Moorschutz und Forstwirtschaft
Moorschutz und Forstwirtschaft Protection des marais et sylviculture Tutela delle paludi e economia forestale
ARBEITSGRUPPE FORSTWIRTSCHAFT UND MOORSCHUTZ
Probleme und Lösungsansätze 4.1 Moor und Wald sind Lebensräume, die oft in enger Beziehung zuein- Handbuch ander stehen und sich sogar überlagern können. Beispielsweise sind Moorschutz in der Schweiz 2 Hochmoorbiotope unter den klimatischen Bedingungen unseres Lan- 2/1994 des mehrheitlich mit lockeren Bergföhrenbeständen bestockt. Baumfrei ist in der Regel nur das Hochmoorzentrum. Auch ein grosser Teil unserer Flachmoore ist waldfähig. Abgesehen von Grosseggenried, Schilfröhricht und Übergangsmoor Ueweils in nasser Ausprägung) entstanden die meisten Flachmoore durch Waldrodung und nachfolgende landwirtschaftliche Bewirtschaftung.
Gemäss den Erhebungen zu den Inventaren der Moorbiotope von nationaler Bedeutung (Hoch- und Übergangsmoore/Flachmoore) sind 90% der Hoch- und 80% der Flachmoorbiotope zumindest teilweise von Wald umgeben. Ein enges Ineinandergreifen von Mooren und Wald zeigt sich besonders in den Moorlandschaften im Flyschgebiet der Voralpen.
Die folgenden Beiträge fassen die wesentlichen Nutzungskonflikte zwischen der Forstwirtschaft und dem Moorschutz zusammen. Die nachfolgenden Ausführungen - das sei hier betont - verstehen sich weder als Anklageschrift gegen den Berufsstand der Förster, noch sollen damit Einzelpersonen angeprangert werden. Es geht vielmehr 2 darum, die Problematik aufzuzeigen, die einzelnen Konfliktpunkte zu HAND BUCH gewichten und Lösungsansätze zu skizzieren. MOOR· SCHUTZ IN DER SCHWEIZ
ARBEITSGRUPPE FORSTWIRTSCHAFT UND MOORSCHUTZ
Übersicht über die wichtigsten Konfliktpunkte zwischen Forstwirtschaft und Moorschutz 4.1.1 1 MOORSCHUTZ UND FORSTWIRTSCHAFT
Art. 24sexies Abs. 5 BV postuliert einerseits den Schutz der Moore und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und verlangt andererseits im Übergangsartikel, dass Anlagen, Bauten und Bodenveränderungen, welche dem Zweck der Schutzgebiete widersprechen und nach dem 1. Juni 1983 erstellt wurden, zu Lasten der Ersteller abgebrochen und rückgängig gemacht werden müssen. Die Arbeitsgruppe Art. 24sexies Abs. 5 BV und die Arbeitsgruppe Nutzungen haben untersucht, was diese Formulierung für die Praxis bedeutet (ARBEITSGRUPPE ARTIKEL 24sexies ABSATZ 5 BV, 1988 / ARBEITSGRUPPE NUTZUNGEN, 1990). Letztere hat in ihrem vorläufigen Schlussbericht - dem damaligen Wissensstand und den politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend - die Zulässigkeit verschiedener Nutzungen und Veränderungen in Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung definiert, unter anderem auch für den Bereich Forstwirtschaft. In Abhängigkeit vom Ergebnis der NHG-Revision werden verschiedene Ausführungen überarbeitet werden müssen.
Zum Zeitpunkt der Annahme der "Rothenthurm-Initiative" am 6.12.1987 war das Inventar der Hoch- und Übergangsmoore von 2 nationaler Bedeutung bereits weitgehend abgeschlossen, und das In- HAND BUCH ventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung war in Bearbeitung. MOOR- SCHUTZ Schädliche Eingriffe in Moore gemäss Verfassungsartikel konnten IN DER SCHWEIZ daher nur noch im Rahmen der Inventarisierung der Moorlandschaften systematisch aufgenommen werden. Insgesamt wurden dabei
1614 Nutzungen und Veränderungen identifiziert und kartiert, die mit
grosser Wahrscheinlichkeit Art. 24sexies Abs 5 BV zuwiderlaufen - sie werden als relevante Nutzungen und Veränderungen bezeichnet. Davon können 76 (= 5%) eindeutig forstlichen Aktivitäten zugeordnet werden; neue Waldstrassen und Wege sowie Aufforstungen von Moorflächen stehen im Vordergrund.
Das vorliegende Papier fasst die wesentlichen Konfliktpunkte bezüglich Forstwirtschaft und Moorschutz zusammen. Die Aspekte des Moorbiotop- sowie des Moorlandschaftsschutzes werden dabei gemeinsam behandelt; ersterer speziell unter 2.1, 3.1, 3.2, 3.4, 4. und 5.1. Auf die Rechtsgrundlagen wird hier nicht im Detail eingegangen. Das vorliegende Handbuch behandelt diese in Band 1, Kapitel 4.1 anhand mehrerer, von Juristen verfassten Beiträge.
2 WALDBAU
2.1 Veränderung der standortheimischen Baumartenzusammensetzung
Anthropogene Veränderungen der standortheimischen Baumartenzusammensetzung (MAYER, 1984, S. 277) auf Moorwald- (ELLEN- BERG / KLÖTZLI, 1972: Nm. 44, 45, 71 sowie Subassoziationen von 56 im nassen Bereich) und Auenwaldstandorten (oft auch ausserhalb der Moorbiotopfläche im Sinne des Hoch- bzw. Flachmoorinventars ) können eine Abnahme des Mooraspekts, der landschaftlichen Schönheit und der ökologischen Vielfalt bewirken. Das Spektrum dieser Kategorie von Veränderungen ist breit, und entsprechend unterschiedlich der Grad der Beeinträchtigung aus der Sicht des Moorlandschaften-Schutzes. Bedeutend sind flächige Kulturen mit floren- Abb.l: Kultur florenfremder Zuchtpappeln auf ehemaligem Moorwaldfremden Zuchtpappeln (Beispiele: Uferbereich von Flüssen und Steh- standort. gewässern) oder mit nicht standortheimischen Lärchen (Beispiel: Foto: Hintermann & Weber AG
4.1.1 Voralpenregion). Derartige forstliche Eingriffe laufen den Schutzzielen der Moorlandschaften zuwider und sind dort daher seit dem 1. 6. 1983 nicht mehr zulässig. Die Verjüngung aller Waldbestände innerhalb der Moorlandschaften hat konsequent mit standortheimischen Baumarten zu erfolgen und wenn immer möglich natürlich. Hinter den oben beschriebenen Pflanzungen steht wohl noch heute primär die Motivation des Waldeigentümers, Waldbestände aus ertragskundlicher/waldbaulicher Sicht aufzuwerten. Handelt es sich dabei um besondere Waldbestände im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes (BUNDESAMT FÜR FORSTWESEN UND LAND- SCHAFTSSCHUTZ, 1987, S. 16 f.) drängt sich jedoch ein Verzicht auf Bestockungsumwandlungen auf. Eine Alternative besteht im Ausscheiden als Nichtwirtschaftswald. In Moorlandschaften wird dieses Vorgehen durch die Möglichkeit der Abgeltung eines Nutzungsverzichts begünstigt (Vernehmlassungsentwurf zur Verordnung über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung; Moorlandschaftsverordnung, MLY, vom September 1991, Art. 11 Abs. 2).
Inwieweit eine standortheimische Baumartenzusammensetzung beibehalten und gefördert wird, hängt im weiteren wesentlich vom Förster und der vermittelten Waldbaulehre ab. 2 HAND BUCH MOOR- SCHUTZ
2.2 WaJdränder und Verjüngungsflächen INDER
SCHWEIZ
Geometrische, nicht der Landschaftsform angepasste Waldränder und Verjüngungsflächen können die Schönheit der Landschaft massgebend beeinträchtigen. An und für sich schon störende Linien werden besonders im Laubwaldgebiet durch den Farbkontrast reiner Nadelholzkulturen noch hervorgehoben. Begradigte Waldränder ohne Saum aus Sträuchern und halbhohen Baumarten (z.B. Feldahorn, Hagebuche, Mehlbeere, Elsbeere u.a.) bringen zudem die bekannten ökologischen Nachteile (ARBEITS- KREIS FORSTLICHE LANDESPFLEGE, 1984, S. 33 ff.).
Im kleinparzellierten Privatwald von Moorlandschaften im Mittelland sind wiederholt vollständig mit Fichten ausgepflanzte Parzellen zu beobachten. Zuweilen stossen dabei die in Reih und Glied gepflanzten Fichten bis in die Moore vor. Mit der künftigen Moorlandschaftsverordnung werden die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, verstärkt auch auf die Bewirtschaftung des Privatwaldes Einfluss zu nehmen
(Vemehmlassungsentwurf zur MLV Art. 5 Abs. 2 lit. f). Der Förster Abb. 2: Geometrische, nicht der erhält so ein wichtiges Instrument zur Förderung des naturnahen Landschaftsform angepasste Aufforstungsflächen am Waldrand; Fichten Waldbaus. nicht standortheimisch. Foto: Hintermann & Weber AG
Abb.3: Nadelholzreinbestand mit
2.3 Nadelaltholzbestände
nicht standortheimischen und nur bedingt standorttauglichen Baumar- Die reinen Nadelaltholzbestände in Moorlandschaften der kollinen ten, der zur Verarmung von Lebens- und montanen Stufe (vorwiegend Moorlandschaften im Mittelland) raum und Landschaft beiträgt. Foto: Hintermann & Weber AG gehen vermutlich oft zurück auf grossflächige Umwandlungen von Stockausschlagwald in Hochwald in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Weil solche Bestände mit Ausnahme weniger Spezialstandorte (Föhrenwälder, Peitschenmoos-Fichten-Tannenwälder) in der Regel weder standortheimisch noch standorttauglich sind und zur Verarmung von Lebensraum und Landschaft beitragen, muss längerfristig auch aus forstlicher Sicht ihre Umwandlung zu Mischbeständen mit dominierendem Laubholzanteil angestrebt bzw. fortgesetzt werden. Bestehende waldbauliche Planungen sind in diesem Sinne zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die erfolgreiche Umsetzung einer Strategie steht und fällt aber schliesslich mit konsequenter Anzeichnung und Ausführung der Eingriffe.
4.1.1
2.4 Eingriffsstärke bei Durchforstungs- und Verjüngungshieben
In Moorlandschaften der Voralpen und Alpen sind mehlfach starke waldbauliche Eingriffe im Zusammenhang mit Seilkrannutzungen zu beobachten. Gleich wie bei den unter 2.3 behandelten Nadelaltholzbeständen handelt es sich auch hier nicht um ein moorlandschaftstypisches, als vielmehr um ein allgemein landschaftsästhetisches und forstwirtschaftliches Problem.
Starke Seilhiebe dülften in der Regel arbeitstechnisch und/oder wirtschaftlich motiviert sein (LEIBUNDGUT, 1990, S. 96: "Die Wirtschaftslage zwingt heute manche Forstbetriebe trotz besserer Einsicht, rein nutzungstechnische Gesichtspunkte allzu stark zu beachten. "). Nebst der Vereinfachung der Holzerei können so die Bringungskosten vermindert werden, weil mit zunehmender Nutzungsmenge der Fixkostenanteil, resultierend aus Montage und Demontage der Seilkrananlage, pro Kubikmeter genutztem Holz sinkt. Auf der andern Seite bewirken starke, zeitlich weit auseinanderliegende waldbauliche Eingriffe ein erhöhtes Destabilisierungsrisiko und können gravierende Folgeschäden nach sich ziehen (LEIB UND GUT, 1984, S. 159: "Die Hauptübel des Gebirgswaldbaues liegen in den verspäteten, zu seltenen und zu starken Eingriffen. "):
Absinken der Schutzleistungen des Waldes. HAND BUCH
Wiederholte Zwangsnutzungen durch Windwulf oder Borkenkä- MOOR- SCHUTZ ferbefall. IN DER SCHWEIZ
Gefahr, dass zur Schadensbehebung überstürzt Waldstrassen oder Maschinenwege gebaut werden, deren Linienführung primär von kurz- bis mittelfristigen Zielen bestimmt wird.
Künstliche Bestandesbegründung mit nicht standortheimischen Baumarten (z.B. Lärche in den Voralpen).
Rasche Mineralisierung der organischen Substanz im Oberboden von Windwurfflächen als Folge erhöhter Sonneneinstrahlung. Ausgewaschene Nährstoffe und abgeschwemmte Feinerde können zur Eutrophierung unterliegender Moorbiotope führen.
Ein Indiz dafür, dass die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten erfolgten Holznutzungen in unsern Gebirgswäldern nicht stets zu besserer Bestandesstabilität geführt haben, liefert das im Auftrag des Bundes durchgeführte Landesforstinventar. Danach besteht kein gesicherter Zusammenhang zwischen dem Zeitraum seit der letzten Nutzung (0-50 Jahre) und der Stabilität der Waldbestände (EIDGENÖS- SISCHE ANSTALT FÜR DAS FORSTLICHE VERSUCHSWE-
SEN, 1988, S. 241). Die Schilderung des vorliegenden Problems wäre aber zu einseitig, würde nicht gleichzeitig auf die Rahmenbedingungen der Gebirgsforstwirtschaft hingewiesen:
Heute arbeiten die meisten Forstbetriebe des Berggebietes defizitär. Die Holzernte- und Transportkosten sind stark gestiegen, die Holzpreise jedoch zurückgegangen. Die regelmässig bewirtschaftete Waldfläche hat sich in den letzten Jahrzehnten zusehends verkleinert (BARRAUD, 1986, S. 689 ff.).
Vielerorts im Berggebiet finden sich Waldbestände, die um die Jahrhundertwende im Zuge der Wiederbewaldung zum Schutz vor Naturgefahren geschaffen wurden und heute im allgemeinen durch Gleichförmigkeit gekennzeichnet sind. In diesen weitgehend künstlich begründeten, bisher oft ungenügend gepflegten Wäldern muss mittels dosierter Eingriffe die Verjüngung eingeleitet werden, um Altersstruktur und Stabilität zu verbessern (CANDRIAN et al. 1987, S. 13).
2.5 Waldreservate und "Altholzflächen"
Die Schutzziele der Moore und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung verlangen das Ausscheiden von Waldreservaten, wofür ein gewisser Flächenanteil zu reservieren ist. Reservate sind beispielsweise vorzusehen im Falle von Moorwäldern, im Übergangsbereich zwischen Moorbiotopen und Umgebung (Pufferzone) sowie bei vollständig von Mooren umgebenen "Waldinseln" (ARBEITSGRUPPE NUTZUNGEN, 1990, S. 45). Daneben sollen die verschiedenen, im Gebiet der Moorlandschaft vorkommenden Waldgesellschaften angemessen berücksichtigt werden.
