Landschaftskonzept Schweiz - Teil II Bericht
..-# Li""U . . . Landschaftskonzept Schweiz Partnmcha." \..aI1dW1aft Partenaires poor Ie ~ Insleme per i ~glo
Teil 11 BERICHT
Einleitung
I Massnahmen vom Bundesrat am 19. Dezember 1997 als Grundlage nach Art. 13 des Bundesgesetzes über die Raumplanung zur Kenntnis genommen
Wirkung Die zuständigen Bundesstellen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Prioritötensetzung, ihrer personellen Möglichkeiten und der ihnen zur Verfügung stehenden Kredite die vorgesehenen Massnahmen zu konkretisieren, zu aktualisieren und zu realisieren.
Hinweis Die Massnahmen in den Politikbereichen wurden durch die zuständigen Bundesstellen gemeinsam mit dem BUWAL erarbeitet und aufeinander abgestimmt. Die Allgemeinen Ziele Natur und Landschaft und die Sachziele in den Politikbereichen des Bundes (Teil I KONZEPT) sind im Teil 11 BERICHT - erweitert um die sachlichen und räumlichen PriC?,ritöten - zur Orientierung nochmals aufgeführt. Dadurch wird der Uberblick über das Landschaftskonzept Schweiz ermöglicht. Für die Umsetzung durch die zuständigen BundessteIlen werden die Prioritäten in räumlicher und sachlicher Hinsicht (Stossrichtungen «Erhalten» und «Fördern») aufgezeigt.
landschaftskonzepl Schweiz I Tei l 11 BERICHT
landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT
2 Ausgangslage
Die Ausgangslage für die ErarbeilUng des Landschaftskonzeptes Schweiz ist im Bericht «Landschaft zwischen gestern und morgen) · ausführlich dargestellt und kann wie folgt zusammengefasst werden:
Zwischen Druck und Landschaft verändert sich laufend, in den letzten Jahrzehnten aufgrund tiefgrei- Endastung fender Umbrüche in Wirtschaft und Gesellschaft schneller und grundlegender als je zuvor. Das Resultat: Die Schweiz hat an regional charakteri stischen Landschaft selementen und naturnahem Lebensraum für Pflanzen und Tiere eingebüsst. Diese generelle Entwicklung zeigt sich in allen ökologisch oder flächenmässig wichtigen Lebensräumen. Die schleichenden Beeinträchtigungen erweisen sich als besonders problematisch. Eine grundlegende Trendwende zur Entlastung von Natur und Landschaft, wie sie das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung fordert, ist noch nicht e ingeleitet. Dennoch sind erste Ergebnisse durch den Vollzug der bestehenden Rechtsgrundlagen sichtbar.
Natur- und Mit den raschen Veränderungen von Natur, Landschaft und baulichem Erbe haben Landschaftssscbutz.: sich auch die Bestrebungen und Initiati ven zu ihrem Schutz intensiviert. Die ent- Aufbau und standene Umweltgesetzgebung zielt auf einen vorbeugenden Schutz aller natürli- Errungenschaften einer ehen Lebensgrundlagen, von Tieren und Pflanzen als Lebensgemeinschaften sowie gemeinsamen Aufgabe der Landschaft als Lebensraum. Der Natur-, Landsehafts- und Heimatschutz wurde als gemeinsame Aufgabe in der Gesellschaft rechtl ich verankert. Kantone, Gemeinden und der Bund treten dabei als Träger auf. Akteure sind neben den staatlichen Stellen auch die Bürgerinnen und Bürger, die Umweltorganisationen, die Wissenschaft und Forschung sowie die Wirtschaft. In Zukunft wird es zunehmend wichtiger, dass alle Beteiligten ihre Verantwortung besser wahrnehmen.
Landschaft Schweiz - Welche menschl ichen Einflüsse in Zukunft die biologische und landschaft- Wohin? Wege zu einer licheVielfalt prägen, wird oft bereits lange vorher entschieden. Es kommt also darnachhaltigen auf an, früh zeitig zukunftstaugliche Entscheide zu treffen und sich danach zu ver- LandschaftsentwickJung halten. Gerade heute ergeben sich dafür gute Möglichkeiten. 1m Umfeld des Natur, Landschafts- und Heimatschutzes ist vieles im Umbruch. Chancen und Spielräume für eine Neuausrichtung sindjetlt zu erken nen und zu gestalten. Sei es in den landschaftsrelevanten Politikbereichen wie der Landwirtschaft, im Wald oder beim Verkehr, sei es in der Siedlungsentwicklung und -gestaltung oder generell beim Beschreiten neuer Wege und Partnerschaften. Leitprinzip ist die nachhaltige Landschaftsentwicklung .
• Der Bericht «Landschaft zwischen gestern und morgen» ist eine Grundlage noch Art. 13 ~.PG für die Erarbeitung des landschaftskonzeptes Schweiz. Er entspricht mit geringfügigen Anderungen dem Bericht landschaftskonzept Schweiz, Teil I Grundlagen, Anhörung der Kantone, Dezember 1996, BUWAl (Hrsg.); publiziert im Herbst 1998. Vertrieb: EDMZ, 3000 Bern; Bestellnummer: 310.135 d
landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Einleitung
Partnmchalll.a!ldschall Parteoaires POIl' Ie \IiIysaoe Insieme flef UpaesaggiO
Natur-, Landschafts· und Heimatschutz beim Bund ist einerseits eine SektoraI- Sektoralpolitik und politik mit ihren Aufgaben - wahrgenommen durch das BUWAL und das Bundes- Querschnittsaufgabe amt für Kultur (BAK). Andererseits stellen sie eine Querschnittsaufgabe dar, die von allen mit raumwirksamen Aufgaben (zum Beispiel Bundesaufgaben) befassten Bundesämtern spezifisch wahrgenommen wird. Die Ausgangslage und der Handlungsbedarf im Natur-, Landschafts- und Heimatschutz wurden durch die entsprechenden Bundesslellen formuliert~. Sie bilden die Grundlage für die Erarbeitung der Sachziele und Massnahmen des Landschaftskonzeptes Schweiz.
Die Ausgangslage und der Handlungsbedarf in den Politikbereichen des Ausgangslage und Bundes lassen sich wie folgt zusammenfassen: Handlungsbedarf in den a Bundesbauten und ·anlagen: Der Bund hai eine Vorbildfunktion, wenn er eigene Bauten und Anlagen realisien octer erneuert. Über Ausbildung und durch ökologisch und gestalterisch wirkungsvolle Massnahmen nimmt er die Verpflichtung verstärkt wahr.
EI Energie: Anlagen zum Transport von Energie sind landschaftsrelevant. Sie können besser gebündelt, häufiger verkabelt und frühzeitig mit den Anl iegen des Nalur-, Landschafts- und Heimatschutzes koordiniert werden.
EI Sport, Freizeit und Tourismus: Die Landschaft wird als eigentliche Basis der Tourismuswirtschaft und der Freizeitaktivitäten immer wichtiger. Sie darr nicht durch kurzsichtige Interessen in ihrer Substanz beeinträchtigt werden. Auf der institutionellen Ebene des Bundes sind die Ziele und Massnahmen besser zu koordinieren. Die Bevölkerung und die Gäste sollen für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten sensibilisiert werden.
a Landesverteidigung: Die Nutzung der Landflächen und der militärischen Bauten und Anlagen ist durch die Armeereform im Wandel. Zugleich gibt es grosse ökologische Aufwertungspotentiale bei den verbleibenden Flächen und Anlagen. Sie sind auch im Rahmen der Verwirklichung des Umweltleitbildes des VBS zu nutzen.
11 40% Landwirtschaft: Die Neuorientierung der Landwirtschaftspolilik betrifft der Landesfläche und kommt den Anliegen des Landschaftskonzeptes Schweiz durch extensivere Produktion und ökologische Ausgleichs leistungen entgegen. D!e neue Paxis wird auf der Stufe Betrieb geschaffen. Eine SchlüsselroJle hat deshalb die Förderung der Beratung.
* vgl. Anmerkung Seite 8 landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Einleitung
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Pallenai'!'S pour le pay$a\lI! Imoeme per il ~esagglQ
Luftfahrt: Auf den Flugplätzen und in deren Umfeld sind die ökologischen Potentiale besser zu nutzen. Bei den Landestellen sowie einzelnen nationalen Schutzgebieten sollen die Immissionen durch Fluglärm und die $tandortkonkurrenz mit den Schutzanliegen geordnet werden. Bei der Hängegleiter- Fliegerei ist der Schutz von Lebensräumen von Wildtieren besser zu berücksichtigen.
EI Natur-, Landschafts- und Heimatschutz: Die biologische und landschaftliche Vielfalt ist auch im raschen Wandel langfristig zu erhalten und zu fördern. Die Schutzanliegen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes sind transparent zu machen und beim Vollzug raumwirksamer Tätigkeiten besser zu gewichten - innerhalb und ausserhalb von Schutzgebieten. Mit den anderen raumwirksamen Politikbereichen des Bundes, die zum Vollzug des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes beitragen, ist Kohärenz zu erreichen und kontraproduktive Anreize sind abzubauen. 1m Werte- und Strukturwandel sind Spiel räume zu erkennen, Synergien zu nutzen und neue Wege zu beschreiten für eine nachhaltige Landschaftsentwicklung.
B Raumplanung: Die demographischen und wirtschaftlichen Veränderungen und der gesellschaftliche Wandel bewirken weiterhin Druck auf den knappen Boden, auf das Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet und damit auch auf Natur und Landschaft. Die vielfriltigen Funktionen des gesamten Lebens- und Wirtschaftsraumes erfordern ein von allen Ebenen getragenes Konzept der räumlichen Ordnung, um erwünschte Entwicklungen zu fördern und unerwünschte, nachteilige Auswirkungen zu beschränken.
Regionalpolitik: Gegenüber der bisherigen Regionalpolitik ist neu auch der ländliche Raum ausserhalb des Berggebietes mit seiner wirtschaftlichen, sozialen und baulichen Entwicklung ein Thema. Die Landschaft und ihre nachhaltige NUlzuQg sind die Basis fü r eine Optimierung der wirtschaftlichen Entwicklung im Spannungsfeld zwischen Überlastung und Unterentwicklung, Nutzung und Schutz.
Verkehr: Verkehrsanlagen beeinträchtigen Natur -und Landschaft generell. Deshalb ist die Abklärung des Bedarfs und d ie optimale Projektierung unter Einbezug der Anliegen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes aus ökologischen und fin anziellen Gründen wichtig. Zum Abbau der Zielkonflikte kann die Förderung des öffentlichen Verkehrs, des Fahrrad- und Fussgängerverkehrs beitragen.
BI Wald: Der Wald ist mi t fast einem Drittel der Landesfläche bedeutender und beständiger Gestalter der Landschaft. Die verschiedenen Wald funktionen (Schutz-, Nutz- und Lebensraumfunktion) si nd regional von unterschiedlicher Bedeutung. Die verschiedenen Fonnen der Waldnutzung müssen der qualitativen und der quantitativen Walderhaltung Rechnung tragen.
landschaftskonzept Schweiz I Teil 11 BERICHT I Einleitung
Wasser bau : In das Gewässersyslem wurde stark eingegri ffe n. Viele Gewässer können ihre Funktionen, zum Beispie l als Lebens- und Erholungsraum, nicht genügend erfüllen. Die Revitalisierung ist deshalb anerkannt: Gewässer brauchen mehr Raum an geeigneten Onen. Naturnahe Gewässerräume sind wegen ihrer Bedeutung für HochwasserschUlz, biologische Vielfalt und Erholung besonders zu fordern.
Wasser kraftnutzung: Die vorgesehene Erhöhung der Energiegewinnung aus Gewässern ist mit Konflikten verbunden . Soweit sich die Interessen nicht aussch liessen, führen der Dialog und die gegensei tige Anerkennung zur Optimierung neuer und bestehender Projekte.
landschaftskonzepl Schweiz / Tell 11 BERICHT / Einleitung
...
3 Vorgehen
Partnerschaftliches Unter dem Leitmotiv «Partnerschaft Landschaft» hat das federführende BUWAL Vorgehen die Vorbereitungsarbeitcn zum Landschaftskonzept Schweiz mit einer Befragung der kantonalen Fachstellen für Natur- und Landschaftsschutz 1992 begonnen. Auf der Basis allgemeiner Ziele wurden 1994/95 in intensiver Zusammenarbeit mit den betroffenen Partnerämtem beim Bund die Ziele und Massnahmen erarbeitet und 1996 in einer Ämterkonsultation mit den Bundesämtern für die Anhörung und Mitwirkung berein igt.
Breite Mitwirkung der Die kantonalen Fachstellen fü r Natur- und Landschaftsschutz hatten im Erarbeikantonalen Fachstellen I~ n gsprozess mehrmals Gelegenheit zu r aktiven Mitwirkung. Dank engagierter Mitarbeit von fünfzehn kantonalen Fachstellen ist zudem ein eigenständiger Bericht «Kantonsmodule»· entstanden. Mit den 2 1 Beiträgen werden konkrete Umsetzungsbeispiele zu Themenbereichen des LKS auf kantonaler Ebene zur Diskussion gestellt - zum Beispiel kantonale Konzepte Natur und Landschaft, Landschaftsentwicklungskonzepte, Erarbeitung von Managementinstrumenten im Natur- und Landschaftsschutz.
Auch Fachorganisationen und Institute von Hochschulen, die sich mit Natur- und Landschaftsschutz befassen, konnten ihre Anliegen ei nbringen.
Gezielte An der dritten Ministerkonferenz «Umwelt für Europa» im Oktober 1995 in Sofia, lnrormationstätigkeit am «Global Biodiversity Forum» im November 1995 in Djakarta, am Kongress «Naturschutz im Dialog» zu m Europäischen Naturschutzjahr 1995 im November 1995 in Lugano, an der internationalen Konferenz «Natur für Ost und West» im Oktober 1997 in Basel sowie an verschiedenen Fachveranstaltungen wurde das LKS präsentiert .
Anhörung und Am 17. Dezember 1996 eröffnete das Eidg. Departement des Innern bei den Kan- Mitwirkung tonen d ie Anhörung nach Art. 13 Abs. 2 RPG sowie d ie Informatio n und Mitwirkung yon Organisationen, Verbänden und Parteien. Über die Tagespresse und durch Anzeige im Bundesblatt wurde die Bevölkerung im Februar 1997 zur Mitwirkung nach Art. 4 RPG eingeladen. Die Ergebnisse der Anhörung und Mitwirkung sowie der Ämterkonsultation yom September 1997 sind in die Konzeplüberarbeitung eingeflossen .
• Der Bericht cKontonsmodule. ist eine Information noch Art. 13 RPG zum landschaftskonzept Schweiz und entspricht dem Bericht Landschaftskonzept Schweiz, Teil 111 Kontonsmodule, Anhörung der Kantone, Dezember 1996, BUWAl{Hrsg.). Publiziert im Juli 1998 als Teil der CD·ROM _Innovative Wege für Natur und landschaft •. Vertrieb: EDMZ, 3000 Bern; Bestellnummer: 310. J 33
landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Einleitung
4 Inhalt, Zweck und Prioriöten
Das Landschaftskonzept Schweiz beinhaltet Inhalt
Teil I KONZEPT
Allgemeine Ziele Natur und Landschaft
Sachziele
Teil 11 BERICHT
Einleitung
Massnahmen
Die sechzehn Allgemei nen Ziele Natur und Landschaft zeigen auf, welche Qualitäten von Natur und Landschaft zu erhalten und zu fördern sind und woran sich e ine nachhaltige Nutzung orientieren soll.
Die Sachziele konkretisieren die Allgemeinen Ziele Natur und Landschaft und tragen zu deren Umsetzung in den Politi kbereichen bei. Die Sachziele und die zur Realisierung vorgesehenen Massnahmen wurden insbesondere zu m Arten- und Biolopschutz, zum ökologischen Ausgleich, zur nachhaltigen Nutzung sowie zur Landschaftsgestaltung und -entwicklung formuliert.
Landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Einleitung , 13
Aufbau der Ziele und Massnahmen
Allgemeine Z iele All emeine Ziele Natur und Landscliilft
le:::t......,... ..... t2 Prioritätenserzung nach - ,Ilcl Swssrichtung
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Sachziele SCicliziele
~_~ Priorirärenserzung nach Srossrichtung • Erhalten -+ Fördern Raumrypen
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Massna hmen MCiSinahmen
D Bundesbauten und -anlagen 13 Raumplanung D Energie I!I Regionalpolitik
11 Sport, Freizeit und Tourismus IID Verkehr
D Landesverteidigung 111 Wald g Landwirtschaft IIJ Wasserbau ~-,"""'=="'" m Luftfahrt 111 Wasserkraftnulzung l IJ NalUr-, Landschafts· ----- .---'- und Heimatschulz
londschal1skonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Einleitung
1.
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Mit dem Landschaftskonzepl Schweiz soll erreicht werden , dass Zweck
• di e Anliegen des Natur-. Landschafts- und Heimatschutzes bei den raumwirksamen Tätigkeiten und Aufgaben des Bundes verstärkt werden;
• bei Bundesaufgaben d ie Nutzungen auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Dabei soll der Handlungsspielraum von Nutzem und Schülzem gewahrt bleiben, um e ine schonende Entwicklung in der Landschaft anzustreben;
• e ine möglichst kohärente Bundespolitik Natur und Landschaft zum Tragen kommt;
• der Vollzug des NHG durch die Bundesstellen auf e iner koordinierten Zielorientierung erfolgt und durch entsprechende Massnahmen unterstützt wird;
• bei Bundesaufgaben allen beteiligten Partnern früh zeitig bekannt ist, welche Anforderungen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes der Bund berücksichtigt und in die Interessenabwägung einbezie ht, wenn er eigene Bauten und An lagen erstellt, Konzessionen und Bewilligungen erte ilt oder Beiträge gewährt ;
• der Dialog zwisc hen allen bei Bundesaufgaben beteili gten Partnern, seitens der Nutzung und des Schurzes, gefOrdert wird und dadurch im Sinne einer modernen Ve rwaltungsführun g die Verfahren verkürzt und Planungskosten fü r Proj ekte gesenkt werde n;
• den Kantonen bekannt ist, welche Massnahmen der Bund im Politikbereich Natur-, Landschafts- und Heimatschulz mittelfristi g vorsieht.
Landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT I Einleitung
• Li 4. . .
Prioritäten Bei der Erarbeitung und für die Realisierung haben die Bundesstellen die Priori· täten wie folgt gesetzt:
• Im Landschaftskonzept Schweiz wurden prioritäre Ziele und Massnahmen aufgenommen, die geeignet sind, die Anliegen des Natur·, Landschafts· und Hei· matschutzes im Vollzug des NHG zu verstärken.
• e<Fördern»: das bedeutet Landschaft aufwerten und gestalten überall dort, wo in den letzten Jahrzehnten Defizite an biologischer und landschaftlicher Vielfalt entstanden si nd. Diese Stossrichtung hat im LKS erste Pri orität. In den verbliebenen wertvollen Landschaften, Biotopen sowie bei Kulturelementen hat die Stossrichtung «Erhalten» (Sch utz- und pnegemassnahmen) weiterhin Bedeutung.
• Räumliche Schwerpunkte für die Umsetzung der Ziele wu rden auf der Basis einer vereinfachten Rautlltypisierung (siehe Anhang) festgelegt. Der Handlungsbedarf für die Stossrichtung «Fördern» ist besonders im intensiv genutzten Mittelland und im Agglomerationsrau m gegeben.
• Zeitliche Prioritäten haben die Bundesstellen mit einer gestaffelten Realisierung der Massnahmen gesetzt.
landschaftskonzepl Schweiz I Teil 11 BERICHT I Einleitung
PartnerlChan Wldsc/l3" Parterl2iftS (lO"r Ie paysaoe Insieme ~ r i paesaoglO
5 Koordination mit den Planungen und Projekten
des Bundes
Das Landschaftskonzept Schweiz ist auf den Bericht des Bundesrates vom 22. Mai 1996 über die «Grundzüge der Raumordnung Schweiz» abgestimmt. Insbesondere folgende Strategien werden durch das LKS aufge nommen und durch die Sachziele und Massnahmen konkret umgesetzt: «Ländl iche Räume stärkem), «Natur und Landschaft schonen», «Erneuerung und Stärkung der Städte}) und «Agglomerationen in ihrer Ausdehnung begrenzen und räumlich strukturieren».
Auf die bestehenden Sachpläne «Fruchtfolgeflächen (FFF)>> und «A lpTransit» sowie auf das «Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK)>>, den «Bericht über die Tourismuspolitik des Bundes» . das « Touri s mu sprotokolh~ der «Alpe nkon ventio m~ sow ie die Aktionspläne «Nachhaltige Entwickl ung. Aktionsplan für die Schweiz» und «Um welt und Gesundheib> ist das LKS abgestimmt. Es ist koordiniert mit anderen laufenden Arbeiten an Sachplänen und Konzepten des Bundes, den Sachplänen «lnfra.struktur der Luftfahrt (SlL)>> und «Waffen- und Schiessplätze» sowie dem «Konzept Übertragungsleitungen».
Die Umsetzung der Ziele sowie die Konkretisierung, Aktualisierung und Real isieru ng der Massnahmen durch die Bundesstellen wird vor dem Hintergrund folgender übergeordneter Projekte des Bundes erfolgen: «Haushaltsziel 2001 », «Neuordnung Finanzausgleich», «Verfahrenskoordination des Bundes», «Regierungs- und Verwal tungsreform~>.
londschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Einleitung
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6 Wirkung für Bund und Kantone
Allgemeine Wirkung Die Verbindlichkeit des Landschaftskonzeptes Schweiz richtet sich nach dem Spezialgesetz (NHG) sowie nach den Bestimmungen der Raumplanung (RPG, RPV).
Nur im Das Landschaftskonzept Schweiz beinhaltet nur Ziele und Massnahmen im Kompetenzbereich Kompetenzbereich des Bundes. Es ändert nichts an der bestehenden Kompetenzdes Bundes verteilung innerhalb des Bundes und zwischen Bund und Kantonen; die Spezialgesetzgebungen in den Politikbereichen gehen unverändert dem Konzept vor. Das LKS schafft weder neue Gesetze noch Verordnungen. Es ist somit ein Planungs- und Koordinationsinstrument zur Umsetzu ng der Natur-, Landschafts- und Heimatschutzpolitik des Bundes.
Räumliche Wirkung Auch trifft das LKS - im Gegensatz zu den Sachplänen des Bundes oder zur kantonalen Richtplanung - keine räumlichen Festlegungen. Räumlich entfaltet das LKS dann eine Wirkung, wenn beispielsweise im Zusammenhang mit der Erfüllung von Bundesaufgaben nach Art. 2 NHG oder mit einem Bundesinventar nach Art. 5, 18 oder 23 NHG die Ziele im konkreten Fall umgesetzt werden. Räumliche Prioritätensetzungen werden in einer allgemeinen, raumtypisierten Form getroffen (zum Beispiel ökologischer Ausgleich im Talgebiet) und in wenigen Fällen nur dort geographisch genauer definiert, wo eine Kompetenz des Bundes vorliegt (zum Beispiel Bewilligungskompetenz im Zusammenhang mi t der Linienführung von Übertragungsleitungen im Alpenraum) . Für weitergehende räumliche Festlegungen, beispielswei se in Form von Bundesinventaren, gelten die Spezialbestimmungen des ~ HG bzw. RPG (vgl. Tei l II BERICHT, Massnahme 7.11).
Verbindlichkeit der Ziele Die Ziele des Landschaftskonzeptes Schweiz (Teil I KONZEPT) sind für die fiir den Bund zuständigen Behörden des Bundes verbindlich. Sie sind eine mittel- bis langfristige Zielorientierung. Die zuständigen Bundesstellen sorgen dafür, dass sie
• bei der Erfüllung von Bundesaufgaben nach Art. 2 NHG die Allgemeinen Ziele Natur und Landschaft in der Interessenabwägung für ihren Entscheid berücksichtigen und die Sachziele in den Politikbereichen umsetzen;
• bei Rechtserlassen sowie bei Konzepten und Sachplänen die Ziele des LKS als Anforderungen des Natur-, Landschafts- und Heimalschutzes berücksichtigen;
• bei ihren übrigen Tätigkeiten (zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit) im Sinne einer kohärenten Bundespolitik Natur und Landschaft die Ziele des LKS beachten.
Die noch in Erarbeitung stehenden sowie die geplanten Konzepte und Sachpläne des Bundes sind mit dem LKS abzustimmen.
landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Einleitung
F'lrtenIIra pour Ie WYAOt Insiemojler i ~io
Die zuständigen Behörden der Kantone berücksichtigen die Ziele des Land~ Berücksichtigung der schaftskonzeptes Schweiz wie folgt: Ziele durch die Kantone
• bei delegierten Bundesaufgaben an die Kantone hat das LKS die gleiche Verbindlichkeit wie für die Bundesstellen. Dies betrifft im heutigen Zeitpunkt nur die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Bauten und Anlagen ausser· halb der Bauzone (Art. 24 RPG, Polilikbereich Nr. 8, Raumplanung);
• bei der Erfüllung von Bundesa ufgaben (Art. 3 NHG) berücksichtigen sie das LKS analog der Bundesbehörden. Bei landschaftsrelevanten Vorhaben im Über· schnittsbereich der Kompetenzen von Bund und Kantonen (zum Beispiel bei Subventionsgesuchen, Art. 2c NHG) gilt: Für die Prüfung, ob ein Projekt den Zielen des LKS entspricht, kann das LKS subsidiär durch ein adäquates, räum· lieh konkretisiertes Konzept auf kantonaler Stufe abgelöst werden. Das können bei spielsweise der kantonale Richtplan, ein kantonales oder regionales Landschaftsentwicklungskonzept oder ein themenbezogener Sachplan sein ;
• in der Richtplanung berücksichtigen sie die Ziele des LKS. Sie entscheiden indessen in ihrem Ermessen, welche Ziele des LKS für ihre Verhältnisse von Bedeutung sind und wie sie diese Inhalte zweckmässig in die Anpassung und Überarbei tung der kantonalen Richtplanung einbeziehen. Bei den Sachzielen sind einze lne davon, die besonders richtplanrelevant erscheinen, speziell ge· ken nzeichnet (Vorschlag des Bundes). Di ese Kennzeichnungen haben orienti e· renden Charakter (vgl. Teil 11 BERICHT). Mit der Einreichung ihrer Richtpläne und deren Anpassungen an den Bund geben die Kantone bekannt, wie die Berücksichtigung der Ziele des Landschaftskonzeptes Schweiz erfolgt ist.
