Hochwasserschutz an Fliessgewässern
Hochwasserschutz an Fliessgewässern Wegleitungen des BWG – Directives de l‘OFEG – Direttive dell‘UFAEG Bern, 2001
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l‘environnement, des transports, de l‘énergie et de la communication Dipartimento federale dell‘ambiente, dei trasporti, dell‘energia e delle comunicazioni
Hochwasserschutz an Fliessgewässern Wegleitungen des BWG – Directives de l‘OFEG – Direttive dell‘UFAEG 1 Bern, 2001
In Zusammenarbeit mit: Bundesamt für Raumentwicklung ARE Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Zu beziehen unter Art. 804.801d bei BBL /EDMZ, 3003 Bern, www.admin.ch/edmz
2 Herausgeber
Bundesamt für Wasser und Geologie BWG Ländtestrasse 20 Postfach
2501 Biel
Redaktionsgruppe Hans Peter Willi (BWG) Jean-Pierre Jordan (BWG) Ulrich Roth (Sigmaplan AG, Bern) Bernhard Frei (Advokatorbüro Keller- Messmer-Frei-Degiorgi, Bern)
Konzeption und Realisation Büro Felix Frank, Bern
Zitiervorschlag Bundesamt für Wasser und Geologie: Hochwasserschutz an Fliessgewässern, Wegleitung 2001 (Biel 2001, 72 S.)
RDB; Keystone © BWG, Biel 2001
Strategie 3
Wo stehen wir? 7
Was wollen wir? 8
Grundsätze für den Hochwasserschutz 9
Wie können die Anforderungen erfüllt werden? 10
Vorgehen
Handlungsbedarf erkennen 13
Gefahrensituation und Schadenpotenzial ermitteln 14
Gewässerzustand beurteilen 15
Schutzziele festlegen 16
Raumbedarf bestimmen 18
Handlungsbedarf definieren 20
Verfahren
Zuständigkeiten 23
Rechtsnormen 24
Rahmenbedingungen 26
Subventionen des Bundes 27
Ordentliches Verfahren 28
Beschleunigtes Verfahren 30
Mitwirkung 32
Konfliktbewältigung 33
Projektierung
Ablauf der Projektierung 35
Verhältnisse im Einzugsgebiet 36
Unsicherheiten bei den Grundlagen 38
Wasserbauliche Verhältnisse 40
Gefahrenarten und Einflussfaktoren 42
Gefahrenbeurteilung 44
Gefahrendarstellung 46
Massnahmen
Rangordnung 49
Sachgerechter Unterhalt 50
Forstliche Aspekte 52
Auengebiete 53
Raumplanerische Massnahmen 54
Freihalteräume 56
Objektschutz 57
Schutzbauwerke 58
Bauweisen 60
Notfallplanung 62
Notfallorganisation 63
Anhang
Glossar 65
Checklisten 68
Kontakt 72
Im Jahre 1982 erschien die erste Wegleitung «Hochwasserschutz an Fliessgewässern». Seither haben sich die gesetzlichen und fachlichen Rahmenbedingungen erheblich verändert. Doch schon 1982 schrieb der damalige Bundesrat Leon Schlumpf im Vorwort, dass «bei hochwasserbedingten Eingriffen die übrigen Funktionen eines Gewässers vermehrt berücksichtigt werden müssen. Mit ihrer vielgestaltigen Ufervegetation formen, unterteilen und bereichern Flüsse und Bäche die Landschaft. Sie bieten einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt Lebensraum und sind in ihrer Natürlichkeit ideale Orte der Erholung.»
Comet (3); Keystone (1)
Die verheerenden Unwetter im Jahr 1987 blieben nicht nur bei denjenigen in bleibender Erinnerung, die unmittelbar davon betroffen waren. Auch bei der Neubeurteilung des Hochwasserschutzes bildet das Jahr 1987 einen Meilenstein: Die Analyse der damaligen Ereignisse brachte entscheidende Erkenntnisse und wirkte sich inzwischen in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen aus.
Editorial Die Departementsstrategie 2000 des Eidg. se, der Differenzierung der Schutzziele, Die vorliegende Wegleitung ist eine Ar- 5 Departements für Umwelt, Verkehr, Ener- dem Unterhalt, der zweckmässigen Mass- beitshilfe und soll zur Lösung der vielgie und Kommunikation (UVEK) orientiert nahmenplanung und der Begrenzung des schichtigen Aufgaben beitragen. Sie wursich am Grundsatz der Nachhaltigkeit. verbleibenden Risikos (Notfallplanung) de so ausgestaltet, dass die Grundsätze Daraus ergeben sich folgende Ziele: eine gute Grundlage. Konkretisiert werden über eine längere Zeitperiode ihre Gültig-
Die natürlichen Lebensgrundlagen diese Vorgaben in der Verordnung über keit behalten sollten. Wir hoffen, dass sie schützen und erhalten (ökologische Nach- den Wasserbau (Wasserbauverordnung, den Erwartungen der Leserinnen und Leser haltigkeit). WBV), die seit dem Jahre 1999 in einer er- von heute und morgen gerecht wird.
Für Bevölkerung und Wirtschaft moder- gänzten Fassung vorliegt. Standardlösungen werden allerdings keine ne Dienstleistungen in den Bereichen Ver- propagiert. Vielmehr soll diese Wegleitung kehr, Energie, Wassernutzung, Post, Gestiegene Anforderungen den an wasserbaulichen Projekten betei- Telekommunikation und elektronische Me- Bach- und Flusskorrektionen haben in der ligten Behörden, Verbänden und Wasserdien so sicherstellen, dass die finanzielle Vergangenheit entscheidend dazu beige- baufachleuten helfen, die richtigen Fra- Belastung des Staates und der Volkswirt- tragen, dass sich grosse Gebiete der gen zu stellen. Angesprochen sind deshalb schaft tragbar bleibt (wirtschaftliche Schweiz überhaupt wirtschaftlich entwi- auch die Grundeigentümer und die Versi- Nachhaltigkeit). ckeln konnten. In jüngster Zeit ist die cherungen, die ebenfalls viel zur Vermin-
Den Zugang zu den natürlichen Lebens- Hochwasserschutzpolitik neu ausgerichtet derung des Schadenpotenzials beitragen grundlagen und zu den öffentlichen worden. Insbesondere die Unwetter 1987 können. Damit soll erreicht werden, dass Dienstleistungen für alle Bevölkerungs- bestätigten, dass es einen absoluten der Hochwasserschutz aus einer Sichtweikreise und für alle Landesteile zu ver- Schutz vor Hochwasser nicht gibt. Sie führ- se angegangen wird, die allen Betroffenen gleichbaren Bedingungen sicherstellen so- ten zum Überdenken des Hochwasser- gerecht wird.
wie den Schutz der Menschen vor schutzes: Soll dieser nachhaltig sein, muss Gefahren und gesundheitlichen Risiken eine Raumnutzung angestrebt werden, die gewährleisten (soziale Nachhaltigkeit). auf die vorhandenen Naturgefahren Rück- Christian Furrer sicht nimmt und die Eingriffe minimiert. Direktor des Bundesamtes Grundlagen Dies ist nur möglich, wenn den Gewässern für Wasser und Geologie BWG* Der Hochwasserschutz spielt für eine nach- genügend Raum zur Erfüllung ihrer vielfälhaltige Entwicklung eine bedeutende Rol- tigen Funktionen zur Verfügung gestellt le. Ein angemessener Hochwasserschutz wird. Die Begrenzung der Schäden bei exwar, ist und bleibt eine Grundvorausset- tremen Ereignissen setzt voraus, dass wir zung für eine prosperierende Gesellschaft. uns mit diesen vertieft auseinander setzen. Mit dem Erlass des Bundesgesetzes über Die Ergebnisse sind in der Notfallplanung die Wasserbaupolizei im Jahre 1877 sind und in der Richt- und Nutzungsplanung zu die Voraussetzungen dafür geschaffen berücksichtigen. worden, dass der Bund die Kantone und Ein zeitgemässer Hochwasserschutz trägt Gemeinden bei der Erfüllung dieser ge- somit nicht nur den Schutzanliegen Rechmeinsamen Aufgabe finanziell unterstüt- nung. Er beachtet auch die anderen Aspekzen kann. te einer nachhaltigen Entwicklung. Um- Das neue Bundesgesetz über den weltanliegen wie auch wirtschaftliche Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG) von Gesichtspunkte müssen deshalb frühzeitig 1991gibt insbesondere der Gefahrenanaly- in die Planung einfliessen können. * zuvor Bundesamt für Wasserwirtschaft BWW
Strategie
Bäche und Flüsse leiten nicht Gefahr: Zustand, Umstand oder Vorgang, aus dem ein Schaden nur Hochwasser ab. An durch- für Mensch, Umwelt und/oder Sachgüter entstehen kann. schnittlich 340 hochwasserfreien Risiko: Grösse und Wahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens. Tagen des Jahres erfüllen Bäche und Flüsse andere Funktionen, Restrisiko (oder verbleibendes Risiko): Risiko, das nach der die es im Hochwasserschutz eben- Realisierung aller vorgesehenen Schutzmassnahmen verbleibt. so zu berücksichtigen gilt.
Wo stehen wir? Unzählige Bach- und Flusskorrektionen kann sich eine Gefahrensituation plötzlich werden muss: Was darf passieren, und wo 7 samt den damit verbundenen baulichen ändern und zusätzliche Räume bedrohen. darf es passieren? Massnahmen haben den Hochwasser- • Die Gefahrensituation kann sich durch schutz massiv verbessert und entschei- externe Einflüsse (etwa globale Klimaän- Rechtlicher Rahmen dend dazu beigetragen, dass grosse Gebie- derungen) in den kommenden Jahrzehnten Alle diese Erkenntnisse wirkten sich auf te der Schweiz an der wirtschaftlichen grundsätzlich verschärfen. die gesetzlichen Grundlagen aus. Am 1. Ja- Entwicklung teilhaben konnten. nuar 1993 trat das neue Bundesgesetz Aber trotz jahrzehntelanger Anstrengun- Verlust der Vielfalt über den Wasserbau (Wasserbaugegen und grosser Investitionen gibt es kei- Neben diesen die Sicherheit betreffenden setz, WBG) in Kraft. Es gibt der Gefahrennen absoluten Schutz vor Hochwasser. Aspekten muss auch festgestellt werden, analyse, der Differenzierung der Schutzzie- Nicht nur die extremen Ereignisse in den dass die Gewässer häufig auf den Raum le, dem Unterhalt, der zweckmässigen Jahren 1987, 1993, 1999 und 2000 haben eines Abflusskanals zurückgedrängt wur- Massnahmenplanung und der Begrenzung diese Tatsache schonungslos offenbart. den, aus ökologischer Sicht verarmt sind des verbleibenden Risikos (Notfallpla- Auch all die kleineren Hochwasser der letz- und deshalb ihre vielfältigen Funktionen nung) eine umfassende strategische ten Jahre bestätigen immer wieder, dass nicht mehr erfüllen können: Grundlage. sich die Folgen aussergewöhnlicher Natur- • Geometrisierte, verarmte Gerinne füh- Einen weiteren Meilenstein bildet die 1994 ereignisse nur zum Teil durch bauliche ren zu monotonen Landschaftsstrukturen. erlassene und 1999 ergänzte Verord- Schutzmassnahmen beeinflussen lassen. • Durch Nutzungen bis an den Gewässer- nung über den Wasserbau (Wasserrand bleibt den Gewässern zu wenig Spiel- bauverordnung, WBV). Demnach müssen Handlungsbedarf raum für natürliche, dynamische Verände- die Kantone nicht nur die Gefahrengebie- Soll die durch Hochwasser verursachte rungen. te bezeichnen, sondern auch den Raumbe- Schadensumme nicht weiter ansteigen, darf der Gewässer festlegen, der für den
dann müssen künftig auch grössere An- Neuorientierung Schutz vor Hochwasser und für die Erfülstrengungen als bisher zur Verminderung Diese Probleme wurden erkannt und führ- lung der ökologischen Funktionen der Gedes Schadenpotenzials ergriffen werden. ten inzwischen zu einer konzeptionellen wässer notwendig ist. Konkret heisst das, Handlungsbedarf besteht aus vielerlei Neuorientierung im Hochwasserschutz. dass die entsprechenden Flächen in der Gründen: Entscheidende Impulse, den Hochwasser- Richt- und Nutzungsplanung der Kantone
Häufig wurde in Gefahrengebieten, schutz grundsätzlich zu überdenken und und der Gemeinden verankert und bei alinsbesondere in Überschwemmungsgebie- neue Strategien zu entwickeln, gaben len raumwirksamen Tätigkeiten berückten, gebaut. Entsprechend nehmen dort bereits die Ereignisse im Unwetterjahr sichtigt werden. die Hochwasserschäden zu. 1987 und die Resultate der damaligen Ur-
In eingeengten, kanalisierten Gerinnen sachenanalyse. beschleunigt sich der Abfluss. Dadurch ver- Sicherheit für alle und alles gibt es nicht. schärfen sich die Hochwasserspitzen im Das ist nicht nur eine Frage des Geldes, das Unterlauf dieser Gewässer. angesichts knapper öffentlicher Mittel nur
Bei extremen Ereignissen stehen gene- beschränkt zur Verfügung steht. Die be-
BWG–OFEG rell zu wenig Rückhalte- und Freihalteräu- drohten Sachwerte haben so stark zugeme für das heranströmende Wasser zur nommen, dass heute nicht mehr nur über Verfügung. die Abwehr von Gefahren, sondern • Pflege und Unterhalt der Gewässer wer- genauso über die Akzeptanz und über die ➜ Rechtsnormen den mancherorts vernachlässigt. Dadurch Zumutbarkeit gewisser Risiken gesprochen
Strategie Vorgehen Verfahren Anforderungen Projektierung • Der Lebens- und Wirtschaftsraum soll Massnahmen angemessen geschützt werden. Anhang
Mit umfassender Prävention soll verhindert werden, dass die Schadensummen weiter ansteigen.
Der Umgang mit den naturgegebenen Unsicherheiten soll verbessert und in den Hochwasserschutzkonzepten berücksichtigt werden.
Die Gewässer sollen als bedeutende und verbindende Teile von Natur und Landschaft respektiert werden.
Was wollen wir?
8 Zeitgemässer Hochwasserschutz be- Fortlaufender Prozess
schränkt sich nicht darauf, bestehende Das Bundesgesetz über den Wasserbau Bach- und Flusskorrektionen zu unterhal- (WBG) und die Verordnung über den ten oder zu vervollständigen. Vielmehr Wasserbau (WBV) nehmen eine klare Gemüssen grosse Anstrengungen unternom- wichtung vor, wie diesen Anforderungen men werden, den Hochwasserschutz in die entsprochen werden kann: Der Hochwas- Planung und die Koordination aller serschutz ist mit minimalen Eingriffen raumwirksamen Tätigkeiten einzube- in das Fliessgewässer zu realisieren, und ziehen. der Prävention wird ein hoher Stellen- Das geht aber nur, wenn die berechtigten wert eingeräumt. Trotz aller vorbeugenden Ansprüche sämtlicher betroffener Bereiche Massnahmen sind aber auch eine gute bekannt sind, also von Gewässerschutz, Notfallplanung und eine Notfallorga- Fischerei, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, nisation unumgänglich. Landschaftsschutz bis hin zu Trinkwasser- Daraus können mehrere Grundsätze forgewinnung, Wasserkraftnutzung. muliert werden, nach denen sich der Hoch- Der Hochwasserschutz muss also vielen wasserschutz zu richten hat (vgl. Seite 9). Ansprüchen genügen, und nicht immer Ein nachhaltiger Hochwasserschutz kann sind die entsprechenden Anstrengungen aber nur erreicht werden, wenn diese frei von Interessenkonflikten. Damit den- Grundsätze auch in der Praxis umgesetzt noch tragfähige Lösungen erreicht werden werden. Der Wille zur Zusammenarbeit können, hat der Hochwasserschutz eine und die Konsensfähigkeit aller Beteiligten Reihe von Anforderungen zu erfüllen: sind deshalb unabdingbare Voraussetzun- Erstens soll der Lebens- und Wirt- gen. schaftsraum angemessen geschützt wer- Auch die Politik des Bundes in den Bereiden; zweitens soll mit umfassender Prä- chen Hochwasserschutz, Gewässerschutz, vention verhindert werden, dass die Fischerei, Natur- und Landschaftsschutz, Schadensummen weiter steigen; drittens Wasserkraftnutzung, Forstwirtschaft sowie soll der Umgang mit den naturgegebenen Landwirtschaft wird in einem laufenden Unsicherheiten verbessert und in den Prozess besser aufeinander abgestimmt. Hochwasserschutzkonzepten berücksich- Die schrittweisen Gesetzesrevisionen hatigt werden; viertens sollen die Gewässer ben eine gemeinsame Stossrichtung, die als bedeutende und als verbindende Be- sich unter dem Stichwort Nachhaltigkeit
standteile von Natur und Landschaft zusammenfassen lässt: Alle Eingriffe in respektiert werden. die Natur und in die Landschaft dürfen die Lebensgrundlagen späterer Generationen nicht schmälern.
Gut zu lesen: BWW: Anforderungen an den Hochwasserschutz (Faltblatt, 1995) BWG: Raum den Fliessgewässern! (Faltblatt, 2000) Frank
Sollen die Hochwasserschäden nicht ins Unermessliche ansteigen, Meteorologie dann müssen vor allem planerische Anstrengungen zur Reduktion der Verletzbarkeit und zur Minderung des Schadenpotenzials sowie Hochwasser Notfallmassnahmen zur Minderung der Schäden ergriffen werden.
Einzugsgebiet Gefahr
Gewässer- Schadenzustand potenzial
Verletzbarkeit Ereignis Schaden
Krisenmanagement
Grundsätze für den Hochwasserschutz
✓ Gefahrensituation klären. Um Schutzbedürfnisse beurteilen zu können, sind umfassende Kenntnisse nötig über die hydrologischen Verhältnisse, die wasserbaulichen Voraussetzungen und die massgebenden Gefahrenarten des betreffenden Gewässers. Durch die Dokumentation von Hochwassern in Ereignisdokumentationen, Ereigniskatastern und Gefahrenhinweiskarten
können die vorhandenen Konflikte und Gefahren erkannt werden. Die Gefahrensituation ist periodisch zu überprüfen. Die vorhandenen Gefahren sind bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen.
✓ Ökologische Defizite ermitteln und beheben. Ein nachhaltiger Hochwasserschutz sorgt für eine gedeihende Ufervegetation und lässt genügend Raum zur Ausbildung einer natürlichen Strukturvielfalt in den aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen. Er schafft damit vernetzte Lebensräume.
✓ Schutzziele differenzieren. Hochwasserschutzkonzepte bauen auf einer Differenzierung der Schutzziele auf: Hohe Sachwerte sind besser zu schützen als niedrige. Nach diesem Prinzip benötigen Kulturland und Einzelgebäude meist weniger Schutz als Siedlungen, Industrieanlagen oder Infrastruktureinrichtungen, während bei extensiven Nutzflächen in der Regel kein besonderer Hochwasserschutz nötig ist. Allerdings kann die Abklärung des möglichen Schadens im Einzelfall eine andere Gewichtung ergeben, weshalb alle Massnahmen bewertet werden müssen und auf ihre Verhältnismässigkeit zu prüfen sind.
✓ Rückhalten, wo möglich; durchleiten, wo nötig. Um Abflussspitzen zu dämpfen soll der Hochwasserabfluss in Rückhalteräumen verzögert werden. Deshalb sind natürliche Rückhalteräume nicht nur zu erhalten, sondern – wo immer möglich – wiederherzustellen. Hochwasser sollen nur dort durchgeleitet werden, wo dies unumgänglich ist, wie etwa in eingeengten Siedlungsräumen. Dort sollen Abflusskorridore geschaffen oder freigehalten werden, damit auch extremen Ereignissen genügend Raum zur Verfügung steht.
✓ Eingriffe minimieren. Ausreichende Abflussquerschnitte sind eine Grundvoraussetzung, damit der Hochwasserschutz sichergestellt, der Geschiebehaushalt im Gleichgewicht gehalten und die Entwässerung gewährleistet werden kann. Der Hochwasserschutz soll dennoch mit minimalen Eingriffen in den Naturraum sichergestellt werden.
✓ Schwachstellen überprüfen. Den naturgegebenen Unsicherheiten ist besser Rechnung zu tragen. Die konstruktive Sicherheit der Schutzbauten ist entsprechend zu optimieren. Die Schutzbauten sind zudem auf ihre Funktionsfähigkeit und konstruktive Sicherheit gegenüber Überlastungen bei extremen Ereignissen zu prüfen. Durch die periodische Überprüfung der Tauglichkeit bereits getroffener Schutzmassnahmen können mögliche Schwachstellen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.
✓ Unterhalt gewährleisten. Der sachgerechte Unterhalt der Gewässer ist eine Daueraufgabe. Er stellt sicher, dass sowohl die Substanz der vorhandenen Schutzbauten als auch die jeweiligen Abflusskapazitäten erhalten bleiben.
✓ Raumbedarf sichern. Ein Bach soll mehr als eine Abflussrinne, ein Fluss mehr als ein Kanal sein. Bodennutzungen haben deshalb einen ausreichenden Abstand zu den Fliessgewässern einzuhalten. Die Kantone sind verpflichtet, den Raumbedarf der Fliessgewässer festzulegen, in der Richt- und Nutzungsplanung zu verankern und bei allen übrigen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.
✓ Bedürfnisse respektieren. Zu berücksichtigen sind auch die Bedürfnisse derjenigen, die an Bächen und Flüssen Erholung suchen und dort ihre Freizeit verbringen. Ausserdem soll die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen, insbesondere der Wasserkraft, weiterhin möglich sein.
• Strategie Vorgehen Iseli Verfahren Spannungsfeld der Nachhaltigkeit Projektierung Massnahmen Anhang
Gesellschaftliche Aspekte: Umweltaspekte: Schutz der Bevölkerung Natur- und Umweltschutz
Wirtschaftliche Aspekte: Ökologische und ökonomische Verhältnismässigkeit
Wie können die Anforderungen erfüllt werden? 10 Jedes Hochwasserschutzprojekt orientiert Leitbild Hochwasserschutz wässers um jeden Preis zu verhindern. sich einerseits an den Rahmenbedin- Ausgehend von den Rahmenbedingungen Denn Bäche und Flüsse sind einerseits Legungen, die durch die vorhandenen Na- soll unter Mitwirkung aller Betroffenen der bensräume einer vielfältigen Tier- und turgefahren, die bestehenden (oder ge- Handlungsbedarf bestimmt werden. Pflanzenwelt, und andererseits sind sie planten) Nutzungen sowie den Das ist aber nur möglich, wenn die grund- auch ideale Erholungsorte. Deshalb nimmt wasserbaulichen und den ökologischen legenden Kenntnisse über die bestehenden zeitgemässer Hochwasserschutz Rücksicht Zustand des betreffenden Gewässers be- Naturgefahren vorhanden sind, wenn die auf die zahlreichen Funktionen der stimmt sind. Andererseits gibt das Bun- Gefahrensituation richtig beurteilt wird, Gewässer und sucht sie, wo immer mögdesgesetz über den Wasserbau (WBG) die wenn die verschiedenen Interessen koordi- lich, zu erhalten oder zu fördern. Rangfolge der entsprechenden Mass- niert werden, wenn die gesetzlichen Vor- • Jedes Massnahmenkonzept ist kritisch nahmen vor. Nachhaltige Massnahmen gaben berücksichtigt und wenn Prioritäten auf seine technische, ökonomische und haben Vorrang: gesetzt werden: ökologische Verhältnismässigkeit zu
Der Hochwasserschutz soll vor allem • Um tragfähige Lösungen zu erreichen, prüfen. Ist das beurteilte Projekt unverdurch einen sachgerechten Gewässer- ist eine ganzheitliche Planung notwen- hältnismässig, so sind die Nutzungen beunterhalt gewährleistet werden. Dazu dig. Das Ergebnis ist ein Massnahmenpa- ziehungsweise die Schutzziele zu überdengehört auch die Schutzwaldpflege ge- ket, das auf alle Naturgefahren sowie alle ken. mäss Waldgesetzgebung (Bundesgesetz übrigen raumwirksamen Tätigkeiten abge- • Wenn die Massnahmen verhältnismäsüber den Wald, WaG). stimmt ist, und es nimmt Rücksicht auf be- sig sind, wird ein Ausführungsprojekt
Gleiche Priorität haben raumplaneri- stehende Massnahmen- und Sachpläne*. erstellt. sche Massnahmen, um bestehende Frei- • Ist der Schutzgrad aus der Sicht des • Restrisiken verbleiben immer. Deshalb
räume zu erhalten und eine unkontrollier- Hochwasserschutzes ausreichend und ist sind sie abzuschätzen und alle vorgängite Zunahme des Schadenpotenzials zu der ökologische Zustand eines Gewässers gen Massnahmen durch eine Notfallplaverhindern. Eine Siedlungsplanung, wel- in Ordnung, dann wird der Ist-Zustand des nung und die entsprechende Notfallorche die vorhandenen Naturgefahren be- Gewässers durch Unterhalts- und Pflege- ganisation (inklusive Alarmkonzept und rücksichtigt, ist die bessere Vorsorge als massnahmen sowie durch raumplaneri- Evakuationsplan) zu ergänzen. Dabei muss die Sicherung unüberlegt ausgeschiedener sche Massnahmen gesichert. auch die Wirksamkeit der getroffenen Bauzonen durch teure Schutzbauwerke. • Sofern bei der Beurteilung des Schutz- Massnahmen im Überlastfall, also bei
Erst wenn diese Massnahmen nicht aus- grades ein Defizit festgestellt wird, ist Extremereignissen, überprüft und einbezoreichen, sind bauliche Schutzmassnah- eine Massnahmenplanung zu erstellen, die gen werden. Diese integrale Betrachtung men in Betracht zu ziehen. den örtlichen Gegebenheiten angepasst führt zu einem bewussten Umgang mit
Bei der Festsetzung der Prioritäten sind ist. Dabei sind nicht nur die Defizite aus den möglichen Gefahren im Sinne einer auch Massnahmen aus anderen Bereichen Sicht des Hochwasserschutzes von Bedeu- umfassenden Risikokultur. zu berücksichtigen (etwa präventiver Ob- tung, sondern auch die Defizite aus Sicht jektschutz an Gebäuden). der Umwelt. Diese beiden Ansprüche stehen gleichberechtigt nebeneinander, um sowohl einen angemessenen Hochwasserschutz zu erreichen als auch die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer langfristig sicherzustellen.
Dieses Vorgehen entspricht auch
Hochwasserschutz besteht längst nicht der VSE-Empfehlung «Der regionale ➜ http://www.bwg.admin.ch mehr allein darin, das Ausufern eines Ge- Entwässerungsplan REP» (2000).
Gefahren- Nutzung Gewässersituation (bestehend zustand oder geplant)
Nutzungsziel bestimmen
Ökologische Schutzziel Ziele
Schutzgrad ausreichend Ziele erfüllt bestimmen festlegen
Schutzdefizit vorhanden Ziele nicht erfüllt
Massnahmenplanung Massnahmenplanung Sachgerechter Unterhalt Pflegemassnahmen Schutzwaldpflege Raumplanerische Raumplanerische Massnahmen Massnahmen Massnahmen sind nicht Renaturierung verhältnismässig Schutzbauwerke
Bewertung der Massnahmen verbleibendes Risiko
Massnahmen sind verhältnismässig Sicherung Sicherung Ist-Zustand Ist-Zustand Sachgerechter Pflege Unterhalt Raumplanerische Raumplanerische Massnahmen Massnahmen Realisation der Massnahmen
Notfallplanung und Notfallorganisation
Vorgehen
Manche Risiken sind offensichtlich, andere Die Klärung des Handlungsbedarfes hängt von folgenden Punkten ab: sind dagegen ohne genaue Abklärung • der Ermittlung der Gefahrensituation und des Schadenpotenzials; kaum erkennbar. Besonders das Hochwasserrisiko gerät nach längeren ereignislosen • der Beurteilung des Gewässerzustandes; Perioden oft in Vergessenheit. • der Festlegung der Schutzziele;
der Bestimmung des Raumbedarfs;
der Festlegung der ökologischen Entwicklungsziele;
der Festlegung der bestehenden oder geplanten Nutzungen.
Handlungsbedarf erkennen Interessenabwägung Hochwasserschutz und ökologische Anlie- 13 gen sind keine Gegensätze, sondern bei jedem Vorhaben des Hochwasserschutzes gleichrangig zu berücksichtigen.
