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Rote Liste der Brutvögel

2021 | Umwelt-Vollzug Biodiversität / Rote Listen

Rote Liste der Brutvögel Gefährdete Arten der Schweiz

2021 | Umwelt-Vollzug Biodiversität / Rote Listen

Rote Liste der Brutvögel Gefährdete Arten der Schweiz

Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU und von der Schweizerischen Vogelwarte Bern, 2021

Impressum Rechtliche Bedeutung Zitierung Diese Publikation ist eine Vollzugshilfe des BAFU als Auf- Knaus P., Antoniazza S., Keller V., Sattler T., Schmid H., sichtsbehörde und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Strebel N. 2021: Rote Liste der Brutvögel. Gefährdete Arten der Sie konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe von Gesetzen Schweiz. Bundesamt für Umwelt (BAFU); Schweizerische und Verordnungen und soll eine einheitliche Vollzugspraxis för- Vogelwarte. Umwelt-Vollzug Nr. 2124: 53 S. dern. Sie dient den Vollzugsbehörden insbesondere dazu, zu beurteilen, ob Lebensräume als schützenswert zu bezeichnen Korrektorat sind (Art. 14 Abs. 3 Bst. d NHV; SR 451.1). Fredy Joss, Beatenberg

Rote Liste des BAFU im Sinne von Artikel 14, Absatz 3 der Gestaltung Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Hei- Cavelti AG, Marken. Digital und gedruckt, Gossau matschutz (NHV; SR 451.1), www.admin.ch/ch/d/sr/45.html Titelbild Herausgeber Das Braunkehlchen (Saxicola rubetra) wird in der Schweiz als Bundesamt für Umwelt (BAFU) «verletzlich» eingestuft. Sein Bestand geht kontinuierlich zu- Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, rück. Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK); © Marcel Burkhardt Schweizerische Vogelwarte, Sempach. PDF-Download Autoren www.bafu.admin.ch/uv-2124-d Peter Knaus, Sylvain Antoniazza, Verena Keller, Thomas Eine gedruckte Fassung kann nicht bestellt werden. Sattler, Hans Schmid und Nicolas Strebel, Schweizerische Vogelwarte Diese Publikation ist auch in französischer und italienischer Sprache verfügbar. Die Originalsprache ist Deutsch. Begleitgruppe Danielle Hofmann, Bruno Stadler, Reinhard Schnidrig (BAFU, © BAFU / Schweizerische Vogelwarte 2021 Abteilung Biodiversität und Landschaft) Francis Cordillot (BAFU, ab 2019 ecolingua)

1 Einleitung

1.1 Grundlage und Verwendungszweck

Rote Listen beurteilen die Aussterbewahrscheinlichkeit von Organismen und Lebensräumen und stellen damit ein Warnsystem bei der Erhaltung der Biodiversität dar. Seit dem Jahr 2000 werden die Arten in der Schweiz nach den Kriterien der International Union for Conservation of Nature (IUCN 2012; 2017) bewertet. Sie dienen insbesondere als Grundlage für: 1. die Bezeichnung von schützenswerten Lebensräumen von gefährdeten Arten und damit als wichtiges Argument in der Interessenabwägung bei Planungs- und Bauvorhaben nach Artikel 18 Absatz 1ter des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) und Artikel 14 der entsprechenden Verordnung (NHV; SR 451.1); 2. die Prioritätensetzung der fokussierten Massnahmen zur Artenförderung aufgrund des Gefährdungsgrades in Kombination mit der internationalen Verantwortung (National Prioritäre Arten; BAFU 2019); 3. die Information der Öffentlichkeit über den Zustand der Biodiversität.

1.2 Betrachtete Artengruppe

Die Roten Listen in der Schweiz werden seit 2000 nach Kriterien und Richtlinien der Weltnaturschutzunion (International Union for Conservation of Nature, IUCN) erarbeitet, einem international anerkannten System. Die Grundlagen für die Überarbeitung und Aktualisierung der Roten Liste der Brutvögel aus dem Jahr 2010 (Keller et al. 2010a) waren nun deutlich besser. Hauptgrund waren die Aufnahmen für den «Schweizer Brutvogelatlas 2013–2016» (Knaus et al. 2018). Auch die Überwachungsprojekte und Auswertemethoden für einzelne Arten wurden weiter verbessert (Details siehe Anhang A3). Diese detaillierten Daten zur Bestandsentwicklung und Grösse des Brutgebiets erleichterten die Anwendung der Kriterien.

Von 223 gegenwärtigen oder ehemaligen Brutvogelarten der Schweiz wurden 205 Arten evaluiert. Nicht berücksichtigt wurden gemäss den Richtlinien der IUCN 11 ausnahmsweise brütende Arten (mit höchstens drei Brutnachweisen) und 7 Arten, deren Brutpopulationen auf Gefangenschaftsflüchtlinge zurückgehen (Details siehe Anhang A2).

1.3 Rote Liste als Grundlage für Prioritäten im Naturschutz

Die Roten Listen nach IUCN beruhen auf der Schätzung der Aussterbewahrscheinlichkeit einer Art in einem gegebenen Zeitraum auf globaler Ebene bzw. beurteilen das Risiko, dass eine Art aus dem bearbeiteten Gebiet, hier also der Schweiz, verschwindet. Sie sind als alleinige Grundlage nicht geeignet für eine Prioritätensetzung im Naturschutz, wie dies auch die IUCN selbst betont (z. B. Miller et al. 2006). Für die Beurteilung, welche Arten für den Naturschutz besonders wichtig sind, müssen insbesondere auch die internationale Bedeutung ihrer Vorkommen, aber auch weitere Faktoren wie der Handlungsbedarf berücksichtigt werden.

Für die Brutvögel wurden im Jahr 2010 Listen mit den für den Naturschutz besonders wichtigen Arten (National Prioritäre Arten) und mit jenen Arten, die auf spezifische Förderungsmassnahmen (Prioritätsarten Artenförderung) angewiesen sind, publiziert (Keller et al. 2010b). Der Bund hat 2011 ein Konzept für die Prioritäten-

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setzung auf nationaler Ebene erarbeitet und in der Zwischenzeit aktualisiert (BAFU 2011, 2019). Damit liegt eine Basis für eine Priorisierung im Bereich Artenförderung vor. Die Liste der National Prioritären Arten stellt die Arten zusammen, die aufgrund ihrer Gefährdung und der hohen internationalen Verantwortung, welche die Schweiz für sie trägt, eine nationale Priorität aus Sicht der Arterhaltung und -förderung besitzen. Der Vollzug bevorzugt grundsätzlich Aktionen für Arten, für die ein klarer Massnahmenbedarf besteht.

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2 Zustand der Brutvögel in der

Schweiz

2.1 Gefährdung der Arten

205 Brutvogelarten der Schweiz wurden evaluiert (Knaus et al. 2021). Für alle Arten liegen genügend Daten für

eine Einstufung vor. Seit der letzten Roten Liste 2010 sind sechs Arten (Moorente, Silberreiher, Mornellregenpfeifer, Schlangenadler, Zistensänger und Weissbartgrasmücke) neu in die Evaluation aufgenommen worden, da sie seit 2019 nicht mehr als ausnahmsweise brütend (mit höchstens drei Brutnachweisen) taxiert werden.

Übersicht über die Vogelarten nach IUCN-Kriterien Die Rote Liste der gefährdeten Brutvögel der Schweiz (Kategorien RE – in der Schweiz ausgestorben, CR – vom Aussterben bedroht, EN – stark gefährdet und VU – verletzlich) enthält 83 Arten (40 % der evaluierten Arten; Tab. 1). Weitere 41 Arten (20 %) wurden als NT – potenziell gefährdet eingestuft. 81 Arten gelten als LC – nicht gefährdet (Tab. 1, Abb. 1).

Die Zusammenstellung der Vogelarten für jede Gefährdungskategorie findet sich in Knaus et al. (2021), ebenso die Dokumentation der Einstufungen aller Arten.

Tabelle 1 Anzahl Vogelarten pro Gefährdungskategorie

Kategorie Anzahl Arten Anteil (%) an Anteil (%) an total Roter Liste evaluierten Arten

RE In der Schweiz ausgestorben 7 8,4 % 3,4 %

CR Vom Aussterben bedroht 9 10,9 % 4,4 %

EN Stark gefährdet 25 30,1 % 12,2 %

VU Verletzlich 42 50,6 % 20,5 %

Total Arten der Roten Liste 83 100 % 40,5 %

NT Potenziell gefährdet 41 – 20,0 %

LC Nicht gefährdet 81 – 39,5 %

Total beurteilte Arten 205 – 100 %

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Abbildung 1 Anteil der Vogelarten pro Gefährdungskategorie

Seltene Brutvogelarten Ein Teil der Vogelarten der Roten Liste sind in der Schweiz seltene Arten mit kleinen Beständen. Von den

83 Arten auf der Roten Liste waren 31 (37 %) in unserem Land seit 1800 «immer selten». Ihr Brutbestand umfasst

oft nur wenige Paare; das Limit liegt bei 25 Brutpaaren (50 Individuen). Meist brüten die Arten zudem nicht jedes Jahr in der Schweiz und sind somit unregelmässige Brutvögel.

Acht dieser seltenen Arten sind in der Kategorie EN, 22 in der Kategorie VU und eine in der Kategorie RE eingestuft. Für die als RE geltende Orpheusgrasmücke liegt der letzte Bruthinweis 30 Jahre zurück. Vier Arten, die 2010 noch als «immer selten» betrachtet wurden, sind häufiger geworden und erreichen mittlerweile Brutbestände von mehr als 25 Paaren: Fahlsegler, Bienenfresser, Weissrückenspecht und Karmingimpel.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Arten in der Schweiz selten bleiben. Oft sind es Arten, die in der Schweiz den Rand ihres Brutgebiets erreichen, wie Schwarzkopfmöwe, Seidensänger oder Sperbergrasmücke. Viele in grossen Zahlen hier überwinternde Entenarten brüten nur sporadisch in der Schweiz, da sie offenbar die ihnen zusagenden Bruthabitate nur lokal und/oder in einzelnen Jahren finden. Einzelne Arten dehnen ihr Brutgebiet aus, brüten derzeit aber erst in kleiner Zahl; bei ihnen ist es denkbar, dass sie in absehbarer Zukunft die Grenze von 25 Paaren überschreiten könnten. Nicht immer sind jedoch die Gründe bekannt, weshalb eine Art nicht häufiger brütet.

Diese immer seltenen Brutvogelarten haben für den Naturschutz nicht die gleiche Bedeutung wie jene, die früher in der Schweiz häufig und verbreitet waren, deren Bestände aber stark geschrumpft sind. Der Grund für die Bestandsabnahme dieser bei uns früher häufigen Arten ist in der Regel der Verlust des Lebensraums; Beispiele sind Rebhuhn, Wachtelkönig und Grosser Brachvogel. Im Listenteil (Kap. 3, Tab. 2) sind die immer seltenen Arten daher mit einem Sternchen markiert.

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2.2 Übersicht der Vogelarten nach Lebensraum und Zugverhalten

Lebensräume Von den 205 beurteilen Vogelarten leben 59 im Wald sowie 56 in Feuchtgebieten und an Gewässern. Diese beiden Lebensräume sind damit die artenreichsten Habitate in der Schweiz. Auch im Kulturland leben mit

42 Arten verhältnismässig viele Vogelarten. 13 Arten bewohnen alpine Lebensräume, 11 Siedlungen sowie 8

Trockenstandorte und Felsen. Weitere 16 Arten leben in mehreren Lebensräumen.

Rote-Liste-Arten finden sich in allen Lebensräumen. Der Anteil der gefährdeten Arten ist jedoch in den Feuchtgebieten mit 64 % der Arten (36 von 56 Arten) auf der Roten Liste sehr hoch, vor dem Kulturland mit 48 % (20 von 42 Arten) und den alpinen Lebensräumen mit 38 % (5 von 13 Arten; Abb. 2). Besonders hoch ist der Anteil auch unter den Arten der Trockenstandorte und Felsen, wo 75 % (6 von 8 Arten) gefährdet sind – bei allerdings relativ geringer Artenvielfalt. Unter den Waldarten finden sich hingegen nur 15 % der Arten (9 von 59 Arten) auf der Roten Liste.

Das zeigt auf, dass die Vögel der Landwirtschafts- und der Feuchtgebiete besonders akute Probleme haben. Sie weisen aber auch darauf hin, dass der Wald dank dem naturnahen Waldbau und dem Flächenschutz eine im Vergleich zu anderen Lebensräumen gute ökologische Qualität hat.

Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass der Anteil der Arten, die in der Schweiz immer selten waren, unter den Feuchtgebietsarten besonders hoch ist (23 von 56 Arten in diesem Lebensraum). Die gefährdeten Arten des Kulturlandes und des Waldes waren mit wenigen Ausnahmen jedoch früher häufig und weit verbreitet (nur 2 von 42 bzw. 0 von 59 Arten immer selten).

Abbildung 2 Gefährdung nach Lebensräumen Anzahl der gefährdeten Arten, der potenziell gefährdeten Arten und der nicht gefährdeten Arten pro Hauptlebensraum

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Zugverhalten Neben dem Lebensraum ist das Zugverhalten der Arten wichtig. Langstreckenzieher, die südlich der Sahara überwintern (sog. Trans-Sahara-Zieher), sind im Verlauf des Jahres in verschiedenen Regionen anzutreffen und benötigen ein Netz von ausreichend grossen und zahlreichen Rast- und Überwinterungslebensräumen. Bei den Standvögeln muss der Lebensraum indes das ganze Jahr über genügend Ressourcen aufweisen, damit die Arten ein Auskommen finden.

Von den 205 beurteilten Vogelarten sind 66 Arten Langstreckenzieher. 139 Arten gehören zur Gruppe der Standvögel und Kurzstreckenzieher, die in Europa oder im Mittelmeerraum überwintern. Bei ihnen kann keine feinere Einteilung vorgenommen werden, weil einzelne Arten je nach Winterhärte mehr oder weniger weit ziehen.

Bei den Langstreckenziehern ist der Anteil der gefährdeten Arten mit 56 % besonders hoch (Abb. 3). Bei der Gruppe der Standvögel und Kurzstreckenzieher gehören nur 33 % zu den gefährdeten Arten.

Abbildung 3 Gefährdung nach Zugtyp Anzahl der Rote-Liste-Arten, der potenziell gefährdeten Arten und der nicht gefährdeten Arten pro Zugtyp

Dies trifft aber nicht für alle Lebensräume in gleichem Mass zu: So ist der Anteil der Arten auf der Roten Liste im Wald, im Kulturland und in den anderen Lebensräumen bei den Langstreckenziehern leicht höher ist als bei den Standvögeln und Kurzstreckenziehern. Dagegen haben in den Feuchtgebieten und an den Gewässern die Standvögel und Kurzstreckenzieher einen mehr als doppelt so hohen Anteil unter den gefährdeten Arten als die Langstreckenzieher (Abb. 4). Feuchtgebiete und Gewässer sowie ihre buschreichen Randzonen spielen überdies für viele Langstreckenzieher als Rastbiotope eine wichtige Rolle.

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Abbildung 4 Anteil der Zugtypen pro Lebensraum Anteil (%) der gefährdeten Arten am Total der Arten pro Lebensraum. Unter «andere Lebensräume» sind Arten zusammengefasst, die Siedlungen, alpine Lebensräume, Trockenstandorte und Felsen sowie mehrere Lebensräume bewohnen.

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3 Artenliste mit Gefährdungskategorien

Legende zur Artenliste (Tab. 2) Namen Deutscher Name Wissenschaftlicher Name * Art in der Schweiz immer selten

Kat. Gefährdungskategorien gemäss IUCN (siehe InfoSpecies 2021) RE In der Schweiz ausgestorben CR Vom Aussterben bedroht EN Stark gefährdet VU Verletzlich NT Potenziell gefährdet LC Nicht gefährdet (DD Ungenügende Datengrundlage – Kategorie nicht verwendet) (NE Nicht beurteilt – Kategorie nicht verwendet)

Kriterien IUCN-Kriterien für die Einstufung (Auswahl aufgrund der gewählten Methode, siehe Anhang; weitere Details siehe InfoSpecies 2021) A Abnahme der Bestandsgrösse im Zeitverlauf (früher, aktuell oder zukünftig) B Geografische Verbreitung, verbunden mit Fragmentierung, Abnahme eines Habitats oder Fluktuationen C Geringe Bestandsgrösse, verbunden mit einer Abnahme des Bestands D Sehr geringe Grösse des Bestands oder des Verbreitungsgebiets E Quantitative Analyse des Aussterberisikos – nicht verwendet)

↓, ↓↓ Rückstufung um eine bzw. zwei Kategorien im zweiten Einstufungsschritt ↑ Höherstufung um eine Kategorie im zweiten Einstufungsschritt cd «conservation dependent»: Abhängigkeit von spezifischen Schutzmassnahmen (nur für die Kategorie NT angegeben)

Bemerkungen Ergänzende Informationen zum Gefährdungsstatus (z. B. Jahr des letzten Brutnachweises, aktuelle Entwicklungstrends, Hintergründe zur Einstufung und zur Kategorieänderung gegenüber der Roten Liste 2010).

Eine digitale Liste (XLS) ist auf der Website des BAFU erhältlich: www.bafu.admin.ch/rotelisten

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Tabelle 2 Liste der beurteilten Brutvogelarten mit Gefährdungskategorie

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Kategorie Kriterien Bemerkungen

Fasanenartige Phasianidae

Wachtel Coturnix coturnix VU A2ac, C1, C2b

Steinhuhn Alectoris graeca VU C2b

Rothuhn Alectoris rufa RE Letzte zuverlässige Meldungen 1860

Rebhuhn Perdix perdix CR A2ac, B1ab, C2a(ii), D

Haselhuhn Bonasa bonasia NT C1

Alpenschneehuhn Lagopus muta NT B1ab Verluste in einzelnen Regionen und an den Arealrändern

Auerhuhn Tetrao urogallus EN C2a(i) Auf Schutzmassnahmen angewiesen

Birkhuhn Lyrurus tetrix NT B1b(i)

Entenvögel Anatidae

Eiderente* Somateria mollissima EN D↓ Änderung der europäischen Gefährdung führt neu zur Rückstufung um nur eine Kategorie

Schellente* Bucephala clangula VU D↓↓

Gänsesäger Mergus merganser NT D1 Tiefere Kategorie vor allem aufgrund des höheren Bestands

Mittelsäger* Mergus serrator EN D↓ Änderung der europäischen Gefährdung führt neu zur Rückstufung um nur eine Kategorie

Brandgans* Tadorna tadorna VU D↓↓

Kolbenente Netta rufina NT D1↓

Tafelente* Aythya ferina EN D↓

Moorente* Aythya nyroca EN D↓ Erstmals beurteilt, da vorher nur ausnahmsweise brütend

Reiherente Aythya fuligula VU D1

Knäkente* Spatula querquedula EN D↓

Löffelente* Spatula clypeata VU D↓↓ Änderung der europäischen Gefährdung führt neu zur Rückstufung um zwei Kategorien

Schnatterente* Mareca strepera VU D↓↓ Änderung der europäischen Gefährdung führt neu zur Rückstufung um zwei Kategorien

Stockente Anas platyrhynchos LC

Krickente* Anas crecca VU D↓↓

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Kategorie Kriterien Bemerkungen

Lappentaucher Podicipedidae

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis NT C1, cd Auf geeignete Pflege- und Schutzmassnahmen angewiesen

Haubentaucher Podiceps cristatus NT C1

Schwarzhalstaucher* Podiceps nigricollis VU D↓↓

Tauben Columbidae

Hohltaube Columba oenas LC

Ringeltaube Columba palumbus LC

Turteltaube Streptopelia turtur EN A2ac, C1

Türkentaube Streptopelia decaocto LC

Nachtschwalben Caprimulgidae

Ziegenmelker Caprimulgus europaeus EN B2ab, C1, D

Segler Apodidae

Alpensegler Tachymarptis melba NT cd Bestand nur dank Schutzprogrammen so hoch

Fahlsegler Apus pallidus VU D↓

Mauersegler Apus apus NT cd Auf Schutzmassnahmen angewiesen

Kuckucke Cuculidae

Kuckuck Cuculus canorus NT A2a In weiten Teilen des Mittellandes und des Juras nur noch punktuelle Vorkommen

Rallen Rallidae

Wasserralle Rallus aquaticus LC (D1)↓

Wachtelkönig Crex crex CR D Bestand nur dank Schutzprogrammen so hoch

Tüpfelsumpfhuhn* Porzana porzana VU D↓↓

Kleines Sumpfhuhn* Zapornia parva VU D↓↓

Zwergsumpfhuhn* Zapornia pusilla EN D↓ Änderung der europäischen Gefährdung führt neu zur Rückstufung um eine Kategorie

Teichhuhn Gallinula chloropus LC

Blässhuhn Fulica atra LC

Störche Ciconiidae

Weissstorch Ciconia ciconia NT D1↓ Änderung der europäischen Gefährdung führt neu zur Rückstufung um eine Kategorie, Bestand nur dank Schutzprogrammen so hoch

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Kategorie Kriterien Bemerkungen

Reiher Ardeidae

Zwergdommel Ixobrychus minutus EN D Auf geeignete Pflege- und Schutzmassnahmen angewiesen

Nachtreiher* Nycticorax nycticorax EN D↓

Graureiher Ardea cinerea LC

Purpurreiher Ardea purpurea CR D

Silberreiher* Ardea alba VU D↓↓ Erstmals beurteilt, da erst seit 2013 brütend

Kormorane Phalacrocoracidae

Kormoran Phalacrocorax carbo LC

Regenpfeifer Charadriidae

Mornellregenpfeifer* Eudromias morinellus VU D↓↓ Erstmals beurteilt, da vorher nur ausnahmsweise brütend

Flussregenpfeifer Charadrius dubius EN D Auf Schutzmassnahmen angewiesen

Kiebitz Vanellus vanellus EN A2ac, B2ab Bestandsentwicklung nur dank Schutzprogrammen positiv

Schnepfenvögel Scolopacidae

Grosser Brachvogel Numenius arquata CR A2ac, B1ab, B2ab,

Waldschnepfe Scolopax rusticola VU C1

Bekassine Gallinago gallinago CR A2ac, C2a(i), D

Flussuferläufer Actitis hypoleucos EN B2ab, C2a(i), D Auf Schutzmassnahmen angewiesen

Rotschenkel Tringa totanus RE Letzter Brutnachweis 1919

Möwenverwandte Laridae

Lachmöwe Larus ridibundus EN A2ac, C1 Auf Schutzmassnahmen angewiesen

Schwarzkopfmöwe* Larus melanocephalus VU D↓↓

Sturmmöwe* Larus canus VU D↓↓ Änderung der europäischen Gefährdung führt neu zur Rückstufung um zwei Kategorien

Mittelmeermöwe Larus michahellis LC

Flussseeschwalbe Sterna hirundo NT D1, cd Auf künstliche Nisthilfen angewiesen

Schleiereulen Tytonidae

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Kategorie Kriterien Bemerkungen

Eigentliche Eulen Strigidae

Sperlingskauz Glaucidium passerinum LC

Steinkauz Athene noctua EN D Bestand nur dank Schutzprogrammen so hoch

Raufusskauz Aegolius funereus NT C1 Starker Rückgang im Jura

Zwergohreule Otus scops EN D

Waldohreule Asio otus LC (C2b)↓

Waldkauz Strix aluco LC (A2a)↓

Uhu Bubo bubo VU D1 Tiefere Kategorie vor allem aufgrund des höheren Bestands

Fischadler Pandionidae

Fischadler Pandion haliaetus RE Letzter Brutnachweis 1911; Wiederansiedlungsprojekt seit 2015, aber noch keine Bruten in der Schweiz

Habichtartige Accipitridae

Wespenbussard Pernis apivorus NT D1↓ Neue Bestandsschätzung höher, aber keine wirkliche Veränderung

Bartgeier Gypaetus barbatus CR D Änderung der europäischen Gefährdung führt neu zu keiner Rückstufung im zweiten Schritt mehr

Schlangenadler* Circaetus gallicus VU D↓↓ Erstmals beurteilt, da erst seit 2012 brütend

Steinadler Aquila chrysaetos NT D1↓ Änderung der europäischen Gefährdung führt neu zur Rückstufung um eine Kategorie

Rohrweihe* Circus aeruginosus VU D↓↓

Wiesenweihe* Circus pygargus VU D↓↓

Sperber Accipiter nisus LC

Habicht Accipiter gentilis NT C1

Rotmilan Milvus milvus LC

Schwarzmilan Milvus migrans LC

Mäusebussard Buteo buteo LC

Wiedehopfe Upupidae

Wiedehopf Upupa epops VU B2ab(i), D1 Bestand nur dank Schutzprogrammen so hoch

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Kategorie Kriterien Bemerkungen

Bienenfresser Meropidae

Bienenfresser Merops apiaster VU D↓ Änderung der europäischen Gefährdung führt neu zur Rückstufung um eine Kategorie