Waldreservate bilden in der Praxis die Voraussetzung, dass em Waldbestand sämtliche Stadien der natürlichen Sukzession durchlaufen kann, auch die ökologisch bedeutende Alters- und Zerfallsphase (SCHWARZ, 1987, S. 35: "ZerJalls- und Verjüngungsphase sind die artenreichsten Stadien des Waldes. "). Nebst der Erhaltung gefährdeter Arten und ganzer Waldgesellschaften sind Waldreservate bedeutende Genreservate und dienen der forstwissenschaftlichen Forschung (LIE- NERT, 1991, S. 37) und der ökologischen Grundlagenforschung (ARBEITSKREIS FORSTLICHE LANDESPFLEGE, 1984, S. 63 ff.). Speziell hervorgehoben sei hier noch die erhebliche Bedeutung von Waldreservaten als Ruhezonen für die gefährdeten Rauhfusshühner, decken sich doch die besten, noch verbliebenen Auerhuhngebiete der Schweiz mit unsem Moorlandschaften (RUDMANN, 1992, S. 553).
4.1.1 Wirtschaftswald und Waldreservat (oder Altholzfläche) sind aber Zielsetzungen, die sich nur räumlich oder zeitlich voneinander getrennt realisieren lassen. Im Wirtschaftswald ist eine Überalterung ganzer Waldbestände aus finanziellen Gründen nicht erwünscht. Ein Überhalt (Stehenlassen) von Waldbeständen über den ökonomischen Verjüngungszeitpunkt hinaus schmälert generell den Holzerlös (Holzentwertung durch Fäule, Ringschäligkeit, fakultative Farbkernbildung u.a.). Derartige Qualitätseinbussen hinzunehmen oder gar das Holz im Wald verrotten zu lassen, in der Regel widerspricht unserem Wertsystem im allgemeinen und dem ideellen Wertsystem der ländlichen Bevölkerung, des Waldeigentümers und der Forstleute im speziellen. Problematisch kann ein Bewirtschaftungsverzicht in Wäldern mit wesentlicher Schutzfunktion sein (z.B. Bannwald im Gebirge), weil die Bestandesstabilität natürlichen Schwankungen unterliegt, korrespondierend zur natürlichen Sukzession.
Das Vorkommen wirtschaftlich nicht genutzter Wälder beschränkt sich heute v.a. auf Extremstandorte oder schlecht erschlossene Flächen. Aus ökologischer Sicht ist aber auch auf Wirtschaftswaldstandorten, also Standorten mit hoher Wuchskraft (Bonität), die Ausweisung von Waldreservaten sowie die Erhöhung des Anteils an biologisch wirksamem Altholz dringend erwünscht (vergleiche SCHWEI- ZERISCHER FORSTVEREIN, ARBEITSGRUPPE WALDBAU, HAND BUCH 1990, S. 37 f.: "Durch die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes MOOR- SCHUTZ wird die Alters- und Zerfallsphase der Bäume unterbunden. Das hat IN DER SCHWEIZ zur Folge, dass viele Tier- und Pf/anzenarten, welche auf dicke, alte, abgängige oder tote Bäume angewiesen sind, benachteiligt sind. Unter diesen befinden sich viele gefährdete Arten wie Eulen und Spechte, aber auch Tagschmetterlinge und Käfer oder baumbewohnende Fledermäuse. Der Wunsch nach biologisch wirksamem Altholz ist darum verständlich. ").
Zur Umsetzung langfristig nicht genutzter Wälder erscheint in erster Linie das Ausscheiden von Waldreservaten als taugliches Mittel, wie es auch das neue Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG, vom 4. Oktober 1991, Art. 20 Abs. 4) vorsieht. Nebst Totalreservaten, also Wäldern, die man gänzlich sich selbst überlässt, können andere naturschützerische Zielsetzungen nur mittels gezielter waldbaulicher Eingriffe erreicht werden. In einem solchen Fall wird von Teilreservat gesprochen (SCHWEIZERISCHER FORSTVEREIN, ARBEITS- GRUPPE WALDBAU, 1990). Teilreservate ermöglichen einerseits die Wiederaufnahme historischer Bewirtschaftungsformen wie Mit-
telwaldbetrieb, Selvenbewirl'schaftung u.a., und andererseits sind sie Voraussetzu ng für die dauernde E rhaltung bestimmter WaIdstrukturen wie beispielsweise von lichten Orchideen-Föhrenwäldern. Grundsätzlich können Massnahme n zugunste n des Natur- und Landschaftsschutzes im Wald von der öffentl ichen I-land abgegolte n werden. Voraussichtl ich sind aktive E ingriffe (z. B. rnegeeingriffe) in Waldbestände künftig ehe r aufgrund des Waldgesclzes zu entschäd igen, während die Abgeltung eines Nutzu ngsverLichts a ufgrund des Natur- und J-Iei matschutzgesctzes erfolgen wi rd (mündl. Mitt. F.-S. Stulz, ssUWAL). Zum jetzigen Zeitpunk t besIeht dazu jedoch noch keine Praxis. -, . .
,
4.1.1 3 HOLZERNTE
3.1 Holzschlag
Das Fällen und Aufrüsten von Bäumen im Bereich von Moorbiotopen kann Beeinträchtigungen mit sich bringen. Werden beispielsweise Bäume von ausserhalb ins Moorbiotop gefällt, führt zurückbleibendes Ast- und Rindenmaterial zu einer unerwünschten Eutrophierung, insbesondere wenn der Schlagabraum dort verbrannt wird.
Ist sich der Förster des Problems bewusst, können derartige Schäden mit geeigneter Schlagorganisation und klarer Instruktion der Arbeitsequipe leicht vermieden werden. In der Regel wird sich dadurch kein wesentlicher Mehraufwand ergeben.
Abb. 4: Beeinträchtigung eines
3.2 Feinerschliessung durch Moorbiotope Flachmoorbiotops durch Holzschlag
und Holzbringung. Foto: Hintermann & Weber AG Bei der Holzbringung durch Moorbiotope können bedeutende Schäden an der trittempfindlichen Moorvegetation, am Torfkörper und am darunterliegenden Mineralboden entstehen. Es handelt sich hierbei um ein Problem des Moorbiotopschutzes, das in Moorlandschaften HAND BUCH (aber auch ausserhalb) wiederholt auftritt. Häufig anzutreffen sind die MOOR- SCHUTZ genannten Rückeschäden in Moorlandschaften der Voralpen. Hier IN DER SCHWEIZ greifen Moorbiotope und Wald im allgemeinen besonders stark ineinander und die Holzemte findet in der Regel im Sommerhalbjahr statt; also nicht bei gefrorenem Boden oder Schneeauflage. Aufgrund der geringen Tragfähigkeit des Moorbodens kommt es bereits nach wenigen Fahrten mit dem Rückefahrzeug zur Bildung tiefer Fahrspuren ("Geleise"), so dass bald ausgewichen und versetzt gefahren werden muss, um nicht stecken zu bleiben. Die zurückbleibenden Vegetationsabschürfungen und Fahrspuren im Torfkörper bilden Angriffspunkte für die Erosion durch Oberflächenwasser. Diese kann sehr rasch vor sich gehen, da ihr der Torfboden nur geringen Widerstand entgegenzusetzen vermag. Ein Überwachsen der blossen Stellen erfolgt, wenn überhaupt, nur sehr langsam. Zurück bleiben nachhaltige Veränderungen der Vegetation.
Wie die Erfahrung zeigt, sind sich viele Förster der Tragweite solcher Schäden nicht bewusst, was bessere Information dringend nahelegt. Hier muss noch angefügt werden, dass oft bereits früher an denselben
Stellen Holz übers Moor gerückt wurde, meist jedoch mit andem Abb. 5: Zerstörte Moorvegetation in- Rückemitteln (Pferd, Schlitten) und bei Schneeauflage. Als zweiter folge Holzbringung mit Traktor; Erosion des Torfkörpers. Schritt zur Minimierung derartiger Schäden scheint eine Überprüfung Foto: Hintermann & Weber AG von Holzerntekonzept und Feinerschliessungsplanung angezeigt.
3.3 Breite Seilschneisen
Breite, vertikal verlaufende Seilschneisen sind sowohl aus forstlicher (Wald bestände werden destabilisiert, der Anriss von Waldlawinen begünstigt) als auch aus landschaftsschützerischer Sicht unerwünscht; auch über die Grenzen der Moorlandschaften hinaus (BUNDESAMT FÜR FORSTWESEN UND LANDSCHAFTSSCHUTZ, 1987, S. 48). Mit sorgfältiger Absteckung und Planung der Seillinien lässt sich das Problem eliminieren.
4.1.1
3.4 Holzlagerung
Die. Lagerung grösserer Rundholzmengen in oder am Rande von Moorbiotopen kann zur Beeinträchtigung der Moorvegetation und zur Verdichtung des Torfkörpers führen (Fahrspuren der Rückefahrzeuge, Eigengewicht der Rundholz-Polter). Vermutlich entsteht das Problem vielfach erst im Zusammenhang mit ausserordentlichen Ereignissen wie beispielsweise im Februar 1990, als der Sturm "Vivian" zu einem extremen Zwangsnutzungsanfall führte, den es aufzurüsten und zu lagern galt. Der Anlage geeigneter Lagerplätze muss im Rahmen der Erschliessungsplanung Rechnung getragen werden.
Abb. 6: Die Lagerung grösserer Rundholzmengen in oder am Rande von Moorbiotopen kann zu unerwünschtem Stoffeintrag (Eutrophierung), zu mechanischen Schäden an Torfkörper und Vegetation sowie zu nachhaltigen Vegetationsveränderungenführen. Foto: Hintermann & Weber AG
HAND BUCH MOOR- SCHUTZ IN DER SCHWEIZ
4 FORSTLICHE ERSCHLIESSUNG
4.1 Die Problematik im Überblick
Der Neu- und Ausbau forstlicher Erschliessungsanlagen bildet die Kategorie forstlicher Eingriffe in Moorlandschaften mit der grössten Tragweite; bereits ihr zahlenmässiger Anteil an der Summe aller relevanten, forstlich bedingten Veränderungen liegt bei rund 40% . In rund der Hälfte der Fälle führte der Wegebau zur direkten Beeinträchtigung von Moorbiotopen, obwohl die Forstbehörden des Bundes in ihrer Wegleitung "Natur- und Heimatschutz beim forstlichen Projektwesen" (BUNDESAMT FÜR FORSTWESEN UND LAND- SCHAFTSSCHUTZ, 1987, S. 33) explizit auf die Schutzwürdigkeit der Moorbiotope hinweisen und bei der Linienwahl von Erschliessungsanlagen deren grossräumige Umfahrung verlangen.
Abb.7: Neubau eines befestigten Maschinenwegs durch ein Hochmoorbiotop (alter Prügelweg in der Bildmitte). Kalkeintrag aus dem Koffermaterial und Seitenentwässerung führen zur Beeinträchtigung des Moors beidseits des Weges. Foto: Hintermann & Weber AG
Neue Walderschliessungsanlagen ermöglichen eine feinere Waldnutzung und -pflege; ihr Bau bringt aber immer direkte Auswirkungen auf Landschaft und Biotope (Beeinträchtigung z.T. nur von temporärer Wirkung). Für Landschaft und Naturraum oft weit gravierender sind die verschiedenen Sekundärwirkungen insbesondere von Waldstrassen, u.a.:
Unruhe in bisher nur schwer zugängliche Gebiete (u.a. Auerhuhngebiete).
Möglichkeit der Alpsanierung und Intensivierung von Alpweiden.
4.1.1
Forstfremder Verkehr (Erholung, Jagd, Landwirtschaft).
Zweckentfremdung landwirtschaftlicher Bauten.
Der Neubau forstlicher Erschliessungsanlagen präjudiziert die künftige Nutzung von Moorlandschaften und bleibt bei weitem nicht auf die Waldnutzung beschränkt. Der Überarbeitung bereits genehmigter Vorprojekte (genehmigte generelle Erschliessungsnetze) zur Anpassung an die neuen Rechtsgrundlagen des Moorschutzes kommt daher höchste Priorität zu. Eine derartige Überarbeitung erfolgt vorzugsweise im Rahmen einer integralen Nutzungs- und Pflegeplanung, die flächendeckend für jede Moorlandschaft erstellt werden sollte. Für die langfristige Planung aller Aspekte der forstlichen Nutzung erscheint eine gut fundierte Waldfunktionenplanung zweckmässig.
4.2 Die Auswirkungen von Art. 24sexies Abs. 5 BV auf die künftige
Realisierung forstlicher Erschliessungsprojekte
Bis zum Abschluss der laufenden NHG-Revision und der Inkraftsetzung des Moorlandschafteninventars bzw. der Moorlandschaftsverordnung sind Art. 24sexies Abs. 5 BV und NHV Art. 29 alleinige Rechtsgrundlagen für den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung. Die dort postulierten Nut- HAND BUCH zungs- und Veränderungsbeschränkungen gelten bereits heute (VER- MOOR- SCHUTZ WALTUNGSGERICHT DES KANTONS ZÜRICH, Gerichtsent- IN DER SCHWEIZ scheid VB 90/0164 vom 12. August 1991 betr. Üb erbauung Heidacher, Gemeinde Wetzikon); sie sind auch für die Beurteilung der Zulässigkeit neuer Waldstrassen und Maschinenwege ausschlaggebend. Die Zulässigkeit ist nur dann gegeben, wenn der vorgesehene Neu- oder Ausbau der Erschliessung den Zielsetzungen des Moorschutzes dient. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn nur so die für den Erhalt von Moorbiotopen und Moorlandschaft erforderliche, traditionelle Bewirtschaftung nachhaltig sichergestellt werden kann. Besonders in Moorlandschaften der Voralpen und Alpen kann auch die Wirkung der Waldungen zum Schutz vor Naturgefahren von wesentlicher Bedeutung sein für den Erhalt der moorlandschaftstypischen Landbewirtschaftung, der Besiedlung, der Kulturelemente und der Biotope. In begründeten Fällen, wo die Aufrechterhaltung der nötigen Bestandesstabilität forstlicher Eingriffe bedarf, können Neu- und Ausbau der Walderschliessung den Schutzzielen der Moorlandschaften dienen. Möglicherweise wird
dieses Prinzip durch die NHG-Revision dahingehend relativiert, dass die Zulässigkeit von Massnahmen auch gegeben ist, wenn diese den Schutzzielen nicht widersprechen.
Die Aufrechterhaltung der nötigen Bestandesstabilität durch forstliche Eingriffe und die Notwendigkeit eines Strassenbaus gerade zur Gewährleistung dieser Stabilität dürfen nicht dogmatisch und pauschal begründet werden (vgl. WaV, Art. 15, 18,19). Darüber hinaus erscheinen einheitliche, nachvollziehbare und naturwissenschaftlich gut abgestützte Standards zur Beurteilung des Gefahrenpotentials, der Funktionstauglichkeit der Bestände und zur Ableitung der im Einzelfall notwendigen, minimalen waldbaulichen Massnahmen von zentraler Bedeutung. Vergleiche dazu auch: EIDGENÖSSI- SCHES DEPARTEMENT DES INNERN (EDI),1991, S. 7.
