Moorschutz und weitere Nutzungen
Moorschutz und weitere Nutzungen Protection des marais et autres utilisations Tutela delle paludi e ulteriori utilizzazioni
REDAKTION
Moorschutz und weitere Nutzungen 7.1 Neben den bisher ange prochenen Nu tzung f lll1en wei eu weitere Handbuch Nutzungel1 BerUlu·ung. punkte mit d 111 M orschutz auf. Häufig erge- Moor chulz in d J' Schweiz 2 ben ich auch K nflikl zwi ehen den An prüeben der Nutzung aur 1/1996 d · r ein n und den rllal tu ng. e tt'ebungen de M r chutze auf der anderen Seite. 0 liegen beispiel 'w ise viele Waffen-, Schie - w1d Übung plätze eier Arm e in Gebieten des VoraJ pe.n- und Alpenraumes eli beute au der Sicht d . Moorschu[zes einen gro en Wert haben. Eher b cbJänkt auf w nige landorte ind a11 lere Nutzungskonfükl • etwa die Torfnulzung. In di em Kapit 1 werd n di.e An ätze aufgezeigt die gecign t sind die vorhanden n Problem peziell dieser utzungeu zu lösen oder in Zukunft zu vermeiden. In einem er ten Beitrag wird die militäli ehe Nutzung behandelt. ach ss edarffolgel1 weitere Beiträge.
HAND BUCH MOOR· SCHUTZ 310.710.'1(,"1 750 2.91 1
EUSABETH SUTER
Militärische Nutzung und Moorschutz 7.1.1 1 AUSGANGSLAGE
In einzelnen Gebieten der Voralpen und Alpen hat die militärische Nutzung den Ansprüchen anderer Landnutzer (z. B. Landwirtschaft und Tourismus) Schranken gesetzt, so dass auf vielen militärischen Ausbildungsgeländen Moorgebiete erhalten geblieben sind. Allerdings kann auch die militärische Nutzung selbst zu Beeinträchtigungen von Mooren und wertvollen Bereichen von Moorlandschaften führen. Deshalb dürfen solche Gebiete in der Regel nicht mehr uneingeschränkt militärisch genutzt werden. Damit Konflikte zwischen den Anliegen des Moorschutzes und den Aufgaben der Armee abgeschätzt und vermieden werden können, sind differenzierte Aussagen über die Zulässigkeit militärischer Aktivitäten sowie über Bau, Unterhalt und Betrieb von militärischen Bauten und Anlagen in Mooren und Moorlandschaften erforderlich. Daher wurde in enger Zusammenarbeit mit einer begleitenden Arbeitsgruppe (die sich aus Vertretern des EMD und des BUWAL zusammensetzte) ein Bericht erarbeitet, welcher Möglichkeiten und Grenzen von militärisehen Nutzungen in Mooren und Moorlandschaften detailliert aufzeigt (EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN / EID- GENÖSSISCHES MILITÄRDEPARTEMENT, 1994). Diese Wegleitung stellt eine verbindliche Richtlinie für die Umsetzung und den Vollzug des Moorschutzes auf Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen dar. Sie richtet sich an die für den Moorschutz auf militärischen Schiess- und Übungsplätzen verantwortlichen Organe des EMD, an Mitarbeiter der Fachstellen für Natur- und Landschaftsschutz des Bundes und der Kantone sowie an Personen, welche mit Umsetzungsaufgaben und mit dem Vollzug des Moorschutzes auf militärischen Schiess- und Übungsplätzen betraut werden.
