Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen

BAFU CGnGcH-qpWDK · Bundesamt für Umwelt (BAFU)

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bafu-ofev-ufam/cgngch-qpwdk/de/biodiversitat-im-wald-ziele-und-massnahmen

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Quelle

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen

> Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen Vollzugshilfe zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt im Schweizer Wald

Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU Bern, 2015

Rechtlicher Stellenwert Impressum Diese Publikation ist eine Vollzugshilfe des BAFU als Aufsichtsbehörde und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Sie konkretisiert Herausgeber unbestimmte Rechtsbegriffe von Gesetzen und Verordnungen und soll Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine einheitliche Vollzugspraxis fördern. Berücksichtigen die Vollzugs- Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, behörden diese Vollzugshilfen, so können sie davon ausgehen, dass Energie und Kommunikation (UVEK). sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen; andere Lösungen sind aber auch zulässig, sofern sie rechtskonform sind. Das BAFU Projektleitung BAFU veröffentlicht solche Vollzugshilfen in seiner Reihe «Umwelt-Vollzug». Nicole Imesch, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Bruno Stadler, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Markus Bolliger, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Olivier Schneider, Abteilung Wald

Steuergruppe Evelyne Marendaz, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Rolf Manser, Abteilung Wald Reinhard Schnidrig-Petrig, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Sarah Pearson-Perret, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Olivier Guex, Kantonsforstamt Wallis, Vertreter KOK

Begleitgruppe Barbara Allgaier, Schweizerischer Forstverein Herbert Billing, Amt für Natur & Landschaft Schaffhausen Kurt Bollmann, Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL Ueli Bühler, Kantonsforstamt Graubünden Rita Bütler, Kantonsforstamt Waadt Raymond Delarze, Bureau d’études biologiques, Aigle Christa Glauser, SVS / Birdlife Schweiz Yves Gonseth, Centre Suisse de Cartographie de la Faune CSCF Theo Kern, Aargauischer Waldwirtschaftsverband Stefan Lienert, Kantonsforstamt Schwyz Adrian L. Meier, Kantonsforstamt Bern Marcel Murri, Kantonsforstamt Aargau Marcus Ulber, Pro Natura

Zitierung Imesch N., Stadler B., Bolliger M., Schneider O. 2015: Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen. Vollzugshilfe zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt im Schweizer Wald. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1503: 186 S.

Gestaltung Karin Nöthiger, Niederrohrdorf und Stefanie Studer, Künten

Titelbild Markus Bolliger, BAFU

PDF-Download www.bafu.admin.ch/uv-1503-d Eine gedruckte Fassung kann nicht bestellt werden.

Diese Publikation ist auch in französischer Sprache verfügbar.

© BAFU 2015

> Inhalt 3

> Inhalt Abstracts 5 M1 Massnahmenbereich 1: Vorwort 7 «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» 41

1 Sinn und Zweck 8 M2 Massnahmenbereich 2:

«Förderung Alt- und Totholz» 57

2 Ausgangslage 10

2.1 Bedeutung des Waldes für die Biodiversität in der M3 Massnahmenbereich 3:

Schweiz 10 «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch

2.2 Zustand und Entwicklung der Waldbiodiversität 11 wertvollen Waldlebensräumen» 75

2.3 Defizite und Handlungsoptionen 13

2.4 Herausforderungen 15

M4 Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA)

3 Ziele und Massnahmen für die Biodiversität und Lebensräumen (NPL)» 103

im Wald 18

3.1 Oberziele 18

3.2 Wirkungsziele 19 M5 Massnahmenbereich 5:

3.3 Nationale Handlungsziele in Massnahmenbereichen 20 «Erhaltung der genetischen Vielfalt» 137

3.4 Regionaler Handlungsbedarf und

Umsetzungsschwerpunkte 25

3.5 Zeithorizont 26 M6 Massnahmenbereich 6:

«Wissensvermittlung und Forschung» 147

4 Grundsätze für die Umsetzung 27

Anhang 153 A1 Regionaler Handlungsbedarf pro

5 Erfolgskontrolle 29 Massnahmenbereich und nationale

5.1 Vollzugskontrolle 29 Umsetzungsschwerpunkte 153

5.2 Wirkungsanalyse 30 A2 Listen der National Prioritären Waldgesellschaften

5.3 Zielerreichungskontrolle 31 (NPL) und National Prioritären Waldarten

5.4 Zielanalyse 32 (Waldzielart/NPA) 155

A3 Karte Wirtschaftsregionen nach LFI 172

6 Rechtliche Grundlagen und Umsetzungsinstrumente33

6.1 Rechtliche Grundlagen 33 Literatur 173

6.2 Umsetzungsinstrumente 34 Glossar 177

6.3 Schnittstellen mit andern Sektoralpolitiken und

deren Umsetzungsinstrumente 36

7 Akteure und ihre Rollen 39

> Abstracts 5

> Abstracts The forest is extremely important for the conservation of biodiversity in Switzerland. Keywords: However, deficits exist in this regard, for example the shortage of diverse structures, the Forest biodiversity, lack of old wood and deadwood, the high number of endangered species, and the cur- protected forest areas, rently insufficient designation of forest reserves. The Federal Council set out the strate- Forest conservation strategy gic direction to be taken in eliminating these deficits in the Forest Policy 2020 (2013) and Swiss Biodiversity Strategy (2012). The enforcement guidelines substantiate the Federal Council’s requirements. Action objectives to be attained by 2030 are defined in six areas of activity. The regional action requirement is identified and priorities for implementation are set on the basis of potential and deficit analyses. Information is provided about the organisational and financial provisions for the implementation of measures.

Der Wald hat eine grosse Bedeutung für die Erhaltung der Biodiversität in der Schweiz. Stichwörter: Es gibt jedoch Defizite wie die Untervertretung vielfältiger Strukturen, der Mangel an Biodiversität im Wald, Alt- und Totholz, eine Vielzahl von gefährdeten Arten oder eine heute noch ungenü- Waldreservate, gende Ausscheidung von Waldreservaten. Zur Behebung der Defizite hat der Bundes- Waldnaturschutzstrategie rat in der Waldpolitik 2020 (2013) und in der Strategie Biodiversität Schweiz (2012) die strategische Stossrichtung festgelegt. Die Vollzugshilfe konkretisiert die Vorgaben des Bundesrates. Dazu wurden in sechs Massnahmenbereichen Handlungsziele mit dem Zeithorizont 2030 definiert. Anhand von Potential- und Defizitanalysen wird der regionale Handlungsbedarf eruiert und Umsetzungsschwerpunkte gesetzt. Ferner werden die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Massnahmen beschrieben.

La forêt joue un rôle primordial pour le maintien de la biodiversité en Suisse. Il existe Mots-clés: cependant des déficits comme la sous-représentation de structures diversifiées, le biodiversité en forêt, manque de vieux arbres et de bois mort, le nombre élevé d’espèces menacées ou réserves forestières, l’insuffisance de réserves naturelles délimitées. Le Conseil fédéral a défini dans la stratégie de protection de la Politique forestière 2020 (2013) et la Stratégie Biodiversité Suisse (2012) la ligne nature en forêt stratégique à suivre pour éliminer les déficits. L’aide à l’exécution concrétise les objectifs du Conseil fédéral. A cet effet, des objectifs opérationnels à atteindre à l’horizon 2030 ont été définis dans six domaines d’intervention. Partant des analyses des potentiels et des déficits, les mesures nécessaires au niveau régional sont identifiées et les priorités de mise en œuvre fixées. En outre, les conditions-cadres financières et organisationnelles pour la mise en œuvre des mesures sont décrites.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 6

Il bosco è estremamente importante per la conservazione della biodiversità in Svizzera. Parole chiave: Presenta tuttavia deficit come la presenza insufficiente di strutture diversificate, le Biodiversità nel bosco, scarse quantità di soprassuolo vecchio o di legno morto, l’elevato numero di specie riserve forestali, strategia della minacciate o una delimitazione ancora oggi carente di riserve forestali. Per colmare tali protezione della natura nel bosco deficit, il Consiglio federale ha stabilito nella Politica forestale 2020 (2013) e nella Strategia Biodiversità Svizzera (2012) un orientamento strategico. L’aiuto all’esecuzione concretizza le direttive del Consiglio federale. A tal fine, in sei ambiti d’intervento sono stati stabiliti degli obiettivi per l’orizzonte temporale 2030. Sulla base di analisi dei potenziali e dei deficit è individuata la necessità d’intervento a livello regionale e sono fissati i punti prioritari. Inoltre, sono illustrate le condizioni quadro organizzative e finanziarie per l’attuazione di misure.

> Vorwort 7

> Vorwort Der Wald ist ein wichtiges Biodiversitätsreservoir. Er bedeckt ein Drittel unserer Landesfläche und hat viele Gesichter. 121 vorkommende Waldgesellschaften sorgen für ganz unterschiedliche und spannende Erscheinungsbilder. Er bietet rund der Hälfte der insgesamt etwa 3606 National prioritärer Arten Lebensraum. Der Wald versorgt uns mit Trinkwasser, Bau- und Energieholz und schützt uns vor Lawinen oder Hochwasser. Im Wald können wir uns erholen, sportlich trimmen oder Natur erleben. Die Grundlage all dieser Leistungen ist die Biodiversität und deren Nutzung durch den Menschen.

Der Verlust an Biodiversität hat auch am Waldrand nicht Halt gemacht. Im Wald sind die Verluste weniger ausgeprägt als zum Beispiel im Siedlungsraum oder im landwirtschaftlich geprägten Kulturland, dennoch gibt es Defizite. Dazu gehört die Untervertretung vielfältiger Strukturen, wie z. B. gestufte Waldränder, lichte Wälder oder feuchte Waldstellen, sowie der Mangel an Alt- und Totholz. Diese Defizite führen zu einem Rückgang an licht- und wärmeliebenden Arten und der auf biologisch alte Entwicklungsphasen angewiesenen Spezialisten. Dazu kommt eine heute noch ungenügende Ausscheidung von Waldreservaten, insbesondere von Naturwaldreservaten, welche den Ablauf von natürlichen Prozessen sicherstellen sollen. Auch der Klimawandel hat längerfristig einen grossen Einfluss auf die Biodiversität im Wald.

Diese Herausforderungen gilt es entschlossen anzupacken. Die in der Vollzugshilfe definierten Massnahmen mit den entsprechenden Wirkungs- und Handlungszielen sind richtungsweisend für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie im Waldareal der Schweiz und die Umsetzung der Waldpolitik 2020. Die Vollzugshilfe ist die Basis für die Aushandlung von Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen und die Entwicklung von konkreten Projekten zur Förderung der Waldbiodiversität. Für die Umsetzung ist weiterhin die Partnerschaft zwischen Bund, Kantonen und Waldeigentümern zentral.

Wir sind überzeugt: Nur durch gemeinsames Planen und Handeln können wir die Biodiversität und die Lebensqualität langfristig erhalten. Nötig ist die Bereitschaft aller Akteure – Bund, Kantone, Waldbesitzer und -bewirtschafter, Verbände, Umweltorganisationen und Bürger –, ihren Beitrag zu leisten. Schliesslich profitieren wir alle von den Leistungen, die von der Waldbiodiversität hervorgebracht werden. Es liegt in unserer Verantwortung, dass künftige Generationen weiterhin auf diese unabdingbare Lebensgrundlage bauen können.

Wir danken allen, die bei der Erarbeitung der Vollzugshilfe mitgewirkt haben und allen, die sich für die Erhaltung und Förderung der Waldbiodiversität in der Schweiz einsetzen.

Franziska Schwarz Josef Hess Vizedirektorin Vizedirektor Bundesamt für Umwelt (BAFU) Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 8

1 > Sinn und Zweck --------------------------------------------------------------- ----------------------------------------------- -

Die Biodiversität ist eine unerlässliche Lebensgrundlage, die eine Vielzahl von Ökosystemleistungen erbringt und auf der unser Wohlergehen basiert. Sie umfasst die Vielfalt von Ökosystemen, Arten und Genen. Die Erhaltung und Förderung der Biodiversität wird in der Gesellschaft sowohl aus ethischen wie auch aus ökonomischen Gründen als wichtig erachtet.

In der Schweiz sind mehr Lebensräume und Arten gefährdet als in den meisten europäischen Ländern (OECD 2007). Fördermassnahmen sind deshalb dringend notwendig – auch im Wald, obgleich dieser im Vergleich zu anderen Lebensräumen besser abschneidet, d. h. weniger Waldarten auf der Roten Liste stehen als z. B. Arten von Feuchtgebieten und der Landwirtschaftszone (Cordillot & Klaus 2011).

Nationale Gesetze und internationale Abkommen verpflichten die Schweiz, die biolo- Nationale und internationale gische Vielfalt zu schützen (siehe Kap. 6). Um diesen Verpflichtungen nachzukom- Verpflichtungen men, wurde im Jahr 2012 die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) vom Bundesrat verabschiedet (BAFU 2012a). Bereits in der vom Bundesrat im Jahr 2011 verabschiedeten Waldpolitik 2020 (BAFU 2013) wurden Stossrichtungen für die Erhaltung und Förderung der Waldbiodiversität formuliert. Sowohl in der Strategie Biodiversität Schweiz wie auch in der Waldpolitik 2020 wird die Definition von regionalen Biodiversitätszielen für den Wald als Schwerpunkt gesetzt. Damit füllt die Schweiz eine Lücke, die in internationalen Assessments zur Nachhaltigkeit der Schweizer Waldpolitik aufgezeigt worden ist, nämlich das Fehlen von klaren und spezifischen Zielvorgaben und Vollzugsanweisungen für die Erhaltung der Biodiversität im Wald (BUWAL 1999, Kübler et al. 2001).

Die Vollzugshilfe beschreibt die Strategie des Bundes für die Förderung der Biodiver- Zentrales Element: sität im Schweizer Wald. Zentrales Element der vorliegenden Vollzugshilfe ist die Handlungsziele aus nationaler Definition von Massnahmen mit entsprechenden Handlungszielen aus nationaler Sicht. Sicht Die Sicht des Bundes wird für alle Akteure transparent dargestellt. Diese Ziele sind somit richtungsweisend für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie im Waldareal der Schweiz, und damit gleichzeitig für die Waldpolitik 2020. Die nationale Sicht stellt sicher, dass die wesentlichen ökologischen Potenziale und Defizite in unserem Land koordiniert angegangen werden und dass so die zur Verfügung stehenden Bundes- und Kantonsmittel möglichst effektiv eingesetzt werden. Kantonale Inventare und Förderprogramme werden, soweit sie den Zielsetzungen entsprechen, aufgenommen.

Die Vollzugshilfe richtet sich in erster Linie an den Bund und an die Kantone. Sie bil- Vollzugshilfe als strategische det die strategische Grundlage für die Programmvereinbarungen zwischen dem Bund Grundlage für Finanzhilfen und und den Kantonen (NFA) und die Entwicklung von konkreten Projekten zur Förderung Projekte der Waldbiodiversität. Sie ändert grundsätzlich nichts am System der bisherigen Partnerschaft zwischen Bund, Kantonen und Waldeigentümern (siehe Kap. 4). Die Kantone sind auch jederzeit frei, bestehende Programme selber weiterzuführen.

1 > Sinn und Zweck 9

Die Massnahmenbereiche 1–6 und die Anhänge der vorliegenden Vollzugshilfe sind als Praxishilfe zu verstehen. Die dort beschriebenen regionalen Umsetzungsschwerpunkte aus nationaler Sicht sind ein Element für die Verhandlungen im Rahmen der NFA-Programmvereinbarung im Bereich Waldbiodiversität.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 10

2 > Ausgangslage ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.1 Bedeutung des Waldes für die Biodiversität in der Schweiz

Der Wald hat mit seinem Anteil von 31 % an der Landesfläche eine grosse Bedeutung für die Erhaltung der Biodiversität in der Schweiz. Von den schätzungsweise 64 000 in der Schweiz vorkommenden Arten, leben rund 40 Prozent im oder vom Wald (BAFU 2015b). Wie aus Abb. 1 hervorgeht, liegt der Anteil der waldgebundenen Arten in den meisten systematischen Gruppen (Taxa) mit ausreichender Datengrundlage deutlich über einem Drittel der Gesamtartenzahl. Der Wald ist zudem ein wichtiges Rückzugsgebiet für viele im Offenland lebende Vögel und Säugetiere.

Abb. 1 > Waldarten für verschiedene Organismengruppen Anteil der Arten in der Schweiz, die in mindestens einem Entwicklungsstadium vom Wald abhängig sind oder die sich regelmässig im Wald aufhalten.(n = Anzahl beurteilte Arten, Flechten = Baum- und erdbewohnende Flechten).

100%

80%

60%

40% Nicht-Waldarten

20% Waldarten

0%

Quelle: Brändli & Bollmann 2015

Neben der grossen Bedeutung für die Artenvielfalt weist der Schweizer Wald eine beachtliche Lebensraumvielfalt auf: Man unterscheidet 121 verschiedene natürliche Waldtypen (Waldgesellschaften, Assoziationen) mit zahlreichen Untertypen und Standortsvarianten (Liste der Waldgesellschaften der Schweiz, BAFU 2012b). Die Ursachen dieser für ein kleines Land erstaunlichen Vielfalt liegen in der grossen Höhenausdehnung des Waldes von über 2000 m (von den Ufern des Lago Maggiore mit 193 m bis zur höchsten Waldgrenze von 2200 m ü. M. im Turtmanntal im Wallis), der klimatischen und geologischen Vielgestaltigkeit sowie der Tatsache, dass die Schweiz im Schnittpunkt zweier Florenregionen liegt, der mitteleuropäischen und der submedi-

2 > Ausgangslage 11

terranen, und sich im kontinental getönten Teil der Alpen seit der Eiszeit asiatische Steppenelemente halten konnten. Auch gibt es im Waldareal viele biologisch wertvolle Lebensräume wie zum Beispiel Fliessgewässer, Teiche, Tümpel, Quelllebensräume, Waldränder, Höhlen, Felsen oder Geröllhalden.

2.2 Zustand und Entwicklung der Waldbiodiversität

Die Waldlebensräume und deren Artenzusammensetzung sind einem stetigen Wandel Einflussfaktoren unterworfen, der natürliche und anthropogene Ursachen hat. Die bedeutendsten natürlichen Einflussfaktoren sind Ereignisse wie z. B. Stürme oder Waldbrände. Diese können das Waldbild bedeutend verändern und haben mittelfristig meist einen positiven Einfluss auf die Artenvielfalt.

Auch mit der Landnutzung durch den Menschen verändert sich die Biodiversität (Lachat et al. 2010b). So hat der Mensch während Jahrhunderten die Vielfalt der Waldformen durch verschiedene Nutzungsarten geprägt: Holzgewinnung, Vieheintrieb (z. B. Schweinemast) und Streunutzung haben viele magere und lichte Waldstandorte geschaffen, mit einer entsprechend licht- und wärmeliebenden Artenzusammensetzung. Ebenso hat sich die jahrhundertelange Förderung der Eiche positiv auf die biologische Vielfalt ausgewirkt. Heute sind diese traditionellen Nutzungsformen des Waldes nur noch auf Restflächen vorhanden. Die Wytweiden im Jura, im Wallis und in Graubünden, die eichenreichen Nieder- und Mittelwaldreste in den Tieflagen des Mittellandes und des Jura, sowie die Kastanienselven im Tessin tragen zur biologischen und landschaftlichen Vielfalt bei.

Die Biodiversität hängt zudem stark von der heutzutage praktizierten Waldbewirtschaftung bzw. der Nutzungsintensität ab. In intensiv genutzten Wäldern sind die Anzahl und die Populationsgrössen von alt- und totholzabhängigen Arten in der Regel kleiner als in ungenutzten Wäldern. Umgekehrt ist in einem naturnah bewirtschafteten Wald die Artenvielfalt von licht- und wärmeliebenden Arten oftmals höher als in einem unbewirtschafteten Wald. Die naturnahe Waldbewirtschaftung, wie sie in der Schweiz praktiziert wird, kann somit einen bedeutenden Beitrag zur Biodiversitätsförderung leisten.

Wegen der Jahrtausende alten Waldnutzung gibt es heute in Zentraleuropa keine Referenzzustand für die eigentlichen Urwälder mehr. Dennoch ist es möglich, dank einiger ursprünglicher Waldbiodiversität Waldgebiete in Osteuropa und einiger Naturwaldreste in Zentraleuropa, Richtwerte, wie z. B. für minimal notwendige Totholzmengen, zu definieren, damit eine Mehrheit der totholzabhängigen Arten ausreichend Lebensraum findet. In rein anthropogen bedingten ökologisch wertvollen Waldlebensräumen dienen definierte Qualitätskriterien als Richtwerte für die Umsetzung, z. B. bei Wytweiden, Selven und gestuften Waldrändern.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 12

Ein allgemein anerkannter und bekannter Indikator zur Beurteilung der Artenvielfalt National Prioritäre Arten (NPA) und deren Entwicklung sind die Roten Listen. Für zehn von 14 Artengruppen ist der Anteil an gefährdeten Arten im Wald kleiner als für die ganze Schweiz. Dennoch ist auch bei den Waldarten der Anteil der Rote Liste-Arten zum Teil besorgniserregend hoch. So sind z. B. bei den Amphibien und Reptilien rund 80 % aller im Wald vorkommenden Arten gefährdet, bei den Baumflechten 45 % und bei den Grosspilzen ein Drittel (Cordillot und Klaus 2011).

Massgebend für gezielte Artenförderungs-Massnahmen aus nationaler Sicht ist die Liste der National Prioritären Arten (BAFU 2011), die nebst der Gefährdungskategorie gemäss den roten Listen auch noch die internationale Verantwortung für die Arten mit berücksichtigt. Die Liste der National Prioritären Arten (NPA) umfasst gegenwärtig

3606 Arten. Davon gelten rund 1500 als Waldarten, von denen wiederum 307 Arten als

sogenannte Waldzielarten definiert sind (siehe Anhang 2). Für diese Waldzielarten sind spezifische Fördermassnahmen nötig. Dabei handelt es sich vor allem um totholzabhängige Arten sowie um Arten, die auf lichte oder feuchte Wälder angewiesen sind.

Viele Waldarten sind eigentlich Ökotonarten, die im Übergangsbereich Wald-Offenland leben. Einige wurden infolge der intensivierten Landwirtschaft und der Zersiedlung der Landschaft in den Wald zurückgedrängt oder finden dort einen Ersatzlebensraum. Die langfristige Erhaltung dieser Arten hängt somit nicht nur von den waldspezifischen Massnahmen, sondern auch von Massnahmen ausserhalb des Waldes ab.

In Bezug auf die Lebensraumvielfalt muss grundsätzlich unterschieden werden zwi- National Prioritäre Lebensräume schen den Typen der natürlichen Waldvegetation (Gesellschaften, Assoziationen), und (NPL) den teilweise vom Menschen geschaffenen Lebensräumen und Strukturen. Für die natürliche Waldvegetation wurde im Rahmen des Projektes «Rote Liste der Ökosysteme der Schweiz» eine Rote Liste der Waldgesellschaften erstellt, die sich nach den Kriterien der IUCN richtet. Auf dieser Grundlage wurde eine Liste der National Prioritären Waldlebensräume (NPL) erarbeitet, analog zu den NPA (Steiger 2014a; siehe Anhang 2).

Somit bestehen heute sowohl für die Waldarten wie für die Waldlebensräume gute Grundlagen für die Definition von Zielen und Massnahmen für Förderungsprogramme, wie auch zur Beurteilung der Entwicklung im Laufe der Zeit.

2 > Ausgangslage 13

2.3 Defizite und Handlungsoptionen

Das grösste für die Biodiversität relevante ökologische Defizit ist das Fehlen der Defizit: Strukturen und Zerfallsphase in vielen Wäldern aufgrund der vorgezogenen Holznutzung und somit Lebensräume der Mangel an ausreichenden Mengen und Qualitäten von Alt- und Totholz. Dazu kommt, dass durch die Hochwaldbewirtschaftung und eine intensivere Landwirtschaft strukturreiche, lichte Übergangsbereiche zwischen Wald und Kulturlandschaft verschwanden. Der Waldrand wurde zur Linie. Auch ein Verlust von andern wertvollen Lebensräumen und Strukturen hat stattgefunden, so z. B. von feuchten Wäldern, gut besonnten Felsen und Geröllhalden in den unteren Hanglagen, von Kleingewässern oder von extensiv bewirtschafteten Wytweiden und Selven. Flussbegradigungen führten zudem zu einer Zerstörung von über 90 % der Auen und damit auch der Auenwälder.

Zusätzlich zu den Defiziten bei den Lebensräumen und Strukturen ist ein weiterer Defizit: Natürliche Entwicklung Aspekt von Bedeutung: Sich natürlich entwickelnde Wälder sind in der stark genutzten Kulturlandschaft der Schweiz rar, nur noch an ganz wenigen, unzugänglichen Orten (z. B. Derborence VS, Scatlè GR) sind Wälder anzutreffen, die seit mindestens 200 Jahren nicht mehr oder noch gar nie genutzt wurden, sogenannte Urwaldreste. Eine natürliche Waldentwicklung hat nicht nur für die Biodiversität eine grosse Bedeutung. Naturwaldreservate sind wichtige Referenzflächen für das Monitoring von natürlichen Prozessen und Anschauungsobjekte für die Naturbildung. Sie haben zudem einen ethischen Wert an sich: Der Mensch gibt einen Teil der genutzten Landschaft an die Natur zurück.

In der nachstehenden Tabelle wird aufgezeigt, mit welchen Handlungen die Defizite bei der Biodiversität im Wald angegangen und längerfristig behoben werden können.

Tab. 1 > Zusammenfassung der Defizite und Handlungsoptionen Handlungsoptionen

Defizite Handlungsoptionen

Wenig Waldflächen mit natürlicher Entwicklung – Einrichtung von Naturwaldreservaten – Kernzonen von National- und Naturerlebnispärken Mangel an Alt- und Totholz – Einrichtung von Altholzinseln – Schutz von Biotopbäumen – Einrichtung von Naturwaldreservaten – Liegen- und Stehenlassen von Totholz nach Stürmen, Käferbefall oder anderen Störungen – Liegenlassen von Ernteresten bei der Holznutzung Ungenügend strukturierte Waldränder – Aufwertung der Waldränder durch Erhöhung der Waldrandtiefe und der Struktur- und Gehölzartenvielfalt – Regelmässige Pflege – Verstärkte Nutzung der Synergien im Grenzbereich Landwirtschaftsland-Wald – Extensive Bewirtschaftung des angrenzenden Landwirtschaftslands Mangel an lichten Wäldern – Auflichtung potenziell lichter Waldstandorte durch Ausholzen und Entbuschen – Regelmässige Pflege – Einrichtung von Sonderwaldreservaten

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 14

Defizite Handlungsoptionen

Mangel an feuchten Wäldern und – Aufhebung von Entwässerungen Feuchtstandorten – Einrichtung von Tümpeln – Sanierung von verlandeten Kleingewässern – Flussrevitalisierungen zur Wiederherstellung der Dynamik in den Auenwäldern – Berücksichtigung der Quelllebensräume bei der Bewirtschaftung – Einrichtung von Sonderwaldreservaten Aufgabe traditioneller Bewirtschaftungsformen – Integrale Bewirtschaftungspläne (Land- und Waldwirtschaft) für eine nachhaltige Weiterführung dieser Nutzungsformen – Bewirtschaftung geeigneter Standorte als Mittel- oder Niederwälder, und Nutzung der Synergien zur Energieholzproduktion – Einrichtung von Sonderwaldreservaten Gefährdete Arten und Lebensräume – Lebensraumförderung – Spezifische Artenfördermassnahmen – Pflanzungen von seltenen und ökologisch wertvollen Baumarten – Einrichtung von Sonderwaldreservaten – Vernetzung im Wald und mit dem umliegenden Offenland fördern (z. B. mit Altholzinseln, Waldrandaufwertung)

Massnahmen zur aktiven Förderung der Biodiversität können auf verschiedenen Ebe- Wirkungsweise der Massnahmen nen ansetzen. Abb. 2 zeigt auf, wie das Management auf die Biodiversität und somit auf die Biodiversität und die schlussendlich auch auf die zahlreichen Ökosystemleistungen des Waldes Einfluss Ökosystemleistungen nehmen kann. Die Ökosystemleistungen werden durch einzelne Komponenten wie z. B. Lebensräume oder ihren Wechselwirkungen erbracht.

Abb. 2 > Die Ebenen der Biodiversität (Gene, Arten und Lebensräume) und ihre Abhängigkeit vom Management und den gegenseitigen Wechselwirkungen.

Ebenen der Biodiversität

Management Lebensräume

Strukturen Arten Ökosystem- Leistungen

Genetische Vielfalt

Quelle: Jonsson und Siitonen 2013

2 > Ausgangslage 15

2.4 Herausforderungen

Herausforderungen bei der Erhaltung und Förderung der Waldbiodiversität sind zahlreich. Die nachfolgend Genannten sind Themen von zentraler Bedeutung. Sie sind aber nicht als abschliessende Auflistung zu verstehen.

Eigentumsverhältnisse

Der Schweizer Wald hat viele Eigentümer; mehr als 250 000 in der gesamten Schweiz, Sensibilisierung und und die Umsetzungsmöglichkeiten von Massnahmen hängen letztlich immer vom angemessene Entschädigung Einverständnis der Waldeigentümer ab. Diese Ausgangslage hat für die Waldbiodiver- als Erfolgsfaktoren sitätsförderung zwei Herausforderungen zur Folge. Erstens können die Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung von Massnahmen – insbesondere bei der Einrichtung von Waldreservaten und Altholzinseln – sehr aufwendig sein, da Verhandlungen mit vielen Besitzern geführt werden müssen. Dies bedeutet auch, dass es in Regionen mit einem hohen Privatwaldanteil schwierig ist, grosse Flächen als Waldreservate zu sichern. Hier sollten kommunale und kantonale Waldbesitzer mit gutem Beispiel vorangehen. Und zweitens hat sich vor allem bei der Einrichtung von Naturwaldreservaten in einigen Kantonen gezeigt, dass die Waldbesitzer ungern 50 Jahre oder länger auf das Nutzungsrecht in ihrem Wald verzichten. Damit ergibt sich ein Zielkonflikt zwischen den Absichten von Bund und Kantonen, solche Flächen längerfristig aus der Nutzung herauszunehmen, und den fehlenden (eigentums-) rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten, dieses Ziel verbindlich abzusichern. Je nach Kanton sind die Herausforderungen unterschiedlich stark ausgeprägt. Der Schlüssel zum Erfolg liegt bei der Sensibilisierung der Waldbesitzer und einer angemessenen Entschädigung des Nutzungsverzichts und des Mehraufwands der Fördermassnahmen.

Klimawandel

Die durch den Menschen beschleunigte Erwärmung des Klimas ist eine Tatsache. Trotz Naturnahe Wälder mit breiter der Komplexität der Ursache-Wirkungs-Beziehungen und der kontroversen Prognosen Baumartenvielfalt als lassen sich bestimmte Auswirkungen für die biologische Vielfalt im Wald als wahr- Risikoversicherung scheinlich vorhersagen und davon zukunftsgerichtete adäquate Massnahmen ableiten.

> Die Lebensraumtypen des Waldes werden sich vertikal nach oben verschieben: Die bei uns von der kollinen bis zur montanen Stufe dominierenden Buchenwälder werden ihr Areal insgesamt halten oder sogar erweitern können – auf Kosten der hochmontan-subalpinen Nadelwälder. Den Verlust an Flächen im unteren Verbreitungsgebiet werden die Nadelwälder jedoch zumindest teilweise durch die Verschiebung der Waldgrenze nach oben kompensieren können. Häufiger an ihre Trockengrenze wird in Zukunft auf vielen Standorten des Mittellandes die hier überrepräsentierte Fichte stossen – aus ökologischen Überlegungen eine positive Entwicklung. Naturnahe Wälder mit einer möglichst breiten Baumartenvielfalt sind die beste Risikoversicherung gegen die künftige Klimaentwicklung. Bei Pflanzungen wird es künftig noch mehr als bisher auf die Wahl der richtigen Baumarten und auf die richtigen Provenienzen ankommen.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 16

> Unter den Arten wird es Gewinner und Verlierer geben: Zunehmen werden vor allem Arten mit hoher Ausbreitungsstärke und südlichem Verbreitungsschwerpunkt. Auch neue Arten werden natürlicherweise einwandern und so die Artenzusammensetzung verändern. In Bedrängnis geraten werden kälteadaptierte Arten mit geringer Wärmetoleranz, also Arten mit borealer und arktisch-alpiner Verbreitung – darunter etliche europäische Endemiten von Käfern (Walentowski & Müller-Kroehling 2009). Problematisch ist vor allem die Tatsache, dass sich das Klima etwa zehnmal schneller verändert als in den pleistozänen Warmzeiten und damit das Ausweichvermögen vieler Arten überfordert. Erhöhte Anstrengungen verdienen vor diesem Hintergrund alle Massnahmen, welche die Migration von bedrängten Arten erleichtern, primär also die Vernetzung von Lebensräumen und der Erhalt ihrer strukturellen Vielfalt.

Wald-Wild

Wildhuftiere (Reh, Gämse, Hirsch) können die Gipfeltriebe junger Bäume in einem Lösungsorientierte Zusammen- Ausmass verbeissen, dass die Verjüngung des Waldes verzögert und dessen Baumar- arbeit von Wald- und Jagdseite tenzusammensetzung verändert wird. Dies gilt insbesondere bei hohen Wildbeständen, als Grundvoraussetzung die die Lebensraumkapazität überschreiten. Lokal kann es zum Ausfall von Baumarten in der Verjüngung kommen, z. B. bei der vom Wild bevorzugten Weisstanne, der Eibe, der Eiche oder seltenen Arten wie dem Speierling. Die dadurch bewirkte Entmischung der Baumschicht führt zu einem Verlust an Diversität. Diesem Aspekt ist bei der Förderung von ökologisch wertvollen Baumarten Rechnung zu tragen. Die wildlebenden Huftiere können jedoch auch einen positiven Einfluss auf die Biodiversität haben durch das Offenhalten von einwachsenden Flächen oder lichten Wäldern.

Wald-Wild-Probleme können nur gelöst werden, wenn die kantonalen Jagd- und Waldämter zusammenarbeiten und gemeinsam Massnahmen zur Regulierung der Wildbestände sowie zur Aufwertung und Beruhigung des Lebensraums des Wildes definieren und umsetzen, idealerweise im Rahmen eines Wald-Wild-Konzepts (siehe Vollzugshilfe Wald und Wild, BAFU 2010). Auch die Präsenz von Grossraubtieren (Luchs, Wolf) kann einen positiven Einfluss auf die Waldverjüngung haben, indem sie die Verbreitung und den Bestand ihrer Beutetiere beeinflussen.

Invasive gebietsfremde Arten

Ein zunehmendes Problem, das vor allem lichte Wälder, Waldränder, Auenwälder, Gezielter Umgang mit invasiven Bachufer und andere feuchte Waldstandorte betrifft, sind invasive Neophyten wie die gebietsfremden Arten Spätblühende Goldrute (Solidago gigantea), der Japanknöterich (Reynoutria japonica), das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera), der Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii) und der Götterbaum (Ailanthus altissima)1. Sie vereiteln an immer mehr Orten die von Lichtungsschlägen erhoffte positive Wirkung auf die Artenvielfalt, indem sie sich bei erhöhtem Lichtangebot rasch ausbreiten, die angestammte Flora verdrängen und die Waldverjüngung hemmen.

1 weitere Informationen siehe Schwarze Liste (Listen der invasiven Neophyten der Schweiz) und Watch-Liste von info flora (www.infoflora.ch/de/flora/neophyten/listen-und-infoblätter.html)

2 > Ausgangslage 17

Neben den invasiven Neophyten können im Wald auch andere invasive gebietsfremde Arten wie zum Beispiel das Grauhörnchen (Sciurus carolinensis) oder Schadorganismen wie der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) Probleme verursachen. Die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten muss sofort in einem sehr frühen Stadium erfolgen, wenn sie nicht zu aufwändig sein soll. Bei Förderungsmassnahmen ist immer eine gründliche Analyse des Risikos vorzunehmen und entsprechende Gegenmassnahmen sind zu planen.

Wissenslücken

Wenn es um die Erhaltung der biologischen Vielfalt unserer Wälder geht, gilt wie Forschung und Wissenstransfer überall die Devise: Wissen ohne Handeln ist nutzlos – Handeln ohne Wissen (meist) als Basis für effektives Handeln erfolglos. Unser Wissen über die biologische Vielfalt im Schweizer Wald ist alles andere als vollständig – dennoch reicht es in vielen Bereichen aus, um jetzt zu handeln. Gleichzeitig müssen zukünftig Wissenslücken behoben werden, damit unser Handeln effektiver wird. Die grössten Wissensdefizite sind bei der Verbreitung und den Lebensraumansprüchen der Arten zu finden. Forschung führt jedoch nur dann zu effektiverem Handeln, wenn der Wissenstransfer bis in die Praxis stattfindet. Bewährt haben sich z. B. spezifische Fachgrundlagen für Ausbildungs- und Weiterbildungskurse oder Merkblätter für die Praxis.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 18

3 > Ziele und Massnahmen für die Biodiversität im Wald ---------------------------------------------------------- -----------------------------------------------------

3.1 Oberziele

Die rechtlichen Grundlagen (siehe Kap. 6) sowie die in den relevanten Bundesstrategien definierten Oberziele sind die Basis für die Ausarbeitung der Wirkungs- und Handlungsziele für die Biodiversität im Wald.

Ziele Strategie Biodiversität Schweiz

Die Strategie Biodiversität Schweiz wurde 2012 vom Bundesrat in Kraft gesetzt (BAFU 2012a). Dabei wurde folgendes Oberziel definiert: «Die Biodiversität ist reichhaltig und gegenüber Veränderungen reaktionsfähig. Die Biodiversität und ihre Ökosystemleistungen sind langfristig erhalten».

Zur Erreichung dieses Oberziels beinhaltet die Strategie Biodiversität Schweiz 10 strategische Ziele. Für den Waldbereich sind folgende Ziele von zentraler Bedeutung:

> Ziel 1: Die Nutzung von natürlichen Ressourcen und Eingriffe in diese erfolgen bis 2020 nachhaltig, sodass die Erhaltung der Ökosysteme und ihrer Leistungen sowie der Arten und der genetischen Vielfalt sichergestellt ist. > Ziel 2: Zur Sicherung des Raumes für die langfristige Erhaltung der Biodiversität wird bis 2020 eine ökologische Infrastruktur von Schutzgebieten und Vernetzungsgebieten aufgebaut. Der Zustand der gefährdeten Lebensräume wird verbessert. > Ziel 3: Der Erhaltungszustand der Populationen von National Prioritären Arten wird bis 2020 verbessert und das Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial ist eingedämmt. > Ziel 4: Die genetische Verarmung wird bis 2020 gebremst, wenn möglich gestoppt. Die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen, einschliesslich der Nutztiere und Kulturpflanzen, werden gesichert. > Ziel 10: Die Überwachung der Veränderungen von Ökosystemen, Arten und der genetischen Vielfalt ist bis 2020 sichergestellt.

Ziel der Waldpolitik 2020

Die Waldpolitik 2020 wurde 2011 vom Bundesrat gutgeheissen, und ist eine nationale Strategie mit dem Anspruch, eine vorausschauende, nachhaltige, effiziente und innovative Waldbewirtschaftung zu fördern (BAFU 2013). Ziel 4 dieser Politik lautet: «Die im Wald lebenden Arten sowie der Wald als naturnahes Ökosystem bleiben erhalten; die Biodiversität ist verbessert in den Bereichen, wo Defizite bestehen». Erreicht werden soll dies mit drei strategischen Stossrichtungen: 1. Naturnahe Bewirtschaftung;

3 > Ziele und Massnahmen für die Biodiversität im Wald 19

2. Schutzflächen und Aufwertung prioritärer Lebensräume; 3. Regionale Biodiversitätsziele und Finanzierungssystem.

Die Oberziele werden nachfolgend durch vier Elemente konkretisiert: Konkretisierung der Oberziele

> Mit Wirkungszielen (Kapitel 3.2) wird definiert, welche längerfristigen Wirkungen durch die Summe der Massnahmen zu erreichen sind. > Die Handlungsziele in den Massnahmenbereichen (Kapitel 3.3) beschreiben, welche qualitativen und wo sinnvoll auch quantitativen Ziele bei der Umsetzung der Massnahmen bis 2030 zu erreichen sind. > Der regionale Handlungsbedarf und die Umsetzungsschwerpunkte (Kapitel 3.4; Massnahmenbereiche 1–6, Anhang 1) definieren aus Sicht des Bundes die regionalen Prioritäten bei der Umsetzung. > Die Grundsätze für die Umsetzung (Kapitel 4) beschreiben allgemeine Aspekte, die für alle Massnahmen zu beachten sind.

3.2 Wirkungsziele

Ziel Waldlebensräume

Die Vielfalt der Waldlebensräume bleibt erhalten. Insbesondere gilt:

1. Die National Prioritären Waldgesellschaften bleiben in naturnaher Ausprägung erhalten. 2. Waldnaturerbe: Die Waldgesellschaften der Schweiz können sich auf repräsentativen Flächen natürlich entwickeln (Prozessschutz).

3 Waldkulturerbe: Für die biologische und landschaftliche Vielfalt wertvolle Formen

der Waldbewirtschaftung bleiben erhalten (z. B. Wytweiden, Mittelwald, Selven). 4. Die Vernetzung der Waldlebensräume unter sich und mit den angrenzenden Ökosystemen des Offenlandes ist sichergestellt und gestärkt.

Ziel Waldarten

Die Vielfalt der Waldarten bleibt hoch – unter Berücksichtigung der natürlichen Einwanderung und dem Aussterben von Arten aufgrund des Klimawandels. Insbesondere gilt:

1 Die Verbreitung und Populationsgrösse von National Prioritären Waldarten bleiben

erhalten oder nehmen zu. Das Aussterben durch Lebensraumzerstörung wird unterbunden. 2. Häufige und verbreitete Arten sind weiterhin häufig und verbreitet.

Ziel Genetische Vielfalt

Die Erhaltung der genetischen Vielfalt der Waldarten in ihrer typischen geographischen Verbreitung ist gesichert.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 20

3.3 Nationale Handlungsziele in Massnahmenbereichen

3.3.1 Herleitung der Massnahmenbereiche und der dazugehörigen Massnahmen

Grundsätzlich gibt es drei Ansätze bei der Biodiversitätsförderung im Wald, die kom- Fokussierung der Aktivitäten plementär eingesetzt werden sollen: Segregation (v. a. Waldreservate), Integration in durch Massnahmenbereiche die Waldbewirtschaftung (z. B. Stehenlassen von Biotopbäumen, Waldrandaufwertungen) sowie spezifische Fördermassnahmen für National Prioritäre Arten und Lebensräume in- und ausserhalb von Waldreservaten.

Ausgehend von diesem Prinzip der komplementären Ansätze und von den ausgewiese- 6 Massnahmenbereiche mit nen Defiziten und Handlungsoptionen (siehe Kap. 2.3) wurden 6 Massnahmenbereiche 13 Massnahmen mit 13 Massnahmen (siehe Kap. 3.3.3) definiert, die alle wesentlichen Aspekte der Biodiversitätsförderung im Wald umfassen. Von den ausgewiesenen Handlungsoptionen wurden diejenigen nicht berücksichtigt, bei denen der Bund entweder spezifische Konzepte und Richtlinien definiert hat (z. B. Kernzonen von Nationalpärken, Flussrevitalisierungen) oder keine finanzielle Unterstützung durch den Bund vorgesehen ist (z. B. Liegenlassen von Ernteresten).

Es ist nicht möglich, jedem Wirkungsziel (siehe Kap. 3.2) einen Massnahmenbereich zuzuordnen, alle Massnahmenbereiche dienen jeweils mehreren Wirkungszielen. Es ist davon auszugehen, dass die Wirkungsziele nur erreicht werden können, wenn alle Massnahmenbereiche umgesetzt werden.

3.3.2 Herleitung der nationalen Handlungsziele

Pro Massnahme werden Indikatoren definiert. In einem ersten Schritt wird pro Indika- Potential- und Defizitanalysen tor eine Potential- und / oder Defizitanalyse durchgeführt (siehe Massnahmenbereiche pro Massnahme 1–6). Nicht für alle Indikatoren sind die Daten vorhanden, um sowohl eine Potentialwie auch eine Defizitanalyse durchzuführen. Deshalb wird jeweils pro Massnahme individuell entschieden, ob eine Potential-, eine Defizitanalyse oder beides notwendig ist.

Die konkreten Grundlagen, auf welche sich die Potential- und Defizitanalysen stützen, sind unter anderem die Liste der National Prioritären Arten (NPA, BAFU 2011), die Liste der National Prioritären Waldlebensräume (NPL, Steiger 2014a), die GIS-Datenbank der Waldreservate, die Auswertung der LFI-Daten zu verschiedenen Themen (Totholz und Altbestände, Waldanteile, usw.), das Konzept Waldreservate Schweiz 1998 (BUWAL 1998) sowie diverse weitere Datengrundlagen (siehe Massnahmenbereiche 1–6).

Der gesamtschweizerische Fokus der Analysen stellt sicher, dass die wesentlichen ökologischen Potenziale und Defizite in unserem Land angegangen und koordiniert werden, was bei einer ausschliesslich regional-lokalen Betrachtung nicht immer der Fall ist; für einen Engadiner oder Walliser Förster mag der Lärchen-Arvenwald ein gewöhnlicher weil allgegenwärtiger Waldtyp sein – in einer grossräumigen Betrachtung hingegen handelt es sich um ein besonders schützenswertes Ökosystem, für welches die Schweiz eine gesamteuropäische Verantwortung trägt.

3 > Ziele und Massnahmen für die Biodiversität im Wald 21

Abgeleitet aus den Potential- und Defizitanalysen wurden nationale Handlungsziele pro Massnahme bis 2030 festgelegt. Die Handlungsziele wurden wo möglich und sinnvoll quantitativ formuliert. Bei der Quantifizierung gewisser Handlungsziele wurden zudem bestehende politische Vorgaben, Überlegungen bezüglich der Umsetzungsdauer und die finanziellen Ressourcen mitberücksichtigt.

Ein Spezialfall bilden die Handlungsziele im Bereich der Waldreservate. Diese leiten sich gesamtschweizerisch bis 2030 von den Leitsätzen der Waldreservatspolitik ab, die die kantonalen Forstdirektoren und der Bund im Jahr 2001 festgelegt haben (BUWAL 2001).

3.3.3 Beschreibung der nationalen Handlungsziele pro Massnahme bis 2030

Massnahmenbereich 1: Zulassen der natürlichen Waldentwicklung

Nationale Ziele gemäss Leitsätze Waldreservatspolitik 2001: Massnahme «Naturwaldreservate > In den Reservaten sind die Wälder der Schweiz angemessen vertreten. einrichten» > Besonders geschützt sind die aus gesamteuropäischer Sicht sowie die in der Schweiz seltenen oder gefährdeten Tiere, Pflanzen und Waldgesellschaften. > Unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten bestehen 30 Grossreservate über 500 ha. > 5 % der Waldfläche sind Naturwaldreservate.

Weitere nationale Handlungsziele: > In jeder Wirtschaftsregion ist mindestens 1 Grossreservat >500 ha eingerichtet. > Für die Gewährleistung der natürlichen Entwicklung aller Waldphasen innerhalb eines Reservats sind vermehrt Naturwaldreservate >20 ha ausgeschieden.

Massnahmenbereich 2: Förderung von Alt- und Totholz

> Zur optimalen Förderung von Alt- und Totholz ist folgendes Ziel zu erreichen: Massnahme «Altholzinseln – 2 Altholzinseln/km² und 3–5 Biotopbäume/ha. einrichten» – Den Kantonen steht es frei, auf die aktive Förderung von Biotopbäumen zu verzichten. Ist dies der Fall, gilt die Zielsetzung von 3 Altholzinseln/km². Massnahme «Biotopbäume – Diese Zielwerte gelten für Waldflächen ausserhalb des Schutzwaldes und ausser- erhalten» halb von schon bestehenden Waldreservaten und anderen Biodiversitätsförderflächen. Die Zielwerte für Altholzinseln gehen von einer durchschnittlichen Grösse von 1ha aus und entsprechen somit 2–3 % der für die Zielwerte relevanten Waldfläche. > Gemäss Waldpolitik 2020 sind folgende Zielwerte bezüglich Totholzvolumen definiert: – Jura, Mittelland, Alpensüdseite: 20 m³/ha – Voralpen, Alpen: 25 m³/ha. Zur Erreichung dieser Zielwerte leistet die indirekte Förderung über Waldreservate, Altholzinseln und Biotopbäume einen wichtigen Beitrag. Ebenso von Bedeutung sind kantonale Totholzförderinitiativen, natürliche Ereignisse (z. B. Stürme) sowie das Liegenlassen von Ernteresten.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 22

> Die Kantone entwickeln – wo nicht schon geschehen – entsprechende Konzepte, die aufzeigen: – wie die Ziele erreicht werden können, – welcher Förderansatz bevorzugt wird – für den ganzen Kanton oder differenziert nach Umsetzungsgebiet, – wie die Vernetzung gesichert und – wie die längerfristige Sicherung (z. B. über frühzeitige Auswahl von potentiellen Biotopbäumen) dieser Förderelemente gewährleistet werden kann. Fehlende Aspekte sind in bestehende kantonale Konzepte zu integrieren. > Die Ausbildung und Weiterbildung zum Thema Alt- und Totholzförderung ist verstärkt, insbesondere auch bei der Schutzwaldpflege. > Die Waldeigentümer und die breite Öffentlichkeit sind zur ökologischen und kulturellen Bedeutung von Biotopbäumen und Totholz sensibilisiert.

Massnahmenbereich 3: Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen

> Leitsätze Waldreservatspolitik 2001: 5 % der Waldfläche sind Sonderwaldreservate.

> Geeignete Waldränder sind aufgewertet. Massnahme «Waldränder > Der Unterhalt der aufgewerteten Waldränder ist langfristig gewährleistet. aufwerten und pflegen» > Die Koordination zwischen Wald-,Landwirtschaft- und Naturschutzfachstellen ist sichergestellt: – Bei der Planung von Waldrandaufwertungsprojekten sind die jeweiligen Projektleiter der regionalen Vernetzungsprojekte einzubeziehen. – Bei Vernetzungsprojekten im Rahmen der Direktzahlungsverordnung (DZV) ist die Koordination mit dem kant. Waldamt bzw. dem Kreisförster eine Standardmassnahme. Die geplante Vollzugshilfe des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) zum Thema Vernetzung nimmt dies entsprechend auf. – Bei der Planung von Landschaftsqualitätsprojekten gemäss DZV ist das kant. Waldamt bzw. der Kreisförster als zentraler Akteur mit einzubeziehen gemäss Richtlinie zu den LQ-Beiträgen. Die Arbeit für die Aufwertung und Pflege von Waldrändern ist weiterhin Aufgabe der Forstdienste, die über das notwendige fachtechnische und ökologische Wissen verfügen. – Werden Objekte des nationalen oder kantonalen Naturschutzinventars tangiert, z. B. angrenzende TWW-Objekte, so ist die kantonale Naturschutzfachstelle einzubeziehen.

> Prioritäre lichte Waldstandorte (siehe Massnahmenbereich 3, Tabelle 8 Kap. Massnahme «Lichte Wälder M3.2.4) sind aufgewertet und soweit sinnvoll in Sonderwaldreservaten geschützt. wiederherstellen und pflegen» > Bei der Erhaltung und Aufwertung von lichten Wäldern werden dem Aspekt der Neophyten Rechnung getragen und gezielte Massnahmen ergriffen. > Der Unterhalt der in Sonderwaldreservaten geschützten lichten Wälder ist langfristig gewährleistet > Die Koordination zwischen Wald- und Naturschutzfachstellen ist sichergestellt.

3 > Ziele und Massnahmen für die Biodiversität im Wald 23

> Degradierte Feuchtwälder und temporäre Feuchtstandorte sind durch Aufhebung Massnahme «Feuchte Wälder der Entwässerung wiederhergestellt. Weitere Feuchtbiotope im Waldareal wie Tei- und Feuchtbiotope erhalten und che werden gefördert. Feuchtwälder und Feuchtbiotope sind soweit sinnvoll in Son- wiederherstellen» derwaldreservaten geschützt. > Naturfern bestockte Wälder in prioritären Feuchtwäldern sind in naturnahe Bestockungen mit standortsheimischen Baumarten überführt (Schwarzerlen-Bruchwald, Föhren-Birkenbruchwald, Peitschenmoos-Tannen-Fichtenwald, Ahorn-Eschenwald, Seggen-Bacheschenwald, Traubenkirschen-Eschenmischwald). > Im Verbreitungsgebiet des Bibers sind die von ihm wieder vernässten Wälder wo möglich als Waldreservate ausgeschieden. > Quell-Lebensräume in Wäldern (v. a. Quellbäche und Quellfluren) sind kartographisch erfasst anhand von strukturellen und faunistischen Erhebungen. Damit werden die Voraussetzungen erarbeitet, um Massnahmen für den langfristigen Erhalt dieser Lebensräume zu definieren und am richtigen Ort umzusetzen. > Die Koordination zwischen Wald- und Naturschutzfachstellen ist sichergestellt.

> Die forstliche Bewirtschaftung der Wytweiden geschieht nachhaltig und in Abstim- Massnahme «Besondere mung mit der landwirtschaftlichen Nutzung auf der Grundlage von verbindlichen, Bewirtschaftungsformen integrierten Bewirtschaftungsplänen (z. B. plan de gestion intégré, PGI). Die ökolo- erhalten» gische Qualität und langfristige Dynamik der Wytweiden ist gewährleistet. > Auf historisch bewährten und geeigneten neuen Flächen ist der Mittelwald- oder Niederwald-Betrieb wieder aufgenommen und nachhaltig weitergeführt. > Die nachhaltige Bewirtschaftung von regenerierten Kastanien-, Eichen- und Nussbaumselven ist gewährleistet. > Die Koordination zwischen Wald- und Naturschutzfachstellen ist sichergestellt.

Massnahmenbereich 4: Förderung von National Prioritären Arten NPA und Lebensräumen NPL

> 100 % der Fläche der National Prioritären Lebensräume kommen in naturnaher Massnahme «National Prioritäre Ausprägung vor oder werden in diese Richtung gelenkt. Waldgesellschaften fördern» > 50 % der Gesamtfläche der National Prioritären Lebensräume mit Priorität 1 und 2 sind soweit sinnvoll im Waldreservatsnetz vertreten, 20 % der Fläche für NPL mit Priorität 3 und 10 % der Fläche für NPL mit Priorität 4. So kann die natürliche Waldentwicklung dieser NPL (in Naturwaldreservaten) oder die Umsetzung gezielter Fördermassnahmen (in Sonderwaldreservaten, z. B. für lichte Wälder) längerfristig gewährleistet werden. > Ein schweizweites kartographisches Inventar der Waldgesellschaften (Standortskartierung) ist erstellt, mit 1. Priorität in den Waldreservaten.

> Waldzielarten sind gefördert. Ein besonderes Augenmerk muss dabei der Vernet- Massnahme «Waldzielarten und zung der Kerngebiete und der Förderflächen geschenkt werden. ökologisch wertvolle Gehölzarten – Spezifische Förderung von min. 10 Waldzielarten pro Wirtschaftsregion mit Nati- spezifisch fördern» onaler Priorität 1 oder 2. – Spezifische Förderung von Artengruppen, für die eine Wirtschaftsregion eine besondere Verantwortung trägt. Die Auswahl der einzelnen zu fördernden Zielarten innerhalb dieser Artengruppen ist Sache der Kantone, zum Beispiel Amphibien

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 24

oder Reptilien im Mittelland, Raufusshühner in den Voralpen und Alpen, xylobionte Käfer in den Alpen. – Planung der spezifischen Artenförderung in der 3. NFA-Periode 2016–19 pro Wirtschaftsregion. Diese Arbeit wird vom BAFU organisiert und in enger Zusammenarbeit mit den für die Artenförderung relevanten kantonalen Fachstellen und den Artenspezialisten durchgeführt. Ziel dieser Planung ist die Definition der zu fördernden Arten gemäss Vorgaben der vorherigen Punkte sowie die konkrete Massnahmenplanung (inkl. Wirkungskontrolle). Kantonale Artenförderkonzepte sind soweit möglich zu integrieren, ebenso die Bedeutung der Bundesschutzgebiete. – Interkantonale Projekte werden initiiert und gefördert. > Die seltenen und ökologisch wertvollen Gehölzarten sind innerhalb der jeweiligen natürlichen ökologischen Nische / in den Kerngebieten jeder Wirtschaftsregion gefördert.

Massnahmenbereich 5: Erhaltung der genetischen Vielfalt

> Die Naturverjüngung hat Vorrang. Durch sie wird sichergestellt, dass die geneti- Massnahme «Verjüngung sche Vielfalt in situ erhalten wird. bezüglich genetischer Vielfalt > Für ergänzende Pflanzungen von Waldbäumen und -sträuchern (aus waldbaulichen optimieren» Gründen, etwa im Schutzwald, oder zur Erhöhung der biologischen Vielfalt) sensibilisiert der Bund die Waldbewirtschafter im Hinblick auf die Förderung der genetischen Vielfalt zu den folgenden Aspekten: – Gezielte Auswahl der Provenienzen des forstlichen Vermehrungsgutes bei der Jungwaldpflege durch die Waldbewirtschafter. – Ausscheiden von Samenerntebeständen durch die Kantone, um die Anpassungsfähigkeit und das Überleben der sich daraus entwickelnden Waldbestände langfristig zu sichern. – Ex situ Massnahmen durch den Bund, wie z. B. Samenplantagen für gefährdete Provenienzen von Bäumen und Sträuchern. Dabei achtet der Bund darauf, dass grenzüberschreitend koordiniert wird und dass die neusten Erkenntnisse der Forschung über die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt sind.

> Generhaltungsgebiete sind für ökologisch und ökonomisch besonders wichtige bzw. Massnahme in der Verjüngung gefährdete Baumarten identifiziert. Diese Gebiete sind gross ge- «Generhaltungsgebiete nug und über alle biogeographischen Regionen verteilt. ausscheiden und aufwerten» > Das Potential des bestehenden Waldreservatnetzes als Generhaltungsgebiete ist ausgeschöpft (1. Priorität) und neue Waldreservaten sind – wo notwendig und möglich – zur Sicherung dieser Generhaltungsgebiete ausgeschieden (2. Priorität).

Massnahmenbereich 6: Wissensvermittlung und Forschung

> Gründung einer «Biodiversität-Wald-Gruppe» zum regelmässigen Erfahrungsaus- Massnahme tausch zwischen den Kantonen und zwischen Praxis und Forschung. In dieser Grup- «Wissensvermittlung fördern» pe sind auch die Anliegen der Praxis an die Forschung und umgekehrt eingebracht. Die N+L-Fachstellen sowie Fachleute aus den Verbänden (Waldeigentümer, Forstverein, Naturschutz) sind in geeigneter Weise mit einbezogen.

3 > Ziele und Massnahmen für die Biodiversität im Wald 25

> Verstärkte Kooperation des Bundes mit den Ausbildungsstätten für Forst- und Umweltfachleute (Bildungszentren Wald Lyss und Maienfeld, HAFL Zollikofen, ETH Zürich). Der Bund sorgt dafür, dass wichtige Anliegen der Biodiversitäts-Förderung im Wald verstärkt in die Curricula aufgenommen werden. > Verstärktes Engagement des Bundes bei Weiterbildungsveranstaltungen für Waldbesitzer und Waldbewirtschafter zur Biodiversitäts-Förderung im Wald. > Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Politik und der Waldbesitzer für die Waldbiodiversität, insbesondere für die Bedeutung des Alt- und Totholzes und für die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten der Massnahmen zu Gunsten der Waldbesitzer (Waldbiodiversitätsförderung als Produkt). Das BAFU stellt dafür Vorlagen zur Verfügung (Broschüren, Informationstafeln etc.) und koordiniert seine Aktivitäten mit den Kantonen.

> Grundlegende offene Fragen im Bereich der Biodiversitätsförderung im Wald sind Massnahme mit praxisorientierten Forschungsprojekten geklärt. «Forschung im Bereich Waldbiodiversität stärken» Folgende Themen wurden als prioritär eruiert: – Ökologische Funktionalität der Lebensräume für National Prioritäre Arten (Konnektivität, Distanzen, Flächenbedarf). Erste Priorität haben dabei die Xylobionten: Maximaldistanzen zwischen Quellpopulationen, so dass Vernetzung gewährleistet werden kann, differenziert nach den Totholzansprüchen (stehend/liegend, Baumart, Dicke der Stämme, Zersetzungsgrad) verschiedener Arten. – Entwicklung einheitlicher und effizienter Methoden zur Wirkungsanalyse in den Massnahmenbereichen 1–4. – Zielanalyse Waldreservate: Überprüfung des Anteils Waldreservate an der gesamten Waldfläche, der notwendig ist, um die Wirkungsziele betreffs Prozessschutz und Artenförderung zu erreichen. – Grundlagen zu Verbreitung, Populationsstruktur und genetischer Vielfalt seltener Baumarten und Waldzielarten.

Die Liste hat keinen abschliessenden Charakter sondern wird laufend ergänzt im Sinne eines Kataloges wichtiger Forschungsfragen.

Die Qualität der ausgeführten Massnahmen trägt wesentlich zur Zielerreichung bei. Die Effektivität durch aus Bundessicht relevanten Qualitätsindikatoren finden sich in den jeweiligen Mass- Qualitätsindikatoren nahmenbereichen. Diejenigen Qualitätsindikatoren, die verbindlichen Charakter haben für die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen sind im NFA-Handbuch aufgeführt.

3.4 Regionaler Handlungsbedarf und Umsetzungsschwerpunkte

Jede Region der Schweiz hat unterschiedliche Naturwerte, aber auch unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Wald. Somit sind auch die regionalen Beiträge zur Erreichung der Wirkungsziele unterschiedlich und eine Regionalisierung des Handlungsbedarfs unabdingbar. Als regionale Einheiten dienen die 14 Wirtschaftsregionen nach LFI (Karte siehe Anhang 3).

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 26

Der Handlungsbedarf pro Wirtschaftsregion ergibt sich aus der Potential-/Defizitana- Definition des Handlungsbedarfs lyse und dem Erfüllungsgrad der nationalen Handlungsziele. pro Wirtschaftsregion

Der regionale Handlungsbedarf für jede Massnahme wird in den Massnahmenbereichen 1–6 beschrieben.

In einem letzten Schritt werden die Umsetzungsschwerpunkte pro Wirtschaftsregion Definition der definiert. Diese leiten sich ab aus dem regionalen Handlungsbedarf und beziehen Umsetzungsschwerpunkte zudem die Dringlichkeit, die regionale Verantwortung (z. B. für gewisse Arten/Wald- pro Wirtschaftsregion gesellschaften) sowie Chancen bzw. Schwierigkeiten bei der Umsetzung mit ein.

Auch die Verhältnismässigkeit wird dabei berücksichtigt werden – das bedeutet, dass zuerst einmal die Umsetzungsschwerpunkte dort gesetzt werden sollen, wo mit vertretbarem Aufwand und Mitteleinsatz die grösste nachhaltige Wirkung für die Biodiversität erzielt werden kann (Grundsatz der Effektivität und Effizienz).