Ist ein geplantes Erschliessungsnetz auf Stufe Vorprojekt bereits genehmigt, widerspricht aber mit grosser Wahrscheinlichkeit den Schutzzielen der betreffenden Moorlandschaft, dann dürfen weder weitere, darauf abgestützte Stamm- bzw. Detailprojekte bewilligt werden, noch ist die Erteilung von Subventionsverfügungen zulässig (vgl. ZIMMERMANN, 1991, S. 273 / Verordnung über den Natur- und Heimatschutz; NHV, vom 16. Januar 1991, Art. 29 Abs. 1 lit. c; SR 451.1).
Es ist daher sinnvoll, so lange keine neuen Erschliessungsanlagen zuzulassen, als noch bedeutende Rechtsunsicherheiten bestehen. Diese Zurückhaltung liegt durchaus im Sinne der zuständigen Behörden, da sie bei Bewilligung unzulässiger Massnahmen womöglich entschädigungspflichtig werden (BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT; BUWAL, 1991, S. 12 f.).
4.1.1 5 ÜBRIGE FORSTLICHE PROJEKTE
5.1 Aufforstungen
Die Aufforstung von Moorbiotopen ist die am zweithäufigsten registrierte forstbedingte Veränderung in Moorlandschaften. Die Aufforstungen erfolgen in der Regel kombiniert mit Drainagen (meist offene Gräben). Abtrocknung des Bodens und zunehmende Beschattung durch die Baumkronen führen in der Folge zur langsamen Zerstörung der betroffenen Moorbiotope.
5.1.1 Aufforstung von Hochmooren
Intakte (primäre) Hochmoore sind in ihrem Zentrum meist baumfrei. Anschliessend folgt häufig eine Bergföhrenbestockung (Bergföhrenhochmoor) mit lichtem bis lückigem Kronenschluss. Mit zunehmendem Abstand vom Zentrum nehmen Baumhöhe und Deckungsgrad der Kronen zu, und den Bergföhren sind vermehrt Fichten und/oder Birken beigemischt. Dennoch ist in Hochmooren jede Förderung der Bewaldung durch den Menschen aus ökologischen Gesichtspunkten unerwünscht und rechtswidrig (Hochmoorverordnung vom 21. Januar 1991, Art. 5 Abs.l lit. f; SR. 451.32). Die Aufforstung von Hochmoo- 2 ren ist zudem weder schutztechnisch noch wirtschaftlich zu rechtfer- HAND BUCH tigen. Begründung: MOOR- SCHUTZ
Ökologie: Struktur- und Artenvielfalt des Lebensraums Hochmoor IN DER SCHWEIZ nehmen ab. Das Hochmooor wird langsam zerstört.
Ökonomie: Der finanzielle Aufwand für Drainage und Pflanzung steht in keinem Verhältnis zur Steigerung des Holzzuwachses.
Schutzleistung: Drainagemassnahmen führen zur besseren Belüftung und intensiveren Durchwurze1ung des Bodens, was zu Torfabbau führt und die Lagerungsdichte des Moorbodens erhöht (SCHEPPER / SCHACHTSCHABEL, 1979, S. 352). Die Infiltration des Niederschlagswassers wird dadurch herabgesetzt und der Oberflächenabfluss entsprechend erhöht.
"Knapp zwei Drittel aller Hochmoorflächen der Schweiz sind sekundär, das heisst vom Menschen stark beeinflusst. Sie sind in der Regel vorentwässert und werden land- und forstwirtschaftlich extensiv genutzt, oder sie liegen heute brach und verbuschen. Zum Teil handelt es sich um früher abgetorfte oder zwecks Abtorfung entwässerte und anschliessend sich selbst überlassene Hochmoore bzw. Hochmoorreste" (GRÜNIG et al., 1986, S. 44). Aus der Sicht des Naturschutzes
bedürfen sekundäre Hochmoorflächen einer extensiven Nutzung oder regelmässiger Pflege eingriffe (Entbuschung, Auflichtung vorhandener Bestockung). Werden gar bestehende Drainagegräben eingestaut bzw. aufgefüllt, um eine Revitalisierung sekundärer Hochmoorbiotope zu erreichen, führt die Anhebung des Wasserspiegels im Torfkörper in der Regel zum Absterben einzelner Bäume oder gar ganzer Baumgruppen. Derartige Massnahmen können, sofern es sich rechtlich um Wald handelt, einer Rodung gleichkommen und zögen somit aufgrund der Forst-IWaldgesetzgebung ein Rodungsverfahren nach sich. Die Rechtsbestimmungen zur Walderhaltung und jener zum Moorschutz überschneiden sich in solchen Fällen (Hochmoorverordnung vom 21. Januar 1991, Art. 4 und 5; SR 451.32. Vergleiche auch EGLOFF, 1994). Mit der Schwächung von Bäumen infolge einer Hebung des Wasserspiegels kann zudem eine lokale Borkenkäfervermehrung ausgelöst werden. Sowohl naturschützerisch als auch forstlich motivierte Massnahmen in bestockten Moorbiotopen sind daher frühzeitig zwischen Naturschutz- und Forstbehörden abzusprechen.
5.1.2 Aufforstung von Flachmooren
Flachmoore sind in der Regel durch Rodung entstanden und bedürfen einer angepassten Nutzung und Pflege (regelmässiger Schnitt), um nicht zu verbuschen oder längerfristig gar von Wald eingenommen und verdrängt zu werden. Aufforstungen widersprechen den Bestimmungen zum Moorschutz und sind meist auch aus forstlicher Sicht wenig sinnvoll. Der Alt-Kantons oberförster in Obwalden, L. Lienert, .....
Abb. 8: Drainage und Aufforstung eines Flachmoorbiotops. Foto: Hintermann & Weber AG
4.1.1 sagt dazu: "Eine Flächenentwässerung sollte nur auf die tatsächlich entwässerungsbedürftigen und erfolgversprechenden Flächen im Hinblick auf die Belastung der Wasserführung des Wildbaches auf das absolut Notwendige beschränkt werden. Auf die Entwässerung von Moorböden, Hangrieden usw. ist zu verzichten. Es sind in Ob waIden genügend Beispiele vorhanden, die die Nutzlosigkeit eines solchen Unterfangens aufzeigen." (LIENERT, 1991, S. 39).
5.1.3 Übrige Aufforstungen
In Wildbacheinzugsgebieten kann eine Vermehrung der Waldfläche aus Sicherheitsgründen angezeigt sein (Reduktion des Hochwasserabflusses, Erosionsschutz). Der spontanen Bewaldung ist dabei gegenüber einer Aufforstung grundsätzlich der Vorrang zu geben. Unerwünscht ist das Aufforsten ökologisch interessanter Grenzertragsflächen. Dazu gehören nebst Flachmooren u.a. auch magere und trockene Wiesen und Weiden.
5.2 Bachverbau
Natürliche, unkorrigierte Bachläufe sind prägende Elemente einer Moorlandschaft, die es wenn immer möglich zu erhalten gilt. Bachverbau kann zu landschaftlichen und naturräumlichen Beein- HAND BUCH trächtigungen führen, besonders wenn er in Hartbauweise (v.a. in MOOR- SCHUTZ Beton) ausgeführt wird. "Wasserbauliehe Massnahmen in Moorland- IN DER SCHWEIZ schaften sind auf das Lebensnotwendige zu beschränken und naturnah auszuführen" (EDI, 1991, S. 7). Damit nicht zu begründen sind der Verbau und das Begradigen frei mäandrierender Bäche (Bachgerinne mit geringer Längsneigung und geringer Tiefenerosion) zur Sicherung und Gewinnung von Kultur- und Bauland. Hingegen kann der Schutz bereits bestehender Siedlungen vor Überschwemmungen Eingriffe notwendig machen. Unbestritten ist in der Regel der Verbau von Wildbachgerinnen, die sich auszeichnen durch Tiefenerosion, grosses Geschiebeaufkommen, Nachrutschen der Bacheinhänge als Folge der Eintiefung und hohe Transportkapazität, besonders wenn sich Siedlungen und wichtige Verkehrsachsen im Kegelbereich des Wildbachs befinden.
5.3 WaldIWeideausscheidungen
Wald-Weideausscheidungen sind v.a. im Flyschgebiet, in den grossflächigen Moorlandschaften der Voralpen aktuell, wo Wald und Weide noch stark ineinandergreifen und Rinderalpen vorherrschen. Die lockere, truppweise Bestockung der mehr oder minder vermoorten Weiden, die gebuchteten Waldränder sowie die Streueflächen gehören zum charakteristischen Bild dieses Moorlandschaftentyps.
Die Trennung von Wald und Weide bringt bekanntlich die Gefahr der Landschaftsveränderung und der Verminderung der ökologischen Werte, v.a. wenn sie verbunden ist mit einer Begradigung und Verkürzung der Waldrandlinie und einer Intensivierung der Beweidung. Die gut erschlossenen, hütten nahen Weideflächen werden vermehrt gedüngt und intensiver beweidet, um den Wegfall der ausgezäunten, stärker bestockten und peripher gelegenen Flächen zu kompensieren. Auf der verbleibenden Weidefläche nimmt der Druck auf Flachmoorbiotope, Baumgruppen und Einzelbäume stark zu, was deren natürliche Verjüngung unterbindet.
Um negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu vermeiden, sind Wald-Weide ausscheidungen in Moorlandschaften stets mit grundeigentümerverbindlichen alpwirtschaftlichen Planungen zu verbinden. Die Begrenzung der Alpbestossung und eine geeignete Weideeinteilung schonen die Moore und garantieren eine nachhaltige Bewirtschaftung der Alp.
4.1.1 ABKÜRZUNGS- UND LITERATUR stalt für das forstliche Versuchswe- GESETZESVERZEICHNIS sen, Birmensdorf, Berichte Nr. 294. ARBEITSGRUPPE ARTIKEL EGLOFF, T. (1994): Entbuschung BUWAL Bundesamt für Umwelt 24sexies ABSATZ 5 BV (AG 24) von Flachmooren, Handbuch Moor- Wald und Landschaft ' (1988): Vollzugsprobleme von Art. schutz in der Schweiz, Band 2, Bei- 24sexies Abs. 5 BV, Bundesamt für trag 2.1.5, EDMZ, Bern. BV Bundesverfassung der Umwelt, Wald und Landschaft Schweizerischen Eidge- (BUWAL), Bern, 56 S. EIDGENÖSSISCHE ANSTALT nossenschaft (SR 101) FÜR DAS FORSTLICHE VER- ARBEITS GRUPPE NUTZUNGEN SUCHSWESEN (1988): Schweizeri- EDI Eidgenössisches Departe- (AG NUTZUNGEN; 1990): Die sches Landesforstinventar - Ergebnisment des Innern Zulässigkeit verschiedener Nutzunse der Erstaufnahme 1982-86, EAFV gen und Veränderungen in Moorland- Berichte Nr. 305, Birmensdorf. HMV Verordnung über den schaften von besonderer Schönheit Schutz der Hoch- und und von nationaler Bedeutung, vor- EIDGENÖSSISCHES DEPARTE- Übergangsmoore von läufiger Schlussbericht der "Arbeits- MENT DES INNERN (EDI; 1991): nationaler Bedeutung gruppe Nutzungen", BUWAL, Bern Erläuternder Bericht zum Vernehmlas- 59 S. ' (Hochmoorverordnung) sungsentwurf zur Verordnung über vom 21. Januar 1991 den Schutz der Moorlandschaften von (SR 451.32) ARBEITSKREIS FORSTLICHE besonderer Schönheit und von natio- LAN~ESPFLEGE (1984): Biotopnaler Bedeutung (Moorlandschafts- MLV Vernehmlassungsentwurf pflege 1m Wald, Kilda Verlag, verordnung, MLV). zur Verordnung über den Greven. Schutz der Moorlandschaf- ELLENBERG, H. / KLÖTZLI, F. ten von besonderer Schön- BARRAUD, P-A. (1986): Betriebs- (1972): Waldgesellschaften und heit und von nationaler wirtschaftliche Lage schweizerischer Bedeutung (Moorlandschaftsverordnung) vom Forstbetriebe, wald + holz 67 1986 12. ' , Waldstandorte der Schweiz, Mitteilungen der EAFV, Band 48, Heft 4, 2 Birmensdorf. HAND September 1991 BUCH BUNDESAMT FÜR FORSTWESEN GRÜNIG, A. / VETTERLI, L. / MOOR- NHG Bundesgesetz über den UND LANDSCHAFTSSCHUTZ SCHUTZ Natur- und Heimatschutz (1987): Natur- und Heimatschutz Ubergangsmoore der Schweiz, Eid- SCHWEIZ vom 1. Juli 1966 (SR 451) beim forstlichen Projektwesen - genössische Anstalt für das forstli- Wegleitung und Empfehlungen, che Versuchswesen, Berichte Nr. 281, NHV Verordnung über den EDMZ,Bern. Birmensdorf. Natur- und Heimatschutz
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FELIX BERCHTEN Holzbringung und Moorschutz - Problematik und mögliche Lösungsansätze 4.1.2
HAND BUCH
1 EINLEITUNG Abb. 1: Enge Verzahnung von
MOOR· Moorbiotopen und Wald im Flysch- SCHUTZ IN DER gebiet der Voralpen. SCHWEIZ Unter Holzbringung ist der Transport des geschlagenen Rundholzes Foto: Hintermann & Weber AG vom Fällort im Waldbestand bis zum Lagerplatz an der nächstgelegenen lastwagenfahrbaren Strasse zu verstehen. Dieser erfolgt mittels Rückefahrzeugen (Traktoren, Knickschlepper, Forwarder u.a.), Seilkrananlagen, Pferden und in Spezialfällen mittels Helikoptern. Häufig muss bei der Holzbringung auch Offenland gequert werden. Handelt es sich dabei um Moore (z.B. in Flyschgebieten häufig der Fall), können sich Konflikte mit dem Moorschutz ergeben. Alle infolge der Holzbringung entstehenden Schäden an Moorbiotopen werden hier unter dem Begriff "Rückeschäden" zusammengefasst. Mit dem vorliegenden Beitrag soll die Thematik "Holzbringung - Moorschutz" differenziert aufgearbeitet werden.
