. August
EBENFALLS UNTERSAGT IST: IL EST ÉGALEMENT INTERDIT DE:
Die markierten Wege zu verlassen. • Quitter les chemins balisés.
Das Sammeln von Holz, Beeren, Pilzen • Récolter bois, baies, champignons und Samen. et graines.
Pflanzen zu pflücken oder auszugraben. • Cueillir, arracher ou prélever toute
Tiere zu stören. espèce végétale.
Déranger la faune.
Jahr
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 48
Tafeltyp 14: Gebietsmarkierungstafel mit vier Schutzgebietstypen und zwei Flurnamen
Alle Angaben entsprechen dem Tafeltyp 11 (siehe Seite 44) mit folgenden Ergänzungen: > Schutzgebietstypen und Flurnamen werden maximal auf je zwei Zeilen angeordnet (ein- oder mehrsprachig). > Bei mehrsprachigen Tafeln können die Textfelder statt untereinander in zwei Spalten nebeneinander angeordnet werden.
Ø
Schutzgebietstyp 1 Schutzgebietstyp 2
Flurname Schutzgebietstyp 3 Schutzgebietstyp 4
Flurname
Alle Angaben in Millimeter
Tafeltyp 14
vom 1. Mai bis 31. August
BEACHTEN SIE IM BESONDEREN: A RESPÉCTER TOUT SPÉCIALEMENT:
Sportliche und gesellschaftliche Anlässe • Les manifestations collectives et sind bewilligungspflichtig. sportives sont soumises à autorisation.
Die Schifffahrt und die Ausübung sämt- • La navigation et l’exercice de tout sport licher Wassersportarten sind vor den nautique sont interdits toute l’année de- Vogelinseln (gemäss Markierung) und im vant les îles aux oiseaux (selon balisage) übrigen Gebiet bis 200 Meter seewärts et à 200 mètres des autres roselières. ab Schilfrand das ganze Jahr verboten. Dans le reste di périmètre, la navigation Im restlichen Teil des Perimeters ist die et l’exercice de tout sport nautique sont Schifffahrt und die Ausübung sämtlicher autorisés du 1er avril au 30 septembre. Wassersportarten in der Zeit vom 1. April bis 30. September gestattet.
Jahr
Schutzgebietstyp > Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 49
Flurname
Kartenmodul
Das Kartenmodul ist keine eigenständige Tafel, sondern ein Format vom 1. Mai bis 31. August
zusätzliches Modul, welches in die Tafeltypen 11, 12, 13 und Die Karte hat eine maximale Breite von 340 mm, die Höhe EBENFALLS UNTERSAGT IST: 14 eingefügt werden kann. • das Stören von Tieren ist abhängig vom Umfang des Inhalts.
das Pflücken, Ausgraben oder Einsetzen von Pflanzen
das Reiten abseits befestigter und markierter Wege
der Betrieb von Modellluftfahrzeugen Signatur-Piktogramme RECHTSGRUNDLAGE Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von Zur besseren Lesbarkeit empfiehlt sich in Karten und internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) vom 21. Januar 1991 (Stand am 15. Juli 2015) Legenden die Verwendung von Signatur-Piktogrammen (vgl. Kapitel 8.4). Natur- und Landschaftsschutzverordnung für das (Flurname Gebiet) vom 3. Dezember 1998
HINWEIS Das Nichtbeachten der Verhaltensregeln kann rechtlich geahndet werden (Busse oder Anzeige).