Eine Tabelle pro Wirtschaftsregion mit den Umsetzungsschwerpunkten und entsprechenden Erläuterungen findet sich im Anhang 1.

Die Massnahmenbereiche und die Anhänge der vorliegenden Vollzugshilfe sind als Bedeutung für die NFA- Praxishilfe zu verstehen. Der Bund stützt sich in diesem Sinne bei den Verhandlungen Programmvereinbarungen zu den zukünftigen Programmvereinbarungen mit den Kantonen im Rahmen NFA auf zwischen Bund und Kantonen den ausgewiesenen regionalen Handlungsbedarf und die Umsetzungsschwerpunkte.

Der regionale Handlungsbedarf und die Umsetzungsschwerpunkte werden alle 8 Jahre Aktualisierungsturnus aktualisiert. Die Anpassung richtet sich nach dem Erfüllungsgrad der Handlungsziele sowie nach den neusten Erkenntnissen und den gemachten Erfahrungen und ist Aufgabe des Bundes in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Wissenschaft und den Verbänden.

3.5 Zeithorizont

Aufbauend auf der Waldpolitik 2020 (BAFU 2013) und dem Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz (BAFU 2012a), die als Zielhorizont 2020 definiert haben, sollen die Ziele für die Biodiversität im Wald bis im Jahr 2030 erreicht werden. Dies deckt sich einerseits mit den Leitsätzen zur Waldreservatspolitik aus dem Jahr 2001 (BUWAL 2001) und andererseits entspricht eine Zeitspanne von 15 Jahren zur Zielerreichung – gerade im Wald mit seinen langen Entwicklungsphasen – einer realistischen Einschätzung.

2020 Etappenziele gemäss Waldpolitik 2020 2030 Zielerreichung

4 > Grundsätze für die Umsetzung 27

4 > Grundsätze für die Umsetzung ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Grundsätze beschreiben allgemeine Aspekte, die bei der Umsetzung und Zusammenarbeit für alle Massnahmen zu beachten sind.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

> Der naturnahe Waldbau bildet eine Grundvoraussetzung. Bei der Definition der naturnaher Waldbau Handlungsziele wurde davon ausgegangen, dass der Schweizer Wald durch den gesetzlich verankerten naturnahen Waldbau (Art. 1 und 20 WaG) auf seiner Gesamtfläche eine gewisse ökologische Qualität aufweist. Wäre dies nicht der Fall, müssten die Zielsetzungen, z. B. für den Anteil Waldreservate an der Gesamtwaldfläche, höher angesetzt werden.

> Die Verjüngung leitet die künftige Baumartenzusammensetzung ein und ist deshalb Verjüngung entscheidend für die Biodiversität eines Waldes. Deshalb müssen zur Förderung der Waldverjüngung folgende Kriterien mitberücksichtigt werden: – Bei der Jungwaldpflege hat die Naturverjüngung Vorrang und bei punktuellen Pflanzungen sind die Provenienzen zu berücksichtigen. Dies dient sowohl der Erhaltung der genetischen Vielfalt wie auch der Anpassung an den Klimawandel. Aus Sicht Biodiversität sind standortheimische Baumarten zu bevorzugen. – Eine waldbaulich verträgliche Koexistenz von Wald und Wild ist gewährleistet. Dabei soll die Vollzugshilfe Wald und Wild des Bundes (BAFU 2010a) umgesetzt werden. – Die Jungwaldpflege orientiert sich am Konzept der potenziell natürlichen Waldgesellschaft.

> Die Vernetzung der Lebensräume und Populationen ist von grosser Bedeutung für Vernetzung die Erhaltung der Biodiversität gemäss dem Prinzip der räumlichen Resilienz. Alle Massnahmenbereiche tragen auch zur Vernetzung bei, sofern die Massnahmen so geplant werden, dass sie Quell-Populationen stärken und Trittsteinbiotope schaffen. Populationen einer Art brauchen ein Netz von gleichartigen Lebensräumen mit Distanzen dazwischen, die von der Art überwunden werden können, damit die Verbreitung und der genetische Austausch gewährleistet sind. Vernetzung wird deshalb als Querschnittsthema angesehen und in allen Massnahmenbereichen mit einbezogen.

> Biodiversitätsförderung ist ein Produkt für den Waldbewirtschafter und kann zum Biodiversitätsförderung ist ein Einkommen des Forstbetriebs oder des Waldeigentümers beitragen. Sowohl für den Produkt Nutzungsverzicht (Waldreservate, Altholzinseln, Biotopbäume) wie auch für die aktive Lebensraum- und Artenförderung werden finanzielle Entschädigungen durch Bund und Kantone ausbezahlt.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 28

> Synergien zwischen Holznutzung und Biodiversitätsförderung sind optimal zu Synergien zwischen Holznutzung nutzen. Holznutzung kann nicht per se mit Biodiversitätsförderung gleichgesetzt und Biodiversitätsförderung werden. Soll zum Beispiel das zusätzlich durch die Holznutzung entstandene Licht tatsächlich einen Mehrwert für die Biodiversität bringen, so ist bei der Nutzungsplanung diese Zielsetzung mit einzubeziehen. Andererseits können Massnahmen zur Biodiversitätsförderung durchaus auch der Holznutzung dienen, z. B. Waldrandaufwertungen oder die Mittelwaldbewirtschaftung. Auch dabei gilt es, Holznutzungsszenarien ohne Beeinträchtigung der Biodiversitätswerte in die Planung der Fördermassnahmen miteinzubeziehen.

> Es gilt das Prinzip der Partnerschaft Prinzip der Partnerschaft – zwischen Bund, Kantonen und Waldeigentümer. Massnahmen zur Biodiversitätsförderung werden im gegenseitigen Einverständnis umgesetzt. – zwischen den für die Biodiversität zuständigen Fachstellen in den Kantonen. Massnahmen sollen wo sinnvoll zwischen den Fachstellen abgesprochen werden. – zwischen Kantonen in den gleichen Wirtschaftsregionen. Zur Erreichung der Handlungsziele pro Wirtschaftsregion ist eine Zusammenarbeit anzustreben.

> Ein partizipatives Vorgehen mit Einbezug aller relevanten Akteure ist Vorausset- Partizipatives Vorgehen zung zur Konfliktlösung (Bsp. Wald-Wild, Wytweiden, Waldreservateplanung), zur Akzeptanz der Massnahmen und zur optimalen Nutzung von Schnittstellen der verschiedenen Sektoralpolitiken.

> Die Planung und Umsetzung von Massnahmen für die Biodiversität stützt sich auf Kenntnisse aus Forschung und neuere Forschungsergebnisse und Erfahrungen aus der Praxis als Basis. Dabei sollen Praxis sind die Basis bestehende Grundlagen, Programme und Kenntnisse im In- und Ausland genutzt werden.

5 > Erfolgskontrolle 29

5 > Erfolgskontrolle ---------------------------------------- -----------------------------------------------------------------------

Monitoring und Erfolgskontrolle sind Instrumente, um die Entwicklung der Biodiversi- 4 Ebenen der Erfolgskontrolle tät im Wald zu verfolgen, daraus neue Trends möglichst frühzeitig zu erfassen, und die Effizienz und Effektivität der getroffenen Massnahmen zu überprüfen und zu verbessern. Die vier Ebenen der Erfolgskontrolle sind die Vollzugskontrolle, die Wirkungsanalyse, die Zielerreichungskontrolle und die Zielanalyse (Tabelle 2).

Tab. 2 > Ebenen der Erfolgskontrolle und Zuständigkeiten

Ebene Definition/Fragestellungen Zuständigkeiten

1 Vollzugskontrolle Wurden die geplanten Massnahmen ausgeführt? Wurden Kantone

sie fachgerecht ausgeführt – am richtigen Ort, gemäss den BAFU aktuellen Fachkenntnissen bzw. entsprechenden Empfehlungen/Standards? Werden die nationalen Handlungsziele erreicht?

2 Wirkungsanalyse Zeigen die Massnahmen die gewünschte Wirkung auf der Kantone

(im Massnahmengebiet) Fläche bezüglich Struktur- und Artenvielfalt? Welches ist BAFU die Wirkung der ausgeführten Massnahmen oder der gezielten Unterlassungen auf die Biodiversität dieses Waldes?

3 Zielerreichungskontrolle Werden die Wirkungsziele längerfristig erreicht? Inwieweit BAFU

entspricht der Zustand oder die Veränderung der Biodiversi- Kantone tät im Wald den gesteckten Zielen? Fachinstitutionen

4 Zielanalyse Sind die richtigen Handlungsziele festgelegt, um die BAFU

Wirkungsziele zu erreichen? Sind sie angemessen und zweckmässig?

5.1 Vollzugskontrolle

Die Kantone führen eine Vollzugskontrolle durch, deren Schwerpunkt bei der operati- Überprüfung der Massnahmenven Umsetzung und der diesbezüglichen Finanzkontrolle liegt. umsetzung und der Erreichung der Handlungsziele Das BAFU überprüft, ob die in den NFA-Programmen mit den Kantonen vereinbarten Massnahmen umgesetzt worden sind. Dabei werden sowohl die quantitative Leistungserfüllung wie auch die Erfüllung der BAFU Qualitätsindikatoren (siehe Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich (BAFU 2015a) beurteilt. Zusätzlich beurteilt der Bund, ob die nationalen Handlungsziele erreicht werden.

Die fachtechnischen Aspekte der Vollzugskontrolle werden pro Massnahmenbereich beschrieben.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 30

5.2 Wirkungsanalyse

Generell lassen sich bei der Biodiversitätsförderung im Wald zwei Aspekte der Wir- Überprüfung der Wirkung kungsanalyse unterscheiden. Analysen zur Wirkung auf die Strukturvielfalt und zur der ausgeführten Massnahmen Wirkung auf die Häufigkeit, Verbreitung und Vielfalt der Arten im Massnahmen- vor Ort gebiet.

Wirkungsanalysen zur Strukturvielfalt

Der Schwerpunkt der Wirkungsanalyse liegt bei der Analyse von Strukturindikatoren wie z. B. die Totholzmenge, Deckungsgrad etc. im Massnahmengebiet. Wirkungsanalysen anhand von Leitarten/Indikatorenarten sind oftmals sehr aufwändig. Eine indirekte Wirkungsanalyse über Stukturindikatoren ist deshalb im Wald über grosse Gebiete effizienter. Genügend Studien haben belegt, dass Artenvorkommen und Angebot an Strukturen positiv korreliert sind.

Diese Analysen sind in der Regel Sache der Kantone und werden im Rahmen kantonaler Programme oder Aktionspläne entwickelt. Sie können je nach Aufwand und notwendigem Fachwissen vom zuständigen Förster durchgeführt werden.

Auf nationaler Ebene gibt es diesbezüglich nur im Massnahmenbereich «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» ein gesamtschweizerisches Projekt der ETH und der WSL: «Forschung und Wirkungskontrolle in den Naturwaldreservaten der Schweiz» (Brang et al. 2011). Dieses Langzeitprojekt wird vom Bund finanziert.

Wirkungsanalysen zur Artenvielfalt

Nebst den Wirkungsanalysen zur Strukturvielfalt braucht es Fallstudien auf Artniveau, die die direkte Wirkung der Massnahmen auf die Bestandsentwicklung der Arten in einem oder mehreren Massnahmengebieten analysieren, mit besonderem Augenmerk auf die National prioritären Arten. Nur mit Hilfe solcher Fallstudien können letztendlich die Fördermassnahmen bezüglich ihrer tatsächlichen Wirksamkeit überprüft und optimiert werden.

Auch die Wirkungsanalyse zur Artenvielfalt ist grundsätzlich Aufgabe der Kantone. Um die Vergleichbarkeit dieser Studien zu gewährleisten und die Aussagekraft zu maximieren, definiert das BAFU jedoch methodische Standards in Zusammenarbeit mit interessierten Kantonen und den jeweiligen Fachspezialisten. Die Methodenentwicklung berücksichtigt dabei schon bestehende Projekte in den Kantonen, wie z. B. die Wirkungskontrolle Waldnaturschutz im Kanton Baselland, sowie übliche Aufnahmemethoden pro Artengruppe.

Die Durchführung solcher Fallstudien ist für die Kantone optional. Sie können im Rahmen NFA vereinbart werden und es werden dafür Finanzhilfen gewährleistet (siehe Kap. 6.4). Finanzhilfen für die Wirkungsanalyse sollen nicht mehr als 5 % des NFA- Gesamtbudgets für die Waldbiodiversität ausmachen.

5 > Erfolgskontrolle 31

Zudem soll auf die Erfahrungen und Kenntnisse aus bestehenden Programmen im In- und Ausland zurückgegriffen werden, um die Wirkung der Massnahmen abschätzen zu können.

Die fachtechnischen Aspekte der Wirkungsanalyse werden pro Massnahmenbereich beschrieben.

5.3 Zielerreichungskontrolle

Die nationale Zielerreichungskontrolle ist Aufgabe des BAFU. Sie überprüft im Sinne Überprüfung der Erreichung der einer Gesamtanalyse, ob durch die Summe der ausgeführten Massnahmen in den Wirkungsziele (Gesamtanalyse) Massnahmenbereichen 1–6 die nationalen Wirkungsziele (siehe Kap. 3.2) erreicht werden können.

Die Zielerreichungskontrolle Waldbiodiversität ist teilweise eingebettet in die Erfolgskontrolle der Waldpolitik 2020. Im Rahmen dieser Nachhaltigkeitskontrolle wurden 13 Basisindikatoren definiert, mit denen die Nachhaltigkeit der Waldpolitik überprüft werden soll. Drei dieser Basisindikatoren betreffen auch die Biodiversität: Baumartenzusammensetzung (Indikator 6), Naturnähe der Baumartenzusammensetzung (Indikator 7) und Totholz (Indikator 8) (Bernasconi et al. 2014).

Basis der nationalen Zielerreichungskontrolle sind nebst der Nachhaltigkeitskontrolle Wald v. a. die nationalen Monitoringprogramme.

Tab. 3 > Nationale Programme zum Monitoring der Biodiversität im Wald und ihre Aussagekraft bezüglich der Erreichung der Wirkungsziele (Spalten gemäss Wirkungsziele in Kap. 3.2).

Instrument/Programm Natürliche Naturnähe der Bewirtschaftungs- National Häufige Arten Genetische Vernetzung Entwicklung Waldgesellschaften formen Prioritäre Arten Vielfalt Nachhaltigkeits-kontrolle Wald X X X LFI X X X X X BDM CH X X X X Rote Listen X X Brutvogelatlas der Schweiz / X X X X X X Avifauna Report Info Species / Datenzentren X X X X Programm Seltene Baumarten X X Nationale Aktionspläne X X

Ergänzt wird die nationale Zielerreichungskontrolle durch kantonale Monitoringprogramme wie z. B. das LANAG des Kt. Aargau2.

2 www.ag.ch/de/bvu/umwelt_natur_landschaft/naturschutz/biodiversitaet/erfolgskontrolle___dauerbeobachtung/arten-

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 32

Im Sinne einer generellen Überwachung kann das Monitoring sicherstellen, dass die Entwicklung zentraler Aspekte der Waldbiodiversität wie z. B. Veränderungen bei den National Prioritären Arten des Waldes oder der National Prioritären Waldlebensräume erfasst sind, so dass Auswirkungen von Umwelteinflüssen (Klimaveränderungen, Immissionen), von menschlichen Aktivitäten (z. B. die Umsetzung der Massnahmen) und von neuen Veränderungen bzw. Gefährdungen abgeschätzt und frühzeitig erkannt werden können.

Die bestehenden Aktivitäten haben sich bewährt. Zukünftig gilt es, die bestehenden Instrumente/Programme zu laufend an neue Erkenntnisse anzupassen (z. B. Monitoring NPA und NPL), bestehende Lücken wie z. B. bei der Kartierung der Waldgesellschaften oder dem Monitoring der genetischen Vielfalt zu schliessen und die verschiedenen Aktivitäten im Sinne einer Gesamtschau auf allen Ebenen besser zu integrieren bzw. zu koordinieren.

5.4 Zielanalyse

Durch die qualitative Beurteilung mittels Vergleich von Zielerreichungsgrad der Überprüfung der Zweckmässig- Handlungsziele und der Wirkungsziele wird überprüft, ob die richtigen Handlungsziele keit der Handlungsziele zur Erreichung der Wirkungsziele festgelegt wurden. Zurzeit besteht keine nationale Zielanalyse für die Waldbiodiversität. Diese ist gegen Ende des Zeithorizonts der vorliegenden Vollzugshilfe vorzunehmen, d. h. in den Jahren 2028–2030.

6 > Rechtliche Grundlagen und Umsetzungsinstrumente 33

6 > Rechtliche Grundlagen und Umsetzungsinstrumente ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

6.1 Rechtliche Grundlagen

Die in den Bundesgesetzen über den Wald, den Naturschutz und die Jagd verankerten Grundsätze, Gebote und Verbote schaffen die rechtliche Basis für die Erhaltung der Biodiversität im Wald.

Tab. 4 > Übersicht über die rechtlichen Grundlagen

Rechtsgrundlage Artikel Inhalte

Grundauftrag Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 77, Abs. 2 Grundsätze zum Schutz und Mass- (BV; SR 101) und 3 nahmen zur Erhaltung des Waldes.

78 Abs. 4 Vorschriften zum Schutz der Tier- und

Pflanzenwelt und zur Erhaltung ihrer Lebensräume in der natürlichen Vielfalt Wald Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (Waldgesetz, WaG, SR 921.0) Detailbestimmungen siehe Tab.5 Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (Waldverordnung, WaV, SR 921.01) Naturschutz Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 18 Anhang Arten- und Biotopschutz (NHG; SR 451) Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz 14 Abs. 3 / Liste der schützenswerten Lebensraum- (NHV, SR 451.1) Anhang 1 typen inkl. Schluchtwälder, Wälder an Steilhängen und Trockenwälder Verordnung vom 28. Oktober 1992 über den Schutz der Auengebiete von nationaler Auenbiotope, Auenwälder in den Bedeutung (Auenverordnung, SR 451.31) national geschützten Biotopen Verordnung vom 21. Januar 1991 über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore Wälder in Mooren von nationaler Bedeutung (Hochmoorverordnung, SR 451.32) Verordnung vom 1. Mai 1996 über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Wälder in Moorlandschaften Schönheit und von nationaler Bedeutung (Moorlandschaftsverordnung, SR 451.35) Verordnung vom 7. September 1994 über den Schutz der Flachmoore von nationaler Wälder in Flachmooren Bedeutung (Flachmoorverordnung; SR 451.33) Verordnung vom 15. Juni 2001 über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von Schutz der Amphibienlaichgebiete im nationaler Bedeutung (AlgV, SR 451.34) Wald Verordnung vom 13. Januar 2010 über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden Schutz von Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TwwV, SR 451.37) in Wytweiden und am Waldrand Wildtiere und Jagd Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 7,11 Schutz von Waldarten 20. Juni 1986 (Jagdgesetz, JSG; SR 922.0) Internationales: Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen Pflanzen und Tiere und ihrer 6, 9 Schutz von Tiere und Pflanzen, Wälder Berner Konvention natürlichen Lebensräume (Berner Konvention; SR 0.455) Biodiversitäts- Internationales Umweltabkommen über die biologische Vielfalt: Globaler strategischer Aichi Ziel 11 Schutzgebiete auf 17 % der Landeskonvention Plan für die Jahre 2011–2020 (CBD; SR 0.451.43) fläche

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 34

Tab. 5 > Übersicht über die für die Biodiversität im Wald relevanten Artikel des Waldgesetzes und der Waldverordnung

Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 (Waldgesetz, WaG; SR 921.0) Zweck des Gesetzes Art. 1 Abs. 1 Bst. b Dieses Gesetz soll den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft schützen. Artenschutz/Lebensraumschutz Art. 20 Abs. 1 – Der Wald ist so zu bewirtschaften, dass er seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann Art. 20 Abs. 2 (Nachhaltigkeit). Art. 20 Abs. 3 – Die Kantone erlassen Planungs- und Bewirtschaftungsvorschriften; sie tragen dabei den Erfordernissen der Holzversorgung, des naturnahen Waldbaus und des Natur- und Heimatschutzes Rechnung. – Lassen es der Zustand des Waldes und die Walderhaltung zu, so kann namentlich aus ökologischen und landschaftlichen Gründen auf die Pflege und Nutzung des Waldes ganz oder teilweise verzichtet werden. Wytweiden Art. 2 Abs. 2 Bestockte Weiden (Wytweiden) gelten als Wald. In der Landwirtschaft gelten sie als anrechenbare aber nicht beitragsberechtigte ökologische Ausgleichsflächen. Waldreservate/Sonderwald- Art. 20 Abs. 4 Die Kantone können zur Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora angemessene Flächen als Waldreservate reservate ausscheiden. Forschung Art. 31 Abs. 1 Der Bund kann für folgende Zwecke Arbeiten in Auftrag geben oder mit Finanzhilfen unterstützen: – Erforschung des Waldes Verzicht auf Rodungen Art. 7 Abs. 2 + 3 Anstelle von Realersatz können gleichwertige Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Auf den Rodungsersatz kann verzichtet werden bei Rodungen für den Erhalt und die Aufwertung von Biotopen nach den Artikeln 18a und 18b Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz. Datenerhebungen Art. 33 Abs. 1 Der Bund sorgt für periodische Erhebungen über die Standorte, die Funktionen und den Zustand des Waldes. Information Art. 34 Bund und Kantone sorgen für die Information der Behörden und der Öffentlichkeit über die Bedeutung und den Zustand des Waldes sowie über die Wald- und Holzwirtschaft. Finanzierung Art. 38 Der Bund gewährt Finanzhilfen an Massnahmen, die zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt im Wald beitragen. Wald-Wild-Verjüngung Art. 27 Abs. 2 Die Kantone regeln den Wildbestand so, dass die Erhaltung des Waldes, insbesondere seine natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten, ohne Schutzmassnahmen gesichert ist. Wo dies nicht möglich

ist, treffen sie Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden.

Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (Waldverordnung, WaV; SR 921.01) Verzicht bei Rodungen Art. 9 Auf Realersatz kann insbesondere bei Gebieten nach Artikel 18 Absatz 1bis NHG (Biotope) und nach Artikel 17 RPG (Naturschutzzonen) verzichtet werden. Waldbauliche Massnahmen Art. 19 Pflegeeingriffe, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Stabilität und der Qualität des Bestandes beitragen. Finanzhilfen Art. 41 Bestimmungen zu den Finanzhilfen betreffend der biologischen Vielfalt des Waldes. Programmvereinbarungen Art. 47–50 Basis für die Programmvereinbarungen im Umweltbereich; Die fachliche und finanzielle Konkretisierung erfolgt im Handbuch und in den fachspezifische Erläuterungen zur Programmvereinbarung im Bereich Waldbiodiversität / Teil 7.8 und 9 (BAFU 2015a).

6.2 Umsetzungsinstrumente

Die Biodiversität im Schweizer Wald wird mit einer Kombination verschiedener Instrumente gefördert, die sich insgesamt ergänzen. Bei der Umsetzung der vorliegenden Vollzugshilfe spielen konzeptuelle bzw. planerische Instrumente auf der Ebene Bund und Kantone, rechtlich bindende Instrumente, Finanzinstrumente sowie die Forschung und der Wissenstransfer eine zentrale Rolle. Im Folgenden werden die wichtigsten Instrumente dargestellt.

6 > Rechtliche Grundlagen und Umsetzungsinstrumente 35

6.2.1 Konzeptionelle und planerische Instrumente

Neben den Rechtsgrundlagen setzen verschiedene nationale Politiken bzw. Strategien die Rahmenbedingungen für die Erreichung der Ziele für die Biodiversität im Wald. Dazu kommen umsetzungsrelevante Fachkonzepte auf nationaler Ebene wie Vollzugshilfen oder nationale Aktionspläne3. Ein wichtiges konzeptionelles Instrument im Bereich der Waldreservate sind die Leitsätze der Waldreservatspolitik 2001.

In den Kantonen wird mit Naturschutz- und Waldprogrammen, Waldreservatkonzepten, art- und lebensraumspezifischen Programmen und regionalen Waldentwicklungsplänen gearbeitet.

Auf nationaler wie kantonaler Ebene gibt es für die Umsetzung der Vollzugshilfe auch wichtige Instrumente aus anderen Rechtsbereichen wie der Raumplanung, der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), dem Natur- und Heimatschutzgesetz oder dem Jagdgesetz.

6.2.2 Rechtlich bindende Instrumente (Inventare, Verträge)

Dem Schutz der Biodiversität im Wald dienen auch die nationalen Inventare nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)4 sowie die Wildschutzgebiete nach Jagdgesetz (JSG)5. Waldflächen in diesen Schutzgebietsperimetern können so aufgewertet werden.

Analog dazu gibt es auf kantonaler Stufe die kantonalen Naturschutzgebiete. Waldflächen können in diesem Kontext über kantonale Schutzverordnungen und Erlasse geschützt, aufgewertet und gepflegt werden.

Das zentrale Instrument auf kantonaler Ebene sind aber Verträge mit den Waldeigentümern, in denen die Zielsetzungen, Leistungen, finanziellen Abgeltungen und die zeitliche Verbindlichkeit für Schutzauflagen und Fördermassnahmen geregelt werden. Insbesondere beim Errichten von Waldreservaten (Natur- und Sonderwaldreservate) und Altholzinseln ist dies das zentrale Instrument und wird von Seiten des Bundes als Voraussetzung für Finanzhilfen definiert.

6.2.3 Finanzinstrumente

Das zurzeit wichtigste Förderinstrument für die Umsetzung sind die seit 2008 zwischen Bund und Kantone abgeschlossenen Programmvereinbarungen im Umweltbereich (NFA). Bund und Kantone vereinbaren jeweils für eine Vierjahresperiode Leistungsziele mit einem entsprechenden Bundesbeitrag. Der Bund ist zuständig für die strategische Ausrichtung dieser Programmvereinbarungen aus einer nationalen Sicht, während die Kompetenz über die operative Umsetzung in Form von Einzelprojekten bei den Kantonen liegt. Die Leistungen und finanziellen Rahmenbedingungen werden in den fachspezifischen Erläuterungen zu den jeweiligen Programmvereinbarungen definiert

3 Aktionsplan Auerhuhn Schweiz (Mollet et al. 2008), Aktionsplan Mittelspecht Schweiz (Pasinelli et al. 2008), Vollzugshilfe Wald und Wild

4 NHG; SR 451: www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19660144/201410120000/451.pdf

5 JSG; SR 922.0: www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19860156/index.html

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 36

(BAFU 2015a). Die vorliegende Vollzugshilfe ist die strategische Grundlage der fachspezifischen Erläuterungen im Bereich Waldbiodiversität.

Eine weitere, noch wenig eingesetzte Möglichkeit ist der Kauf von Schutzgebieten durch die öffentliche Hand, d. h. durch die Kantone. Es könnte für die langfristige Sicherung von Waldreservaten an Bedeutung gewinnen.

Zusätzlich zu den Möglichkeiten von Bund und Kantonen leisten auch die Naturschutzorganisationen mittels konkreten, eigenfinanzierten Projekten einen wesentlichen Beitrag zur Biodiversitätsförderung im Wald. Ein zusätzliches finanzielles Instrument kann zudem das Sponsoring durch Private, Firmen etc. sein.

6.2.4 Forschung und Wissenstransfer

Zentral für die Umsetzung sind die Erfahrungen der Praxis in der Umsetzung, neue Erkenntnisse/Grundlagen aus der Forschung und der Wissenstransfer zwischen den Akteuren.

Instrumente diesbezüglich sind die Finanzierung praxis- bzw. umsetzungsorientierter Forschungsprojekte, die Förderung des Wissenstransfers mittels verschiedener Massnahmen sowie die Aus- und Weiterbildung des Forstpersonals (siehe Massnahmenbereich 6).

Eine detaillierte Auflistung der für die Waldbiodiversität relevanten Instrumente findet sich in Tabelle 6.

6.3 Schnittstellen mit andern Sektoralpolitiken und deren

Umsetzungsinstrumente

Die Schnittstellen der NFA-Programmvereinbarungen in den Bereichen Waldbiodiversität, Waldbewirtschaftung, Schutzwald und Natur-/Landschaftsschutz werden in den jeweiligen fachtechnischen Erläuterungen definiert (siehe Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich, BAFU 2015a). Dadurch wird sichergestellt, dass keine Doppelsubventionierungen auftreten. Weitere Schnittstellen werden in den Massnahmenbereichen 1–6 beschrieben.

6 > Rechtliche Grundlagen und Umsetzungsinstrumente 37

Tab. 6 > Übersicht über Instrumente zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität im Wald (MB = vom jeweiligen Instrument betroffene Massnahmenbereiche, siehe Kap. 3.3 und Massnahmenbereiche 1–6).

Instrument Ziel/Zweck MB

Konzeptionelle und planerische Instrumente Waldpolitik 2020 (BAFU 2013) Die Waldpolitik 2020 gibt in einzelnen Bereichen quantitative und qualitative Vorgaben wie z. B. beim Alt-/Totholz 1–5 (siehe Kapitel 3.3.3) und legt fest, dass regionale Biodiversitätsziele für den Wald erarbeitet werden müssen. Strategie Biodiversität Schweiz Es werden Ziele, Massnahmen und Instrumente definiert, welche auch die Biodiversität im Wald betreffen. 1–5 (BAFU 2012a) Ein zentrales Ziel ist der Aufbau einer ökologischen Infrastruktur, bestehend aus Schutzgebieten (17 % der Landesfläche gemäss CBD, Aichi-Ziel 11) und Vernetzungsgebieten. Beitrag des Waldes zur ökologischen Infrastruktur: – Schutzgebiete: Waldreservate (10 % der Waldfläche, d. h. gut 3 % der Landesfläche der Schweiz bis 2030, siehe Handlungsziele Kap. 3.3), Waldanteil in Bundesinventaren und -schutzgebieten (Auen, Moore, Jagdbanngebiete, Wasser- und Zugvogelreservate, TWW, Amphibienlaichgebiete). – Vernetzungsgebiete: Altholzinseln (2–3 % der Waldfläche ausserhalb Schutzwald gemäss Handlungsziele, siehe Kap. 3.3), Waldränder, >50 Jahre ungenutzte Wälder mit ökologischer Qualität. Die genauen Berechnungen und die Kriterien zum Beitrag dieser Elemente an die ökologische Infrastruktur werden im Rahmen der «Strategie Biodiversität Schweiz» erarbeitet. Konzept Waldreservate Das Konzept beschreibt Grundlagen für eine Waldreservatspolitik aus nationaler Sicht, unter Berücksichtigung der 1,3 Schweiz 1998 (BUWAL 1998) regionalen Potenziale bzw. Naturwerte. Basierend darauf wurden in den Leitsätzen sowohl quantitative wie auch qualitati- und Leitsätze Waldreservatspo- ve Ziele bis ins Jahr 2030 gesetzt (siehe Kap. 3.3). litik 2001 (BUWAL 2001) Nationale Aktionspläne und Für die spezifische Förderung von NPA, NPL oder z. B. seltener Waldbäume und -sträucher braucht es ein national 1–5 Vollzugshilfen koordiniertes Vorgehen mittels Nationaler Aktionspläne, um die finanziellen Mittel möglichst effizient einzusetzen, so z. B. beim Schutz und Förderung des Auerhuhns oder des Mittelspechtes. Gesamtschweizerisch auftretende Konflikte wie z. B. bei der Wald-Wild-Thematik können durch eine Vollzugshilfe einheitlich angegangen werden. Vorgaben des Bundes zur Bei Rodungsbewilligungen müssen im Sinne einer Interessensabwägung auch Aspekte der Waldbiodiversität (Waldreser- 1–5

Rodung (BAFU 2014) vate, NPA und NPL etc.) und zu schützende Lebensräume nach Artikel 18 Abs. 1bis NHG berücksichtigt werden. Als Rodungsersatz gelten auch Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes. Vorgaben des Bundes zur Das Raumplanungsgesetz des Bundes verpflichtet die Kantone, Richtpläne zu erarbeiten. Mit diesen bestimmen die 1–5 Richtplanung und zur Durchfüh- Kantone in den Grundzügen, wie sich ihr Gebiet in den nächsten fünfzehn Jahren räumlich entwickeln soll. Das BAFU rung von UVP-Verfahren prüft, ob die kantonale Richtplanung die bundesrechtlichen Anforderungen an den Umweltschutz (inkl. Natur- und Landschaftsschutz gemäss NHG, WaG und JSG) berücksichtigt. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfungen UVP wird je nach Zuständigkeit Bund oder Kanton anhand eines Berichts über die Umweltverträglichkeit (UVB) geprüft, ob ein Projekt den rechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht, also auch inwieweit das Projekt Auswirkungen auf die Waldbiodiversität hat. Nationale und kantonale Pro- Das BAFU ist dabei, eine Nationale Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten zu erarbeiten. Auf der Grundlage von 3, 4 gramme und Aktionspläne zu Inventaren einzelner gebietsfremder invasiver Arten insbesondere von Neophyten haben einige Kantone Programme oder invasiven gebietsfremden Arten Aktionspläne ausgearbeitet. Diese enthalten die Ziele, Aktivitäts-Schwerpunkte und das Vorgehen. Kantonale Waldnaturschutz- Auf der Grundlage von Standortskarten sowie Lebensraum- und Arteninventaren haben einige Kantone umfassende 1–4 programme, Aktionspläne und Naturschutzprogramme für den Wald entwickelt, die die Ziele, inhaltlichen Schwerpunkte (Potenziale) und das Vorgehen Inventare zur Umsetzung der Fördermassnahmen definieren. Ausserdem gibt es verschiedene kantonale arten- und lebensraumspezifische Programme und Aktionspläne, z. B. zur Förderung der Eiche, lichter Wälder oder Waldrändern. Kantonale Waldreservatskon- Enthalten die Ziele, inhaltlichen Schwerpunkte (Potenziale) und das Vorgehen bei der Einrichtung von Waldreservaten. 1, 3, 4, zepte 5 Waldentwicklungsplan, Dies sind wichtige behördenverbindliche Instrumente zur Bezeichnung der Waldflächen für bestimmte Waldfunktionen. 1–5 Regionaler Waldplan Die Festlegung der Perimeter erfolgt in einem partizipativen Prozess mit allen Betroffenen. Fachliche Grundlagen zur

Biodiversität (Standortskarten, Lebensraum- und Artinventare) sind dazu als Input notwendig. Wildruhezonen Wildruhezonen leisten einen wesentlichen Beitrag zum Schutz vor Störung für Wildhuftiere und bodenbrütende Vögel im 4 Winter.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 38

Instrument Ziel/Zweck MB

Rechtlich bindende Instrumente Nationale Inventare nach NHG Waldflächen, welche durch nationale Inventare geschützt werden, sind die Auenwälder, Wälder in Moorlandschaften, 1–4 und nationale Wildtierschutzge- Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung, die im Waldareal liegen oder Wytweiden und andere Waldgebiete mit biete nach JSG TWW-Anteil. Waldbiodiversitätsschutz und -förderflächen können auch in Eidg. Jagdbanngebieten oder in Wasser- und Zugvogelreservaten liegen und so teilweise geschützt sein. Kantonale Naturschutzgebiete Waldbiodiversitätsschutz- und -förderflächen können auch in kantonalen Schutzgebieten liegen. Gewisse Schutzbestim- 1–4 mungen dieser Gebiete wie z. B. Bestimmungen bez. Pflege oder Besucherlenkung sind auch für die Waldbiodiversität förderlich. Regierungsratsbeschlüsse In den Kantonen können ökologisch wertvolle Flächen per RRB als Naturschutzgebiete oder Waldreservate gesichert 1–5 (RRB) werden. Verträge Häufigstes Instrument zur rechtlichen Sicherung der Waldreservate und Altholzinseln ist ein Vertrag mit dem Eigentümer 1–5 (Vertragsnaturschutz). Der Vertrag beinhaltet die Vertragsleistungen, die finanziellen Regelungen und die Laufzeit des Vertrages. Zertifizierung FSC (Forest FSC-zertifizierte Wälder erfüllen globale Standards bezüglich einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Diese tragen zur 1–5 Stewardship Council) Förderung der Biodiversität im Wald bei.

Finanzinstrumente Programmvereinbarung im Finanzhilfen des Bundes für: 1–5 Bereich Waldbiodiversität – PZ1 Langfristiger Schutz von Waldflächen und Bäumen mit besonderen Naturwerten: Waldreservate, Altholzinseln, (NFA) Biotopbäume. – PZ2 Förderung von Lebensräumen und Arten: Waldränder/Vernetzungselemente, aufgewertete Lebensräume, kulturhistorisch, ökologisch und landschaftlich wertvolle Nutzungsformen (Mittelwald, Niederwald, Wytweiden, Selven). Programmvereinbarung im Finanzhilfen des Bundes für: 1–5 Bereich Waldbewirtschaftung – PZ 3 Forstliche Planungsgrundlagen: Standortskartierungen, Wirkungsanalysen, WEPs, regionale Planungen gemisch- (NFA) ter Waldnutzungen (z. B. Wytweiden) oder Umsetzungskonzepte (z. B. Alt- und Totholz oder Waldreservatskonzepte). – PZ 4 Jungwaldpflege: Förderung standortsgerechter Bestockungen, möglichst durch natürliche Verjüngung unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturvielfalt, des Klimawandels und der Vollzugshilfe Wald-Wild. Programmvereinbarung im Finanzhilfen des Bundes für PZ 1 Schutzwaldbehandlung nach den Vorgaben NaiS (BAFU-Vollzugshilfe zur Nachhaltig- Bereich Schutzwald (NFA) keit und Erfolgskontrolle im Schutzwald, BAFU 2005). Mit der Umsetzung dieser Vorgaben kann auch die Biodiversität im Wald gefördert werden, z. B. durch das Stehen- und Liegenlassen von Totholz und Biotopbäumen. Programmvereinbarung im Finanzhilfen des Bundes für Schutz und Pflege von nationalen Inventarobjekten und kantonalen NHG-Schutzgebieten. 1–5 Bereich Natur- und Land- Bei Wäldern in Inventarobjekten können Massnahmen auch über die NHG-Leistungsvereinbarung abgegolten werden. schaftsschutz (NFA) Kauf von Waldreservaten oder Kantone können Waldflächen kaufen oder durch Abtausch mit Flächen öffentlicher Wälder erwerben. 1, 3, 4, Biodiversitätsförderflächen 5 Sponsoring Waldreservate, Altholzinseln, Biotopbäume oder Massnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald (z. B. Lichter 1–4 Wald, Waldtümpel, Artenförderungsflächen) können zusätzlich zu behördlichen Mitteln auch mit Sponsoringaktionen von privaten Organisationen, Unternehmen oder Personen gesichert werden.

Forschung und Wissenstransfer Praxis- bzw. umsetzungs- Durch Finanzierung praxis- bzw. umsetzungsorientierter Forschungsprojekte wie feldbiologische und populationsbiologi- 6 orientierte Forschungsprojekte sche Studien können Wissenslücken geschlossen, die Effizienz und Effektivität der Umsetzung verbessert und Grundlagen zur Präzisierung von politischen, strategischen und fachlichen Führungsinstrumenten bereitgestellt werden. Wissenstransfer zum Thema Der Wissenstransfer soll stattfinden zwischen: 6 Waldbiodiversität inkl. Öffent- – Forschung und Praxis lichkeitsarbeit – Behörden und der Basis (Waldeigentümer und -bewirtschafter) – den Kantonen untereinander – den Behörden, NGOs, Verbänden und der Öffentlichkeit – Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit auf allen Stufen unterstützt die Aktivitäten aller Beteiligten. Aus- und Weiterbildung der In der forstlichen Aus- und Weiterbildung wird das Thema Waldbiodiversität gestärkt. 6 Forstleute

7 > Akteure und ihre Rollen 39

7 > Akteure und ihre Rollen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Biodiversität im Schweizer Wald wird durch verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Rollen und Aufgaben gefördert. Im Folgenden werden diese kurz beschrieben.

> Dem Bund obliegt die strategische Führung auf gesamtschweizerischer Ebene. Dazu Bundesamt für Umwelt (BAFU) entwickelt er in Zusammenarbeit und in Einbezug aller Akteure gesamtschweizerische Konzepte und Strategien wie z. B. die Strategie Biodiversität Schweiz, die Waldpolitik 2020, Biodiversitätsziele für den Wald oder fachspezifische Aktionspläne. > Mithilfe dieser Grundlagen definiert das BAFU die fachlichen Rahmenbedingungen zu den NFA-Programmvereinbarungen im Bereich Waldbiodiversität und schlägt dazu den Kantonen entsprechende Leistungsvereinbarungen vor. Das BAFU unterstützt im Rahmen und nach den Regeln der NFA-Programmvereinbarungen die Kantone finanziell bei deren Umsetzung der Massnahmen. > Das BAFU hilft mit bei der Verbesserung der Wissensgrundlagen. Dazu initiiert und unterstützt es wissenschaftliche Projekte. Zusammen mit den Fachinstitutionen stellt es den Kantonen fachliche Grundlagen zur Verfügung. > Das BAFU führt im Rahmen seiner Aktivitäten eine Erfolgskontrolle durch (siehe Kapitel 5), unterstützt die Kantone bei ihrer Wirkungsanalyse und führt eine Datenbank zu den Waldreservaten der Schweiz. > Das BAFU informiert die Medien und die Öffentlichkeit aus nationaler Sicht über Aspekte der Biodiversitätsförderung im Wald. > Der Erfahrungsaustausch auf allen Ebenen wird aus gesamtschweizerischer Sicht durch das BAFU koordiniert und gefördert.

> Die Kantone führen und steuern die Umsetzung auf der operativen Ebene und Kantone sorgen für den Vollzug auf der Fläche. Sie erarbeiten kantonale Konzepte und Pläne zur Erhaltung und Förderung der Waldbiodiversität, konkretisieren zusammen mit den Waldeigentümern die Massnahmen und stellen im Rahmen und nach den Regeln der NFA-Programmvereinbarungen finanzielle Mittel für die Umsetzung zur Verfügung. Sie koordinieren regionale oder interkantonale Aktivitäten und informieren das BAFU über die Umsetzung der Massnahmen auf kantonaler oder regionaler Ebene. > Die Kantone informieren die Medien und die Öffentlichkeit über kantonale, regionale oder lokale Aspekte bzw. Aktivitäten. > Sie führen im Rahmen ihrer Aktivitäten eine Erfolgskontrolle durch (siehe Kapitel 5). Die im Rahmen dieser Tätigkeiten gewonnenen Erkenntnisse werden dem BAFU zur Verfügung gestellt (z. B. GIS-Daten über Waldreservate).

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 40

> Private und öffentliche Waldeigentümer sowie Waldbewirtschafter spielen für die Private und öffentliche Umsetzung eine zentrale Rolle. Mit dem heute praktizierten Vertragsnaturschutz Waldeigentümer sowie bleibt die Entscheidung zur Durchführung von Massnahmen letztlich beim Waldei- Waldbewirtschafter gentümer. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass sie für den Nutzungsverzicht oder für Leistungen, welche über das generelle Mass hinausgehen, angemessen entschädigt werden können. Der Wissenstransfer bis an die Basis, d. h. zu den Waldeigentümern und -bewirtschaftern ist äusserst wichtig, um die Akzeptanz der Massnahmen zu erhöhen und die qualitativ gute Umsetzung sicherzustellen. > Die Waldbewirtschafter sind zuständig für die Durchführung der Fördermassnahmen und Pflegeeingriffe auf der Fläche.

> Fachinstitutionen wie z. B. die Hochschulen, die Forschungsanstalten, die Fachhoch- Fachinstitutionen schulen, die Bildungszentren Wald und die nationalen Datenzentren sind zuständig für das Erarbeiten von wissenschaftlichen Grundlagen und deren Weitervermittlung (z. B. Fachberatung der Kantone bzw. Akteure, Publikationen) und für die Koordination von gemeinsamen Programmen (z. B. Artenförderungsprogramm Vögel Schweiz). Sie können zudem einen wichtigen Beitrag zur Erfolgskontrolle leisten (z. B. Entwicklung Methodik oder Durchführung von Projekten) und sind Anlaufstelle für die fachlichen Anliegen der Kantone, Waldbesitzer, NGOs/Verbände oder Dritte. Für die Erfüllung dieser Aufgaben werden sie durch Bund, Kantone oder Dritte unterstützt.

> Unabhängig von Bund und Kantonen sind Organisationen wie Pro Natura, SVS / NGOs/Branchenverbände BirdLife Schweiz, der WWF, der Schweizer Forstverein, der Waldwirtschaftsverband Schweiz oder der Holzindustrieverband sowohl auf politischer und strategischer Ebene wie auch mit konkreten Projekten aktiv. Sie entwickeln zudem Forderungen an die Schutz- und Nutzungspolitik von Bund und Kantonen. Begleitet werden diese Tätigkeiten von einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit mit Breitenwirkung. > Bezüglich Biodiversitätsförderung haben die NGOs und Verbände ebenfalls eine hohe fachliche Kompetenz und sind häufig Ansprechpartner des Forstdienstes und der Waldbesitzer bei der Umsetzung von Projekten. Ausserdem sind in den Kantonen Vereine und Verbände aktiv. Beispiele dafür sind zahlreiche kantonale und lokale «Natur- und Vogelschutzvereine», die kantonalen Naturforschenden Gesellschaften oder diverse botanische Gesellschaften. Diese Vereine leisten eine grosse Freiwilligenarbeit und können bei der Umsetzung der Massnahmen gezielt mithelfen. > Die Waldeigentümerverbände spielen auch eine wichtige Rolle bei der Wissensvermittlung, indem sie ihre Mitglieder über Aktivitäten informieren und praxisorientierte Fachgrundlagen zur Verfügung stellen.

Ein wichtiger Grundsatz bei allen Aktivitäten ist das partizipative Vorgehen. Der Einbezug und die Information der Betroffenen auf allen Entscheidungsstufen sowie von Fachleuten sind wichtige Aspekte für erfolgreiche Förderungsprojekte. Sie garantieren eine hohe Akzeptanz, machen potenzielle Konfliktfelder sichtbar und ermöglichen die Erarbeitung von konstruktiven und nachhaltigen Lösungen.

M1 > Massnahmenbereich 1: «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» 41

«Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Abb. 3 > Naturwaldreservat Lachnerstock, Reichenburg, Kanton Schwyz

Foto S. Lienert

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 42

M1.1 Bedeutung 43 M1.2 Massnahme «Naturwaldreservate einrichten» 44 M1.2.1 Beschreibung der Massnahme 44 M1.2.2 Potential- und Defizitanalyse 45 M1.2.3 Nationale Handlungsziele «Naturwaldreservate einrichten» 49 M1.2.4 Regionaler Handlungsbedarf «Naturwaldreservate einrichten» 50 M1.3 Erfolgskontrolle zum Massnahmenbereich «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» 51 M1.4 Umsetzungsinstrumente und -empfehlungen zum Massnahmenbereich «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» 52 M1.5 Schnittstellen des Massnahmenbereichs «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» 54

M1 > Massnahmenbereich 1: «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» 43

M1.1 Bedeutung

Der Schweizer Wald wurde seit Jahrhunderten vom Menschen gestaltet und wird noch heute zu grossen Teilen bewirtschaftet. Im Produktionswald werden die Bäume in der Optimalphase genutzt, so dass sie bei einer Umtriebszeit von 80–150 Jahren maximal die Hälfte ihres biologisch möglichen Alters erreichen. Der Wald kann deshalb nicht seinen ganzen Entwicklungszyklus durchlaufen – es fehlen sowohl die lichten Pionier-, als auch die Alters- und Zerfallsphasen. Von den etwa 6000 xylobionten Arten im Schweizer Wald stehen deshalb hunderte auf der Roten Liste, vor allem holzabbauende Pilze, Flechten, Totholzkäfer, Schwebfliegen und Wespen, wie auch diverse Vögel, Amphibien, Fledermäuse und Schnecken. Das Zulassen der natürlichen Entwicklung auf einem Teil der Waldfläche kommt vor allem diesen Arten zugute. Eine im Auftrag des BAFU von der WSL durchgeführte Studie hat zum Beispiel ergeben, dass in Naturwaldreservaten bzw. Wäldern, die seit 30 Jahren und länger nicht mehr bewirtschaftet wurden, wesentlich mehr totholzabhängige (xylobionte) Käferarten leben als im Wirtschaftswald (53 gegenüber 6 typischen Indikatorarten). Von den 7 nachgewiesenen Urwaldreliktarten kamen 6 Arten nur in den Waldreservaten vor (Lachat & Bütler 2007). Naturwaldreservate haben als Schutzgebiete generell eine grosse Bedeutung für die Förderung von National Prioritären Arten NPA und für den Prozessschutz von National Prioritären Waldgesellschaften bzw. Lebensräumen NPL. Die Vorkommen dieser NPA und NPL sollten deshalb zukünftig vermehrt bei der Ausscheidung von neuen Naturwaldreservaten mitberücksichtigt werden.

Sich natürlich entwickelnde Wälder sind aber auch für die ökologische und waldbauliche Forschung interessant – z. B. als Referenzflächen für die wissenschaftliche Beobachtung natürlicher Abläufe im Zusammenhang mit einer naturnahen Waldbewirtschaftung oder mit dem Klimawandel. Als letzte Wildnisoasen in einer überbauten und übernutzten Kulturlandschaft ermöglichen sie ausserdem ein ursprüngliches Naturerlebnis und dienen als Anschauungsobjekte für die Naturbildung und -erziehung. Sie sind nicht nur Mittel zu den Zwecken Biodiversität, Forschung und Erholung, sondern verkörpern auch einen ethischen Wert an sich: Der Mensch gibt einen Teil der genutzten Landschaft an die Natur zurück.

Lange ungenutzte Wälder haben eine ähnliche Funktion wie Naturwaldreservate. In ihnen können die natürlichen Prozesse ungestört ablaufen und sie dienen der Ausbreitung von alt- und totholzabhängigen Arten. Sie sind jedoch nicht unter Schutz gestellt und können somit jederzeit wieder genutzt werden. Diese Waldbestände können, wenn sie gewisse ökologische Merkmale aufweisen (z. B. mindestens >50 Jahre nicht genutzt, Vorkommen von National Prioritären Arten, grösser als 20 ha) als Vernetzungsflächen innerhalb der ökologischen Infrastruktur dienen.

Weitere Elemente der natürlichen Waldentwicklung sind Windwurf, Waldbrände oder Borkenkäfergradationen. Bestände, die von solchen natürlichen Störungen betroffen sind, weisen in der Regel ein interessantes Potenzial für Naturwaldreservate auf (Beher et al. 2010).

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 44

M1.2 Massnahme «Naturwaldreservate einrichten»

M1.2.1 Beschreibung der Massnahme

Auf der Grundlage von Standortskarten, forstlichen und naturkundlichen Inventaren sowie der Bereitschaft der Waldbesitzer werden Waldflächen ausgewählt, auf denen ganz auf jede Art von forstlicher Nutzung verzichtet werden soll. Dieser Nutzungsverzicht wird in der Regel durch Verträge mit dem Waldeigentümer auf jeweils 50 Jahre oder länger gesichert, aber auch der Kauf von Flächen durch die Kantone ist möglich und für die langfristige Sicherung zu begrüssen. Grundsätzlich sind die Reservate auf Dauer angelegt – das ist wichtig, damit die natürliche Dynamik ohne Unterbrüche ablaufen kann und sich langfristig alle Waldentwicklungsphasen auf der Fläche ausbilden. Damit dieser Prozessschutz gewährleistet ist, müssen Naturwaldreservate mindestens 20 Hektaren und wenn möglich über 100 Hektaren aufweisen, wie zum Beispiel das NWR Bödmeren im Kt. SZ (Abb. 4). Für den Prozessschutz leisten zudem Grossreservate (>500 ha) einen bedeutenden Beitrag, da sie den längerfristigen Schutz verschiedenster, nebeneinander vorkommenden Entwicklungsphasen ermöglichen. Dies ist auch wichtig für den Prozessschutz häufiger Buchen- oder Nadelwaldgesellschaften, für welche die Schweiz eine internationale Verantwortung trägt. Es gibt allerdings National Prioritäre Waldgesellschaften, die nur kleinräumig vorkommen. Zum Schutz dieser Waldflächen können auch Naturwaldreservate zielführend sein, die wesentlich kleiner sind als 20 Hektaren.

Abb. 4 > Naturwaldreservat Bödmeren, Muotathal, Kanton Schwyz

Foto S. Lienert

M1 > Massnahmenbereich 1: «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» 45

M1.2.2 Potential- und Defizitanalyse

Für die Einrichtung der Waldreservate (Natur- und Sonderwaldreservate) haben alle Kantone Konzepte entwickelt, in denen das Potential aufgezeigt wird und das Vorgehen definiert ist.

Auf nationaler Ebene steht seit 2013 ein umfassender Datensatz mit den Geodaten aller kantonalen Reservatsflächen zur Verfügung (BAFU 2014b). Ferner liegt eine gutachterliche Einschätzung zur Repräsentativität der National Prioritären Waldgesellschaften in den Waldreservaten vor (Steiger 2014d).

Auswertung der GIS-Datenbank Waldreservate Basierend auf der GIS-Datenbank wurde der Stand der Einrichtung von Reservaten mit dominierendem Anteil an Naturwaldflächen (d. h. Flächen ohne menschliche Eingriffe) in den Regionen per Ende 2012 analysiert (BAFU 2014b).

Die in den Reservaten geschützte Naturwaldfläche beträgt per Ende 2012 32 564 ha Fläche der Naturwaldreservate und damit 2,7 % der Waldfläche der Schweiz; damit ist das Mittelfristziel von 5 % und %-Anteil an der Gesamt- Naturwaldreservatsfläche bis 2030 zu 54 % erreicht. waldfläche

Der prozentuelle Anteil der in den Reservaten geschützten Naturwaldflächen variiert in den Wirtschaftsregionen. Es besteht ein grosses Defizit in den Regionen Mitteland West, Mittelland Mitte, Voralpen Mitte und Alpen Südwest. Den höchsten Anteil Naturwaldfläche weisen mit 4,3 bzw. 4,7 % die Regionen Alpen Nordost und Alpen Südost (mit Nationalpark) auf (Abb. 5).

Abb. 5 > Fläche der Naturwaldreservate (ha) und deren Anteil (%) an der Waldfläche pro Region

NWR Hektaren Hektaren % Waldfläche Waldfläche

JuraWest Jura West 5014 3.2 JuraOst Jura Ost 1481 3.1 MittellandWest Mittelland West 483 1 MittellandMitte Mittelland Mitte 649 0.9 MittellandOst Mitteland Ost 2972 2.7 VoralpenWest Voralpen West 1690 3.8 VoralpenMitte Voralpen Mitte 1559 1.5 VoralpenOst Voralpen Ost 1841 2.5 AlpenNordwest Alpen Nordwest 1770 2.9 AlpenMitte Alpen Mitte 790 2.7 AlpenNordost Alpen Nordost 1520 4.3 AlpenSüdwest Alpen Südwest 1359 1.2 AlpenSüdost Alpen Südost 7203 4.7 Alpensüdseite Alpensüdseite 4232 2.6

8000 6000 4000 2000 0 1 2 3 4 5 6

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 46

Vor allem im Jura und im Mittelland überwiegen stark die kleinflächigen Reservate bis Grösse der Naturwaldreservate 20 Hektaren, die für einen langfristigen Prozessschutz zu klein sind (Abb. 6).

Im Mittelland sind nur 11 % der Reservatsobjekte grösser als 20 Hektaren; auf der Alpensüdseite dagegen sind nur 17 % kleiner als 20 Hektaren (Abb. 7).

Mit 17 Komplex- (KWR), Naturwald- und Sonderwaldreservaten (NWR, SWR) über Anzahl und Verteilung der

500 Hektaren ist 56 % des Zieles der Leitlinien der Waldreservatspolitik 2001 von min. Grossreservate

30 Grossreservaten bis 2030 erreicht.

Die mittelgrossen und grossen Reservate sind allerdings sehr ungleichmässig über die Regionen verteilt. Am meisten KWR und NWR über 100 Hektaren gibt es mit 12 Objekten in Jura West und in den Voralpen Ost (8 Objekte). Nur in der Hälfte der Wirtschaftsregionen sind bereits KWR und NWR >500 ha eingerichtet worden – am meisten in den Voralpen Ost und auf der Alpensüdseite (je vier Objekte). In Mittelland West dagegen gibt es kein einziges Objekt von min. 100 Hektaren.

Abb. 6 > Waldreservate mit dominierendem Anteil an Naturwaldflächen nach Grössenklassen (NWR und KWR)

Anzahl NWR + Anzahl NWR KWR nach und KWR nach Grössenklassen Grössenklassen

JuraWest Jura West JuraOst Jura Ost Mittelland MittellandWest West Mittelland MittellandMitte Mitte Mitteland MittellandOst Ost Voralpen VoralpenWest West Voralpen VoralpenMitte Mitte Voralpen VoralpenOst Ost Alpen AlpenNordwest Nordwest Alpen AlpenMitte Mitte >500 ha Alpen AlpenNordost Nordost >300-500ha Alpen AlpenSüdwest Südwest >40-100ha Alpen AlpenSüdost Südost >20-40ha Alpensüdseite Alpensüdseite

0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 250

M1 > Massnahmenbereich 1: «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» 47

Abb. 7 > Naturwaldreservate >20 ha (Anzahl und Anteil an allen Objekten pro Wirtschaftsregion in %)

NWR >20 ha Anzahl in % aller NWR

JuraWest Jura West 66 45 JuraOst Jura Ost 21 18 MittellandWest Mittelland West 9 25 MittellandMitte Mittelland Mitte 6 23 Mitteland MittellandOst Ost 17 8 Voralpen VoralpenWest West 9 100 Voralpen VoralpenMitte Mitte 22 54 Voralpen VoralpenOst Ost 10 40 Alpen AlpenNordwest Nordwest 13 93 Alpen AlpenMitte Mitte 4 67 Alpen AlpenNordost Nordost 13 57 Alpen AlpenSüdwest Südwest 6 60 Alpen AlpenSüdost Südost 14 35 Alpensüdseite Alpensüdseite 10 83

80 60 40 20 0 20 40 60 80 100

Die Tabelle 7 weist für jede Wirtschaftsregion aus, wie hoch der Anteil der Naturwald- Ist-Soll-Vergleich der Naturreservatsflächen (in KWR und NWR) an der Waldfläche ist, und wie viele Grossreser- waldreservate (Fläche/Anzahl) vate insgesamt schon eingerichtet worden sind (alle Reservatstypen, vor allem KWR und NWR, nur 3 SWR). Die Differenz zum Sollwert von mindestens 5 % Naturwaldreservatsflächen und 30 Grossreservaten ergibt den Handlungsbedarf bis 2030 (Tab. 7 und Kap. M1.2.4). Für die Grossreservate gibt der Vergleich des IST-Zustandes mit dem vorhandenen Potential an geeigneten Waldflächen einen Hinweis auf das Entwicklungspotential in jeder Region.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 48

Tab. 7 > Übersicht der Anteil Naturwaldreservats-Fläche an der Gesamtwaldfläche und der Anzahl Grossreservate (>500 ha) in den Wirtschaftsregionen

Wirtschafts-Region Anteil Naturwaldreservats-Fläche Anzahl Grossreservate >500 ha (in KWR und NWR) an Waldfläche (alle Reservatstypen) SOLL IST ɗ Potential* SOLL IST ɗ Jura West 5 3,2 1,8 15 - 0 - Jura Ost 5 3,1 1,9 10 - 0 - Mittelland West 5 1 4,0 7 - 0 - Mittelland Mitte 5 0,9 4,1 6 - 0 - Mittelland Ost 5 2,7 2,3 15 - 2 - Voralpen West 5 3,8 1,2 7 - 1 - Voralpen Mitte 5 1,5 3,5 4 - 0 - Voralpen Ost 5 2,5 2,5 15 - 4 - Alpen Nordwest 5 2,9 2,1 3 - 1 - Alpen Mitte 5 2,7 2,3 3 - 1 - Alpen Nordost 5 4,3 0,7 7 - 0 - Alpen Südwest 5 1,2 3,8 20 - 0 - Alpen Südost 5 4,7 0,3 29 - 4 - Alpensüdseite 5 2,6 2,4 24 - 4 - Schweiz 5 2,7 2,3 165 30 17 13 * Anzahl von Waldflächen, die mindestens 500 ha gross sind und sich potentiell für die Einrichtung von min. einem Grossreservat ≥500 ha eignen. Nach «Konzept Waldreservate Schweiz» (BUWAL 1998).

Naturwaldreservate können zur Förderung von National Prioritären Waldarten dienen, Repräsentativität der National insbesondere der auf Alt- und Totholz angewiesenen Arten. Für eine fundierte Defizit- Prioritären Arten und Potentialanalyse zur Repräsentativität dieser Arten in den Naturwaldreservaten liegen zurzeit jedoch nicht genügend Daten vor. Es gibt keine flächendeckenden Funddaten zu National Prioritären Waldarten, die auf Alt- und Totholz angewiesen sind. Die bestehenden Funddaten in der nationalen Datenbank Info Species1 können aber Hinweise geben auf Waldbestände, die sich für neue Naturwaldreservate gut eignen und sollen entsprechend genutzt werden.

Die Waldvegetation soll in ihrer gesamten ökologischen Bandbreite in Reservaten Repräsentativität der vertreten sein. Einige Waldgesellschaften kommen aber noch kaum oder gar nicht in Waldgesellschaften Reservaten vor. Dabei verdienen vor allem die National Prioritären Waldgesellschaften (NPL) besondere Aufmerksamkeit. Die Ergebnisse der Analyse zur Repräsentativität der National Prioritären Waldgesellschaften im bestehenden Waldreservatsnetz finden sich im Massnahmenbereich 4. Sie wurde nicht getrennt nach Natur- und Sonderwaldreservaten durchgeführt. Ein entsprechendes Handlungsziel sowie der regionale Handlungsbedarf wurden ebenso im Massnahmenbereich 4 definiert. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass National prioritäre Waldgesellschaften heute in Waldreservaten noch mehrheitlich untervertreten sind.

1 www.infospecies.ch

M1 > Massnahmenbereich 1: «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» 49

Aber auch naturnahe Bestände der nicht prioritären Gesellschaften sollen sich auf angemessenen Flächen in Naturwaldreservaten natürlich entwickeln können, besonders wenn es sich um weitverbreitete landschaftsprägende Waldtypen handelt.

M1.2.3 Nationale Handlungsziele «Naturwaldreservate einrichten»

Nationale Ziele bis 2030 gemäss Leitsätze Waldreservatspolitik 2001: > In den Reservaten sind die Wälder der Schweiz angemessen vertreten. > Besonders geschützt sind die aus gesamteuropäischer Sicht sowie die in der Schweiz seltenen oder gefährdeten Tiere, Pflanzen und Waldgesellschaften. > Unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten bestehen 30 Grossreservate über 500 ha. > 5 % der Waldfläche sind Naturwaldreservate.