Auf Gemeinden und Grundeigentümer entfaltet das Landschaftskonzept Schweiz Wirkung auf Gemeinden je nach Spezia lgesetzgebung nur eine indi rekte Wirkung im Zusammenhang mit und Grundeigentümer der Erfüllung von Bundesaufgaben nach Art. 2 NHG.
landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT I Einleitung
-
Wirkung des lKS auf Bund, Kantone und Gemeinden
Bund
Kantone
Gemeinden D D D Zielorientierung verbindlich für Bund, für Kantone bei delegierten Bundesaufgaben
Realisierung schrittweise durch Bundesstellen
Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei Bundesaufgaben Grundlage für kantonale Richlplanung
Mitwirkung der Kantone bei der Realisierung durch Bundesstellen
o Orientierungshilfe für Gemeinden bei Bundesaufgaben
landschaftskonzept Schweiz I Teil 11 BERICHT I Einleitung
Partllersdlaft Landschaft fMeoaires pour le paysaoe
7 Realisierung und Aktualisierung
Die Verantwortung für die Umsetzung des Konzeptes (Ziele) und die Reali· Verantwortung für sierung der Massnahmen ihrer Politikbereiche tragen die zuständigen Bun. Umsetzung und desstellen. Die Umsetzung der Ziele ist zeitlich nicht limitiert und erfolgt durch Realisierung die zuständigen BundesteIlen laufend in ihrer Aufgabenerfüllung. Das BUWAL unterstützt diese Bundesstellen fac hlich bei der Umsetzung der Ziele und bei der Realisierung der Massnahmen.
Die Massnahmen des Landschaftskonzeptes Schweiz (Teil Tl BERICHT) wurden durch die zuständigen Bundesstellen gemeinsam mi t dem BUWAL erarbeitet. Die zuständigen BundessteJlen sind aufgefordert, die Massnahmen zu konkretisieren, zu aktualisieren und zu realisieren. Die Realisierung durch die BundessteIlen erfolgt im Rahmen ihrer Prioritätensetzung, ihrer personellen Möglich· keiten und der ihnen zur Verfügung stehenden Kredite. Dabei sind Qie übergeordneten Projekte des Bundes (vgl. KapitelS, Sei le 17) zu berücksichtigen.
Für jede Massnahme erarbeiten die bezeichneten fede rführenden Bundesstellen Konkretisierung und zusammen mit den aufgeführten Partnern (Stellen des Bundes, Fachämter der Erfolgskontrolle Kantone, Umweltorgan isationen, Verbände und Forschungsinstitutionen) einen Vorgehens- und Zeitplan und legen soweit sinnvoll und machbar die Erfolgskontrolle fest. Sie bezeichnen für jede Massnahme eine für die Realisierung verantwortliche Dienststelle.
Die Realisierung der Massnahmen erfolgt möglichst in den Jahren 1998-2006. Zeitraum 1998-2006 Die in den einzelnen Massnahmen vorgesehenen Zeithorizonte (I. Phase: ab 1998: 2. Phase: ab 2002) sind Richtterm ine. Sie können durch die zuständigen BundessteIlen innerhalb des Realisierungszeitraumes verschoben werden (vgl. Graphik Seite 22).
Das BUWAL sorgt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen für die Nachführung, Nacnführung und Aktualisieru ng der Ziele des LKS (Teilt KONZEPT) sowie für Aktualisierung und aktuelle und zuverlässige Angaben über den Fortgang der Massnahmenreali- Information durch das sierung. In die Nachführung und Aktualisierung der Ziele werden insbesondere EVEO/BUWA>L auch das Bundesamt für Raumplanu ng (B RP) sowie die Raumordnungskonferenz des Bundes (ROK) einbezogen .
Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)IBUWAL informiert die Kantone, interessierte Kreise und die Öffentlichkeit über den Inhalt und die UmsetZling des Landschaftskonzeptes Schweiz.
Die federführenden Bundesstellen informieren das BUWAL alle zwei Jahre über Reporting und Bericht den Fortgang der Realisierung der Massnahmen (vereinfachtes RepoI1ing) . Möglichst bis im Jahr 2006 schliessen die federführenden Bundesstellen die Massnahmen in ihrem Zusländigkeitsbereich ~ soweit zweckmässig und machbar - mit einer Erfolgskontrolle ab. Das Reporling dient als Informations instrument. Es gibt Auskunft über den Stand und das weitere Vorgehen bei der Massnah menrealisierung sowie über die durchgeführten Erfolgskontrollen.
Londschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT I Einleilung
PartrlffSc!I3ft LaocIscflaft Partell8irts po"r Ie paysage Insieme per I1paesagglo
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen erstattet das UVEK dem Bundesrat in den Jahren 2002 und 2007 Bericht über die Massnahmenrealisierung und deren Erfolg sowie über den Stand der Umsetzung der Ziele des LKS. Der Bericht im Jahr 2007 dient im weiteren als Beurteilungsgrundlage, ob das Landschaftskonzept Schweiz als Konzept bzw. als Grundlage nach Art. 13 RPG überprüft und nötigenfalls in Teilen angepasst oder gesamthaft überarbeitet werden soll.
Realisierung: Phasen und Ablauf
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
, 1. Phase ,,, , ,, ,, 2. Phase
D DD o o y Umsetzung der Ziele durch die zuständigen Bundesstellen bei ihrer Aufgabenerfüllung
o Schrittweise Realisierung befristeter Massnahmen durch die zuständigen Bundesstellen
D Realisierung von Massnahmen durch die zuständigen Bundesstellen laufend im Vollzug des NHG
o Vereinfachtes Reporting der Bundesstellen an das UVEK
o Bericht UVEK an den Bundesrat
landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Einleitung
Partrlef$Cfl3ft lanIlWlaM Parttoai"ls pour Ie ~ Insieme per ~ paesaggio
8 Finanzielle und personelle Konsequenzen
Das NHG versteht den Natur-, Landschafts- und Heimatschutz als Sektoralpolitik (Fachstellen: BUWAL, BAK) und als Querschniusaufgabe der raumw irksam tätigen Bundesstellen. In der dreissigjährigen Praxis haben die Bundesbehörden bei Bundesaufgaben sowie bei Planungen und konzeptionellen Tätigkeiten gemeinsam mit den Fachstellen Massnahmen ergriffen, um die Vollzugspraxis des NHG laufend zu verbessern. An dieser Vollzugspraxis ändert das Landschaftskonzepl Schweiz in fi nanzieller Hinsicht nichts.
Die Ziele des Landschaftskollzeptes Schweiz werden im Rahmen des laufenden Vollzugs des NHG umgesetzt. Die aus der Konkretisierung der Massnahmen des Landschaftskonzeptes Schweiz hervorgehenden Projek~e werden durch die zuständigen Bundesstellen im Rahmen ihrer Prioritätensetzung, ihrer personellen Möglichkeiten und der ihnen zur Verfügung stehenden Kredite realisiert. Mit dem Landschaftskonzept Schweiz wird kein zusätzlicher Finanz- oder Personalbedarf begründet.
Zur Kostenwirksamkeit der Massnahmen des LKS können folgende Bereiche Kostenwirksamkeit unterschieden werden:
• Massnahmen in der Sektoralpolitik Natur-, Landschafts- und Heimatschutz: Bei diesen Massnahmen handelt es sich um laufende Aufgaben des Bundes im Vollzug des NHG durch die Fachstellen BUWAL und BAK. Sie sind bereits Bestandtei l des Mehrjahresprogrammes und der Finanzplanung dieser beiden Bundesstellen, welche durch das LKS nicht verändert werden.
• Wegleitungen, Richtlinien und Grundlagen: Die Erstellung neuer und die Anpassung bestehender Vollzugsinstrumente an veränderte Verhältnisse sind direkt kostenwirksam . Das BUWAL als federflihrende oder mitwirkende Behörde wird etwa die Hälfte der auf acht Jahre verteilten, gesamthaft geschätzten Kosten von ca. zwei Millionen Fmnken aus seinem Budget übernehmen. Für die Restfinanzierung legen die zuständigen Bundesstellen im Rahmen ihrer Budgetkompetenzen und unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben wie bisher die Prioritäten fest.
• Bundesaufgaben nach Art. 2 NHG: Seit lnkrafttreten des NHG vor dreissig Jahren gilt es als unbestritten, dass Massnahmen zur Berücksichtigung des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes Bestandteil der Projekte und ihrer Kosten sind. An diesem Grundsatz ändert das LKS nichts. Es fUhrt gegenüber heute im Vollzug des NHG auch nicht zu zusätzlichen Anforderungen an die Projekte. Vielmehr sollen die mit dem LKS transparent gemachten Anforderungen zweckmässig in den Projekten umgesetzt werden . Durch den früheren Einbezug aller beteiligten Partner werden die Verfahren optimiert, was insgesamt zu ei ner Kostenreduktion beitragen dürfte. Wie sich die Gesamtbilanz der im Einzelfall kosteneinsparenden, kostenneutralen oder kostensteigemden Massnahmen zugunsten des Natur-, LandschaftslandschaFtskonzepl Schweiz I Teil 11 BERICHT I Einleitung
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und Heimatschutzes präsentiert, ist daher nicht allein von der Umsetzung des LKS abhängig, sondern von den eingereichten Projekten sowie deren Qualität und kann erst nach einigen Jahren der weiteren Vollzugspraxis des NHG beurteilt werden.
• Bauten und Anlagen des Bundes (Bu ndesaufgaben nach Art. 23 NHG): Das LKS gibt hier eine Zielorientierung für die Eingliederung in die Landschaft und für die Gestaltung sowie für den Unterhalt. Für den Unterhalt, zum Beispiel bei natumah gestalteten Umgebungsflächen, darf in den meisten Fällen mit einer Kostensenkung und einem verbesserten Nutzen gerechnet werden.
• Konzessionen und Bewilligungen (Bundesaufgaben nach Art. 2b NHG): Das LKS führt gesamthaft nicht zu ei ner Veränderung der Bewilligungs- und Konzessionspraxis des Bundes und ändert nichts am Verursacherpri nzip.
• Beiträge (Bundesaufgaben nach Art. 2c NHG) und Subventionen: In diesem Bereich soll das LKS über die Beiträge und Subventionen eine Förderung der Anliegen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes bewirken . Insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Regionalpolitik, Verkehr, Wald und Wasserbau sollen d ie bestehenden Finanzmittel vermehrt zu ei ner nachhaltigen Entwicklung der Schweiz beitragen. Diese Entwicklung ist in mehreren Bereichen eingeleitet (z.B. Neuorientierung in der Agrarpolitik, neue Gesetzgebungen im Wald und im Wasserbau). Die Umsetzung von Massnahmen des LKS ist daher in diesen Politikbereichen weitgehend abhängig von den jährlichen Budgetentscheiden des Parlamentes, zum Beispiel für die Abgeltung ökologischer Leistungen in der Landwirtschaft (Art. 31 b LwG) oder für Beiträge des Bundes für Hochwasserschutzmassnahmen. Das LKS entfaltet im Bereich der Beiträge und Subventionen keine kostensteigernde Wirkung, bringt jedoch einen zielgerichteteren Einsatz der finanziellen Minel zugunsten des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes .
• Programme: Vereinzelt werden auch Programme, z.B . in den Politikbereichen Wald und Wasserbau, postuliert. Hier bestimmen allein die Kantone, wie weit sie ein solches Programm fördern und damit auch finanzielle Mittel einsetzen wollen. Der Bund unterstützt solche Programme finanzie ll auf der Basis der bestehenden Gesetzgebung .
• Richtplanung der Kantone: Die aUfallige n Folgekosten des LKS gehen nicht über den laufenden Vollzug des RPG hinaus. Für die Kan,tone besteht in der Richtp1anung ei ne grundsätzl iche Pflicht, Konzepte und Sachpläne des Bundes zu berücksichtigen (Art. 6 Abs . 4 RPG). Da es im Ermessen der Kantone liegt zu entscheiden, welche Ziele des LKS für ihr.e Verhältnisse von Bedeutung sind und wie sie diese Inhalte zweckmässig in die kantonale Richtplanung einbeziehen, entscheiden sie über die all falligen Pl anungskosten .
landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Einleitung
Partenaitts POgt le paysaoe Insieme per i ~i(l
Die Realisierung der Massnahmen des Landschaftskonzeptes Schweiz benö- Kei.n personeller tigt keine zusätzlichen Stellen. Natur- , Landschafts- und Heimatschutz ist seit Mehrbedarf der Inkraftsetzung des NHG im Jahr 1967 für die Bundesstellen eine Verpflichtung, auf welche sie sich eingerichtet haben. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen den FachsteJlen BUWAL und BAK einers"eits und den raumwirksam tätigen Bundesstellen andererseits wird mit der Realisierung der Massnahmen verstärkt Diesen punktuell und über acht Jahre verteilt vermehrten Aktivitäten steht jedoch ein geringerer Aufwand in Einzelgeschäften gegenüber, sodass insgesamt durch das Landschaftskonzept Schweiz kein personeller Mehrbedarf ausgelöst wird .
•
landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Einleitung
PartnerschaH lan~scllaH Partenaires pou, 11 paysi98 Insleme pe, il paesagglo
9 Erläuterungen zu den Zielen und Massnahmen
Die Ziele des Landschaftskonzeptes Schweiz basieren auf vier Grundsätzen:
Grundsätze Natur und Landschaft flir uns und die kommenden Generationen erhalten.
Den Eigenwert von Natur und Landschaft anerkennen und bewahren.
Die Landschaft als Lebensraum ftir Menschen, Tiere und Pnanzen erhalten und fOrdern.
Die Landschaft als Heimat, Kulturgut, Wirtschafts· und Erholungsraum nachhaltig entwickeln.
Diese Grundsätze des nachhaltigen Handeins sind von ethischen Werten der Verantwortung, der Achtung und der Rücksichtnahme gegenüber den Qualitäten von Natur und Landschaft getragen. Als Kulturwesen sind wir - selbst Teil der Natur - zu dieser Ethik verpflichtet. Gegenüber der Mitwelt und den kommenden Generationen verhalten wir uns vera'ntwortungsvoll und achten die Eigenwerte von Natur und Landschaft. Wir nehmen bei unseren Handlungen, insbesondere bei Eingriffen, Rücksicht auf die Eigenentwicklung von Naturprozessen, auf die natürliche und landschaftl iche Schönheit und Eigenart sowie auf die kulturellen Bedeutungen in der Landschaft.
Stossrichtungcn bei den Mit dem Landschaftskonzept Schweiz wird eine nachhaltige Landschaftsent- Zielen . wicklung angestrebt. Nachhaltigkeit bezogen auf Natur und Landschaft bedeutet erstens die Erhaltung von anerkannten Werten, insbesondere der Vitalität und Schönheit der Kulturlandschaft. Zweitens die Aufwertung von Defizitgebieten und drittens die nachhaltige Nutzung. Für die Umsetzung der Ziele werden zwei Erhalten Stossrichtungen verfolgt . «Erhalten» beinhaltet Schutz- und Pflegemassnahmen in den verbliebenen wertvollen Landschaften, Biotopen sow ie bei Kulturelementen. Fördern «Fördern» umfasst das Aufwerten bestehender und das Schaffen neuer Elemente und Strukturen. Diese Stossrichtung ist vor allem im intensiv genutzten Mittelland und im Agglomerationsraum relevant. [n diesen Gebieten sind heute die biologische Vielfalt und das landschaftliche Erlebnispotential oft gering. Die Lebens- und Erlebnisqualität solcher Landschaften ist deshalb zu verbessern. Besonderes Gewicht kommt dabei ihrer Gestaltung zu. Grundsätze der Landschaftsgestaltung ergeben sich aus den Zielen.
Raumtypen für die Aufgrund der Entwicklung der Ku lturlandschaft Schweiz und der Gefahrdungs- Prioritätensetzung potentiale für Natur, Landschaft und bauliches Erbe ergeben sich die folgenden fünf Raumtypen: Naturraum; naturnaher ländlicher Raum; länd licher Raum im Hügel- und Berggebiet; ländlicher Raum im MittellandfTallagen und Agglomerationsraum (vgl. Anhang). Diese Raumtypisierung eignet sich sowohl für eine grossräum ige Betrachtungsweise wie beispielsweise für die Hochalpen oder das
Landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Einleitung
Parteoalras lXI"r Ie paysaoe
Napfgeb iet als auch für eine kleinräumige, mosaikartige Differenzierung, wie sie sich in der vielfaltigen, eher kleinstrukturierten Schweizer Kulturlandschaft herausgebi ldet hat. Diese Raumtypen dienen als Orientierungshilfe für die schwerpunklmässige Umsetzung der Ziele. Eine weitergehende räumliche Konkretisiewng ist nicht vorgesehen.
Soweit sachlich gegeben sollen die Ziele in allen ~äumen umgesetzt werden, pri- Raumtypischer oritär jedoch dort, wo noch besondere Natur- und Kulturwerte vorhanden und teil- Umsetzungsbedarf weise genihrdei sind, beziehungsweise wo Defizite in der biologischen und landschaftlichen Vielfalt bestehen. Entsprechend wurden raumspezifisch Prioritäten gesetzt, wo ein besonderer Umsetzungsbedarf für die Stossrichtungen «Erhaltem. oder «Fördern).). besteht. Zu den instrumentellen Zielen ergeben sich keine räumlichen Prioritäten für die Umsetzung, da sie generelle Wirkung entfalten sollen .
Die Sachziele unterstützen und konkretisieren die Umsetzung der Allgemeinen Ziele Sachziele: Hinweise zum Natur und Landschaft in den Politikbereichen. Meistens tragen verschiedene Mass- Gesamtzusammenhang nahmen zur Umse~zu ng eines Sachzieles bei. Die Sachziele sind mit enlspechenden LKS Hinweisen versehen, die den Gesamtzusammenhang des LKS verdeutlichen.
Vereinzelte Sachziele. die für die Richtplanung besonders relevant erscheinen, sind mit der Markierung «Kantonale Richtplanung» versehen. Die Berücksichtigung dieser Sachziele durch die Kantone ist als Vorschlag des Bundes zu verstehen.
Die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) ist eine an die Kantone delegierte Bundesaufgabe. Drei Ziele im Politikbereich Raumplanung (vgl. Seite 85) sind durch die Kantone beim Vollzug von Art. 24 RPG zu beachten.
Die von den Bundesstellen zur Realisierung vorgesehenen Massnahmen sind nach Massnahmenbeschrieb einem e inheitl ichen Raster beschrieben: zur Information
die Einleitungstexte umschreiben in groben Zügen die Ausgangslage, die sachlichen Zielsetzungen und das Vorgehen. Sie dienen als Basis für die Konkretisierung der Massnahmen;
die federführende Bundesstelle, die für die Real isierung verantwortlich ist;
die zur Mitarbeit einzubeziehenden Behörden, Verbände, Organ isationen und weitere Kreise;
der Zeithorizont fü r die Realisierung von 1998 bis spätestens 2006. Es liegt in der Kompetenz der federführende n Bundesstellen, die aufgeführten Richttermine innerhalb dieses Zei thorizontes zu verändern. Laufende Aufgaben im Vollzug des NHG si nd als solche bezeichnet;
die Finanzierung: «laufendes Budget» bedeutet, dass die Massnahme im Rahmen der Kredite fü r die ordentl ichen Vollzugstätigkeiten der betreffenden Bundesstelle finanziert wird. In diesen Fällen legt die zuständige Bundesstelle die Prioritäten im Rahmen ihrer Budgetkompetenzen und unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Aufgaben sowie der ihr zur Verfügung sIehenden Kredite fest. «Keine Zusatzkosten).). heisst, dass die Realisierung der Massnahme keine bis geringe Kosten verursacht, die nicht budgetrelevant sind.
landschaftskonzepl Schweiz I Teil 11 BERICHT I Einleitung
- - Li 4 .. Pa~ne'scha" Larldschalt losieme pef 11 ~o
landschaftskonzept Schweiz I Teil 11 BERICHT
ZIELE UND MASSNAHMEN ..., ............. ' ...
Allgemeine Ziele Natur und Landschaft
Die sechzehn Allgeme inen Ziele Natur und Landschaft gelten als generelle langfristige Zie lorientierung ruf die landschaftsrelevanten Aktivitäten des Bundes. Sie fonnuli eren einen Handlungsrahmen für die Erhaltung und Förderung von Naturwerten und Kuhurwerten in der Landschaft. Und sie zeigen auf, woran sich Nutzungen priorilär zu orientieren haben, damit sie auf Nachhaltigkcit und haushälterischen Umgang mit Ressourcen ausgerichtet werden, Natur und Landschaft schonen oder gar aufwerten.
haushälterisch, schonend, aufwertend
londschaftskonzepl Schweiz I Teil 11 BERICHT / Allgemeine Ziele Natur und landschaft
Z; . .
- Allgemeine Ziele Parmerscflaft Landschaft In~errni per il paesaggio Natur und Landschaft ,, Ziele zu den Qualitäten von , .- o
E g-5 Natur und Landschaft Z Z.:2
NATURWERTE Naturlandschaften Naturlandschaften, natürliche Landschaftsformen und -elemente in ihrer Eigenart, Vielfalt und Schönheit erhalten. • • Eigenentwicklung Fteiräume für die Eigenentwicklung und Dynamik der Natur zulassen.
Wasser und Leben Wasser in der Landschaft aufWerten.
Biotope und Arten Lebensräume für die Erhaltung der vielfultigen, heimischen Flora und Fauna sicherstellen, aufWerten und ver-
KULTURWERTE
J(ulturlandsch~en Kulturlandschaften in ihrer Eigenart, Vielfalt und Schönheit schonend entwickeln und ihre Geschichte und Bedeutung ablesbar halten.
Wertvolle J(ulturobjekte Schöne oder einmalige Kulturlandschaften und Siedlungen sowie kulturhistorisch bedeutungsvolle Stätten und Denkmäler in einem sinngebenden Umfeld erhalten. • • • Ausgleichsriiume Ruhige und vielfältige Ausgleichsräume erhalten und schaffen.
Verbundenheit Die Verbundenheit mit Natur, Landschaft und Kulturgut stärken.
• erhalten -+ fördern
landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT I Al lgemeine Ziele Natur und landschaft
Allgemeine Ziele ---,.......... -, P,"nerscha!t Landscha!t Natur und Landschaft Parlenaires pOOr ~ paysage tosiem8 ptr it paesawio
Ziele zur nachhaltigen Nutzung
HAUSHÄlTERISCHE, AUFWERTENDE NUTZUNG
Nutzungen auf die natürl ichen Standortverhälrnisse aus- Standortverhältnisse richten; die Regeneraüonsfähigkeit erneuerbarer Ressourcen ermöglichen.
Eingriffe in die Landschaft minimieren; den Land- M inimale Eingriffe schattsverbrauch durch überlagernde Nunungen vermindern. . Nichterneuerbare Ressourcen der Landschaft erhalten, Begrenzte Ressourcen Ersatzstoffe verwenden und unabdingbare Nurzungen haushälterisch vornehmen . • • • Bauten, Infrastrukturen und andere Anlagen auf das Nutzungen konzentrieren notwendige Minimum beschränken, zusammenfassen und zusammenhängende Lebensräume schaffen .
SCHONENDE, AUFWERTENDE NU IZUNG
Bei Nurzungen und Eingriffen die Eigenart und Besonderheit eines Ortes Qualität des Ortes wahren und aur.....erten. Übergänge zwischen Nutzungen als naturnahe Säume Lebensräume und zur Gesralrung der Landschaft Vielfältige und abgestufte NlItzungen erhalten und Vielfalt der N utzullgen neu schaffen. Intensiv genu[2te Landschaften, insbesondere Siedlungs- Ökologische Aufiverttmg gebiete, ökologisch aufwerten und lebenswen gestalten.
• erhalten -+ fördern vgL Erlöuterungen Seite 26 ff. • Definitionen Raumtypen siehe Anhang
londschaftskanzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Allgemeine Ziele Natur und Landschaft
LondschoHskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT
I Sachziele und Massnahmen - Palloer&ehaM LarodsctIa" parteoaires ~Uf Je I"'ysage InsOeRll! (lef n paesaggin
in den Politikbereichen des Bundes
Bundesbauten und -anlagen EI Energie EI Sport, Freizeit und Tourismus
11 I,.andesverteidigung
EI Landwirtschaft B Luftfahrt D Natur-, Landschafts- und Heimatschutz D Raumplanung D Regionalpolitik Im Verkehr m Wald m Wasserbau m Wasserkraftnutzung
landschaftskonzepl Schweiz / lei/li BER!CHT / Sochziele und Massnahmen
D Bundesbauten und -anlagen
Allgemeine Hinweise Für bundeseigene Bauten und Anlagen sind die Baufachorgane des Bundes zuständig (ziviler Bereich; mi litärischer Bereich; ETH-Bereich); flir Nationalstrassen sowie Bauten und Anlagen der SBB die Bundesstellen gemäss Politikbereich 10 Verkehr. Diese Bundesstellen tragen gemäss Art. 2a und 3 NHG eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung der Ziele des Landschaftskonzeptes Schweiz LKS. Bereits' in der Konzeptphase, aber auch im Rahmen von Bauprojekten (Neubauten, San ierungen) ergeben sich meist Gelegen heiten zur Opt imierung der Bauten und Anlagen im Hinbl ick auf ihre Auswirkungen auf Natur und Landschaft und fü r die Umsetzung der Ziele des LKS.
Der Standort wah l für Bundesbauten ist in Hins icht auf die Einfligu ng in das bestehende Sied lungsgefüge, einen schonenden Umgang mit den Ressourcen und ein minimiertes Verkehrsaufkommen grösste Beachtung zu schenken.