Jahr INFRASTRUKTUR NATURINFORMATION
Ihr Standort Naturschutzgebiet
Rundwanderung, Landschaftsschutz- Variante gebiet
Wanderweg Gewässer
Fussweg Flachmoor, Ried
Strasse Naturschutzgebiet
Sehenswürdigkeit Landschaftsschutzgebiet Buslinie mit Station Naturinformation Bahnlinie mit Bahnhof Naturbeobachtung Parkplatz
Reproduziert mit Bewilligung von Swisstopo (BA091045)
10,5
Alle Angaben in Millimeter
Kartenmodul
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 50
6.2 Gebietsmarkierung Klein
Tafeltyp 21: Mit Verhaltensregeln
Format Absenderlogo / QR-Code Die Schilder haben eine Breite von 90 mm. Die Höhe ist Wird ein QR-Code oder ein Absenderlogo gesetzt, werden variabel und ist abhängig von der Anzahl Piktogramme und diese im Satzspiegel eingemittet und haben eine maximale ob ein QR-Code oder Absenderlogo platziert wird. Breite und Höhe von 50 mm. Der QR-Code wird negativ ausgespart dargestellt, d. h. weiss oder im Aluminium- Grundton. Satzspiegel Der Abstand zwischen QR-Code oder Absenderlogo Seitenrand oben / unten: je 10,5 mm und der Fusskante des Schildes beträgt 24 mm. Wird kein Seitenrand links / rechts: je 12 mm QR-Code oder Absenderlogo gesetzt, schliesst die Tafel Satzspiegelbreite: 66 mm 24 mm unterhalb des untersten Piktogramms ab.
Typografie Bohrlöcher
1 Helvetica Neue LT Roman Anzahl, Anordnung und Durchmesser der Bohrlöcher ist
FS: 21 Pt / ZAB: 25 Pt, linksbündig, maximal vierzeilig abhängig von der Art der Montage frei wählbar.
2 Helvetica Neue LT Bold
FS: 12 Pt / ZAB: 14 Pt, zentriert, maximal zweizeilig
Piktogramme Die Gebots-Piktogramme werden in der Breite einer Spalte abgesetzt (66 mm). Die runden Verbots-Piktogramme sind mit 71 mm etwas breiter. Der Abstand zwischen den Pikto- 10,5 grammen beträgt 24 mm, unabhängig davon ob ein Piktogrammzusatz verwendet wird.
Zwischenraum vom Titel zum Piktogramm Der Abstand von der untersten Zeile (Schriftlinie) des Titels bis zur Oberkante des Piktogramms beträgt 24 mm.
10,5
12 12 Alle Angaben in Millimeter
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 51
Ø
Schutzgebietstyp oder Flurname Schutzgebietstyp Schutzgebietstyp oder Flurname Schutzgebiets- oder Flurname typ oder Flurname 24 70
vom 1. Mai bis 31. August 24 vom 1. Mai bis 31. August
vom 1. Mai bis 31. August 2
Tafeltyp 21-1 21-2 21-3
Alle Angaben in Millimeter
21-4
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 52
Tafeltyp 22: Ohne Verhaltensregeln
Format QR-Code oder Absenderlogo Die Schilder haben eine Breite von 90 mm. Die Höhe ist Wird ein QR-Code oder ein Absenderlogo gesetzt, werden variabel und ist abhängig davon, ob ein QR-Code oder Ab- diese im Satzspiegel eingemittet und haben eine maximale senderlogo platziert wird. Breite und Höhe von 50 mm. Der QR-Code wird negativ ausgespart dargestellt, d. h. weiss oder im Aluminium- Grundton. Der Abstand zwischen QR-Code oder Absender- Satzspiegel logo und der Fusskante des Schildes beträgt 24 mm. Wird Seitenrand oben / unten: je 10,5 mm kein QR-Code oder Absenderlogo gesetzt, schliesst die Tafel Seitenrand links / rechts: je 12 mm 24 mm unterhalb des Titels ab. Satzspiegelbreite: 66 mm Bohrlöcher Anzahl, Anordnung und Durchmesser der Bohrlöcher ist Typografie abhängig von der Art der Montage frei wählbar. Helvetica Neue LT Roman FS: 21 Pt / ZAB: 25 Pt, linksbündig, maximal vierzeilig
Zwischenraum vom Titel zum QR-Code oder Absenderlogo Der Abstand von der untersten Zeile (Schriftlinie) des Titels bis zur Oberkante des QR-Codes oder Absenderlogos beträgt 24 mm.
10,5
10,5
12 12 Alle Angaben in Millimeter
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 53
Ø
49,5
Schutzgebietstyp oder Flurname
16,5
Alle Angaben in Millimeter
Tafeltyp 22
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 54
7 Vermassung Besucherinformation
Der Informationsteil von Besucherinformationstafeln darf empfohlen, gewisse Aspekte wie den hellgrünen Hintergrund, bezüglich Inhalt und Gestaltung frei gestaltet werden. Es wird Schrifttypen und –farben am abgebildeten Beispiel zu orientieren.