Weitere nationale Handlungsziele bis 2030: > In jeder Wirtschaftsregion ist mindestens 1 Grossreservat >500 ha eingerichtet. > Für die Gewährleistung der natürlichen Entwicklung aller Waldphasen innerhalb eines Reservats sind vermehrt Naturwaldreservate >20 ha ausgeschieden.

Qualitätsindikatoren Die Qualität der ausgeführten Massnahmen trägt wesentlich zur Zielerreichung bei. Für die Einrichtung der Naturwaldreservate sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Qualitätsindikatoren relevant. Diejenigen Qualitätsindikatoren, die verbindlichen Charakter haben für die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen sind im NFA-Handbuch aufgeführt.

> Waldfläche mit hohem Naturwert. Kriterien dafür sind: – Vorkommen der National Prioritären Waldgesellschaften, insbesondere der bisher untervertretenen Waldgesellschaften (siehe Massnahme 4.1) – Vorkommen der auf Prozessschutz angewiesenen National Prioritären Waldarten (Hotspots und Verbreitungsschwerpunkte dieser Arten) – Grosse Standortsvielfalt mit besonderen Lebensräumen (z. B. Felsköpfe und -wände, Bachtobel, Rutschflächen, Waldweiher, Nasswälder) – Lange extensive oder fehlende Nutzung – Hohes Bestandesalter – Hoher Alt- und Totholzanteil Insbesondere das Vorkommen von National Prioritären Arten und Waldgesellschaften, die durch NWR gefördert werden können, sollte zukünftig wo möglich vermehrt berücksichtigt werden. > Grösse: In der Regel ≥5 ha, wenn möglich ≥20 ha. Für den Schutz von nur kleinflächig vorkommenden seltenen Waldgesellschaften sind auch Reservate <5 ha sinnvoll. > Rechtliche Sicherung: Naturwaldreservate müssen behörden- und eigentümerverbindlich (in der Regel mit einem Vertrag) auf mind. 50 Jahren gesichert sein. > Dokumentation: Von jedem Reservat wird die genaue Fläche erfasst und eine Dokumentation erstellt, die auch eine Standortskartierung enthält. Der Kanton übermittelt dem BAFU periodisch die Geodaten der Reservate gemäss Konzept «Datenbank

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 50

Waldreservate Schweiz». Es liegt im Ermessen des Kantons, ob und wie er seine Reservate im Gelände kennzeichnen will.2

M1.2.4 Regionaler Handlungsbedarf «Naturwaldreservate einrichten»

Der regionale Handlungsbedarf wurde basierend auf den nationalen Handlungszielen (Kapitel M1.2.3) und der aktuellen Potential-/Defizitanalyse (Kapitel M1.2.2) aus Sicht des Bundes definiert.

Für die Erhöhung der Repräsentativität der National Prioritären Arten und Lebensräume im Waldreservatsnetz besteht in allen Wirtschaftsregionen Handlungsbedarf.

Tab. 8 > Übersicht des Handlungsbedarfes bei Reservaten mit dominierender Naturwaldfläche nach Wirtschaftsregionen

Handlungsbedarf Hoch mittel-normal klein Details Grosses Defizit, verstärkte Umsetzung verläuft nach Ziele weitgehend erreicht – je nach Anstrengungen nötig. Plan – Ziele können mit den Opportunität lohnende Objekte Vorhandene Potenziale bisherigen Anstrengungen (Vorkommen NPA, oder noch wurden nicht oder zu wenig erreicht werden, Qualitäts- fehlende Waldgesellschaften) im genutzt. sicherung im Vordergrund Reservatsnetz integrieren Signatur    Wirtschaftsregion Erhöhung Objekte Objekte Jura West    Jura Ost    Mittelland West    Mittelland Mitte    Mittelland Ost    Voralpen West    Voralpen Mitte    Voralpen Ost    Alpen Nordwest    Alpen Mitte    Alpen Nordost    Alpen Südwest    Alpen Südost    Alpen Süd   

2 Das BAFU ist zurzeit daran ein nationales Konzept zur Kennzeichnung nationaler Schutzgebiete zu erarbeiten.

M1 > Massnahmenbereich 1: «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» 51

M1.3 Erfolgskontrolle zum Massnahmenbereich «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung»

Erläuterungen zu den vier Ebenen der Erfolgskontrolle – Vollzugskontrolle, Wirkungsanalyse, Zielerreichungskontrolle und Zielanalyse – finden sich im Kapitel 5 der Vollzugshilfe. Im Folgenden werden für diesen Massnahmenbereich relevante Indikatoren und Datengrundlagen für die Vollzugskontrolle und Wirkungsanalyse aufgelistet. Die Erfolgskontrollebenen Zielerreichungskontrolle und Zielanalyse betreffen alle Massnahmenbereiche gleichermassen und sind deshalb nur im Kapitel 5 der Vollzugshilfe ausgeführt.

Die kantonale Vollzugskontrolle erfolgt im Rahmen der kantonalen Vorgaben (Kan- Vollzugskontrolle tonale Konzepte zur Waldbiodiversität oder betreffend Waldreservate, Aktionspläne, Richtlinien und Finanzabläufe etc.).

Die nationale Vollzugskontrolle beinhaltet die Überprüfung der Leistungserfüllung im Rahmen der NFA-Programmvereinbarungen sowie der Erreichung der Handlungsziele. Die Indikatoren der nationalen Vollzugskontrolle sind in der Tabelle 9 dargestellt.

Tab. 9 > Liste der in der nationalen Vollzugskontrolle verwendeten Indikatoren und der dazu zur Verfügung stehenden Instrumente bzw. Datengrundlagen

Indikatoren Instrument/Datengrundlage

NWR-Flächen: – Geodaten der Kantone gemäss minimalem Datenmodell nach GeoIG: – absolut in Hektaren «Waldreservate Identifikator 160» – Anteil an Waldfläche – Datenbank Waldreservate BAFU – Verteilungsmuster – Verteilung nach Objektgrössenklassen – Anzahl Grossreservate Repräsentativität der – Liste der National Prioritären Waldgesellschaften (Steiger 2014a) National Prioritären Waldgesellschaften – Standortskartierungen Kantone (NPL) im NWR-Netz – Expertengutachten – Stichprobenkontrollen NFA Repräsentativität der National Prioritären – Liste der National Prioritären Waldarten, die auf Alt- und Totholz Arten (NPA) im NWR-Netz angewiesen sind – Arealkarten und Analysen des CSCF und anderer Artendatenzentren – Stichprobenkontrollen NFA

Prinzipiell lassen sich zwei Stufen von Wirkungsanalysen unterscheiden: Wirkung auf Wirkungsanalyse die Waldstrukturvielfalt (Strukturindikatoren) und Wirkung auf die Vielfalt und die Häufigkeit der Arten, insbesondere der National Prioritären Arten (Artenindikatoren).

Kantonale Wirkungsanalysen Das BAFU begrüsst von den Kantonen durchgeführte Fallstudien zur Vielfalt und Häufigkeit von auf Alt- und Totholz angewiesenen Arten in Naturwaldreservaten, insbesondere der National Prioritären Arten.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 52

Es werden Finanzhilfen für einzelne kantonale Fallstudien im Rahmen des NFA gewährleistet. Um die Vergleichbarkeit dieser Studien zu gewährleisten und die Aussagekraft zu maximieren, definiert das BAFU methodische Standards in Zusammenarbeit mit interessierten Kantonen und den jeweiligen Fachspezialisten. Die Methodenentwicklung berücksichtigt dabei schon bestehende Projekte in den Kantonen sowie übliche Aufnahmemethoden pro Artengruppe.

Nationale Wirkungsanalyse NWR Das BAFU finanziert das Projekt «Forschung und Wirkungskontrolle Naturwaldreservate Schweiz» der WSL und ETHZ mit einem Netz von 49 Naturwaldreservaten. Erste Resultate des Projekts liegen vor (Brang et al. 2011).

Die für die nationale Wirkungsanalyse verwendeten Indikatoren sind in Tabelle 10 dargestellt.

Tab. 10 > Liste der für die nationale Wirkungsanalyse verwendeten Indikatoren

Indikator Instrument/Datengrundlage

Entwicklung Waldstrukturen: Projekt WSL/ETHZ/BAFU: Forschung und Wirkungskontrolle – Stammzahlen Naturwaldreservate Schweiz3, in einem Netz von 49 NWR – Grundflächen (Langzeitmonitoring) – Baumarten-Zusammensetzung – Stehendes Totholz – Liegendes Totholz – Giganten (Bäume mit BHD >80 cm) – Entwicklung der Vielfalt und der Häufigkeit der National – Zukünftiges Artenmonitoring in Naturwaldreservaten Prioritären Arten (Artindikatoren) (saprophytische Pilze und xylobionte Käfer) im Rahmen des obengenannten Projekts. – Fallstudien der Kantone

M1.4 Umsetzungsinstrumente und -empfehlungen zum Massnahmenbereich «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung»

Die Umsetzungsinstrumente im Überblick finden sich im Kapitel 6 der Vollzugshilfe. Folgende Umsetzungsinstrumente sind für diesen Massnahmenbereich von besonderer Bedeutung:

Waldreservatskonzept Schweiz (BUWAL 1998) und Leitsätze Waldreservatspolitik Konzeptionelle und planerische 2001 (BUWAL 2001): Das Konzept beschreibt Grundlagen für eine Waldreservatspoli- Instrumente tik aus nationaler Sicht, unter Berücksichtigung der regionalen Potenziale bzw. Naturwerte. Basierend darauf wurden in den Leitsätzen sowohl quantitative wie auch qualitative Ziele bis 2030 gesetzt (siehe Kap. M3.3).

M1 > Massnahmenbereich 1: «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» 53

Die rechtliche Sicherung von Naturwaldreservaten geschieht in der Regel durch einen Rechtlich bindende Instrumente auf 50 Jahre oder länger abgeschlossenen Vertrag zwischen Kanton und Waldeigentümer (Vertragsnaturschutz). Im Vertrag wird der Perimeter festgelegt, auf welchem der Eigentümer ganz oder teilweise auf sein Nutzungsrecht verzichtet, und es wird die entsprechende Entschädigung geregelt. Die Vertragsdauer von 50 Jahren hat ausschliesslich eigentümerrechtliche und finanzpolitische Gründe. Sie ist fast immer zu kurz, um die angestrebten ökologischen und biologischen Ziele zu erreichen. Besonders bei einer Vertragslaufzeit von 50 Jahren sollte deshalb eine Verlängerungsoption vorgesehen werden.

Als Alternative zum Vertrag haben die Kantone grundsätzlich die Option, nach Möglichkeit Waldflächen zu kaufen, was die Verfolgung langfristiger Ziele im Waldnaturschutz erleichtert.

Programmvereinbarung im Bereich Waldbiodiversität (NFA): Die Finanzhilfen Finanzinstrumente des Bundes bei den Waldreservaten beinhalten regional differenzierte Flächenbeiträge und Objektpauschalen.

Programmvereinbarung im Bereich Waldbewirtschaftung (NFA): Grundsätzlich können alle konzeptionellen Arbeiten zur kantonalen Waldreservate-Planung sowie Wirkungsanalysen über das Programmziel 3 «Forstliche Planungsgrundlagen» vereinbart werden. Gegenstand des Programmes Waldbiodiversität bleiben hingegen Planung und Dokumentation von konkreten einzelnen Reservats- und Altholzinselobjekten inklusive Erfassung der Geodaten und der objektbezogenen Standortskartierung, sowie alle Massnahmen zur Kennzeichnung (Beschilderung) von Reservaten (BAFU 2015a).

Bei Naturwaldreservaten ist dem Aspekt Haftung der Waldeigentümer bzw. Sicherheit Sicherheit und Haftung in der Waldarbeiter und -besucher Rechnung zu tragen. Folgende Umsetzungsempfehlun- Naturwaldreservaten gen gilt es dabei zu beachten (Auszug aus Lachat et al. 2014):

Waldarbeiten in unmittelbarer Nähe von Naturwaldreservaten können beim Vorhandensein von stehenden toten Bäumen riskanter sein. Gemäss OR hat der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu sorgen (Art. 328 Abs. 1). Er muss die dazu notwendigen Massnahmen treffen. Diese Pflicht entspricht dem Grundsatz des Unfallversicherungsgesetzes (Art. 82 Abs. 1 UVG; 832.20), wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, «zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind». Die Ausbildung ist dabei ein zentrales Element: die Waldarbeiter müssen adäquat sensibilisiert und instruiert werden, wie man sich bei einem erhöhtem Alt- und Totholzanteil verhält.

Dürrständer und dürre Äste in Naturwaldreservaten bergen potenzielle Gefahren auch für Erholungssuchende. Grundsätzlich betreten Waldbesucher den Wald auf eigenes Risiko. In aller Regel haften Geschädigte deshalb selbst für im Wald erlittene Schäden. Dies trifft in besonderem Mass zu, wenn sie elementare Sorgfaltsregeln missachten, beispielsweise bei Sturm im Wald spazieren gehen oder Warnschilder ignorieren (Selbstverschulden der Geschädigten).

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 54

Eine wichtige Ausnahme davon bildet die Werkeigentümerhaftung (Obligationenrecht [Art. 58 OR; SR 220]). Ein Werk ist rechtlich definiert als künstlich angeordneter Gegenstand, der mit der Erde verbunden ist, wie zum Beispiel eine Strasse und ein markierter Weg. Der Werkeigentümer hat im Rahmen des Zumutbaren für die sichere Benützung seines Werkes zu sorgen. Dies betrifft nicht nur den Weg oder die Strasse selbst, sondern beispielsweise auch den Schutz vor herunterfallenden dürren Ästen. Massgebend für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Sicherungsmassnahmen ist das Verhältnis von Aufwand, Schadenpotenzial und Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintritt. Bei viel begangenen Erholungswäldern sind die Sicherungspflichten tendenziell höher.

Didaktische Hinweistafeln am Rande von Naturwaldreservaten machen auf potenzielle Gefahren aufmerksam, erhöhen damit die Sorgfaltspflicht für potenziell Gefährdete und wirken gegebenenfalls haftungsmindernd.

M1.5 Schnittstellen des Massnahmenbereichs «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung»

In Naturwaldreservaten hat die natürliche Waldentwicklung Vorrang. Ausgeschlossen Schnittstelle zur Waldwirtschaft sind deshalb waldbauliche Eingriffe und jede Form der Holznutzung. Stellen alte Bäume an Waldstrassen und Rastplätzen ein vorhersehbares erhebliches Risiko für Personen dar, können sie gefällt werden (siehe Kapitel M1.4). Das anfallende Holz muss in der Regel liegengelassen werden.

Naturwaldreservate und Altholzinseln sollen auch auf produktiven Standorten eingerichtet werden, damit das ganze Spektrum der Waldstandorte bzw. Waldgesellschaften im Reservatsnetz vertreten ist.

In der Regel ist in Naturwaldreservaten auf Neuerschliessungen oder den Ausbau von Erschliessungen zu verzichten. Bei bestehenden Erschliessungen in Naturwaldreservaten soll ein Rückbau ins Auge gefasst werden. Ist ein Verzicht auf eine Erschliessung aus schwerwiegenden waldwirtschaftlichen Aspekten (Bewirtschaftung von Schutzwälder) oder aus erschliessungstechnischen Gründen (z. B. Zugang zu anderen bewirtschafteten Waldfächen nur über den Perimeter des Reservates) nicht möglich, so muss der Bau, Ausbau und Unterhalt von Waldstrassen im Perimeter von Naturwaldreservaten so gestaltet werden, dass die Vorrangfunktion «Natürliche Waldentwicklung» nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt ebenso für die nachfolgende Nutzung dieser Strassen durch Erholungssuchende, die betreffs Lebensraumstörungen sogar oftmals das grössere Problem darstellen als die waldwirtschaftliche Nutzung selbst. Dabei sind insbesondere störungsanfällige National Prioritäre Arten wie z. B. die Rauhfusshühner zu berücksichtigen. Sind weniger Infrastrukturen vorhanden, wird es zudem weniger Sicherheitsprobleme bezüglich herunterfallendem Totholz geben.

M1 > Massnahmenbereich 1: «Zulassen der natürlichen Waldentwicklung» 55

Die Grundsätze zur Schnittstelle Schutzwald – Waldbiodiversität sind im Handbuch Schnittstelle zum Schutzwald Programmvereinbarungen im Umweltbereich (BAFU 2015a) festgelegt:

Im Schutzwaldperimeter hat die Schutzfunktion Vorrang. Eine Überlagerung mit einem Waldreservat ist in folgenden Fällen möglich:

> Mit einem Sonderwaldreservat, sofern die zur nachhaltigen Aufrechterhaltung der Schutzfunktion nötigen Eingriffe nicht im Widerspruch zur Zielsetzung des Sonderwaldreservates stehen oder umgekehrt. > Mit einem Naturwaldreservat nur nach einer Risikobeurteilung und umfassender Interessensabwägung.

Bei der Einrichtung von Naturwaldreservaten kann vertraglich als Ausnahmeregelung festgehalten werden, dass ausserordentliche Massnahmen zur Erhaltung der Schutzfunktion (z. B. bei Borkenkäferkalamitäten) möglich sind.

Die natürliche Waldentwicklung soll durch überhöhte Wildbestände nicht verunmög- Schnittstelle zum licht werden. Es gilt dabei die Vollzugshilfe Wald und Wild (BAFU 2010). Wildmanagement

M2 > Massnahmenbereich 2: «Förderung Alt- und Totholz» 57

«Förderung Alt- und Totholz» ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Abb. 8 > Totholz nach Windwurf im Naturwaldreservat Sihlwald, Kanton Zürich

Foto B. Stadler / BAFU

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 58

M2.1 Bedeutung 59 M2.2 Strategie des Bundes zur Förderung von Alt- und Totholz 60 M2.3 Massnahme «Altholzinseln einrichten» 62 M2.4 Massnahme «Biotopbäume erhalten» 63 M2.5 Potenzial- und Defizitanalyse 64 M2.6 Nationale Handlungsziele «Altholzinseln einrichten» und «Biotopbäume erhalten» 68 M2.7 Regionaler Handlungsbedarf «Altholzinseln einrichten» und «Biotopbäume erhalten» 70 M2.8 Erfolgskontrolle zum Massnahmenbereich «Alt- und Totholz fördern» 70 M2.9 Umsetzungsinstrumente und -empfehlungen zum Massnahmenbereich «Alt- und Totholz fördern» 72 M2.10 Schnittstellen des Massnahmenbereichs «Alt- und Totholz fördern» 74

M2 > Massnahmenbereich 2: «Förderung Alt- und Totholz» 59

M2.1 Bedeutung

Rund ein Viertel aller im Wald lebenden Arten sind auf Alt- bzw. Totholz angewiesen. In der Schweiz sind dies etwa 6000 Arten; u. a. rund 2500 Pilze, 1300 Käfer, 670 Flechten und 130 Schnecken – aber auch zahlreiche andere Insekten sowie einige Vögel, Kleinsäuger, Amphibien und Reptilien, denen alte und tote Stämme Bruthöhlen, Nahrung, Deckung oder ein feuchtes Milieu bieten4. Dabei haben die totholzabhängigen (xylobionten) Arten unterschiedlichste Ansprüche (Abb. 9, Abb. 10); es braucht somit ein Angebot an stehendem und liegendem Totholz, in allen Abbaustadien und von verschiedenen Baumarten. Auf ausreichend grossen Waldflächen muss so viel Totholz vorhanden sein, dass die Lebensraumansprüche der totholzabhängigen Flora und Fauna zu einem grossen Teil erfüllt sind.

Totholz, insbesondere liegendes Totholz ist wichtig für die Prozesse des Waldbodens. Es hat einen positiven Einfluss auf die Mineralisierung bzw. Nährstoffbilanz, auf die Wasserspeicherung und auf das Bodenklima. Vor allem im Gebirgswald ist liegendes Totholz ein wichtiger Kleinstandort für die Waldverjüngung, die sogenannte «Moderholzverjüngung». Auch zur verminderten Bodenerosion trägt liegendes Totholz bei. In vielen Schutzwäldern schützen tote Stämme lange Zeit, d. h. bis zur fortgeschrittenen Verwitterung, vor Steinschlag und Lawinen.

Abb. 9 > Igel-Stachelbart (Hericium erinaceus) Eine National Prioritäre Art, welche auf Eiche vorkommt.

Foto M. Wilhelm / Allschwil BS

4 siehe auch www.waldwissen.net/wald/naturschutz/wsl_biotopbaeume/index_DE und WSL-Merkblatt für die Praxis: www.wsl.ch/dienstleistungen/publikationen/pdf/5029.pdf

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 60

Abb. 10 > Grosser Lindenprachtkäfer (Ovalisia rutilans) Eine National Prioritäre Art, welche sich in alten, lebenden oder frischtoten Linden entwickelt.

Foto B. Wermelinger / WSL

Biotopbäume sind wichtig für viele Waldarten, da sie verschiedenste Kleinlebensräume, wie Spechthöhlen, Mullhöhlen, raue Borkenstrukturen oder Totholz am Stamm und im Kronenbereich beherbergen. Zum Beispiel brauchen Spechte einen gewissen Anteil an dicken Bäumen als Brut- und Nahrungsbäume, der Schwarzspecht zum Beispiel kernfaule Altbuchen mit mindestens 40cm BHD. Biotopbäume sind auch wichtig als Trittsteine zwischen Waldreservaten oder AHI für xylobionte Arten welche nur geringe Ausbreitungsdistanzen haben.

M2.2 Strategie des Bundes zur Förderung von Alt- und Totholz

Die im bewirtschafteten Wald weitgehend fehlenden Zerfallsstadien des Waldes und Förderung von Alt- und Totholz somit der Mangel an Alt- und Totholz sind eines der grössten ökologischen Defizite im über Waldreservate, Altholzinseln Schweizer Wald. Naturwaldreservate mit längerfristig sehr hohen Alt- und Totholzwer- und Biotopbäume ten sind die Kerngebiete für Populationen von alt- und totholzbewohnenden Arten. Dazwischen braucht es jedoch eine verstärkte Förderung von Alt- und Totholz, um Restpopulationen von xylobionten Arten zu stärken und um die Vernetzung und Ausbreitung dieser Arten zu gewährleisten (siehe Abb. 11). Die Förderung von Alt- und Totholz durch Finanzhilfen des Bundes geschieht deshalb über die Einrichtung von Waldreservaten und Altholzinseln sowie das Stehenlassen von Biotopbäumen bis zum Zerfall.

M2 > Massnahmenbereich 2: «Förderung Alt- und Totholz» 61

Abb. 11 > Übersicht der Instrumente zur Förderung von Alt- und Totholz und deren Rolle in der Vernetzung Hellblaue Flächen = Waldreservate (Kerngebiete), dunkelblaue Flächen = Altholzinseln, rote Punkte = Biotopbäume, gelbe Pfeile = Vernetzungskorridore .

Lachat & Bütler 2007

Bei der Definition von quantitativen Handlungszielen (siehe Kapitel M2.6) für Erreichung der Totholz-Sollwerte Altholzinseln und Biotopbäumen muss zwei Aspekten Rechnung getragen werden: der mit regelmässiger Verteilung Erhöhung der Alt- und Totholzmengen an sich, wie auch einer möglichst regelmässigen Verteilung auf der Waldfläche. Eine im Auftrag des Bundes erstellte Studie «Grundlagen und Varianten zur Förderung von Alt- und Totholz durch den Bund» (Wasser & Kaufmann 2014) zeigt auf, dass durchschnittliche Totholz-Sollwerte gemäss Waldpolitik 2020 mittel- bis längerfristig mit den Waldreservaten, den Altholzinseln und den bis zum Zerfall stehen gelassenen Biotopbäumen erreicht werden können. Die überdurchschnittlich hohen Totholzvolumen in den Waldreservaten treten jedoch sehr konzentriert auf max. 10 % der Waldfläche auf. Für die Erreichung der Sollwerte auf der Gesamtwaldfläche bzw. einer regelmässigen Verteilung des Totholzes sind deshalb auch weiterhin das Liegenlassen von Ernteresten und die Kumulation von Totholz durch natürliche Störungen wie z. B. Stürme von grosser Bedeutung. Totholz- Förderinitiativen der Kantone werden zudem ausdrücklich begrüsst.

Auch einen Beitrag zum Erreichen der Totholz-Sollwerte gemäss Waldpolitik 2020 könnten Qualitätsstandards, wie dies im naturnahen Waldbau diskutiert wird, leisten (siehe z. B. Positionspapier WVS 2014). Das Liegen- bzw. Stehenlassen von Totholz wird ausserhalb der Waldreservate und Altholzinseln jedoch nicht direkt mit Finanzhilfen des Bundes gefördert.

Die Förderung von Alt- und Totholz ist auch im Schutzwald von Bedeutung. Es bedarf Alt- und Totholz im Schutzwald jedoch keiner generellen Fördermassnahmen, da die Totholzvolumen im Schutzwald hoch sind und auch die Entwicklung in eine günstige Richtung zeigt. Richtig verstandene Schutzwaldpflege und die Vorgaben von NaiS (Nachhaltigkeit und Erfolgs-

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 62

kontrolle im Schutzwald, BUWAL 2005) sind durchaus im Einklang mit den Anliegen betreffend der Förderung von Alt- und Totholz. Dennoch kann auch im Schutzwald die Ausscheidung von Altholzinseln sinnvoll sein, sofern die Schutzwaldfunktion nicht in Frage gestellt wird. Im Schutzwald gibt es zudem ein grosses Potential an Biotopbäumen. Die Erhaltung und Förderung dieser Bäume steht in der Regel nicht im Widerspruch zur Förderung der Schutzwirkung. Es gilt die entsprechenden Synergien zu nutzen und die Waldbewirtschafter diesbezüglich vermehrt zu sensibilisieren.

M2.3 Massnahme «Altholzinseln einrichten»

Naturnah bestockte kleine Waldbestände oder Waldpartien in fortgeschrittenem Alter und/oder mit schon vielem vorhandenem Alt-/Totholz werden bezeichnet und rechtlich als Altholzinseln (AHI) gesichert. In diesen Flächen werden Altbäume wo immer möglich bis zum natürlichen Zerfall stehengelassen. Damit dienen AHI der Anreicherung von Altbäumen und Totholz (Abb. 12). Sie sind auch wichtige Vernetzungselemente zwischen Waldreservaten, insbesondere zwischen Naturwaldreservaten. Bei kantonalen Vernetzungskonzepten sollten AHI mitberücksichtigt werden.

Abb. 12 > Buchenalt- und -totholz in Altholzinsel der Alpkooperation Fils, Gemeinde Wildhaus, Kanton St. Gallen

Foto B. Stadler / BAFU

M2 > Massnahmenbereich 2: «Förderung Alt- und Totholz» 63

M2.4 Massnahme «Biotopbäume erhalten»

Bäume mit hohem Stammdurchmesser oder mit ökologisch besonders wertvollen Merkmalen (Abb. 13) werden bezeichnet und eigentümerverbindlich gesichert (Qualitätsindikatoren siehe Kap. M2.6). Wo immer möglich sollen Biotopbäume bis zum Zerfall stehengelassen werden. Muss der Biotopbaum aus Sicherheitsgründen vorher gefällt werden, so bleibt er als liegendes Totholz im Bestand. Damit können Biotopbäume auch zur Anreicherung von Totholz dienen. Sie sind auch wichtige Vernetzungselemente zwischen Waldreservaten, insbesondere zwischen Naturwaldreservaten oder Altholzinseln. Bei kantonalen Vernetzungskonzepten sollten Bestände mit vielen Biotopbäumen mitberücksichtigt werden. Bei Vorhandensein von National Prioritären Waldarten können Biotopbäume auch eine wichtige Rolle bei der Erhaltung und Förderung dieser Arten spielen. Dies kann beim Bezeichnen von Biotopbäumen mitberücksichtigt werden.

Abb. 13 > Eichenmethusalem (links) und Biotopbaum mit Kleinstrukturen (rechts) im Sonderwaldreservat Wilderstein, KantonBasel-Land

Fotos: B. Stadler / BAFU (links), U. Wasem / WSL (rechts)

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 64

M2.5 Potenzial- und Defizitanalyse

Die nachfolgenden Analysen und Richtwerte (Schwellenwerte und Zielwerte) beziehen Richtwerte Totholz sich jeweils auf das Totholzvolumen5.

Als Richtwert für die Abschätzung der Potentiale und Defizite können Kennwerte aus der Forschung zu Urwald und Naturwaldreservaten verwendet werden. Die natürliche Totholzmenge ist sehr variabel in Raum und Zeit. Sie ist abhängig vom Waldtyp, der Entwicklungsphase des Waldbestandes und der Zersetzungsgeschwindigkeit des Holzes, die wiederum von der unterschiedlichen Chemie der Holzarten und vom Standort bzw. vom Klima abhängt.

In der Optimalphase slowakischer Urwälder gibt es nach Korpel (1995) zwischen 19,2 (Erlenwald Jursky, 140 m ü. M.) und 805 m³ Totholz/ha (Tanne-Buchenwald von Badin, 740 m ü. M.). Im kleinen Fichtenurwald von Scatlè bei Breil/Brigels (Surselva) hat Leibundgut (1993) 38 m³/ha Totholz in den tiefen und 153 m³/ha Totholz in den hohen Lagen festgestellt, was einem Anteil von 7 bzw. 21 % am gesamten Holzvorrat entspricht. Forschungsergebnisse zeigen, dass in Ur- und Naturwälder Totholz mehrheitlich in einer Bandbreite von 40–200 m³ Totholz pro Hektare vorkommen. Es können aber auch Extremwerte von 500 m³ und mehr beobachtet werden.

Die Verhältnisse in natürlichen Wäldern können allerdings nicht Massstab sein für die Festlegung von Zielgrössen im bewirtschafteten Wald. Bei der Definition der ökologisch relevanten minimalen Schwellenwerte sind wir auf Fallstudien und Modelle angewiesen, aus denen die Anforderungen an mitteleuropäische Waldökosysteme abgeleitet werden können. Basierend auf der Analyse verschiedener Studien und Fachdiskussionen (z. B. Müller & Bütler 2010 oder Lachat et al. 2014) wurden folgende Schwellenwerte beschrieben, die nicht überall, aber auf ausreichend vielen und ausreichend grossen Waldflächen erreicht werden sollen:

> Kollin-montane Buchen- und Laubmischwälder: Minimum 30 m³/ha, Optimum ab 50 m³/ha > Hochmontan-subalpine Fichtenwälder und andere Bergwälder: min. 20 bis 30 m³/ha > Die meisten Arten benötigen 30–50 m³/ha, Spezialisten über 100 m³/ha. Spezialisten brauchen z. T. auch spezielle Altholz-/Totholzqualitäten. Für die Lebensraumansprüche des Dreizehenspechtes sind z. B. min. 18 m³/ha stehendes Totholz (Dürrständer) erforderlich (Bezugsfläche, auf welcher dieser Schwellenwert erreicht sein muss: 1 km²).

Wichtig für die Artenvielfalt ist zudem die Baumart, der Durchmesser und die Position (stehend/liegend), und dass das Totholz in verschiedenen Abbaustadien vorkommt – vom frischen Totholz bis zum Moderholz (Bütler et. al 2005).

5 Totholzvolumen = Schaftholzvolumen aller liegenden oder stehenden Bäume ab 12 cm BHD + übriges liegendes Totholz ab 7 cm

Durchmesser.

M2 > Massnahmenbereich 2: «Förderung Alt- und Totholz» 65

In der Waldpolitik 2020 wurden folgende durchschnittliche Sollgrössen für das Totholzvolumen in den Produktionsregionen festgelegt, die es bis zum Jahr 2020 zu erreichen gilt: Jura, Mittelland, Alpensüdseite: 20 m³/ha Voralpen, Alpen: 25 m³/ha

Diese Sollgrössen sind ein erster Schritt, um zukünftig die ökologisch relevanten minimalen Schwellenwerte zu erreichen. Im Folgenden werden die Potentiale und Defizite im Vergleich zu den Sollgrössen der Waldpolitik 2020 beschrieben.

Durchschnittliches Totholzvolumen Gemäss LFI3 (Brändli 2010) beträgt im Schweizer Wald das durchschnittliche Tot- Defizitanalyse Totholz holzvolumen 24 m³/ha. Insgesamt hat das Totholzvolumen seit dem LFI2 zugenommen, was zu einem wesentlichen Teil auf den Sturm Lothar von 1999 zurückzuführen ist (Abb. 14).

Der in der Waldpolitik 2020 festgelegte Sollwert (20 bzw. 25 m³/ha) wird lediglich in 6 Wirtschaftsregionen erreicht. Am tiefsten sind die Werte im Mittelland und im Jura. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass gerade in diesen Regionen die Roten Listen von totholzabhängigen Arten besonders lang sind, insbesondere der Holzpilze und Käfer.

Abb. 14 > Durchschnittliches Totholzvolumen (m³/ha), differenziert nach frühen und späten Zersetzungsstadien Totholz-Volum Totholzvolumen eninin (rot:(rot: frühe, frühe, grün:späte grün: späte Zersetzungsstadien) Zersetzungsstadien)

Jura JuraWest West Jura JuraOst Ost Mittelland MittellandWest West Mittelland Mitte Mittelland Mitte Mitteland Ost Mittelland Ost Voralpen VoralpenWest West Voralpen Mitte Voralpen Mitte Voralpen VoralpenOst Ost Alpen AlpenNordwest Nordwest Alpen Mitte Alpen Mitte Alpen AlpenNordost Nordost Alpen AlpenSüdwest Südwest Alpen AlpenSüdost Südost Alpensüdseite Alpensüdseite Schweiz Schweiz

5 10 15 20 25 30 35 40 45 50

LFI3; Brändli 2010

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 66

Entscheidend für die Arten und insbesondere für das Vernetzungspotential der Populationen sind allerdings nicht die statistischen Durchschnittswerte einer Region, sondern der Flächenanteil und das Verteilungsmuster von Waldbeständen, in denen die Sollwerte tatsächlich auch kleinräumig erreicht werden. Einen Hinweis darauf gibt die statistische Verteilung der Totholz-Volumenklassen (Abb. 15).

Sie zeigt, dass auf dem grössten Teil der Waldfläche die Volumenklassen bis und mit 6 m³/ha dominieren, während die Klassen mit min. 21 m³/ha, die dem Sollwert der Waldpolitik 2020 entsprechen, nur auf einem geringen Teil der Waldfläche vorkommen. Das Totholz kommt somit v. a. geklumpt vor und auf sehr vielen Waldflächen scheint fast gar kein Totholz vorhanden zu sein.

Abb. 15 > Verteilung der Totholzvolumen-Klassen (m³/ha) auf die Waldfläche (ha/y-Achse) pro Wirtschaftsregion 3 Verteilung der Totholz-Volum en-Klassen (m /ha) Verteilung der Totholzvolumen-Klassen (m3/ha) auf die Waldfläche auf die Waldfläche (ha) (ha) 160'000 30-50 140'000 21-30 11-21 120'000 6-11 0-6 100'000

80'000

60'000

40'000

20'000

Alpensüdseite Voralpen Mitte

Alpen Mitte Mittelland Mitte Jura West

Jura Ost

Voralpen West

Voralpen Ost

Alpen Nordost

Alpen Südwest

Alpen Südost Alpen Nordwest Mittelland West

Mittelland Ost

LFI3; Brändli 2010

Vorhandensein mittlerer und später Abbauphasen des Holzes Für viele Organismen überlebenswichtig ist nicht nur die Totholzmenge, sondern auch das Vorhandensein der mittleren und späten Abbauphasen des Holzes (Morsch-, Moder- und Mull-Holz, siehe Glossar), die je nach Region einen sehr unterschiedlichen Anteil am gesamten Totholzvolumen ausmachen (Abb. 14). Es macht klar zwei Defizitregionen kenntlich (Mittelland Mitte und Mittelland Ost), sowie andererseits drei Regionen mit ökologisch günstigen Anteilen an späten Holz-Abbauphasen (Alpen Südwest, Alpen Nordost, Alpen Nordwest). Auffallend ist die Region Voralpen West mit einem sehr hohen Volumen von über 45 m³/ha, davon ein hoher Anteil an frischem Totholz als Folge des Sturms Lothar.

M2 > Massnahmenbereich 2: «Förderung Alt- und Totholz» 67

Noch ungleicher über die Regionen verteilt als die Totholzmengen sind die Potentiale Potentiale für Altholzinseln für Altholzinseln. Als Indikatoren dafür stehen im LFI3 (Brändli 2010) statistische Daten zu den über 160 Jahre alten Waldbeständen sowie zu den Wäldern mit letztem Eingriff vor über 50 Jahren zur Verfügung. Dort, wo die Totholzvolumen deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegen (Abb. 14), im Mittelland und im Jura, sind auch alte und lange ungenutzte Wälder nur marginal vertreten, eine logische Konsequenz aus der meist sehr guten Zugänglichkeit der Wälder im Mittelland und dem Jura. Damit in diesen Regionen mit hohen Defiziten eine genügend hohe Dichte von Altholzinseln erreicht werden kann, soll nicht nur das Potential in den vereinzelten älteren Wäldern und in Beständen mit viel Totholz z. B. ehemaligen Windwurfflächen konsequent genutzt werden, sondern auch Altholzinseln in naturnahen Beständen ausgeschieden werden, die heute die Umtriebszeit noch nicht ganz erreicht haben.

Ein ähnliches Bild ergibt das Potential für die Erhaltung von Biotopbäumen. Hier sol- Potentiale für Biotopbäume len v. a. starke Bäume erhalten werden, d. h. Bäume, die mindestens einen Brusthöhendurchmesser (BHD) von 50cm (Laubholz) bzw. 70cm (Nadelholz) oder ökologisch wertvolle Biotopmerkmale (siehe Qualitätsindikatoren, Kap. M2.6) aufweisen. Aus Abbildung 16 geht hervor, wie viele Bäume dieser Stärkeklassen gemäss LFI3 überhaupt vorkommen pro Hektare, sowie der nächsttieferen «Nachwuchsklassen» von 40– 50cm (Laubholz) bzw. 60–70cm (Nadelholz). Das Potential ist in allen Regionen vorhanden, die regionalen Unterschiede sind jedoch gross.

Abb. 16 > Anzahl starke Bäume (Laubholz und Nadelholz) pro ha

Starke Bäum Starke e pro Bäume Hektare pro Hektare (BHDvon (BHD vonLaubholz Laubholz und und Nadelholz) Nadelholz)

Jura JuraWest West Jura JuraOst Ost Mittelland West Mittelland West Mittelland Mitte Mittelland Mitte Mitteland Ost Mittelland Ost Voralpen West Voralpen West Voralpen Mitte Voralpen Mitte Voralpen Ost Voralpen Ost Alpen Nordwest Alpen Nordwest Alpen Mitte Alpen Mitte Alpen Nordost Alpen Nordost Alpen Südwest Alpen Südwest Alpen Südost Alpen Südost LH >50 Alpensüdseite Alpensüdseite LH 40-50 cm Schweiz Schweiz NH 60-70 cm

20 15 10 5 0 10 20 30 40 50 60

LFI3; Brändli 2010

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 68

M2.6 Nationale Handlungsziele «Altholzinseln einrichten» und «Biotopbäume erhalten»

Nationale Handlungsziele bis 2030 > Zur optimalen Förderung von Alt- und Totholz ist folgendes Ziel zu erreichen: Den Kantonen steht es frei, auf die aktive Förderung von Biotopbäumen zu verzichten. Ist dies der Fall, gilt die Zielsetzung von 3 Altholzinseln/km². Diese Zielwerte gelten für Waldflächen ausserhalb des Schutzwaldes und ausserhalb von schon bestehenden Waldreservaten und anderen Biodiversitätsförderflächen. Die Zielwerte für Altholzinseln gehen von einer durchschnittlichen Grösse von 1 ha aus und entsprechen somit 2–3 % der für die Zielwerte relevanten Waldfläche. > Gemäss Waldpolitik 2020 sind folgende Zielwerte bezüglich Totholzvolumen definiert: – Jura, Mittelland, Alpensüdseite: 20 m³/ha – Voralpen, Alpen: 25 m³/ha Zur Erreichung dieser Zielwerte leistet die indirekte Förderung über Waldreservate, Altholzinseln und Biotopbäumen einen wichtigen Beitrag. Ebenso von Bedeutung sind kantonale Totholzförderinitiativen, natürliche Ereignisse (z. B. Stürme) sowie das Liegenlassen von Ernteresten. > Die Kantone entwickeln – wo nicht schon geschehen – entsprechende Konzepte, die aufzeigen: – wie die Ziele erreicht werden können, – welcher Förderansatz bevorzugt wird – für den ganzen Kanton oder differenziert nach Umsetzungsgebiet, – wie die Vernetzung gesichert und – wie die längerfristige Sicherung (z. B. über frühzeitige Auswahl von potentiellen Biotopbäumen) dieser Förderelemente gewährleistet werden kann. Fehlende Aspekte sind in bestehende kantonale Konzepte zu integrieren. > Die Ausbildung und Weiterbildung zum Thema Alt- und Totholzförderung wird verstärkt, insbesondere auch bei der Schutzwaldpflege. > Die Waldeigentümer und die breite Öffentlichkeit sind zur ökologischen und kulturellen Bedeutung von Biotopbäumen und Totholz sensibilisiert.

Qualitätsindikatoren Die Qualität der ausgeführten Massnahmen trägt wesentlich zur Zielerreichung bei. Für die Einrichtung von Altholzinseln und die Sicherung von Biotopbäumen sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Qualitätsindikatoren relevant. Diejenigen Qualitätsindikatoren, die verbindlichen Charakter haben für die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen, sind im NFA-Handbuch aufgeführt.

M2 > Massnahmenbereich 2: «Förderung Alt- und Totholz» 69

Einrichten von Altholzinseln > Naturnaher Bestand in fortgeschrittener Entwicklung, d. h. Bestandesalter liegt in Qualitätsindikatoren für der Regel mind. im Bereich der für den betreffenden Waldtyp üblichen Umtriebs- Altholzinseln zeit. > Mindestfläche von in der Regel 1 Hektare. Diese Fläche ist notwendig, damit die Funktionalität von Altholzinseln (Vernetzung, Habitat, Reproduktionsrefugium) gewährleistet werden kann. Dies geht aus einer Studie der WSL «Auswahlkriterien für Altholzinseln» hervor (Lachat et al. 2010a). Aber auch kleinere Flächen sind zielführend, gerade z. B. in Auenwäldern. > Rechtliche Sicherung: Altholzinseln werden behörden- und eigentümerverbindlich gesichert (wenn möglich mit Vertrag auf min. 50 Jahre oder auf 25 Jahre mit Verlängerungsoption). > Altholzinseln weisen eine überwiegend standortheimische Baumartenmischung auf und die Totholzmengen und Zahl von Biotopbäumen sind möglichst hoch. > Die ökologische Vernetzungsfunktion ist gewährleistet. Die Abstände zwischen den Elementen entsprechen diesem Ziel. > Sicherheitsrisiken müssen berücksichtigt werden, d. h. wenn möglich genügend grosser Abstand von Waldwegen, Rastplätzen, Strassen und Bauten.

Sichern von Biotopbäumen > BHD >50 cm für Laubbaumarten, >70 cm für Nadelbaumarten Qualitätsindikatoren für > Der Baum weist mindestens ein ökologisches Qualitätsmerkmal auf: Stammfäulen Biotopbäume (offene Stammwunden, Blitzschäden), Pilzkonsolen, viel Kronentotholz, Mulmkörper, Bruthöhlen von Spechten, Spaltenquartiere (Rindentaschen, Stammrisse, Zwiesel), Frassspuren, Horste von Greifvögeln. Als Biotopbäume gelten ausserdem alle Uraltbäume (Methusaleme), die aufgrund ihres hohen biologischen Alters oder ihrer grossen Dimension (in der Regel über 80cm BHD) oft holzentwertende Fäulen aufweisen, Epiphytenbäume (mit starkem Bewuchs von Efeu, Misteln, Moosen u. a.), sowie Bizarrformen, z. B. Bäume, die durch Bruch ihre Krone verloren haben oder extrem krummwüchsig sind. > Langfristige Sicherung: Es ist eigentümerverbindlich sichergestellt, dass der Baum bis zu seinem natürlichen Zerfall im Bestand bleibt (z. B. mittels Markierung im Bestand oder Einzeichnung auf Karte / im GPS). Muss der Biotopbaum aus Sicherheitsgründen vorher gefällt werden, so bleibt er als liegendes Totholz im Bestand und ein Ersatz wird bezeichnet. > Die ökologische Vernetzungsfunktion ist gewährleistet. Die Abstände zwischen den Vernetzungselementen entsprechen diesem Ziel (siehe Abb. 11). > Sicherheitsrisiken müssen berücksichtigt werden d. h. genügend grosser Abstand von Waldwegen, Rastplätzen, Strassen und Bauten.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 70

M2.7 Regionaler Handlungsbedarf «Altholzinseln einrichten» und «Biotopbäume erhalten»

Der regionale Handlungsbedarf wurde basierend auf den nationalen Handlungszielen (Kapitel M2.6) und der aktuellen Potential-/Defizitanalyse (Kapitel M2.5) aus Sicht des Bundes definiert.

Tab. 11 > Regionaler Handlungsbedarf für die Förderung von Alt- und Totholz

Handlungsbedarf Hoch mittel-normal klein Details Ziele nicht erreicht. Grosses Ziele nicht erreicht. Mittleres Ziele schon erreicht oder in Defizit, Potential vorhanden. Defizit, Potential vorhanden. Reichweite. Lokal evtl. Handlungsbedarf. Signatur    Wirtschaftsregion Generelle Erhöhung des Totholzvolumens Altholzinseln und Biotopbäume Jura West   Jura Ost   Mittelland West   Mittelland Mitte   Mittelland Ost   Voralpen West   Voralpen Mitte   Voralpen Ost   Alpen Nordwest   Alpen Mitte   Alpen Nordost   Alpen Südwest   Alpen Südost   Alpen Süd  

M2.8 Erfolgskontrolle zum Massnahmenbereich «Alt- und Totholz fördern»

Erläuterungen zu den vier Ebenen der Erfolgskontrolle – Vollzugskontrolle, Wirkungsanalyse, Zielerreichungskontrolle und Zielanalyse – finden sich im Kapitel 5 der Vollzugshilfe. Im Folgenden werden für diesen Massnahmenbereich relevante Indikatoren und Datengrundlagen für die Vollzugskontrolle und Wirkungsanalyse aufgelistet. Die Erfolgskontrollebenen Zielerreichungskontrolle und Zielanalyse betreffen alle Massnahmenbereiche gleichermassen und sind deshalb nur im Kapitel 5 der Vollzugshilfe ausgeführt.

Die kantonale Vollzugskontrolle erfolgt im Rahmen der kantonalen Vorgaben (Kan- Vollzugskontrolle tonale Konzepte zur Waldbiodiversität oder betreffend Alt-/Totholz, Aktionspläne, Richtlinien und Finanzabläufe etc.).

M2 > Massnahmenbereich 2: «Förderung Alt- und Totholz» 71

Die nationale Vollzugskontrolle beinhaltet die Überprüfung der Leistungserfüllung im Rahmen der NFA-Programmvereinbarungen sowie der Erreichung der Handlungsziele. Die Indikatoren der nationalen Vollzugskontrolle sind in der Tabelle 12 dargestellt.

Tab. 12 > Liste der in der nationalen Vollzugskontrolle verwendeten Indikatoren und der dazu zur Verfügung stehenden Instrumente bzw. Datengrundlagen

Indikatoren Instrument/Datengrundlage

Altholzinseln: – NFA-Jahresberichte – Grösse in Hektaren – Stichprobenkontrollen NFA – Anzahl und Verteilung – kantonale Konzepte zur Alt- und Totholzförderung – Dichte der Objekte (Anzahl pro km²) – Kantonale GIS-Daten Biotopbäume: – LFI – Anzahl/ha – BHD des Biotopbaumes

Prinzipiell lassen sich zwei Stufen von Wirkungsanalysen unterscheiden: Wirkung auf Wirkungsanalyse die Waldstrukturvielfalt und Wirkung auf die Vielfalt und die Häufigkeit der Arten, insbesondere der National Prioritären Arten.

Kantonale Wirkungsanalysen Das BAFU begrüsst von den Kantonen durchgeführte Fallstudien zur Vielfalt und Häufigkeit von auf Alt- und Totholz angewiesenen Arten, insbesondere der National Prioritären Arten.

Es werden Finanzhilfen für einzelne kantonale Fallstudien im Rahmen des NFA gewährleistet. Um die Vergleichbarkeit dieser Studien zu gewährleisten und die Aussagekraft zu maximieren, definiert das BAFU methodische Standards in Zusammenarbeit mit interessierten Kantonen und den jeweiligen Fachspezialisten. Die Methodenentwicklung berücksichtigt dabei schon bestehende Projekte in den Kantonen sowie übliche Aufnahmemethoden pro Artengruppe.

Nationale Wirkungsanalysen > Die Wirkung auf die Strukturvielfalt, d. h. die Entwicklung des Totholzvolumens wird anhand der LFI-Daten (Totholzvolumen, Qualitäten und Entwicklung nach BHD-Klassen und Hauptbaumart) analysiert. Auch aus dem nationalen Monitoringprojekt von Naturwaldreservaten können Erkenntnisse zur Alt- und Totholzdynamik und zu Biotopbäumen gewonnen werden. > Die Wirkung auf die Vielfalt und Häufigkeit der auf Alt- und Totholz angewiesenen Arten, insbesondere der National Prioritären Arten werden anhand einer nationalen Auswertung der kantonalen Fallstudien zu diesen Arten abgeschätzt.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 72

M2.9 Umsetzungsinstrumente und -empfehlungen zum Massnahmenbereich «Alt- und Totholz fördern»

Die Umsetzungsinstrumente im Überblick finden sich im Kapitel 6 der Vollzugshilfe. Folgende Umsetzungsinstrumente sind für diesen Massnahmenbereich von besonderer Bedeutung:

Basierend auf kantonalen Konzepten ist ein zentrales Umsetzungsinstrument die recht- Rechtlich bindende Instrumente liche Sicherung von Altholzinseln durch ein mit dem Eigentümer festgelegten Vertrag, wenn möglich ≥50 Jahre oder auf 25 Jahre mit Verlängerungsoption.

Auch bei der Erhaltung von Biotopbäumen ist eine eigentümerverbindliche längerfristige Sicherung notwendig. Dies kann auch über eine Markierung im Bestand oder Einzeichnen auf Karten geschehen.

Programmvereinbarung im Bereich Waldbiodiversität (NFA): Finanzinstrumente > Bei den Altholzinseln beinhalten die Finanzhilfen des Bundes regional differenzierte Flächenbeiträge und Objektpauschalen. Die Einrichtung von Altholzinseln wird auf der gesamten Waldfläche finanziell unterstützt. > Bei den Biotopbäumen unterstützt der Bund die Kantone mit einer einmaligen Pauschale, die in etwa dem Brennholzpreis entspricht. Dies gilt nur für Biotopbäume ausserhalb des Schutzwaldes und ausserhalb bestehender Biodiversitätsförderflächen.

Programmvereinbarung im Bereich Waldbewirtschaftung (NFA): Für die Entwicklung von kantonalen Alt- und Totholzförderprojekten und für Wirkungsanalysen stehen Finanzhilfen über das Programmziel 3 «Forstliche Planungsgrundlagen» zur Verfügung.

Programmvereinbarung im Bereich Schutzwald (NFA): Das Stehen- bzw. Liegenlassen von Totholz und Biotopbäumen im Schutzwald wird im Rahmen der regulären Schutzwaldpflege über das NFA-Programm Schutzwald subventioniert.

Biotopbäume und Altholzinseln können anstatt mit behördlichen Mitteln auch mit Sponsoringaktionen von privaten Organisationen gesichert werden.

Haftung der Waldeigentümer und Sicherheit der Waldarbeiter Sicherheit und Haftung (Auszug aus Lachat et al. 2014) Ein wichtiger Aspekt bei der Alt- und Totholzförderung ist die Haftung der Waldeigentümer bzw. die Sicherheit der Waldarbeiter und -besucher. Folgende Umsetzungsempfehlungen gilt es dabei zu beachten:

Waldarbeiten in Beständen mit viel stehenden toten Bäumen sind riskanter. Gemäss OR hat der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu sorgen (Art. 328 Abs. 1). Er muss die dazu notwendigen Massnahmen treffen. Diese Pflicht entspricht dem Grundsatz des Unfallversicherungsgesetzes (Art. 82 Abs. 1 UVG; 832.20), wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, «zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem

M2 > Massnahmenbereich 2: «Förderung Alt- und Totholz» 73

Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind». Die Ausbildung ist dabei ein zentrales Element: die Waldarbeiter müssen adäquat sensibilisiert und instruiert werden, wie man in Wäldern mit erhöhtem Alt- und Totholzanteil arbeitet. Mit einer guten Ausbildung und verantwortungsbewusster Auswahl der Biotopbäume kann das Risiko reduziert werden. Die Entscheidung, ob ein bestimmter Biotopbaum stehen gelassen oder gefällt wird, entscheidet deshalb immer der Waldbewirtschafter oder -eigentümer vor Ort. Grundsätzlich haben die Waldbesitzer keine Bewirtschaftungspflicht.

Dürrständer und dürre Äste bergen potenzielle Gefahren auch für Erholungssuchende. Grundsätzlich betreten Waldbesucher den Wald auf eigenes Risiko. In aller Regel haften Geschädigte deshalb selbst für im Wald erlittene Schäden. Dies trifft in besonderem Mass zu, wenn sie elementare Sorgfaltsregeln missachten, beispielsweise bei Sturm im Wald spazieren gehen oder Warnschilder ignorieren (Selbstverschulden der Geschädigten).

Eine wichtige Ausnahme davon bildet die Werkeigentümerhaftung (Obligationenrecht (Art. 58 OR; SR 220). Ein Werk ist rechtlich definiert als künstlich angeordneter Gegenstand, der mit der Erde verbunden ist, wie zum Beispiel eine Strasse und ein markierter Weg. Der Werkeigentümer hat im Rahmen des Zumutbaren für die sichere Benützung seines Werkes zu sorgen. Dies betrifft nicht nur den Weg oder die Strasse selbst, sondern beispielsweise auch den Schutz vor herunterfallenden dürren Ästen. Massgebend für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Sicherungsmassnahmen ist das Verhältnis von Aufwand, Schadenpotenzial und Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintritt. Bei viel begangenen Erholungswäldern sind die Sicherungspflichten tendenziell höher.

Empfehlungen für Waldbesitzer und Arbeitgeber: Entlang von Strassen, viel begangenen Wegen, Sportparcours und Erholungszonen (eingerichteten Picknickplätzen, Feuerstellen usw.) ist es wichtig, das Risiko stehender, toter Bäume periodisch zu beurteilen und diese falls nötig zu fällen. Dabei kann es sinnvoll sein, die stehenden toten Bäume auf 3 m Höhe zu kappen, sodass die Baumstrünke weiterhin als Totholz im Bestand bleiben. Wie oben erwähnt, sollen sich diese Sicherungsmassnahmen im Rahmen des Zumutbaren bewegen. Wichtig ist, die getroffenen Massnahmen zu dokumentieren. Didaktische Hinweistafeln am Rande von Waldreservaten oder Altholzinseln machen auf potenzielle Gefahren aufmerksam, erhöhen damit die Sorgfaltspflicht für potenziell Gefährdete und wirken gegebenenfalls haftungsmindernd.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 74

M2.10 Schnittstellen des Massnahmenbereichs «Alt- und Totholz fördern»

Insbesondere bei der Förderung von Waldrändern, lichtem Wald und den besonderen Schnittstelle zum Massnahmen- Bewirtschaftungsformen wie Wytweiden und Selven sollte darauf geachtet werden, bereich 3 «Aufwertung und dass Biotopbäume und Alt- und Totholz mit gefördert wird. Alt- und Totholz an war- Erhaltung von ökologisch men Lagen mit viel Licht sind z. B. wertvoll für gewisse xylobionte Arten wie den wertvollen Waldlebensräumen» Alpenbock. Entsprechende Qualitätsindikatoren sind im Massnahmenbereich 3 aufgeführt.

Im Rahmen der Waldbewirtschaftung kann das Ausscheiden von Biotopbäumen einen Schnittstelle zur Waldwirtschaft Mehraufwand bedingen. Dieser kann minimiert werden, indem dies während dem Anzeichnen von Durchforstungen und Holznutzungen geschieht. Auch die Markierung dieser Bäume erfolgt bei diesen Arbeiten. Das Schützen von Biotopbäumen und die entsprechende finanzielle Entschädigung ist für die Waldbesitzer und Waldbewirtschafter eine alternative Einnahmequelle.

Zielkonflikte können im Bereich der Holznutzung und insbesondere bei der Produktion von Energieholz entstehen, da durch die Förderung von Alt- und Totholz Holz dem Nutzungsprozess entzogen wird und durch die Biotopbäume und Dürrständer die Holzproduktion bzw. die Ernteverfahren verteuert werden können.

Alt- und Totholz kann je nach Weltanschauung und der Naturbildung der Waldbesucher eine Bereicherung oder ein Ärgernis sein. Während einige sich über Wildinselemente im Wald freuen, ist sie für andere eine Unordnung, die sie einem unsorgfältigen Forstdienst anlasten. Mehr Totholz im Wald kann deshalb auch einen grösseren Aufwand für die Information der Waldbesucher bedeuten, vor allem in der Nähe von Städten. Die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit ist in erster Linie Aufgabe der Behörden und der Forstdienste vor Ort.

Die Grundsätze zur Schnittstelle Schutzwald – Waldbiodiversität sind im Handbuch Schnittstelle zum Schutzwald Programmvereinbarungen im Umweltbereich (BAFU 2015a) festgelegt:

Altholzinseln können in Schutzwäldern ausgeschieden werden, sofern die Schutzfunktion dadurch nicht tangiert wird und ihre exakte Lage in der forstlichen Planung ausgewiesen wird. Bei der Pflege der Schutzwälder müssen die Anforderungen von Seiten der Biodiversität (Biotopbäume, Artenförderungsprogramme des Bundes, Baumartenvielfalt) berücksichtigt werden. Durch die Anwendung der Wegleitung «Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS)» in der Schutzwaldpflege, in welcher die Grundsätze des naturnahen Waldbaus mitberücksichtigt werden, wird dieser Forderung grundsätzlich Rechnung getragen. Ein spezielles Augenmerk soll auf die Biotopbäume gerichtet werden. Als Ziel sollen 5 Biotopbäume pro ha im Rahmen der Schutzwaldpflege angestrebt werden, sofern die Schutzwirkung dadurch nicht tangiert wird.

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 75

«Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» ---------------------------------------------------------------------------------- -----------------------------

Abb. 17 > Auflichtungsschläge im Sonderwaldreservat Nellenchapf, Kanton Appenzell-Ausserrhoden

Foto B. Stadler / BAFU

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 76

M3.1 Bedeutung 77 M3.2 Massnahme «Waldränder aufwerten und pflegen» 78 M3.2.1 Beschreibung der Massnahme 78 M3.2.2 Potential- und Defizitanalyse 79 M3.2.3 Nationale Handlungsziele «Waldränder aufwerten und pflegen» 82 M3.2.4 Regionaler Handlungsbedarf «Waldränder aufwerten und pflegen» 84 M3.3 Massnahme «Lichte Wälder wiederherstellen und pflegen» 85 M3.3.1 Beschreibung der Massnahme 85 M3.3.2 Potential- und Defizitanalyse 86 M3.3.3 Nationale Handlungsziele «Lichte Wälder wiederherstellen und pflegen» 87 M3.3.4 Regionaler Handlungsbedarf «Lichte Wälder wiederherstellen und pflegen» 88 M3.4 Massnahme «Feuchte Wälder erhalten und wiederherstellen» 88 M3.4.1 Beschreibung der Massnahme 88 M3.4.2 Potential- und Defizitanalyse 90 M3.4.3 Nationale Handlungsziele «Feuchte Wälder und Feuchtbiotope erhalten und wiederherstellen» 92 M3.4.4 Regionaler Handlungsbedarf «Feuchte Wälder erhalten und wiederherstellen» 93 M3.5 Massnahme «Besondere Bewirtschaftungsformen erhalten» 94 M3.5.1 Beschreibung der Massnahme 94 M3.5.2 Potential- und Defizitanalyse 94 M3.5.3 Nationale Handlungsziele «Besondere Bewirtschaftungsformen erhalten» 96 M3.5.4 Regionaler Handlungsbedarf «Besondere Bewirtschaftungsformen erhalten» 97 M3.6 Erfolgskontrolle zum Massnahmenbereich «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 98 M3.7 Umsetzungsinstrumente und -empfehlungen zum Massnahmenbereich «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 99 M3.8 Schnittstellen des Massnahmenbereichs «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 100

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 77

M3.1 Bedeutung

Der Schweizer Wald ist seit vielen Jahrhunderten vom Menschen genutzt und gestaltet worden. Damit wurde auch die Vielfalt der Waldlebensräume geprägt – mit positiven wie negativen Auswirkungen auf die Biodiversität. Der menschliche Einfluss hat zeitweise zu einer Erhöhung der Lebensraum- und Artenvielfalt im Wald geführt, indem die landwirtschaftliche Nutzung des Waldes (Waldweide mit Schweinen und Ziegen, Schneiteln der Bäume, Nutzung des Laubes als Stallstreu (Abb. 18)) in Verbindung mit forstlichen Nutzungsformen (Niederwald, Mittelwald) auch zahlreiche magere und lichte Standorte schuf, auf denen sich eine licht- und wärmeliebende Flora und Fauna ausbreiten konnte. Insgesamt war die Nutzung der Wälder im 16.–19. Jahrhundert aber nicht nachhaltig.

Abb. 18 > Laubnutzung

Fotoarchiv WSL

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 78

Mit dem Übergang zur Hochwaldbewirtschaftung und der scharfen Trennung von Wald und Landwirtschaft gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Waldnutzung nachhaltiger. Der Wald wurde aber einförmiger und dunkler und strukturreiche, lichte Übergangsbereiche zwischen Wald und Kulturlandschaft verschwanden. Auf Laubholzstandorten wurde gebietsweise massiv mit Fichte aufgeforstet, wodurch die standortsheimischen Waldökosysteme degradiert wurden. Ausserdem führten die Zerstörung der meisten Auen- und Feuchtwälder und die Trockenlegung nasser Waldbiotope zu einer erheblichen Verarmung der biologischen Vielfalt. Hinzu kam, dass infolge der ausbleibenden Brennholznutzung der Wald auch auf ehemals sehr lichte und felsige Standorte übergriff, wobei der zunehmende Eintrag von Stickstoff über die Luft das Wachstum der Bäume beschleunigte.

Die Nettobilanz all dieser Entwicklungen ergibt, dass sich der Wald im 20. Jahrhundert zwar ausbreitete und die Holzvorräte zunahmen, die biologische Vielfalt hingegen erhebliche Einbussen erlitt.

Diese Entwicklungen können nicht vollständig rückgängig gemacht werden. Es ist aber möglich, mit gezielten Eingriffen die für die Artenvielfalt wichtigen Waldlebensräume aufzuwerten, bzw. wieder herzustellen und ihre ökologische Qualität langfristig zu erhalten. Das gilt insbesondere auch für Lebensräume, die ihre Entstehung ganz dem Menschen verdanken. Die so aufgewerteten Lebensräume können einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Vernetzung von National Prioritären Arten erbringen, aber auch häufige Arten profitieren von diesen Massnahmen.