HAND BUCH M OOR- SCHUTZ
2 INHALT DER WEGLEITUNG
eb n einer Einführung in die rechtlichen Grundlagen werden in einem ersten Teil die nat ur cbützerischen Werte v n Mooren und die charakteri ti cben Elemente von Moorland chaften und deren Empfindlicbkeit gegenüber unangepa ter utzung darge teilt. Im zentralen Teil wird di,e Zu lässigkeit gebräuch licher militärischer Nutzung - arIen in ch- Übergang - und Flachmooren owie in Moorlandschaften von naLionaler Bedeutung detailliert beurteilt. In einem I tzten Teil der W gl it ung wird kizziert in welchen Schritten der Moorbiotop- und Moorland chafts chutz auf militäri eh (mit-)genutzten Scbj - und Übung geländen umzusetz n ist damit owohJ d 0 Anti gen der militärischen Ausbildung Rechnung getragen als auch der achgerechte Vollzug des Moor chutzes gewährlei tel. werden kann.
7.1.1
3 BEURTEILUNGS KRITERIEN FÜR DIE ZULÄSSIGKElT
MILITÄRISCHER NUTZUNGEN
Die Fortsetzung der militärischen Nutzung in einem Moor oder einer Moorlandschaft ist nur zulässig, wenn für die Biotope und Landschaften keine negativen Auswirkungen erwachsen. Militärische Nutzungen, bei welchen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie langfristig zu einer Schädigung der moortypischen Vegetation, zu Bodenveränderungen oder Störungen der Tierwelt, zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, typischer Geländeformen, geomorphologischer oder kultureller Elemente führen, sind aus Gründen des Vorsorgeprinzips immer zu beschränken oder allenfalls aufzugeben. In den ausserordentlich empfindlichen Hoch- und Übergangsmooren sind militärische Aktivitäten grundsätzlich zu unterlassen, bzw. aufzugeben. In Flachmooren und anderen wertvollen Biotopen einer Moorlandschaft hängt die Zulässigkeit verschiedener militärischer Nutzungsarten vom Biotoptyp, von der Intensität, der Häufigkeit sowie vom Zeitpunkt der Nutzung ab. Betrieb und Unterhalt bestehender Bauten und Anlagen sind in der Regel weiterhin zulässig, sofern damit nicht Aktivitäten verbunden sind, durch die ein Moor geschädigt werden könnte. Das Errichten neuer Bauten und Anlagen sowie der Ausbau bestehender Anlagen ist in Hoch-, Übergangs- und Flachmooren nicht zulässig. Auch in Moorlandschaften dürfte dies in der Regel den Schutzzielen widersprechen und höchstens in Ausnahmefällen zulässig sein.
4 KONFLIKTEVALUATION IN INVENTAROBJEKTEN
Parallel zur Erarbeitung der Wegleitung sind 1993 durch die Moorberater des Bundes für sämtliche militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätze, bei welchen Perimeterüberschneidungen mit Moorschutzobjekten vorhanden sind, Konfliktprotokolle erstellt worden. Dabei hat sich herausgestellt, dass in vielen Fällen zwischen Moorschutz und militärischer Nutzung keine gravierenden Konflikte auftreten. In einigen Fällen sind jedoch Konflikte vorhanden, und es müssen Lösungen für ein Nebeneinander von Militär und Moorschutz gefunden werden. 2 HAND BUCH MOOR- SCHUTZ
5 UMSETZUNG DES MOORSCHUTZES IM ZUSAMMEN- HANG MIT ARMEE 95
Damit auch unter den Bedingungen der Armeereform 1995 (u.a. kürzere Ausbildungszeit) die Ausbildungsziele erreicht werden können, muss die unproduktive Zeit für das Anlegen von Übungen, das Scheibenstellen und Einrichten von Arbeitsplätzen auf ein Minimum reduziert werden. Dieser Zielsetzung kann durch eine geeignete, feste Infrastruktur entgegengekommen werden. Die Ausstattung der Schiessplätze mit festen Trefferanzeigeanlagen stellt gleichzeitig eine Chance dar, den militärischen Übungsbetrieb innerhalb des Schiess- .: platzperimeters räumlich auf weniger empfindliche Gebiete zu konzentrieren. Dadurch und durch die Einführung optimierter Standard- Übungsabläufe wird das Risiko, Moorbiotope durch Einschüsse und Tritt zu beeinträchtigen, wesentlich reduziert. Eine der wichtigsten und vordringlichsten Massnahmen zur Umsetzung des Moorschutzes ist die Anpassung der Schiessplatzdossiers an die neuen Moorschutz-Regelungen: Hochmoor- und Flachmoorobjekte von nationaler Bedeutung werden auf der Schiessplatzkarte eingezeichnet oder sind einzuzeichnen. Die Bedeutung der Flächen, allfällige Nutzungsverbote und die Nutzungsauflagen werden im Schiessplatzdossier ausdrücklich vermerkt und begründet. Im weiteren ist vorgesehen, das Schiessplatzpersonal durch eine gründliche Information für die Belange des Moorschutzes zu sensibilisieren. Die Truppenkommandanten sollen bei der Rekognoszierung des Geländes ebenfalls über die entsprechenden Verhaltensregeln aufgeklärt werden. Auf bundeseigenen Schiessplätzen muss das EMD zudem dafür sorgen, dass die land- und forstwirtschaftliche Nutzung an die Moorschutzbestimmungen angepasst wird.