Bundesbauten und landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Allgemeine Hinweise -anlagen
Bundesbauten und -anlagen a PafllJerschaft LaIldsch3ft » Insieme ~r paesaggio
Sachziele l vg l. Erlöuterungen Seite 26 ff . • Definit ion Roumtypen l iehe Anhong
Bei Neubauten sind die ökologischen und landschaftlichen Aspekte überall zu berücksichtigen (z .B. bei Gesamtkonzepten, durch enge Zusammenarbei t der AFB- GrundlagensteIle [GR3] und Vertretern des BUWAL, Baubegleilungen). [!"lassnahmen 1.0 I,
Bei Sanierungen bestehender Anlagen ist konsequem eine Verbesserung der ökologischen Situation anzustreben (im Sinne von «continuous improvement» nach ISO 14001).
Die erforderlichen Planungsgrundlagen für alle Umweltschutzbereiche sind genau zu spezifizieren. [Massnahmen
Nutzung und Gestalrung der Umgebung bestehender Bauten und Anlagen sind im Rahmen der Möglichkeiten hinsichtlich dem Ziel der überlagernden Nutzung oder der -+-+-+ Aspekte des Naturschutzes zu optim ieren. fMassnahmen
1.0 I Minimale
Wo -Bauten und Anlagen in hochalpinen Landschaften aus betrieblichen Gründen unumgänglich sind, ist auf eine landschaftsschonende Projektierung und Gestaltung zu • achten. 1.0 l'
Be im Verkauf und der Vermietung von Bauten und Anlagen des Bundes und seiner Betriebe ist auf die Erhaltung ökologischer Werte zu achten. [Massnahme 1.0 I;
Bestehende, besonders erhaltenswerte Bausubstanz ist zu schonen, bestehende Ressourcen sind zu nutzen. [Massnahme 1.0 I; Wertvolle
•
erhalten -+ fördern
landschaftskonzept Schweiz I Teil 11 BERICHT I Sachziele Bundesbauten und -anlagen
D Bundesbauten- und -anlagen Parteoaires poil' Ie paysage Insiema pe, il paesago;o
I Massnahmen
1.01 Handbuch Ökologie bei Bauten und Anlagen
Die Baufachorgane des Bundes, BUWAL, BAK und weitere betroffene BundessteIlen erarbeiten ein Handbuch (Wegleitung) zur Berücksichtigung der ökologischen und insbesondere der natur- und landschaftsrelevanten sowie den kmalpflegerischen Aspekte bei Planung, Projektierung und Realisierung bundeseigener Bauten und An lagen. Die Grundsätze und Standards zur Qual itätssicherung im Bauwesen aus ökologischer Sicht (z.B. auch bezüglich Projektorganisation) sind in Abstimmung mit der neuen Bauverordnung verbindlich festzu legen . Begri ffe wie ökologische BaubegleilUng sind zu definieren. Die Wegleitung soll mit vielen vorbildlichen Praxisbeispielen (insbesondere von Hochbauten) angereichert sein. Adressaten des Handbuches sind insbesondere die privaten Büros, die für die Projektleitung zuständigen Bundesstellen sowie die pri vaten Auftragnehmer des Bundes .
Federführung BUWAL, BAK, Baufachorgane des Bundes Mitarbeit SBB, BA KOM , YBS, EN H K Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Grundlagenbericht fü r Handbuch • Gestaltung Handbuch
1.02 Aktion «naturnahe Umgebungsgestaltung»
Die Baufachorgane des Bundes prüfen bei allen bundeseigenen Bauten und Anlagen, insbesondere im intensiv genutzten ländl ichen Raum des Mittellandes und Agglomerationsraum des Mittellandes, Möglichkeiten zur naturnahen Umgebungsgestaltung bei ihren Anlagen. Potentiale mit einem günstigen Aufwand/Ertrags-Verhältnis sollen im Rah men eines Mehrjahresprogrammes als Pilotprojekte realisiert werden.
Federführung Bau fachorgane des Bundes Mitarbeit Zeithorizont ab 1998 Finanzierung keine Zusatzkosten I laufendes Budget Nächste Schritte • Konzept erstellen
Mehrjahresprogramril
Pilotprojekte
Bundesbauten und landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen -anlagen
Bundesbauten und ~anlagen a Partrl!rsehaft l.aodschaft Insieme (lef ~ paesagQio
Massnahmen I Intensi\ ierung dl'r Zusl.llllml'narhl'it im konzeptionellen Herekh (Stufe (;rundhlgl'n. Phasl'n 0.1 lind 0.2) 1.03 Die an einem Bauvorhaben des Bundes beteiligten Stellen sind aufgrund der Bauverordnung vom 18.12.1991 (Art. 3 Abs. 3) den ökologischen Belangen verpflichtet. In dieser Hinsicht bedeutende Weichenstellungen erfolgen bereits in den ersten Konzeptphasen (0.1 und insbesondere 0.2). Zum Zweck der Entlastung der nachfolgenden Projektierungs- und Yerfahrensschritte werden das BUWAL sowie weitere. mitinteressierte Stellen bei wichtigen Bauvorhaben bereits auf Stufe Grundlagen einbezogen.
Koordinationsstellen, DOB Federführung Benützerorganisationen, BUWAL, GS YBS Mitarbeit ab 1998 (teilweise realisiert) Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung Seminarien betreffs Zusammenarbeit bei Bauvorhaben Nächster Schritt
Landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen Bundesbauten und -anlagen
4 ...
Partnerschal! Landschal! EI Energie
Allgemeine Hinweise Für die Umsetzung der Energiepolitik des Bundes sind das Bundesam t für Energie (BFE), das Eidgenössische Starkstrominspektorat (EStI) und das Bundesamt für Wasserwirlschaft (BWW) zuständig. Von Seiten des Natur- und Landschaftsschufzes sind neben der Versorgungsinfrastruktur gemäss Art . 2b des Bundesgesetzes über den Nalur- und HeimatschulZ (NHG) (Übertragungsleitu ngen, Unterwerke, Rohrleitungen) insbesondere Energieerzeugungsanlagen relevant.
Die Thematik der Wasserkraftnutzung wird in Poli tikbereich 13 Wasserkraftnutzung behandelt.
Im Bereich Energie wird das «Konzept Übertragungsleitungem) erarbeitet. Es wird mit dem Landschaftskonzept Schweiz abgestimmt.
Standorlgebu ndene technische An lagen (Unterwerke, Energieproduktionsanlagen) bzw. Versorgungsinfrastrukturen (Übertragungsleitungen) sind weiterh in nötig. Bei ihrer Bewilligung gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Spezialgesetze, Art. 2b NHG). Die Planung von Übertragungsleitungen richtet sich nach dem in Arbeit stehenden «Konzept Übertragungsleitungen" und nach der Verordnung über das Pl angenehmigungsverfahren von Starkstromanlagen, wobei auf ei ne möglichst gute Integration in die Landschaft zu achten ist.
Energie Landschaftskonzepl Schweiz I Teil 11 BERICHT I Allgemeine Hinweise
Energie EI - &4 Q i .....
Sachziele l vgl. Erläuterungen Seite 26 ff . • Definition Raumtypen siehe Anoong
Bei der Leitungsführung ausserhalb der Siedlung ist aus verschiedenen Alternativen nach Möglichkeit die landschaftsverträglichste auszuwählen. [Massnahmen 2.01, 2.04; Minimale
Siedlungen, bundesrechtlich geschützte Landschaften (Art. 5 NHG) sowie kan tonale Landschaftsschutzgebiete wenn möglich von Freilei tungen fre ihahen. Wenn sich eine Durchquerung mit einer Leitung nicht vermeiden lässt, ist in erster Priorität e ine Verkabelung vorzusehen, soweit technisch möglich und kostenmässig angemessen. \Massnahmen 2.01, 2.04; Wertvolle
Für die Linienführung von Leitungen im Alpenraum ist das «Konzept Übertragungs lei tungen» massgebend, wobei neue Leitungen bestehende Korridore benutzen. • • • [Massnahme 2.01;
Die Naturdynamik (Erosion, Lawinen, Auen, Flüsse) soll bei der Wahl von Maslenslandorten und bei der werden. [Massnah- • Keine Mastenstandorte und kei ne Rohrleitu ngen in geschlitzten und schutzwürdigen Lebensräu men gemäss Art. 18 NHG . [Massnahmen 2.0 I, 2.04; Biotope und • ••• Schutz der Avifau na vor den Gefahren von Freileitungen. 2.04; Biotope lind Arten] • • • Oberirdische Anlageteile der Gasversorgung soweit möglich in Siedlungsräume (Ind ustriezonen) integrieren. [Massnahmen -2.03, 2.04; Minimale
• erhalten -+ fördern
londschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Sochziele Energie
EI Energie Partrmschaft Lar1dschatt
t Massnahmen
Bis heute besteht seitens der Leitungsbauer eine Informationslücke bezüglich der , Beurtei lungskriterien, welche im Bereich Natur-, Landschafts- und Heimatschutz anzuwenden sind. 1m Rahmen der Konfliktlösungsgruppe Übertragungsleitungen (KOUe) wird ein Konsens bezüglich natur- und landschaftsrelevanter Kriterien zur Beurteilung von Projekten angestrebt. Auf dieser Basis soll ein Lei tfade n für die Praxis erarbeitet und verbreitet werden, in welchem auch d ie Aspekte von Verkabelungen behandelt werden,
Federführung KGUe, Energie 2000 Mitarbeit BUWAL N+L, BUWAL F+D~ EStI, BEW, BRP, SBB, ENHK, interessierte Kantone und Kreise (z,B, VSE, Umweltverbände) Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Erarbeitung und Veröffentlichung Leitfaden bis 1999 • Überprüfung der Zweckmässigkeit des Leitfadens bis 2005
Konkrete Massnahmen zum Schutz der Avifauna vor Freileitungen sind durch BUWAL, EStl und wei tere Interessierte auszuarbeiten.
Federführung BUWAL Mitarbeit EStl Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • 1998 Veröffentlichung der Resultate als Wegleitung oder Empfehlung • 2002 Überprüfung der Zweckmässigkeil
Energie Landschaftsk~nzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen
Energie B
Massnahmen
:'Jalllrnahl' l mgdHlngsgl'slnllung 2.03 Soweit aus technischen Gründen möglich, soll die Umgebung von Unterwerken natumah gestaltet werden. Die Bewilligungsbehörden verfugen entsprechende Auflagen.
BAV, ESt l Federführung BUWAL,AFB Mitarbeit laufend Zeithorizont Kosteneinsparungen möglich Finanzierung
Information dl'r PrnJl'ktantl'll 2.04 Zur Optimierung des Planungsprozesses sind relevante Informationen zu Natur~, Landschafts· und Heimatschutz möglichst breit an die Projektanten von Leitungen (Freileitungen, Rohrleitungen) und Hochbauten (Unterwerke, Druckreduzieranlagen) zu vermitteln.
BUWAL Federführung BEW, EStl, ERI Mitarbeit ab 2002 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung Erarbei lung von Merkbläuern Nächster Schritt
landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen Energie
-Pallnersc/lilH Lafldscflalt Partenaires pour je P.1Ysa<;1e EI Sport, Freizeit und Tourismus Insieme per iI paesaggio
Allgemeine Hinweise Die Landschaften der Schweiz sind dank ihrer Erlebnisqualität für Freizei taktivitäten und Tourismus von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig erbringt der Tourismus wichtige volkswirtschaftliche Leistungen. Insbesondere im Berggebiet ennöglicht er teilweise Verdienslffiöglichkeiten, welche eine Bewirtschaftung und Pflege der trad itionellen Kul turlandschafl zulassen. Aspekte des Sports, des Tourismus und der Freizeit, wo sie einen Bezug zu Natur und Landschaft haben, werden durch verschiedene Bundesstellen (ESSM, BAY, BWA, BUWAL) behandelt. Eine eindeulige Kompetenzzuweisung an den Dienst für Tourismus im BIGA besteht für die Tourismuspolitik des Bundes sowie an das BAY im Bereich der Touristischen Transportanlagen (TIA). Das BAY hat gemäss Art. 2b und 3 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) die Pflicht, im Konzessionsverfahren die Aspekte des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes zu berücksichtigen. Die heutige TIA-Konzessionspolitik basien auf dem Schweizerischen Tourismuskonzept sowie dem daraus abgeleiteten Konzessionskonzept und soll grundsätzlich in ähnlicher Weise weiterverfolgt werden. Das Landschaftskonzept Schweiz wurde mit dem «Bericht über die Tourismuspoliti k des Bundes vom 29. Mai 1996», dem «Nationalen Sportanlagenkonzept (NASAK)), dem «Tourismusprotokoli» der «Alpenkonventiom) und dem «Aktionsplan Umwelt und Gesundheit» abgestimmt. Bezüglich der Konzession ierung von Neuerschliessungen mit touristischen Transportanlagen (UYP-pflichtige Anlagen gemäss Anhang 60. [ UVPY) macht das BAV folgenden Vorbehalt : Neuersch liessungen sind gemäss der konstanten Praxis in Ausnahmefallen zulässig, .sofern die entsprechenden Projekte beziehungsweise Zonen als Festsetzung im kantonalen Richtplan aufgenommen sind und das Vorhaben den Bestimmungen von An. 3 Abs. 1-3 LKV entspricht. Für Hochgebirgserschliessungen gelten zusätzliche Restriktionen (An . 7 LKV).
Sport, Freizeit und Landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Allgemeine Hinweise Tourismus
Sport, Freizeit und Tourismus EI Part..mcnan l.andsctIaft Part ~Mirts (K)"r Ie paysage
Sachziele l vgl. Erlöuterungen Se ite 26 1/ . • Defin ition Rllumtypen .iehe Anhong
Entwicklungen im Freizeit- und Touri smusbereich sind im Rahmen der Zuständigkei t auf Bundesebene mitzugeslalten und sich daraus ergebende Akti viräten sind zu koordinieren. Die Tourismuspolitik berücksichtigt die kulturl andschaftlichen Vorzüge der Schweiz. [Massnahmen 3.01, 3.02, 3.04]
Schäden und Belastungen, die im Zusammenhang mit Freizeit- und Tourismusaktivitäten emstehen, werden minimiert. Das Beheben von Schäden und Belastungen, die nicht vermieden werden kön nen, erfolgt soweit mög+ lich nach dem Verursacherprinzi p. [Massnahmen 3.02,
Bevölkerung wird mittels handlungsorientierter Info rmationen und Anreize zu einem möglichst natur- und landschaftsschonenden Freizei tverhalten angeregt. [Massnahmen 3.02, 3.03, 3.04, 3.05, 3.06, 3.07; VerbundenheiT]
eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen durch touristische Transportan lagen erschlossenen und nichterschlossenen Räumen . [Massnahmen 3.04, 3.08,
Vermeiden der mechani schen Erschliessung besonders wertvoller Landschaften. [Massnahmen 3.08, 3.09; • • •
Beschränkung der mechanische n Erschliessung des Hochgebirges auf wenige Gebiete mi t überdurchschnitt licher im Bere ich grässerer Touris- • • musorte.
Beschränkung der mechanischen Erschliessung neuer Gebiete auf Entwickl ungsräume mi t überdurchschnittl i-
• erhal[en -+ fördern
londschoftskonzepl Schweiz I Teil!! BERICHT I Sochziele Sport, Freizeit und Tourismus
D Sport, Freizeit und Tourismus -- Par1ena<"li pour Ie paysag! Insierne per il paesaggio
Massnahmen
3.01 Als koordinierendes Gremium des Bundes wird ein Arbeitskreis für Freizeit und Umwelt eingesetzt. In ihm sind neben den BundessteJlen auch weitere betroffene Kreise integriert (Kantone, Regionen, Verbände, Forschung, Produzenten). Die politischen Zielsetzungen und deren Umsetzung In den Bereichen Freizeitffourismus sowie Nat ur~ und Landschaftsschutz werden im Arbeitskreis aufeinander abgestimml. Das LKS, das Touri smuskonzepl von 1979, der «Bericht über die Tourismuspolitik des Bundes» sowie, das «Tourismusprotokoll }} der Alpenkonvention bilden dazu die Grund lagen.
Federführung BUWAL Mitarbeit betroffene Bundesstellen, ENHK , interessierte Kantone, weitere interessierte Kreise (z.B. BEREG, STV) Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Bi ldung einer Arbeitsgruppe zur Festlegung des institutionellen und inhaltlichen Rahmens
Antrag an Bundesrat zur Bildung des Arbeitskreises
Erarbeitung von gemeinsamen Empfehlu ngen zur Abstimmung von Konzepten und Massnahmen
S~m.·rgien zn ischen touristisdlcr :"Jutzung und (km ]'\;atur·, Landschal'ts- 3.02 und lIeinmtsl.:hutz sdml1'cn
Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der traditionellen Kulturlandschaft ist Hir den schweizerischen Touri smus von besonderer Bedeutung. Insbesondere die Objekte der Bundesinventare (BLN, ISOS, rvS) stellen eine wichtige touristische Attraktion dar. In Pilotprojekten soll aufgezeigt werden, wie solche Gebiete lOuristisch besser genutzt, ohne die Schutzziele in Frage zu stellen, und gleichzeitig bestehende Belastungen minimiert und neue landschaftliche Qualitäten geschaffen werden können.
Federführung BUWAL Mitarbeit BWA, BAK, Kantone, interessierte Verbände Zeithorizont ab 2002 Finanzierung laufendes Budget Nächster Schritt Aufnahm e des Themas in Arbeitskreis
Sport, Freizeit und landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen Tourismus
Sport, Freizeit und Tourismus EI _~""d_." ••'.""',
Massnahmen I
Aufbauend auf bestehenden Grundlagen und den Erfahrungen von Veranstaltern sollen wichtige informationen zur möglichst umweltveruäglichen Organisation und Durchführung von Grossveranstaltungen in einer praxisorientierten Fonn zusammengefasst werden. Soweit möglich soll das Handbuch Qualitäts-Standards beinhalten. Das Handbuch soll sich sowohl an Veranstalter, wie auch an (Bewilligungs-)Behörden richten und diesen als Arbeitshil fe dienen. Der Bund bietet soweit nötig Ausbildung und Beratungen zur Anwendung des Handbuches an.
BUWAL, ESSM Federführung interessierte Kantone, BWA, BAG. interessierte Organisationen (z. B. SQV) Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Bildung einer Arbeitsgruppe I Aufnahme des Themas im Arbeitskreis Nächste Schritte
Festlegung des inhalt lichen Rahmens und des Arbeitsprogrammes
Erarbeitung des Handbuches auf der Basis bestehender Grundlagen
Abklärung des Ausbildungsbedarfs und Formuli erung ei nes Ausbildungskonzeptes
ÜITl.'ntlkhkl·itsl.Irlwit zur Fiirdl.'rung UIJI\\l.'Itsl·honcndcr I' rdzl.'it- und 'Iourismusnkth itätt'n 3.04 Zur Sensibilisierung von nicht in Verbänden orgamslerten Sportlerinnen und Sportlern sowie von Erholungssuchenden für die Auswi rkungen ihrer Aktivitäten auf Natur und Landschaft betreibt oder unterstützt der Bund Informationskampagnen. Die Informat ionen werden adressatengerecht und segmentspezifisch aufgea rbeitet. Neben Informationen sollen auch am Beispiel von Pilotprojekten Anreize rur umweltschonendes Freizeitverhalten aufgezeigt werden.
Arbeitskreis für Frei zeit und Umwelt, BUWAL Federführung ESSM, BWA, BAG, interessierte Kantone, interessierte Verbände (BEREG, SOV, Mitarbeit STV, Verband schweizerischer Fabrikanten, Lieferanten und Agenten von Sportartikeln SPAF, Schweizerischer Sporthändlerverband Asmas) ab 2002 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Bildung einer Arbeitsgruppe I Aufnahm e des Themas im Arbeitskreis Nächste Schritte
Erarbeitung eines Konzeptes
UmsetzlIngsprogramm
Landschaftskonzepl Schweiz I Teil 11 BERICHT / Massnohmen Sport, Freizeit und Tourismus
--Ci Q, .... EI Sport, Freizeit und Tourismus
IMassnahmen ,
3.05 1·~.nll'runJ.! ulll"l'Itsduull'ndl'r I· rl'izl'itmohilitat
Der Anteil des Freizeitverkehrs am Gesamtverkehrsvolumen weist ein kontinuierliches Wachstum auf und macht heute mehr als 50% aus. Gleichzeitig stellt der Verkehr fü r viele Erholungsgebiete das Problem Nummer eins dar. Zusammen mit Veranstaltern, Transportunternehmen und anderen Betroffenen fördert der Bund die Freizeitmobil ität zu Fuss, mit dem Velo und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Insbesondere bei einem finanz iellen Engagement des Bundes ist die Umweltbelastung durch den Verkehr auf ein Min imum zu beschränken. Es soll modellhaft dargestellt werden, wie ein grösst mögl icher Anteil der Personentransporte mit umweltschonenden Verkehrsmitteln bewältigt werden kann. Geeignete Beispiele sind besondere Anlässe wie die EXPO 2001 und 01 ympia 2006.
Federführung BUWAL, BAV. UVEK , D. GVF, VBS Mitarbeit BWA, BAG , SBB, ETH , interessierte Kantone, interessierte Kreise (z. B. ARF) Zeithorizont ab t998 Finanzierung keine Zusatzkosten Nächste Schritte • Bildung einer Arbeitsgruppe ! Aufnahme des Themas im Arbeitskreis
Feststellung des Handlungsspielraumes und der nötigen Interventionsmittel
im Hinblick auf EXPO 2001 Formulierung von Rahmenbedingungen für den Verkehr
Bei der Aus- und Weiterbi ldung von Lehrkräften, Behörden und Veranstaltern etc. (M ultiplikatoren) werden die Konfl ikte zwischen FreizeitaktivitätlSport sow ie Natur und Landschaft themati siert, um das Problem bewusstsein zu fördern und umweltschonende Verhaltensweisen zu erlernen. Dazu werden entsprechende Lehrmittel und andere Unterlagen erarbeitet und soweit nötig ergänzt sowie den Kantonen, Organisationen , Verbänden und wei teren Interessierten zur Verfügung gestellt.
Federführung ESSM Mitarbeit BWA, BUWAL. BAG, ETH , interessierte Verbände (z. B. SOV, SAC) Zeithorizont ab t998 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Bestandesau fnahme aktuelles Angebot ! Lücken
Erarbeitung eines Konzeptes
Umsetzungsprogramm
Sport, Freizeit und landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT I Massnahmen Tourismus
Sportl Freizeit und Tourismus EI Paneoairts jlOur Ie ~ I"sieme per i ~Silgglo
Massnahmen I Am\endungsoril'ntierte Forschung zu den Ausnirkungen des F rl'izci t" e rha Itens 3.07 Die persönliche Motivation und Erwartungshaltungen sind wichtige Parameter des individuellen Freizeitverhaltens. Deshalb sind in der Forschung zum Schutz von Natur und Landschaft vor negativen Auswirkungen der Freizeitaktivitäten gesellschaftliche Fragestellungen mjteinzubeziehen.
BUWAL Federführung BWA, BAG, interessierte Kantone, interessierte Organisationen, Mitarbeit Forschungsinstitutionen ab 1998 Zeithorizont keine Zusatzkosten Finanzierung Umsetzungsprogramm Nächster Schritt
Phmung und Abstimmung \on skitouristischen Erschliessungen 3.08 Zur sachgerechten Umsetzung des konzessionspolitischen Oberziels «Erhaltung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen erschlossenen und nichterschlossenen Räumeo>~ soll eine Vollzugshilfe erarbeitet werden (Raumordnungspol itik : Realisierungsprogramm 1996-1999, 2.15.2).
BRP Federführung BAV, BUWAL, BWA Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Bildung einer Arbeitsgruppe und Festlegung e ines Programmes Nächste Schritte
Formulierung eines Auftrags zur Erarbei tung e ines Entwurfs
, Pcriodisl'hc Erfolgskontrolle der Konzessionspolitik fiir touristische Transportanlagen 3.09 Um die räuml ichen und ökologischen Auswirku ngen der TTA- Konzessionspolitik beurteilen zu können, ist periodisch eine Erfolgskomrolle durchzuführen. Für die Einfü~rung der Erfolgskontrolle ist e in Konzept zu erarbeiten.
BAV Federführung BWA, BUWAL, BRP, interessierte Kreise Mitarbeit ab 2002 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Bildung e iner Konzeptgruppe BAV und BUWAL Nächste Schritte
Festlegung eines Arbeitsprogramm e~
Erarbeitung eines Konzeptes
Bilanz
landschaftskonzepl Schweiz I Teil 11 BERICHT I Massnahmen Sport, Freizeit und Tourismus
- Pal'\Jlersdliln laIIdschan Part.oaires pour le paysage EI Landesverteidigung IlISIeme per iI paesaggio
Allgemeine Hinweise Für die Umsetzung der Bundespolitik im Bereich Landesverteidigung ist das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) verantwortlich. Das VBS hat gemäss Art. 2a und 3 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) die Pflicht, bei seinen Aufgaben die Aspekte des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes zu berücksichtigen. Das VBS kann insbesondere im Rahmen der Bewirtschaftung der Liegenschaften in seinem Einflussbereich Beiträge zum Landschaftskonzept Schweiz LKS leisten.
Durch die militärische Nutzung kann in der Landschaft jene Dynamik ausgelöst werden, welche für spezifische Naturwerte (z.B . Ruderalflächen mit Pioniervegetation) notwend ig isl. Diese sachdienliche Funktion des Betriebs wird anerkannt und ist, wo möglich, zu erhalten.
Das VBS formuliert einen generellen Vorbehalt der Landesverteidigung gegenüber jenen Zielen des LKS, welche den Auftrag des VBS tangieren. Ein besonderer Vorbehalt muss auch bezüglich Umbauten, Ausbauten und unter Umständen Neubauten in hochalpinen Landschaften angebracht werden.
Die Ziele des LKS im Politikbereich Landesverteidigung werden im «Sachplan Waffen- und Schiessplätze» gemäss Art . 13 RPG abgestimmt.
