Auendossier: Faktenblätter. 2001-20082001-2008. 2008
B A F U Faktenblätter Auen Aufweitungen im Gebiet Schäffäuli, Thur TG (Foto: M. Baumann, Amt für Umwelt Kt. Thurgau)
Die vielfältigen Nutzungen und Bewirtschaftungs- Auengebiete sind aussergewöhnliche Ökosysteme, arten der Auen beeinflussen in unterschiedlicher in denen die Dynamik des Wassers Lebensmöglich- Weise deren biologischen und ökologischen Wert. keiten für eine unvergleichlich grosse Vielfalt an Die Erhaltung der Auen und ihre Nutzung sind nicht Tier- und Pflanzenarten schafft. Wir hoffen, mit der notgedrungen Gegensätze; es ist möglich, adäquate vorliegenden Publikation zum wirksamen Schutz Lösungen zu finden, die den Schutz- mit dem Nut- dieser bemerkenswerten Lebensräume beitragen zu zungsgedanken verbinden. Die Faktenblätter behan- können. deln aktuelle Fragen zu den verschiedenen Nutzungsbereichen in Auen. Sie stellen die rechtlichen und Bundesamt für Umwelt (BAFU) wissenschaftlich-technischen Aspekte dar, analysie- Bern, August 2008 ren die Konflikte und präsentieren Lösungen anhand von konkreten Beispielen. Evelyne Marendaz Guignet Die Faktenblätter richten sich in erster Linie an alle Chefin der Abteilung Artenmanagement Personen, die am Vollzug des Auenschutzes beteiligt sind. Doch auch für alle weiteren Interessierten können sie eine interessante Informationsquelle bilden. Das Dossier soll nach Bedarf mit weiteren für Schutz und Nutzung der Auen relevanten Themen ergänzt werden.
Dank Der Herausgeber sowie die Autorinnen und Autoren danken allen Personen, die Informationen, Abbildungen und Ideen für die Faktenblätter lieferten oder die Texte kritisch beurteilten.
Impressum Herausgeber Bundesamt für Umwelt (BAFU) Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Kontaktadressen Rechtlicher Stellenwert Koordination Auenschutz im BAFU Diese Publikation ist eine Vollzugshilfe des Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67 BAFU als Aufsichtsbehörde und richtet sich beatrice.werffeli@bafu.admin.ch primär an die Vollzugsbehörden. Sie konkreti- Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94 siert unbestimmte Rechtsbegriffe von Gesetzen stephan.lussi@bafu.admin.ch und Verordnungen und soll eine einheitliche BAFU, CH-3003 Bern Vollzugspraxis fördern. Berücksichtigen die Voll- www.umwelt-schweiz.ch/auen zugsbehörden diese Vollzugshilfen, so können Auenberatungsstelle sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht Elisabethenstr. 51, CH-3014 Bern rechtskonform vollziehen; andere Lösungen sind Tel. 031 335 25 25, Fax 031 335 25 20 aber auch zulässig, sofern sie rechtskonform sind. auenberatung@naturaqua.ch, www.auen.ch Das BAFU veröffentlicht solche Vollzugshilfen (bisher oft auch als Richtlinien, Wegleitungen, Alpine Stufe Empfehlungen, Handbücher, Praxishilfen u.ä. Neufeldstrasse 5-9, CH-3012 Bern bezeichnet) in seiner Reihe «Umwelt-Vollzug». Tel. 031 300 44 33, Fax 031 302 76 11 alpineauen@geo7.ch, www.auen.ch Redaktion Auenberatungsstelle, Bern und Yverdon-les-Bains
Begleitung BAFU Bezug Béatrice Werffeli, Stephan Lussi BAFU, Verlagsauslieferung, CH-3003 Bern Grafik Fax 031 324 02 16 Marianne Seiler, Bern docu@bafu.admin.ch www.umwelt-schweiz.ch/publikationen Zitiervorschlag Bestellnummer: VU-8825-D Auendossier: Faktenblätter. Red.: Auenberatungsstelle Bern und Yverdon-les-Bains. Das Dossier ist auch in französischer Sprache Bern: Bundesamt für Umwelt (BAFU), 2001–2008. erhältlich (VU-8825-F)
B A F U Faktenblätter Auen
1 Auen und Kies
Alluviale Dynamik, aquatische Fauna, Geschiebehaushalt, Gesetze und Verordnungen: AuenV, BGF, GSchG, GSchV, NHG, RPG; Grundwasser, Hochwasserschutz, Kiesentnahme, Kiesnutzung, Konflikte, Konzession, Landschaftsbild, Revitalisierung, Schutzziele
2 A u e n u n d Gru n d w a s s e r
Aufwertung, Gesetze und Verordnungen: AuenV, BGF, GSchG, GSchV, RPG, WRG; Grundwassernutzung, Grundwasserschutz, Grundwasserspiegel, Restwassermenge, Revitalisierung, Schutzzonen, Trinkwasser, Überschwemmungen
3 A u e n u n d F r e i z e i t ak t i v i t ä t e n
Baden, Begrenzungsstrategie, Besucherlenkung, Erholungsnutzung, Gesetze und Verordnungen: AuenV, BGF, BSG, JSG, VBGF, VEJ, WaG, WaV, ZGB; Information, Kanufahren, Mountainbiking, Reiten, Schutzmassnahmen, Schutzziel, Umsetzungsstrategie, Wandern
4 A u e n u n d P uff e r z o n e n
Biotopverbund, Einzugsgebiet, Entschädigungszahlung, Fliessgewässer, Gesetze und Verordnungen: AuenV, DZV, GSchG, NHG, WBV; Grundeigentümer, Grundstückerwerb, Nutzungsdruck, Öko-Ausgleichsflächen, Pufferzonen: biologische, hydrologische, morphodynamische, Nährstoff-Pufferzonen; Raumbedarf, Ruhezone, Vertrag
5 A u e n u n d R e v i t a l i s i e ru n g e n
Alluviale Dynamik, Artenvielfalt, Aufwertung, Erfolgskontrolle, Ersatzstandorte, Fauna aquatische und terrestrische, Fische, Gesetze und Verordnungen: AuenV, GSchG, NHG, WBV; Kiesbänke, Raumbedarf, Renaturierung, Restwassermenge, Rodungspolitik, Subventionen, Vegetation, Wasserhaushalt
6 A u e n u n d S C H U TZST R ATEGIEN
Abgrenzung, Beeinträchtigungen, forstliche Planung, gefährdete Tierarten, Gesetze und Verordnungen: AuenV; Landabtausch, Landerwerb, Raumnutzung, Raumplanung, Schutzgebiet, Schutzreglement, Schutzziel, Subventionen
B A F U Faktenblätter Auen
7 A u e n u n d F L U SS U F E R LÄ U F E R
Besucherlenkung, Biologie, Brutplatz, Flussregenpfeifer, Gesetze und Verordnungen: AuenV, BGF, BSG, JSG, WaG, ZGB; Information, Kanufahren, Kiesbänke, Raumkonflikte, Schutzmassnahmen, Störung, Verbreitungsgebiet, Vorschriften, Zutrittsbeschränkungen
8 Alpine Auen
Alpine Schwemmebene, geomorphologische Eigenart, Geotop, Gesetze und Verordnungen: AuenV; Gletschervorfeld, Konflikte und Lösungsansätze, Moränen, Mosaikstruktur, natürliche Dynamik, Nutzungen, Objektgrenze, Sukzession
9 A u e n u n d R au m s i ch e ru n g
Alluviale Dynamik, Beurteilungslinie, Entschädigungszahlung, Gesetze und Verordnungen: AuenV, LwG, NHG, NHV, ÖQV, RPG, WaG, WBG, WBV; Grundwasser, Hochwasserschutz, Instrumente, Interventionslinie, Landwirtschaft, Partizipation, Perimeter, Raumbedarf, Schutzzonen, Waldwirtschaft, Wasserbau
10 Auen und waldbewirtschaftung
Alluviale Dynamik, Auenwald, Aufwertung, Baumarten, Betriebsplan, Beurteilungslinie, Entschädigungszahlungen, Erosion, Fauna, Gesetze und Verordnungen: AuenV, NHG, WaG; Hochwald, Interventionslinie, Mittelwald, Nutzung, Pflanzungsumwandlung, Pflege, Rodungsbewilligung, Sukzession, Waldreservat
11 Da s A u e n i n v e n tar
Alluviale Dynamik, Alpine Schwemmebene, Auentypen, Gesetze und Verordnungen: AuenV, NHG; Delta, Flussauen, Glazialfläche, Gletschervorfeld, Hartholzaue, Krautvegetation, Seeufer, Statistik, Vegetationsformationen, Weichholzaue
12 A u e n u n d A l p w i r t s chaf t
Alpwirtschaft, Beweidung, Bewirtschaftungsplan, empfindliche Pflanzengesellschaften, Empfehlungen, Entschädigung, Gesetze und Verordnungen: AuenV, NHG, LwG, SöBV, Sömmerungs-VO BLW; Kiesentnahmen, Landwirtschaft, Normalbesatz, Sömmerungsgebiet, Trittbelastung, Weideland
B A F U Faktenblätter Auen
13 FA U N A U ND F LO R A IN A U EN Artenschutz, Artenschutzmassnahmen, Beispiele zu: Eisvogel, Biber, Laubfrosch, Kiesbank-Grashüpfer, Kleiner Rohrkolben, Schweizer Alant; Gesetze und Verordnungen: AuenV, NHG, NHV, JSG; Grundlagen, Leitarten, typische Pflanzenarten, typische Tierarten, Umsetzung, Zielarten
B U WA L Faktenblatt Auen 1
Am Vorderrhein (Foto: Amt für Natur und Landschaft, GR)
AUEN UND KIES
Kies ist ein wertvoller und vielseitig verwendeter Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushalts Rohstoff. Seine Gewinnung stellt allerdings einen verschwinden Pionierstandorte für auentypische beträchtlichen landschaftlichen Eingriff dar. Ne- Pflanzen und Tiere, oder die Standorte werden ben landschaftlichen Aspekten sind hauptsächlich nicht mehr neu gebildet. die Interessen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Kiesnutzung kann deshalb mit den Zielen des Au- Naturschutz, Grundwasserschutz und von Trink- enschutzes in Konflikt geraten. wasserversorgung betroffen. Aus ökonomischen Gründen wird Kies vielerorts aus Fliessgewässern entnommen. Neben der Rechtliche Rohstoffgewinnung können auch Anliegen des Rahmenbedingungen Hochwasserschutzes einen Kiesabbau erfordern. Das Flussbett wird von Zeit zu Zeit ausgebaggert, Überblick um so das Abflussvolumen zu erhöhen. In ande- Wer in Auengebieten von nationaler Bedeutung ren Fällen wird ein einmaliger gezielter Kiesabbau Kies abbauen will, braucht dazu verschiedene beals Instrument zur Revitalisierung einer Aue ein- hördliche Genehmigungen, nämlich wenigstens: gesetzt. • je nach kantonalem Recht eine Kiesentnahme- Auf das sensible System der Auen hat der Kiesab- konzession (z.B. Kantone Bern, Freiburg, Graubau vor allem dann negative Auswirkungen, wenn bünden, Wallis und Zürich) oder eine Kiesenter den Geschiebehaushalt verändert und die al- nahmebewilligung (z.B. Kantone Aargau, Tessin luviale Dynamik einschränkt. Ohne genügende und Waadt);
Auen und Kies 2
eine Bewilligung nach Gewässerschutzgesetz torrenti und § 4 der waadtländischen Loi sur les (Art. 44 Abs. 1 GSchG); carrières). Sind die gesetzlichen Voraussetzungen
für Eingriffe in Fischgewässer eine fischereirecht- erfüllt, besteht in diesen Kantonen ein Anspruch liche Bewilligung (Art. 8 Abs. 1 und 3 Bst. g BGF); auf Erteilung der Bewilligung.
für grössere Vorhaben eine Baubewilligung (Art.
22 Abs. 1 RPG), die sich auf eine entsprechende Gewässerschutzrechtliche
Nutzungsplanung (Kiesabbauzone; Art. 18 Abs. Erfordernisse 1 RPG) stützt (BGE 123 II 93 ff., 120 lb 212), Die Kiesausbeutung darf Grundwasservorkommen, für kleinere Vorhaben eine Ausnahmebewilli- die sich nach Menge und Qualität für die Wassergung für Bauten ausserhalb der Bauzonen (Art. versorgung eignen, nicht beeinträchtigen (Art. 44
24 RPG). Abs. 2 und 3 GSchG). Über solchen Grundwasser-
• eine Überprüfung der Vereinbarkeit mit dem vorkommen muss deshalb eine schützende Ma- Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung der terialschicht von mindestens 2 m über dem na- Auengebiete von nationaler Bedeutung (Art. 4 türlichen zehnjährigen Grundwasserhöchststand AuenV) für grössere Vorhaben im Rahmen der belassen werden. Zudem muss die Abbaufläche so Nutzungsplanung (BGE 123 II 93 ff.) und für begrenzt werden, dass die natürliche Grundwasserkleinere Vorhaben im Rahmen der Erteilung der neubildung gewährleistet ist. Der Boden muss nach Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG. Dabei der Entnahme wieder so hergestellt werden, dass ist nicht nur auf die Vermeidung neuer Beein- seine Schutzwirkung der ursprünglichen entspricht trächtigungen zu achten, sondern auch auf die (Anh. 4 Ziff. 211 Abs. 3 lit. a, b, c GSchV). Eine Beseitigung bestehender Beeinträchtigungen Absenkung des Grundwasserspiegels ist nicht zu- (Art. 8 AuenV). lässig; kurzfristig darf das Grundwasser abgesenkt werden, sofern dadurch die Qualität des Grund- Kiesentnahmekonzession wassers und die Vegetation nicht beeinträchtigt und Kiesentnahmebewilligung werden (Art. 43 Abs. 1 GSchG). In Grundwasser- Das Recht auf Kiesentnahme wird in einigen Kan- schutzzonen nach Art. 20 GSchG ist die Kiesgewintonen als staatliches Regalrecht angesehen. Es steht nung ausgeschlossen (BGE 119 Ib 176 f). deshalb diesen Kantonen ein Recht zur ausschliess- In Fliessgewässern darf auch der Geschiebehauslichen Nutzung zu (z.B. Art. 52 Abs. 1 und 3 der halt nicht nachteilig beeinflusst werden (Art. 44 bernischen Kantonsverfassung und § 77 Abs. 1 des Abs. 2 GSchG Bst.c, Art. 43 GSchV). Es sind Trüzürcherischen Wasserwirtschaftsgesetzes). Zwar bungen zu vermeiden, die Fischgewässer beeinkann der Kanton dieses Recht mit einer Kiesent- trächtigen können. Ausserhalb des Abbauperimenahmekonzession an Dritte übertragen, doch be- ters darf die Kiesentnahme weder zu einer erheblisteht auf deren Erteilung kein Anspruch (z.B. Art. chen Veränderung der Korngrössenverteilung des
49 Abs. 1 des bernischen Wasserbaugesetzes). Der Sohlenmaterials führen noch langfristig zu einer
Kanton kann die Gewährung der Konzession ohne Absenkung der Sohle. weiteres verweigern. Ebenfalls kein Erteilungsanspruch besteht in den Fischereirechtliche Erfordernisse Kantonen, die für die Kiesentnahme eine Konzes- Nach Art. 9 Abs. 1 BGF sind günstige Lebensbesion für die Sondernutzung einer öffentlichen Sa- dingungen für Wassertiere (hinsichtlich der Ausche voraussetzen (z.B. Art. 120 des graubündneri- bildung des Durchflussprofils, der Beschaffung schen Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch, der Sohle, der Zahl und Gestaltung der Fischunter- Art. 20 des freiburgischen Gesetzes über die öf- stände, der Wassertiefe und -temperatur sowie der fentlichen Sachen und Art. 140 des Walliser Stras- Fliessgeschwindigkeit) und für die natürliche Fortsengesetzes). pflanzung sicherzustellen. Durch vorgängiges elek- Andere Kantone sehen für den Kiesabbau eine trisches Abfischen ist zu verhindern, dass Fische Bewilligungspflicht vor (z.B. § 8 des aargauischen und Krebse durch bauliche Anlagen oder Maschi- Abbaudekrets, Art.2 des Tessiner Decreto legisla- nen getötet oder verletzt werden. Beeinträchtigt tivo regolante gli scavi all’alveo di laghi, fiumi e ein Vorhaben schwerwiegende Interessen der Fi-
Auen und Kies 3
scherei, insbesondere solche des Lebensraumschut- überwiegenden öffentlichen Interesse von ebenzes, lassen sich aber keine geeigneten Massnahmen falls nationaler Bedeutung dient. Für die Gewähzur Schaffung günstiger Lebensbedingungen für rung einer Ausnahme ist damit gefordert, dass der Wassertiere finden, ist über das Projekt im Rah- Kiesabbau an keinem anderen Standort realisiert men einer Interessenabwägung zu entscheiden werden kann (absolute im Gegensatz zur relativen (Art. 9 Abs. 2 BGF). Standortgebundenheit). Zudem muss die Kiesge-
Wer in Auengebieten Kies abbauen will, braucht dazu verschiedene behördliche Genehmigungen: Kieswerk im Kanderdelta, BE (Foto: Jan Ryser).
Naturschutzrechtliche Erfordernisse winnung mindestens zur Gewährleistung der re- Auengebiete von nationaler Bedeutung sollen gionalen Kiesversorgung unentbehrlich sein, danach Art. 4 Abs. 1 AuenV ungeschmälert erhal- mit sie nationale Bedeutung hat (BVR 1997 528 = ten bleiben. Das Schutzziel der «ungeschmäler- URP 1998 68, mit Hinweis auf BGE 104 lb 230). ten Erhaltung» umfasst drei Elemente, nämlich Ist mit dem Abbau eine Verbesserung des Auengeden Schutz des Ist-Zustandes der auentypischen biets (z.B. Wiederherstellung der fehlenden Dynaeinheimischen Pflanzen und Tiere, die Verbesse- mik) verbunden, ist für das Naturschutzrecht kein rung des Ist-Zustandes für diese Pflanzen und Tiere Nachweis des Standortbedarfs nötig. Im Falle einer sowie die Wiederherstellung der natürlichen Dy- Rodung muss der Nachweis hingegen aufgrund namik des Gewässer- und Geschiebehaushaltes. der Waldgesetzgebung gebracht werden. Wird eine Kiesabbau kann durchaus mit diesem Schutzziel Ausnahme vom Schutzziel gewährt, so ist die Verim Einklang stehen (vgl. Art. 5 Abs. 2 Bst. c AuenV ursacherin oder der Verursacher zu bestmöglichen und Art. 43 Abs. 1 Bst. c GSchV). Dabei muss garan- Schutz-, Wiederherstellungs- oder angemessenen tiert sein, dass das Betriebskonzept in Etappierung Ersatzmassnahmen zu verpflichten (dies bereits und Abbaumengen eine nachhaltige Entwicklung nach Art. 18 Abs. 1ter NHG). Diese Ersatzmassnahdes Auengebiets sichert. men müssen nicht nur der nationalen Bedeutung Dazu kommt, dass Auengebiete von nationaler Rechnung tragen, sondern auch den Lebensräu- Bedeutung im Rahmen des Schutzziels nicht ab- men und dem Umfang der tangierten Teilfläche. solut, sondern nur relativ geschützt sind. Art. 4 Abs. 2 AuenV sieht nämlich dann Ausnahmen vom Schutzziel vor, wenn das Vorhaben sowohl unmittelbar standortgebunden ist, als auch einem
Auen und Kies 4
Gründe für Kiesabbau Hochwasserschutz in Auengebieten in angrenzenden Gebieten An Auengebiete angrenzende Gebiete liegen oft Rohstoffgewinnung nur wenig über dem Niveau des Auengebiets und Lokal gesehen stellt das Geschiebe der Fliessge- sind eventuell durch einen Hochwasserschutzwässer in Auengebieten oft ein wirtschaftlich be- damm vom Auengebiet abgetrennt. Wird die Sohdeutendes Abbaupotential dar. Kiesbänke können le durch einen natürlichen Auflandungstrend im auf einfache Art mit mobilen Maschinen abgebaut Auengebiet angehoben, so besteht für die angrenwerden. zenden Gebiete eine erhöhte Überschwemmungsgefahr. Dadurch kann eine Geschiebeentnahme notwendig werden. Ein Spezialfall ist die Mündung eines steilen Seitenzuflusses in den Talfluss. Die Zufuhr erfolgt oft schubartig, was temporär zu einer starken Anhebung der Sohle im Talfluss und zu einem Rückstau in oberliegende Gebiete führen kann (Beispiele: Auenobjekt Nr. 58 Teuffengraben – Sackau: Abschnitt Rüschegg-Graben-Wislisau, BE; Auenobjekt Nr. 31 Cahuons, GR).
Hochwasserschutz in der unterliegenden Strecke An das Auengebiet kann eine korrigierte Strecke anschliessen, in welcher Auflandungen zu nicht tolerierbaren Überflutungen führen könnten. Möglicherweise muss deshalb der Geschiebeaustrag aus dem Auengebiet gegenüber dem natürlichen Zustand reduziert werden. Die alluviale Dynamik kann in diesem Fall nur erhalten oder wiederhergestellt werden, wenn auch im Auengebiet die Sohle einem flacheren Gefälle als dem natürlichen entspricht (Beispiel Auenobjekt Nr. 78 Engstlige: Bim Stei – Oybedli, BE).