7.1.1 LITER ATUR ANSCHRlFf DER AUTORIN
EIDGENÖSSISCHES DEPA RTE- Elisabclh Sute r MENT DES INNE RN I EIDGE- ökonsult NÖSSISCHES M ILIT Ä RDEPA R- lllUllslrassc 95 T EM ENT (Hrsg., 1994): Militäri- 3006 ssern sche Nutzung und Moorscllluz. ssem , 75 S. Handbuch Moorschulz in der Schweiz 2
HA ND BUCH MOOR· SCHUTZ
REDAKTION
Fallbeispiele 7.2 FalJbei piele zeigen achverhalte bei pie1haft auf. Obwohl sie Einzel- Handbucb fälle darstellen, liefern sie einen wich Ligen Beitrag zum Problemver- Moor'cbutz in der chweiz 2 tändnis wie auch zu den Lö ungs trategien. Sie können für andere 1/1997 Problem teilungen und die uche anderer Lö ungen Modellcharakter entfalten. Die gilt be nder' dann wenn neben den inhaltlichen Angaben auch Aus agen zum Verfahren dargelegt werden.
Da FaLlbei piel Glaubenberg eignet ich in besonderem Ma e zur exemplari ehen Behandlung der Schnitt teUen zwischen Mo r chutz und mililärisch r Nutzung, weil eine gr e Pr bJemvielfalt in einer kooperativen Form bewältigt werden konnLe.
HAND BUCH MOOR· SCHUTZ
ELiSABETH SUTER / RUEDI STÄHLI
Umsetzung des Moorschutzes auf einem militärischen Schiessplatz (GLAUBENBERG; LU/OW) 7.2.1 1 AUSGANGSLAGE
1.1 Die Lage des Schiessplatzes I Vegetation und Fauna
Der bundeseigene Schiessplatz Glaubenberg liegt im Zentrum der grössten Moorlandschaft der Schweiz (MU, Nr. 15, Glaubenberg, 12'958 ha). Diese umfasst das Gebiet zwischen Pilatuskette im Norden, dem Tal der Waldemme im Westen, der Brienzer Rothornkette im Süden und dem Tal der Sarner Aa im Osten. Der Schiessplatz liegt auf einer Höhe zwischen 1'200 und 2'000 m Ü. M. in den Teillandschaften Glaubenberg (Schiessplatzmodul Glaubenberg, OW) und Gross Entlen (Schiessplatzmodul Lanzigen-Wasserfallen, LU). Auf dem Glaubenberg sind als natürliche Waldgesellschaften - je nach Untergrund - heidelbeerreiche oder torfmoosreiche subalpine Fichtenwälder sowie Torfmoos-Bergföhrenwälder vorhanden. Über weite Flächen herrschen Alpenrosen und Heidelbeeren vor. In höheren, trockeneren Lagen sind Magerrasen (Borstgras) verbreitet. Auf dem rund 2'000 ha grossen Schiessplatzgelände befinden sich 13 Hochmoorobjekte und 12 Flachmoorobjekte von nationaler Bedeutung. Ihr Erhaltungszustand ist im allgemeinen gut. Das Gebiet mit seiner Vielfalt an naturnahen Stukturen bietet dem Wild (Gemse, Reh, Edelmarder) und einigen seltenen Vogel arten (Auer-, Birk-, Schnee- und Haselhuhn) Lebensraum.