2 PROBLEMATIK "HOLZBRINGUNG - MOORSCHUTZ" Technisch ist die Befahrbarkeit definiert als die Fähigkeit eines Bodens, Durchgänge von Fahr- 2.1 Die Befahrbarkeit von Mooren aus technischer Sicht zeugen zu ertragen (ISTVS, 1968). Die Scherfestigkeit bildet Eine charakteristische Eigenschaft von Moorstandorten ist die geringe dabei für die Befahrbarkeit eine entscheidende Bodeneigen- Bodentragfähigkeit und die entsprechend schlechte Befahrbarkeit schaft. Sie bestimmt im wesentli- (EGGELSMANN, 1990). Das führt dazu, dass beispielsweise bei der chen die Vorwärtsschubkraft, die Holzbringung mittels Landwirtschaftstraktoren im Moorboden schon der Boden aufnehmen kann, die nach wenigen Fahrten tiefe Spurrinnen entstehen. Tragfähigkeit des Bodens und die Tiefe der Spurrinnen (EHR- BAR,1983). Die Befahrbarkeit von Mooren hängt oft massgeblich von der obersten Bodenschicht mit der Vegetationsdecke ab. Sobald diese Schicht zerstört ist, beginnt der Boden auszuquetschen, und die Fahrzeuge sinken ein (RICHARD, 1978; NIPKOW, 1983). Erklären lässt sich dieser Zusammenhang mit der Durchwurzelungsintensität, die im Oberboden (bis 6 cm Tiefe) von Moorstandorten markant höher liegt als auf weniger extremen Standorten (SCHWAAR, 1972 und 1973). Wurzelgeflecht samt Oberboden sind zu vergleichen mit einer Art Matte, die auf dem wassergesättigten Moorboden aufliegt oder gewissermassen schwimmt.
2.2 Art der Rückeschäden an Moorbiotopen
Je nach Standort, Bringungszeitpunkt und Bringungsmittel sind die Auswirkungen der Holzbringung auf Moorbiotope sehr unterschiedlich. Grob können zwei Arten von Rückeschäden unterschieden werden:
Bildung von Spurrinnen als Folge des Befahrens mit Schleppern oder Forwardern;
Schürfungen und Verdichtungen, verursacht durch das über den Boden schleifende Rundholz.
Abgesehen von den direkten Auswirkungen auf Boden und Vegetation können durch die Holzbringung auch nachhaltige Veränderungen der Standorteigenschaften und damit der Flora und Fauna der Biotope resultieren (KUNTZE, schriftl. Mitt.).
Das Hauptproblem der Schürfungen besteht darin, dass durch das Abscheren der obersten, intensiv durchwurzelten Bodenschicht der darunterliegende Torfkörper freigelegt und der Erosion ausgesetzt wird.
4.1.2
Abb. 2: Rückeschäden im Randbereich eines Hochmoors; Spurrinnen, abgescherte Vegetationsdecke, Torferosion Foto: Hintermann & Weber AG
Gemäss EGGELSMANN (1990) ist die Anfälligkeit von Torf auf Abschwemmung so hoch, dass auf unbewachsenen Moorflächen bereits ab einer Hangneigung von 5% erhebliche Substanzverluste auftreten.
Abgesehen von den Schürfschäden ist das Augenmerk in erster Linie auf die Spurrinnenbildung und deren Auswirkungen zu richten. 2 Erfolgt die Holzbringung über ein Hochmoor beispielsweise mittels HAND BUCH Traktor, der mit herkömmlicher Bereifung ausgestattet ist (siehe Zif- M OOR· fer 3.3), so können bereits nach einer Fahrt 30-40 cm tiefe Spurrinnen SCHUTZ IN DER SCHWEIZ entstehen (HAAB, münd!. Mitt.). Derartige Geleise haben eine entwässernde Wirkung und können zu einer Absenkung des Moorwasserspiegels führen. Mögliche Konsequenzen sind ein schlechteres Gedeihen der Torfmoose und eine gehemmte Torfablagerung (GROSSE-BRAUCKMANN, 1990). Im Extremfall können daraus sogar Torfzersetzung und Verheidung der ursprünglichen Pflanzendecke resultieren.
2.3 Bewertung der Problematik
Nebst dem Bau neuer Waldstrassen zählen Rückeschäden zu den am häufigsten registrierten, unzulässigen Veränderungen von Moorbiotopen durch die Forstwirtschaft (EDI / BUWAL, 1991).
In primären Hochmooren ist jeglicher menschliche Eingriff apriori unerwünscht. Sie gehören zu den ursprünglichsten Lebensräumen der
Schweiz und sollen sich selbst überlassen werden (GRÜNIG et al. , 1986). Hochmoore reagieren stets empfindlicher auf das Befahren als Empfindlichkeit von Hoch- und Flachmoore, so dass sich Fahrspuren und Schürfungen nachhaltiger Flachmooren bezüglich der Holzbringung und dadurch beauf Standort und Vegetation auswirken. HAAB (mündl. Mitt. 1993) dingter mechanischer Einwirbewertet jegliche Freilegung des Torfkörpers von Hochmooren als kungen: Schaden. • Empfindlichkeit Hochmoore(HM) > Empfindlichkeit Flachmoore (FM); Im Falle von Flachmooren sind Schürfungen und Fahrspuren dann als • Empfindlichkeit FM mit Schaden einzustufen, wenn sie im Folgejahr nicht wieder flächig Torfauflage > Empfindlichkeit zuwachsen (VON WYL, mündl. Mitt.). FM ohne oder mit nur sehr geringer Torfauflage;
Empfindlichkeit FM in Hanglage > Empfindlichkeit FM 2.4 Rechtliche Aspekte in ±ebener Lage;
Empfindlichkeit saure FM > Empfindlichkeit basische FM. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass innerhalb der Moorbiotope von nationaler Bedeutung keine schutzzielwidrigen Bauten und Anlagen und keine Bodenveränderungen vorgenommen werden (Art. 5 Abs. 1lit. b HMVIFMV). Unter den Begriff Bodenveränderung fallen auch Trampelpfade und Rückewege (vgl. Band 1, Beitrag 4.1.1). Die Kantone sind also verpflichtet, die Holzerntekonzepte im Bereich von Moorbiotopen zu überprüfen und auf die Schutzziele auszurichten.
4.1.2 3 LÖSUNGSANSÄ TZE
Abgesehen von der Möglichkeit, auf die forstliche Nutzung der Waldbestände im Bereich von Moorbiotopen zu verzichten, bestehen grundsätzlich drei Lösungsansätze für die Problematik "Holzbringung
Moorschutz":
Anpassung des Bringungszeitpunkts: Holzbringung ausschliesslich im Winter bei ausreichend tief gefrorenem Boden und Schneeauflage vornehmen.
Anpassung der Feinerschliessung der Waldbestände an die Erfordernisse des Moorschutzes .
Anwendung bodenschonender Bringungsmittel und Bringungsverfahren in Kombination mit angepasster Lastausformung und schonender Arbeitsausführung.
3.1 Anpassung des Bringungszeitpunkts
Würde die Holzbringung nur bei ausreichend tief gefrorenem Boden und Schneeauflage stattfinden, liessen sich Rückeschäden an Moorbiotopen weitgehend vermeiden. Die dazu erforderliche Frosttiefe richtet sich primär nach dem Bringungsmittel, der Anzahl Lastfahrten 2 und der Topographie. Für schwere Forstschlepper (Leistung > 60 kW) HAND BUCH mit Normalbereifung (siehe Ziffer 3.3) beziffert KUNTZE (schrift. MOOR- Mitt.) die erforderliche Frosttiefe zum Schutz von Hochmooren be- SCHUTZ IN DER SCHWEIZ reits für wenige Lastfahrten auf 50 cm, während W ÄSTERLUND (schriftl. Mitt.) für leichte Forwarder mit Niederquerschnitt -Niederdruckbreitreifen (siehe Ziffer 3.3) bereits 20 cm für ausreichend betrachtet.
Als Folge 'ihrer hohen spezifischen Wärmekapazität sind Moorböden unter schweizerischen Verhältnissen oft nicht oder nicht ausreichend tief durchgefroren (SCHWEIKLE, 1990). Das gilt besonders, wenn es bereits im Herbst einschneit. Um trotzdem eine ausreichende Tragfähigkeit zu erreichen, bestehen die folgenden Möglichkeiten:
Die Schneedecke wird mit Raupenschleppern komprimiert, damit der Frost tiefer beziehungsweise überhaupt erst in den Boden eindringt. Durch zusätzliches Versprühen von Wasser lassen sich Pisten mit sehr hoher Tragfähigkeit herrichten (WÄSTERLUND, schriftl. Mitt.).
Anstatt zu wässern, können auch Tannen- oder Fichtenäste netzförmig auf der komprimierten Schneedecke ausgelegt werden (Reisig-
matten). ERDAS (1976) hat gezeigt, dass sich mit diesem Verfahren auf feinkörnigen Siltböden bereits ohne Schneedecke die Spurrinnentiefe um 70% reduzieren lässt. Im Zusammenhang mit Hochmooren dürften diese Massnahmen nur ausnahmsweise zulässig sein (vergleiche Ziffer 4).
3.2 Anpassung der FeinerschJiessung der Waldbestände
Der aus der Sicht des Forstbetriebes häufig einfachste Ansatz zur Entschärfung der Problematik "Holzbringung - Moorschutz" besteht in der Anpassung der Feinerschliessung der Waldbestände, d. h. der Anlage von Rückelinien, die ausserhalb von Moorbiotopen verlaufen. Grundsätzlich empfiehlt sich bei der Anpassung der Feinerschliessung ein systematisches Vorgehen, (vgl. WÜTHRICH, 1992). Als Grundlage von erheblicher Bedeutung sind dabei nebst den rein forsttechnisch relevanten Informationen besonders die Perimeter der Moorbiotope und allenfalls anderer naturkundlich wertvoller Flächen. Sie werden zusammen mit unüberwindbaren topographischen Hindernissen auf dem Grundlagenplan als sogenannte "negative Fixpunkte" (Flächen) ausgewiesen, die es zu umfahren oder zu überspannen gilt. Auf der Basis dieses Grundlagenplans, erfolgen sodann die Auswahl und die Kombination angepasster Feinerschliessungsmittel (Rückegassen, Maschinenwege, Seilkranlinien etc.), und die Ausarbeitung von Feinerschliessungsvarianten, die den Erfordernissen des Moorschutzes und des Naturschutzes insgesamt entsprechen.
3.3 Anwendung bodenschonender Bringungsmittel und Bringungsverfahren
Zwischen den verschiedenen, in der schweizerischen Forstwirtschaft üblichen Bringungsverfahren und Bringungsmitteln lassen sich erhebliche Unterschiede bezüglich der Schonung von Boden und Vegetation feststellen. Sie werden nachfolgend aufgelistet und bezüglich ihrer Moorverträglichkeit bewertet.
Helikopter Die Holzbringung mittels Helikopter kann aus wirtschaftlichen Gründen wohl nur in Spezialfällen zur Anwendung kommen. Obgleich beim Helikoptereinsatz Torfkörper und Bodenvegetation von Moorbiotopen optimal geschont werden, bringt er andere negative Um-
4.1.2 weltwirkungen mit sich (u.a. Lärmbelastung und Störung der Wildtiere; MOSLER, 1993).
Pferd Die Holzbringung mittels Pferden beschränkt sich aus wirtschaftlichen Gründen meist auf kurze Distanzen (<100 m) wie beispielsweise auf das Vorrücken kleiner Stückvolumen vom Fällort im Bestand bis zur nächstgelegenen Rückelinie. Schonend für Boden und Vegetation ist der Einsatz von Pferden in Kombination mit Schlitten im Winter. Dieses traditionelle Holzbringungs- und Transportverfahren wird heute beispielsweise noch im Gebiet Alpthai (SZ) angewandt (KÄLIN / SAURER, 1991). Während der Vegetationsperiode führt auch das Pferderücken zu Schäden an Moorbiotopen und wird in der Regel mit den Schutzzielen nicht zu vereinbaren sein.
Seilkran Eine für Vegetation und Boden schonende Holzbringung ermöglicht der Seilkran, sofern das Holz frei schwebend über die Moorflächen geseilt wird. Weniger schonend ist das Rücken im Kopfhochverfahren, bei dem der untere Teil der Holzlast auf dem Boden aufliegt und über den Boden schleift. Zur Vermeidung von Rückeschäden an Moorbiotopen ist das Seilen im Kopfhochverfahren nur bei gefrorenem Boden und schützender Schneeauflage vorzunehmen. Die erforderliche Frast- HAND BUCH tiefe dürfte jedoch geringer sein als im Falle der Bringung mit Schlep- MOOR- SCHUTZ per oder Forwarder (vgl. Ziffer 3.1). IN DER SCHWEIZ Am weitesten verbreitet ist im Schweizer Wald die Holzbrin- Schlepper und Forwarder gung mittels Schlepper. Unter Bei Schleppern und Forwardern ist die Bandbreite der auf dem Markt den Begriff Schlepper oder erhältlichen Typen und Spezialausstattungen grass. Entsprechend Forstschlepper fallen Traktoren, unterschiedlich sind denn auch die Eigenschaften der einzelnen Fahr- Transporter, Knickschlepper und Raupenschlepper. Sie sind mit zeuge. Hinsichtlich ihrer Bodenpfleglichkeit lassen sich folgende allge- Seilwinden und/oder Greifeinmeinen Erkenntnisse zusammenfassen: richtungen ausgestattet und zie-
Bei identischem spezifischem Bodendruck sind leichte Fahrzeuge hen das eingeschlagene Rundholz hinter sich am Boden her. bodenpfleglicher als schwere (KRAMER, 1982; NIEDERER, 1991). Typisch für die Holzbringung
Die Bodenpfleglichkeit eines Rückefahrzeugs ist umso besser, je mittels Schlepper ist das Schleifgrösser die Berührungsfläche zwischen Reifen und Boden ist. Eine prinzip. Im Unterschied dazu Umrüstung von herkömmlicher Bereifung (Reifenbreite 0,3-0,4 m; transportieren Forwarder das Holz in der Regel auf einer Last- Reifeninnendruck 1-1,2 bar) auf Niederquerschnitt-Niederdruck-Breit- brücke bzw. in einem Ladekorb. reifen (Reifenbreite 0,6-0,9 m; Reifeninnendruck 0,4-0,7 bar) vermag Charakteristisch für Forwarder ihre Tauglichkeit für den Einsatz auf Moorstandorten erheblich zu ist das Tragprinzip. verbessern (NIPKOW, 1983; WÜTHRICH, 1992).
Abb. 3: Leistungsstarker Forwarder mit aufgezogenen Raupenbändern an den hinteren Radpaaren Foto: R. Zimmermann
.: ..
Die Bodenpfleglichkeit eines Rückefahrzeugs ist umso besser, je schonender die Kraftübertragung Rad - Boden erfolgt. Ausgeglichene Grundsätze für den schonenden Gewichtsverteilung und drehmomentverstärkte Wandler anstelle von Einsatz von Rückefahrzeugen: Trockenkupplungen unterbinden das besonders schädigende Durch- • Holzbringung nur bei tiefem drehen der Räder weitgehend ("schlupffreies" Anfahren; KÖRNER, Bodenwassergehalt (meist nach 1988). anhaltend trockener Witterung im Spätsommer oder Früh-
Auf Moorstandorten sind Forwarder, die das Rundholz auf der herbst); Lastbrücke aus dem Bestand führen, für Boden und Vegetation pfleg- • Rückerichtung in Fallinie licher als Schlepper (ERDAS, 1976; W ÄSTERLUND, 1992). bergab;
Raupenforwarder der Typen TERRI und FARMI TRAC 3000 • Rückelinien ohne abrupte Richtungsänderungen sowie erweisen sich auf Moorstandorten gegenüber allen anderen marktgän- möglichst geringer Längs- und gigen Rückefahrzeugen überlegen in der Pfleglichkeit von Boden und Querneigung; Vegetation. (LYONS, schriftl. Mitt.; SIREN, 1987; WÄSTERLUND, • geringe Lastgrössen, geringe Stückvolumen, Entrindung (vor schriftl. Mitt.). der Holzbringung);
Die Holzbringung über Hochmoorflächen mittels Fahrzeugen führt • geringe Anzahl Fahrten. bei nicht ausreichend tief gefrorenem Boden stets zu Rückeschäden an Vegetation und Torfkörper und ist deshalb nicht zulässig; Schäden lassen sich unabhängig vom Fahrzeugtyp nicht vollständig vermeiden. (HAAB, 1991; NIPKOW, 1983; SIREN, 1987).