Verhinderung von Seitenerosion In Fliessgewässern, in denen wirksame Hochwasser selten oder von kurzer Dauer sind, ist es eine herkömmliche Praxis, periodisch in der Mitte des Gerinnes einen Kanal auszubaggern und so die Belastung der Ufer zu reduzieren. Wenn das gebaggerte Material dem Gewässer nicht zurückgegeben wird, verändert diese Entnahme natürlich auch die Geschiebebilanz (Beispiele Auenobjekt Nr. 61 Aergera, Abschnitt Stersmühle, FR; Auenobjekt Nr. 151 Brenno di Blenio, TI, nach Hochwasser 1987, nicht aber 1993). Eine solche Massnahme kann aus Sicht des Hochwasserschutzes (Uferstabilität) genügen, wenn Im Alpenraum gibt es oft kaum Alternativen zur Kiesentnah- während des folgenden Hochwassers der Abfluss me aus Fliessgewässern und Auengebieten: Pian di Alne im Calancatal, GR (Foto: Stephan Lussi). nicht bereits wieder zu den alten Angriffspunkten
Auen und Kies 5
zurückfindet. Sie kann eine falsche Sicherheit vor- Flussmorphologische täuschen, wenn das nachfolgende Hochwasser eine Grundlagen ausserordentliche Spitze aufweist und/oder von langer Dauer ist. In einem solchen Fall wird das Alluviale Dynamik (Geschiebedynamik) Hochwasser das gebaggerte Gerinne ausgleichen In Auengebieten wirken die Hochwasser ähnlich und nachher wieder am Ufer weiter erodieren. Da einem Pflug und lagern Geschiebe um. Dies besolche Massnahmen die Auendynamik stark be- wirkt eine Zerstörung von Standorten (Abtrag von einträchtigen, sind sie – gemessen am bescheide- Kiesbänken und Inseln) sowie die Entstehung von nen Gewinn an Sicherheit – oft als unverhältnis- neuen Standorten (Aufschüttung von Kiesbänken). mässig anzusehen. Die alluviale Dynamik steht in engem Zusammenhang mit dem Mechanismus und der Intensität Vermeintliche Ablagerungen des Geschiebetransports sowie den verschiedenen Bei Diskontinuitäten im Abflussprofil – besonders Gerinneformen. bei Einengungen im Bereich von Brücken – ergeben sich aus hydraulischen Gründen auch Dis- Gerinneformen kontinuitäten der mittleren Sohle. Sichtbar wird • Verzweigte Gerinne: Das Gerinne zerfällt in dies als Geschiebebank oberhalb der Verengung. mehrere Teilgerinne. Dazwischen haben sich Kies- Diese wird dann fälschlicherweise als Zeichen ei- bänke und Inseln gebildet. Grosse Gerinnebreite, nes Auflandungstrends angesehen und deshalb relativ steiles Gefälle, verhältnismässig feines Geweggebaggert. Eine Analyse des Geschiebehaus- schiebe und grosse Variationen des Abflusses förhalts kann in einem solchen Fall aufzeigen, ob dern diesen Zustand (Beispiele Auenobjekt Nr. 61 die Ablagerung akzeptiert werden kann oder nicht Aergera, FR; Auenobjekt Nr. 133 Pfynwald, VS). (Beispiele Auenobjekt Nr. 61 Aergera, Abschnitt Stersmühle, FR; Auenobjekt Nr. 129 La Borgne en amont d’Arolla, VS).
In Auengebieten wirken die Hochwasser ähnlich einem Pflug und lagern Geschiebe um: verzweigtes Gerinne an der Aergera, FR (Foto: Martin Jäggi).
Mäandrierende Einzelgerinne: Der Abfluss bleibt in einem Einzelgerinne konzentriert, das im Grundriss gesehen relativ regelmässige Windungen aufweist. Material wird an den Aussenseiten der Kurven erodiert und in den Innenseiten der nächsten Kurven abgelagert. Auf diese Weise pflügt sich ein solches Gerinne längerfristig durch die Auenlandschaft (Beispiele Auenobjekte Nr. 119 Embouchure de l’ Aubonne, VD; Auenobjekt Nr. 121 La Roujarde an der Venoge, VD).
Abgepflästertes Einzelgerinne: Tieft sich ein Gerinne in die Umgebung ein, so werden
Auen und Kies 6
an der Oberfläche vor allem die gröberen Kom- Konflikte ponenten zurückgelassen. Weist das anstehende Material eine breite Kornverteilung mit sehr Aspekt Natur und Landschaft groben Komponenten auf, so kann diese Deck- In Folge des Kiesabbaus können sich verschiedene schicht auch für hohe Abflüsse stabil bleiben. Konflikte mit dem Schutz der Aue ergeben: Auch wenn dieser morphologische Zustand vor allem in stark korrigierten Gewässern zu finden ist, kommt er doch auch in relativ natürlichen Abschnitten vor (Beispiel Auenobjekt Nr. 72 Heustrich an der Kander, BE).
Mechanismus des Geschiebetransports Die Bewegung von Geschiebekörnern in einem Fliessgewässer mit verzweigtem Gerinne oder mäandrierendem Einzelgerinne ist grundsätzlich diskontinuierlich. Ein Partikel wird durch den Abfluss Bauten und Installationen für die Kiesgewinnung können in Bewegung versetzt und über eine gewisse Strecke einen erheblichen Flächenverlust für die Aue bedeuten: Kiestransportiert. Dort bleibt es liegen, dafür werden werk «In Erlen» bei Grindelwald, BE (Foto: Naturschutzinspektorat Bern). wieder andere Partikel in Bewegung gebracht. In solchen Gerinnen erfolgt der Transport fast aus- • Installationen und Deponien: Oft sind neschliesslich von einer bestimmten Erosionszone in ben den Bauten für die Kiesgewinnung im eneine bestimmte Ablagerungszone. Der gesamte Ge- geren Sinn auch noch andere Installationen schiebetransport trägt so zur alluvialen Dynamik vorhanden wie z.B. Parkplätze, Garagen, Depobei. Im Gegensatz dazu werden bei einer praktisch nie- und Materialumschlagplätze. Der Flächenfesten Sohle, wie dies in einem stark abgepfläster- verlust für die Aue kann dabei erheblich sein. ten (kolmatierten) Einzelgerinne der Fall ist, ein- • Kiesbänke: Durch den Abbau der Kiesbänke gezelne Körner über grosse Strecken transportiert. hen wertvolle auentypische Lebensräume verloren. Es verschwinden Standorte für Pionierpflan- Intensität des Geschiebetransports zen, welche die Vegetationsentwicklung in den Die Menge des umgelagerten Geschiebes ist vom Auen einleiten. Kiesbänke sind aber auch der Gefälle, dem Abfluss und umgekehrt proportional Lebensraum für spezialisierte Tierarten, die oft von der Materialgrösse abhängig. Geschiebetrans- zu den seltenen Arten der Schweiz gehören. port und somit auch die alluviale Dynamik sind • Massenbilanz: Durch Kiesentnahmen wird auf Hochwasserperioden konzentriert. Steile Ge- das Geschieberegime verändert. Auch Kiesentbirgsflüsse mit ausgeprägten Hochwasserspitzen nahmen oberhalb des Auengebiets verändern unterliegen einer höheren alluvialen Dynamik als die alluviale Dynamik. Ein Auflandungstrend Talflüsse mit kleinerem Gefälle und einem ausgeglicheneren Abflussregime.
Geschieberegime Erreicht mehr Geschiebe einen Abschnitt eines Fliessgewässers als dieses dort weiter zu transportieren vermag, wird das überschüssige Material abgelagert (Auflandungszustand). Im umgekehrten Fall tieft sich das Gerinne tendenziell ein (Erosionszustand). Entsprechen sich Ein- und Austrag gerade, so spricht man von einem dynamischen Wenn Kiesbänke abgebaut werden, gehen Lebensräume für Gleichgewicht. zahlreiche auentypische Pflanzen und Tiere verloren: Flussregenpfeifer (Foto: Peter Keusch).
Auen und Kies 7
wird verlangsamt oder kompensiert. Häufig Rechtlicher Aspekt wird durch die Veränderung der Bilanz aus ei- Sind bestehende Beeinträchtigungen eines Auennem Auflandungstrend ein Erosionstrend, oder gebiets von nationaler Bedeutung zu beseitigen aber ein latent vorhandener Erosionstrend wird (Art. 8 AuenV), so darf eine kantonale Kiesabbaudurch die Entnahmen deutlich verstärkt. Die konzession oder -bewilligung, die mit dem Schutz- Neubildung von Pionierstandorten wird beein- ziel (Art. 4 AuenV) unvereinbar ist, nicht verlängert trächtigt oder verhindert. werden. Unter Umständen und allenfalls gegen
Gerinneformen: Die Veränderung des Ge- Entschädigung kommt sogar während ihrer Gelschieberegimes hat oft auch Auswirkungen auf tungsdauer ein Widerruf oder eine Beschränkung die Gerinneform. Wird aus einem Auflandungs- der Konzession in Betracht (so etwa nach Art. 49 ein Erosionstrend, so wird aus einem breiten, Abs. 3 des bernischen Wasserbaugesetzes). verzweigten oder einem mäandrierenden Fluss Tangieren rechtmässig erstellte Betriebsbauten den im Extremfall ein eingetieftes, abgepflästertes Auenschutz, können diese weiter bestehen, unter- Einzelgerinne mit einer geringen alluvialen halten und betrieben werden (sog. Besitzstandsga- Dynamik. Die Zonen ausserhalb des Hauptge- rantie). Die Entfernung solcher Bauten kann nur rinnes werden zu Flussterrassen, die durch die aufgrund einer Vereinbarung des Kantons mit den Hochwasser nicht mehr umgestaltet werden Grundeigentümern und Bewirtschaftern (Art. 18a und für welche auch die Überflutungshäufig- Abs. 2 i.V. mit Art. 18c Abs. 1 und 2 NHG) erreicht keit abnimmt. Damit fehlt die regelmässige Er- werden. Konflikte mit dem Kiesabbau in Auenneuerung der Auenvegetation. Die Vegetation gebieten von nationaler Bedeutung sind deshalb verändert sich in Richtung Dauergesellschaften. mitunter nur im gegenseitigen Einvernehmen der Damit gehen wertvolle Biotope für die Fauna Beteiligten zu lösen. Nur wenn entsprechende Beverloren. mühungen scheitern, ist die Enteignung durch
Grundwasserspiegel: Oft hat die Kiesausbeu- den Kanton (Art. 18a Abs. 2 i.V. mit Art. 18c Abs. 4 tung in Fliessgewässern, insbesondere bei einem NHG) denkbar. Von der Besitzstandsgarantie nicht hoch liegenden Grundwasser, eine – gewässer- abgedeckt und damit nicht bewilligungsfähig sind
schutzrechtlich nicht zulässige – Grundwasser- dagegen Erweiterungen, Zweckänderungen und spiegelsenkung zur Folge. Als Folge davon kann der Wiederaufbau von Bauten, die schutzzielwiddie Auenvegegation vertrocknen. Die feuchteer- rig sind und keine Ausnahme vom Schutzziel betragenden Auenarten werden mit der Zeit von anspruchen können. «gewöhnlicheren» Pflanzenarten verdrängt.
Gewässerbelastung: Früher hat das Einleiten von Abwassern zu einer Gewässerbelastung mit feinen Sedimenten geführt. Dabei bestand die Gefahr einer Veränderung des Gewässerökosystems. Heute bestehen diesbezüglich strenge Auflagen (Art.6 GSchG, Anhang GSchV).
Lärmbelastung: Sowohl der Abbau selbst wie auch der durch den Abtransport entstehende Verkehr verursachen eine zum Teil nicht unerhebliche Lärmbelastung, die zu einer Störung der Fauna führen kann.
Landschaftsbild: Bauten für den Kiesabbau sind Fremdkörper in einer urtümlichen Landschaft. Auch Geländeveränderungen wie Aufschüttungen, Kieshaufen oder tiefe Baggerlöcher können das Landschaftsbild stark beeinträch- Bauten für den Kiesabbau und mit dem Abbau verbundene tigen. Geländeveränderungen sind Fremdkörper in einer urtümlichen Landschaft (Foto: Auenberatungsstelle).
Auen und Kies 8
Lösungsansätze • Ständige kontrollierte lokale Entnahmen: Entlang des ausgerundeten Längenprofils Grundsätzliches wird jedes Jahr an einer bestimmten Stelle eine In Auengebieten sollte nur gerade die Geschiebe- Menge Geschiebe entnommen, die etwa der menge entnommen werden, welche aus Hoch- im Mittel natürlicherweise abgelagerten Menwasserschutzgründen erforderlich ist. Gilt es, eine ge entspricht. Der Entnahmeort wird ständig verteilte Auflandung im Auengebiet selbst zu ver- verschoben, so dass die gleiche Stelle jeweils hindern, damit das angrenzende Land nicht durch während einer langen Periode (ebenfalls ca. 20 Überschwemmungen gefährdet wird, so entspricht Jahre) nicht mehr gestört wird. Ist ein Zyklus die Entnahmemenge der natürlichen Ablagerungs- abgeschlossen, so sollte die Wirkung die gleiche rate. Soll der Austrag aus dem Auengebiet begrenzt sein wie bei der systematischen Absenkung. werden, damit es in der anschliessenden Strecke zu • Konzentration der Entnahme auf eine keiner Überlastung kommt, so sollte diese Strecke oder mehrere Stellen: Diese Möglichkeit mit der Geschiebemenge beschickt werden, welche kommt vor allem dann in Frage, wenn der Ausgerade noch schadlos abgeführt werden kann. trag aus dem Auengebiet begrenzt werden muss. Die Auenschutzziele sind dem Schutz des Men- In diesem Falle muss die Entnahmestelle am unschen vor schädlichen Auswirkungen des Wassers teren Ende des Auengebiets angeordnet werden. untergeordnet. Auf weitergehende Hochwasserschutzmassnahmen, z.B. eine Kiesentnahme zum Schutz von Landwirtschaftsland, ist im allgemeinen jedoch zu verzichten. Da die jährlichen Transportraten abflussabhängig sind, können mögliche Entnahmemengen nur näherungsweise und als langjähriges Mittel angegeben werden. Die Entnahme muss deshalb geometrisch, das heisst über Profil- und Wasserstandsaufnahmen ober- und unterhalb der Entnahmestelle, kontrolliert werden.
In Auengebieten soll die Kiesentnahmemenge die natürli- Art der Entnahme che Ablagerungsrate nicht übersteigen: Brione Verzasca, TI • Systematische Absenkung: In einer Auflan- (Foto: Auenberatungsstelle). dungsstrecke nimmt das Längsgefälle von oben nach unten regelmässig ab. Das Längenprofil ist Um eine systematische Auflandung im Auengeausgerundet. Die Ablagerungsraten sind relativ biet selbst zu verhindern, muss die Geometrie der gleichmässig über die ganze Strecke verteilt. Fliessstrecke verändert werden. Damit die Entnah- Wird deshalb periodisch – etwa alle 20 Jahre me an einer bestimmten Stelle konzentriert wer- – die Sohle systematisch um einen bestimm- den kann, muss statt der verteilten Auflandung im ten Betrag abgesenkt, so wird die während die- ganzen Gebiet eine konzentrierte Ablagerung an sem Zeitraum erfolgte Auflandung rückgängig der Entnahmestelle erreicht werden. Im Fall einer gemacht. Im aufgelandeten Zustand muss die einzelnen Entnahme bedeutet dies die Absenkung Hochwassersicherheit des angrenzenden Ge- der Sohle etwa in der Mitte der Auflandungsstrebiets gerade noch gewährleistet sein. cke. Oberhalb der Entnahmestrecke entsteht eine Ein solcher Eingriff ist zwar im Moment massiv. steilere Strecke als im ursprünglichen Zustand, un- In gewissem Sinne kann aber die Wirkung mit terhalb der Entnahmestelle eine flachere Strecke. jener eines ausserordentlichen Hochwassers ver- Ist die Anpassung vorgenommen, so kann sich auf glichen werden, bei dem grossflächig Material den einzelnen Teilstrecken wieder eine naturnahe umgelagert und Standorte zerstört werden. alluviale Dynamik entwickeln.
Auen und Kies 9
Entnahmetechniken wann der Zeitpunkt für eine Baggerung gekom-
Entnahme mit mobilen Geräten, vor allem men ist. Es muss gewährleistet sein, dass nach wenn der Entnahmeort wechselt. der Baggerung ein Weitertransport des Geschie-
Entnahme mit einer fest installierten Schrap- bes möglich ist. peranlage. Es wird periodisch ein Baggerloch eines bestimmten Volumens ausgebaggert. Auenrevitalisierung durch gezielten Hochwasser müssen dieses auf- und überfüllen, Kiesabbau so dass der geforderte Austrag möglich ist. Der In gewissen Fällen ist es sinnvoll, in einem Auen- Geschiebedurchgang ist diskontinuierlich, sollte gebiet auf einem tieferen Niveau als dem ursprüngaber im Mittel der geforderten Austragsmenge lichen eine neue Sohlenlage herzurichten. Wird entsprechen. dabei die Sohle gegenüber dem aktuellen Zustand
Geschiebesammler. Das Gerinne wird damit wesentlich verbreitert und auch die Voraussetzung geometrisch fixiert. Üblich ist entweder eine geschaffen, dass die künftigen Hochwasser eher Zweiteilung des Gerinnes, so dass zwei paralle- wieder zu einer langsamen Auflandung führen, so le Becken entstehen, oder eine Gerinneaufwei- bedeutet dies eine starke Förderung der alluvialen tung – oft asymmetrisch –, in der regelmässig Dynamik (Beispiel Auenobjekt Nr. 160 Pascoletto eine Geschiebebank durch das Gewässer aufge- an der Moesa, GR). schüttet wird. In den parallelen Becken wird im Durch die Absenkung wird eine bestimmte Men- Wechselbetrieb ein Becken ausgebaggert und im ge an Kies zum Abbau frei, welche mehreren Jahzweiten das Gewässer durchgeleitet. Wichtig resfrachten dieses Gewässers an Geschiebe – im sind in beiden Fällen gute geometrische Vorga- Extremfall sogar der Fracht von Jahrzehnten – ben für die Interventionsgrenze, damit klar ist, entsprechen kann.
Durch eine einmalige und gezielte Kiesentnahme wurde die Sohle verbreitert, damit die alluviale Dynamik wieder genügend Raum findet: Pascoletto, GR (Foto: Rolf Wyss).
Auen und Kies 10
Fallbeispiele Reussdelta (Objekt Nr. 105, UR): Durch die Korrektion im 19. Jahrhundert wurde die Reuss Strada (Objekt Nr. 174, GR): Dieses Auenge- kanalisiert und die Mündung in den Urnersee sukbiet war früher durch zwei Kieswerke unmittelbar zessive mit zwei Dämmen weit in den See hinausbetroffen. Eines, welches mitten im Gebiet stand, geschoben. Durch das Reussdeltaprojekt wurde die konnte im Rahmen von Kompensationsmassnah- Mündung an die heutige Uferlinie zurückgenommen beim Bau der Umfahrungsstrasse Strada auf- men und das Gerinne auf den letzten ca. 500m gehoben werden. in der Form eines Deltas aufgeweitet. Das Delta Das zweite, welches oberhalb des Auengebiets Kies stösst nun sehr langsam wieder vor, wodurch sich entnimmt, besitzt hingegen eine Konzession, wel- im aufgeweiteten Bereich eine hohe alluviale Dyche noch für Jahre gültig ist. Der Inn führt wegen namik ergeben hat. dieser Entnahmen dem Auengebiet nur eine bescheidene Geschiebemenge zu, und deshalb wird sein Längsgefälle im Auenbereich kleiner bleiben als im ursprünglichen Zustand. Als Folge der Entnahmen hat sich der Inn auch eingetieft, und die angrenzenden Gebiete sind zu Flussterrassen geworden. Hier wurde entsprechend der aktuellen Sohle eine neue Referenzfläche definiert, auf der über einer grossen Breite wieder eine alluviale Dynamik möglich ist. Durch den entsprechenden Abbau der Terrassen wurde letztmals ein gewisses Abbauvolumen frei.
Engstlige: Bim Stei – Oybedli (Objekt Nr. 78, BE): Am Ende des Auengebiets beim Übergang in Der ganze Deltabereich wird mit den Einnahmen aus dem seeseitigen Materialabbau geschützt und aufgewertet: die kanalisierte Strecke der Engstlige durch Fruti- Reussdelta, UR (Foto: Ottomar Lang). gen wird Kies entnommen. Als Folge übermässiger Entnahmen hat sich die Engstlige oberhalb des Durch die Rücknahme der Mündung können aber Kieswerks stark eingetieft. Da auch in Zukunft der auch jene Geschiebemengen, welche die Reuss Geschiebeaustrag nach Frutigen im Interesse des nach der Korrektion von 1850 bis etwa 1900 im Hochwasserschutzes begrenzt werden muss, wird See abgelagert hat, zur Baggerung freigegeben werdie ursprüngliche Sohle im unteren Teil des Au- den. Dadurch konnte das wirtschaftliche Überleengebiets nicht mehr erreicht. Es wurde eine neue ben des Unternehmens gesichert werden, welches Sohle im Bereich des Kieswerks und oberhalb da- auch das ganze Projekt finanziert hat. von definiert. Um diese herzurichten, kann eine Die Abbauzone liegt ausserhalb des Reussdeltas grössere Terrasse abgebaut werden. und der Abbau erfolgt unter Wasser. Im kantonalen Reussdeltagesetz vom 1. 1. 1986 sind grundsätz- Chandergrien (Objekt Nr. 70, BE): Das Kan- liche Bestimmungen zum Naturschutz formuliert. derdelta ist eines von nur zwölf Flussdeltas von Ebenfalls in diesem Gesetz ist festgehalten, dass ein nationaler Bedeutung. Damit der Kiesabbau nicht Viertel der Einnahmen des Kantons und der Korpodie Ziele des Auenschutzes gefährdet, bestehen ver- ration Uri aus der Konzession für die Kiesausbeuschiedene Auflagen: Die Kanderkies AG darf nur tung im Urnersee für die Schutz- und Förderungseine beschränkte Menge Kies pro Jahr fördern, da- massnahmen im Sinne dieses Gesetzes zu verwenvon nur einen kleinen Teil aus dem eigentlichen den ist. Die Konzessionsabgabe beträgt derzeit Fr. Delta, den Rest aus der Seefläche. Es wurden fer- 1.25 pro m3 abgebautes Kies, was ca. 3 Mio Fr. pro ner jahreszeitliche Staffelungen zum Schutz der Jahr ergibt. Das Schutzgebiet wird durch eine vom Fische, Sicherheitsabstände zum Ufer und Schutz- Regierungsrat gewählte Kommission, die «Reusszonen festgelegt. deltakommission», verwaltet.
Auen und Kies 11
Tote Reuss – Alte Reuss (Objekt Nr. 88, hindert werden. Die Kiesentnahme soll zudem die AG): Kiesabbau kann bewusst auch als Revitali- Lage des Hauptgerinnes steuern, falls der Fluss die sierungsmassnahme eingesetzt werden. Pro Na- definierten Grenzen der Überschwemmungszone tura zum Beispiel will in Zusammenarbeit mit überschreitet. einem Kies-Unternehmer in Fischbach-Göslikon Bis 1994 wurde an drei fixen Stellen Kies abgebaut. (AG) in Anschluss an das Auenobjekt eine rund Seither wird in einem Pilotversuch jedes Jahr ein 12-15 ha grosse neue Auenlandschaft schaffen. Im Entnahmeprogramm vorbereitet. Zusätzlich zu den Rahmen des Projekts «Letzi» sollen in mehreren fixen Abbaustellen wird neu an wechselnden Or- Etappen rund 4 Mio m3 Kies abgebaut werden. ten Geschiebe direkt aus dem Flussbett entnom- Der Abbau soll bis auf das Niveau der Reuss erfol- men. Entnahmestellen und zu respektierende Rahgen. Bei Hochwasser würde die Reuss das Gebiet menbedingungen sind anhand von photogramwieder überfluten. Ein neuer primärer Standort würde entstehen.