1.2 Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Moorschutzes
auf Ausbildungsplätzen der Armee
Um die gesetzlichen Anforderungen des Moorschutzes zu erfüllen, muss auf sämtlichen Schiessplätzen der Armee, bei welchen ein Konflikt zwischen der militärischen Nutzung und den Anliegen des Moorschutzes vorliegt, eine Anpassung der militärischen Nutzung erfolgen. Das VBS (Bundesamt für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) als Grundeigentümer übernimmt - in Absprache mit den Fachstellen des BUWAL und der betroffenen Kantone - die Planung und den Vollzug der Moorschutzmassnahmen auf militärischem Gelände gemäss Bundesrichtlinie "Militärische Nutzung und Moorschutz" (SUTER I STÄHU, 1994). 2 HAND BUCH MOOR- SCHUTZ
1.3 Militärische Bedeutung des Schiessplatzes I Anpassung der
Ausbildungsinfrastruktur
Der Schiessplatz Glaubenberg / Lanzigen-Wasserfallen ist der grösste und wichtigste Infanterieschiessplatz der Schweiz und war bis 1995 auch ein wichtiger Fliegerschiessplatz. Im Hinblick auf die Armeereform 1995 bestand von militärischer Seite das Bedürfnis nach einer Anpassung der Ausbildungsinfrastruktur auf dem Schiessplatz Glaubenberg: Um trotz der kürzeren Ausbildungszeit die Ausbildungsziele erreichen zu können, müssen die Hauptausbildungsplätze so ausgestattet werden, dass die unproduktive Zeit für das Anlegen von Übungen, Scheibenstellen und Einrichten von Arbeitsplätzen auf ein Minimum reduziert wird. Dieser Zielsetzung kann durch eine geeignete feste Infrastruktur (automatische Trefferanzeigeanlagen, Panzerzielbahn, Handgranaten-Wurfanlage ) entgegengekommen werden. Weiter wurde die Befestigung von einigen steilen Fahrwegabschnitten mit Kies oder mit Spritzteer notwendig. Schliesslich sollte der bestehende Trampelpfad durch das Flachmoorobjekt "Ober Wasserfallen" (FMI Nr. 3420) sowohl aus Gründen der Sicherheit als auch aus Gründen des Moorschutzes durch einen Holzsteg ersetzt werden.
1.4 Auftrag
Der Auftrag, die zuständigen Stellen des VBS bei der Umsetzung des Moorschutzes auf dem Schiessplatz Glaubenberg zu beraten, umfasste die folgenden Teilbereiche:
Beratung des Schiessplatzkommandos bei der Anpassung der militärischen Nutzung an die Anforderungen des Moorschutzes: Ausarbeiten eines neuen, moorschutzkonformen militärischen Nutzungskonzepts (Schiessplatzdossier);
Planung und Begleitung des Ausbaus der Ausbildungsinfrastruktur;
Ausbildung des Schiessplatzpersonals hinsichtlich Moorschutz;
Anpassung der alpwirtschaftlichen Nutzung an die Belange des Moorschutzes auf dem gesamten Schiessplatzgelände, ink!. Wald/ Weide-Ausscheidung;
Planung von Massnahmen zur Regeneration geschädigter Moorbiotope.