Risiko und Ausrnass von Rückeschäden bei nicht ausreichend tief gefrorenem Boden hängen aber nicht allein von den Fahrzeugen ab, sondern wohl ebensosehr von der Art und Weise, wie sie eingesetzt werden (siehe Kasten).
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Befahren von Moorflächen zur Holzbringung problematisch ist und sich Rückeschäden mit den gegenwärtig auf dem Markt erhältlichen Schleppern
4.1.2 und Forwardern grundsätzlich nur bei ausreichend tief gefrorenem Boden und Schneeauflage ausschliessen lassen. Allerdings variiert die erforderliche Frosttiefe entsprechend der grossen Bandbreite an Fahrzeugtypen und Spezialausstattungen sehr stark. Am pfleglichsten gegenüber Boden und Vegetation von Moorstandorten erweisen sich Raupenforwarder der Typen TERRI und FARMI TRAC 3000. Die bei den für die Schwachholzernte konzipierten Fahrzeuge (Achtung, keine Patentlösung!) schneiden besser ab als herkömmliche Radforwarder, die ihrerseits wieder schonender sind als Forstschlepper. Unter günstigen Voraussetzung (trockene Witterung, geringe Hangneigung, in der Fallinie verlaufende Rückegasse usw.) und geringer Anzahl Fahrten (<15-20) erlauben TERRI und FARMI TRAC 3000 als einzige Fahrzeugtypen auch während der Vegetationsperiode ein weitgehend schadloses Befahren von Flachmooren. Im Falle der weitaus empfindlicheren Hochmoore ist jedoch auf jegliches Befahren bei nicht ausreichend tief gefrorenem Boden kategorisch zu verzichten. Aber selbst unter günstigen Bedingungen soll Rundholz infolge des allfälligen Restrisikos nur ausnahmsweise durch Hochmoore gerückt werden.
3.4 Nutzungsverzicht 2
HAND BUCH Wo die Zugänglichkeit von Waldbeständen im Bereich von Moorbio- MOORtopen stark erschwert ist und eine wirtschaftliche forstliche Nutzung SCHUTZ IN DER SCHWEIZ verunmöglicht, sollte stets die Eignung der Waldflächen als Reservat (Art. 20 Abs. 4 WaG) geprüft werden. Nebst wirtschaftlichen Überlegungen spricht eine ganze Reihe ökologischer Argumente für eine derartige Option. So gehören Moor- und Bruchwälder zu den seltensten Waldgesellschaften der Schweiz (ELLENBERG / KLÖTZLI, 1972). Zudem bilden die Übergänge zwischen Moorbiotopen und Wald den (Teil-)Lebensraum zahlreicher bedrohter Tier- und Pflan- Abb. 4: Raupenforwarder vom Typ zenarten. Aus Sicht des Naturschutzes ist eine Arrondierung zu Schut- TERRI Foto: F. Berchten zobjekten, die über das Moorbiotop und die erforderlichen Pufferzonen hinausgehen, generell sinnvoll. Abb. 5: Geringe Fahrspurbildung in Flachmoor nach 10 Lastfahrten rnitTERRI Foto: F. Berchten
4 BEWERTUNG DER LÖSUNGSANSÄTZE
Grundsätzlich eignen sich alle vier aufgezeigten Ansätze zur Lösung bestehender Konflikte zwischen Holzbringung und Moorschutz. Zu empfehlen ist eine Kombination der verschiedenen Massnahmen, wobei deren Gewichtung je nach den vorliegenden Verhältnissen erfolgen muss. Eine Anpassung der Feinerschliessung der Waldbestände wird allerdings in der Regel nicht zu umgehen sein, sofern keine vollständige Einstellung der forstlichen Nutzung in Frage kommt. Beide Ansätze eignen sich sehr gut zur Konfliktentschärfung und lassen sich kurzfristig umsetzen.
Tab. 1: Bewertung der Lösungs- Bewertung ansätze hinsichtlich ihrer Eignung der Eignung für zur Konfliktentschärfung Lösungsansätze HM FM HM Hochmoor --- FM Flachmoor Anpassung des Bringungszeitpunkts ± + - ungeeignet --- ± bedingt geeignet + geeignet Anpassung der Feinerschliessung der Waldbestände ++ ++ - -- ++ sehr geeignet
Anwendung bodenschonender Bringungsmittel:
Rückefahrzeuge ±
andere ± ±
Nutzungsverzicht ++ ++
Lediglich als geeignet einzustufen ist die Anpassung des Zeitpunkts der Holzbringung an Perioden mit Bodenfrost und Schnee auflage. Zwar kann dadurch das Risiko von Rückeschäden an Moorbiotopen eliminiert oder zumindest stark herabgesetzt werden, doch die klimatischen und betrieblichen Rahmenbedingungen können diese Option erheblich einschränken.
Die Anwendung bodenschonender Bringungsmittel erfüllt für sich allein nur bedingt die Anforderungen. Mit den gegenwärtig auf dem Markt erhältlichen Schleppern und Forwardern lassen sich Rückeschäden nur bei ausreichend tief gefrorenem Boden und Schneeauflage weitgehend ausschliessen. Der Einsatz bodenschonender Rückefahrzeuge und anderer Bringungsmittel bildet aber eine äusserst wichtige Ergänzung zu den Lösungsansätzen "Anpassung des Bringungszeitpunkts" und "Anpassung der Feinerschliessung der Waldbestände".
4.1.2 5 FAZIT
Holzbl'ingnng und Hochmoorschutz
HolzbriugLrng durch H chmoore: grund 'ätzlieh neiD.
W di Zugänglichkeit von Wäldern durch Hochmoore er chwert. i t, Verzicht auf forstliche Nutzung prüfen oder Fein r chlie 'sung so anpassen da keine M orIläch n tangiert werden.
W no ich Rücke chäden aus chli 'en la en (Liefer BodenIro t Schneealillage und bodensch nende Bringung mittel kurnuJaLiv erfüllt). kann da Befahren VOll Hochmooren ausnahm wei e zllJäs ig sein.
Holzbl'ingung und FlachmoorschlItz
Holzbringung durch Flachmoore: wenn möglich nein.
utzungs erzieht prüfen od r Feiner cbliessung 0 anpassen da s keine Moor.fJächen tangiert werden.
Alternativ dazu Holzbringung mit b denschonendem Bringung - mjttel im Winter bei au reichend tiefem Bodenfrost und/oder genügender chneeauflage.
HAND BUCH MOOR· SCHUTZ INDER SCHWEIZ
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Schweiz, Band 4 (4), S. 163-167. sche Probleme der Befahrbarkeit, der Bodentragfähigkeit und des NIPKOW, F. (1983): Holzrücken auf Holzrückens in natürlichen Böden schlecht tragfähigen Waldböden - des schweizerischen Mittellandes. Raupe oder Breitreifen? Eidgenös- Diss. ETH 5830, Zürich. sische Anstalt für das forstliche Versuchswesen (EAFV), Berichte GÖTTLICH, K., Moor- und Torf- Nr. 244, Birmensdorf. kunde. E. Schweizerbart'sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart. RICHARD, K.-H. (1978): Gedanken über den Bodendruck von Torf- GROSSE-BRAUCKMANN, G. maschinen auf Moorböden. (1990): Ablagerungen der Moore- TELMA, 8, S. 215-225, Hannover. Torfbildungsprozess. SCHWAAR, 1. (1972): Lebende Wurzeln in Hoch- und Niederrnooren. TELMA, 2, S. 73-82, Hannover.
4.1.2 WEITERE QUELLEN ANSCHRIFfDES AUTORS
HAAB, R. Mlindli,che Mitteilungen Felix Berchten betreffend Erfahrungen im Zu am- Hintermann & Weber AG menhang mit dem Befahr 11 von Hauptstra se 52 Hochmooren uod daraus resultie- 4153 Reioach render chäden. November 1993,
KÄLIN. P. / A R ~ R. K. (1991): Handbuch mentarfilm d r Schwyzer [nleres- in der Schweiz 2 sengemein chaJ.'t für voJk kuudlich 11'1996 Filmdokul11cntation, Einsiedeln.
KUNTZE, H. chriflJiche Au künflc des Le'ile·r des Boden tecll11 01 gisehen InsLitut Bremen, Nieder ' ächisches Landesa mt fOr Bodenfo.rseltung. Febru ar 1994.
VON WYL B. MÜDdliche Mitteilungen betreffend Erfahrungen im Zu ammen hang mi! tI m Befahren von Flach mooren und dara LI ' re ultierender Schäden. ovemb r 1993.
w" STERLUND 1. (1994): Schriflliehe Auskünfte des Experten für Holzern te an der wedi h Univer- HAND BUCH ily oi Agricultural cience. März MOOR- 1994. SCHUTZ IN DER SCHWEIZ'
FELIX BERCHTEN
Umsetzung des Moorlandschaftschutzes durch die Forstbehörden 4.1.3 1 EINLEITUNG
Die Umsetzung des Moorlandschaftsschutzes ist in erster Linie Sache der Kantone. Gemäss Art. 3 und Art. 6 MLV legen sie nach Anhören der Betroffenen bis 1999, respektive 2002 (stark belastete Kantone) die Schutz- und Unterhaltsmassnahmen für die einzelnen Moorlandschaften verbindlich fest. Innerhalb der kantonalen Verwaltung sind in der Regel die Amtsstellen für Raumplanung und/oder für Natur- und Landschaftsschutz für die Umsetzung des Moorlandschaftsschutzes verantwortlich (hier vereinfachend als kantonale Moorschutz-Fachstellen bezeichnet). Oft sind aber auch die Forstbehörden tangiert, da die 88 Moorlandschaften von nationaler Bedeutung insgesamt 22'600 ha geschlossenen Wald - oft Wirtschaftswald - umfassen . Die 22'600 ha entsprechen 1/4 der Fläche aller Moorlandschaften. Unter Berücksichtigung aufgelöster Baumbestockungen (Wytwald, Wälder nahe der Waldgrenze) ist der Waldanteil sogar noch deutlich höher.
Die Erfahrungen zeigen, dass zur Thematik Wald in der Umsetzung der Moorlandschaftsverordnung noch Informationslücken bestehen. Der vorliegende Beitrag zeigt die wesentlichsten Umsetzungsschritte auf, nennt die Informationsquellen sowie die Umsetzungshilfen und vermittelt eine Vorstellung über die Moorlandschafts-Schutzziele für 2 den Bereich Wald. Ziel muss eine möglichst effiziente Zusammenar- HAND BUCH beit aller in den Moorlandschaftsschutz involvierten Instanzen sein. MOOR- SCHUTZ IN DER SCHWEIZ
2 RECHTLICHE ECKDATEN Als typische Eigenheiten geiten Aus Art. 23d NHG lässt sich sinngemäss ableiten, dass die forstwirt- sinngemäss nach Art. 4 Moorlandschaftsverordnung (MLV): schaftliehe Nutzung der Wälder innerhalb von Moorlandschaften im bisherigen Umfang weiterhin zulässig ist. Der Gesetzgeber macht • Geomorphologische Elejedoch den Vorbehalt, dass die im Rahmen der Waldbewirtschaftung mente, Biotope, Kulturelemente, traditionelle Bauten und Siedgetroffenen Massnahmen der Erhaltung der typischen Eigenheiten lungsmuster; der Inventarobjekte nicht widersprechen dürfen. Letztere sind für • Vorkommen von Pflanzenjede einzelne Moorlandschaft im Anhang 2 der Moorlandschaftsver- und Tierarten, die aufgrund der ordnung oder in den Referenzlisten beschrieben. Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV) geschützt oder auf Im Rahmen der Umsetzung des Moorlandschaftsschutzes werden die den genehmigten Roten Listen Kantone laut Art. 10 MLV angehalten, alljährlich zuhanden des aufgeführt sind; BUWAL über den Stand des Moorlandschaftsschutzes auf ihrem Ge- • nachhaltige moorlandschaftstypische Nutzungen. biet Bericht zu erstatten. Dies gilt so lange, bis die Kantone die Inventarobjekte genau abgegrenzt (Art. 3 MLV), und die zur Erreichung der Schutzziele erforderlichen Schutz- und Unterhaltsmassnahmen (Art. 5 MLV) getroffen haben. Zudem sieht Art. 22 Abs. 2 NHV vor, dass die Kantone ihre Schutz- und Nutzungsplanungen für die Moorlandschaften dem BUWAL zur Anhörung unterbreiten. Die Bewirtschaftung der Wälder in Moorlandschaften hat im Minimum nach den Grundsätzen des naturnahen Waldbaus (Art. 20 Abs. 2 WaG) zu erfolgen. Sie sind im Kreisschreiben Nr. 7 der Eidgenössischen Forstdirektion (1996) konkretisiert und umfassen insbesondere:
Standortgerechte Baumartenwahl (autochthone einheimische Arten);
Optimierung der natürlichen Verjüngung;
Erhaltung / Förderung der Arten- und Lebensraumvielfalt (Biodiversität);
Sicherstellung der natürlichen Entwicklungsphasen des Waldes inklusive der Alters- und Zerfallsphase;
vielfältige, standortgerechte Waldstrukturen inklusive Waldränder;
Förderung der seltenen und gefährdeten Baumarten;
Erhaltung historischer Bewirtschaftungsformen.
4.1.3 3 AUFGABEN DER KANTONALEN FORSTBEHÖRDEN
3.1 Genaue Abgrenzung
Wo die Grenzen der Moorlandschaften im Waldareal und/oder am Waldrand verlaufen, unterstützen die kantonalen Forstbehörden die Moorschutz- Fachstellen bei der genauen Abgrenzung der Inventarobjekte (Art. 3 MLV).
Folgende Arbeitsgrundlagen sollen berücksichtigt werden:
Übersichtsplan, Grundbuchplan, Waldkataster, Inhalte und Grundlagen der forstlichen Planung;
Moorlandschaftsverordnung (MLV), Handbuch Moorschutz Schweiz (MHB).