Eisvögel Alcedinidae

Eisvogel Alcedo atthis VU D1

Spechte Picidae

Wendehals Jynx torquilla NT cd Auf Schutzmassnahmen angewiesen

Grauspecht Picus canus EN A2ac, C1

Grünspecht Picus viridis LC

Schwarzspecht Dryocopus martius LC

Dreizehenspecht Picoides tridactylus LC

Mittelspecht Leiopicus medius NT cd Auf Eichenförderungsprogramme angewiesen

Kleinspecht Dryobates minor LC

Weissrückenspecht Dendrocopos leucotos VU D↓

Buntspecht Dendrocopos major LC

Falkenartige Falconidae

Turmfalke Falco tinnunculus NT cd Bestand nur dank Schutzprogrammen so hoch

Baumfalke Falco subbuteo NT D1↓ Neue Bestandsschätzung höher, aber wohl kaum eine wirkliche Veränderung

Wanderfalke Falco peregrinus VU D1

Pirole Oriolidae

Pirol Oriolus oriolus LC

Würger Laniidae

Neuntöter Lanius collurio NT A2a

Schwarzstirnwürger Lanius minor RE Letzter Brutnachweis 1972

Raubwürger Lanius excubitor RE Letzter Brutnachweis 1986

Rotkopfwürger Lanius senator CR A2ac, B1ab, B2ab,

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Kategorie Kriterien Bemerkungen

Rabenvögel Corvidae

Alpenkrähe Pyrrhocorax pyrrhocorax EN D

Alpendohle Pyrrhocorax graculus LC

Eichelhäher Garrulus glandarius LC

Elster Pica pica LC

Tannenhäher Nucifraga caryocatactes LC

Dohle Corvus monedula NT cd Tiefere Kategorie vor allem aufgrund des positiven Trends; auf Schutzmassnahmen angewiesen

Saatkrähe Corvus frugilegus LC

Kolkrabe Corvus corax LC

Raben(Nebel-)krähe Corvus corone LC

Meisen Paridae

Tannenmeise Periparus ater LC

Haubenmeise Lophophanes cristatus LC

Sumpfmeise Poecile palustris LC

Mönchsmeise Poecile montanus LC Rückgang der «Weidenmeise» in mehreren Gebieten des Mittellands

Blaumeise Cyanistes caeruleus LC

Kohlmeise Parus major LC

Beutelmeisen Remizidae

Beutelmeise* Remiz pendulinus VU D↓↓

Lerchen Alaudidae

Heidelerche Lullula arborea VU D1

Feldlerche Alauda arvensis VU A2ac

Haubenlerche Galerida cristata RE Letzter Brutnachweis 1976

Bartmeise Panuridae

Bartmeise Panurus biarmicus VU D↓

Halmsängerartige Cisticolidae

Zistensänger* Cisticola juncidis VU D↓↓ Erstmals beurteilt, da vorher nur ausnahmsweise brütend

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Kategorie Kriterien Bemerkungen

Rohrsängerartige Acrocephalidae

Orpheusspötter Hippolais polyglotta NT D1↓

Gelbspötter Hippolais icterina EN C2a(i), D

Mariskenrohrsänger* Acrocephalus melanopogon VU D↓↓

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris LC

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus LC

Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus NT D1↓

Grassänger Locustellidae

Rohrschwirl Locustella luscinioides NT D1↓

Feldschwirl Locustella naevia NT D1↓

Schwalben Hirundinidae

Mehlschwalbe Delichon urbicum NT cd Auf Schutzmassnahmen angewiesen

Rauchschwalbe Hirundo rustica NT ↑

Felsenschwalbe Ptyonoprogne rupestris LC

Uferschwalbe Riparia riparia EN B2ab Auf Schutzmassnahmen angewiesen

Laubsängerartige Phylloscopidae

Berglaubsänger Phylloscopus bonelli LC

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix VU A2ac

Fitis Phylloscopus trochilus VU A2ac, C1

Zilpzalp Phylloscopus collybita LC

Seidensängerverwandte Scotocercidae

Seidensänger* Cettia cetti VU D↓↓

Schwanzmeisen Aegithalidae

Schwanzmeise Aegithalos caudatus LC

Grasmückenartige Sylviidae

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla LC

Gartengrasmücke Sylvia borin VU A2ac

Sperbergrasmücke* Sylvia nisoria VU D↓↓

Orpheusgrasmücke* Sylvia hortensis RE Letzte wahrscheinliche Brut 1989, letzte mögliche Brut 1990

Klappergrasmücke Sylvia curruca LC

Weissbartgrasmücke* Sylvia cantillans VU D↓↓ Erstmals beurteilt, da vorher nur ausnahmsweise brütend

Dorngrasmücke Sylvia communis NT cd Auf Schutzmassnahmen angewiesen

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Kategorie Kriterien Bemerkungen

Baumläufer Certhiidae

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla LC

Waldbaumläufer Certhia familiaris LC

Kleiber Sittidae

Kleiber Sitta europaea LC

Mauerläufer Tichodroma muraria LC

Zaunkönige Troglodytidae

Zaunkönig Troglodytes troglodytes LC

Wasseramseln Cinclidae

Wasseramsel Cinclus cinclus LC

Stare Sturnidae

Star Sturnus vulgaris LC

Drosseln Turdidae

Misteldrossel Turdus viscivorus LC

Singdrossel Turdus philomelos LC

Amsel Turdus merula LC

Wacholderdrossel Turdus pilaris LC

Ringdrossel Turdus torquatus NT A2a

Fliegenschnäpper Muscicapidae

Grauschnäpper Muscicapa striata NT ↑

Rotkehlchen Erithacus rubecula LC

Blaukehlchen* Cyanecula svecica VU D↓↓

Nachtigall Luscinia megarhynchos LC (C1)↓

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca LC

Halsbandschnäpper Ficedula albicollis EN D↓

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros LC

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus NT cd Auf Schutzmassnahmen angewiesen

Steinrötel Monticola saxatilis LC

Blaumerle Monticola solitarius EN D↓

Braunkehlchen Saxicola rubetra VU A2ac Starke Rückgänge im Jura und in den Voralpen

Schwarzkehlchen Saxicola torquatus NT cd Auf Schutzmassnahmen angewiesen

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe LC

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Kategorie Kriterien Bemerkungen

Goldhähnchen Regulidae

Wintergoldhähnchen Regulus regulus LC

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla LC

Braunellen Prunellidae

Alpenbraunelle Prunella collaris LC

Heckenbraunelle Prunella modularis LC

Sperlinge Passeridae

Haussperling Passer domesticus LC

Italiensperling Passer italiae NT B1

Feldsperling Passer montanus LC

Schneesperling Montifringilla nivalis NT B1ab

Stelzenverwandte Motacillidae

Baumpieper Anthus trivialis NT ↑

Wiesenpieper Anthus pratensis VU D1↑

Bergpieper Anthus spinoletta LC

Brachpieper* Anthus campestris EN D↓

Schafstelze Motacilla flava VU D1 Änderung der europäischen Gefährdung führt neu zu keiner Rückstufung im zweiten Schritt mehr

Gebirgsstelze Motacilla cinerea LC

Bachstelze Motacilla alba LC

Finken Fringillidae

Buchfink Fringilla coelebs LC

Kernbeisser Coccothraustes coccothraustes LC

Karmingimpel Carpodacus erythrinus EN D Änderung der europäischen Gefährdung führt neu zu keiner Rückstufung mehr

Gimpel Pyrrhula pyrrhula LC

Grünfink Chloris chloris NT A2ae

Bluthänfling Linaria cannabina LC Grosse Teile des Mittellands abseits des Genfersees sind weitgehend geräumt

Birkenzeisig Acanthis flammea LC

Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra LC

Stieglitz Carduelis carduelis LC

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Kategorie Kriterien Bemerkungen

Zitronenzeisig Carduelis citrinella NT A2a

Girlitz Serinus serinus LC

Erlenzeisig Spinus spinus LC

Ammern Emberizidae

Grauammer Emberiza calandra CR C1

Zippammer Emberiza cia LC

Ortolan Emberiza hortulana CR A2ac, C1, D

Zaunammer Emberiza cirlus NT B2ac(iv), cd Auf Schutzmassnahmen angewiesen

Goldammer Emberiza citrinella LC

Rohrammer Emberiza schoeniclus NT B2abc(iv)↓ Auf geeignete Pflege- und Schutzmassnahmen angewiesen

Rote Liste der Brutvögel © BAFU / Schweizerische Vogelwarte 2021 26

4 Interpretation und Diskussion

der Roten Liste

4.1 Vergleich mit früheren Roten Listen

Erstmals lassen sich drei nach IUCN-Kriterien erstellte Rote Listen vergleichen. Mit der vor zwanzig Jahren erstellten und 2001 publizierten Liste der gefährdeten Brutvogelarten der Schweiz (Keller et al. 2001) wurde das Vorgehen für die Schweiz festgelegt. Das gleiche Vorgehen wurde für die Rote Liste 2010 (Keller et al. 2010a) und nun wiederum für die Revision 2021 gewählt. Im Gegensatz zu 2010 wurden beim Vorgehen keine minimalen Anpassungen mehr vorgenommen. Bei der Interpretation gilt es zu berücksichtigen, dass sich die Beurteilungsgrundlagen in den letzten Jahren stark verbessert haben, vor allem dank den Resultaten des «Brutvogelatlas 2013–2016» (Knaus et al. 2018).

4.1.1 Übersicht

Für die Rote Liste 2021 der gefährdeten Brutvogelarten der Schweiz wurden 205 Vogelarten evaluiert. Das sind sechs Arten mehr als 2010. Sie sind neu dazugekommen, weil sie in der Zwischenzeit zu brüten begonnen haben und/oder nicht mehr nur ausnahmsweise brüten (d. h. mehr als drei Brutnachweise vorliegen): Moorente, Silberreiher, Mornellregenpfeifer, Schlangenadler, Zistensänger und Weissbartgrasmücke. Alle wurden wegen ihrer kleinen Bestände auf die Rote Liste gesetzt. Einige dieser Arten dürften auch in Zukunft immer wieder oder sogar regelmässig in der Schweiz brüten. Bei anderen dürften die Vorstösse eher isoliert bleiben und/oder die Bruten auf einige wenige Jahre beschränkt sein.

Für die Rote Liste 2010 wurden ebenfalls mehr Arten evaluiert als für jene von 2001. Es handelt sich dabei um vier Arten: Brandgans, Kormoran, Weissrückenspecht und Mariskenrohrsänger. Bis auf den Kormoran wurden alle wegen ihrer geringen Bestände auf die Rote Liste gesetzt.

Zwischen 2001 und 2021 sind also insgesamt zehn Arten neu eingestuft worden. Zudem änderte sich bei zwei Arten (Sperlingskauz und Halsbandschnäpper) die Kategorie 2010 gegenüber 2001, wobei aber diese Neueinteilung nicht auf einer echten Veränderung basierte (siehe Keller et al. 2010a). Diese 12 Arten wurden für die nachfolgenden Vergleiche weggelassen.

Für den Vergleich der drei Listen 2001, 2010 und 2021 wurden somit nur jene 193 Arten als Basis verwendet, die in allen drei Listen beurteilt worden sind (Abb. 5). Dadurch ändern sich Anzahlen und Anteile der Arten in den verschiedenen Kategorien etwas. Aber der direkte Vergleich ist aussagekräftiger und kann als repräsentativ betrachtet werden, weil die 193 verwendeten Arten den grössten Teil aller beurteilten Arten ausmachen.

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Abbildung 5 Vergleich der Gefährdungskategorien in den Roten Listen 2001, 2010 und 2021 Als Basis wurden jene 193 Vogelarten verwendet, die in allen drei Listen bewertet worden sind.

Der Anteil der gefährdeten Brutvogelarten (RE, CR, EN, VU) ist von 2001 über 2010 bis 2021 praktisch gleich geblieben. Zwischen 2001 und 2021 gestiegen ist der Anteil der potenziell gefährdeten Arten (NT). Parallel dazu hat sich der Anteil der nicht gefährdeten Arten (LC) verringert.

Vergleich der Veränderungen der Anzahl Arten in den Gefährdungskategorien Vergleich der Roten Liste 2021 mit jener von 2010: Bei einem Fünftel der Arten, insgesamt 42, änderte sich die Kategorie in der Roten Liste 2021 gegenüber der Liste 2010. Von diesen wurden 25 in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft, 17 in eine tiefere Kategorie (Tab. 3). Insgesamt wurden 10 Arten neu auf die Rote Liste gesetzt, 12 daraus entlassen (Tab. 4). 11 der 12 Arten sind jedoch nach wie vor als NT eingestuft, nur eine Art (Wacholderdrossel) wurde 2021 um zwei Kategorien tiefer eingestuft und gilt nun als LC (Details siehe Kap. 4.1.2). Bei den Arten, die 2021 neu in eine der Rote-Liste-Kategorien eingestuft wurden, ist das Verhältnis anders: 5 Arten wurden direkt von LC nach VU eingestuft, 6 von NT nach VU (Tab. 4).