2 PLANUNGS PHASE
2.1 Grundsatz: Konzentration der militärischen Nutzung in
unempfindlichen Räumen
Die Anpassung des militärischen Betriebs erfolgte nach dem Grundsatz, Schiess- und Gefechtsübungen nur noch in definierten, unempfindlichen Räumen des Schiessplatzgeländes durchzuführen und damit Moore oder andere wertvolle Biotope von Beeinträchtigungen durch Einschüsse oder Tritt zu entlasten. Um diesen Grundsatz zu realisieren, wurden folgende Massnahmen vorgesehen:
Ausstattung der Schiessplätze mit festen Anlagen in unempfindlichen Räumen;
Beschränkung der Stellungsräume und der Zielräume für das freie Stellen von Scheiben auf definierte Flächen;
Einführung optimierter Standard-Übungsabläufe.
Fixe Scheibenanlagen und begrenzte Räume für das Stellen von Feldscheiben dienen nicht nur dem Gewinn von Ausbildungszeit und der Verhinderung von Umtrieben (Ziele der Armeereform 1995), sondern sie zwingen die Truppe, in definierten Räumen (unempfindliche Flächen) zu wirken. Die Vorgabe geeigneter Übungen hilft, den Übungsablauf zu kontrollieren sowie freie Übungen "allgemeine Richtung Zielhang" und weitere Landschäden zu verhindern.
2.2 Erhebung des Ist-Zustandes (Konflikterhebung) I Grobplanung
eines neuen Nutzungskollzeptes
Nach Durchsicht der vorhandenen Grundlagen (Schiessplatzdossier, Objekte der nationalen Inventare, kantonale Schutzgebiete usw.) wurden im Sommer 1994 verschiedene Feldbegehungen in Begleitung der zuständigen militärischen Kommandostelle (Kdo Ausbildungsregion 2) auf dem gesamten Schiessplatzgelände durchgeführt. Dabei standen folgende Punkte im Vordergrund:
Beurteilen des Zustandes der Flächen, die in der Vergangenheit militärisch genutzt worden waren;
Festhalten, wo bestimmte militärische Nutzungen zu bleibenden 2 Schäden an wertvollen Biotopen geführt haben; HAND BUCH MOOR- SCHUTZ
• Grobbeurteilung und Diskussion der 1ll Zukunft gewünschten militärischen Übungen.
Diese gemeinsamen Feldbegehungen vermittelten den Ökologen ein Bild über die militärischen Bedürfnisse und führten gleichzeitig zu einer Sensibilisierung der militärischen Vertreter für die Belange des Moorschutzes. Diese gemeinsame Einstiegsphase stellte eine nicht zu unterschätzende Basis für die weitere gemeinsame Planung von Lösungen dar, welche sowohl dem Ausbildungsauftrag der Armee als auch dem Moorschutz gerecht werden sollten.
2.3 Grobkonzept der zukünftigen militärischen Nutzung unter
Berücksichtigung des Moorschutzes
In einem nächsten Schritt wurden die militärischen Übungen auf jedem einzelnen Schiessplatz im Detail diskutiert und in einem Grobkonzept festgelegt:
Lage und Ausdehnung der Bereitschafts-, Deckungs- und Stellungsräume;
Mögliche Trassen und Räume für Vorstösse;
Handgranaten-WurfsteIlen und Zielräume für Flachbahnwaffen und Minenwerfer;
Gebiete ohne militärische Nutzung.
Zudem wurden die geplanten Standorte für die Trefferanzeigeanlagen im Gelände verpflockt und in einer Fotodokumentation festgehalten. Dieses Grobkonzept und die Zielraumfotos dienten als Grundlage für eine erste Begehung mit Vertretern der zuständigen Behörden von Bund und Kantonen. Am Projekt beteiligte Behörden
• VBS (Kdo Feldarmeekorps
2.4 Koordination mit allen beteiligten Behörden
2, Kdo Ausbildungsregion 2, Kdo Ausbildungsabschnitt 2, Anlässlich einer zweitägigen Begehung im September 1994 mit den Bundesamt für Betriebe des zuständigen Behörden wurde das neue Nutzungs- und Schutzkonzept Heeres, Liegenschaftsverwaltung) für jeden Platz vorgestellt. Als Ergebnis dieser Begehung lag eine • BUWAL (Koordinationsstelgrundsätzliche Zustimmung der Behörden zum Gesamtkonzept vor. le Moorschutz und Abt. Land- Im weiteren wurde für jeden Schiessplatz ein detailliertes Protokoll schaftsschutz) • beide Kantone (Oberforstmit den Bemerkungen, Einwänden, Auflagen und Koordinationswün- ämter und Fachstellen für N aturschen erstellt. Diese Protokolle dienten als Grundlage für das weitere und Landschaftsschutz) Vorgehen und die nachfolgende Detailplanung.