7.1 Besucherinformation Gross
Tafeltyp 31: Besucherinformation Gross
Format 3 Helvetica Neue LT Roman Die Tafel hat eine empfohlene Grösse von 1599 × 903 mm. FS: 23 Pt / ZAB: 32 Pt, linksbündig In der Praxis kann es durchaus sein, dass die Grösse der Besucherinformationstafeln angepasst werden muss (Beispiele: 4 Helvetica Neue LT Bold Holzkonstruktion mit Dach bei Eidgenössischen Jagdbann- FS: 12 Pt / ZAB: 14 Pt, zentriert, maximal zweizeilig gebieten, Pulttafeln). In solchen Fällen muss Folgendes beachtet werden: Die Höhe des Header-Balkens und die Höhe des Footer-Balkens sowie die Grösse der darin platzierten Verhaltens-Piktogramme Elemente sind fix. Das Logo Schweizer Schutzgebiet hat die Die quadratischen Piktogramme (Gebote) haben die Grösse Höhe des Header-Balkens. von 60 × 60 mm, die runden Verbots-Piktogramme sind 65 × 65 mm gross. Der Abstand zwischen den maximal 4 Piktogrammen beträgt jeweils 24 mm. Satzspiegel Seitenrand links: 60 mm / rechts: 40 mm Seitenrand oben: 30 mm / unten: 33 mm Angebots- und Signatur-Piktogramme Satzspiegelbreite: abhängig von der Tafelbreite Zur besseren Lesbarkeit empfiehlt sich in Karten und Anzahl Spalten: abhängig von der Tafelbreite Legenden die Verwendung von Signatur-Piktogrammen Spaltenabstand: 20 mm (vgl. Kapitel 8.4). Signatur- und Angebots-Piktogramme Spaltenbreite: 88,5 mm (empfohlen) dürfen nicht im Footer-Bereich erscheinen (nur Gebote und/ oder Verbote). Empfehlung: Der Fliesstext im Inhaltsteil sollte mindestens über zwei Spalten laufen (ausgenommen Bildlegenden). Absender-Zone Der optionale QR-Code wird rechts am Satzspiegel ange- Typografie schlagen und hat eine Höhe von 60 mm. Linkerhand des
1 Helvetica Neue LT Roman QR-Codes ist eine Sperrzone in der Breite des Codes einzu-
FS: 60 Pt (15 mm) / ZAB: 69 Pt, linksbündig, halten. Absenderlogos werden innerhalb der Absenderzone maximal zweizeilig platziert. Diese hat eine Höhe von 60 mm und eine beliebige Breite. Die Anzahl, Anordnung und Grösse der Logos inner- 2 Helvetica Neue LT Bold halb der Absenderzone sind frei wählbar. FS: 139 Pt (35 mm) / ZAB: 150 Pt, linksbündig, einzeilig
Bohrlöcher Anzahl, Anordnung und Durchmesser der Bohrlöcher sind abhängig von der Art der Montage frei wählbar.
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 55
Ø Wasser- und Zugvogelreservat 1
18 Naturschutzgebiet
27 Kaltbrunner Riet 2
Rastplatz auf der europäischen Vogelfluglinie Von der einst riesigen Sumpflandschaft der Linthebene ist nur ein kleiner Rest VOR DEM TROCKENLEGEN GERETTET
übrig geblieben, das Benkner, Burger- und Kaltbrunnerriet, kurz Kaltbrunner 1938 kaufte Pro Natura 25 ha des Kaltbrunner Riets. Sie verhinderte damit, dass das Feuchtgebiet mit der Brutkolonie der Lachmöwe trocken Riet genannt. Heute steht dieses Gebiet unter Naturschutz. Es ist ein wichtiger gelegt wurde. Heute ist das Schutzgebietein international bedeutendes Rastplatz für Watvögel auf dem Weg zu ihren Brutplätzen in Nordeuropa. Feuchtgebiet und in der Liste der Ramsar-Objekte der UNESCO ein getragen. Pro Natura St. Gallen-Appenzell ist im Auftrag der Gemeinden Uznach, Benken und Kaltbrunn für die Betreuung zuständig.