M3.2 Massnahme «Waldränder aufwerten und pflegen»

M3.2.1 Beschreibung der Massnahme

Durch die massiven Waldrodungen seit vorrömischer Zeit ist der Wald in unzählige Inseln zersplittert worden. Dadurch entstanden viele lange künstliche Grenzlinien zwischen Wald und anderen Lebensräumen: nach LFI3 beträgt die Länge sämtlicher Waldränder in der Schweiz rund 117 000 km (Brändli 2010). Davon liegen 85 % in der kollinen und montanen Stufe. Pro Quadratkilometer Landesfläche ergibt das durchschnittlich 2,8 km Waldrand. Obwohl in den meisten Fällen durch Einwirkungen des Menschen entstanden, sind Waldränder ein wertvoller Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie eine bestimmte Ausdehnung und Struktur besitzen, die sich nicht von selber einstellen. Mit periodischen Eingriffen (Holzschläge, Entbuschung, Einbringen ökologisch wertvoller Gehölzarten) können diese geschaffen und erhalten werden. Durch die zeitliche Staffelung von räumlich versetzten Eingriffen (Schaffung von sog. Sukzessionsbuchten) kann eine raum-zeitliche Dynamik entstehen, mit vielen Nischen und Ressourcen in einem kleinräumigen Muster, wovon viele Arten profitieren (siehe Abb. 19).

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 79

Abb. 19 > Aufgewerteter Waldrand in der Region von Les Sciernes d’Albeuve, Kanton Freiburg

Foto M. Babbi / ZHAW

Ökologisch wertvolle Waldränder haben zudem eine zentrale Funktion für die Vernet- Funktion für die Vernetzung zung (Längsvernetzung innerhalb des Waldlebensraums, Trittsteinbiotop für lichtliebende Waldarten, Vernetzung verschiedener Lebensräume). Ob ein Waldrand seine Funktion als Ökoton zwischen Wald und Offenland erfüllen kann, hängt nicht nur von seiner Beschaffenheit, sondern auch von der Naturnähe des Waldes und von einer extensivierten Bewirtschaftung des angrenzenden Grünlandes ab. Waldrandprojekte sollten deshalb wo möglich in Gebieten mit naturnahen Waldbeständen umgesetzt werden und von ökologischen Ausgleichsmassnahmen in der angrenzenden Landwirtschaftszone begleitet sein.

M3.2.2 Potential- und Defizitanalyse

Das Potential an Waldrändern, die von Aufwertungen am meisten geeignet sind, lässt Potential an Waldrändern sich für grosse Regionen nur grob abschätzen. Bekannt ist die Gesamtlänge der Waldränder, die sich auf der Grundlage von Vektor 25 errechnen lässt. Mit Hilfe von bestimmten Kriterien ist eine Priorisierung dieser Waldrandkilometer möglich. Für die Abschätzung des ökologischen Standortpotentials stand von allen relevanten Qualitätskriterien (siehe Kap. M3.2.3) nur für die Topographie eine schweizweite Datengrundlage zur Verfügung (Abb. 20).

Aufs Ganze gesehen gibt es in allen Regionen ein erhebliches Potential an Waldrändern, die für Aufwertungsmassnahmen in Frage kommen.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 80

Abb. 20 > Länge der Waldränder insgesamt (Summe blauer und roter Balken) und Länge der Waldränder mit topographisch hohem Standortpotential (1. Priorität, Kriterien: <1300m.ü.M., süd-, südwest-, südostexponiert; rote Balken)

Waldränder m itmit Waldränder hohem hohemökologischem Potenzial ökologischem Potenzial (km)(km ) (1.(1. Priorität:rot; Priorität: rot; 2.

2 Priorität:

Priorität: blau) blau)

JuraWest Jura West JuraOst Jura Ost Mittelland West Mittelland West Mittelland Mitte Mittelland Mitte Mittelland Ost Mitteland Ost Voralpen West Voralpen West Voralpen Mitte Voralpen Mitte Voralpen Ost Voralpen Ost Alpen Nordwest Alpen Nordwest Alpen Mitte Alpen Mitte Alpen Nordost Alpen Nordost Alpen Südwest Alpen Südwest Alpen Südost Alpen Südost Alpen Südseite Alpensüdseite

0 4000 8000 12000 16000 20000 24000 2000 6000 10000 14000 18000 22000

Das Defizit ergibt sich durch die Differenz zwischen dem aktuellen Zustand der poten- Defizit und Aufwertungspotential tiell ökologisch wertvollen Waldränder und einem angestrebten Zielwert. bei Waldrändern

Hierzu stehen zwei Datenquellen mit unterschiedlichen Bewertungssytemen zur Verfügung: Die Bewertung der Waldränder im LFI-Stichprobennetz, sowie eine von der ZHAW verfasste Fallstudie (Krüsi et al. 1997).

Im LFI3 (Brändli 2010) wurden verschiedene Waldrandmerkmale erfasst, von denen hier drei Wesentliche herausgegriffen werden: die Breite des Waldmantels, des Strauchgürtels und des Krautsaums. Abbildung 21 gibt Aufschluss darüber, welche prozentualen Anteile die Breitenklassen in diesen drei Gürteln erreichen (in Bezug auf die Gesamtzahl der im Rahmen des LFI3 erfassten über 1000 Waldränder).

Die Abbildungen 21 zeigt, dass zum Beispiel im Mittelland nur 15 % der Waldränder einen min. 6 m breiten Waldmantel, nur 13 % einen min. 4 m breiten Strauchgürtel und nur etwas über 6 % einen Krautsaum von min. 5 m haben. In den anderen Regionen fällt die Bilanz nur leicht besser aus.

Im Rahmen des LFI2 (Brassel & Brändli 1999) und LFI3 (Brändli 2010) wurden zusätzlich für die 1048 erfassten Waldränder der «Ökotonwert» (Abb. 21d) bestimmt, aufgrund der beiden Kriterien Gehölzartenvielfalt und der doppelt gewichteten Strukturvielfalt. Die Gehölzartenvielfalt ergibt sich aus den Merkmalen Anzahl Gehölzarten,

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 81

Anteil Dornensträucher und Anteil Weichhölzer und andere wertvolle Arten. Damit versucht man den Ansprüchen bestimmter Insekten, Vögel und Kleinsäuger Rechnung zu tragen. Die Strukturvielfalt des Waldrandes wird bestimmt durch die bereits oben dargestellte Breite von Mantel, Strauchgürtel und Krautsaum, sowie aus den Parametern Aufbau, Verlauf und Dichte des Waldrandes. Diese Merkmale wurden mit Ökopunkten bewertet, wobei sich ein Bereich von 24–138 Punkten ergab (Mittelwert = 56,7), der nach objektiver statistischer Methodik (Quartile 25 % und 75 %) in drei Klassen aufgeteilt wurde: Ökotonwert niedrig, mittel, hoch. Diese ökologische Bewertung des LFI3 (Brändli 2010) ergibt, dass insgesamt 21 % einen geringen, 46 % einen mittleren und 33 % der untersuchten Waldränder einen hohen Ökotonwert aufweisen – mit relativ kleinen Unterschieden zwischen den Regionen (Abb. 21d).

Abb. 21 > Breite der Waldrandgürtel der vom LFI3 erfassten Waldränder – Anteile der Breitenklassen a) Krautsaum b) Strauchgürtel >5m Krautsaum-Breite >4mm Strauchgürtel-Breite - Strauchgürtel-Breite Krautsaum -Breite - 3-4m m Anteile der Breitenklassen Anteile der Anteile der Breitenklassen Breitenklassen inin %% Anteile Breitenklasseninin%% 0 m

Jura Jura

Mittelland Mittelland

Voralpen Voralpen

Alpen Alpen

Alpensüdseite Alpensüdseite

Schweiz Schweiz

0 20 40 60 80 100 0 20 40 60 80 100

c) Waldmantel d) Bewertung des Ökotonwertes

>6m m Mantel-Breite - Mantel-Breite Anteil der Anteil der Waldränder Waldränder mit geringem m it geringem (ROT), (rot), 5-6mm Anteile der Anteile der Breitenklassen Breitenklassen inin%% m ittlerem mittlerem und hohem undÖkotonw hohem Ökotonwert ert (GRÜN) (grün) - in % in % 00 m m Jura Jura

Mittelland Mittelland

Voralpen Voralpen

Alpen Alpen

Alpensüdseite Alpensüdseite

Schweiz Schweiz

0 20 40 60 80 100 0 20 40 60 80 100

LFI3; Brändli 2010

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 82

Krüsi et al. (1997) haben in drei Regionen 410 Waldränder genauer untersucht (Kanton Solothurn, unteres Rhonetal, Nordostschweiz: AG, ZH, TG, SG, SH) und mit den Zielvorstellungen des Naturschutzes für einen ökologisch wertvollen Waldrand verglichen (Waldrandbreite sollte insgesamt 23–40 m tief sein mit Waldmantel 15–20 m, Strauchgürtel 5–10 m und Krautsaum 3–10 m). Die Resultate zeigten, dass die grosse Mehrheit der Waldränder weit von diesen Zielvorstellungen entfernt ist. Nach dieser Bewertung fielen nur 0,6 % der untersuchten Waldränder in die Kategorie «gut» bis «sehr wertvoll», 13 % bekamen ein «befriedigend», 39 % ein «unbefriedigend» und 47 % wurden als schlecht taxiert.

Der Bund verzichtet auf die Definition von festen numerischen Zielwerten für die Waldrandbreite als Qualitätskriterium. Die ökologisch wertvollen Minimalbreiten können je nach Standort und Eingriffsart (Stufung, Buchtungen, Auflichtungen) unterschiedlich sein und eine starre Vorgabe ist wenig sinnvoll. Die Kantone sollen je nach Standort entsprechende Zielwerte für Waldmantel-, Strauchgürtel- und Krautsaumbreite definieren.

Trotz den grossen Differenzen in der Beurteilung zwischen den beiden Systemen LFI und Krüsi/ZHAW (welche gegenwärtig in einem Projekt der ZHAW, der WSL und des BAFU harmonisiert werden) und trotz des Verzichts auf die Definition von fixen Zielwerten durch den Bund, ist die Schlussfolgerung möglich, dass die Mehrheit der Waldränder heute keine ökologisch optimale Struktur aufweist. Die Defizite und somit das ökologische Aufwertungspotential ist in allen Regionen hoch.

M3.2.3 Nationale Handlungsziele «Waldränder aufwerten und pflegen»

Nationale Handlungsziele bis 2030 > Geeignete Waldränder sind aufgewertet. > Der Unterhalt der aufgewerteten Waldränder ist langfristig gewährleistet. > Die Koordination zwischen Wald-, Landwirtschaft- und Naturschutzfachstellen ist sichergestellt: – Bei der Planung von Waldrandaufwertungsprojekten sind die jeweiligen Projektleiter der regionalen Vernetzungsprojekte einzubeziehen. – Bei Vernetzungsprojekten ist im Rahmen der Direktzahlungsverordnung (DZV) die Koordination mit dem kantonalen Waldamt bzw. dem Kreisförster eine Standardmassnahme. Die geplante Vollzugshilfe des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) zum Thema Vernetzung nimmt dies entsprechend auf. – Bei der Planung von Landschaftsqualitätsprojekten gemäss DZV ist das kantonale Waldamt bzw. der Kreisförster als zentraler Akteur mit einzubeziehen gemäss Richtlinie zu den LQ-Beiträgen. Die Arbeit für die Aufwertung und Pflege von Waldrändern ist weiterhin Aufgabe der Forstdienste, die über das notwendige fachtechnische und ökologische Wissen verfügen. – Werden Objekte des nationalen oder kantonalen Naturschutzinventars tangiert, z. B. angrenzende TWW-Objekte, so ist die kantonale Naturschutzfachstelle einzubeziehen.

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 83

Qualitätsindikatoren Die Qualität der ausgeführten Massnahmen trägt wesentlich zur Zielerreichung bei. Für die Aufwertung von Waldrändern sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Qualitätsindikatoren relevant. Diejenigen Qualitätsindikatoren, die verbindlichen Charakter haben für die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen sind im NFA-Handbuch aufgeführt.

> Das ökologische Aufwertungs- und Standortspotential ist hoch. Dieses wird anhand folgender Kriterien beurteilt: – Aufwertungspotential: Differenz zwischen IST-Zustand und Standort-Potential ist gross. – Standortpotential: Klima, Topographie-Exposition, Geologie, Boden, Waldgesellschaft, Naturnähe, potentiell hohe Struktur- und Artenvielfalt, Vorkommen von National Prioritären Arten, Abstand zu geteerten Strassen und Siedlungen. – Der Bund empfiehlt, sich dabei an folgenden Sollgrössen zu orientieren: Topographie bevorzugt süd-/südost-/südwest-exponiert, in den Voralpen in der Regel unterhalb 1300 m. ü. M., Abstand zu geteerten Strassen und Siedlungen beträgt min. 50 m. Bei der Auswahl sind zudem bestehende regionale Waldrandkonzepte, die Waldentwicklungsplanungen und regionale bzw. kantonale Vernetzungskonzepte mit einzubeziehen. > Das angrenzende Grünland ist berücksichtigt: Waldrandprojekte sollen wo möglich dort eingeplant werden, wo auch das angrenzende Grünland einen überdurchschnittlichen ökologischen Wert aufweist (extensiv bewirtschaftete Magerwiesen und -weiden, Trockenwiesen und -weiden, Felsenheiden, Objekte im nationalen Inventar der Moore und Auen, kantonale Naturschutzgebiete). Eine Abstimmung mit den Biodiversitätsförderflächen der Landwirtschaft (Qualitätsstufe II und III) ist anzustreben. > Die ökologisch wirkungsvolle Waldrandtiefe (Waldmantel, Strauchgürtel, Krautsaum) ist standortsbezogen definiert. Sie sollte gesamthaft eine Minimaltiefe von 15 m nicht unterschreiten. > Seltene bzw. ökologisch wertvolle Baum-, Strauch- und Blütenpflanzenarten werden gefördert (z. B. wichtige Nahrungspflanzen von Waldtagfaltern). > Biotopbäume und Dürrständer werden stehen gelassen (sofern sie kein Sicherheitsrisiko darstellen). > Totholz wird grundsätzlich liegengelassen. > Kleinstrukturen werden gefördert (Ast-/Steinhaufen, feuchte Stellen / Tümpel).

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 84

M3.2.4 Regionaler Handlungsbedarf «Waldränder aufwerten und pflegen»

Der regionale Handlungsbedarf wurde basierend auf den nationalen Handlungszielen (Kapitel M3.2.3) und der aktuellen Potential-/Defizitanalyse (Kapitel M3.2.2) aus Sicht des Bundes definiert.

Tab. 13 > Regionaler Handlungsbedarf für die Massnahme «Waldränder aufwerten und pflegen»

Handlungsbedarf Hoch mittel-normal klein Signatur    Wirtschaftsregion Jura West  Grosses Potenzial; viele km auch in der unteren montanen Stufe; hohes Potential für die Vernetzung Jura Ost  Mittleres Potenzial (kollin/submontan), mit relativ hohem Anteil potenziell wertvoller Ränder Mittelland West  Grosses Potenzial in jeder Beziehung Mittelland Mitte  Waldrandlänge wie im Westen – aber mit geringerem ökologischem Potenzial; hohes Potential für die Vernetzung Mittelland Ost  Überdurchschnittlich viele potenziell wertvolle Waldränder; hohes Potential für die Vernetzung Voralpen West  Mittleres Potenzial – sehr hohe Dichte Voralpen Mitte  Grosses Potenzial – sehr hohe Dichte Voralpen Ost  Grosses Potenzial;besonders hoher Anteil an ökologisch potenziell wertvollen Waldrändern. Alpen Nordwest  Grosse Waldrandlänge, aber kleiner Anteil Waldrand mit hohem Potenzial Alpen Mitte  Mittleres Potenzial Alpen Nordost  Mittleres Potenzial Alpen Südwest  Grosse Waldrandlänge, aber kleiner Anteil Waldrand mit hohem Potenzial Alpen Südost  Grosse Waldrandlänge, aber kleiner Anteil Waldrand mit hohem Potenzial Alpen Süd  Viele km <1300 m mit dom. Süd-Exposition

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 85

M3.3 Massnahme «Lichte Wälder wiederherstellen und pflegen»

M3.3.1 Beschreibung der Massnahme

Lichte Wälder sind als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tiere und Pflanzen von grosser Bedeutung, vor allem für viele Tagfalter, Vögel, Käfer, Reptilien und Blütenpflanzen. Die Erhaltung von lichten Waldstrukturen ist deshalb fast immer (auch) eine Massnahme zur Förderung von bestimmten Arten wie Gelbringfalter, Grosser Eisvogel, Aspisviper (Abb. 22), Gelbspötter, Feuerlilie, Purpurorchis oder Frauenschuh.

Die Artenzusammensetzung der lichten Wälder wird einerseits durch die Standortsbedingungen und spezielle Strukturen (z. B. besonnte Felspartien) und andererseits durch die Art der Waldbewirtschaftung beeinflusst. Je extremer der Standort (sehr trocken, sehr nährstoffarm, sehr nass) umso stärker bewirken die natürlichen Faktoren eine geringe Biomasse und damit eine artenreiche Lebensgemeinschaft der Kraut- und Strauchschicht. Je «wüchsiger» der Standort, umso wichtiger sind die anthropogenen Einflüsse für die Entstehung und die Erhaltung von lichten Wäldern. So entstanden durch die Austragsnutzung – z. B. im Mittelwaldbetrieb – für einen Teil der licht- und wärmeliebenden Arten optimale Bedingungen.

Die Lebensbedingungen für heliophile Arten haben sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stark verschlechtert. Für den Kanton Zürich haben Keel & Wiedmer (1991) nachgewiesen, dass die Arten der lichten Wälder besonders gefährdet sind. Lichte Waldstrukturen sind aus verschiedenen Gründen selten geworden: Aufgabe der Austragsnutzung, Übergang zur Hochwaldbewirtschaftung, massiver Anstieg der Holzvorräte (infolge Unternutzung und überhöhter Stickstoffeinträge), Unterdrückung der lichten Pionierphasen und der lichten, offenen Zerfallsphasen.

Abb. 22 > Aspisviper (Vipera aspis), Lötschberg Südrampe, Kanton Wallis

Foto U. Wasem / WSL

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 86

Um lichte Waldstrukturen zu erhalten, sind deshalb heute gezielte Massnahmen unverzichtbar: Holzschlag, Entbuschen, Mähen, Beweiden (Abb. 23). Dabei ist es entscheidend, dass die Massnahmen an den geeigneten Standorten (siehe M3.3.2) ausgeführt werden. Lichte Waldstrukturen entstehen jedoch auch durch die Holznutzung und bei Waldstrassenböschungen. Diese Synergien mit der Waldwirtschaft gilt es zu nutzen (siehe Kap. M3.8). Verschiedene Kantone haben Fachgrundlagen und kantonale Konzepte bzw. Programme erarbeitet und setzen Massnahmen zum Wiederherstellen und Pflegen von lichten Wäldern um.

Ein Problem, das bei der Auflichtung von Wäldern entstehen kann, ist eine rasche Ausbreitung von invasiven Neophyten auf den aufgelichteten Standorten, die den für die Biodiversität positiven Effekt der Auflichtung im Extremfall zunichtemachen können.

Abb. 23 > Lichter Föhrenwald im Sonderwaldreservat Rossberg, Arth, Kanton Schwyz

Foto S.Lienert

M3.3.2 Potential- und Defizitanalyse

Das Potential ergibt sich einerseits aus der Verbreitung von Standorten, die von Natur Potential Lichte Wälder aus oder kulturbedingt lückige Waldbestände ausbilden, und andererseits aus den Vorkommen von lichtbedürftigen Zielarten von Tieren, Pflanzen, Flechten und Pilzen.

31 der 121 Waldgesellschaften der Schweiz sind für die Schaffung lichter Wälder besonders geeignet, weitere 12 in zweiter Priorität (siehe Tabelle 14 und Liste der Waldgesellschaften CH mit besonderer Eignung für Fördermassnahmen Lichter Wald auf der BAFU-Homepage).

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 87

Diese potentiell geeigneten Waldgesellschaften nehmen gesamtschweizerisch einen kleinen Anteil der Waldfläche ein. Regional oder lokal können verschiedene dieser Waldgesellschaften wie zum Beispiel Eichen-Hagebuchenwälder im Kanton Genf, Flaumeichenwälder im Wallis, oder Wald- und Bergföhrengesellschaften im Wallis, Graubünden und Uri einen bedeutenden Flächenanteil aufweisen.

Besonders wertvoll für die Biodiversität sind die Übergangszonen zwischen lichtem Wald und Trockenwiesen von nationaler Bedeutung (TWW-Objekte).

Es bestehen auf Bundesebene keine flächendeckenden Daten zur Gesamtbeurteilung Defizite Lichter Wälder des Zustandes von Natur aus lichten Wäldern und zum Vorkommen von National prioritären heliophilen Arten. Die Analysen der Roten Listen betreffend heliophiler Waldarten zeigt, dass in den meisten Regionen Populationen von einst weit verbreiteten Arten ausgestorben oder ausgedünnt worden sind, was auf einen grossen Handlungsbedarf insbesondere bei Restpopulationen dieser Arten hinweist. Die Datenbank Info Species liefert Informationen zum Vorkommen solcher Restpopulationen.

Verschiedene Kantone wie zum Beispiel Zürich, Aargau, Basel-Landschaft oder Thurgau haben – basierend auf der Kartierung der vorkommenden Waldgesellschaften bzw. auf Analysen der natürlichen Potenziale – Aktionspläne für prioritär aufzulichtende Waldlebensräume erstellt. In anderen Kantonen gibt es lokale oder auf einzelne Zielarten ausgerichtete Projekte wie zum Beispiel im Jura (Gelbringfalter im Buchenwald).

M3.3.3 Nationale Handlungsziele «Lichte Wälder wiederherstellen und pflegen»

Nationale Handlungsziele bis 2030 > Prioritäre lichte Waldstandorte (siehe Tabelle Kap. M3.3.4) sind aufgewertet und soweit sinnvoll in Sonderwaldreservaten geschützt. > Bei der Erhaltung und Aufwertung von lichten Wäldern wird dem Aspekt der Neophyten Rechnung getragen und gezielte Massnahmen sind ergriffen. > Der Unterhalt der in Sonderwaldreservaten geschützten lichten Wälder ist langfristig gewährleistet > Die Koordination zwischen Wald- und Naturschutzfachstellen ist sichergestellt.

Qualitätsindikatoren Die Qualität der ausgeführten Massnahmen trägt wesentlich zur Zielerreichung bei. Bei der Aufwertung von lichten Waldstandorten werden National prioritäre Arten und Waldgesellschaften berücksichtigt. Die Qualitätsindikatoren sind standorts- und artspezifisch zu definieren.

Diejenigen Qualitätsindikatoren, die verbindlichen Charakter haben für die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen sind im NFA-Handbuch aufgeführt.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 88

M3.3.4 Regionaler Handlungsbedarf «Lichte Wälder wiederherstellen und pflegen»

Idealerweise ergibt die Verschneidung der beiden Parameter – Vorkommen und Zustand der geeigneten Standorte und Vorkommen der National prioritären heliophilen Waldarten – den Handlungsbedarf. Heute bestehen jedoch sowohl bei der Verbreitung und dem Zustand der Waldstandorte wie auch beim Vorkommen der National prioritären Waldarten grosse Wissenslücken.

Bekannt sind hingegen die geografischen Schwerpunkte der Waldgesellschaften, die sich für die Schaffung von lichtem Wald eignen. Diese dienen als Grundlage für die Ausweisung des Handlungsbedarfs (Tab. 14).

Tab. 14 > Regionaler Handlungsbedarf bei der Massnahme «Lichte Wälder wiederherstellen und pflegen»

Handlungsbedarf hoch mittel klein Signatur    Geografische Schwerpunkte der Waldgesellschaften mit besonderer Eignung für Fördermassnahmen lichter Wald (Nr. nach E+K, ergänzt nach Steiger 2014b) Wirtschaftsregion 1. Priorität 2. Priorität Jura West  14, 15, 16, 39, 39*, 40, 41, 41*, 61, 62, 63, 10, 17, 25*, 71 Jura Ost  14, 15, 39, 41, 61, 62, 64 10, 25* Mittelland West  2, 35 Mittelland Mitte  2 Mittelland Ost  14, 35, 64 10, 17, 45 Voralpen West  39*, 53 19 Voralpen Mitte  53 45, 56, 71 Voralpen Ost  14, 15, 46, 49 19, 25, 45 Alpen Nordwest  18*, 25, 56, 60*, 46, 49 Alpen Mitte  68, 25, 46, 49 Alpen Nordost  40, 41*, 53, 18* 10, 25, 46, 49 Alpen Südwest  38, 65a, 65b, 65*, 65**, 68*, 68*** 25***, 50*, 52, 54, 55, 55*, 59*, 60* Alpen Südost  40, 53, 65a, 65*, 66, 67, 67*, 68*, 68*** 18*, 25***, 42, 50*, 52, 54, 55, 55*, 59*, 60* Alpen Süd  37, 38* 34, 42, 55*

M3.4 Massnahme «Feuchte Wälder erhalten und wiederherstellen»

M3.4.1 Beschreibung der Massnahme

In den letzten zweihundert Jahren hat der Mensch die unberechenbare Dynamik des Wassers weitgehend aus seinen Landschaften verdrängt: Flüsse wurden begradigt und eingedämmt, Bäche eingedolt, ganze Moorlandschaften trockengelegt und in Weiden und Ackerland umgewandelt. Auch der Wald selber blieb vor den Meliorationen nicht verschont: schätzungsweise 95 % der Auenwälder, die als biologisch besonders vielfältig gelten, wurden gerodet, viele Bruchwälder (Abb. 24) und andere feuchte und nasse Waldstandorte entwässert.

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 89

Abb. 24 > Schwarzerlenbruchwald (Alnetum glutinosae) im «Grand Marais», Gemeinde Ballens, Kanton Waadt

Foto M. Bolliger / BAFU

Die Folgen für die biologische Vielfalt waren und sind gravierend: Viele Tiere und Pflanzen, die auf feuchte und nasse Wälder, bzw. auf Teiche und kleine Seen angewiesen sind, stehen auf der Roten Liste, so z. B. 70 % der Amphibienarten der Schweiz. Prominente Beispiele sind die Gelbbauchunke (ursprünglich in natürlichen Flusslandschaften häufig, braucht vegetationsarme temporäre Tümpel als Ersatzlebensraum), die Ringelnatter, der Feuersalamander, die Erdkröte, sowie Libellen wie die Glänzende Binsenjungfer (Lestes dryas) und die gestreifte Quelljungfer (Cordulegaster bidentata).

In neuerer Zeit erfolgt nun ein Umdenken, man will Flüssen und Bächen mehr Raum geben (Revitalisierung), es werden Entwässerungsgräben in Feuchtwäldern zurückgebaut, verlandende Waldseelein ausgebaggert, naturferne Bestockungen in naturnahe umgewandelt und neue Teiche im Wald angelegt.

Hauptmassnahme zur Wiederherstellung der Dynamik in den Auenwäldern sind Renaturierungen (BUWAL 1995, BAFU 2012). Diese sind jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Programmes Waldbiodiversität, sondern Bestandteil der anlaufenden Flussrevitalisierungsprogramme.

Im Rahmen der Waldbiodiversität ist die wichtigste Massnahme zur Wiederherstellung von feuchten Wäldern und temporären Feuchtstandorten die Aufhebung von Entwässerungsgräben auf ursprünglich feuchten Waldstandorten. Davon sind in erster Linie 2 Waldgesellschaften betroffen: der Schwarzerlenbruchwald (Carici elongatae-Alnetum glutinosae) und der Föhren-Birkenbruchwald (Pino-Betuletum pubescentis).

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 90

Feuchtbiotope im Wald, wie Waldseelein, Tümpel, Waldbäche, mit Wasser gefüllte Bohnerzgruben und künstlich errichtete Waldteiche (Abb. 25) sind oft ein Instrument zur gezielten Förderung von National Prioritären Arten, vor allem Amphibien, Libellen und Ringelnattern, und deshalb ebenso Gegenstand des Massnahmenbereiches 4.

Abb. 25 > Künstlich erstellter Waldweiher im Sagenwald Pfaffnau, Kanton Luzern

Foto B.Stadler / BAFU

Für die Erhaltung von Quell-Lebensräumen spielt das Waldareal eine entscheidende Rolle. Die spezifischen Quellarten (hauptsächlich wirbellose Tiere) haben durch die Intensivierung der Landnutzung und der Nutzung von Quellen als Trinkwasser einen enormen Rückgang erlitten. Dabei sind unter den Quellarten viele Endemiten zu finden (z. B. Köcherfliegen / Trichopteren mit 14 Endemitenarten). In den tiefen Lagen sind intakte Quell-Lebensräume meist nur noch in Wäldern zu finden. Die Stärkung der Wissensgrundlagen bildet die Voraussetzung, um den Schutz zu verbessern, beispielsweise durch eine schonende Waldbewirtschaftung oder den Verzicht auf neue Wasserfassungen.

M3.4.2 Potential- und Defizitanalyse

Das Potential ergibt sich einerseits aus der Verbreitung von Standorten, die von Natur Potential Feuchte Wälder aus feucht sind, und andererseits aus den Vorkommen von Arten, die auf feuchte Wälder angewiesen sind (z. B. Amphibien, Waldschnepfe, andere auf Feuchtstandorte im Wald angewiesene NPA) oder diese helfen wiederherzustellen (Biber). Auch die Verbreitung von Moorlandschaften, Flach- und Hochmooren im Waldareal geben Hinweise auf potentiell wertvolle Flächen.

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 91

Feuchtwälder umfassen insgesamt 21 (17 %) der 121 Waldgesellschaften der Schweiz (siehe Tabelle 15 und Liste der Waldgesellschaften CH feuchter- und nasser Standorte der Schweiz auf der BAFU-Homepage). Dabei kann in 2 Kategorien unterschieden werden: Auenwälder (8 Gesellschaften) und Feuchtwälder ausserhalb der Auen (13 Gesellschaften).

In der Abbildung 26 ist ersichtlich, wie viele Arten von Amphibien gemäss Datenbank der KARCH (Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz) pro Wirtschaftsregion im Wald vorkommen. Dies gibt eine Übersicht zur Bedeutung der feuchten Wäldern in den Wirtschaftsregionen; je höher die Artenzahl, desto höher das Potential.

Abb. 26 > Anzahl vorkommender Amphibienarten im Wald Schwarze Linien und Nummern: Abgrenzung und Nummerierung der Wirtschaftsregionen.

KARCH 2013

Ein eindrücklicher Gestalter von lokal neu vernässten Waldflächen in Gewässernähe ist der Biber. Er kann in flachen Gebieten grossen Einfluss auf die Waldökologie ausüben. Staut er ganze Waldflächen, kann es zum Absterben von wenig wassertoleranten Baumarten kommen, was zu Lebensräumen mit hohem Naturwert führt, die wir in der Schweiz kaum noch kennen, wie z. B. Auen- und Bruchwälder. Durch das Fällen von Bäumen im Herbst und Winter bringt er Licht und Wärme auf den Boden und schafft ein Mosaik von Sukzessionsflächen. Gefällte und entrindete, nicht umgefallene oder in einem Biberteich überflutete und abgestorbene Bäume schaffen Totholz. Alle diese Aktivitäten führen zu einer grösseren Strukturvielfalt und zu einer höheren Dynamik. Davon profitiert eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten (Angst 2010). Das Vorkommen von Bibern ist somit die kostengünstigste Variante zum Wiederherstellen von

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 92

feuchten Wäldern. Die Verbreitung des Bibers ist deshalb als Potential (Abb. 27) mit zu bewerten.

Abb. 27 > Aktuelle (grün) und potentielle (gelb) Verbreitungsgebiete des Bibers Auflösung 3x3 km.

Angst 2014 pers.

M3.4.3 Nationale Handlungsziele «Feuchte Wälder und Feuchtbiotope erhalten und wiederherstellen»

Nationale Handlungsziele bis 2030 > Degradierte Feuchtwälder und temporäre Feuchtstandorte sind durch Aufhebung der Entwässerung wiederhergestellt. Weitere Feuchtbiotope im Waldareal wie Teiche werden gefördert. Feuchtwälder und Feuchtbiotope sind soweit sinnvoll in Sonderwaldreservaten geschützt. > Naturfern bestockte Wälder in prioritären Feuchtwäldern sind in naturnahe Bestockungen mit standortsheimischen Baumarten überführt (Schwarzerlen-Bruchwald, Föhren-Birkenbruchwald, Peitschenmoos-Tannen-Fichtenwald, Ahorn-Eschenwald, Seggen-Bacheschenwald, Traubenkirschen-Eschenmischwald). > Im Verbreitungsgebiet des Bibers sind die von ihm wieder vernässten Wälder wo möglich als Waldreservate ausgeschieden. > Quell-Lebensräume in Wäldern (v. a. Quellbäche und Quellfluren) sind kartographisch erfasst anhand von strukturellen und faunistischen Erhebungen. Damit werden die Voraussetzungen erarbeitet, um Massnahmen für den langfristigen Erhalt dieser Lebensräume zu definieren und am richtigen Ort umzusetzen. > Die Koordination zwischen Wald- und Naturschutzfachstellen ist sichergestellt.

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 93

Qualitätsindikatoren Die Qualität der ausgeführten Massnahmen trägt wesentlich zur Zielerreichung bei. Bei der Erhaltung und Wiederherstellung von feuchten Wäldern und Feuchtbiotopen im Wald werden National prioritäre Arten und Waldgesellschaften berücksichtigt. Die Qualitätsindikatoren sind standorts- und artspezifisch zu definieren.

Diejenigen Qualitätsindikatoren, die verbindlichen Charakter haben für die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen sind im NFA-Handbuch aufgeführt.

M3.4.4 Regionaler Handlungsbedarf «Feuchte Wälder erhalten und wiederherstellen»

Der regionale Handlungsbedarf wurde basierend auf den nationalen Handlungszielen (Kapitel M3.4.3) und der aktuellen Potential-/Defizitanalyse (Kapitel M3.4.2) aus Sicht des Bundes definiert. Dabei standen die Anzahl und geographische Verbreitung der Waldgesellschaften mit hohem Aufwertungspotenzial für feuchte Wälder und die Verbreitung der Amphibien und des Bibers im Vordergrund.

Ein weiterer Handlungsbedarf in allen Wirtschaftsregionen ergibt sich für die Inventarisierung der Quelllebensräume.

Tab. 15 > Regionaler Handlungsbedarf für die Massnahme «Feuchte Wälder erhalten und wiederherstellen»

Handlungsbedarf Hoch mittel-normal klein Signatur    Wirtschaftsregion Jura West  In den Tälern hohe Bedeutung der Feuchtwälder entlang der Juraflüsse für Amphibienfauna. Jura Ost  Assoziationen Nr. 28, 29, 30, 31, 43 (Nr. nach E+K, ergänzt nach Steiger 2014b)

Mittelland West  Verbreitungsschwerpunkt des Schwarzerlenbruchwaldes und anderer hoch schutzwürdiger Mittelland Mitte  Feuchtwälder. Hauptverbreitungsgebiet des Bibers. Viele auf feuchten Wald angewiesene Amphibienarten und Libellen. Mittelland Ost  Assoziationen Nr. 28, 29, 30, 43, 44, 45 Voralpen West  Assoziationen Nr. 26, 27, 27*, 28, 29, 30, 31, 32, 43, 44, 45 Voralpen Mitte  Voralpen Ost  Alpen Nordwest  Assoziationen Nr. 26, 27, 28, 29, 30, 32, 32*, 43, 44 Entlang der Rhone lokal interessantes Aufwertungspotential Alpen Mitte  Alpen Nordost  Alpen Südwest  Entlang der Rhone lokal interessantes Aufwertungspotential Alpen Südost  Alpen Süd  Diverse feuchte, für die insubrische Zone typische Waldgesellschaften Assoziationen Nr. 26, 27, 27**, 28, 29, 30, 32, 43, 43*, 44

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 94

M3.5 Massnahme «Besondere Bewirtschaftungsformen erhalten»

M3.5.1 Beschreibung der Massnahme

Während des ganzen Mittelalters bis in die Neuzeit hinein wurden unsere Landschaften von forstlichen Nutzungsformen geprägt, die mit der landwirtschaftlichen Nutzung kombiniert waren: Niederwald (Brennholz und Laubstreu für den Stall), Mittelwald (Brennholz, Bauholz, Schweinemast, Laubstreu), Wytweiden (Bauholz, Brennholz, Weide), Selven (Bauholz, Brennholz, Laubstreu, Holzkohle, essbare Früchte).

Heute nehmen diese Nutzungsformen insgesamt nur noch Bruchteile ihrer ursprünglichen Fläche ein, mit Ausnahme der pâturages boisés, die noch heute die Hochebenen des Juras prägen. Diese besonderen Bewirtschaftungsformen gehören jedoch zum Kulturgut unseres Landes. Im Tessin nimmt die Edelkastanie im Bewusstsein der Menschen noch immer einen grossen Platz ein. entsprechend gross ist das Wohlwollen, das Revitalisierungsprojekten von Kastanienselven entgegengebracht wird. Wytweiden und Kastanienselven sind beliebte naturnahe Erholungsräume, und deshalb auch von touristischem Interesse. Die Wiederbelebung ehemaliger Mittelwälder könnte nicht nur für die Biodiversität ein Gewinn sein, sondern auch einen Beitrag an den wachsenden Brennholzbedarf leisten. Eine Synergie mit der Holznutzung, die vermehrt genutzt werden sollte.

Diese besonderen Bewirtschaftungsformen leisten alle einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt und sollen deshalb wo möglich und sinnvoll weitergeführt bzw. wiederaufgenommen werden.

M3.5.2 Potential- und Defizitanalyse

Das LFI3 weist insgesamt 62 000 ha Wytweiden aus, wovon rund 44 000 ha im Jura Wytweiden und 18 000 in den Alpen (vor allem Lärchen-Wytweiden im Wallis, in Graubünden und im Tessin) liegen. Ca. 40 000 ha haben eine überdurchschnittliche biologische und landschaftliche Qualität. Zu den jurassischen Wytweiden hat das BAFU im 2006 anhand einer Umfrage eine Zusammenstellung der kantonalen Flächenanteile erstellt (Tab. 16).

Tab. 16 > Die Flächenanteile der jurassischen Wytweiden

Auf der landwirtschaftlichen Im Sömmerungsgebiet Total in % Nutzfläche LN (ha) (ha) Bern 6 188 10 060 16 240 37 Jura 1 266 2 818 4 084 9 Neuchâtel 4 000 2 000 6 000 14 Vaud 4 350 13 150 17 500 40 Total Jura 15 804 28 028 43 834 100 BAFU 2006

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 95

Die Wytweiden sind bedroht durch eine polarisierende Entwicklung von Land- und Forstwirtschaft: Insbesondere im Gebiet der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind sie einer zunehmenden Rationalisierung ausgesetzt, was zu einer Verarmung der Flora und Fauna führt. Dabei zeigen sich zwei Tendenzen:

> Intensivierung: Weil bestockte Flächen nicht zur LN zählen und somit nicht direktzahlungsberechtigt sind, geriet die Bestockung und die aufkommende Verjüngung unter einen erhöhten Druck. Auch werden die Flächen, die sich für eine intensivere Bewirtschaftung am besten eignen (Erreichbarkeit, Neigung, Bodenfruchtbarkeit) stärker bestossen. > Extensivierung: in Gebieten, die landwirtschaftlich nicht mehr interessant sind, passiert das Gegenteil. Durch mangelnde Beweidung und Unterhalt breitet sich der Wald auch auf den Weideflächen wieder aus, so dass hier geschlossener Wald entsteht.

So verarmt durch beide Prozesse die kleinräumige Diversität der Lebensräume. Ferner verschwindet das landschaftlich reizvolle Wald-Weide-Mosaik (Perrenoud et al. 2003).

Abb. 28 > Wytweide (pâturage boisé) auf dem Mont Raimeux, Kanton Bern

Foto M.Bolliger / BAFU

Mittel- und Niederwald treten nur noch kleinflächig auf. Nennenswerte Reste von Mittel- und Niederwald Mittelwald gibt es in den Kantonen Basel-Landschaft, Aargau, Zürich, Schaffhausen und Thurgau. In diesen Kantonen laufen auch Projekte zur Wiederbelebung der Mittelwaldbewirtschaftung – häufig kombiniert mit der Eichenförderung und der Förderung bestimmter Arten (z. B. Mittelspecht). Wegen der fehlenden traditionellen Nutzung sind ehemalige Mittelwälder oft eingewachsen und weisen nicht die für sie typische Waldstruktur und Artenvielfalt auf.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 96

Niederwaldreste finden sich vor allem in den Kantonen Freiburg entlang der Saane und Waadt entlang des Jurasüdfusses, im Kanton Bern entlang der Alten Aare, sowie in Graubünden am Vorderrhein und im Rheintal in der Gegend von Chur. Ehemalige Niederwälder am Jurasüdfuss und auf der Alpensüdseite sind noch heute bedeutende Reptilienlebensräume, drohen aber längerfristig einzuwachsen.

Selven. Der Schwerpunkt der Selven liegt in den Kantonen Tessin und Graubünden Selven (unteres Bergell, Puschlav). Flächenmässig fallen die Selven nicht ins Gewicht: Nur 1,3 % der Tessiner Waldfläche sind Selven, und nur 10 % davon werden aktuell (wieder) bewirtschaftet. Ein wichtiger Faktor für die Artenvielfalt in Selven ist das Licht (Pradella et al. 2010). Bei wieder bewirtschafteten oder neu aufgewerteten Selven müssen offene Waldstrukturen mit genügend Licht geschaffen werden (Abb. 29).

Dank ihrer grossen kulturhistorischen und landschaftsästhetischen Bedeutung sind Selvenprojekte unbestritten. Ihre nachhaltige Bewirtschaftung ist sichergestellt, weil die Verknüpfung mit den Direktzahlungen der Landwirtschaft gelungen ist. Potential für Aufwertungen kleiner Kastanienselven gibt es noch in der Innerschweiz, im Wallis und im Chablais vaudois.

Abb. 29 > Kastanienselve Nosal in der Gemeinde Soazza, Kanton Graubünden, vor (links) und nach (rechts) dem Pflegeeingriff

Foto Krebs / WSL

M3.5.3 Nationale Handlungsziele «Besondere Bewirtschaftungsformen erhalten»

Nationale Handlungsziele bis 2030 > Die forstliche Bewirtschaftung der Wytweiden geschieht nachhaltig und in Abstimmung mit der landwirtschaftlichen Nutzung auf der Grundlage von verbindlichen integrierten Bewirtschaftungsplänen (z. B. plan de gestion intégré, PGI). Die ökologische Qualität und langfristige Dynamik der Wytweiden ist gewährleistet. > Auf historisch bewährten und geeigneten neuen Flächen wird der Mittelwald- oder Niederwald-Betrieb wieder aufgenommen und nachhaltig weitergeführt. > Die nachhaltige Bewirtschaftung von regenerierten Kastanien-, Eichen- und Nussbaumselven ist gewährleistet. > Die Koordination zwischen Wald- und Naturschutzfachstellen ist sichergestellt.

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 97

Qualitätsindikatoren Die Qualität der ausgeführten Massnahmen trägt wesentlich zur Zielerreichung bei. Für die Erhaltung besonderer Bewirtschaftungsformen sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Qualitätsindikatoren relevant. Diejenigen Qualitätsindikatoren, die verbindlichen Charakter haben für die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen sind im NFA-Handbuch aufgeführt.

> Für die ökologische Qualität und langfristige Dynamik der Wytweiden soll sich auf forstlicher Seite der anzustrebende Bestockungsanteil an den fachtechnischen Empfehlungen für diesen Waldtyp orientieren und die Verjüngung der Baumbestände nachhaltig sichergestellt sein. > Für die Wiederherstellung und die nachhaltige Bewirtschaftung der Selven und der Mittel- und Niederwälder sind die einschlägigen fachtechnischen Grundlagen und Erkenntnisse zu berücksichtigen. > In Wytweiden, Mittelwäldern und Selven werden Biotopbäume stehen gelassen.

M3.5.4 Regionaler Handlungsbedarf «Besondere Bewirtschaftungsformen erhalten»

Der regionale Handlungsbedarf wurde basierend auf den nationalen Handlungszielen (Kapitel M3.5.3) und der aktuellen Potential-/Defizitanalyse (Kapitel M3.5.2) aus Sicht des Bundes definiert. Dabei stand die regionale Bedeutung der besonderen Bewirtschaftungsformen im Vordergrund.

Tab. 17 > Regionaler Handlungsbedarf für die Massnahme «Besondere Bewirtschaftungsformen erhalten»

Handlungsbedarf Hoch mittel-normal klein Signatur    Wirtschaftsregion Jura West  Traditionell grosses Wytweide-Areal mit zum Teil erheblichem Aufwertungspotential. Reptilienstandorte ehemaliger Niederwälder Jura Ost  Ehemalige Mittelwälder mit Wiederherstellungspotential Mittelland West  Ehemalige Mittelwälder und Niederwälder mit Wiederherstellungspotential Mittelland Mitte  Ehemalige Niederwälder entlang der alten Aare mit Aufwertungspotenzial Mittelland Ost  Grosses Potential für Mittelwald, z. T.in Verbindung mit Eichenförderung Voralpen West  Voralpen Mitte  Voralpen Ost  Alpen Nordwest  Wytweiden mit Aufwertungspotenzial, Handlungsbedarf: Selven im Chablais Alpen Mitte  Wytweiden mit Aufwertungspotenzial Alpen Nordost  Wytweiden mit Aufwertungspotenzial Alpen Südwest  Ökologisch-landschaftlich wertvolle grosse Bestände an Lärchen-Wytweiden mit zum Teil grossem Aufwertungsbedarf bzw. -potenzial. Reste von Kastanienselven. Alpen Südost  Ökologisch-landschaftlich wertvolle grosse Bestände an Lärchen-Wytweiden, teilweise mit Aufwertungsbedarf. In den Südtälern noch Reste von Hopfenbuchenniederwald (Puschlav) und einzelne Kastanienselven (Bergell) Alpen Süd  Traditionell viel Kastanienselven; Ein Aktionsplan mit konkreten Zielen ist etabliert und von allen Betroffenen akzeptiert. Kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Reste von Buchen- und Hopfenbuchenniederwald mit bedeutenden Reptilienstandorten.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 98

M3.6 Erfolgskontrolle zum Massnahmenbereich «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen»

Erläuterungen zu den vier Ebenen der Erfolgskontrolle – Vollzugskontrolle, Wirkungsanalyse, Zielerreichungskontrolle und Zielanalyse – finden sich im Kapitel 5 der Vollzugshilfe. Im Folgenden werden für diesen Massnahmenbereich relevante Indikatoren und Datengrundlagen für die Vollzugskontrolle und Wirkungsanalyse aufgelistet. Die Erfolgskontrollebenen Zielerreichungskontrolle und Zielanalyse betreffen alle Massnahmenbereiche gleichermassen und sind deshalb nur im Kapitel 5 der Vollzugshilfe ausgeführt.

Die kantonale Vollzugskontrolle erfolgt im Rahmen der kantonalen Vorgaben (Kan- Vollzugskontrolle tonale Konzepte zur Waldbiodiversität oder betreffend die Lebensraumförderung, Aktionspläne, Richtlinien und Finanzabläufe etc.).

Die nationale Vollzugskontrolle beinhaltet die Überprüfung der Leistungserfüllung im Rahmen der NFA-Programmvereinbarungen sowie der Erreichung der Handlungsziele. Die Indikatoren der nationalen Vollzugskontrolle sind in der Tabelle 18 dargestellt.

Tab. 18 > Liste der in der nationalen Vollzugskontrolle verwendeten Indikatoren und der dazu zur Verfügung stehenden Instrumente bzw. Datengrundlagen

Indikatoren Instrument/Datengrundlage

M3.1 Waldränder aufwerten und pflegen – Fläche und Länge der aufgewerteten und gepflegten – NFA-Jahresberichte Waldränder pro NFA-Periode – Qualität der aufgewerteten und gepflegten – Stichprobenkontrollen NFA Waldränder – M3.2 Lichte Wälder wiederherstellen und pflegen / M3.3 Feuchte Wälder erhalten und wiederherstellen / M3.4 Besondere Bewirtschaftungsformen erhalten Sonderwaldreservats-Flächen / Förderflächen – NFA-Jahresberichte – Grösse in Hektaren – Geo-Datenbank Waldreservate – Anteil an Waldfläche – Anzahl und Verteilung nach Objektgrössenklassen – Qualität – Stichprobenkontrollen NFA

Prinzipiell lassen sich 2 Stufen von Wirkungsanalysen unterscheiden: Wirkung auf die Wirkungsanalyse Waldstrukturvielfalt und Wirkung auf die Vielfalt und die Häufigkeit der Arten, insbesondere der National Prioritären Arten.

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 99

Kantonale Wirkungsanalysen Für die Wirkung auf die Waldstrukturvielfalt in den aufgewerteten Lebensräumen sind die Kantone zuständig. Diese Arbeit kann normalerweise vom zuständigen Förster durchgeführt werden.

Für die Wirkung auf die Vielfalt und die Häufigkeit der Arten, insbesondere der National Prioritären Arten begrüsst das BAFU von den Kantonen durchgeführte Fallstudien in den aufgewerteten Lebensräumen.

Es werden Finanzhilfen für einzelne kantonale Fallstudien im Rahmen des NFA gewährleistet. Um die Vergleichbarkeit dieser Studien zu gewährleisten und die Aussagekraft zu maximieren, definiert das BAFU methodische Standards in Zusammenarbeit mit interessierten Kantonen und den jeweiligen Fachspezialisten. Die Methodenentwicklung berücksichtigt dabei schon bestehende Projekte in den Kantonen sowie übliche Aufnahmemethoden pro Artengruppe.

Nationale Wirkungsanalyse Die Wirkung auf die Waldstrukturvielfalt kann für die Waldränder anhand der Analysen der LFI-Daten zum Ökotonwert der aufgenommenen Waldränder auf nationaler Ebene überprüft werden. Für die weiteren ökologisch wertvollen Waldlebensräume fehlen nationale Datengrundlagen zur Beurteilung der Strukturvielfalt.

Die Wirkung auf die Vielfalt und Häufigkeit der Arten, insbesondere der National Prioritären Arten wird anhand einer nationalen Auswertung der kantonalen Fallstudien zu diesen Arten pro Lebensraumtyp (Waldränder, lichte Wälder etc.) beurteilt.

M3.7 Umsetzungsinstrumente und -empfehlungen zum Massnahmenbereich «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen»

Die Umsetzungsinstrumente im Überblick finden sich im Kapitel 6 der Vollzugshilfe.

Folgende Umsetzungsinstrumente sind für diesen Massnahmenbereich von besonderer Bedeutung:

Sonderwaldreservate und Förderflächen wie z. B. aufgewertete Waldränder, Feucht- Planerische und konzeptionelle standorte oder Selven können wichtige Trittsteine zur Vernetzung von Lebensräumen Instrumente sein. Damit sie diese Funktion optimal erfüllen, sollten sie in kantonalen Vernetzungskonzepten berücksichtigt werden.

Der Waldentwicklungsplan ist zudem ein wichtiges planerisches Instrument zur Festlegung der Förderflächen.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 100

Ein wirkungsvolles Umsetzungsinstrument für die langfristige Sicherung der durch Rechtlich bindende Instrumente Massnahmen geförderten ökologisch wertvollen Waldlebensräume (Förderflächen) sind Sonderwaldreservate.

Die Sonderwaldreservate werden mittels eines Vertrages mit dem Eigentümer (Vertragsnaturschutz; für SWR in der Regel auf 25 Jahre mit Verlängerungsoption), mittels Schutzgebietsverordnungen und/oder mittels Regierungsratsbeschlüsse rechtlich verankert. So kann vermieden werden, dass durch Nutzungswechsel die durchgeführten Massnahmen wirkungslos bzw. aufgehoben werden.

Programmvereinbarung im Bereich Waldbiodiversität (NFA): Die Finanzhilfen Finanzinstrumente des Bundes bei den Waldreservaten und Förderflächen beinhalten Flächenbeiträge und Objektpauschalen, regional differenziert bei den Waldreservaten.

Programmvereinbarung im Bereich Waldbewirtschaftung (NFA): Für Wirkungsanalysen stehen Finanzhilfen über das Programmziel Forstliche Planungsgrundlagen zur Verfügung.

Bezüglich der längerfristigen, finanziellen Sicherung der Sonderwaldreservate können auch Sponsorverträge mit Privaten oder Firmen zielführend sein. Eine weitere Möglichkeit ist die Finanzierung von Waldrand-Aufwertungen in Niederhalteflächen bei Gas-/Stromleitungen durch den jeweiligen Netzbetreiber oder entlang des Schienennetzes durch die SBB.

Die Finanzierung der Neophyten-Bekämpfung wird zurzeit im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie Schweiz diskutiert. Den Kantonen stehen für Bekämpfungsmassnahmen nur beschränkte Finanzen zur Verfügung. Bestimmend für die Umsetzung der Massnahmen und deren Finanzierung wird zukünftig eine nationale Strategie für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten sein.

Die kartographische Erfassung der Quelllebensräume kann über das NFA-Programm Arten, Biotope, Moorlandschaften, Vernetzung und ökologischer Ausgleich, Art. 18ff und Art. 23b ff NHG mitfinanziert werden.

M3.8 Schnittstellen des Massnahmenbereichs «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen»

Das Beispiel der Aufwertung lichter und feuchter Wälder zeigt, dass sich die in diesem Schnittstelle zum Massnahmen- Massnahmenbereich beschriebenen Massnahmen zur Lebensraumförderung und die bereich 4 «Förderung von spezifischen Artenfördermassnahmen (siehe Massnahmenbereich 4) ergänzen und z. T. National Prioritären Arten (NPA) überschneiden. und Lebensräumen (NPL)»

Die Förderung von National Prioritären Arten (NPA) kann in die Lebensraumförderung integriert werden, indem die Förderung von Lebensräumen wo möglich schwerpunktmässig in Gebieten / Waldbeständen mit Vorkommen von NPA oder zum Beispiel als Ergänzung zu spezifischen Förderungsprojekten für NPA durchgeführt wird.

M3 > Massnahmenbereich 3: «Aufwertung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen» 101

Bei der Förderung von lichten Wäldern oder Mittelwäldern muss oft aufgelichtet d. h. Schnittstelle zur Waldwirtschaft der Holzvorrat der behandelten Wälder gesenkt werden. Auch bei der Schaffung von strukturierten Waldrändern fällt Holz an. Die Förderungsmassnahmen schaffen so Synergien zur Gewinnung von Holz, insbesondere von Energieholz, die vermehrt genutzt werden sollten.

Bei all diesen aktiven Fördermassnahmen entstehen kaum Zielkonflikte mit der Waldbewirtschaftung und Holznutzung im Rahmen des naturnahen Waldbaus.

Für die Aufwertung und Pflege von ökologisch wertvollen Waldlebensräumen braucht es zum Teil auch Walderschliessungen. Unterhalt und Ausbau von Walderschliessungen im Perimeter von Sonderwaldreservaten und Förderflächen müssen so gestaltet werden, dass die Vorrangfunktion und die Zielsetzungen der Lebensraumförderung nicht beeinträchtigt werden zum Beispiel durch Beeinflussung der Lebensraumprozesse (Hydrologie etc.) oder durch zusätzliche Störungen aufgrund der Nutzung der Waldstrassen für Freizeitaktivitäten.

Werden durch den Biber neue, lokal vernässte Waldlebensräume geschaffen, so kann dies für den Waldbesitzer zu Wertverlusten bzw. Ertragseinbussen führen (gefällte Bäume, absterbende Bäume durch Vernässung etc.). Die entstehenden Feuchtwälder haben jedoch einen hohen Wert für die Waldbiodiversität. Wo immer möglich sollten die betroffenen Waldbestände für die Förderung der Waldbiodiversität in Wert gesetzt werden. Dazu ist die Ausscheidung als Waldreservat das geeignetste Instrument (Angst 2010).

In bewaldeten Teilen von Biotopen und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung Schnittstelle zur Förderung von (z. B. Mooren, Auengebieten, Trockenwiesen und -weiden) und in Zusammenhang mit Lebensräumen nach dem Natur- Massnahmen zur Artenförderung kann es zu Überschneidungen mit dem Programm und Heimatschutzgesetz (Art. 18ff Arten, Biotope, Moorlandschaften, Auenrevitalisierung, Vernetzung und ökologischer und Art. 23b ff NHG) Ausgleich kommen. Die Grundsätze zur Schnittstelle zur Lebensraumförderung über das NHG sind im Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich (BAFU 2015a) festgelegt:

> Zwischen den beiden Massnahmen können Synergien bestehen. In diesen Gebieten (Inventar der Auen und Moore sowie der Trockenwiesen- und Weiden von nationaler Bedeutung) können spezielle Massnahmen, z. B. Lebensraumförderungs- oder- Artenförderungsmassnahmen, über das Programm Waldbiodiversität finanziert werden; die Zielsetzungen dieser Massnahmen müssen aber mit den Schutzzielen im Sinne des NHG vereinbar sein. Kantonale Vernetzungs- und Artenförderungskonzepte sind Gegenstand des NHG-Programms. Die Koordination aller Massnahmen, die NHG-Biotope tangieren, muss durch Absprachen zwischen den zuständigen Stellen sichergestellt sein (Wald und Naturschutz). In Zweifelsfällen können Massnahmen je nach Opportunität ganz oder teilweise dem einen oder anderen Programm zugeordnet werden – in Absprache und im Einvernehmen aller betroffenen kantonalen Stellen und des BAFU.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 102

Bei der Förderung der Waldränder und von besonderen Bewirtschaftungsformen wie Schnittstelle zur Landwirtschaft den Wytweiden und Selven ist eine enge Zusammenarbeit auf nationaler und kantonaler Ebene mit der Landwirtschaft notwendig. Entsprechende Handlungsziele sind in die Massnahmen eingeflossen.

Die Grundsätze zur Schnittstelle Schutzwald – Waldbiodiversität sind im Handbuch Schnittstelle zum Schutzwald Programmvereinbarungen im Umweltbereich (BAFU 2015a) festgelegt:

> Im Schutzwaldperimeter gemäss Ziffer 1 hat die Schutzfunktion Vorrang. Eine Überlagerung mit einem Waldreservat ist in folgenden Fällen möglich: – Mit einem Sonderwaldreservat, sofern die zur nachhaltigen Aufrechterhaltung der Schutzfunktion nötigen Eingriffe nicht im Widerspruch zur Zielsetzung des Sonderwaldreservates stehen. – … > Spezielle Massnahmen, welche mit erhöhten Kosten verbunden sind und klar abgegrenzt werden können (z. B. Lichtungen für Ziegenmelker, Waldrandpflege und Freihaltung von Waldwiesen – sofern nicht Bestandteil eines Wald-Wild-Konzeptes), werden über das Teilprodukt Biodiversität im Wald unterstützt.

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 103

«Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Abb. 30 > Frauenschuh (Cypripedium calceolus) im Sonderwaldreservat Rossberg, Arth, Kanton Schwyz

Foto T. Hertach

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 104

M4.1 Bedeutung 105 M4.2 Massnahme « Fördern von National Prioritären Lebensräumen (NPL)» 105 M4.2.1 Beschreibung der Massnahme 105 M4.2.2 Potential- und Defizitanalyse 107 M4.2.3 Nationale Handlungsziele «Fördern von National Prioritären Lebensräumen (NPL)» 109 M4.2.4 Regionaler Handlungsbedarf «Fördern von National prioritären Lebensräumen (NPL)» 109 M4.3 Massnahme «Waldzielarten und ökologisch wertvolle Gehölzarten spezifisch fördern» 113 M4.3.1 Beschreibung der Massnahme 114 M4.3.2 Potential- und Defizitanalyse 115 M4.3.3 Nationale Handlungsziele « Waldzielarten und ökologisch wertvollen Gehölzarten spezifisch fördern» 117 M4.3.4 Regionaler Handlungsbedarf «Waldzielarten und ökologisch wertvollen Gehölzarten spezifisch fördern» 118 M4.4 Erfolgskontrolle zum Massnahmenbereich «Förderung NPA und NPL» 133 M4.5 Umsetzungsinstrumente und -empfehlungen zum Massnahmenbereich «Förderung NPA und NPL» 134 M4.6 Schnittstellen des Massnahmenbereichs «Förderung NPA und NPL» 136

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 105

M4.1 Bedeutung

National Prioritäre Lebensräume (NPL; im Wald gleichzusetzen mit den Waldgesell- Definition NPL und NPA schaften) und National Prioritäre Arten (NPA; von allen in der Schweiz vorkommenden Organismengruppen), sind definiert als Lebensräume und Arten, die in der Schweiz gefährdet sind (beurteilt anhand der Roten Listen) und/oder für deren Erhalt die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt. Die Priorisierung erfolgt aus dem kombinierten Blickwinkel der Verbreitung und Gefährdung in der Schweiz sowie der europäischen Verantwortung.

Die Gefährdung von NPA und NPL kann darin bestehen, dass ihr Bestand und ihre Verbreitung sehr klein bzw. kleinflächig sind oder durch Lebensraumzerstörung ständig abnahmen, so dass deren Vorkommen langfristig infrage gestellt sind. Eine besondere internationale Verantwortung ist dann gegeben, wenn die Hauptvorkommen dieser Arten oder Waldgesellschaften in der Schweiz liegen. Verschwinden diese Arten oder Waldlebensräume in der Schweiz, ist ihr Fortbestand auch in Europa in Frage gestellt. Die internationale/nationale Bewertung der Schutzwürdigkeit von bestimmten Waldarten und Waldlebensräumen kann also durchaus von der regional/kantonalen Sicht divergieren.

Zurzeit sind in der Schweiz gut 3606 National prioritäre Arten (BAFU 2011) definiert worden. Für den Wald als wichtigen Lebensraum mit rund 31 % der Landesfläche sind

1582 Waldarten als NPA und 76 (von 121) Waldgesellschaften als NPL definiert

(siehe Anhang 2). Diese Arten und Lebensräume gilt es vordringlich zu schützen und zu fördern.

Die Listen der NPA und der NPL unterstützen die Festlegung von Massnahmen mit einem klaren Fokus auf Arten und Lebensräume. Anhand von Standortskarten, forstlichen und naturkundlichen Inventaren, Expertenwissen sowie der Bereitschaft der Waldbesitzer werden die Massnahmen und die geeigneten Umsetzungsinstrumente (Waldreservat, naturnaher Waldbau, spezifische Artenförderung) bestimmt. Die vorliegenden Listen sind zudem eine wichtige Grundlage für die Erfolgskontrolle der Massnahmen, bzw. für die Überprüfung der Zielerreichung.