7.2.1
2.5 Definitives Konzept und Bericht
Im Anschluss an diese erste Gesamtbereinigung wurde das militärische Konzept ausgefeilt. Unter Berücksichtigung der geologischen und bautechnischen Beurteilung durch ein Ingenieurbüro wurden die Anlagestandorte im Gelände definitiv festgelegt. Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei den kleinräumigen Schnee- und Hangwasser-Verhältnissen in den Zielgebieten geschenkt: Die einzelnen Anlagen durften weder in Lawinenrunsen, noch an Standorten zu liegen kommen, an welchen bei starken Niederschlägen - insbesondere im Frühling zur Zeit der Schneeschmelze - sehr viel Hang- oder Oberflächenwasser zu erwarten war. Im Flyschgebiet können in stark wasserführenden Hängen selbst kleinräumige Hanganrisse in kaum mehr kontrollierbare Rutschungen oder Abschwemmungen ausmünden. Im Winterhalbjahr 1994/95 wurde ein Gesamtbericht zu Handen der Behörden erarbeitet, welcher unter anderem die folgenden Punkte behandelte:
Ausgangszustand (bisherige militärische, alp- und forstwirtschaftliche Nutzung);
Vorhaben auf jedem einzelnen Platz (mit Zielraumfoto ), inkl. Bemerkungen zu Nutzung, Schutz und bautechnischen Massnahmen;
Auswirkungen der Vorhaben (Bauphase, generelle Auswirkungen der zukünftigen Nutzung, spezielle Auswirkungen einzelner Anlagen und Vorhaben);
Schutzmassnahmen während der Bauphase;
Massnahmen für den zukünftigen militärischen Betrieb;
Weitere Naturschutzmassnahmen (z.B. Aufhebung eines Wanderweges durch ein Hochmoor);
Regeneration von beeinträchtigten Flächen;
Anpassung der alp- und forstwirtschaftlichen Nutzung (vgl. auch Ziffer 3.3).
Dieser Bericht wurde von den zuständigen Behörden von Bund und Kantonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens beurteilt. Nach Vorliegen der grundsätzlichen Zustimmung mit Auflagen durch die Naturschutzfachstellen wurde das gesamte Projekt (Anlagestandorte und Zielgebiete ) durch den eidgenössischen Experten für militärische Schiessplätze bezüglich Sicherheit überprüft. HAND BUCH MOOR- SCHUTZ
2.6 Weitere Detailplanung und zweiter Bericht zuhanden der
Behörden
In ei ner näch tel) Pha e wurden die vorgesehenen Baumaterialien (z.B. I alkgehalt von chotte!") und Maschinen Fe tgelegt und einzelne Projektteile (z.B. neue Panzerzielbahn Steg durch ein Flachmoor und Handgra naten-Wurfanlage) in Zusamm narbeit mit dem Bau ·tab des Feldarmeekorp ' 2 und ziviJen Ingenieuren zu einem ausfilllIWlg -reifen Detailprojekt au gearbeitet. Dieses wurd mit einem Begl itbericht zu Umwelta u wirkungen und vorgesehenen Ma snahmen - auf Antrag des BUWAL - wiederum den zu tändigen Behörd n zur teUungnahme unterbreitet.