Handlungsbedarf aus Sicht des Hochwasserschutzes Um den Handlungsbedarf aus der Sicht des Hochwasserschutzes zu beurteilen, muss zuerst eine Gefahrenbeurteilung vorgenommen werden. Durch die Gegenüberstellung der Gefahrensituation mit der vorhandenen oder geplanten Nutzung werden allfällige Schutzdefizite erkannt. Frank (2)
Ist ein Schutzdefizit vorhanden, dann wird in einem nächsten Schritt das Ausmass der möglichen Schäden ermittelt. Ist das vorhandene Risiko gross, so ist das Schutzdefizit im Rahmen einer Massnahmenplanung zu beheben. Sind keine Schutzdefizite vorhanden, ist Unter- und am Oberlauf zu berücksichti- nahmen, die bei Infrastrukturvorhaben der Unterhalt sicherzustellen. Bei geeig- gen. verlangt werden, zu Lasten landwirtschaftneten Gebieten ist zudem zu prüfen, ob sie Gewässer in monotonen, stark verbauten licher Nutzflächen. Trotzdem können Löraumplanerisch als potenzielle Überflu- Gerinnen erfüllen diese Funktionen nicht sungen gefunden werden, die sowohl der tungsgebiete oder Abflusskorridore (oder nur sehr eingeschränkt). Die Erhal- Landwirtschaft als auch dem Hochwassergesichert werden können. tung oder Wiederherstellung von natur- schutz dienen. nahen Verhältnissen gehört deshalb Darum müssen die betroffenen Landwirte Handlungsbedarf aus Sicht auch zu den Aufgaben des Hochwasser- von Anfang an in die Planung einbezogen der Umwelt schutzes: Die Gewässer sollen als land- werden. So können sie gegen entsprechen- Um den Handlungsbedarf aus Sicht der schaftsprägende Elemente in Erscheinung de Entschädigung den Unterhalt und die Umwelt zu beurteilen, muss die ökologi- treten, und ein naturnaher Wasserkreislauf Pflege der jeweiligen Gewässerabschnitte sche Funktionsfähigkeit des jeweili- ist so weit als möglich zu erhalten. Zudem übernehmen. Zudem wird die naturnahe gen Bach- oder Flussabschnitts überprüft ist den Erholungsbedürfnissen der Bevöl- Nutzung gewässernaher Gebiete durch und müssen die ökologischen Entwick- kerung vermehrt Rechnung zu tragen. wirtschaftliche Anreize belohnt: Ökologilungsziele festgelegt werden. sche Ausgleichsflächen werden beim Leis- Fliessgewässer haben vielfältige Funktio- Schlüsselrolle der Landwirtschaft tungsnachweis angerechnet, und extensiv nen. Sie sind nicht nur Lebensräume ei- Bei der Interessenabwägung zwischen genutzte Flächen entlang von Gewässern ner standortgebundenen Fauna und Flora, Nutzungsansprüchen und Umweltanliegen sind Vorranggebiete, für welche gemäss sondern auch Vernetzungskorridore. spielt die Landwirtschaft eine Schlüssel- Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) Zusatz- Deshalb ist immer auch die Situation am rolle. Denn häufig gehen die Ersatzmass- beiträge möglich sind.
Strategie Werte in Millionen Franken (inflationsbereinigt) • Vorgehen 1800 9000 Verfahren 1600 8000 Projektierung 1400 7000
Schäden pro Jahr Massnahmen
Schadensumme Anhang 1200 6000 1000 5000 800 4000
Unwetterschäden in der 600 3000 Schweiz seit 1972. Entscheidend 400 2000 sind die grossen Ereignisse: 200 1000 1978, 1987, 1993, 1999, 2000. 0 0 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00
Gefahrensituation und Schadenpotenzial ermitteln
14 Die Folgen eines Hochwassers in einem den Terrain angeordnet sind. Mögliche
bestimmten Gebiet werden im Wesentli- Schwachstellen sind aber auch die Abdichchen durch drei Faktoren bestimmt: tung der Gebäudehülle sowie die Anord-
durch die auftretenden Prozesse, nung von Versorgungseinrichtungen oder
durch deren Intensität, Aufzugsanlagen.
und durch deren Dauer. Deshalb ist das Ausmass der möglichen Schadenermittlung Schäden in einem bestimmten Gebiet kei- In der Regel genügt eine grobe Abschätne feste Grösse, sondern abhängig von ei- zung der möglichen Schäden. Grundlagen ner ganzen Reihe mehr oder weniger eng sind vor allem bei den Sachschäden voreingrenzbarer Annahmen. handen. Bei den anderen Kategorien ist es Falsche Annahmen führen bekanntlich zu häufig sehr schwierig, Geldwerte zuzuord- Fehlbeurteilungen. Somit müssen unter- nen. Meist werden die Schäden für beschiedliche Belastungsszenarien erar- stimmte Nutzungskategorien in Kosten beitet werden, die dem breiten Spektrum pro Flächeneinheit ermittelt. Sensible Einmöglicher Hochwasserprozesse gerecht zelobjekte müssen allerdings besonders werden. Nur so gelingt es, zu brauchbaren beachtet werden. Resultaten zu kommen, die einen objektiven und nachvollziehbaren Kosten-Nut- Sonderrisiken zen-Vergleich erlauben. Als Sonderrisiken gelten unter anderem Diese Szenarien sollen mit allen Beteilig- chemische und biologische Produktionsanten – den Fachgutachtern, den planenden lagen, Lagerplätze, Kehrichtverbrennungs- Ingenieuren und den Vertretern von Ge- anlagen, Deponien, Schaltzentralen oder meinden, Kanton und Bund – beraten und Produktionsbetriebe mit einem überdurchabgestimmt werden. schnittlich aufwändigen Maschinenpark. Die so ermittelte Gefahrensituation er- Auch für die im Katastrophenfall wichlaubt die Abschätzung der möglichen Kon- tigen Infrastrukturen wie Kommandostelsequenzen eines Hochwassers, das heisst len, Spitäler oder Notunterkünfte sind beder Zahl der gefährdeten Personen, der sondere Vorkehrungen nötig. Höhe der Sachschäden, des Ausmasses In der Regel sind die Untersuchungen der Folgeschäden (Betriebsunterbrüche, über die Sonderrisiken bereits im Rahmen Ersatzprodukte) und des Ausmasses der der Störfallverordnung erarbeitet worden. Umweltschäden. Andernfalls sind sie nachzuholen. Detaillierte Abklärungen sind gerechtfertigt, Verletzbarkeit wenn die Wirtschaftlichkeit eines Wasser dringt in erster Linie durch Eingän- Hochwasserschutzprojektes zur Diskussion
ge, Kelleröffnungen oder Garagentore ins steht. Gebäudeinnere. Deshalb hängt die Schadenempfindlichkeit von Gebäuden vor al-
Frank; Keystone lem davon ab, wie hoch diese potenziellen Schwachstellen gegenüber dem umliegen-
Ein besonderes Problem stellen die eingedolten Gewässer dar. Sie sind, wenn immer möglich, zu öffnen und naturnah zu gestalten. Neueindolungen sind nur in zwingenden Fällen zulässig und auf das absolute Minimum zu beschränken.
Gewässerzustand beurteilen Eine naturnahe Bach- und Flusslandschaft teilung ableiten. Dieser Handlungsbedarf 15 besteht aus einem Mosaik verschiedenar- ist bei der Massnahmenplanung genauso tiger Lebensräume. Bei natürlich gebliebe- zu berücksichtigen wie die Schutzziele bei nen oder naturnah gestalteten Fliessge- der Nutzung. wässern grenzen strömendes und ruhiges Der Begriff «Ökomorphologie» umfasst die Wasser, tiefere und flachere Abschnitte Gesamtheit der strukturellen Gege- sowie periodisch und episodisch überflute- benheiten im und am Gewässer, also sote Uferbereiche auf engstem Raum wohl die wasserbaulichen Massnahmen aneinander. Dadurch bilden sich ganz un- (wie Uferverbauungen, Wehre oder Sohterschiedliche Lebensbedingungen für Tie- lenverbauungen) als auch den Zustand des re und Pflanzen. angrenzenden Umlandes (Bebauung, Diese Übergangsbereiche zwischen Landnutzung, Vegetation und Gewässer- Wasser und Land, die sich durch vielfältige raum). Funktionen auszeichnen, sind allerdings Die entsprechende Beurteilung kann in eidurch den grossen Nutzungsdruck an vie- nem unterschiedlichem Detaillierungsgrad len Orten verschwunden. Bei allen Vorha- vorgenommen werden. Für eine flächenben des Hochwasserschutzes muss des- deckende Beurteilung der Fliessgewässer halb der jahreszeitlichen Variation der (so genannte Stufe F) werden fünf mass- Wasserführung sowie der Strömungsviel- gebende Merkmale erhoben: falt wieder mehr Beachtung geschenkt • mittlere Sohlenbreite; werden. Zur Ermittlung des Handlungsbe- • Breitenvariabilität des Wasserspiegels; darfs aus der Sicht der Ökologie und des • Verbauungen der Sohle (und Wander- Hochwasserschutzes stehen somit drei Fra- hindernisse); gen im Vordergrund: • Verbauungen des Böschungsfusses;
Hat das entsprechende Fliessgewässer • Breite und Beschaffenheit der Ufereine vielfältige Struktur, oder ist diese bereiche. Struktur durch die bestehenden Verbauungen oder die vorhandenen Hindernisse verarmt?
Wie viel Raum benötigt der entsprechende Bach oder Fluss, um seine ökologischen Funktionen erfüllen zu können?
Welchen Querschnitt benötigt das entsprechende Gewässer, um den Abfluss auch bei Hochwasserverhältnissen sicherzustellen?
Gut zu lesen: Ökomorphologische Beurteilung BUWAL: Methoden zur Untersuchung und Der Handlungsbedarf aus Sicht der natür- Beurteilung der Fliessgewässer – Ökomorlichen Funktionen eines Gewässers lässt phologie Stufe F (Mitteilungen zum Gewässerschutz Nr. 27) sich aus einer ökomorphologischen Beur-
Strategie • Vorgehen Verfahren Rückhalten, wo möglich; durchleiten, wo nötig. Der generelle Ausbau auf Projektierung eine bestimmte Hochwassermenge hat keine allgemeine Gültigkeit mehr. Vielmehr Massnahmen sollen die Schutzziele auf die jeweiligen Objekte und das vorhandene Schaden- Anhang potenzial abgestimmt werden. Im Siedlungsraum ist das hundertjährliche Hochwasser (HQ100) aber nach wie vor eine wichtige Bezugsgrösse. Bei sehr hohen Sachwerten und bei Sonderrisiken ist ein höherer Schutz anzustreben.
Schutzziele festlegen
16 Je nachdem, welche Gefahren an einem Differenzierung der Schutzziele Hauptparameter
bestimmten Ort auftreten können, und je Die Anstrengungen des Hochwasserschut- Das Schutzziel ist grundsätzlich mit einer nachdem, welche Schutzbedürfnisse be- zes konzentrieren sich auf die Schaden- Eintretenswahrscheinlichkeit verbunden, stehen, werden die Schutzziele unter- minderung und Schadenverhütung. und diese wiederum wird charakterisiert schiedlich festgelegt: Dort, wo Menschen Bei hohen Sachwerten wird der Schutzgrad durch bestimmte Parameter. Der am häu- oder hohe Sachwerte betroffen sein kön- höher angesetzt als bei niedrigen. Nach figsten verwendete Parameter ist die Abnen, wird das Schutzziel höher angesetzt diesem Prinzip wird das Schutzziel nach flussspitze Q, die mit bestimmter Jährals etwa in land- oder forstwirtschaftlich den zu schützenden Werten abgestuft, wo- lichkeit zu erwarten ist: genutzten Gebieten. Einige Objekte dürfen bei die Prozesse zu berücksichtigen sind. • Die Schadengrenze Qa bezeichnet eialso oft, andere selten, wieder andere Die wichtigsten Objektkategorien sind: nen Abfluss, der für die schutzbedürftigen möglichst nie überflutet werden. • Geschlossene Siedlungen. Sie sollen Objekte ohne Schäden ablaufen soll. Das ist eine ganz entscheidende Neuerung in der Regel gegen selten eintretende Er- • Die Gefahrengrenze Qb bezeichnet gegenüber dem früheren Vorgehen. In der eignisse geschützt werden. einen Abfluss, dessen Überschreitung zu Vergangenheit wurden die Massnahmen • Industrie und Gewerbe. Für diese einem unkontrollierten Abflusszustand des Hochwasserschutzes häufig durchge- Anlagen und Einrichtungen gelten die glei- führen kann. Die Sicherheit der zu schüthend auf ein bestimmtes Ereignis di- chen Grundsätze wie für das geschlossene zenden Objekte ist nicht mehr gewährmensioniert. Dabei wurde in der Regel ein Siedlungsgebiet. Sie sollen in der Regel leistet. 100-jährliches Ereignis (HQ100) gewählt. gegen selten eintretende Ereignisse ge- • Hochwasserprozesse mit Hochwasser- Für dieses Ereignis wurde ein weitgehen- schützt werden. abflüssen zwischen der Schadengrenze Qa der Schutz gewährleistet. Doch dieses Vor- • Infrastrukturanlagen. Hier wird un- und der Gefahrengrenze Qb können begehen führte an manchen Orten zu unver- terschieden zwischen Einrichtungen, die grenzte Schäden verursachen, sollten hältnismässig teuren Lösungen, und nationale, regionale oder lokale Bedeu- aber in der Regel weder schutzbedürftige
zudem wurde meist nicht abgeklärt, wel- tung haben. Je nach ihrem Stellenwert so- Objekte noch Schutzbauten zerstören. che Folgen eine Überschreitung dieser wie ihrer Verletzbarkeit ist das Schutzziel • Mit zunehmender Gefährlichkeit der festgelegten Dimensionierungsgrösse ha- höher oder niedriger. Hochwasserprozesse ist für eine bestimmben könnte. • Kulturland. Hochwertiges Kulturland te Objektkategorie die Bemessungsgrösse ist besser zu schützen als extensiv bewirt- des Abflusses von der Schadengrenze Qa Neues Vorgehen schaftete Flächen. Dazu gibt es einen gros- zur Gefahrengrenze Qb zu erhöhen. Inzwischen hat sich folgendes Vorgehen sen Unterschied zwischen den Prozessen, • Im Falle unterschiedlicher Objektkategobewährt: Die Bestimmung der entspre- welche die Bodenfruchtbarkeit mindern, rien ist das massgebende Schutzziel durch chenden Schutzziele erfolgt nutzungs- und jenen, die im schlimmsten Fall zu ei- eine Beurteilung der verbleibenden Risiken respektive objektbezogen. nem einmaligen Ernteausfall führen. zu ermitteln. Führt ein Projekt zu unver- Dabei bildet eine so genannte Schutz- • Sonderobjekte. Sie müssen individu- hältnismässigen Kosten, Eingriffen oder zielmatrix die Grundlage zu einer metho- ell beurteilt werden, doch auch hier gilt: je Beeinträchtigungen, dann sind die Schutzdischen und differenzierten Schutzzielfest- höher das Schadenpotenzial, umso höher ziele und die damit verbundenen Nutzunlegung. Erarbeitet wurde eine solche nach das Schutzziel. gen in der Regel anzupassen. Objektkategorien abgestufte Schutzziel- • Die Anliegen anderer betroffener Bematrix erstmals nach den Unwetterereig- reiche wie Landwirtschaft, Natur- und nissen im Kanton Uri im Jahre 1987. Die- Landschaftsschutz, Siedlungsentwicklung ses Vorbild hat sich auch an anderen Orten oder Energieproduktion sind bei der Interbewährt. essenabwägung zu berücksichtigen.
Mit der Differenzierung der Schutzziele kann angemessen und je nach lokaler Gefährdung auf die Bedrohung durch Hochwasser reagiert werden. Das spart einerseits Kosten, und andererseits sind dadurch auch extreme Ereignisse zu bewältigen. Eine entsprechende Schutzzielmatrix ist zum ersten Mal im Kanton Uri verwendet worden (im Nachgang zu den verheerenden Überschwemmungen im Jahre 1987 entlang der Reuss).
Mögliche Schutzzielmatrix Prozessabhängigkeit Das Schutzziel hängt nicht nur davon ab, wie eine bestimmte Fläche genutzt wird (Objektkategorien), sondern auch von der Häufigkeit und der Charakteristik der in Naturlandschaften kein Bemessungsabfluss
diesem Gebiet vorkommenden Hochwasser. landwirtschaftliche Qa Qb Neben dem Spitzenabfluss müssen des- Extensivflächen halb immer auch andere wichtige Parameter berücksichtigt werden. Bei Ufererosionen oder Murgängen sind die Schutzziele landwirtschaftliche Qa Qb Intensivflächen entsprechend der Gefährlichkeit dieser Prozesse zu erhöhen. Mit entsprechenden Szenarien lassen Einzelgebäude; lokale Qa Qb Infrastrukturanlagen sich die mit den verschiedenen Prozessen verbundenen massgebenden Parameter festlegen: Infrastrukturanlagen Qa Qb
Bei Ausuferungen sind das aus dem von nationaler Bedeutung Gerinne austretende Wasservolumen und die Dauer der Überflutung die massgeben- geschlossene Siedlungen; Qa Qb den Grössen. Industrieanlagen
Bei Erosionen und Auflandungen ist nicht allein die Abflussspitze die massge- Sonderobjekte; bende Grösse, sondern auch ihre Dauer. im Einzelfall zu bestimmen Sonderrisiken
Bei Murgängen ist das Volumen häufig entscheidender als die Abflussspitze. vollständiger Schutz
begrenzter Schutz
fehlender Schutz
Qa Schadengrenze Qb Gefahrengrenze HQ1 alljährlich zu erwartendes Hochwasser HQ100 wahrscheinlich nur 1-mal pro 100 Jahre zu erwartendes Hochwasser (100-jährliches Hochwasser) EHQ Hochwasser bei hydrologischen und meteorologischen Extremsituationen PMF grösstes mögliches Hochwasser Frank (probable maximum flood)
Strategie • Vorgehen Verfahren Projektierung Massnahmen Anhang HQd
Bau- Unterhalts- Böschung erforderliche Böschung Unterhalts- Uferbereich natürliche Uferbereich Bauabstand streifen 1:2 Gerinne- 1:2 streifen Gerinnesohle abstand (3 Meter) sohlenbreite (3 Meter) Uferbereich (hydraulisch) Uferbereich
Minimaler Raumbedarf aus Sicht des Hochwasserschutzes. Minimaler Raumbedarf aus ökologischer Sicht.
Raumbedarf bestimmen
18 Bei jedem Vorhaben stellt sich eine ent- bedarfs eine einfache Berechnungsmetho- (zwingend): legt den Fliessgewässerraum
scheidende Frage: Wie viel Platz braucht de anhand einer Schlüsselkurve zur Ver- parzellenscharf und grundeigentümerverder Bach, der Fluss? Grundsätzlich umfasst fügung. Daraus wird die Breite des Uferbe- bindlich fest (etwa durch entsprechende der minimale Raumbedarf von Fliessge- reichs ermittelt. Diese Arbeitshilfe ist für Baulinien). wässern die Gerinnesohle und den Uferbe- die kleinen und mittleren Fliessgewässer • Berücksichtigung in einer kommunareich. Diesen Raum kann der Bach oder anwendbar, welche einen Grossteil des Ge- len Überbauungsordnung (optional): Fluss verändern, er steht für den Hochwas- wässernetzes ausmachen. legt den Fliessgewässerraum ebenfalls serabfluss zur Verfügung, und er bleibt in parzellenscharf und grundeigentümerverder Regel frei von Nutzungen jeder Art Minimaler Raumbedarf bindlich fest. (Bauten und Anlagen dürfen den minima- Massgebend ist schliesslich der grössere • Ausscheidung einer kommunalen len Gewässerraum nur in gut begründeten der beiden ermittelten Gewässerräume. Planungszone (optional): rasche provi- Ausnahmefällen einschränken). Darüber Bauten und Anlagen sollen grundsätzlich sorische Sicherung des notwendigen Gehinaus kann die Antwort auf die Frage die ordentlichen Bauabstände zum derart wässerraums, um weitere Einschränkunnach dem Raumbedarf aus den folgenden festgelegten Gewässerraum einhalten. gen zu verhindern. Bedürfnissen abgeleitet werden: • Landerwerb durch die öffentliche • Sicht des Hochwasserschutzes. Übriger Raumbedarf Hand (optional): sichert Fliessgewässer- Ausgehend von den hydrologischen Dort, wo Freizeitaktivitäten zu erwarten räume dauerhaft. Grundlagen und den festgelegten Schutz- sind, ergänzen Erholungsräume den • Landumlegung (optional): entlastet zielen, muss ein langfristig zu sichernder Raumbedarf der Fliessgewässer. In wenig Grundeigentümer von unverhältnismässi- Gewässerraum definiert werden. Die ent- genutzten Gebieten kann der Raumbedarf gen Einschränkungen. sprechende Bemessungswassermenge er- zudem durch das Pendelband des natür- • Vertragliche Lösung (optional): relaubt unter Berücksichtigung der lokalen lich mäandrierenden Gewässers erweitert gelt die Bewirtschaftung und die Pflege Randbedingungen das Bestimmen der hy- werden. Die Ausscheidung eines Pendel- von Uferbereichen sowie die Abgeltung
draulisch erforderlichen theoretischen bands stellt den Raum zur Verfügung, der dieser ökologischen Leistungen. Sohlenbreite. Unter Berücksichtigung einer für eine dynamische Entwicklung natürli- • Bauabstände im Siedlungsgebiet Böschung mit einer Neigung von 1:2 und cher und naturnaher Gewässer nötig ist. (empfohlen). Um Freiräume im Gewässereinem Unterhaltsstreifen von 3 Metern, umfeld zu erhalten, ist es empfehlenswert, welcher die Zugänglichkeit sichert, kann Vorgehen bei der Sicherung gegenüber dem festgelegten Gewässerder aus der Sicht des Hochwasserschutzes Der Raumbedarf von Fliessgewässern, der raum (das heisst ab dem Uferbereich) den erforderliche minimale Raum abgeschätzt zur Gewährleistung des Hochwasserschut- ordentlichen Grenzabstand einzuhalten. werden. zes und der ökologischen Funktionsfähig- • Sicht der Ökologie. Bäche und Flüsse keit erforderlich ist, kann durch eine ganze sind nicht nur Lebensraum einer vielfälti- Reihe von planerischen Massnahmen sigen, standortgebundenen Tier- und Pflan- chergestellt werden: zenwelt. Sie sind auch ein Bindeglied bei • Aufnahme im kantonalen Richtder Vernetzung von Lebensräumen, sie for- oder Sachplan (zwingend): hält die men die Landschaft, sie tragen zur Selbst- übergeordneten und langfristig geltenden reinigung des Wassers bei und sie liefern wasserbaulichen Grundsätze fest und gibt einen entscheidenden Beitrag zur Grund- behördenverbindliche Anweisungen. Gut zu lesen:
wasserneubildung. Aus Sicht der Ökologie • Berücksichtigung in den kantonalen BWG: Raum den Fliessgewässern! (Faltblatt, 2000) steht zur Festlegung des minimalen Raum- oder kommunalen Nutzungsplänen
Uferbreite zur Sicherstellung Schlüsselkurve. Die massgebliche Grösse zur der Biodiversität Ermittlung des Raumbedarfs von Gewässern ist
Uferbreite in Metern die natürliche Gerinnesohlenbreite. Daraus lässt sich die empfohlene minimale Breite des Uferbereichs ableiten: Sie beträgt auch bei kleinen Bä- chen mindestens 5 Meter. Ab 15 Metern Breite Uferbreite zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes kann ein Uferstreifen als eigenständiges Biotop und der ökologischen Funktionen funktionieren. Vor allem bei kleineren Gewässern ist es sinnvoll, einen breiteren Uferbereich (grün gestrichelt) festzulegen. Damit wird die Biodiversität, die natürliche Vielfalt von Pflanzen und Tieren, entlang des Gewässers gefördert. 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 natürliche Gerinnesohlenbreite in Metern
Natürliche Gerinnesohle: Entspricht bei mitt- 19 lerem Wasserstand der Breite des Wasserspiegels und ist die massgebende Grösse zur Berechnung der Uferbereichsbreite und des Pendelbands. Eine natürliche Gerinnesohlenbreite weist eine ausgeprägte Breitenvariabilität auf. Fehlen natürliche Vergleichsstrecken, so gelten folgende Multiplikatoren zur Bestimmung der natürlichen Gerinnesohlenbreite:
Bei eingeschränkter Breitenvariabilität Faktor 1,5
Bei fehlender Breitenvariabilität Faktor 2,0
Uferbereich: Der für die Funktionalität des Gewässers erforderliche Uferbereich wird nach der Schlüsselkurve bestimmt. Er beträgt je nach Breite der Gerinnesohle beidseitig des Gewässers mindestens 5 Meter. Darin enthalten ist die minimale Nährstoff-Pufferzone, die gemäss Stoffverordnung auf 3 Meter festgelegt ist. In Gebieten mit zu hohem Nährstoffeintrag aus angrenzenden Landwirtschaftsgebieten soll diese Pufferzone erweitert werden.
Erholungsraum: In der Nähe von Siedlungen und auf traditionellen Wander- und Velorouten wird ein pauschaler Raumzuschlag von 3 Metern empfohlen (etwa für Wege), und darüber hinaus ist generell genügend Platz für Rast- und Lagerplätze vorzusehen.
Pendelband: In wenig genutzten Gebieten kann der Uferbereich durch das Pendelband des mäandrierenden Gewässers überlagert und entsprechend verbreitert werden. Seine Breite beträgt das Fünf- bis Sechsfache der Gerinnesohlenbreite.
Frank (2); Schäublin (1) Siedlungsbereich: Hochwasserschutz und ökologische Vernetzung sind auch bei beschränkten Platzverhältnissen bestmöglich sicherzustellen.
Strategie • Vorgehen Verfahren Die Ausweitung der Gewässerräume Projektierung wirkt sich in ganz unterschiedlichen Massnahmen Bereichen positiv aus: Sie reduziert das Anhang Risiko von Hochwasserschäden, sie erlaubt kostengünstigere Lösungen bei wasserbaulichen Schutzbauten, sie schützt die Gewässer vor unerwünschten Stoffeinträgen und verbessert die Wasserqualität, sie trägt zum Erhalt von natürlichen Lebensräumen bei, und sie wertet Erholungsräume auf.
Handlungsbedarf definieren
20 Nachdem die Gefahrensituation geklärt, Fall C:
das Schadenpotenzial ermittelt, der Ge- Kein ökologisches Defizit wässerzustand beurteilt, die Schutzziele Es bestehen keine Nutzungskonflikte, und festgelegt und der Raumbedarf bestimmt das Gewässer ist in einem naturnahen Zusind, fällt der Entscheid über das notwen- stand. Dieser ist in der Richt- und Nutdige Ausmass der Massnahmenplanung. zungsplanung langfristig zu sichern. Der Es können vier Einzelfälle beziehungswei- bereits gewährleistete Unterhalt und die se Kombinationen dieser Einzelfälle unter- Pflege sind sicherzustellen und weiterzuschieden werden. führen.
Fall A: Fall D: Kein Hochwasserschutzdefizit Ökologisches Defizit Die heutige Nutzung ist im Einklang mit Werden ökologische Defizite festgestellt, der Naturgefahrensituation. Diese günsti- so ist im Rahmen einer Massnahmenplage Lage soll langfristig gesichert werden. nung zu prüfen, wie die Situation verbes- Deshalb ist eine Umsetzung in der Richt- sert werden kann. Den Anliegen des Hoch- und Nutzungsplanung notwendig. Der wasserschutzes muss dabei Rechnung bereits gewährleistete Unterhalt wird wei- getragen werden. Die nach der Ausführung tergeführt, und periodisch muss die Funk- verbesserte Situation muss langfristig getionsfähigkeit der vorhandenen Schutz- sichert werden. Sind Defizite vorhanden, bauten (und deren Gefährdung) überprüft die nicht sofort behoben werden können, werden. muss zumindest das dafür notwendige Land raumplanerisch gesichert werden. Fall B: Hochwasserschutzdefizit Wird ein Hochwasserschutzdefizit festgestellt, muss im Rahmen einer Massnahmenplanung untersucht werden, wie dieses behoben oder vermindert werden kann. Die möglichen ökologischen Defizite sind dabei zu berücksichtigen. Die nach der Realisierung der Massnahmen verbleibende Gefährdung ist abzuklären. Dazu ist eine Gefahrenkarte zu erstellen, welche in der Richt- und Nutzungsplanung umzusetzen ist. Die verbleibenden Risiken sind zu klären und in der Notfallplanung
Desair; Documenta Natura und -organisation zu berücksichtigen. Der Unterhalt der Schutzbauten und die Pflege der Gewässer müssen langfristig sichergestellt werden.
Vorgehen bei der Massnahmenplanung und der Integration der ökologischen Anliegen: Ein nachhaltiges Hochwasserschutzprojekt behandelt grundsätzlich beide Aspekte.