Landesverteidigung landr.choftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Allgemeine Hinweise
Landesverteidigung 11 Sachziele l vgl, Erläuterungen Seite 26 ff. o Definition Roumtypen siehe Anoong
Die durch die militärische Nutzung (bzw. «Nic ht- Nutzung») entstandenen Naturwerte sind unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Betriebs zu erhalten, zu pflegen und zu ergänzen. lMassnahmen 4.01, 4.02, 4.04, . Besollderheit eines
bestehende naturnahe Flächen (z.B. Panzersperren) erhalten und, soweit sinnvoll , weitere Beiträge zu r Bi otopvernetzung leisten. [Massnahmen 4.02, 4.05; lind Arten]
von von haltung kultureller und ökologischer Werte beachten sowie den ökologischen Ausgleich nach Art. 19b Abs. 2 NHG fördern. [Massnahme 4.05; Ökologische All/weraus zweckmässig, die traditionelle, nachhaltige Bewirtschaftung in wirtschaftlichen Grenzlagen im Einflussbereich des VBS fördern. [Massnahmen 4.03, 4.05; Stal/dortverhälmisse]
Im des I der landwirtschaftlichen Nutzflächen nach den Grundsätzen der IP oder des biologisc hen Landbaus fördern. [Massnahmen 4.03, 4.05; Vielfalt der NWZllllgell]
• erhalten -+ fördern
Landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Sochziele Landesverteidigung
- a Landesver1eidigung
IMassnahmen
Die Ausbi"ldung im Bereich Natur-, Landschafts- und Heimatschutz im VBS und der Armee wird auf- und ausgebaut. Das Ziel ist die Sensibili sierung von Angehörigen der Armee und Mi tarbei terI nnen des VBS für Natur- und Landschaftsschulzprobleme. Mit gezielter Ausbildung soll insbesondere eine zuständigkeitsorientierre (verantwortungsorientierte) Aus- und Weiterbildung der Führungskräfte erfolgen.
Federfüh rung VBS Mitarbeit BUWAL Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Konzept Umweltausbildung erarbeiten bis 1998 • Ausbildung sicherstellen
4.02 Öknlngisl'he \hlssmlhmen auf Waffen-. Flug-. Schiess- lind OlmngspliHzen
Das YBS erarbeitet eine Übersicht über die natur- und landschaftsbezogenen Quali täten des von ihm verwalteten Grundeigentums sowie der weiteren wichtigen Waffen-, Sch iess- und Übungsplätze bzw. ein Inventar der Naturwerte in seinem Verantwortungsbereich und dem Potential für weitere Massnahmen zur ökologischen Aufwertung. Das YBS setzt sich im Rahmen des Betriebes für den Erhalt von Naturwerten ein und ergänzt nach Möglichkeit das Netz der Biotope. Bei (zivilen) Nutzungsanspriichen auf Geländen im Yerantwortungsbereich des YBS, insbesondere auf bundeseigenen Grundstücken, erhalten Natur- und Landschaftsschutz eine hohe Priorität.
Federfüh rung VBS Mitarbeit BUWAL, Kantone Zeithori zont ab 2002 Finanzierung laufendes Budget Nächster Schritt Konzept erstellen, Koordination bis 1998
Landesverteidigung landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen
Landesverteidigung 11
Massnahmen I
Das YBS unterstützt die naturnahe Landwirtschaft und die traditionelle. nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung durch Auflagen in Pacht verträgen oder durch techni sche/materielle Unterstützung. Die Grundlagen dazu werden vom YBS, BUWAL und BLW erarbeitet.
VBS Federführung BUWAL, BLW Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont laufe ndes Budget Finanzierung Grundlagen erarbeiten Nächster Schritt
ErfolJ,.:skontflllll' I'flljl'ktc und Bl,trieh 4.04 YBS und ssUWAL betreiben eine Erfo lgskontrolle aus Sicht des YBS-Betriebes und des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes. Ziele sind das Lernen aus abgeschlossenen Projekten und die Motivation für alle Beteiligten. Ökologische Baubegleitu ng und Erfolgskontrolle müssen integrierter Bestandteil der Projektplanung werden (insbesondere UYP-Projekte). Wichtig ist aber auch eine Erfolgskontrol le der ökologischen Massnahmen im YBS-Betrieb.
V BS Federfühnung BUWAL Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Integration des Anliegens in das Umweltleitbi ld YBS Nächste Schritte
Abstimmung und Koordination mit Bundesämtern und Kantonen
projektbezogen ab 1998 umsetzen
\lilitiirist:11l' Ihlllh'n und \nlagl'll mit hnlll'lU ilkoltlJ,.:ischcm. historisdll'1ll und kllltllrl'lll'Jn \h'rt l'rf:'lswn 4.05 Der Natur- und Denkma lschutz bei obsoleten, militäri sc hen Kampf- und Führungsbauten soll, insbesondere im Zusammenhang mit deren Liquidat ion, mit Hil fe eines verwaltungsinternen Inventars (ADAB) berücksichtigt werden.
VBS, GST Federführung BAK, EKD, BUWAL, ENHK, AFB Mitarbeit laufend Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen Landesverteidigung
-ParlIlef$cI1aft l.Jndscflalt Partenai,!S POOl le P/I)'$3IJ! D Landwirtschaft Insleme per iI paes3Q1jio
Allgemeine Hinweise Für die Umsetzung der Bundespolitik im Bereich Landwirtschaft ist das Bundesamt für Landwirtschaft (B LW) verantwortlich. Das BLW hat gemäss Art. 79 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) sowie Art. 2c und 3 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) die Pfli cht, bei seinen Subventionsentscheiden die Aspekte des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes zu berücksichtigen . Die Landwirtschaft pflegt und nutzt weite Teile der Landschaft und hat dadurch eine wichtige Funktion bei der Gestaltung der Kulturlandschaft. Die Bundespolitik fördert eine natur- und landschaftsverträgliche Landwirtschaft.
Landwirtschaft Landschaftskonzepl Schweiz I Teil 11 BERICHT I Allgemeine Hinweise
Landwirtschaft 11 Partnersc/1al! landsdlaH Partenai,es poo, le paysage Insirme pe, 11 paesa9\lkJ
Sachziele I vgl. Erläuterungen Seite 26 ff . • Definition Rovmtypen siehe Anhang
Die gesamte soll in absehbarer Zeit mit besonders umweltschonenden Methoden bewirtschaftet werden. [Massnahmen 5.01, 5.06; Standortverhälmisse]
Im Talgebiet sollen, in absehbarer Zeit 65'000 ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) als qualitativ wertvolle ökologische Ausgleichsflächen bew irtschaftet werden. Damit wird die Erhaltung der heimischen Artenvielfalt ... gefördert. [Massnahmen 5.0 I, 5.02, 5.03, 5.04, 5.05, da
Ausgleichsflächen sollen in ökologischen Vorranggeb ieten verstärkt gefördert werden. [Massnahmen 5.01 , 5.02, 5.03, 5.04, 5.05, 5.06; Ökologische
Traditionelle Kulturarten sow ie schichtlich oder ökologisch wertvolle Bewirtschaftungsformen (wie Wässermatten und Streuenutzung von Flachmooren) werden unterstützt. [Massnahmen 5.01, 5.02, •• 5.05,5.06,5.07; Wertvolle
Die Arten- und Lebensraumvielfa lt wird bei grösseren, raumrelevanten Strukturverbesserungsmassnahmen durch die Integration ökologischer Ausg leichsmassnahmen sowie projektbedingter Ersatzmassnahmen erhalten und ...... gefördert. [Massnahmen 5.01 , 5.02,5.05, 5J)6; Ökologische
nahmen 5.01, 5.03, 5.04, 5.05, 5.06; tragen der schonenden Entwicklung der Kulturlandschaft Rechnung. [Mass- ...... unterstützen die Entwicklung einer standortangepassten landwinschaftlichen Bewirtschaftung im Sinne der Ziele des Landschaftskonzeptes Schweiz, z.B . die Aufrechterhaltung der Bewirt- ......... schaftung in Grenzertragslagen. [Massnahmen 5.0 1,5.05,
• erhalten -+ fördern
landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Sochziele Landwirtschaft
4 ... EI Landwirtschaft Partn!<SChaft landschaft Pa~MaIr ei pour te paysage
IMassnahmen Insieme per il paesaggio
5.01 Instrumente der I ,ami" irtsdmftspolitik
Das BLW prüft, wie die Instrumente der Landwirtschaftspolitik mit den Zielen des Landschaftskonzeptes Schweiz in Übereinstimmung gebracht werden können.
Federführung BLW Mitarbeit BUWAL Zeithorizont 2005 Finanzierung laufendes Budget
Das BLW sieht ökologische Förderungsmassnahmen im Rahmen der Landwirtschaftsgesetzgebung vor, um die angestrebten ökologischen Ausgleichsflächen von 65'ÜOO ha im Talgebiet zu erreichen. Die Förderungsmassnahmen sind so auszugestalten, dass ein langfristiger Fortbestand der ökologischen Ausgleichsmassnahmen in ökologischen Vorranggebieten angestrebt werden kann. Besondere Qualitäten werden ergänzend über Beiträge für ökologischen Ausgleich mjt regionaler und lokaler Bedeutung im Rahmen des Natur- und Heimatschutzgesetzes gefördert . • Federführung BLW Mitarbeit BUWAL, BR? Zeithorizont 2005 Finanzierung laufendes Budget
E\ahmtion und Weiterent\\ kkJung dl'r 'Iasslmhmen fiir den okolugisdll'lI
Für e ine sachdien liche und effi ziente Wei terentwicklung getroffener Förderprogramme fü r den ökologischen Ausgleich im Rahmen der agrarpolitischen Massnahmen ist eine Eval uation der Programme sinnvoll. Zu diesem Zweck dient das vom Bundesamt für Landwirtschaft erstellte Evaluationsprogramm. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft sowie den fachlich zuständigen eidgenössischen Forschungsanstalten ist das Programm umzusetzen .
Federführung BLW Mitarbeit BUWAL, FAL, RAC, IUL Zeithorizont laufend Fi nanzierung laufendes Budget·
Landwirtschaft londschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen
Landwirtschaft 11 Massnahmen <lkologisl·hl.'r \USgll'idl: (;rlllullagl'll I'ur dil' gl':r.idtl' I Illwtzung durl'h Bildung lind Bl.'ratung 5.04 Für die Ausdehnung von ökologischen Ausgleichsflächen sind die finanziellen Anreize, die auf dem Landwirtschafts- und dem Natur- und Heimatschutzgesetz basieren, von entscheidender Bedeutung. Die Qualität dieser Flächen wird hingegen von der Kenntnis der Bewirtschafter über die ökologischen Zusammenhänge und deren sachgerechten Anlage und Pflege stark beei nflusst. Eine partnerschaftliehe Umsetzung durch Bildung und Beratung spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Hauptaufgaben:
I. Eine optimale Förderung der Artenvielfalt kann nur erreicht werden, wenn die Anlage und Pflege ökologischer Ausgleichsflächen räumlich und sachlich richtig auf die regionalen Verhältnisse abgestimmt werden. Die Landwirtschaftliche. Beratungszentrale Lindau (LBL) und der Service Romand de VuJgarisation Agricole (SRVA) erarbeiten hierzu die notwendigen Beratungsgrundlagen und Hilfsmittel und verbreiten das Wissen im Rahmen von Weilcrbildungskursen für kantonale Bildungs- und Beratungskräfle und weitere Interessierte.
2. Der Infonnations - und Ausbildungsstand der Anleger und Pfleger von ökologischen Ausgleichsflächen ist zu verbessern. Die Bauemfamilien müssen so ausgebildet werden, dass sie in der Lage sind, die ökologischen Ausgleichsflächen und Ur~rs(re i fen sachgerecht anzulegen, zu pflegen und kostengünstig ins Betriebskonzept einzubeziehen. Diese Weiterbildung und Beratung wird primär durch die kantonalen Stellen sichergestellt. Sie werden dabei durch die Beratungszentren unterstützt, indem diese Weiterbildungskurse und bei Bedarf vor Ort direkte Unterstützung anbieten.
3 Der Bund unterstützt das Nationale Forum für den ökologischen Ausgleich als
aktive Koordinationsstelle für alle betroffenen Partner beim Vollzug des ökologischen Ausgleiches.
BLW.BUWAL Federführung in teressierte Kantone, ForschungssIelien, interessierte Organisationen, BRP Mitarbeit seit 1996 laufend Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
landschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen landwirtschaft
EI Landwirtschaft Partlll",;chal! L1nOsthafl Partena i ~s poor 11 paysage Irrsieme per il P<Iesaggio
IMassnahmen
Die Wegleitung «Natur- und Heimatschutz bei Meliorationen» datiert von 1983. In der Zwischenzeit ist der Mel iorationsbereich durch verschiedene neue Rechtsnormen, neue agrarpol itische Rahmenbedingungen und Entwicklu ngen beeinflusst worden (UVPV, Tierschutz, Gewässerschutz, Verfahren usw.) . In der revidierten Fonn soll die genannte Wegleitung diesen Veränderungen Rechnung tragen und d ie Ziele des LKS berücksichtigen. Dabei soll auch die harmonische Einpassung landwirtschaftlicher Hochbauten in die Landschaft behandelt werden.
Federführung SIA Mitarbeit BLW, BUWAL, Fach- und Berufsverbände Zeithorizont ab 1998 Finan zi erung laufendes Budget
,
5.06 I ntegraillro.iekh.'
Die Aufrechterhal tung kul turlandschaftsgeschichtlich oder ökologisch wertvol ler Bew irtschaftungsformen kann durch Integralprojekte sichergestel lt werden, die sämtliche naturräuml ichen, soziokulturellen und nutzungsorientierten Aspekte einschliessen und denjewei ls geeigneten Trägern zuweisen. Dieser Projekttyp lässt eine Kostenverteilung unter Berücksichtigung der Interessenlage zu . Er wird im Leitbild «Moderne Mel iorationen als Chance» unter dem Begriff «komm unale Gesamlprojekte) vorgezeichnet und soll in Zukunft priori tär gefördert werden.
Federführu ng fa ll weise zu bestimmen M itarbeit alle betroffenen Institutionen Zeithorizont laufend (seit 1993) Finanzierung laufendes Budget und Projektkredite
Landwirtschaft Landschaftskonzept Schweiz I Teil 11 BERICHT I Massnahmen
Landwirtschaft EI
Massnahmen
Edmltung I-:l'l1l'tisdll'r I{l'S."Ollfl'l'n im Ul,rt'il'h I ,:md" irtsdmft und Ernahrung 5.07 Die genetische Vielfalt dient der Sicherstellung der Ernährung und ermögl icht in der landwirtschaftlichen Produktionstechnik die natürl ichen Regulmionsmechanismen auszunutzen. Zur Anpassung der Ku lturpflanzen und Nutztiere an neue Umwelt- und Gesundheitsverhältnisse sowie zur Befriedigung zukünfti ger Konsumbedürfnisse ist die Erhaltung von Kulturarten (Pflanzen und Tiere) und den verwendeten Wildarten notwendig. Hauptaufgaben sind die Erarbeitung und Umsetzung eines nat ionalen A ktionsplanes gemiiss den Vorgaben des Internationalen Aktionsplanes der FAü zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung phylogenetischer Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft.
BLW Federführung BUWAL, Eidg. Forschungsanstalten, Hochschulen, Mitarbeit Organisationen und Firmen seit 1983, Daueraufgabe Zeithorizont Gemäss Bundesratsb:eschluss vom 10. Juni 1996 über die Umsetzung des Finanzierung Aktionsplanes der FAO zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der phytogenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sollen die damit verbundenen fina nziellen Ausw irkungen in einem Bericht vorgelegt werden.
landschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen landwirtschaft
---.....,,.............- B Luftfahrt
Allgemeine Hinweise Die Luftfahrt ist ein Teil des schweizerischen Verkehrssystcms. In diesem Politikbereich besteht eine umfassende Zuständ igkeit des Bundes. Die Zivilluftfahrt (das Fliegen mit Hängegleitern teilweise eingeschlossen) liegt im Verantwortungsbereich des Bundesamtes für Ziv ill uftfahrt (BAZL), für die Militärluftfahrt ist die Luftwaffe (LW) zuständig. Das BAZ L hat gemäss Art. 2b und 3 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschulz (NHG) die Pflicht, bei seinen Entscheiden die Aspekte des Natur-, Landschafts- und He imatschutzes zu berücksichtigen.
Im Bereich Luftfahrt wird der «Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL») erarbeitet. Dieser Sachplan wird mit dem Landschaftskonzept Schweiz LKS koordiniert.
Die Zivilluftfahrt ist von ihrer Natur her grenzüberschreitend und somit in internationale Abkommen eingebunden; dies gilt es zu beachten.
Lu ftfahrt und Naherholung ergänzen und konkurrieren sich gleichzeitig. Flugplätze sind einerseits oft selbst wesentlicher Teil von Naherholungsgebieten, attrakti ves Ausflugsziel, Freizeitanlage im weitesten Sinn. Sie enthalten auch ökologisch wertvolle, nicht allgeme in zugängliche Freiflächen. Andererseits werden An- und Abflugwege wenn möglich um besiedelte Gebiete herumgeführt. In der Umgebung der Siedlungen befi nden sich aber die Naherholungsgebiete, wo der Fl uglänn ebenfalls stören kann . Dieser Ambivalenz muss auch das LKS gebührend Rechnung tragen. Wenn Überflugbeschränkungen festzulege n sind, dürfen diese den Verkehr mit Luftfahr.lCugen auch bei ungünstigen Weuerbedingungen nicht venmmöglichen. Ausserdem müssen sie nachvollziehbar und durchsetzbar sein.
Luftfahrt londschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Allgemeine Hinweise
Luftfahrt D - sa Q, ....
Sachziele l "91. Erläulerungen Seite 26 K.
Zum Schutz der Natur sollen in dem von der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VlL, Art. 53) vorgegebenen Rah men in genau bezeichneten Gebieten ruF bestimmte Kategorien von Lufuahl7..eugen Start-, Lande- • • oder Überl1ugbeschrän kungen festgelegt werden. rMassnahme 6.0 1;
1m Rahmen des «Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL») sind regional koordinierte (öffentliche) Helikop- Icrflugp lätze anzustreben . ' [Massnahme siehe S IL; -+-+ NU1zungen konzentrierenj
Für die Bezeichnung von Gebirgslandeplätzen sind im «Sachplans In frastruktur der Lu ftfahrt (S IL»> Kriterien und Vorgaben festzulegen, welche die Berücks ichtigung • • von Natur- und Landschaftsschutz sicherstellen. [Massnahme siehe SlL;
zu einzelnen hochalpinen Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und NaJurdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) fest- • [Massnahme 6.02;
Aufwertung der ungemltzlen Zwischenräu me in Flugplatzarealen zu ökologischen Ausgleichsfl ächen unter Vorbehalt der Sicherheitsvorschri fte n (u.a. Vogelschlag) der Luftfahrt und von zukünft igen Ausbaubedürfnissen. [Massnahme 6.03; Okologische Aufwertung]
Durch entsprechende Aunagen bei den Flugplatzbewilligungen und -konzessionen die ökologische Aufwertung geeigneter Flächen fördern . [Massnahme 6.03; Vielfalt der Nutzlillgen]
Wildtierlebensräu men wird mit dem Hängegleilerbetrieb koordiniert. [Massnahme 6.04; Bio-
• erhalten -+ fördern
Landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Sachziete Luftfahrt ,
D Luftfahrt
IMassnahmen
6.01 I _uftfah rt"pl'/ili ..dll' St'hllt I.l.it'lt,
Im Rahmen der VIL (Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahn, Art. 53) sind zum Schutze der Natur Gebiete auszuscheiden, in denen durch geeignete Massnahmen die unerwünschten Auswirkungen der Luftfahrt minimiert werden können. Zur Bestimm ung geeigneter Gebiete und Massnahmen sind vorerst Grundlagen und Beurteilungskriterieri zu erarbeiten. Auf dieser Basis sind Gebiete auszuscheiden und zweckmässige Massnahmen zu bestimmen.
Federführung BUWAL, BAZL Mitarbeit VBS Zeithorizont ab 1998 Finanzierung keine Zusatzkosten Nächste Schritte • Erarbeitung von Grundlagen, Kriterien • Umsetzung
6.02 l{uhtl.uUl'n au .... rhddt·Jl
In Zusammenarbeit mit dem VBS (Lu ftwaffe) sind im «Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (S IL)>> ei nzelne hochalpine BLN-Gebiete (oder Teile davon), die sich besonders für die stille Erhol ung eignen, als Ruhezonen auszuscheiden. In diesen Gebieten si nd den Verhältnissen angepasste Start-, Lande- oder Überflugsbeschränkungen zu erlassen. Zur Bestimmung geeigneter Gebiete sind vorerst Grundlagen und Beurteilungskriterien zu erarbeiten.
Federführung BAZL Mitarbeit VBS, BUWAL, BR?, ENHK Zeithorizont ab 1998 Finanzierung keine Zusatzkosten Nächste Schritte • Erarbeit ung von Grundlagen , Kriterien • Umsetzung
luftfahrt Landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnohmen
5 4 ... Luftfahrt D
Massnahmen
Flugplatzareale bestchen zu einem beträchtlichen Teil aus Flächen, welche aus Sicherheitsgründen nicht bebaut und nur beschränkt genutzt werden dürfen. Solche Flächen eignen sich zur ökologischen Aufwertung, sie können zu ökologischen Ausgleichstlächen umgestaltet werden. Dazu sind in den Flugplatzbewilligungen und -konzessionen entsprechende Auflagen (Bewirtschaftung. Düngerverbot ete.) aufzunehmen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Sicherheitsvorschriften auch in Zukunft ei ngehalten werden können, und dass zukünftige Ausbaubedürfnisse nicht verunmöglicht werden. Es si nd entsprechende Regelungen (z.B. provisorischer Schutz, Flexibilität bei der Abgrenzung von ökologischen Flächen) zu erarbeiten. An einem Beispiel soll die Umsetzung dieser Massnahme demonstriert werden (Promotionsprojekl).
BAZL FederrUhrung VBS, BUWAL, BLW Mitarbeit ab 2002 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Promotionsprojekt realisieren Nächste Schritte
Umsetzung auf anderen Rugplätzen
Der B!lnd unterstützt Projekte zur Sensibilisierung und Ausbildung von Pilotinnen und Piloten von Hängegle itern sowie Projekte zur Koordination des regionalen Flugbetriebes von Hängegleitern mit dem Schutz von Wildtierlebensräumen.
BUWAL Federführung BAZL, interessierte Verbände (z.B. Aerosui sse) und regionale Organisationen Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont laufendes B.udget Finanzierung
Umsetzung des Ausbildungskonzeptes der Nächste SchriHe AG «Flugobjekte und Wi ldtiere»
Weiterbearbeilung der laufenden Projekte
Umsetzung Art. 53 VIL (Leitfaden)
Anwendung des Leitfadens unterstützen (Publikation , Beratung)
landschaftskanzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen Luftfahrt
D Natur-, Landschafts- und Heimatschutz
Allgemeine Hinweise Der Aufgabenbereich des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes beim Bund ist sowohl Sektoralpolitik als auch Querschniusaufgabe. Er umfasst den Arten- und Biotopschutz, die Erarbeitung von Grundlagen, das Erstellen der Inventare von Objekten nationaler Bedeutung, die Erstellung von Mitberichten und die Beratung der Partnerämter bei Bundesaufgaben, die Unterstützung der Kantone bei der Erfü llung ihrer Aufgaben, den gezielten Einsatz von Förderungsinstrumenten und die Öffentlichkei tsarbeit.
In diesem Polilikbereich werden die Ziele des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes als Sektoralpol itik des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft CSUWAL) und des Bundesamtes für Kultur (BAK) dargestellt. Bei Zielen, welche einen Bezug zu Querschnillsaufgaben haben, sind das BUWAL bzw. BAK gemeinsam mit den zuständigen Bundesstellen für deren Umsetzung verantwortlich.
Ziele aus anderen Umweltschutzbereichen sind, soweit sie einen Bezug zu Natur-, Landschafts- und Heimatschutz haben, ebenfalls berücksichtigt.