La Sarine près Château d‘Oex (Objekt Nr. 68, VD): In diesem hochgelegenen Objekt entlang der Waadtländer Saane unterhalb von Château d’Oex wird durch eine Schlucht Geschiebe in das Auengebiet gebracht. Die Gemeinde beauftragte jeweils ein Unternehmen, das Kies für die Bedürfnisse der Gemeinde abzubauen. Wiederholte Materialentnahmen verursachten ein Defizit an Geschiebe. Dies führte zur Eintiefung der Gewässersohle, zur Stilllegung von Nebenarmen und zur Austrocknung des Auenwaldes. Die Bestände des Flussuferläufers, eines typischen Auenvogels, nahmen ab. Nach einer besonders grossen Entnahme 1993 und den darauffolgenden negativen Reaktionen der Naturschutzorganisationen hat der Kanton Waadt keine weiteren Entnahmebewilligungen mehr erteilt. Schon wenige Jahre später hat sich das Auengebiet weitgehend regeneriert.
Pfynwald (Objekt Nr. 133, VS): Die Revitalisierung des Auengebiets ist eine der ökologischen Ersatzmassnahmen für den Bau der Autobahn A9 durch den Pfynwald. Die Verbreiterung des Gerinnes durch Versetzen oder Aufheben von Dämmen Ein Pilotversuch liefert die Grundlagen zur Festlegung der und Installationen bedingt ein neues Hochwasser- Entnahmemethoden und der künftigen Abbaumengen: Pfynschutzkonzept. Die reduzierte Transportfähigkeit wald, VS (Foto: Auenberatungsstelle). des Flusses aufgrund einer Wasserentnahme oberhalb des Objekts wird durch die Entnahme von metrischen Aufnahmen und naturkundlichen Kar- Kies kompensiert. tierungen festgelegt. Die Auswirkungen von ver- Der Kiesabbau soll die zu hohe Sohle im oberen schiedenen Entnahmemethoden und -profilen Teil des Auengebiets absenken, um das Risiko ei- auf biologische, hydrologische und landschaftliner unkontrollierten Überflutung zu reduzieren. che Faktoren werden untersucht. Dank dieser Wir- Eine künftige Anhebung der Sohle durch den mas- kungskontrolle können im folgenden Jahr Anpassiven Materialeintrag aus dem Illgraben muss ver- sungen vorgenommen werden.
Auen und Kies 12
Die Resultate dieser Pilotphase werden die Grund- Literatur Angehrn W., Annen B., Durrer W. et al., 1993: Naturlagen liefern, um die Absenkungskote der Sohle schutz und Kiesabbau. Richtlinie für die Natur- und die jährlichen Abbaumengen im definitiven schutzarbeit im Kiesgewerbe. Schweizerischer Fach- Projekt festzulegen. Gleichzeitig wird eine umfas- verband für Sand und Kies, Nidau. Gallandat J.-D., Gobat J.-M., Roulier C., 1993: Kartiesende Erfolgskontrolle aufgebaut. rung der Auengebiete von nationaler Bedeutung. Schriftenreihe Umwelt Nr. 199. Bundesamt für Aergera: Plasselb – Marly (Objekt Nr. 61, Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. Jäggi M., 1983: Alternierende Kiesbänke. Mitteilung FR): Die Brücke über die Aergera auf der Höhe der Versuchsanstalt für Wasserbau, Hydrologie und von Plasselb befindet sich in einer natürlichen Glaziologie der ETH Zürich, Nr. 62. Auflandungsstrecke. Durch die zusätzliche starke Jäggi M., 1992: Sedimenthaushalt und Stabilität von Flussbauten. Mitteilung VAW, Nr. 119. Reduktion der Flussbreite bei der Brücke entstehen Jäggi M., 1992: Flussbauliche Probleme an Mündunmächtige Kiesbänke. Damit die Brücke nicht auf- gen. Fachtagung Flussmündungen in Seen und Stauseen. Verbandschrift Nr. 52 des Schweizerigefüllt wird, ist eine regelmässige Kiesentnahme schen Wasserwirtschaftsverbandes, Bregenz. notwendig. Auf Grund einer Geschiebehaushalts- Keller P.M., 1998: Nutzungskonflikte in Auengebieten. studie wurde ein Kontrollsystem aufgebaut: drei Umweltschutz in der Praxis, Band 12 Heft 2 der Vereinigung für Umweltrecht, Zürich. Referenzlinien sind auf den Brückenfundamenten Kern K., 1994: Grundlagen naturnaher Gewässerfarbig markiert. Wenn zwei der drei Linien vom gestaltung. Springer-Verlag, Berlin. Geschiebe erreicht sind, kann eine Entnahme be- Lang O., 1992: Landschaftsentwicklungsplan Reussdelta, Revitalisierung der Flussmündung. Fachwilligt werden. Im Frühling 1999 war dies der Fall, tagung Flussmündungen in Seen und Stauseen. und eine einmalige Bewilligung zur beschränkten Verbandschrift Nr. 52 des Schweizerischen Wasser- Kiesentnahme wurde erteilt. wirtschaftsverbandes, Bregenz. Teuscher F., 1998: Zum Konfliktbereich Kiesgewinnung Die Gesamtplanung des Auenobjekts sieht länger- und Auenschutz. Umweltrecht in der Praxis, Band
fristig vor, die Brücke an eine weniger sensible Stel- 2 Heft 12 der Vereinigung für Umweltrecht, Zürich. Teuscher F., Roulier C., Lussi S., 1995: Vollzugshilfe zur le zu versetzen oder sogar deren Aufhebung. Auenverordnung. Vollzug Umwelt. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. Weitere Titel zum Thema «Auen und Kies» sind bei der Auenberatungsstelle verfügbar.
Autorinnen und Autoren Franziska Teuscher Sabine Tschäppeler Martin Jäggi (Aspekte Geschiebehaushalt) Peter M. Keller (Rechtliche Aspekte)
Kontaktadressen Koordination Auenschutz im BUWAL Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67 beatrice.werffeli@buwal.admin.ch Mit Hilfe eines Kontrollsystems wird der Zeitpunkt der Kies- Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94 entnahme zum Schutze der Brücke festgelegt: Aergera, FR stephan.lussi@buwal.admin.ch (Foto: Martin Jäggi). BUWAL, CH-3003 Bern www.umwelt-schweiz.ch/auen Auenberatungsstelle Elisabethenstr. 51, CH-3014 Bern Tel. 031 331 38 41, Fax 031 331 71 08 auenberatung@naturaqua.ch, www.auen.ch
Bezug Faktenblatt Nr. 1: Auenberatungsstelle Auendossier (Faktenblätter 1-12): BUWAL, Dokumentation, CH-3003 Bern Fax 031 324 02 16, Bestellnummer: VU-8825-D docu@buwal.admin.ch, www.buwalshop.ch
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 2001, 2. Auflage 2005
B U WA L Faktenblatt Auen 2
Artesischer Grundwasseraustritt (Foto: Roger Huber, © Documenta Natura).
A U E N U N D G R U N D WA S S E R In Auengebieten finden sich oft grosse, anthro- Die Grundwassernutzung in Auengebieten kann pogen noch unbeeinflusste Grundwasservorkom- aber auch zu Konflikten mit dem Auenschutz men. Diese gelten als gute Trinkwasserreserven führen: und geniessen daher eine hohe Schutzpriorität. • Die Grundwassernutzung beeinflusst die Grund- Der Auenschutz fördert die Grundwasserqualität, wasserverhältnisse und teilweise auch die Abweil in Auengebieten grundwassergefährdende flussverhältnisse der Fliessgewässer in den Auenmenschliche Aktivitäten ausgeschlossen werden. gebieten. Eine natürliche Dynamik des Flusses bewirkt zu- • Durch bestehende und geplante Grundwasserdem in der Regel höhere Grundwasserstände als fassungen wird die Aufwertung und Revitalisiedies bei reduziertem Abfluss der Fall ist und trägt rung von Auengebieten erschwert oder verunso auch zur quantitativen Erhaltung des Grund- möglicht. wasservorkommens bei. Die Auenvegetation ist einerseits auf regelmässige Überschwemmungen angewiesen, andererseits Rechtliche braucht sie auch einen Grundwasserstand, der Rahmenbedingungen zeitweise die Wurzeln der Pflanzen erreicht, sonst jedoch stark schwankt. Kleinste Änderungen des Planerischer Schutz des Grundwassers Grundwassershaushalts können sich negativ auf Das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerdas Auenbiotop auswirken. schutzverordnung verlangen, dass die Art und
Auen und Grundwasser 2
Weise der Grundwassernutzung planerisch gere- forderlich (Art. 19 Abs. 2 GSchG). Grundwassergelt wird: nutzungen (auch für Nutzungen zu Heiz- und
Die Kantone sind verpflichtet, Gewässerschutz- Kühlzwecken) sowie Ent- und Bewässerungen bereiche, Grundwasserschutzzonen und Grund- fallen ebenfalls darunter (Art. 32 Abs. 2 Bst. c wasserschutzareale auszuscheiden (Art. 19 bis 21 und d GSchV). GSchG). • Überdies braucht eine Bewilligung, wer aus
Das Kantonsgebiet wird grundsätzlich unterteilt Grundwasservorkommen über den Gemeinin besonders gefährdete Bereiche und in übrige gebrauch hinaus Wasser entnimmt und wenn Bereiche (Art. 29 Abs. 1 GSchV). Die besonders diese Wasserentnahme die Wasserführung eigefährdeten Bereiche umfassen: nes Fliessgewässers mit ständiger Wasserführung wesentlich beeinflusst (Art. 29 Bst. a und Gewässerschutzbereich b GSchG). Dabei sind die in den Artikeln 30 bis Au Schutz der nutzbaren unterirdischen 34 GSchG vorgesehenen Voraussetzungen, wie Gewässer insbesondere die Mindestrestwassermengen, zu Ao Schutz der Wasserqualität der ober- berücksichtigen. irdischen Gewässer • Soweit für gewisse bauliche Vorhaben wie Pumpenhäuser etc. eine Sondernutzungszone vorge- Zuströmbereich sehen ist, ist eine Baubewilligung nach Artikel
22 RPG erforderlich. In der Regel dürfte indes
Zu Schutz der Wasserqualität von bestehenden und geplanten Grundwasserfas- eine Ausnahmebewilligung für Bauten aussersungen gegen schwer abbaubare und halb der Bauzonen (Art. 24 RPG) notwendig sein. mobile Stoffe Die Kantone sind verpflichtet, Grundwasserschutzzonen Zo Schutz der Wasserqualität von ober- auszuscheiden: Schutzzonen im Auengebiet Belper Giessen irdischen Gewässern gegen abge- (Objekt Nr. 69, BE). schwemmte Pflanzenschutzmittel Zonen S1 und S2 oder Nährstoffe (aus darstellerischen Gründen zusammengelegt). • Grundwasserschutzzonen werden zum Gewässerschutzbereich Au. Auenperimeter Schutz von in öffentlichem Interesse liegenden Grundwasserfassungen und –anreicherungsanlagen ausgeschieden. Sie werden eingeteilt (Anhang 4 Ziffer 12 GSchV) in:
S1 Fassungsbereich S2 Engere Schutzzone S3 Weitere Schutzzone • Zum Schutz von künftigen Nutzungen und Plan: Gewässerschutzkarte des Kantons Bern, WEA.
Anreicherungen von Grundwasservorkommen sind die Kantone verpflichtet, Grundwasser- AU schutzareale auszuscheiden.
Voraussetzungen für eine Grundwassernutzung S3
Gemäss Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte sind die Kantone zuständig für die Verleihung von Wasserrechten (Art. 38 WRG). Sie erteilen dafür eine Konzession.
Für die Erstellung und die Änderung von Bauten und Anlagen in den besonders gefährdeten AU Bereichen ist eine Bewilligung des Kantons er-
Auen und Grundwasser 3
• Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass sowohl zu einer unerwünschten Veränderung der Zusambestehende wie neue Grundwassernutzungen mensetzung des Pflanzenteppichs führt. Die auenin Auengebieten von nationaler Bedeutung mit typischen, Feuchte liebenden Arten werden mit den Auenschutzzielen im Einklang stehen (Art. der Zeit von Pflanzen verdrängt, welche mittlere 5 Abs. 2 Bst. c AuenV). Weiter verlangt die Au- Verhältnisse anzeigen. enverordnung, bestehende Beeinträchtigungen Zudem wird durch die Grundwasserspiegelabsender Gewässer- und Geschiebedynamik bei jeder kung auch die Trockenzeit für Weiher und Tümpel sich bietenden Gelegenheit zu beseitigen (Art. mit periodischer Wasserführung verlängert. Da-
8 AuenV). durch kann die Fortpflanzung, insbesondere von
Lurchen, beeinträchtigt oder bei langer Trocken- Voraussetzungen für Aufwertungs- heit im Sommer sogar verunmöglicht werden. und Revitalisierungsmassnahmen Die Absenkung des Grundwasserspiegels kann
In den besonders gefährdeten Gewässerschutz- auch die Wasserführung des oberirdischen Gebereichen ist eine gewässerschutzrechtliche Be- wässers nachteilig beeinflussen. Wenn wegen der willigung erforderlich (Art. 19 Abs. 2 GSchG). Grundwasserspiegelabsenkung vermehrt Flusswas- In den Gewässerschutzbereichen Au und Zu ist ser ins Grundwasser infiltriert, kann die Wasserinsbesondere eine Bewilligung erforderlich für führung des oberirdischen Gewässers derart ver- Anlagen, welche die Deckschichten oder das ändert werden, dass bei extremem Niederwasser Grundwasser verletzen (Art. 32 Abs. 2 Bst. b das Fliessgewässer vollständig austrocknet. GSchV) oder den Grundwasserspiegel freilegen (Art. 32 Abs. 2 Bst. e GSchV). Die Gesuchstel- • Verminderte oder verhinderte ler müssen nachweisen, dass die Anforderun- Überschwemmungsmöglichkeit gen zum Schutz der Gewässer erfüllt sind und Da bei Überschwemmungen die Gefahr der Infildie dafür notwendigen Unterlagen (gegebenen- tration von verunreinigtem Wasser in die Grundfalls hydrogeologische Abklärungen) beibringen wasserfassung besteht, wird eine Überschwem- (Art. 32 Abs. 3 GSchV). Im Rahmen dieser Bewil- mung der Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ligung werden die Auflagen und Bedingungen sowie von Grundwasserschutzarealen, bei denen zum Schutz der Gewässer und auch die Anfor- die Zone S3 noch nicht definitiv ausgeschieden derungen an die Stilllegung der Anlage festge- ist, in der Regel zum vornherein ausgeschlossen legt (Art. 32 Abs. 4 GSchV). (aktiver Hochwasserschutz am Fliessgewässer).
Bei Eingriffen in Fischgewässer ist eine fischerei- Überschwemmungen sind aber eine unabdingbarechtliche Bewilligung einzuholen (Art. 8 Abs. re Voraussetzung zur langfristigen Erhaltung des 1 und 3 Bst. g BGF). Auenbiotops. Werden Auen nicht mehr regelmässig überflutet, entstehen kaum mehr neue Pionierstandorte. Die Auenvegetation verliert ihren typi- Konflikte schen Auencharakter und entwickelt sich in Richtung Dauergesellschaften. Damit geht der Verlust Aspekt Natur und Landschaft wertvoller Biotope einher.
Grundwasserspiegelsenkung
Die Grundwassernutzung hat lokal eine Grund- • Erschweren oder Verhindern von Revitaliwasserspiegelsenkung zur Folge. Je nach Förder- sierungs- und Aufwertungsmassnahmen menge werden der Grundwasserspiegel und die Durch die Grundwassernutzung ist es nicht mehr Grundwasserspiegelschwankungen mehr oder we- uneingeschränkt möglich, Lebensräume für Fauna niger stark verändert. Die Grundwasserspiegelab- und Flora zu revitalisieren oder aufzuwerten. Mit senkung und die Veränderung der Grundwasser- einer Revitalisierung wird die Dynamik des Gewässpiegelschwankungen können sich, auch wenn sie sers wiederhergestellt. Teile des Auengebietes wernur wenige Zentimeter betragen, negativ auf die den zeitweilig wieder überflutet, was zu Konflikdarüber liegende Vegetation auswirken. Die Auen- ten mit dem Trinkwasserschutz führen kann (vgl. vegetation findet trockenere Verhältnisse vor, was oben). Als Aufwertungsmassnahmen gelten u.a.
Auen und Grundwasser 4
das Ausbaggern und Austiefen von verlandeten überwiegenden öffentlichen Interesse steht. Das Altarmen, das Entfernen von Faulschlamm und Gewässerschutzgesetz bezweckt, die Gewässer vor das Neuschaffen von Tümpeln und Weihern. Auch nachteiligen Einwirkungen zu schützen (Art. 1 diese Massnahmen können zu Problemen mit dem GSchG). Das Gesetz dient nicht nur der Sicherstel- Grundwasserschutz führen, da die Deckschicht lung von Trink- und Brauchwasser, sondern auch lokal reduziert oder sogar der Grundwasserspiegel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume für die freigelegt wird. Daher ist das Ausbaggern von Alt- einheimische Tier- und Pflanzenwelt (Art. 1 Bst. c armen oder Tümpeln und Weihern an bestimmte GSchG). Die Kantone müssen dafür sorgen, dass Bedingungen geknüpft. einem Grundwasservorkommen langfristig nicht mehr Wasser entnommen wird als ihm zufliesst. • Landschaftsbild Kurzfristig darf mehr Wasser entnommen werden, Die Pumpenhäuser, welche für die Grundwasser- sofern dadurch die Qualität des Grundwassers und nutzung in der Aue erstellt werden, stören als feste die Vegetation nicht beeinträchtigt werden (Art. Installationen die naturnahe Landschaft. 43 Abs. 1 GSchG). Ist ein Grundwasservorkommen durch übermässige Entnahme oder durch eine verringerte Speisung beeinträchtigt, so sorgt der Kanton für eine möglichst weitgehende Verbesserung des Zustands, sei es durch Verminderung der Entnahme, durch künstliche Anreicherung oder durch Untergrundspeicherung von Trinkwasser (Art. 43 Abs. 2 GSchG).
Nutzungsbeschränkungen Im Gewässerschutzbereich Au dürfen keine Anla- Um die Gefahr der Infiltration von verunreinigtem Wasser ein- gen erstellt werden, welche unter dem mittleren zuschränken, wird in der Regel eine Überschwemmung der Grundwasserspiegel liegen (Anhang 4 Ziffer 211 Grundwasserschutzzone durch aktiven Hochwasserschutz Abs. 2 GSchV). Im Falle der Ausbeutung von Kies, verhindert (Foto: Auenberatungsstelle). Sand und anderem Material muss eine schützende Rechtlicher Aspekt Materialschicht von mindestens 2 Meter über dem
Grundwassernutzung natürlichen, zehnjährigen Grundwasserhöchst- Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass die spiegel belassen werden (Anhang 4 Ziffer 211 Abs. Grundwassernutzung mit den Auenschutzziel zu 3 Bst. a GSchV). vereinbaren ist (Art. 5 Abs. 2 Bst. c AuenV). Zum In den Zuströmbereichen Zu und Zo müssen die Be- Schutzziel gehören sowohl die Erhaltung wie auch wirtschafter und Bewirtschafterinnen Einschrändie Verbesserung des Ist-Zustandes der auentypi- kungen in der Bewirtschaftung oder die Verpflichschen einheimischen Pflanzen- und Tierwelt so- tung der dauernden Bodenbedeckung in Kauf wie die Wiederherstellung der natürlichen Dyna- nehmen, wenn die Gefahr besteht, dass Stoffe (z. B. mik des Gewässer- und Geschiebehaushaltes. Ein Pflanzenschutzmittel, Dünger) abgeschwemmt Abweichen vom Schutzziel ist möglich, wenn das oder ausgewaschen werden (Anhang 4 Ziffer 212 Vorhaben unmittelbar standortgebunden und von GSchV). Da durch Aufwertungs- oder Revitalisieüberwiegendem öffentlichem Interesse von eben- rungsmassnahmen keine Abschwemmung oder falls nationaler Bedeutung ist (Art. 4 Abs. 2 AuenV). Auswaschung von solchen Stoffen zu befürchten Die Sicherstellung des Trink- und Brauchwassers ist ist, sind diese Massnahmen ohne spezielle Einvon nationaler Bedeutung (Art. 1 Bst. b GSchG). schränkungen möglich. Daher ist bei einem Vorhaben der Grundwasser- In der weiteren Schutzzone (Zone S3) ist eine wegewinnung innerhalb des Perimeters bzw. in der sentliche Verminderung der Deckschicht nicht ge- Pufferzone einer Aue die unmittelbare Standortge- stattet (Anhang 4 Ziffer 221 Abs. 1 Bst. d GSchV). bundenheit zu prüfen und in der Interessensabwä- In der engeren Schutzzone (Zone S2) ist das Erstelgung zu klären, welches der beiden Anliegen im len von Anlagen grundsätzlich nicht gestattet (An-
Auen und Grundwasser 5
hang 4 Ziffer 222 Abs. 1 Bst. a GSchV). Die Behörde • Bei einer Konzessionserneuerung ist, falls die kann aber aus wichtigen Gründen Ausnahmen be- Grundwassernutzung Restwasserstrecken beeinwilligen, wenn eine Gefährdung der Trinkwasser- flusst, die bisherige Restwassermenge zu übernutzung ausgeschlossen werden kann. Zudem sind prüfen und gegebenenfalls für die Erhaltung der Grabungen, welche die schützende Deckschicht Aue zu erhöhen. nachteilig verändern, untersagt (Anhang 4 Ziffer • Bei einer Konzessionserneuerung ist zu prüfen,
222 Abs. 1 Bst. b GSchV). ob die Pumpwerke in Gebiete ausserhalb des Au-
Im Fassungsbereich (Zone S1) sind nur bauliche engebietes verlegt werden können, die aus na- Eingriffe und Tätigkeiten, welche der Trinkwasser- turschutzfachlicher Sicht weniger sensibel sind. versorgung dienen, zulässig (Anhang 4 Ziffer 223 GSchV). Hier sind Revitalisierungs- und Aufwer- Rahmenbedingungen für neue Grundtungsmassnahmen ausgeschlossen. wassernutzungen Für Grundwassersschutzareale gelten dieselben Be- • Das überwiegende öffentliche Interesse von stimmungen wie in der engeren Schutzzone (Zone ebenfalls nationaler Bedeutung muss nachge- S2), ausser wenn die Abgrenzung der weiteren wiesen werden (Grundwasserentnahme nur Schutzzone (Zone S3) bereits bekannt ist (Anhang für Trinkwassernutzung und z. B. nicht für die
4 Ziffer 23 GSchV). Bewässerung von landwirtschaftlich genutzten
Flächen oder als industrielles Brauchwasser).