Vergleich der Roten Liste 2021 mit jener von 2001: Ein Vergleich der Roten Liste 2021 mit jener von 2001 bestätigt dieses Ergebnis: Bei insgesamt 65 Arten änderte sich die Kategorie in den vergangenen zwanzig Jahren. Von diesen mussten 40 in eine höhere Kategorie eingestuft werden. Bei 25 Arten konnte eine Rückstufung um mindestens eine Kategorie vorgenommen werden.

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Tabelle 3 Anzahl Vogelarten mit geänderten Gefährdungskategorien 2021 gegenüber 2010 bzw. 2021 gegenüber 2001

Rote Liste 2021 Rote Liste 2021 vs. 2010 vs. 2001

Höhere Kategorie

von nicht gefährdet LC zu potenziell gefährdet NT 11 17

von nicht gefährdet LC zu Kategorien der Roten Liste (VU, EN, CR, RE) 1 3

von potenziell gefährdet NT zu Kategorien der Roten Liste (VU, EN, CR, RE) 6 8

innerhalb Roter Liste in höhere Kategorie 7 12

Total Arten 25 40

davon neu auf Roter Liste 7 11

Tiefere Kategorie

von potenziell gefährdet NT zu nicht gefährdet LC 3 4

von Kategorien der Roten Liste (VU, EN, CR, RE) zu nicht gefährdet LC 1 2

von Kategorien der Roten Liste (VU, EN, CR, RE) zu potenziell gefährdet NT 7 12

innerhalb Roter Liste in tiefere Kategorie 6 7

Total Arten 17 25

davon nicht mehr auf Roter Liste 8 14

Bewertung der Veränderungen in den Gefährdungskategorien Der Rote-Liste-Index der IUCN (IUCN Red List Index, RLI; Butchart et al. 2007, Bubb et al. 2009) bewertet die gesamte Gefährdungssituation eines Artensets unter Einbezug sämtlicher Gefährdungskategorien. Der Trend des RLI fasst daher die Summe aller Veränderungen zusammen, die sich bei der Revision einer Roten Liste ergeben. Die Verschiebungen der einzelnen Arten zwischen verschiedenen Einstufungen werden rasch unübersichtlich, wenn man zwei oder mehrere Rote Listen über die Zeit verfolgt und miteinander vergleicht.

Der RLI ist besonders dann aussagekräftig, wenn er für Trends verwendet wird, d. h. im Fall eines Vergleichs zweier oder mehrerer RLI über die Zeit. Dazu muss das gleiche Artenset mindestens zweimal zu unterschiedlichen Zeitpunkten durch Rote Listen eingestuft worden sein. Da für die Brutvögel inzwischen drei Rote Listen vorliegen (2001, 2010 und 2021), die mit der gleichen Methode entstanden sind, kann dieser übergeordnete Trend berechnet werden.

Für den Vergleich der Listen 2001 und 2010 mit der aktuellen Ausgabe müssen jeweils genau dieselben Arten verwendet werden. Arten, deren Statusänderung nicht aufgrund echter Trends zustande gekommen ist, sind von der RLI-Analyse ausgeschlossen. Für die vorliegende Berechnung wurden deshalb wie im detaillierten Vergleich (z. B. Abb. 5) 193 Arten verwendet.

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Der RLI-Wert ist eine Zahl zwischen 0 und 1, wobei 0 bedeutet, dass alle Arten des Artensets ausgestorben sind. Dagegen bedeutet 1, dass alle Arten eines Artensets ungefährdet (LC) sind. Je tiefer der RLI für ein Artenset ausfällt, desto höher ist der Gefährdungsgrad des Artensets als Ganzes. Der Wert berechnet sich als gewichtete Summe der Einstufungen für jede Art. Die Gewichtung erfolgt linear (0 für LC, 1 für NT, 2 für VU, 3 für EN, 4 für CR und 5 für EX/RE/CR[PE]). Für eine detailliertere Darstellung der Berechnung ist auf Bubb et al. (2009) verwiesen.

Der RLI zeigt von 2001 bis 2021 eine insgesamt leicht negative Entwicklung (von 0,763 über 0,752 auf 0,742; Abb. 6).

Abbildung 6 Rote-Liste-Index der IUCN zum Gesamtgefährdungstrend der Brutvögel in der Schweiz Vergleich zwischen den IUCN-Kategorien der Roten Liste 2001, 2010 und 2021 anhand von 193 vergleichbaren Arten. Eine Abnahme des RLI-Wertes bedeutet eine Negativentwicklung.

Welche Änderungen diesen Trend bedingen, kann man mit der Analyse der kumulativen Anteile der Arten mit einer Änderung der Einstufung in die IUCN-Kategorien abschätzen (Abb. 7). Diese Analyse zeigt, dass die Anteile der Vogelarten mit Einstufungen in eine höhere Gefährdungskategorie von der Roten Liste 2001 bis zur Ausgabe 2021 zugenommen haben. Hingegen sind die Anteile der Arten mit geringeren Einstufungen kleiner geworden. Die Gefährdungsbilanz der Schweizer Brutvögel ist somit tendenziell negativ. Insgesamt hat also die Gefährdung zugenommen, obwohl der Anteil der Rote-Listen-Arten in etwa gleichgeblieben ist (Abb. 5).

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Abbildung 7 Kumulativer Anteil der Vogelarten mit einer Änderung der Einstufung zwischen den Roten Listen von 2001 und 2010 sowie jenen von 2010 und 2021 Als Basis wurden jene 193 Arten verwendet, die in allen drei Listen bewertet worden sind.

4.1.2 Gründe für die veränderten Gefährdungseinstufungen

Betrachtet man die Arten mit veränderter Einstufung gegenüber 2010 genauer, zeigen sich Unterschiede bezüglich der Gründe für die Veränderungen (Tab. 4).

Arten mit höherer Einstufung Bei 20 der 25 Arten, die in eine höhere Gefährdungskategorie eingeteilt wurden, basiert die neue Einstufung auf einem Bestandsrückgang. Besonders auffällig ist dies für die Wachtel, die 2010 noch als nicht gefährdet eingestuft worden war. Turteltaube, Grauspecht, Neuntöter, Feldlerche, Gelbspötter, Rauchschwalbe, Gartengrasmücke, Grauschnäpper und Grauammer zeigten bereits 2010 Rückgänge. Sie bewohnen fast alle landwirtschaftlich genutzte, strukturreiche Gebiete und leiden unter anderem an der immer intensiveren Nutzung des Kulturlands. In den letzten zehn Jahren teils deutlich rückläufig sind die Bestände von Haubentaucher, Wanderfalke und Grünfink.

Bei fünf der 25 Arten sind andere Gründe für die höhere Einstufung verantwortlich: Bei Eiderente, Mittelsäger, Baumpieper, Schafstelze und Karmingimpel hat sich die europäische Gefährdungssituation verschärft, was zur höheren Einstufung für die Schweiz führte.

Arten mit tieferer Einstufung Die 17 Arten, die in eine tiefere Gefährdungskategorie eingestuft wurden, lassen sich in drei Gruppen einteilen: Die erste Gruppe enthält fünf Arten, die eine klare Bestandszunahme zeigen. Der Gänsesäger hat sein Verbreitungsgebiet weiter ausgedehnt, der Bestand ist an den grossen Seen in der Westschweiz aber rückläufig. Die Waldohreule dürfte leicht zugenommen haben, der Trend wird aber von starken jährlichen, durch das

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Mäuseangebot bestimmten Bestandsschwankungen überlagert. Der Uhu zeigt im Jura und Mittelland gebietsweise markante Zunahmen. Allerdings stagnierte der Bestand im Alpenraum oder ging gar zurück, vermutlich wegen einer hohen Unfallmortalität (Verkehrsachsen, Stromleitungen). Der Bienenfresser hat die Schweiz erst 1991 besiedelt und befindet sich noch in einer Phase der starken Bestandszunahme und Ausbreitung. Der Bestand der Dohle ist leicht ansteigend. In manchen Gebieten kann sich der Bestand jedoch nur dank intensiven Schutzmassnahmen halten, insbesondere Nisthilfen.

Die zweite Gruppe enthält sieben Arten, bei denen sich der Rückgang verlangsamt hat oder der Trend leicht positiv ist, deren Bestand aber nach wie vor sehr klein ist. Darunter sind Arten wie der Kiebitz, der aus vielen Regionen bereits vor längerer Zeit verschwunden ist. Für ihn laufen in etlichen Gebieten intensive Schutz- und Fördermassnahmen, sodass der Gesamttrend wieder leicht positiv ist. Sein Bestand ist aber nach wie vor sehr klein und seine Vorkommen sind auf wenige Orte beschränkt. Bei Zwergtaucher und Rohrammer sind die Bestände ebenfalls wieder leicht ansteigend, was zu einer Rückstufung auf NT führte. Beide Arten sind aber stark auf Pflege- und Schutzmassnahmen angewiesen, die Rohrammer insbesondere auf eine gestaffelte Schilfmahd. Bei der Ringdrossel hat sich der Rückgang etwas verlangsamt bzw. ist mehrheitlich in eine Phase mit starken Schwankungen übergegangen. Es wird sich zeigen, ob diese Entwicklung von Dauer ist. Denn die als Folge der Klimaerwärmung früher einsetzende Schneeschmelze sowie die Veränderung der Landnutzung durch die intensivere Nutzung der Wiesen oder die Aufgabe hoch gelegener Waldweiden könnten in Zukunft zu Problemen führen. Der Bestand der Wacholderdrossel hat innert kurzer Zeit deutlich abgenommen und schwankt seither auf diesem Niveau bzw. der Trend ist nur noch leicht negativ. Nachtigall und Bluthänfling weisen einen leicht steigenden bzw. stabilen Trend auf, auch wenn beide Arten regional rückläufig (Nachtigall vor allem im Wallis) bzw. grossräumig verschwunden sind (Bluthänfling in weiten Teilen des Mittellands).

Bei der dritten Gruppe ist die tiefere Einstufung auf die verbesserte Gefährdungssituation in Europa zurückzuführen. Sie umfasst fünf Arten, die neu europaweit nicht mehr als gefährdet gelten (z. B. Weissstorch, Steinadler).

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Tabelle 4 Vogelarten mit veränderter Einstufung gegenüber der Roten Liste 2010 Die Hauptlebensräume sind wie folgt abgekürzt: A = Alpine Lebensräume, F = Feuchtgebiete und Gewässer, K = Kulturland, S = Siedlung, T = Trockenstandorte, Felsen, W = Wald, X = Mehrere Lebensräume.

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL RL Lebens- Beurteilung der Kategorieänderungen 2010 2021 raum

A. Veränderungen betreffend die Gefährdungskategorien VU bis RE

Höherstufung: von nicht gefährdet LC zu Kategorien der Roten Liste (VU, EN, CR, RE) Wachtel Coturnix coturnix LC VU K Verschlechterung/Bestandsrückgang

Höherstufung: von potenziell gefährdet NT zu Kategorien der Roten Liste (VU, EN, CR, RE) Steinhuhn Alectoris graeca NT VU A Verschlechterung/Bestandsrückgang Turteltaube Streptopelia turtur NT EN K Verschlechterung/Bestandsrückgang Wanderfalke Falco peregrinus NT VU X Verschlechterung/Bestandsrückgang Feldlerche Alauda arvensis NT VU K Verschlechterung/Bestandsrückgang Gartengrasmücke Sylvia borin NT VU W Verschlechterung/Bestandsrückgang Schafstelze Motacilla flava NT VU K Veränderung wegen erhöhter Gefährdung in Europa

Höherstufung: innerhalb Roter Liste in höhere Kategorie Eiderente Somateria mollissima VU EN F Veränderung wegen erhöhter Gefährdung in Europa Mittelsäger Mergus serrator VU EN F Veränderung wegen erhöhter Gefährdung in Europa Grauspecht Picus canus VU EN W Verschlechterung/Bestandsrückgang Gelbspötter Hippolais icterina VU EN X Verschlechterung/Bestandsrückgang Uferschwalbe Riparia riparia VU EN X Verschlechterung/Bestandsrückgang Karmingimpel Carpodacus erythrinus VU EN F Veränderung wegen erhöhter Gefährdung in Europa Grauammer Emberiza calandra VU CR K Verschlechterung/Bestandsrückgang

Rückstufung: von Kategorien der Roten Liste (VU, EN, CR, RE) zu nicht gefährdet LC Wacholderdrossel Turdus pilaris VU LC K Früherer Rückgang, immer noch tiefe Bestände/wenige Vorkommen