3.2 Bezeichnung und Schutz der Biotope: Gemeinsame Aufgabe von
Forst- und Naturschutzbehörden
Wo Moor- und andere Biotope nach Art. 18 Abs. Ibis NHG (Uferbereiche, Fliessgewässer, seltene Waldgesellschaften, Ruderalstandorte u.a.) innerhalb des Waldareals liegen, oder durch die forstwirtschaftli- HAND BUCH che Nutzung tangiert werden könnten, erarbeiten die kantonalen MOOR- SCHUTZ Forstbehörden und die Moorschutz-Fachstellen die Schutzmassnah- Umsetzungshilfen: IN DER SCHWEIZ men und planen deren Umsetzung. Insbesondere bezeichnen sie in
"Bundesinventar der Moordiesem Rahmen gemeinsam die Biotope von regionaler Bedeutung, landschaften: Empfehlungen erstellen eine Biotopkarte, legen die erforderlichen Massnahmen zum zum Vollzug" Schutz und - falls nötig - zur Wiederherstellung der biologischen Wer- • "Handbuch Moorschutz Schweiz" te fest und scheiden Pufferzonen aus.
"Moorlandschafts-Referenzlisten" Folgende Arbeitsgrundlagen sollen berücksichtigt werden: • "Vademecum Moorschutz"
Kantonale Inventare schützenswerter Waldstandorte, weitere Bio- Eine detaillierte Beschreibung topinventare auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, Grundla- dieser Umsetzungshilfen findet geninformationen aus der forstlichen Planung; sich im Kapitel "Weiterführende
Moorlandschaftsverordnung (MLV), Objektbeschreibungen gemäss Literatur" . Anhang 2 MLY.
3.3 KonOiktbearbeitung
Die kantonalen Forstbehörden lösen unter Mithilfe der kantonalen Moorschutz-Fachstellen allfällige Konflikte zwischen der forstwirtschaftlichen Nutzung und den Schutzzielen der Moorlandschaft. Zu prüfen haben sie insbesondere:
ob durch die Holzbringung und die Holzlagerung im Bereich von Moorbiotopen Beeinträchtigungen entstehen;
ob Aufforstungen und/oder forstliche Entwässerungen innerhalb der Schutzobjekte vorhanden oder vorgesehen sind und wie damit verbundene Beeinträchtigungen behoben werden können;
ob innerhalb der Moorlandschaften Waldstrassen und andere forstliche Projekte anstehen und ob sich diese mit den ML-Schutzzielen vereinbaren lassen.
Folgende Arbeitsgrundlagen sollen berücksichtigt werden:
Forstliche Planungen (Waldentwicklungsplan WEp, Betriebspläne, Projekte, Bewirtschaftungskonzepte; vgl. Band 2, Beiträge 4.1.1 und 4.1.2);
Moorlandschaftsverordnung (MLV), Objektbeschreibungen gemäss Anhang 2 MLV, objektspezifische ML-Referenzlisten, Übersichtsplan mit den für die jeweilige Moorlandschaft typischen Eigenheiten/Wer-
3.4 Waldentwicklungsplanung (WEP)
Die kantonalen Forstbehörden berücksichtigen die Moorlandschaften und deren Schutzziele im Rahmen der Waldentwicklungsplanung. Sie weisen in den Planungsdokumenten die objektspezifischen ML- Schutzziele aus und legen in Zusammenarbeit mit den kantonalen Moorschutz-Fachstellen die erforderlichen Schutz- und Unterhaltsmassnahmen fest.
Folgende Arbeitsgrundlagen sollen berücksichtigt werden:
Forstliche Planungen (Waldentwicklungsplan WEP, Betriebspläne, Projekte, Bewirtschaftungskonzepte), BUWAL-Broschüre "Handbuch forstliche Planung", BUWAL-Broschüre "Bundesinventar der Moorlandschaften: Empfehlungen zum Vollzug" (SCHWARZE et al., 1996);
Moorlandschaftsverordnung (MLV), Objektbeschreibungen gemäss Anhang 2 MLV, objektspezifische ML-Referenzlisten, Übersichtsplan
4.1.3 mit den für die jeweilige Moorlanclschaft typiscben igenheiten/Wer-
3.5 Weitere Umsetzungsmassnalunen
Die kant nalen For [behörden ' reffen zu amm n mit cl Jl kaut nalen Moor 'chutz- "ach teUen weitere Um elzungsma snahm n insbesond re:
Informa ti .11 der Waldeigentümer;
Ausbildung deo For tper onals in den B langen de ML-Schutze
HAND BUCH MOOR- SCHUTZ IN DER SCHWEIZ
4 SCHUTZZIELE FÜR WÄLDER IN MOORLANDSCHAFTEN
Moorlandschaften haben eine grosse Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz und sind aufgrund ihres rechtlichen Schutzstatus (Bundesverfassung, NHG) Naturvorranggebiete. Dies trifft auch auf die Wälder zu. Ihre Bewirtschaftung kann auch weiterhin zweckmässig sein. Allerdings sind die Ziele des Moorlandschaftsschutzes zu berücksichtigen. Dabei gilt es zwischen allgemeinen und spezifischen Zielen (bezogen auf die einzelne Moorlandschaft) zu differenzieren.
Allgemeine Schufzziele:
Sicherstellen der Naturnähe der Wälder in Moorlandschaften: Bei Verjüngungen im Wirtschaftswald hat die Baumartenzusammensetzung der potentiell natürlichen Bestockung zu entsprechen (als Grundsatz bereits im WaG postuliert);
grundsätzlich Naturverjüngung (analog WaG);
qualitative und quantitative Erhaltung der schützenswerten Waldbiotope;
qualitative und quantitative Erhaltung der Lebensräume der gesamtschweizerisch geschützten und/oder gefährdeten waldbewohnenden Arten (Tier- und Pflanzenarten, die auf den Wald als Lebensraum angewiesen sind);
Abstimmung der Planung forstlicher Infrastrukturanlagen (Walderschliessung, Schutzbauten) mit den Schutzzielen des Moorlandschaftsschutzes;
Behebung bestehender Beeinträchtigungen (Rückegassen durch Moorbiotope, Zuchtpappelbestände auf Moorwaldstandorten, Drainagen in Moor- und Bruchwäldern, Zweckentfremdung von Waldstrassen usw.).
Beispiele objekfspezifischer Schufzziele: • Erhaltung aller geschützten und/oder schutzwürdigen Biotope und Biotopelemente in ihrem Bestand und in ihrer Qualität. Beispiele: die natürlich fliessenden Bäche, die Moorseelein mit Schwingrasenvegetation, die lichten Bergförenwälder, durchsetzt mit Sandsteinblöcken, Felsrippen, kleinen Tümpeln/Mooren im Gebiet x sowie die Ruderalstandorte im Gebiet y; die Bruchwälder, die park artigen Espen- und Föhrenbestockungen der Flachmoore, die Gewässer (Giessen, Bäche, Altarme, Tümpel und Weiher) im Gebiet z;
4.1.3 die Bäche mit ihren Uf rgehölzen die Waldweiher ümpel mit ihrer Verlandung vegetation die artenrei hen und moortypi ehen WaldgesellsehaftelJ .
Fort etzung der Waldnutzllng unter bes nder r Berücksichtigung der Leben raumansprüehe e1e Auerhuhn (truktur- und artenreiche Waldbeställde mit lufigem KronenschilIs hohem LicbteinfaU und l1lögli hst üppig au gebildeter chicht au Beeren träuchern, allenfalls durch di E inrichtung eines Sonderwaldre ervate mit Ziel Auerhuhnchutz).
Revitalisi rang der Aue wo machbar und sinnvoll.
Erhaltung de stellenweise kleinräumigen Wech eIs von Mooren und trockenen Standorten sowie von gehÖlzbe tockten, halboffenen und ffenen Flächen.
Au' cheid ung geeigneter Walclflächen al Waldr;eservate.
HAND BUCH MOOR· SCHUTZ IN DER SCHWEIZ
5 EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE FORSTLICHE NUTZUNG
5.1 Erschliessung
Der Neu- und Ausbau forstlicher Erschliessungsstrassen ist in Moorlandschaften grundsätzlich unerwünscht, und wo er zu Konflikten mit den Schutzzielen des betroffenen Inventarobjekts führt, ist er unzulässig. In Moorlandschaften gehört der Waldstrassenbau zu den forstlichen Eingriffen mit der grössten Tragweite. Neben allfälligen Beeinträchtigungen von Moor- und anderen Biotopen wiegen besonders die Sekundärauswirkungen infolge forstfremden Verkehrs, oder Störungen in bisher nur schwer zugänglichen Gebieten schwer. Die Sistierung oder Überarbeitung bereits genehmigter Vorprojekte zur Anpassung an die neuen Rechtsgrundlagen des Moorschutzes hat hohe Priorität. Allfällige, für die Aufrechterhaltung der traditionellen und schutzzielkonformen forstlichen Bewirtschaftung unabdingbare Erschliessungen sind auf die minimal erforderliche Basiserschliessung zu begrenzen. Alternativen zu Waids trassen und Maschinenwegen sind zu prüfen und nach Möglichkeit zu bevorzugen. Der Anpassung an die Schutzziele ist unter verhältnismässiger Inkaufnahme von Mehrkosten grosse Beachtung zu schenken.
5.2 Waldbau
Die Grundsätze des naturnahen Waldbaus im Sinne von Art. 20 Abs.
2 WaG (vgl. Ziffer 4) gelten für alle Waldflächen. Umso mehr kommt
der Beachtung dieser Grundsätze in qualifizierten Schutzperimetern wie den Moorlandschaften zentrale Bedeutung zu. Das folgende Beispiel aus der Moorschutzpraxis dient der Illustration: Das Verändern der standortheimischen Baumartenzusammensetzung in den Wäldern der Moorlandschaften - beispielsweise durch die Pflanzung florenfremder Baumarten - steht im Widerspruch zu den Schutzzielen. Unzulässig ist insbesondere die Anlage von Zuchtpappelkulturen in den Verlandungsmoorlandschaften der Mittellandseen (ML 260, 275, 289, 416), oder Pflanzungen nicht standortheimischer Lärchen in Voralpenmoorlandschaften. Grundsätzlich sind die Wälder in Moorlandschaften durch standortheimische Baumarten zu verjüngen.
4.1.3
HAND BUCH
5.3 Holzbringung Abb. 1: Kultur florenfremder MOOR-
Zuchtpappeln auf ehemaligem SCHUTZ IN DER Moorwaldstandort. SCHWEIZ Das Rücken von Holz durch Hochmoorbiotope ist grundsätzlich unzu- Foto: Hintermann & Weber AG lässig, da ein Befahren mit Rückefahrzeugen in der Regel zu Schäden an der empfindlichen Vegetation bzw. am Torfkörper führt. Wo die Zugänglichkeit von Wäldern durch Hochmoore erschwert ist, sollte entweder ein Verzicht auf die Holznutzung geprüft werden, oder die Feinerschliessung muss so geplant bzw. angepasst werden, dass keine Moorflächen tangiert werden. Letzteres gilt grundsätzlich auch im Fall von Flachmooren. Weil diese aber nicht ganz so empfindlich sind, wie Hochmoore, kann einer Holzbringung mit bodenschonendem Bringungsmittel im Winter bei ausreichend tiefem Bodenfrost und/oder genügender Schneeauflage im Einzelfall zugestimmt werden (vgl. Band 2, Beitrag 4.1.2).
Abb. 2: Rückeschäden im Randbereich eines Hochmoors; Spurrinnen, abgescherte Vegetationsdecke, Torferosion. Foto: Hintermann & Weber AG
Abb. 3: Geometrische, nicht der Landschaft angepasste Aufforstungsflächen am Waldrand. Foto: Hintermann & Weber AG
5.4 Aufforstungen
Die Aufforstung von Moorbiotopen ist die am zweithäufigsten registrierte forstbedingte Veränderung in Moorlandschaften. Sie erfolgt oft kombiniert mit Drainagen und führt zur langsamen Zerstörung der betroffenen Moorbiotope. Ebenso unzulässig ist die Aufforstung ökologisch interessanter trockener Magerwiesen und -weiden in Moorlandschaften. Abgesehen von Ausnahmefällen, wo eine Vermehrung der Waldfläche aus Sicherheitsgründen angezeigt sein kann (Erosionsschutz etc.), sind Aufforstungen in Moorlandschaften grundsätzlich nicht zulässig.
4.1.3 Weitere M a snahmen im R ahmen der forst lichen ut'wng die zu I onflikten miL den Zielen des Mo rlan Ischart chu tze führen können ( gl. BaJlCI2, Beitrag 4.1 .1):
Die Holzl:l emng in oder am Rande VOll M rbiotopen I11U vermieden wer I n. da 'ie Vegetation und Tor(körper beeinträchtigt.
Ein Eutrophierung von Moorbiotopen durch chlagabraum kann mit geeigneter ScWagorganisation wld Instruktion der Arbeitsequipe leicht vermieden werden.
Breite Seilscllllcisen 'ind ow hl au for Weher, wie au der Sicht des Moorland chaftsschutzes unerwtinscht.
WaidfWeideausscheidungen ind v.a. in cl ·' n gro flächigen Flyschm orJ andschaft en der Voralpen ll. eh immer ein 111ema. E besteht di Gefahr das 'ie zur Landschaf v rarmung (b pw. Verküfzwlg eier Waldrandlinien) und Verminderung der ökologischen Werte fillu'en indem di e Beweidung in gut erschlossenen Weidefläch n intensivierl in peripheren Gebieten aber aufgegeben wird.
Geometrische, nicht den Landschaftsformen angepas te WaldriindeI' und Verjüngung Dächen beeinu'ächtigen da ' Land chan bild und haben ökol giscbe · 1a bleUe.