Natur-, Landschafts- londschoftskonzepl Schweiz / TeHIl BERICHT / Allgemeine Hinweise und Heimatschutz
Natur-, Landschafts- und Heimatschutz 11
Sachziele l vgl. Er!öule'ungen $eile 26 H. • Definition Roumtypen siehe Anhang
Grundlagen und Inventare I Biotop- und Artenschutz
. von Menschen ausgehenden Einflüsse auf Natur und Landschaft so gestalten, dass keine zusätzlichen Arten in die Roten Listen kommen. Weit verbreitete Arten in ihrem Bestand nicht durch anthropogene Einflüsse reduzieren. [Massnahmen 7.01, 7.02, 7.06, 7.17, 7.19; Biotope ulld
Gefahrdete Arten und deren Lebensräume soweit erhalten. dass keine Art in der Gefahrdungseinstufung schlechter klassiert werden muss, und dass die Zahl der Arten in den Roten Listen jährlich um I % reduziert werden kann . ••• 7.01 ,7.02,7.
von national wichtigen Lebensräumen (In ventare) innerhalb von 10 Jahren vervoll ständigen und zusammen mit regionalen und lokalen Lebensräumen zu einem Netz ausbauen. [Massnahmen
[n den nächsten zehn Jahren im Talgebiet auf mindestens 10 % der Fläche ökologisch und landschaftlich wertvolle Lebensräume schaffen und in den Lebensraumverbund einbeziehen. In Räumen mit (ei nigennassen) intaktem Le- • -> -> bensrau mverbund den Anteil ökologisch wichtiger Flächen nicht verkleinern. [Massnahmen 7.04, 7.05; Biotope ulld ArteII,
Die Erlebnisqualität der Landschaft erhalten und das Erleben von Natur und Landschaft im direkten Wohnumfeld fördern. [Massnahmen 7.06, 7.07, 7.20, 7.2 1; Ausgleichs- • -> riiume, VerbIIndenheil, Besonderheit eines Ortes, 6kologisehe AufwertuIlg1
Die angewandte Forschung im Bereich der nachhalt igen Entwicklung von Natur, Landschaft und dem baulichen Erbe fördern . [Massnahmen 7.08, 7.09, 7.24, 7.31, 7.32J
Die Entwicklung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt überwachen und darüber infonnieren . [Massnahme 7. IOJ
• erhalten -+ fördern
l andschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Sachziele Natur-, Landschafts- und Heimatschuh:
-pa: 4 .. a Natur-, Landschafts- und Heimatschutz - l'artnersdlalt l.lIn~schaft Partenaires poor Ie paysaoe
Sachziele vgl. Erläulervngen Seile 26 ff. o De~niliQn Raumtypen siehe Anhong
i der Biotop-, Landschafts- und Ortsbildi nventare verbessern. [Massnah-
Bundesaufgaben
eines wirksamen Schutzes und e iner nachhaltigen Nurzung von Natur und Landschaft unterstützt das BUWAL die bei Bundesaufgaben verantwortlichen Partner. [Massnahmen 7.1 1, 7.13, 7.14, 7.15, 7.17, 7.18,7.31]
Bei der Optimierung der Verfahren bei Bundesaufgaben mitwirken und die Interessen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes vertreten. [Massnahme 7.16]
von «Natur- , Landschafts- und HeimatschutD> mit den übrigen Bereichen des «Umweltschutzes» die Zusammenarbeit vertiefen, Synergien erkennen und nutzen. [Massnahmen 7.17,7.18,7 .19,7.20, 7.21, 7.23]
Querschnittsbezogene Akzente und Öffentlichkeitsarbeit
nachhaltige Landschaftsentwicklung durch Nutzungs- und Förderungsstrategien nach dem Prinzip der Integration in die Sektoralpol itiken unterstützen. [Massnahmen 7.23, 7.24, 7.25, 7.26]
Durch Leistungsaufträge und vereinfachen und Kompetenzen stufengerecht zuweisen. [Massnahme 7.27]
Erfolgskontrolle und Qualitätssicherung der Massnahmen des "Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes als InSlrumente aufbauen und durchführen. [Massnahmen 7.28, 7.29]
• erhal[en -+ fördern
Natur-, Landschafts- landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Sochziele und Heimatschutz
-- Natur-,. Landschafts- und Heimatschutz
""""" Pa~enalres pour je paysage Insleme per il paesaogkl
Sachziele l vgL Eoouter\lngen Seite 26 Fr, • Definition R<lumrypen liehe Anhung
Lm Rahmen von internationalen Aktivitäten die nachhaltige Entwicklung von Natur, Landschaft und baulichem Erbe fördern , insbesondere beim Vollzug von bestehenden Konventionen. 7.30J
Wasser mit seinen vielfahigen Erscheinungsformen in der Landschaft besser erlebbar werden lassen. [Massnahmen
Gebiete, in denen ein Defizit an biologischer und landschaftlicher Vielfalt besteht, ökologisch und gestalterisch aufwenen. lM assnahmen 7.04, 7.06. 7.32; Ökologische Aufwertullg, Besollderheit eilles Ortes, Säume, Vielfalt ...... da
Die für die Wene von Natur, und baulichem Erbe und deren schonende Entwicklung sensibili sieren. Die Anliegen einer besseren Gestaltung und Aufwenung der Landschaft als Bestandteil einer nachhaltigen Landschaftsentwicklung adressatengerecht vermiueln. [Massnahmen 7.3 1, 7.32, 7.33, 7.34; Verbulltlellheit, Na t LI r!lllltlschajtell, Eigellelltwicklllllg, Wasser Ulltl Lebell, I • erhalten -+ fördern
Landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Sachziele Natur-, Landschafts- und Heimatschuh
11 Natur", Landschafts· und Heimatschutz
IMassnahmen zo:u N
In den nächsten JO Jahren sind für die national und international geschützten und gefahrdeten Arten und Popu lationen Artenschutzkonzepte zu erstellen und parallel dazu umzusetzen. Das Wissen über die ökologischen Ansprüche und die Verbreitung aller Arten ist zu verbessern.
Federführung ss UWAL Natur und Landschaft Mitarbeit interessierte kantonale Fachstellen Zeithorizont ab 1998 Fi nanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Artenschutzkonzepte erstellen • Umsetzung
7.02 I{nt!.' Ush.'IJ
Die Roten Listen sind einer Revision zu unterziehen. Dabei sind generell die IUCN-Kriterien anzuwenden, damit die Vergleichbarkeit unter den einzelnen Listen und zwischen den gleichen Listen in einer Zeitreihe möglich wird. Ei ne rechtliche Verbesserung der Stellung der Roten Listen wird geprüft.
Federführung BUWAL Natu r und Landschaft Mita rbeit interessierte kantonale Fachstellen. in teressierte Organ isalionen Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budgel
Natur-, Landschafts- landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnohmen und Heimatschuh:
Natur-, Landschafts- und Heimatschutz 11
- z- 'Z Massnahmen I
Poh.'ntial fllr grmisriiumigl' :\atur\Urranggl'hil'll' I)rüfl'n 7.03 In Zusammenarbeit mit interessierten Kantonen und Kreisen soll geplÜft werden, welche verschiedenen Fonnen grossräumiger Naturvorranggebiete (z.B. Biosphärenreservate) möglich sind und wo diese realisiert werden könnten. Es geht um einen neuen Bl ick auf grössere räumliche und funktiona le Zusammenhänge auf der Basis vorhandener Gebiete und regionalpolitischer Gegebenheiten .
BUWAL Natur und Landschaft Federführung interessierte Kantone, interessierte Kreise Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung Bildung einer Arbeitsgruppe Nächster Schritt
Vorranggebiete für den ökologischen Ausgleich in landwirtschaftlichen Gunstlagen auf nationaler Ebene erfassen und vorschlagen. Auf dieser Basis Priori täten bei den NHG-Beiträgen in Zusammenarbeit mit den Kantonen festlegen.
BUWAL Natur und Landschaft Federführung betroffene Bundesstellen, ENHK, kantonale Fachstellen Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont 4.02. 5.02. 5.03. 5.04. 6.03 Koordination mit laufendes Budget Finanzierung
Prüfen der Ergebnisse der laufenden Studie Nächste Schritte
Abklärung mit den Kan tonen
Umsetzung
londschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen Natur-, Landschafts- und Heimatschutz
11 Natur-, Landschafts· und Heimatschutz
Partoerschaft Laodschaft Partenairn pour Ie ~ e
IMassnahmen
Bei der Bearbeitung von Bundesaufgaben und weiteren Tätigkeiten des Bundes wird die Verbindung von Lebensräumen mit Korridoren sowie Trittsteinbiolopen von regionaler und lokaler Bedeutung gefördert. Insbesondere sollen Gewässer diese Vernetzung sicherstellen.
Federführung BUWAL Natur und Landschaft Mitarbeit BWW, interessierte Kantone, interessierte Organ isationen Zeithorizont laufend Koordination mit 4.02 Finanzierung keine Zusatzkosten Nächste Schritte • Bildung einer Arbeitsgruppe • Vernetzungskonzept erstellen
7.06 Sil'dlungsräume naturnah gestalten
Die ökologische Qualität und das Erleben von Naturprozessen innerhalb von Siedlungen wird gefördert. Das BUWAL erarbei tet Grundlagen und unterstützt Aktionen, welche der praxisnahen Ausbildung in Bereichen wie Dachbegrü nung, ökologische Aufwertung von Industriearealen, Versickerung und Umgebungsgestaltung dienen.
Federführung BUWAL Natur und Landschaft Mitarbeit interessierte Kreise Zeithorizont ab 1998 Koordination mit 1.01,1.02,2.03 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Ausbildungsunterlagen • thematische Aktionen
Natur-, Landschafts- landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen und Heimatschutz
Natur·, Landschafts· und Heimatschutz D I'artnl!!SChan laridschan l'artenilres poil' I, pays;IOI Insieme per i Ir)
Massnahmen I
Um; Gehen fördern 7.07 Attraktive Fuss- und Wanderwegenetze und reaklivierte historische Verkehrswege sind wichtige Voraussetzungen zur Förderung der Lebensqualität in der Siedlung (z. B. weniger Lärm, Fussgängersicherheit), der Erholung, des Landschaftserlebnisses und des Tourismus, der Gesu ndheit sowie des bewussten und sparsamen Umgangs mit Energie und den weiteren Ressourcen der Umwelt. Di e Bestrebungen des Bundes zur Förderung des nichtmolOri sierten Verkehrs, insbesondere des Gehens zu Fuss, sind zu verstärken und durch Nutzen von Synergien zu optimieren.
BUWAL Natur und Landschaft Federführung BUWAL Luftreinhaltung, BUWAL Lärmbekämpfung, BAG. BEW, Mitarbeit D. GVF, interess ierte Kantone, interessierte Organisationen (z. B. ARF, SAW, Schweiz Tourismus, SAC) ab 1998 Zeithorizont 3.02,3.05 Koordination mit keine Zusatzkosten Finanzierung
Kontaktgruppe bilden Nächste Schritte
Schwerpunkte setzen
Synergien nutzen z.B. mit Aktionsplan «Umwelt und Gesundheit» und «Energie 2000»
(;nmdlagel1 lind Erkl'nntnisst' lihl'r die Grundlagen und Strategien erarbeiten , um die Akzeptanz der verschiedenen Landschaftsnutzer für ei ne nachhaltige Entwicklung zu erhöhen. Die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Nutzergruppen und weiteren interessierten Kreisen (Nationalfo nds, Forschungsschwerpunkt «Kulturlandschaft» in Österreich) verstärken und Synergien besser nutzen.
BUWAL Natur und Landschaft Federführung BAK, interessierte Bundesämter, Forschungsstellen (z.B. WSL, Hochschulen , Mitarbeit SANW), interessierte Kantone, Nutzergruppen ab 1998 Zeithorizont
3.07 Koordination mit
laufendes Budget Finanzierung
Bildung e iner Arbeitsgruppe Nächste Schritte
Grund lagen zusammenstellen
landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen Natur-, Landschafts· und Heimatschutz
11 Natur-, Landschafts- und Heimatschun
-
Fachliche Grundlagen erarbeiten sowie rechtliche Grundlagen des Geotopschutzes im Vergleich mit dem ssiotopschutz prüfen und allenfalls neue Bestimmungen vorschlagen. Die wissenschaftliche und pädagogische Bedeutung von Geotopen laufend beachten und den geologischen Aspekt im Landschaftsschutz (z.B. geologische Aufsch lüsse beim Bau von Verkehrsinfrastruktur) berücksichtigen. Raumrelevanl tätige Bundesstellen für das Thema Geotope sensibi lis ieren.
Federführung BUWAL Nalur und Landschaft Mitarbeit LHG, SANW, interessierte kantonale Fachstellen, interessierte Kreise (z.B. AG Geotopschutz Schweiz) Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Arbeitsgruppe bilden
rechtliche Grundlagen prüfen
Öffentlichkeitsarbeit
Ei n System zur Überwachung der biologischen und landschaftl ichen Vielfalt ist zu schaffen. Die Ergebnisse der Überwachungen dienen als Grund lage fü r die Berichterstattung, als Hilfsmittel für Landschaftsentwickl ungskonzepte und zur Frühwarnung. Bestehende natur-, landschafts- und heimatschutzrelevante Datenbestände sind nachzuführen und zu ergänzen. Die Verknüpfung mit anderen Datenbeständen der Umweltbeobachtung im Rahmen der AGUB und d~ IKUss und die Integration in neue Untersuchungen wird unterstützt. Die Dmen und ihre Interpretation sollen zu der im Aufbau befindenden Erfolgskontrolle im Bereich Natur, Landschafts- und Heimalschutz beitragen.
Federführung BUWAL Natur und Landschaft Mitarbeit BFS, AGUB, IKUB , interessierte Kantone, interessierte Kreise (z.B. WSL, CSCF, CRSF, SANW) Zeithorizont laufend Koordination mit 8.05 Finanzierung laufendes Budget Nächster Schritt SchafTen eines Überwachungssystems für die biologische und landschaftliche Vielfalt
Natur-, Landschafts- landschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnahmen und Heimatschuh:
Natur-, landschafts- und Heimatschub: EI
,", Massnahmen I
IIlH'llhlrt al .. KOllztpt und Sadlpliim.' fll'" Bundl'" 7.11 Die verschiedenen Bundesinventare vervollständigen und abstimmen, In geeigne· ter Form soll eine Übersicht der bestehenden Inventare zusammengestellt werden, Umsetzung der Motionen Bisig (M95,3272) und Maissen (M95,33 12), Die lnven· tare zu Konzepten bzw, Sachplänen des Bundes erklären,
BUWAL Natur und Landschaft Federführung BRP, interessierte Kantone Mitarbei t ab 1998 Zeithorizont 8.03,8.06 Koordination mit laufendes Budget Finanzierung
konzeptionelle Arbeiten Nächste Schritte
Sachplan erarbeiten und fest legen
t htrjlrüfung dt'r SdHlt:u:il'll' lind -kOIlZl'l)tl' in dl'n BI.:\-(;d)il'll'll 7.12 Eine verbesserte Formulierung der Schutzziele ist anzustreben und für die einzelnen Objek te sind klare Schutzkonzepte zur Zielerreichung zu erarbei ten.
BUWAL Natur und Landschaft Federführung ENHK, interessierte Kantone Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont
3.02 Koordination mit
laufendes Budget Fi nanzierung
Überprüfen der Schutzzie le Nächste Schritte
Verknüpfen mit Sachplan Landschaft
landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnahmen Natur-, Landschafts- und Heimatschutz
11 NaIv..-, Lanc!schafts· und Heimatschutz
- IMassnahmen i'herhlkk lind (;l'\\khtllng dl'r In'l'nhlrl' im Bl'rl'kh Ill'nkmillplll'ge. 7.13 ()rtslnldsl'hlltz lind \rl'haoillgk
Im Bereich Denkmalpnege, Onsbildschutz und Archäologie wird ein Überblick erstellt, der die vorhandenen Inventare von gesamtschweizeri scher Bedeutung und die Inventare auf Stufe Kanton im Hinblick auf ihre früh zeitige Berücksichtigung bzw, Beachtung bei der Erfüllung von Bundesaufgaben (An. 2 und 3 NHG) zusammenfasst. Die Inventare werden nach ihrer gesamtschweizeri schen Bedeutung gewichtet und deren Zielsetzung regional di fferenziert. Primär sind die Inventare ISOS, IVS, KOM, lNSA, KGS zu bearbeiten.
Federführung BAK M itarbeit EKD. ENH K, interessierte Kantone, interessierte Kreise (z.B. VSD, VS K) Zeithorizont ab 2002 Koordination mit 4.05 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Kon zepterarbeitung in Zusam menarbeit mit EKD, EN HK, VSD, VS K • Realisierung
7.14 l ntl'rstliIZl'1I der I'artnl'fstl'lll'n hl'im \llllwg '111) Bundl'silufgalu.'11
Alle bei der Planung und Umsetzung von Bundesaufgaben beteiligten Stellen unterstützen, insbesondere durch Beratung. Bei der Beurtei lung von Bundesaufgaben die Transparenz der Anliegen von «Natur-, Landschafts- und Heimatschutz» und deren Umselzbarkeit verbesseren, Die Anträge klar, ei ndeutig und kurz begründen.
Federführung BUWAL Natur und Landschaft, BAK Mitarbeit betroffene Bundesämter Zeithorizont laufend Koordination mit 2.04,8.04 Finanzierung ke ine Zusatzkosten
Natur-, Landschafts- Londschoftskonzepl Schweiz I Teil 11 BERICHT I Mossnohmen und Heimatschutz
Nature, landschafts e und Heimatschutz 11 - d. 4 ....
Massnahmen I (;rundlagl'n dl'" ';Itur-. l,aIHl'il'h:'lft .. - IIl1d IIl'imat .. dlllt/l'" Wiederkehrende Frage- und Problemstellungen im Bereich des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes sind auf grundsätzlicher Ebene zusammen mit den zuständigen Bundesstellen zu klären und weiterhin in Form von bereichsspezifischen Wegleitungen den Interessierten zugänglich zu machen. Hinweise zum Umgang mit Schutzgebieten und empfindlichen Lebensräumen. Grundsätze zur Gestaltung sowie Prinzipien der ökologischen Begleitung bei der Realisierung sollen zur Opti mierung von Bauvorhaben und zur Entlastung der Bewill igungsverfahren beitragen.
BUWAL Natur und LandschafI, BAK Federführung zuständige Bundesstellen Mitarbeit laufe nd Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Ul'i dl'r l'.rfillJung \Im Hundl· .. allfg.lhl'n {Hall\orhahl'nl dil' \nlil'g('n d('" ';ltur-.I,<!fl(I'i('hafh- und IIl'im:'lhchllt/(,.. l'riJlIZl'itig ('inlll'zil'lll'n 7.16 Bei grösseren Bauprojekten (im Bereich empfindlicher Lebensräume auch bei kleineren Projekten) wird zusammen mit den zuständigen Bundesstellen für den möglichst frühzeitigen Ei nbezug der FachsteJlen und für die gesetzes konforme Berücksichtigung der Anliegen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes gesorgt. Mittels direkter, früh zeitiger Kontakte zwischen den für das Bauprojekt zuständigen Stellen mit dem BUWAL und dem BAK sollen Konflikte im späteren Bewilligungsverfahren minimiert sowie zeit- und kostenintensive Projektänderungen vermieden werden.
BUWAL Natur und Landschaft, BAK Federfühnung zuständige Bundesste llen Mitarbeit laufend Zeithorizont
1.03 Koordination mit
kein~ Zusatzkosten Finanzierung
londschoftskonzept Schweiz / Teil!! BERICHT / Mossnohmen Natur-, Landschafts- und Heimatschutz
--""""', 5 4 , ....
11 Natur-, Landschafts- und Heimatschutz
-- .................
IMassnahmen
Wo der Bund die Anwendung neuer Technologien oder Entwicklungen abschätzt, sollen auch die Auswirkungen in Bezug auf den Natur-, Landschafts- und Heimatschutz abgeklärt werden. Beim Auftreten von nachweisbaren oder voraussehbaren Problemen werden bei zuständigen Stellen Auflagen oder der Verzicht beantragt.
Federführung zuständiges Bundesamt, BUWA L Mitarbeit BUWAL Natur und Landschaft, interessierte Kreise (z.B. SANW) Zeithorizont ab 1998 Finanzierung variabel von Fall zu Fall Nächster Schritt Zusammenarbeit aufbauen
7.18 BlIlldt'lllllg Jilll'arcr Inf'ra .. trllktllrl'lcnu.'nll' durl'h KoordinatijHl
Bei der Bearbeitung von Bundesaufgaben für die Bündelung von Verkehrsanl agen und elektrischen Freileitungen sorgen und durch raumplanerische Massnah men mit der Siedlungsentwickl ung und mit dem Immissionsschutz abstimmen.
Federführung BUWAL Natur und Landschaft, zuständige Bundesstellen Mitarbeit BRP, interessierte Kantone Zeithorizont laufend Finanzierung keine Zusatzkoslen
Natur-, landschafts- landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen und Heimatschutz
Natur·, Landschafts· und Heimatschutz 11
Massnahmen I SdlUtz dl'r Ll'Ill'llsriiUlIll' ,or ü)wrmüssigl'll Sdlm)slof'ft'illlrii/-:l'lI Zum Schutz der Natur und zur Erhaltung der Lebensräume sind Schadstoffeinträge und Emissionen soweit zu reduzieren, dass die immissionsgrenzwerte (IWG) der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sowie die «critical loads/levels» gemäss der UN/EeE-Konvention über wei t räumige, grenzüberschreitende Luftverunreinigu ngen eingehalten werden. Die Schweiz beteiligt sich weiterhin an den internationalen Arbeiten zur Ermittlung von kritischen Belastungswerten und setzt sich für eine entsprechende Verschärfung der Protokolle zum Übereinkommen über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverun reinigu ng von 1979 ein.
BUWAL Luftreinhaltung Federführung BUWAL Natur und Landschaft, Mitarbeit BUWAL Eidg. Forstdirektion, interessierte Kreise laufend Zeithorizont keine Zusatzkosten Finanzierung
! Di e Entsiegelung und Revitalisierung von Boden förd ern. Bei der Strategie der baulichen Verdichtung ist dem Aspekt von Grünflächen und entsiegeltem Boden genügend Raum zu geben.
BUWAL Stoffe, Boden, Biotechnologie Federführun"g BUWAL Natur und Landschaft. BRP, interessierte Kantone Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Klären der Gru ndsatzfragen Nächste Schritte
Umsetzung
tandschaftskonzepl Schweiz I Teil 11 BERICHT I Mossnohmen Natur-, Landschafts- und Heimatschutz
-- 6; 4,
11 Natu..., Landschafts- und Heimatschutz
I Massnahmen
7.21 Dit., KuJH' in /.:l'cigndt.'11 (;t.'hit'll'll l'rhultCIl
Zur Verhinderung oder Reduktion von Lärmimmissionen in geeigneten Gebieten (naturnahe Landschaften, BLN-Gebiclc, wichtige Erholungsräume) ist eine Wegleilung auszuarbeiten. Die WegJeitung soll Möglichkeiten aufzeigen, wie ergänzend zu den Instrumenten der Lärmschutzverordnung d ie Ruhe oder die einer Landschaft eigenen Geräusche erhalten oder wiederhergestellt werden können.
Federführung BUWAL Lärmbekämpfung Mitarbeit BUWAL Natur und Landschaft, betroffene Bundesstellen, interessierte Kantone Zeithorizont ab 1998 Koordination mit 6.02, 11.06, 11.07 Finanzierung laufendes Budget Nächster Schritt Erarbeiten einer Wegleitung
7.22 Pull'l'rJ:OIll'n lind natllrnahl' (;l'\\ ""l'rg('staltung
Zur Minimierung der landwirtschaftsbedingten Schadstoffeinträge in Gewässer sind die geschützten und gesetzlich vorgeschriebenen Uferzonen durch freiwillige Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern zu ergänzen und als naturnaher Gewässerraum zu gestalten. Den Gewässern ist genügend Raum zu geben, damit die verschiedenen Gewässerfunktionen sichergestellt werden können.
Federführung BUWAL Gewässerschutz und Fi scherei, BUWAL Natur und Landschaft Mitarbeit BLW,BWW Zeithorizont ab 1998 Finanzierung keine Zusatzkosten Nächster Schritt Kompetenzen und Umsetzungslllöglichkeiten klären
Natur-, Landschafts- Landschaftskonzepl Schweiz I Teil 11 BERICHT / Massnohmen und Heimatschutz
Natur-, Landschafts- und Heimetschub 11 - d 4 . .....
Massnahmen I FinOln/il'rungsmodt'l1 fu r sanil'rungslll'dürfligl' Die Sanieru ng von Gewässerstrecken. die durch Wasserentnahme beeinträchtigt sind, insbesondere in inventarisierten Gebieten (Inventare nach NHG), kann nicht ohne Entschädigung erfolgen. Ein Finanzierungsmodell basierend auf Lenkungs· abgaben oder einem Wasser·Rappen ist zu entwickeln.
BUWAL Gewässerschutz und Fischerei Federführung BUWAL Natur und Landschaft. BWW, interessierte Kantone Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont keine Zusatzkosten Finanzierung Entwickeln e ines Fi nanzierungsmodell s Nächster Schritt
l mgl.lIIg mit :\atur. Landst:haft ulld haulkhem Erhe 7.24 Anreizsysteme zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft sowie zum schonenden Umgang mit kulturhi storischen Stälten zusam men mit den Nutzern schaffen und ausbauen. Strategien erarbeiten und Musterbeispiele nach· halligen Umgangs mit Natur, Landschaft und baulichem Erbe dokumentieren, wei· terverbreiten und umsetzen.
BUWAL Natur und Landschaft Federführung interessierte Kreise (z.B. Hochsch ulen, SAe) Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont
9.01 Koordination mit
laufendes Budget Finanzierung
Strategie erarbeiten Nächste Schritte
Anwendungsbereiche bestimmen
Umsetzung von Modellprojekten
londscnoftskonzept Scnweiz I Teil 11 BERICHT I Mcssnanmen Natur-, Landschafts- und Heimatschutz
6 S ZD ,
11 Natur-, Landschafts· und Heirnatschutz
IMassnahmen Kulturhistorisch \\t.'r t\o)lt· Bautt'n: \I!l'rllatht, IllstrulIll'llll'
Instrumente zur schonenden Entwicklung von Siedlungen und einzelnen Baudenkmälern, insbesondere für eine möglichst geringe Belastung des historischen Siedlungsbestandes und seiner Umgebung, werden erarbeitet. Zudem soll die Eigeninitiative der Eigentümer gefördert werden. Dafür sind Anreizsysteme zu entwickeln bzw. Hindernisse abzubauen. Die knappen Subvcntionsmittel sollen effizient eingesetzt werden können.
Federführung BAK Mita rbeit ENHK, EKD, interessierte Kreise (z.B. NIKE. ESTV. VSD) Zeithorizont ab 2002 Koordination mit 5.05, 10.09 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Anreizmodelle entwickeln • Umsetzungsbeispiele erarbeiten
I
Der Bund fördert die Erarbeitung und Umsetzung kantonaler und regionaler Landschaftsentwicklungskonzepte (LE K) und weitere konzeptionelle Massnahmen. Insbesondere sollen dam it die Biodivcrsi tät und die landschaftliche Vielfalt erhalten und gefördert werden.
Federführung BUWAL Natur und Landschaft. BAK Mitarbeit interessierte Kantone und Regionen Zeithorizont ab 1998 Koordination mit 9.01,9.02,12 .03 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Förderungsbedingungen bestimmen • Umsetzungsbeispiele aufbereiten
Natur-, Landschafts- landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen und Heimatschutz
Natur·, Landschafts- und Heimatschutz: D Massnahmen I
(; 1411mlsuln l'ntiollt.'n 7.27 Mit Globalbudgets an die kantonalen Fachstellen werden die Geschäftsabläufe zur Erfullung ihrer Aufgaben im Bereich des Natur-, Landschafts- und Heimatschu tzes vereinfacht. Mit den Kantonen werden Leistungsaufträge vereinbart.