C D kein ökologisches Defizit erkennbar ökologisches Defizit vorhanden
Handlungsbedarf
A kein Hochwasserschutzdefizit erkennbar langfristige Sicherung Massnahmenplanung im Umweltbereich
Handlungsbedarf Handlungsbedarf
B Massnahmenplanung Massnahmenplanung sowohl im Bereich Hochwasserschutzdefizit im Bereich Hochwasserschutz vorhanden Hochwasserschutz als auch im Umweltbereich
Verfahren
Alle Massnahmen des Hochwasserschutzes, Das Bundesgesetz über den Wasserbau (Wasserbauvor allem aber die planerischen und baulichen gesetz, WBG) legt folgende Rahmenbedingungen fest: Massnahmen, führen zu komplexen Ent-
die Ziele des Hochwasserschutzes; scheidungsprozessen, in denen eine Vielzahl unterschiedlicher Normen zu beachten sind. • die Prioritätenordnung bei der Planung und bei der Durchführung wasserbaulicher Massnahmen;
die qualitativen Anforderungen bei unumgänglichen Eingriffen im Gewässerbereich und beim Unterhalt.
Zuständigkeiten Der Bund hat eine umfassende Gesetz- gesamtschweizerischem Interesse über die Verfahrenskoordination 23 gebungskompetenz im Bereich des Hoch- Belange des Hochwasserschutzes und über Alle im Einzelfall massgebenden kantonawasserschutzes. Doch zuständig für die die hydrologischen Verhältnisse durch. len und bundesrechtlichen Verfahren müsentsprechenden Vorhaben sind die einzel- Im Weiteren liefert das zuständige Bundes- sen sowohl in materieller als auch in fornen Kantone. Diese Aufgabe ist breit ge- amt für Wasser und Geologie (BWG) die meller Hinsicht koordiniert und inhaltlich fächert und umfasst sowohl den Gewäs- Grundlagen und Arbeitshilfen, die für ei- aufeinander abgestimmt werden. Die maserunterhalt als auch raumplanerische und nen angemessenen und nachhaltigen terielle Abstimmung und der damit bauliche Massnahmen. Die Kantone sind Hochwasserschutz erforderlich sind, und verbundene Interessenausgleich erlauben zudem verantwortlich für die Notfallpla- es berät die Kantone sowie andere Institu- eine ganzheitliche Behandlung und Beurnung und die Notfallorganisation. tionen. Bei gewissen Vorhaben ist die Stel- teilung selbst komplexer Projekte. Entsprechend vollziehen die Kantone das lungnahme des BWG zwingend (siehe Formell sind zwei unterschiedliche Vorge- Wasserbaurecht des Bundes und erlassen unten), bei allen übrigen steht es den Kan- hen möglich: die erforderlichen Ausführungsvor- tonen frei, die Meinung des BWG einzuho- • Koordinationsmodell. Mehrere Beschriften. Insbesondere regeln sie die in- len. hörden bleiben in verschiedenen Verfahren nerkantonalen Zuständigkeiten (Aufga- Falls aber Subventionen beansprucht zuständig und stimmen die Entscheide benteilung zwischen dem Kanton, den werden, dann empfiehlt sich ein frühzeiti- inhaltlich aufeinander ab. Bezirken und den Gemeinden) und die an- ger Kontakt zum BWG. • Konzentrationsmodell. Die verschiewendbaren Verfahren für die Planung und denen Verfahren werden von einer einzidie Realisation der notwendigen Massnah- Aufsicht des Bundes gen Instanz durchgeführt. Auf Bundesmen.* Zu den zentralen Aufgaben des Bundes ebene werden die entsprechenden Verfahgehört, dass er den kantonalen Vollzug ren vom BWG koordiniert. Arbeitsteilung des Bundesrechts beaufsichtigt. Auch in Die bundesrechtlichen Eckpfeiler stecken diesem Bereich ist das BWG zuständig. Es
den materiellen Rahmen ab, den die prüft die Konformität der wasserbaulichen Kantone eigenständig ausfüllen. Der Bund Vorhaben mit der Bundesgesetzgebung, seinerseits leistet Abgeltungen (Rechts- insbesondere der Umweltgesetzgebung, anspruch) an gewisse Massnahmen des und sorgt für einen zweckmässigen Einsatz Hochwasserschutzes und Finanzhilfen der Bundesmittel. (kein Rechtsanspruch) an die Renaturie- Vor ihrem Entscheid unterbreiten die rung von Gewässern. Zudem fördert der Kantone bauliche Massnahmen des Hoch- Bund die Aus- und Weiterbildung von wasserschutzes dem BWG zur Stellung- Personen, die mit dem Hochwasserschutz nahme. Das gilt insbesondere für Vorhabetraut sind, und er führt Erhebungen von ben,
die ein Gewässer entlang der Landesgrenze betreffen;
die sich auf den Hochwasserschutz anderer Kantone auswirken,
die eine Umweltverträglichkeitsprüfung
Wegen der vielfältigen föderalistischen (UVP) erfordern, Strukturen muss sich diese Wegleitung 2001
die ein Schutzgebiet oder ein Objekt der Keystone auf das Zusammenspiel zwischen dem Bund und den Kantonen beschränken. nationalen Inventare berühren.
Strategie Vorgehen
BWG–OFEG • Verfahren Projektierung Massnahmen Anhang
Rechtsnormen
24 Im Zentrum der bundesrechtlichen Vorga- derer Bereiche im Rahmen einer Interes- che Bewilligung voraus (sofern nicht eine
ben, die sich auf den Hochwasserschutz senabwägung abzustimmen ist. Dabei ist Bewilligung im Rahmen des Gewässerauswirken, stehen das Bundesgesetz Raumbedarf der Gewässer, der für den schutzgesetzes erforderlich ist). über den Wasserbau (WBG; SR Schutz vor Hochwasser und für die • Bundesgesetz über den Natur- und 721.100) und die ergänzende Verord- Gewährleistung der ökologischen Funktio- Heimatschutz (NHG). Von besonderer nung über den Wasserbau (WBV; SR nen erforderlich ist, zu berücksichtigen. Bedeutung sind die im Bundesinventar der 721.100.1). Bauliche Massnahmen des Hochwasser- Auengebiete von nationaler Bedeutung Die bundesrechtliche Stossrichtung lässt schutzes brauchen eine Baubewilligung. aufgeführten Objekte. Sie sind ungesich wie folgt zusammenfassen: Das ge- Ausserhalb der Bauzonen ist eine Ausnah- schmälert zu erhalten (Massnahmen des setzliche Augenmerk richtet sich prioritär mebewilligung einzuholen. Dabei ist die Hochwasserschutzes sind daher nur eingeauf eine Raumnutzung, welche die beste- Standortgebundenheit nachzuweisen, und schränkt zulässig). In allen weiteren henden Naturgefahren anerkennt und die es dürfen keine überwiegenden Interessen Schutzbereichen nach NHG müssen bei erforderlichen Freiräume beibehält (oder entgegenstehen. unvermeidlichen Eingriffen Ersatz- oder schafft); dabei sind erkannte Gefahren • Bundesgesetz über den Schutz der Wiederherstellungsmassnahmen getroffen nicht punktuell zu beheben, sondern in ein Gewässer (GSchG). Massnahmen des werden. Vorgesehen sind auch der ökolo- Raumkonzept für das gesamte Gebiet ein- Wasserbaus dürfen keine Verunreinigung gische Ausgleich in intensiv genutzten Gezubetten. von Gewässern bewirken. In planerisch bieten (etwa durch Uferbestockungen) und Sobald bauliche Schutzmassnahmen not- ausgeschiedenen Gewässerschutzberei- die Ausscheidung ökologischer Pufferzowendig sind, stellt die Gesetzgebung des chen und Grundwasserschutzarealen sind nen zum Schutz von Biotopen. Bundes qualitative Anforderungen, die im wasserbauliche Massnahmen nur be- • Bundesgesetz über den Wald Interesse einer vielfältigen Tier- und Pflan- schränkt möglich. In besonders gefährde- (WaG). Das Gesetz statuiert ein prinzizenwelt sowie der Ökologie des Gewässers ten Gewässerschutzbereichen brauchen pielles Rodungsverbot. Ausnahmebewilliliegen. In jedem Fall muss Gewässern ein bauliche Hochwasserschutzmassnahmen
minimaler Raum zur Verfügung stehen. Die eine gewässerschutzrechtliche Bewilli- Erhaltung oder Schaffung von Überflu- gung. Das Gesetz verbietet grundsätzlich tungsräumen und die Festlegung und Überdeckungen und Eindolungen von Sicherung von Abflusskorridoren gehö- Fliessgewässern. Die Ausbeutung von ren deshalb ebenfalls zu einer zweckmäs- Sand, Kies und anderem Material setzt sigen Massnahmenplanung. eine bundesrechtliche Bewilligung voraus (sie darf in Fliessgewässern nicht erteilt Weitere Bundesnormen werden, wenn der Geschiebehaushalt Neben dem WBG und der dazugehörigen nachteilig beeinflusst wird). Wie das Was-
Weitere Schnittstellen. Massnahmen des Verordnung gibt es eine ganze Reihe wei- serbaugesetz verlangt auch das Gewässer- Hochwasserschutzes können auch Staatsverterer Rechtsnormen* des Bundes, die ei- schutzgesetz die Beibehaltung bezie- träge und andere internationale Vereinbarunnen Bezug zum Hochwasserschutz haben hungsweise die Wiederherstellung des gen tangieren. Zudem gibt es Schnittstellen mit weiteren Anliegen des Bundesrechts. Spekönnen. Oft bedingen sie spezielle Verfü- natürlichen Gewässerverlaufs. ziell erwähnenswert sind: gungen oder Verfahren: • Bundesgesetz über die Fischerei • Die Verordnung über Sicherheitsvorschriften
Bundesgesetz über die Raumpla- (BGF). Eingriffe in die Gewässer, ihren für Rohrleitungsanlagen (im Zusammenhang mit Sicherheitsabständen). nung (RPG). Die wasserbauliche Planung Wasserhaushalt oder Verlauf sowie in die
Die Verordnung über die Sicherheit von Stauist Teil der Richt- und Nutzungsplanung im Ufer und den Grund von Gewässern (Ge- anlagen (StaV, im Zusammenhang mit Risiken Kanton, die mit den Raumansprüchen an- wässersohle) setzen eine fischereirechtli- für die Unterlieger).
Bereits 1874 räumte das Schweizervolk in Artikel 24 der damaligen Bundesverfassung dem Bund die Oberaufsicht über die Wasserbau- und Forstpolizei ein. Das entsprechende Wasserbaupolizeigesetz wurde am 22. Juni 1877 verabschiedet. Es galt zunächst nur für das Hochgebirge, ab dem Jahre 1897 auch in den übrigen Gebieten. 1975 wurde dieses Gesetz durch einen Wasserwirtschaftsartikel auf eine zeitgemässere Verfassungsgrundlage gestellt (in der revidierten Bundesverfassung Artikel 76 «Wasser»). Abgelöst wurde das altehrwürdige Wasserbaupolizeigesetz allerdings erst in den Neunzigerjahren, und zwar durch das Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG) und die dazugehörige Verordnung über den Wasserbau (WBV).
gungen sind nur unter strengen Vorausset- für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) wendigen Rechte enteignen oder das Ent- 25 zungen erlaubt, insbesondere wenn der einzuholen. eignungsrecht Dritten übertragen. vorgesehene Bau oder die Anlage stand- • Bundesgesetz über Fuss- und Wan- • Bundesgesetz über Finanzhilfen ortgebunden ist. Grundsätzlich ist Real- derwege (FWG). Die Kantone sorgen für und Abgeltungen (SuG). Regelt die Geersatz zu leisten, bei Massnahmen des die Planung der Fuss- und Wanderweg- währung von Abgeltungen und Finanzhil- Hochwasserschutzes kann aber darauf ver- netze und koordinieren sie mit ihren übri- fen des Bundes. Danach ist unter anderem zichtet werden. Als Ersatzmassnahme an- gen raumwirksamen Tätigkeiten, auch im die mögliche Beteiligung von Begünstigten stelle des Realersatzes können auch Mass- Bereich des Wasserbaus. und Verursachern zu berücksichtigen. Der nahmen des Natur- und Heimatschutzes • Bundesgesetz über die Nutzbar- Subventionsempfänger darf vor der Zusigetroffen werden. Die Rodungsbewilli- machung der Wasserkräfte (WRG). cherung des Beitrages mit dem Bau nur gung ersetzt nicht die raumplanungsrecht- Verlangt die Koordination wasserbaulicher beginnen oder grössere Anschaffungen täliche Ausnahme-Baubewilligung. Auch der Massnahmen mit konzedierten Rechten tigen, wenn die Subventionsbehörde dies forstliche Bachverbau, der der Walderhal- (und umgekehrt). Insbesondere räumt es bewilligt. tung dient, richtet sich nach dem Waldge- dem Wasserkraftkonzessionär Anspruch • Bundesgesetz über die Verwensetz. Die Einzelheiten ergeben sich korres- auf Entschädigung ein, wenn Eingriffe in dung der zweckgebundenen Minepondierend dazu aus dem Wasserbaurecht den Wasserlauf seine bisherige Nutzung ralölsteuer (MinVG). Der Bund verwen- (gegebenenfalls ist die Zuständigkeit zwi- bleibend beeinträchtigen, ohne dass eine det die für den Strassenverkehr bestimmte schen Forstwirtschaft und Wasserbau zu Anpassung des Werks zumutbar ist. Mineralölsteuer unter anderem für werkkoordinieren). Gestützt auf das WaG, leis- Andererseits kann die Konzession auch gebundene Beiträge an Schutzbauten getet der Bund Subventionen bei Schutz- eine finanzielle Beteiligung des Konzessi- gen Naturgewalten längs von Strassen, massnahmen in jenen Bereichen, die den onärs an den Kosten des Unterhalts und insbesondere auch an Massnahmen des
Wasserbau ergänzen (Lawinen, Stein- allfälliger baulicher Schutzmassnahmen Hochwasserschutzes. schlag, Erosionsgebiete, Rutschungen vorsehen. • Mindestanforderungen zur Vernetzung ohne Gewässerbezug). • Bundesgesetz über die Landwirt- von ökologischen Ausgleichsflächen legt
Bundesgesetz über den Umwelt- schaft (LwG). Der Bund kann die exten- die Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) schutz (USG). Das gesetzlich geregelte sive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher fest. Vorsorgeprinzip manifestiert sich in der Nutzflächen mit Beiträgen unterstützen. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die Darüber hinaus können Kantone, Gemeinbei bedeutenden wasserbaulichen Mass- den und Wasserbauverbände Massnahmen nahmen durchzuführen ist. Zu beachten entschädigen, die dem Hochwasserschutz sind auch die Vorschriften des USG zum dienen (etwa Überflutungsflächen). Im Schutz vor Lärm, zur Belastung des Bodens Rahmen von landwirtschaftlichen Struktur- und zur Abfallplanung. verbesserungsprojekten kann zudem der
Bundesgesetz über die Jagd und naturnahe Rückbau von Kleingewässern den Schutz wild lebender Säugetie- (inklusive Landerwerb) unterstützt werre und Vögel (JSG). Der Bund scheidet den. Wasserbauprojekte und Projekte zur Wasser- und Zugvogelreservate von natio- landwirtschaftlichen Strukturverbesserung naler und internationaler Bedeutung aus. sind grundsätzlich zu koordinieren. Bei wasserbaulichen Vorhaben, die solche • Bundesgesetz über die Enteig- Schutzgebiete beeinträchtigen, ist die Stel- nung (EntG). Für den Vollzug des Wasser- ➜ http://www.admin.ch/ lungnahme des zuständigen Bundesamtes baugesetzes können die Kantone die not-
Strategie Vorgehen • Verfahren Die Schutzziele werden im Rahmen einer Interessen- Projektierung abwägung auf ihre wirtschaftliche und ökologische Ver- Massnahmen hältnismässigkeit überprüft (und allenfalls angepasst). Anhang
Rahmenbedingungen 26 Der Hochwasserschutz kann nicht losge- projekte besteht kein Anspruch auf Abgellöst von anderen Raumansprüchen geplant tungen oder Finanzhilfen. Wenn bei einem und realisiert werden. Die Koordination solchen Projekt neben den öffentlichen und die Abstimmung mit anderen raum- auch Interessen von besonders bevorteilwirksamen Vorhaben (etwa aus den Be- ten Dritten im Spiel sind, so sind die Kosreichen Strassenbau, Forstwirtschaft, ten unter den Beteiligten aufzuteilen. Landwirtschaft, Gewässerschutz, Wasser- • Ökologische Ansprüche. Die Verhältnutzung oder Renaturierungen) und ande- nismässigkeit ist auch bei Ansprüchen zu ren Nutzungsabsichten (beispielsweise wahren, die aus Sicht von Natur und Landeine Überbauung) sind in jedem Fall zwin- schaft gestellt werden. Grundsätzlich soll gend, und die entsprechenden Grundlagen der bestehende Zustand nicht verschlechsind zu berücksichtigen. tert, sondern möglichst verbessert werden. Deshalb ist bei jedem Hochwasserschutz- Bei Zusatzforderungen sind die damit verprojekt bereits von Anfang an abzuklären, bundenen Kosten dem – allerdings kaum ob andere Fachdisziplinen tangiert wer- monetär bestimmbaren – «ökologischen den. Nur so werden allfällige Konflikte Gewinn» gegenüberzustellen. rechtzeitig erkannt und bei der Planung • Private Interessen. Wasserbauliche gebührend berücksichtigt. Bedürfnisse und private Interessen stehen häufig nicht in Einklang. Eigentümerposi- Verhältnismässigkeit tionen treten zurück, sobald ein ausrei- Grundsätzlich hat jede Massnahme im chendes öffentliches Interesse besteht. Die Rahmen des Hochwasserschutzes folgen- Kantone haben deshalb das Recht, im Inde Bedingungen zu erfüllen: Einerseits teresse des Hochwasserschutzes Enteigmuss die vorgesehene Massnahme das nungen vorzunehmen. Für die betroffenen angestrebte Ziel erreichen, und anderer- Privaten besteht andererseits die Möglichseits soll sie mit minimalen Eingriffen keit, sich für ihre Anliegen in den dafür vor- und Kosten verbunden sein. Ausserdem gesehenen Verfahren der Kantone und des muss zwischen dem angestrebten Ziel und Bundes einzusetzen. dem Eingriff in geschützte Rechtsgüter (zum Beispiel Privateigentum) ein vernünftiges Verhältnis bestehen. Jede Massnahme des Hochwasserschutzes ist deshalb unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit zu prüfen:
• Kosten. Projekte zum Hochwasserschutz müssen wirtschaftlich und zweckmässig sein. Nötig ist demnach eine Abwägung zwischen den Kosten für die Schutzmassnahmen und dem erwarteten
Frank; Keystone Schadenpotenzial. Für unwirtschaftliche oder unzweckmässige Hochwasserschutz-
Subventionen des Bundes Die entscheidende Voraussetzung für eine die Stellungnahmen und Beurteilungen der 27 Subvention von Seiten des Bundes ist die kantonalen Fachstellen. zweckmässige Planung des entsprechenden Hochwasserschutzprojekts: Berechtigung
Die Abstimmung und Koordination mit Im Rahmen der bewilligten Kredite leistet anderen Interessen und Partnern ist sicher- der Bund Abgeltungen an: gestellt. • die Ausarbeitung von Grundlagen zur
Es gibt keine Doppelsubventionen Gefahrenbeurteilung (dazu gehören Kon- (beispielsweise von Wasserbau und Forst- zepte, Gefahren- und Ereigniskataster oder wirtschaft). Gefahrenkarten);
Die Arbeiten sind im öffentlichen Inter- • die Planung und die Erstellung von esse. Hochwasserschutzbauten und Hochwas-
Die Kostenbeteiligung ist entsprechend serschutzanlagen (sowie deren Wiederherder Interessenlage festgelegt. stellung oder Ersatz);
Bei Zielkonflikten sind die getroffenen • die Räumung von Gerinnen und die Wie- Wertungen begründet. derherstellung eines genügenden Abfluss-
Das Projekt erfüllt die gesetzlichen An- profils nach Naturereignissen; forderungen der gesamten Bundesgesetz- • die Einrichtung und den Betrieb von gebung (also auch die Vorschriften des Messstellen im Interesse des Hochwasser- Gewässerschutzes, der Raumplanung, des schutzes; Natur- und Heimatschutzes, des Umwelt- • den Aufbau von Frühwarndiensten; schutzes etc.). • den Landerwerb für Schutzbauten;
die Renaturierung wasserbaulich belas- Unterlagen teter Gewässer. Ein gesetzlicher Anspruch Bei Subventionsgesuchen für bauliche besteht nicht. Vorrang haben Projekte, Massnahmen müssen die vorhandenen welche die natürliche Gewässerdynamik Naturgefahren, die möglichen Schäden, erhöhen und der Vernetzung der Lebensdie gewählten Schutzziele und die Auswir- räume dienen (etwa durch Ausdolungen kungen der vorgesehenen Massnahmen sowie durch die Schaffung ausreichender abgeklärt, ausgewiesen und nachvollzieh- Pufferzonen und Übergangsbereiche zwibar sein. schen Land und Wasser). Eine weitere Voraussetzung für ein Subventionsgesuch beim Bund ist, dass die zuständige kantonale Behörde bereits rechtskräftig über das entsprechende Projekt entschieden hat. Die Bundesinstanzen benötigen zudem die Projektunterlagen, um eine fundierte Überprüfung der Projekte vornehmen zu können. Dazu gehören die technischen Grundlagen, die Kostengrundlagen sowie
Strategie Durch schrittweises Vorgehen innerhalb der Vorgehen Massnahmenplanung kann eine technisch, ökolo- • Verfahren gisch und wirtschaftlich ausgewogene Optimal- Projektierung lösung für ein Hochwasserproblem gefunden Massnahmen werden. Unterhalt, planerische und bauliche Anhang Massnahmen stehen oft in enger Wechselbeziehung, da sie sich gegenseitig beeinflussen.
Ordentliches Verfahren
28 Das ordentliche Verfahren für Massnah- Schritt 2: Stellungnahme BWG Die erste Planungsstufe ist die Vorstudie
men des Hochwasserschutzes lässt sich in Bei bedeutenden Projekten und in speziel- (im Hochwasserschutz häufig auch als Konzept bezeichnet). Es gilt, alle möglivier Teilschritte gliedern. len Fällen (vgl. Seite 23) konsultiert die zuchen Varianten, also auch die Nullvarianständige kantonale Fachstelle das BWG, te, zur Diskussion zu stellen und jene Va- Schritt 1: Projekterarbeitung welches eine verbindliche Stellungnahme riante zu bestimmen, die bearbeitet In der Regel hat jeder Kanton eine für den abgibt. Darin kann sich das BWG auch werden soll. Dabei müssen die massge- Hochwasserschutz zuständige Fachstel- bereits zur Höhe eines allfälligen Bundes- benden Rahmenbedingungen berücksichle. Die Aufgaben dieser Fachstelle sind beitrages äussern. tigt und allfällige Konfliktpunkte aufgezeigt werden. vielfältig:
Sie ist verantwortlich für die Behand- Schritt 3: Entscheid Kanton Auf der Planungsstufe Vorprojekt (im Hochwasserschutz häufig auch als genelung und Koordination von Projektanträ- Es folgt der rechtskräftige Entscheid des relles Projekt bezeichnet) wird die gen. Kantons über das wasserbauliche Vorha- Massnahmenplanung für die ausgewähl-
Sie berät die Bauherrschaften von Ge- ben und dessen Finanzierung. Bei Vorha- te Variante so weit ausgearbeitet, dass meinden, Flurgenossenschaften, private ben, bei denen eine Umweltverträglich- eine grobe Kostenschätzung vorliegt, dass Landeigentümer oder Dritte in Fragen des keitsprüfung (UVP) vorzunehmen ist, wird die Hauptabmessungen allfälliger bauli- Hochwasserschutzes und im Zusammen- das massgebliche Verfahren durch das je- cher Massnahmen bekannt sind und dass ein Überblick über die wasserbaulichen, hang mit Renaturierungen. weilige kantonale Recht bestimmt. wirtschaftlichen und ökologischen Auswir-
Sie ist im Bereich des Hochwasserschut- kungen des entsprechenden Vorgehens zes die direkte Ansprechstelle für das auf Schritt 4: Subventionsverfahren gegeben werden kann. eidgenössischer Ebene zuständige Bun- Basierend auf dem rechtskräftigen Ent- Das Bauprojekt umfasst den technischen desamt für Wasser und Geologie (BWG). scheid der kantonalen Behörde, kann die Bericht, die Projektpläne und den Kosten- Der Verfahrensablauf kann entscheidend kantonale Fachstelle beim BWG ein Sub- voranschlag und ist die Grundlage für das
erleichtert werden, wenn zwischen der ventionsgesuch einreichen. Das BWG prüft Baubewilligungsverfahren, den Subventionsentscheid, den Bauentscheid und die kantonalen Fachstelle und dem BWG früh- die Projektunterlagen und legt die Höhe Ausschreibung. Direktbetroffene müssen zeitig ein Informationsaustausch zum des Bundesbeitrages und die damit ver- parzellengenau die entsprechenden Ausjeweiligen Hochwasserschutzprojekt statt- bundenen Bedingungen und Auflagen fest. wirkungen erkennen können (eine Ausfindet. Das gilt vor allem, wenn wichtige In diesem Rahmen wird auch die Verein- nahme sind dringliche Massnahmen nach Grundlagen (etwa Dimensionierungswer- barkeit des Projektes mit der übrigen Bun- Unwetterereignissen). te) festzulegen sind. Eine frühzeitige Ab- desgesetzgebung geprüft. Das Ausführungsprojekt (im Hochwasstimmung aller Beteiligten ist aber auch serschutz häufig auch als Detailprojekt von grossem Nutzen, wenn andere Bun- bezeichnet) stellt alle Berechnungen, Dimensionierungen, konstruktiven Details desinteressen tangiert werden (etwa bei und Weisungen bereit, die für die Realisa- Vorhaben in Gebieten, die durch Bundes- tion der gewählten Massnahmen nötig inventare einen Schutzanspruch haben). sind.
➜ Anhang: Checklisten Luftbild Schweiz
Verfahrensablauf auf Kantonsebene Verfahrensablauf auf Bundesebene
Vorstudie Dienstleistungen (Konzept) des Bundesamts Zusammenarbeit und Information für Wasser und Geologie Vorprojekt (BWG) (generelles Projekt) Beratung Abstimmung von Grundanforderungen Bauprojekt Festlegung Mitberichte der Fachstellen von Schlüsselgrössen evtl. Umweltverträglich- Koordination keitsbericht (UVB)
Stellungnahme BWG bedeutendes Projekt ja interne Stellungnahmen: oder Spezialfall? BUWAL – ARE – BLW ASTRA – EFV – BAK – ENHK
nein
Entscheid kantonale Behörde Subventionsgesuch an BWG
Ausführungsprojekt Subventionsentscheid BWG (koordiniert mit EFV; (Detailprojekt) evtl. verbunden mit Auflagen)
Ausführung des Vorhabens
Überwachung und Unterhalt
Strategie Vorgehen • Verfahren Nach einem Schadenereignis Projektierung kann ein Kanton Unterstützung Massnahmen von Seiten des Bundes anfor- Anhang dern, etwa bei der Ausarbeitung einer Ereignisdokumentation.
Beschleunigtes Verfahren
30 Wenn nach Unwetterereignissen offen- Klärung der Finanzierung für dringliche
sichtliche Sicherheitsdefizite bestehen Arbeiten eine provisorische subven- und Sofortmassnahmen ausgeführt wer- tionsrechtliche Baubewilligung erteiden müssen, kann ein beschleunigtes Ver- len. Danach können die Arbeiten sofort an fahren für die Subventionierung angewen- die Hand genommen werden, ohne dass det werden. Als Sofortmassnahmen, die der Abschluss des Subventionsverfahrens ein solches Vorgehen rechtfertigen, gelten: abgewartet werden muss.
Arbeiten unmittelbar nach einem Er- • Vor der Wiederherstellung von zerstöreignis, also die Räumung von Gerinnen ten Schutzbauten ist zu prüfen, ob eine rei- oder die Wiederherstellung von zerstörten ne Wiederherstellung sinnvoll ist. So weit Schutzbauten; als möglich ist dabei die Ursache des
vorgezogene Massnahmen, die be- Versagens zu klären und die konstruktive stehende Sicherheitsdefizite möglichst Sicherheit zu erhöhen. rasch beheben. • Grundsätzlich ist dem Gewässer der Raum zu gewähren, den es sich genom- Merkpunkte men hat. Erneute Einengungen sind zu ver- Folgende Überlegungen sind bei der Pla- meiden. Damit kann grössere Flexibilität nung und der Ausführung von Sofortmass- bei den definitiven Massnahmen erreicht nahmen zu beachten: werden.