HAND BUCH MOOR· SCHUTZ IN DER SCHWEIZ
LITERATUR Moorlandschafts-Referenzlisten ANSCHRIFT DES AUTORS Sie fassen zu jedem Inventarobjekt die wichtigsten Fakten stichwortartig SCHWARZE, M. / KELLER, v., zusammen. Unter anderem listen sie Felix Berchten ZUPPINGER, U. (1996): Bundesin- die innerhalb der Moorlandschaft Hintermann & Weber AG ventar der Moorlandschaften: Emp- bekannten Werte auf (Biotope, geo- Hauptstrasse 52 fehlungen zum Vollzug, Schriftenrei- morphologische und kulturhistori- 4153 Reinach he Vollzug Umwelt, BUWAL, Bern, sche Objekte, zu erhaltende traditio-
82 S. nelle Nutzungen), nennen die
objektspezifischen Schutzziele, wei- Handbuch sen auf vorhandene zu lösende oder Moorschutz potentielle Konflikte hin. Die Refe- in der Schweiz 2 renzlisten basieren jedoch nur auf 2/1997 Angaben, die dem BUWAL WEITERFÜHRENDE bekannt sind. LITERATUR Vademecum Moorschutz Es enthält die wichtigsten Fakten Umsetzungshilfen: allgemeiner Art wie die rechtlichen Grundlagen zum Moorlandschafts- Bundesinventar der Moorland- und Moorbiotopschutz, gibt einen schaften: Empfehlungeu zum Voll- Überblick über die Inventarobjekte, zug nennt die Beitragssätze des Bundes Für den Vollzug des Moorland- für Schutz- und Unterhaltsmassnahschaftsschutzes äusserst dienlich ist men und enthält eine Adressliste die von SCHWARZE et al. (1996) wichtiger KontaktsteIlen im Moorverfasste Broschüre. Sie gibt einen schutz. Das Vademecum Moor- Überblick über die rechtlichen schutz wird regelmässig aktualisiert. Grundlagen, die Ziele des Moor- Bezugsquelle: Koordinationsstelle landschaftsschutzes, die einzelnen Moorschutz, BUWAL Arbeitsschritte des Vollzugs und die möglichen Umsetzungsinstrumente. Zudem wird anhand von Fallbeispielen aus der Praxis gezeigt, wie je nach Inventarobjekt und Kanton die Umsetzung vorgenommen. Bezugsquelle: BUWAL-Dokumentationsdienst
Handbuch Moorschutz Schweiz Das Moorhandbuch ist eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des Moorschutzes. Es befasst sich sowohl mit dem Moorbiotop-, als auch mit dem Moorlandschaftsschutz und besteht aus über 50 einzelnen Fachbeiträgen, deren Zahl laufend erweitert wird. Die Beiträge sind bewusst handlungsorientiert verfasst, gehen von den Schweizer Verhältnissen aus und zeigen plausible Lösungswege auf. Bezugsquelle: EDMZ
REDAKTION
Fallbeispiele Forstwirtschaft 4.2 Zwischen dem Forstdienst und dem Moorschutz sind erfolgreiche Kooperationen und Synergien möglich. Moorbiotope grenzen häufig an Wald. Der Forstdienst ist - auch aufgrund seiner personellen Ressourcen - daher vielerorts prädestiniert für die Umsetzung von Moorschutzanliegen. Diese werden zukünftig vermehrt bei forstlichen Projekten Berücksichtigung finden müssen. Davon profitiert nicht nur der Moorschutz. Auch dem Forstdienst eröffnen sich hier neue Aufgabenbereiche und Finanzierungsmöglichkeiten. Wie vielfältig diese Aktivitäten aussehen können, zeigen die folgenden Beispiele aus den Gemeinden Rechthalten, St. Ursen und Plaffeien im Kanton Freiburg. Massgebende Schaltstelle für die Umsetzung von Moorschutzanliegen bei der Waldbewirtschaftung ist hier der Naturschutzbeauftragte des Kantonsforstamtes. Der Forstdienst ist auch zuständig für die Regenerationsmassnahmen der kantonseigenen Moorbiotope und damit eingebunden in die Umsetzung des Moorschutzes. Damit schliessen die nachfolgenden Fallbeispiele die Brücke zwischen Theorie und Praxis. Sie geben einen Einblick in die Vielfalt verschiedener Lösungsansätze und können Ideenbörse sein für weitere erfolgreiche Kooperationen zwischen Forstwirtschaft und Moorschutz.
HAND BUCH MOOR- SCHUTZ IN DER SCHWEIZ
FELIX BERCHTEN
Moorschutz und Forstwirtschaft: zwei Fallbeispiele (GEMEINDEN RECHTHALTEN UND sr. URSEN, FR) 4.2.1 1 EINLEITUNG
Nimmt man die Moorbiotopinventare des Bundes als Massstab, so zählt Freiburg weder zu den besonders moorreichen, noch zu den moorarmen Kantonen. Die Vielfalt vertretener Moorbiotoptypen ist dagegen grass. Exemplarisch genannt seien die Verlandungsmoore am Südufer des Neuenburgersees, die Mittelland-Hochmoore auf den Grundmoränen des Rhonegletschers oder die ausgedehnten Hangmoore im Flyschgebiet der Freiburger Voralpen.
Eine ganze Reihe von Moorbiotopen befindet sich im Eigentum des Kantons Freiburg. Er hat sie grösstenteils um die Jahrhundertwende erworben, entweder als versumpfte Flyschalpen zur Wiederaufforstung und Regulierung des Wasserabflusses oder als Torfmoore zur Brennstoffgewinnung und Beheizung staatlicher Gebäude. Die genannten Flächen unterstehen zumeist dem Kantonsforstamt und werden vom Forstdienst verwaltet und unterhalten. Anfangs der neunziger Jahre wurde beim Kantonsforstamt neu die Stelle eines Stabsmitarbeiters für den Bereich Naturschutz im Wald geschaffen. Sie ist mit einem Biologen und Moorspezialisten besetzt, der eng mit der kantonalen Naturschutzfachstelle zusammenarbeitet. HAND BUCH MOOR- SCHUTZ IN DER SCHWEIZ
2 AKTIVITÄTEN DES FORSTDIENSTES
Der Freib'urger For tdien t engagiert sich für den Moor chutz auf vielfältige Wei e. berät ul1d jn.f [mieH der alurschutzbeauf"lragte de KanlOn forstamte· da Por tp r onal aller Ebenen in Moor ehutzbelangen . Er un\.erstützt di PO·r ter bei der Durchführung on H , Izchlägen im Bereich von Moorbiotopen , berät sie bei der Anpa sung der Feiner chli e ung und ist die Anlaufstelle für Mo rschutzfragen beim for tli:chen Projektwe: en . Die Aktivitäten des Kant n for tarnte richten sich jed cb auch nach au eu. Mit: der Reali ienmg eine Moorlehrpfades im -< ntenmoo (Gemeinde R ecbthalten, FR) und mit Fübrtulge.1l sollen breite Schich ten der Bevölkerung für den Moor- und Natur chutz ensibjli ierl W fden.
Aktiven Mo rschutz leist t d r For ldien t zudem indern er die R generationsmassnahmen der kantonseigenen Moorbiotope plant und umsetzt. Dies beinllaltet di Erarbeitung von Konzepten und MassnahmenpJänen einerseits sowie die Ausführung baulicher und pflege- Ti eher Massnahmen anderer eits.
4.2.1 3 FALLBEISPIEL ROTMOOS (Gemeinden Rechthalten und St. Ursen, FR) Möserkommission Rechthalten I St. Ursen (Auszug aus dem Kommissionsreglement vom 5. Juli 1993)
3.1 Ausgangslage und Ziele
Rechtsstatus: Die Möserkommission besteht auf unbestimmte Das Rotmoos wurde als Objekt Nr. 66 ins Bundesinventar der Hoch- Zeit und untersteht den und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung aufgenommen. Es Gemeinderäten von Rechthalten handelt sich um ein weitgehend abgetorftes und intensiv drainiertes und St. Ursen sowie der kanto- Hochmoor. Eigentümerin des 8,4 ha grossen Objektes ist der Kanton nalen Kommission für Natur- und Landschaftsschutz. Freiburg. Gemäss GRÜNIG (1978-84) war das Rotmoos 1978 gut zur Hälfte bewaldet und auf weiteren 40% erstreckten sich nackte Torfflä- ZusammensetzungIWahl: Die chen. Um der Torfzersetzung und einer fortschreitenden Verwaldung Kommission besteht aus je zwei Vertretern der Gemeinden Einhalt zu gebieten, liess das Kantonsforstamt Freiburg 1990 das Re- Rechthalten und St. Ursen, aus generationsprojekt Rotmoos erarbeiten. Dieses sieht die Wiederver- zwei Vertretern der kantonalen nässung der Torfflächen in 3 Etappen und die Renaturierung des In- Kommission für Natur- und ventarobjekts insgesamt vor (WICKY, 1988). Landschaftsschutz, dem Revierförster und je einem Vertreter des Kantonsforstamtes und des Naturhistorischen Museums.
3.2 Getroffene Massnahmen, Beteiligung des Forstdienstes Jede vertretene Körperschaft
wählt ihre Vertreter selbst. Die
Die unterdessen getroffenen Massnahmen lassen sich den Bereichen Wahl der Gemeindevertreter obliegt dem Gemeinderat der Waldbau, Hydrologie, Raumplanung und Erfolgskontrolle zuordnen. beteiligten Gemeinden. HAND BUCH In einem ersten Schritt wurden die Waldbestände im Norden und MOOR· Aufgaben: Die Kommission SCHUTZ Osten des Objekts bearbeitet. Die regionale Forstequipe entfernte sorgt für die Erreichung der IN DER SCHWEIZ dabei auf 2,5 ha die standortfremden, ursprünglich aus Nordamerika Schutzziele, sie wacht über den stammenden Stroben (Pinus strobus) und lichtete die Gehölze am Vollzug der Schutzreglemente und organisiert die Aufsicht über Moorrand auf, um die unerwünscht starke Beschattung zu reduzieren. die Objekte. Ihr obliegen weiter Unter Verwendung des anfallenden Rundholzes wurden in einem die wissenschaftliche Begleitung zweiten Schritt 0,7 ha Moorfläche wieder eingestaut. Die Forstequipe (Erfolgskontrolle) sowie die Realisierung der Gestaltungserstellte zu diesem Zweck insgesamt 80 Spundwände, hinterfüllte sie und Pflegemassnahmen. mit stark zersetztem Torf, der auf den nackten Flächen abgeschält wurde, und setzte damit 710 m Drainagegräben ausser Funktion.
Zusätzlich zu den beschriebenen Regenerationsmassnahmen hat das Kantonsforstamt ein wissenschaftliches Begleitprogramm mit 15 Dauerbeobachtungsflächen eingerichtet, das den Erfolg der Moorregeneration dokumentieren oder allenfalls vorhandenen Handlungsbedarf aufzeigen soll. Die Sicherstellung der für das Rotmoos postulierten Schutzziele erfolgt in erster Linie über die kommunale Nutzungsplanung. Das Objekt ist als Naturschutzzone ausgewiesen, und das Zonenreglement legt die spezifischen Schutzbestimmungen zusam-
men mit der Nutzung der Pufferzonen fest. Als Besonderheit muss die Abb. 1: Die standortfremden Strovon den beteiligten Gemeinden und vom Kanton eingesetzte "Möser- benbestände im Hochmoorumfeld wurden entfernt. kommission Rechthalten / St. Ursen" angesehen werden. Sie ist das Foto: Jean-Daniel Wicky Exekutivorgan, das die Schutzbestimmungen umsetzt, die Moorregeneration leitet und die Entwicklung des Schutzobjekts überwacht. Dem Revierförster als Leiter der Massnahmen vor Ort kommt darin eine zentrale Stellung zu.
4.2.1
4 FALLBEISPIEL ENTENMOOS (Gemeinde Rechthalten, FR)
4.1 Ausgangslage und Ziele
Gleich wie das Rotmoos figuriert auch das 4,9 ha grosse Entenmoos im Hochmoorinventar (Objekt Nr. 68) und ist Eigentum des Kantons Freiburg. Seine Fläche wird zu 40% von Wald eingenommen, und die beiden Weiher, die als Folge einer Torfausbeutung bis unter den Grundwasserspiegel entstanden sind, nehmen 1 ha oder 20% des Objekts ein. Da die Torfausbeutung aber bereits seit Mitte der 40er Jahre eingestellt ist, konnte sich im Gegensatz zum Rotmoos auf dem grössten Teil des nach dem Abbau verbliebenen Torfkörpers wieder Moorvegetation einstellen. Deren Förderung sowie der Schutz des Moors vor Nährstoffeinträgen und Einwirkungen des Erholungsbetriebs bilden die Hauptanliegen, die das Kantonsforstamt mit dem 1990 erarbeiteten Schutzprojekt verfolgt.
4.2 Getroffene Massnahmen, Beteiligung des Forstdienstes
Die im Entenmoos seit 1990 realisierten Massnahmen konzentrieren 2 sich auf den Bereich Infrastruktur. Dazu zählt zunächst die Anlage HAND BUCH des rund 1'000 m langen Moorlehrpfads, der einerseits die Erholungs- MOOR- SCHUTZ suchenden kanalisieren und sie anderseits für den Schutz der Moor- IN DER SCHWEIZ biotope sowie der Natur allgemein sensibilisieren soll. Auf den Stegen und Prügelpfaden, die von der regionalen Forstequipe angelegt worden sind, lässt sich die Landschaftskammer bequem durchwandern. Dabei kann sich der interessierte Spaziergänger dank den aufgestellten Informationstafeln über die Entstehungsgeschichte, die Naturwerte und die Schutzbedürftigkeit des Moorobjekts in Kenntnis setzen.
Als weitere bauliche Massnahme ist die Erstellung eines Abflusskontrollwerks zu nennen. Die gewählte Konstruktion zielt darauf ab, dass zum einen der Moorwasserspiegel durch Unbefugte nicht manipuliert werden kann. Zum andern ermöglicht die verstellbare Überlaufschwelle eine Feineinstellung des Wasserspiegels, damit bei einsetzendem Moorwachstum das Wasserniveau Zentimeter um Zentimeter angehoben werden kann. Abgesehen vorn Wasserabfluss erforderte auch der Wasserzufluss bauliche Massnahmen. Besonders der Schutz des Hochmoors vor eutrophem Drainagewasser aus dem angrenzenden Fussballplatz und vor Oberflächenwasser aus umliegenden Land-
· . • 1
wirtschaftsflächen machte das Verlegen von Rohren zur Wasserablei- Abb. 2: Moorlehrpfad durch das tung und das Anlegen von Auffanggräben erforderlich. Entenmoos. Foto: C. Elenna
Analog zum Fallbeispiel Rotmoos hat das Kahtonsforstamt Freiburg auch für das Entenmoos ein wissenschaftliches Begleitprogramm installiert, das den Erfolg der getroffenen Massnahmen misst und die Moorregeneration überwacht. Verantwortliches Exekutivorgan für die Umsetzung der Schutzmassnahmen, die Kontrolle der Einhaltung der Schutzbestimmungen und das Erreichen der biologischen Ziele ist die Möserkommission Rechthalten / St. Ursen.