EIN NETZ VON CHANCEN FÜR MENSCH UND NATUR Pro Natura und ihre 23 Sektionen in den Kantonen engagieren sich seit 1909 für den praktischen Naturschutz. Heute sichern sie rund 600 Naturschutzgebiete in der ganzen Schweiz.
Damit leistet Pro Natura einen bedeutenden Beitrag zum landesweiten Netz geschützter Lebensräume für Mensch und Natur. Als Mitglied unterstützen Sie Unterhalt und Pflege dieserNaturschutzgebiete. Die Zwergdommel brütet regelmässig im Kaltbrunner Riet. Melden Sie sich online an: www.pronatura.ch
Herzlichen Dank! Pro Natura 2010 TREFFPUNKT FÜR VOGELFREUNDE Wasservögel, die im Sommer im Norden Europas brüten, ziehen jedes Jahr zwischen Sommerund Winterquartier im Süden hin und her. Auf ihren anstrengenden Reisen machen sie Rast, besonders vor und nach der Über- Reproduziert mit Bewilligung von Swisstopo (BA091045)
querung der Alpen. Einer ihrer Lieblingsrast- LACHMÖWEN RETTETEN DAS KALT BRUNNER RIET plätze ist das Kalt brunner Riet. Hier werden INFRASTRUKTUR NATURINFORMATION
Auf dem Flug zu ihren Weil nur hier, geschützt durch die Sumpflandschaft, Lachmöwen brü- sie nicht aufgescheucht, weil die Menschen Ihr Standort Sehenswürdigkeit Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet Brutplätzen finden teten, regte der Kaltbrunner Lehrer Hans Noll 1914 de Schutz des Kalt- auf den Wegen bleiben und Hunde angeleint Rundwanderung, Brachvögel hier Ruhe Buslinie mit Station Landschaftsschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet und Nahrung. brunner Riets an. Die Lachmöwe mit ihrem dunklen Kopf wurde zum sind. Sie sind vor Füchsen und Katzen ge- Variante Gewässer Naturinformation Symbol des Schutzgebietes. Sie brütet heute aus noch unbekannten schützt und finden im flachen Wasser Futter. Wanderweg Bahnlinie mit Bahnhof
Gründen nicht mehr hier. Das Schutzgebiet ist aber noch immer Brut- Vom Beobachtungsturm aus können Sie die Fussweg Flachmoor, Ried Naturbeobachtung Für den Kampfläufer ist Parkplatz das Kaltbrunner Riet ein platz für gefährdete Vogelarten der Feuchtgebiete, zum Beispiel für Wasservögel am besten beobachten. Welche Strasse N 1:6500 wichtiger Rastplatz. die Zwergdommel. Arten werden es heute sein? 0 250 500 m
18 Die wichtigsten Verhaltensregeln
innerhalb des Schutzperimeters:
3 110 vom 1. Mai bis 31. August
17 24 24
Alle Angaben in Millimeter
Tafeltyp 31
60 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 40
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 56
7.2 Besucherinformation Mittel Hoch
Tafeltyp 41: Besucherinformation Mittel Hoch Angebots- und Signatur-Piktogramme Zur besseren Lesbarkeit empfiehlt sich in Karten und Legen- Der Informationsteil von Besucherinformationstafeln darf be- den die Verwendung von Signatur-Piktogrammen (vgl. Kapizüglich Inhalt und Gestaltung frei gestaltet werden. Es wird tel 8.4). Signatur- und Angebots-Piktogramme dürfen nicht empfohlen, gewisse Aspekte wie den hellgrünen Hintergrund, im Footer-Bereich erscheinen (nur Gebote und/oder Verbote). Schrifttypen und -farben am abgebildeten Beispiel zu orientieren.