Priorität haben Massnahmen, die ein • Bei lokalen Problemen und klaren Randbestehendes Schadenpotenzial oder Risiko bedingungen sollten definitive Lösunmöglichst rasch und wirksam mindern. gen realisiert werden. Dagegen sind Massnahmen, welche die Si- • Dagegen sollten bei grösseren Vorhacherheit nur unwesentlich beeinflussen, im ben, die verschiedene Interessen tangie- Rahmen des ordentlichen Verfahrens ren, kostengünstige Provisorien erabzuwickeln (vgl. Seite 28). stellt werden. Damit kann Zeit für eine
Vor Beginn irgendwelcher Arbeiten sind zweckmässige Projektierung gewonnen die kantonalen Fachstellen zu konsultie- werden. ren (und allenfalls auch betroffene Dritte). • Sofort- und Wiederherstellungsmass-
Ebenso ist die Koordination mit ande- nahmen sollen keine Präjudizien für deren Projekten im betroffenen Gebiet si- finitive Lösungen schaffen. cherzustellen. • Für Auengebiete gelten besondere
Handelt es sich um wichtige Projek- Grundsätze (vgl. Seite 53). te, so ist auch eine Koordination mit dem Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) notwendig. Das gilt im Speziellen für Vorhaben mit bedeutenden Kostenfol-
BWG-OFEG; Frank; Keystone gen oder für Arbeiten in einem Gebiet, das durch ein Bundesinventar geschützt ist. • Wenn es die Sicherheit erfordert, dann kann das BWG noch vor der definitiven
Verfahrensablauf auf Kantonsebene Verfahrensablauf auf Bundesebene
Dienstleistungen Information, des Bundesamtes für Koordination und Unterstützung Wasser und Geologie Gefahrenbeurteilung nach Unwetter (BWG) Beratung Unterstützung bei der Ereignisdokumentation Beizug von Experten Organisation von Luftaufnahmen Sicherstellung der Finanzierung Koordination (mit anderen Bundesämtern und mit anderen Kantonen)
Sofortmassnahmen nein, nötig oder nicht? nicht nötig
Massnahmenplanung nach dem ordentlichen Verfahren ja, nötig
Abstimmung auf Bundesebene Abstimmung mit Betroffenen (provisorische subventionsrechtliche und Interessierten Baubewilligung BWG)
Entscheid der kantonalen Behörden Subventionsgesuch an BWG
Subventionsentscheid BWG Ausführung der Sofortmassnahmen (evtl. Auflagen)
Strategie Konflikte bei Hochwasserschutzvorhaben Vorgehen gründen meist auf unterschiedlichen • Verfahren Nutzungsinteressen im Planungsgebiet. Projektierung Massnahmen Anhang
Mitwirkung 32 Jede Massnahme des Hochwasserschutzes hens ist es, tragfähige Projekte zu erreisoll auf einer nachvollziehbaren, transpa- chen und damit die Akzeptanz der damit renten und umfassenden Interessenabwä- verbundenen Massnahmen zu verbessern. gung basieren. Das heisst, dass durch Der Einbezug der Bevölkerung bietet Kommunikation und Diskussion ein für alle zudem die Gelegenheit, das Wissen der Beteiligten tragfähiger Kompromiss ge- Ortsansässigen zu nutzen und frühzeitig in funden werden muss. Dabei ist darauf zu die Planung einzubeziehen. Die möglichen achten, dass die verschiedenen Anliegen Formen des Einbezugs von Bevölkerung aufgrund der formulierten Ziele gewertet und Betroffenen sind vielfältig: und entsprechend ihrer Wichtigkeit be- • Vorträge von Fachleuten, Versammlunrücksichtigt werden. gen oder Diskussionsabende. • Begehungen vor Ort oder Exkursionen in Information Gebiete mit ähnlicher Situation. Die durch das Vorhaben unmittelbar be- • Ausstellungen und Schautafeln. troffenen Landeigentümer und Bewirt- • Arbeitskreise oder Fachgruppen, in deschafter sind bei Planungsvorhaben recht- nen verschiedene Interessenvertreter mit zeitig, verständlich und dem jeweiligen einem Moderator über Ziele und Lösungs- Planungsstand entsprechend zu informie- möglichkeiten diskutieren. ren. • Interdisziplinäre Begleitkommission, wie Die Information der Betroffenen sollte sie etwa an der Thur erfolgreich eingesetzt nicht nur einmal stattfinden, sondern in wurde. zweckmässiger Form und zu geeigneten • Informationen über lokale und regiona- Zeitpunkten kontinuierlich während des le Medien. gesamten Planungsprozesses.
Formen der Mitwirkung Werden Anliegen von Seiten der Bevölkerung vorgebracht, so ist darauf im Rahmen der Mitwirkung einzugehen (so weit dies bei Einzelinteressen mit dem Allgemeinwohl zu vereinbaren ist). Wichtig ist auch die Koordination der wasserbaulichen Planung sowohl mit den Unterliegern an Fliessgewässern, da diese durch Auswirkungen von Massnahmen unmittelbar betroffen sind, als auch mit den Oberliegern (etwa Kraftwerkbetreibern).
Frank (3); Schäublin (1) Auf welcher Ebene der Planung die Mitwirkung ansetzt, hängt vom jeweiligen Projekt ab. Es sind verschiedene Formen der Beteiligung möglich. Zweck dieses Vorge-
Ziel: Betroffene zu Beteiligten machen.
Konfliktbewältigung Das Ziel jeder Planung ist es, innerhalb ei- • Falls diese Randbedingungen nicht be- 33 ner nützlichen Frist ein konsensfähiges und rücksichtigt werden können, dann sind die realisierbares Projekt zu erarbeiten. Den- Gründe dafür offen darzulegen. noch: Die Fliessgewässer und die damit • Eine breit angelegte Diskussion des verbundenen Hochwasserprobleme stehen Projektentwurfes samt Begehungen vor in so enger Beziehung zu ganz unter- Ort trägt zum gegenseitigen Verständnis schiedlichen Nutzungsansprüchen, dass und zur frühzeitigen Klärung allfälliger die Planung von Hochwasserschutzmass- Konfliktpunkte bei. nahmen oft zu Konflikten führt. • Nicht sofort lösbare Konfliktpunkte kön- Die Gründe sind vielfältig. Möglicherweise nen unter Umständen bereinigt werden, liegen sie in divergierenden Nutzungsan- wenn durch vertiefte Abklärungen versprüchen. Denkbar ist aber auch, dass die besserte Entscheidungsgrundlagen Konflikte durch einen ungenügenden zur Verfügung gestellt werden. Planungsprozess hervorgerufen wur- • Gibt es trotz aller Anstrengungen den. Das trifft beispielsweise dann zu, weiterhin Konflikte, die nicht überwunden wenn die Bedenken, Wünsche oder Forde- werden können, dann müssen die zustänrungen der Partner und der Betroffenen digen Instanzen des Kantons eine Intenicht rechtzeitig ermittelt oder nicht ernst ressenabwägung durchführen. genommen wurden. Daraus können Diffe- • Es folgt ein Entscheid der zuständigen renzen entstehen, die in Einsprachen (und Behörden, der nach kantonalem Recht andamit Verzögerungen) gipfeln. fechtbar ist.
Wichtig ist schliesslich, dass die getrof- Empfehlungen fenen Entscheide erläutert und allen Be- Es gibt verschiedene Empfehlungen, wie teiligten bekannt gemacht werden. Konflikte erkannt, vermieden und gelöst werden können. Die wichtigste sei hier nochmals erwähnt: Vor der Ausarbeitung eines Projektes sind sämtliche Beteiligten – also die Partner ebenso wie die Betroffenen – im Rahmen einer offenen und umfassenden Informationspolitik frühzeitig einzubeziehen. Auf diese Weise können die Identifikation mit den entsprechenden Vorhaben und das Verständnis für die notwendigen Massnahmen gefördert werden. Zudem sind folgende Punkte zu beachten:
Bei Planungsbeginn werden die gesetzlichen und naturräumlichen Randbedingungen sowie die Verfahrensabläufe auf verständliche Art und Weise erläutert.
Projektierung
Damit die nie völlig überbrückbare Kluft Projektierung Problemstellung zwischen den natürlichen Rahmenbedingun- als iterativer, das gen und den gesellschaftlichen Ansprüchen heisst mehrstufiger nicht allzu gross wird, ist ein Kurswechsel Prozess: auch im Umgang mit den Hochwasser- Ziele gefahren nötig: «Weg von der reinen Gefahrenabwehr, hin zu einer bewussten Risikokultur» heisst schlagwortartig die neue De- Grundlagen vise, der künftig auf allen Ebenen – also Bearbeitungstiefe in Abhängigkeit von beim Bund, bei den Kantonen und bei den der Projektstufe Gemeinden – nachgelebt werden soll. Variantenstudium Beteiligung Dritter Interessenabwägung Kostenoptimierung Beurteilung Restrisiko
Ablauf der Projektierung Standardrezepte zur Lösung von Hochwas- verhältnismässig sind, dann müssen An- • Beurteilung der verbleibenden Ri- 35 serschutzproblemen gibt es nicht. Durch passungen bei den vorhandenen Nutzun- siken. Zu einer vollständigen Massnahdie in der jüngeren Vergangenheit ge- gen (oder aber bei den gewählten Schutz- menplanung gehört die Abklärung der vermachten Erfahrungen können aber Emp- zielen) vorgenommen werden (vgl. Leitbild bleibenden Risiken. Dabei sind die zum Teil fehlungen abgegeben werden, wie sich die Seite 10). erheblichen Unsicherheiten bei Naturer- Ziele des Hochwasserschutzes zeitgerecht eignissen zu beachten. und kostengünstig erreichen lassen: Mehrstufige Optimierung • Notfallplanung und Notfallorgani-
Bei jedem Projekt ist das Notwendige Ausgehend vom Handlungsbedarf und der sation. Jedes Hochwasserschutzprojekt vom Wünschbaren zu trennen, um den Problemstellung, werden die notwendigen umfasst auch ein auf die aktuelle Gefah- Aufwand in Grenzen zu halten. Grundlagen festgelegt und die im Rahmen rensituation ausgerichtetes Katastrophen-
Die Bearbeitungstiefe ist den Pro- einer Massnahmenplanung zu erreichen- management. jektanforderungen anzupassen. den Ziele definiert. Diese Ziele haben ih- • Unterhalt und Überwachung. Ein
Die nötigen Entscheidungsgrundla- rerseits Einfluss auf die erforderlichen wesentlicher Bestandteil eines Hochwasgen müssen frühzeitig erarbeitet werden. Grundlagen, und die Massnahmen führen serschutzprojekts ist auch die Erstellung
Projektgrundlagen müssen vollstän- wiederum zu Anpassungen und Ergänzun- eines Unterhaltskonzept (samt Sicherheitsdig sein. Es gibt genügend Beispiele dafür, gen. Für diese mehrstufige Optimierung und Nutzungsplan). dass ein einzelner ungeklärter Sachverhalt steht der Begriff iterativer Prozess. Zu Projekte um Jahre verzögerte (oder sogar beachten sind: Planerische Umsetzung zum Scheitern brachte). • Dokumentation des Ausgangszu- Die nach der Realisierung von Schutzmass-
In der Regel sind bei der Projektierung standes. Dazu gehört neben der Doku- nahmen verbleibende Gefahrensituation
Fachkompetenzen aus verschiedenen Dis- mentation der Gefahrensituation und des ist in Form einer Gefahrenkarte darzustelziplinen erforderlich. Die mit Spezialaufga- Gewässerzustands auch die Frage, welche len und in der Richt- und Nutzungsplaben beauftragten Partner sind deshalb Auswirkungen ein extremes Hochwasser nung zu berücksichtigen. sorgfältig auszuwählen. Die Bewerber für haben kann. Wird auf das Projekt verzichtet, dann muss Projektierungsarbeiten müssen ihre fach- • Abschätzung der möglichen Schä- die verantwortliche Wasserbaubehörde die technische, qualitative und wirtschaftliche den. Diese Untersuchung gibt Auskunft dem Ausgangszustand entsprechende Ge- Leistungsfähigkeit für die Bewältigung der über die finanziellen Folgen eines be- fahrenkarte ausarbeiten – und dafür sorvorgesehenen Arbeiten nachweisen kön- stimmten Ereignisses. gen, dass diese in der Richt- und Nutnen. Zudem müssen sie teamfähig sein. • Massnahmenplanung. Grundsätzlich zungsplanung umgesetzt wird. • Stellt sich bei der Interessenabwä- gilt, dass Eingriffe in Gewässer so gering gung heraus, dass Massnahmen ökono- als möglich sein sollen. Ein weiterer misch, ökologisch oder auch technisch un- Grundsatz verlangt die Befolgung der wasserbaurechtlichen Rangordnung (Unterhalt und raumplanerische Massnahmen haben Vorrang vor baulichen Schutzmassnahmen). Häufig können bedeutende Verbesserungen für den Hochwasserschutz Gut zu lesen: bereits mit kleinem Aufwand erzielt wer- ASTRA/BAV/BWW/SBB: Sicherheit von Baumwerken im Wasser. Empfehlungen für die den, und schliesslich führt auch die umfas- Überwachung und Hinweise für den Neubau sende Interessenabwägung zu optimierten (1998) ➜ Rangordnung der Massnahmen Varianten.
Strategie Vorgehen Verfahren Die Geländeanalyse durch eine Karte der • Projektierung Phänomene ist eine sinnvolle Ergänzung zur Massnahmen Ereignisdokumentation. Sie hält die im Feld Anhang beobachteten Merkmale und Indikatoren kartografisch und textlich fest und weist auf Disposition, Auslösemechanismen und Wirkungsweisen möglicher Gefahrenarten hin.
Verhältnisse im Einzugsgebiet 36 Die in einem Gewässer auftretenden Pro- • Abflussdaten. Auch sie werden von Die Aufnahme eines Objekts von nationazesse werden massgeblich durch die Ver- amtlichen und von privaten Stellen erho- ler Bedeutung in ein Landschaftsinvenhältnisse im betreffenden Einzugsgebiet ben und zum Beispiel in Form des «Hydro- tar gemäss Artikel 5 NHG bindet in erster bestimmt. Wichtige Grössen sind: logischen Jahrbuchs der Schweiz» (BWG) Linie die Organe des Bundes selbst (sowie
die Topografie (Fläche, Form, Hangnei- ausgewertet und öffentlich zugänglich ge- diejenigen, die Bundesaufgaben erfüllen gungen, Expositionen); macht (inzwischen auch über das Inter- oder Bundesbeiträge für ihr Vorhaben be-
der Aufbau und die Verteilung der ver- net). anspruchen). Eine Ausnahme ist das Invenschiedenen Bodentypen; • Ereigniskataster. Wer vorausschauen tar der Moorlandschaften, welches sich
die Geologie; will, muss zurückblicken können. Deshalb auf Artikel 23b NHG abstützt und direkt ei-
die Geomorphologie (die formbilden- sind die Erfahrungen aus früheren Ereig- gentümerverbindlich ist. Wesentlich mehr den Prozesse im Einzugsgebiet); nissen von grösstem Nutzen bei der Beur- Kompetenzen werden dem Bund seit 1987
die Niederschlagsverhältnisse; teilung und Einschätzung künftiger Ereig- im Bereich des Biotopschutzes zugestan-
das Ausmass der Vergletscherung; nisse. Voraussetzung dazu ist eine den. Die gesetzliche Grundlage der Bio-
die Waldfläche (und deren Zustand); umfassende und fachgerechte Dokumen- topinventare – dazu gehört das Bundes-
das Abflussregime; tation der einzelnen Ereignisse. Neben den inventar der Auengebiete von nationaler
die Gewässergeometrie (Längenpro- massgebenden Prozessen und dem Aus- Bedeutung – ist Artikel 18a NHG. Der Bunfil; Querprofil) und die Gewässermor- mass der Schäden geben Ereignisdoku- desrat bezeichnet nach Anhörung der Kanphologie (Korndurchmesser des Sohlen- mentationen Auskunft über die Wirkungs- tone die Biotope von nationaler Bedeusubstrates). bereiche der betreffenden Naturgefahr tung, bestimmt ihre Lage und legt die und die meteorologischen, geologischen, Schutzziele fest. Verfügbare Grundlagen geomorphologischen und hydrologischen • Schadenpotenzial. Aufgrund ihrer
Jedes Hochwasserschutzprojekt basiert Verhältnisse. Unterlagen können die kantonalen Gebäuauf zahlreichen grundlegenden Informa- • Grundlagen zur Geologie. Die geo- deversicherungen Angaben über das Schationen über das jeweilige Gewässer und logischen Verhältnisse beeinflussen die denpotenzial und über mögliche Objektsein Einzugsgebiet. Ein Teil dieser Grund- Abflussbereitschaft, die Geschiebeart, die schutzmassnahmen machen. lagen liegt inzwischen auch in digitaler Geschiebefracht sowie die physikalischen Form vor (etwa topografische und thema- Eigenschaften des Geschiebes. Ohne tische Karten sowie Luftbilder) oder ist in Kenntnisse der geologischen Verhältnisse geografische Informationssysteme lassen sich keine Stabilitätsberechnungen (GIS) integriert (neben dem Bund führen im Zusammenhang mit Bodenbewegunauch verschiedene Kantone entsprechende gen durchführen. Bei Eingriffen in das Koordinationsstellen). Grundwasser, bei Entwässerungen sowie Besondere Bedeutung haben vor allem fol- bei Massnahmen im Umfeld von Quellen gende Arbeits- und Planungsinstru- sind ausserdem Abklärungen über die hymente: drogeologische Situation notwendig. • Niederschlagsdaten. Sie werden von • Inventare. Wichtige Instrumente zum Gut zu lesen: amtlichen und privaten Institutionen erho- Schutz von Natur und Landschaft sind die BWW/BUWAL: Naturgefahren. Symbolbauben. Oft sind auch die Auswertungen von so genannten Bundesinventare. Dabei kasten zur Kartierung der Phänomene Wetterradardaten zur Beurteilung und Ein- wird unterschieden zwischen Landschafts- (Empfehlungen, 1995) PLANAT/BWG/BUWAL: Vom Gelände zur ordnung von Starkniederschlagsereignis- und Biotopinventaren, denn ihnen kommt Karte der Phänomene (Kompendium, 2000) sen wertvoll. unterschiedliche rechtliche Bedeutung zu.
Grundlagen Kontakte/Quellen
Niederschlagsdaten • Starkniederschläge: Eidg. Forschungsanstalt für Wasser, Schnee und Landschaft (WSL), Birmensdorf 37
Gesamtschweizerische Erhebungen: SMA MeteoSchweiz, Zürich
Wetterradarauswertungen: SMA MeteoSchweiz, Zürich
Lokale Erhebungen: Wasserkraftwerke; private Meteobüros
Abflussdaten • Gesamtschweizerische Erhebungen: BWG-LHG, Biel und Bern • Lokale Erhebungen: Wasserkraftwerke; kantonale Fachstellen Hochwasserschutz; kantonale Fachstellen Wasserwirtschaft
Richtpläne • Kantonale Fachstellen Raumplanung
Nutzungspläne (Ortspläne) • Kantonale Fachstellen Raumplanung • Gemeindeverwaltungen
Landschaftsentwicklungs- • BUWAL, Bern konzepte (LEK) • Kantonale Fachstellen Raumplanung
Ereigniskataster • BUWAL, Bern (Forstdirektion) • Kantonale Fachstellen Hochwasserschutz
Schutzbautenkataster • Gesamtschweizerische Dokumentation: BWG, Biel; BUWAL, Bern • Regionale und lokale Erhebungen: kantonale Fachstellen Hochwasserschutz
Gefahrenhinweiskarten • Kantonale Fachstellen Hochwasserschutz
Kantonale Fachstellen Raumplanung
Gemeindeverwaltungen
Gefahrenkarten • Kantonale Fachstellen Hochwasserschutz
Kantonale Fachstellen Raumplanung
Gemeindeverwaltungen
Projektakten (alte) • Kantonale Fachstellen Hochwasserschutz • BWG, Biel
Schadenpotenzial • Kantonale Gebäudeversicherungen
Inventare • Bundesinventare (Landschafts- und Biotopinventare): BUWAL, Bern
Regionale und lokale Inventare: kantonale Fachstellen Naturschutz
Rote Listen: BUWAL, Bern; kantonale Fachstellen Naturschutz; Umweltverbände
Grundlagen zur Geologie • Geologisches Kartenmaterial (allerdings liegt der Geologische Landesatlas im Massstab 1: 25 000 nicht vollständig vor).
Geologische Untersuchungen, welche im Rahmen anderer Bauvorhaben ausgeführt wurden. Die Landesgeologie (BWG) führt die Schweizerische Geologische Dokumentationsstelle (SGD), welche auch nicht publizierte Dokumente sammelt.
Zusätzliche geologische, geotechnische oder hydrogeologische Abklärungen bei Stauanlagen, Sperren, Dämmen oder bei Eingriffen in den Wasserhaushalt (etwa Grundwasserabsenkungen).
Strategie Vorgehen Verfahren Die Berechnung der Wiederkehrperioden ist nicht ohne Tücken, wie • Projektierung das Beispiel der Reuss im Kanton Uri belegt. Mitte der Achtzigerjahre Massnahmen war dieser Fluss für einen Abfluss von 600 m3/s dimensioniert, und Anhang dieser Wert galt als 100-jährliches Ereignis (HQ100). Eine detaillierte hydrologische Untersuchung nach den Hochwassern im Jahre 1987 ergab aber, dass diese Ausbaugrösse nur einem 30- bis 40-jährlichen Hochwasser entsprach. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Abflussmenge von 600 m3/s in einem Zeitraum von 100 Jahren auftritt, stieg dadurch von etwa 64 Prozent auf über 90 Prozent.
Unsicherheiten bei den Grundlagen
38 Die Wasserführung, meist als Abfluss be- risch extrapoliert werden, da für diese Aus- Ereignisfrachten
zeichnet, ist eine wichtige Grösse bei je- nahmesituationen oft keine Messungen Schon bei der Bestimmung der Spitzenabdem Hochwasserschutzprojekt. Sie hat vorliegen. flusswerte sind die Unsicherheiten gross. entscheidenden Einfluss auf die Dimensio- Noch grösser sind sie bei der Bestimmung nierung von Massnahmen. Wiederkehrperiode von Feststofffrachten. Dies gilt für den Als Abfluss bezeichnet man die Wasser- Mit dem Begriff Wiederkehrperiode wird Geschiebetransport genauso wie für menge, die einen Flussquerschnitt pro Se- die Zeitspanne bezeichnet, in der Hoch- die Beurteilung möglicher Murgänge. Ein kunde durchfliesst. Er kann meist nicht di- wasserereignisse ein bestimmtes Ausmass Grund für diese Unsicherheiten sind die rekt und kontinuierlich gemessen, sondern im Durchschnitt einmal erreichen (oder fehlenden Datengrundlagen. Doch der nur sporadisch bestimmt werden (im Nor- überschreiten). Häufig wird für diesen Wert Hauptgrund ist die Komplexität der Prozesmalfall durch Messung des Geschwindig- auch die Bezeichnung Jährlichkeit ver- se (und die mit ihnen verbundene grosse keitsfeldes über den ganzen Gewässer- wendet: Variabilität). Es ist nicht möglich, eine einquerschnitt, in gewissen Fällen aber auch • HQ1 ist im Durchschnitt jedes Jahr zu er- fache Beziehung zwischen einem charakdurch Markierstoffe oder durch physikali- warten (so genanntes jährliches Ereignis); teristischen Parameter von beobachteten sche Versuche). • HQ100 ist im Durchschnitt alle 100 Jahre Murgängen und dem einfacher zu messenzu erwarten (so genanntes 100-jährliches den Niederschlag zu finden. Grundlegende Beziehung Ereignis). Noch schwieriger ist es, Murgängen eine Mit den bei unterschiedlichen Wasserstän- • HQ300 ist im Durchschnitt alle 300 Jahre Eintretenswahrscheinlichkeit zuzuden (P) gemessenen Wassermengen (Q) zu erwarten (so genanntes 300-jährliches ordnen (also die Möglichkeit, dass ein kann eine Beziehungskurve Pegel- Ereignis). solches Ereignis mit einer definierten Jährstand/Abfluss (die so genannte P/Q-Kur- lichkeit innerhalb einer bestimmten Beobve) erstellt werden. Sie bildet die Grundla- Konservative Annahmen achtungszeit auftreten kann). Man bege für die Umrechnung von Wasserständen Wie bei allen natürlichen Prozessen sind gnügt sich deshalb mit der Definition
in Abflüsse. Diese Beziehungskurve kann auch bei der Bestimmung der Wahrschein- plausibler Szenarien, denen man qualitasich im Laufe der Zeit ändern (vor allem lichkeiten die Unsicherheiten gross. Selbst tiv eine Eintretenswahrscheinlichkeit zudurch Gerinneveränderungen bei Hoch- sehr lange Messreihen weisen – statistisch ordnet: häufig, selten, sehr selten. wassersituationen). Die Abflussmessungen gesehen – grosse Streubereiche auf. Die- Ausserdem ist es praktisch nicht möglich, müssen deshalb periodisch wiederholt sem Umstand muss bei der Wahl der Di- eine Beziehung zwischen der Abflussspitwerden, um die Kurve zu prüfen und zu mensionierungsgrössen Rechnung getra- ze eines Murgangs und seinem Volumen aktualisieren. gen werden. Das führt in der Regel zu herzustellen. Murgänge laufen häufig Für die Extrembereiche der Wasserführung konservativen Bemessungsgrössen. Die hy- stossweise ab. Zudem haben Modellversu- (das gilt sowohl für Hoch- als auch für Nie- drologischen Grundlagen eines Hochwas- che gezeigt, dass bei gegebener Geschwinderwasser) muss die P/Q-Kurve oft rechne- serschutzvorhabens müssen deshalb die digkeit und Gerinnegefälle die Zugabe von bestehenden Unsicherheiten aufzeigen. Geschiebe nicht zu einer Erhöhung der Ab- Die Dimensionierungswassermenge HQd flusstiefe führt. Vergrössert wird vielmehr entspricht der Wassermenge, die mit den das Volumen eines Murstosses. projektierten Massnahmen schadlos abgeführt werden kann. Bei ihrer Festlegung ist Gut zu lesen: im Rahmen der Massnahmenplanung in LHG: Ausgewählte Tätigkeiten jedem Fall zu prüfen, wie sich ein grösse- Keystone und Leistungen (1998) res Hochwasserereignis auswirken kann.
Mit den bei unterschiedlichen Wasserstän- 39 den (P) gemessenen Wassermengen (Q) kann eine Beziehungskurve zwischen Pegelstand 2,5 und Abfluss erstellt werden (die so genannte P/Q-Kurve). Ihre Ungenauigkeit nimmt mit 2,0
Pegelstand P (in m) zunehmender Abflussmenge zu, wie dieses Beispiel der Emme bei Burgdorf zeigt: Dieses 1,5 Hochwasser wurde mit 350 m3/s bestimmt, mit einem Vertrauensintervall zwischen 280 m3/s und 420 m3/s. Bei der Bestimmung 1,0 der Abflussmenge muss deshalb der jeweilige Pegelablesefehler in die Genauigkeitsan- 0,5 gabe mit einbezogen werden.