Rückstufung: von Kategorien der Roten Liste (VU, EN, CR, RE) zu potenziell gefährdet NT Gänsesäger Mergus merganser VU NT F Verbesserung/Bestandszunahme Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis VU NT F Früherer Rückgang, immer noch tiefe Bestände/wenige Vorkommen

Weissstorch Ciconia ciconia VU NT K Veränderung wegen geringerer Gefährdung in Europa Steinadler Aquila chrysaetos VU NT A Veränderung wegen geringerer Gefährdung in Europa Dohle Corvus monedula VU NT K Verbesserung/Bestandszunahme Ringdrossel Turdus torquatus VU NT W Früherer Rückgang, immer noch tiefe Bestände/wenige Vorkommen

Rohrammer Emberiza schoeniclus VU NT F Früherer Rückgang, immer noch tiefe Bestände/wenige Vorkommen

Rückstufung: innerhalb Roter Liste in tiefere Kategorie Löffelente Spatula clypeata EN VU F Veränderung wegen geringerer Gefährdung in Europa Schnatterente Mareca strepera EN VU F Veränderung wegen geringerer Gefährdung in Europa

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL RL Lebens- Beurteilung der Kategorieänderungen 2010 2021 raum

Kiebitz Vanellus vanellus CR EN K Früherer Rückgang, immer noch tiefe Bestände/wenige Vorkommen

Sturmmöwe Larus canus EN VU F Veränderung wegen geringerer Gefährdung in Europa Uhu Bubo bubo EN VU X Verbesserung/Bestandszunahme Bienenfresser Merops apiaster EN VU T Verbesserung/Bestandszunahme

B. Veränderungen zwischen den Gefährdungskategorien LC und NT

Höherstufung: von nicht gefährdet LC zu potenziell gefährdet NT Haubentaucher Podiceps cristatus LC NT F Verschlechterung/Bestandsrückgang Raufusskauz Aegolius funereus LC NT W Verschlechterung/Bestandsrückgang Habicht Accipiter gentilis LC NT W Verschlechterung/Bestandsrückgang Neuntöter Lanius collurio LC NT K Verschlechterung/Bestandsrückgang Rauchschwalbe Hirundo rustica LC NT K Verschlechterung/Bestandsrückgang Grauschnäpper Muscicapa striata LC NT S Verschlechterung/Bestandsrückgang Italiensperling Passer italiae LC NT S Verschlechterung/Bestandsrückgang Schneesperling Montifringilla nivalis LC NT A Verschlechterung/Bestandsrückgang Baumpieper Anthus trivialis LC NT K Veränderung wegen erhöhter Gefährdung in Europa Grünfink Chloris chloris LC NT S Verschlechterung/Bestandsrückgang Zitronenzeisig Carduelis citrinella LC NT W Verschlechterung/Bestandsrückgang

Rückstufung: von potenziell gefährdet NT zu nicht gefährdet LC Waldohreule Asio otus NT LC K Verbesserung/Bestandszunahme Nachtigall Luscinia megarhynchos NT LC W Früherer Rückgang, immer noch tiefe Bestände/wenige Vorkommen

Bluthänfling Linaria cannabina NT LC K Früherer Rückgang, immer noch tiefe Bestände/wenige Vorkommen

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Unter den Arten, die in eine tiefere Kategorie eingestuft wurden, ist es also eine Minderheit, nämlich 5 von 17, deren Situation sich verbessert hat (Abb. 8). Unter den 25 Arten, die jetzt höhergestuft wurden, weisen hingegen 20 Rückgänge auf. Eine sehr ähnliche Schlussfolgerung musste bereits 2010 gezogen werden.

Abbildung 8 Veränderungen der Einstufung zwischen 2010 und 2021 Anteil Vogelarten, die in eine neue Kategorie eingestuft wurden (links). Gruppierung der Arten mit neuen Kategorien bezüglich Veränderungen der Bestands- bzw. Gefährdungssituation (rechts).

4.1.3 Analyse der Veränderungen in den verschiedenen Lebensräumen

Unter den Arten mit höherer Einstufung im Vergleich zur Roten Liste 2010 finden sich vor allem Brutvögel des Kulturlands, der Siedlungen und der alpinen Lebensräume, gemessen am Anteil aller Arten in diesen Lebensräumen. Bei den Arten mit tieferer Einstufung gegenüber 2010 fallen insbesondere Brutvögel von Feuchtgebieten und Gewässern auf (Tab. 4).

Die Gefährdung der Vogelarten im Kulturland schreitet fort. Die für die Arten wichtige ökologische Qualität des Kulturlandes hat sich nicht verbessert. Das zeigt sich z. B. beim Umgang mit naturnahen Lebensraumstrukturen (Hecken, Einzelbäumen, strukturreichen Weiden, Trockenmauern, Böschungen, Kiesgruben usw.) und dem Boden, beim hohen Dünger- und Pestizideinsatz, bei der Pflanzenvielfalt und bei biodiversitätsfeindlichen Landnutzungstechniken. Der starke Verlust insektenreicher Flächen in der Kulturlandschaft macht den insektenfressenden Kulturlandvögeln grosse Probleme. Mit den zugunsten der Biodiversität umgesetzten Massnahmen konnte die allgemeine Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung bislang nicht kompensiert werden. Die Situation verschlechtert sich stattdessen weiter und der Rückgang ehemals häufiger Kulturlandarten konnte bislang nicht gestoppt werden. Die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung erfasst zunehmend auch die mittleren und höheren Lagen. So werden nährstoffarme Wiesen immer seltener und der erste Grasschnitt erfolgt stets früher. Derart früh geschnittene Wiesen werden zu ökologischen Fallen für Bodenbrüter wie Wachtel und Feldlerche, denn ihre Bruten werden vermäht. Auch Baumpieper und Neuntöter werden durch diese Nutzung immer weiter zurückgedrängt. In tiefen landwirtschaftlich genutzten Lagen sind nach dem faktischen Verschwinden von Rebhuhn und Ortolan auch die Aussichten für Turteltaube und Grauammer zunehmend düster. Ihr Überleben in der Schweiz ist infrage gestellt. Es gibt aber auch im Kulturland positive Entwicklungen:

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So verzeichnet die Waldohreule eine leichte Bestandszunahme. Bei drei weiteren Arten, Weissstorch, Kiebitz und Dohle, sind die ansteigenden Trends im Wesentlichen auf Schutz- und Fördermassnahmen zurückzuführen. Bei Bluthänfling und Wacholderdrossel hat sich die Entwicklung insgesamt stabilisiert, ohne aber die früheren Verluste zu kompensieren.

Die noch verbliebenen Feuchtgebiete sind insgesamt klein und können die früheren Verluste nicht kompensieren. Neben Flächenverlust und Isolation der Feuchtgebiete liegen die Hauptprobleme beim Nährstoffeintrag und im Einfluss des Menschen auf den Wasserhaushalt, bedingt durch Wasserstandregulierungen und Drainage. Zudem werden diese Gebiete trotz Schutzstatus immer mehr durch Freizeitaktivitäten verschiedenster Art beeinträchtigt. Revitalisierungen können Abhilfe schaffen, aber eine ausreichende Grösse, geeignete Pflege und eine gute Besucherlenkung sind essenziell, damit diese Gebiete auch seltenere Brutvögel beherbergen können. Bei den Feuchtgebietsbewohnern ist besonders der Rückgang des Haubentauchers besorgniserregend. Bei je drei Arten ist die höhere bzw. tiefere Einstufung auf eine Veränderung der Gefährdungssituation auf europäischem Niveau zurückzuführen. Die Bestände von Zwergtaucher und Rohrammer sind zwar wieder leicht zunehmend, sie sind aber stark auf Pflege- und Schutzmassnahmen angewiesen. Nur der Gänsesäger hat sich ausbreiten und zahlenmässig zulegen können.

Dank dem naturnahen Waldbau und dem Flächenschutz weist der Wald eine im Vergleich zu anderen Lebensräumen gute ökologische Qualität auf. Viele Arten profitierten davon. Allerdings ist der Totholzanteil insbesondere im Mittelland und Jura nach wie vor klein. Und wegen des Aufwachsens der Wälder sind lichtreiche Waldtypen noch seltener geworden. Die fünf Arten mit einer höheren Einstufung seit 2010, Raufusskauz, Habicht, Grauspecht, Gartengrasmücke und Zitronenzeisig, illustrieren, dass Waldvögel trotzdem auch Probleme haben. Bei diesen Arten spielen das Fällen von Höhlenbäumen und Altholzbeständen, immer mehr Forstarbeiten in der Brutzeit, die Zunahme des Holzvorrats, die Abnahme lichter oder beweideter Wälder sowie die Eutrophierung der Waldböden eine wichtige Rolle. Bei Ringdrossel und Nachtigall hat sich der Trend stabilisiert, aber die früheren Verluste sind noch nicht wieder wettgemacht.

Dass auch die Siedlungen einen hohen Anteil an Arten mit höherer Einstufung aufweisen, ist angesichts der steten Ausdehnung der Siedlungsfläche erstaunlich. Gerade in den Übergangsbereichen zwischen Siedlung und Kulturland sind aber viele ökologisch wertvolle Bereiche (z. B. Hochstamm-Obstgärten) überbaut worden und naturnahe Restparzellen verschwunden. Hier hat z. B. der Grauschnäpper viel Lebensraum verloren. Weiter wird der Siedlungsraum zunehmend dichter bebaut und stärker versiegelt. Auch Gebäudebrüter wie der Italiensperling haben es schwer, denn für sie entstehen als Folge der modernen Bauweise kaum neue Brutplätze und im Zuge von Renovationen verschwinden viele bestehende Nischen.

Die alpinen Lebensräume umfassen zwar nicht viele Brutvogelarten, aber gleich zwei von ihnen mussten gegenüber 2010 höhergestuft werden: Steinhuhn und Schneesperling. Namentlich der Bestandsrückgang des Schneesperlings ist bedenklich, weil die Schweiz rund 15 % des Weltbestands der europäischen Unterart beherbergt. Der Steinadler gilt neu europaweit nicht mehr als gefährdet, weshalb er eine Kategorie tiefer eingestuft wurde. Zukünftig dürften die Bedrohungen für die Arten der alpinen Lebensräume infolge der Klimaerwärmung deutlich zunehmen. So dürfte sich der Rückgang des Alpenschneehuhns mit der Klimaerwärmung noch verstärken.

Bei den Brutvögeln von Trockenstandorten und Felsen wurde nur eine Art, der Bienenfresser, tiefer eingestuft. Diese Art hat unser Land erst seit kurzem besiedelt und breitet sich nach wie vor aus.

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4.2 Vergleich mit Nachbarländern und Europa

In den meisten Nachbarländern werden die Roten Listen ebenfalls nach den Kriterien und Richtlinien der IUCN erstellt. Das ist in Österreich (Dvorak et al. 2017), Frankreich (UICN France et al. 2016) und Italien (Gustin et al. 2019) der Fall, ebenso in der Europäischen Union (EU 27) und ganz Europa (BirdLife International 2015). In Deutschland (Grüneberg et al. 2015) und Liechtenstein (Willi 2019) ist dies indes nicht so. So sind in Deutschland die Kriterien und das Einstufungsschema unterschiedlich. Die deutschen und liechtensteinischen Kategorien sind dennoch mit den IUCN-Kategorien vergleichbar (Tab. 5). Lediglich die Kategorie «extrem selten (natürliche Seltenheit, oft Arten am Rand ihres Verbreitungsgebietes)» bzw. «Art mit Restriktion» findet keine aktuelle Entsprechung bei der IUCN, sondern existiert dort nur in früheren Fassungen. Im aktuellen IUCN-Kriteriensystem werden solche Arten den anderen Gefährdungskategorien zugeordnet. Für den folgenden Vergleich wurden Arten dieser Kategorie der IUCN-Kategorie VU – verletzlich zugewiesen, da sie nach IUCN-Kriterien analog zu den «immer seltenen» Arten in der Schweiz grösstenteils in diese Kategorie eingestuft würden.

Tabelle 5 Anteil der Vogelarten pro Gefährdungskategorie in Europa Angegeben ist jeweils der Anteil an allen beurteilten Arten pro Land bzw. Region. Die Kategorien DD – Ungenügende Datengrundlage (Data Deficient) und NA – Nicht anwendbar (Not Applicable) werden nicht aufgeführt.