Absender-Zone Format Der optionale QR-Code wird rechts am Satzspiegel ange- Die Tafel hat eine Breite von 400 mm, die Höhe ergibt sich schlagen und hat eine Höhe von 20 mm. Linkerhand des anhand des Inhaltes. QR-Codes ist eine Sperrzone in der Breite des Codes einzuhalten. Absenderlogos werden innerhalb der Absenderzone platziert. Diese hat eine Höhe von 20 mm und eine beliebige 4-spaltiger Satzspiegel Breite. Die Anzahl, Anordnung und Grösse der Logos inner- Seitenrand links / rechts / oben / unten: je 30 mm halb der Absenderzone sind frei wählbar. Satzspiegelbreite: 340 mm Anzahl Spalten: 4 Spaltenabstand: 20 mm Bohrlöcher Spaltenbreite: 70 mm (empfohlen) Anzahl, Anordnung und Durchmesser der Bohrlöcher sind abhängig von der Art der Montage frei wählbar. Empfehlung: Der Fliesstext im Inhaltsteil sollte mindestens über zwei Spalten laufen (ausgenommen Bildlegenden).
Typografie
1 Helvetica Neue LT Roman
FS: 39,7 Pt (10 mm) / ZAB: 56,6 Pt, linksbündig, maximal zweizeilig
2 Helvetica Neue LT Bold
FS: 95 Pt (24 mm) / ZAB: 113 Pt, linksbündig, maximal zweizeilig
3 Helvetica Neue LT Bold
FS: 15 Pt / ZAB: 18 Pt, linksbündig
4 Helvetica Neue LT Bold
FS: 12 Pt / ZAB: 14 Pt, zentriert, maximal zweizeilig
Verhaltens-Piktogramme Die quadratischen Piktogramme haben die Grösse von 25 × 25 mm, die runden sind 26,5 × 26,5 mm gross. Der Abstand zwischen den maximal 4 Piktogrammen beträgt jeweils 12 mm.
30 20 20 20 30 Alle Angaben in Millimeter
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 57
Ø
TERRITORI DA AREA TERRITORI DA AREA TERRITORI DA AREA 68 PROTECZI UN PROTETTA
PROTECZI UN PROTETTA PROTECZIUN PROTETTA SVIZZER SVIZZERA AIRE SCHWEIZER AIREAIRE SCHWEIZER SCHWEIZER AIRE SCHWEIZER TERRITORI DA AREA PROTEGE SCHUTZ PROTEGE PROTEGE SCHUTZ SCHUTZ PROTEGE SCHUTZ SUISSE GEBIET SUISSE SUISSE GEBIET GEBIET SUISSE GEBIET
SVIZZER SVIZZERA PROTECZIUN PROTETTA
SVIZZER SVIZZERA SVIZZER SVIZZERA
Wasser- und Zugvogelreservat 159 Naturschutzgebiet 1
Kaltbrunner Riet 2
NATURINFORMATION Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Gewässer Flachmoor, Ried Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Naturinformation Naturbeobachtung
INFRASTRUKTUR Ihr Standort Rundwanderung, Variante Wanderweg Fussweg Strasse Sehenswürdigkeit Buslinie mit Station Bahnlinie mit Bahnhof Parkplatz
Reproduziert mit Bewilligung von Swisstopo (BA091045)
VOR DEM TROCKENLEGEN GERETTET EIN NETZ VON CHANCEN FÜR MENSCH UND NATUR 1938 kaufte Pro Natura 25 ha des Kaltbrunner Riets. Sie Pro Natura und ihre 23 Sektionen in den Kantonen engaverhinderte damit, dass das Feuchtgebiet mit der Brut- gieren sich seit 1909 für den praktischen Naturschutz. kolonie der Lachmöwe trocken gelegt wurde. Heute ist Heute sichern sie rund 600 Naturschutzgebiete in der das Schutzgebietein international bedeutendes Feucht- ganzen Schweiz. gebiet und in der Liste der Ramsar-Objekte der UNESCO Damit leistet Pro Natura einen bedeutenden Beitrag zum ein getragen. Pro Natura St. Gallen-Appenzell ist im Auf- landesweiten Netz geschützter Lebensräume für Mensch trag der Gemeinden Uznach, Benken und Kaltbrunn für und Natur. Als Mitglied unterstützen Sie Unterhalt und die Betreuung zuständig. Pflege dieser Naturschutzgebiete. Melden Sie sich online an: www.pronatura.ch
Herzlichen Dank! Pro Natura 2010
8 10
8 Die wichtigsten Verhaltensregeln innerhalb des Schutzperimeters:
vom 1. Mai bis 31. August
12 12
Alle Angaben in Millimeter
Tafeltyp 41
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 58
7.3 Besucherinformation Mittel Quer
Tafeltyp 42: Besucherinformation Mittel Quer
Der Informationsteil von Besucherinformationstafeln darf Verhaltens-Piktogramme bezüglich Inhalt und Gestaltung frei gestaltet werden. Es wird Die quadratischen Piktogramme haben die Grösse von empfohlen, gewisse Aspekte wie den hellgrünen Hintergrund, 25 × 25 mm, die runden sind 26,5 × 26,5 mm gross. Schrifttypen und -farben am abgebildeten Beispiel zu orien- Der Abstand zwischen den maximal 4 Piktogrammen betieren. trägt jeweils 12 mm.