0 100 200 300 400 500 600 Abfluss Q in m3/s
Das Beispiel der Rhone bei Sion zeigt, wie gross die Unsicherheiten bei der Bestimmung von Wahrscheinlichkeiten sein können. Dem 1800 Abfluss 1050 m3/s kann eine Wiederkehrperiode von 100 Jahren zugewiesen werden (ohne Berücksichtigung der Speicherwir- 1600 kung der Kraftwerke). Das Vertrauensintervall von 80 % bedeutet 1400 Vertrauensintervall 80% aber auch, dass die entsprechende Jährlichkeit sowohl einem 40-jährlichen als auch ei- 1200 nem 800-jährlichen Ereignis zugeordnet wer-
Abfluss in m3/s den kann. Werden diese Vertrauensgrenzen auf die Abflussmengen bezogen, dann vari- 1000 iert der entsprechende Wert in einem Bereich
2,33 5 10 20 50 100 200 500 800 Wiederkehrperiode (Jährlichkeit)
Strategie Vorgehen Verfahren Mittlerer Rauigkeits- • Projektierung koeffizient km bei der Massnahmen vereinfachten Bestimmung Anhang der Abflusskapazität:
HQd
Abflusswirksamer Querschnitt
Wasserbauliche Verhältnisse Hydrologie Hydraulik
40 Jedes natürliche Gewässer befindet sich Die Hydrologie erfasst die Vorkommen und Die Hydraulik befasst sich mit dem Strödauernd in einem Zustand der Verände- den Kreislauf des Wassers über, auf und mungsverhalten des Wassers und bestimmt unter der Erdoberfläche (und befasst sich die Abflusskapazität eines Gewässers. rung. Im Oberlauf ist normalerweise der auch mit der Wasserqualität und mit den Anhand der Dimensionierungswasser- Abtrag, im Unterlauf dagegen die Ablage- im Wasser transportierten Stoffen). menge HQd lässt sich die Geometrie des rung vorherrschend. In der wasserbauli- Im Zusammenhang mit dem Hochwasser- Gerinnes (Querprofil, Längenprofil) und die chen Beurteilung gilt daher die besondere schutz interessieren vor allem die mögli- Dimensionierung der Schutzbauten ableiten. Aufmerksamkeit folgenden vier Punkten: chen Abflussspitzen und Abflussvolu- Dabei ist aber immer zu beachten, dass Ge-
der Hydrologie (Abflussregime; Hoch- mina. Sie bilden die Basis für die wässer dynamische Systeme sind, die wassertyp); Beurteilung der vorhandenen Hochwasser- ihre Geometrie im Laufe der Zeit verändern.
der Hydraulik (Abflusskapazität); sicherheit (Grundlage der Hydraulik), die Die Ursachen sind vielfältig und reichen vom Beurteilung vorhandener und die Bemes- Einfluss der Vegetation über Ufer- und Soh-
dem Feststoffhaushalt (Murganggesung geplanter Schutzbauten, die Bestim- lenerosionen bis hin zu Auflandungen. fahr; Ausmass des Geschiebetriebs; Mäan- mung von Überflutungsflächen und die Bei variierender Geometrie im Querprofil derbildung; Bildung von Verzweigungen); Ermittlung der Retentionswirkung sowie oder im Längenprofil sind einfache Normal-
den Schwachstellen im Gewässerver- die Beurteilung des Systemverhaltens im abflussberechnungen nicht genügend. Viellauf. Überlastfall (EHQ). mehr müssen Staukurvenrechnungen In den vergangenen Jahren wurden die durchgeführt werden. Dabei werden die Was- Überprüfung Methoden für die Abschätzung von Hoch- serspiegellinie und die Energielinie systemawasserabflüssen stark weiterentwickelt, tisch berechnet. Bei lokalen Problemen sind Aus der wasserbaulichen Beurteilung kann und alte Messreihen wurden auf Fehler detaillierte Berechnungen notwendig (etwa sowohl auf die kurzfristigen Abläufe wäh- untersucht. Massgeblich dazu beigetragen an hydraulisch wirksamen Bauwerken wie
rend eines Schadenereignisses als auch haben numerische Methoden (Modell- überflutbaren Dämmen, Durchlässen oder auf die künftigen Entwicklungen geschlos- rechnungen und Simulationen). Doch auch Brückenpfeilern). sen werden. Die Gefahrensituation kann diese Methoden sind mit Unsicherheiten Die räumliche Hochwassergefährdung wird sich im Laufe der Zeit verändern. Das er- behaftet. Hochwasserabschätzungen sol- in den häufigsten Fällen durch die überflutlen deshalb mit verschiedenen Methoden baren Flächen bestimmt. Zu ihrer Bestimfordert eine regelmässige Überprüfung der vorgenommen werden: Sensitivitäts- mung stehen verschiedene Methoden zur wasserbaulichen Situation. analysen sind nützlich, und Plausibili- Verfügung. Detaillierte Modellrechnungen tätskontrollen sind notwendig. zur Bestimmung von Überflutungsflächen Zur Beurteilung des ökologischen Zu- verlangen in kritischen Abschnitten Höhenstandes des Gewässers werden zusätzli- genauigkeiten der Topografie zwischen 10 che Angaben benötigt: Dauerkurve, Mittel- und 20 Zentimetern. wasser, Niederwasser. Abflusstiefe und Abflussgeschwindigkeit sind die beiden bestimmenden Faktoren für die Gefährdung in einem bestimmten Punkt. Bei komplexen Fragestellungen, etwa bei Q Q Spezialbauwerken, ist es angebracht, die EHQ Dauerkurve Hydraulik anhand von physikalischen Modellen genauer zu überprüfen. HQ
Vol. t t 100 200 365 Hydrogramm Q347
Dynamisches Gleichgewicht am Beispiel einer Sperrentreppe
Morphologie Ausgangs- Störung Entspannungsphase zustand durch Hochwasser
(Breite; Sohle)
Feststoffhaushalt Schwachstellen
Die zerstörerische und zugleich formende Speziell gefährdet sind Wildbäche (Gefälle Schwachstellen sind Punkte oder Strecken 41 Kraft des Wassers gestaltet das Antlitz eines >15%). Dort ist entscheidend, wie gross das im Gewässerverlauf, von denen eine Gefähr- Gewässers. Einerseits ist Wasser ein wir- Geschiebepotenzial zur Bildung von Mur- dung ausgehen kann. Klassische Schwachkungsvolles Lösungsmittel, andererseits ver- gängen ist. stellen sind zu kleine Durchlässe, Engnisse, mag es verwittertes Material zu verfrachten Heute stehen auch Rechenmodelle zur enge Kurven, Hindernisse oder Gefällsbrüche und an anderer Stelle wieder abzulagern. Verfügung, welche die Analyse des Geschie- im Längenprofil. Solche Schwachstellen kön- Abtrag (Erosion) und Ablagerung (Akkumu- betransports und die Abschätzung von Ero- nen bei der Geländeanalyse erfasst und karlation) von Geschiebe und anderen Fest- sionen und Auflandungen erlauben. Diese tiert werden. stoffen sind deshalb an jedem Fliessgewäs- Methoden stützen sich meist auf Angaben Szenarien sind eine notwendige Grundlaser untrennbar miteinander verbunden. über die Korngrössenverteilung des Sohlen- ge, um die Schwachstellen beurteilen zu kön- Bestimmend für diese formbildenden materials und die Gewässergeometrie (Quer- nen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Prozesse, die auch als Morphologie be- profil, Längsgefälle) sowie Abflussganglinie. Erkennung: Beobachtungen (Hochwaszeichnet werden, sind vor allem die Hoch- Eng verbunden mit den Sohlenformen sind serspuren; Freibord bei einem bestimmten wasserereignisse mit einer Wiederkehrperio- die Kolkvorgänge in einem Gerinne. Kolke Hochwasser), Vergleiche (kleinerer Durchde von zwei bis zehn Jahren. Treten über eine treten in Flusskrümmungen und Zusammen- lass als ober- oder unterhalb), einfache längere Zeitperiode wenig Veränderungen flüssen, bei Rauigkeitsunterschieden und Schätzungen und schliesslich Modellauf, kann von einem dynamischen Gleich- durch Einbauten, wie Abstürze, Pfeiler und rechnungen (etwa beim Kapazitätsnachgewicht gesprochen werden. Buhnen, auf. Neue Ansätze zur Abschätzung weis). In den Unterlagen müssen daher Sobald extreme Hochwasserereignisse zu der Kolke wurden in jüngster Zeit erarbeitet immer auch Angaben über die Genauigkeit
umfangreichen Erosionen und Akkumulatio- und zeigen, dass bei räumlichen Sohlenfor- der entsprechenden Beurteilung gemacht nen führen, wird dieses dynamische Gleich- men bedeutend tiefere lokale Kolke auftre- werden. gewicht gestört. Bei der Massnahmenpla- ten als bei eindimensionalen Abflussverhält- Um Aussagen über den Handlungsbedarf nung müssen deshalb auch solche Vorgänge nissen. Bei räumlichen Sohlenstrukturen sind machen zu können, ist eine periodische Beberücksichtigt werden. Zu beurteilen ist vor deshalb grössere Fundationstiefen für die urteilung der Funktionsfähigkeit der vorallem, ob sich ein neues Gleichgewicht ein- Uferschutzbauten notwendig. Die morpholo- handenen Schutzbauten notwendig – samt stellen kann oder ob gar ein Systemkollaps gischen Auswirkungen von Eingriffen sind Berücksichtigung der möglicherweise veränstattgefunden hat (oder stattfinden kann). deshalb bei jedem Hochwasserschutzprojekt derten Gefahrensituation und des Überlast- Die grosse Bedeutung des Geschiebehaus- sorgfältig zu überprüfen. falls (EHQ). haltes wurde bei Wasserbauprojekten häu- Eine Datenbank über die Schutzbauten, ein fig vernachlässigt. Insbesondere bei Gefälls- so genannter Schutzbautenkataster, ist knicken können Auflandungen zu grossen deshalb ein nützliches Hilfsmittel zur Über- Problemen führen. Das hat sich in den ver- wachung der Hochwassersicherheit. Eine gangenen Jahren mehrfach gezeigt, etwa an gute Dokumentation erlaubt zudem Vergleider Saltina in Brig im Jahre 1993. che mit früheren Beurteilungen.
Frank; RDB
Strategie Vorgehen Verfahren Unsere stark vernetzte Industrie-, Dienst- • Projektierung leistungs- und Freizeitgesellschaft ist höchst Massnahmen anfällig geworden auf Störungen, die von Anhang überbordenden Wassergewalten ausgehen.
Gefahrenarten und Einflussfaktoren
42 Hochwasser erweisen sich immer wieder oder Schluchtstrecken. Hinter solchen
als ernste Gefahr, die sich nicht allein Pfropfen staut sich das Wasser auf. In der durch Schutzbauten abwenden lässt. Da- Folge tritt das Wasser aus dem Gerinne aus mit die Schadensummen nicht weiter an- und sucht sich neue Fliesswege. Kommt es Unterspülung steigen, sind auch Anstrengungen nötig, zu einem schlagartigen Durchbruch, wälzt die das Schadenpotenzial verringern. sich ein gefährlicher Wasserschwall Dabei kommt der genauen Kenntnis und talwärts (oder an steilen Stellen, im Verder richtigen Einschätzung der mögli- bund mit Holz und Geschiebe, ein Murchen Prozesse grösste Bedeutung zu. gang). Hochwasser sind in mehrfacher Hinsicht • Gerinneverstopfung. Bergstürze, Uferrutschung gefährlich: Sie können ausufern und durch Rutschungen, Lawinen oder Murgänge mitgeführte Feststoffe Kulturland und Bau- können die Sohlenlage eines Gerinnes anten schädigen, sie können erodieren und heben (oder sogar vollständig blockieren). dadurch die Fundamente bestehender Solche Verstopfungen führen im Oberwas- Murgang Bauten untergraben, und sie können Ge- ser zu Überschwemmungen, und für den schiebe und andere Feststoffe mobilisieren Unterlauf besteht das Risiko eines Durch- und durch ihre dynamische Wirkung bruchs (samt einer Flutwelle mit all ihren Gerinneverstopfung Schutzbauten destabilisieren, Menschen möglichen Auswirkungen). oder Fahrzeuge mitreissen und Gebäude • Dammbruch durch innere Erosion. zerstören. Dauern Hochwasserstände längere Zeit an, Ufererosion Je nach der vorherrschenden Wirkung ei- treten in den Dämmen Sickerströmungen nes Hochwassers wird zwischen Über- auf. Je nach Durchlässigkeit und Homogeschwemmung, Ufererosion und Über- nität des Dammmaterials, und je nach vormurung unterschieden. Bei den meisten handenen Wurzel- und Tiergängen, wird Gerinneverlagerung Ereignissen kommt es zu einer Kombina- entlang dieser ausgeprägten Sickerwege tion dieser drei Gefahrenarten, und dabei Feinmaterial ausgewaschen. Vor allem älgibt es häufig auch eine Übersarung, das tere Dämme können auf diese Weise von heisst eine flächenhafte Geschiebeablage- innen zerstört werden (ohne dass sie überrung. Dieser Prozess wird aber meist nicht strömt werden). Verklausung als eigene Gefahrenart aufgeführt, da er • Dammbruch durch Überströmung. immer mit einer dynamischen Über- Sind die Abflussmengen zu hoch, oder gibt
schwemmung verbunden ist. es Sohlenauflandungen, Verklausungen Neben diesen grundlegenden Gefahrenar- oder Verstopfungen, dann können Dämme ten gibt es weitere bedeutende Einfluss- überströmt werden. Ein unbefestigter faktoren: Längsdamm hält dem darüber fliessenden Kolk • Verklausung. Nach Lawinennieder- Wasser in der Regel nicht lange stand, und gängen, während Sturmwinden und bei in kurzer Zeit wächst die Gefahr grossflä- Unwettern verstopfen häufig Fallholz, chiger Überschwemmungen. Überschwemmung Schwemmholz und andere Feststoffe den ungehinderten Wasserabfluss, und das vor allem bei Engstellen wie Wehren, Brücken
BWG-OFEG (1); Frank (2); Keystone (1)
Überschwemmung Ufererosion Übermurung
Als Überschwemmung (oder Überflutung) Erosionsprozesse sind in vielen Fällen die Es gibt viele Begriffe für diese Gefahrenart, 43 wird die vorübergehende Bedeckung ei- schadenreichste Gefahrenart, denn sie ver- doch gemeint ist immer die wuchtige Verner Landfläche ausserhalb des Gewässerbet- laufen zufällig und unkontrollierbar. schiebung umfangreicher Schuttmengen, tes mit Wasser bezeichnet. Häufig sind Über- Strömendes Wasser kann sowohl seitlich als welche durch grosse Wassermassen schubschwemmungen mit anderen Gefahrenarten auch in die Tiefe erodieren. Wenn dadurch weise mitgerissen werden. Dabei beträgt der verbunden, etwa mit Ufererosionen oder der Uferböschungen einstürzen oder abrutschen Anteil der Feststoffe zwischen 30 und 70 Ablagerung von Feststoffen. Es wird zwi- (Uferrutschung), dann sind selbst Bauwerke Prozent. schen zwei Formen von Überschwemmungen und Infrastrukturanlagen oberhalb des Murgänge brechen nicht zufällig los. Sind die unterschieden, die allerdings beim gleichen Hochwasserstandes bedroht. entsprechenden topografischen, geomor- Ereignis kleinräumig wechselnd auftreten phologischen und geologischen Vorausset- Bei extremen Hochwassern verlagern Gekönnen: zungen erfüllt, kann sich instabiles Material wässer ihr Bett und lagern das erodierte
Statische Überschwemmung. Dabei Material in der unmittelbar anschliessenden bei Gewittern, bei Starkregen oder während fliesst das Wasser, wenn überhaupt, nur sehr Gerinnestrecke wieder ab. der Schneeschmelze regelrecht verflüssigen. langsam. Der Anstieg der Wassertiefe ausser- Als Mischung aus Wasser, Schlamm, Sand Sohlenerosion, verbunden mit Ufererosiohalb des Gerinnes erfolgt allmählich (ausge- und Steinen – und durchsetzt mit tonnennen, führt zu zusätzlichem Geschiebeeintrag. nommen in Geländemulden). Zu statischen schweren Blöcken und mitgerissenen Bäu- Durch das Abtiefen der Sohle können Funda- Überschwemmungen kommt es in flachem men – wälzen sie sich zu Tale. Und das je tionen von Bauwerken gefährdet werden. Die Gelände und entlang von Seen. nach Zusammensetzung mit einer Geschwinmassgebenden Schleppkräfte der Sohlenero-
Dynamische Überschwemmung. Sie digkeit von bis zu 60 Stundenkilometern. sion werden hauptsächlich durch die Wasserist durch hohe Fliessgeschwindigkeiten ge- tiefe und die Fliessgeschwindigkeiten be- Oft wird ein Teil des umgelagerten Materials
kennzeichnet und tritt vorab in geneigtem stimmt. Lokale Randbedingungen – wie die seitlich in Schuttwällen (Levées) abgela- Gelände entlang von Wildbächen und Ge- Gewässermorphologie oder vorhandene Hin- gert. Schäden werden aber vor allem durch birgsflüssen auf. In flachem Gelände sind dernisse – können die Belastungsgrössen die dynamische Stosswirkung der Murfront hohe dynamische Beanspruchungen im Be- stark beeinflussen. Die Grenzwiderstände ih- verursacht, welche durch mitgeführte Steinreich von Engstellen und Dammbreschen zu rerseits sind abhängig vom Uferbewuchs, blöcke noch verstärkt werden kann, und erwarten. von den Materialeigenschaften von Flussbett durch die mächtigen Ablagerungen am Mur- und Ufer sowie von der Konstruktionsart der kopf. Schutzbauten.
Beurteilungskriterien Beurteilungskriterien Beurteilungskriterien Bei Überschwemmungen sind die Fliess- Die entscheidenden Beurteilungskriterien Die dynamische Stosswirkung von Murgängeschwindigkeit und die Überschwem- sind die Stabilität der jeweiligen Uferbö- gen wird in erster Linie durch Beobachtunmungshöhe entscheidend. Die Fliessge- schungen oder Uferverbauungen sowie die gen über die Mächtigkeit der Ablageschwindigkeit ist normalerweise direkt vom Erosionstiefe. rungen und die Kurvenüberhöhung (als Geländegefälle abhängig. Bei grossen Fliess- Indiz der Fliessgeschwindigkeit) abgeschätzt. geschwindigkeiten ist mit grobkörnigen Ablagerungen zu rechnen, und lokal können Erosionserscheinungen auftreten.
Strategie Vorgehen Verfahren Wie gross die Hochwassergefahren tatsächlich sind, das lässt sich • Projektierung aus den Arbeits- und Planungsinstrumenten ableiten, die inzwischen Massnahmen routinemässig eingesetzt werden: Gefahrenhinweiskarten Anhang geben eine erste, grobe Übersicht über die Gefährdungssituation; Intensitätskarten zeigen Überflutungstiefen und Fliessgeschwindigkeiten; Gefahrenkarten bilden die fachliche Grundlage für die Erarbeitung kommunaler Nutzungspläne (Ortsplanung).
Gefahrenbeurteilung 44 Die vorhandenen Gefahrenarten und Ein- deshalb von grösster Bedeutung, dass alle entwickeln. Solche Szenarien sind verflussfaktoren richtig zu erkennen und ein- möglichen Prozesse, die für ein potenziel- gleichbar mit den Belastungsannahmen in zuschätzen, ist von zentraler Bedeutung. les Schadengebiet massgebend sind, abge- der Baustatik. Dort ist es allerdings Um Aussagen darüber machen zu können, klärt werden. vergleichsweise einfach, einheitlich defimüssen im Zusammenhang mit Hochwas- Eine Gefahrenbeurteilung erfolgt durch nierte Normlastfälle festzulegen. Bei Nasergefahren vor allem folgende Fragen be- ausgewiesene Fachleute, und die kan- turgefahren ist die Ausgangslage kompleantwortet werden: tonalen Naturgefahrenfachstellen sind für xer. Durch die vielfältigen naturräumlichen
Wie gross ist die Abflusskapazität des die sachlich richtige Erarbeitung verant- Gegebenheiten (zu ihnen gehören die to- Gerinnes (mit und ohne Geschiebe)? wortlich. pografischen und geologischen Vorausset-
Wo kann wie viel Wasser und Geschiebe Es sind viele Grundlagen auszuwerten und zungen) und durch die möglichen Verändeaus dem Bach- oder Flussbett austreten? zu erheben, denn die Ausarbeitung von rungen während eines ablaufenden
Wo und in welchem Ausmass sind Erosi- Gefahrenhinweiskarten und von Gefahren- Prozesses ergeben sich immer auch Rückonen und Ablagerungen möglich? karten erfordert den Einbezug aller verfüg- kopplungen im betroffenen Gewässer-
Wo wird wie viel Material bei möglichen baren Hinweise und Informationen über system. Murgängen erodiert oder abgelagert? die erwiesenen, vermuteten und poten- Im Minimum sollte die Beurteilung der
Gibt es Engpässe und Hindernisse im ziell möglichen Prozesse in einem be- möglichen Gefahren durch zwei Haupt- Gerinneverlauf? stimmten Gebiet: szenarien mit verschiedenen Jährlichkei-
Beeinflussen bereits bestehende Schutz- • Erwiesener Prozess. Ereignis, das do- ten vorgenommen werden: massnahmen den Verlauf möglicher Pro- kumentiert ist. • Für Siedlungsgebiete ist dabei ein zesse? • Vermuteter Prozess. Ereignis, das an Hochwasserereignis mit einer Jährlichkeit
Wo gibt es allfällige Schwachstellen bei der betreffenden Stelle nicht nachgewie- von HQ100 bis HQ300 zu verwenden (konser- Schutzbauten? sen werden kann, das aber in vergleichba- vativ gewähltes HQ100).
• Sind durch globale Klimaänderungen Er- ren Gefahrengebieten aufgetreten ist. • Als weiteres Szenario ist ein extremes eignisse denkbar, die berücksichtigt wer- • Möglicher Prozess. Ereignis, das nach Hochwasserereignis zu wählen (EHQ). den müssen? Beurteilung sämtlicher Faktoren in einem Das ist ein bedeutend grösseres Ereignis, ganz bestimmten Einzugsgebiet eintreten als es der Dimensionierung zugrunde ge- Ganzheitliche Betrachtung könnte. legt wird. Es sollen aber keine unrealisti- Ohne Beurteilung des gesamten Gewäs- schen Szenarien entwickelt werden (in der sersystems, also der Zusammenhänge zwi- Szenarien Regel also keine Kumulation und Überlaschen Ober-, Mittel- und Unterlauf ei- Auch der zeitliche Ablauf eines Ereignisses gerung unabhängiger Ereignisse). nes Baches oder Flusses, können diese kann von entscheidender Bedeutung sein. Fragen nicht beantwortet werden. Es ist Besonders wichtig ist schliesslich die Be- Dialogfähigkeit urteilung allfälliger Schwachpunkte im Die gewählten Szenarien müssen auch der System. Sie können zu einem Kollaps und Bevölkerung, die von der Gefahrenbeurteidamit zu einem völlig anderen Verhalten lung und den damit verbundenen Schutzführen. massnahmen betroffen ist, erklärt werden Die möglichen Prozesse sind häufig können. Deshalb müssen die Szenarien Gut zu lesen: voneinander abhängig und treten in Kom- nachvollziehbar und verständlich sein. PLANAT: Empfehlungen zur Qualitätsicherung bei der Beurteilung von Naturgefahren binationen auf. Für ihre Beurteilung emp- Auch unter den Fachleuten und Behörden im Sinne der Wald- und Wasserbaugesetz- fiehlt es sich deshalb, eigentliche Gefähr- müssen die Koordination sowie der Inforgebung (2000) dungsbilder – so genannte Szenarien – zu mationsaustausch sichergestellt werden.
Gefahrenhinweiskarte Intensitätskarte Gefahrenkarte
Die Gefahrenhinweiskarten geben eine Über- Die Intensitätskarte gibt die Ausdehnung des Die Gefahrenkarten bilden die fachliche 45 sicht über die Gefährdungssituation. Sie hal- Überflutungsgebietes, die Überflutungstie- Grundlage für die Berücksichtigung der Naten flächendeckend fest, wo überhaupt mit fen, die Fliessgeschwindigkeiten sowie die turgefahren bei der Ausarbeitung kommunawelchen Naturgefahren gerechnet werden Fliessrichtung bei einem bestimmten Szena- ler Nutzungspläne (Ortsplanung), und sie ist muss. Daraus lassen sich mit relativ geringem rio an. Diese Informationen sind vielseitig auch für die Planung und die Anordnung von Aufwand mögliche Konfliktstellen ablei- nutzbar. So können aus den Wassertiefen und Massnahmen des Objektschutzes – und anten. Bei der Hochwassergefahr wird die Aus- Wassergeschwindigkeiten Sicherungsmass- derer Massnahmen zur Schadenvermindedehnung der Überflutungsflächen für das nahmen für Gebäude und Anlagen abgelei- rung – von Bedeutung. Gefahrenkarten ent- EHQ dargestellt. Entsprechende Prioritäten tet werden (Bauauflagen, Objektschutzmass- halten Angaben über Ursachen, Ablauf, können gesetzt werden, und gleichzeitig las- nahmen). Intensität, Wirkungsbereich und Eintretenssen sich konfliktfreie Gebiete abgrenzen. Zweck: Grundlage für die Notfallplanung, wahrscheinlichkeit von Naturgefahren in ei- Zweck: Grundlage für die Richtplanung. für die Massnahmenplanung und für die Aus- nem genau definierten Gebiet. Ihre Bearbeiarbeitung einer Gefahrenkarte. tungstiefe ist entsprechend hoch. (in der Regel ohne Gefahrenstufen); gross- Berechnungen und detaillierte Topografie. ren liefert sie parzellenscharfe Grundlaräumige Ausscheidung. gen für eine angepasste Nutzungsplanung Massstab: analog Gefahrenkarte. (Ortsplanung). Bearbeitungstiefe: gering. Massstab: 1: 10 000 bis 1: 50 000. räumlicher Ausdehnung und Gefahrenstufen; Überprüfung: periodisch im Rahmen der detaillierte Dokumentation. Richtplanung. Bearbeitungstiefe: hoch. Massstab: 1: 2000 bis 1: 10 000. Überprüfung: periodisch im Rahmen der Nutzungsplanung.
Von Bedeutung für:
Anwendung Projektverfasser Behörden Bevölkerung
Gefahrenhinweiskarten Perimeter ❑ ■ ■ Sensibilisierung ❑ ■ ■ Konfliktstellen ❑ ■ ❑ Richtplanung ■ ■ ❑ Intensitätskarten Dimensionierung Schutzbauten ■ ❑ ❑ Bauauflagen ■ ■ ■ Gefahrenkarten Richtplanung ■ ■ ❑ Nutzungsplanung ■ ■ ■ Bauauflagen ❑ ■ ■
■ wichtig ❑ weniger wichtig
Strategie Vorgehen Verfahren Gefahrenstufe Sachliche Bedeutung Raumplanerische Bedeutung • Projektierung Massnahmen Rot Erhebliche Gefährdung Verbotsbereich Anhang
Blau Mittlere Gefährdung Gebotsbereich
Gelb Geringe Gefährdung Hinweisbereich
123 Gelb-weiss Restgefährdung Hinweisbereich
Weiss Keine Gefährdung* Keine Einschränkungen*
*nach derzeitigem Wissensstand
Gefahrendarstellung
46 Ausgehend von den bereits seit 1984 vor- • Blau = mittlere Gefährdung. Bauten weils höchste Gefahrenstufe. In der
liegenden «Richtlinien für die Berücksich- sind mit Auflagen erlaubt. Diese sollen mit Regel erfolgt bei der Überlagerung durch tigung der Lawinengefahr bei raumwirksa- einem der jeweiligen Gefahrenart entspre- mehrere Gefahrenarten keine Umteilung in men Tätigkeiten» wurden harmonisierte chenden Inhalt im Bau- und Zonenregle- eine höhere Stufe, da ja gegen jede einzel- Gefahrenstufendiagramme auch für ment festgehalten werden. ne Gefahr Massnahmen zur Vermeidung Hochwasser und Massenbewegungen ent- • Gelb = geringe Gefährdung. Die von Schäden ergriffen werden können. wickelt. Sie wurden in entsprechenden Grundeigentümer sind auf die bestehende Empfehlungen publik gemacht. Gefährdung und auf schadenverhütende Vorgehen Massnahmen aufmerksam zu machen. Für Die praktische Umsetzung des entspre- Einheitliche Klassifizierung sensible Objekte ist eine spezielle Mass- chenden Beurteilungsdiagramms im Rah- Für alle Naturgefahren wird die Gefähr- nahmenplanung notwendig. men der Massnahmenplanung weist auch dung in Abhängigkeit von der Intensität • Zusätzlich wird beim Hochwasser- im Bereich Hochwasser einige Besonder- und von der Wahrscheinlichkeit (Häufigkeit schutz auch eine Überprüfung der Gefah- heiten auf. So bestehen bei der Bestim- oder Wiederkehrperiode) dargestellt. rensituation für sehr seltene Ereignisse mung der Eintretenswahrscheinlich- Diese Parameter werden in einem so ge- vorgenommen (zur Klärung der Rest- keit recht grosse Unsicherheiten. Deshalb nannten Intensitäts-Wahrscheinlichkeits- gefährdung beziehungsweise des Restrisi- muss auch auf die historischen (beobach- Diagramm in Gefahrenstufen zusammen- kos). Die betroffenen Flächen werden teten) Ereignisse und die Qualität der gefasst, dargestellt durch die Farben Rot, gelb-weiss schraffiert dargestellt. Grundlagendaten Rücksicht genommen Blau und Gelb: • Weiss = keine Gefährdung nach werden. Wird eine Massnahmenplanung • Rot = erhebliche Gefährdung. Es dem derzeitigen Wissensstand. eingeleitet, ist im Normalfall bereits ein dürfen grundsätzlich keine Bauten und An- Handlungsbedarf ausgewiesen (oder lagen errichtet oder erweitert werden, die Grad der Gefährdung mindestens erkannt). dem Aufenthalt von Mensch und Tier die- Die Gefahrenstufen werden so gewählt, Wenn die aktuelle Gefahrensituation noch
nen. Bei Umbauten und Zweckänderungen dass sie auf eine bestimmte Art von Ver- nicht entsprechend aufgezeigt und dargebestehender Bauten sind die Risiken zu haltensweisen oder Nutzungsvorschriften stellt ist, muss dies nachgeholt werden mindern und Sicherheitsmassnahmen zu schliessen lassen. Sie zeigen den Grad auf, (Beurteilung von Ausgangslage und Exverbessern. durch den Menschen, Tiere und erhebliche tremsituation entsprechend der Darstel- Sachwerte gefährdet sind. Dabei wird be- lung auf der nebenstehenden Seite). rücksichtigt, dass in der Regel die Sicher- Bereits in dieser Phase muss man sich auch heit der Menschen in Gebäuden wesent- Gedanken über die möglichen Grenzen des lich höher ist als im freien Gelände. Hochwasserschutzes machen (Wahl der Die gefährdende Schadenwirkung wird für Bemessungsgrössen). jede Gefahrenart und Gefahrenstufe be- Das Wissen um die verbleibenden Risischrieben. Die Gefahrenstufen werden ken bei einem extremen Ereignis ist unergrundsätzlich für jede Gefahrenart ge- lässlich, sei dies im Rahmen einer Mass- Gut zu lesen: trennt bestimmt. Falls eine Fläche durch nahmenplanung zur Minimierung der BWW/BRP/BUWAL: Berücksichtigung der mehrere Gefahrenarten bedroht ist, verbleibenden Risiken (Projektoptimie- Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten (Empfehlungen, 1997) beispielsweise durch Überschwemmungen rung), der Erarbeitung einer Gefahrenkar- BRP/BWW/BUWAL: Berücksichtigung der Mas- und Murgänge, so wird dieser Umstand in te oder zur Analyse der Schwachstellen senbewegungsgefahren bei raumwirksamen geeigneter Form auf der Gefahrenkarte (Kollaps von Bauwerken), des Schutzkon- Tätigkeiten (Empfehlungen, 1997) gekennzeichnet. Massgebend ist die je- zeptes und zur Notfallplanung.