Kategorie Schweiz Deutsch- Frank- Italien Österreich Liechten- EU 27 Europa land reich stein

EX – Weltweit ausgestorben 0,4 % 0,4 %

RE – Regional ausgestorben 3,4 % 5,0 % 1,8 % 2,0 % 7,0 % 7,9 % 0,2 % 0,8 %

CR – Vom Aussterben bedroht 4,4 % 11,1 % 5,7 % 4,1 % 6,1 % 13,9 % 2,4 % 1,9 %

EN – Stark gefährdet 12,2 % 7,3 % 10,6 % 14,8 % 10,5 % 10,6 % 3,5 % 3,4 %

VU – Verletzlich 20,5 % 10,3 % 16,3 % 8,6 % 12,3 % 7,9 % 12,2 % 7,3 %

Extrem selten 11,5 % 5,3 %

Total Anteil der Rote-Liste-Arten 40,5 % 45,2 % 34,4 % 29,5 % 36,0 % 45,7 % 18,8 % 13,7 %

NT – Potenziell gefährdet 20,0 % 6,9 % 15,2 % 12,3 % 15,8 % 7,9 % 5,8 % 6,0 %

LC – Nicht gefährdet 39,5 % 47,9 % 50,4 % 58,2 % 48,2 % 46,4 % 75,4 % 80,3 %

Total beurteilte Arten 205 261 282 244 228 151 451 533

Der Anteil der gefährdeten Arten schwankt in den betrachteten Ländern zwischen 30 und 46 % (Tab. 5, Abb. 9). Am höchsten ist er in Liechtenstein und Deutschland, gefolgt von der Schweiz. In der EU und in Europa sind die Rote-Liste-Arten proportional seltener, was auch mit der grösseren Fläche zusammenhängt. Die Grösse des besiedelten Areals einer Vogelart ist ein wichtiges Kriterium für die Einstufung, und dieses ist bei grösseren Flächen von untersuchten Gebieten meistens entsprechend auch grösser. Dadurch verringert sich auch das Aussterberisiko der jeweiligen Art.

Die potenziell gefährdeten Arten haben in der Schweiz mit 20 % den grössten Anteil, vor Österreich und Frankreich mit je rund 15 % (Tab. 5, Abb. 9). Am kleinsten sind diese Anteile wiederum in Europa und in der EU.

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Abbildung 9 Gefährdung der Brutvögel in Europa Anteil der gefährdeten Arten, der potenziell gefährdeten Arten und der nicht gefährdeten Arten pro Land bzw. Region; in Klammern ist die Anzahl beurteilter Vogelarten angegeben. Zu beachten ist, dass nicht alle Rote Listen nach den Kriterien und Richtlinien der IUCN erstellt worden sind (siehe Text).

Die Roten Listen der Nachbarländer und Europas können auch mit dem Rote-Liste-Index der IUCN (RLI) miteinander verglichen werden. Dieser bewertet die gesamte Gefährdungssituation eines Artensets unter Einbezug sämtlicher Gefährdungskategorien (siehe Kap. 4.1.1).

Der RLI ist in Liechtenstein und Deutschland tiefer als in der Schweiz, derjenige von Österreich ähnlich (Abb. 10). Geringer ist die Gefährdungssituation gemäss dem RLI in Frankreich und Italien. Auch beim RLI zeigt sich das vergleichsweise geringere Aussterberisiko der Brutvögel für die Fläche der EU und ganz Europas.

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Abbildung 10 Rote-Liste-Index der IUCN der Brutvögel in Europa Der RLI ist eine Zahl zwischen 0 und 1. Je tiefer der RLI ausfällt, desto höher ist der Gefährdungsgrad.

4.3 Bedeutung der Roten Liste

4.3.1 Methodische Aspekte

Die Kriterien der IUCN gewichten die Bestandsgrösse stark, was für ein kleines Land wie die Schweiz zur Folge hat, dass seltene Arten fast automatisch in die Rote Liste aufgenommen werden. In den Roten Listen der Brutvögel wird diesem Umstand seit 2001 insofern Rechnung getragen, als jene Arten, die in der Schweiz seit 1800 immer sehr kleine Bestände hatten, z. B. weil die Schweiz natürlicherweise am Rand ihres Verbreitungsgebiets liegt, speziell gekennzeichnet werden.

Ein langsamer Bestandsrückgang führt nicht zur Höherstufung einer Art, solange die Population immer noch gross ist. Dies ist aus dem Blickwinkel des «Aussterberisikos» gerechtfertigt, denn eine grosse Population trägt erst dann ein hohes Risiko, aus einem Gebiet zu verschwinden, wenn ihr Bestand sehr rasch zurückgeht. Damit wird eine gewisse Dynamik in der Zusammensetzung und Bestandsgrösse von Arten akzeptiert, solange keine akute Gefährdung vorliegt. Allerdings werden dadurch häufige, aber im Bestand rückläufige und aus Teilgebieten sogar verschwindende Arten wie der Neuntöter und der Baumpieper nicht als gefährdet taxiert, sondern figurieren auf der Liste der potenziell gefährdeten Arten. Die Bestandsveränderungen solcher Arten können frühzeitig auf negative Veränderungen im Lebensraum hinweisen. Bei allen Arten mit rückläufigen Beständen muss frühzeitig abgeklärt werden, worauf die Abnahme zurückzuführen ist, damit ein Handlungsbedarf rechtzeitig erkannt wird.

Wenn sich ein Bestandsrückgang abflacht oder sich ein Trend ins Positive wendet, führen die IUCN-Kriterien oft rasch zu einer tieferen Einstufung, ein Miteinbezug früherer Einbussen ist nicht möglich. Wenn diese Rückgänge mehrere Jahrzehnte zurückliegen, können solche Arten unter Umständen gemäss den Kriterien als nicht gefährdet eingestuft werden. Dies ist unter dem Aspekt des Aussterberisikos gerechtfertigt, auch wenn die Situation der Arten nicht mehr dem natürlichen Verbreitungspotenzial entspricht.

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4.3.2 Erfolgskontrolle und Ursachenforschung

Für etliche Arten sind im Rahmen des «Programms Artenförderung Vögel Schweiz», das von der Schweizerischen Vogelwarte und BirdLife Schweiz mit Unterstützung durch das BAFU betreut wird, Artenförderungsprojekte gestartet worden. Für andere Arten laufen bereits seit längerer Zeit Schutzprojekte, und viele andere Massnahmen von Bund und Kantonen zielen auf eine Verbesserung der Situation gefährdeter Arten ab. Die Revision der Roten Liste bietet auch Gelegenheit, auf nationaler Ebene den Erfolg der Massnahmen insgesamt zu prüfen.

Für sehr viele Brutvogelarten kann die Bestandssituation fundiert beurteilt werden. Bei verschiedenen gefährdeten Arten ist die Datenlage aber nur knapp genügend, insbesondere bei nachtaktiven Arten (z. B. Ziegenmelker, Waldschnepfe). Dort könnten standardisierte, artspezifische Monitorings die Situation verbessern (z. B. mittels akustischen Aufnahmegeräten). Vor allem für Arten mit wenig bekannten Gefährdungsursachen wäre ein umfassendes Monitoring anzustreben, das zusätzlich zum Brutbestand auch demografische Parameter wie Bruterfolg und Überlebensrate berücksichtigt. Eine Überwachung ist auch bei Arten angezeigt, die jagdlich genutzt werden oder gegen die Abwehrmassnahmen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für Arten der Roten Liste oder potenziell gefährdete Arten.

Nicht bei allen Arten der Roten Liste sind die Ursachen der Gefährdung bekannt. Als erste Massnahme zum Schutz sollten gezielte Forschungsarbeiten angesetzt werden. Erst wenn die Gefährdungsursachen bekannt sind, können Erfolg versprechende Massnahmen zum Schutz und zur Förderung entwickelt werden.

4.3.3 Rote-Liste-Arten und National Prioritäre Arten

Die Rote Liste beurteilt einzig das Risiko, dass eine Art als Brutvogel aus der Schweiz verschwinden wird. Das Aussterberisiko allein genügt jedoch nicht, um die für den Naturschutz besonders wichtigen Arten zu bestimmen. Ebenso bedeutend ist die Verantwortung eines Landes für die Erhaltung der globalen oder überregionalen Population einer Art. Deshalb wurden 2010 als Ergänzung zur Roten Liste jene Arten bestimmt, die für den Naturschutz besonders wichtig sind (National Prioritäre Arten) und jene, die auf spezifische Förderungsmassnahmen (Prioritätsarten Artenförderung) angewiesen sind (Keller et al. 2010b). Diese Konzepte und Listen haben sich in der Praxis bewährt und wurden in die vom BAFU publizierten und in der Zwischenzeit aktualisierten Listen nationaler Prioritätsarten integriert (BAFU 2019). Die Listen werden periodisch überprüft.

Nach Artikel 18 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) ist dem Aussterben einheimischer Arten «durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken». Lebensräume werden aufgrund der in Artikel 14 Absatz 3 der Natur und Heimatschutzverordnung (NHV; SR 451.1) aufgeführten Kriterien als schützenswert bezeichnet. National Prioritäre Arten sind im wesentlichen Rote-Liste-Arten, für welche die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt. Dies weist auf einen vorrangigen Handlungsbedarf für ihre Erhaltung und Förderung hin. Dieser Aspekt ist bei Interessenabwägungen bzw. bei Eingriffs- und Ausgleichsregelungen mit zu berücksichtigen. Da die Kriterien des Artikels 14 Absatz 3 NHV nicht abschliessend sind, kann auch das Vorkommen von National Prioritären Arten, ohne dass diese auf der Roten Liste figurieren, in einem Lebensraum für dessen Schutzwürdigkeit bestimmend sein (BAFU 2019).

Die Listen der National Prioritären Vogelarten und der Prioritätsarten Artenförderung werden basierend auf der Roten Liste 2021 ebenfalls überarbeitet (Knaus et al. in Vorb.).

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4.3.4 Zusammenfassende Beurteilung der Roten Liste

Die Entwicklung und Verbreitung der Bestände von Vogelarten widerspiegeln als aussagekräftige Indikatoren den Zustand ihrer Lebensgrundlagen. Sie kommen im ganzen Land und in allen Lebensräumen vor, stellen unterschiedlichste Ansprüche und stehen oft weit oben in der Nahrungspyramide. Die Tatsache, dass 40 % der Brutvögel der Schweiz gefährdet sind und weitere 20 % der Arten in naher Zukunft gefährdet sein könnten, weist darauf hin, dass Handlungsbedarf bei bestimmten Nutzungen besteht, insbesondere in einzelnen Lebensräumen. Der Anteil von Rote-Liste-Arten ist in Feuchtgebieten und im Kulturland besonders hoch. Dies trifft auch auf Trockenstandorte und Felsen zu; allerdings bewohnen nur relativ wenige Arten diesen Lebensraum. Der Anteil der gefährdeten Arten ist im Wald, in Siedlungen und in alpinen Lebensräumen deutlich geringer. Wie schon 2001 und 2010 weist dies klar darauf hin, dass die Vögel der Landwirtschafts- und der Feuchtgebiete besonders akute Probleme haben. Daran hat sich seither nichts geändert.

Der Vergleich der Listen von 2001, 2010 und 2021 zeigt, dass sich die Gefährdungssituation für Brutvögel nicht grundsätzlich verändert hat. Zwischen 2001 und 2021 ist aber der Anteil der potenziell gefährdeten Arten angestiegen und jener der nicht gefährdeten Arten kleiner geworden.

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Anhänge A1 Entwicklung der Roten Liste der Brutvögel

Nachdem von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach und dem Schweizerischen Landeskomitee für Vogelschutz (heute BirdLife Schweiz) bereits früher Rote Listen gefährdeter Vogelarten veröffentlicht worden waren (Bruderer & Thönen 1977, Bruderer & Luder 1982, Zbinden 1989), wurde die erste rechtsverbindliche Rote Liste zusammen mit jenen für andere Tiergruppen 1994 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL (heute Bundesamt für Umwelt BAFU) publiziert (Zbinden et al. 1994).

Mit der Einführung der Kriterien und Kategorien der Weltnaturschutzunion (IUCN) werden die Roten Listen in der Schweiz seit 2000 nach einem weltweit anerkannten System erarbeitet. Die Rote Liste der Brutvögel von 2001 (erarbeitet im Jahr 2000) war die erste IUCN-Liste für die Schweiz (Keller et al. 2001). Gemäss den Empfehlungen der IUCN wurde diese Liste nach zehn Jahren revidiert (Keller et al. 2010). Die vorliegende Revision folgt dem zehnjährlichen Rhythmus.

Die Prinzipien, die Gefährdungskategorien und die Kriterien für die Einstufung der Gefährdung sind im Detail in InfoSpecies (2021) vorgestellt.