M4.2 Massnahme «Fördern von National Prioritären Lebensräumen (NPL)»

M4.2.1 Beschreibung der Massnahme

Die kleine Schweiz weist erstaunlich viele Waldtypen auf – die Vegetationskunde unterscheidet 121 natürliche Waldgesellschaften (Assoziationen) mit zahlreichen Untereinheiten und Standortsvarianten. Die Ursache dafür ist die Vielfalt an Waldstandorten, bedingt durch die reiche geologische, klimatische und vor allem topographische Gliederung des Landes.

Der Einfluss des Menschen hat vor allem seit dem Frühmittelalter eine starke Dezimierung des Waldkleides bewirkt (von ursprünglich 72 % Waldanteil zu heute 31 %), von der die Waldgesellschaften unterschiedlich betroffen wurden. Die höchsten Einbussen

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 106

mit schätzungsweise 95 % ihres ursprünglichen Bestandes haben die Feuchtwälder erlitten. Gerade aber die Auenwälder der Fluss- und Seeufer gehören zu den artenreichsten Waldtypen. Bei den meisten anderen Waldgesellschaften ist nicht der Flächenverlust an sich das Hauptproblem, sondern die Degradierung des Ökosystems durch schädliche Einwirkungen von aussen (z. B. Stickstoff), die mangelnde Vernetzung, die Einbringung von nicht standortsheimischen Baumarten in hohen Anteilen an der Baumartenmischung (z. B. Fichte auf Laubholzstandorten), die Entmischung der Baumartenvielfalt im Bergwald (z. B. durch Wildverbiss des Tannenjungwuchses) oder der Mangel an Licht.

National prioritäre Lebensräume – für den Wald sind dies die Waldgesellschaften – sollen so erhalten oder gefördert werden, dass ihre natürlichen Strukturen, Artenzusammensetzungen und Prozesse erhalten bleiben, zumindest auf ausreichend grossen, das ganze Standortsspektrum repräsentierenden Flächen. Dies geschieht einerseits durch den naturnahen Waldbau, andererseits braucht es gerade für den Prozessschutz auch eine angemessene Repräsentanz dieser Lebensräume in den Waldreservaten. Ob ein Natur- oder ein Sonderwaldreservat das geeignetere Instrument zur längerfristigen Erhaltung der NPL ist, hängt von der jeweiligen Waldgesellschaft ab, bzw. ob es für die Erhaltung eine gewisse aktive Pflege braucht oder nicht.

Abb. 31 > Totholzreicher Hirschzungen-Ahornwald, Hauensteinmatt Jura, Kanton Solothurn

Foto M. Bolliger / BAFU

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 107

M4.2.2 Potential- und Defizitanalyse

Für jede der 121 Waldgesellschaften in der Schweiz wurde der Prioritätsgrad definiert. Priorisierung der Diese Expertenanalyse (siehe Anhang 2: Liste der National Prioritären Waldgesell- Waldgesellschaften schaften der Schweiz, Steiger 2014a) ergibt folgendes Bild: Von den insgesamt 121 Waldgesellschaften haben 50 die hohen Prioritätsgrade 1–3; sie nehmen jedoch lediglich 3,4 % der Waldfläche ein. Dies bedeutet eine hohe Priorisierung der stark gefährdeten Waldgesellschaften, wie die oben zitierten Auenwälder, und andererseits der von Natur aus seltenen Waldgesellschaften mit kleinem Areal, wie diverse Föhren-, Bergföhren- und Eichenwälder.

Bei der Planung von Waldreservaten sollen in Zukunft vermehrt die Vorkommen dieser NPL berücksichtigt werden. Aus dieser Rangierung darf aber keinesfalls der Schluss abgeleitet werden, dass nur noch diese hochgradig gefährdeten und seltenen 50 Gesellschaften (Prioritätsgrade 1–3) berücksichtigt werden sollen. Vielmehr geht es auch darum, die natürlicherweise landschaftsprägenden Waldformationen, die nicht gefährdet sind, aber für die die Schweiz in Europa eine grössere Verantwortung trägt (oftmals Prioritätsstufe 4), auf grösseren Flächen im Sinne des Prozessschutzes in Naturwaldreservaten zu schützen (siehe Massnahmenbereich 1).

Übersicht der Prioritätsstufen der Waldgesellschaften Hinweis: Die Flächenangaben der Waldgesellschaften beruhen auf Standortskartierungen sowie einer Schätzung anhand von Expertenwissen zuhanden des BAFU, da für bedeutende Flächenanteile des Schweizer Waldes noch keine Waldstandortskartierungen mit exakten Flächenangaben vorliegen.

Tab. 19 > Verteilung der Prioritätsstufen aller Waldgesellschaften

Prioritätsgrad Anzahl Waldgesellschaften Flächenanteil an der Waldgesellschaften in % Gesamtwaldfläche in % (grobe Schätzung Steiger 2010) Priorität 0 (keine) 32 32,3 86,3 Priorität 4 20 16,5 11,3 Priorität 3 13 10,7 0,7 Priorität 2 23 19,0 1,3 Priorität 1 26 21,5 0,4 114 100 100 BAFU 2012

Für die Definition der Prioritätsgrade siehe Legende in Anhang 2.

Bezogen auf die Zahl der Waldgesellschaften haben sechzig Prozent der Waldgesellschaften keinen oder einen niedrigen Prioritätsgrad. Bezüglich der betroffenen Waldflächen weisen 85 % der Waldfläche keine Prioritätsstufe und lediglich 3,4 % eine hohe Prioritätsstufe (Prioritätsstufe 1–3) auf.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 108

Die bedeutendsten geschätzten Flächenanteile von Waldgesellschaften mit einer Priori- Flächenanteile der NPL tätsstufe weisen sechs montan-subalpine Nadelwaldgesellschaften (alle Prioritätsstufe 4) sowie der Montane Grauerlenauenwald (Prioritätsstufe 3) auf (siehe Tab. 20). Bei 44 priorisierten Waldgesellschaften ist die Gesamtfläche jeweils kleiner als 10 km².

Tab. 20 > National prioritäre Waldgesellschaften mit den bedeutendsten Flächenanteilen in der Schweiz

Name deutsch Name wissenschaftlich Nr. in Liste km²

Typischer Lärchen-Arvenwald Larici-Pinetum cembrae 59 400 Buntreitgras-Fichtenwald Calamagrostio variae-Abieti-Piceetum 60* 140 Insubrischer Lärchenwald Junipero-Laricetum 59** 140 Perlgras-Fichtenwald Melico-Piceetum 54 100 Erika-Bergföhrenwald Erico-Pinetum montanae 67 75 Hauhechel-Föhrenwald Ononido-Pinetum 65* 65 Montaner Grauerlenwald Calamagrostio-Alnetum incanae 32 60

Tab. 21 > Verteilung der Waldformationen in den drei hohen Prioritätsstufen Beurteilung der Waldformationen

Priorität 1 Priorität 2 Priorität 3 Waldformationen Anzahl Waldgesellschaften 3 4 2 Ahornwälder 10 3 3 3 Auen- und Nasswälder 14

2 Buchenwälder 22

5 6 1 Eichen-(Hainbuchen)wälder 17 9 7 1 Föhrenwälder 20 2 1 Lärchen-Arvenwälder 7 2 1 Lindenwälder 3 2 1 Tannen-Buchenwälder 8 1 3 Tannen-Fichtenwälder 20 26 23 13 Total 121 BAFU 2015 (aktual. 2017)

Bei den Waldgesellschaften mit den hohen Prioritätsstufen 1–3 sind die Föhrenwälder (Abb. 32) am häufigsten vertreten, gefolgt von den Eichenwäldern, den Auen- und Nasswäldern sowie den Ahornwäldern (Tab. 21). Als Spezialfall sind die Auen- und Bruchwälder zu nennen, die trotz hoher Gefährdung in der Schweiz nicht immer auch eine hohe Nationale Priorität haben, da sie im europäischen Umland noch um ein vielfach grösseres Areal als die Fläche in der Schweiz aufweisen.

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 109

Abb. 32 > Torfmoos-Bergföhrenwald im Herbst bei Sörenberg, Kanton Luzern

Foto M. Bolliger / BAFU

M4.2.3 Nationale Handlungsziele «Fördern von National Prioritären Lebensräumen (NPL)»

Nationale Handlungsziele bis 2030 > 100 % der Fläche der National Prioritären Lebensräume kommen in naturnaher Nationale Handlungsziele Ausprägung vor oder werden in diese Richtung gelenkt. > 50 % der Gesamtfläche der National Prioritären Lebensräume mit Priorität 1 und 2 sind soweit sinnvoll im Waldreservatsnetz vertreten, 20 % der Fläche für NPL mit Priorität 3 und 10 % der Fläche für NPL mit Priorität 4. So kann die natürliche Waldentwicklung dieser NPL (in Naturwaldreservaten) oder die Umsetzung gezielter Fördermassnahmen (in Sonderwaldreservaten, z. B. für lichte Wälder) längerfristig gewährleistet werden. > Ein schweizweites kartographisches Inventar der Waldgesellschaften (Standortskartierung) ist erstellt, mit 1. Priorität in den Waldreservaten.

M4.2.4 Regionaler Handlungsbedarf «Fördern von National prioritären Lebensräumen (NPL)»

In der nachfolgenden Tabelle ist der regionale Handlungsbedarf für die NPL dargestellt. Dieser wurde gutachterlich bestimmt. In dieser Beurteilung berücksichtigt sind der Priorisierungsgrad der Waldgesellschaften (P) und die Repräsentanz der Waldgesellschaft im aktuellen Waldreservatsnetz (R-CH). Zum Beispiel ist der Handlungsbedarf für eine Wirtschaftsregion hoch für eine Waldgesellschaft mit Prioritätsgrad 1 und ungenügender Repräsentanz im Waldreservatsnetz.

In Tabelle 22 sind die NPL nach Wirtschaftsregionen mit ihrem Handlungsbedarf aufgelistet.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 110

Tab. 22 > Liste der National Prioritären Waldgesellschaften und deren Handlungsbedarf pro Wirtschaftsregion

Waldtyp (nach pflanzensoziologischem P RL V-CH R-CH Ju-W Ju-E Mi-W Mi-M Mi-O VA-W VA-M VA-O A-NW A-M A-NO A-SW A-SO A-S Verband [V] bzw. Unterverband [UV])

V Buchenwälder (Fagion) UV Hainsimsen-Buchenwälder Weissmoos-Buchenwald 02 3 EN 0 B       UV Atlantische Buchenwälder Stechpalmen-Buchenwald 03* 4 VU 0 BB  Alpenrosen-Buchenwald 03** 4 VU 0 BB  UV Alpenheckenkirschen-Buchenwälder Südalpiner Zahnwurz-Buchenwald 12* 4 VU 0 C  Alpendost-Buchenwald 13* 3 VU 1 B           UV Orchideen-Buchenwälder Blaugras-Buchenwald 16 4 NT 2 A         UV Buchen-Tannenwälder Goldregen-Tannen-Buchenwald 19* 1 EN 2 C  Knotenfuss-Buchenwald 20* 1 EN 2 B  Ahorn-Buchenwald 21 4 NT 2 A     Grünerlen-Vogelbeerenwald 21* 3 EN 0 A  Goldregen-Ahornwald 21** 1 CR 1 C 

V Bergahorn-Mischwälder (Lunario-Acerion) Hirschzungen-Ahornwald 22 4 NT 2 A       Blaustern-Eschenwald 22* 1 CR 1 C   Geissbart-Ahornwald 22** 3 VU 1 B   Lerchensporn-Ahornwald 22** 2 EN 1 A         Mehlbeer-Ahornwald 23 2 VU 2 A  Haselnuss-Mehlbeerwald 23* 2 VU 2 C  Ulmen-Ahornwald 24* 3 EN 0 A   Turinermeister-Ahornwald 24 2 VU 2 B      Leberblümchen-Ahornwald 24** 1 EN 2 BB 

V Lindenwälder (Tilion) Turinermeister-Winterlindenwald 25 1 VU 3 B       Ahorn-Sommerlindenwald 25* 1 EN 2 A   Schneehainsimsen-Winterlindenwald 25** 2 VU 2 B  

V Eschenwälder (Fraxinion) Ahorn-Grauerlenwald 27* 2 EN 1 B  Königsfarn-Schwarzerlen-Eschenquellwald 2 CR 0 C  27** Ulmen-Eschenhartholzauenwald 28 4 VU 0 A           Traubenkirschen-Eschenmischwald 30 4 VU 0 B      

V Grauerlenwälder (Alnion incanae) Mittelland-Grauerlenwald 31 1 EN 2 B    Montaner Grauerlenwald 32 2 VU 2 B      

V Eichen-Hagebuchenwälder (Carpinion) Kastanienreich. Geissbart-Eschenmischwald 4 NT 1 BB 

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 111

Waldtyp (nach pflanzensoziologischem P RL V-CH R-CH Ju-W Ju-E Mi-W Mi-M Mi-O VA-W VA-M VA-O A-NW A-M A-NO A-SW A-SO A-S Verband [V] bzw. Unterverband [UV])

Kastanienreicher Kreuzlabkraut- 4 NT 1 BB  Eichenmischwald 34 Sternmieren-Stieleicheinwald 35* 3 EN 0 A    Blaustern-Hagebuchenmischwald 35** 2 CR 0 B  Hagenbuchen-Hopfenbuchenwald 36 4 NT 1 BB 

V Submediterrane Flaumeichenwäder (Quercion pubescenti-petraeae) Nesselglockenblumen-Flaumeichenwald 38 1 EN 2 B    Seifenkraut-Flaumeichenwald 38 2 VU 2 BB  Insubrischer Silikatflaumeichenwald 38* 1 CR 1 C  Insubrischer Kalkflaumeichenwald 38* 1 CR 1 Strauchkronwicken-Flaumeichenwald 39 2 VU 2 A  Alpenkreuzdorn-Flaumeichenwald 39* 2 VU 2 A   Edelgamander-Traubeneichenwald 40 1 VU 4 B    Platterbsen-Traubeneichenwald 41 1 EN 2 B    Hainsimsen-Traubeneichenwald 41* 2 CR 0 BB   

V Mannaeschen-Hopfenbuchenwald (Orno-Ostryon) Mannaeschen-Hopfenbuchenwald 37 2 VU 2 C

V Tiefland-Weidenauenwälder (Salicion albae) Silberweidenauenwald 43 3 EN 0 A           

V Alpen-Weidenauenwälder (Salicion eleagni) Subalpiner Lorbeerweidenauenwald 32* 1 CR 3 C    Insubrischer S-Pappelauenwald 43* 1 CR 1 C 

V Erlenbruchwälder (Alnion glutinosae) Seggen-Schwarzerlenbruchwald 44 3 EN 0 A      

V Moorbirkenbruchwälder (Betulion pubescenti) Föhren-Birkenbruchwald 45 3 EN 0 A   

V Tannen-Fichten und Fichtenwälder (Vaccinio-Piceion) UV Tannen-Fichtenwälder (Abieti-Piceenion) Alpenrosen-Tannenwald 47* 3 EN 0 A   Silikatblockschutt-Fichtenwald 48* 3 EN 0 B      Buntreitgras-Fichtenwald 60* 4 LC 3 A UV Fichtenwälder (Vaccinio-Piceenion) Zwergbuchs-Fichtenwald 53 2 VU 2 A        Perlgras-Fichtenwald 54 4 NT 2 B   Torfmoos-Fichtenwald 56 3 VU 1 A 

V Subalpine Lärchen-Arvenwälder (Larici-Pinion cembrae) Typischer Lärchen-Arvenwald 59 4 LC 3 B    Hochstauden-Lärchenwald 59 4 LC 3 B    Alpenrosen-Lärchenwald 59 4 LC 3 B   Blaugras-Lärchenwald 59 1 CR 1 C   Steinmispel-Arvenwald 59* 2 VU 2 BB   Insubrischer Lärchenwald 59** 4 LC 3 A Nordalpen-Arvenwald 72 1 EN 3 A     

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 112

Waldtyp (nach pflanzensoziologischem P RL V-CH R-CH Ju-W Ju-E Mi-W Mi-M Mi-O VA-W VA-M VA-O A-NW A-M A-NO A-SW A-SO A-S Verband [V] bzw. Unterverband [UV])

V Bodensaure Bergföhrenwälder (Vaccinio-Pinion mugo) Alpenrosen Bergföhrenwald 70 2 VU 2 A    Bärlapp-Bergföhrenwald 70* 1 CR 3 A 

V Hochmoor-Bergföhrenwälder (Ledo-Pinion) Torfmoos-Bergföhrenwald 71 2 VU 2 A        

V Moos-Föhrenwälder (Dicrano-Pinion) Besenheide-Föhrenwald 68 2 VU 2 BB     Drahtschmielen-Föhrenwald 68* 1 EN 3 B    Preiselbeer-Föhrenwald 68** 3 EN 0 B  

V Erika-Föhrenwälder (Erico-Pinion) Erika-Föhrenwald 65 4 NT 2 B     Kronwicken-Föhrenwald 65 1 EN 3 A   Erika-Fichtenwald 53* 2 VU 2 B   Eschen-Föhrenwald 65 2 EN 1 A   

V Pfeifengras-Föhrenwälder (Molinio-Pinion) Pfeifengras-Föhrenwald 61 1 EN 2 A        Orchideen-Föhrenwald 62 2 VU 2 A      Knollendistel-Bergföhrenwald 63 1 CR 3 A  

V NE-Europäisch subkontinentale Föhrenwälder (Cytiso-Pinion) Geissklee-Föhrenwald 64 1 CR 3 A Wintergrün- und Liguster-Föhrenwald 66 1 CR 2 C   

V Kalkreiche Bergföhrenwälder (Erico-Pinion mugo) Erika-Bergföhrenwald 67 4 LC 3 A      Erdseggen-Engadinerföhrenwald 67* 1 EN 4 BB Steinrosen-Bergföhrenwald 69 2 VU 2 A     

V Zentralalpine Föhren-Steppenwälder (Ononido-Pinion) Hauhechel-Föhrenwald 65* 4 LC 3 BB   Zahntrost-Föhrenwald 65* 1 EN 4 BB 

Handlungsbedarf  hoch (Waldgesellschaft sehr mangelhaft oder noch gar nicht in Reservaten vertreten)  mittel (teilweise vertreten in Waldreservaten, aber Handlungsziel bei weitem noch nicht erreicht)  gering (relativ gut vertreten – aber aufgrund der hohen ökologischen Bedeutung Erhöhung des Flächenanteils in den Reservaten wünschenswert; naturnahe Bewirts chaftung auch ausserhalb der Waldreservate zu gewährleisten) Kein besonderer Handlungsbedarf Waldgesellschaft fehlt ganz oder weitgehend in dieser Region Prioritätsgrad (P): 1 (sehr hoch) bis 4 (geringe Priorität) Als national prioritär gelten alle Gesellschaften mit den P-Graden 1–4. Der Prioritätsgrad ist die Summe aus dem Rote-Liste-Status (RL), sowie aus der Verantwortung der Schweiz für die betreffende Gesellschaft (V-CH). Status in der Roten Liste (RL) / Gefährdungskategorien: CR (critical endangered / Waldgesellschaft vom Verschwinden bedroht), EN (endangered / Waldgesellschaft stark bedroht), VU (vulnerable/ Waldgesellschaft bedroht). Weniger bis gar nicht gefährdet sind Waldgesellschaften der beiden Kategorien: NT (near threatened / potentiell gefährdet) und LC (least concern / nicht gefährdet). Internationale Verantwortung der Schweiz (V-CH) für die betreffende Gesellschaft: 4 (sehr hoch), 3 (hoch), 2 (mittel), 1 (gering), 0 (keine) Repräsentanz im Waldreservatsnetz der Schweiz (R-CH): AA (sehr gut vertreten), A (gut vertreten), B (teilweise vertreten, aber Handlungsziel noch nicht erreicht), BB (schlecht ver treten), C (fehlend, in keinem Reservat vorkommend).

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 113

M4.3 Massnahme «Waldzielarten und ökologisch wertvolle Gehölzarten spezifisch fördern»

Abb. 33 > Wildbirne (Pyrus pyraster) in Vernay, Kanton Freiburg

Foto A. Rudow / ETHZ

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 114

M4.3.1 Beschreibung der Massnahme

Als Waldarten werden Arten bezeichnet, die vorwiegend im Wald vorkommen, sich Definition Waldarten und regelmässig im Wald aufhalten oder in mindestens einem Entwicklungsstadium vom Waldzielarten Wald abhängig sind.

Waldarten können in der Regel über allgemeine Lebensraumverbesserungsmassnahmen (Massnahmenbereiche 1–3) gefördert werden. Es gibt jedoch National Prioritäre Arten, die auf spezifische Artenfördermassnahmen angewiesen sind. Diese Arten werden als Waldzielarten bezeichnet. Ein Beispiel dafür ist der Mittelspecht, eine NPA die bevorzugt in Eichenwäldern vorkommt und deshalb von der Eichenförderung profitiert. Damit er überleben kann, müssen in einem Wald genügend alte und dicke Eichen vorhanden sein, welche ihm als Nahrungs- und Brutbäume dienen.

In Bezug auf die Gefährdung der Arten ist der Anteil gefährdeter Arten gemäss Roter Gefährdungslage Listen in folgenden Artengruppen besonders gross: In der ökologischen Gruppe der licht- und wärmeliebenden Arten (z. B. Orchideen und Tagfalter, Reptilien), in der Gruppe der auf Alt- und Totholz, und dort vor allem auf die fortgeschrittenen Abbaustadien angewiesenen Arten (Flechten, sehr viele Holzpilze, viele Käferarten, vor allem Bockkäfer, alle Amphibien), sowie in der Gruppe der Mykorrhizapilze (Cordillot et al. 2011).

Als wichtigste Faktoren, die zu einer Gefährdung beitragen, nennen Experten die Folgenden:

Tab. 23 > Übersicht über die Defizite im Wald für die National Prioritären Arten nach Organismengruppen 2 = Existenzielle Bedrohung für National Prioritäre Arten, 1 = negative Auswirkung auf die Bestände National Prioritärer Arten, 0 = nicht relevant, – nicht beurteilt.

Faktor Krypto- Gefäss- Wirbel- Fische Amphibien Vögel Säugegamen pflanzen lose Reptilien tiere Fehlende strukturelle Vielfalt 2 2 – 1 2 2 Zu kurze Umtriebszeiten 2 0 2 – 0 1 1 Zu wenig alte Bäume (über 120 Jahre) 2 0 2 – 0 1 1 Fehlende Altholzbestände 2 0 2 – 1 1 1 Zu wenig stehendes Totholz 2 0 2 – 0 1 1 Zu wenig liegendes Totholz 2 0 2 – 2 1 1 Fehlende lichte Wälder und Pionierstandorte ? 2 2 – 2 2 1 Zu wenig Weichhölzer 2 1 2 – 0 2 2 Monotone Waldränder 1 2 2 – 2 1 1 Fehlende Feuchtstellen und Kleinstgewässer ? 1 ? 0 2 1 ? Fehlende störungsarme Bereiche – – – – 1 2 2 Konzept Artenförderung Schweiz, Projektbericht BAFU 2012

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 115

Viele Waldarten sind eigentlich Ökotonarten, die im Übergangsbereich Wald-Offenland leben. Einige wurden infolge der intensivierten Landwirtschaft in den Wald zurückgedrängt oder finden dort einen Ersatzlebensraum, für andere Arten finden sich wichtige Quellpopulationen heute eher im Offenland (z. B. in Parks) als im Wald. Die langfristige Erhaltung dieser Arten hängt somit nicht nur von den waldspezifischen Massnahmen, sondern auch von Massnahmen ausserhalb des Waldes ab.

Bei der Förderung bestimmter Baumarten sind drei Gruppen von Arten zu unterschei- Seltene und ökologisch wertvolle den. Einerseits die Hauptbaumarten, die am Aufbau vieler Waldtypen mit wesentlichen Gehölzarten Anteilen beteiligt sind wie Fichte, Tanne und Buche. Zum zweiten ebenfalls weitverbreitete Nebenbestandes-Baumarten wie Bergahorn, Ulme, Eichen, Linden und die Eibe. Und drittens konkurrenzschwache und deshalb von Natur aus nur spärlich vorkommende seltene, auf bestimmte Standorte beschränkte Baumarten wie der Speierling, die Elsbeere, die Flatterulme oder die autochthone Schwarzpappel. Bei Nebenbaumarten mit stark gehemmter Naturverjüngung und vor allem bei den seltenen, aber ökologisch wertvollen Baumarten sind spezielle Förderungsmassnahmen nötig, z. B. das Freistellen von Alt- und Samenbäumen, Jungwaldpflege, Pflanzungen oder ein Wildschutz der Jungbäume. Die Anreicherung der Baumartenzusammensetzung mit seltenen Baumarten an bestimmten Standorten, z. B. an Waldrändern und im lichten Wald, erhöht die ökologische Vielfalt des Waldökosystems. Einige Gehölzarten, z. B. die Salweide und die Zitterpappel, sind Nahrungspflanzen von National Prioritären Arten unter den Tagfaltern und sollen deshalb gezielt gefördert werden. Von besonderer Bedeutung sind die Eichen, die nicht nur zu den ökologisch vielfältigsten Gehölzen gehören (über 300 pflanzenfressende Insektenarten leben von der Eiche – darunter 103 ganz an die Eiche gebundene Käferarten, sowie verschiedene andere Tiere wie die Spechte, allen voran der Mittelspecht), sondern die auch ein erhaltenswertes Kulturerbe einer früher während Jahrhunderten weitverbreiteten Nutzungsform des Waldes darstellen (Mittelwald, Hutewald). Auch das hohe Alter der Eichen ist aus Biodiversitätssicht von Bedeutung – Eichen können weit über 400 Jahre alt werden und garantieren damit den langen Fortbestand eines Biotopes.

M4.3.2 Potential- und Defizitanalyse

Von den 1582 National Prioritären Waldarten sind 307 Waldzielarten definiert (siehe Waldzielarten Anhang 2), für die die allgemeine Lebensraumförderung nicht genügt. Für diese Arten braucht es spezifische, gezielte Fördermassnahmen. Der Anteil der Waldzielarten ist je nach Organismengruppe sehr verschieden, wie nachfolgende Tabelle zeigt.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 116

Tab. 24 > Anzahl National Prioritäre Waldarten (NPA) und Waldzielarten (NPA mit Massnahmenbedarf 2) pro Organismengruppe

Artengruppe NPA Waldzielart

Grosspilze 735 27 Flechten, ohne Gesteinsflechten 266 134 Gefässpflanzen 136 44 Käfer 125 34 Moose 122 11 Schmetterling 66 11 Vögel 46 14 Schnecken 32 3 Fledermäuse 22 12 Reptilien 11 5 Amphibien 9 7 Säugetiere, ohne Fledermäuse 7 3 Heuschrecken 4 1 Libellen 1 1 1 582 307

Von diesen 307 Waldzielarten sind knapp die Hälfte auf Alt- und Totholz angewiesen, etwa ein Fünftel auf lichte Wälder, 40 Arten auf strukturierte Waldränder und je knapp

20 Arten auf Eichenwälder und feuchte Waldstandorte (siehe Anhang 2 und Liste der

National Prioritären Waldarten / Waldzielarten auf der BAFU-Homepage). Innerhalb dieser Lebensräume müssen für die Waldzielarten spezifische Fördermassnahmen getroffen werden.

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 117

Tab. 25 > Seltene und ökologisch wertvolle Baumarten pro Wirtschaftsregion Seltene und ökologisch wertvolle Baumarten Region Hohes Potenzial, bzw. Kerngebiet von seltenen / ökologisch wertvollen Baumarten mit hohem Handlungsbedarf Jura West Speierling, Elsbeere, Wildapfel, Wildbirne, Eichen (Wirtschaftswald), Eibe Jura Ost Speierling, Elsbeere, Wildapfel, Wildbirne, Schwarzpappel, Weisspappel, Bruchweide, Flatterulme, Feldulme, Eichen (Wirtschaftswald), Eibe Mittelland West Schwarzpappel, Weisspappel, Bruchweide, Flatterulme, Feldulme, Eichen (Wirtschaftswald) Mittelland Mitte Schwarzpappel, Weisspappel, Bruchweide, Flatterulme, Feldulme, Eichen (Wirtschaftswald) Mittelland Ost Elsbeere, Wildbirne, Weisspappel, Bruchweide, Flatterulme, Feldulme, Eichen (Wirtschaftswald) Voralpen West Wildapfel, Wildbirne, Eibe Voralpen Mitte Eibe Voralpen Ost Wildapfel, Wildbirne, Eibe Alpen Nordwest Alpen Mitte Eibe Alpen Nordost Eibe Alpen Südwest Alpen Südost Eichen (Wirtschaftswald), Eibe, Arve, Wildapfel, Wildbirne, Schwarzpappel Alpensüdseite Wildapfel, Wildbirne, Weisspappel, Bruchweide, Feldulme, Blumenesche, Zerreiche Einzelheiten siehe Fachordner ETHZ/BAFU: «Baumartenvielfalt und genetische Ressourcen», 2006

M4.3.3 Nationale Handlungsziele «Waldzielarten und ökologisch wertvollen Gehölzarten spezifisch fördern»

Nationale Handlungsziele bis 2030 > Waldzielarten sind gefördert. Ein besonderes Augenmerk muss dabei der Vernetzung der Kerngebiete und der Förderflächen geschenkt werden. – Spezifische Förderung von min. 10 Waldzielarten pro Wirtschaftsregion mit Nationaler Priorität 1 oder 2. – Spezifische Förderung von Artengruppen, für die eine Wirtschaftsregion eine besondere Verantwortung trägt. Die Auswahl der einzelnen zu fördernden Zielarten innerhalb dieser Artengruppen ist Sache der Kantone. Bsp.: Amphibien oder Reptilien im Mittelland, Raufusshühner in den Voralpen und Alpen, xylobionte Käfer in den Alpen. – Planung der spezifischen Artenförderung in der 3. NFA-Periode 2016–19 pro Wirtschaftsregion. Diese Arbeit wird vom BAFU organisiert und in enger Zusammenarbeit mit den für die Artenförderung relevanten kantonalen Fachstellen und den Artenspezialisten durchgeführt. Ziel dieser Planung ist die Definition der zu fördernden Arten gemäss Vorgaben der vorherigen Punkte sowie die konkrete Massnahmenplanung (inkl. Wirkungskontrolle). Kantonale Artenförderkonzepte sind soweit möglich zu integrieren, ebenso die Bedeutung der Bundesschutzgebiete und weitere Sektoren wie die Landwirtschaft. – Interkantonale Projekte werden initiiert und gefördert. > Die seltenen und ökologisch wertvollen Gehölzarten sind innerhalb der jeweiligen natürlichen ökologischen Nische / in den Kerngebieten jeder Wirtschaftsregion gefördert.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 118

M4.3.4 Regionaler Handlungsbedarf «Waldzielarten und ökologisch wertvollen Gehölzarten spezifisch fördern»

Für die Förderung der Waldzielarten wurde der Handlungsbedarf anhand der Anzahl vorkommender Waldzielarten und deren Prioritätsgrad sowie anhand von Expertenwissen der Artenspezialisten ausgewiesen. Die nachfolgenden Listen pro Wirtschaftsregion (Tabellen 26–39) weisen diesen Handlungsbedarf qualitativ aus. Basierend auf dem regionalen Handlungsbedarf können bei der Förderung von Waldzielarten keine regionalen Umsetzungsschwerpunkte definiert werden. Die Anzahl zu fördernder Waldzielarten, insbesondere auch der Arten mit Priorität 1 und 2, und somit der Handlungsbedarf ist in allen Regionen hoch (siehe Abb. 34).

Für die Förderung der ökologisch wertvollen Gehölzarten dient Tabelle 25 als Grundlage für die qualitative Beurteilung des Handlungsbedarfs. Insbesondere im Jura, im Mittelland und auf der Alpensüdseite ist das Potential und somit auch der regionale Handlungsbedarf hoch.

Abb. 34 > Anzahl Waldzielarten pro Wirtschaftsregion, aufgeteilt nach Prioritätsgrad 1–4

140 30 42 32 36 37 120 43 31 34 30 100 64 23 49 61 80 68 52 45 54 54 55 43 60 21 40 37 29 26 24 28 30 41 40 21 27 23 15 17 21 21 17 14 8 20 32 26 23 25 22 21 27 24 29 20 22 29 25

1 sehr hoch 2 hoch 3 mittel 4 mässig

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 119

Tab. 26 > Wirtschaftsregion 1 Jura West Allgemeines zu den Waldzielarten: 157 von 307 Waldzielarten – d. h. etwas mehr als die Hälfte aller Waldzielarten – kommen in der Wirtschaftsregion «Jura West» vor. 47 Waldzielarten weisen eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 11 Waldzielarten, davon 8 hoch prioritäre Arten. Aktivitäten des CCO (Centre de coordination ouest pour l’étude et la protection des chauves-souris). Vögel 11 hoch prioritäre Waldzielarten. Die Wälder des Jura weisen Auerhuhn-Bestände (Tetrao urogallus) auf. Weiterführung der Auerhuhn-Förderung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans. Von den Massnahmen profitieren auch andere Arten, z. B. Waldschnepfe (Scolopax rusticola) oder Haselhuhn (Bonasa bonasia). Weitere zu fördernde Waldzielarten sind Mittelspecht (Dendrocopos medius) und Grauspecht (Picus canus). Amphibien 4 Waldzielarten: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Fadenmolch (Lissotriton helveticus), Springfrosch (Rana dalmatina), Feuersalamander (Salamandra salamandra), Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus). Reptilien 4 Schlangenarten als Waldzielarten, davon 2 Arten mit Priorität 1 oder 2: Aspisviper (Vipera aspis), Kreuzotter (Vipera berus). Wirbellose Tiere 28 Waldzielarten (16 Schmetterlinge, 11 Käfer, 1 Libellenart) davon 10 mit Priorität 1 oder 2. Einige Käferarten sind besonders auf Alt- oder Totholz angewiesen (Beulenkopfbock, Hirschkäfer, Achtpunktierter Pappelbock, Alpenbock, Grosser Eichenbock, Heldbock). Verschiedene Arten bedürfen einer gezielten Förderung in lichten Wäldern (Tieflagen), Eichenwäldern und Auenwäldern, z. B. Rostbinde (Hipparchia semele), Gelbringfalter (Lopinga achine). Gefässpflanzen 19 Waldzielarten, 5 davon mit hoher Priorität: Rankenlose Wicke (Vicia orobus), Färber- Waldmeister (Asperula tinctoria), Kamm-Wurmfarn (Dryopteris cristata), Zimt-Rose (Rosa majalis), Wilde Rebe (Vitis sylvestris). Förderung von lichten Waldstandorten für den Frauenschuh (Cypripedium calceolus). Moose 4 Waldzielarten, 2 davon mit hoher Priorität: Kleines Filzmützenmoos (Polytrichum nanum), Weisshaubiges Goldhaarmoos (Orthotrichum scanicum). Schutz der bestehenden Fundorte notwendig. Grosspilze 13 Waldzielarten, darunter eine hoch prioritäre Art, der Kleinste Zwergröhrling (Chalciporus pseudorubinus). Flechten 61 Waldzielarten, davon 6 Arten mit Priorität 1 oder 2.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 120

Tab. 27 > Wirtschaftsregion 2 Jura Ost Allgemeines zu den Waldzielarten: 112 von 307 Waldzielarten – d. h. etwas mehr als ein Drittel aller Waldzielarten – kommen in der Wirtschaftsregion «Jura Ost» vor. 38 Waldzielarten weisen eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 9 Waldzielarten, davon 6 hoch prioritäre Arten. Vögel 9 hoch prioritäre Waldzielarten. Eichenwaldförderung für Mittelspecht. Förderung von lichten Waldstandorten für Mittelspecht (Dendrocopos medius), Wiedehopf (Upupa epops) und Wendehals (Jynx torquilla). Erhaltung alter Waldbestände, z. B. für Mittelspecht (Dendrocopos medius) und Dohle (Corvus monedula). Amphibien 4 Waldzielarten: Fadenmolch (Lissotriton helveticus), Springfrosch (Rana dalmatina), Feuersalamander (Salamandra salamandra), Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus). Reptilien 3 Schlangenarten als Waldzielarten: Schlingnatter (Coronella austriaca), Ringelnatter (Natrix natrix), Aspisviper (Vipera aspis). Wirbellose Tiere 30 Waldzielarten (11 Schmetterlinge, 17 Käfer, 1 Libellenart, 1 Landschneckenart) davon 11 mit Priorität 1 oder 2. Einige Käferarten sind besonders auf Alt- oder Totholz angewiesen. (Beulenkopfbock, Hirschkäfer, Achtpunktierter Pappelbock, Alpenbock, Grosser Eichenbock, Heldbock). Verschiedene Arten bedürfen einer gezielten Förderung in lichten Wäldern (Tieflagen), Eichen- und Auenwäldern, z. B. Rostbinde (Hipparchia semele), Gelbringfalter (Lopinga achine) u. a. Gefässpflanzen 15 Waldzielarten, 5 davon mit hoher Priorität (v. a. SH): Hügel-Windröschen (Anemone sylvestris), Färber-Waldmeister (Asperula tinctoria), Kamm-Wurmfarn (Dryopteris cristata), Wilde Rebe (Vitis sylvestris), Erbsen-Wicke (Vicia pisiformis). Grosspilze 11 Waldzielarten, darunter 2 hoch oder sehr hoch prioritäre Arten. Favres Schwärzling (Lyophyllum favrei), Kleinster Zwergröhrling (Chalciporus pseudorubinus). Flechten 30 Waldzielarten, davon 2 Arten mit Priorität 1 oder 2: Hildenbrands Gallertflechte (Leptogium hildenbrandii), Kastanienflechte (Maronea constans). Viele Arten sind auf Alt- oder Totholz angewiesen oder indirekt durch die Eschen Erkrankung bedroht.

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 121

Tab. 28 > Wirtschaftsregion 3 Mittelland West Allgemeines zu den Waldzielarten: 127 von 307 Waldzielarten – d. h. etwas mehr als ein Drittel aller Waldzielarten – kommen in der Wirtschaftsregion «Mittelland West» vor. 42 Waldzielarten weisen eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 10 Waldzielarten, davon 7 hoch prioritäre Arten. Aktivitäten des CCO (Centre de coordination ouest pour l’étude et la protection des chauves-souris). Vögel 11 hoch prioritäre Waldzielarten. Förderung des Mittelspechts (Dendrocopos medius) im Rahmen des nationalen Aktionsplans. Förderung von lichten Standorten im Wald für Mittelspecht (Dendrocopos medius), Grauspecht (Picus canus), Wiedehopf (Upupa epops) und Wendehals (Jynx torquilla). Amphibien 5 Waldzielarten: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Fadenmolch (Lissotriton helveticus), Springfrosch (Rana dalmatina), Feuersalamander (Salamandra salamandra), Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus). Reptilien 4 Schlangenarten als Waldzielarten: Ringelnatter (Natrix natrix), Schlingnatter (Coronella austriaca), Aspisviper (Vipera aspis), Äskulapnatter (Zamenis longissimus). Wirbellose Tiere 43 Waldzielarten (11 Schmetterlinge 21 Käfer, 1 Libellenart) davon 12 mit Priorität 1 oder 2. Verschiedene Arten bedürfen einer gezielten Förderung in lichten Wäldern (Tieflagen), Eichenwäldern bzw. Laubwäldern und Auenwäldern Einige Käferarten sind besonders auf Alt- oder Totholz angewiesen (z. B. auf alte Baumbestände mit Baumhöhlen). Gefässpflanzen 17 Waldzielarten, 2 davon mit hoher Priorität. Aktionspläne/Massnahmen benötigen unter anderem das Muschelblümchen (Isopyrum thalictroides), die Essig-Rose (Rosa gallica), die Zimt-Rose (Rosa majalis) und auch der Frauenschuh (Cypripedium calceolus). Moose 2 Waldzielarten: Weisshaubiges Goldhaarmoos (Orthotrichum scanicum) und Kleines Filzmützenmoos (Polytrichum nanum). Grosspilze 13 Waldzielarten, darunter 2 hoch oder sehr hoch prioritäre Arten: Favres Schwärzling (Lyophyllum favrei), Gelber Schuppenwulstling (Squamanita schreieri). Flechten 31 Waldzielarten, davon 3 Arten mit hoher Priorität: Duftende Leimflechte (Collema fragrans), Hildenbrands Gallertflechte (Leptogium hildenbrandii), Netz-Schüsselflechte (Parmelia reticulata).

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 122

Tab. 29 > Wirtschaftsregion 4 Mittelland Mitte Allgemeines zu den Waldzielarten: 140 Waldzielarten kommen in der Wirtschaftsregion «Mittelland Mitte» vor. 43 Arten weisen dabei eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 7 Waldzielarten, davon 4 hoch prioritäre Arten: Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Grosses Mausohr (Myotis myotis), Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Zweifarbenfledermaus (Vespertilio murinus). Vögel 9 Waldzielarten, alle als hoch prioritär eingestuft. Förderung des Mittelspechts (Dendrocopos medius) im Rahmen des nationalen Aktionsplans weiterführen (z. B. Eichenwaldförderung). Wiedervernässung von drainierten Waldstandorten im Mittelland für Waldschnepfe (Scolopax rusticola). Amphibien 4 Waldzielarten: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Fadenmolch (Lissotriton helveticus), Feuersalamander (Salamandra salamandra), Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus). Reptilien Als Waldzielarten kommen die Ringelnatter (Natrix natrix) und die Schlingnatter (Coronella austriaca) vor. Wirbellose Tiere 27 Waldzielarten (v. a. Käfer und Schmetterlinge, 1 Libellenart); alle fünf vorkommenden hoch bzw. sehr hoch prioritären Käferarten sind zwingend auf Alt- und Totholz angewiesen. Versch. Käfer und Schmetterlingsarten von lichten Wäldern, Waldrändern, alten Laubbäumen, Eichenwäldern und Auenwäldern bedürfen einer gezielten Förderung/Habitataufwertung, z.B, Grosser Eisvogel (Limenitis populi), Gelbringfalter (Lopinga achine), Alpenbock (Rosalia alpina), Beulenkopfbock (Rhamnusium bicolor), Weberbock (Lamia textor), Hirschkäfer (Lucanus cervus). Gefässpflanzen 16 vorkommende Waldzielarten. Moose 2 Waldzielarten. Das Ölglanzmoos (Brotherella lorentziana) kommt nur in Wäldern entlang der nördlichen Voralpen (in der Region zwischen Vierwaldstättersee und Zugersee) und im Schwarzwald vor. Grosspilze 19 Waldzielarten, darunter 5 hoch oder sehr hoch prioritäre Arten. Zahlreiche Arten kommen in besonderen kleinflächigen Waldgesellschaften vor, z. B. Riesenritterling (Tricholoma colossus) in sauren Föhrenwäldern, Bitterlicher Röhrling (Chalciporus amarellus) in Waldweiden mit Föhren. Hier sind Aktionspläne besonders dringend. Flechten 52 Waldzielarten, davon sind 39 Arten auf Alt- oder Totholz angewiesen.

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 123

Tab. 30 > Wirtschaftsregion 5 Mittelland Ost Allgemeines zu den Waldzielarten: 131 von 307 Waldzielarten – d. h. etwas mehr als ein Drittel aller Waldzielarten – kommen in der Wirtschaftsregion «Mittelland Ost» vor. 42 Waldzielarten weisen eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 8 Waldzielarten, davon 5 hoch prioritäre Arten. Vögel 10 hoch prioritäre Waldzielarten. Ältere Laubwaldbestände sollten erhalten werden, z. B. für Mittelspecht (Dendrocopos medius) und Dohle (Corvus monedula). Die Eichenwaldförderung ist konsequent weiter zu führen, eine Förderung des Waldbaus zugunsten der Waldschnepfe (Scolopax rusticola) des Waldlaubsängers (Phylloscopus sibilatrix) ist punktuell zu prüfen. Amphibien 5 Waldzielarten: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Fadenmolch (Lissotriton helveticus), Springfrosch (Rana dalmatina), Feuersalamander (Salamandra salamandra), Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus). Reptilien Ringelnatter (Natrix natrix) als einzige Waldzielart Wirbellose Tiere 24 Waldzielarten (10 Schmetterlinge, 13 Käfer, 1 Libellenart) davon 10 mit Priorität 1 und 2. Verschiedene Arten bedürfen einer gezielten Förderung in grasreichen, lichten und thermophilen Wäldern, Eichenwäldern und/oder Auenwäldern, z. B. Gelbringfalter (Lopinga achine), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Protaetia aeruginosa, Weberbock (Lamia textor), Schwarzbock (Menesia bipunctata) u. a. Gefässpflanzen 22 Waldzielarten, 5 davon mit hoher Priorität. Artenförderprojekt für Färber-Waldmeister (Asperula tinctoria), Borstige Glockenblume (Campanula cervicaria), Weisses Fingerkraut (Potentilla alba) und Flaumige Seidelbast (Daphne cneorum) lancieren. Moose 2 Waldzielarten mit Priorität 1 oder 2: Wenigblütiges Kleinschuppen-Zweigmoos (Kurzia pauciflora) und Weisshaubiges Goldhaarmoos (Orthotrichum scanicum). Grosspilze 17 Waldzielarten, darunter 5 hoch oder sehr hoch prioritäre Arten. Eine speziell zu erwähnende Art ist der gelbe Schuppenwulstling (Squamanita schreieri), eine akut bedrohte Art von Auenwäldern. Flechten 40 Waldzielarten, davon 4 Arten mit Priorität 1 oder 2. Eichen sowie Eichen-Hagebuchenwälder der kollinen Stufe sind für die baumbewohnende Flechtenflora von besonderer Wichtigkeit, z. B. bilden die Wälder des Seerückens das Hauptverbreitungsgebiet der Eichenstab-Flechte (Bactrospora dryina) in der Schweiz.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 124

Tab. 31 > Wirtschaftsregion 6 Voralpen West Allgemeines zu den Waldzielarten: 90 von 307 Waldzielarten – d. h. etwas weniger als ein Drittel aller Waldzielarten – kommen in der Wirtschaftsregion «Voralpen West» vor. 32 Waldzielarten weisen eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 9 Waldzielarten, davon 6 hoch prioritäre Arten. Aktivitäten des CCO (Centre de coordination ouest pour l’étude et la protection des chauves-souris). Vögel 11 hoch prioritäre Waldzielarten. Schutz-/Fördermassnahmen zu Gunsten von Birkhuhn (Tetrao tetrix), Auerhuhn (Tetrao urogallus) und Waldschnepfe (Scolopax rusticola) treffen bzw. fortführen. Amphibien 4 Waldzielarten: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Fadenmolch (Lissotriton helveticus), Feuersalamander (Salamandra salamandra), Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus) Reptilien 4 Schlangenarten als Waldzielarten mit hoher regionaler Verantwortung: Ringelnatter (Natrix natrix), Schlingnatter (Coronella austriaca), Aspisviper (Vipera aspis), Kreuzotter (Vipera berus). Wirbellose Tiere 14 Waldzielarten (6 Schmetterlinge, 7 Käfer, 1 Libellenart) davon 6 Arten mit Priorität 1 und 2. Einige der sehr hoch prioritären Käferarten sind zwingend auf Alt- und Totholz angewiesen. Versch. Käfer und Schmetterlingsarten von alten Baumbeständen, lichten Wäldern und Waldrändern. Zu fördernde Arten sind z. B. Gelbringfalter (Lopinga achine), Alpenbock (Rosalia alpina) Beulenkopfbock (Rhamnusium bicolor), Zottenbock (Tragosoma depsarium) u. a. Gefässpflanzen 7 Waldzielarten, davon 2 Arten mit hoher Priorität. Einige Arten benötigen Aktionspläne bzw. artspezifische Massnahmen, z. B. Hain-Wachtelweizen (Melampyrum nemorosum), Kamm- Wurmfarn (Dryopteris cristata), Zimt-Rose (Rosa majalis). Moose Wenigblütiges Kleinschuppenzweigmoos (Kurzia pauciflora) als einzige Waldzielarten. Schutz der bestehenden Fundorte notwendig. Grosspilze 5 Waldzielarten mit mittlerer oder mässiger Priorität, z. B. Schleimigberingter Schneckling (Hygrophorus ligatus) und Bitterlicher Röhrling (Chalciporus amarellus). Flechten 33 Waldzielarten, davon 3 Arten mit Priorität 1 oder 2. Grosse Lungenflechte (Lobaria amplissima), Röslers Astflechte (Ramalina roesleri) als Beispiele von Arten mit nur wenig bekannten isolierten Standorten.

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 125

Tab. 32 > Wirtschaftsregion 7 Voralpen Mitte Allgemeines zu den Waldzielarten: 142 von 307 Waldzielarten – d. h. etwas weniger als die Hälfte aller Waldzielarten – kommen in der Wirtschaftsregion «Voralpen Mitte» vor. 54 Waldzielarten weisen eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 9 Waldzielarten, davon 7 hoch prioritäre Arten. Vögel 12 hoch prioritäre Waldzielarten. In den Wäldern der Voralpen und im Napfgebiet ist die Förderung von Auerhuhn (Tetrao urogallus), Haselhuhn (Bonasa bonasia) und Birkhuhn (Tetrao tetrix) mit Habitataufwertungen (Auslichtungen, Wiedervernässungen) weiterzuführen. Von solchen Fördermassnahmen profitiert auch die Waldschnepfe (Scolopax rusticola). Amphibien 4 Waldzielarten: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Fadenmolch (Lissotriton helveticus), Feuersalamander (Salamandra salamandra), Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus). Reptilien 4 Schlangenarten als Waldzielarten: Ringelnatter (Natrix natrix), Schlingnatter (Coronella austriaca), Aspisviper (Vipera aspis), Kreuzotter (Vipera berus). Hohe Verantwortung für diese 4 Arten in dieser Region. Wirbellose Tiere 13 Waldzielarten (6 Schmetterlinge, 7 Käfer) davon 4 Arten mit Priorität 1 und 2. Einige der sehr hoch prioritären Käferarten sind zwingend auf Alt- und Totholz angewiesen z. B. Hirschkäfer (Lucanus cervus), Alpenbock (Rosalia alpina), Rindenschröter (Ceruchus chrysomelinus). Förderung von lichten Wäldern und strukturierten Waldrändern für verschiedene Käfer und Schmetterlingsarten wie z. B. Kleiner Schillerfalter (Apatura ilia), Grosser Eisvogel (Limenitis populi), Gelbringfalter (Lopinga achine). Gefässpflanzen 8 Waldzielarten, 4 davon mit hoher Priorität (Dryopteris cristata, Carpesium cernuum, Rosa majalis, Geranium bohemicum). Moose 6 Waldzielarten, 4 mit Priorität 1 oder 2. Das Ölglanzmoos (Brotherella lorentziana), ein mitteleuropäischer Endemit kommt nur in Wäldern entlang der nördlichen Voralpen und im Schwarzwald vor. Schutz der bestehenden Fundorte notwendig. Grosspilze 16 Waldzielarten, darunter 4 hoch oder sehr hoch prioritäre Arten. Beispielsweise sollte Favres Schwärzling (Lyophyllum favrei) durch geeignete Waldreservate geschützt werden. Flechten 68 Waldzielarten, davon 15 mit sehr hoher oder hoher Nationaler Priorität. Sind in einem potentiell guten Waldgebiet grössere Holzschläge geplant, ist der Beizug eines Flechtenspezialisten notwendig (z. B. Im Fall von Potenzialgebieten der Engelshaarsflechte (Usnea longissima).

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 126

Tab. 33 > Wirtschaftsregion 8 Voralpen Ost Allgemeines zu den Waldzielarten: 126 von 307 Waldzielarten – d. h. etwas mehr als ein Drittel aller Waldzielarten – kommen in der Wirtschaftsregion «Voralpen Ost» vor. 47 Waldzielarten weisen eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 9 Waldzielarten, davon 6 hoch prioritäre Arten. Vögel 12 hoch prioritäre Waldzielarten. Die Wälder der Voralpen weisen Auerhuhn-Bestände (Tetrao urogallus) von grosser nationaler Bedeutung auf. Die Förderung des Auerhuhns im Rahmen des nationalen Aktionsplans soll deshalb weitergeführt werden. Von den Massnahmen profitieren auch andere Arten, z. B. Waldschnepfe (Scolopax rusticola) oder Haselhuhn (Bonasa bonasia). Amphibien 4 Waldzielarten: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Fadenmolch (Lissotriton helveticus), Feuersalamander (Salamandra salamandra), Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus). Reptilien 3 Schlangenarten als Waldzielarten: Ringelnatter (Natrix natrix), Schlingnatter (Coronella austriaca), Kreuzotter (Vipera berus). Hohe Verantwortung für diese 3 Arten in der Region. Wirbellose Tiere 13 Waldzielarten (7 Schmetterlinge, 5 Käfer, 1 Libelle) davon 5 mit Priorität 1 oder 2. Einige der sehr hoch prioritären Käferarten sind zwingend auf Alt- und Totholz angewiesen, z. B. Alpenbock (Rosalia alpina), Hirschkäfer (Lucanus cervus). Förderung von lichten Wäldern und strukturierten Waldrändern für verschiedene Käfer und Schmetterlingsarten wie z. B. Kleiner Schillerfalter (Apatura ilia), Grosser Eisvogel (Limenitis populi), Gelbringfalter (Lopinga achine). Gefässpflanzen 9 Waldzielarten, 4 davon mit hoher Priorität (Dryopteris cristata, Rosa majalis, Anemone sylvestris, Asperula tinctoria). Der Kanton SG hat eine hohe nationale Verantwortung für die Erhaltung/Förderung der Populationen von Poa remota, der Kt. SZ hat eine grosse Verantwortung für die Erhaltung der isolierten Vorkommen des Siebensterns (Trientalis europaea). Viele Arten sind auf die Erhaltung der bestehenden Standorte und die gezielte Förderung von zusätzlichen geeigneten lichten Waldstandorten und strukturierten Waldrändern angewiesen (z. B. Frauenschuh – Cypripedium calceolus). Moose 5 Waldzielarten, 2 Arten mit Priorität 1 oder 2. Das Ölglanzmoos (Brotherella lorentziana), ein mitteleuropäischer Endemit kommt nur in Wäldern entlang der nördlichen Voralpen und im Schwarzwald vor. Schutz der bestehenden Fundorte notwendig. Eine der besten Populationen liegt heute in einem Waldreservat bei Bollingen und Massnahmen zu deren Erhaltung wurden getroffen. Wichtig ist, dass bei Waldarbeiten auf diese Art Rücksicht genommen wird.

Grosspilze 15 Waldzielarten, darunter 4 hoch oder sehr hoch prioritäre Arten. Schaffung von Waldreservaten mit Totholz. Bei Sevelen findet sich ein Waldstandort, wo drei sehr seltene bodenbewohnende Grosspilze vorkommen Violettfleischiger Braunsporstacheling (Sarcodon joeides), Riesen-Ritterling (Tricholoma colossus) und Krokodil-Ritterling (T. caligatum). Dieser einmalige Standort sollte mit einem Schutz-und Pflegekonzept (Waldreservat) unbedingt gesichert werden. Flechten 54 Waldzielarten, davon 11 Arten mit Priorität 1 oder 2. Die Dunkle Wimperflechte (Heterodermia obscurata) gehört zu den seltensten Flechten der Schweiz. Es sind nur drei isolierte Fundorte bekannt, wo sie je einen bis wenige Bäume besiedelt. Der Trägerbaum im Wengital ist dem zuständigen Regionalförster bekannt und gesichert.

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 127

Tab. 34 > Wirtschaftsregion 9 Alpen Nordwest Allgemeines zu den Waldzielarten: 130 von 307 Waldzielarten – d. h. etwas mehr als ein Drittel aller Waldzielarten – kommen in der Wirtschaftsregion «Alpen Nordwest» vor. 55 Waldzielarten weisen eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 9 Waldzielarten, davon 6 hoch prioritäre Arten. Vögel 11 hoch prioritäre Waldzielarten. Fördermassnahmen zugunsten des Birkhuhns (Tetrao tetrix) und des Auerhuhns (Tetrao urogallus) sind weiterzuführen, insb. auch im Gebiet Habkern, welches das wichtigste Auerhuhn-Gebiet im Kanton BE ist. Von den Massnahmen profitieren auch andere Arten, z. B. die Waldschnepfe (Scolopax rusticola) oder das Haselhuhn (Bonasa bonasia). Amphibien 3 Waldzielarten: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Feuersalamander (Salamandra salamandra), Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus). Reptilien 4 Schlangenarten als Waldzielarten: Ringelnatter (Natrix natrix), Schlingnatter (Coronella austriaca), Aspisviper (Vipera aspis), Kreuzotter (Vipera berus). Hohe Verantwortung für diese 4 Arten in der Region. Wirbellose Tiere 21 Waldzielarten (8 Schmetterlinge, 13 Käfer) davon 11 Arten mit Priorität 1 oder 2. Einige der sehr hoch prioritären Käferarten sind zwingend auf Alt- und Totholz angewiesen z. B. Alpenbock (Rosalia alpina), Hirschkäfer (Lucanus cervus) und Zottenbock (Tragosoma depsarium). Förderung von lichten Wäldern und strukturierten Waldrändern für verschiedene Käfer und Schmetterlingsarten wie z. B. Kleiner Schillerfalter (Apatura ilia), Grosser Eisvogel (Limenitis populi), Gelbringfalter (Lopinga achine) u. a. Gefässpflanzen 14 Waldzielarten, 6 davon mit hoher Priorität (z. B. Dryopteris cristata, Rosa majalis, Vitis sylvestris). Moose 4 Waldzielarten, 3 Arten mit Priorität 1 oder 2: Kleinstipeliges Wassersackmoos (Frullania parvistipula), Weisshaubiges Goldhaarmoos (Orthotrichum scanicum), Rudolph- Trompetenmoos (Tayloria rudolphiana). Schutz der bestehenden Fundorte notwendig. Grosspilze 8 Waldzielarten, darunter 3 hoch oder sehr hoch prioritäre Arten. Zahlreiche Arten kommen in besonderen kleinflächigen Waldgesellschaften vor, beispielsweise der Riesenritterling (Tricholoma colossus) in sauren Föhrenwäldern. Flechten 54 Waldzielarten, davon 11 mit Priorität 1 oder 2. Massnahme: Erhalt/Förderung von Biotopbäumen bzw. Altholzinseln z. B. für Engelshaarflechte (Usnea longissima) im Itramenwald: Art mit höchster nationaler Priorität (Prioritätskategorie 1); Erarbeiten eines Schutz- und Förderprogramms.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 128

Tab. 35 > Wirtschaftsregion 10 Alpen Mitte Allgemeines zu den Waldzielarten: 97 von 307 Waldzielarten – d. h. etwa ein Drittel aller Waldzielarten – kommen in der Wirtschaftsregion «Alpen Mitte» vor. 37 Waldzielarten weisen eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 6 Waldzielarten, davon 5 hoch prioritäre Arten. Mittelgrosse Verantwortung in dieser Waldwirtschaftsregion. Vögel 9 hoch prioritäre Waldzielarten. Das Gebiet weist Auerhuhn-Bestände (Tetrao urogallus) und Birkhuhn-Bestände (Tetrao tetrix) von grosser nationaler Bedeutung auf. Die Förderung des Auerhuhns im Rahmen des nationalen Aktionsplans soll deshalb weitergeführt werden. Von den Massnahmen profitieren auch andere Arten, z. B. Waldschnepfe (Scolopax rusticola) oder Haselhuhn (Bonasa bonasia). Amphibien 2 Waldzielarten: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Feuersalamander (Salamandra salamandra). Reptilien 3 Schlangenarten als Waldzielarten: Ringelnatter (Natrix natrix), Schlingnatter (Coronella austriaca), Kreuzotter (Vipera berus). Wirbellose Tiere 10 Waldzielarten (4 Schmetterlinge, 5 Käfer 1 Libelle) davon 4 Arten mit Priorität 1 und 2. Einige der sehr hoch prioritären Käferarten sind zwingend auf Alt- und Totholz angewiesen, z. B. Alpenbock (Rosalia alpina) in Buchenwäldern, Hirschkäfer (Lucanus cervus) u. a. Förderung von lichten Wäldern und strukturierten Waldrändern für verschiedene Käfer und Schmetterlingsarten wie z. B. Grosser Eisvogel (Limenitis populi), Gelbringfalter (Lopinga achine). Gefässpflanzen 6 Waldzielarten, 2 davon mit hoher Priorität (Kamm-Wurmfarn Dryopteris cristata, Zimt-Rose Rosa majalis). Arten sind auf die Erhaltung der bestehenden Standorte und die gezielte Förderung von zusätzlichen geeigneten lichten Waldstandorten und strukturierten Waldrändern angewiesen (z. B. Frauenschuh – Cypripedium calceolus). Moose Einzige vorkommende Waldzielart mit Priorität 1: Rudolph-Trompetenmoos (Tayloria rudolphiana). Schutz der bestehenden Fundorte notwendig. Grosspilze 8 Waldzielarten. Massnahmebedarf bei Grosspilzen besteht für den Riesenritterling (Tricholoma colossus), einem Mykorrhizapilz von Föhren auf sauren Böden. Hier sollte ein Sonderwaldreservat den Standort ob Amsteg mittel- und langfristig erhalten. Flechten 50 Waldzielarten, davon 13 Arten mit Priorität 1 oder 2. Für die geschützte und prioritäre Engelshaarflechte (Unsnea longissima) wurde 2011 ein Artenschutzprogramm durchgeführt. Dabei wurden alle bisher bekannten Fundorte überprüft. Einzig im Rostwald konnte die Art aktuell noch nachgewiesen werden. Für das Vorkommen wurden die erforderlichen Schutzmassnahmen getroffen.