BUWAL Natur und Landschafl Federführung Kantone Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung siehe Projekt «Neuer Finanzausgleich» Nächster Schritt
Für jedes Bundesinvenlar wird eine Erfolgskontrolle aufgebaut und durchgeführt. Sie dient der Sicherung der Qualität der geschützten Objekte. Korrekturen der Pflegemassnahmen und der Schutzziele können frühzeitig erfolgen und Mängel im Vollzug behoben werden. Es werden Standard-Methoden erarbei tet, an welche die Kanlone anknüpfen können.
BUWAL Natur und Landschaft Federführung betroffene Bundesstellen, ENHK, interessierte Kantone Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Aufbau der Erfolgskontrolle Nächste Schritte
Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen
landschohskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen Natur-, Landschafts- und Heimatschuh:
• IRQ, ... EI Natur-, Landschafts- und Heimatschut< Partn&rschah Landsctl;ilt Parteoallt5 POUf le paysagt Insieme per ~ paesaggio
I Massnahmen
7.29 Hundl'saufgalll'n nadl :\11(;; QuaJitiltsskhl'rung
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden kOllIrollieren das BUWAL und das BAK, wieweit bei der Erfüllung von Bundesaufgaben (Art. 2a + 2b NHG) verfüg te Auflagen im Bereich Natur,- Landschaft s- und Heimalschutz realisiert wurden . Sie überprüfen die Wirksamkeit der Massnahmen.
Federführung BUWAL Natur und Landschaft Mitarbeit BAK und andere betroffene Bundesstellen, ENHK, interessierte Kantone Zeithorizont ab 1998 Koordination mit 3.09.4.04,10.06,11.02, 12.04, 13:02 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Erarbeiten eines Konzeptes
Pilotversuche
allgemeine Einführung
7.30 Internationale \kli\itätell
Bei der Erarbeitung der internationalen Strategien, Programme und Konventionen über die biologische und landschaftliche Vielfalt mitw irken und diese in der Schweiz auf nationaler Ebene umsetzen.
Federführung BUWAL Natur und Landschaft Mitarbeit betroffene BundesteIlen, iOleressierte Kantone, Europarat, PNUE, interessierre Kreise (z.B. SANW) Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Konkretisierung der Paneuropäischen Strategie • Umsetzung der Konvention über biologische Vielfalt konsolidieren
Natur-, Landschafts- Londschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen und Heimatschutz
Natur-, Landschafts- und Heimatschul'% 11 Massnahmen I
\\USSl'r in der LUJHlsdmft "ieder mehr R:mm und Quulitat geheIl 7.31 Bei der Erfüllung von Bundesaufgaben sol l dem Element Wasser besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Insbesonders sollen die Möglichkeiten von offenen. naturnahen Gewässerführungen, von Synergien mit dem Hochwasserschutz und der Qualitätsverbesserung des Wassers am Beispiel von Projekten geprüft werden. Die Erarbeitung von übergeordneten Konzepten soll beispielhaft gefördert werden, um dem Wasser in seinen verschiedenen Erscheinungsformen in der Landschaft mehr Raum zu geben. Zudem soll eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit die ökologische und ästhetische Bedeutung des Wassers aufzeigen.
BUWAL Natur und Landschaft, BWW Federführung BUWAL Gewässerschutz und Fischerei, BRP. interessierte Kantone, Mitarbeit interessierte Kreise laufend Zeithorizont 12.02, 12.03, 12.05 Koordination mit laufendes Budget Finanzierung
Partnerschaften bi lden Nächste Schritte
geeignete Konzepte unterstützen
Öffentlichkeitsarbeit
Bei landschaft s verändernden Eingriffen soll eine ökologische und ästhetische Auf· wertung der Landschaft als öffentliches Gut angestrebt werden. Die Landschafts· gestaltung braucht dabei eine gesamtheitliche Betrachtungsweise, welche den Qualitäten wie Schönheit, Vielfalt und Eigenart gerecht wird oder die Zugänglich· keit berücksichtigt. Dabei sind bisher zuwenig geklärte Fragen in einer breiten Diskussion zu behandeln. Grundlagen und eine Wegleitung werden erarbeitet, die aufzeigen. wie das Thema beriicksichtigt werden kann.
BuwAL Natur und Landschaft. BAK Federführung betroffene Bundesstell en, ENHK, WSL, interessierte Kantone, Hochschulen Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont 4.02, 5.05, 6.03, 10.0 I, LO.07 Koordination mit laufendes Budget . Finanzierung
Bilden e ines Forums «Landschaftsgestaltung» Nächste Schritte
Erarbeiten einer Wegleitung
Umsetzung
tandschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnahmen Natur·, Landschafts· und Heimatschutz
-p d a ISa . . . D Natur'", Landschafts- und Heimatschutz ParlIlef&:tlalt Landsdlalt Ins;eme per 11pae~Oio
I Massnahmen
7.33 Partlll'rsdlaftell flir die ()fI'entlkhkl'jts'lrhcit starken lind Heue sdmll't>n
Bei der Öffentlichkeitsarbei t Synergien fü r eine adressatengerechte und kreative Umsetzung der An liegen einer nachhaltigen Landschaftsentwick lung nutzen. Die Zusammenarbeit mit den Medien fördern. Die direkte Zugänglichkeit zu Informationen verbessern . Trägerschaften, die sich auf eine breitenw irksame Information über Zustand von Natur und Landschaft und Wege zu e inem schonenden Umgang mit den Lebensgrundlagen und dem baulichen Erbe spezialisiert haben, stärken und mit ihnen vermehrt zusammenarbeiten. Partnerschaften mit Nutzergruppen eingehen, um die Bevölkerung für die Werte von Natur, Landschaft und baulichem Erbe und ihre Pflege zu sensibilisieren.
Federfüh rung BUWAL Natur und Landschaft, BAK und interessierte Bundesämter Mitarbeit interessierte Kantone, Medien, interessierte Organisationen, Nurzergruppen Zeithorizont ab 1998 Koordination mit 3.04, 5.04, 11.09 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Partnerschaften bilden • kreative Beispiele adressatengerechter Öffentlichkeitsarbeit erarbeiten und umsetzen
Die An liegen und Umsetzungsmöglichkeiten einer nachhaltigen Landschaftsentwickl ung werden vermehrt in die Aus- und Weiterbi ldung integriert.
Federführung BUWAL Natur und Landschaft, BAK Mita rbeit Institutionen, interessierte Organ isationen Zeithorizont ab 1998 Koordination mit 3.06,4.01 , 5.04,6.04,9.01 , 10.02,12.01 Fi nanzierung laufendes Budget Nächster Schritt Partnerschaften bilden
Natur-, Landschafts- landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen und Heimatschutz
Natur~, Landschafts- und Heimatschul'% a
londschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen Natur-, Landschafts- und Heimatschutz
6 2 Q. . . I] Raumplanung
Allgemeine Hinweise Ziele der Raumplanung gemäss Bundesverfassung sind die zweckmässige Nutzung des Bodens, die geordnete Besiedlung des Landes sowie die Trennung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet. Damit ist die Raumplanung ein umfassender Optimierungsprozess und ein wichtiges Mittel der Raumordnungspolitik. Das Bundesamt für Raumplanung (BRP) koord iniert die Umsetzung der Bu ndespolitik im Bereich der Raumplanung; es wird von der Raumordnllngskonferenz des Bundes (ROK) unterstützt.
Raumplanung landschaftskanzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Allgemeine Hinweise
tu ... Raumplanung D
Sachziele l vgl. Erlöulerungen SeiltI 26 ff . • o.~nirion Raumlypetl siehe Anhong
Boden durch zweckmässige Zuweisung vielfahiger und überlagernder Nutzungen sowie durch differenzierte Nutzungsordnung so nutzen, dass sich Natur und Landschaft optimal entwickeln können. [Massnahmen 8.0 I, 8.02 , 8.04; Minimale
des Natur-, und Heimatschutzes durch die dezentrale Konzentration der Besiedlung unterstützen. [Massnahmen 8.0 1, 8.02, 8.04, 8.05; Kultu rland-
Ausdehnung der Siedlungen begrenzen, Siedlungen nach innen entwickeln und mit Mass verdichten, Nichtsiedlungsgebiele vom Siedlungsdruck entlasten. [Mas.snahmen 8.02, 8.04, 8.05; kOllzel1lrierell]
Belastende Nutzungen, insbesondere Bauten und Anlagen der Infras truktur, unter Berücksichtigung der gesamträumlichen Entwicklung, des Landschaftsschutzes und -+ des Immissionsschutzes räum lich konzentrieren und bündeln. [Massnahmen 8.02, 8.04; Nutwflgen konzentrieren]
Mit raumplanerischen Mitteln eine nachhaltige Bewirtschaftung der Landwirtschaftstlächen fördern. [Massnah- • • -+ men 8.0 1, 8.02, 8.04, 8.05; Standortverhälmisse ]
Schutzwürdige Natur- und Kuhurobjckle sowie Landschaften erhalten. [Massnahmen 8.02, 8.04, 8.05; Wen· volle Klllturobjekre]
• • •
erhalten -+ fördern
londschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Sochziele Raumplanung
I] Raumplanung
IMassnahmen » -
Erläuterungen zum Vollzug der revidierten Bestimmungen und zur Beachtung der Anl iegen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes bei der Umschreibung der zonen konformen Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone und den Ausnahmen für Bauten und An lagen ausserhalb der Bauzonen verfügbar machen.
Federführung BRP Mitarbeit BLW, BUWAL, BAK, BJ Zei thorizont auf Inkrafttreten Revi sion RPG (bzw. RPV) Finanzierung ke ine Zusalzkosten !laufendes Budget Nächster Schritt abhängig von der Beratung der Revisionsvorlage des RPG im Parlament
8.02 Slrah'gil'IJ dl'r (;ruIJdzii~l' dl'r Raumordnung Srhnl'iz UllIsl'tZl'n
Z u entwickelnde konzeptionelle Vorstell ungen über die raumplanerische Behand· lu ng von ländlichen Gebieten und von Agglomerationsgebieten sowie Grundlagen zur räuml ichen Vemetzung der Schweiz mit Europa mit dem Landschaftskonzept Schweiz abstimmen (vgl. «Realisieru ngsprogramm 1996·1999», 1.0 1.1 /2/3).
Federführung BRP Mitarbeit ROK, BWA, BAV, BUWAL, O. GVF Zeithorizont a~ 1998 Finanzierung keine Z usatzkosten 1 laufendes Budget
Aus dem LK S resultierende A nforderungen an die K onzepte, Sachpläne und B auvorhaben des B undes verdeutl ichen.
Federführung BRP, für Sachbereiche zuständige Bu ndesstel le Mitarbeit ROK Zeithorizont laufend Finanzierung keine Zusatzkosten 1 laufendes Budget Nächster Schritt Einbezug in die laufenden Arbeiten der zuständigen Bundesstellen
Raumplanung Londschoftskonzept Schweiz / Teil UBERICHT / Mossnahmen
Raumplanung D
Massnahmen , Koh.ln'nz im r.lum\\irksaml'n Ilamlt'ln t'rzil'lt'n 8.04 Die Bundesstellen integrieren das LKS adäquat in ihre Planungen und beraten die Kantone bei der Berücksichtigung des LKS in der kantonalen Richtplanu ng.
BRP Federführung BUWAL, für Sachbereich zuständige Bundesstelle Mitarbeit laufend Zeithorizont keine Zusatzkosten Ilaufe n de~ Budget Finanzierung lnfonnationsarbeit Nächster Schritt
\ t'riindt'rungt'n dt'r I.alubt'hart dokulllt'ntit'n'n 8.05 Im Rahmen des Programmes «Rau mbeobachtung Schweiz» die Veränderungen der Landschaft, der Bodennutzung und der Strukturen dokumentieren und Entwicklungen aufzeigen,
BRP Federführung ENHK, BFS, BUWAL Mitarbeit laufend Zeitharizont keine Zusatzkosten I laufendes Budget ' Finanzierung
Veröffentlichung «Vademecum Raumplanung Schweiz» Nächste Schritte
Veröffentlichung der Un tersuchung über Siedl ungsstruktur Schweiz
Neuausrichtung der Umersuchung über Veränderungen der Landschaft
Realisierung erfolgt im Rahmen der Bearbeitung der Motionen Maissen und Bisig.
BUWAL, BRP, BAK Federführung interessierte Kantone Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont keine Zusatzkosten Fi nanzierung
konzeptionel le Arbeiten Nächste Schritte
Umsetzung
londschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen Raumplanung
. - 2"'; . . .
- B Regionalpolitik
Allgemeine Hinweise Für die Umsetzung der Bundespolitik im Bereich Regionalpolitik ist das Bundesamt ftir Wirtschaft und Arbeit (BWA) zuständig. Das BWA hat gemäss Art. 2c und 3 NHG die Pflicht, bei seinen Subventionsentscheiden die Aspekte des Natur-, Landschaft s- und Heimatschutzes zu berücksichtigen.
Aus der Sicht des BWA hat die Förderung der Wettbewerbsfiihigkeit , die Erhaltung der dezentralen ländlichen Bes iedlung und die ausgewogene regionale Entwicklu ng Priorität. Diese Entwicklung muss - insbesondere durch die Berücksichtigung kul - turräumlicher und soziokultureller Rahmenbedingungen der betroffenen Regionen - nachhaltig sein und damit auch den Werten des Natur-. Landschafts- und Heimatschutzes Rechnung tragen. Die Gemeinschaftsaufgabe «Regionalpolitik» wird nach dem Prinzip der Subsidiarität umgesetzt.
Regionalpolitik landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Allgemeine Hinweise
BB
Regionolpolitik D - d S. . 4 ....
Sachziele l vgl. Erläuterungen Seite 26 11. • De~njtion Roumtypen siehe Anho"'9 ,• t-,., '0 Ziele des Landschaftskonzeplcs Schweiz regio nsspezifi sch umsetzen und in die raumrelevanlen Konzepte und . [Massnahmen 9.0 I, 9.02, .
Konzepte und Programme mit Schwerpunkt Natur und Landschaft, die zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen, fö rdern. [Massnahmen 9.02, 9.04; Stalldorlverhältnisse]
Die kan tonalen und regio nalen Partner der Regionalpol ilik in die Lage versetzen, die Ziele des LKS umzusetzen (z.8. mit Arbeitshilfen). [Massnahmen 9.0 I, 9.02,9.04]
Die Arbeiten (Konzepte, Programme und Projekte) an guten Beispielen orienl ieren und diese gemeinsam mit dem Bund zu einern Qualitätssicherungsinstrument weiterentwickeln. [Massnahmen 9.03, 9.04]
Sc h utz~, Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen im Bereich Natur und Landschaft als integrale Bestandteile der Probehandeln. fMassnahme n 9.01, 9.02, 9.03 , 9.04;
Externe Kosten und Nutzen aus dem Bereich Natur und Landschafl als Bestandteil des Projektes anerkennen und integrieren. fMassnahmen 9.01, 9.02, 9.03, 9.041
Finanzielle Beiträge an Projekle, die in einem erhe bl i~ ehen Widerspruch zu den Zielen des LKS stehen, ablehnen. [Massnahmen 9.0 1, 9.02, 9.03, 9.04; Kt//l/1r1andlandschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Sachziele Regionalpolitik
- 4, ... D Regionalpolitik IMassnahmen
9.01 Bl'rg/.:d.il't,riirdl'rull)..:
Die schweizerische Regionalpolitik kennt als eines ihrer zentralen Instrumente die Gewährung von lnvestitionsh ilfen im Rahmen der Massnahmen zu miHG. Diese Finanzhil fe beeinflusst d ie Ent wicklung in den Regionen und ist daher ein relevantes Instrument zur Umsetzung der Ziele des LKS im Rahmen der Tätigkeiten des Bundes. Zur früh zeitigen Information der Subveolionsempfanger über die natur- und landschaftsrelevanten Qualitätsanforderungen an di e Projekte sind die entsprechenden Richtlinien anzuwenden und wei terzuentwickeln. Den kbar sind neue Arbeitshilfen, e ine Verstärkung der Aus- und Weiterbi ldungsanstrengungen und die Integration von Natur- und Landschaftsspezialisten in regionale Organe.
Federführung BWA Abt. Regionalpolitik Mitarbeit BUWAL. BLW. ENHK Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget! keine Zusatzkosten Nächste Schritte • Entwürfe regionaler Ent wickl ungskonzepte ,überprüfen
Information der Kantone und Regionen über d ie Ausw irkungen des LKS auf die Subventionspolitik
Umsetzung
9.02 \\t.'itcrt.' rl'gilmalpllliti"dll' I"rugramnw
Die Regionalpolitik erhält neue Schwerpunkte ihrer Tätigkeit im ländlichen Raum. Kooperationsprojekle sollen mit Finanzhilfen geförd ert werden . Ziele und Inhalte des LKS sind im Sin ne einer gesamtheitlichen Betrach tungsweise zu berücksichtigen. Die Zusammenarbeit auf Bundesebene dient als Grundlage fü r entsprechende Regelungen mit Kantonen, Regionen und Gemeinden.
Federführung BWA Abt. Regionalpolitik Mitarbeit BUWAL. BRP. BLW Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget ! keine Zusatzkosten Nächste Schritte • Erarbeilung der form ell en und materiellen Zusammenarbeitsregelung zw ischen BWA Abt. Regionalpoli tik und BUWAL • Umsetzu ng
Regionalpolitik landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen
Regionalpolitik D
Massnahmen
Qual i tiJ Issidu.'rll ngsinst ru IIll'n I 9.03 Zur Verbesserung von Konzepten , Programmen und Projekten sollen gute Beispiele bezeichnet werden, welche als Grundlage für die Beurteilung ähn licher Produkte dienen sollen (z.8. Minimalanforderungen aus der Sicht des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes). In der Evaluation der Regionalpolitik durch das BWA wird das LKS berücksichtigt.
BWA Abt. Regionalpolitik Federführung BUWAL, Fachstellen interessierter Kantone Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Zusammenstel lung einer Arbeitsgruppc Nächste Schritte
Vorgehen beschliessen
Zeitplan für die Erarbei tung des Qualitätssicherungsinslrumentes festlegen
I Ht'nickskhligulIJ,! I,KS I)l'i Sprt·t'hullg \un (. inanl.hilfl'll 9.04 Fi nanzielle Beiträge an Projekte. die in einem erheblichen Widerspruch zu den Zielen des LKS stehen, ablehnen. Finanzhilfen werden nur gewährt. wenn für die Region verbindliche Grundlagen der Landschaftsentwicklung und zum Schutz von Lcbensräumen bestehen.
BWA Abt. Reg ionalpolitik Federführung BUWAL, Fachstellen interessierter Kantone Mitarbeit laufend Zeithorizont laufendes Budget I keine Zusatzkosten Finanzierung Information der Kantone und Regionen Nächster Schritt
landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnohmen Regionalpolitik
-- " Ce . . ml Verkehr
Allgemeine Hinweise Für die Umsetzung der Bundespolitik im Bereich Verkehr- (Strasse und Sch iene) und insbesondere für die Beurteilung der Verkehrsprojekte sind das Bundesamt fü r Verkehr (BAV) und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) verantwortlich. BAV, ASTRA und die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben gemäss An. 2 und 3 des Bundesgesetzes über Natur- und Heimalschutz (NHG) die Pnicht, bei ihren Aufgaben (Planungen, Projektierungen, Bewilligungen, Subventionen) die Aspekte des Na tur~, Landschafts- und Heimatschutzes zu berücksichtigen. Infraslrukturvorhaben (Autobahnbau; Neue Alpentransversale, NEAT) stehen als «Flächen verbrauche!"» in ei nem gru ndsätzlichen Konflikt zum Landschaftsschutz. Neubauprojekte bieten aber auch die Möglichkeit, Massnahmen zugunsten des Natur-, Landschafts- und Hei matschutzes zu fördern. Fuss-, Wander- und Radwege ermöglichen ein unmittelbares Erleben von Natur und Landschaft; sie werden von den Kantonen und Gemeinden angelegt und unterhalten.
Die Ziele im Politikbereich Verkehr werden mit den generellen Zielsetzungen der Schweizer Verkehrspolitik und dem «Sachplan AlpTran si l» abgestimmt.
BausteJlenerschliessungen im Naturraum (vgl. «Teil 11 BERICHT, Anhang») sind ausnahmsweise auen möglich, wenn diese wieder zurückgebaut werden (Vorbehalt des BAV) .
• Die Luftfahrt ist ebenfalls Teil des Verkehrssystems, sie wird jedoch im eigenen Kapitel 6 luftfahrt behandelt.
Verkehr landschoftskanzept Schweiz I Teil 11 BERICHT I Allgemeine Hinweise
Verkehr lIil
Sachziele l vgl. Edäulerungen Seile 26 11 . • Definilion Roumlypen siehe Anhang
• erhahen ... fördern Förderung des öffentlichen Verkehrs, welcher die Bi ldung von dezentralen Schwerpunkten in der Siedlungsentwicklung begünstigt, sowie der Fusswegverbindungen und der Rad- IMassnahmen 10.08, kOllZf!lIIrierell]
Durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossene Bereiche intensiver nutzen. [Massnahmen 10.05, 10.08, 10.09; der
Bei der Beurteilung der Zweckmässigkeit neuer Vorhaben beriicksichtigt die zuständige Stelle die Verträglichkeit mit Natur und L'U1dschart, wobei sie auch keiten evaluiert.
Die Trennw irkung neuer lind bestehender Verkehrsanlagen minimieren. [Massnahmen 10.01, 10.02, 10.03, 10.04. 10.07, 10.10, 10. 11; Silllllle]
Unbefriedigende, durch Verkehrsanlagen hervorgerufene Zustände für Natur und Landschaft bei Um- oder Ausbauten im Rahmen des sachlich und finanziell Vertretbaren sanieren.IMassnahmen 10.01, 10.03, 10.06, 10.07, 10.1
Im Zusammenhang LärmschulZprojekLen zur Gestaltung von Landschaften, insbesondere in Siedlungen, beitragen und ...... die negativen Auswirkungen auf Nmur und Landschaft minimieren. 1O.Dl,IO.04;
Mit I Instrumenten bei Projektierung, Bau und Unterhalt von Verkehrsan lagen die Umsetzung des Natur- und Landschaftsschutzes optimieren. [Massnahmen 10.0 1, 10.02, 10.07, 10. 11; Nutzungen kOl/zemrierell]
Unbenutzte oder an Verkehrsanlagen angrenzende Flächen wo mögl ich als Ausgleichsflächen (Art. 18b Abs. I NHG) freihalten. [Massnahmen 10.02, 10.11 ; Sill/meJ
Das bestehende Strassennetz bei der Planung von Umfahrungsstrassen einbeziehen. Insbesondere im zu entl astenden Siedlungsgebiel Verkehr dauerhaft reduzieren. ...... [Massnah me J 0. 12;
landschaFtskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Sachziete Verkehr
Im Verkehr Partnerschaft Un(lSW!t Pa~enairrs pour " PIYS'III IJlSleme per 8
[Massnah·m en \\ l'glt'iIU ng «'"Iur- u ud landsdlanssdwlIl'mll'r Hau u IId l' ntl'rhalt ,on
Zu den Bereichen Planung, Bau, RenalUrierung und Unterhah von Verkehrsanlagen so ll en Empfehlungen erarbeitet werden, welche einen schonenden Umgang mit Natur und Landschaft ermöglichen. Insbesondere sind Fragen wie ökologisc he Ersatzmassnahmen sowie Empfehlungen zur Minimierung der Trennwirkung praxisnah darzustellen.
Federführung BUWAL Mitarbeit BAV, ASTRA, SBB , BLW, kantonale Tiefbauämter, interessierte Verbände (z.B. ARF, VSS) Zeithorizont ab 2002 Finanzierung laufendes Budget Näch~ter Schritt Bildung e iner Arbeitsgruppe und Festlegung eines Arbeitsprogrammes
\us- und \\l'ill'rhildung dl'S Hau- und t nlt:'rhaltspl'rsonals in h'lgl'n 10.02 des 'alur- und l"andsdmftsschul/l's
Zur Optimierung der Bau- und Unterhahsarbeiten in bezug auf den Natur- und Landschaftsschutz soll das Wissen der direkt betei ligten Fach leute (z.B. auch Angestellte fü r den Unterhalt der Anlagen) in Zusammenarbeit mit den Kantonen vertieft werden.
Federführung BUWAL Mitarbeit SBB, Fachverbände, SANU, interess ierte Kantone Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget, selbsttragende Kurse Näch~te Schritte • Erarbeilung eines Aus- und Weiterbildungskonzeptes in Zusammenarbeit mit Fachverbänden und Schulen • Durchführung von Kursen
Verkehr Londschoftskonzepl Schweiz / TeillJ BERICHT / Mossnohmen
Verkehr
Massnahmen
Wildtierpopulationen sollen durch Verkehrsachsen möglichst wenig gefahrdct werden. Eine zur Erhaltung betroffener Popu lationen notwendige, verkehrsachsenquerende Durchlässigkeit wird angestrebt. Der Einsatz angemessener baulicher Massnahmen zu diesen Zwecken (Wildzäune. Wildtierpassagen) w ird in Empfehlu ngen erläutert.
BAV Federführung kantonale Tiefbauämter, ASTRA, SBss, BUWAL Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Empfehlungen erarbeiten (bis 1999) Nächste Schritte
laufende Umsetzung
Koordination mi t Massnahme 10.01 sicherstellen
Wo ausreichend Platz vorhanden ist, sollen als Lärmschutzmassnahme entlang von VerkehrsinfrastruklUren soweit finanziell tragbar Terrainmodulationen oder die Aufschültung von Wällen der Erstellung von Wänden vorgezogen werden . Wälle haben ökologisch grosse Vorteile gegenüber Wänden und sind im allgemeinen
BUWAL Federführung interessierte Verbände (z.B. VSS). kantonale Tiefbauämter. ASTRA. SBss, BAV Mitarbeit laufend Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Überarbeitung der Weglei tung «Einfügung von Stützmauern Nächste Schritte und Lärmschutzwänden in die Landschaft»
Umsetzung
landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen Verkehr
Im Verkehr
IMassnahmen Bt·rm·kskhiigull/.: (kr L:IIulsdlaft"\H'rtl' hl'i der Inh'I'nali,il'l"lmg
Auf der Basis geplanter Untersuchungen auf dem Gebiet der Lebensraumzerschneidung (z.B. 10.03 und 10.10 sowie COST-Aktion 341 «Habitatsfragmentalion») wird die Aufnahme der Landschaftswerte in der Monctarisierung externer Umweltkosten erforscht. Die umfassende Berücksichtigung und koslcnmässige Bewertu ng (externe, soziale Kosten) VOll Natur und Landschaft in Zusammenhang mit Verkehrsanlagen soll besonders beachtet werden (z.B. im Rahmen einer Zweckmäss igkei lsbeurteilung von Verkehrsvorhahen.