7.2.1 3 REALISIERUNGS· UND BETRIEBSPHASE
Im folgenden werden einige Massnahmen zum Schutz von Mooren oder anderen wertvollen Biotopen während der Bau- und Betriebsphase exemplarisch besprochen:
3.1 Schutzmassnahmen während der Bauphase
Baubegleitung Die Bauarbeiten wurden jeweils im Sommer der Jahre 1995 und 1996 zum grössten Teil durch die Truppe (WK-Soldaten) ausgeführt. Dieser Umstand führte zu häufigen Wechseln in der Bauequipe. Daher musste jede neue Truppe in die Problematik des Bauens in Moorgebieten eingeführt werden. Zudem wurde das Vorgehen Schritt für Schritt in einer Anleitung festgehalten. Der Bau sämtlicher Anlagen wurde zudem kontinuierlich baufachmännisch und ökologisch begleitet.
Transport von Baumaterial Zur Vermeidung von Landschäden wurden Geräte, Bau- und Aushubmaterial zum Teil mit Helikoptern zu den Anlagestandorten transportiert. Jeglicher Materialtransport (zu Fuss oder mit Fahrzeugen) durch Moorbiotope war strikt untersagt.
Erdarbeiten Aus Moorschutzgründen mussten Grabarbeiten im allgemeinen von Hand ausgeführt werden; Klein- oder Schreitbagger konnten nur an sehr wenigen Stellen eingesetzt werden. Aushubmaterial wurde nur an vorher bezeichneten Stellen, wo ein Materialeintrag in benachbarte Moore ausgeschlossen werden konnte, zwischengelagert. Zwischendeponien und definitiv geschüttetes Erdmaterial musste vor Wettereinbrüchen gesichert werden (z.B. Abdecken der Zwischendeponien mit Bauvlies ). Abb. 1: Helikopter transportiert einen vorfabrizierten TrefferanzeigeanJagen (TAA)-Kasten zur Bau- Optische Eingliederung der Anlagen in die Landschaft stelle. Zur Wiederbegrünung der Kugelfänge wurden Grasziegel verwendet, Foto: E. Suter welche vor den Aushubarbeiten ausgestochen und als Schutz vor dem Austrocknen abgedeckt zwischengelagert wurden. Vegetationslücken wurden zum Teil der Selbstbegrünung überlassen, zum Teil mit Saatgut aus der Region (v.a. Pilatus) angesät. Steile Böschungen oder stark 2 sonnen exponierte Standorte wurden mit Jutematten abgedeckt HAND BUCH (Schutz vor Abschwemmen und Austrocknen). MOOR- SCHUTZ
Abb. 2: Frisch eingebauter TAA- Kasten. Der hintere Kugelfang ist mit lutematten geschützt und der vordere Kugelfang mit Grasziegeln abgedeckt. Foto: E. Suter
3.2 Massnahmen für den zukünftigen militärischen Betrieb
Anpassung des Schiessplatzdossiers Eine der wichtigsten und vordringlichsten Massnahmen zur Umsetzung des Moorschutzes auf dem Glaubenberg war die Anpassung des Schiessplatzbefehls an die neuen Moorschutz-Regelungen: Hochmoore und Flachmoorobjekte von nationaler Bedeutung wurden auf der Schiessplatzkarte eingetragen. Zudem wurden auf Luftbildern und Zielraumfotos Flächen mit Nutzungsverboten eingezeichnet und die Bedeutung der Flächen im Text beschrieben.
Schulung des Schiessplatzpersonals Das Schiessplatzpersonal weist die Kompaniekommandanten in die Plätze ein und stellt sicher, dass die Truppen sich an die im Schiessplatzdossier aufgeführten Verhaltensregeln halten. Aus diesem Grund wurden Schiessplatzaufseher und Truppenlagerpersonal an mehreren Ausbildungstagen für die Belange des Moorschutzes sensibilisiert und über das neue Schutz- und Nutzungskonzept informiert.