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 129

Tab. 36 > Wirtschaftsregion 11 Alpen Nordost Allgemeines zu den Waldzielarten: 75 von 307 Waldzielarten – d. h. etwa ein Viertel aller Waldzielarten – kommen in der Wirtschaftsregion «Alpen Nordost» vor. 30 Waldzielarten weisen eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 7 Waldzielarten, davon 5 hoch prioritäre Arten. Mittelgrosse Verantwortung in dieser Waldwirtschaftsregion. Vögel 9 hoch prioritäre Waldzielarten. Das Gebiet weist Auerhuhn-Bestände (Tetrao urogallus) von grosser nationaler Bedeutung auf. Die Förderung des Auerhuhns im Rahmen des nationalen Aktionsplans soll deshalb weitergeführt werden. Von den Massnahmen profitieren auch andere Arten, z. B. Waldschnepfe (Scolopax rusticola) oder Haselhuhn (Bonasa bonasia). Für die Waldschnepfe ist eine Klärung der Bestandssituation zu prüfen. Für Arten des lichten Waldes sind Fördermassnahmen zu treffen z. B. für Grauspecht (Picus canus) und Wendehals (Jynx torquilla). Amphibien 2 Waldzielarten: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Feuersalamander (Salamandra salamandra). Reptilien 3 Schlangenarten als Waldzielarten: Ringelnatter (Natrix natrix), Schlingnatter (Coronella austriaca), Kreuzotter (Vipera berus). Wirbellose Tiere 7 Waldzielarten (3 Schmetterlinge, 4 Käfer) davon 1 Art mit Priorität 1. Einige Käferarten sind zwingend auf Alt- und Totholz angewiesen z. B. Alpenbock (Rosalia alpina) und Achtpunktierter Pappelbock (Saperda octopunctata) Förderung von lichten Wäldern und strukturierten Waldrändern für verschiedene Käfer und Schmetterlingsarten wie z. B. Kleiner Schillerfalter (Apatura ilia), Grosser Eisvogel (Limenitis populi), Eckfleck-Bürstenspinner (Orgyia recens). Gefässpflanzen 5 Waldzielarten, 3 davon mit hoher Priorität (z. B. Virginische Mondraute Botrychium virginianum mit Aktionsplan im Kanton Glarus). Viele Arten sind auf die Erhaltung der bestehenden Standorte und die gezielte Förderung von zusätzlichen geeigneten lichten Waldstandorten und strukturierten Waldrändern angewiesen, z. B. Frauenschuh (Cypripedium calceolus). Moose 3 Waldzielarten, 2 mit Priorität 1 oder 2. Ölglanzmoos (Brotherella lorentziana), Rudolph- Trompetenmoos (Tayloria rudolphiana) Schutz der bestehenden Fundorte notwendig. Grosspilze 4 Waldzielarten, davon eine Art mit sehr hoher Priorität: Favres Schwärzling (Lyophyllum favrei). Flechten 33 Waldzielarten, davon 6 Arten mit Priorität 1 oder 2. Für die Vorkommen der geschützten und prioritären Engelshaarflechte (Usnea longissima) und der Rauhen Schwielenflechte (Phaeophyscia hispidula) müssen die erforderlichen Schutzmassnahmen getroffen werden.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 130

Tab. 37 > Wirtschaftsregion 12 Alpen Südwest Allgemeines zu den Waldzielarten: 146 von 307 Waldzielarten – d. h. etwa die Hälfte aller Waldzielarten – kommen in der Wirtschaftsregion «Alpen Südwest» vor. 60 Waldzielarten weisen eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 11 Waldzielarten, davon 8 hoch prioritäre Arten. Es besteht eine grosse Verantwortung in dieser Waldwirtschaftsregion. Vögel 12 hoch prioritäre Waldzielarten. Weiterführung der bestehenden Massnahmen. Bei Interventionen im Forstbereich jeweils Massnahmen zugunsten des Haselhuhns (Bonasa bonasia), des Birkhuhns (Tetrao tetrix) und der Waldschnepfe (Scolopax rusticola) prüfen (bei der Waldschnepfe im Besonderen unterhalb Riddes und im Pfynwald). Amphibien Eine Waldzielart: Gelbbauchunke (Bombina variegata). Reptilien 4 Waldzielarten: Ringelnatter (Natrix natrix), Schlingnatter (Coronella austriaca), Aspisviper (Vipera aspis), Äskulapnatter (Zamenis longissimus). Wirbellose Tiere 39 Waldzielarten (11 Schmetterlinge, 26 Käfer, 1 Libelle, 1 Landschnecke) davon 18 mit sehr hoher Priorität. Viele sehr spezielle Arten mit hoher Verantwortung. Für verschiedene Arten sind die Erarbeitung von Aktionsplänen bzw. die Anwendung von artspezifischen Fördermassnahmen besonders wichtig. Thermophile Föhrenwälder: Mulmbock (Ergates faber). Nadelwälder: Dicerca moesta. Gebüsche, Ufergehölze und Weichholzauen: Grosser Erlen-Prachtkäfer (Dicerca alni, auf Alnus incana), Weberbock (Lamia textor, auf Salix), Grosser Pappel-Prachtkäfer (Poecilonota variolosa, auf Populus tremula), Gefleckter Espenbock (Saperda perforata auf Populus/Salix). Eichenwälder und andere thermophile Laubwälder: Wellenbindiger Eichen-Prachtkäfer (Coraebus undatus, auf alten Eichen), Beulenkopfbock (Rhamnusium bicolor, auf alten Laubbäumen). Gebirgs-Nadelwälder: Rindenschröter (Ceruchus chrysomelinus), Harfenschnecke (Zoogenetes harpa). Gefässpflanzen 16 Waldzielarten, 8 davon mit hoher Priorität. Aktionspläne bzw. Massnahmen sind besonders wichtig für die Armblütige Segge (Carex depauperata), Erbsen-Wicke (Vicia pisiformis), Penninische Lotwurz (Onosma helvetica), Radblüte (Trochiscanthes nodiflora) und den Böhmischen Storchschnabel (Geranium bohemicum). Moose 3 Waldzielarten: Klauenmoos (Dichelyma falcatum), Moor-Spitzmoos (Lophozia laxa), Weisshaubiges Goldhaarmoos (Orthotrichum scanicum). Schutz der bestehenden Fundorte notwendig. Grosspilze 14 Waldzielarten, darunter 2 hoch oder sehr hoch prioritäre Arten. (Kleinster Zwergröhrling und Kiefern-Feuerschwamm). Hohe Verantwortung der Waldwirtschaftsregion für diese Grosspilzarten, wegen der Einzigartigkeit der Standorte.

Flechten 44 Waldzielarten, davon 7 Arten mit Priorität 1 oder 2.

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 131

Tab. 38 > Wirtschaftsregion 13 Alpen Südost Allgemeines zu den Waldzielarten: 152 von 307 Waldzielarten – d. h. etwa die Hälfte aller Waldzielarten – kommen in der Wirtschaftsregion «Alpen Südost» vor. 59 Waldzielarten weisen eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 9 Waldzielarten, davon 7 hoch prioritäre Arten. Es besteht eine sehr grosse Verantwortung in dieser Waldwirtschaftsregion, insbesondere auch weil der Kanton GR die Verbreitungs- Schwerpunktgebiete für einige sehr seltene Fledermausarten beherbergt. Vögel 13 hoch prioritäre Waldzielarten. Der Kanton GR beherbergt bedeutende Bestände zahlreicher prioritärer Vogelarten. Arten des lichten Waldes sollten wo möglich durch forstliche Massnahmen weiter gefördert werden: Grauspecht (Picus canus), Wendehals (Jynx torquilla), Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), Ziegenmelker (Caprimulugs euopaeus), Wiedehopf (Upupa epops). Förderung des Auerhuhns im Rahmen des Nationalen Aktionsplans. Von den Massnahmen profitieren auch andere Arten, z. B. Waldschnepfe (Scolopax rusticola) oder Haselhuhn (Bonasa bonasia). Ein bedeutender Teil der Schweizer Haselhuhn-Population lebt im Kt. GR. Amphibien 2 Waldzielarten: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Feuersalamander (Salamandra salamandra). Reptilien 4 Waldzielarten: Ringelnatter (Natrix natrix), Schlingnatter (Coronella austriaca), Aspisviper (Vipera aspis), Kreuzotter (Vipera berus). Wirbellose Tiere 26 Waldzielarten (9 Schmetterlinge, 16 Käfer, 1 Libelle) davon 10 mit Priorität 1 oder 2. Einige der sehr hoch prioritären Käferarten sind zwingend auf Alt- und Totholz angewiesen (Alpenbock, Hirschkäfer). Eichenwald (Churertal): Goldgrüner Eichen-Prachtkäfer (Eurythyrea quercus). Trockenwarme Föhrenwälder: Marien-Prachtkäfer (Chalcophora mariana). Auenwälder oder mit Weichholz bestockte Hänge: Grosser Erlen-Prachtkäfer (Dicerca alni, auf Alnus incana), Grosser Pappel-Prachtkäfer (Poecilonota variolosa), Gefleckter Espenbock (Saperda perforata) und Grosser Eisvogel (Limenitis populi) – alle drei auf Populus tremula. Buchenwälder: Alpenbock (Rosalia alpina). Nadelwälder der hohen Lagen: Rindenschröter (Ceruchus chrysomelinus, in morschen Stämmen und Ästen). Gefässpflanzen 13 Waldzielarten, 7 davon mit hoher Priorität, z. B. Virginische Mondraute (Botrychium virginianum), Böhmischer Storchschnabel (Geranium bohemicum), Färber-Waldmeister (Asperula tinctoria), Piacenza-Ständelwurz (Epipactis placentina), Venezianische Platterbse (Lathyrus venetus), Kragenblume (Carpesium cernuum), Zimt-Rose (Rosa majalis). Eine

grosse Verantwortung trägt der Kt. GR für den Deutschen Backenklee (Dorycnium germanicum), für welchen z. T. forstliche Unterhaltsmassnahmen notwendig sind. Für einige Arten sind teilweise schon Aktionsprogramme am Laufen. Moose 3 Waldzielarten. Das Weisshaubige Goldhaarmoos (Orthotrichum scanicum) und das Rudolph-Trompetenmoos (Tayloria rudolphiana) mit sehr hoher nationaler Priorität. Schutz der bestehenden Fundorte notwendig. Grosspilze 19 Waldzielarten, darunter 3 hoch oder sehr hoch prioritäre Arten: Erlen-Scheidenstreifling (Amanita friabilis), Kleinster Zwergröhrling (Chalciporus pseudorubinus), Kiefern-Feuerschwamm (Phellinus pini/vorax), Gute Datengrundlage wegen langjähriger Forschungstätigkeiten. Hohe Verantwortung der Waldwirtschaftsregion für die Grosspilzarten, wegen der Einzigartigkeit der Standorte. Flechten 60 Waldzielarten, davon 12 Arten mit Priorität 1 oder 2. Die Eschenwelke betrifft auch prioritäre baumbewohnende Flechten auf Eschen: Gelbrötlicher Schönfleck (Caloplaca flavorubescens), Dunkle Braunsporflechte (Rinodina colobina), Warzige Braunsporflechte (Rindodina polysporoides).

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 132

Tab. 39 > Wirtschaftsregion 14 Alpensüdseite Allgemeines zu den Waldzielarten: 159 von 307 Waldzielarten – d. h. mehr als die Hälfte aller Waldzielarten – kommen in der Wirtschaftsregion «Alpensüdseite» vor. 65 Waldzielarten weisen eine sehr hohe oder hohe nationale Priorität auf.

Speziell zu fördernde Organismengruppen/Waldzielarten

Fledermäuse 6 Waldzielarten, davon 4 hoch prioritäre Arten. Verbreitungsschwerpunkt und grosse Bestände von Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) und Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris), grosse Verantwortung für diese Arten. Vögel 11 hoch prioritäre Waldzielarten. Förderung von lichten Standorten im Wald für Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) und Waldschnepfe (Scolopax rusticola). Für Birkhuhn (Tetrao tetrix) Lichtungen an der oberen Waldgrenze fördern, Störungen vermeiden. Amphibien 2 Waldzielarten, der Ital. Springfrosch (Rana latastei) und der Ital. Kammmolch (Triturus carnifex) kommen nur in dieser Wirtschaftsregion vor. Reptilien 4 Waldzielarten: Ringelnatter (Natrix natrix), Schlingnatter (Coronella austriaca), Aspisviper (Vipera aspis), Kreuzotter (Vipera berus). Wirbellose Tiere 35 Waldzielarten (v. a. Schmetterlinge und Käfer, 1 Heuschreckenart, 1 Schneckenart) verschiedene Arten bedürfen einer gezielten Förderung in lichten Wäldern (Tieflagen), Eichenwäldern, Kastanienwäldern und Auenwäldern. Einige Käferarten sind besonders auf Alt- oder Totholz angewiesen. Für folgende Arten sind artspezifische Fördermassnahmen besonders wichtig: Auenwälder: Grosser Erlen-Prachtkäfer (Dicerca alni auf Alnus incana), Weberbock (Lamia textor auf Salix sp.), Grosser Pappel-Prachtkäfer (Poecilonota variolosa auf Populus tremula), Eichenwälder/Kastanienselven: Körnerbock (Aegosoma [=Megopis] scabricorne), Gnorimus variabilis, Protaetia aeruginosa, P. affinis, P. angustata (Bäume mit Hohlräumen, Habitatbäume), Grosser Eichenbock (Cerambyx cerdo auf alten Eichen), Beulenkopfbock (Rhamnusium bicolor, alte Laubbäume). Berg-Nadelwälder: Zottenbock (Tragosoma depsarium auf morschen Stämmen). Gefässpflanzen 24 Waldzielarten, davon kommen 6 Arten nur in der Wirtschaftsregion Alpensüdseite vor. Die Drüsenglocke (Adenophora liliifolia) und die Knollenmiere (Pseudostellaria europaea) sind besonders dringend auf einen Aktionsplan und Massnahmen angewiesen. Weitere zu fördernde Arten sind u. a. die Grasblättrige Schwertlilie (Iris graminea), die Pfingstrose (Paeonia officinalis), und der Schwarze Germer (Veratrum nigrum). Für alle diese und weitere Arten hat die Region bzw. der Kt. TI eine besonders grosse Verantwortung. Moose 3 Waldzielarten, davon eine nur im Kanton Tessin vorkommende Art (Anacamptodon splachnoides). Schutz der bestehenden Fundorte notwendig.

Grosspilze 17 Waldzielarten. Vorkommen von seltenen Pilzarten in Laubwäldern (z. B. Pluteus aurantiorugosus). Flechten 52 Waldzielarten. Besonders zu erwähnen sind seltene Arten, welche schweizweit zu grossen Teilen auf Eschen vorkommen und indirekt durch die Eschenwelke bedroht sind, z. B. Warzige Braunsporflechte (Rindodina polysporoides).

Die detaillierte Synthesetabelle mit den Waldzielarten pro Wirtschaftsregion und den kantonalen Verantwortungen steht auf dem BAFU-Internet bei den Grundlagen zur vorliegenden Vollzugshilfe zur Verfügung.

Weitere Hinweise zur Förderung verschiedener Organismengruppen, die für alle Wirtschaftsregionen zu beachten sind:

> Fledermäuse: Massnahmen gemäss Konzept Artenförderung Fledermäuse 2013- 2020 und Dokument «Prioritäre Wochenstubenkolonien der Nationalen Zielarten

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 133

Fledermäuse und koloniespezifische Schutz- und Fördermassnahmen» (SWILD & L’Azure 2014). > Amphibien: Sind auf geeignete Land-Lebensräume im Wald, v. a. feuchte Waldstellen und Alt- und Totholz angewiesen. Förderung zudem über Bereitstellung von Reproduktionsgewässern (z. B. Teiche). > Reptilien: Förderung durch die Schaffung von lichten Waldstandorten und strukturierten Waldrändern mit Kleinstrukturen. Auslichten von Sonderstandorten im Wald (Block- und Blockschutthalden, Felsfluren, Steinbrüche). > Gefässpflanzen: Viele Arten sind auf die Erhaltung der bestehenden Standorte und die gezielte Förderung von zusätzlichen geeigneten lichten Waldstandorten und strukturierten Waldrändern angewiesen (z. B. Frauenschuh – Cypripedium calceolus). > Grosspilze: Schutz der bekannten Standorte und Schaffung von Waldreservaten mit einer natürlichen Dynamik als geeignetes Förderinstrument. > Flechten: Viele Arten sind auf Alt- oder Totholz angewiesen. Schutz/Förderung über Waldreservate bzw. über die gezielte Erhaltung von Trägerbäumen und alten Baumbeständen im Wald. Für den Schutz mehrerer Bäume Einrichtung von Altholzinseln. Schwerpunktsetzung bei Populationen von prioritären Makroflechten. Information der BesitzerInnen bzw. BewirtschafterInnen, Sicherstellen von Nachwuchs-Bäumen in der näheren Umgebung der Fundorte. Viele Arten sind indirekt durch die Eschen- Erkrankung bedroht. > Vögel: Planerisch festgelegte störungsarme Waldgebiete nützen allen Wald-Vogelarten.

M4.4 Erfolgskontrolle zum Massnahmenbereich «Förderung NPA und NPL»

Erläuterungen zu den vier Ebenen der Erfolgskontrolle – Vollzugskontrolle, Wirkungsanalyse, Zielerreichungskontrolle und Zielanalyse – finden sich im Kapitel 5 der Vollzugshilfe. Im Folgenden werden für diesen Massnahmenbereich relevante Indikatoren und Datengrundlagen für die Vollzugskontrolle und Wirkungsanalyse aufgelistet. Die Erfolgskontrollebenen Zielerreichungskontrolle und Zielanalyse betreffen alle Massnahmenbereiche gleichermassen und sind deshalb nur im Kapitel 5 der Vollzugshilfe ausgeführt.

Die kantonale Vollzugskontrolle erfolgt im Rahmen der kantonalen Vorgaben (Kan- Vollzugskontrolle tonale Konzepte zur Waldbiodiversität oder betreffend NPA und NPL, Aktionspläne, Richtlinien und Finanzabläufe etc.).

Die nationale Vollzugskontrolle beinhaltet die Überprüfung der Leistungserfüllung im Rahmen der NFA-Programmvereinbarungen sowie der Erreichung der Handlungsziele. Bei der nationalen Vollzugskontrolle werden folgende Indikatoren verwendet:

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 134

Tab. 40 > Liste der in der nationalen Vollzugskontrolle verwendeten Indikatoren und der dazu zur Verfügung stehenden Instrumente bzw. Datengrundlagen

Indikatoren Instrument/Datengrundlage

Repräsentativität der National Prioritären – Liste der prioritären Waldgesellschaften BAFU (Steiger 2014a) Waldgesellschaften im Waldreservats- – Geo-Datenbank Waldreservate Schweiz Netz – Standortskartierungen – Expertengutachten Anzahl von regionalen oder kantonalen Tätigkeitsbericht BAFU Konzepten zur spezifischen Artenförderung Anzahl und Fläche von Förderflächen NFA-Berichte NPA und NPL Anzahl und Fläche von Förderflächen für NFA-Berichte, SEBA-Analysen (SEBA = ETH-Programm zur Förderung von seltene und ökologisch wertvolle seltenen Baumarten) Baumarten

Kantonale Wirkungsanalysen Wirkungsanalysen zur Strukturvielfalt und Standortskartierungen liefern Hinweise zum Wirkungsanalyse Zustand der National Prioritären Waldgesellschaften (Naturnähe, Artenspektrum, Prozesse).

Wirkungsanalysen auf Artbasis sollten bei Projekten zur Förderung von Waldzielarten fester Projektbestandteil sein. Es werden Finanzhilfen im Rahmen des NFA gewährleistet.

Bei der Nationalen Wirkungsanalyse wird die Wirkung auf die Vielfalt und Häufigkeit der speziell geförderten Waldzielarten und Gehölzarten beurteilt:

> anhand einer nationalen Auswertung der kantonalen Förderprojekte und > anhand nationaler Monitoringprogramme für ausgewählte Arten (z. B. Auerhuhn und Mittelspecht) und den Resultaten des SEBA-Projekts der ETH zur Förderung der seltenen Baumarten.

M4.5 Umsetzungsinstrumente und -empfehlungen zum Massnahmenbereich «Förderung NPA und NPL»

Die Umsetzungsinstrumente im Überblick finden sich im Kapitel 6 der Vollzugshilfe.

Folgende Umsetzungsinstrumente sind für diesen Massnahmenbereich von besonderer Bedeutung:

Zur Erhöhung der Repräsentativität der National Prioritären Waldgesellschaften in den Planerische und konzeptionelle Waldreservaten ist die Waldentwicklungsplanung ein geeignetes planerisches Instru- Instrumente ment.

M4 > Massnahmenbereich 4: «Förderung von National Prioritären Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL)» 135

Die Förderung von National Prioritären Arten muss die gesamtschweizerische Situation in Betracht ziehen und gegebenenfalls die Projekte in verschiedenen Wirtschaftsregionen koordinieren. Auch in Anbetracht der knappen finanziellen Mittel müssen nationale Schwerpunkte gesetzt werden. Ein Beispiel dafür sind die nationalen Aktionspläne «AP Auerhuhn Schweiz» (Mollet et al. 2008) oder «AP Mittelspecht Schweiz» (Pisinelli et al. 2008) gemacht.

Für die Förderung der National Prioritären Waldgesellschaften sind der naturnahe Rechtlich bindende Instrumente Waldbau, bzw. das Überführen in naturnahe Baumartenmischungen sowie die Waldreservate die zentralen Instrumente.

Zur Förderung der Waldzielarten braucht es gezielte spezifische Massnahmen auf Förderflächen oder im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung. Es empfiehlt sich, Förderflächen mit dem Instrument der Sonderwaldreservate längerfristig zu sichern. Die Sonderwaldreservate werden mittels eines Vertrages mit dem Eigentümer (Vertragsnaturschutz; für SWR in der Regel auf 25 Jahre mit Verlängerungsoption), mittels Schutzgebietsverordnungen und/oder mittels Regierungsratsbeschlüsse rechtlich verankert. So kann vermieden werden, dass durch Nutzungswechsel die durchgeführten Massnahmen wirkungslos bzw. aufgehoben werden.

Zum Schutz von NPA’s, insbesondere von Säugetieren bzw. Vögeln können auch Jagdbanngebiete und Wildruhezonen beitragen. So kann durch eine gezielte Besucherlenkung in diesen Gebieten z. B. die Störungen der Raufusshühner durch Erholungssuchende minimiert werden.

Programmvereinbarung im Bereich Waldbiodiversität (NFA): Die Finanzhilfen Finanzinstrumente des Bundes bei den Waldreservaten und Förderflächen beinhalten Flächenbeiträge und Objektpauschalen, regional differenziert bei den Waldreservaten.

Programmvereinbarung im Bereich Waldbewirtschaftung (NFA): Für Wirkungsanalysen stehen Finanzhilfen über das Programmziel 3 «Forstliche Planungsgrundlagen» zur Verfügung. Die Pflanzung und Pflege von Eichenbeständen und seltenen Baumarten sind neu Bestandteil des NFA-Programmes Waldbewirtschaftung (Programmziel 4: Jungwaldpflege). Die diesbezüglichen Leistungen der Kantone sind in den Verhandlungen zwischen den beiden Programmen abzustimmen.

Programmvereinbarung im Bereich Arten, Biotope, Moorlandschaften, Vernetzung und ökologischer Ausgleich (NFA): Die spezifische Artenförderung kann auch über dieses Programm mitfinanziert werden. Dies gilt insbesondere für Arten, deren Verbreitung nicht nur auf das Waldgebiet beschränkt ist.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 136

M4.6 Schnittstellen des Massnahmenbereichs «Förderung NPA und NPL»

Alle allgemeinen Massnahmen zur Förderung des Lebensraumes Wald, wie z. B. die Schnittstelle zur Lebensraum- Förderung der natürlichen Waldentwicklung und die Erhöhung des Alt- und Totholzan- förderung (Massnahmenbereiche teils, können NPA oder NPL fördern helfen. Bei der Festlegung dieser allgemeinen 1–3) Massnahmen sollen in Zukunft vermehrt auch die Lebensraumansprüche der NPA als Qualitätsindikator berücksichtigt werden.

Bei der Förderung der NPL entstehen mit einer naturnahen Waldbewirtschaftung kaum Schnittstelle zur Waldwirtschaft Zielkonflikte. Die Zielkonflikte mit der Waldwirtschaft bei der Förderung der NPA können oft durch Kompromisse entschärft werden. Zum Beispiel kann bei der zeitlichen und räumlichen Planung der waldbaulichen Eingriffe auf die Hauptbrut- und Setzzeiten von empfindlichen Arten Rücksicht genommen werden.

In bewaldeten Teilen von Biotopen und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung Schnittstelle zur Förderung über (z. B. Mooren, Auengebieten, Trocken Wiesen und Weiden) und in Zusammenhang NHG (Art. 18ff und Art. 23b ff mit Massnahmen zur Artenförderung kann es zu Überschneidungen mit dem Pro- NHG) gramm Arten, Biotope, Moorlandschaften, Auenrevitalisierung, Vernetzung und ökologischer Ausgleich kommen. Die Grundsätze zur Schnittstelle zur Lebensraumförderung über das NHG sind im Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich (BAFU 2015a) festgelegt:

> Zwischen den beiden Massnahmen können Synergien bestehen. In diesen Gebieten (Inventar der Auen und Moore sowie der Trockenwiesen- und Weiden von nationaler Bedeutung) können spezielle Massnahmen, z. B. Lebensraumförderungs- oder- Artenförderungsmassnahmen, über das Programm Waldbiodiversität finanziert werden; die Zielsetzungen dieser Massnahmen müssen aber mit den Schutzzielen im Sinne des NHG vereinbar sein. Kantonale Vernetzungs- und Artenförderungskonzepte sind Gegenstand des NHG-Programms. Die Koordination aller Massnahmen, die NHG-Biotope tangieren, muss durch Absprachen zwischen den zuständigen Stellen sichergestellt sein (Wald und Naturschutz). In Zweifelsfällen können Massnahmen je nach Opportunität ganz oder teilweise dem einen oder anderen Programm zugeordnet werden – in Absprache und im Einvernehmen aller betroffenen kantonalen Stellen und des BAFU.

Viele Waldarten sind eigentlich Ökotonarten, die im Übergangsbereich Wald-Offen- Schnittstelle NPL und NPA zur land leben; einige wurden infolge der intensivierten Landwirtschaft in den Wald zu- Landwirtschaft rückgedrängt oder finden dort einen Ersatzlebensraum. Ihre langfristige Erhaltung hängt nicht nur von den waldspezifischen Massnahmen, sondern auch vom ökologischen Ausgleich in der Waldrandzone und ausserhalb des Waldes ab.

Die Grundsätze zur Schnittstelle Schutzwald – Waldbiodiversität sind im Handbuch Schnittstelle NPL und NPA zum Programmvereinbarungen im Umweltbereich (BAFU 2015a) festgelegt. Prinzipiell ist Schutzwald die Erhaltung der NPL mit den Vorgaben NaiS gut vereinbar.

M5 > Massnahmenbereich 5: «Erhaltung der genetischen Vielfalt» 137

«Erhaltung der genetischen Vielfalt» ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Abb. 35 > Variationen von Früchten von Malus sylvestris und Sorbus domestica

Fotos A. Rudow / ETHZ

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 138

M5.1 Bedeutung 139 M5.2 Massnahme «Verjüngung bezüglich genetischer Vielfalt optimieren» 140 M5.2.1 Beschreibung der Massnahme 140 M5.2.2 Potential- und Defizitanalyse 140 M5.2.3 Nationale Handlungsziele «Verjüngung bezüglich genetischer Vielfalt optimieren» 141 M5.3 Massnahme «Generhaltungsgebiete ausscheiden und aufwerten» 142 M5.3.1 Beschreibung der Massnahme 142 M5.3.2 Potential- und Defizitanalyse 143 M5.3.3 Nationale Handlungsziele «Generhaltungsgebiete ausscheiden und aufwerten» 145 M5.4 Erfolgskontrolle zum Massnahmenbereich «Erhaltung der genetischen Vielfalt» 145 M5.5 Umsetzungsinstrumente und -empfehlungen zum Massnahmenbereich «Erhaltung der genetischen Vielfalt» 146 M5.6 Schnittstellen des Massnahmenbereichs «Erhaltung der genetischen Vielfalt» 146

M5 > Massnahmenbereich 5: «Erhaltung der genetischen Vielfalt» 139

M5.1 Bedeutung

Die genetische Vielfalt (intraspezifische genetische Variation) ermöglicht den Arten, sich an Umweltveränderungen anzupassen. Sie ist deshalb ein wesentlicher Faktor für die Erhaltung der Artenvielfalt und damit auch für die Stabilität des Lebensraumes Wald. Bei der Erhaltung der genetischen Vielfalt der Waldökosysteme muss unterschieden werden zwischen der genetischen Vielfalt der gesamten Artenvielfalt der Waldökosysteme und der genetischen Vielfalt der Waldbäume und -sträucher (Forstliche Genressourcen).

Mit der Umsetzung der Massnahmenbereiche 1–4 wird die genetische Diversität der gesamten Artenvielfalt gefördert und es werden deshalb in diesem Massnahmenbereich keine artspezifischen Massnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt definiert. Artspezifische Massnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt z. B. bei National Prioritären Arten sind sofern bekannt in den diesbezüglichen Aktionsplänen6 oder Konzepten zu definieren.

Die nachfolgenden Ausführungen und Massnahmen beziehen sich vor allem auf die Genetik der Gehölze (Baum- und Straucharten). Die Genetik der Baum- und Straucharten kann über spezifische waldbauliche Massnahmen beeinflusst werden. Dabei ist die Resilienz und das Anpassungspotential der Baumarten ein zentraler Faktor, da Waldbäume die «Gerüstarten» der Waldökosysteme sind. Im Vergleich zu anderen Arten haben Waldbäume in der Regel eine besonders grosse genetische Variation entwickelt. Diese ist bei langlebigen Arten eine entscheidende Voraussetzung für genetische Reaktionen auf Umweltveränderungen. Schlecht angepasste Lokalpopulationen können schrumpfen und verschwinden, auch wenn die Art insgesamt zunächst nicht gefährdet ist. Damit verkleinert sich aber auch die genetische Vielfalt der Art, so dass diese ihre Anpassungsfähigkeit verliert und längerfristig ganz aussterben kann. Aufgrund ihrer tragenden Rolle in Waldökosystemen ist die genetische Vielfalt der Baumarten ein Garant für die nachhaltige Sicherung von Waldleistungen, gerade auch unter sich rasch ändernden Umweltbedingungen z. B. als Folge des Klimawandels.

Die Rodung von Wäldern hauptsächlich zur Gewinnung von Landwirtschaftsland hat in früheren Jahrhunderten zu grossflächigen Waldzerstörungen geführt. Durch Aufforstungen, v. a. zwecks Wiederherstellung der Schutzfunktion gegen Naturgefahren seit dem 19. Jahrhundert, wurden Teile der verlorenen Waldflächen zurückgewonnen, in der Regel jedoch nicht die verlorene Vielfalt der Genvarianten. Die räumliche Trennung der Waldbestände führte auch zu einer Verinselung der Baum- und Strauchpopulationen. Dadurch kann der für die Erhaltung der genetischen Vielfalt erforderliche genetische Austausch (Genfluss) erschwert oder sogar verhindert werden. Da die Bedeutung der Herkunft des Vermehrungsgutes der verwendeten Baumarten nicht bekannt war, wurden häufig unbekannte und wie sich später herausstellte auch ungeeignete Herkünfte angebaut. Im 20. Jahrhundert führten holzwirtschaftliche Anforderungen zu einer Bevorzugung bestimmter Baumarten und genetischer Eigenschaften (z. B. gerader Stammwuchs, rasches Wachstum). Dies kann zudem in gewissen Fällen dazu

6 siehe zum Beispiel Aktionsplan Auerhuhn Schweiz oder Aktionsplan Mittelspecht Schweiz (www.artenfoerderung-voegel.ch/aktionsplne.html)

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 140

beigetragen haben, dass vor allem die seltenen Baumarten nur noch in zerstreuten Populationen vorkommen, die untereinander kaum Genfluss aufweisen.

Zur Beurteilung all dieser genetischen Effekte und zur Definition entsprechender Gegenmassnahmen braucht es eine gesamtschweizerische und auch eine grenzüberschreitende europäische Sicht (Rotach 1994).

M5.2 Massnahme «Verjüngung bezüglich genetischer Vielfalt optimieren»

M5.2.1 Beschreibung der Massnahme

Mit der Naturverjüngung bleiben in der Regel heimische, an den Standort angepasste und genetisch vielfältige Baumpopulationen erhalten. Naturverjüngung fördert auch die natürliche Dynamik. Sie kann aber auch zu einer «natürlichen» Reproduktion von standortsfremden Bestockungen führen, was nicht erwünscht ist. Damit z. B. standortsfremde Fichtenreinbestände in naturnahe Bestockungen umgewandelt werden können, sind Pflanzungen oft unumgänglich. Dabei gilt es, im Hinblick auf die Optimierung der genetischen Vielfalt, – der Auswahl der Provenienzen sowie der genetischen Vielfalt in den Samenerntebeständen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

M5.2.2 Potential- und Defizitanalyse

In der Schweiz hat die Bedeutung der künstlichen Verjüngung (Pflanzung, Aussaat) Naturverjüngung vs. Pflanzungen stark abgenommen. In keinem anderen europäischen Land ist der Anteil der natürlichen Verjüngung so hoch wie im Schweizer Wald. Nach LFI3 sind 80 % der heutigen Bestände aus natürlicher Verjüngung entstanden (Brändli 2010). Bei den Waldbeständen, die sich gegenwärtig in der Verjüngungs- und der Jungwaldphase befinden, sind es sogar 92 %. Zugenommen haben auch Windwurf-, Schlag- und Jungwuchsflächen, die die Verjüngung licht- und wärmeliebender Arten fördert.

Der Wildverbiss erschwert in vielen Regionen die natürliche Verjüngung. Zur Problemlösung werden in erster Linie jagdliche und weitere aktive Wildschadenverhütungsmassnahmen (Aufwertung der Lebensräume) ergriffen. Bei hohen Wilddichten kann aber oftmals – gerade bei Eichenverjüngung – nicht auf passive Schutzmassnahmen verzichtet werden. Zu beachten gilt es, dass Pflanzungen generell anfälliger auf Wildverbiss sind als Naturverjüngung.

Es gibt heute 402 ausgewiesene Samenerntebestände (1695 ha) von Bund und Kanto- Samenerntebestände nen für die einheimischen Hauptbaumarten und einige Nebenbaumarten, die in einem nationalen Samenerntekataster beschrieben werden (BAFU 2005). Ausser bei den wichtigsten Hauptbaumarten wird die genetische Variation der Bäume nur unzureichend abgedeckt. Zudem fehlt bisher eine systematische qualitative Überprüfung der genetischen Eigenschaften (Ökotypen) der verschiedenen Samenerntebestände. Für die Ex situ-Erhaltung in Samenernte- und Erhaltungsplantagen (Abb. 36) gibt es heute in der Schweiz ca. 6 ha (13) Plantagen mit insgesamt rund 950 Herkünften von 13 Nebenbaumarten und einigen Straucharten.

M5 > Massnahmenbereich 5: «Erhaltung der genetischen Vielfalt» 141

Abb. 36 > Samenernte in einem Eichenbestand, Lange Erlen, Kanton Baselstadt

Foto U. Wasem / WSL

M5.2.3 Nationale Handlungsziele «Verjüngung bezüglich genetischer Vielfalt optimieren»

Nationale Handlungsziele bis 2030 > Die Naturverjüngung hat Vorrang. Durch sie wird im Normalfall sichergestellt, dass die genetische Vielfalt in situ erhalten wird. > Für ergänzende Pflanzungen von Waldbäumen und -sträuchern (aus waldbaulichen Gründen, etwa im Schutzwald, oder zur Erhöhung der biologischen Vielfalt) sensibilisiert der Bund die Waldbewirtschafter im Hinblick auf die Förderung der genetischen Vielfalt zu den folgenden Aspekten: – Gezielte Auswahl der Provenienzen des forstlichen Vermehrungsgutes bei der Jungwaldpflege durch die Waldbewirtschafter7. – Ausscheiden von Samenerntebeständen durch die Kantone, um die Anpassungsfähigkeit und das Überleben der sich daraus entwickelnden Waldbestände langfristig zu sichern. – Ex situ Massnahmen durch den Bund, wie z. B. Samenplantagen für gefährdete Provenienzen von Bäumen und Sträuchern. > Dabei achtet der Bund darauf, dass grenzüberschreitend koordiniert wird und dass die neusten Erkenntnisse der Forschung über die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt sind.

7 Hinweise auf die Verwendung von forstlichem Vermehrungsgut siehe: www.bafu.admin.ch/wald/01170/01196/index.html?lang=de

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 142

M5.3 Massnahme «Generhaltungsgebiete ausscheiden und aufwerten»

M5.3.1 Beschreibung der Massnahme

Genetische Variation sollte nicht nur als Sicherheitsreserve ex situ archiviert werden, EUFORGEN sondern muss in Waldbeständen erhalten und gefördert werden. In den letzten Jahren wurde durch EUFORGEN8 das Fundament für eine paneuropäisch koordinierte Erhaltung forstgenetischer Ressourcen geschaffen. EUFORGEN unterstützt nationale Generhaltungsprogramme, indem es den internationalen Erfahrungsaustausch fördert, gemeinsame Erhaltungsstrategien definiert, technische Leitlinien entwickelt und Forschungsprojekte initiiert. Die Schweiz ist Mitglied bei EUFORGEN und beteiligt sich seit 1997 aktiv in den Netzwerken und Arbeitsgruppen. Sie verpflichtet sich deshalb, folgende gemeinsame Vorgaben einzuhalten und umzusetzen:

> European information system on forest genetic resources (EUFGIS) und die entsprechenden EUFGIS national focal points zur Erfassung der nationalen Generhaltungsgebiete (gene conservation units, GCU). Viele europäische Länder haben in den letzten 20 Jahren eine grosse Zahl GCUs ausgeschieden, vertraglich gesichert und in EUFGIS erfasst. > Pan-European strategy for genetic conservation of forest trees: establishment of a core network of dynamic gene conservation units. Darin wurde ein konsistentes Verfahren festgelegt, wie auf europäischer Ebene aus den nationalen GCUs in EUFGIS für vorerst 14 exemplarisch ausgewählte Baumarten (model species) ein GCU- Grundgerüst (core net-work) geschaffen wird. Von diesen model species sind 11 Arten in der Schweiz heimisch (Rudow 2007).

Bestehende und zusätzlich begründete Sonder- oder Naturwaldreservate sollen dabei die Funktion von sogenannten Generhaltungsgebieten übernehmen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das bisher diesem Zweck dienende Instrument der «Wälder von besonderem genetischen Interesse» (BGI-Wälder; Bonfils & Bolliger 2003) mit baumartenspezifischen Zielsetzungen wird in das Waldreservatsnetz integriert.

Genetische Vielfalt und genotypische Plastizität hinsichtlich Umweltveränderungen wird durch natürliche Selektion erhalten und gefördert. In Sonderwaldreservaten findet eine forstliche Selektion hinsichtlich eines Naturschutzzieles statt. Dies beeinflusst die natürliche Durchmischung des Genpools. Dadurch können Zielkonflikte entstehen. Je nach Baumart ist deshalb ein Naturwaldreservat die bessere Wahl. Bei der Förderung von seltenen, konkurrenzschwachen Arten wie Elsbeere kann jedoch eine forstliche Selektion für die Generhaltung förderlich sein und somit ist ein Sonderwaldreservat als Instrument zu bevorzugen. Es empfiehlt sich, die Naturschutzzielsetzung der Waldreservate und die jeweiligen Ziele der Generhaltung zu analysieren und wo möglich aufeinander abzustimmen.

8 Weitere Informationen siehe www.wm.ethz.ch/sebapub/infostelle/EUFORGEN

M5 > Massnahmenbereich 5: «Erhaltung der genetischen Vielfalt» 143

M5.3.2 Potential- und Defizitanalyse

In der Schweiz bestehen gute Grundlagen zur Ausweisung von Generhaltungsgebieten: Übersicht aus Landesforstinventar (WSL/BAFU), genetische Untersuchung einzelner Arten (WSL/ETH), Verbreitungserhebung/-analyse/GCU-Evaluation ausgewählter Arten (SEBA ETH/BAFU), Daten aus Naturwald- und Sonderwaldreservaten (Kantone/ BAFU).

Angeregt durch die frühere schweizerische Arbeitsgruppe Genreservate war hierzulande die Idee der Ausweisung von Erhaltungsgebieten für forstliche Genressourcen schon zu Beginn der 1990er-Jahre lanciert worden (Bolliger & Bonfils 2003). Im Rahmen eines Umsetzungsprojektes wurden dann 1995–2003 insgesamt vier sogenannte «Wälder von besonderem genetischen Interesse» vertraglich gesichert (BGI WSL/BAFU), die total 663 ha umfassen und 4 Hauptbaumarten betreffen. Danach wurden das Umsetzungsprojekt und die weitere Ausscheidung von Generhaltungsgebieten sistiert. Mangels eines EUFGIS national focal points der Schweiz wurden bisher auch keine Eingaben in der europäischen Datenbank gemacht.

Im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern ist ein grosser Rückstand und Nachholbedarf der Schweiz festzustellen und die Vorgaben von EUFORGEN (EUFGIS Datenbank, dynamic gene conservation units for 11 exemplary model species) können heute nicht erfüllt werden.

Um diese Defizite zu beheben, hat das BAFU der ETH Zürich einen Auftrag mit folgendem Inhalt gegeben:

> Analyse der artspezifischen Verbreitung und der Populationsstrukturen (Kerngebiete, Differenzierungszonen, Ökotypen) für folgende Baumarten: Fichte, Tanne und Buche (Hauptbaumarten), sowie Eibe (Abb. 37), Schwarzpappel, Elsbeere, Arve (ökologisch und ökonomisch besonders wichtige bzw. in der Verjüngung gefährdete Arten). > Auf dieser Grundlage Evaluation potenzieller Generhaltungsgebiete (Gene Conservation Units, GCU) für diese Baumarten, und deren Priorisierung aus nationaler Sicht; als Ergebnis Bezeichnung von 2–4 konkreten Flächen für jede dieser Baumarten. > Abgleich mit Reservatsdatenbank – d. h. primär Berücksichtigung von schon bestehenden Reservaten. Waldreservate haben ein besonderes Potential als Generhaltungsgebiete. Dieses soll möglichst genutzt werden. > Früher Einbezug der betroffenen Kantone und umsetzungsorientiertes Vorgehen (Sensibilisierung der Verantwortlichen, Nutzung von Synergien mit bestehenden Projekten) im Hinblick auf die vertragliche Sicherung der Flächen im Rahmen der NFA-Programmvereinbarungen Waldbiodiversität 2016–2019 und > Aufbereitung der Daten für die Eingabe in EUFGIS.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 144

Abb. 37 > Freistehende Eibe in der Gemeinde Baden, Kanton Aargau

Foto A. Rudow / ETHZ

M5 > Massnahmenbereich 5: «Erhaltung der genetischen Vielfalt» 145

M5.3.3 Nationale Handlungsziele «Generhaltungsgebiete ausscheiden und aufwerten»

Internationale Ziele Die MCPFE9 C&I (improved Pan-European Criteria and Indicators – List of quantitative Indicators, 2002) beinhalten einen massgeblichen Indikator:

> C4.6 Genetic resources: Area managed for conservation and utilization of forest tree genetic resources (in situ and ex situ conservation) and area managed for seed production.

Als Umsetzungsinstrument dient das 1994 ins Leben gerufene europäische Programm EUFORGEN (European Forest Genetic Resources Programme). Die Schweiz als Mitgliedsstaat ist verpflichtet, die gemeinsamen Vorgaben einzuhalten und umzusetzen (siehe Kap. M5.3.1).

Nationale Handlungsziele bis 2030 > Generhaltungsgebiete sind für ökologisch und ökonomisch besonders wichtige bzw. in der Verjüngung gefährdete Baumarten identifiziert. Diese Gebiete sind gross genug und über alle biogeographischen Regionen verteilt. > Das Potential des bestehenden Waldreservatnetzes als Generhaltungsgebiete ist ausgeschöpft (1. Priorität) und neue Waldreservate – wo notwendig und möglich – zur Sicherung dieser Generhaltungsgebiete sind ausgeschieden (2. Priorität).

M5.4 Erfolgskontrolle zum Massnahmenbereich «Erhaltung der genetischen Vielfalt»

Erläuterungen zu den vier Ebenen der Erfolgskontrolle – Vollzugskontrolle, Wirkungsanalyse, Zielerreichungskontrolle und Zielanalyse – finden sich im Kapitel 5 der Vollzugshilfe. Im Folgenden werden für diesen Massnahmenbereich relevante Indikatoren und Datengrundlagen für die Vollzugskontrolle und Wirkungsanalyse aufgelistet. Die Erfolgskontrollebenen Zielerreichungskontrolle und Zielanalyse betreffen alle Massnahmenbereiche gleichermassen und sind deshalb nur im Kapitel 5 der Vollzugshilfe ausgeführt.

Die Vollzugskontrolle der Generhaltungsgebiete ist analog der Vollzugskontrolle der Vollzugskontrolle Waldreservate (siehe Massnahmenbereich 1).

Eine Wirkungsanalyse zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der Waldarten umfasst Wirkungsanalyse eine gesamtschweizerische Sicht. Sie muss langfristig angelegt sein und ist aufwändig. Sie bedingt umfangreiche Erhebungen zur Metapopulationsstruktur und zur genetischen Konstitution der Arten sowie periodische Erhebungen. Die Wirkungskontrolle wird deshalb vom Bund konzipiert und durchgeführt.

9 MCPFE = Ministerial Conference on the Protection of Forests in Europe (Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa)

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 146

M5.5 Umsetzungsinstrumente und -empfehlungen zum Massnahmenbereich «Erhaltung der genetischen Vielfalt»

Die Umsetzungsinstrumente im Überblick finden sich im Kapitel 6 der Vollzugshilfe.

Folgende Umsetzungsinstrumente sind für diesen Massnahmenbereich von besonderer Bedeutung:

Der Waldentwicklungsplan WEP ist ein behördenverbindliches Instrument zur Be- Planerische Instrumente zeichnung der Vorrangflächen für bestimmte Waldfunktionen inkl. Generhaltungsgebiete und zur Festlegung von Massnahmen wie z. B. von Waldumbau-Projekten (Umbau standortsfremder Bestockungen). Die Festlegung der Massnahmen und der Perimeter erfolgt in einem partizipativen Prozess mit allen Betroffenen.

Programmvereinbarung im Bereich Waldbewirtschaftung (NFA), Programmziel Finanzinstrumente 4 Jungwaldpflege: Finanzhilfen für die Förderung standortsgerechter Bestockungen, möglichst durch natürliche Verjüngung unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturvielfalt und der Vollzugshilfe Wald-Wild.

Programmvereinbarung im Bereich Waldbiodiversität (NFA): Finanzhilfen des Bundes für die Einrichtung von Waldreservaten (oft Sonderwaldreservate) zur Sicherung von Generhaltungsgebieten durch die Kantone.

M5.6 Schnittstellen des Massnahmenbereichs «Erhaltung der genetischen Vielfalt»

Der Wald soll künftig verstärkt für die Anpassung an den Klimawandel fit gemacht Schnittstelle mit der werden. Deshalb ist auch in der Jungwaldpflege dem Aspekt einer grossen genetischen Jungwaldpflege Vielfalt Rechnung zu tragen, um die Anpassungsfähigkeit der Baumarten zu erhöhen.

Dabei zeichnet sich allerdings ein Zielkonflikt zwischen den Vorstellungen der Waldwirtschaft und der Biodiversitätspolitik des Bundes ab. Die Waldbewirtschafter möchten zur Erhaltung der Waldleistungen im Zuge des Klimawandels auch fremdländische Baumarten anpflanzen und damit die Umweltrisiken auf mehr Baumarten verteilen. Demgegenüber sollen nach den Zielen der Strategie Biodiversität Schweiz Exoten weitgehend vermieden und als Anpassungsmassnahme vor allem die Baumartenmischung erhöht und die genetische Vielfalt der einheimischen Baumarten optimal gefördert werden.

M6 > Massnahmenbereich 6: «Wissensvermittlung und Forschung» 147

«Wissensvermittlung und Forschung» ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Abb. 38 > Bestandesaufnahme Vollkluppierung im Rahmen des Projekts «Forschung und Wirkungskontrolle in Schweizer Naturwaldreservaten Schweiz» im NWR Aletschwald, Kanton Wallis.

Kooperationsprojekt WSL/ETHZ/BAFU

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 148

M6.1 Bedeutung 149 M6.2 Massnahme «Wissensvermittlung fördern» 149 M6.2.1 Beschreibung der Massnahme 149 M6.2.2 Nationale Handlungsziele «Wissensvermittlung fördern» 150 M6.3 Massnahme «Forschung im Bereich Waldbiodiversität stärken» 151 M6.3.1 Beschreibung der Massnahme 151 M6.3.2 Nationale Handlungsziele «Forschung im Bereich Waldbiodiversität stärken» 152

M6 > Massnahmenbereich 6: «Wissensvermittlung und Forschung» 149

M6.1 Bedeutung

Wenn es um die Erhaltung der biologischen Vielfalt unserer Wälder geht gilt wie überall die Devise: Wissen ohne Handeln ist nutzlos – Handeln ohne Wissen (meist) erfolglos. Unser Wissen über die biologische Vielfalt im Schweizer Wald ist alles andere als vollständig – dennoch reicht es in vielen Bereichen aus, um jetzt zu handeln. Gleichzeitig müssen zukünftig Wissenslücken gefüllt werden, damit unser Handeln effektiver wird.

Wissenslücken lassen sich auf zwei Ebenen beheben:

1 Bestehendes Wissen muss vermehrt gelehrt und vernetzt werden. Insbesondere der

Austausch zwischen Forschung und Praxis sowie der Austausch zwischen den Praktikern soll gefördert werden. 2. Neues Wissen muss mit Forschungsprojekten generiert werden.

M6.2 Massnahme «Wissensvermittlung fördern»

M6.2.1 Beschreibung der Massnahme

Das BAFU unterstützt die Kantone bei der Umsetzung der Programmvereinbarungen Waldbiodiversität indem es den Wissenstransfer zwischen den Akteuren fördert und fachtechnische Grundlagen in praxisgerechter Form zur Verfügung stellt. Damit wird sichergestellt, dass die Naturschutzmassnahmen nicht nur im vereinbarten Umfang, sondern auch in einer hohen Qualität erbracht werden.

Der Wissenstransfer soll auf folgenden Ebenen stattfinden:

1. Förderung des Wissenstransfers von der Forschung in die Forst- und Naturschutzpraxis, in die Ausbildung der Waldfachleute und von den kantonalen Fachstellen, NGOs und Verbänden zu den Waldbesitzern, Forstbetrieben und Forstunternehmen.

2 Förderung des Erfahrungsaustausches der Wald- und Naturschutzfachleute zwischen

den Kantonen. 3. Aufnahme von Anliegen der Praxis zuhanden der Wissenschaft und der Verwaltung, und Initiierung von entsprechenden Grundlagenprojekten, Aktionsplänen usw..

4 Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Politik für die Bedeutung des Waldes als

naturnahes biologisch vielfältiges Ökosystem.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 150

Abb. 39 > Eidg. Wildhüterkurs 2010 im Sonderwaldreservat Amden, Kanton St. Gallen

Foto B. Stadler / BAFU

M6.2.2 Nationale Handlungsziele «Wissensvermittlung fördern»

> Gründung einer «Biodiversität-Wald-Gruppe» zum regelmässigen Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen und zwischen Praxis und Forschung. In dieser Gruppe sind auch die Anliegen der Praxis an die Forschung und umgekehrt eingebracht. Auch die N+L-Fachstellen sowie Fachleute aus den Verbänden (Waldeigentümer, Naturschutz) werden in geeigneter Weise mit einbezogen. > Verstärkte Kooperation des Bundes mit den Ausbildungsstätten für Forst- und Umweltfachleute (Bildungszentren Wald Lyss und Maienfeld, HAFL Zollikofen, ETH Zürich). Der Bund sorgt dafür, dass wichtige Anliegen der Biodiversitäts-Förderung im Wald in die Curricula aufgenommen sind. > Verstärktes Engagement des Bundes bei Weiterbildungsveranstaltungen für Waldbesitzer und Waldbewirtschafter zur Biodiversitäts-Förderung im Wald. > Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Politik und der Waldbesitzer für die Waldbiodiversität, insbesondere für die Bedeutung des Alt- und Totholzes und für die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten der Massnahmen zu Gunsten der Waldbesitzer (Waldbiodiversitätsförderung als Produkt). Das BAFU stellt dafür Vorlagen zur Verfügung (Broschüren, Informationstafeln etc.) und koordiniert seine Aktivitäten mit den Kantonen.

M6 > Massnahmenbereich 6: «Wissensvermittlung und Forschung» 151

M6.3 Massnahme «Forschung im Bereich Waldbiodiversität stärken»

M6.3.1 Beschreibung der Massnahme

Praxisorientierte Forschungsergebnisse tragen wesentlich zur Steigerung der Qualität und Effizienz der umzusetzenden Massnahmen bei. Es bestehen jedoch Wissenslücken in verschiedensten Massnahmenbereichen. Die grössten Lücken sind zurzeit bei der Verbreitung und der Ökologie der Arten zu finden.

Die Überwachung der Populationsentwicklung bedrohter Arten und die Definition von Ungenügende Kenntnisse zur Fördermassnahmen setzen gute Kenntnisse der Verbreitung, der Biologie und der Verbreitung, Biologie und ökologischen Ansprüche an den Lebensraum voraus. Diese Kenntnisse sind jedoch für Ökologie der Arten viele Arten sehr lückenhaft. Immerhin erlauben die vorhandenen Grundlagen Verallgemeinerungen über die von einer bestimmten Organismengruppe unbedingt benötigten Ressourcen, was in etlichen Fällen für ein wirkungsvolles Handeln ausreicht. Zum Beispiel benötigen Holzpilze Totholz in grösseren Mengen und in allen Stärkeklassen und Abbauphasen; wird diese Ressource zur Verfügung gestellt, stellt sich die einschlägige Pilzflora dank ihrer hohen Ausbreitungspotenz mit weitfliegenden Sporen von selbst ein – ohne dass wir über die Ansprüche jeder einzelnen Art genau Bescheid wissen müssten. Es gibt aber immer auch Spezialisten, die ganz spezifische Lebensraumansprüche haben, oftmals gepaart mit geringer Ausbreitungspotenz. Gerade diese Arten sind deshalb besonders bedroht – u. a. viele xylobionte Käfer. Niemand kann heute mit Sicherheit sagen, wieviele Totholzbewohner (Xylobionten) lokal oder regional verschwunden sind.

Es lässt sich heute verallgemeinernd feststellen, dass unsere Kenntnisse bei den höheren Gruppen viel besser sind als in vielen Gruppen der Wirbellosen, niederen Pilze und Flechten. So wissen wir über die Biologie und Ökologie der Vögel, Säuger, Amphibien, Reptilien, Tagfalter, bestimmter Käfergruppen sowie der Gefässpflanzen recht gut Bescheid. Allerdings reicht dieses Wissen nicht immer aus, um erklären zu können, weshalb die Bestände einer bestimmten Art in einer bestimmten Region rückgängig sind. Oft ist eine Kombination verschiedener Faktoren dafür verantwortlich, deren Wechselbeziehungen wir noch zu wenig durchschauen.

Aus den oben erwähnten Wissenslücken ergibt sich eine mehr oder weniger grosse Unsicherheiten über Bedarf an Unsicherheit bezüglich der Anstrengungen, die zur Erhaltung bestimmter Arten und Schutzgebieten und Fördermass- Lebensräume nötig sind. nahmen

In der vorliegenden Vollzugshilfe wurden quantitative Zielgrössen, z. B. für Waldreservate, Altholzinseln und Biotopbäume gesetzt. Diese Zielwerte sind vor allem politische Zielgrössen – sie haben keine wissenschaftlich eindeutige Basis. Naturschutzfachlich unbestritten ist lediglich die qualitative Forderung, dass Naturwaldreservate und Förderflächen (z. B. in Sonderwaldreservaten) als Ergänzung zu einem möglichst flächendeckenden naturnahen Waldbau unerlässlich sind, um die standortstypische Flora und Fauna zu erhalten. Es ist jedoch längerfristig zu prüfen, ob mit den gesetzten quantitativen Zielwerten die Wirkungsziele für die Biodiversität im Wald auch längerfristig erreicht werden können.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 152

Noch ausgeprägter sind die Wissenslücken im Bereich der genetischen Vielfalt. Bis Wissenslücken in der Erfassung anhin gibt es für seltene Baumarten und Waldzielarten nur punktuell Studien. Im und dem Monitoring der Bereich Monitoring braucht es Kriterien und Indikatoren zum Erfassen der genetischen genetischen Vielfalt Vielfalt und zum Überprüfen der Wirksamkeit der Massnahmen.

M6.3.2 Nationale Handlungsziele «Forschung im Bereich Waldbiodiversität stärken»

> Grundlegende offene Fragen im Bereich der Biodiversitätsförderung im Wald sind geklärt mit praxisorientierten Forschungsprojekten.

Folgende Themen wurden als prioritär eruiert: – Ökologische Funktionalität der Lebensräume für National prioritäre Arten (Konnektivität, Distanzen, Flächenbedarf). Erste Priorität haben dabei die Xylobionten. Maximaldistanzen zwischen Quellpopulationen, so dass Vernetzung gewährleistet werden kann, differenziert nach den Totholzansprüchen (stehend/ liegend, Baumart, Dicke der Stämme, Zersetzungsgrad) verschiedener Arten. – Entwicklung einheitlicher und effizienter Methoden zur Wirkungsanalyse in den Massnahmenbereichen 1–4. – Zielanalyse Waldreservate: Überprüfung des Anteils Waldreservate an der gesamten Waldfläche, der notwendig ist, um die Wirkungsziele betreffs Prozessschutz und Artenförderung zu erreichen. – Grundlagen zu Verbreitung, Populationsstruktur und genetischer Vielfalt seltener Baumarten und Waldzielarten. Die Liste hat keinen abschliessenden Charakter sondern wird laufend ergänzt im Sinne eines Kataloges wichtiger Forschungsfragen.

> Anhang 153

> Anhang A1 Regionaler Handlungsbedarf pro Massnahmenbereich und nationale Umsetzungsschwerpunkte Tab. 41 > Regionaler Handlungsbedarf pro Massnahmenbereich und nationale Umsetzungsschwerpunkte

Wirtschafts- MB1 MB1 MB1 MB2 MB3 MB3 MB3 MB3 MB4 MB4 Region Anteil Reservate Gross- Alt- und Waldrand Lichte Feucht- Trad. National National priori- Naturwald- >20 ha mit reservate Totholz Wälder wälder und Bewirt- prioritäre täre Waldarten resevats- dom. NWR- >500 ha -biotope schaftungs- Waldgesell- und ökol. wert- Flächen Fläche Formen schaften volle Gehölze Jura West          Jura Ost         

Handlungsbedarf in allen Wirtschaftsregionen gross Mittelland West          Mittelland Mitte          Mittelland Ost          Voralpen West          Voralpen Mitte          Voralpen Ost          Alpen Nordwest          Alpen Mitte          Alpen Nordost          Alpen Südwest          Alpen Südost          Alpen Süd           Handlungsbedarf gross  Handlungsbedarf mittel  Handlungsbedarf klein Nationaler Schwerpunkt

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 154

Tab. 42 > Kommentare zu den Schwerpunkten

Jura West Insgesamt sehr hohes Naturpotenzial. Nationaler Schwerpunkt ist hier die Erhaltung von Wytweiden (pâturages boisés). Besondere nationale Verantwortung für 22 Waldgesellschaften. Alt- und Totholzförderung muss Schwerpunkt werden. Noch kein Grossreservat >500 ha. Jura Ost Grösserflächige NWR als klarer Schwerpunkt sowie die systematische Alt- und Totholzförderung. Hohes Potential für lichten Wald und davon abhängige Organismen. Geeignete Standorte für Mittelwaldbetrieb. Mittelland Grosser Nachholbedarf an NWR-Flächen, v. a. grössere Objekte; das Potential an Alt- und Totholz- West förderung soll systematisch genutzt werden. Hohes Potential für biologisch wertvolle Waldränder. Auch die Wiederherstellung und Erhaltung von feuchten Wäldern und Feuchtbiotopen ist ein Schwerpunkt. Mittelland Grosser Nachholbedarf an NWR-Flächen, v. a. grössere Objekte, systematische Alt- und Totholzförderung Mitte muss ein Schwerpunkt werden. Diverse feuchte Waldgesellschaften und Verbreitungsschwerpunkt von Amphibien und Biber. Mittelland Schon viele kleine Reservatsobjekte; grosser Handlungsbedarf bei grösseren Reservate >40 ha und vor Ost allem >300 ha. Systematische nachhaltige Alt- und Totholzförderung muss ein Schwerpunkt werden. Ansonsten vielseitiger Massnahmen-Mix mit Waldrand, lichtem Wald sowie Feuchtwälder und Feuchtbiotope als Schwerpunkte. Voralpen Trotz hohem NWR-Flächenanteil von 3,8 % zusätzlich 1–2 Grossreservate >500 ha erstrebenswert. Der West Anteil der ökologisch besonders wertvollen späten Abbauphasen des Totholzes ist besonders tief. Schwerpunkt deshalb grössere Reservate mit dominierender Naturwaldfläche, sowie ausweisen von Altholzinseln und Erhaltung von Biotopbäumen. Ein weiterer Schwerpunkt soll bei der Wiederherstellung und Erhaltung von feuchten Wäldern und Feuchtbiotopen liegen. Voralpen Noch kein KWR oder NWR über 300ha. Defizit bei den späten Totholz-Abbauphasen (Ressourcen- Mitte Kontinuität noch auf zu wenig und zu kleinen Flächen garantiert). Schwerpunkt deshalb grössere Reservate mit dominierender Naturwaldfläche, sowie ausweisen von Altholzinseln und Erhaltung von Biotopbäumen. Hohes Potential für Aufwertung von Waldrändern. Voralpen Ost Bereits 4 Grossreservate >500 ha realisiert. Anteil der späten Abbauphasen des Totholzes ist insgesamt zu klein, deshalb vermehrtes Ausweisen von Altholzinseln und Erhaltung von Biotopbäumen. Hohes

Potential für Aufwertung von Waldrändern und lichten Wäldern. Alpen Potential für grössere KWR und NWR wurde noch zu wenig genutzt (es gibt erst ein Objekt über 500ha, Nordwest allerdings mit überwiegendem Nichtwald-Anteil, und noch kein Objekt >300–500 ha). Vertretung der relativ zahlreichen National Prioritären Walgesellschaften im Reservatsnetz sicherstellen. Alpen Mitte Schwerpunkt bei der Aufwertung und der Pflege von lichten Wäldern. Vertretung der relativ zahlreichen National Prioritären Walgesellschaften im Reservatsnetz sicherstellen. Alpen Hohe Verantwortung für 14 Waldgesellschaften – deren Vertretung möglichst im Reservatsnetz sicher- Nordost stellen. Noch kein KWR bzw. NWR über 500 ha – geeignete Objekte anstreben, unter Berücksichtigung der National Prioritären Waldgesellschaften. Relativ hohes Potential an ökologisch wertvollen Waldrändern. Alpen Relativer Anteil an Naturwaldflächen noch sehr gering, und gemessen am hohen Potenzial zu wenig Südwest Reservatsobjekte mit dominierender Naturwaldfläche. Sehr hohe Verantwortung für 27 z. T. autochthone Waldgesellschaften – deshalb auch aus diesem Grund entsprechend hoher Bedarf an Schutzmassnahmen, bzw. neuen Reservatsgründungen. Nationaler Schwerpunkt für Lärchen-Wälder, insbesondere Wytweiden. Alpen Südost Sehr hohes Potential an Waldgesellschaften in besonderer nationaler Verantwortung (26). Dank Wald im Nationalpark beste Bilanz aller Regionen im Anteil NWR-Fläche – aber ausserhalb des Parks besteht noch viel Potential für grosse und sehr grosse Objekte (>40 ha bzw. >300 ha), in denen die vielen im Gebiet vorkommenden National Prioritären Waldgesellschaften vertreten sind. Schwerpunkt auch bei der Aufwertung und Pflege der Lärchen-Wytweiden und der Kastanienselven im Bergell. Alpen Süd Keine Region weist mehr Waldgesellschaften mit besonderer nationaler Verantwortung auf, deshalb sind Gelegenheiten für weitere Grossreservate konsequent zu nutzen, unter Berücksichtigung der im Reservatsnetz noch nicht oder nicht genügend vertretenen Waldgesellschaften. Verschiedene für die insubrische Zone charakteristische Feuchtwälder als nationaler Schwerpunkt. Kastanienselvenprogramm ist etabliert.