Es müssen zumindest regional Alternativstand- Auenverträgliche Grund- orte und Bezugsmöglichkeiten geprüft werden, wassernutzung bevor der Grundwasserbezug für die Trinkwassernutzung in Auengebieten in Betracht gezo- Rahmenbedingungen für bestehende gen wird. Grundwassernutzungen • Die nutzungsbedingte Grundwasserabsenkung
Bei Grundwasservorkommen, welche übernutzt darf die vom Grundwasser beeinflusste Auensind, muss der Kanton für eine Verbesserung des vegetation nicht nachteilig beeinflussen. Die Zustandes sorgen (Art. 43 Abs. 2 GSchG). Dies natürlichen Schwankungen des Grundwasserkann z. B. durch die Verminderung der Entnah- spiegels müssen erhalten bleiben. me erfolgen. • Schutzzonen und Pumpwerk dürfen Revitali-
Bei einer Konzessionserneuerung ist eine Inter- sierungs- und Aufwertungsmassnahmen nicht essenabwägung vorzunehmen. Eine Erneuerung negativ präjudizieren. soll nur gewährt werden, wenn das überwiegen- • Notwendige Verbauungsmassnahmen am Fliessde öffentliche Interesse von ebenfalls nationaler gewässer sind auf ein Minimum zu beschrän- Bedeutung nachgewiesen ist. Vorläufig beibehaltener interner Damm Beibehaltener Nicht mehr äusserer Damm unterhaltener innerer Damm
Verlegen einer Trinkwasserfassung
Verlegen eines Geplanter Damm Kiesweks
Neuer äusserer Überschwemmungsrinne Damm Überschwemmungszone
Wieder reaktivierte Seitenarme Um sowohl die Trinkwassernutzung sicherzustellen wie auch die Verlegen eines Auenrevitalisierung zu ermöglichen, wird das bestehende Pump- Kieswerks werk im Pfynwald (Objekt Nr. 133, VS) flussaufwärts verlegt.
Auen und Grundwasser 6
ken und naturnah auszuführen. Dabei sind Diese Abklärungen bilden die Grundlage für die Durchlässe in Dämmen zu prüfen, und die Beurteilung der geplanten Massnahmen in Bezug Dammhöhe ist festzulegen. Die Dämme sind auf die Grundwasserverträglichkeit. soweit wie möglich vom Fliessgewässer entfernt anzulegen. Massnahmen in den übrigen Bereichen • Es muss angemessener Ersatz geschaffen werden Revitalisierungs- und Aufwertungsmassnahmen (Wiederbeschickung von inaktiven Altarmen, sind in den sogenannten «übrigen Bereichen» geevtl. verbunden mit Ausbaggerungen, Aushe- mäss den von den Kantonen zu erstellenden Geben von Weihern, Abtrag von Boden). wässerschutzkarten unproblematisch.
Revitalisierungs- und Fallbeispiele Aufwertungsmassnahmen Alter Schwarzgraben im Grossen Moos (BE): Massnahmen in den Zonen S1, S2 Der alte Entwässerungsgraben ist in Verlandung und in den Grundwasserschutzarealen begriffen. Er mündet in den Broyekanal. Der Was- Revitalisierungs- und Aufwertungsmassnahmen serstand des Broyekanals und der weiteren Moossind in den Fassungsbereichen (Zone S1), den en- kanäle und damit des Grundwassers wird saisonal geren Schutzzonen (Zone S2) und den Grundwas- verändert. Am Ausgang des Broyekanals in den serschutzarealen (sofern nicht die Zone S3 bereits Neuenburgersee lebt im Fanel (Teil des Auenobjekts ausgeschieden ist) ausgeschlossen. Diese Zonen Nr. 209) eine Biber-Kolonie. Regelmässig wandern sind in der Regel flächenmässig sehr klein, und es Tiere in die Mooskanäle ab, finden aber dort kaum bietet sich in den Auen noch genügend Raum für geeignete Lebensräume. Revitalisierungs- und Aufwertungsmassnahmen. Flächen, die nicht oder nur extensiv genutzt werden, bilden im Gegensatz zu ackerbaulich genutzten Flächen ideale Voraussetzungen für den Schutz der Trinkwasserressourcen und sollten insbesondere in der Zone S2 gefördert werden.
Massnahmen in der Zone S3 und in den besonders gefährdeten Bereichen In der Zone S3 und in den besonders gefährdeten Bereichen sind Revitalisierungs- und Aufwertungs- Um neuen Lebensraum für den Biber zu schaffen, wurde ein massnahmen nicht ausgeschlossen. Sie bedingen verlandeter Kanal wieder ausgehoben: Schwarzgraben bei aber weitergehende Abklärungen wie: Ins (Foto: Jan Ryser).
Mächtigkeit der Deckschicht (Flurabstand) Pro Natura Bern arbeitete eine Projektskizze aus,
Grundwasserganglinie um neuen Lebensraum für die Biber zu schaffen.
Mächtigkeit des Grundwasserleiters Dazu soll der alte Schwarzgraben zu einem min-
Fliessgeschwindigkeit des Grundwassers destens ein Meter tiefen Gerinne ausgebaut wer-
Fliessrichtung des Grundwassers den. Das Vorhaben (Inhalt und Verfahren) wur-
Fördermengen (konzessioniert und tatsächlich) de mit den wichtigsten betroffenen kantonalen
Standort sowie horizontale und vertikale Aus- Stellen (Waldabteilung, Wasser- und Energiewirtdehnung der geplanten Massnahmen schaftsamt WEA) besprochen und geklärt. Als Be-
Herkunft des Wassers für die Weiher willigungsverfahren wurde ein Wasserbauverfah-
Beschaffenheit des Aushubmaterials ren und als Leitbehörde das WEA bestimmt. Bei
Ablagerungsstandort des Aushubmaterials diesem reichte Pro Natura Bern als Bauherrschaft,
Geplanter Maschineneinsatz beim Bau der mit Zustimmung der Grundeigentümerin, das Pro- Massnahme jekt und das Bewilligungsgesuch ein. Im Herbst
Auen und Grundwasser 7
1999 wurden die Wasserbaubewilligung und die (Abdichtung) der neuen Gewässersohle innerhalb weiteren Nebenbewilligungen erteilt (Ausnahme- weniger Jahre gerechnet wird, ist das Vorhaben bewilligung nach Art. 24 RPG, forstliche Ausnah- vertretbar. mebewilligung für Bauten im Wald, naturschutzrechtliche Bewilligung für Eingriffe in Ufervegetation, fischereirechtliche Bewilligung). Im Winter 2000 konnte eine erste Etappe der Arbeiten ausgeführt werden, die zweite Hälfte wird im Winter 2000 – 2001 folgen.
Auengebiete im Kanton Aargau: In allen Nutzungsreglementen für Grundwasserschutzareale, die sich mit Auengebieten überlagern, wurde die Ausnahmeklausel eingebaut, dass künftige Auen- Im neu angelegten Flussarm infiltriert mehr Oberflächenwasrenaturierungsmassnahmen vom faktischen Bauser in den Grundwasserkörper: Wasserschloss bei Brugg verbot für Bauten und Anlagen ausgeklammert (Foto: Markus Zumsteg). bleiben, sofern durch sie weder das Grundwasser verunreinigt noch zukünftige Nutzungsanlagen Burgschachen (nationales Amphibienlaichverunmöglicht werden. gebiet Nr. LU 230): Im Zusammenhang mit der wasserbaulich bedingten Verlegung und Tieferle- Wasserschloss (Objekt Nr. 37, AG): Im Geis- gung eines Bachs und als Ersatzmassnahme für senschachen bei Windisch wurde 1994 eine Flut- Eingriffe durch den Bau der nahen Autobahn N14 mulde ausgehoben. Ziel des Projektes war, mehr wurden 1990 auf einer zwischen zwei Bacharmen Raum für zeitweise überflutete Flächen mit Kies- liegenden und bei Hochwasser überfluteten Wies- und Sandbänken sowie Weichholzauenstandorten und Ackerlandfläche zwei grössere Weiher ausgezu schaffen. Dazu musste eine Trinkwasserleitung baggert. Das Wasser in den zu- und abflusslosen im Bereich der Flusssohle neu verlegt werden. Zur Weihern erwärmt sich stark, was darauf hindeu- Vermeidung einer Grundwassergefährdung infol- tet, dass diese nicht von Grundwasser durchflosge von Unfällen während den Bauarbeiten wur- sen sind, sondern nur durch Meteorwasser gespeist de ein Sicherheitsdispositiv zur Notabschaltung werden. Deshalb wird diese Naturschutzmassnahdes nahe gelegenen Pumpwerkes sowie ein wenig me vom kantonalen Amt für Umweltschutz als ungefährdender Bauvorgang im fliessenden Wasser problematisch beurteilt. vereinbart. Zusätzlich wurden vor, während und nach der Bauphase Wasserproben entnommen Neuhard (kantonales Auengebiet, AG): 1998 und analysiert. wurden die Limmat-Seitengewässer renaturiert. Auf das Ausbaggern der Verlandungssedimente Wasserschloss (Objekt Nr. 37, AG): Im Au- wird zunächst verzichtet, da sonst die Kolmatieschachen bei Brugg wurden 1999 Seitenarme der rungsschicht gemäss hydrogeologischem Gutach- Aare wieder angelegt. Diese Gewässer bezwecken ten zu wenig mächtig wird. Ansonsten könnte im ca. 15 ha grossen Auenwald eine Verbesserung Flusswasser in den die Limmat in diesem Bereich
der Auendynamik. Es sollen wieder grössere Flä- unterquerenden Grundwasserstrom gelangen, der chenanteile mehrere Tage im Jahr überschwemmt weiter flussabwärts mit einem Trinkwasserpumpwerden und damit die Voraussetzungen für mehr werk genutzt wird. Weichholzauen geschaffen werden. Als Folge davon kann in den neuen Flussarmen mehr Fluss- Chänzeli (nationales Amphibienlaichgebiet wasser in den mächtigen Grundwasserkörper in- Nr. LU 532): In der Reussebene im Zuströmbe- filtrieren. Die aktuell zwar nicht genutzten, aber reich zur 400 m entfernten Grundwasserfassung, sehr bedeutenden Trinkwasserreserven sollen je- liegt ein schmaler, von der Reuss isolierter Altarm doch erhalten bleiben. Da mit einer Kolmatierung mit periodischer Wasserführung. Da aufgrund von
Auen und Grundwasser 8
Verlandung und vermutlich leichter Grundwasser- Literatur Bose J.R., 1995: Der Schutz des Grundwassers vor spiegelabsenkung das Gewässer jahrelang zu wenig nachteiligen Einwirkungen. Nach dem Recht Wasser führte, um den Amphibien eine erfolgrei- des Bundes und dem Kanton Zürich. Schriftenche Fortpflanzung zu ermöglichen, wurde der Alt- reihe zum Umweltrecht, Band 10. arm abschnittsweise 1995 mit einem Bagger um Kauch E.P. und Nemecek E.P., 1983: Wasserhaushalt im Auenwald. Steirischer Naturschutzca. 50 cm ausgetieft. Von dieser Pflegemassnahme brief 23 (118), 30–32. geht nach Beurteilung der kantonalen Gewässer- Küchli C., 1979: Vorschläge für Bestandesumschutzfachstelle keine Gefährdung für die Trink- wandlungen im Bereich der Grundwasserabsenkungen des alten Aarelaufes. Forstwirtwasserfassung aus, da der geringfügige Eingriff nur schaftliche Diplomarbeit an der ETH Zürich. oberflächig und in einem bestehenden Gewässer- Teuscher F., Roulier C., Lussi S., 1995: Vollzugsbett durchgeführt wurde. Der Altarm wird vor al- hilfe zur Auenverordnung. Reihe Vollzug Umwelt. Bundesamt für Umwelt, Wald und lem von Meteorwasser gespeist und wird – unab- Landschaft (BUWAL), Bern. hängig von der durchgeführten Pflegemassnahme Weitere Titel zum Thema «Auen und Grund- – nur in sehr seltenen Hochwasserfällen durchfloswasser» sind bei der Auenberatungsstelle versen. Zudem wurde der Schutz des Gewässers vor fügbar. einer allfälligen Verunreinigung aus dem benach- Karten barten Kulturland durch die Ausscheidung einer Reproduziert mit Bewilligung des Bundes- Pufferzone verbessert. amtes für Landestopographie, BA002559.
Autorinnen und Autoren Pfynwald (Objekt Nr. 133, VS): Im Auengebiet Franziska Teuscher liegt ein Trinkwasserpumpwerk. Dieses steht der Margrith Göldi Hofbauer geplanten Revitalisierung, welche eine der ökolo- Adrian Borgula gischen Ersatzmassnahmen für den Bau der Auto- Peter M. Keller (Rechtliche Aspekte)
bahn A9 durch den Pfynwald darstellt, im Weg. Die Kontaktadressen Fläche, auf welcher das Pumpwerk steht, muss wie- Koordination Auenschutz im BUWAL der der Auendynamik unterworfen werden. Um die Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67 beatrice.werffeli@buwal.admin.ch umfassende Revitalisierung zu ermöglichen und Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94 die Trinkwassernutzung weiterhin zu gewährleis- stephan.lussi@buwal.admin.ch ten, wurde ein Kompromiss gefunden. Das Pump- BUWAL, CH-3003 Bern www.umwelt-schweiz.ch/auen werk wird ca. 900 m flussaufwärts verlegt. Es liegt zwar immer noch innerhalb des Auenperimeters, Auenberatungsstelle Elisabethenstr. 51, CH-3014 Bern aber hinter dem Hochwasserdamm, der auch mit Tel. 031 331 38 41, Fax 031 331 71 08 dem Revitalisierungsprojekt bestehen bleibt. auenberatung@naturaqua.ch www.auen.ch Auenreste Klingnauer Stausee (Objekt Nr. Beratungsstelle 36, AG): Die Gemeinde Koblenz plante eine neue Nationales Amphibieninventar Adrian Borgula Grundwasserfassung zur Trinkwassergewinnung Büro für Naturschutzbiologie im Zuströmbereich des Auengebietes Koblenz Gi- Brambergstr. 3B, CH-6004 Luzern riz. Auf Anregung des Kantons prüfte die Gemein- Tel. 041 410 20 71 borgula@freesurf.ch de Alternativstandorte für die Grundwasserfassung und andere Bezugsmöglichkeiten für Trinkwasser Bezug in der Region. Schliesslich entschied die Gemeinde Faktenblatt Nr. 2: Auenberatungsstelle Koblenz, sich an einer bestehenden Grundwasser- Auendossier (Faktenblätter 1-12): BUWAL, Dokumentation, CH-3003 Bern fassung der Nachbargemeinde zu beteiligen. Fax 031 324 02 16 docu@buwal.admin.ch, www.buwalshop.ch Bestellnummer: VU-8825-D
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 2001,
2 Auflage 2005
B U WA L Faktenblatt Auen 3
Sense (Foto: Auenberatungsstelle)
A U E N U N D F R E I Z E I TA K T I V I T Ä T E N Die moderne Gesellschaft ist eine Freizeitgesell- Freizeit und Sport in der freien Natur müssen sich schaft. Immer mehr Menschen suchen dabei die wie alle Raumnutzungen an den Grundsätzen einer Begegnung mit der Natur. Die Aktivitäten in der nachhaltigen Entwicklung orientieren. Eine Befreien Natur bieten Erfahrungen und Erlebnisse, grenzung der Erholungsaktivitäten zur Erhaltung die im städtischen Alltag nur noch selten zu finden der letzten naturnahen Auenlandschaften ist somit sind. Die Auengebiete sind dabei besonders attrak- unumgänglich. tiv: naturnahe Gewässer mit Kiesbänken laden zum Baden ein, in den artenreichen Auenwäldern sind Wandern, Mountainbiking, Reiten ein Erlebnis. Rechtliche Die Freizeitaktivitäten sind zahlreich und ständig Rahmenbedingungen kommen neue hinzu. Es ist unbestritten, dass die Erholungsnutzung in Recht auf Naturgenuss und Erholung der Natur die Gesundheit und das Wohlbefinden Das Zivilgesetzbuch (Art. 699 Abs. 1 ZGB) gewährt der Menschen fördert und damit im öffentlichen der oder dem Einzelnen das Recht auf freien Zu- Interesse liegt. Stellenweise haben die Freizeitakti- gang zu Wald und Weide. Das Waldgesetz (Art. 14 vitäten aber die natürlichen Belastungsgrenzen der Abs. 1 WaG) hält präzisierend fest, dass die Kan- Natur überschritten. Problematisch ist dies vorab tone dafür zu sorgen haben, dass der Wald der für sensible Lebensräume, wo typische Tier- und Allgemeinheit zugänglich ist. Pflanzenarten zu verschwinden drohen, aber auch Die öffentlichen und damit alle bedeutenderen für Landschaften, die aufgrund ihrer Eigenart, Gewässer sowie das kulturunfähige Land wie Glet- Schönheit oder Ruhe wertvoll sind. scher und Geröllhalden unterliegen der Hoheit
Auen und Freizeitaktivitäten 2
der Kantone. Sie stehen als öffentliche Sachen im markierten Pisten, Routen und Loipen verboten Gemeingebrauch, dürfen also ebenfalls von der (Art. 5 Abs. 1 VEJ). Allgemeinheit benutzt werden. Waldgesetz: Art. 14 Abs. 2 Bst. a WaG ermöglicht es den Kantonen, die Zugänglichkeit bestimmter Schutz der Auen vor Freizeitaktivitäten Waldgebiete aus Gründen der Walderhaltung sowie Das Recht der oder des Einzelnen auf Naturgenuss anderer öffentlicher Interessen einzuschränken. gilt aber nicht unbeschränkt. Der Schutz der Natur Zu den Letzteren zählen etwa der Schutz von kann den Wünschen und Bedürfnissen der Erho- Biotopen oder der Schutz der wildlebenden Säulungssuchenden vorgehen. getiere und Vögel vor Störungen. Dabei kann die So gilt der freie Zugang zu Wald und Weide bereits Einschränkung des Betretungsrechts etwa durch nach Art. 699 Abs. 1 ZGB von Vorneherein nur die Einzäunung eines Waldstückes oder durch im Rahmen des ortsüblichen Umfangs. Auch kön- eine allgemeine behördliche Anordnung (Verbot) nen von den zuständigen Behörden nach dieser erfolgen. Bestimmung im Interesse der Kulturen bestimmt Eine besondere Regelung erfährt durch Art. 14 umgrenzte Verbote erlassen werden. Abs. 2 Bst. b WaG die Durchführung von grossen Auenverordnung: Nach Art. 4 Abs. 1 AuenV Veranstaltungen im Wald. Diese müssen von den sollen die Auengebiete von nationaler Bedeutung Kantonen einer Bewilligungspflicht unterstellt ungeschmälert erhalten bleiben. Ungeschmälerte werden. Dabei haben die Kantone zu regeln, was Erhaltung heisst, dass die auentypische Tier- und als grosse Veranstaltung gilt und unter welchen Pflanzenwelt erhalten und gefördert sowie die Voraussetzungen grosse Veranstaltungen im Wald natürliche Dynamik des Gewässer- und Geschie- durchgeführt werden dürfen. Als Gründe für die behaushaltes wiederhergestellt werden sollen. Mit Abweisung von Gesuchen kommen etwa ein undiesem Schutzziel muss die Erholungsnutzung in geeigneter Ort (z.B. besonders empfindlicher Leden Auengebieten von nationaler Bedeutung in bensraum) oder ein ungeeigneter Zeitpunkt (z.B. Einklang stehen (Art. 5 Abs. 2 AuenV). Setzzeit) in Frage. Weitere bundesrechtliche Einschränkungen sind Verboten ist die private Benützung von Motorfahrin Auen zu beachten, die sich in eidgenössischen zeugen im Wald (Art. 15 WaG und Art. 13 WaV).
Jagdbanngebieten oder in Wasser- und Zugvogel- Binnenschifffahrtsgesetz: Aus Gründen des reservaten von internationaler und nationaler Be- Umweltschutzes und damit auch des Auenschutzes deutung befinden. So ist in diesen Schutzgebieten kann die Schifffahrt eingeschränkt oder verboten die Durchführung von Veranstaltungen nur zu- werden (Art. 3 Abs. 2 und 25 Abs. 3 BSG). lässig, wenn die entsprechenden Schutzziele nicht Verträgt sich der Betrieb von Anlagen oder die beeinträchtigt werden (Art. 5 Abs. 2 VEJ bzw. Durchführung von Veranstaltungen mit dem Recht WZVV). In eidgenössischen Jagdbanngebieten der Allgemeinheit an der Benutzung eines Gewässind zudem insbesondere das freie Zelten und sers nicht, so unterstehen diese als gesteigerter Campieren sowie das Skifahren ausserhalb von Gemeingebrauch oder als Sondernutzung der Bewilligungs- bzw. Konzessionspflicht (Art. 2 Abs. 2 BSG). Jagdgesetz: Das Wild «gehört» nicht den Waldeigentümerinnen oder Waldeigentümern, sondern den Kantonen, welche über das sogenannte Jagdregal verfügen. Die Kantone sind deshalb befugt, die Jagd zeitlich und örtlich zu regeln (Art. 3 JSG). Dabei sind sie allerdings auch selbst an die bundesrechtlichen Bestimmungen über die jagdbaren Arten und die Schonzeiten (Art. 5 JSG) gebunden. Verboten ist die Jagd zudem in allen (eidgenössischen oder kantonalen) Jagdbanngebieten und Aus Gründen des Umweltschutzes kann die Schiffahrt eingeschränkt oder sogar verboten werden (Foto: Markus Zumsteg). Vogelschutzreservaten (Art. 11 Abs. 5 JSG).
