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Verwendung von Schneehärtern für Betreiber von Rennpisten und Veranstalter von Schneesportwettkämpfen

BAFU kpdPUoxsDtso · Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Vom 17. Mai 2010

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bafu-ofev-ufam/kpdpuoxsdtso/de/verwendung-von-schneehartern-fur-betreiber-von-rennpisten-und-veranstalter-von-schneesportwettkampfen

Abgerufen am 4. Sept. 2026

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  3. Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Quelle

Verwendung von Schneehärtern für Betreiber von Rennpisten und Veranstalter von Schneesportwettkämpfen

> Verwendung von Schneehärtern für Betreiber von Rennpisten und Veranstalter von Schneesportwettkämpfen

> Allgemeine Regeln

Mit diesem Merkblatt soll der Einsatz von Schneehärtern auf Rennpisten optimiert werden. Ein korrekter Einsatz führt zu besseren Rennbedingungen und schont die Umwelt.

> Eine rechtzeitige Beschneiung und mechanische Präparation der Rennpisten erspart in vielen Fällen den Einsatz von Schneehärtern, da der gesamte Aufbau der Piste stabil ist. > Der Einsatz von Schneehärtern ist der letzte Ausweg, um bei ungünstigen Witterungsverhältnissen einen fairen und sicheren Schneesportwettkampf durchführen zu können. > Auf den Einsatz von Schneehärtern ausserhalb von Schneesportwettkämpfen ist zu verzichten.

Kartierung der Rennpiste: Rennpiste Grundwasserschutzzonen http://ecogis.admin.ch/?lang=de Biobetriebe

> Checkliste

für Betreiber einer Rennpiste

> Der Betreiber sorgt dafür, dass im Bereich der Rennpiste alle empfindlichen Gebiete wie Naturschutzgebiete, Biotope, Magerwiesen, Riedgebiete, Moore usw. sowie Gewässer, Grundwasserschutzzonen (http://ecogis.admin.ch/?lang=de) und Biobetriebe kartiert werden. Notwendige Einschränkungen für den Einsatz von Schneehärtern (z.B. Verhinderung eines Eintrags von Schneehärtern mit düngender Wirkung auf Magerwiesen) sind durch ausgewiesene Fachpersonen schriftlich festzulegen. Die Fachperson muss dabei alle umweltrelevanten rechtlichen Vorschriften berücksichtigen. > Der Betreiber muss den Veranstalter über die auf der Rennpiste geltenden umweltrelevanten Einschränkungen schriftlich orientieren. > Der Betreiber orientiert betroffene

Landwirtschaftsbetriebe über Art und Menge der Schneehärter, welche auf diesen Parzellen ausgebracht wurden, und sorgt für eine ordentliche Archivierung der Daten. Ambrosi Hoffmann

> Checkliste

für Veranstalter eines Schneesportwettkampfes

> Schneesportwettkämpfe dürfen nur auf den vom Betreiber festgelegten Rennpisten stattfinden. > Der Veranstalter sorgt dafür, dass alle an der Pistenpräparation Beteiligten über die auf der Piste geltenden umweltrelevanten Einschränkungen orientiert sind. > Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass der Einsatz von Schneehärtern protokolliert (Angaben zur Witterung und Schneesituation, Zeitpunkt, Menge, Ort) und dem Betreiber gemeldet wird. > Der Veranstalter sorgt dafür, dass SLF die dem Betreiber auferlegten Einschränkungen für den Einsatz von Schneehärtern sowie allfällige Anwendungsempfehlungen und Sicherheitshinweise des Herstellers beachtet werden.

SLF

Marc Berthod (oben), Wasserinjektion (Mitte) Verdichtung der Piste (unten)

> Umwelt-Vollzug > Merkblatt Schneehärter

> Checkliste

für Betreiber einer Rennpiste und Veranstalter eines Schneesportwettkampfes

> Betreiber und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Rennpiste mechanisch optimal präpariert ist, um den Einsatz von Schneehärtern zu minimieren. > Der optimale Aufbau und die korrekte Verwendung von Schneehärtern wird in Kursen gelehrt, welche Swiss-Ski in Zusammenarbeit mit dem Eidg. Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) anbietet.

> Rechtlicher Stellenwert Diese Publikation ist eine Vollzugshilfe des BAFU als Aufsichtsbehörde und richtet sich primär an die Organisatoren von Schneesportwettkämpfen. Sie soll eine einheitliche Vollzugspraxis fördern. Berücksichtigen die Betrof fenen diese Vollzugshilfe, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht aus Sicht der Aufsichtsbehörde rechtskonform vollziehen.

Impressum

Herausgeber Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Zusammenarbeit mit dem Eidg. Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF), unterstützt von Seilbahnen Schweiz und Swiss-Ski

Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Titelbild Slalomhang in Wengen, © Verein Internationale Lauberhornrennen Wengen

Kostenloser Bezug der gedruckten Fassung BAFU, Verlagsauslieferung, 3003 Bern Tel. 031 322 89 99, Fax 031 324 02 16 docu@bafu.admin.ch

Bestellnummer UV-0731-D

Code für PDF-Download www.umwelt-schweiz.ch/uv-0731-d

Hinweise Dieses Merkblatt ist auch in französischer (UV-0731-F), italienischer (UV-0731-I) und englischer (UV-0731-E) Sprache erhältlich. Der Grundlagenbericht «Chemische Pistenpräparation» ist in Deutsch erschienen und zu beziehen bei: www.slf.ch > Publikationen.

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