> Anhang 155

A2 Listen der National Prioritären Waldgesellschaften (NPL) und National Prioritären Waldarten (Waldzielart/NPA)

A2-1 Liste der National Prioritären Waldgesellschaften (NPL)10

Für jede der 121 Waldgesellschaften in der Schweiz wurde der Prioritätsgrad definiert. Priorisierung der Ermittelt wird dieser Prioritätsgrad aus der Summe des Status der Waldgesellschaft in Waldgesellschaften der Roten Liste (gemäss Model IUCN) und dem Grad der internationalen Verantwortung der Schweiz für diese Waldgesellschaft (Anteil der Fläche Schweiz an der Gesamtwaldfläche Europas).

Nachfolgend sind die die National Prioritären Waldgesellschaften (NPL)11 aufgelistet. Zum Verständnis der Tabelle ist folgende Beschreibung der Signaturen wichtig:

> Waldgesellschaften: Alle dem BAFU bekannten Waldgesellschaften sind in aufsteigender Nummerierung aufgeführt (Nummer 01–72: Nummer der Waldgesellschaft gemäss «Liste der Waldgesellschaften der Schweiz» [BAFU 2012b]). > Prioritätsgrad (P): 1 (sehr hoch), 2 (hoch), 3 (mittel), 4 (mässig), 0 (keine Priorität) Als national prioritär gelten alle Gesellschaften mit den P-Graden 1–4. Der Prioritätsgrad ist die Summe aus dem Rote-Liste-Status (RL), sowie aus der Verantwortung der Schweiz für die betreffende Gesellschaft (V-CH). > Status in der Roten Liste (RL) / Gefährdungskategorien: CR (critical endangered/Waldgesellschaft vom Aussterben bedroht), EN (endangered / Waldgesellschaft stark bedroht), VU (vulnerable / Waldgesellschaft bedroht). Weniger bis gar nicht gefährdet sind Waldgesellschaften der beiden Kategorien: NT (near threatened / potentiell gefährdet) und LC (least concerne / nicht gefährdet). > Internationale Verantwortung der Schweiz (V-CH) für die betreffende Gesellschaft: 4 (sehr hoch), 3 (hoch), 2 (mittel), 1 (gering), 0 (keine). > Repräsentanz im Waldreservatsnetz der Schweiz (R-CH): AA (sehr gut vertreten), A (gut vertreten), B (ungenügend, teilweise, aber nicht repräsentativ vertreten), BB (schlecht vertreten), C (fehlend, in keinem Reservat vorkommend).

10 Massgebend für die Einstufung waren die IUCN-Richtlinien, nach deren Kriterien jede Waldgesellschaft beurteilt wurde. 11 Die Lebensräume gemäss den National Prioritären Lebensräumen (NPL) sind im Waldareal gleichzusetzen mit den Waldgesellschaften.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 156

Liste der National Prioritären Waldgesellschaften (NPL)

Wissenschaftliche Bezeichnung deutsch français italiano P RL V-CH R-CH

V Fagion sylvaticae Buchenwälder Hêtraies Faggete UV Luzulo-Fagenion Hainsimsen-Buchenwälder Hêtraies acidophiles Faggete acidofile a erba lucciola Luzulo silvaticae-Fagetum Weissmoos-Buchenwald 02 Hêtraie à luzule des bois avec Faggeta Luzula sylvatica con 3 EN 0 B leucobryetosum 02 Leucobryum 02 Leucobryum 02 UV Ilici-Fagenion Atlantische Buchenwälder Hêtraies atlantiques Faggete insubriche Illici-Fagetum 03* Stechpalmen-Buchenwald 03* Hêtraie à houx 03* Faggeta ad agrifoglio 03* 4 VU 0 BB Rhododendro-Fagetum 03** Alpenrosen-Buchenwald 03** Hêtraie à rhododendron 03** Faggeta a rododendro 03** 4 VU 0 BB UV Lonicero-Fagenion Alpenheckenkirschen- Hêtraies à chèvrefeuille des Faggete mesofile dell’orizonte Buchenwälder Alpes montano inferiore Cardamino-Fagetum Südalpiner Zahnwurz- Hêtraie insubrienne sur calcaire Faggeta insubriche su calcare 4 VU 0 C cyclametosum 12* Buchenwald 12* 12* 12* Adenostylo-Fagetum 13* Alpendost- Buchenwald 13* Hêtraie à adénostyle 13* Faggeta ad Adenostyles 13* 3 VU 1 B UV Lonicero-Fagenion Orchideen-Buchenwälder Hêtraies à xérothermophiles Faggete mesofile dell’orizonte montano inferiore Seslerio-Fagetum (inklusive Blaugras-Buchenwald 16 Hêtraie à seslérie 16 Faggeta insubrica a sesleria 16 4 NT 2 A Seslerio-Fagetum insubricum) 16 UV Abieti-Fagenion Tannen-Buchenwälder Hêtraies à sapin de l’étage Boschi di faggio e abete montagnard dell’orizzonte montano Laburno-Abieti-Fagetum typicum Goldregen-Tannen-Buchenwald Hêtraie à sapin avec aubours 19* Abieti-faggeta a maggiociondolo 1 EN 2 C 19* 19* tipica 19* Streptopo-Fagetum / Luzulo Knotenfuss-Buchenwald 20* Hêtraie avec érable, sapin et Abieti-faggeta a erba lucciola con 1 EN 2 B silvaticae Abieti-Fagetum hautes herbes 20* Petasites 20* petasitetosum 20* Aceri-Fagetum 21 Ahorn-Buchenwald 21 Hêtraie à érable 21 Faggeta ad acero di monte 21 4 NT 2 A Alno viridi-Sorbetum aucupariae Grünerlen-Vogelbeerwald 21* Forêt de sorbiers à aune vert 21* Sorbeto a ontano verde 21* 3 EN 0 A 21* Laburno-Aceretum 21** Goldregen-Ahornwald 21** Erablaie à aubours des Alpes 21** Acereta a maggiociondolo 21** 1 CR 1 C

V Lunario-Acerion Bergahorn-Mischwälder Erablaies de ravin méso- Acerete di forra meso-igrofile hygrophiles Phyllitido-Aceretum 22 Hischzungen-Ahornwald 22 Erablaie à langue-de-cerf typique Acereta a scolopendria 22 4 NT 2 A Scillo-Fraxinetum 22* Blaustern-Eschenwald 22* Tillaie-frênaie colluviale 22* Tiglieto a scilla 22* 1 CR 1 C Arunco-Aceretum 22** Geissbart-Ahornwald 22** Erablaie à reine-des-bois 22** Acereta a spirea 22** 3 VU 1 B Corydalido-Aceretum 22** Lerchensporn-Ahornwald 22** Erablaie à corydale 22** Acereta a Corydalis 22** 2 EN 1 A Sorbo-Aceretum 23 Mehlbeer-Ahornwald 23 Erablaie à alisier 23 Acereta a sorbo montano 23 2 VU 2 A Sorbetum ariae 23* Haselnuss-Mehlbeerwald 23* Forêt d’alisiers à noisetier 23* Sorbeto montano rupicolo 23* 2 VU 2 C Ulmo-Aceretum 24* Ulmen-Ahornwald 24* Erablaie à orme 24* Acereta a olmo montano 24* 3 EN 0 A Ulmo-Aceretum asperuletosum Turinermeister-Ahornwald 24 Erablaie à orme, variante à Tiglieti ad asperula 24 2 VU 2 B taurinae 24 aspérule de Turin 24 Hepatico-Aceretum 24** Leberblümchen-Ahornwald 24** Erablaei à hépatique 24** Acereta a Hepatica 24** 1 EN 2 BB

V Tilion Lindenwälder Tillaies thermophiles sur Boschi misti termofili su suolo éboulis ou lapiez detritico a tiglio Asperulo taurinae-Tilietum 25 Turinermeister-Winterlindenwald Tillaie à aspérule de Turin 25 Tiglieti ad asperula 25 1 VU 3 B Aceri-Tilietum 25* Ahorn-Sommerlindenwald 25* Tillaie à érable 25* Tiglieto ad acero 25* 1 EN 2 A Luzulo niveae-Tilietum 25** Schneehainsimsen- Tillaie à luzule blanc-de-neige Tiglieto a erba lucciola 25** 2 VU 2 B Winterlindenwald 25** 25**

> Anhang 157

Wissenschaftliche Bezeichnung deutsch français italiano P RL V-CH R-CH

V Fraxinion Eschenwälder Frênaies humides Frassineti umidi Adenostylo-Alnetum incanae 27* Ahorn-Grauerlenwald 27* Aunaie à érable 27* Ontaneto bianco di pendio con 2 EN 1 B acero e megaforbie 27* Osumundo-Fraxinetum 27** Königsfarn-Schwarzerlen- Forêts mixtes sur substrat Ontaneto nero con felce florida 2 CR 0 C Eschenquellwald 27** humide et aulnaies à osmonde 27** 27** Ulmo-Fraxinetum 28 Ulmen-Eschenhartholzauenwald Frênaie à orme typique 28 Foresta golenale di frassino e 4 VU 0 A 28 olmo 28 Pruno-Fraxinetum 30 Traubenkirschen-Eschenwald 30 Frênaie à merisier à grappes 30 Frassineto planiziale su suoli 4 VU 0 B fradici 30

V Alnion incanae Grauerlenwälder Aulnaies alluviales Ontaneti alluvionali a ontano bianco Equiseto-Alnetum incanae 31 Mittelland-Grauerlenauenwald 31 Aulnaie à prêle 31 Ontaneto bianco di basso corso 1 EN 2 B Calamagrostio-Alnetum incanae Montaner Grauerlenauenwald 32 Aulnaie riveraine 32 Ontaneto bianco di alto corso 32 2 VU 2 B

V Carpinion Eichen-Hagebuchenwälder Chênaies à charme Quercete a carpino Arunco-Fraxinetum castanosum Kastanienreicher Geissbart- Frênaie mixte à reine-des-bois Frassineti misti e castagneti con 4 NT 1 BB

33 Eschenmischwald 33 avec châtaignier 33 felci esigenti 33

Cruciato glabrae-Quercetum Kastanienreicher Kreuzlabkraut- Chênaie à châtaignier avec tilleul Castagneti misti con tiglio e 4 NT 1 BB castanosum 34 Eichenmischwald 34 34 rovere senza felci esigenti 34 Stellario-Carpinetum 35* Sternmieren-Stieleichenwald 35* Chênaie à gouet 35* Bosco di farnia a Stellaria 3 EN 0 A holostea 35* Scillo-Carpinetum 35** Blaustern-Hagebuchenmischwald Charmaie à scille 35** Carpineto a scilla ricco di geofite 2 CR 0 B 35** 35** Carpino betuli-Ostryetum 36 Hagebuchen-Hopfenbuchenwald Forêt mixte à charme-houblon et Ostrieto mesofilo 36 4 NT 1 BB 36 charme 36

V Quercion Submediterrane Chênaies buissonnantes Quercete a roverella e rovere pubescenti-petraeae Flaumeichenwälder Campanulo trachelii-Quercetum Nesselglockenblumen- Chênaie à campanule gantelée Querceto a Campanula selvatica 1 EN 2 B

38 Flaumeichenwald 38 38 38

Saponario-Quercetum 38 Seifenkraut-Flaumeichenwald 38 Chênaie à saponaire 38 Querceto a saponaria 38 2 VU 2 BB Allio lusitanici-Quercetum 38* Insubrischer Chênaie à ail des montagnes 38* Querceto rupicolo di roverella su 1 CR 1 C Silikatflaumeichenwald 38* silicati 38* Asperulo purpurei-Quercetum Insubrischer Chênaie à aspérule pourpre 38* Querceto rupicolo di eoverella ad 1 CR 1 C 38* Kalkflaumeichenwald 38* Asperula purpurea 38* Coronillo-Quercetum 39 Strauchkronwicken- Chênaie à coronille 39 Querceto a Coronilla 39 2 VU 2 A Flaumeichenwald 39 Rhamno-Quercetum 39* Alpenkreuzdorn-Eichenwald 39* Chênaie à nerprun des Alpes 39* Querceto a Rhamnus alpina 39* 2 VU 2 A Teucrio-Quercetum 40 Edelgamander- Chênaie à germandrée 40 Querceto a Teucrium 40 1 VU 4 B Traubeneichenwald 40 Lathyro-Quercetum 41 Platterbsen-Traubeneichenwald Chênaie à gesse noir 41 Querceto a Lathyrus 41 1 EN 2 B Luzulo-Quercetum 41* Hainsimsen-Traubeneichenwald Chênaie à luzule 41* Querceto a erba lucciola 41* 2 CR 0 BB 41*

V Orno-Ostryon Mannaeschen- Ostrayes buissonnantes du Ostrieti con orniello Hopfenbuchenwald sud des Alpes Fraxino orni-Ostryetum 37 Mannaeschen- Forêt mixte à charme-houblon et Ostrieto xerofilo con orniello 37 2 VU 2 C Hopfenbuchenwald 37 orne 37

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 158

Wissenschaftliche Bezeichnung deutsch français italiano P RL V-CH R-CH

V Salicion albae Tiefland-Weidenauenwälder Saulaies blanches Saliceti alluvionali a salice bianco Salicetum albae 43 Silberweidenauenwald 43 Saulaie blanche 43 Saliceto bianco di basso corso 43 3 EN 0 C

V Salicion eleagni Alpen-Weidenauenwälder Saulaies buissonnantes Saliceti arbustivi alluvionali alluviales Alno-Salicetum pentandrae 32* Subalpiner Saulaie à saule laurier 32* Saliceto subalpino a salice 1 CR 3 C Lorbeerweidenauenwald 32* odoroso 32* Coronillo-Populetum nigrae 43* Insubrischer S-Pappelauenwald Peupleraie à coronille 43* Pioppeto nero insubrico 43* 1 CR 1 C 43*

V Alnion glutinosae Erlenbruchwälder Aulnaies noires Ontaneti su suolo fradicio a ontano nero Carici elongatae-Alnetum Seggen-Schwarzerlenbruchwald Aulnaie marécageuse à laiche 44 Bosco palustre di ontano nero 44 3 EN 0 A glutinosae 44 44

V Betulion pubescenti Moorbirkenbruchwälder Bétulaies sur tourbe Boschi di betulla su suolo torboso Pino-Betuletum pubescentis 45 Föhren-Birkenbruchwald 45 Forêt marécageuse à bouleau Bosco di palude con betulla e 3 EN 0 A pubescent 45 pino 45

V Vaccinio-Piceion Tannen-Fichten und Pessières Peccete Fichtenwälder UV Abieti-Piceenion Tannen-Fichtenwälder Pessières-sapinières Boschi misti di peccio e abete bianco Rhododendro-Abietetum 47* Alpenrosen-Tannenwald 47* Sapinière à mélèze avec Abetina con larice e rododendro 3 EN 0 A rhododendron 47* 47* Hypno- und Polypodio-Piceetum Silikatblockschutt-Fichtenwald Pessière à hypne cyprès 48* Pecceta xerofila su blocchi 48* 3 EN 0 B 48* 48* Calamagrostio variae-Abieti- Buntreitgras-Fichtenwald 60* Pessière-sapinière à Pecceta a cannella comune 60* 4 LC 3 A Piceetum 60* calamagrostide bigarrée 60*

UV Vaccinio-Piceenion Fichtenwälder Pessières Peccete Polygalo chamaebuxi-Piceetum Zwergbuchs-Fichtenwald 53 Pessière à polygale petit buis 53 Pecceta a poligala 53 2 VU 2 A Melico-Piceetum 54 Perlgras-Fichtenwald54 Pessière à mélique typique 54 Pecceta a melica 54 4 NT 2 B Sphagno-Piceetum 56 Torfmoos-Fichtenwald 56 Pessière à sphaignes typique 56 Pecceta di torbiera con sfagni 56 3 VU 1 A

V Larici-Pinion cembrae Subalpine Lärchen- Forêts de mélèzes et d’aroles Boschi di larice e pino cembro Arvenwälder Larici-Pinetum cembrae 59 Typischer Lärchen-Arvenwald 59 Forêt de mélèzes et d’aroles 59 Boschi di larice e pino cembro 59 4 LC 3 B Adenostylo-Laricetum 59 Hochstauden-Lärchenwald 59 Mélézin à adénostyle 59 Lariceto a megaforbie 59 4 LC 3 B Rhododendro ferruginei- Alpenrosen-Lärchenwald 59 Mélézin à rhododendron 59 Lariceto a rododendro 59 4 LC 3 B Laricetum 59 Seslerio-Laricetum 59 Blaugras-Lärchenwald 59 Mélézin à seslérie 59 Lariceto a sesleria 59 1 CR 1 C Cotoneastro-Pinetum cembrae Steinmispel-Arvenwald 59* Arolière à cotonéaster 59* Cembreta a cotognastro 59* 2 VU 2 BB 59* Sphagno-Pinetum cembrae 72 Nordalpen-Arvenwald 72 Arolière des Alpes du Nord 72 Cembreta nordalpina 72 1 EN 3 A

V Vaccinio-Pinion mugo Bodensaure Bergföhrenwälder Pinèdes de montagne Mughete su suoli acidi Rhododendro ferruginei-Pinetum Alpenrosen Bergföhrenwald 70 Pineraie de montagne à Mugheta a rododendro rosso 70 2 VU 2 A mugo 70 rhododendron ferrugineux 70 Huperzio-Pinetum mugo 70* Bärlapp-Bergföhrenwald 70* Pineraie de montagne à lycopode Mugheta a licopodio 70* 1 CR 3 A sélagine 70*

> Anhang 159

Wissenschaftliche Bezeichnung deutsch français italiano P RL V-CH R-CH

V Ledo-Pinion Hochmoor-Bergföhrenwälder Pinèdes montagne à sphaignes Mughete su suolo torboso Sphagno-Pinetum mugo 71 Torfmoos-Bergföhrenwald 71 Pineraie de montagne à Mugheta di torbiera con sfagni 71 2 VU 2 A sphaignes 71

V Dicrano-Pinion Moos-Föhrenwälder Pinèdes à Dicranum Pinete su suolo acido Calluno-Pinetum 68 Besenheide-Föhrenwald 68 Pinède à callune 68 Pineta a brugo 68 2 VU 2 BB Avenello-Pinetum 68* Drahtschmielen-Föhrenwald 68* Pinède à canche flexueuse 68* Pineta ad avenella flessuosa 68* 1 EN 3 B Vaccinio vitis-ideae-Pinetum 68** Preiselbeer-Föhrenwald 68** Pinède à airelle 68** Pineta a mirtillo rosso 68** 3 EN 0 B

V Erico-Pinion Erika-Föhrenwälder Pineraies subcontinentales Pinete subcontinentali basifile basophiles Erico-Pinetum 65 Erika-Föhrenwald 65 Pinède à bruyère 65 Pineta a erica 65 4 NT 2 B Coronillo-Pinetum 65 Kronwicken-Föhrenwald 65 Pinède à coronille 65 Pineta a coronilla 65 1 EN 3 A Erico-Piceetum 53* Erika-Fichtenwald 53* Pessière à bruyère 53* Pecceta a erica 53* 2 VU 2 B Fraxino-Pinetum 65 Eschen-Föhrenwald 65 Pinède à frêne 65 Pineta con frassino 65 2 EN 1 A

V Molinio-Pinion Pfeifengras-Föhrenwälder Pineraies / pinèdes subatlan- Pinete subatlantiche a Molinia tiques des pentes marneuses Molinio-Pinetum 61 Pfeifengras-Föhrenwald 61 Pinède à molinie 61 Pineta a Molinia tipica 61 1 EN 2 A Cephalanthero-Pinetum 62 Orchideen-Föhrenwald 62 Pinède à orchidées 62 Pineta a orchidee 62 2 VU 2 A Cirsio tuberosi-Pinetum mugo 63 Knollendistel-Bergföhrenwald 63 Pinède de montagne à cirse 63 Pineta a Cirsium tuberosum 63 1 CR 3 A

V Cytiso-Pinion NE-Europäisch Pinèdes à cytise Pinete subcontinentali a subkontinentale Föhrenwälder Cytisus Cytiso-Pinetum 64 Geissklee-Föhrenwald 64 Pinède à cytise 64 Pineta a Cytisus 64 1 CR 3 A Pyrolo- und Ligustro-Pinetum 66 Wintergrün-Föhrenwald und Pinède à pyrole et pineraie à Pineta a ligustro e Pineta a 1 CR 2 C Liguster-Föhrenwald 66 troène vulgaire 66 piroletta 66

V Erico-Pinion mugo Kalkreiche Bergföhrenwälder Pinèdes de montagne Mughete su suoli calcarei Erico-Pinetum mugo 67 Erika-Bergföhrenwald 67 Pinède de montagne à bruyère Mugheta a erica 67 4 LC 3 A Carici humilis-Pinetum Erdseggen-Engadinerföhrenwald Pinède d’Engadine à laiche Mugheta engadinese a Carex 1 EN 4 BB engadinensis 67* 67* humble 67* humilis 67* Rhododendro hirsuti-Pinetum Steinrosen-Bergföhrenwald 69 Pinède de montagne à Mugheta a rododendro irsuto 69 3 VU 2 A mugo 69 rhododendron cilié 69

V Ononido-Pinion Zentralalpine Föhren- Pinèdes continentales Pinete continentali Steppenwälder xérothermophiles xerotermofile Ononido-Pinetum 65* Hauhechel-Föhrenwald 65* Pinède à bugrane 65* Pineta a Ononis rotundifolia 65* 4 LC 4 BB Odontito-Pinetum 65* Zahntrost-Föhrenwald 65* Pinède à odontite visqueux 65* Pineta a Odontites viscosus 65* 1 EN 4 BB

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 160

A2-2 Liste der National Prioritären Waldzielarten

Es gibt unter den Waldarten National Prioritäre Arten, die auf spezifische Artenfördermassnahmen angewiesen sind. Diese Arten werden als Waldzielarten bezeichnet. Von den 1582 National Prioritären Waldarten (NPA Wald; siehe Liste auf der BAFU- Homepage) sind 307 Arten als Waldzielarten definiert, für die allgemeine Lebensraumförderung nicht genügt. Diese Waldzielarten benötigen spezifische, gezielte Fördermassnahmen.

Nachfolgend sind die National Prioritären Waldzielarten aufgelistet. Zum Verständnis der Liste ist folgende Beschreibung der Signaturen wichtig:

> Organismengruppe: umgangssprachliche Bezeichnung der Organismengruppe > Wissenschaftlicher Name / Taxon Name: Wissenschaftlicher Name der Art inkl. Autoren Angaben > deutsch/francais/italiano: deutscher, französischer und italianischer Name der Art; Generell oder je nach Sprachbereich haben verschiedenen Arten keinen umgangssprachlicher Namen. > Priorität: Nationale Prioritätskategorie 1 (sehr hoch), 2 (hoch), 3 (mittel), 4 (mäs- Als Waldzielarten gelten alle National Prioritären Waldarten die mit gezielte Massnahmen (Artenhilfsprogramme, auf die Art ausgerichtete Biotopförderung etc.) gefördert werden müssen bzw. können (Massnahmenbedarf 2). Der Prioritätsgrad ist die Summe aus dem Gefährdungsgrad sowie aus der Verantwortung der Schweiz für die betreffende Art. > Gefährdung: Nationaler Gefährdungsgrad gemäss dem Rote Liste Status oder basierend auf Experteneinschätzung; Codierung Bedeutung 0, EX, RE ausgestorben 1, CR vom Aussterben bedroht 2, EN stark gefährdet 3, VU gefährdet bzw. verletzlich LC, n nicht gefährdet DD ungenügende Datenlage V Art der Vorwarnstufe R sehr seltene Art, keine aktuelle Gefährdung 1* offiziell in der Schweiz ausgestorbene Arten, die sporadisch die Schweiz besuchen (ohne stabile Populationen) (e) Experteneinschätzung > Verantwortung: Internationale Verantwortung der Schweiz gemäss dem Rote Liste Status oder basierend auf Experteneinschätzung: 4 (sehr hohe Verantwortung), 3 (hohe Verantwortung), 2 (mittlere Verantwortung), 1 (geringe Verantwortung), 0 (keine Verantwortung) und g/V (Gastvogel/visisteur).

> Anhang 161

Liste der National Prioritären Waldzielarten

Organismengruppe Wissenschaftlicher deutsch français italiano Prio- Gefähr- Verant- Name / Taxon Name rität dung wortung Säugetiere Canis lupus Wolf Loup Lupo 2 1*(e) 2 Linnaeus, 1758 Säugetiere Ursus arctos Braunbär Ours brun Orso bruno 2 1*(e) 2 Linnaeus, 1758 Säugetiere Lynx lynx Eurasischer Luchs Lynx boréal Lince 1 1 3 Linnaeus, 1758 Fledermäuse Rhinolophus ferrumequinum Grosse Hufeisennase Grand rhinolophe fer à Rinolofo maggiore 1 1(e) 1 Schreber, 1774 cheval Fledermäuse Rhinolophus hipposideros Kleine Hufeisennase Petit rhinolophe fer à Rinolofo minore 1 1(e) 1 Bechstein, 1800 cheval Fledermäuse Barbastella barbastellus Schreber, Mopsfledermaus Barbastelle commune Barbastello 3 2(e) 1 Fledermäuse Eptesicus nilssonii Keyserling and Nordfledermaus Sérotine boréale Serotino di Nilsson 1 1(e) 2 Blasius, 1839 Fledermäuse Eptesicus serotinus Schreber, 1774 Breitflügelfledermaus Grande sérotine Serotino comune 1 1(e) 1 Fledermäuse Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus Murin de Bechstein Vespertilio di Bechstein 4 3(e) 1 Kuhl, 1817 Fledermäuse Myotis brandtii Eversmann, 1845 Brandtfledermaus Murin de Brandt Vespertilio di Brandt 1 1(e) 1 Fledermäuse Myotis myotis Borkhausen, 1797 Grosses Mausohr Grand murin Vespertilio maggiore 1 1(e) 1 Fledermäuse Plecotus auritus Braunes Langohr Oreillard brun Orecchione 3 2(e) 1 Linnaeus, 1758 Fledermäuse Plecotus austriacus Fischer, 1829 Graues Langohr Oreillard gris Orecchione meridionale 1 1(e) 1 Fledermäuse Vespertilio murinus Linnaeus, 1758 Zweifarbenfledermaus Sérotine bicolore Serotino bicolore 1 1(e) 2 Fledermäuse Plecotus macrobullaris Kuzyakin, Alpenlangohr Oreillard des Alpes Orecchione alpino 1 1(e) 2 Vögel Tetrao urogallus L. Auerhuhn Grand Tétras Gallo cedrone 1 EN 1 Vögel Tetrao tetrix L. Birkhuhn Tétras lyre Fagiano di monte 1 NT 1 Vögel Bonasa bonasia L. Haselhuhn Gélinotte des bois Francolino di monte 1 NT 1 Vögel Actitis hypoleucos L. Flussuferläufer Chevalier guignette Piro piro piccolo 1 EN 1 Vögel Scolopax rusticola L. Waldschnepfe Bécasse des bois Beccaccia 1 VU 1 Vögel Cuculus canorus L. Kuckuck Coucou 1 NT 1 Vögel Otus scops L. Zwergohreule Petit-duc scops Assiolo 1 EN 1 Vögel Caprimulgus europaeus L. Ziegenmelker Engoulevent d’Europe Succiacapre 1 EN 1 Vögel Upupa epops L. Wiedehopf Huppe fasciée Upupa 1 VU 1 Vögel Jynx torquilla L. Wendehals Torcol fourmilier Torcicollo 1 NT 1

Vögel Picus canus Gmel. Grauspecht Pic cendré Picchio cenerino 1 VU 1 Vögel Dendrocopos medius L. Mittelspecht Pic mar Picchio rosso mezzano 1 NT 1 Vögel Corvus monedula L. Dohle Choucas des tours Taccola 1 VU 1 Vögel Phoenicurus phoenicurus L. Gartenrotschwanz Rougequeue à front Codirosso comune 1 NT 1 blanc Reptilien Coronella austriaca Laurenti, 1768 Schlingnatter Coronelle lisse Colubro liscio, Coronella 4 VU 1 Reptilien Zamenis longissimus Laurenti, Äskulapnatter Couleuvre d’Esculape Saettone, Colubro di 3 EN 1

1768 Esculapio

Reptilien Natrix natrix Ringelnatter Couleuvre é collier Natrice dal collare 3 EN 1 Linnaeus, 1758

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 162

Organismengruppe Wissenschaftlicher deutsch français italiano Prio- Gefähr- Verant- Name / Taxon Name rität dung wortung Reptilien Vipera aspis Aspisviper Vipère aspic Vipera comune 2 CR 3 Linnaeus, 1758 Reptilien Vipera berus Kreuzotter Vipère péliade Marasso 2 EN 2 Linnaeus, 1758 Amphibien Rana latastei Italienischer Grenouille de Lataste Rana di Lataste 3 VU 2 Boulanger, 1879 Springfrosch Amphibien Salamandra salamandra Linnaeus, Feuersalamander Salamandre tachetée Salamandra pezzata 4 VU 1 Amphibien Triturus carnifex Italienischer Triton crêté italien Tritone crestato italiano 3 EN 1 Laurenti, 1768 Kammmolch Amphibien Triturus cristatus Nördlicher Kammmolch Triton crêté Tritone crestato 3 EN 1 Laurenti, 1768 Amphibien Lissotriton helveticus Fadenmolch Triton palmé Tritone palmato 4 VU 1 Razoumowsky, 1789 Amphibien Bombina variegata Linnaeus, 1758 Gelbbauchunke Sonneur à ventra jaune Ululone a ventre giallo 3 EN 1 Amphibien Rana dalmatina Bonaparte, 1840 Springfrosch Grenouille agile Rana agile 3 EN 1 Käfer Acmaeodera degener degener Gefleckter Eichen- 2 0(e) 1 Scopoli, 1763 Prachtkäfer Käfer Aesalus scarabaeoides Panzer, Kurzschröter 2 1(e) 1 Käfer Anthaxia candens Bunter Kirschbaum- 4 3(e) 1 Panzer, 1789 Prachtkäfer Käfer Anthaxia manca Kleiner Ulmen- 4 3(e) 1 Linnaeus, 1767 Prachtkäfer Käfer Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758 Grosser Eichenbock, Grand capricorne du 2 2(e) 2 Heldbock chêne Käfer Cerambyx miles 2 1(e) 1 Bonelli, 1823 Käfer Ceruchus chrysomelinus Rindenschröter 2 2(e) 2 Hochenwart, 1785 Käfer Chalcophora mariana Linnaeus, Marien-Prachtkäfer 3 3(e) 2 Käfer Coraebus undatus Fabricius, 1787 Wellenbindiger Eichen- 4 3(e) 1 Prachtkäfer Käfer Dicerca alni Fischer de Waldheim, Grosser Erlen- 3 2(e) 1

1824 Prachtkäfer

Käfer Dicerca berolinensis Herbst, 1779 Berliner Prachtkäfer 1 1(e) 2 Käfer Dicerca moesta 1 0(e) 2 Fabricius, 1792 Käfer Ergates faber Mulmbock 3 3(e) 2 Linnaeus, 1767 Käfer Eurythyrea quercus Herbst, 1780 Goldgrüner Eichen- 1 1(e) 2 Prachtkäfer Käfer Gnorimus variabilis Linnaeus, 1758 2 1(e) 1 Käfer Lamia textor Weberbock 4 3(e) 1 Linnaeus, 1758 Käfer Lucanus cervus Hirschkäfer Lucane Cerf-volant 3 3(e) 2 Linnaeus, 1758 Käfer Megopis scabricornis Scopoli, 1763 Körnerbock 3 2(e) 1 Käfer Menesia bipunctata Zoubkoff, 1829 Schwarzbock 2 2(e) 2

> Anhang 163

Organismengruppe Wissenschaftlicher deutsch français italiano Prio- Gefähr- Verant- Name / Taxon Name rität dung wortung Käfer Osmoderma eremita Scopoli, 1763 Juchtenkäfer, Eremit Pique prune, Barbot 1 1(e) 2 Käfer Phymatodes glabratus Charpentier, 1 1(e) 2 Käfer Poecilonota variolosa Paykull, 1799 Grosser Pappel- 2 2(e) 2 Prachtkäfer Käfer Protaetia aeruginosa Drury, 1770 4 3(e) 1 Käfer Protaetia affinis 3 2(e) 1 Andersch, 1797 Käfer Protaetia angustata Germar, 1817 2 1(e) 1 Käfer Protaetia marmorata Fabricius, 4 3(e) 1 Käfer Rhamnusium bicolor Schrank, 1781 Beulenkopfbock 3 2(e) 1 Käfer Rosalia alpina Alpenbock Rosalie des Alpes 3 3(e) 2 Linnaeus, 1758 Käfer Saperda octopunctata Scopoli, Achtpunktierter 4 3(e) 1

1772 Pappelbock

Käfer Saperda perforata Gefleckter Espenbock 4 3(e) 1 Pallas, 1773 Käfer Saperda punctata Linnaeus, 1767 Vielpunktierter 1 1(e) 2 Pappelbock Käfer Scintillatrix mirifica Mulsant, 1855 Grosser Ulmen- 1 1(e) 2 Prachtkäfer Käfer Scintillatrix rutilans Fabricius, 1777 Grosser Linden- 4 3(e) 1 Prachtkäfer Käfer Tragosoma depsarium Linnaeus, Zottenbock 2 2(e) 2 Schmetterlinge Limenitis populi Grosser Eisvogel Grand Sylvain 3 2 1 Linnaeus, 1758 Schmetterlinge Eriogaster catax Hecken-Wollafter Laineuse du prunelier. 2 1(e) 1 Denis & Schiffermüller, 1775 Laineuse du chêne Schmetterlinge Gastropacha populifolia Esper, Grosse Pappelglucke, Feuille morte du 1 1(e) 2

1781 Auwaldglucke peuplier

Schmetterlinge Odonestis pruni Pflaumenglucke, Feuille-morte du prunier 3 2(e) 1 Linnaeus, 1758 Obsthain-Feuerglucke Schmetterlinge Satyrium pruni Pflaumen-Zipfelfalter Thécla du Prunellier 2 1 1 Linnaeus, 1758 Schmetterlinge Satyrium acaciae Fabricius, 1787 Kleiner Schlehen- Thécla de l’Amarel, 3 2 1 Zipfelfalter, Thécla de l’Acacia Akazienzipfelfalter Schmetterlinge Apatura ilia Denis & Schiffermüller, Kleiner Schillerfalter Petit Mars changeant 3 2 1 Schmetterlinge Hipparchia fagi Grosser Waldportier Sylvandre 3 2 1 Scopoli, 1763 Schmetterlinge Hipparchia semele Linnaeus, 1758 Ockerbindiger Agreste 3 2 1 Samtfalter, Rostbinde, Samtbinde Schmetterlinge Lopinga achine Gelbringfalter Bacchante 2 2 2 Scopoli, 1763

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 164

Organismengruppe Wissenschaftlicher deutsch français italiano Prio- Gefähr- Verant- Name / Taxon Name rität dung wortung Schmetterlinge Orgyia recens Eckfleck- Soucieuse 1 1(e) 2 Hübner, 1819 Bürstenspinner, Eichenwald- Bürstenbinder Libellen Lestes dryas Glänzende Leste dryade 2 CR 1 Kirky, 1890 Binsenjungfer Heuschrecken Pachytrachis striolatus Fieber, Gestreifte Südschrecke Decticelle striolée 2 CR 1 Gefässpflanzen Adenophora liliifolia (L.) A. DC. Drüsenglocke Adénophore à feuilles Campanella odorosa 2 EN 1 de lis Gefässpflanzen Anemone sylvestris L. Hügel-Windröschen Anémone des forêts Anemone silvestre 2 CR 0 Gefässpflanzen Anthemis triumfettii (L.) DC. Trionfettis Hundskamille Anthémis de Trionfetti Camomilla di Trionfetti 3 EN 0 Gefässpflanzen Asperula tinctoria L. Färber-Waldmeister Aspérule des teinturiers Stellina tintoria 2 EN 1 Gefässpflanzen Botrychium virginianum (L.) Sw. Virginische Mondraute Botryche de Virginie Botrichio virginiano 1 CR 2 Gefässpflanzen Bupleurum longifolium L. Langblättriges Buplèvre à longues Bupleuro con foglie 4 VU 0 Hasenohr feuilles lunghe Gefässpflanzen Calamintha ascendens Jord. Aufsteigende Bergminze Sarriette ascendante Mentuccia ascendente 3 EN 0 Gefässpflanzen Campanula cervicaria L. Borstige Glockenblume Campanule cervicaire Campanula ruvida 3 EN 0 Gefässpflanzen Carex depauperata With. Armblütige Segge Laiche appauvrie Carice impoverita 2 CR 0 Gefässpflanzen Carpesium cernuum L. Kragenblume Carpésium penché Capo chino comune 2 CR 0 Gefässpflanzen Centaurea nemoralis Jord. Schwarze Flockenblume Centaurée des bois Fiordaliso boschivo 3 EN 0 Gefässpflanzen Cnidium silaifolium (Jacq.) Simonk. Brenndolde Cnide à feuilles de Carvifoglio dei boschi 3 EN 0 silaüm Gefässpflanzen Cypripedium calceolus L. Frauenschuh Sabot de Vénus Pianelle della Madonna 4 VU 0 Gefässpflanzen Daphne cneorum L. Flaumiger Seidelbast Daphné camélée Dafne odorosa 3 EN 0 Gefässpflanzen Dictamnus albus L. Diptam Dictame blanc Dittamo 4 VU 0 Gefässpflanzen Diphasiastrum complanatum (L.) Gemeiner Flachbärlapp Lycopode aplati Licopodio spianato 3 EN 0 Holub Gefässpflanzen Diphasiastrum tristachyum (Pursh) Zypressen-Flachbärlapp Lycopode petit cyprès Licopodio cipressino 1 RE 1 Holub Gefässpflanzen Doronicum pardalianches L. Kriechende Gemswurz Doronic pardalianche Doronico medicinale 4 VU 0

Gefässpflanzen Dorycnium germanicum (Gremli) Deutscher Backenklee Dorycnium d’Allemagne Trifoglino di Germania 3 VU 1 Rikli Gefässpflanzen Dryopteris cristata (L.) A. Gray Kamm-Wurmfarn Dryoptéris à crêtes Felce pettinata 2 EN(e) 1 Gefässpflanzen Epipactis placentina (Bongiorni & Piacenza-Ständelwurz Épipactis de Plaisance Elleborina di Piacenza 2 CR 0 Grünanger) Gefässpflanzen Epipactis rhodanensis Gévaudan & Rhone-Ständelwurz Épipactis du Rhône Elleborina del Rodano 3 EN 0 Robatsch Gefässpflanzen Geranium bohemicum L. Böhmischer Géranium de Bohème Geranio di Boemia 1 CR 1 Storchschnabel Gefässpflanzen Inula hirta L. Rauher Alant Inule hérissée Enula scabra 3 VU 1 Gefässpflanzen Iris graminea L. Grasblättrige Iris graminée Giaggiolo susinario 3 VU 1 Schwertlilie Gefässpflanzen Isopyrum thalictroides L. Muschelblümchen Isopyre commun Isopiro comune 3 EN 0 Gefässpflanzen Lathyrus venetus Venezianische Gesse de Vénétie Cicerchia veneta 2 CR 0 (Mill.) Wohlf. Platterbse Gefässpflanzen Melampyrum nemorosum L. Hain-Wachtelweizen Mélampyre des bois Spigarola violacea 3 EN 0

> Anhang 165

Organismengruppe Wissenschaftlicher deutsch français italiano Prio- Gefähr- Verant- Name / Taxon Name rität dung wortung Gefässpflanzen Onosma helvetica Penninische Lotwurz Onosma de Suisse Viperina elvetica 1 EN 4 (A. DC.) Boiss. Gefässpflanzen Orchis provincialis (DC.) Provenzalische Orchis Orchis de Provence Orchide gialla 2 CR 0 Gefässpflanzen Paeonia officinalis L. Pfingstrose Pivoine officinale Peonia selvatica 3 VU 1 Gefässpflanzen Poa remota Entferntähriges Paturin à épillets Fienarola maggiore 4 VU 0 Forselles Rispengras espacés Gefässpflanzen Potentilla alba L. Weisses Fingerkraut Potentille blanche Cinquefoglia bianca 3 VU 1 Gefässpflanzen Pseudostellaria europaea Schaeftl. Knollenmiere Pseudostellaire Centocchio bulboso 1 EN 2 d’Europe Gefässpflanzen Rosa gallica L. Essig-Rose Rosier de France Rosa serpeggiante 3 EN 0 Gefässpflanzen Rosa majalis Herrm. Zimt-Rose Rosier cannelle Rosa cannella 2 VU 2 Gefässpflanzen Salix apennina Apenninen-Weide Saule des Apennins Salice dell’Appennino 3 VU 1 A. K. Skvortsov Gefässpflanzen Sorbus domestica L. Speierling Cormier Sorbo comune 3 EN 0 Gefässpflanzen Trientalis europaea L. Siebenstern Trientalis d’Europe Trientalis 3 VU 1 Gefässpflanzen Trochiscanthes nodiflora (All.) W. Radblüte Trochiscanthe nodiflore Angelica minore 3 VU 1 D. J. Koch Gefässpflanzen Veratrum nigrum L. Schwarzer Germer Vératre noir Veratro nero 3 EN 0 Gefässpflanzen Vicia orobus DC. Rankenlose Wicke Vesce orobe Veccia cece 1 CR 2 Gefässpflanzen Vicia pisiformis L. Erbsen-Wicke Vesce à feuilles de pois Veccia pisellina 2 CR 0 Gefässpflanzen Vitis sylvestris Wilde Rebe Vigne des bois 2 CR 0 C. C. Gmel. Moose Distichophyllum carinatum Dix. & Gekieltes 1 RE 3 Nich. Zweizeilblattmoos Moose Orthotrichum scanicum Grönv. Weisshaubiges 1 CR 2 Goldhaarmoos Moose Polytrichum nanum Hedw. Kleines Filzmützenmoos 2 CR 1 Moose Kurzia pauciflora (Dicks.) Grolle Wenigblütiges Klein- 3 EN 1 schuppenzweigmoos Moose Tayloria rudolphiana (Garov.) B., S. Rudolph- 1 VU 3 & G. Trompetenmoos Moose Zygodon conoideus (Dicks.) Hook. Kegeldeckeliges 4 VU 1 & Tayl. Jochzahnmoos Moose Frullania parvistipula Steph. Kleinstipeliges 1 CR 3 Wassersackmoos Moose Lophozia laxa (Lindb.) Grolle Moor-Spitzmoos 3 EN 1 Moose Dichelyma falcatum (Hedw.) Myr. Klauenmoos 1 VU 3 Moose Anacamptodon splachnoides (Brid.) Schirmmoosartiges 2 RE 1 Brid. Biegzahnmoos

Moose Brotherella lorentziana (Mol.) Ölglanzmoos 1 VU 3 Loeske Flechten Agonimia octospora Coppins & P. Achtsporige 3 EN 1 James Tönnchenflechte Flechten Anaptychia crinalis (Schleich.) Feine Wimpernflechte 3 VU 2 Vezda Flechten Arthonia byssacea (Weigel) Almq. Feinfaserige 4 VU 1 Fleckflechte Flechten Arthonia faginea Müll. Arg. Buchen-Fleckflechte 1 CR 2

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 166

Organismengruppe Wissenschaftlicher deutsch français italiano Prio- Gefähr- Verant- Name / Taxon Name rität dung wortung Flechten Arthonia fuliginosa (Turner & Russige Fleckflechte 3 EN 1 Borrer) Flot. Flechten Arthonia reniformis (Pers.) Nyl. Nierenförmige 2 CR 1 Fleckflechte Flechten Arthonia vinosa Leight. Weinrote Fleckflechte 3 EN 1 Flechten Arthrosporum populorum A. Pappel- 3 EN 1 Massal. Gliedersporenflechte Flechten Bacidia biatorina (Körb.) Vain. Kelch-Stäbchenflechte 2 CR 1 Flechten Bacidia fraxinea Lönnr. Eschen-Stäbchenflechte 2 CR 1 Flechten Bacidia rosella (Pers.) De Not. Rosarote 3 EN 1 Stäbchenflechte Flechten Bactrospora dryina (Ach.) A. Eichen-Stabflechte 3 VU 2 Massal. Flechten Biatora rufidula (Graewe) S. Ekman Rötliche 3 EN 1 & Printzen Stäbchenflechte Flechten Biatoridium delitescens (Arnold) Verborgene 2 CR 1 Hafellner Rundsporflechte Flechten Buellia alboatra (Hoffm.) Th. Fr. Schwarzweisse Buellie 3 EN 1 Flechten Buellia triphragmioides Anzi Dreigeteilte Buellie 2 CR 1 Flechten Byssoloma marginatum (Arnold) Berandete 3 EN 1 Sérus. Spinnwebflechte Flechten Calicium adaequatum Nyl. Echte Kelchflechte 3 EN 1 Flechten Calicium adspersum Pers. Sitzende Kelchflechte 4 VU 1 Flechten Caloplaca chrysophthalma Degel. Gelbkörniger 3 EN 1 Schönfleck Flechten Caloplaca flavorubescens (Huds.) Gelbrötlicher Schönfleck 3 EN 1 J. R. Laundon Flechten Caloplaca lucifuga G. Thor Lichtscheuer Schönfleck 3 EN 1 Flechten Caloplaca obscurella (Körb.) Th. Dunkler Schönfleck 4 VU 1 Fr. Flechten Candelariella subdeflexa (Nyl.) Lagerlose Dotterflechte 2 EN 2 Lettau Flechten Candelariella viae-lacteae G. Thor Milchstrassen- 3 VU 2 & V. Wirth Dotterflechte Flechten Catapyrenium daedaleum (Kremp.) Kunstvolle Lederflechte 4 VU 1 Stein Flechten Catillaria alba Weisse Kesselflechte 2 EN 2 Coppins & Vezda Flechten Cetraria oakesiana Tuck. Gesäumte 2 EN 2 Tartschenflechte Flechten Cetraria sepincola (Ehrh.) Ach. Zaun-Tartschenflechte 3 EN 1 Flechten Chaenotheca chlorella (Ach.) Müll. Grüngelbe 3 EN 1 Arg. Stecknadelflechte Flechten Chaenotheca hispidula (Ach.) Rauhe 3 EN 1 Zahlbr. Stecknadelflechte Flechten Chaenotheca laevigata Nádv. Glatte Stecknadelflechte 3 EN 1 Flechten Chaenotheca phaeocephala Dunkelköpfige 4 VU 1 (Turner) Th. Fr. Stecknadelflechte

> Anhang 167

Organismengruppe Wissenschaftlicher deutsch français italiano Prio- Gefähr- Verant- Name / Taxon Name rität dung wortung Flechten Chaenotheca subroscida (Eitner) Fichten- 4 VU 1 Zahlbr. Stecknadelflechte Flechten Cheiromycina flabelliformis B. Graue 1 CR 2 Sutton Pilzhändchenflechte Flechten Cladonia acuminata (Ach.) Norll. Zugespitzte 4 VU 1 Säulenflechte Flechten Cladonia foliacea aggr. Blättrige Becherflechte 4 VU 1 Flechten Cladonia furcata (Huds.) Schrad. Rentier-Säulenflechte 3 EN 1 ssp. subrangiformis (Sandst.) Abbayes Flechten Cladonia incrassata Flörke Verdickte Säulenflechte 2 CR 1 Flechten Lecanora mughosphagneti 3 EN 1 Flechten Cliostomum pallens (Kullh.) S. Blasse Kesselflechte 2 EN 2 Ekman Flechten Collema fasciculare (L.) F. H. Wigg. Bündel-Leimflechte 3 EN 1 Flechten Collema fragrans (Sm.) Ach. Duftende Leimflechte 2 CR 1 Flechten Collema furfuraceum (Arnold) Du Kleiige Leimflechte 2 CR 1 Rietz Flechten Collema ligerinum (Hy) Harm. Gedrungene 3 EN 1 Leimflechte Flechten Collema subflaccidum Degel. Schwabbel-Leimflechte 3 EN 1 Flechten Cyphelium karelicum (Vain.) Karelische 4 VU 1 Räsänen Staubfruchtflechte Flechten Cyphelium lucidum (Th. Fr.) Th. Fr. Leuchtende 2 EN 2 Staubfruchtflechte Flechten Dimerella lutea (Dicks.) Trevis. Gelbe Krügleinflechte 3 EN 1 Flechten Fellhanera gyrophorica Sérus., Gyrophor- 4 VU 1 Coppins, Diederich & Scheid. Ästchenflechte Flechten Fulgensia fulgens (Sw.) Elenkin Gewöhnliche 4 VU 1 Feuerflechte Flechten Fulgensia subbracteata (Nyl.) Poelt Kleinschuppige 3 EN 1 Feuerflechte Flechten Fuscidea arboricola Coppins & Winzige 4 VU 1 Tønsberg Schwarznapfflechte Flechten Graphis elegans (Sm.) Ach. Zierliche Schriftflechte 3 EN 1 Flechten Gyalecta flotowii Körb. Flotows Grubenflechte 3 EN 1 Flechten Gyalecta truncigena (Ach.) Hepp Gestutzte Grubenflechte 4 VU 1 Flechten Gyalecta ulmi (Sw.) Zahlbr. Ulmen-Grubenflechte 3 EN 1 Flechten Heppia adglutinata (Kremp.) A. Anliegende Heppflechte 3 VU 2 Massal. Flechten Heterodermia obscurata (Nyl.) Dunkle Wimperflechte 2 CR 1 Trevis. Flechten Heterodermia speciosa (Wulfen) Schöne Wimperflechte 2 CR 1 Trevis. Flechten Hypocenomyce friesii (Ach.) P. Fries’ Schuppenflechte 3 EN 1 James & Gotth. Schneid. Flechten Lecanactis abietina (Ach.) Körb. Tannen-Strahlflechte 4 VU 1 Flechten Lecania fuscella (Schaer.) Körb. Bräunliche 3 EN 1 Küchleinflechte

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 168

Organismengruppe Wissenschaftlicher deutsch français italiano Prio- Gefähr- Verant- Name / Taxon Name rität dung wortung Flechten Lecanora cinereofusca H. Magn. Graubraune 2 EN 2 Kuchenflechte Flechten Leptogium burnetiae C. W. Dodge Burnets Gallertflechte 1 CR 2 Flechten Leptogium hildenbrandii (Garov.) Hildenbrands 2 EN 2 Nyl. Gallertflechte Flechten Leptogium teretiusculum (Wallr.) Walzige Gallertflechte 3 EN 1 Arnold Flechten Lobaria amplissima (Scop.) Grosse Lungenflechte 3 EN 1 Follmann Flechten Lobaria pulmonaria (L.) Hoffm. Echte Lungenflechte 4 VU 1 Flechten Lobaria scrobiculata (Scop.) DC. Grubige Lungenflechte 3 EN 1 Flechten Maronea constans (Nyl.) Hepp Kastanienflechte 2 CR 1 Flechten Massalongia carnosa (Dicks.) Körb. Fleischige Massalongie 2 CR 1 Flechten Megalospora pachycarpa (Duby) H. Dickfrüchtige 3 EN 1 Olivier Grosssporflechte Flechten Mycoblastus affinis (Schaer.) T. Verwandte 4 VU 1 Schauer Blutstropfenflechte Flechten Mycoblastus caesius (Coppins & P. Blaugraue 2 CR 1 James) Tønsberg Blutstropfenflechte Flechten Nephroma laevigatum Ach. Glatte Nierenflechte 3 EN 1 Flechten Ochrolechia pallescens (L.) A. Bleiche Bleiflechte 3 EN 1 Massal. Flechten Ochrolechia subviridis (Høeg) Grünliche Bleiflechte 3 EN 1 Erichsen Flechten Opegrapha ochrocheila Nyl. Ockerfrüchtige 2 CR 1 Zeichenflechte Flechten Pachyphiale ophiospora Lettau Korkenzieher- 2 CR 1 Fettflechte Flechten Pannaria conoplea (Ach.) Bory Blaugraue Tuchflechte 3 EN 1 Flechten Parmelia laevigata (Sm.) Ach. Glatte Schüsselflechte 3 EN 1 Flechten Parmelia minarum Vain. Schlitzblättrige 2 EN 2 Schüsselflechte Flechten Parmelia reticulata Taylor Netz-Schüsselflechte 2 CR 1 Flechten Parmelia septentrionalis (Lynge) Nordische 3 EN 1 Ahti Schüsselflechte Flechten Parmelia taylorensis Mitch. Taylors Schüsselflechte 3 VU 2 Flechten Parmotrema arnoldii (Du Rietz) Arnolds Schüsselflechte 4 VU 1 Hale Flechten Parmotrema crinitum (Ach.) M. Behaarte 4 VU 1 Choisy Schüsselflechte Flechten Parmotrema stuppeum (Taylor) Werg-Schüsselflechte 3 EN 1 Hale Flechten Pertusaria borealis Erichsen Nördliche Porenflechte 3 EN 1 Flechten Pertusaria flavida (DC.) J. R. Gelbliche Porenflechte 3 EN 1 Laundon Flechten Pertusaria hemisphaerica (Flörke) Halbkugelige 3 EN 1 Erichsen Porenflechte Flechten Pertusaria multipuncta (Turner) Vielpunktige 3 EN 1 Nyl. Porenflechte

> Anhang 169

Organismengruppe Wissenschaftlicher deutsch français italiano Prio- Gefähr- Verant- Name / Taxon Name rität dung wortung Flechten Pertusaria oculata (Dicks.) Th.Fr. Auffällige Porenflechte 2 CR 1 Flechten Pertusaria pertusa (Weigel) Tuck. Gewöhnliche 3 EN 1 Porenflechte Flechten Pertusaria pustulata (Ach.) Duby Pustelige Porenflechte 3 EN 1 Flechten Phaeophyscia hispidula (Ach.) Rauhe Schwielenflechte 1 CR 2 Moberg Flechten Physcia vitii Nádv. Bandförmige 3 VU 2 Schwielenflechte Flechten Ramalina dilacerata (Hoffm.) Kleine Astflechte 3 EN 1 Hoffm. Flechten Ramalina fastigiata (Pers.) Ach. Buschige Astflechte 4 VU 1 Flechten Ramalina panizzei Läppchen-Astflechte 3 EN 1 De Not. Flechten Ramalina roesleri (Schaer.) Hue Röslers Astflechte 3 EN 1 Flechten Ramalina sinensis Jatta Chinesische Astflechte 2 CR 1 Flechten Rinodina isidioides (Borrer) H. Stifftchen- 3 EN 1 Olivier Braunsporflechte Flechten Rinodina polysporoides Giralt & H. Warzige 4 VU 1 Mayrhofer Braunsporflechte Flechten Rinodina roboris (Nyl.) Arnold Eichen- 3 EN 1 Braunsporflechte Flechten Rinodina sheardii Tønsberg Sheards 1 CR 2 Braunsporflechte Flechten Rinodina ventricosa Hinteregger & Dickbauchige 2 CR 1 Giralt Braunsporflechte Flechten Schismatomma decolorans (Sm.) Verfärbte 4 VU 1 Clauzade & Vezda Spaltaugenflechte Flechten Schismatomma graphidioides Schrift- 2 CR 1 (Leight.) Spaltaugenflechte Flechten Sclerophora nivea (Hoffm.) Tibell Weisse 4 VU 1 Staubkopfflechte Flechten Scoliciosporum pruinosum Bereifte 3 EN 1 (P.James) Vezda Krummsporflechte Flechten Solorinella asteriscus Anzi Löss-Sternflechte 2 EN 2 Flechten Sphaerophorus globosus (Huds.) Korallen-Kugelträger 4 VU 1 Vain. Flechten Sphaerophorus melanocarpus Schwarzfrüchtiger 2 CR 1 (Sw.) DC. Kugelträger Flechten Sticta fuliginosa (Hoffm.) Ach. Russige 2 CR 1 Grübchenflechte Flechten Sticta limbata (Sm.) Ach. Gesäumte 2 CR 1 Grübchenflechte Flechten Sticta sylvatica (Huds.) Ach. Wald-Grübchenflechte 4 VU 1 Flechten Strangospora deplanata (Almq.) Abgeflachte 2 CR 1 Clauzade & Cl. Roux Rundsporflechte Flechten Strangospora ochrophora (Nyl.) R. Zimtflechte 4 VU 1 A. Anderson Flechten Strangospora pinicola (A. Massal.) Föhren-Rundsporflechte 4 VU 1 Körb.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 170

Organismengruppe Wissenschaftlicher deutsch français italiano Prio- Gefähr- Verant- Name / Taxon Name rität dung wortung Flechten Strigula glabra (A.Massal.) R. C. Kahle Furchenflechte 4 VU 1 Harris Flechten Strigula jamesii (Swinscow) R.C. James Furchenflechte 4 VU 1 Harris Flechten Strigula mediterranea Etayo Mittelmeer- 2 CR 1 Furchenflechte Flechten Thelenella modesta (Nyl.) Nyl. Unauffällige 2 CR 1 Kleinaugenflechte Flechten Thelopsis rubella Nyl. Rötliche 3 EN 1 Goldzitzenflechte Flechten Usnea ceratina Ach. Horn-Bartflechte 4 VU 1 Flechten Usnea cornuta Körb. Gehörnte Bartflechte 2 CR 1 Flechten Usnea florida (L.) F. H. Wigg. Reichblütige Bartflechte 3 EN 1 Flechten Usnea glabrata (Ach.) Vain. Glatte Bartflechte 3 EN 1 Flechten Usnea longissima Ach. Engelshaar 1 CR 2 Flechten Usnea madeirensis Motyka Madeira-Bartflechte 3 EN 1 Flechten Usnea wasmuthii Räsänen Wasmuths Bartflechte 3 EN 1 Flechten Zamenhofia hibernica (P. James & Iberische Zamenhofie 3 EN 1 Swinscow) Cl. Roux Grosspilze Amanita friabilis (P. Karst.) Bas Erlen-Scheidenstreifling 2 EN 2 Grosspilze Amyloporiella crassa (P. Karst.) A. Dickliche 3 EN 1 David et Tortic Braunfäuletramete Grosspilze Geastrum melanocephalum Riesen-Erdstern, 3 EN 1 (Czern.) V. J. Stanek Haarstern Grosspilze Haasiella venustissima (Fr.) Kotl. et Orangeroter 3 EN 1 Pouzar Goldnabeling Grosspilze Hericium erinaceum (Bull.: Fr.) Igel-Stachelbart Hydne hérisson 3 EN 1 Pers. Grosspilze Hygrophorus latitabundus Britzelm. Grosser Kiefern- Hygrophore gluant 4 VU 1 Schneckling Grosspilze Hygrophorus ligatus Fr. Schleimigberingter 4 VU 1 Schneckling Grosspilze Inonotus rheades (Pers.) P. Karst. Fuchsroter 3 EN 1 Schillerporling Grosspilze Lactarius fascinans Fr. Verhexter Milchling 2 CR 1 Grosspilze Lyophyllum favrei R. Haller et R. Favres Schwärzling 1 VU 4 Haller Grosspilze Perenniporia medullapanis (Fr.) Ockerfarbener 4 VU 1 Donk Dauerporling Grosspilze Phellinus pini/vorax Kiefern-Feuerschwamm 2 CR 1 (Brot.: Fr.) L. M. Ames Grosspilze Pluteus aurantiorugosus (Trog.) Orangeroter Dachpilz Plutée orangé 3 EN 1 Sacc. Grosspilze Boletus torosus Fr. Ochsen-Röhrling 3 EN 1 Grosspilze Porpoloma metapodium (Fr.) Schwärzender 4 VU 1 Singer Wiesenritterling Grosspilze Sarcodon joeides (Pass.) Bat. Blaufleischiger Sarcodon violet 3 EN 1 Stachelpilz

> Anhang 171

Organismengruppe Wissenschaftlicher deutsch français italiano Prio- Gefähr- Verant- Name / Taxon Name rität dung wortung Grosspilze Squamanita schreieri Imbach Gelber Amanite jaune à écailles 2 EN 2 Schuppenwulstling Grosspilze Tricholoma caligatum (Viv.) Ricken Krokodil-Ritterling Tricholome chaussé 4 VU 1 Grosspilze Tricholoma colossus (Fr.) Quel. Riesenritterling Tricholome colossal 3 EN 1 Grosspilze Tricholoma focale (Fr.) Ricken Orangebrauner Tricholome focale 3 EN 1 Halsbandritterling Grosspilze Xylobolus frustulatus (Pers.: Fr.) P. Mosaik-Schichtpilz 4 VU 1 Karst. Grosspilze Hericium coralloides (Scop.: Fr.) Ästiger Stachelbart Hydne coralloïde 4 VU 1 Gray em. Fr., Hallen. Grosspilze Boletus pseudoregius Hubert ex Blauender 3 EN 1 Estades Königsröhrling Grosspilze Geoglossum glutinosum Pers.: Fr. Klebrigschwarze 4 VU 1 Erdzunge Grosspilze Chalciporus amarellus (Quel.) M. Bitterlicher Röhrling 4 VU 1 M. Moser Grosspilze Chalciporus pseudorubinus Kleinster Zwergröhrling 2 CR 1 (Thirring) Pilat et Dermek Grosspilze Clavaria zollingeri Lev. Zollingscher Korallenpilz Clavaire de Zollinger 3 EN 1 Flechten = Baum-/Erdbewohnende Flechten; Säugetiere* = Säugetiere ohne Fledermäuse

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 172

A3 Karte Wirtschaftsregionen nach LFI

> Literatur 173

> Literatur BAFU (Hrsg.) 2015b: Waldbericht 2015. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Zustand, in Vorbereitung.

BAFU (Hrsg.) 2014: Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz. Voraussetzungen zur Zweckentfremdung von Waldareal und Regelung Angst C. 2010: Mit dem Biber leben. Bestandeserhebung 2008; des Ersatzes. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1407: Perspektiven für den Umgang mit dem Biber in der Schweiz. Umwelt- 38 S. Wissen Nr. 1008. Bundesamt für Umwelt, Bern, und Schweizer Zentrum für die Kartographie der Fauna, Neuenburg, 156 S. BAFU (Hrsg.) 2014b: Waldreservate in der Schweiz. Bericht über den Stand Ende 2012. Bundesamt für Umwelt, Bern, S. 26. Baur B. et al. 2004: Biodiversität in der Schweiz – Zustand, Erhaltung, Perspektiven. Haupt Verlag Bern, Stuttgart, Wien, 237 S. BAFU (Hrsg.) 2013: Waldpolitik 2020. Visionen, Ziele und Massnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Schweizer Beher J., Lachat T., Wohlgemuth T. 2010: Wildnispotential in Wäldern Waldes. Umwelt-Diverses Nr. 1067. Bundesamt für Umwelt, Bern: des Schweizer Mittellandes. Interner Bericht. Eidgenössische 66 S. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL Birmensdorf. BAFU (Hrsg.) 2012a: Strategie Biodiversität Schweiz, Umwelt- Diverses Nr. 1060. Bundesamt für Umwelt, Bern: 89 S. Bernasconi A., Gubsch M., Hasspacher B., Iseli R., Stillhard J. 2014: Präzisierung Basis-Indikatoren Nachhaltigkeitskontrolle Wald. BAFU (Hrsg.) 2012b: Liste der Waldgesellschaften der Schweiz, Bundesamt für Umwelt, Bern, 57 S. Bundesamt für Umwelt, Bern.