Auen und Freizeitaktivitäten 3
Fischereigesetz: Das Fischereiregal steht ebenfalls Konflikte den Kantonen zu. Diese sind befugt, Schongebiete zu bezeichnen (Art. 4 BGF). Die Mindestdauer von Allgemeines Schonzeiten ist für bestimmte Fisch- und Krebs- Nachfolgend werden die Konflikte zwischen arten bundesrechtlich vorgegeben (Art. 1 VBGF). den Erholungssuchenden und den Interessen Das Recht, die Ufer zur Ausübung der Fischerei zu des Auenschutzes dargestellt. Sie resultieren aus begehen (Art. 3 BGF) ist einzuschränken, soweit die den ökologischen Belastungen, welche die Er- Schutzziele der Auenverordnung dies erfordern. holungsnutzung verursachen kann. Konflikte zwischen verschiedenen Erholungssuchenden oder zwischen Erholungssuchenden und anderen Nutzergruppen (z.B. Forstwirtschaft) werden nicht angesprochen. Unter Belastung wird ein Zustand verstanden, bei dem die ökologischen Prozesse in der Aue negativ beeinflusst sind. Handlungen, welche zu einer solchen Belastung führen, werden als Störungen bezeichnet. Die Belastung eines Auengebiets durch die Erholungsnutzung ist dabei nicht allein von der Art der Freizeitaktivität abhängig, sondern auch in hohem Masse von: Die Kantone können Schongebiete und Schonzeiten für die Fischerei bestimmen (Foto: Auenberatungsstelle). - der Störungszeit
der Störungsdauer, -häufigkeit und -intensität
der Wechselwirkung mit anderen Aktivitäten Grundsatz der Verhältnismässigkeit - dem Verhalten der Erholungssuchenden sowie Grundsätzlich besteht ein öffentliches Interesse - der Empfindlichkeit der betroffenen Tier- und an einer Einschränkung bzw. einem Verbot von Pflanzenarten Sport- und Freizeitaktivitäten, welche zu einer Belastung eines Auengebiets führen. Der Grund- Belastungen von Auen satz der Verhältnismässigkeit bedingt jedoch, dass durch die Erholungsnutzung die vorgeschlagenen Massnahmen geeignete und Die von der Erholungsnutzung ausgehenden Benotwendige Mittel darstellen, um das angestrebte lastungen können sowohl direkt als auch indirekt Ziel der Erhaltung und Förderung auentypischer erfolgen. Pflanzen- und Tierarten zu erreichen. Vor einer Direkte Belastungen ergeben sich unmittelbar Beschränkung der Erholungsnutzung ist also zu aus den entsprechenden Freizeitaktivitäten selbst. prüfen, ob nicht auch mit anderen, weniger restrik- Sie lassen sich unterteilen in Belastungen durch
tiven Massnahmen, ans Ziel gelangt werden könn- - die Aktivität der Erholungssuchenden (Ausübung te. Die vorgesehenen Schutzvorkehrungen müssen einer Sportart oder Freizeitaktivität) sowie zudem in einem vernünftigen Verhältnis zu den - die Errichtung und den Unterhalt der Infrasich ergebenden Einschränkungen stehen. struktur (Freizeiteinrichtungen).
Eine Entscheidungshilfe Die Tabelle auf Seite 4 zeigt direkte Belastungen
Welche auentypischen Arten benötigen besondere durch die Erholungsaktivitäten und mögliche Ein- Schutzmassnahmen im betroffenen Gebiet? wirkungen und Folgen auf Flora und Fauna. Fett:
Welche Massnahmen sind geeignet und erfor- besonders negative Folgen für die auentypischen derlich, um die Schutzziele zu erreichen? Arten. Direkte Belastungen durch Freizeitein-
Gibt es weniger einschränkende Schutzmass- richtungen sind in der Tabelle auf Seite 5 aufgelistet. nahmen, mit denen die Schutzziele ebenfalls er- Oftmals ist es nicht eine einzelne Tätigkeit, sonreicht werden können? dern die Summe mehrerer Erholungsaktivitäten, welche zur Belastung führen.
Auen und Freizeitaktivitäten 4
Freizeitaktivitäten Einwirkungen und mögliche Folgen Einwirkungen und mögliche Folgen auf die Flora auf die Fauna
Aktivitäten im Einwirkungen: Einwirkungen: Gewässerbereich • Ein-/Ausstieg: Tritt- und Bootseinwirkung auf • Ein-/Ausstieg: Tritt- und Bootseinwirkung (Wasser, Ufer, Sedi- terrestrische Pflanzenstandorte, auf Uferbö- auf terrestrische Standorte und Bodennester. mentbänke, Röhricht): schungen, Gewässerböden und aquatische • Wahrnehmung durch wildlebende Tiere.
Baden Pflanzenstandorte. • Paddeln bzw. Waten: Grund- und Gewässer-
Boot fahren • Paddeln bzw. Waten: Grund- und Gewässer- randberührungen.
Riverrafting randberührungen.
Canyoning Mögliche Folgen: Mögliche Folgen: • Beunruhigung wildlebender Tiere, Auslösung
Fischerei von Stressreaktionen.
Waten • Schädigung der Vegetationsdecke.
Zerstörung der Eier von bodenbrütenden
Veränderung der Artenzusammensetzung der Vogelarten. Pflanzengesellschaften. • Verzicht auf Ansiedlung und/oder Fortpflanzung.
Schädigung der Schwimmblatt- und Röhricht- • Unterbrechung von Brut und Nahrungssuche zone. [gravierend während der Brutzeit der am Was- Ein- und Ausstiegs- serlauf heimischen Vögel (Flussregenpfeifer, stellen für Boote Flussuferläufer)]. werden stark be- • Zerstörung von Fischlaichbetten durch mechaansprucht (Foto: nische Einwirkungen. Markus Zumsteg). • Schädigungen der Fisch- und Wasserinsektenfauna durch Aufwirbeln von Sedimenten in flachen Fliess- und Stillgewässern.
Aktivitäten im ter- Einwirkungen: Einwirkungen: restrischen Bereich • Tritteinwirkung auf terrestrische Pflanzen • Wahrnehmung durch wildlebende Tiere; insbe- (Sedimentbänke, standorte (ev. Uferböschungen) beim Verlas- sondere beim Verlassen der Wege. Gebüsch, Wald): sen der Wege. • Wahrnehmung von mitgeführten Hunden durch
Wandern • Entnahme von Beeren, Pilzen, Pflanzen und wildlebende Tiere.
Hunde spazieren führen weiteren Materialien.
Natur beobachten Mögliche Folgen:
Sammeln Mögliche Folgen: • Beunruhigung wildlebender Tiere, Auslösung
Velofahren • Schädigung, Veränderung oder Zerstörung der von Stressreaktionen.
Mountainbiking Vegetationsdecke durch Tritt (Betreten, Befah- • Panikfluchten des Wildes, insbesondere beim
Reiten ren). raschen und geräuscharmen Erscheinen (z.B.
Langlauf • Bildung von Trampelpfaden. Off-road-Fahren der Mountainbiker).
Jagd • Entnahme von geschützten Pflanzen, im Extrem- • Unterbrechung von Brut und Nahrungssuche.
Klettern am Felsufer fall bis zu deren Verschwinden am Standort. • Tod von Wildtieren durch Hunde.
Lagern (Sediment- Einwirkungen: Einwirkungen: bänke, Wald und • Tritteinwirkung auf terrestrische Pflanzen • Wahrnehmung durch wildlebende Tiere. Lichtungen): standorte (ev. Uferböschungen). • Zerstörung der Eier von bodenbrütenden
Picknicken • Abbrechen von Ästen, Jungbäumen, Sträu- Vogelarten
Feuern chern. • Zerkleinerung der Streuschicht durch Tritt.
Campieren • Entnahme von Totholz.
Sonnenbaden Mögliche Folgen:
Schädigung, Veränderung oder Zerstörung der Mögliche Folgen: Vegetationsdecke durch Tritt (Lagern). • Einschränkung des Lebensraumes.
Schädigung, Veränderung oder Zerstörung der • Auslösung von Stressreaktionen. Strauchschicht. • Unterbrechung von Brut und Nahrungssuche.
Beeinträchtigung oder Verhinderung der natür- • Verzicht auf Ansiedlung und/oder Fortpflanzung. lichen Sukzession und der Verjüngung des
Zerstörung der Lebensgrundlage für Kleinlebe- Waldes. wesen (fehlen von Streuschicht und Totholz).
Vernichtung der Pflanzendecke durch Feuer. • Leichtere Zugänglichkeit der Nester für Räuber.
Auen und Freizeitaktivitäten 5
Infrastrukturanlagen in Auen mögliche Auswirkungen von Errichtung und Unterhalt
linienförmig:
Spazier-/ Wanderweg, Radweg • Zerstörung der Pflanzendecke.
Langlaufloipe • Zerschneidung von Lebensräumen (Isolationseffekt).
Reitweg • Veränderung des Wasserabflusses.
Vita-Parcours, Finnenbahn • Beunruhigung wildlebender Tiere durch Errichtung und Unterhalt der Wege.
Lehrpfad • Beunruhigung wildlebender Tiere durch Loipenpräparation.
punktuell/flächig:
Feuerstelle, Rastplatz • Verkleinerung des Lebensraumes für die Fauna.
Beobachtungsturm, -plattform • Versiegelung von Flächen.
Waldhütte • Veränderung/Zerstörung der natürlichen Pflanzengesellschaften (z.B. Kunstrasen).
Schwimmbad • Beunruhigung wildlebender Tiere durch Errichtung und Unterhalt der Anlagen.
Campingplatz / Parkplatz
Klettergarten
Die Eier von bodenbrütenden Vögeln können leicht über- Parkplätze sind bevorzugte Ausgangspunkte für die Freizeitsehen und zerstört werden: Flussuferläufer (Foto: Antoine aktivitäten in den Auengebieten (Foto: Peter Hirsig). Gander).
Die Vegetation früher Sukzessionstadien in einer oder im Auenwald kann ebenfalls zu Schäden an Aue ist weniger empfindlich auf Tritteinwirkungen der Vegetationsdecke und zur Verdichtung des als die Waldvegetation, da die Pionierpflanzen der Bodens führen. Falls das Gewässer mit dem Auto mechanischen Beanspruchung durch Hochwasser erreichbar ist, kommt es vielerorts zum Autowaangepasst sind. Problematischer sind Freizeitaktivi- schen mitten in der Aue. täten für die Fauna der Auen: Tiere können bereits aus Distanz menschliche Aktivitäten wahrneh- Indirekte Belastungen treten zwar häufig im men. Insbesondere bei Tierarten mit Bodenfeinden Zusammenhang mit der Freizeitnutzung auf, sind (Wild, Biber, Vögel insbesondere Bodenbrüter) sind aber nicht zwingend damit verbunden. Es handelt ähnliche Reaktionen wie auf mögliche Feinde zu sich dabei in erster Linie um Belastungen durch: erwarten. Auswirkungen von Störungen der Fauna - die Hin- und Rückreise, sind besonders schlimm - Abfälle und Fäkalien,
während der Brut- und Aufzuchtzeit, - das Abstellen von Fahrzeugen ausserhalb von
in den Wintermonaten sowie Parkfeldern sowie
in der Dämmerungszeit und nach Einbruch der - den Bau und Unterhalt von Sekundärinfrastruktur- Dunkelheit (= Zeit der grössten Aktivität verschie- einrichtungen (z.B. Parkplätze, Restaurants). dener Tierarten). Bei häufigen Störungen droht ein Abwandern. Das Abstellen von Fahrzeugen an den Wegrändern
Auen und Freizeitaktivitäten 6
Lösungsansätze Allgemeines Naturerlebnisse sind eine wichtige Voraussetzung, • Nutzungszeit (Tages- und Jahresverlauf), um das Verständnis für die Natur zu wecken und • natürliche Bedingungen in der Aue (vorhandene ein umweltbewusstes Verhalten der Erholungssu- Lebensräume und Arten etc.), chenden zu fördern. Das allgemeine Betretungs- • Flächengrösse und Umfeld des Auengebiets, recht darf jedoch nicht mit dem Zugang zu jeder • andere Gebietsnutzungen. beliebigen Stelle oder der Ausübung von allen denkbaren Aktivitäten gleichgesetzt werden. Die Eine zusätzliche Lösung zur Entlastung der sen- Ausübung von Freizeitaktivitäten in Auengebieten siblen Auengebiete ist die Schaffung von mehr von nationaler Bedeutung muss mit den gegebenen naturnahen Erholungsräumen in der Nähe der Schutzzielen in Einklang stehen. Massnahmen zur Ballungszentren, z.B. durch die Revitalisierung Besucherlenkung in Auengebieten sind somit von Gewässern. grundsätzlich nötig.
Naturerlebnisse sind eine wichtige Voraussetzung zum Naturverständnis: Beobachtungspunkt in den Bolle di Magadino, TI (Foto: Fondazione Bolle di Magadino).
Patentrezepte, um die Konflikte zwischen den Strategien zur Konfliktlösung Erholungssuchenden und den Interessen des Na- Die Strategien zur Konfliktlösung können beturschutzes in den Griff zu bekommen, gibt es züglich Umsetzung folgendermassen unterteilt hingegen keine. Der einzuschlagende Lösungsweg werden: ist von Fall zu Fall verschieden und von mehreren • Appellstrategie («sanfte» Massnahmen der Be- Faktoren abhängig: sucherlenkung)
Art der vorhandenen Freizeitnutzungen, • Konventionsstrategie (Verträge)
Nutzungsintensität (Personenzahl und Vertei- • Normenstrategie (hoheitlich-rechtliche Regelung), lungen)
Auen und Freizeitaktivitäten 7
Begrenzungs- Umsetzungsstrategie strategie
Appellstrategie Konventionsstrategie Normenstrategie (Information) (Vertrag) (hoheitlich-rechtliche Regelungen)
Nutzungszeit • Erstellung eines Rast- und Spiel- • Vertrag mit Pfadfindergruppe • Zeitlich beschränktes Betretungsplatzes am Rand oder ausserhalb betreffend der Zeitspanne für verbot (z.B. während Brutzeit). der Aue. Ferienlager.
Nutzungsart • Absperrung eines Trampelpfades • Vertrag mit Kanu-Sportverein • Wegegebot. mittels Holzbarriere. betreffend Lage der Ein- und • Leinenzwang für Hunde.
Niedrige Holzplanken entlang Ausstiegsstellen. • Sammelverbot. der Wege als psychologische • Bootsfahrverbot im Uferbereich. Barrieren. • Campingverbot.
Aufstellung einer Hinweistafel mit Verhaltensregeln auf freiwilliger Basis.
Nutzungs- • Anlage von Parkmöglichkeiten • Vertrag mit Riverrafting-Ver- • Örtlich beschränktes Betretungsintensität abseits des Auengebiets. anstalter betreffend Anzahl verbot. Fahrten pro Tag. • Verbot von Veranstaltungen. Beispiele von Massnahmen der Besucherlenkung.
Als Ansatzpunkte für allfällige Begrenzungen sind Erschwerend in Bezug auf die Informations- und dabei im Einzelfall in Betracht zu ziehen: Sensibilisierungsbemühungen wirkt, dass die
Nutzungszeit: meisten Outdoorsportarten – Ausnahmen aus-
Begrenzung der Dauer des Besuches genommen – nicht im Rahmen einer Vereins-
saisonale oder tageszeitliche Einschränkungen und Verbandstätigkeit ausgeübt werden. Direkte
Nutzungsart: Ansprechpersonen und Informationskanäle sind
Einschränkungen bestimmter Aktivitäten somit oft nicht vorhanden.
Nutzungsintensität:
Begrenzung der Anzahl Personen pro Fläche Beispiele: Direkt wirksame Massnahmen: Sanfte Massnahmen • Infotafeln / Hinweisschilder / Plakate der Besucherlenkung • Flugblätter / Prospekte Aufklärung und Information: • spezielle Wanderkarten (mit Routenvorschlägen Nicht alle Elemente der natürlichen Umwelt wer- und Informationen) den von den Erholungssuchenden so stark wahr- • Lehr- und Erlebnispfade genommen wie beispielsweise das Landschafts- • geführte Exkursionen zu wechselnden Themen bild. So werden in der Regel das Verschwinden einzelner Pflanzen- und Tierarten oder Indirekt wirksame Massnahmen: die Bodenversiegelung nicht unmittelbar • Medienarbeit registriert. • Informationsbroschüren Die Erfolglosigkeit von naturschützerischen Mass- • Seminare / Vorträge nahmen ist also zu einem wesentlichen Teil mit • Schulung von MultiplikatorInnen (Erhöhung Bewusstseins- und Wahrnehmungsdefiziten zu der umweltpädagogischen Qualifikation) begründen. Eine vermehrte Information der Er- • Integration von Umwelt-, Natur- und Landholungssuchenden kann zu einem naturverträg- schaftsschutz in Ausbildungskonzepte licheren Verhalten und damit zur Reduktion der Belastung führen. Dies bedingt, dass die Natur Anreizmittel: nicht nur auf eine auswechselbare Kulisse für «In- Mit der Erhöhung der Attraktivität bestimmter stanterlebnisse» degradiert wird. Standorte konzentrieren sich die Erholungssu-
Auen und Freizeitaktivitäten 8
Die Absperrung von Zufahrtstrassen hält die Autos vom Au- Rastplätze brauchen eine regelmässige Betreuung (Foto: engebiet fern (Foto: Auenberatungsstelle). Markus Zumsteg).
chenden auf diese Stellen. Durch die Errichtung Parkierflächen vom Auengebiet fern gehalten von Infrastrukturen in belastbaren Teilgebieten werden. Sobald BesucherInnen ein bestimmtes können besonders empfindliche Gebiete vor stö- Wegstück zu Fuss zurücklegen müssen, verringert renden Besucherströmen geschützt werden. In- sich deren Zahl sofort. tensiv besuchte Rastplätze brauchen aber eine regelmässige Betreuung (z.B. Nachschub von Beispiele: Brennholz, Abfallentsorgung). • Asthaufen (Schlagabraum) Der Bau von Einrichtungen für die Freizeitnutzung • Holzbarrieren birgt aber auch eine gewisse Gefahr in sich, weil • Gezielte Anpflanzung dadurch die Attraktivität insgesamt erhöht und • Wassergräben das Gebiet einem wachsenden Besucherdruck aus- • Aufschüttungen gesetzt wird. Wegbauten in bisher unerschlossene • Niedrige Holzplanken bzw. Rundhölzer entlang Auengebiete sollten daher möglichst vermieden der Wege werden. • Wegerückbau
Bojen-/Baumketten (auf Wasser) Beispiele:
interessant angelegtes, gut erhaltenes und aus- Generell können die «sanften» Massnahmen einen reichend markiertes Wegnetz wichtigen Beitrag zur Konfliktlösung beitragen,
zusätzliche Attraktionen an Wanderwegen: indem sie langfristig gesehen zu einer Verhaltens-
Rast- und Spielplätze veränderung bei den Erholungssuchenden führen.
Grillstellen In Auengebieten mit hohen Besucherzahlen sowie
Aussichtspunkte in besonders sensiblen Teilflächen mit geringer
Beobachtungsplattformen Belastbarkeit (z.B. wichtige Brutgebiete), kann die
Informationszentren sanfte Besucherlenkung allein aber kaum erfolg-
spezielle Wanderkarten (mit Routenvorschlägen reich sein. Hier bedarf es weiterer Massnahmen. und Informationen) Ebenfalls wenig erfolgversprechend ist die Appell-
Lehr- und Erlebnispfade strategie in denjenigen Gebieten, die vorwiegend von Erholungssuchenden mit Ortskenntnis be- Psychologische Barrieren sucht werden. Diese zählen nämlich häufig zu Die psychologische Barrieren stützen ab auf die den «Nichtbefolgern» von sanften Lenkungsmass- Bequemlichkeit der Erholungssuchenden. Hinder- nahmen. nisse, welche «überstiegen» werden müssen, sollen vom Betreten bestimmter Gebiete abhalten. Autos Verträge können durch das Parkplatzangebot sowie durch Der grösste Teil der Erholungssuchenden ist nicht die Absperrung von Zufahrtswegen und wilden organisiert, die Freizeitaktivitäten werden vor-
Auen und Freizeitaktivitäten 9
wiegend individuell ausgeübt. Der Abschluss von gebiets führen, können nur dann funktionieren, vertraglichen Vereinbarungen gemäss Art. 18c wenn den Erholungssuchenden Alternativen ange- NHG dürfte daher für die Lösung von Konflikten boten werden. Massnahmen zur Besucherlenkung im Zusammenhang mit der Erholungsnutzung in Auengebieten erfordern daher eine übergedie Ausnahme sein. Denkbar sind allenfalls Ver- ordnete, gesamträumliche Betrachtungsweise. träge mit Anlagenbetreibern (z.B. Schwimmbad, Einseitige Einschränkungen des Freizeitbetriebs Campingplatz) oder Veranstaltern (z.B. River- stossen eher auf Widerstand, wenn andere belas- Rafting). tende Nutzungen der Aue (z.B. Kiesausbeutung, Militär) nicht ebenfalls geregelt werden. Gebote und Verbote Konfliktregelungen mit Geboten und Verboten Veranstaltungen werden als gravierenden Eingriff in die persön- Bewilligungspflichtige Veranstaltungen in Auenliche Freiheit wahrgenommen. Sie lassen sich gebieten müssen nicht zwingend zu einer starken nur begründen, wenn beispielsweise bestimmte Belastung führen und sind daher nicht generell zu Lebensräume einen besonderen Schutz benötigen. verbieten. Gesuche sind im Einzelfall zu beurteilen. Die Intensität dieser Zwangsmassnahmen kann Mittels einer Vereinbarung mit den Veranstaltern unterschiedlich sein. Sie reicht von Lenkungsmass- können die notwendigen Rahmenbedingungen nahmen mit dem Charakter von Verhaltensregeln festgelegt werden. (Wegegebot, Leinenzwang für Hunde) über Ver- Veranstaltungen können auch als Chance für die bote einzelner Freizeitaktivitäten (Sammelverbot, Aufklärungs- und Informationsarbeit angesehen Campingverbot) bis zum totalen Betretungsverbot werden: Dank der Organisation sind Ansprech- (Gebietsabsperrung). personen und Informationskanäle vorhanden, um Aufgrund der Erfahrung scheint insbesondere eine eine breitere Schicht von Erholungssuchenden zu eingeschränkte Bewegungsfreiheit (Wegegebot) die erreichen. Besucher von Naturschutzgebieten nicht gross zu stören. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist jedoch die Anlage des Wegnetzes: Die Erholungssuchenden müssen einerseits den Charakter des Gebietes erleben können, andererseits dürfen durch die Wegführung nicht besonders empfindliche Stellen betroffen werden. Bei Zwangsmassnahmen ist entscheidend, dass deren Durchsetzung sichergestellt wird. Dies bedingt
den Einsatz von Aufsichtspersonal, ein effizientes, aber auch aufwendiges Mittel. Gefragt sind dabei nicht «Polizisten» sondern «Kommunikatoren», welche Freude und Achtsamkeit vor der Natur vermitteln sollen.
Ein Gesamtkonzept ist der optimale Ansatz Die einzelnen Umsetzungsstrategien dürfen nicht isoliert betrachtet werden. In der Praxis wird sich im Normalfall eine Mischung (Strategienmix) als sinnvoll erweisen. Auf den Einzelfall abgestimmte, sich ergänzende und kompatible Massnahmenpakete erhöhen die Erfolgschancen. Lenkungsmassnahmen, welche zu einer Einschränkung der Erholungsnutzung innerhalb des Auen-
Auen und Freizeitaktivitäten 10
Fallbeispiele bei seinen Aufenthalten auf der Insel Aufsichts- und Ordnungsfunktionen. Insbesondere macht Kanusport (CH): Empfehlung zur Regelung er andere Inselbesucher auf die geltenden Schutzeiner Freizeitaktivität. Im Auftrag des Schwei- bestimmungen aufmerksam. zerischen Kanu-Verbandes wurde in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund Reuss (AG): Vereinbarung mit Freizeitveran- und Kantonen eine «Empfehlung zur Regelung stalter. In der ganzen Aargauer Reussebene geldes Kanusportes in Auengebieten von nationaler ten bereits seit mehreren Jahren verschiedene Bedeutung» ausgearbeitet. Die Empfehlung ent- Bestimmungen zur Lenkung des Freizeit- und hält eine Analyse möglicher Konflikte zwischen Erholungsverkehrs. So ist beispielsweise das Cam-
Der Kanu-Verband informiert die eigenen Mitglieder über besondere Regelungen (Foto: Auenberatungsstelle).