4.2.1
Massnahmen und Kosten Moorschutzprojekte
Rotmoos:
Entfernung Strobenbestände, forstliche Eingriffe Fr. 10'000.-
Wiedervernässung 1. Etappe Fr. 20'600.-
Wissenschaftliches Begleitprogramm Fr. 8'400.-
Zonenreglement, Abschluss Verträge Pufferzone Fr. 5'740.-
Diverses Fr. 5'260.-
Total 1. Etappe Fr. 50'000.-
Entenmoos:
Forstliche Eingriffe und Moorlehrpfad Fr. 21'000.-
Abflusskontrollwerk Fr. 11'000.-
Ableitung Drainagewasser Fussballplatz Fr. 13'000.-
Auffanggraben Oberflächenwasser Fr. 6'000.-
Wissenschaftliches Begleitprogramm Fr. 12'500.-
Zonenreglement, Abschluss Verträge Pufferzone Fr. 5'640.-
Diverses Fr. 3'860.-
Total 1. Etappe Fr. 73'000.-
5 FAZIT HAND BUCH MOOR- Die Zusammenarbeit zwischen Forstamt, kantonaler Naturschutzfach- SCHUTZ IN DER SCHWEIZ stelle, Natur- und Landschaftsschutzkommission, regionalen Forstequipen und Gemeinden hat im Kanton Freiburg zu beachtlichen Synergien im Moorschutz geführt. Auf der einen Seite profitiert der Moorschutz vom technischen Knowhow und den Ressourcen des Forstdienstes. Seine Erfahrungen sowohl im Bauwesen als auch im Umgang mit der Natur, seine flächendeckende dezentrale Organisation und die Ausstattung mit Personal, Maschinen und Werkzeugen verleihen dem Moorschutz eine entsprechende Schlagkraft. So ist der Moorschutz in der Lage, unerwünschte Eingriffe und Entwicklungen rascher zu erkennen, geeignete Gegenrnassnahmen sofort zu ergreifen und umzusetzen. Indirekt profitiert der Moorschutz zudem vom Rückhalt des Forstdienstes in der ländlichen Bevölkerung, was einer breiten Akzeptanz förderlich ist. Doch der Nutzen ist nicht einseitig. Für die beteiligten Forstequipen beispielsweise resultiert ein Arbeitsvolumen von mehreren Zehntausend Franken pro Jahr - zumeist willkommene Schlechtwetterarbeit. Zudem profitiert das Image der staatlichen Forstbehörden in Sachen Naturschutz.
LITERATUR ANSCHRIFf DES AUTORS
TRÜNIG A. (1978-84): Inventar Felix Berehlcn der Hoch- und Übergangsmoore der Hintermann & Wo er AG Schweiz (Au zug), Unver"ffentlieht Haupt tra' e 52 ca,2100 Polyk pien,4 9 Kärt- 'J 4153 Rei nac:h chon 1:25'000 Eidge nö si ebe Ans lall für da forsLliche Versuch - wesen (EAFV), Binnen dort', Handbuch Moorschutz WICKY J -D. (19 8): Die Torfmoo- in der Schweiz 2 re von RechthaHcn und l. Ur en I 2/1997 K anton -rei urg, lratignlphi ehe, " kologi che und vegetaü nskundliehe Unter uchungen im chwand.- moc:> E ntenm 0 ' und Rolmoo • Di ',Universität Bem. Gnägi' Druck- Egge, Bern.
4.2.1 ANHANG KANTON FREI BURG Abb. 3: Konstruktions.s k·Izze Abfluss- GEMEINDE kontrollwerk (projektIert von. RECHTHALTEN
ENTENMOOS ABFLUSSKONTROllSCHACHT
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Kantonsforstamt KI,J S : Mie.kn1~Jllt\d Sektor ForstI. Ingenieurwesen
30 JAN. 1992 D. Zufti
FELIX BERCHTEN Moorschutz im forstlichen Proiektwesen; Fallbeispiel IIRotebach" (GEMEINDE PLAFFEIEN, FR) 4.2.2 1 EINLEITUNG
Die Plünderung der Wälder im Zuge der Industrialisierung hat im
19 Jahrhundert auch vor dem Kanton Freiburg nicht Halt gemacht
und zu den bekannten Naturkatastrophen geführt (PFISTER et al., 1987). In der Folge hat der Kanton zwischen 1890 und 1950 im Sensebezirk insgesamt 1'800 ha Bergland erworben und dem kantonalen Forstamt unterstellt, um grossflächige Wiederbewaldungen vornehmen zu können (PFISTER et al., 1988). Gegenstand dieser Landkäufe bildeten unter anderem die Flyschalpen im Einzugsgebiet des Rotebachs. Sie umfassen eine Fläche von 140 ha und erstrecken sich von 1'280 m ü. M. bis zum Gipfel des "Schwybergs" auf 1'628 m ü. M.
Gemäss der Zielsetzung des ersten Weideentwässerungs- und Aufforstungsprojektes sollte der Waldanteil innerhalb des Rotebach-Perimeters von ursprünglich 10-15% auf 60% angehoben werden. Vor Beginn der Pflanzung war dazu die Entwässerung des Terrains und die Sanierung der Erosionsflächen vorgesehen. Infolge untergeordneter Priorität verglichen mit Massnahmen in andern Wildbacheinzugsgebieten hatte der Forstdienst die Arbeiten im Einzugsgebiet des Rotebachs aber vorerst nur langsam anrollen lassen. HAND BUCH MOOR- SCHUTZ IN DER SCHWEIZ
2 EVOLUTION DER FORSTLICHEN PROJEKTE IM ROTE· BACH·PERIMETER
Das Fallbeispiel Rotebach zeigt, wie der Freiburger Forstdienst dank periodischer Überarbeitung langfristig angelegter Projekte zu integralen zeitgemässen Problemlösungen beiträgt. Von besonderem Interesse sind die folgenden Aspekte des durchlaufenen Entwicklungsprozesses:
2.1 Integrale Betrachtung im Rahmen des "IBS"
"IBS" steht für "Integrale Berglandsanierung Sense-Oberland", ein Pilotprojekt zur Bereitstellung von Methoden und Grundlagen für eine geordnete Bodennutzung im Sinne der Raumplanung (PFISTER et al. , 1988). Das IBS lieferte für den oberen Sensebezirk (Sense- Oberland) zunächst eine umfangreiche, bis anhin für die Schweiz einmalige Gesamtschau der naturräumlichen Ausgangslage. Auf deren Basis erfolgte in einem weiteren Arbeitsschritt die Unterteilung des Gebiets in "Vorrangflächen", die sich für eine bestimmte Nutzung besonders eignen, in "Konfliktflächen" sowie in "Problem- und Sanierungsflächen" .
Für den Rotebach-Perimeter wies das IBS nebst den bereits bekannten Gefahrenherden (Wildbacheinzugsgebiet) auch bedeutende Naturschutz-Vorrangflächen aus. Die integrale Betrachtung und die daraus resultierende Neubeurteilung der Situation gaben den Anstoss zur Überarbeitung der Entwässerungs- und Aufforstungsvorhaben und führten 1987 zum forstlichen "Integralprojekt Rotebach" (PHILIPO- NA, 1987). 1996 folgten weitere Projektanpassungen im Rahmen einer "Projektstudie Überarbeitung Integralprojekt Rotebach" (SCHWAB, 1996).
4.2.2 Abb. 1: Flächenaufteilung und geplante Massnahmen im Rotebach- Perimeter. Reproduziert mit Bewilligung des Bundesamtes für Landesto- 171 pographie vom 9.3.99. Stabilisierungs- und Verbau- IIIII1 ungsmassnahmen Aufforstung
Regeneration HochmoorflächenIWiederaufnahme Streueschnitt
170 . . . . . 0111 : : Beweidung (Alpweide ) 're ••
D Vorrangfläche Naturschutz; Rottenpflege innerhalb der Waldbestände
Integralprojekt 1987/ Projektstudie Überarbeitung
Detailprojekt 1988 Integralprojekt 1996 2 HAND BUCH SCHUTZ IN DER SCHWEIZ
.. .'
2.2 Offenheit für neue (forst-)wissenschaftliche Erkenntnisse
Das Wiederbewaldungsziel für den Rotebach-Perimeter wurde von ursprünglich 60% (bei Projektbeginn) im Laufe der Jahrzehnte um mehr als die Hälfte reduziert (SCHWAB, 1996). Verschiedene Erkenntnisse haben die Forstbehärden zu dieser Anpassung bewogen:
Intakte, nicht beweidete Moorbiotope halten das Niederschlagswasser zurück und haben - ähnlich wie bewaldete Flächen - eine dämpfende Wirkung auf den Hochwasserabfluss.
Ungünstig auf den Hochwasserabfluss im Flyschgebiet wirkt sich vor allem eine starke Beweidung (Bestossung) aus.
Wiederbewaldung durch natürlichen Einwuchs oder durch Initialpflanzung auf verjüngungsgünstigen Standorten ("Rottenpflanzung") ist einer flächigen Aufforstung mit Entwässerung vorzuziehen.
Die Weidenutzung konzentriert sich heute auf die geeignetsten Flächen. Wald, Moore und Erosionsflächen sind grosszügig ausgezäunt.
Tab. 1: Anpassung des Wiederbe- Budgetierte Kosten für Budgetierte Kosten für Einsparung waldungsziels für den Rotebach- Massnahmen gem. Massnahmen gem. Perimeter. Integralprojekt 1987 Projektstudie Überar- bzw. Detailprojekt beitung Integralprojekt 1988 1996
Fr. 268'000.- Fr. 27'400.- Fr. 240'600.- (90%)
Tab. 2: Einsparung dank Abstrichen Vorhaben/ Integralprojekt Projektstudie bei Stabilisierungs- und Verbauungs- Absicht bei 1987, Detailpro- Überarbeitung massnahmen. Abschluss des jekt 1988 Integralprojekt Landerwerbs im 1996 Jahre 1942
Wiederbewal- 60% (83 ha) 32% (45 ha) 28% (39 ha) dungsziel
4.2.2
Analog zur Reduktion der Wiederbewaldungszie1e haben besonders Abb.2: Pfeifengraswiese und Haar- HAND binsenried bei "Bäriswils Schwand". BUCH die technischen Massnahmen zur Sanierung von Erosionsflächen er- MOOR- Foto: Hintermann & Weber AG SCHUTZ hebliche Abstriche erfahren. Als Hauptargument führt SCHWAB IN DER SCHWEIZ (1996) die Erkenntnis an, dass Erosionsflächen infolge Schneeschurf oder oberflächlicher Rutsche für das Flyschgebiet typisch seien und sich nur mit grossem Aufwand unterbinden lassen. Entsprechend sind sie nicht wie ursprünglich vorgesehen vollständig zu stabilisieren und zu schliessen. Im Vordergrund der neuen Zielsetzung (SCHWAB, 1996) steht für den Forstdienst vielmehr das Verhindern einer Erosionsausweitung mittels gezielter ingenieurbiologischer Massnahmen und Aufforstung der unmittelbar anschliessenden Flächen.
2.3 Integration von Moorschutzmassnahmen
Die im Laufe der 80er Jahre erhobenen Moorbiotopinventare des Bundes weisen für den Rotebach-Perimeter Objekte von nationaler Bedeutung aus (HMI Nr. 576; FMI Nr. 1502). Die beiden Moorobjekte bestehen aus einer Vielzahl von Teilflächen, getrennt durch Waldstreifen, Gräben oder Kreten, und bilden ein feingliedriges Mosaik.
Dessen naturkundliche Bedeutung wurde bereits im Rahmen des IBS erkannt und hat zur Ausscheidung als Naturschutz-Vorrangflächen im forstlichen Integralprojekt von PHILIPONA (1987) geführt. Nachdem Ende 1992 die Moordetailkartierung vorlag (WICKY, 1992), drängten sich aber noch weitere Projektanpassungen auf. Die von SCHWAB (1996) verfasste "Projektstudie Überarbeitung Integralprojekt Rotebach" sieht aus diesem Grund Abstriche bei Aufforstungs-, Stabilisierungs- und Erschliessungsmassnahmen vor, integriert aber neu eine ganze Reihe von Massnahmen zum Schutz und Unterhalt der Moorbiotope ins forstliche Projekt. Es sind dies:
Wiederaufnahme der Streuenutzung auf 5 ha teilweise verbrachter Moorfläche im Teilgebiet "Chessler Hütte". Die Bewirtschaftung wird dabei durch den Pächter des Gebietes sichergestellt, der vom Forstdienst für den Mehraufwand entschädigt wird;
Regeneration der Hochmoorbiotopfläche bei "Bäriswils Schwand" durch Verstopfen der alten Entwässerungsgräben mit Spundwänden aus Rundholz in Kombination mit Torfhinterfüllung;
Auszäunung von Moorbiotopflächen;
Überwachung der Verbrachung in nicht mehr beweideten Flachmooren, um auf unerwünschte Veränderungen reagieren zu können.
Die Freiburger Forstbehörden beabsichtigen, die Moorschutzmassnahmen mit den bei den Aufforstungs- und Stabilisierungsmassnahmen eingesparten Mitteln zu decken. Sie stützen sich dabei auf das im neuen Waldgesetz postulierte erweiterte Nachhaltigkeitsgebot, welches die Naturschutzfunktion des Waldareals einschliesst.
4.2.2 3 FAZIT
Das allbeispiel Rotebacb zeigt da dank integral m Ansatz und wiederhol.ler berarbeitung forstliche Projekte nicht zu Konflikten mit d )11 M 0'1 chulz führen mü . eD, ' ndem icb '[11 egenteil erlleb- !j.che yuergien ergeben können, Der Mo I' chutz profitiert von der örtlichen Prä eil:? des 'or Ldien tel, der pragrnat"i chen m etzung und von -ra cherer Akz ptanz eitens der Alpbewirt. eh after. Wenn die Moor chutzma nahmen wje im vorliegenden Fall beab ichti.gt über da f l' tJiche Projekt abgewickelt werd 11 ergibt ich zu ätzlich eine Reduktion des administrativen Aufwand. Auf der an lern Seite hal die mehrfache Überarbeitung der for tlichen Projektvorhaben zu einer Konzentration auf da We nIl ich gefühlt und das Kosten/Nutzeo- Verhältnis der ejnge etzten öffentlichen Mittel unt r Beibehaltung de Schutzes vor Naturgefahreu optimiert. So wird der Wa erabfluss im ebiet durch die Veränderungen am Projekt nicbt relevant verändert.
HAND BUCH MOOR' SCHUTZ INDER SCHWEIZ
LlTERATUR ANSCHRIFT DES AUTORS
PFIST • R, F. / WALTHE R. H. / ~ Iix Berchten ERNJ v. ANDRlAN M. (1987): T-linterm ann & Web rA Wald rhaltung und ScbulZaufgabeu Haupt tra e 52 im Berggebicl. idg nö 'iscbe 4153 Reinach Anstalt für das for tliche Versuch - we eo (EAFV), BerichtNr. 294, Birmensdorf 79 Handbuch Moorschutz PFr TER, F. / HMlD, P. / in d r chweiz 2 GR E H, P'(19 8): G amtpr ~ e k 2/19 7 le Ztu' Bergland ani run - M thodi ' he Grundlagen untersucht am Beispiel des Sense-Oberlande (FR). - idgenö ische Anstalt fü r d~ls f r Llich Ver ueh wesen ( - AF ) F. Iliek-Wi rth Verlag, TeuCen,223 S.
PHILIPONA B. (1987): Int gralprojekt Rotebach be tehend au technischem Bericht Ü ber icht plan und Ma nahmenplan. entlingen 17 S.ullverÖCfenllicht.
S TIW B, P. (1996): Pr jeklstudie Üb rarbeilung Integral, rojekt Rotebach, bestehend au technischem B richl Plan zur aktuellen ilualion und Ma snahmenplan. Freiburg, 2 . unveröffentlicht
wr KY J.-D. (1992): M r am Schwyberg. Detailkartierung und Schutzk nzept [w' die Hochm robjekte r. 516 und 577 sowi da ' Placl.1I1H orobjekt Nr. 1503 inkl. Nachträge, Freiburg 24 . unve röffentlicht.