Die Richtlinien für die Erstellung der nationalen Roten Listen (neuste Fassungen siehe IUCN 2012, IUCN Standards and Petitions Committee 2019) sind relativ vage formuliert. Der Ermessensspielraum, insbesondere für den zweiten Schritt des Vorgehens, ist recht gross. Kennzeichen der IUCN-Listen ist aber gerade die Einstufung aufgrund möglichst objektiver Kriterien. Alle Arten sollten in gleicher Weise behandelt werden. Für die Schweizer Rote Liste der Brutvögel wurden die Richtlinien im Jahr 2001 deshalb mit weiteren, für die Schweiz und die Artengruppe der Vögel spezifischen Entscheidungskriterien und Vorgaben ergänzt. Festgelegt werden mussten insbesondere die generell zu berücksichtigenden Datengrundlagen und das Vorgehen bei der Anpassung der Kategorien im zweiten Schritt. Diese Standardisierung erleichterte die Revisionen der Roten Listen 2010 und 2021 und macht die drei Listen gut vergleichbar.

A2 Auswahl der Taxa, Nomenklatur und Taxonomie

Die Rote Liste beschränkt sich auf Brutvögel; die Richtlinien lassen die Möglichkeit offen, dass auch Gastvögel eingestuft werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese Arten besser separat aufgelistet werden. Gemäss den Richtlinien der IUCN sollen regelmässige Brutvogelarten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet, nicht aber nur ausnahmsweise brütende Arten eingestuft werden. Die zu berücksichtigenden Arten wurden gemäss der «Liste der Vogelarten der Schweiz» (Volet 2016, B. Volet pers. Mitt.) bestimmt. Berücksichtigt wurden alle Arten mit Brutstatus 1, 2 und 4 (d. h. mit mehr als drei Brutnachweisen bis 2019, Volet 2016, B. Volet pers. Mitt.; Tab. 6). Arten mit Brutstatus 3 (höchstens drei Brutnachweise bis 2019) wurden nicht eingestuft (Tab. 7).

Arten der Kategorien C und E, deren Populationen auf Gefangenschaftsflüchtlinge oder Aussetzung zurückgehen, blieben entsprechend den IUCN-Richtlinien unberücksichtigt (Tab. 8). Gegenüber der Roten Liste 2010 ist in der Kategorie C eine Art hinzugekommen, die Nilgans. Bei Höckerschwan und Graugans ist europaweit

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nicht mehr klar zu unterscheiden, welche lokalen Brutpopulationen auf Gefangenschaftsflüchtlinge zurückgehen. In der Schweiz dürfte der Brutbestand des Höckerschwans vollständig, jener der Graugans zum grössten Teil auf Gefangenschaftsflüchtlinge zurückgehen. Daher werden die Brutvogelpopulationen dieser beiden Arten für die Rote Liste der Brutvögel nicht beurteilt. Im Winter ist nachgewiesen, dass auch Wildvögel in der Schweiz erscheinen.

Tabelle 6 Statusbezeichnungen gemäss der «Liste der Vogelarten der Schweiz»

Kategorien

A Art, die als Wildvogel seit dem 1. Januar 1950 nachgewiesen wurde

B Art, die lediglich zwischen 1800 und 1949 als Wildvogel festgestellt wurde

C Art, die durch den Menschen vorsätzlich oder versehentlich eingebürgert wurde, mit einer stabilen und selbsterhaltenden Brutpopulation; ebenso Vögel, die höchstwahrscheinlich von einer solchen Population abstammen

D Art, die möglicherweise, jedoch nicht mit Sicherheit aus der freien Wildbahn stammt oder aus verschiedenen Gründen keiner der anderen Kategorien zugeordnet werden kann

E Gefangenschaftsflüchtling

Status als Brutvogel (für die Arten mit sehr heimlicher Lebensweise war für die Zuordnung nicht in jedem Fall ein formeller Brutnachweis erforderlich)

1 Regelmässiger Brutvogel, der 2010–2019 in mindestens 9 von 10 Jahren brütete

2 Unregelmässiger Brutvogel, der mehr als dreimal brütete, jedoch nie regelmässig und 2010–2019 in weniger als 9 Jahren

3 Ausnahmeerscheinung, die ein- bis dreimal brütete

4 Verschwundener Brutvogel, der früher regelmässig, 2010–2019 jedoch nicht mehr brütete

– Art ohne Brutnachweis

Tabelle 7 Nicht beurteilte Vogelarten: Arten, die nur ausnahmsweise brüteten (Brutstatus 3)

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name

Spiessente Anas acuta

Stelzenläufer Himantopus himantopus

Küstenseeschwalbe Sterna paradisaea

Sumpfohreule Asio flammeus

Kornweihe Circus cyaneus

Kurzzehenlerche Calandrella brachydactyla

Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus

Grünlaubsänger Phylloscopus trochiloides

Brillengrasmücke Sylvia conspicillata

Zwergschnäpper Ficedula parva

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name

Zitronenstelze Motacilla citreola

Tabelle 8 Nicht beurteilte Vogelarten: Arten, deren Brutbestände (mindestens teilweise) auf Gefangenschaftsflüchtlinge zurückgehen (Kategorien AC oder C)

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name

Jagdfasan Phasianus colchicus

Höckerschwan Cygnus olor

Graugans Anser anser

Nilgans Alopochen aegyptiaca

Rostgans Tadorna ferruginea

Mandarinente Aix galericulata

Strassentaube Columba livia forma domestica

A3 Vorgehen bei der Erstellung der Roten Liste 2021

A3-1 Datengrundlagen Grundlage für die Revision der Roten Liste der Brutvögel sind insbesondere die Daten des «Schweizer Brutvogelatlas 2013–2016» (Knaus et al. 2018) und die bis 2019 aktualisierten artweisen Brutbestandindices (Knaus et al. 2020a, 2020b); nur bei der Schellente wurden auch Daten von 2020 verwendet, da in jenem Jahr wieder zwei Brutnachweise dieser unregelmässig brütenden Art gelangen. Die Indices basieren im Wesentlichen auf dem Einsatz der freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schweizerischen Vogelwarte. Im Rahmen des Brutvogelatlas wurde auch der aktuelle Brutbestand jeder Brutvogelart neu geschätzt (Strebel et al. 2019). Bei gewissen Arten wurden die Datengrundlage und die Auswertung für den jeweiligen Brutbestandindex im Vergleich zu 2010 verbessert (Knaus et al. 2020a, Strebel et al. in Vorb.). Die Resultate des 1999 eingeführten Programms «Monitoring Häufige Brutvögel (MHB)», ergänzt durch die Projekte «Monitoring Feuchtgebiete (MF)» und «Monitoring Ausgewählte Arten (MAA)» (Schmid et al. 2001, 2004) und seit 2001 durch das «Biodiversitätsmonitoring Schweiz (BDM)» (Koordinationsstelle BDM 2014, BAFU 2020), bilden nach wie vor die Basis für die meisten Brutbestandtrends. Ergänzt werden diese Projekte durch die im «Informationsdienst» (ID) gesammelten Zufallsbeobachtungen. An der Vogelwarte entwickelte Methoden erlauben es, solche Gelegenheitsbeobachtungen ebenfalls für die Trendberechnung zu nutzen (Knaus et al. 2020a, Strebel et al. in Vorb.).

Der zu beurteilende Zeitraum waren die letzten zehn Jahre oder drei Generationen, je nachdem, was länger ist. Die Generationenlängen für alle europäischen Vogelarten wurden von BirdLife International ermittelt. Wir stützten uns auf diese Liste.

Die IUCN definiert als Verbreitungsgebiet die Fläche des Polygons um die äussersten Vorkommen. Für die Schweiz wurde das Polygon um die äussersten besetzten Atlasquadrate (siehe Knaus et al. 2018) gezogen. Bei klar getrennten Brutgebieten (z. B. Jura und Alpen) wurden zwei Polygone gezeichnet.

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A3-2 Bezeichnung der als in der Schweiz ausgestorben (RE) geltenden Arten Die IUCN-Richtlinien definieren nur jene Arten als regional (bzw. in der Schweiz) ausgestorben, bei denen keine fortpflanzungsfähigen Individuen mehr im Gebiet auftreten. Wenn sich eine Rote Liste aber auf Brutvögel beschränkt, wird die Anwendung dieser Regel bei mobilen Arten, die regelmässig durch ein Land durchziehen, aber nicht mehr brüten, problematisch. Zudem sind keine klaren Regeln vorgegeben, die angeben, wann eine Art als regelmässig brütend bezeichnet wird. Nur Arten, die in einem bestimmten Zeitraum nicht nur ausnahmsweise gebrütet haben, sind jedoch sinnvollerweise als in der Schweiz ausgestorben zu bezeichnen, wenn sie nicht mehr vorkommen. Wir stützten uns für die Beurteilung früherer Vorkommen auf das Werk «Die Vögel der Schweiz» (Maumary et al. 2007) und den «Schweizer Brutvogelatlas 2013–2016» (Knaus et al. 2018).

Für die Schweiz wurde folgende Regel angewendet: Als in der Schweiz ausgestorben (RE) wurden alle Vogelarten eingestuft, die im 19. oder 20. Jahrhundert in der Schweiz wahrscheinlich regelmässig gebrütet haben, von denen aber aus den letzten 20 Jahren kein Brutnachweis mehr vorliegt.

A3-3 Zusatzkriterien für die Anpassung der Kategorien im zweiten Schritt Die Richtlinien zur Anpassung der Kategorien basieren hauptsächlich auf der Frage, wie stark die nationale Population durch Populationen ausserhalb der Landesgrenzen beeinflusst wird. Zusätzlich können Informationen über die Lage der Vorkommen in Bezug auf das generelle Verbreitungsgebiet u. a. einfliessen. Je nachdem wird eine Art im zweiten Schritt zurückgestuft, in der gleichen Kategorie belassen oder auch höher eingestuft.

Nachdem im ersten Schritt der nationale Bestand gemäss den internationalen Kriterien eingestuft wurde, muss als Erstes beurteilt werden, ob Individuen aus umliegenden Populationen ins Land einwandern oder die Populationen isoliert sind. Falls dies nicht der Fall ist oder darüber keine Kenntnisse vorliegen, wird die Kategorie beibehalten. Falls Immigration stattfindet, stellt sich die Frage, ob erwartet wird, dass die Immigration abnehmen wird. Wenn nein, wird die Art zurückgestuft, wenn ja, wird die Kategorie beibehalten oder, im Fall, dass die nationale Population eine «Sink-Population» ist (d. h. für ihre Erhaltung auf Zuwanderung angewiesen ist, weil sie zu wenig Nachkommen produziert), die Art in eine höhere Kategorie eingestuft. Normalerweise wird eine Rück- bzw. Höherstufung um eine Stufe vorgenommen. Vor allem bei expandierenden Arten, deren Verbreitungsgebiet das Land nur knapp erreicht, kann aber auch eine Rückstufung um zwei Kategorien erfolgen.

Um eine gewisse Einheitlichkeit bei der Einstufung in die nationalen Kategorien zu erreichen, haben wir wie 2010 ein Verfahren angewendet, das nachvollziehbar und auch für zukünftige Rote Listen anwendbar ist. Es basiert hauptsächlich auf folgenden Überlegungen:

Die Schweiz ist keine Insel, insbesondere nicht für so mobile Arten wie die Vögel. Daten darüber, wie Populationen jenseits der Grenze die Schweizer Populationen beeinflussen, sind meist nicht vorhanden. Für die Schweiz kann aber angenommen werden, dass nur wenige Arten, einige nicht sehr mobile Standvögel (z. B. Raufusshühner), als kaum durch Bestände jenseits der Landesgrenze beeinflusst gelten können. Einen wichtigen Hinweis für die Einschätzung der Art der Beeinflussung durch Populationen ausserhalb der Schweiz kann die Beurteilung der europäischen Situation geben. Eine Art, die in Europa generell abnimmt, wird den Bestand in der Schweiz kaum stützen können. Die beste für alle Arten verfügbare Grundlage für diese Einschätzung ist die Liste der «Species of European Conservation Concern» (SPEC) von BirdLife International. Seit der Erstellung der Roten Liste 2010 wurde die SPEC-Liste revidiert. Wir stützten uns auf diese neue Liste (BirdLife International 2017).

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Für ein kleines Land wie die Schweiz haben die Kriterien der kleinen Bestandsgrösse zur Folge, dass im ersten Schritt viele Vogelarten in sehr hohe Gefährdungskategorien eingestuft werden. Einige dieser Arten hatten aber in der Schweiz seit 1800 immer sehr kleine Bestände. Sie dürfen nicht gleich behandelt werden wie Brutvögel, die früher häufig waren. Die Arten der ersten Gruppe können deshalb stärker zurückgestuft werden als die letzteren. Die Liste der Vogelarten, die in der Roten Liste 2010 als «immer selten» betrachtet wurden, wurde überprüft. Bei diesen Arten wurde wie 2010 das Limit gesetzt, dass der Brutbestand nie über rund 25 Brutpaaren (50 Individuen) lag, der Grenze für das IUCN-Kriterium D für die Gefährdungskategorie CR. Vier Arten, die 2010 noch als «immer selten» betrachtet wurden, haben mittlerweile grössere Brutbestände erreicht: Fahlsegler, Bienenfresser, Weissrückenspecht und Karmingimpel.