3.3 Weitere Naturschutzmassnahmen
Regeneration von beeinträchtigten Moorflächen Infolge der militärischen Aktivitäten der vergangenen Jahre sind teilweise Schäden an Mooren oder in deren Umgebung entstanden. Einige Explosionskrater wurden während der Bauarbeiten mit geeignetem
7.2.1 Aushubmaterial gefüllt. Zwei Flächen, deren Wasserhaushalt durch Drainagen gestärt ist, sollen durch Stauen der vorhandenen Drainagegräben wieder vernässt werden. Die Mehrzahl der geschädigten Flächen wurde aber vorerst sich selbst überlassen und soll im Rahmen der geplanten Erfolgskontrolle (vgl. unten) während mehrerer Jahre überwacht werden. Falls eine Regeneration der schadhaften Stellen nicht von selbst erfolgt, sollen später technische Wiederherstellungsmassnahmen geplant und realisiert werden.
Anpassung der alp wirtschaftlichen Nutzung Auf bundeseigenen Schiessplätzen wie dem Glaubenberg übernimmt das VBS als Grundeigentümer auch die Verantwortung, die Alpwirtschaft den Anforderungen des Moorschutzes anzupassen. Aus diesem Grund wurde für das gesamte Schiessplatzgelände ein neues alpwirtschaftliches Nutzungskonzept (Dr. F. Stadler) erarbeitet. Dieses Konzept sieht vor, dass Hochmoore und trittempfindliche Flachmoore nicht mehr beweidet werden. Um der Vergandung vorzubeugen, werden verschiedene nicht mehr bestossene Flachmoore wieder der Streuenutzung zugeführt. Im übrigen Schiessplatzgelände wurden die Bestossungszahlen soweit reduziert, dass die Flachmoore längerfristig erhalten bleiben.
Erfolgskontrolle Die Auswirkungen auf die neu intensiver genutzten Übungsflächen sind heute nicht abschliessend beurteil bar. Aus diesem Grund ist eine längerfristige periodische Überwachung dieser Flächen vorgesehen. Auch die Entwicklung der von der (militärischen oder alpwirtschaftlichen) Nutzung entlasteten Flächen soll über einen längeren Zeitraum periodisch kontrolliert werden. Dazu soll die für die Wirkungskontrolle Moorbiotopschutz des Bundes entwickelte Methodik (luftbildgestützte Einheitsflächenkartierung, vgl. Band 1, Beitrag 6.1.1) eingesetzt werden.
Massnahmen zur Lenkung der touristischen Nutzung Als weitere Naturschutzmassnahme wurde die Zufahrt auf einige Plätze für den Privatverkehr gesperrt. Damit soll der touristisch bedingte Nutzungsdruck auf die Tier- und Pflanzenwelt der Moorlandschaft vermindert werden. Zudem wurde ein Wanderweg aufgehoben, welcher ein Hochmoor massiv beeinträchtigt hatte. HAND BUCH MOOR· SCHUTZ
Abb. 3: Karte Schiessplatz Sewen: Anlagestandorte Abb. 4: Zielraumfoto Schiessplatz Die Anlagen mussten zum Teil in die Nähe von Flachmooren gebaut werden. Dank der Topographie wer- •... Amphibien Trockenstandorte Sewen. geschützte Bereiche (kein Zielgebiet; Flachmoore den jedoch durch den Schiessbetrieb keine Flachmoore beeinträchtigt. • Trefferanzeigeanlagen (Panzer, Stgw), Sacktuch- und Amphibienlaichgebiete) panzer aa. Trefferanzeigeanlagen Strasse mit Spritzteer be- (TAA) festigt Handgranaten-WurfsteIle
7.2.1 LITERATUR ANSCHRIFT DER AUTOREN
SUTER E.I TÄHLI R. (1994): Eli abeth Suter I Ruedi tähli Mililäri che Nutzung und Moor- ökonsul t schutz. Eidgenössi ches Depart - Thun Il'as e 95 ment de lnnern I Eidgenössisches 3006Bern Militä.l'departement (Hrsg.) 75 S.
Handbuch Moor chutz in der Schweiz 2
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