HQd EHQ 12345 12345 12345 12345 12 12345 12345 12345 12345 12 12345 stark 12345 12345 stark 12345 12345 12 stark 12345 12345 12345 12345 12 12345
Intensität Intensität Intensität 12345 12345 12 12345 mittel 12345 12345 mittel 12345 12345 12 mittel 12345 12345 12345 12345 12 12345 12345 12 12345 12345 schwach 12345 12345 schwach 12345 12345 12 schwach 12345 12345 12345 12345 12 12345 hoch mittel gering sehr gering hoch mittel gering sehr gering hoch mittel gering sehr gering
Wahrscheinlichkeit Wahrscheinlichkeit Wahrscheinlichkeit
Ausgangslage Extremsituation Gefahrenkarte
Analyse der Gefahrensituation für ein Bestimmung der verbleibenden Risi- Erarbeitung einer vollständigen Ge- 47 seltenes Ereignis. Als seltene Ereignisse ken bei einem extremen Ereignis. Für fahrenkarte. Wenn die anstehenden Progelten Hochwasser zwischen HQ100 und HQ300. die Analyse des EHQ sollten Ereignisse ver- bleme allein mit raumplanerischen Massnah- Das entspricht dem häufig verwendeten wendet werden, die eine bedeutende Mehr- men gelöst werden können oder wenn Schutzziel für geschlossene Siedlungen. In belastung für das untersuchte System dar- bauliche Massnahmen kurzfristig nicht reavielen Fällen kommt man nicht darum her- stellen. In der Regel können für diese lisiert werden können, muss eine vollständium, auch bedeutendere historische Ereignis- Untersuchungen Werte aus dem 100-jährli- ge Gefahrenkarte für die aktuelle Gefahrense bei der Festlegung der Dimensionierungs- chen Ereignis abgeleitet werden. situation erarbeitet werden. Das heisst: Bei werte (HQd) zu beachten (und damit den Für Hochwasserspitzen sind Multiplika- den betroffenen Flächen muss untersucht naturgegebenen Unsicherheiten Rechnung tionsfaktoren von 1,3- bis 1,5-mal das werden, ob bei häufigeren Ereignissen (etwa zu tragen). HQ100 anwendbar. Für die Reuss im Kanton HQ30) zusätzliche rote Flächen (Verbotsbe- Die hydraulische Kapazität des Gewässers Uri wurde beispielsweise ein Wert von 1,5 reiche) und blaue Flächen (Gebotsbereisollte bereits bei der Festlegung dieser Sze- aus Plausibilitätsüberlegungen möglicher Er- che) sowie gelbe Flächen (Hinweisbereinarien bekannt sein. Zusätzlich ist neben eignisse abgeleitet. Auch für die Rhone wur- che) auszuscheiden sind. der Hochwasserspitze auch das austretende den vergleichbare Faktoren als zweckmässig In jedem Fall ist für den Zustand nach der Wasservolumen oder das Gesamtvolumen und systemgerecht betrachtet. Realisierung der entsprechenden baulichen eines Murgangs von Bedeutung. Für kleinere Einzugsgebiete sind ent- Massnahmen eine vollständige Gefah- Das Ergebnis dieser Untersuchung ergibt, sprechend den Unsicherheiten auch höhere renkarte auszuarbeiten und in die Nutabgestützt auf die entsprechenden Szenari- Sicherheitsfaktoren bis gegen 2 angebracht zungsplanung umzusetzen. en, die Ausdehnung der gefährdeten Flächen. (zum Vergleich: für die Talsperrensicherheit
Es empfiehlt sich also in jedem Fall, die durch wird ein Sicherheitszuschlag von 2,25 verhohe Intensitäten gefährdeten Flächen zu langt). Die von einem extremen Ereignis bebestimmen. Die restlichen betroffenen Flä- troffenen zusätzlichen Flächen werden chen werden ein- oder zweifarbig abgestuft schraffiert dargestellt. dargestellt.
Massnahmen
Desair Ein Hochwasserschutzkonzept ist in eine ganzheitliche Ganzheitliche Massnahmenplanung Massnahmenplanung einzubeziehen. Es umfasst in der Regel ein ganzes Massnahmenpaket, welches sich aus sachgerech- Sachplan tem Unterhalt, Schutzwaldpflege, raumplanerischen Landwirtschaft Konzept Massnahmen, Objektschutz, baulichen Massnahmen sowie der Revitalisierung Notfallplanung und der Notfallorganisation zusammensetzt. Sachplan Entwässerung Sachplan Wasserversorgung
Richt- und Nutzungsplanung Konzept Hochwasserschutz
Rangordnung Bei der Massnahmenplanung zum Schutz Schadenpotenzials begrenzt oder gar ver- turgefahren, sondern auch die Akzeptanz 49 vor Hochwassern gibt es zwei grundsätz- hindert werden. Denn eine Orts- und Land- und die Zumutbarkeit gewisser Risiken lich verschiedene Vorgehensweisen: schaftsplanung, welche die Naturgefahren in die Überlegungen einbezogen werden.
durch passive Massnahmen im ge- ernst nimmt und Freiräume für ausseror- Damit rücken zwei Fragen in den Mittelfährdeten Gebiet die gegenwärtige oder dentliche Ereignisse schafft, ist die besse- punkt: Welchen Schutz gibt es zu welchem die geplante Nutzung der Gefahr anzupas- re Vorsorge als die Erstellung und die Pfle- Preis, und wie gross darf das Restrisiko sen (und damit das Schadenpotenzial ge teurer Schutzbauwerke zur Sicherung sein, das in Kauf genommen werden zu mindern); von Siedlungen oder von Infrastrukturan- muss?
durch aktive Massnahmen an der lagen. Am kostengünstigsten kann Sicherheit ge- Gefahrenquelle beziehungsweise im ge- währleistet werden, wenn den Naturgefährdeten Gebiet die vorhandene Gefahr Sachzwänge fahren ausgewichen wird und wenn Risientsprechend der gegenwärtigen oder der Allerdings sind durch die intensive bauli- ken erst gar nicht eingegangen werden. geplanten Nutzung zu verringern (und da- che Entwicklung der letzten Jahrzehnte Dieser Grundsatz ist alles andere als neu. mit das Gefahrenpotenzial zu min- und durch den damit verbundenen Nut- Unsere Vorfahren befolgten ihn, wenn dern). zungsdruck an vielen Orten Schutzdefizite auch vielfach der Not gehorchend. Sie hatentstanden, die sich nicht mehr allein ten meist keine andere Möglichkeit, als Prävention hat Vorrang durch Unterhaltsmassnahmen und durch sich dem Diktat der Naturgefahren zu beu- Strittig ist häufig die Frage, welche Mass- planerische Massnahmen beheben lassen. gen. Jetzt, zu Beginn des neuen Jahrtaunahmen im Einzelfall zu treffen seien. Die Schutzbauten, Objektschutz (dauernd sends, hat diese altbekannte Anpassungs- Grundsätze dazu sind an sich unmissver- oder temporär) und andere technische strategie ihren Sinn wiedererlangt, da mit ständlich festgelegt, und das nicht nur im Massnahmen an Fliessgewässern werden technischen Massnahmen allein den stei-
Wasserbaugesetz (WBG), sondern auch in deshalb auch künftig erforderlich sein. genden Schutzansprüchen nicht mehr entden beiden Bundesgesetzen über die Die Planung solcher Massnahmen setzt sprochen werden kann: Die Nutzungen Raumplanung (RPG) und den Wald (WaG). allerdings eingehende und ausgewiesene haben sich wieder vermehrt den natürli- Sie alle verlangen übereinstimmend, dass Kenntnisse über die vorhandenen Gefah- chen Gegebenheiten anzupassen (und der Schutz vor Naturgefahren in erster Li- renarten und deren Beeinflussbarkeit so- nicht umgekehrt). nie durch präventive Massnahmen zu wie über die Schadenempfindlichkeit von erfolgen habe: Gebäuden voraus. Die Massnahmen sind
Sachgerechter Unterhalt der Ge- naturnah und landschaftsgerecht auszuwässer. Erhalt der Abflusskapazität und führen. Auch Notfalleingriffe nach eingeder Wirksamkeit der vorhandenen bauli- tretenen Schäden dürfen diesem Grundchen Schutzmassnahmen. satz nicht auf Dauer zuwiderlaufen.
Schutzwaldpflege. Nach wie vor ist sie eine der kostengünstigsten Massnah- Restrisiko men zur Abwehr von Naturgefahren (vor Alles und jedes lässt sich nicht schützen. allem bei Lawinen und Steinschlag). Andererseits haben die Kantons- und
Raumplanerische Massnahmen. die Gemeindebehörden bestmöglich Durch das Meiden von Gefahrengebieten, für die Sicherheit der Bevölkerung zu sordurch Objektschutz oder durch die Aus- gen. Einen gangbaren Ausweg aus diesem Gut zu lesen: scheidung von Freihaltezonen und Über- offensichtlichen Dilemma gibt es nur, PLANAT: Von der Gefahrenabwehr zur Risikokultur (1998) flutungsflächen kann eine Zunahme des wenn künftig nicht nur die Abwehr von Na-
Strategie Vorgehen Verfahren Der sachgerechte Unterhalt umfasst alle regel- Projektierung mässigen Pflegearbeiten, welche für die Sicherstel- • Massnahmen lung des notwendigen Abflussprofils bei Hoch- Anhang wasser erforderlich sind. Im Weiteren verhindert der Unterhalt, dass am Gerinne Schäden entstehen und umfangreiche Sanierungsarbeiten nötig werden.
Sachgerechter Unterhalt
50 Die Massstäbe, wie ein Gewässer gepflegt sprechend breit ist das Spektrum mögli- • Selbst die besten Absichten sind aber
werden soll, können ganz unterschiedlich cher Massnahmen. Es umfasst das Entfer- wertlos, wenn sie bei der Ausführung ausfallen. In diesem Spannungsfeld zwi- nen von Büschen und Bäumen, welche das nicht in die Realität umgesetzt werden. schen Wünschen und Möglichkeiten gilt Durchflussprofil einengen und die vorhan- Dies gelingt nur, wenn alle Beteiligten vom es, angepasste Lösungen zu finden. Denn denen Schutzbauten gefährden, die Entfer- Vorgehen überzeugt sind. Dabei ist auch Hochwasserschutz besteht längst nicht nung von Schwemmholz, die Räumung ge- darauf zu achten, dass Verschmutzungen mehr allein darin, das Ausufern eines Ge- fährlicher Auflandungen, die Behebung und Trübungen der Gewässer vermieden wässers um jeden Preis zu verhindern. Viel- kleinerer Schäden am Gerinne und die re- werden. mehr ist auch dem Schutz von Orts- und gelmässige Leerung von Geschiebesamm- Landschaftsbildern sowie dem Erhalt oder lern genauso wie die Neubepflanzung der Unterhaltskonzept der Wiederherstellung von Lebensräumen Ufer. Bei der Durchführung dieser Mass- Die Planung des sachgerechten Unterhalts für Tiere und Pflanzen Rechnung zu tragen. nahmen sind vor allem folgende Punkte zu muss in ein Hochwasserschutzkonzept in- Deshalb hat der sachgerechte Unterhalt beachten: tegriert sein, weil es die Wahl von Massder Gewässer Vorrang vor allen anderen • Alle Unterhaltsarbeiten sind im Einver- nahmen (beispielsweise die Errichtung Massnahmen: nehmen mit den Grundeigentümern und eines Geschiebesammlers) unmittelbar be-
Erstens gewährleistet er die langfristige den kantonalen Fachstellen und Diensten einflussen kann. Diese Planung erlaubt Funktionsfähigkeit bestehender Schutz- für Naturschutz und Fischerei durchzu- auch eine Abgrenzung zwischen Baubauten. führen. und Unterhaltsmassnahmen und stellt si-
Zweitens sichert er das notwendige Ab- • Bei Rodungen, bei Lebendverbauungen cher, dass die künftigen Pflegemassnahflussprofil bei Hochwasser. und bei Neuanpflanzungen ist eine Zusam- men zweckmässig ausgeführt werden.
Drittens trägt er dazu bei, dass die Le- menarbeit mit den Diensten und Fachstel- Empfehlenswert ist deshalb die Ausarbeibensräume in und an den Gewässern er- len für Wald notwendig und zweckmässig. tung eines Unterhaltskonzepts für das jehalten und aufgewertet werden. • Erhalt oder Wiederherstellung des weilige Gewässer. Es legt die generellen
Strukturreichtums sind wichtige Ziele Ziele fest und gibt Auskunft zu folgenden Daueraufgabe des sachgerechten Unterhalts. Dazu gehö- Fragen: Der sachgerechte Gewässerunterhalt ist ren abwechslungsreiche Gerinne mit un- • Wer kontrolliert das Gewässer und prüft eine Daueraufgabe, welche von den Kan- terschiedlichen Fliessbedingungen, unter- die entsprechenden Uferverbauungen und tonen entsprechend ihrer Gesetzgebung schiedlich ausgeprägte Böschungen und Schutzbauwerke? geregelt, finanziert und überwacht wird. eine artenreiche, aber standortgerechte • In welchem zeitlichen Abstand erfolgt Art, Umfang und Häufigkeit des Unterhal- Ufervegetation. Dabei ist aber immer auch diese Kontrolle und Prüfung? tes sind auf den Gewässertyp und die die natürliche Entwicklung der einzelnen • Wer übernimmt die Unterhaltspflicht? örtlichen Bedingungen auszurichten. Ent- Lebensgemeinschaften, die so genannte • Wann sind die entsprechenden Unter- Sukzession, zu berücksichtigen. haltsarbeiten auszuführen? • Ingenieurbiologische Bauweisen, bei • Wann sind weiter gehende bauliche denen lebende Pflanzen als Baustoffe oder technische Massnahmen nötig? Gut zu lesen: verwendet werden, sind anderen Bauwei- BWW: Ingenieurbiologische Bauweisen sen vorzuziehen. Sind «harte» Massnah- (1993) men trotzdem nötig, dann sollten Natur- Verschiedene kantonale Fachstellen (u.a. jene der Kantone Aargau, Bern und Zürich) steine verwendet werden, damit sich
Frank; Isenring haben Wegleitungen zum sachgerechten wenigstens in Zwischenräumen auch Unterhalt der Gewässer herausgegeben. Kleintiere und Pflanzen ansiedeln können.
Gewässersohle entkrauten
Ufergehölze pflegen
Ufergehölze anpflanzen
Uferböschungen unterhalten
Geschiebe Bagatellschäden bewirtschaften beheben
Geschiebesammler räumen
Strategie Vorgehen Verfahren Wurzelstöcke, Lawinenholz, abgeschwemmte Büsche, Projektierung Sträucher und Bäume, die vom Hochwasser mit- • Massnahmen gerissen werden, führen an Engstellen häufig zu folgen- Anhang schweren Verklausungen. Der damit verbundene Rückstau führt zu unkontrollierten Ausuferungen. Der mögliche Holzeintrag ist schwierig zu quantifizieren und hängt ab vom Waldzustand, vom Eintrag durch Seitenbäche und vom bereits im Gerinne liegenden Holz.
Forstliche Aspekte
52 Während der Schneeschmelze oder nach Rodung bei Renaturierung
heftigen Regenfällen schwellen Wildbäche Auch ausserhalb der Wildbachgebiete ist rasch an. Sie unterspülen die Ufer, reissen die Pflege der bach- und flussnahen Wald- Erde, Sand und Steine mit sich, verlassen gebiete eine ständige Aufgabe. Wird diedas Bachbett und lagern das mitgeführte sen Fliessgewässern im Rahmen von Rena- Geschiebe an anderer Stelle wieder ab. In turierungen aber mehr Bewegungsfreiheit Geschiebe führenden Wildbächen können gegeben, dann führt das zur Erosion des auch die besonders gefährlichen Murgän- angrenzenden Waldareals. ge entstehen. Damit stellt sich die Frage nach der Zweckentfremdung von Waldboden (Rodungs- Schutzwaldpflege tatbestand gemäss Waldgesetz). Vorha- Stabile, nach Alter, Baumhöhe und Baum- ben, welche die natürliche Dynamik arten mosaikartig strukturierte Waldbe- eines Fliessgewässers wiederherstellen, stände bieten einen guten und kosten- sind keine Zweckentfremdung. Deshalb ist günstigen Schutz gegen Naturgewalten. für sie keine Rodungsbewilligung nötig – Diese Wälder müssen aber kontinuierlich immer vorausgesetzt, folgende Bedingungepflegt werden, damit sie die Schutzziele gen sind erfüllt: nachhaltig erfüllen können. • Interventionslinien begrenzen den na- Je nach örtlich drohenden Naturgefahren türlichen Fliessgewässerraum. hat ein optimaler Schutzwald ganz spezifi- • Innerhalb des festgelegten Fliessgewässche Anforderungen zu erfüllen. Vor Wild- serraums sind keine anderen Nutzungen bachgefahren und Murgangbildung erlaubt (wie etwa Campingplätze, Motoschützen geschlossene Wälder mit tief crosspisten, Parkplätze). wurzelnden Bäumen im Einzugsgebiet des • Innerhalb des festgelegten Fliessgewäsentsprechenden Wildbaches: serraums werden die entstehenden poten-
Die Baumkronen halten Niederschlags- ziellen Waldstandorte der natürlichen wasser zurück und verdunsten es zum Teil Wiederbewaldung überlassen (in Abstiman die Atmosphäre (Interzeption). mung mit allfällig vorhandenen Waldent-
Der durchwurzelte Boden saugt das Nie- wicklungsplänen). derschlagswasser wie ein Schwamm auf und gibt es erst nach und nach ab.
Die Baumwurzeln befestigen den Boden, stabilisieren die Bachufer und halten Geschiebe und andere Feststoffe zurück.
Im Auslauf- und Ablagerungsgebiet allfälliger Murgänge wirken Bäume und Baumstrünke als natürliche Bremsen.
Frank; Weissmann-Zeh
Auengebiete Auen sind dynamische Lebensräume, die tigen die Auendynamik und die Wasserver- 53 periodisch oder episodisch von Wasser hältnisse im Auengebiet. überflutet werden (und in denen der • Absenkungen des Grundwasserspiegels Grundwasserspiegel zeitweise bis zu den und die damit verbundene Austrocknung Wurzeln der Pflanzen reicht). Zudem spie- müssen vermieden werden. len Erosion und Akkumulation in diesen • Auch bei der Entnahme von Material Lebensräumen eine grosse Rolle. Die Vege- und der Erstellung von Initialisierungsrintation wird durch Neubesiedlung, Alterung nen (Pilotkanälen) ist darauf zu achten, und das räumliche Nebeneinander ver- dass es nicht zu Sohlenabsenkungen und schiedener Entwicklungsstadien geprägt. damit zu einer Austrocknung des Auenge- Für Auengebiete sind Hochwasser kein bietes kommt. Schaden, im Gegenteil. Hochwasser be- • Überschüssiges Material ist ausserhalb günstigen ihre Regeneration: der Auengebiete zu deponieren.
Die Dynamik des Wassers und der mit- • Auf die auch nach einem ausserordentgeführten Sedimente verjüngt den Auen- lichen Ereignis vorhandene Fauna und Flowald. ra ist Rücksicht zu nehmen.
Durch Hochwasser erhöht sich die Artenvielfalt, da neu geschaffene Kiesbänke Chancen nützen und Ablagerungen zu Lebensräumen einer In Auengebieten sollen die Chancen ge- Pioniervegetation werden. nutzt werden, die sich nach Hochwassern
Hochwasser verändern das Relief und ergeben. Wenn möglich soll der neue Geschaffen neue Abflusswege, was zum wässerzustand erhalten bleiben, denn eine Überleben dieser wertvollen Ökosysteme Verbesserung der Dynamik in Auengebiebeiträgt. ten ist generell erwünscht. Deshalb besteht nach ausserordentlichen Merkpunkte bei Eingriffen Ereignissen auch die Möglichkeit, vorhan- Nach einem ausserordentlichen Hochwas- dene Schutzbauten ausserhalb des Auenserereignis kann es dennoch nötig sein, gebietes einzurichten (um dem Gewässer dass bauliche Sofortmassnahmen zum eine grössere Freiheit zuzugestehen). Schutz des Umlandes ergriffen werden Werden dadurch bereits vorhandene Baumüssen. In einem solchen Fall sind folgen- ten oder Infrastrukturen bedroht, so ist de Grundsätze zu beachten: deren Verlegung aus der Gefahrenzone zu
Vor der Ausführung von Sofortmassnah- prüfen. men ist eine Absprache mit der zuständigen kantonalen Naturschutzfachstelle
oder mit der Auenberatungsstelle des Bundes unbedingt notwendig. • Dämme, Buhnen, Auffüllungen oder Kanalisierungen, durch die das Auengebiet Gut zu lesen:
vom Hauptgerinne abgetrennt werden BUWAL: Vollzugshilfe zur Auenverordnung (Vollzug Umwelt, 1995) könnte, sind nicht zulässig. Sie beeinträch-
Strategie Vorgehen Verfahren Gefahrenhinweiskarten oder Gefahrenkarten entfalten ihre volle Wirkung Projektierung aber erst, wenn sie auch in den entsprechenden kantonalen und kommunalen • Massnahmen Planungsinstrumenten umgesetzt werden. Es gibt zwei relevante Handlungsebe- Anhang nen: die Richtplanung auf Stufe der Kantone und die Nutzungsplanung auf Stufe der Gemeinden. Auf diesen Ebenen werden Konkretisierungsgrad und Rechtsverbindlichkeit so festgelegt, dass eine angemessene Berücksichtigung der Naturgefahren im Allgemeinen und der Hochwassergefahren im Besonderen sichergestellt ist. Angestrebt wird die Ausscheidung rechtsverbindlicher Gefahrenzonen (oder eine gleichwertige rechtliche Umsetzung).
Raumplanerische Massnahmen
54 Allen Schwierigkeiten zum Trotz, den ein Richtplan Nutzungsplan
dicht besiedelter und intensiv genutzter Der Richtplan umschreibt die Tätigkeiten, Der Nutzungsplan legt die zulässige Nut- Lebensraum wie die Schweiz in dieser Be- welche für die Verwirklichung der ange- zung bezüglich Zweck, Ort und Mass parziehung bietet, soll das Schadenpotenzial strebten räumlichen Entwicklung erfor- zellenscharf und damit grundeigentüin erster Linie durch raumplanerische derlich sind, und er legt den Rahmen für merverbindlich fest. Massnahmen vermindert werden. Nur deren gegenseitige Abstimmung behör- Nach Artikel 18 des Bundesgesetzes über dort, wo eine schützenswerte Nutzung denverbindlich fest. die Raumplanung (RPG) kann das kantobereits besteht, oder dort, wo nach Abwä- Formal besteht der Richtplan aus Karte nale Planungsrecht neben Bau-, Landgung aller Interessen eine Änderung und Text. In der Karte wird man sich dar- wirtschafts- und Schutzzonen weitere Nutder Nutzung unbedingt erforderlich ist, auf beschränken müssen, die Gefahrenge- zungszonen vorsehen. Auf dieser Rechtssollen bauliche und technische Massnah- biete in der Ausgangslage grob zu umreis- grundlage können zum Beispiel Gefahmen das Gefahrenpotenzial mindern. sen. Bei der Richtplanung liegt für die renzonen ausgeschieden werden, die die Folgende raumplanerischen Massnahmen Naturgefahren das Hauptgewicht im Text. anderen Nutzungen überlagern. tragen zum Hochwasserschutz bei: Dieser Text soll eine Übersicht über bereits Möglich ist aber auch, dass die verschie-
Berücksichtigung der Gefahrengebie- vorhandene und noch zu erarbeitende denen Nutzungen entsprechend der Gete im kantonalen Richtplan und im kom- Grundlagen (Konzept Gefahrenkarten) ge- fahrensituation ausgeschieden oder in der munalen Nutzungsplan (Ortsplanung). ben, die Grundsätze beim Schutz vor Na- Definition eingeschränkt werden (positive
Festlegung des Gewässerraums im turgefahren nennen und die notwendigen bzw. negative Planung). kantonalen Richtplan und im kommunalen Massnahmen samt den betroffenen Die entsprechenden Gefahrenstufen wur- Nutzungsplan (Ortsplanung). Fachstellen auflisten. Dabei übernimmt der den primär auf die Konsequenzen für bau-
Ausscheidung von Freihalteräumen Richtplan im Sachbereich Naturgefahren liche Nutzung abgestimmt und sollen
(Abflusskorridoren) oder Überflutungs- folgende Aufgaben: die Gefährdung von Mensch und Tier verzonen im kantonalen Richtplan und im • die frühzeitige Erkennung von mög- meiden und Sachschäden möglichst gering kommunalen Nutzungsplan (Ortsplanung). lichen Konflikten zwischen Nutzungen und halten. In der Landwirtschaftszone gel-
Aus- oder Umzonung gefährdeter Naturgefahren und die Bezeichnung der ten bezüglich Gefahrenstufen für Bauten Nutzungen aus erkannten Gefahrengebie- jeweils beizuziehenden Fachstellen; die gleichen Anforderungen wie in der ten. • den Überblick geben über die bereits Bauzone. Alarm und Evakuationsplä-
Bauauflagen und entsprechender Ob- vorhandenen oder noch zu erarbeitenden ne (Notfallplanung) sind für alle Gefahjektschutz für bestehende und geplante Grundlagen bezüglich Naturgefahren rengebiete vorzubereiten. Objekte in gefährdeten Gebieten. (beispielsweise Erstellung von Gefahrenkarten, koordiniertes Vorgehen für die verschiedenen Gefahrenarten);
die Formulierung von Grundsätzen des Kantons beim Schutz vor Naturgefahren;
die Nennung von Vorgaben und von Aufträgen an die nachstehende Planung, insbesondere an die kommunale Nutzungsplanung (Ausscheidung von Gefahrenzonen). RDB
Stufe Richtplan Stufe Nutzungsplan
Gefahren- aktuelles erwiesenes Ortsplanübersicht Ereignis Schutzdefizit revision
generelle Gefahrenbeurteilung
detaillierte Gefahrenhinweiskarte Gefahrenbeurteilung
Mitwirkung der kantonalen Fachstellen Konfliktgebiete konfliktfreie Gebiete
Gefahrenkarte
kantonale
und der Versicherungen Richtplanung behörden- Gefahrengebiete verbindliche genereller Raumbedarf Handlungsder Gewässer anweisungen kommunale Nutzungsplanung
Mitwirkung der Bevölkerung Zonenplan Baureglement Gefahrenzonen Gewässerraum
Notfallplanung und Notfallorganisation
Strategie Vorgehen Verfahren Die Erfahrungen aus den Überschwemmungen im Jahre 1987 an Projektierung der Reuss im Kanton Uri führten zu einem Schutzkonzept mit Aus- • Massnahmen scheidung von Freihalteräumen (vgl. Grafiken unten): Ab Anhang einem HQ50 kann das Hochwasser am rechten Ufer über einen überflutbaren Damm auf die Autobahn A2 strömen. Ein Schutzdamm entlang der Autobahn begrenzt aber den überfluteten Raum, und ein neuer Durchlass unter einem Querdamm verhindert einen Rückstau in die Ebene. Doch bei einem extremen Ereignis genügt auch die Autobahn nicht als Entlastungsgerinne. Dann verhindern sekundäre Schutzdämme die Überflutung der nahe gelegenen Siedlungsgebiete.