Federführung D. GVF Mitarbeit BUWAL, ASTRA, interessierte Kreise Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Erarbeitung eines Forschungskonzeptes • Umsetzung
Auf der Basis der 1995 erschienenen Wegleirung zu Art. 28 des Bundesgesetzes über di e Verwendun g der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) ist raschmöglichst eine Wirkungskontro[]e aufzubauen. Es geh t zum Beispiel um die systematische Erfassung der durch Art. 28 MinVG finanzierten Massnahmen zugunsten des Natur-, Landschafls- und Heimatschutzes.
Federführung BUWAL Mitarbeit ASTRA, BAK Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Erarbeilu ng eines Controlling-Konzeptes • Durchfü hrung der Wirkungskomrolle
Verkehr landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen
Verkehr lliJ - LI-', , Pwlmchafl UndschaII
Massnahmen Sanil'rullg Hili hcstt'lll'lldtll H'rkchrslll'dingtl'n I .andst: Im ftshcci 11 t rät: h t i:,.:u ngl'll 10.07 Im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau von bestehenden Verkehrsanlagen bietet sich die Gelegenheit, einen Beitrag an die Sanierung von Schäden an Natur und Landschaft zu leisten. Diese Sanierungen können mit Massnahmen für den ökologischen Ausgleich und mit Ersatzmassnahmen kombiniert werden. Im Rahmen der Möglichkeiten sollen entsprechende Massnahmen unterstützt bzw. gefördert werden. Der erweiterte Projektperimeter muss für alle Parteien akzeptabel festgelegt werden und die Verhältni smässigkeit muss gewahrt bleiben.
BUWAL, zuständige Behörde Federführung EVED, BAV, D. GVF, SBB, ASTRA, Transportuntemehmungen, Kantone Mitarbeit ab 2002 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Problemanalyse Nächste Schritte
Arbeitsprogramm mit Prioritälensetzung
\l' rdidttl'tl' 'utl.ung 'Hn BahnhHfgl'l)il'll' n 10.08 Areale um Bahnhöfe und Bahnstationen zeichnen sich durch eine ausgezeichnete Erreichbarkeil mit dem öffentlichen Verkehr aus. Gleichzeitig bestehen hier teilweise grosse Nutzungsreserven fü r die innere Verd ichtung bestehender Siedlungen. Die vennehrte Ausrichtu ng der Sied lungsentwicklung auf die Haltepunkte des öffenllichen Verkehrs ist aus der Sicht einer nachhaltigen Landschaftsentwicklung erwünscht, da damit einer weiteren Zersiede lung der Landschaft entgegengewirkt werden kann .
Anhand einer Analyse der Planungsprozesse und deren Umsetzung in den Bahnhofgebielen der Schweiz soll aufgezeigt werden, wie die Zielsetzung der städtebaulichen Gestaltung und der baul ichen Verdichtung der Bahnhofgebiele zu Siedlungsschwerpunklen besser verwirklicht werden kann. Der Biotop- und Ortsbildschutz ist gebührend zu berücksichtigen.
BRP Federführung interessierte Kantone und Gemeinden, SBss, BAK, BUWAL Mitarbeit ab 2002 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Erste Erfolgskontrolle betreffend Leitfaden «Planen mit der Bahn» Nächste Schritte
Vollzugsmängel eruieren
londschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen Verkehr
..-p & 2 4, ..... l1!l Verkehr - e
IMclssnahmen 10.09 Zur Bestimmung der landschafts verträglichsten Variante im Rahmen der Vorprojektierung einer Infrastruktur sind entsprechende Verfahrensanweisungen zu erarbeiten und zu erlassen. Diese Empfehlungen sollen unter Berücksichtigung des Minimalkostenprinzips Ziel und Inhalt der Variantenanalyse umschreiben und Kriterien zur Beurteilung der Landschaftsverträglichkeit beinhalten (Entscheidungsgrundlagen bei widersprechenden Zielen im Plangenehmigu ngsverfahren).
Federfü hrung zuständige Behörde Mitarbeit SBB, BUWAL, ASTRA, BAK t kantonale Tiefbauämter, interessierte Verbände (z.B. YSS) Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Bildung einer Arbei tsgruppe und Festlegung eines Arbeilsprogrammes
Fest legung der An und Weise der Anwendung
Umsetzung
Als Grundlage für die Planung neuer Verkehrswege und fiir die Erstellung eines Konzeptes zur Wiederherstellu ng der Durchlässigkeit von Verkehrsbauten wird eine Karte der Schweiz mit allen übergeordneten Wi ldtier-Wanderkorridoren e rarbeitet.
Federführung BUWAL Mitarbeit kantonale Tiefbauämter, ASTRA, BAV Zeithorizont ab 1998 Fi nanzierung laufendes Budget Nächste Sch ritte • Arbeitsgruppe bi lden
Auftrag formulie ren und vergeben
Koordination mi t Massnahme 10.03 sicherstellen
Verkehr londschaftskanzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen
- * 42 4, . . . Verkehr m Massnahmen
Strassen· und Bahnborde bieten günstige Voraussetzung für die Entwicklung von Trocken· und Magerstandorten. Die zuständigen Stellen unterstützen die naturna· he und schonende Bewirtschaftung durch Aunagen in Pacht verträgen. Im Rahmen des LKS erarbeiten VBS, BUWAL und BLW eine Wegleitung zur Erstellung von Pachtverträgen zur ökologischen Bewirtschaftung, welche, soweit möglich, fü r die Bewirtschaftung von Strassen· und Bahnböschungen angewendet werden sollen.
BUWAL Federführung SBB, BLW Mitarbeit ab 2002 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Erarbeitung Wegleitung Nächste Schritte
Umsetzung
An hand von Fallbeispielen soll aufgezeigt werden, wie das Siedlungsgebiet als Lebensraum mit organisatorischen, baulichen und anderen Massnahmen wirksam entlastet lind verkehrsberuhigt werden kann.
BUWAL Federführung interessierte Verbände (z.B. ARF), ASTRA, BAK, BAV. kantonale Tiefbauämter Mitarbeit ab 1998 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung
Bildung einer Arbeitsgruppe Nächste Schritte
Grobkonzepl
externer Auftrag
Landschaftskonzepl Schweiz I Teillt BERICHT I Mossnohmen Verkehr
- mWald
Allgemei ne Hin weise Für die Oberaufsicht bei der Umsetzung der Bundespolitik im Bereich Wald, Jagd und Schutz der Wildtiere ist die Eidgenössische Forstdirektion (F+D) des Bundesamtes flir Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) zuständig. Gemäss Waldgcsctz (WaG) besteht die Pnicht für einen naturnahen, nachhaltigen Waldbau. Insbesondere besteht nach Art. 5 WaG bei Rodu ngen d ie Pnicht, dem Natur-, Landschafts- und Heimatschutz Rechnung zu tragen. Gestützt auf die BUWALinternen Mitberichte der Abteilungen Natur und Landschaft (N+L) foHlt d ie Abteilung Walderhaltung und Jagd (W+J) die Entscheide über die Subventionsgeschäfte und beurteilt die Rodungsgesuche.
Wald londschoftskonzepl Schweiz / Teil U BERICHT / Allgemeine Hinweise
.-pa'" ... Wald ID Partnerschaft ~schaft Pan,.,J,ts poor .., ~
Sachziele l vgl. Erläl,llervngen Seite 26 H. • Defonitlon Roumtypen siehe Anhong
Bewinschaftung und Pflege des Waldes sind auf die Grundsätze des naturnahen Waldbaus auszurichten. [Massnahmen 11.02, 11.09. 11.11, 11.12; Sumdorrverhälmisse]
Bei sämtlichen raumwirksamen Massnahmen nach WaG si nd die Aspekte des Natur-, Landschaft s- und Heimatscl1Utzes zu [Massnahmen 11.01, 11.02, 11.1 1 I Vom Grundsatz der Walderhaltung kann nur in begründeten Ausnahmenillen und im Rahmen einer Gesamtintercssenabwägung abgewichen werden. l Massnah men 11.0 1, 11.07·
Der Rodungsersatz ist hinsichtlich der Ziele des Natur-, Landschafts- und Heimatsch utzes zu opt imieren. 11.0 1 11. und A
Besonders gefährdete und seltene Waldgesellschafl cn und Waldformen sind zu erhalten und werden gefördert . [Massnah men 11.01, 11.02. 11.03, 11.04, 11.05, 11.10, • • lil/tl
Durch Waldreservale und Ruhezonen sind gen ügend grosse Waldökosysleme zu erhalten oder zu schaffen - ohne Beei nträchtigu ng fü r die Flora, als Kemlebensräume rur die Fauna oder als Räume mit besonderem landschaftlichem Wert. [Massnahmen 11 .02, 11.03, 11.04, 11.05. . ...
11.06, 11.07·
Der ökologisch wert volle Lebensrau m Waldrand ist zu erhal ten und als solcher zu fördern. I Massnahmen 11.01, 11 11. I ...... • erhalten -+ fö rdern
• 1 überbetriebliche forstliche Plonung, beispielsweise Woldenlwicklungsplanung
landschoftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Sochziele Wald
.. m Wald P3rtner5d\lH llnOsciIafl PantnaiteS pour 11 pavugr IIISIeIIIe Ptli '
tMassnahmen
Bei Infrastruktur- und RohslOffabbauvorhaben können gleichwertige Varianten ausserhalb des Waldes bevorzugt werden. Bei der Beurteilung entsprechender Rodungsgesuche sind die besonderen und begründeten Interessen der Landwirtschaft, des Natur- und Landschaflsschulzes sowie weitere öffentliche [meressen gleichwertig zu berucksichligen. Bei Rohstoffabbauvorhaben sind im Rahmen der kantonalen Planung der Standort- und Bedarfsnachweis sowie die Abbaupriorität darzut un.
Federführung Rodungsbewil ligungsbehörden Mitarbeit interessierte Kantone Zeithorizont laufend Finanzierung keine Zusatzkosten
Die Eidg. Forstdirektion erarbeitet ein fOrsl liches Controlling. Dabei werden die Anliegen der Abteil ungen Natur- und Landschaftsschutz (N+L) berücksichtigt. Im Rahmen der Erfolgskonlrolle sind auch die Aspekte des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes zu erfassen (z.8. zu den bereichsspezifischen Zielen des LKS). Ziele, Indi katoren und Methoden zur Veri fi zierung sind im gemeinsamen Handlungsbereich durch d ie betroffenen Stellen zu definieren. Aus den Ergebnissen der Erfolgskontrolle sind die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Angestrebt wi rd ein Instrument zur Qualitätssicherung (z. B. Min imalanforderungen aus der Sicht des N+L).
Federführung BUWAL Eidg. Forstdirektion Mitarbeit BUWAL N+L, andere betroffene Stellen (Bund und Kantone), ENHK Zeithorizont ab 1998 Finanzierung ke ine Zusalzkosten Nächste Schritte • Einbezug des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes bei m Aufbau des Controllings der Eidg. Forstdirektion
Vereinbarung (F+D und N+L) betreffend Berücksichtigung der Anliegen von Natur-, Landschafts- und Heimalschutz im Rahmen der neuen forstl ichen Subventionspolitik
evtl. Festlegung von zusätzlichem Handlungsbedarf (Rodungsersatz, seltene Waldgesellschaften)
Wald londschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen
......n... Massnahmen
Der Bund stellt bestimmte Grundlagen, insbesondere zur Erhaltung und Förderung seltener Waldgesellschaftcn und -formen, zur Verfügung (z.B. Waldatlas der WSL).
BUWAL Eidg. Forstdirektion, WSL Federführung Mitarbeit keine Zusatzkoslcn Finanzierung Erstellen der Grundlagen Nächster Schritt
Die Eidgenössische Forstdirektion unterstützt die Kantone bei der Erarbeitung regionaler Konzepte zur Wildschadenverhütung. Der Bund stell! dazu bestimmte Grundlagen zu r Verftigung (z.B. Wegleitung WildschadenverhülUng).
BUWAL Eidg. Forstdircktion Federführung Kantone Mitarbeit keine Zusatzkosten Finanzierung Erstellen der Grundlagen Nächster Schritt
Die Eidgenössische Forstdirektion unterstützt die Kamolle bei der Erarbeitung von Waldreservalskonzeplen. Dabei erheben sie die besonders gefahrdeten und seltenen WaidgesellschafteIl und Waldformen als erforderliche EIltscheidungsgrundlage.
BUWAL Eidg. Forstdirektion Federführung Forstdienste interessierter Kantone, BUWAL N+L Mitarbeit keine Zusatzkosten Finanzierung Erstellen der Grundlagen Nächster Schritt
landschaftskonzepl Schweiz / Teil U BERICHT / Massnahmen Wald
I 2 t; .... m Wald
IMassnahmen-
Der Bund unterstützt im Rahmen der forst lichen Planung finanziell die Erarbeitung von kantonalen Konzepten für Ruhezonen zugunsten der Fauna. wobei die Zusammenarbeit Forstdienst, Jagd, Tourismus usw. erforderlich ist. Insbesondere ist die Erholungsnutzung zu bündeln. Bi s heute unerschlossene Geländekammem von besonderem ökologischem und landschaftlichem Wert dürfen nur noch in Ausnahmefailen ersch lossen werden (z.B. Schutzfunktion).
Federführung BUWAL Eidg. Forstdirektion. interessierte Kantone Mitarbeit weitere betroffene Kreise Zeithorizont laufend Finanzierung keine Zusatzkosten
Zur Erarbeitung der Konzepte rur Ruhezonen stellt der Bund Grundlagen zur Verfügung (z.B. Auswirkungen von Freizeitaktivitäten).
Federführung BUWAL Mitarbeit weitere betroffene Kre ise Zeithorizont ab 1998 Finanzierung laufendes Budget Nächster Schritt Erarbeitung Grundlagen
Die Kantone fördern stufige Waldränder in Zusammenarbeit zw ischen Landwirtschart und Natur~, Landschafts- und Heimatschutz. Das BUWAL unterstützt diese Bestrebungen z. B. im Rahmen von waldbaulichen Projekten.
Federführung BUWAL Eidg. Forstdirektioll, interessierte Kantone Mitarbeit interessierte Fachstellen N+L sowie kantonale Landwirtschaftsämter Zeithorizont laufend Finanzierung Kredite Eidg. Forstdirektion
Wald landschaftskonzept Schweiz / Teil!! BERICHT / Mossnahmen ,
Massnahmen
Informal illllSkonl.l'pt zugu nslt'n natllrnahl'r ":.lIdhe\\ irtsclmflulig 11.09 des Lebensraums Wald (Grundlage l .B. Broschüre SBN: «Waldränder ökologisch aufwerten»). BUWAL Eidg. Forstdirektion Federführung interessierte Kantone, weitere betroffene Kreise (z.B. Pro Natura) Mitarbeit laufendes Budget Finanzierung
Erarbeitung des Konzeptes Nächste Schritte
Umsetzen des Konzeptes, Massnahme 11.12
Im Rahmen der Kosten-/Wirksamkeilsanaly,se werden Methoden entwickelt , weiche d ie Werte von Natur und Landschaft berücksichtigen . BUWAL Eidg. Forstdirektion Federführung EN HK, BUWAL Abt. Landschaft, Kantone, weitere Kreise Mitarbeit keine Zusatzkosten Finanzierung
Entwicklung der Methode Nächste Schritte
Einbau in neue Förderungspolitik der Eidg. Forstdirektion
Bel Massnahmen zur Abwehr von Naturgefahren werden die raumplanerischen Massnahmen gefördert. Biologische und organisatorische (Frühwamungen) werden wen n möglich baulichen Massnahmen vorgezogen. Kantone Federführung BUWAL Eidg. Forstdirektion, Sektion Nmu rgefahren, BRP Mitarbeit laufend Zeithorizont keine Zusatzkosten Finanzierung
Durch den Bund werden die Minimale lemente des naturnahen Waldbaus unter Beizug von Forschung und Praxi s erarbeitet. BUWAL Eidg. Forstdirektion Federführu ng
Entwickeln der Minimalelemente Nächste Schritte
Publikation von Beiträgen zum naturnahen Waldbau
landschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen Wald
- ap ....
Insieme ptI • m Wasserbau
Allgemeine Hinweise Für den Wasserbau ist das Bundesamt für Wasserwirtschaft (BWW) zuständig. Es hat gemäss Art. 2c und 3 des Bundesgesetzes über den Nalur- und Heimatschutz (NHG) die Pflicht, bei seinen Subventionsentscheiden die Aspekte des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes zu berücksichtigen. Die Arbeit des BWW steht im Spannungsfeld zwischen dem Schutz von Menschen und Sachgütern vor Überschwemmung und dem schonenden Umgang mit den Gewässern. Hier findet bei jedem Projekt eine Interessenabwägung statt, wobei die Rahmenbedingungen meist durch andere Politikbereiche gesetzt werden (z.B. Bau von Strassen in potentiellen Überflutungsgebieten bedingt verstärkten Hochwassersc hutz). Das neue Wasserbaugesetz bietet zusammen mit den e inscblägigen Artikeln im Gewässerschutz- und im Fischereigeselz eine gute Gru ndlage für die Umsetzung der Ziele des Landschaftskonzeptes Schweiz.
Die «A llgemeinen Ziele Natur und Landschaft» sind im konkreten Fall mit den Zielsetzungen im Bereich des Wasserbaus abzustimmen.
Wasserbau londschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Allgemeine Hinweise
..a,,... Wasserbau IEJ
Sachziele l vgl. Erlävtenmgen Seile 26 H. • Definition Roum!ypen $iehe Anhong
Natürl iche I an (z.B . Steilufer, Kolke) und gewässerökologische Qualitäten (Breiten, Strömungsverhältnisse) erhalten, soweit möglich wiederherstellen und nur in begründeten Fällen (Interessenabwägung) schmälern. [Massnahmen 12.0 I, 12.02, 12.04; Wasser und Leben}
Fördern einer natürlichen Dynamik, insbesondere und gezielt in potentie lle n Überflu tungsgebieten, sowie Wiederherstellung eines ausgeglichenen Geschiebehaus- • -+ halts. [Massnahmen 12.01, 12.02, 12.03. 12.04; Eigenent-
Hochwasserschutz in erster Linie mit geeigneten raumplanerischen Massnahmen und durch naturnahen Gewässerunterhalt sicherstel len; bauliche Eingriffe minimieren. [Massnahmen 12.0 I, 12.02, 12.03, 12.04; Nurl.lIl1gen kon-
Minimierung der Ei ngriffe in naturnahe Gewässer. Gesamthaft keine Schmälerung der Natur- und Landschaftswerte innerhalb des Projektperimeters. wenn nötig durch Ersatzmassnahmen Ausgleich schaffen. {Massnahmen 12.01 12.02, Besonderheit des
Soweit die natürlichen Fliessgewässer durchgehend fischgängig halten und ihre Uferzonen als Wanderkorridore fü r Kleinfauna erhalten. [Massnahrnen 12.01, 12.03, 12.04; und Arlen1
Bei der Erneuerung von baulichen Hochwasserschutzmassnahmen eine natur- und umweltschonende Lösung anstreben. Wo möglich ökologisch nachteilige Schutzbauten nicht erneuern respektive durch ökologisch zweckmässigere ersetzen. [Massnahmen 12.01, 12.02, 12.03. 12.04; Ökologische
• erhalren ~ fördern
Landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Sochziele Wasserbau
IIJ Wasserbau
I Sachziele vgl. Erlaulenmgen SeilfI 26 11. o Definition Roumtypen $iehe Anhang
Renaturierung fö rdern, insbesondere auf den bundeseigenen Parze llen. [Massnahmen 12.0 1, 12.02, 12.03, 12.04, 12.05; Ökologische Allfwertllng l
Die natürl iche Wechselwirkung zwischen ober- und unterirdisc hen Gewässern erhalten resp. wiederherste llen . -+-+-+-+ [Massnahmen 12.0 1, 12.03. 12.04; Wasser lind Leben]
Sicherung eines angemessenen Raumes für die Fliessgewässer, damit naturnahe Hochwasserschutzmassnahmen und langfristig die vielfaltigen Gewässerfu nktionen -+-+-+-+ sichergeslelh werden können. IMassnahme 12.03; Wasser und LebenJ
• erhalten -+ fördern
Wasserbau londschaftskanzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT I Sachziele
.-#C 4 " Wasserbau iEI
Massnahmen
Die Stossrichtungen der neuen Bundesgesetze wie Gewässerschutzgesetz (GschG) oder Wasserbaugesetz (WBG) sind in der Praxis vielerorts zuwenig bekannt. Dies wirkt sich auf die Qualität der Projekte, die beim Bund eingereicht werden, aus. In enger Zusammenarbeit mit den Fachverbänden und der SANU sollen die Inhalte der neuen Gesetze bei den Ingenieuren besser verbreitet werden. Die Weg leitung «Hochwasserschutz an Fliessgewässem» sol l überarbeitet werden.
BWW,BUWAL Federführung BL.W, BUWAL Eidg. Forstdirekt ion, Fachverbände, SANU, Mita rbei t interessierte Kantone ab 1998 Zeithorizont laufendes Budget Finanzierung Programm erarbeiten und laufend umsetzen Nächster Schritt
Forcll'l"lIng n<llll I"nahl'r (;l'\\ itssl'nlnll'r!mlt 12.02 Durch naturnahen Gewässerunterhah kann in vielen Fällen effizient und ohne erhebliche Investitionen in Bauten und Anlagen Hochwasserschutz bet ~i ebe n werden. Durch entsprechende Massnahmen des Gewässerunterhalts kann auch d ie Revital isierung von Gewässern gef'Ordert werden. In einem ersten Schritt sind die bisherigen Erfahru ngen e in iger Kantone auszuwerten und in Wegleitungen zur Erarbeitung von Unterhaltskonzepten und zur Ausbildung von Unterhaltsequipen wei terzugeben. Es ist zu prüfen, ob für den naturnahen Gewässerunterhalt vermehrt auch Zivi ldienstleistende eingesetzt werden könnten.
·BWW Federfü hrung BUWAL, BLW, interessierte Kantone Mitarbeit ab 2001 Zeithorizont lau fendes Budget Fina nzierung
Auftrag Studie Erfahrungsauswertung Nächste Schritte
Wegleilung I Arbei tshi lfe
Landschaftskonzept Schweiz I Teil 11 BERICHT I Maunahmen Wasserbau
a& 4 : m Wasserbau
IMassnahmen
12.03 I' ordl'rUlI1-! intl'l-!rall'l' Ilodl\' assl'rsl'hutzkonzl'ptl'
Integrale HochwasserschUlzkonzepte, in denen insbesondere Massnahmen des HochwasserschUlzes, der Raumnutzung und des ökologischen Ausgleichs aufe inander abgestimmt werden, sind zu fö rdern. Die integralen Hochwasserschutzkonzepte sollen in die Richtplanung einfliessen und im Rahmen der Nutzungsplanung umgesetzt werden. Der Bund stellt den Kantonen Grundlagen zur Beurteilung des Gewässerzustandes und zur Erfassung des Renaturierungsbedarfs und zur Beurtei lung des Kosten -Nutzenverhä ltnisses von Massnahmen zur Verfügung.
Federführung BWW Mitarbeit Fachstellen von Bund, interessierte Kantone und Gemeinden Zeithorizont ab 2000 Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Empfeh lungen ausarbeiten
Umsetzung in Richtplanung
Wegleitung Raumbedarf Riessgewässer
im Rahmen der Projektbeurteilung: Überprüfung der Umsetzung
12.04 in dl'r Erl'oll-!skltntrolil' \\ assl'rhau
Um die Wirkung .d er Hochwasserschutzpolitik beurtei len zu können, soll diese periodisch auf ihren Erfolg hin überprüft werden. Im Rahmen der Erfolgskonlfolle sind auch die Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes zu erfassen. Als Arbeitsinstrument steht das Programm «FLIP» zur Verftigung, welches Auskunft über die laufenden Projekte, Auflagen und Subventionsbedingungen gibt und damit eine wasserbau li che Erfolgskontroll e ermög li cht. Beurte ilu ngsmassstäbe und Indikatoren betreffend Natur- und Landschaftsschutz sind zu ergänzen.
Federführung BWW Mitarbeit BUWAL, interessierte Kantone Zeithorizont ab 1999 (gezielte Stichproben) Finanzierung lau fen des Budget Nächste Schritte • Erarbeitung Beurtei lungshi lfe • gezielte Stichproben beurteilen
Wasserbau landschoftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Mossnohmen
Wasserbau m Massnahmen , Im Sinne einer Pilotaklion mil Vorbildcharakter sollen Fliessgewässer auf Bundesparzellen renaturiert werden. Dies geschieht in Absprache mit den Nutzern der Flächen und unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse. Es ist zu prüfen , ob fü r diese Arbeiten auch Zivi ldienstleistende eingesetzt werden könnten.
BWW Federführung belroffene Nutzer Mitarbeit ab 2002 Zeithorizont laufendes Budgel Finanzierung
Potential abklären Nächste Schritte
Massnahmenprogramm erslellen
Umsetzen
landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Massnahmen Wasserbau
sc" . .
p,rtnersc/l;ln LJnOWIatI PartenairlS pour Ie llIYSIO! [E] Wasserkraftnutzung Insiefne pt! M
Allgemeine Hinweise Fachstelle für die Wasserkraftnutzung auf Bundesebene ist das Bundesamt flir Wasserwirtschaft t BWW). Sie hat bei der Erteilung von Konzessionen gemäss Art. 2b und 3 des Bundesgesetzes über den Natur- und Hei matschutz (N HG) die Pflicht. die Aspekte des Natur-, Landschafts- und He imatschutzes zu berücksichtigen. Das Verfügungsrecht über die Gewässer und die Nutzbarmachung der entsprechenden Wasserkräfte steht den Kantonen oder nach deren Gesetzgebung anderen verfügung sberechtigten Gemeinwesen zu. Bei internationalen Gewässern ertei lt der Bund das Sondernutzungsrecht unter Be izug der beteiligten Kantone. Dient ein Kraftwerk der Versorgung der Bundesbahnen, so richtet sich das Baubewilligungsverfahren nach dem Eisenbahnrecht.