Auenschutz und Kanusport und gibt verschiedene pieren grundsätzlich verboten und die Reuss ist Hinweise für zielführende Regelungen. Kernstück im Winterhalbjahr für den Bootsverkehr gänzlich der Empfehlung sind vier Checklisten, welche gesperrt. Für Naturschutzzonen wurden zudem den Vollzugsbehörden zur Abklärung dienen sol- weitergehende Vorschriften erlassen wie Badelen, ob der Kanusport in einem Auengebiet einer verbote oder die Pflicht, den Flachsee mit Booten speziellen Regelung bedarf. Der Kanu-Verband hat in einer definierten Fahrrinne zu befahren. Trotz sich verpflichtet, seine Mitglieder betreffend der solchen Einschränkungen ist die Reussebene ein Empfehlung zu informieren. attraktives Erholungsgebiet und wurde auch von Veranstaltern von Freizeitaktivitäten «entdeckt». Reussinsel Risi (Objekt Nr. 51, AG): Einbin- So werden auf der Reuss – mit entsprechenden dung einer Nutzergruppe in den Vollzug. nautischen Bewilligungen – regelmässig Schlauch- Zum Schutz der Reussinsel Risi wurde mit dem bootfahrten organisiert. Mit den Veranstaltern Pontonierfahrverein Mellingen eine Vereinbarung dieser Bootsfahrten wurden zusätzlich zu den beabgeschlossen. Darin ist festgehalten, welcher Teil stehenden Vorschriften weitere Regeln festgelegt, der Insel – unter Einhaltung bestimmter Auflagen welche das Ausbooten sowie das Aufstellen von – für die Erholungsnutzung freigegeben ist. Als Ge- Zelten für die Verpflegung der Teilnehmenden genleistung übernimmt der Pontonierfahrverein betreffen.
Auen und Freizeitaktivitäten 11
Bolle di Magadino (Objekt Nr. 169, TI): Zo- Dank der Errichtung von zwei Naturlehrpfaden nierungskonzept. Die Verordnung zum Schutz (teilweise im Bereich der Zone A) und einigen der Bolle di Magadino aus dem Jahr 1979 legt den Beobachtungsplattformen ist es möglich, die Bolle Perimeter fest und unterteilt ihn in drei Zonen zu besichtigen, ohne ihre natürlichen Bewohner mit unterschiedlicher Stärke und Regeldichte der allzu sehr zu stören oder zu schädigen. Schutzmassnahmen. In der Zone A, dem eigentlichen Kern des Schutzgebietes, gelten sehr strenge Auenschutzpark Aargau (AG): Gesam- Vorschriften bezüglich Erholungsnutzung. So sind träumliche Betrachtungsweise. Der Auenhier beispielsweise Jagd und Fischerei vollständig schutzpark Aargau, welcher bis 2014 realisiert untersagt und der Zugang ist nur auf den mar- werden soll, vernetzt die noch vorhandenen Überkierten Wegen möglich. Motorboote und Badende reste der Auenlandschaften entlang Aare, Reuss, müssen eine Distanz von mindestens 150 m von Limmat und Rhein. Die allgemeinen Zielsetzungen den Ufern einhalten. Für Ruderboote beträgt die sind in fünf Leitsätzen festgehalten, welche vom Mindestdistanz 50 m. Etwas weniger streng sind Kantonsparlament beschlossen wurden. Festgedie Vorschriften für die Zone B, in welche zum halten ist u.a., dass der Auenschutzpark der Er- Beispiel das Zutrittsverbot lediglich für den Zu- haltung und Schaffung von grossräumigen und gang zu Teichen und Wasserflächen gilt. Die Zone vernetzten Lebensräumen für Pflanzen, Tiere und C schliesslich bildet im Sinne einer Pufferzone Menschen dienen soll. Geplant ist kein Reservat den Übergang zwischen den empfindlicheren mit Zutrittsverbot; der Auenschutzpark kann auch Lebensräumen und dem umliegenden Gebiet. Die umweltschonend genutzt werden. Erholungsnutzung ist in diesem Teil kaum mehr Bis im Jahr 2003 sollen die konkreten Entwickeingeschränkt (Leinenzwang für Hunde, Feuer- lungsziele festgelegt sein. Es werden Konzepte verbot, Campingverbot etc.). zu Schutz, Unterhalt und Pflege, nachhaltiger
Der Perimeter der Bolle di Magadino ist in drei Zonen mit unterschiedlich strengen Vorschriften unterteilt (Plan: Fondazione Bolle di Magadino).
Auen und Freizeitaktivitäten 12
Nutzung – inklusive Erholung – sowie zur Auf- Literatur Becker Ch., Job H., Witzel A., 1996: Tourismus wertung und Revitalisierung ausgearbeitet. Ein und nachhaltige Entwicklung. Grundlagen und eigens erarbeitetes Kommunikationskonzept soll praktische Ansätze für den mitteleuropäischen dafür sorgen, dass die Beteiligten und die breite Raum. Wiss. Buchges., Darmstadt. Bernasconi A., 2000: Freizeit im Wald – Schlussbe- Öffentlichkeit rechtzeitig informiert werden. richt. Umwelt-Materialien Nr. 122. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Wasserweg Kleine Emme (Objekt Nr. 98, Bern. Jenni H.-P., 1993: Vor lauter Bäumen den Wald LU): Erlebnispfad. Der «Wasserweg Kleine doch noch sehen: Ein Wegweiser durch die Emme», zwischen Hasle und Wolhusen, lädt die neue Waldgesetzgebung. Schriftenreihe Umwelt Erholungssuchenden ein, Natur und Kultur einer Nr. 210. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. Flusslandschaft zu entdecken. Auf einer drei- bis Job H., 1991: Tourismus versus Naturschutz: sechsstündigen Wanderung wird an insgesamt 15 «sanfte» Besucherlenkung in (Nah-)Erholungs- Standorten über das Leben am und im Fluss infor- gebieten. Naturschutz und Landschaftsplanung, 1/91, 28-33. miert, aber auch über die Nutzung der Wasserkraft, Lorch J., 1995: Trendsportarten in den Alpen: Kondie Zähmung des Flusses oder das Goldwaschen. flikte, rechtliche Reglementierungen, Lösungen. CIPRA, Kleine Schriften 12/95, Vaduz. Die Schautafeln vermitteln nicht nur Wissen, son- Nationales Komitee ENSJ’95 (Hrsg.), 1997: Kondern regen auch für eigene Beobachtungen und gress zum europäischen Naturschutzjahr, 1995: Entdeckungen an. Im Bereich der Aemmenmatt Visitor Management. Ansätze zur Optimierung zwischen den Bedürfnissen des Naturschutzes verläuft der Weg seitlich des Auengebiets in einer und des Tourismus (Workshop Atelier E). In: wenig sensiblen Zone. Naturschutz im Dialog; Bericht Kongress Lugano 1995. EDMZ, Bern. Umweltbundesamt, 1998: Sportaktivitäten in Natur und Landschaft. Rechtliche Grundlagen für Konfliktlösungen. Berichte 3/98. Erich Schmidt Verlag, Berlin. VLP, Schweizerische Vereinigung für Landesplanung, 1994: Sport- und Freizeitaktivitäten in der freien Natur. Information der Dokumentationsstelle Raumplanungs- und Umweltrecht.
Autorinnen und Autoren Christof Zahnd Maddalena Tognola Peter M. Keller (Rechtliche Aspekte)
Kontaktadressen Der «Wasserweg Kleine Emme» lädt die Erholungssuchenden Koordination Auenschutz im BUWAL ein, das Auengebiet zu entdecken (Foto: Pius Stadelmann, Amt Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67 für Umweltschutz, LU). beatrice.werffeli@buwal.admin.ch Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94 stephan.lussi@buwal.admin.ch BUWAL, CH-3003 Bern www.umwelt-schweiz.ch/auen Auenberatungsstelle Elisabethenstr. 51, CH-3014 Bern Tel. 031 331 38 41, Fax 031 331 71 08 auenberatung@naturaqua.ch, www.auen.ch
Bezug Faktenblatt Nr. 3: Auenberatungsstelle Auendossier (Faktenblätter 1-12): BUWAL, Dokumentation, CH-3003 Bern Fax 031 324 02 16, Bestellnummer: VU-8825-D docu@buwal.admin.ch, www.buwalshop.ch
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 2001,
2 Auflage 2005
B U WA L Faktenblatt Auen 44
Morphodynamische Pufferzonen an der Neirigue, FR (Foto: swisstopo).
AUEN UND PUFFERZONEN Alle Auen sind als offene Systeme eng mit der Aus- müssten sich die Pufferzonen streng genommen senwelt verbunden. Über das Fliessgewässer stehen auf das gesamte Einzugsgebiet oberhalb des Auensie mit den Abschnitten flussaufwärts und fluss- objektes ausdehnen. abwärts in ständigem Kontakt. Bei Hochwassern Sicher ist aber die Schaffung eines Netzwerks von kann dieser Kontakt sehr einschneidend werden. Auengebieten entlang der Fliessgewässer wünsch- Auch Wechselwirkungen mit der seitlich angren- bar, um so die Längskontinuität der Auengebiete zenden Umgebung, z.B. hydrologischer und bio- innerhalb des Einzugsgebietes zu gewährleisten. logischer Art oder durch Nährstoffeintrag, gibt es Die Querverbindungen zwischen dem Auengein grosser Zahl. Die Fliessgewässer und ihre Auen biet und seiner Umgebung (Dynamik des Wassers, widerspiegeln in gewisser Weise die Qualität des Wanderung der Tiere etc.) sind bei der Umsetzung ganzen Einzugsgebietes. der AuenV ebenfalls zu berücksichtigen. Die Aue Die Einflüsse auf das Gewässer oberhalb des Au- selbst, seitliche Zuflüsse, bewaldete Lebensräume engebietes werden normalerweise nicht zum Be- und andere Biotope (Moorgebiete, Trockenwiesen reich der Pufferzonen gezählt. Wenn das Ziel der etc.) bilden die Elemente des Biotopverbunds. «Erhaltung und Förderung der auentypischen ein- In den Auenlebensräumen entlang dem Hauptbett heimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer ökolo- dominiert der Einfluss des Hauptgewässers, der gegischen Voraussetzungen» jedoch umfassend erfüllt gen aussen hin nach und nach abnimmt. Am Rand werden sollte (Verordnung vom 28.10.1992 über der Auengebiete sind dann die Einflüsse der den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeu- Umgebung vorherrschend. Die Auengebiete an tung, nachfolgend als AuenV bezeichnet, Art. 4), korrigierten Gewässern (durch Flussbegradigung,
Auen und Pufferzonen 2
Verbauung) sind manchmal vom Hauptwasserlauf Der Status Pufferzone kann also zu Einschränkungen isoliert und somit noch abhängiger von ihrer geo- in Bezug auf die Nutzung, Gestaltung oder das Errichgraphischen Umgebung. ten von Bauten ausserhalb des Objektes führen.
Die im Inventar der Auengebiete von nationaler Andere Gesetzesgrundlagen Bedeutung aufgeführten Objekte grenzen häufig Für die Umsetzung der Lebensraumvernetan Landwirtschafts- und Waldflächen; sie gren- zung, welche die ökologischen Beziehungen zwizen auch an Verkehrswege und Siedlungen. Das schen dem Auengebiet und seiner Umgebung gesind diejenigen Bodennutzungen, die gerade im währleisten soll, stützt man sich auf Art. 18b Abs. Talgrund besonders häufig vorkommen. Bei den 1 und 2 des Bundesgesetzes über den Natur und Gletschervorfeldern und alpinen Schwemmebe- Heimatschutz (NHG), auf das Bundesgesetz über nen ist der Nutzungsdruck weniger stark, doch die Fischerei sowie auf die Verordnung über die Dikann er lokal sehr dominant sein. rektzahlungen an die Landwirtschaft (DZV). Vereinfacht gesagt soll die Festlegung einer Puf- Art. 6 der Verordnung über den Wasserbau (WBV) ferzone dann geprüft werden, wenn eine Aktivi- setzt das Schwergewicht auf die Wiederherstellung tät ausserhalb des Auengebietes für das geschützte der natürlichen Gewässerdynamik und die Vernet- Objekt ungünstige Folgen nach sich zieht. zung der Lebensräume. Vorrang haben insbesondere Massnahmen wie Ausdolungen, Schaffung ausreichender Pufferzonen und Übergangsberei- Wie bei den nationalen Moorbiotopen sind bei der che. Im weiteren werden die Kantone beauftragt, Perimeterabgrenzung der Auengebiete von natio- «den Raumbedarf der Gewässer festzulegen, naler Bedeutung (Perimeter des Bundesinventars) der für den Schutz vor Hochwasser und die Gekeine Pufferzonen zwischen dem Schutzobjekt und währleistung der natürlichen Funktionen des Geseiner Umgebung eingeschlossen worden. wässers erforderlich ist» (Art. 21 Abs. 2 WBV). Der Massgebend für die Abgrenzung des Aueninventars erforderliche Raumbedarf für kleinere und mittlere von 1992 ist das Vorhandensein der typischen Au- Fliessgewässer liegt, je nach Grösse des Gewässers, envegetation nach Kuhn und Amiet (1988). Bei den zwischen 5 und 15 m Breite. Er wird mittels eines Gletschervorfeldern und alpinen Schwemmebenen Diagramms ermittelt, das im Sommer 2000 in eisind zusätzlich geomorphologische Kriterien berücknem Faltblatt («Raum den Fliessgewässern!») durch sichtigt worden (Gerber et al. 1998). das Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) veröffentlicht wurde. Dieser Korridor wird auf beiden Seiten des Gewässers ausgeschieden.
Die DZV empfiehlt das Ausscheiden ökologi- Rechtliche scher Ausgleichsflächen, deren Umsetzung mit Rahmenbedingungen dem Abgrenzen von Nährstoff-Pufferzonen, morphodynamischen oder biologischen Pufferzonen Auenverordnung für Auengebiete verbunden werden kann. Exten- In Art. 3 Abs. 1 der AuenV wird festgehalten: sive Grünstreifen (keine Düngung und keine Pflan- «Die Kantone legen nach Anhören der Grundeigentüzenbehandlungsmittel) von mindestens 3 m Breite mer und Bewirtschafter den genauen Grenzverlauf der sollen entlang von Gewässern ausgeschieden wer- Objekte fest. Sie scheiden ökologisch ausreichenden. Für einen wirkungsvollen Schutz der Auende Pufferzonen aus und berücksichtigen dabei insgebiete müssten diese Grünstreifen jedoch breiter besondere weitere angrenzende Biotope.» sein. Dabei spielen sie die Rolle von Nährstoff-Puf- Art. 5 Abs. 3 der AuenV präzisiert seinerseits, dass ferzonen. Sie sind im oben erwähnten Raumbedarf die in Art. 5 Abs. 1 und 2 der AuenV aufgezählten für das Fliessgewässer eingeschlossen. Schutz- und Unterhaltsmassnahmen sich auch auf Vor allem für die hydrologischen Pufferzonen ist die Pufferzonen beziehen, «soweit es das Schutzziel das Gewässerschutzgesetz (GschG) mit seinen Beerfordert». stimmungen über den Grundwasserschutz, die Bo-
Auen und Pufferzonen 3
Finanzielle Aspekte Falls das Ausscheiden von Pufferzonen eine Verminderung der Bodennutzungsintensität mit sich bringt, wird der daraus entstehende Ertragsverlust auf der Grundlage von Art. 18c Abs. 2 NHG abgegolten: «Grundeigentümer oder Bewirtschafter haben Anspruch auf angemessene Abgeltung, wenn sie im Interesse des Schutzzieles die bisherige Nutzung Biologische Pufferzone einschränken oder eine Leistung ohne entsprechenden Auengebiet Morphodynamische Pufferzone wirtschaftlichen Ertrag erbringen.» Nährstoff-Pufferzone In den Pufferzonen gilt der gleiche Ansatz für Bun- Hydrologische Pufferzone dessubventionen wie in den Schutzobjekten selbst. Auengebiet mit verschiedenen Arten von Pufferzonen. In den Auengebieten von nationaler Bedeutung variiert die Bundessubvention, je nach Kanton, dennutzung, die Wasserentnahme und die Restwas- zwischen 60 und 90 % der Kosten. sermengen zu berücksichtigen. Für die Bewilligung Hingegen ergibt der Verzicht auf die neue Nutzung von Wasserentnahmen aus Fliessgewässern legt der einer Ressource, zum Beispiel die Entnahme von Art. 33 Abs. 3 fest, dass der Gewässerlebensraum Trinkwasser (Quelle, Grundwasser), keinen Anin der Interessenabwägung entsprechend seiner spruch auf Abgeltung. Bedeutung gewichtet werden muss.
Ist eine Pufferzone nötig und möglich? Schritt 1 – Bestimmung der ausserhalb des Objektes auftretenden Nutzungen A: Keine der Nutzungen stellt eine Beeinträchtigung oder eine Ziel der Pufferzonen Gefährdung dar. —> eine Pufferzone ist nicht nötig B: Die Nutzungen stellen eine Beeinträchtigung oder Gefähr- Ziel der Pufferzonen ist die Erhaltung der Auen- dung dar. gebiete durch Aufheben oder Vermindern —> siehe Schritt 2 schädigender Einflüsse aus der Umgebung. Schritt 2 – Angemessenheit einer Pufferzone Für die Moore haben Marti und Müller (1994) fol- Vermag eine Pufferzone die Beeinträchtigung zu vermindern oder zu vermeiden? gende Definitionen formuliert: A: Nein; es braucht eine andere Massnahme, um die Beein- Die Pufferzonen schützen das Biotop (im Sinne trächtigung zu vermeiden (andere gesetzliche Grundlage des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimat- als die AuenV: GschG, RPG, WaG etc.) B: Ja, eine Pufferzone stellt eine Lösung dar, die zur Aufheschutz) vor verschiedenen schädigenden Einflüs- bung oder Abschwächung der Beeinträchtigung führt. sen, die aus Nutzungen der Umgebung entstehen. —> siehe Schritt 3 Eine ökologisch ausreichende Pufferzone Schritt 3 – Möglichkeiten der Ausscheidung einer Pufferzone umfasst die Funktionen einer Nährstoff-Puffer- Ist mit der bestehenden Nutzung des Bodens in der Umgebung des Objektes das Ausscheiden einer PZ möglich (oder zone, einer hydrologischen Pufferzone und einer realistisch)? Pufferzone gegenüber weiteren Gefährdungen der A: Die Umgebung des Objektes ist durch Flächen, Anlagen biotopspezifischen Pflanzen- und Tierwelt (biolo- oder Güter belegt, die das Ausscheiden einer PZ schwierig oder unmöglich machen. gische Pufferzone). Beispiel: Agglomeration, Verkehrsweg In der Vollzugshilfe zur Auenverordnung (Teu- —> es ist unmöglich, eine PZ auszuscheiden —> Status quo scher et al. 1995) wird zusätzlich die morphody- B: Die Umgebung des Objektes ist durch Flächen, Anlagen namische Pufferzone erwähnt, in welcher die oder Güter belegt, die das Ausscheiden einer PZ erlauben. Nutzung des Geländes der Auendynamik (Erosion, Beispiel: Landwirtschaftszone, Wald, steile Böschung, unproduktive Zone, anderer Lebensraum. Ablagerung, Überflutung) untergeordnet ist. Der Park, Deponie, unbebautes Land Begriff Pufferzone geht in den Auengebieten weit —> es ist möglich, eine PZ auszuscheiden
über das Konzept der Nährstoff-Pufferzone hinaus. —> siehe Tabelle Seite 4 «Bestimmung der Art der Pufferzone»
Auen und Pufferzonen 4
Ausserhalb des Beeinträchti- Art der Pufferzone Ausscheidung der Puf- Beispiele Auengebietes gung oder Ge- (PZ) ferzone: (siehe nachfestgestelltes fährdung für das (Angabe zur Grösse) Mögliche Instrumente folgende Kapitel) Phänomen Auengebiet
Ufererosion Uferbefestigung Morphodynamische Grundstückserwerb/ Objekt Nr. 120 PZ für den Gerinne- Landumlegung Les Iles de verlauf Bussigny, VD Entschädigung des Be- (variable Fläche entwirtschafters (Vertrag) sprechend der Grösse des Gewässers und Ausscheiden eines Pender Prozesse) delbandes für Flussbettverlagerungen Vorsorgliche Massnahme: Zonenplananpassung (Bauverbot, Festlegung von Baulinien)
Überschwem- Gewässer- Morphodynamische Vertragsabschluss mit Objekt Nr. 19 mung eines korrektion PZ für die Überflu- dem Bewirtschafter Thur und Necker Geländes tung bei Lütisburg, SG Grundstückserwerb Eindämmung (variable Fläche entsprechend der Grösse Vorsorgliche Objekt Nr. 61 des Gewässers und Massnahme: Aergera: Plasselb der Prozesse) Zonenplananpassung – Marly, FR (Bauverbot, Festlegung von Baulinien)
Entwicklung Sedimentaus- Morphodynamische Ausscheidung eines Objekt Nr. 109 eines Deltas beutung (Aus- PZ für die Delta- Freiraumes für Ablage- Hinter Klöntal, GL baggerung) entwicklung rungen im See. (variable Fläche entsprechend der Grösse des Gewässers und der Prozesse)
Grundwasser- Grundwasserab- Hydrologische PZ Bestimmung eines Objekt Nr. 48 entnahme oder senkung (Breite ist abhängig Mindestabstandes zum Alte Aare: Lyss Entwässerung von hydrogeologi- Auengebiet, innerhalb – Dotzigen, BE Austrocknung des Geländes schen Parametern) dessen Grundwasserabdes Auensenkung oder Drainage gebietes ausgeschlossen ist.