Format Angebots- und Signatur-Piktogramme Die Tafel hat eine Höhe von 400 mm, die Breite ergibt sich Zur besseren Lesbarkeit werden in Karten und Legenden anhand des Inhaltes. die Signatur-Piktogramme (vgl. Kapitel 8.4), vorzugsweise schwarz auf weissem Grund mit schwarzem Rahmen, verwendet. Angebots-Piktogramme dürfen nicht im Footer- Satzspiegel Bereich erscheinen. Seitenrand links: 36 mm / rechts: 24 mm Seitenrand oben: 30 mm / unten: 28 mm Satzspiegelbreite: abhängig von der Tafelbreite Absender-Zone Anzahl Spalten: abhängig von der Tafelbreite Der optionale QR-Code wird rechts am Satzspiegel ange- Spaltenabstand: 20 mm schlagen und hat eine Höhe von 20 mm. Linkerhand des Spaltenbreite: 70 mm (empfohlen) QR-Codes ist eine Sperrzone in der Breite des Codes einzuhalten. Absenderlogos werden innerhalb der Absenderzone Der Fliesstext muss mindestens über zwei Spalten laufen platziert. Diese hat eine Höhe von 20 mm und eine beliebige (ausgenommen Bildlegenden). Breite. Die Anzahl, Anordnung und Grösse der Logos innerhalb der Absenderzone sind frei wählbar.
Typografie
1 Helvetica Neue LT Roman Bohrlöcher
FS: 39,7 Pt (10 mm) / ZAB: 56,6 Pt, Anzahl, Anordnung und Durchmesser der Bohrlöcher sind linksbündig, maximal zweizeilig abhängig von der Art der Montage frei wählbar.
2 Helvetica Neue LT Bold 30
FS: 95 Pt (24 mm) / ZAB: 113 Pt, linksbündig, maximal zweizeilig
3 Helvetica Neue LT Bold
FS: 15 Pt / ZAB: 18 Pt, linksbündig
4 Helvetica Neue LT Bold
FS: 12 Pt / ZAB: 14 Pt, zentriert, einzeilig
Alle Angaben in Millimeter 36 20 20 20 20 20 20 20 24
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 59
Ø
Wasser- und Zugvogelreservat | Naturschutzgebiet 1 18 100
Kaltbrunner Riet 2
NATURINFORMATION VOR DEM TROCKENLEGEN GERETTET Naturschutzgebiet 1938 kaufte Pro Natura 25 ha des Kaltbrunner Riets. Sie verhin- Landschaftsschutzgebiet derte damit, dass das Feuchtgebiet mit der Brutkolonie der Gewässer Lachmöwe trocken gelegt wurde. Heute ist das Schutzgebietein Flachmoor, Ried international bedeutendes Feuchtgebiet und in der Liste der Naturschutzgebiet Ramsar-Objekte der UNESCO ein getragen. Pro Natura St. Gallen- Landschaftsschutzgebiet Appenzell ist im Auftrag der Gemeinden Uznach, Benken und Naturinformation Kaltbrunn für die Betreuung zuständig. Naturbeobachtung EIN NETZ VON CHANCEN FÜR MENSCH UND NATUR Pro Natura und ihre 23 Sektionen in den Kantonen engagieren INFRASTRUKTUR sich seit 1909 für den praktischen Naturschutz. Heute sichern Ihr Standort sie rund 600 Naturschutzgebiete in der ganzen Schweiz. Rundwanderung, Variante Damit leistet Pro Natura einen bedeutenden Beitrag zum landes- Wanderweg weiten Netz geschützter Lebensräume für Mensch und Natur. Fussweg Als Mitglied unterstützen Sie Unterhalt und Pflege dieser Natur- Strasse schutzgebiete. Melden Sie sich online an: www.pronatura.ch Sehenswürdigkeit Buslinie mit Station Herzlichen Dank! Pro Natura 2010 Bahnlinie mit Bahnhof Parkplatz Reproduziert mit Bewilligung von Swisstopo (BA091045)
11 16 Die wichtigsten Verhaltensregeln
innerhalb des Schutzperimeters:
vom 1. Mai bis 31. August 4
16 12 12
Alle Angaben in Millimeter
Tafeltyp 42
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 60
7.4 Besucherinformation Klein
Tafeltyp 51: Besucherinformation Klein
Format Das Schild hat eine Breite von 90 mm. Die Höhe ist variabel und ist abhängig von der Anzahl Piktogramme und ob ein QR-Code oder Absenderlogo platziert wird.