Der Bund übt die Oberaufsicht über die Wasserkraftnutzung aus. Er prüft dabei namentlich die zweckmässige Nutzbarmachung der Wasserkräfte. Die Wasserkraft ist die einzige heute quantitativ relevante e inheimische Energiequelle. Sie soll auch künfti g einen wichti gen Teil der schweizeri schen Volkswirtschaft bilden. Die mitt- ' lere Stromproduktion aus der Wasserkraft soll gemäss dem Programm Energie 2000 des Bundesrates bi s ins Jahr 2000 um 5% gesteigert werden . was durch die Optimierung bestehender Anlagen und durch Neuan lagen erreicht werden kann.
Di e «Allgemeinen Ziele Natur und Landschaf\» si nd im konkreten Fall mit den Zielsetzungen im Bereich der Wasserkraftnutzung abzustimmen.
Wasserkraftnutzung Landschaftskonzepl Schweiz I Teil 11 BER.ICHT / Allgemeine Hinweise
Wasserkraftnutzung IEJ .gL Erläuterungen Seite 26 If. o De!inijion Roum1ypen siehe Anhang
Standortgebundene Anlagen für die Wasserkraftnutzung im naturnahen ländlichen Raum, soweit technisch mög 4
lieh und wirtschaftlich verlretbar, in erschlossenen Räumen realisieren ohne wesentliche Beeinträchtigung • schutzwürdiger Biotope. [Massnahme 13.02; Stallt/ortverhiilfllisse]
Minimierung der Eingriffe innerhalb des Projektperimeters, um Naturhaushalt und Natur- und Landschaftswerte zu erhalten. Gesamthaft durch Ersatzmassnahmen angemessenen Ausgleich schaffen. [Massnahme 13.02;
Erneuerung von natur- und umweltschonende Lösungen anstreben. Wo technisch und wirtschaftl ich möglich, ökolog isch nachteili ge Bauten nicht erneuern respektive durch ökolog isch zweckmässigere ersetzen. [Massnahmen 13.01, 13.02; Ökologische Atifll'erllmg]
• erhalten -+ fördern
londschoftskonzepl Schweiz / Teil tI BERICHT / Sochziele Wasserkraftnutzung
---"S! 4, , Paltenair!S poor Ie paysage
IMassnahmen losieme per ~
i
Zur Optimierung von Projekten im Bereich der Erneuerung von Wasserkraftwerken soll das Fachwissen des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes allen interessierten Kreisen zugänglich gemacht werden, Dazu erarbeiten das BWW und das BUWAL mit weiteren interessierten Stellen (z.B. ENHK, WWK, Verbände) eine Wegleitung.
Federführung BWW,BUWAL Mitarbeit BRP, interessierte Verbände Zeithorizont ab 2000 Finanzierung gemeinsame Finanzierung auf Stufe Bund Nächster Schritt Bildung einer Arbeitsgruppe
Konlept zur Bl'rül'kskhtigung dl's 'atur-. Landsdlafts- und lIl'inmtschutll's 13.02 in dl'r Erfolgskontrolll'
Zur Koordination der Erfolgskontrolle in den Politikbereichen 13 und 7 wird e in gemeinsames Konzept erarbeitet, damit die Aspekte des Natur-, Landschafts- und Hei matschutzes mitberücksichtigt werden. Die Indikatoren zur Erfassung der Wirkung im Bereich Natur und Landschaft werden gemeinsam fe stgelegt.
Federführung BWW, BUWAL Mitarbeit interessierte Kantone Zeithorizont ab 2002 bzw. nach Abschluss von Massnahme 13.0 I Finanzierung laufendes Budget Nächste Schritte • Bildung einer Arbeitsgruppe und Festlegung des Arbeitsprogrammes • Erarbeitung des Kon zeptes
Wasserkraftnutzung londschoftskonzepl Schweiz / TeHIl BERICHT / Mossnahmen 11'
ANHANG
landschaftskanzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Anhang
Raumtypen f'artnersdIIH l.andsI:hafl Insieml per I paesagoJiO
Bei der Konkretisierung der Ziele und Massnahmen des LKS werden die Prio· ritätcn nach Rau mtypen differenziert gesetz!. Aufgrund der räumlichen Entwicklu ng der Kulturlandschaft Schweiz und der Gefahrdungspotenliale fü r Natur und Landschaft ergeben sich für diese Prioritätensetzung fünf Raumtypen. Diese sind sowohl Basis für eine grossräumige BetrachlUngsweise (z.B. Hochalpen, Ernmental) als auch für eine kleinräumige, mosaikarlige Differenzierung, die sich 2.B. auf engem Rau m in und um skitouristische Zeniren ergibt.
Diese Raumlypisierung isl parallel mit der Konkrelisierung der Ziele entwickelt und in den Partnergesprächen mit den Bundesste llen abgestimmt worden. Die Forderung nach raumspezifischen Prioritätensetzungen im Landschaflskonzept Schweiz wurde durch die kantonalen Fachstellen für NalUr- und Landschaftsschutz eingebracht.
landschaftskanzepl Schweiz I Teil 11 BERICHT I Anhang
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Naturraum Weitgehend durch menschliche Tätigkeit beziehungsweise Nutzungen unbeeinflusste Gebiete, abgesehen beispielsweise von Schadsloffeintragungen aus der Luft. Insbesondere dem Naturraum zuzurechnen sind ungenutzte Gebiete der Hochalpen, unberührte Auen (auch im Mittclland), ungenutzter Wald beziehungsweise Waldreservate, der Nationalpark, nicht genutzte Naturschutzgebiete.
landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT I Anhang
- Paltenalres poor je paysage Inslffllll per il paes3 ;0
Naturnaher ländlicher Raum Mehrheitlich nicht dauerbesiedelte Gebiete mit schonender, das heisst extensiver land- und fo rstwirtschaftl icher und/oder touristi scher Nutzung; mit geringem Fremdstoffeintrag und ökologisch wertvollen Flächen. Insbesondere fallen darunter entsprechende Sömmerungs- und Al pungsgebiete sowie Maiensässe, grössere Gebiete wie zum Beispiel Waldgebiete, Flachmoore. Landwirtschaftsgebiete mit überwiegend ex tensiver Bewirtschaftung und geringer bis miulerer Erschliessungsdichte (z. B. Wytweiden des Jura, Randen).
landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Anhang
Partnl riCMII LarICIsch.i1l
Ländlicher Raum im Hügel- und Berggebiet Dauersiedlungsgebiet mit Streu- oder Dotfsiedlungen, mit teilweise intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und miulerer Erschliessungsdichte (landwi rtschaftli - che Nutzflächen , forstwirtschaftlich genutzte Wälder, Gewässer). Im allgemeinen harmonisch gewachsene, ästhetisch wertvolle Kulturlandschaft mit Flächen von unterschiedlichem ökologischem Wert, mi t geringem bis mittlerem Grad der wirtschaftlichen Entwicklung und nicht stark neuzeitlich überprägten Siedlu ngen. Beispiele; Em mental, Napfgebiet, Entlebuch, Toggenburg, inneralpine und südalpine Täler ohne grössere Talebenen, Falten- und Tafeljura.
landschaftskanzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Anhang
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- Partnersch.lH Und$tIIah Insieme per I
Ländlicher Raum im Mittelland und in Tallagen Dauersiedlungsgebiet mit intensiver landwirtschaftlicher (landwirtschaftliche Nutzfl ächen) und forstwirtschaftlicher Nu tzung, einschliesslich der Talgebicle inneralpiner und südalpiner Täler sowie grossflächiger Ackerbaugebiete im Jura, Flächen von geringem ökologischem Wert, hoher Erschliessungsdichte und hohem Grad der wirtschaftlichen Entwicklung sowie stark neuzeitlich überprägte Siedlungen.
londschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Anhang
Agglomerationsraum Gross- und Miuelstädte einschliesslich der Vorortssiedlungen in der ganzen Schweiz gemäss Abgrenzung des Bundesamtes ftir Statistik, 1993, zusätzlich isolierte sk itouristische Zentren; inklusive der darin .eingeschlossenen und in unmittelbarer Umgebung liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Wäldern und Gewässern.
landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Anhang
landschaftskonzept Schweiz I Teil U BERICHT I Anhong
Glossar
Landwirtschaftliche Art der Bodennutzung, die au f nebene inanderliegenden Flä- abgestufte Nutzung chen ein Mosaik von verschiedenen Nutzungsintensitäten (von extensiv bis intensiv) entstehen lässt.
Um die biologische Vielfalt in der Schweiz zu erhalten, muss in erster Linie die biologische Vielfalt, Vielfah an Lebensräumen mit ihren räum lichen und zeitl ichen Abfo lgen im Raum Artenvielfalt erhalten und gefördert werden.
Kommentar: Es gehl um Artenvielfalt, Struklurvielfalt, um räumliche (Mosaikstruktur) und zeitliche Vielfa h (Sukzession), um Strategied iversitäl (Anpassungsfah igkeit der Ar- Icn), um Interdependenz- Vielfalt (biozönotische Abhängigkeiten).
Die Kriterien wie Diversität und Reife sind nicht gegeneinander abzuwägen, son· dern haben ihre Bedeutung j e nach Lebensraum und Kontext. Z. B. Hochmoore sind artenanne, reife Oekosysteme mit einem sehr hohen Alter (ca. 10'000 Jahre).
Ein Biotop ist die Lebensstätte einer Organismengemeinschaft geprägt durch die Biotop Gesamtheit der physikalischen und chemischen Standortfaktoren. Der Begri ff Biotop wird synonym zum Begriff Lebensraum verwendet.
Natur und Landschaft haben ihren eigenen Rhythmus, ihre eigene Zeit fü r Eigenentwicklung Entwicklung und Evolution. Eigenentwicklung zulassen heisst, keine Anspruche an eine sich selbst überlassene Fläche haben, nicht eingreifen und das Entstehende tolerieren.
landschaftskanzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Anhang
Eigenwert von Natur Wert, den Natur und Landschaft an sich und in sich haben, wei l sie so sind, wie sie und Landschaft sind. Natur und Landschaft werden als Zwecke an sich selbst begriffen, ohne Mittel oder (ökonomischen) Nutzen fü r etwas anderes zu sein. So. wie sie sind, sind sie schön und gut.
Kommentar: Werte sind z.B. ästhetische (schön) und ethische (gut) Geltungsansprüche. Sie steilen einen Zielkonsens (von uns Menschen) dar und geben Ausku nft über erstrebenswerte Einstellungen und Handlungen. Werte können tradiert sein oder neu gesetzt werden .
Der Eigenwert von Natur und Landschaft lässt sich sowohl philosophisch wie religiös Güdisch-christl ich) begründen. Mit dem Begri ff «Entelechie» besti mmte schon Aristoteles, dass Naturdi nge ihr Ziel in sich selbst haben. In der Schöpfungsgeschichte bewertete der Schöpfer die von ihm geschaffenen Naturdinge als gut.
Vom Eigenwert lässt sich auch dann sprechen, wenn Natur und Landschaft kulturell verwandelt sind. Dass Werte gelten sollen, ist immer wieder eine erkennende und anerkennende Setzung des Menschen.
Gewisse Umwehethiker begründen den Eigenwert mi t dem Interessse auch bewusstseinsloser Lebewesen an der Erhaltung und vollen Entfaltung ihres Lebens.
Geotope Geotope sind Landschaftsteile, welche die Geschichte der Erde, des Lebens und des Klimas in besonders typischer und anschaulicher Weise dokument ieren. Dank ihrer besonderen Ausstattung und Ausprägung spielen sie eine Schlüsselrolle für das Verständnis der erdgeschichtlichen Zusammenhänge und der Landschaftsentwicklung. Je nach dem, ob die prägenden Prozesse abgeschlossen oder noch im Gang sind, handelt es sich um stati sche oder aktive Geotdpe. Beispiele von Geotopen: Gesteinsfonnationen mit erdwissenschaftlich wertvollen Gesteinsstrukturen, Fossil- oder Minerallagerstätten; landschaftsgeschichtlich wertvolle Geländeformen wie Moränenwälle, geoökologisch wertvolle akti ve Landschaftszellen mi t Erdpyramiden, Dolinen, Schl uchten oder unverbaute Schwemmebenen und Deltas.
Kulturlandschaft, Räumliche Ein heit, die aufgrund ih rer eigenständigen, historischen Entwickl ung Kulturraum bezüglich der Ausprägung ihrer materiellen und geistigen Kuhur ein nach aussen abgrenzbares Individuum darstellt .
Londschaftskonzepl Schweiz I Teil 11 BERICHT / Anhong
" ... PartroelSCllan Wldsthaft Pmeolirrs poil' ~ Pfj'Sige
Landschaft umfasst den gesamten Raum, innerhalb und ausserhalb von Sied- Landschaft lungen. Landschaft ist das Entstandene und Werdende natürlicher Faktoren wie Untergrund, Boden, Wasser, Luft, Licht, Klima, Fauna und Flora im Zusammenspiel mit kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaft lichen FaklOren.
Das Landschaftskonzepl Schweiz stellt unser Verhältnis zur Landschaft ins Zentrum. Es geht deshalb von einem ganzheitlichen Landschaftsverständnis aus. Aspekte der Wahrnehmung, Bewertung und Identifikation werden darin ebenso einbezogen wie die lmeressen an der Nutzung. Als Lebens- und Wirtschaftsraum bleibt die Landschaft dann langfristig nutzbar, wenn es dem Menschen gelingt, ihre Ressourcen sparsamer und effizienter zu nutzen.
Die Bestimmung «nachhaltige Entwicklung» lehnt sich an die Definition des Nachhaltigkeit Departementalen Ausschusses Rio von 1996 an: «Nachhaltig ist eine Entwicklung, wenn sie die Bedürfnisse a11er Länder und Bevölkerungsgruppen der heutigen Generation erfü lh, ohne dass dadurch die Fähigkeit künftiger Generationen beein· trächtigt wird, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, und wenn sie die landschaftliche und biologische Vielfalt gewährleistet. » Dazu gehört die nachhaltige Nutzung der erneuerbaren Ressourcen. Die Regenerationsfahigkeit des Bodens muss erhalten bleiben. Die Nutzung nichtemeuerbarer Ressourcen minimieren und unabdingbare Nutzungen haushälterisch vornehmen.
Dynamik, die nicht durch menschliche Eingriffe verändert oder eingeschränkt ist. natürliche Dynamik
Kommentar: Besonders in Auen und Urwaldreservaten soll natürliche Dynamik wieder zum Zuge komme. Es ist die Idee des dynamisch·abschirmenden Naturschutzes, der die Ansicht vertritt, dass natürliche Prozesse nur im nalÜrlichen Umfeld ablaufen können. Die enormen Flächen, die wegen den weitreichenden anthropogenen Ei nflüs· sen gefordert werden, sollten nicht ein Hindemiss sein, auch kleinOächig nalÜrli· che Prozesse zuzulassen.
Ohne direkten menschlichen EinOuss entstandene, jedoch vom Menschen verän- naturnah derte Biotope sow ie Kulturlandbiotope, die sich durch e ine höhere Artenvielfalt und durch das Vorkommen seltener Arten von den intensiv bewirtschafteten Flä· chen abheben. Voraussetzung hierfür sind Nährstoffarmut und/oder dynamische Landschaftsvorgänge.
Kommentar: Die mei sten naturnahen Lebensraumtypen haben ein erheb liches Alter. Lebensgemeinschaften (Biozönosen) benötigen oft sehr lange Zeiträume um «auszureifen», also ein typisches Artenspektrum und eine typische Abundanzverteilung zu erreichen.
Landschaftskonzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Anhang
- IMieme pe!' 11 kI
Naturraum Räumliche Einheit, die von der Natur und ihren natürlichen Landschaftselementen bestimmt wird.
überlagernde Nutzung Multifunkt ionale, d.h. merhfache, simultane oder zeitlich verschobene Nutzung von Räumen zugunsten der Förderung von Lebensraumqualitälen.
Kommentar: Entmischung von Nutzungen u.a. durch die strikte Festlegung der Nutzungszonen nach RPG (Bauzonen, Landwirtschaftszonen, Schutzzonen) ohne qualitative Auflagen hat zu Monotonisierung der Landschaft und zu Landschaflsverschleiss geführt. Dem Aspekt der räumlichen und zeitlichen Dynamik und Überlageru ng von NUlzungen muss mehr Rechnung getragen werden. Idee einer Raumplanung als dynamisches und nicht statisches System.
ökologischer Ausgleich Der ökologische Ausgleich bezeichnet Massnahmen, die der Erhaltung und Wie· derherstellung von naturnahen Lebensrüumen minen in der intensiv genutzten Kulturlandschafl oder im dicht besiedelten Gebiet dienen.
ökologische Ökologi sche Vorranggebiete im Landwirtschaftsgebiet sind Gebiete, wo aus wich- Vorranggebiete tigen Gründen des Umwelt- sowie des Natur- und Landschaftsschutzes eine Konzentrati on von ökologischen Ausgleichsflächen .erwünscht ist. Als wichtige Gründe gelten:
Die dringliche Sanierung eines geschädigten Gebietes, oder
ein hohes ökologisches Potential, das es zu erhailen oder zu verbessern gilt, oder
die gün stige geographische Lage als Vernetzungsgebiet zwischen wertvollen Räumen. Die Konzentration ökologischer Ausgleichsnächen in optimaler Disposition und Qualität zielt auf die Erbringung e iner maximalen ökologischen Leistung, sei es zum Schutz gefahrdeter Arten und ihrer Lebensräume, sei es zur Förderung der einheimi schen Artenvielfalt, insbesondere durch die Schaffung von Übergangsräumen , oder sei es zum Schutz von Grundwasser, Oberflächengewässern und Böden vor dem Eintrag von Schadstoffen und anderen Belastungen .
. londschoftskonzepl Schweiz / Teil n BERICHT / Anhong
• qu ... Partrltrsenafll..lorldscNII
Seltene Arten kommen in der Schweiz nur in einer oder wenigen Populationen seltene Arten, oder als Individuen vor. Gef<ihrdung kann z.B. durch menschliche Einflüsse, «Ka- genihrdete Arten tastrophen», populationsgenctische Vorgänge oder Isolation entstehen.
Kommentar: Seltenheit bedeutet nicht unbedingt zugleich auch Bedrohtheit. Auch häufige Arten sind bei schneller Rückgangsrate bedroht. Seltenheit muss abgeklärt werden. Sind Arten oder Lebensräume selten, weil diese von Natur aus selten sind oder weil sie durch die Aktivitäten der Menschen selten geworden si nd? Im Naturschutz wird heute nicht nur den seltenen, sondern auch den «normalen » Arten und Lebensräumen Beachtung geschenkt.
Übergangsräume (auch Säume oder Ökotone genannt) sind Räume, die sich im Übergangsräume Grenzbereich zw ischen zwei verschiedenen Lebensraumtypen befinden, so z.B. zwischen Land und Wasser (Uferbereiche), zwischen Landwirtschaftsfläche und bestockter Fläche (Waldrand, Hecke), zwischen unproduktiver und produktiver Fläche (Kiesabbauflächen) usw. In diesen Räumen findet ein reger ökologischer Austausch statl und sie beherbergen eine besonders hohe Artenvielfalt, weil sich dort nicht nur die spezifischen Arten, die an solche Grenzbereiche gebunden sind, ansiedeln, sondern auch die Arten der beiden Nachbarsäume. Übergangsräu me erfüllen auch eine Vemetzungsfunkrion und dienen als Refugium.
1m Zusammenhang mit dem ökologischen Ausgleich sind Übergangsräume Elemente naturnaher Gestaltungen im Siedlungsraum. Sie beleben das Landschaftsbild und machen Landschaften als Erholungsräume attraktiver. Obwohl Übergangsräume zwischen den Hauptnutzungen als schmale Säume nur wenige Flächenprozente im Kulturland beanspruchen, sind sie im Sinne einer nachhaltigen Nutzung und der Stossrichtung «Fördern» strategisch besonders wirksam. Dies erfordert eine parzellenübergreifende Gestaltung.
landschaftskonzept Schweiz I Teil 11 BERICHT / Anhang
"'-p d; 4 ... Bildnachweis
Teil 11 BERICHT
Culterra, Solothum Seite 12 1 BAZL Seite 58 BWW Seile 11 2 Hans Kobi , Documenta natura, Sem Seile 106 S eat Krähenbühl, Saar Seite 62 Henri Leuzinger, Rheinfelden Seile 100 Schweiz. Stiftung für Landschaftschutz und -pfl ege Seite 120 SWISSA IR Photo, Zürich Seite 84, 122, 123 YBS Seite 48 Bruno Stcphan Walder, BUWAL Seiten 29, 34, 38, 42, 52, 88 Hans Weiss, Bem Seite 119 Helgard Zeh. Worb Seite 92
landschaftskanzepl Schweiz / Teil 11 BERICHT / Anhang
6 4 ... Abkürzungsverzeichnis I'lIrtnerschalt lMoi!stIIaft I'lIn8lllires POIl!" pa)'YOII lrtsi8me per il io
Bezeichnungen der Departeme1l1e und Blilldesstellen ab /././998
ADAB Arbeitsgnippe Natur- und Denkmalschutz. bei militäri schen Kampf- und Führungsbauten AFB Amt für Bundesbauteil AGU B Arbeitsgruppe Umweltbeobachtung ARF Arbeitsgemeinschaft Recht für Fussgänger ASTRA Bundesamt fü r Strassen BAG Bundesamt für Gesundhe it BAK Bundesamt fü r Kultur BAKOM Bundesamt für Kommunikation BAV Bundesamt für Verkehr BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt BEREG Schweizeri sche Beratungsgruppe für Regionen und Gemeinden BEW Bundesamt für Energiewirtschaft BFS Bundesamt für Statistik BJ Bundesamt für Ju stiz BLN Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLW Bundesamt für Landwirtschaft BRP Bundesamt für Raumplanung BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BWA Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit BWW Bundesamt für Wasserwirtschaft CRSF Centre du reseau suisse de flori stique (ZDSF, Zentrum des Daten- Verbundnetzes der Schweizer Flora) CSCF Centre sui sse de cartographie de la faune (SZKF, Schweizerisches Zentrum für Kartografische Erfassung der Fauna) D. GVF Dienst fü r Gesamt verkehrsfragen DOB Dienstleistungsorgane für das Bauwesen EKD Eidg. Kommission fü r Denkmalpflege ENHK Eidg. Natur- und Heimatschutzkomm ission ERJ Eidg. Rohrleitungsinspektorat ESSM Eidg. Sportschule Magglingen EStI Eidg. Starkstrominspektorat ESTV Eidg. Steuerverwaltung ETH Eidg. Technische Hochschule EW Elektrizitätswerke F+D Eidg. Forstdireklion FAO Food and Agricult ure Organizalion FAL Eidg. ForschungsansIalt für Agrarökologie FIF Forschungsinstitut für Freizeit und Touri smus FLIP Com puterprogramm (Flussbau-lnformalionsprojekt) FWG Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege
Landschaftskonzept Schweiz / Teil 11 BERICHT / Abkürzungsverzeichnis
OS Generalsekretariat OST Generalstab OVK Gesamtverkehrskommission IHO Investi tionshilfegesetz IKUB Information s~ und Koordinationsorgan Umweltbeobachtung INSA Inventar der neueren Schweizer Architektur lP Integrierte Produktion IRENA Inventar der rechtskräftig geschützten Naturschutzgebiete ISO International Standardization Organization ISOS Bu ndesinventar der schützenswerten Ortsbi lder der Schweiz IVS Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz IUCN International Union of Conservation of Nature (neu: World Conservation Union) IUL Institut für Umweltschutz und Landwirtschaft KDM Kunstdenkmäler der Schweiz KOS Kul turgüterschutz KGUe Konfliktlösungsgruppe Übertragungsleitungen KTU Konzessionierte Transportunternehmungen LHO Landeshydrologie und ~geologie LKS Landschaftskonzept Schweiz LKV Luftseilbahnkonzessionierungsverordnung LWO Landwirtschaftsgesetz MinVG Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer N+L Natur und Landschaft NEAT Neue Alpentransversale NHO Bundesgesetz über den Natur~ und Heimatschutz NHV Verordnung über den Natur~ und Heimatschutz NIKE Nationale Informationsstelle für Kultu rgüter-Erhaltung PNUE Programme des Nations Unies pour l'environnement RAC Eidg. Porschungsanstalt fü r Pflanzenbau ROK Raumordnungskonferenz des Bundes RPG Raumplanungsgeselz RPV Raumplanungsverordnung SANU Schweizerische Ausbildungsstätte für Natur- und Umwe ltschutz SANW Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften SAW Schweizer Wanderwege SBB Schweizerische Bundesbahnen SBN Schweizerischer Bund für Naturschutz SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architekten- Verein SPAF Verband Schweizerischer Fabrikanten, Lie feranten und Agenten von Sportartikein SOV Schweizerischer Olympischer Verband STV Schweizerischer Touri smusverband
Landschaftskonzept Schweiz / Teil U BERICHT / Abkürzungsverzeichnis
TfA Touristische Transportanlagen UNIECE United Nations/Economic Commission for Europe UYEK Eidg. Departement für Umwelt. Verkehr, Energie und Kommunikation Uyp Umweltverträglichkeitsprüfung UYPY Verordnung zur Umwettverträglichkeitsprüfung YBS Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport YIL Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt YSD Vereinigung Schweizer Denkmalpfleger YSE Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke YSK Verband Schweizerischer Kantonsarchäologen YSS Verband Schweizerischer Strassen fachleute WaG Waldgesetz WSL Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Sch nee und Landschaft WWK Eidg. Wasserwirtschaftskommission