Düngung Eutrophierung Nährstoff-PZ Abgrenzung einer öko- Objekt Nr. 156 oder Einsatz der Vegetation (Breite des Puffer- logischen Ausgleichs- Bassa, TI von Pflanzenbe- streifens wenn mög- fläche Veränderung der Objekt Nr. 5 handlungsmittel lich proportional zur Pflanzenzusam- Entschädigung des Be- Eggrank – Grösse des Gewäsmensetzung wirtschafters (Vertrag) Thurspitz, ZH SH sers)
Angrenzen des Isolierung des Biologische PZ Ausscheidung einer Objekt Nr. 146 Objektes an ein Auengebietes - Trockenwiese PZ einschliesslich der Bosco dei Valloni, Biotop vom Biotopnetz - Amphibienlebens- angrenzenden Biotope. TI der Umgebung raum Wenn nötig Vertragsab- oder Objekt Nr. 202
Hangwald schluss mit dem Bewirt- Les Grèves
Moor schafter und entspre- Menschliche d’Yverdon – Yvon- Störung einer für: chende Abgeltung. Aktivitäten, wel- and, VD bedrohten, auen- - Biber che bei empfind- Vorschriften oder freitypischen Art - Flussuferläufer lichen Arten Stö- willige Verhaltensregeln Objekt Nr. 55 Senrungen bewirken. - Wasservögel für eine Ruhezone. seauen, FR BE
Limikolen
Auen und Pufferzonen 5
Vorgehen bei der Puffer- Breite einer solchen Pufferzone soll entsprechend zonen-Ausscheidung der Dynamik des Gewässers und der Topographie festgelegt werden. Die minimale Breite kann sich Das auf Seite 3 dargestellte Vorgehen soll hel- auf den erwähnten «Raumbedarf für Fliessgewäsfen, die Notwendigkeit einer Pufferzone und die ser» stützen. Möglichkeiten der Umsetzung zu beurteilen. Mit Hilfe der Tabelle auf der linken Seite wird die Art Betroffene Gebiete: der Pufferzone bestimmt. Die Bestimmung ba- Nutzbare landwirtschaftliche Flächen, Waldfläsiert auf Phänomenen, die ausserhalb des Auen- chen, unproduktive Flächen, insbesondere Hänge gebietes festgestellt werden (Spalte 1) sowie auf (bewaldet oder unbewaldet), Moore, Brachland. Beeinträchtigungen oder Gefährdungen des Au- Je nach Stärke der Dynamikvorgänge kann sich die engebietes, die es zu vermeiden gilt (Spalte 2). Art des Geländes verändern: Landwirtschaftsland Natürlich können innerhalb einer einzigen oder Wald können unproduktiv werden; auf einer Pufferzone verschiedene Funktionen kom- bewaldeten Fläche können Bäume verschwinden. biniert werden. Diese Veränderung ist jedoch nicht mit einer Ro- Zur Bestimmung der Grösse von Pufferzonen für dung gleichzusetzen (siehe Rundschreiben des BU- Auengebiete gibt es weder eine Regel noch einen WAL vom 27. 1. 2000). Schlüssel. Die Dimensionen werden entsprechend der lokalen Situation bestimmt (Nutzungsintensi- Rechtlicher Aspekt: tät, verfügbare Fläche, Art des Geländes). Zur Ge- Je nach Nutzung des Bodens sind die Bestimmunwährleistung ihrer Funktion sollen die Pufferzonen gen des Landwirtschaftsgesetzes (LwG), des Waldausreichend bemessen sein. gesetzes (WaG) oder des Wasserbaugesetzes (WBG) Da sich Pufferzonen häufig auf wirtschaftlich zu berücksichtigen. genutzten Flächen befinden, sind Kontakte zu den Grundeigentümern und Bewirtschaftern sehr Praktische Hinweise: wichtig und sollten besonders gepflegt werden. Für das Ausscheiden einer morphodynamischen Pufferzone für den Gerinneverlauf ist das Einverständnis des Grundeigentümers und des Bewirtschafters unerlässlich. Der Landerwerb ist das wirkungsvollste Mittel, um frei über den Boden Morphodynamische verfügen zu können. Das Pachten oder eine ver- Pufferzonen traglich geregelte Abgeltung für Ertragsverluste sind ebenfalls praktikable Lösungen.
Morphodynamische Pufferzone Die genaue Abgrenzung kann beispielsweise anfür den Gerinneverlauf hand von Luftbildern der überschwemmten oder Eine morphodynamische Pufferzone für den Ge- erodierten Flächen nach einem ausserordentlichen rinneverlauf ist eine an das Auengebiet angrenzen- Hochwasser erfolgen (s. Titelbild). de Fläche, in der Veränderungen des Gewässerlaufes geduldet werden. In dieser Pufferzone werden topographische Ver- Fallbeispiel: Les Iles de Bussigny änderungen aufgrund von Ufererosion und Ge- (Objekt Nr. 120, VD). schiebeablagerungen ausserhalb des Hauptbetts 1988 trennte noch ein Gehölzstreifen, dessen toleriert; Überflutungen und Erdrutsche werden äusserer Rand die Grenze des Objektes bildet, das ebenfalls geduldet. Mit der Ausscheidung einer Fliessgewässer vom benachbarten Landwirtschaftsmorphodynamischen Pufferzone für den Gerin- land. Dieser am Prallhang gelegene Gehölzstreifen neverlauf sollen in erster Linie Gewässerkorrek- wurde in der Folge mehr und mehr erodiert. 1994 tionen verhindert werden. Dies ist möglich, weil erwarb die Gemeinde Bussigny ein Stück Land, in dem Fliessgewässer ein Freiraum gewährt wird, in dem eine morphodynamische Pufferzone für den welchem er seinen Lauf frei verändern kann. Die Gerinneverlauf ausgeschieden werden konnte.
Auen und Pufferzonen 6
Heute ist der Gehölzstreifen unterbrochen und der Diese morphodynamische Pufferzone dient im Wasserlauf hat den Perimeter des Objektes, wie er Falle von ausserordentlichen Hochwassern als im Inventar festgelegt wurde, verlassen. Wasserrückhalteraum. Auf diese Weise soll durch Durch das Ausscheiden einer morphodynami- vorsorgliche Massnahmen verhindert werden, schen Pufferzone konnte, zumindest vorüberge- dass der Fluss korrigiert oder eingedämmt werhend, eine Befestigung der Uferböschung vermie- den muss. den werden. Betroffene Gebiete, rechtlicher Aspekt und Situation 1988 praktische Hinweise: Die betroffenen Gebiete und die gesetzlichen Grundlagen sind die selben wie im Fall der morphodynamischen Pufferzone für den Gerinnever- Landwirt- lauf. Das Einverständnis des Grundeigentümers schaftsland und des Bewirtschafters sind unerlässlich für das Ausscheiden einer solchen Pufferzone. Im Fall von Ertragsausfällen ist eine Entschädigung (eine Art «Überschwemmungsversicherung») die geeignetste Lösung.
Fallbeispiel: Thur und Necker bei Lütisburg Situation 1999 (Objekt Nr. 19, SG).
Landwirtschaftsland
Landwirtschaftsland
Morphodynamische PZ für den Gerinneverlauf Morphodynamische Pufferzone Perimeter des Auengebietes für die Überflutung Perimeter des Auengebietes
Morphodynamische Pufferzone Eine frühere Auenterrasse mit einer Fläche von unfür die Überflutung gefähr 2 Hektaren ist mit einer Fettwiese bewachsen Eine morphodynamische Pufferzone für die Über- und liegt auf einer leichten Anhöhe. Topographisch flutung ist eine an das Auengebiet angrenzende ist sie durch das Gewässer und die Böschung eines Fläche, in der vorübergehende Überflutungen ge- alten Ufers begrenzt. Diese Fläche wird bei ausserduldet werden. Im Gegensatz zur morphodynami- ordentlichen Hochwassern überflutet. schen Pufferzone für den Gerinneverlauf werden Das Ausscheiden einer morphodynamischen Pufhier die Art des Geländes und seine Nutzung nicht ferzone für die Überflutung ermöglicht bei ausserlangfristig verändert. Hingegen kann die Nutzung ordentlichen Hochwassern: der Fläche während der Überflutungsperiode vor- – die Entschädigung des Bewirtschafters für den übergehend beeinträchtigt werden. Ertragsausfall.
Auen und Pufferzonen 7
– die Vermeidung einer neuen Uferbefestigung an im Bericht «Hochwasserschutz an Fliessgewässern. der Thur. Wegleitung 2001» des BWG als mögliche Mass- – der betroffenen Fläche als Wasserrückhalteraum nahme beschrieben. Die Wegleitung empfiehlt zu dienen, ohne dass die Überflutung wichtige Bauverbote in Gebieten mit Naturgefahren, um Güter gefährdet. im Fall von Hochwassern einer Verschlimmerung N.B. Die oben erwähnte Pufferzone wurde den für die des potentiellen Schadens vorzubeugen. Norma- Umsetzung der AuenV im Objekt 19 zuständigen Ge- lerweise bestimmt der kommunale Zonenplan meinden von der Auenberatungssstelle vorgeschlagen. (z.B. mittels Festlegung von Baulinien) und der Der Bewirtschafter akzeptierte aber lediglich einen Puf- kantonale Richtplan diese Flächen, indem sie sich ferstreifen von 5 m Breite entlang dem bewaldeten Ufer einerseits auf die Karte über Naturgefahren, aber (Nährstoff-Pufferzone mit Düngeverbot). Obwohl keine auch auf das Wissen der Verantwortlichen für den morphodynamische Pufferzone für die Überflutung aus- Wasserbau stützen. geschieden werden konnte, ist der Bau einer Uferverbauung trotzdem ausgeschlossen. Das Gebiet bleibt somit Praktische Hinweise: bei ausserordentlichen Hochwassern überflutbar. Da es sich um Naturgefahren handelt und um den Schutz eines Objektes von nationaler Bedeutung, Vorsorgliche Massnahme: Freihaltezone ist das Einverständnis des Grundeigentümers oder Als Instrument im Rahmen der morphodynami- des Bewirtschafters, ebenso wie ein Landerwerb, schen Pufferzonen für den Gerinneverlauf sowie nicht unbedingt erforderlich. für die Überflutung zielt die Freihaltezone darauf ab, eine Verbauung des Fliessgewässers zu ver- Fallbeispiel: Aergera: Plasselb-Marly hindern. Die Freihaltezone umgrenzt die Fläche (Objekt Nr. 61, FR). ausserhalb der Aue, in der keine Bauten erstellt Die Aergera in Plasselb ist im Rückblick ein charakwerden dürfen, welche nachträglich Hochwasser- teristisches Beispiel für die Notwendigkeit, Freihalteschutzmassnahmen innerhalb des Auengebietes zonen in der näheren Umgebung von Auengebieten erforderlich machen. Diese vorsorgliche raumplanerische Ausscheidung umfasst die Gefahrenzonen, in denen das Wirken des Wassers zu Risiken für Menschen und Bauten führen könnte (Erosion, Hangrutsch, Über- flutung). Durch das Bauverbot wird eine zukünftige Beein- Damm
trächtigung der Aue verhindert. Die Freihaltezone soll so, bei einem nicht korrigierten Auengebiet, Auenwald den Raumbedarf für die natürliche Dynamik lang- im Überfristig erhalten, oder, bei einer korrigierten Aue, gangsdie Voraussetzungen für eine spätere Revitalisie- stadium rung sicherstellen.
Betroffene Gebiete: Nutzbares Landwirtschaftsland, bewaldete Flächen, unproduktive Flächen.
Rechtlicher Aspekt: Die Ausscheidung einer Freihaltezone stützt sich auf Art. 5 Abs. 2 Bst. a AuenV. Zu berücksichtigen sind dabei die Bestimmungen über die Raumpla- Freihaltezone (nicht realisiert) nung, über den Wasserbau und den Hochwasserschutz. Das Ausscheiden einer solchen Zone wird Perimeter des Auengebietes
Auen und Pufferzonen 8
auszuscheiden. Am Ausgang der Schlucht «Plasselb- oder Sedimententnahme sind in dieser Zone ausgeschlund», unterhalb des Dorfes Plasselb, lagert die schlossen oder auf das Minimum zu reduzieren, das Aergera grosse Geschiebemengen ab. Nach dem für die Hochwassersicherheit notwendig ist. Ansiedeln einer Handwerkszone und dem Bau von Sportanlagen am Rand des Auengebietes wurde aus Hochwasserschutzgründen eine massive Verbauung Fallbeispiel: Hinter Klöntal des rechten Ufers der Aergera nötig. Aufgrund der (Objekt Nr. 109, GL). Stabilisierung des Standortes verliert der Auenwald zwischen der Aergera und der überbauten Zone allmählich seinen Auencharakter. Er befindet sich im Übergangsstadium zu einem gewöhnlichen Wald. Trotz Verbauung ist die Gefährdung der Bauten im Falle von ausserordentlichen Hochwassern noch nicht ganz aus dem Weg geräumt, wie eine kürzlich durchgeführte Studie über den Wasser- und Delta Geschiebehaushalt gezeigt hat. Wäre in der heute überbauten Zone vorgängig eine Freihaltezone ausgeschieden worden, hätte die Korrektion der Aergera vermieden werden können. Würde die Planung dieser Fläche heute anstehen, müsste mindestens ein Teil des Gebietes als un- Morphodynamische Pufferzone für die Deltaentwicklung überbaubar erklärt werden, gestützt auf die Grund- Perimeter des Auengebietes sätze der Vermeidung von Hochwasserschäden durch planerische Massnahmen. Dieses Auengebiet besteht aus einem Gewässerabschnitt des «Chlü» und seiner Mündung in den Morphodynamische Pufferzone für die Klöntalersee. Auf dem Landteil (Strand) und im Deltaentwicklung See wurde eine Pufferzone ausgeschieden. Dadurch Eine morphodynamische Pufferzone für die Del- bleibt der Mündungsbereich ungestört, gleichzeitaentwicklung ist ein Gewässerbereich, der bei der tig wird das Wachstum des Deltas ermöglicht. In Mündung eines Fliessgewässers in einen See die dieser Pufferzone sind Materialentnahmen und Ausbildung eines Deltas ermöglicht. -ablagerungen untersagt. Das Delta verfügt so vorsorglich über einen Freiraum, um sich in den Klön- Betroffenes Gebiet: talersee ausdehnen zu können. Diese Pufferzone bezieht sich auf Wasserflächen. Wenn möglich sollte eine solche Pufferzone in allen Auengebieten eingerichtet werden, deren Was- Rechtlicher Aspekt: serlauf in einen See mündet. Hier sind die Bestimmungen im Zusammenhang
mit dem Hochwasserschutz (WBG) und der Schifffahrt zu berücksichtigen.
Praktische Hinweise: Bei Seeufern und Deltas erfolgte die Perimeterabgrenzung von Auengebieten allgemein entlang der Seeuferlinie. Die Wellendynamik und der Sedimenttransport verursachen jedoch ständig Veränderungen der Uferkonturen und Mündungen. Die Festlegung einer morphodynamischen Pufferzone ermöglicht Geschiebeablagerungen und somit das Wachstum eines Deltas in Seerichtung. Geschiebe-
Auen und Pufferzonen 9
Hydrologische Pufferzone Fallbeispiel: Alte Aare: Lyss-Dotzigen (Objekt Nr. 48, BE). Eine hydrologische Pufferzone ist eine an das Auengebiet angrenzende Fläche, in der Veränderungen des Wasserhaushalts, welche der Auenvege- Landwirttation Wasser entziehen könnten, nicht geduldet schaftsgebiet werden. Ziel der hydrologischen Pufferzone ist die Sicherung der Wasserversorgung für das Auengebiet. Altlauf Diese ist vor allem abhängig von den Eigenschaften des Grundwassers oder dem Vorhandensein von Bächen oder Kanälen, welche in das Auengebiet führen. Die Speisung des Auengebietes durch das Hauptgewässer ist von dieser Problematik nicht betroffen. Hydrologische PZ Betroffene Gebiete: Perimeter des Auengebietes Die betroffenen Gebiete sind die selben wie bei morphodynamischen Pufferzonen für den Gerin- Die Auenobjekte entlang der Alten Aare (Objekte neverlauf. Nr. 47, 48 und 49) enthalten mehrere, durch das Grundwasser gespiesene Altläufe. Die Vegetation Rechtlicher Aspekt: dieser Altläufe ist typisch für Verlandungsabfol- Je nach Nutzung des Bodens oder Vorhaben wer- gen (Sukzessionen): Wasserpflanzen – Schilfbestände den die Bestimmungen des LwG, GschG oder des – Grossseggenriede – Schwarzerlenwald. Diese Vegeta- WaG berücksichtigt. tion reagiert sehr empfindlich auf Schwankungen des mittleren Grundwasserspiegels. Eine Absen- Praktische Hinweise: kung von 10 bis 20 Zentimetern vermag den Cha- Trinkwasserpumpwerke oder Anlagen zur Bewäs- rakter dieser Formationen bereits zu verändern. serung sollen genügend weit vom Auengebiet ent- Verschiedene Altläufe der Alten Aare stehen in difernt installiert werden, so dass der Bereich der rektem Kontakt mit der intensiv genutzten Land- Grundwasserabsenkung das Auengebiet nicht be- wirtschaftszone (Region Seeland). In solchen Fäleinflusst. Auch bei der Entwässerung von Land- len ist eine hydrologische Pufferzone von grosser wirtschaftsland muss die Distanz zum Auengebiet Bedeutung. ausreichend und der Unterhalt angepasst sein, damit die Auenvegetation nicht negativ beeinflusst wird. Bäche und Kanäle sollen nicht so tief ausgebaggert werden, dass sie selbst zu einer Entwäs- Nährstoff-Pufferzone serung werden. Diese Einschränkungen, besonders bei der Entwäs- Eine Nährstoff-Pufferzone ist ein Streifen landserung und dem Unterhalt der Bäche, können Ent- wirtschaftlichen Kulturlandes ausserhalb des zu
schädigungsforderungen für Ertragsverluste auslö- schützenden Auengebietes, der bestimmten Nutsen. In beiden Fällen ist für das Ausscheiden einer zungseinschränkungen unterliegt. hydrologischen Pufferzone das Einverständnis des Die Nährstoff-Pufferzone verhindert oder reduziert Eigentümers und des Bewirtschafters empfehlens- den indirekten Nährstoffeintrag in das Auengebiet. wert (aber nicht Bedingung). Nährstoffpufferstreifen sind vor allem wichtig für die Nutzungsentflechtung zwischen Gebieten, in denen der Naturschutz Vorrang hat und den daran angrenzenden, landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen.
Auen und Pufferzonen 10
Obwohl die Auengebiete häufig auch Pflanzengemeinschaften eutropher Lebensräume enthalten (Formationen von stickstoffliebenden Hochstauden), ist das Ausscheiden von Nährstoff-Pufferzonen gerechtfertigt, um die Verarmung der Gemeinschaften und die Verschmutzung der Ober- flächengewässer zu vermeiden. Lichtung Betroffene Gebiete und rechtlicher Aspekt: (landwirtschaft- Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen. Die lich genutzt) Wald betroffenen Flächen unterliegen dem LwG und der DZV. Nährstoff-Pufferzone Praktische Hinweise: Perimeter des Auengebietes Das Einverständnis des Eigentümers und des Bewirtschafters ist erforderlich. Eine Nährstoff-Pufferzone kann allenfalls auch verfügt werden, wenn das angestrebte Schutzziel dies erfordert. Biologische Pufferzone Fallbeispiel 1: Eggrank – Thurspitz (Objekt Nr. 5, ZH SH). Eine biologische Pufferzone dient dazu, wertvolle angrenzende Biotope zu erhalten und die Aue mit weiteren Lebensräumen zu vernetzen. Sie zielt auch darauf ab, Tieren mit komplexer Lebensraumnutzung das Überleben zu ermöglichen und besonders sensible Tierarten vor Störungen zu bewahren. (Foto: Auenberatungsstelle)
Die Funktionen der biologischen Pufferzonen sind: – angrenzende Lebensräume von hohem biologischem Wert in den Schutz einzubeziehen und zu erhalten (vgl. Art. 3 Abs.1 AuenV), – die Vernetzung der Auen mit ihrer Umgebung im Sinne eines auenübergreifenden Biotopgefüges zu gewährleisten, Nährstoff-Pufferzone – das Überleben mobiler Tierarten, die sowohl Perimeter des Auengebietes an Auengebiete wie auch an Lebensräume ausserhalb des Auengebietes gebunden sind, zu si- Am Rand des Auengebietes wurde ein Pufferstrei- chern, fen ausgeschieden, um den Auenwald vom inten- – jenen Tierarten Ruhe zu gewähren, die auf Stösiven Kulturland zu trennen. rungen während ihrer Fortpflanzungsphase, ihrer Nahrungssuche oder ihrer Ruhepause emp- Fallbeispiel 2: Bassa (Objekt Nr. 156, TI). findlich reagieren. Eine landwirtschaftlich genutzte Lichtung auf ei- In gewissen Fällen wird in biologischen Pufferzoner früheren Auenterrasse, die zwischen dem Au- nen der Zutritt beschränkt oder untersagt, um die engebiet der Moesa und einem Hangwald liegt, notwendige Ruhe für die Fauna zu gewährleisten. wurde im kommunalen Zonenplan als Nährstoff- Pufferzone ausgeschieden. Die gesamte Fläche soll Betroffene Gebiete: in diesem Fall extensiv genutzt werden und die Landwirtschaftliche Nutzflächen, Wald, unproduk- Funktion einer Nährstoff-Pufferzone übernehmen. tive Flächen, Wasserflächen.