Satzspiegel Seitenrand links / rechts / oben / unten: je 12 mm Satzspiegelbreite: 66 mm
Typografie Helvetica Neue LT Roman FS: 29,8 Pt (7,5 mm) / ZAB: 35 Pt, linksbündig, maximal vierzeilig
Angebots-Piktogramme Die Piktogramme (max. 4 Piktogramme) werden in der Breite des Satzspiegels gesetzt (66 × 66 mm). Der Abstand von der untersten Zeile (Schriftlinie) des Titels bis zur Oberkante 12 des Piktogrammes beträgt 24 mm. Gebots- oder Verbots- Piktogramme dürfen auf der Besucherinformation Klein nicht verwendet werden. Der Abstand zwischen den Piktogrammen beträgt jeweils 12 mm.
QR-Code oder Absenderlogo Wird ein QR-Code oder ein Absenderlogo gesetzt, werden diese im Satzspiegel eingemittet und haben eine maximale Breite und Höhe von 50 mm. Der QR-Code wird negativ ausgespart dargestellt, d. h. weiss oder im Aluminium-Grundton. Der Abstand zwischen QR-Code oder Absenderlogo und der Fusskante des Schildes beträgt 24 mm. Wird kein QR-Code oder Absenderlogo gesetzt, schliesst die Tafel 24 mm unterhalb des untersten Piktogramms ab.
Bohrlöcher Anzahl, Anordnung und Durchmesser der Bohrlöcher ist abhängig von der Art der Montage frei wählbar.
12 12
Alle Angaben in Millimeter
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 61
Ø Ø
53 53
Schutzge- Schutzge- 70 70 bietstyp oder bietstyp oder Flurname Flurname 24 24
12 12
24 24
Alle Angaben in Millimeter
Tafeltyp 51
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 62
7.5 Besucherinformation Wegweiser
Tafeltyp 61: Besucherinformation Klein
Format Der Wegweiser hat eine Grösse von 300 × 100 mm.
Satzspiegel Seitenrand oben / unten: je 7,5 mm Seitenrand von der vertikalen Kante aus gemessen: 48 mm Seitenrand von der Pfeilspitze aus gemessen: 50 mm Satzspiegelbreite: 202 mm
Angebots-Piktogramme Die Piktogramme werden in der Höhe des Satzspiegels gesetzt (66 × 66 mm). Der Abstand von der Kante oben/ unten bis zum Piktogramm beträgt je 17 mm. Gebots- oder Verbots-Piktogramme dürfen auf der Besucherinformation Wegweiser nicht verwendet werden. Der Abstand zwischen den Piktogrammen beträgt jeweils 18 mm. Es dürfen maximal zwei Piktogramme abgebildet werden. Bei nur einem abgebildeten Piktogramm wird dieses in Richtung der Pfeilspitze platziert.
Bohrlöcher Anzahl, Anordnung und Durchmesser der Bohrlöcher ist abhängig von der Art der Montage frei wählbar.