Bollmann K. 2009: Konzepte, Instrumente und Herausforderungen bei BAFU (Hrsg.) 2012: Merkblatt-Sammlung Wasserbau und Ökologie. der Förderung der Biodiversität im Wald. Schweiz. Z. Forstwes. 160: Erkenntnisse aus dem Projekt Integrales Flussgebietsmanagement. 53–67. Bundesamt für Umwelt BAFU, Umwelt-Wissen Nr. 1211, Bern, 58 S.

Bollmann K. 2011: Naturnaher Waldbau und Förderung der BAFU (Hrsg.) 2012: Konzept Artenförderung Schweiz, Bundesamt für biologischen Vielfalt im Wald. Forum für Wissen 2011: 27–36. Umwelt, Bern, 64 S.

Bonfils P., Bolliger M. (red.) 2003: Wälder von besonderem BAFU 2011: Liste der National Prioritären Arten. Arten mit nationaler genetischen Interesse (BGI Wälder). Schriftenreihe Vollzug Umwelt, Priorität für die Erhaltung und Förderung, Stand 2010. Bundesamt für Bundesamt für Umwelt, BAFU, Bern, 60 p. Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1103: 132 S.

Brändli U.-B., Brang P. 2015: Naturnähe. In: Schaffer H.P., Rigling A. BAFU (Hrsg.) 2010a: Vollzugshilfe Wald und Wild. Das integrale (Ed.) Waldbericht 2015. Bericht zum Zustand sowie zur Nachhaltigkeit Management von Reh, Gämse, Rothirsch und ihrem Lebensraum. der Waldentwicklung und -bewirtschaftung, Bundesamt für Umwelt Umwelt-Vollzug Nr. 1012. Bundesamt für Umwelt, Bern, S. 24. BAFU, Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Umwelt-Zustand, in Vorbereitung. BAFU 2010b: Wald und Wild – Grundlagen für die Praxis. Wissenschaftliche und methodische Grundlagen zum integralen Brändli U.-B. (Red.) 2010: Schweizerisches Landesforstinventar. Management von Reh, Gämse, Rothirsch und ihrem Lebensraum. Ergebnisse der dritten Erhebung 2004–2006. Birmensdorf, Bundesamt für Umwelt, Bern, Umwelt-Wissen Nr. 1013. Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL. Bern, Bundesamt für Umwelt, BAFU, 312 S. BAFU 2009: Zustand der Biodiversität in der Schweiz. Umwelt- Zustand Nr. 0911. Bundesamt für Umwelt Bern, 112 S. Brang P., Heiri C., Bugmann H. 2011: Waldreservate. 50 Jahre natürliche Waldentwicklung in der Schweiz. Eidg. Forschungsanstalt BAFU 2009: UVP-Handbuch. Richtlinie des Bundes für die Umwelt- WSL Birmensdorf; ETH Zürich. Haupt Verlag Bern, Stuttgart, Wien, verträglichkeitsprüfung. Umwelt-Vollzug Nr. 0923, Bundesamt für S. 271. Umwelt, Bern, 156 S.

Brassel P., Brändli U.-B. 1999: Schweizerisches Landesforstinventar: BAFU (Hrsg.) 2006: Tiere und Pflanzen: 50 000 Arten und wir. Ergebnisse der Zweitaufnahme 1993–1995. WSL und Bundesamt für Magazin Umwelt 3/2006, Bundesamt für Umwelt Bern, 63 S. Umwelt, Wald und Landschaft, Birmensdorf, Bern, 442 S. BAFU (Hrsg): Aktionplan Strategie Biodiversität Schweiz. Umwelt- BAFU (Hrsg.) 2015a: Handbuch Programmvereinbarungen im Vollzug. Bundesamt für Umwelt, Bern, in Vorbereitung Umweltbereich 2016–19. Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1501: 266 S.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 174

BUWAL 2005a: Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald. Guntern J., Lachat T., Pauli D., Fischer M. 2013: Flächenbedarf für Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern. Umwelt-Vollzug die Erhaltung der Biodiversität und der Ökosystemleistungen in der VU-7005-D. Schweiz. Forum Biodiversität Schweiz der Akademie der Naturwissenschaften SCNAT, Bern. BUWAL, WSL (Hrsg.) 2005: Waldbericht 2005 – Zahlen und Fakten zum Zustand des Schweizer Waldes. Bern, Bundesamt für Umwelt, Hondong H., Langer S., Coch T. 1993: Untersuchungen zum Wald und Landschaft; Birmensdorf, Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Naturschutz an Waldrändern. Vol. 2, Bristol-Schriftenreihe. Zürich und Schnee und Landschaft. 152 S. Schaan FL, Bristol-Stiftung, 196 S.

BUWAL 2001: Leitsätze zur Waldreservatspolitik. Bundesamt für Indermühle M., Kaufmann G., Steiger P. 1998: Konzept Waldreservate Umwelt, Wald und Landschaft, Bern, 2 S. Schweiz. Büro IMPULS im Auftrag des BUWAL, interner Schlussbericht des Projektes «Reservatspolitik» des BUWAL; 102 S. BUWAL/SAEFL (ed.) 1999: Sustainability Assessment of Swiss Forest plus Karten und Anhänge. Policy – Background report. Swiss Agency for the Environment, Forests and Landscape. Environmental Documentation No.120, 194 S. IPCC 2007: IPCC Fourth Assessment Report – Working Group I Report on «The Physical Science Basis». BUWAL 1998: Konzept Waldreservate Schweiz. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern. S. 102, diverse Anhänge. Jonsson B.G., Siitonen J. 2013: Managing for target species. In: Kraus D, Krumm F (eds.). Integrative approaches as an opportunity for BUWAL 1995: Vollzugshilfe zur Auenverordnung, Bundesamt für the conservation of forest biodiversity. European Forest Institute, Umwelt, Wald und Landschaft, Bern. Vollzug Umwelt VU 8800-D, Pp. 134–143. 43 S. Känzig Urs 1995: Floristischer Artenschutz im Wald. Diss. Univ. Bern, Bütler R., Lachat T. 2007: Gestion des vieux arbres et du bois 142 S. mort,îlot de sénescense, arbres-habitat et métapopulations saproxyliques; Gutachten im Auftrag des BAFU, November 2007, Keller V. et al. 2013: Swiss Bird Index (SBI): Update 2012. 84 S. Faktenblatt. Schweizerishe Vogelwarte Sempach.

Bütler R., Lachat T. 2006: Erhaltung von saproxylischen Arten unter Klaus G. 2007: Klimawandel – Artenkiller oder Hysterie? Hotspot besonderer Berücksichtigung internationaler Vorgaben; Gutachten im 16/2007, S. 3–4. Auftrag des BAFU, Juni 2006, 17 S. Kölling C., Walther G-R. 2007: Die Zukunft hat schon begonnen – Bütler R., Lachat Th.; Schlaepfer R. 2005: Grundlagen für eine Alt- Unterwegs zu Wäldern im Klimawandel. LWF aktuell 60/2007, und Totholzstrategie der Schweiz. Interner Projektbericht der EPF S. 5–10. Lausanne, im Auftrag des BAFU, 100 S. Konnert M. 2007: Bedeutung der Herkunft beim Klimawandel. Bütler R:, Schläpfer R. 2004: Wie viel Totholz braucht der Wald; Genetische Ausstattung der Waldbäume ist Grundlage für ihre Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen 155, 2: Zürich, S. 31–37. Anpassungsfähigkeit. LWF aktuell 60/2007, S. 38–39.

Cordillot F., Klaus G. 2011: Gefährdete Arten in der Schweiz. Koordinationsstelle Biodiverstitäts-Monitoring Schweiz 2009: Zustand Synthese Rote Listen, Stand 2010. Bundesamt für Umwelt, Bern, der Biodiversität in der Schweiz. Umwelt-Zustand Nr. 0911, 111 S. Bundesamt für Umwelt Bern, 112 S.

Duelli P., Wermelinger B. 2005: Der Alpenbock (Rosalia alpina) – Korpel S. 1995: Die Urwälder der Westkarpaten. Stuttgart/Jena/New WSL-Merkblatt für die Praxis 39: 1–8. York, Gustav Fischer, 310 S.

Dusej G. 2012: Projekt Tagfalterförderung im Wald – interne Offerte Körner C. 2007: Interview in Hotspot 16/2007, S.7–8. zu Handen des Bundesamtes für Umwelt; internes Papier, 7 S. Kraus D., Krumm F. 2013: Integrative approaches as an opportunity Egli Simon 2009: Mykorrhizapilze auf dem Rückzug – was bedeutet for the conservation of forest biodiversity, European Forest Institute, das für den Wald? Forum für Wissen 2009, Birmensdorf, S. 51–58. 284pp.

Flückiger P., Bienz H., Glünkin R., Iseli K., Duelli P. 2002: Vom Krüsi B.O., Schütz M., Tidow S. 1997: Waldränder in der Schweiz. Krautsaum bis ins Kronendach – Erforschung und Aufwertung der Ökologischer Zustand, botanische Vielfalt und Aufwertungspotenzial. Waldränder im Kanton Solothurn. Mitt. Nat.forschende Ges. Kt. Schweizer Wald 4, 5–19. Solothurn 39, Solothurn, S. 9–39.

> Literatur 175

Kübler D. et al. 2001: Wie nachhaltig ist die Schweizer Forstpolitik? Bundesamt für Umwelt, Schweizerische Vogelwarte, Schweizer Ein Beitrag zur Kriterien- und Indikatorendiskussion. Helbling & Vogelschutz SVS / BirdLife Schweiz, Bern, Sempach & Zürich, 67 S. Lichtenhahn – Basel, Genf, München, 135 S. Pauli D. 2005: Alles was lebt – wenig erforschter Reichtum. ORNIS Lachat T., Brang P., Bollmann K., Brändli U., Bütler R., Steffen H., 1/05, S. 4–9. Wermelinger B. 2014: Totholz im Wald – Entstehung, Bedeutung und Förderung. Merkblatt WSL 52, Institut für Wald, Schnee und Pradella C., Obrist M.K., Duelli P., Conedera M., Moretti M., Federale Landschaft Birmensdorf, 15 S. I., Belsoggiorno V., Bellinzona C.H., Birmensdorf C.H. 2010: Coleotteri (Cerambycidae, Buprestidae, Lucanidae, Cetoniidae) del legno morto Lachat T., Brang P., Bolliger M., Bollmann K., Brändli U.-B., Bütler R., nei castagneti della Svizzera sudalpina – Sintesi dei risultati di tre Herrmann S., Schneider O., Wermelinger B. 2014: Totholz im Wald. studi. Bollettino della Società ticinese di Scienze naturali 98:35–44. WSL Merkblatt für die Praxis, 52 S. Perrenoud Alain et al. 2003: «Exploitation durable des pâturages Lachat T., Müller M., Bütler R. 2010a: Auswahlkriterien für boisés-Un exemple appliqué du Jura suisse – Nachhaltige Altholzinseln; Bericht im Auftrag des BAFUs, Institut für Wald, Schnee Bewirtschaftung von Wytweiden – Ein Fallbeispiel aus dem Schweizer und Landschaft Birmensdorf, 77 S. Jura.» Stuttgart; Wien: Haupt Verlag.

Lachat T., Pauli D., Gonseth Y., Klaus G., Scheidegger C., Vittoz P., Rotach P. 1994: Genetische Vielfalt und praktische forstliche Walter T. 2010b: Wandel der Biodiversität in der Schweiz seit 1900. Tätigkeit: Probleme und Handlungsbedarf. Schweizerische Zeitschrift Ist die Talsohle erreicht? Bristol-Stiftung, Zürich; Haupt, Bern, für Forstwesen 145 (12): 999–1020. Stuttgart, Wien, ZürichLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 2007: Niederwälder in Rudow A. 2007: Excel Sheet containing Swiss 1st priority GCUs for 10 Nordrhein-Westfalen, Beiträge zur Ökologie, Geschichte und scattered broadleave species, www.wm.ethz.ch/sebapub/seba_gcu/ Erhaltung, LANUV-Fachbericht 1. SEBAGCU_DIV_report_2007_EN.pdf. (www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/fachberichte/fabe1/ 00_Impressum_Vorwort_Inhalt.pdf). Scheidegger Ch., Stofer S. 2009: Flechten im Wald: Vielfalt, Monitoring und Erhaltung. Forum für Wissen WSL 2009: 39–50. Leibundgut H. 1993: Europäische Urwälder. Bern/Stuttgart, Haupt,

260 S. Scherzinger Wolfgang: Naturschutz im Wald. Qualitätsziele einer

dynamischen Waldentwicklung, Reihe Praktischer Naturschutz, Mollet P., Stadler B., Bollmann K. 2008: Aktionsplan Auerhuhn Stuttgart-Hohenheim 1996 (ISBN 3–8001–3356–3). Schweiz. Artenförderung Vögel Schweiz. Umwelt-Vollzug Nr. 0804. Bundesamt für Umwelt, Schweizerische Vogelwarte, Schweizer Staub C., Ott W. et al. 2011: Indikatoren für Ökosystemleistungen: Vogelschutz SVS / BirdLife Schweiz, Bern, Sempach und Systematik, Methodik und Umsetzungsempfehlungen für eine Zürich,104 S. wohlfahrtsbezogene Umweltberichterstattung. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Wissen Nr. 1102: 106 S. Moning C., Bussler H., Müller J. 2009: Ökologische Schlüsselwerte in Bergmischwäldern als Grundlage für eine nachhaltige Forstwirtschaft. Steiger P. 2014a: Gutachten «Liste der National Prioritären Wissenschaftliche Reihe des Nationalpark Bayerischer Wald 19, S. 1– Waldgesellschaften/NPL»; Gutachten im Auftrag des BAFU, Februar 102. 2014.

Müller J., Bütler R. 2010: A review of habitat thresholds for dead Steiger P. 2014b: Gutachten «Waldgesellschaften CH mit besonderer wood: a baseline for management recommendations in European Eignung für Fördermassnahmen Lichter Wald»; Gutachten im Auftrag forests. European Journal of Forest Research 129:981–992. des BAFU, Januar 2014. 3 S.

Müller-Kroehling S., Walentowski H., Bussler H. 2007: Steiger P. 2014c: Gutachten «Waldgesellschaften CH feuchter- und Waldnaturschutz im Klimawandel, LWF aktuell 60/2007: 30–33. nasser Standorte der Schweiz»; Gutachten im Auftrag des MAFU, Januar 2014. 2 S. OcCC/ProClim 2007: Klimaerwärmung und die Schweiz 2050. Erwartete Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft, und Wirtschaft. Steiger P. 2014d: Gutachten «Repräsentativität der OcCC/ProClim, Bern. Waldgesellschaften im Waldreservatsnetz; Gutachten im Auftrag des BAFU, März 2014, 16 S. OECD 2007: OECD Environmental Performance Reviews, Switzerland, ISBN 9789264030534, © 2007, 20 S. SWILD; L’Azuré 2014: Prioritäre Wochenstubenkolonien der Nationalen Zielarten Fledermäuse und koloniespezifische Schutz- und Pasinelli G., Weggler M., Mulhauser B. 2008: Aktionsplan Mittelspecht Fördermassnahmen. Schlussbericht an das BAFU, 46 S. plus Anhang. Schweiz. Artenförderung Vögel Schweiz. Umwelt-Vollzug Nr. 0805.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 176

Thomas C.D. et al. 2004: Extinction risk from climate change. Nature 427: 145–148.

Tschopp T., Holderegger R., Bollmann K. 2012: Die Douglasie in der Schweiz: Auswirkungen auf Biodiversität und Lebensräume Wald.

Von Büren D., Diez C., Bader L, Budde A., Kaufmann G. 1995: Waldrand – Artenreiches Grenzland. Basel, Schweiz. Bund für Naturschutz, SBN-Merkblatt 14: 39 S.

Waldwirtschaft Schweiz 2014: Positionspapier, Qualitätsstandards für eine naturnahe Waldbewirtschaftung; Solothurn 4 S.

Walentowski H., Müller-Kroehling St. 2009: Natura 2000, Biodiversität und Klimawandel; – LWF aktuell 69/2009: 6–7.

Wasser B., Kaufmann G. 2014: Grundlagen und Varianten zur Alt- und Totholzförrderung durch den Bund. Gutachten im Auftrag des BAFU, Solothurn, 73 S.

Wohlgemuth T. et al. 2010: Leben mit Waldbrand. Merkblatt für die Praxis 46:1–16.

Wohlgemuth T., Brigger A., Gerold P., Laranjeiro L., Moretti M. 2012: Leben mit Waldbrand am Beispiel von Leuk ( VS ) 2003. Vierteljahrsschrift der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich 157:97–106.

Wohlgemuth T., Moser B., Brändli U-B., Kull P., Schütz M. 2008: Diversity of forest plant species at the community and landscape scales in Switzerland. Plant Biosystems – An International Journal Dealing with all Aspects of Plant Biology 142:604–613.

> Glossar 177

> Glossar Begriff Deutsch Terme spécifique français Termine tecnico italiano

AHI IS ASM Altholzinsel (AHI) îlot de sénescence (IS) area con soprassuolo maturo Assoziation association (végétale) associazione (fitosociologica) Auenwald forêt alluviale bosco di golena, bosco ripario Aufwertung revalorisation valorizzazione Austragsnutzung exploitation par extraction sfruttamento per estrazione Berner Konvention Convention de Berne Convenzione di Berna Biodiversität biodiversité biodiversità Biotop biotope biotopo Biotopbaum arbre-habitat albero biotopo Bruchwald forêt marécageuse bosco di palude Bruthöhle cavité, cavité de nidification cavità di nidificazione CSCF CSCF CSCF Dürrständer arbre sec sur pied albero morto in piedi Epiphyt épiphyte epifita Erfolgskontrolle contrôle des résultats controllo dell’efficacia Ex situ ex situ ex situ Finanzhilfen (des Bundes) aides financières (de la Confédération) aiuti finanziari (della Confederazione) Förderfläche surface vouée à la conservation superficie di promozione Gene Conservation Unit (GCU) = Gene Conservation Unit (GCU) = Gene Conservation Unit (GCU) = unità di conservazione Generhaltungsgebiet Generhaltungsgebiet genetica Geodaten géodonnées geodati GeoIG LGéo LGI GIS SIG SIG Grossreservat grande réserve grande riserva Habitat habitat habitat Hochwald(-bewirtschaftung) futaie fustaia, gestione ad alto fusto Holzpilz champignon lignivore fungo lignivoro Hotspot hotspot hotspot Hotspot-Strategie stratégie des hotspots strategia degli hotspot Indikatorart espèce indicatrice specie indicatrice Invasive Neophyten néophyte envahissante neofita invasiva Jungwaldpflege soins aux jeunes peuplements cura del bosco giovane Kastanienselve selve de châtaigniers selva castanile Kolline Stufe étage collinéen fascia collinare Komplexreservat réserve combinée riserva complessa Krautsaum ourlet herbeux orlo erbaceo Künstliche Verjüngung rajeunissement artificiel rinnovazione artificiale Landesforstinventar (LFI) Inventaire forestier national (IFN) Inventario forestale nazionale (IFN)

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 178

Begriff Deutsch Terme spécifique français Termine tecnico italiano

Leitart espèce caractéristique specie guida LFI IFN IFN Lichter Wald forêt claire bosco rado Mineralisierung minéralisation mineralizzazione Mittelwald taillis sous futaie ceduo composto Moderholz bois en décomposition legno in decomposizione Moderholzverjüngung rajeunissement sur bois pourri rinnovazione su legno in decomposizione Montane Stufe étage montagnard fascia montana Morschholz bois pourri legno marcio Mullholz bois vermoulu legno fradicio Mulmhöhle cavité à terreau cavità di terriccio Mykorrhizapilz champignon mycorhizien fungo micorrigeno (micorriza) National Prioritäre Art (NPA) espèce prioritaire au niveau national (EPN) specie prioritaria a livello nazionale (SPN) National Prioritärer Lebensraum (NPL) milieu naturel prioritaire au niveau national (MPN) biotopo prioritario a livello nazionale (BPN) Natürliche Waldentwicklung développement naturel de la forêt evoluzione naturale del bosco Naturferne (Bestockungen) éloigné de l’état naturel (peuplement) stato non naturale (popolamento) Naturnaher Waldbau sylviculture proche de la nature selvicoltura naturalistica Naturverjüngung rajeunissement naturel rinnovazione naturale Naturwaldreservat réserve forestière naturelle riserva forestale naturale Neophyt néophyte neofita NFA RPT NPC NHG LPN LPN Niederwald taillis bosco ceduo Ökologische Infrastruktur infrastructure écologique infrastruttura ecologica Ökosystem écosystème ecosistema Ökosystemleistung service écosystémique servizio ecosistemico Ökoton écotone ecotono Ökotonwert valeur d’écotone valore quale ecotono Optimalphase phase optimale fase ottimale Plenterwald futaie jardinée bosco disetaneo Population population popolazione Produktionsregion région de production regione di produzione Produktionswald forêt de production bosco di produzione Programmvereinbarung conventionprogramme accordo programmatico Prozessschutz protection des processus tutela dei processi REN REN REN Renaturierung renaturation rinaturalizzazione Resilienz résilience resilienza Revitalisierung revitalisation rivitalizzazione Rodung défrichement dissodamento Rote Liste Liste rouge Lista rossa Samenerntebestand peuplement semencier bosco da seme SBS SBS SBS

> Glossar 179

Begriff Deutsch Terme spécifique français Termine tecnico italiano

Schwellenwert valeur seuil valore soglia Segregation ségrégation segregazione Selve selve selva Sonderwaldreservat réserve forestière spéciale riserva forestale particolare Standortsheimisch (Baumartenmischung) essences) en station in stazione (mescolanza di specie arboree) Standortskarte carte des stations forestières carta delle stazioni Stockausschlag rejet de souche pollone (di ceppaia) Strategie Biodiversität Schweiz Stratégie Biodiversité Suisse Strategia Biodiversità Svizzera Strauchgürtel cordon de buissons fascia arbustiva Subalpine Stufe étage subalpin fascia subalpina Taxonomie taxonomie (ou taxinomie) tassonomia Totholz bois mort legno morto Totholzmenge quantité de bois mort quantita di legno morto Totholzvolumen volume du bois mort volume di legno morto Totholzvorrat volume de bois mort d’une surface donnée provvigione di legno morto Trittsteinbiotop biotope-relais biotopo di transizione TWW PPS PPS Umtriebszeit durée de révolution turno Urwald forêt primaire foresta vergine Vernetzung, ökologische mise en réseau écologique interconnessione ecologica Vernetzungsfunktion fonction de connexion funzione d’interconnessione Vertragsnaturschutz protection contractuelle de la nature protezione della natura su base contrattuale Vollzugskontrolle contrôle de la mise en œuvre controllo dell’eseguito Waldart espèce forestière specie forestale Waldbau sylviculture selvicoltura Waldgesellschaft association forestière associazione forestale Waldmantel manteau forestier mantello boschivo Waldpolitik 2020 Politique forestière 2020 Politica forestale 2020 Waldrand lisière (forestière) margine del bosco Waldreservat réserve forestière riserva forestale Waldzielart espèce forestière cible specie forestale bersaglio Wirkungsanalyse analyse de l’efficacité analisi dell’effetto Wirtschaftsregion région économique regione economica Wytweide pâturage boisé pascolo alberato Xylobionte Art espèce saproxylique organismo saproxilico Zielart espèce cible specie bersaglio

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 180

AHI Biodiversität → Altholzinsel Die Vielfalt des Lebens auf allen drei Organisationsstufen: Ökosysteme, Arten, Erbanlagen (Gene). Altholzinsel (AHI) In der Regel 1 bis 5 ha grosser Bestand aus vorwiegend älteren Biotop Bäumen, die bis zum natürlichen Zerfall stehen gelassen werden. Lebensraum einer Lebensgemeinschaft mit typischen Umweltbedin- Altholzinseln dienen der Anreicherung von Alt- und Totholz im bewirt- gungen. Gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz, (NHG; SR 451) schafteten Wald. Im Gegensatz zu den unbefristet angelegten auch Synonym von Lebensraum. Naturwaldreservaten werden AHI aufgegeben, wenn sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen, d. h. wenn sie wieder in die Verjüngungsphase Biotopbaum eintreten. Sie müssen dannzumal durch eine nahgelegene neue AHI Baum mit besonderen ökologisch wertvollen Strukturen, der anderen ersetzt werden, die ihre ökologische Funktion übernehmen kann. Organismen als Lebensraum (Habitat) oder Nahrungsquelle dient (z. B. Spechthöhlen, Totäste, Stammbrüche und Stammfäulen, Assoziation Pilzkonsolen, Blitzschäden, Risse und Spalten). Meistens handelt es Eine Lebensgemeinschaft mit einer bestimmten Zusammensetzung sich um Altbäume. von Pflanzenarten und einheitlicher Erscheinung (Physiognomie), die typisch ist für einen bestimmten Standort. Eine von Bäumen Bruchwald dominierte Pflanzengesellschaft wird → Waldgesellschaft genannt. Dauernd vernässter, zeitweise auch überstauter sumpfiger Wald. Die A. ist die Grundeinheit des pflanzensoziologischen Damit lässt sich ein Bruchwald standörtlich abgrenzen vom regel- Klassifikationssystems. Der Name einer A. besteht aus ein oder zwei mässig überfluteten → Auenwald, der stark von Fliessgewässern mit Namen von Arten, die für die A. charakteristisch sind, und enden auf stark wechselndem Wasserstand geprägt ist. Ein typischer Vertreter «-etum», z. B. Luzulo silvaticae-Fagetum: der Hainsimsen des Bruchwaldes ist der Erlenbruchwald. Buchenwald. Bruthöhle Auenwald Höhle, die von Spechten in lebenden Bäumen oder in stehendem → Waldgesellschaft entlang von Flüssen und Bächen. Auenwälder Totholz (= sog. Dürrständern) angelegt wird, um darin Eier zu legen sind stark von periodischen Überschwemmungen und hohen Grund- und die Jungen grosszuziehen. Diese Baumhöhlen werden, wenn die

wasserständen geprägt. Dadurch unterscheiden sie sich von anderen Spechte sie verlassen haben, von vielen anderen Tieren als Nistplatz Feuchtwäldern, z. B. vom permanent nassen Bruchwald. Bleiben genutzt, so zum Beispiel von Eulen, Käuzen, Hohltaube, Eichhörnchen Überschwemmungen aus oder senkt sich der Grundwasserspiegel, und Siebenschläfern, den sog. Nachmietern. verlieren Auenwälder ihren Charakter und wandeln sich zu Buchen- oder Kiefernwälder um. CSCF Centre Suisse de Cartographie de la Faune, Neuchâtel. Schweizer Aufwertung Zentrum für die Kartografie der Fauna in Neuenburg. Erhebt die Aufwertung ist ein Oberbegriff für zeitlich beschränkte Massnahmen, Vorkommen von Tieren und führt eine diesbezügliche Datenbank. die zu einer Verbesserung der heutigen Situation in einem Lebensraum (z. B. Biotop) führen. Die Verbesserung kann sowohl am Dürrständer Zustand als auch an den ablaufenden Prozessen gemessen werden. Stehender abgestorbener Baum (stehendes Totholz). Aufwertung kann auch als «ökologische Bereicherung» eines Lebensraumes betrachtet werden (z. B. ein neues Epiphyten Amphibiengewässer in einer Aue) und hat nicht a priori das Ziel, Sog. «Aufsitzerpflanzen»: Pflanzen, die auf anderen Pflanzen, den einen früheren Zustand wiederherzustellen, dies im Gegensatz zur → Trägerpflanzen (meist Bäumen) wachsen. Revitalisierung. Erfolgskontrolle Austragsnutzung Die Erfolgskontrolle überprüft Umsetzung und Wirkung eines Vor- Während Jahrhunderten diente der Wald den bäuerlichen Bedürf- habens anhand der definierten Ziele (im Wesentlichen Soll/Istnissen: Man entzog ihm mehr Nährstoffe und Biomasse, als man ihm Vergleich). zurückgab, durch Beweidung (Schweine, Ziegen), Einsammeln des Laubes als Einstreu in den Ställen, Brenn- und Bauholznutzung. Ex situ Bezeichnet Massnahmen zur Erhaltung der Arten- und genetischen Berner Konvention Vielfalt, die ausserhalb des natürlichen Lebensraumes der Art Völkerrechtlicher Vertrag von 1979 über die Erhaltung der europä- stattfinden, z. B. in Botanischen und Zoologischen Gärten oder in ischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebens- Genbanken. räume. 42 europäische und 4 afrikanische Staaten sowie die Europäische Gemeinschaft haben die Konvention ratifiziert. Finanzhilfen (des Bundes) Finanzhilfen sind Unterstützungen in Geldform an Dritte ausserhalb

der Bundesverwaltung. Sie sollen die Erfüllung einer vom Empfänger

> Glossar 181

gewählten Aufgabe fördern oder aufrechterhalten (Art. 3 SuG). wird. Beispiele: Fichtenporling (auf Nadelholz) und Schwefelporling Finanzhilfen stellen eine Kategorie von Subventionen dar. (auf Laubholz).

Förderfläche Hotspot Im Rahmen eines Projektes definierte Fläche, auf welcher Mass- Gebiet, das eine besonders hohe Dichte und Vielfalt nahmen zur Aufwertung von Lebensräumen und Förderung von charakteristischer Arten, Populationen und Lebensräume aufweist. bestimmten Arten durchgeführt werden. Hotspot-Strategie Gene Conservation Unit (GCU) = Generhaltungsgebiet Naturschutzkonzept, dass auf eine Stärkung der → Hotspots abzielt. Baumpopulation, die aufgrund ihrer besonderen genetischen Gebiete mit einer besonders hohen Biodiversität sollen erhalten, aus- Konstitution (z. B. grosses Anpassungspotenzial) erhalten werden soll. geweitet und vernetzt werden, damit die dort lebenden Populationen Die Grösse einer GCU hängt von den Ziel-Baumarten ab. Die GCU ist von oft seltenen und gefährdeten Tieren und Pflanzen gestärkt die Grundeinheit des internationalen EUFGIS-Projektes mit dem Ziel, werden und von dort aus die artenärmeren Wälder (wieder-) die genetische Vielfalt der europäischen Waldbäume mit einem dyna- besiedeln können. mischen Konzept zu schützen (European Information System on Forest Genetic Resources). Indikatorart Lebewesen, das besondere Ansprüche an seinen Lebensraum bzw. Geodaten Standort stellt und deshalb einen bestimmten Zeigerwert für Informationen in digitaler Form, denen eine bestimme Lage auf der bestimmte Strukturen und Standortsverhältnisse hat (Orchideen als Erdoberfläche zugeordnet werden kann (Punkte oder Flächen). Zeiger für trockene, ungedüngte Böden; Urwald-Käfer als Zeiger für totholzreiche Waldhabitate mit langer ungestörter Tradition). GeoIG Bundesgesetz über die Geoinformation (Geoinformationsgesetz); Invasiven gebietsfremden Arten regelt die Nutzung der → Geodaten in der Schweiz. Gebietsfremde Arten (Neobiota) können zu einem Problem werden, wenn sie invasiv sind. Invasiv bedeutet, dass sich eine gebietsfremde GIS Art auf Kosten anderer Arten ausbreitet – oder dies tun könnte. Dies Geografisches Informationssystem: System bzw. Datenbank zur kann vielfältige ökologische Schäden verursachen. Sie verdrängen Erfassung, Organisation und Auswertung von räumlichen bzw. einheimische Arten, hybridisieren mit einheimischen Populationen, geografischen Daten: → Geodaten verändern die ökologischen Faktoren bzw. Funktionsabläufe einheimischer Ökosysteme oder übertragen Krankheiten und Parasiten, die

Grossreservat bei einheimischen Arten nicht vorkommen. Ausserdem können sie zu Waldreservate mit einer Gesamtfläche von mindestens 500 Hektaren, Gesundheitsproblemen beim Menschen oder zu ökonomischen Verlunach Definition in den von Bund und Kantonen 2001 vereinbarten sten führen (Schäden in der Land/Forstwirtschaft, Schäden an der «Leitsätzen zur Waldreservatspolitik». Grossreservate können auch Infrastruktur z. B. mit Mehrkosten im Unterhalt von Gleisanlagen, aus einem Verbund von benachbarten kleineren Reservaten bestehen, Strassen und an Ufern von Gewässern). sofern diese ausreichend vernetzt und in einen naturnah bestockten Wald eingebettet sind. Invasive Neophyten → Neophyten, die sich invasiv verhalten, d. h. sie verwildern, breiten Habitat sich stark aus und verdrängen die einheimische Flora. Ein paar Arten Lebensraum einer Art. Auch synonym für → Biotop verwendet. sind sogar gefährlich für unsere Gesundheit (z. B. Ambrosie und Riesenbärenklau). Andere destabilisieren Bachufer oder schädigen Hochwald(-bewirtschaftung) Bauten. Von den 550 in der Schweiz lebenden Neophyten gelten 24 Betriebsart des Waldbaus, bei welcher die einzelnen Bäume aus- Arten als invasiv und schädlich (z. B. die Robinie, die Kanadische schliesslich aus sog. Kernwüchsen bestehen, d. h. aus Samen Goldrute, das Drüsige Springkraut, der Japanknöterich, der Somgekeimten Bäumen. Diese wachsen oft zu hochstämmigen Beständen merflieder und 22 weitere Arten als potenziell invasiv. heran. Man unterscheidet beim Hochwald zwei Betriebsformen; den schlagweisen Hochwald, und den für das Emmental und den Jungwaldpflege Neuenburger Jura typischen → Plenterwald. Umfasst waldbauliche Pflegeeingriffe vom Jungwuchsstadium bis zum schwachen Stangenholz mit einem Brusthöhendurchmesser Holzpilz (BHD) von 20 cm. Mit gezielten Eingriffen (Holzschlägen) in den Pilz, der sich von Holz ernährt, d. h. darauf wächst und dieses abbaut. jungen Wald werden bestimmte Bäume oder Baumgruppen gefördert, Diese Pilze erzeugen die Holzfäule, die meisten von ihnen die sog. d. h. freigestellt. Man reduziert die Zahl der Stämme, damit die Braunfäule: Der Pilz baut vorwiegend die Cellulose ab, so dass das erwünschten Bäume mehr Platz und Licht bekommen. Damit steuert Holz an Festigkeit und Masse verliert und die typische querrissige man schon früh die Artenzusammensetzung der Baumschicht und die

Struktur entwickelt, den sog. Würfelbruch. Das Holz nimmt Verteilung der Bäume im Bestand. gleichzeitig eine dunkelbraune Farbe an, weil das braune Lignin weitgehend erhalten bleibt, während die helle Cellulose abgebaut Kastanienselve Aus Kastanien bestehende → Selve

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 182

Kolline Stufe Wälder sind besonders artenreich und werden deshalb in einigen Hügelland-Stufe. Im Schweizer Mittelland die dominierende Höhen- Kantonen gezielt gefördert. stufe (bzw. Vegetationsstufe) bis ca. 700 m. ü. M. (= Grenze zur submontanen Stufe): Obergrenze des Eichenwaldes und des Wein- Mineralisierung baus. Abbau des toten organischen Materials in der Natur (Blätter, Totholz, Tierkadaver) bis zur Freisetzung der chemischen Elemente. Der Komplexreservat Abbau erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird das organische Material Ein → Waldreservat, dass sowohl aus Naturwaldflächen besteht grob durch Kleintiere und Pilze zersetzt, danach erfolgt die völlige (Verzicht auf forstliche Eingriffe), als auch aus Flächen mit gezielten Aufspaltung der Substanzen ebenfalls durch Pilze sowie vor allem Eingriffen zur Erhaltung und Förderung bestimmter Lebensräume und auch durch Bakterien; so entstehen nach vielen Zwischenstufen Arten (Sonderwaldreservat). schliesslich CO 2, H2O, Ammonium, Phosphat, Nitrit, Nitrat und weitere organische Verbindungen. Im Boden sorgt die Mineralisierung dafür, Krautsaum dass lebenswichtige Elemente den Pflanzen dauernd zur Verfügung Einem → Waldrand vorgelagerter Streifen aus Kräutern und Gräsern. stehen, und dient damit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Bildet die ökologische Pufferzone zum landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Kulturland und soll deshalb extensiv bewirtschaftet, Mittelwald d. h. vor allem nicht gedüngt werden. Die Mindestbreite beträgt 3 Me- Zweischichtig aufgebauter Wald, bei welchem die Unterschicht wie im ter, aus ökologischer Sicht wären bis 10 Meter wertvoll. => Niederwald aus Stockausschlägen besteht und in kurzen Zeitabständen (alle 20 bis 30 Jahre) umgehauen wird und Brennholz Künstliche Verjüngung liefert, während die Oberschicht (Oberholz) wie im => Hochwald aus Durch Saat oder Pflanzung angelegter Nachwuchs-Bestand eines => Kernwüchsen besteht und zum Beispiel der Erzeugung von Waldes, im Gegensatz zur Naturverjüngung. In der Schweiz verjüngen Bauholz dient. Typische Bewirtschaftungsart vom frühen Mittelalter sich die meisten Wälder natürlich. Künstlich verjüngt wird vorwiegend bis ins 19. Jahrhundert, heute selten. Mittelwald ist eine für die im → Schutzwald, damit dieser seine Schutzfunktion dauernd Biodiversität, insbesondere für lichtliebende Arten förderungswürdige

erfüllen kann, sowie bei der Überführung bzw. Umwandlung von Waldbauart. standortsfremden Nadelforste in naturnahe Mischwälder. Moderholz Landesforstinventar (LFI) Holz in fortgeschrittenem Abbaustadium, weiter fortgeschritten als Nationale Stichproben-Inventur, mit welcher der Zustand und die Morschholz, aber noch nicht völlig pulverig zerfallend. Mit dem Veränderungen des Schweizer Waldes erfasst werden. Systematisch Taschenmesser längs und quer der Faserrichtung einschneidbar (im werden in einem festen Stichprobennetz Daten über Bäume, Baum- Gegensatz zum Morschholz: Messer dringt nur in Faserrichtung leicht bestände und andere Merkmale der Probeflächen erhoben. Das ein). Ergebnis sind Informationen über Zustand und Entwicklungen zu Waldfläche, Stammzahl, Holzvorrat, Holzzuwachs, Nutzungsintensität, Moderholzverjüngung biologische Vielfalt usw. Die Erstaufnahme (LFI1) wurde 1983–85 Natürliche Verjüngung auf Wurzelstöcken und liegendem Totholz in durchgeführt, die zweite Aufnahme 1993–95 und die dritte Inventur fortgeschrittenem Abbaustadium. Im Bergwald hat liegendes Totholz erfolgte 2004–2006. Seit 2009 läuft die kontinuierliche Erhebung zum eine grosse Bedeutung für die Waldverjüngung, weil sich darauf Fichvierten LFI (2009–2017). ten und Tannen ansamen und entwickeln können. So haben sie einen Mit der Durchführung betraut ist die WSL in Birmensdorf. Konkurrenzvorsprung gegenüber der Strauchschicht.

Leitart Montane Stufe Tier- oder Pflanzenart, die charakteristisch für ein → Habitat oder Bergstufe. Höhen- bzw. Vegetationsstufe, die sich oben an die → eine bestimmte Lebensgemeinschaft (Biozönose) ist. Leitarten sind kolline Stufe (Hügelstufe) anschliesst. Sie beginnt je nach Region eng an bestimmte Eigenschaften ihres Lebensraumes gebunden. Im zwischen 600–900 m. ü. M. und endet bei 1200–1700 m. ü. M. Sie Naturschutz kann deshalb aus dem Vorkommen bestimmter Leitarten deckt sich mit der Zone, in welche die Buche (bzw. in den auf die Verbreitung schutzwürdiger Biotope und Habitate, und deren Zentralalpen die Waldföhre) noch gut wachsen kann (Buchen- und vollständigen Artengarnitur geschlossen werden. Buchen-Tannenwaldstufe).

LFI Morschholz Abkürzung für → Landesforstinventar Holz in einem fortgeschrittenen Abbaustadium. In dieses Holz kann mit dem Taschenmesser in Faserrichtung eingedrungen werden. Lichter Wald Waldtyp, der einen relativ geringen Kronenschluss der Bäume und Mullholz deshalb eine gute Besonnung bis auf den Waldboden aufweist. Holz im letzten Abbaustadium, das nur noch als pulverige Masse Natürlicherweise kommen lichte Wälder auf mageren Böden auf oft besteht. steilen Hängen vor, wie z. B. der Blaugras-Buchenwald, der Kronwicken-Eichenmischwald und der Orchideen-Föhrenwald. Lichte

> Glossar 183

Mulmhöhle Naturwaldreservat Von → Mullholz gefüllte Baumhöhlen. Der Mulm, der sich durch → Waldreservat, in dem ganz auf Eingriffe verzichtet wird und sich Zersetzung des Holzes und Ansammlung von Exkrementen am Höh- der Wald wieder natürlich entwickeln kann. lenboden bildet, wird von weiteren Lebewesen, den sekundären Höhlenbewohnern, besiedelt. Die Entstehung einer Mulmhöhle dauert Neobiota oft Jahrzehnte. Deshalb zählt diese zu den seltensten und für gewisse Wörtlich: «Neue Arten»: Gebietsfremde Arten, die nach der Landung hoch spezialisierte Arten dennoch unentbehrlichen Habitatstrukturen. von Kolumbus in der neuen Welt, also nach 1492, zufällig in die Beispielsweise verbringt die Larve des Eremiten mehrere Jahre in Schweiz eingeschleppt oder absichtlich eingeführt worden sind. Die Mulmhöhlen. meisten sind harmlos – ein paar Arten hingegen verursachen Probleme: → invasive gebietsfremde Arten. Mykorrhizapilz Pilz, der die Feinwurzeln von Waldbäumen umhüllt und dadurch mit Neophyten dem Baum Stoffe austauschen kann: Der Baum gibt Zucker an den Wörtlich: «Neue Pflanzen»: bezeichnet Pflanzen, die zur → Neobiota Pilz ab, und erhält im Gegenzug von diesem Wasser sowie Nährstoffe gehören. wie Phosphor und Stickstoff, die der Pilz mit seinen feinen Fäden (Hyphen) aus kleinsten Bodenporen aufgenommen hat. Es handelt NHG sich also um eine Symbiose, um ein Zusammenleben zu gegen- Natur- und Heimatschutzgesetz (Bundesgesetz über den Natur- und seitigem Nutzen. Eine reiche und gesunde Pilzflora im Wald ist Heimatschutz). Gesetz zum Schutz der Landschaften, der deshalb auch für das Gedeihen der Bäume überlebenswichtig. heimatlichen Ortsbilder, der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt.

National Prioritäre Art (NPA) Niederwald Als national prioritär gelten Arten von Tieren, Pflanzen, Pilzen und Ein Wald, der ausschliesslich aus → Stockausschlägen besteht; Flechten, die gefährdet sind (→ Rote Liste) und/oder für welche die funktioniert nur mit sehr regenerationsfähigen Gehölzen, wie Hage- Schweiz eine besondere Verantwortung trägt. Die im Jahr 2011 vom buche, Hasel, Eiche und Esche. Niederwälder entstanden in der Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Zusammenarbeit mit Spezialisten Eisenzeit, indem Bäume wiederholt gefällt wurden, wodurch sich herausgegebene «Liste der National Prioritären Arten» enthält 3606 diese besonders regenerationsfähigen Baumarten ausbreiteten. Die Arten, deren Erhaltung als prioritär eingestuft wird. Davon wurden Bäume werden in einem Zyklus von 10–30 Jahren parzellenweise 1583 Arten als → Waldarten definiert. gefällt; sie liefern vor allem Brennholz.

National Prioritärer Lebensraum (NPL) Ökologische Infrastruktur Als national prioritär gelten Lebensräume, die gefährdet sind Ausgedehntes Netz aus Schutz- und Vernetzungsgebieten welches und/oder für welche die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt. sich über das ganze Land erstreckt und Gebiete mit einer hohen Das Bundesamt für Umwelt arbeitet an einer Liste der NPL, analog Anzahl an spezialisierten Arten und Lebensräumen miteinander verder Liste der → National Prioritären Arten. Für den Wald existiert bindet. Damit wird die Verbreitung von Arten sichergestellt was die bereits eine nationale Liste der National Prioritären Funktionsfähigkeit von Ökosystemen aufrechterhält. Die ökologische Waldgesellschaften. Infrastruktur ist in ein übergreifendes europaweites Netz integriert, das die Verbindung zu grenznahen Schutzgebieten und ökologischen Natürliche Waldentwicklung Korridoren im Ausland sicherstellt. Der Wald durchläuft alle Sukzessionsstadien vom Jungwald über das Klimaxstadium bis zum Zerfall, und dies ohne wesentliche Ökosystem menschliche Einflüsse. Ökologisch einheitlicher Teil der Erdoberfläche oder des Meeres, der einerseits aus dem Biotop, dem durch abiotische Faktoren Naturferne (Bestockungen) bestimmten Lebensraum besteht, sowie aus der Biozönose, d. h. aus Künstlich begründeter Bestand von Baumarten, die natürlicherweise den miteinander interagierenden Populationen von Pflanzen und nicht auf diesem Standort vorkommen, z. B. ein Fichtenforst auf dem Tieren. Je nach Betrachtungsweise kann ein Ökosystem klein- bis Standort eines Waldmeister-Buchenwaldes. sehr grossflächig sein. Normalerweise meint man aber damit ein gut abgrenzbares System mittlerer Grösse, z. B. einen Wald, eine Naturnaher Waldbau Flussaue, ein Hochmoor oder eine Feuchtwiese. Waldbau-System, das sich weitgehend an der natürlichen Vegetation und deren natürlichen Entwicklung orientiert: Standortsheimische Ökosystemleistung Baumarten überwiegen, Ziel sind horizontal und vertikal reich Beschreibt den Nutzen, bzw. die Dienstleistung, die der Mensch aus strukturierte Bestände, der Wald verjüngt sich natürlich, und es wird ökologischen Systemen bezieht, z. B. die Bestäubung von Obstblüten ausreichend Alt- und Totholz im Wald belassen. durch Bienen, oder die filtrierende Wirkung des Waldes auf das Trinkwasser. Naturverjüngung

Natürlich durch Ansamung oder durch vegetative Vermehrung ent- Ökoton standene Verjüngung, im Gegensatz zur Kunstverjüngung (durch Saat Übergangs-Lebensraum zwischen zwei verschiedenen Ökosystemen, oder Pflanzung). z. B. ein Waldrand zwischen Wald und offener Wiese. Ökotone sind oft

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 184

besonders artenreich, weil darin sowohl Lebewesen der Renaturierung angrenzenden Ökosysteme vorkommen, als auch solche, die sich auf Zurückführen eines anthropogen veränderten Lebensraums in einen die Lebensbedingungen im Ökoton spezialisiert haben. naturnahen Zustand, im Prinzip eine Wiederherstellung. Renaturierungen sind meistens mit baulichen Eingriffen verbunden, im Gegen- Ökotonwert satz zu → Aufwertungen. Je nach Lebensraum spricht man von Der ökologische Wert eines → Ökotons, z. B. eines Waldrandes, Renaturierung (z. B. kleine Fliessgewässer), → Revitalisierung (Auen) gemessen mit Hilfe von bestimmten Indikatoren wie: Anzahl Gehölz- oder Regeneration (Moore). arten, und Reichtum an Strukturen. Resilienz Optimalphase Fähigkeit eines → Ökosystems, auch bei Störungen seine typische Stadium der Waldentwicklung, in dem ein Waldbestand völlig Organisation mit allen natürlichen Prozessen -> aufrechterhalten zu ausgereift ist (sog. Schlussbestand). Die Bäume haben ihre standorts- können. typisch maximale Höhe und Dicke und damit das max. Holzvolumen erreicht und bilden oft einschichtige Hallenbestände. Revitalisierung Eine Form der → Renaturierung. Massnahmen (z. B. Rückbau von Plenterwald Verbauungen) zur Wiederherstellung der dynamischen Prozesse des Form des → Hochwaldes, in dem die Bäume einzelstammweise Wasser- und Sedimenthaushaltes in beeinträchtigtem Auengebiet. Die geerntet werden und die natürliche Verjüngung stetig erfolgt. Es Gewässerschutzgesetzgebung verpflichtet die Kantone zur Revitalisiehandelt sich um einen Dauerwald, in dem Bäume aller Dimensionen, rung von Gewässern. Altersklassen und Arten auf kleinstem Raum nebeneinander vorkommen. Typische Bewirtschaftungsform im bäuerlichen Rodung Emmentaler- und Jurawald, mit den dominierenden Halb- und Endgültige Entfernung von Gehölzen (Bäumen und Sträuchern), mit- Schatten-Baumarten Tanne, Fichte und Buche. samt ihren Wurzeln. Die Waldvegetation wird für immer zerstört und die Fläche einer anderen Nutzung zugeführt, z. B. zum Bau einer Population Autobahn oder für den Ackerbau. Gesamtheit der Individuen einer Art, die in einem (mehr oder weniger abgeschlossenen) Lebensraum leben und eine natürliche Fortpflan- Rote Liste zungsgemeinschaft bilden. Seit 1993 von der Weltnaturschutzunion (IUCN) in unregelmässigen Abständen herausgegebene Liste von gefährdeten Tier- und Pflanzen-

Produktionsregion arten. Neben dieser globalen Roten Liste geben die Länder nationale Grossregion in der geografischen Aufteilung der Schweiz im Landes- Listen heraus, die einen stärkeren regionalen Bezug haben. In der forstinventar. Man unterscheidet 5 P-Regionen: Jura, Mittelland, Schweiz ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für die Roten Listen Voralpen, Alpen, Alpensüdseite. zuständig.

Produktionswald Samenerntebestand Wald, der vorrangig der Produktion von Holz dient. In der Schweiz Nach bestimmten erwünschten genetisch-morphologischen Eigenwird überall der multifunktionelle Wald angestrebt, der gleichzeitig schaften der Zielbaumarten ausgewählter Waldbestand, in dem bei mehrere Funktionen erfüllt. Meistens steht aber eine Funktion im Bedarf Samen für die künstliche Verjüngung geerntet werden. Die Vordergrund, die sog. Vorrangfunktion: die Holzproduktion, der Schutz Samenerntebestände der Schweiz werden in einer Datenbank vor Lawinen und Steinschlag, die Erholung (in der Nähe der Städte), verwaltet. oder die Biodiversität (z. B. in → Waldreservaten). SBS Programmvereinbarung → Strategie Biodiversität Schweiz. Zwischen Bund und Kantonen abgeschlossene vierjährige Leistungsvereinbarung, z. B. zur Förderung der Biodiversität im Wald. Schwellenwert In der Ökologie minimale Menge bzw. Qualität einer bestimmten Prozessschutz Nahrungs- bzw. Lebensraumressource, die dauernd vorhanden sein Schutz der natürlichen Entwicklung in einem Ökosystem vor muss, damit eine bestimmte Tier- oder Pflanzenarte vorkommen störenden Einflüssen durch den Menschen. z. B. Schutz der kann. Beispiel Dreizehenspecht: Benötigt im Bergwald mindestens 18 natürlichen Waldentwicklung in Reservaten. m³ stehendes Fichtentotholz pro Hektare.

REN Segregation «Réseau Ecologique National», deutsch: «Nationales ökologisches Entmischung, d. h. räumliche Trennung von Waldfunktionen. Im Netzwerk», bezweckt den Verbund von Populationen prioritärer Arten Extremfall auf einer Fläche Reservat mit Naturwald, und auf der und Lebensräume und ist damit ein Planungsinstrument zur benachbarten Fläche eine Holzplantage. In der Schweiz versucht man Sicherung der → ökologischen Vernetzung. soweit wie möglich, die verschiedenen Funktionen des Waldes auf derselben Fläche zu integrieren (Multifunktionalität), wobei meistens eine Funktion den Vorrang bekommt (sog. Vorrangfunktion: z. B. die

> Glossar 185

Schutzfunktion im Schutzwald-Perimeter). Zur Erhaltung der Bio- Taxonomie diversität sind trotz der dominierenden multifunktionellen Waldbewirt- Teilgebiet der Biologie, das die Lebewesen aufgrund ihrer verwandtschaftung immer auch noch segregative Instrumente unerlässlich, vor schaftlichen Beziehungen in einem hierarchisch aufgebauten System allem Waldreservate. erfasst (Klassifikation). Eine taxonomische Gruppe (Taxon) lässt sich durch gemeinsame Merkmale beschreiben, durch die es sich von Selve anderen Gruppen unterscheidet. Die taxonomische Grundeinheit ist Parkartige Weide mit Edelkastanien oder Nussbäumen, die sowohl der die Art oder Unterart, die jeweils Teil einer höheren taxonomischen Nutzung von Holz und Früchten als auch der Heugewinnung oder als Einheit ist: Gattung, Familie, Ordnung, Klasse, Stamm und Reich. Die Weideland dient; in der Schweiz vor allem auf der Alpensüdseite verschiedenen Taxa werden nach internationalen Regeln benannt (Tessin, unteres Bergell, Puschlav)verbreitet. (Nomenklatur).

Sonderwaldreservat Totholz → Waldreservat, in dem gezielt eingegriffen wird, um bestimmte Abgestorbener Baum, stehend (sog. Trockenholz oder Dürrständer) Lebensräume und → Zielarten zu erhalten und zu fördern. oder liegend (sog. Morschholz), oder als Baumstumpf. Etwa ein Viertel der bei uns im Wald lebenden Arten benötigt Totholz, unter Standortsheimisch (Baumartenmischung) anderem über 1700 Käfer und über 2700 Grosspilze. Ausserdem Bezeichnet Baumarten, die an einem bestimmten Standort natür- etliche Moose, Flechten und Vögel. licherweise vorkommen bzw. vorkommen würden, d. h. für diesen unter den heutigen Klima- und Bodenbedingungen charakteristisch Totholzmenge sind. Holzvolumen allen Totholzes, das nach Methode LFI3 erfasst wird. Für stehende Bäume und Sträucher ab 12 cm BHD wird das um Schaft- Standortskarte brüche reduzierte Schaftholzvolumen und bei liegendem Totholz das Vegetationskarte mit den potenziell vorkommenden Vegetations- Derbholz (ab 7 cm Durchmesser) ausgewiesen. Asthaufen sind nicht einheiten, bzw. (Wald-) Standorten (z. B. Karte mit den Arealen der eingeschlossen. 121 in der Schweiz vorkommenden Waldgesellschaften). Totholzvolumen Stockausschlag Schaftholzvolumen in der Rinde aller toten Bäume und Sträucher Triebe von Bäumen und Sträuchern, die nach dem Verlust der (stehend und Liegend) ab 12 cm BHD. primären Sprossachse (des Hauptstammes) aus dem Stumpf (auch «Stock» genannt) wieder neu austreiben. Besonders Totholzvorrat ausschlagekräftig sind Hagebuche und Hasel. Schaftholzvolumen in Rinde pro Flächeneinheit aller toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD. Strategie Biodiversität Schweiz SBS. Vom Bundesamt für Umwelt im Auftrag des Bundesrates Trittsteinbiotop erarbeitete Strategie zur langfristigen Erhaltung der Biodiversität. Sie Kleineres → Biotop, das selbst keine stabile Population einer enthält 10 strategische Ziele, die mit einem Aktionsplan (= Mass- bestimmten Art beherbergen kann, aber die Übersiedlung (Migration) nahmenpaket, in Vorbereitung) erreicht werden sollen. von Individuen von einem Lebensraum (Stammhabitat) in den andern ermöglicht. Damit fördern Trittsteinbiotope den Genfluss zwischen Strauchgürtel räumlich getrennten Populationen. In der Kulturlandschaft können Aus Sträuchern bestehende Zone an einem → Waldrand, die sich an linienhafte (Hecken, Bachuferböschungen) oder flächige Elemente

den → Waldmantel (mit den äussersten Waldbäumen) anschliesst. (Baumgruppen, Tümpel und Weiher) diese Funktion übernehmen. Im Der Strauchgürtel sollte gut mit dem Mantel und dem → Krautsaum Wald sind es z. B. Altholzinseln und einzeln stehende → Biotopbäume verzahnt und etwa 5–10 m breit sein. (Trittsteine für → xylobionte Organismen), sowie vor allem die Waldränder, welche die Wälder mit den Ökosystemen des Offenlandes Subalpine Stufe verbinden. Höhen- bzw. Vegetationsstufe im Gebirge, welche die oberste noch von Wald besiedelte Zone umfasst, also nach oben die Waldgrenze zu TWW den baumfreien alpinen Rasen, Felsen und Steinfluren bildet. Unten Trockenwiesen und -weiden. Die national bedeutenden Bestände sind grenzt sie an die Obergrenze der Buche. Die subalpine Stufe beginnt in einem Bundesinventar erfasst (TWW von nationaler Bedeutung). in den nördlichen Randalpen schon bei ca. 1200 m (z. B. im Berner Oberland), in den Zentralalpen (Wallis, Engadin) aber erst bei 1400– Umtriebszeit 1700 m, in Abhängigkeit von der Exposition. Im Schweizer Jura ist Zeit von der Gründung eines Baumbestandes bis zu seiner Endkeine subalpine Stufe ausgebildet. Die dominierende Baumart der nutzung durch Holzeinschlag. Die Umtriebszeiten sind variabel, weil unteren subalpinen Stufe ist die Fichte, während die obere subalpine abhängig von der Baumart, dem Standort und dem Betriebsziel. Bei Stufe von Lärche und Arve besiedelt werden. der Schwarzpappel beträgt sie nur 30–50 Jahre, bei der Rotbuche 120–160 und bei der Stieleiche sogar 180–300 Jahre.

Biodiversität im Wald: Ziele und Massnahmen BAFU 2015 186

Urwald Waldmantel Im engen Sinne ein vom Menschen unberührter Wald, der in keiner Randzone eines Waldes, bildet den Übergang zwischen dem Weise jemals genutzt oder sonst wie verändert worden ist. Solche geschlossenen Wald und dem → Strauchgürtel. Eine lockere Struktur Wälder gibt es in Mitteleuropa keine mehr. Hier wird deshalb Urwald fördert Licht- und Pionierbaumarten wie Zitterpappeln und Weiden, definiert als Wald, der vom Menschen und seinen Nutztieren «nicht die im geschlossenen Wald nicht konkurrenzfähig sind. wesentlich» verändert worden ist, d. h. der sich also immer weitestgehend natürlich entwickeln konnte. Selbst dieser gelockerten Waldpolitik 2020 Definition genügen z. B. in der Schweiz nur wenige Flächen: Der Vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2013 publiziertes Strategiepapier, kleine Fichtenurwald von Scatlé bei Breil/Brigels in Graubünden, der das die mittelfristigen nationalen Ziele der Waldpolitik definiert. vom Sturm Vivian hart getroffene Tannenwald von Derborence im Insgesamt sollen bis 2020 11 Ziele erreicht werden, darunter auch Wallis, und möglicherweise noch die Kernzone des grossen Karst- (Ziel 4): «Die Biodiversität bleibt erhalten und ist gezielt verbessert». Fichtenwaldes in der Bödmeren ganz hinten im Muotatal im Kanton Schwyz. Waldrand Grenze zwischen Wald und offenem Land, meistens Wiesen, Weiden Vernetzung, ökologische und Äcker. Nach dem 3. Landesforstinventar (LFI3) erreichen die Landschaftsfunktionalität, durch welche die Unterpopulationen von Waldränder in der Schweiz eine Gesamtlänge von rund 117 000 km – Arten innerhalb einer demographischen Einheit miteinander davon etwas 25 000 km im Mittelland. verbunden sind, so dass der genetische Austausch zwischen den Unterpopulationen gewährleistet bleibt. Waldreservat Dafür braucht es sowohl künstliche Verbindungselemente (wie Wild- Waldfläche, auf welcher die Erhaltung und Förderung der Biodiversität tierbrücken über Autobahnen), als auch naturnahe Vernetzungs- absoluten Vorrang vor allen anderen Interessen hat. Mit Vertrag flächen wie Waldränder, Hecken und Flussuferböschungen. längerfristig, d. h. in der Regel auf 25–50 Jahre und länger gesichert.

Vernetzungsfunktion Waldzielart Ökologische Funktion einer Fläche im Rahmen eines Vernetzungs- Im Wald vorkommende → Zielart konzeptes → ökologische Vernetzung Wirkungsanalyse Vertragsnaturschutz Misst die Wirkung einer Förder- bzw. Schutzmassnahme. Es wird zum Naturschutzmassnahmen, die auf das freiwillige Einverständnis des Beispiel untersucht, ob bestimmte Zielarten tatsächlich von spezifi- Landeigentümers angewiesen sind und mit diesem per Vertrag schen Fördermassnahmen profitiert haben. vereinbart werden, z. B. das Ausholzen von Waldrändern oder die Schaffung eines Waldreservates. Im Gegensatz zum Verordnungs- Wirtschaftsregion Naturschutz, der Massnahmen aufgrund eines gesetzlich verankerten Geografische Einheit des Landesforstinventars, Untereinheit von einer Schutzstatus zwingend vorschreibt. der 5 grossräumigen → Produktionsregionen. Man unterscheidet 14 Wirtschaftsregionen. Vollzugskontrolle Überprüfung der fachgerechten Umsetzung der definierten Wytweide Massnahmen. Fläche, auf welcher Waldbestände und kleine Baumgruppen mit Weideplätzen für Kühe und Pferde mosaikartig abwechseln. Wytwei- Waldart den sind eine alte Landnutzungsform, in welcher die Waldnutzung Art, die vorwiegend im Wald vorkommt, sich regelmässig im Wald (Bau- und Brennholz) mit einer extensiven Beweidung kombiniert aufhält oder in mindestens einem Entwicklungsstadium vom Wald werden (Fleisch und Milch). Im Jura dominiert auf den Wytweiden abhängig ist. meistens die Fichte, seltener Bergahorn und Buche, in den Alpen dagegen die Lärche (vor allem Tessin und Graubünden). Waldbau Lenkung der Waldentwicklung durch menschliche Eingriffe, um Xylobionte Art bestimmte Ziele zu erreichen, z. B. möglichst gut verwertbares Holz Art, die in einer Lebensphase zwingend auf totes Holz als zu produzieren (im Produktionswald), schöne Waldbilder entstehen zu Lebensraum oder Nahrungsquelle angewiesen ist. lassen (im Erholungswald im Umkreis der Städte) oder die Stabilität im Schutzwald laufend zu erhalten. Zielart → National Prioritäre Art, für deren Erhaltung spezifische Waldgesellschaft Massnahmen nötig sind. Eine Waldgesellschaft ist eine von Gehölzen dominierte Pflanzengesellschaft. Sie ist eine Grundeinheit in der Klassifikation der Waldvegetation, die für einen bestimmten Standort charakteristisch ist (→ Assoziation), wie z. B. der Waldmeister-Buchenwald oder der Erika-

Bergföhrenwald. In der Schweiz unterscheidet man 121 Waldgesellschaften mit unzähligen regionalen und lokalen Standortsvarianten.