Freihalteräume 56 Wären Überschwemmungsgebiete nicht kontrollierte Dammbrüche entstehen. Gebebaut oder intensiv genutzt, so könnten zielte Entlastungseinrichtungen sind dafür Hochwasser ohne Schadenfolge ungehin- vorzusehen. Denkbar sind auch überflutdert ausufern. Solche Freiräume sind in der bare Dämme. Schweiz aber ausgesprochen rar gewor- • Bei der Gerinnegestaltung bietet sich die den. Doch es gibt immer noch Gebiete, wo Möglichkeit, eines der beiden Ufer durch kein grosses Schadenpotenzial vorhanden eine Überhöhung der Dammkrone ist – und wo deshalb auch kein aufwändi- überflutungssicher zu gestalten (und dager Hochwasserschutz durch bauliche mit die Überflutungsgefahr einseitig zu Massnahmen notwendig ist. verringern). Raumplanerische Massnahmen sollen • Durch sekundäre Dämme entlang dazu beitragen, dass die entsprechenden des Talvorfluters und durch entsprechende Flächen weiterhin für die Bewältigung Anpassungen an den Strassenniveletten grosser Hochwasser zur Verfügung ste- bei den Unterführungen wird der intensiv hen. Für solche Freiräume gibt es zahlrei- genutzte Teil der Talebene wirkungsvoll che Begriffe: Überschwemmungsgebiet, geschützt. Überflutungsgebiet, Überschwemmungsfläche, Überflutungsfläche, Überschwemmungsbereich, Überflutungsbereich, Überflutungsraum oder Ausuferungsraum.
Begrenzter Raum Will man Überschwemmungsgebiete freihalten, so müssen sie vorher abgegrenzt Hochwasserschutz Reuss Entlastung Reussdelta/ Gerinneausbau werden. Mit hydraulischen Berechnungen Überflutungsgebiete bei einem Sekundärdamm Reussdelta
und der Auswertung früherer Ereignisse 50-jährlichen Ereignis wird die notwendige Grösse dieser Fläche umrissen. Durch die intensive Nutzung praktisch aller Flusstäler sind allerdings bei extremen Ereignissen auch die Hochwasserschutzmauer noch vorhandenen Freiräume nicht unbe- Überflutungsgebiete bei einem grenzt. Sollen die Restrisiken bestmöglich 100-jährlichen Ereignis: Entlastungsanlage Durchlass Autobahn als Hochwasserbeherrscht werden, ist es empfehlenswert, entlastung die unkontrolliert überflutbaren Talflächen durch sekundäre Dämme, durch topografische Anpassungen an Verkehrsträgern oder durch lokale Geländeveränderungen Sekundärmassnahmen Altdorfer Giessen
gezielt einzugrenzen und eigentliche Abflusskorridore zu schaffen: • Zuerst einmal muss verhindert werden, Überflutungsgebiete bei einem dass bei eingedämmten Gewässern un- Extremereignis (grösser als 1987)
Luftbild Schweiz
Objektschutz In allen potenziell gefährdeten Gebieten, Murgänge 57 in denen nach Abwägung aller Interessen Murgänge, aber auch die bei Unwettern eine neue oder veränderte bauliche Nut- ebenfalls häufig auftretenden Hangmuren zung vorgesehen ist, muss der vorhande- und oberflächlich abgleitenden Spontannen Gefahr mit konkreten Bauauflagen rutschungen sind ausgesprochen gefährli- Rechnung getragen werden. che Prozesse. Bei grösseren Murgängen in Dieser Objektschutz* kann durch perma- den Alpen werden nicht selten Feststoffnente oder durch temporär wirkende Vor- mengen von einigen hunderttausend Kukehrungen – oder eine Kombination dieser bikmetern talwärts transportiert, und die Massnahmen – sichergestellt werden (wo- Fliessgeschwindigkeit von Murgängen bei Vorwarnzeiten und Verfügbarkeit der kann 60 km/h und mehr erreichen. verantwortlichen Personen zu berücksich- Auch auf diese Naturgefahren kann – tigen sind): zumindest bis zu einem gewissen Grad –
Fundamente und weitere exponierte durch entsprechende Bauauflagen rea- Gebäudeteile gemäss möglichen Belastun- giert werden: gen dimensionieren (etwa durch Kolk- • Bauten in das Terrain einpassen und schutz an den Fundamenten); Form des Gebäudes auf die möglichen Drü-
Gebäude auf Stützen, Mauern oder Auf- cke ausrichten; schüttungen des Terrains errichten, oder • Nutzung der Innenräume gemäss der Schutzdämme oder Schutzmauern vorse- vorhandenen Murganggefahr festlegen; hen; • Ort und Höhenlage von Türen, Fenstern
Gebäudehülle abdichten und nässeun- oder Garageneinfahrten beachten; empfindliche Materialien zum Bau von Bö- • Aussenwände verstärken und Öffnunden, Wänden und Decken wählen; gen schützen;
Erdgeschosse, Eingänge (auch diejeni- • Gebäude auf angeschüttetes Terrain gen in Schutzräume) oder Garagenein- stellen (vor allem bei Neubauten die kosfahrten erhöht anbringen; tengünstigste und wirksamste Massnah-
Trinkwasser- und Stromversorgung me); durch entsprechende Leitungsführung ge- • Auffangdämme gegen kleine Murgänge gen Hochwassereinflüsse sichern; aufschütten;
Öltanks verankern und Rückstauschutz • Ablenkmauern oder Ablenkdämme erder Kanalisation durch automatische stellen; Rückstauklappen oder manuelle Schieber • Spaltkeile für Gebäude oder Masten ervorbereiten; richten.
Öffnungen wie Lichtschächte, Türen oder Fenster durch Schutzschilde verschliessen;
Fluchtwege einplanen und ihren dauernden Zugang sicherstellen.
Hinweise zu Objektschutzmassnahmen geben auch die Gebäudeversicherungen.
Strategie Vorgehen Verfahren Grenzen der Effizienz. Bauliche und technische bauliche Projektierung Schutzmassnahmen vermindern das ursprüngliche Massnahme keine Risiko auf ein gewisses Restrisiko. Wenn aber im raumplanerischen
Schadenpotenzial • Massnahmen Massnahmen Anhang Schutz von Verbauungen der Siedlungsbereich ausgedehnt, Strassen gebaut oder andere Infrastrukturen errichtet werden, kann das Restrisiko bald wie-
(Restrisiko) der höher sein als das ursprüngliche Risiko. Durch raumplanerische Massnahmen (und gezielte Inter- zusätzlich raumplanerische ventionen etwa beim Objektschutz) kann das Scha- Massnahmen denpotenzial langfristig stabilisiert werden. Zeitachse spätere Intervention (z.B. Objektschutz)
Schutzbauwerke
58 Das Spektrum bewährter baulicher Schutz- möglichen Gefahrenarten und Einflussfak- Grenzen beachten
massnahmen ist gross, und meist ist eine toren – betrachtet werden. Bei der Massnahmenplanung standen Kombination verschiedener Massnah- • Die Auswirkungen baulicher Massnah- bauliche Schutzmassnahmen lange Zeit im men erforderlich. Eine Zusammenstellung men auf den Unterlauf müssen ebenfalls Vordergrund. Das hat sich inzwischen gevon denkbaren Massnahmen zeigt die Ta- sehr genau abgeklärt werden. ändert, denn die Gefahrenabwehr mit diebelle auf der gegenüberliegenden Seite. • Schutzbauten dürfen bei einem Über- ser Stossrichtung stösst gleich an mehrere Einige dieser Schutzbauwerke, die den in schreiten der Dimensionierungswerte Grenzen: dieser Wegleitung postulierten Grundsät- nicht zu einer Erhöhung des Schadenpo- • Technische Grenzen. Auch mit aufzen besonders gut entsprechen, sind auf tenzials führen. Die Auswirkungen einer wändigen Verbauungen wird nie ein absoden folgenden Seiten näher erläutert. Wei- Überlastung sind deshalb bereits im luter Schutz vor den Gefahren der Natur tere Details können auf der Website des Rahmen der Projektierung abzuklären erreicht werden können. BWG abgerufen werden. (und dabei ist auch anzugeben, welche • Ökologische Grenzen. Bauliche Eingeeigneten Massnahmen zur Schadenbe- griffe stehen oft im Widerspruch zu den Ansprüche an Schutzbauten grenzung möglich sind). Bestrebungen, möglichst wenige Eingriffe Bauliche Massnahmen haben nur dort ihre • Für den Fall der Überlastung von Schutz- in natürlichen und naturnahen Landschaf- Berechtigung, wo sachgerechter Unterhalt bauwerken (EHQ) sind die Auswirkun- ten vorzunehmen. bestehender Schutzbauwerke, raumplane- gen zu untersuchen, und es ist anzugeben, • Ökonomische Grenzen. Angesichts rische Anstrengungen, Objektschutz sowie welche geeigneten Massnahmen (kon- der oft angespannten finanziellen Lage der Schutzwaldpflege nicht zum Ziel führen. struktive Massnahmen, Objektschutz- öffentlichen Hand sind Planung, Ausfüh- Sind bauliche Massnahmen dennoch nötig, massnahmen) zur Schadenbegrenzung rung und auch Unterhalt aufwändiger so müssen sie folgenden grundsätzlichen und zur Erhöhung der Systemsicherheit Schutzbauten nicht mehr ohne weiteres Ansprüchen genügen: möglich sind. möglich.
Einen Normbach oder Normfluss gibt es • Wurden Schutzbauten zerstört, so soll- • Grenzen der Effizienz. Die Erwarnicht. Je nach Einzugsgebiet, geologischen ten immer die Gründe des Versagens tung, durch Schutzbauten gegen alle Ge- Verhältnissen, örtlichem Wasserregime, ermittelt werden. Ebenso ist zu prüfen, ob fahren der Natur gewappnet zu sein, angrenzender Nutzung und umgebendem ihre Wiederherstellung überhaupt sinn- führte an vielen Orten zu einer verhängnis- Landschaftscharakter öffnen sich auch bei voll ist. vollen Wertekonzentration, die ihrerseits der Festlegung der Schutzbauten unter- • Neben der Verbesserung des Hochwas- erhöhte Schutzansprüche stellt. schiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. serschutzes sind auch die Umweltaspek-
Schutzbauten müssen immer in ihrem te zu berücksichtigen: Die natürliche Dy- Zusammenwirken mit dem Gewässer namik soll begünstigt, die Landschaft und dessen Einzugsgebiet – und damit den aufgewertet und die Vernetzung der Lebensräume gefördert werden.
Wo die natürliche Dynamik eingeschränkt werden muss, sollte stets geprüft werden, wie ein ausreichender Hochwasserschutz mit ingenieurbiologischen Bauweisen erreicht werden kann.
Spezielle Aufmerksamkeit ist der Langfristigkeit der getroffenen Massnahmen ➜ http://www.bwg.admin.ch/ zu schenken.
Überschwemmungen Prozesse Murgänge Rutschung Sohlenerosion Ufererosion
Gerinneverlagerung Auflandung Verklausung Unterspülung
Geschiebetransport
Massnahmen
Massnahmen im Oberlauf 59 Rückhaltemassnahme Überflutungsfläche und Freihalteräume Hochwasserrückhaltebecken Stabilisierungsmassnahme Verankerung Entwässerung
Bauliche Massnahmen am Gewässer Kapazitätserhöhung Ausräumung Hochwasserdamm; überflutbarer Damm Gewässerausbau Brückenverschalung/Hubbrücke Stabilisierung Blockrampe (Sohlenrampe) Anreicherung mit Blöcken Gerinneverbreiterung Schwelle Sperre; Wildbachsperre Stabilisierung Querprofil Buhne Ufermauern; Blockwurf Lebendverbauung Materialbewirtschaftung Rechen Murbrecher (Murbremse) Geschiebesammler Geschiebebewirtschaftung
Objektschutz Objektschutz gegen Hochwasser Objektschutz gegen Murgänge
wichtiger Zusammenhang (Beeinflussung)
Strategie Vorgehen Verfahren Projektierung • Massnahmen Anhang
Bauweisen Blockrampen Überflutbare Dämme
60 Das Spektrum bewährter baulicher Schutz- Zweck. Blockrampen, sie werden auch als Zweck. Gezielt überflutbar gestaltete Dämmassnahmen ist gross. Fünf Beispiele sind Sohlenrampen bezeichnet, erlauben eine me oder seitliche Entlastungseinrichtungen künstliche Stabilisierung der Gewässer- entlasten Hochwasserspitzen, welche die hier näher erläutert. Es handelt sich um sohle, also eine Stabilisierung des Längen- Abflusskapazität des eingedämmten Gewäseine bewusste Auswahl nachhaltiger profils (Fixpunkt). sers übersteigen. Diese Entlastungen wirken Schutzbauwerke, deren Zweck und als «Sicherheitsventile» und schützen nicht Funktionsweise. Durch das Einbringen Funktionsweise vorgestellt und deren Vor- von groben Blöcken (Block an Block oder überflutbar gestaltete Dammstrecken vor ei- und Nachteile (entsprechend den Erfah- auch aufgelöst) kann lokal ein grösseres nem Überströmen. rungen der vergangenen Jahre) aufgezeigt Gefälle überwunden werden. Je nach Hö- Funktionsweise. Im Zentrum dieser bauliwerden. hendifferenz, die überwunden werden chen Massnahme steht eine lokal abgesenk- Ein Beispiel dafür sind Buhnen. Sie sind an muss, stellen sich verschiedene Abflussver- te – und in diesem Bereich gegen Erosion hältnisse ein. Bei einer genügend langen geschützte – Dammkrone. Eine andere Mögsich eine altbekannte bauliche Massnah- Rampe stellt sich Normalabfluss ein lichkeit ist die Ausbildung einer Sollbruchme im Schutzwasserbau. Durch neue Bau- (Gleichgewichtszustand). stelle mit erodierbarem Dammbereich (der methoden geriet sie aber in Vergessenheit. Vor- und Nachteile. Sohlenrampen er- Damm bleibt bis zu einer bestimmten Was- Doch inzwischen erlebt sie eine Renais- lauben eine naturgerechtere Gestaltung sermenge stabil; beim Überströmen wird der sance, da sie manche Vorteile gegenüber eines Fixpunktes. Bei entsprechender Ge- Damm bis auf eine definierte Kote wegerolinearen Ufersicherungen hat. staltung kann die Längsvernetzung des diert). Überflutbare Dämme können recht Wasserkontinuums sichergestellt werden. lang werden, denn die spezifischen Entlas- Rampen sind an praktisch alle Gewässer- tungsmengen betragen maximal 1m3/s pro grössen anpassbar (Step-Pool-Systeme). Laufmeter. Die Überfalllänge lässt sich Rampen verbessern zudem die freie Wan- allerdings durch eine lokale Verengung des
derung der Wassertiere (Fische, Makroin- Gewässerquerschnitts reduzieren. Das kann vertebraten). auch die Abflussverhältnisse verbessern und eine gute Funktionsweise sicherstellen. Auf jeden Fall müssen überflutbare Dämme auf ihr Verhalten bei einem Extremhochwasser (EHQ) überprüft werden. Vor- und Nachteile. Überströmbare Dämme verringern die Sicherheit in den Abflusskorridoren nicht. Generell wird die ausströmende Wassermenge reduziert, weil nicht der ganze Damm zerstört werden kann. Die Funktionsweise der seitlichen Entlastungen ist aber komplex und manchmal recht schwierig zu beherrschen. Für grössere Entlastungsmengen sind lange Bauwerke notwendig. Unter Umständen sind aus Stabilitätsgründen sogar mehrere Abschnitte vorzusehen. Das seitliche Ausströmen von Wasser beeinflusst den Geschiebetransport, was zu Veränderungen an der Sohle und zu einem veränderten Entlastungsverhalten führen kann.
AGW (1), Documenta Natura (1), Elber (1), Frank (2)
Gerinneverbreiterungen Buhnen Murbrecher
Zweck. Gerinneverbreiterungen, sie werden Zweck. Buhnen sind Bauwerke, die mehr Zweck. Mit diesen Schutzbauwerken, die 61 auch als Gerinneaufweitungen bezeichnet, oder weniger quer zur Hauptfliessrichtung auch als Murbremse bezeichnet werden, stabilisieren einerseits die Sohlenlage, stehen und ein Bach- oder Flussufer gegen können Murgänge gezielt in Gebieten mit andererseits verbessern sie die Strukturviel- Erosion schützen. Sie können zur Beeinflus- geringem Schadenpotenzial zur Ablagerung falt der Gewässersohle und des Übergangs sung der Strömung und zur Verbesserung gebracht werden. Damit können die häufig vom Gewässer zum Land. Denn Gerinneauf- der Strukturvielfalt eingesetzt werden. auf dem Schwemmkegel liegenden Siedweitungen in Gewässern sind naturnahe Ein- Funktionsweise. Einerseits dienen sie dem lungsgebiete geschützt werden. griffe, welche die Gewässermorphologie Schutz der Ufer vor Erosion (mit Buhnen wird Funktionsweise. Durch einen Murbrecher günstig beeinflussen. Der Anwendungsbe- die Hauptströmung eines Flusses vom Ufer wird ein Murgang entwässert. Dadurch verreich von Gerinneverbreiterungen sind Mit- ferngehalten), andererseits verbessern sie liert der Murgang ein wesentliches treibentellandgewässer, die einen genügend gros- die Struktur und erhöhen die Strömungsviel- des Element und kommt zur Ablagerung. Eine sen Geschiebetransport aufweisen. falt. Durch die Querschnittseinengung wird Murbremse erlaubt das Bremsen eines ers- Funktionsweise. Durch die Aufweitung die Abflusstiefe im Mittelbereich zwischen ten Murstosses. Die nachfolgenden Stösse wird die Transportkapazität des Gewässers den Buhnen erhöht (und damit die Transport- werden je nach Anordnung des Bauwerks in verringert, was zu lokalen Ablagerungen fähigkeit verstärkt). Generell wird im Ver- seitliche Ablagerungsgebiete abgelenkt. Mit führt. Durch eine Erhöhung des Gefälles im gleich zu einem Querschnitt ohne Buhnen die einem massiven Ablenkbauwerk kann ein Bereich der Aufweitung wird auf natürliche Abflusstiefe vergrössert. Murgang dann gezielt in ein bevorzugtes Weise die ursprüngliche Transportkapazität Vor- und Nachteile. Buhnen sind, wenn sie Ablagerungsgebiet gelenkt werden. Dabei ist wiederhergestellt. Damit verbunden ist im in flexibler Bauweise erstellt werden, sehr die hohe Dynamik eines Murstosses zu be-
Oberwasserbereich jedoch eine Anhebung anpassungsfähig. Ergänzungen und Verstär- rücksichtigen. Eine Ablenkeinrichtung sollte der Sohle. kungen sind jederzeit möglich. Neben der kleinere Hochwasser mit Geschiebetransport Vor- und Nachteile. Aufweitungen bilden Funktion als Uferschutz bietet die Buhne möglichst ungehindert abfliessen lassen und naturnahe Sohlenstrukturen. Die veränder- gleichzeitig Lebensraum für die aquatische nur bei Murgängen in Funktion treten. Ein ten Strömungsverhältnisse führen zu ande- Fauna und erhöht die Lebensraumvielfalt Ablenkbauwerk setzt sich aus einer seitliren Uferbeanspruchungen. Aufweitungen bedeutend. In dynamischen Gewässern, bei chen Entlastung und einer Ablenkeinrichtung führen lokal zu erhöhtem Energieliniengefäl- welchen sich die Flussmorphologie stark än- zusammen. Die Bauwerke werden auf seltele und damit zu höheren Abflussgeschwin- dern kann, müssen die Buhnen den mögli- ne Ereignisse ausgelegt. digkeiten, die bei der Dimensionierung der chen auftretenden Strömungssituationen Vor- und Nachteile. Ein Gerinneausbau Uferschutzmassnahmen berücksichtigt wer- Rechnung tragen. Bei möglichen Verschie- auf einem Wildbachkegel, welcher auf die den müssen. bungen von Mäandern müssen die Buhnen Murgänge ausgelegt wird, kann zu unverdeshalb in kürzeren Abständen angeordnet hältnismässigen Bauwerken und Eingriffen werden als in morphologisch stabilen Berei- führen. Dies kann mit gezielten Massnahmen chen eines Flusses. Schutzkonzepte mit Buh- im Oberlauf vermieden werden. Die landnenbauwerken benötigen mehr Raum, er- schaftlichen Eingriffe mit Murbremsen oder möglichen jedoch vielfältigere Uferbereiche. Ablenkeinrichtungen sind lokal begrenzt. Es Sie weisen einige Vorteile gegenüber einer existieren noch wenige Dimensionierungslinearen Ufersicherung auf: grundlagen für Bauwerke, mit welchen das
der Eingriff ist örtlich begrenzt; Verhalten von Murgängen beeinflusst wer-
sie integrieren sich in die Landschaft; den kann. Sie basieren häufig auf Erfah-
ihre Flexibilität bei Überlastung ist rungswerten (durch Rechen in Japan oder grösser; Murbremsen in Österreich), aber auch auf
sie lassen sich leichter an veränderte Modellversuchen. Verhältnisse anpassen;
sie verbessern die Strukturvielfalt.
Strategie Vorgehen Verfahren Projektierung Grundlagen erheben • Massnahmen Anhang
Grundlagen auswerten
Vorsorgeplan erstellen Überwachung und Warnung Evakuation und Rettung Versorgung Schadenbewältigung
Notfallplanung Ein Restrisiko verbleibt immer
62 Einen absoluten Schutz vor Hochwassern
und den damit verbundenen Gefahren gibt es nicht. Wassergewalten bergen ein Gefahrenpotenzial, das weder gänzlich überschaubar noch völlig beherrschbar ist. Extreme oder lang anhaltende Niederschläge können in jedem Landesteil Bäche und Flüsse zu reissenden Fluten anschwellen lassen, Murgänge auslösen oder Rutschungen aktivieren. Ausserordentlich hoch ansteigende Wassermassen erweisen sich somit immer wieder als ernste Bedrohung, die sich zwar durch sachgerechten Unterhalt, durch planerische Massnahmen und durch Schutzbauwerke mindern und eingrenzen, niemals aber gänzlich abwenden lässt. Zudem darf nicht vergessen werden, dass jede hydrologische Berechnung mit gewis- Frank sen Unsicherheiten behaftet ist. Selbst sachgerecht festgelegte und allseits akzeptierte Bemessungsgrössen können im Extremfall überschritten werden. Nötig ist somit in jedem Fall eine Notfallplanung, durch die sich das immer verbleibende Restrisiko auf ein akzeptierbares Mass reduzieren lässt. Dabei geht es vor allem darum, Menschen (und allenfalls auch Nutztiere) zu retten sowie Folgeschäden (beispielsweise durch gefährliche Güter oder Chemieanlagen) zu begrenzen. in den jeweiligen Einzugsgebieten erho- mit bereits bestehenden Organisationen Vorsorge treffen ben und ausgewertet, und in einem zwei- und Einrichtungen zu nutzen (beispiels- Entscheidend ist, dass sich die zuständigen ten Schritt werden die vorliegenden Resul- weise im Zusammenhang mit der Alarmie- Behörden der lokal oder regional vorhan- tate in einen umfassenden Vorsorgeplan rung). denen Hochwassergefahren bewusst sind. integriert. Für die Beurteilung des Restrisikos gibt es Mit einer entsprechenden Vorbereitung Bei dieser wichtigen Arbeit werden die keine Standardlösungen. Jedes Hochwaskönnen die Folgen von Hochwasserereig- Gemeinden durch die Fachstellen der Kan- sereinzugsgebiet weist eine eigene Chanissen zumindest gemildert werden. Im tone und – bei grösseren Vorhaben – auch rakteristik auf, die durch die jeweilige Rahmen der Massnahmenplanung werden durch die Fachstellen des Bundes unter- Topografie, Geologie, Hydrologie, Bodendiese Grundlagen über die Verhältnisse stützt. Es ist sinnvoll, mögliche Synergien bedeckung und Nutzung bestimmt wird.
Die Hauptverantwortung für Notfallplanung und Notfallorganisation liegt auf der Stufe der Gemeinden. Standardlösungen gibt es nicht. Zudem ist der Hochwasserfall nur einer unter einer ganzen Reihe von anderen möglichen Notfällen durch Naturgefahren.
Notfallorganisation Aufgabenbereiche einer Notfallorganisation Zur Bewältigung einer Notlage, die durch 63 Hochwasser – oder durch andere natürlikommunale che oder zivilisatorische Ereignisse – her- Verwaltung oder kantonale vorgerufen wurde, ist eine klar strukturier- Behörde te Notfallorganisation mit zugeteilten Aufgabenbereichen und entsprechenden Einsatzplänen eine zentrale Voraus- kommunales Unterstützung oder kantonales logistische setzung. Von Nutzen ist diese Notfallorga- Führungsorgan Koordination nisation aber nur, wenn sie ohne Verzug ihre Arbeit aufnehmen kann. Dabei müssen folgende Bereiche geregelt werden:
Warnung. Gefährliche Entwicklungen Sicherheit Rettungs- Infra- Schutz Gesundheit müssen rechtzeitig erkannt werden, um und wesen struktur und und Ordnung Betreuung Sanität die Bevölkerung zu orientieren, die Wehrdienste zu alarmieren und Sofortmassnahmen einzuleiten.
Gegenmassnahmen. Gegen frühzei- Sofortmassnahmen tig erkannte Ereignisse können in gewissen Fällen Massnahmen ergriffen werden, um Überschwemmungen zu verhindern (etwa durch die Räumung von Gerinnen von Lawinenholz oder Treibholz, die Verstärkung von Dämmen oder die Errichtung mobiler Dämme).
Sonderrisiken. Für Objekte mit grossem Schadenpotenzial wie Spitäler, Heime, allerdings nicht immer einfach, den richti- tionieren, sondern auch an den richtigen Kulturgüter, Tankstellen, Chemielager, Ver- gen Zeitpunkt für solche Massnahmen Orten zur Verfügung stehen. sorgungseinrichtungen, Schaltzentralen festzulegen. Grundsätzlich ist ein früher • Objektschutz. Einzelne Häuser und oder Kommunikationseinrichtungen ist ein Zeitpunkt anzustreben, doch dadurch er- begrenzte Gebiete können mit temporären spezieller Einsatzplan «Hochwasser» vor- höht sich auch das Problem allfälliger Fehl- Massnahmen wie Sandsackbarrieren, mozubereiten, damit Schäden wirksam ver- warnungen. bilen Wänden oder – falls genügend Zeit hindert werden können. • Infrastruktur. Maschinen und Mate- zur Verfügung steht – auch mit Mauern vor
Bergung. Allfällige Opfer sind zu ber- rial für Sofortmassnahmen müssen bereit- Überschwemmungen geschützt werden. gen, an sichere Orte zu transportieren und stehen, um Verkehrswege und Zugänge ins • Partner. Die Zusammenarbeit mit den medizinisch zu betreuen. betroffene Gebiet offen zu halten. Notfallorganisationen benachbarter Ge-
• Evakuation. Wo eine Überschwem- • Überwachung. Das Wetter und die meinden ist vorzubereiten und einzuüben. mung nicht zu verhindern ist oder wo sie Vorgänge im Einzugsgebiet sind zum ernsthaft droht, müssen Menschen in Si- Schutz der Bergungs- und Aufräumarbeicherheit gebracht und versorgt werden. ten ständig zu überwachen. Unter Umständen sind auch Sachwerte aus • Kommunikation. Die entsprechenden ➜ Anhang: Checklisten dem Gefahrengebiet zu entfernen. Es ist Geräte müssen im Notfall nicht nur funk-
Anhang
Definition nach TERMDAT Rechtlicher Bezug Quelle
Abfluss: Wasservolumen, das einen Abflusskapazität durch Unterhalt der WBG 4 I bestimmten Gerinnequerschnitt pro Zeit- Gewässer, Ufer und Bauwerke des Hochwassereinheit durchfliesst. schutzes; auch im forstlichen Bachverbau WaG 19 Zuständigkeit: Kantone WBV 23
Abgeltung Rechtsanspruch auf Subventionen des Bundes an bauliche Massnahmen, Wiederherstellung von WBG 6, 8 ff. Bauten und Anlagen, Gefahrenkataster und WBV 1–4, 8 ff. Gefahrenkarten, Messstellen, Frühwarndienste SuG
Alarmierung: Warnung der Bevölke- Aufbau und Betrieb von Frühwarndiensten WBV 24, 27 I f. rung vor einer Gefahr oder einer Bedrohung durch ein Signal (in der Regel ein Sirenenzeichen).