7,5
7,5
48 50
Alle Angaben in Millimeter
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 63
48 132 Ø
50 102 186 Ø
Alle Angaben in Millimeter
Tafeltyp 61
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 64
8 Piktogramme
Die in diesem Kapitel aufgeführten Piktogramme entspre- Die Auswahl der Piktogramme ist bewusst auf die häuchen dem Datum der Publikation dieses Handbuchs. Alle figsten Aktivitäten beschränkt. Lokale Einzelfälle oder Aktiaktuell verfügbaren Piktogramme können von der Plattform vitäten mit anderer rechtlicher Grundlage (z. B. Jagd, Straswww.schweizer-schutzgebiet.ch heruntergeladen werden. senverkehr, Schifffahrt) werden besser mit anderen Mitteln Die Zugangsdaten sind bei der Beratungsstelle Markierung kommuniziert (z. B. im Textteil der Tafel, durch spezielle Sig- Schweizer Schutzgebiete erhältlich. nalisation).
Die Piktogramme dürfen prinzipiell auch für andere Zwecke als Schutzgebietstafeln verwendet werden, sofern die Verhaltensregel auf einer rechtlichen Grundlage beruht.
8.1 Gebote
100 Hunde an die Leine 101 Auf dem Wanderweg 102 Auf der Schneeschuh 103 Auf der Skitourenroute
bleiben route bleiben bleiben
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 65
8.2 Verbote
200 Zutritt verboten 201 Hunde verboten 202 Wege verlassen 203 Abfall wegwerfen
verboten verboten
204 Füttern verboten 205 Früchte pflücken 206 Pflanzen pflücken 207 Pilze pflücken
verboten verboten verboten
208 Schmetterlinge sammeln 209 Feuern verboten 210 Zelten verboten 211 Wohnwagen
verboten verboten
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 66
212 Picknick verboten 213 Modelluftfahrzeuge 214 Klettern verboten 215 Deltasegeln
verboten verboten
216 Gleitschirmfliegen 217 Baden verboten 218 Schwimmkörper 219 Angeln verboten
verboten verboten
220 Kitesurfen verboten 221 Schneesport verboten 222 Abfahrt verboten 223 Snowboarden
verboten
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 67
224 Skitouren verboten 225 Schneeschuhlaufen 226 Route verlassen 227 Eislaufen verboten
verboten verboten
228 Fahrradfahren verboten 229 Reiten verboten 230 Stand Up Paddeln 231 Campingbus
verboten verboten
232 Nächtliche Aktivitäten 233 Canyoning verboten 234 Tiere freilassen
verboten verboten
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 68
8.3 Angebote
300 Feuerstelle 301 Picknickplatz 302 Infostelle 303 Aussichtspunkt
304 Beobachtungspunkt 305 Beobachtungspunkt 306 Themenweg links 307 Themenweg rechts
links rechts
308 Wanderweg links 309 Wanderweg rechts 310 Schwimmkörper- 311 Schwimmkörperzone links zone rechts
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 69
312 Schwimmzone 313 Schwimmzone 314 Angelplatz links 315 Angelplatz rechts
links rechts
316 Skiaufstieg 317 Skiaufstieg 318 Schneeschuhroute 319 Schneeschuhroute
links rechts links rechts
320 Spielplatz 321 Toiletten 322 Telefon 323 Sehenswürdigkeit
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 70
324 Reitweg 325 Bus 326 Bahn 327 Standseilbahn
328 Luftseilbahn 329 Schiff 330 Parkplatz 331 Restaurant
332 Café-Bar 333 Schlafgelegenheit 334 Hütte 335 Camping
336 Kletterroute
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 71
8.4 Signaturen
400 Feuerstelle 401 Picknickplatz 402 Spielplatz 403 Information
404 Toiletten 405 Telefon 406 Aussichtspunkt 407 Sehenswürdigkeit
408 Beobachtungspunkt 409 Themenweg 410 Wanderweg 411 Bergweg
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 72
412 Schwimmkörper 413 Schwimmen 414 Angelplatz 415 Skitourenroute
416 Schneeschuhroute 417 Reitweg 418 Leinenpflicht 419 Bus
420 Bahn 421 Standseilbahn 422 Schwebebahn 423 Schiff
> Schweizer Schutzgebiete Markierungshandbuch BAFU 2016 73
424 Parkplatz 425 Parkhaus 426 Restaurant 427 Café-Bar
428 Schlafgelegenheit 429 Jugendherberge 430 Hütte 431 Camping
432 Kletterroute
www.schweizer-schutzgebiet.ch