Für viele Arten liegt der Bestandsrückgang unterhalb des Schwellenwertes für eine Einstufung in eine Gefährdungskategorie nur aufgrund des IUCN-Kriteriums A, oder der Rückgang hat bereits früher stattgefunden, in vielen Fällen vor den 1970er-Jahren. Die in den Kriterien ebenfalls vorgegebene Kombination Rückgang mit Fragmentierung des Vorkommens ist für Vögel in der Anwendung problematisch, da die Vorkommen kaum je wirklich voneinander isoliert sind. Diese Arten werden deshalb als nicht oder potenziell gefährdet eingestuft. Lokale Populationen mit einem negativen Bestandstrend haben jedoch ein grösseres Aussterberisiko als solche mit stabilem oder zunehmendem Trend, und oft werden sie auch «Sink-Populationen» sein. Der Bestandstrend wird deshalb, unabhängig von seinem Ausmass, im zweiten Schritt bei der Anpassung an die nationalen Verhältnisse berücksichtigt.

Basierend auf diesen Überlegungen wurden für die definitive Einstufung folgende Zusatzkriterien definiert:

Arten, die im ersten Schritt als vom Aussterben bedroht (CR) eingestuft wurden Die Einstufung basiert im ersten Schritt bei den allermeisten Arten nur auf der geringen Bestandsgrösse (IUCN- Kriterium D). Für den zweiten Schritt wurde analog wie 2010 berücksichtigt, ob eine Vogelart in der Schweiz «immer selten» war, ob sie in Europa gefährdet ist und ob sie in der Schweiz einen negativen Bestandstrend aufweist (unabhängig vom Ausmass des Rückgangs). Anders als 2010 wurden die Regeln für die Anpassung der Kategorien im zweiten Beurteilungsschritt nicht verändert. Schon 2010 hatten diese aber kaum Auswirkungen auf die Einstufung. Für die CR-Arten wurde folgendes Entscheidungsmodell gewählt:

S1. Arten, die in der Schweiz «immer selten» waren bzw. deren normales Areal die Schweiz nicht oder nur am Rande einschliesst: a) in Europa gefährdete Arten («Species of European Conservation Concern» SPEC 1–3): Rückstufung um eine Kategorie → EN (= Zusatzkriterium S1a) b) in Europa nicht gefährdete Arten: Rückstufung um zwei Kategorien → VU (S1b)

S2. Arten, die früher in der Schweiz häufig waren bzw. deren normales Areal die Schweiz einschliesst: a) Arten mit Bestandsrückgang oder nur noch vereinzelten Bruten in den letzten 10 Jahren oder Arten der Kategorie SPEC 1 (weltweit gefährdete Arten): keine Rückstufung → CR (S2a) b) Arten ohne Bestandsrückgang in den letzten 10 Jahren: Rückstufung um eine Kategorie → EN (S2b)

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Arten, die im ersten Schritt in eine der übrigen Kategorien eingestuft wurden Für die übrigen Kategorien sind die Fragen der Beeinflussung durch andere Populationen durch Immigration und die Frage, ob die Populationen in der Schweiz sich selbst erhalten können oder als «Sink-Populationen» fungieren, massgebend für die definitive Einstufung. Auch hier wurden die Gefährdungssituation auf europäischer Ebene und die aktuellen Bestandstrends in der Schweiz berücksichtigt.

Bei ziehenden und sehr mobilen Arten wurde grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Immigration stattfindet, nur bei wenig mobilen Standvögeln wurde dies analog wie 2010 verneint (Haselhuhn, Alpenschneehuhn, Auerhuhn, Gänsesäger). Bei Arten ohne Immigration wurde die Kategorie grundsätzlich beibehalten.

Für die Beantwortung der Frage, ob die Immigration abnehmen wird, stehen kaum Daten zur Verfügung. Es kann jedoch vereinfachend davon ausgegangen werden, dass bei Arten, die in Europa generell gefährdet sind («Species of European Conservation Concern» SPEC 1–3), wohl mit einer Abnahme gerechnet werden muss. Noch weniger Kenntnisse existieren, um zu beurteilen, ob die Bestände in der Schweiz «Sink-Populationen» sind. Bei Arten, die in der Schweiz im Bestand zurückgehen und gleichzeitig europaweit gefährdet sind (SPEC 1–3), muss im Sinne des «precautionary principle» damit gerechnet werden, dass die Populationen in der Schweiz «Sink-Populationen» sind. Allerdings muss vermieden werden, dass das Kriterium des Rückgangs zweimal berücksichtigt wird.

Bei der Einstufung der SPEC-Arten wurde nicht berücksichtigt, dass verschiedene Arten mehr oder weniger isolierte Brutpopulationen in den Alpen haben, für die es keine Hinweise auf einen regelmässigen Austausch mit nord- oder osteuropäischen Populationen gibt (z. B. Ringdrossel). Diese Arten wurden wie Arten der SPEC- Kategorien 1–3 behandelt.

Es gilt folglich folgendes Entscheidungsmodell:

Immigration nein (I–): Kategorie bleibt

Immigration ja:

1 Art ist in Europa gefährdet («Species of European Conservation Concern» SPEC 1–3):

a) Es gibt begründete Hinweise, dass Population in der Schweiz «Sink-Population» ist, und/oder der Bestand in der Schweiz ist in vielen Regionen rückläufig, das Kriterium des Rückgangs wurde aber nicht schon im ersten Schritt berücksichtigt: Höherstufung um eine Kategorie b) Es gibt keine Hinweise, dass Population in der Schweiz «Sink-Population» ist: Kategorie bleibt (I+1b)

2 Art ist in Europa nicht gefährdet:

a) Bestandstrend in der Schweiz abnehmend: Kategorie bleibt (I+2a) b) Bestandstrend in der Schweiz stabil oder zunehmend: Rückstufung um eine Kategorie (I+2b)

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A3-4 Beispiele für die Einstufung Das Vorgehen soll an einigen Beispielen illustriert werden.

Der Bestand des Zwergtauchers ist klein und zeigt neben Schwankungen einen langfristigen Rückgang, weshalb er im ersten Schritt als NT eingestuft wird (Kriterium C1). In jüngster Zeit nimmt er aber wieder zu, was auch mit der Besiedlung neu geschaffener Kleingewässer zusammenhängt. Die Bestände sind aber stark von geeigneten Pflegemassnahmen abhängig, weshalb die Art als «conservation dependent» angesehen wird. Beim Wegfall der Massnahmen würde sie rasch in eine Gefährdungskategorie fallen. Als «conservation dependent» wird die Art im zweiten Schritt nicht zurückgestuft, obwohl sie europaweit nicht gefährdet ist (I+2b).

Das Tüpfelsumpfhuhn wird aufgrund der geringen Bestandsgrösse (10–20 Paare) im ersten Schritt als CR eingestuft. Es war aber in der Schweiz als Brutvogel immer selten. Da es in Europa nicht gefährdet ist, wird es im zweiten Schritt um zwei Kategorien auf VU zurückgestuft (S1b).

Der Bestand des Grauspechts ist weiter deutlich zurückgegangen, ebenso gibt es Arealverluste seit 1993–1996. Aufgrund des kleinen Bestands und des starken Rückgangs wird der Grauspecht im ersten Schritt als EN eingestuft (Kriterium A2ac, C1). Die Art ist in Europa nicht gefährdet, der Bestand nimmt in der Schweiz aber ab, weshalb die Kategorie EN bleibt (I+2a).

Der Bestand des Baumpiepers ist seit 2000 kaum mehr rückläufig. Das Verbreitungsgebiet und das effektiv besiedelte Gebiet sind nach wie vor gross. Die Art wird daher im ersten Schritt als LC eingestuft. Weil sie neu als europaweit gefährdet gilt («Species of European Conservation Concern» SPEC 3) und die Dichte in der Schweiz seit 1993–1996 vielerorts deutlich abgenommen hat, erfolgt im zweiten Schritt eine Höherstufung auf NT (I+1a).

Der Bestand der Feldlerche ist rückläufig. Auch das Areal ist seit 1993–1996 deutlich kleiner geworden, zudem sind die Vorkommen zunehmend fragmentiert. Unterhalb von 1500 m (wo der Grossteil der Population lebt) beträgt die Abnahme 30 % (Kriterium A2ac). Die Art wird wegen des deutlichen Rückgangs, der zunehmenden Fragmentierung und der unsicheren Aussichten im ersten Schritt als VU eingestuft. Weil es keine begründeten Hinweise auf eine «Sink-Population» gibt, bleibt die Kategorie VU auch nach dem zweiten Schritt (I+1b).

Die Dichte der Ringdrossel hat seit 1993–1996 vor allem im Jura und in den Voralpen abgenommen. Seit 2007 ist der Bestandsrückgang jedoch mehrheitlich in eine Phase mit starken Schwankungen übergegangen. Wegen des schwachen Rückgangs wird die Ringdrossel im ersten Schritt als NT eingestuft (Kriterium A2a). Die Art ist in Europa nicht gefährdet, aber die Unterart alpestris muss aufgrund des starken Rückgangs als gefährdet betrachtet werden. Daher bleibt die Kategorie NT auch nach dem zweiten Schritt bestehen (I+1b).

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Herausgeber sowie Autorinnen und Autoren danken allen freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schweizerischen Vogelwarte Sempach, ohne deren unermüdlichen Einsatz über Jahrzehnte die für die Erstellung der Roten Liste notwendigen Grundlagen nicht vorhanden wären. Profitieren konnten die Autoren auch von den vielfältigen Kenntnissen der Kolleginnen und Kollegen an der Vogelwarte, speziell Claudia Müller und Bernard Volet. Ein Dank gebührt ebenfalls folgenden Personen für ihre Kommentare zur provisorischen Einstufung oder für Informationen zu einzelnen Arten: Christophe Sahli (Association de la Grande Cariçaie), Raffael Ayé, Werner Müller und Martin Schuck (BirdLife Schweiz), Valère Martin (Nos Oiseaux), Mathias Ritschard und Martin Weggler (Orniplan), Simon Birrer, Roman Graf, Lukas Jenni, Stephanie Michler, Matthias Kestenholz, Jean-Nicolas Pradervand, Emmanuel Revaz, Michael Schaad und Stefan Werner (Vogelwarte) sowie Arnaud Barras, Pierre-Alain Ravussin und Jean-Luc Zollinger.

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Rote Liste der Brutvögel © BAFU / Schweizerische Vogelwarte 2021 52

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Anteil der Vogelarten pro Gefährdungskategorie 11

Abbildung 2 Gefährdung nach Lebensräumen 12

Abbildung 3 Gefährdung nach Zugtyp 13

Abbildung 4 Anteil der Zugtypen pro Lebensraum 14

Abbildung 5 Vergleich der Gefährdungskategorien in den Roten Listen 2001, 2010 und 2021 27

Abbildung 6 Rote-Liste-Index der IUCN zum Gesamtgefährdungstrend der Brutvögel in der Schweiz 29

Abbildung 7 Kumulativer Anteil der Vogelarten mit einer Änderung der Einstufung zwischen den Roten Listen von 2001 und 2010 sowie jenen von 2010 und 2021 30

Abbildung 8 Veränderungen der Einstufung zwischen 2010 und 2021 34

Abbildung 9 Gefährdung der Brutvögel in Europa 37

Abbildung 10 Rote-Liste-Index der IUCN der Brutvögel in Europa 38

Rote Liste der Brutvögel © BAFU / Schweizerische Vogelwarte 2021 53

Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Anzahl Vogelarten pro Gefährdungskategorie 10

Tabelle 2 Liste der beurteilten Brutvogelarten mit Gefährdungskategorie 16

Tabelle 3 Anzahl Vogelarten mit geänderten Gefährdungskategorien 2021 gegenüber 2010 bzw. 2021 gegenüber 2001 28

Tabelle 4 Vogelarten mit veränderter Einstufung gegenüber der Roten Liste 2010 32

Tabelle 5 Anteil der Vogelarten pro Gefährdungskategorie in Europa 36

Tabelle 6 Statusbezeichnungen gemäss der «Liste der Vogelarten der Schweiz» 42

Tabelle 7 Nicht beurteilte Vogelarten: Arten, die nur ausnahmsweise brüteten (Brutstatus 3) 42

Tabelle 8 Nicht beurteilte Vogelarten: Arten, deren Brutbestände (mindestens teilweise) auf Gefangenschaftsflüchtlinge zurückgehen (Kategorien AC oder C) 43