Ausgleich/Entschädigung Vor- und Nachteile bzw. Eigentumsbeschränkun- Glossar gen durch Planungen nach RPG RPG 5 Wörterbuch zur Terminologie 65 Beschwerderecht Im Bereich Natur- und Heimatschutz: zuständiges USG 55 ff. Bundesamt, Kantone, Gemeinden, vom Bundesrat Hochwasserschutz bezeichnete gesamtschweizerische Umweltorgani- Die vorliegende Wegleitung entsationen NHG 12–12b hält eine Fülle von Fachausdrücken Eröffnung der Verfügung durch schriftliche aus verschiedenen Gebieten des Mitteilung, im Bundesblatt oder in kantonalem Hochwasserschutzes. Um deren Ver- Publikationsorgan NHG 12a I ständnis zu erleichtern, und um möglichen Missverständnissen ent- Bewilligung Baubewilligung innerhalb Bauzone RPG 22 gegenzuwirken, erarbeitet das Ausnahmebewilligung ausserhalb Bauzone RPG 24 BWG seit einigen Jahren in Zusam- Erstellung/Änderung von Bauten und Anlagen in menarbeit mit der Sektion Terminobesonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen GSchG 19 II logie der Bundeskanzlei ein vier- Wasserentnahme aus Fliessgewässern GSchG 29 sprachiges Wörterbuch mit Ausnahmebewilligung für ökologische Gestaltung WBG 4 III Schwergewicht auf den Bereichen bei Wasserbaumassnahmen GSchG 28 III Hochwasserschutz, Wasserbau, Ausnahmebewilligung für Eindolen GSchG 38 Hydrologie, Geomorphologie und Ausbeutung von Sand, Kies und anderem Material GSchG 44 Naturgefahren. Diese Sammlung Fischereirechtliche Bewilligung für technische umfasst über 800 Einträge mit rund Eingriffe in Gewässer BGF 8 Ausnahmebewilligung für Beseitigung der Ufer- 1500 Definitionen in Deutsch, Franvegetation NHG 22 II zösisch, Italienisch und Englisch. Ausnahmebewilligung für Waldrodung WaG 5 Das Wörterbuch ist bereits auf Verbauung und Korrektion von Fliessgewässern GSchG 37 TERMDAT, der zentralen Terminologiedatenbank der Biotop Schutz einheimischer Tier- NHG 18 ff. Bundesverwaltung, allen öffent- und Pflanzenarten NHV 14 ff. lichen Diensten in der Schweiz Unterschiedliche Schutzgrade NHG 18 I bis über Intranet oder Internet (KOMB/ Ersatz bei unvermeidbaren Eingriffen NHG 18 I ter KTV) zugänglich. Weitere Fragen Biotope nationaler, regionaler und lokaler Bedeu- über den Zugang zu TERMDAT tung; ökologischer Ausgleich NHG 18a, b beantwortet die Sektion Terminolo- Bundessubventionen NHG 18c gie der Bundeskanzlei.
Dritte (besondere Vorteile) Kostenbeteiligung bei Subventionen SuG 10 II a Interessenten, die keinen Zugang des Bundes WBV 8 c zum Intranet der Bundesverwaltung haben, können über EURODIC- Enteignung Enteignung der für den Vollzug WBG/WBV not- AUTOM, die Terminologiedatenwendigen Rechte; Befugnis Kantone oder von bank der Europäischen Union, auf ihnen bevollmächtigte Dritte; anwendbares Recht WBG 17 das Wörterbuch zugreifen.
Finanzhilfen Subventionen des Bundes an die Renaturierung WBG 7, 9 f. belasteter Gewässer ohne Rechtsanspruch WBV 5 ff.
Gefahrenhinweiskarte: Übersichts- Grundlage für Richtplanung zur groben Erkennung karte, die nach wissenschaftlichen der Interessenkonfliktgebiete, falls noch keine Ge- Kriterien erstellt wird und die auf Gefah- fahrenkarte vorhanden WBV 21 ren hinweist, die erkannt und lokalisiert, aber nicht im Detail analysiert und bewertet sind. INTRANET ➜ http://termdat.bk.admin.ch
INTERNET ➜ http://eurodic.ip.lu
Strategie Vorgehen Verfahren Definition nach TERMDAT Rechtlicher Bezug Quelle Projektierung Massnahmen • Anhang Gefahrenkarte: Karte im Massstab Grundlage für die Richt- und Nutzungsplanung so- WBV 21 1: 2000 bis 1: 10 000, die nach wissen- wie für die Projektierung von Schutzmassnahmen WBV 27 I c schaftlichen Kriterien erstellt wird und innerhalb eines Untersuchungsperimeters detaillierte Aussagen macht über die Gefahrenarten, die Gefahrenstufen und die räumliche Ausdehnung der gefährlichen Prozesse.
Gefahrenzone: Von Naturgefahren Gebiete mit Nutzungsbeschränkungen RPG 18 bedrohtes Gebiet, das entsprechend der Nutzungsverbot WBV 1II Gefahrenanalyse mit grundeigentümerverbindlichen Nutzungsbeschränkungen belegt wird.
Glossar Grundwasser: Unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Lithosphäre Grundwasserschutzzonen, Grundwasserareale GSchG 20 f.
zusammenhängend ausfüllt. Hochwasserschutz: Gesamtheit der Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten Massnahmen zum Schutz von Menschen vor schädlichen Auswirkungen des Wassers; und erheblichen Sachwerten vor schädli- Festlegen von Schutzziel und Schutzmassnahmen chen Auswirkungen des Wassers, insbe- im Einzelfall WBG 1 I sondere vor Überschwemmungen, Erosionen und Feststoffablagerungen.
Inventare Bereich Natur- und Heimatschutz/Bundesinventare mit Objekten von nationaler Bedeutung: bei möglicher Beeinträchtigung Gutachten Eidgenössi- NHG 5 ff. sche Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) NHG 18a einholen (obligatorisch) NHG 23a ff.
Kiesentnahme Bewilligung nach Gewässerschutzgesetz GSchG 44 I und Fischereigesetz BGF 8 III g Grundwasserschutzzonen GSchG 44 II
Moore und Moorlandschaften Allgemeiner Schutz, eingeschränkte Gestaltung NHG 23a ff. und Nutzung, Schutzziele nach Bundesrecht, NHV 21a ff. Schutz- und Unterhaltsmassnahmen der Kantone; Bundessubventionen
Nutzungsplan: Plan, der die zu- Ordnet die zulässige Nutzung des Bodens (Bau-, RPG 14 ff. lässige Nutzung des Bodens bezüglich Landwirtschafts-, Schutzzonen u.a.) Zweck, Ort und Mass parzellen- Baubewilligung innerhalb Bauzone RPG 22 scharf und grundeigentümerver- Ausnahmebewilligung Bauen ausserhalb Bauzone; bindlich festlegt. nur wenn standortgebunden und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen RPG 24 Grundeigentümerverbindlichkeit RPG 21
öffentliche Planauflage Nach kantonalem Verfahrensrecht Bei Errichtung/Änderung einer Baute/Anlage mit Koordinationsbedarf RPG 25a II b Bei Erfüllung Bundesaufgabe im Bereich Natur- und Heimatschutz NHV 3
öffentliche Beschaffung Bund: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, freier Zugang zum Markt nach Binnenmarktgesetz BGBM 1ff., 6 Kantone: Amtliche Publikation von Vorhaben und Kriterien, Teilnahme und Zuschlag BGBM 5 II Anpassung kantonale Vorschriften an Binnenmarktgesetz BGBM 11 Interkantonale Vereinbarung über das Beschaffungswesen
Raumplanung: Vorwegnehmende Koor- Richtplanung (behördenverbindlich, raumwirk- RPG 6 ff. dination von raumwirksamen Tätigkeiten same Tätigkeiten koordinieren) und Nutzungsplan RPG 14 ff. und deren Steuerung über längere Zeit. (grundeigentümerverbindlich Richtplan konkretisieren) Planungsgrundsätze RPG 3 Raumplanerische Massnahmen: im Wasserbau Priorität vor baulichen Massnahmen WBG 3
Definition nach TERMDAT Rechtlicher Bezug Quelle
Renaturierung: Gesamtheit der Mass- Bei wasserbaulichen Eingriffen in Gewässer WBG 4 II nahmen, mit denen durch menschlichen Subventionen des Bundes WBG 7, 9 f. Einfluss veränderte Landschaften oder Landschaftselemente (etwa Fliessgewässer) in einen naturnahen Zustand zurückversetzt werden.
Richtplan: Plan, der die Tätigkeiten, Stimmt die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinanwelche für die Verwirklichung der der ab; zeigt die anzustrebende Entwicklung, die angestrebten räumlichen Ordnung erfor- zeitliche Abfolge und die einzusetzenden Mittel RPG 8, RPV 5 derlich sind, umschreibt und den Rah- Behördenverbindlichkeit RPG 9 men für deren gegenseitige Abstimmung behördenverbindlich festlegt.
Schutzmassnahme: Massnahme zur Prioritäten: Unterhalt und raumplanerische Verminderung oder Beseitigung eines Risikos, unterschieden nach aktiven Massnahmen (passive Massnahmen) Anforderungen WBG 3 WBG 4 Glossar und passiven Schutzmassnahmen: Akti- Interkantonale Gewässer; Koordination WBG 5 ve Schutzmassnahmen wirken dem Gesetzliche Grundlagen 67 Naturereignis entgegen, um die Gefahr zu verringern oder um den Ablauf eines Bundesgesetz über das öffentliche Ereignisses oder dessen Eintretenswahr- Beschaffungswesen scheinlichkeit wesentlich zu beeinflus- Interkantonale Vereinbarung über sen; passive Schutzmassnahmen das öffentliche Beschaffungswesen reduzieren den Schaden, ohne den Ab- BGBM Bundesgesetz über lauf des Ereignisses zu beeinflussen. den Binnenmarkt Ufer: Seitlicher Teil des Gewässerbetts. Schutz der Lebensräume für Fische BGF 7 BGF Bundesgesetz über die Fischereirechtliche Bewilligung für Eingriffe, BGF 8 I, III c Fischerei v.a. Uferrodung GSchG Bundesgesetz über den Gestaltung der Ufer WBG 4 Gewässerschutz Ufervegetation: Gesamtheit der Allgemeiner Schutz, aktive Förderung NHG 21 NHG Bundesgesetz über den Pflanzen am Ufer eines Gewässers. Ausnahmebewilligung für standortgebundene Natur- und Heimatschutz Anlagen nach WBG und GSchG NHG 22 II NHV Verordnung über den Natur- und Heimatschutz Unterhalt: Gesamtheit der Massnah- Prioritäre Hochwasserschutzmassnahme WBG 3 I RPG Bundesgesetz über die men zur Erhaltung der Abflusskapazität Sicherung des bestehenden Hochwasserschutzes WBG 4 I Raumplanung und der Wirksamkeit der Schutzbauten. Berücksichtigung ökologischer Anforderungen WBV 23 RPV Verordnung über die Unterlieger: Personen oder Objekte, Koordination bei interkantonalen Gewässern WBG 5 Raumplanung die sich flussabwärts von einer LwG Bundesgesetz über die bestimmten Stelle eines Fliessgewässers Landwirtschaft befinden. ÖQV Öko-Qualitätsverordnung Umweltverträglichkeitsprüfung Vor Planung, Errichtung, Änderung der vom USG 9 I, II SuG Bundesgesetz über Finanz- Bundesrat bezeichneten Anlagen UVPV hilfen und Abgeltungen Umweltverträglichkeitsbericht Anhang 30.2 USG Bundesgesetz über den Umweltschutz Verantwortlichkeit für Gewässer Kantone oder nach kantonalem Recht bezeichnete Gemeinwesen oder Private; Entscheidungsbefugnis UVPV Verordnung über die des Bundesrates bei interkantonalen Gewässern, Umweltverträglichkeitsprüfung
wenn keine Einigung der betroffenen Kantone WBG 5 II WaG Bundesgesetz über den Wald WBG Bundesgesetz über den Verfahren Subventionsverfahren WBV 3–15 Wasserbau Stellungnahme Bund zu kantonalen Massnahmen des Hochwasserschutzes WBV 16 f. WBV Verordnung über den Stellungnahme BWG zu Massnahmen anderer Wasserbau Bundesstellen mit Auswirkungen auf den Hochwasserschutz WBV 18 Bundesgesetze auf Internet
Strategie Vorgehen Verfahren Technischer Bericht Projektierung Massnahmen • Anhang Inhalt vorhanden ja nein
Zusammenfassung ❑ ❑
1 Anlass und Auftrag ❑ ❑
2 Ausgangssituation
historische Ereignisse (Chroniken; Ereignisdokumentationen) ❑ ❑ bestehende oder geplante Nutzung ❑ ❑ Charakteristik des Einzugsgebiets ❑ ❑ hydrologische Verhältnisse ❑ ❑ bestehende Gerinnekapazität ❑ ❑ geologische Verhältnisse ❑ ❑ mögliche Gefahrenarten (Prozesse): Checklisten • Überschwemmung ❑ ❑
Ufererosion ❑ ❑
Übermurung ❑ ❑
68 Szenarien ❑ ❑
Beurteilung der bestehenden Schutzbauten ❑ ❑ Analyse der Schwachstellen entlang des Gewässers ❑ ❑ bestehende Gefahrensituation ❑ ❑ Gewässerzustand ❑ ❑
3 Projektannahmen
gewählte Schutzziele ❑ ❑ ökologische Entwicklungsziele ❑ ❑ festgelegte Dimensionierungsgrössen ❑ ❑
4 Schadenpotenzial
Beurteilung der möglichen Schäden ❑ ❑
5 Massnahmenplanung
Variantenstudien und Entscheide ❑ ❑ Unterhaltsmassnahmen ❑ ❑ raumplanerische Massnahmen ❑ ❑ bauliche Massnahmen:
Massnahmenbeschrieb inklusive technischer ❑ ❑ Begründungen und Nachweise (insbesondere auch hydraulische Annahmen und Nachweise)
Interessenabwägung ❑ ❑
6 Auswirkungen der Massnahmen
Auswirkungen auf Siedlungen und Nutzflächen ❑ ❑ Auswirkungen auf Natur und Landschaft ❑ ❑ Auswirkungen auf Gewässerökologie und Fischerei ❑ ❑ Auswirkungen auf Grundwasser ❑ ❑ Auswirkungen auf Landwirtschaft ❑ ❑
7 Verbleibende Gefahren und Risiken ❑ ❑
8 Umsetzung der verbleibenden Gefahren ❑ ❑
in die Richt- und Nutzungsplanung
9 Notfallplanung ❑ ❑
Projektdossier für Subventionsgesuche beim Bund (BWG)
ja nein
1 Technischer Bericht (vgl. gegenüberliegende Seite) ❑ ❑
2 Kostenvoranschlag
Baukosten (anhand Vorausmassen ❑ ❑ und Einheitspreisen der Bauarbeiten; Hauptpositionen) Projektierungs- und Bauleitungskosten ❑ ❑ Kosten Landerwerb ❑ ❑ Unvorhergesehenes (separat aufführen) ❑ ❑
3 Plangrundlagen
3.1 Übersichtspläne 1: 10 000 bis 1: 50 000
Bauvorhaben ❑ ❑ Teileinzugsgebiete ❑ ❑ Checklisten allfällige Niederschlags-Messstationen ❑ ❑ allfällige Abfluss-Messstationen ❑ ❑ Gewässernamen ❑ ❑ Bei Subventionsgesuchen müssen 69 realisierte Schutzbauten und gesicherte Strecken ❑ ❑ die Grundlagen in einem Projekt- Darstellung der bestehenden Gefahren ❑ ❑ dossier zusammengefasst werden,
3.2 Situationsplan 1: 1000 oder 1: 2000 damit eine umfassende Beurteilung
vorgesehene Massnahmen ❑ ❑ des Vorhabens samt allen seinen Zwangspunkte (Brücken, Gebäude) ❑ ❑ massgebenden Auswirkungen bestehende und geplante Bestockung ❑ ❑ möglich ist. In der Regel entspricht
3.3 Längenprofil dieses Projektdossier dem öffent-
Hochwasserspiegel/Energielinie für HQd und EHQ ❑ ❑ lich aufgelegten Bauprojekt. Niederwasserspiegel ❑ ❑ Ausgangssohle ❑ ❑ mittlere Projektsohle ❑ ❑ Gefälle ❑ ❑ allfällige Sondierungen ❑ ❑ allfällige Geschiebeentnahmestellen ❑ ❑ Brücken, Schwellen, Rampen ❑ ❑ Wehre, Felsaufschlüsse ❑ ❑
3.4 Technische Querprofile (vor und nach Sanierung)
Wasserspiegel für HQd und EHQ ❑ ❑ Niederwasserspiegel ❑ ❑ Eigentumsgrenzen ❑ ❑
3.5 Normalprofile und Gestaltungsprofile
Wasserspiegellagen ❑ ❑ Niederwasserspiegel ❑ ❑ Ufersicherung ❑ ❑ Sohlenschutz ❑ ❑ Gestaltung und Bepflanzung ❑ ❑
3.6 Fotodokumentation ❑ ❑
UVP-pflichtige Vorhaben im
4 Kantonale Mitberichte Zusammenhang mit Massnah-
Gewässerschutz und Grundwasserverhältnisse ❑ ❑ men und Vorhaben des Hoch- Natur- und Landschaftsschutz ❑ ❑ wasserschutzes: Gewässerökologie und Fischerei ❑ ❑ • Werke zur Regulierung des Forst (bei Rodungen) ❑ ❑ Wasserstandes oder des Abflusses Landwirtschaft ❑ ❑ von natürlichen Seen von mehr als Raumplanung ❑ ❑ 0,5 km2 mittlerer Seeoberfläche. • Wasserbauliche Massnahmen
5 Umweltverträglichkeitsbericht
wie Verbauungen, Eindämmungen, Bei UVP-pflichtigen Vorhaben muss ein Korrekturen, Geschiebe- und Hochseparater Bericht zu den Umweltauswirkungen wasserrückhalteanlagen im Kostenerstellt und öffentlich aufgelegt werden ❑ ❑ voranschlag von mehr als 15 Millionen Franken.
6 Kantonale Entscheide
rechtskräftiger Entscheid (alle Bewilligungen erteilt) ❑ ❑ • Schüttungen in Seen in einem Finanzierungsschlüssel und Kostenteiler ❑ ❑ Umfang von mehr als 10 000 m3. Perimeterpflichten des Bundes und seiner Betriebe ❑ ❑ • Ausbeutung von mehr als 50 000 m3 Kies, Sand und anderem Material aus Gewässern pro Jahr (ohne einmalige Entnahme aus Gründen der Hochwassersicherheit). Verfahren: In allen vier Fällen durch das kantonale Recht zu bestimmen.
Strategie Vorgehen Verfahren Notfallplanung: Erhebung und Aufarbeitung der Grundlagen Projektierung Massnahmen
Anhang Jedes Einzugsgebiet weist ganz Gefahrensituation spezifische Eigenschaften zur Bil- ❑ historische Quellen analysieren dung von Hochwassern auf. Je ❑ Ereigniskataster auswerten nachdem ergeben sich unterschied- ❑ allfällig vorhandene Gefahrenkarten auswerten liche Gefährdungskriterien: ❑ Fachstudien mit lokalem Bezug zur Kenntnis nehmen
Winterhochwasser ❑ aktuelle Beobachtungen bewerten zeichnen sich aus durch (meist) langsam anlaufende Hochwasser- Meteorologische Konstellationen wellen und relativ lang dauernde ❑ Schneesituation Hochwassersituationen. Ge- ❑ Gewittersituation schiebeprobleme erreichen selten ❑ Vernässung des Bodens durch Niederschläge grössere Ausmasse. Topografie und Bodenbedeckung
Sommerhochwasser als ❑ Steilheit und Form des Einzugsgebietes Folge von Starkregen oder Hagel- ❑ Anteil Wiesen, Wald, Überbauungen, Fels, Gletscher, Seen Checklisten wetter zeichnen sich aus durch zeitlich kurze, jedoch hohe Spit- ❑ Einsickerungsmöglichkeiten von Niederschlägen ❑ natürliche und künstliche Barrieren zenabflüsse. In kleinen Einzugs- 70 gebieten ist mit dem Überlauf oder Verhältnisse im Einzugsgebiet gar der Zerstörung von Gerinnen ❑ nicht entlastete Geschiebeherde im Einzugsgebiet sowie mit Überflutungen der Land- (Gefahr von Murgängen) schaft sowie von Gebäuden und In- ❑ nicht entlastete Geschiebeherde im Gerinnebereich frastrukturanlagen zu rechnen. Als (Gefahr von Gerinnemurgängen und Geschiebetrieb) Folge von Hang- und Sohlenerosio- ❑ Zustand der Vegetation (Bodenbedeckung beeinflusst nen können sich grosse Geschieden Abfluss des Regens) bemengen ansammeln. ❑ Zustand des Bodens (wirkt sich erheblich auf das Ausmass des oberirdischen Abflusses aus) Das Gefahrenpotenzial bei einer Hochwassersituation ist an folgen- Zustand der Gerinne den Stellen besonders hoch: ❑ Verbauungsgrad
in Gerinnen mit ungenügender ❑ Durchflusskapazität der Verbauungen Kapazität; ❑ Stabilität der Verbauungen
in schadhaften Gerinnen; ❑ Schäden an Ufer und Sohle
an Gerinneengstellen; ❑ Einschränkung des Abflussprofils durch wuchernde
in möglichen Gerinneausweich- Vegetation oder durch Ablagerungen routen wie etwa Strassenzügen ❑ Engstellen (Brücken, Durchlässe, Überdeckungen wie
oder Eisenbahntrassen; etwa Holzlagerplätze)
in Geländemulden; ❑ Materialansammlungen in den Geschiebesammlern
bei künstlichen Barrieren durch ❑ loses Holz im Gerinnebereich (Gefahr von Verklau- Häuser oder Dämme; sungen oder Beschädigungen)
bei Gefällsknicken im Längenprofil. Gefährdete Gebäude ❑ Schadenempfindlichkeit der Gebäude (Öffnungen, Materialien, Versorgungseinrichtungen, Einrichtungen) ❑ frühere Schadenfälle
Gefährdete Personen ❑ Arbeitsplätze in potenziellen Überschwemmungsgebieten ❑ Arbeitsplätze in potenziellen Rutschzonen ❑ Wohnbevölkerung in potenziellen Überschwemmungsgebieten ❑ Wohnbevölkerung in potenziellen Rutschzonen
Gefährdete Infrastrukturen im Einzugsgebiet ❑ Strassenverbindungen ❑ Bahnlinien ❑ Elektrizitätswerke ❑ Anlagen der Gas- und der Wasserversorgung ❑ Telefonzentralen ❑ Sendeanlagen
Notfallplanung: Elemente Vorsorgeplan Externe Hilfen
❑ Frühwarnsysteme. Permanente oder situationsgegebene Personelle Hilfen Frühwarnsysteme einrichten. Das erlaubt einen frühzeitigen und Der Einsatz fremder Hilfen (wie gezielten Einsatz von Vorsorgemassnahmen. Angehörige des Militärs oder des Zivilschutzes und Freiwillige) ❑ Maschinen und Material. Bagger, Transportfahrzeuge, Kom- kann kaum vorgängig festgelegt pressoren, Pumpen, Notstromaggregate und Werkzeuge müssen werden. Jedes Schadenereignis im Katastrophenfall zur Verfügung stehen. Unter Umständen stellt individuelle Anforderungen werden auch Materialreserven von anderen Gemeinden oder Re- an dessen Bewältigung. gionen eingesetzt. Finanzielle Hilfen ❑ Kommunikation. Die lokalen und regionalen Kommunikations- Im Ereignisfall leisten Bund, Kantosysteme sind so zu konzipieren, dass sie nicht durch Hochwasser ne und – bei Abschluss entspre- oder begleitende Ereignisse ausser Betrieb gesetzt werden kön- chender Verträge – Versicherungen nen. Reichen dazu die vorhandenen Fixanlagen nicht aus, so sind Beiträge zur Schadendeckung. In Funkgeräte, Megafone, mobile Sender und Kommunikationsein- Kantonen mit kantonaler Gebäuderichtungen ausserhalb des Gefahrenbereichs bereitzustellen. versicherung besteht automatisch Checklisten ein umfassender und unlimitierter ❑ Strassen- und Bahnverbindungen. Vorgängig prüfen, ob Versicherungsschutz gegen Elemen- Siedlungsgebiete durch Hochwasser oder begleitende Ereignisse tarschäden für Gebäude. Bereits im Jedes Schadenereignis hat einen 71 von der Aussenwelt abgeschnitten werden können. Trifft dies Voraus ist abzuklären, welche Schä- speziellen Charakter und muss deszu, so ist das entsprechende Reservematerial für die Sanitäts- den im Ereignisfall nicht gedeckt halb gezielt bewältigt werden. dienste, die Wehrdienste und den Zivilschutz bereitzustellen, sind. Für diese Restkosten sollte be- Ein Vorsorgeplan dient dabei als ebenso Baumaterial (etwa Holz für Notbrücken) und allenfalls reits in der Präventionsphase nach Fundament und als Richtschnur. auch Maschinen und Werkzeuge. alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden. ❑ Medizinische Versorgung. Bergung, Transport und Betreuung von Verletzten sind sicherzustellen. Ein entsprechen- Zusammenarbeit des Konzept ist mit den entsprechenden Fachleuten und Institu- der Behörden
tionen vorzubereiten, sofern nicht kantons- oder gemeinde- Bund und Kantone sind in der Lage, eigene Organisationen und Institutionen über die notwendigen die Gemeinden mit ordentlichen Infrastrukturen verfügen. Beiträgen – und im Katastrophenfall meist auch mit ausserordentli- ❑ Evakuation. Notunterkünfte bereitstellen und Verpflegungs- chen Beiträgen – zu unterstützen. möglichkeiten vorbereiten. Damit diese Gelder auch fliessen können, ist es Vorschrift, dass ❑ Hilfe. Verschiedene Stellen auf den Stufen Bund, Kantone und bereits in der ersten Phase der Kaauch Gemeinden sind in der Lage, in Notfällen direkt oder indi- tastrophenbewältigung die zustänrekt Hilfe zu leisten. Die für die Bewältigung einer ausserordent- digen Fachstellen kontaktiert werlichen Situation verantwortlichen Stellen informieren und doku- den (und dass die Arbeiten mit den mentieren sich deshalb bereits vorgängig über folgende Fragen: kantonalen respektive den eidge- ❑ Welche Institutionen oder Organisationen können in nössischen Fachstellen abgesprowelchem Rahmen überhaupt Hilfe leisten? chen werden). ❑ Wie heissen die entsprechenden Kontaktpersonen, und wie lauten ihre aktuellen Telefonnummern? ❑ Welche Kosten entstehen, und wie sind die Verfahren? ❑ Wer ist zuständig für die Verteilung von Spenden?
❑ Wetterverhältnisse. Wetterbeobachtung organisieren und entsprechendes Alarmkonzept aufstellen, denn Wetterwechsel gefährden all jene Leute, die nach einem Ereignis mit Aufräumungs- und Sicherungsarbeiten beschäftigt sind.
❑ Arbeit im Krisenstab. Folgende Strategie hat sich in Krisensituationen bewährt: ❑ vorgängig Kompetenzen betreffend Überwachung, Alarmierung sowie organisatorische und bauliche Anordnungen regeln und festschreiben ❑ Informationsfluss sicherstellen ❑ kurze – und straffe – Rapporte durchführen ❑ Bevölkerung rasch, umfassend und regelmässig über den Ablauf und die Konsequenzen des Schadenereignisses informieren ❑ Mut haben, Entscheide zu treffen (und sie in nützlicher Frist auch umzusetzen)
Strategie Vorgehen Verfahren Fachstellen der Bundesverwaltung Projektierung Massnahmen • Anhang Bundesamt für Wasser und Geologie BWG ➜ http://www.bwg.admin.ch Abteilung Schutz vor Naturgefahren Ländtestrasse 20
2501 Biel
Landeshydrologie (LH) Papiermühlestrasse 172
3003 Bern
Sekretariat PLANAT ➜ http://www.planat.ch Ländtestrasse 20
2501 Biel
Kontakt Bundesamt für Umwelt, Wald ➜ http://www.buwal.ch und Landschaft BUWAL
72 Papiermühlestrasse 172
3003 Bern
Bundesamt für Raumentwicklung ARE ➜ http://www.raumentwicklung.admin.ch Einsteinstrasse 2
3003 Bern
Bundesamt für Landwirtschaft BLW ➜ http://www.blw.admin.ch Mattenhofstrasse 5
3003 Bern
Bundesamt für Strassen ASTRA ➜ http://www.astra.admin.ch Worblentalstrasse 68
3003 Bern
Bundesamt für Kultur BAK ➜ http://www.kultur-schweiz.admin.ch Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege Hallwylstrasse 15