Auen und Pufferzonen 11
Betroffen sind Lebensräume wie Moore, Trocken- Fallbeispiel 1: Bosco dei Valloni wiesen und Fortpflanzungsstätten von Amphibi- (Objekt Nr. 146, TI). en sowie auch Wälder und Waldränder, welche für die Fauna bestimmte Funktionen erfüllen (Schutz, Überwinterung, Fortpflanzung). Alle Flächen, einschliesslich umgestalteter Bereiche oder Wasserflächen eignen sich als biologische Pufferzonen, um empfindlichen Arten die nötige Ruhe zu verschaffen. Moor
Rechtlicher Aspekt: Je nach Nutzung des Bodens kommen die Bestimmungen des NHG, des LwG oder des WaG zur Anwendung. Im Falle von Ruhezonen ist der gesetzliche Aspekt besonders heikel. Denn Zutrittsbeschränkungen Biologische Pufferzone können auf Widerstand stossen, da die naturna- Perimeter des Auengebietes hen Gebiete normalerweise den Fussgängern, Badenden oder Fischern frei zugänglich sind. Das Eine an das Objekt angrenzende Fläche besteht Ausscheiden einer Pufferzone zur Gewährleistung aus einem Grossseggenried, aus Überresten einer der Ruhe für die Fauna kann einerseits auf freiwil- Aue und aus einer alten Schotterstrasse. Sie wurliger Basis erreicht werden (durch Empfehlungen de als biologische Pufferzone vorgeschlagen. Die oder Verhaltensregeln) oder andererseits durch Vegetation kann hier ihrer natürlichen Dynamik einschränkende Massnahmen (Abschrankungen, überlassen werden. Innerhalb der Pufferzone blei- Vorschriften). ben weiterhin ein Platz für das Abstellen von Fahrzeugen und ein Materiallagerplatz. Praktische Hinweise: Für den Einbezug angrenzender Biotope als biolo- Fallbeispiel 2: Les Grèves d’Yverdon-Yvongische Pufferzone ist das Einverständnis des Eigen- and (Objekt Nr. 202, VD). tümers oder des Bewirtschafters zwar wünschbar, aber nicht unerlässlich. Ruhezonen werden, wenn möglich, im Einverständnis mit der lokalen Bevölkerung ausgeschieden. Zu- Moor trittsbeschränkungen können sowohl Fussgänger, Fischer und Jäger als auch die Schifffahrt betreffen. Hangwald Diese Beschränkungen oder Verbote sind häufig nur während eines bestimmten Teils des Jahres notwendig. Das Vordringen in schwer zugängliche Lebensräume (Moore, Schilfbestände, Wasserflächen) ist bedeutend einfacher zu beschränken als der Zugang zu bestimmten Fliessgewässern. Waldränder bilden sehr häufig die Abgrenzung der Auenobjekte nach aussen. Ein gut strukturier- Biologische Pufferzone ter Waldrand trägt viel zur biologischen Vielfalt Perimeter des Auengebietes und zur Vernetzung bei. Es ist zu empfehlen, wo immer möglich im Sinne des ökologischen Aus- Ein grosser Hangwald säumt die Moorgebiete und gleichs genügend breite Übergangszonen zum Uferwälder der Grande Cariçaie. Der Wald war vor Umfeld zu schaffen. 120 Jahren der Küstenstreifen des Neuenburgersees. Er bildet eine natürliche Grenze zwischen den
Auen und Pufferzonen 12
landwirtschaftlichen Kulturen und den Moorgebie- Literatur BWG, 2001: Hochwasserschutz an Fliessgewässern. ten. Eine vielfältige Wirbeltierfauna besiedelt und Wegleitung 2001. Bundesamt für Wasser und Geonutzt abwechselnd die Moore und die Hangwälder. logie (BWG), Biel. Es handelt sich insbesondere um: Frossard P.-A., Lachat B. und Paltrinieri L., 1998: – Amphibien, die sich in den Mooren fortpflan- Mehr Raum für unsere Fliessgewässer – Ein Gewinn für Mensch und Natur. Pro Natura, Basel. zen und in Wäldern überwintern Gerber B., Gsteiger P., Leibundgut M. und Righetti – Vogelarten wie Graureiher und Raubvögel, die in A., 1998. Gletschervorfelder und alpine Schwemmden Mooren und im See Nahrung suchen und ebenen als Auengebiete. Technischer Bericht. Schriftenreihe Umwelt Nr. 305. Bundesamt für im Wald nisten, Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. – Säugetiere (Reh, Fuchs), die in den Moorgebie- Malavoi J.-R., Bravard J.-P., Piégay H., Héroin E. ten Nahrung und Schutz finden und sich im und Ramez P., 1998: Détermination de l’espace de liberté des cours d’eau. Guide technique n° 2. Hinterland fortpflanzen (oder umgekehrt, wie Agence de l’eau. Bassin Rhône Méditerranée Corse. im Fall des Wildschweins). Lyon (nur auf Französisch). Die Hangwälder zwischen Yverdon und Yvonand Marti K., Krüsi B. O., Heeb J. und Theis E., 1994: sind durch diese regen faunistischen Austauschvor- Pufferzonen-Schlüssel. Leitfaden zur Ermittlung von ökologisch ausreichenden Pufferzonen für gänge mit dem Auengebiet verbunden; sie stellen Moorgebiete. Vollzug Umwelt. Bundesamt für im Rahmen der Schutzbeschlüsse des Neuenbur- Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. gersee-Südufers biologische Pufferzonen dar. Marti K. und Müller R., 1994: Pufferzonen für Moorbiotope. Schriftenreihe Umwelt 213. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. Ruhezone zur Verminderung von Teuscher F., Roulier C. und Lussi S., 1995: Vollzugs- Störungen einer empfindlichen Tierart hilfe zur Auenverordnung. Reihe Vollzug Umwelt. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft Eine Ruhezone kann ausserhalb eines Auenge- (BUWAL), Bern. bietes notwendig sein. Sie kann aber auch innerhalb des Auengebietes ihre Berechtigung haben, Karten zum Beispiel bei Tierarten, die während der Fort- Die in diesem Dokument enthaltenen Karten wurden mit der Bewilligung des Bundesamtes
pflanzungszeit, oder wenn sie sich zurückziehen für Landestopographie (BA002559) reproduziert. empfindlich auf Störungen reagieren (Beispiel des Flussuferläufers in den Senseauen, Objekt Nr. 55, Autoren Christian Roulier FR BE). Ralph Thielen Übersetzung: Silvia Sambeth, Stephan Lussi Bei folgenden Arten muss die Ruhe unbedingt ge- Kontaktadressen währleistet werden: Koordination Auenschutz im BUWAL – Biber Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67 – Flussuferläufer, rund um seine Nistplätze beatrice.werffeli@buwal.admin.ch – Wasservögel und Limikolen Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94 stephan.lussi@buwal.admin.ch – Vögel der Moore, einschliesslich die Kolonien BUWAL, CH-3003 Bern grosser Stelzvögel, die sich manchmal auch aus- www.umwelt-schweiz.ch/auen serhalb der Objekte ansiedeln. Auenberatungsstelle Elisabethenstr. 51, CH-3014 Bern Tel. 031 331 38 41, Fax 031 331 71 08 auenberatung@naturaqua.ch, www.auen.ch
Bezug Faktenblatt Nr. 4: Auenberatungsstelle Auendossier (Faktenblätter 1-12): BUWAL, Dokumentation, CH-3003 Bern Fax 031 324 02 16 docu@buwal.admin.ch, www.buwalshop.ch Bestellnummer: VU-8825-D
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 2001, 2. Auflage 2005
B U WA L Faktenblatt Auen 55
Auengebiet Nr. 160 Pascoletto, GR: Situation vor und nach der Revitalisierung (Fotos: Tiefbauamt Graubünden)
AUEN UND REVITALISIERUNGEN Während vielen Jahrzehnten wurde die Funktion Heutige Situation der Flüsse in erster Linie auf Abflusskanäle oder Energielieferanten reduziert. Als wertvoll galten die Der aktuelle Wissensstand über die Auengebiete wilden Flusslandschaften erst, wenn sie gezähmt der Schweiz und in Europa kann in vier Kernsätzen waren. zusammengefasst werden: Heute entsprechen multifunktionale Fliessgewässer • Verglichen mit anderen natürlichen Lebensdem neuen Idealbild. Flüsse sollen auf mehr Raum räumen verfügen die Auen über eine ausserihre Dynamik wieder frei entfalten dürfen. Damit ordentlich hohe biologische Artenvielfalt werden sie als Lebensraum wieder attraktiv, und (Biodiversität). dies sowohl für Pflanzen und Tiere als auch für den • Grund für diese Vielfalt ist die natürliche modernen Menschen, der an wilden Gewässern Dynamik der Fliessgewässer. Nahe am Gegerne Erholung sucht! wässer gelegene Lebensräume werden von den Die übriggebliebenen Bestände an Auen, die oft Hochwassern verjüngt, die weiter vom Fluss kaum mehr Dynamik aufweisen, eignen sich für entfernten Lebensräume sind stabiler und passen diese Wiederbelebung am besten. Sie können relativ sich langsam den Standortbedingungen an. So einfach reaktiviert werden und in kurzer Zeit enorm entsteht ein buntes Mosaik aus jungen und alten an natürlichem Wert zurückgewinnen. Lebensräumen. • Die natürliche Dynamik der Fliessgewässer ist an den meisten Orten gestört, in erster Linie durch Korrektionen und Eindämmungen, durch
Auen und Revitalisierungen 2
Verminderung der Abflussmenge und durch den vollumfänglich geschützt werden (Art. 5 Sedimentabbau. Abs. 2 Bst. b AuenV).
Wo in den Auengebieten die natürliche Dyna- • Bestehende Beeinträchtigungen der natürlichen mik fehlt, werden die auentypischen Tier- und Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushalts Pflanzengemeinschaften durch atypische Ge- von Objekten beseitigt werden (Art. 8 AuenV). meinschaften ersetzt. Die biologische Arten- Diese Revitalisierung degradierter Auengebievielfalt nimmt ab. te basiert auf der Wiederherstellung der Gewässerdynamik. Beeinträchtigungen und ihre Folgen: • Nicht revitalisierbare, beeinträchtigte Auengebie-
Das Eindämmen von Fliessgewässern be- te aufgewertet werden. Dabei handelt es sich wirkt eine Eintiefung der Flusssohle, dadurch um die Schaffung von Ersatzstandorten. Diese wird die Umverteilung von Sedimenten (seitliche Massnahme stützt sich auf Art. 5 Abs. 2 Bst. d Erosion, Ablagerung) sowie auch die periodische AuenV. Überflutung der Auen verhindert. Pionierlebensräume verschwinden. Der Wald verliert seinen Revitalisierungsmassnahmen sind direkt mit dem Auencharakter und wandelt sich zu trockeneren, Hochwasserschutz verbunden. Da die Sicherheit weniger typischen Formationen. gegenüber Revitalisierungsprojekten Vorrang hat,
Die Verminderung der Abflussmengen im müssen diese zwangsläufig mit dem Wasserbau Zusammenhang mit Wasserkraftnutzung oder koordiniert werden. Bewässerung verursacht eine Absenkung des für Prioritäten der Wasserbauverordnung (WBV) sind die Auenvegetation lebenswichtigen Grundwas- die Wiederherstellung der natürlichen Gewässers. Dieser Entwässerungseffekt fördert ebenfalls serdynamik und die Vernetzung der Lebensdas Vordringen von trockeneren und weniger räume. Vorrang haben insbesondere Massnahmen typischen Formationen. wie die Ausdolung und die Schaffung ausreichender
Die Sedimentausbeutung im Flussbett vermin- Pufferzonen und Übergangsbereiche (Art. 6 WBV). dert den Grundstock an Kies und Sand, der von Die Kantone legen den Raumbedarf der Gewäs- Fliessgewässern mitgeführt wird. Im Verhältnis ser fest, der für den Schutz vor Hochwasser und die zur Ablagerung dominiert die Erosion, und das Gewährleistung der natürlichen Funktionen des Gewässer gräbt sich immer mehr in seine Sohle Gewässers erforderlich ist (Art. 21 Abs. 2 WBV). hinein. Die Restwassermenge von Gewässern muss den
Das Inventar der Auengebiete von nationa- Bedürfnissen der Erhaltung von Auengebieten anler Bedeutung (Stand 2000) umfasst 169 der am gepasst werden. Wird ein Fliessgewässer durch besten erhaltenen Auensysteme unseres Landes. Bei Wasserentnahmen wesentlich beeinflusst, müssen drei Vierteln dieser Objekte jedoch ist die Dynamik Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden beeinträchtigt oder praktisch gar nicht mehr vor- (Gewässerschutzgesetz, GSchG, Art. 80 Abs. 1). handen. Nur ein Viertel der Inventarobjekte verfügt Besonders bei Fliessgewässern in Landschaften oder über eine intakte oder wenig gestörte Auendynamik Lebensräumen, die in nationalen oder kantonalen (Gallandat et al. 1993). Inventaren aufgeführt sind, werden weitergehende Sanierungsmassnahmen angeordnet (Art. 80 Abs. 2 GSchG). Gesetzliche Grundlagen Die Erhaltung und der Schutz der Auenflora und -fauna sind ein Anliegen verschiedener Bundesbe- Die Verordnung über den Schutz der Auengebiete stimmungen (Bundesgesetz über den Natur- und von nationaler Bedeutung (AuenV) beauftragt die Heimatschutz, NHG, Art. 18, Art. 4 Abs. 1 AuenV, Kantone, angemessene Schutz- und Unterhalts- Art. 31 Abs. 1 GSchG). Die Themen Wasserfauna, massnahmen zur Erhaltung der intakten Objekte insbesondere Fische, werden in den Artikeln 1 Abs. zu treffen (Art. 4 und 5 Abs. 1 AuenV). Die Kantone 1 und 7 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Fischerei sorgen insbesondere dafür, dass: in den Vordergrund gestellt. • Auenbereiche mit einem vollständig oder weitgehend intakten Gewässer- und Geschiebehaushalt
Auen und Revitalisierungen 3
Rodungspolitik betreffend Fliessge- der nachhaltigen Entwicklung (Art. 107 Abs. 1). Die wässer Renaturierung bezweckt also ein Wiederherstellen Durch Erosion oder Geschiebeablagerungen kann natürlicher Lebensräume mit einer ursprünglichen, die Revitalisierung von Gewässern Schäden im Wald vielfältigen Fauna und Flora und die Neugestaltung verursachen oder zu einer vorübergehenden oder naturnaher Wasserläufe und Uferbereiche (Art. 109 definitiven Verminderung der Waldfläche führen. Abs. 1a und b). Der Kanton kann den zur Renaturie- Um die Politik des Bundes und der betreffenden rung notwendigen Landerwerb oder die Landenteigkantonalen Stellen aufeinander abzustimmen, ver- nung als gemeinnützig erklären (Art. 110 Abs. 1). öffentlichte das Bundesamt für Umwelt, Wald und Auch die Kantone Zürich, Aargau und Bern gehen Landschaft (BUWAL) im Zirkular vom 27.1.2000 mit gutem Beispiel voran, indem sie das Anliegen eine Interpretation des Bundesgesetzes über den der Renaturierung in ihre Gesetze aufgenommen Wald. haben.
Wesentliche Punkte:
Der Raumbedarf, den das Gewässer innerhalb Definition seiner natürlichen Grenzen benötigt, soll abge- und Beschreibung grenzt werden (Festlegen des Revitalisierungsperimeters). Revitalisierung
Dieser Raum soll nur der Wasserführung und Eine Revitalisierung umfasst die Massnahmen zur der natürlichen Entwicklung (insbesondere des Wiederherstellung der dynamischen Prozesse des Waldes) dienen. Keine andere Nutzung ist er- Wasser- und Sedimenthaushaltes (Erosion, Sedilaubt. Folgende Nutzungen sind ausgeschlossen: mentation, Überflutung) in einem beeinträchtigten Camping, Motocross, Parkplätze und andere Auengebiet. Anlagen, die nicht unbedingt mit dem Objekt Bei einem gestörten Wasserhaushalt müssen Inin Verbindung stehen. terventionen bei Mittel- und Hochwasserabflüssen
An potentiellen Waldstandorten innerhalb des durchgeführt werden. Hochwasser transportieren abgegrenzten Gebietes wird der natürlichen Be- Sedimente, formen Uferböschungen und Auenwaldung freien Lauf gelassen. terrassen und sind für die seitliche Bewegung der Sind diese drei Bedingungen erfüllt, stellt die Revi- Abflussrinnen verantwortlich. Wenn der Geschietalisierung des Gewässers keine Veränderung des behaushalt durch eine zu grosse Kiesausbeutung Verwendungszwecks des Waldbodens im Sinne von oder durch Stauwehre gestört ist, muss der Sedi- Art. 4 WaG dar. Die ursprünglich bewaldeten Flä- menttransport Ziel von Massnahmen sein. In vielen chen innerhalb des für das Gewässer abgegrenzten Fällen erfordern solche Massnahmen zusätzlichen Bereiches, werden weiterhin als «Wald» im Sinne des Raum: für eine Erweiterung des Hauptbettes oder Waldgesetzes bezeichnet. Eine Rodungsbewilligung als Rückhalteraum für Hochwasser. Letzterer erforgemäss Art. 5 WaG ist nicht notwendig. dert manchmal das Versetzen von Dämmen oder Verbauungen. Kantonale Ebene Einige Kantone haben den Begriff der Revitalisie- Im Mai 2000 hat das Bundesamt für Wasser und Georung in ihren Gesetzen verankert. Dies ist zum Bei- logie, Biel, ein Faltblatt mit dem Titel «Raum den Fliessspiel der Fall beim Wassergesetz (L205) des Kantons gewässern» herausgegeben. Genf: «Die kantonalen Behörden sind beauftragt, ein Renaturierungsprogramm für die kantonalen Aufwertung Fliessgewässer zu erstellen (Art. 109 Abs. 2a)». Finan- Der Begriff Aufwertung umfasst alle Massnahmen in
ziert wird dieses Programm durch einen kantonalen einem beeinträchtigten Auengebiet zur Schaffung Renaturierungsfonds (Art. 111 Abs. 1). von Ersatzstandorten, welche die biologische Ziel der Renaturierung ist der Schutz und die Vielfalt der Lebensräume und Arten des Auengebie- Wiederherstellung der Fliessgewässer und tes erhöhen. Die Ersatzstandorte besitzen Auenchaihrer Landschaft bei gleichzeitigem Fördern rakter (Altlauf, Weiher, Flachmoor etc.), unterliegen der Biodiversität seiner Elemente, im Rahmen aber nicht der Dynamik des Gewässerlaufs.
Auen und Revitalisierungen 4
lisierungsmassnahmen sehr oft mit Aufwertungsmassnahmen kombiniert werden. Die am Schluss dieses Faktenblattes aufgeführten Beispiele enthalten jeweils beide Arten von Massnahmen.
Besondere Beachtung gilt folgenden Punkten: • Unter den verschiedenen Revitalisierungsmassnahmen werden jene bevorzugt, bei denen der Fluss, ohne den Einsatz grosser mechanischer Mittel, selber zur Dynamik zurückfindet. In den meisten Fällen ist das Fliessgewässer in der Lage, sein dynamisches Gleich- Ausgebaggerter Altlauf im Auenwald des Objektes Nr. 37 Wasserschloss, AG (Foto: Auenberatungsstelle). gewicht selber wiederzufinden. Zum Beispiel ist eine Erweiterung des Flussbettes durch natürliche Erosion Renaturierung oder das Belassen des Zustandes nach einem Hoch- Der Begriff Renaturierung wird beispielsweise in der wasser einer künstlichen Absenkung der Umgebung Broschüre «Ufervegetation und Uferbereich nach vorzuziehen. Ein ausserordentliches Hochwasser kann NHG» (Leuthold et al. 1997) erwähnt und dort die gleiche Wirkung erzeugen wie eine Revitalisierung. folgendermassen definiert: «Rückführung von Öko- Der Verzicht auf die Wiederherstellung des ursprüngsystemen in naturnähere Zustände unter Schaffung lichen Zustandes ist eine kostengünstige und für das von neuen Lebensmöglichkeiten für schützenswerte Auengebiet nützliche Lösung. Organismen und Zurückdrängen atypischer Orga- • Durch den Menschen eingebrachte Pflanzen (Neophynismen aus gestörten Flächen.» Wird der Begriff Re- ten) profitieren manchmal von den neugeschaffenen naturierung (resp. Renaturalisierung) in juristischen Böden, um sich auszubreiten. Texten verwendet, wie im obenerwähnten Beispiel • Die Zugangswege zu den Baustellen erhöhen den Bedes Genfer Gesetzes, bezeichnet Renaturierung sucherdruck im Auengebiet, wenn sie nach Abschluss sowohl Revitalisierungs- wie Aufwertungsmassnah- der Arbeiten nicht aufgehoben werden. men gleichermassen. • Eine ausreichende Information der breiten Bevölkerung verhindert, dass Geländearbeiten in naturnahen Revitalisierung oder Aufwertung? Gebieten negativ aufgenommen werden. Ein Entscheid der Verantwortlichen Die für die Auen verantwortlichen Fachleute sollten Verschiedene Kantone haben Revitalisierungen und in allen Auengebieten, wo die Sicherheitsvorschrif- Aufwertungen geplant oder realisiert. Die Tabelle ten und der verfügbare Raum dies erlauben, eine auf Seite 6 zeigt Beispiele für Revitalisierungen und
Revitalisierung bevorzugen. Revitalisierungen Aufwertungen. Um die dargestellten 15 Massnahwerden höher bewertet als Aufwertungen, men zu erläutern, werden nachfolgend konkrete weil sie die Dynamik wiederherstellen. Die Beispiele aufgeführt. Dynamik der Ökosysteme wird auch durch das 1997 vom Bundesrat genehmigte «Landschaftskonzept Schweiz» in den Vordergrund gestellt. Obwohl die Aufwertungsmassnahmen grosse Erfolge bringen, sind diese wiederhergestellten Strukturen mangels natürlicher Verjüngung nicht dauerhaft. Die spontane Tendenz der Vegetation zur Verbuschung wird den Lebensraum sehr schnell verändern, und als Folge davon werden die Pionierarten von gewöhnlichen Arten verdrängt. Um den Pioniercharakter dieser Lebensräume zu erhalten, müssen daher in vielen Fällen regelmässig Unterhaltsarbeiten durchgeführt werden. Am Ufer der Bünz, AG hat sich nach den Hochwassern im Frühjahr 1999 eine Aue entwickelt. (Foto: Auenberatungsstelle) Konkrete Erfahrungen haben gezeigt, dass Revita-
Auen und Revitalisierungen 5
REVITALISIERUNG AUFWERTUNG
2 9
3 10
7 14
WIEDERBELEBEN EINES GESTÖRTEN AUENGEBIETES
MÖGLICH UNMÖGLICH Eingriff in die Auendynamik
REVITALISIERUNG AUFWERTUNG
9 Abführen von Aufschüt-
Eingriff in den Wasser- und Eingriff Beheben von Schäden tungen und Abfällen den Geschiebehaushalt in den verfügbaren Raum Ja oder Nein 10 Anlegen von Tümpelflächen und Weihern 1 Erhöhen der Restwasser- 3 Abgrenzen eines Pendel- 6 Versetzen von Infrastrukturen,
11 Verjüngung durch Abtramenge und der Abfluss- bands, in dem der Fluss die ins Flussbett oder den Übergen der Humusschicht
menge bei Hochwasser freien Lauf hat flutungsbereich hineinreichen
12 Speisung von Mooren
2 Erhöhen des Geschiebe- 4 Versetzen oder Aufheben von 7 Status Quo nach einem
und Feuchtwiesen haushaltes durch Dämmen zur Verbreiterung Hochwasser: keine Wiederher- Verringern der Entnahme- des Überflutungsbereiches stellung des ursprünglichen 13 Ausheben und Vertiefen mengen beim Kiesabbau Wasserlaufes und seiner Ufer von Altläufen
5 Allgemeine Absenkung des
Hochwasserprofils, um 8 Wiederbeleben alter Seiten- 14 Umleiten von Zuflüssen (Die Massnahmen in Kur- Flussbettverlagerungen zu arme oder Ausheben neuer 15 Anlegen von Inseln in sivschrift haben Vorrang) erleichtern Seitenarme einem Delta
Auen und Revitalisierungen 6
Eingriffe Objekte Kurze Erläuterung
Erhöhen der Restwassermen- Objekt Nr. 151 Brenno di Blenio, TI Eine Studie zur Bestimmung der Ansprüche gen und der Abflussmengen von Pflanzen- und Tiergemeinschaften an Restbei Hochwasser wassermengen ist im Gange Erhöhen der Geschiebe- Objekt Nr. 70 Chandergrien, BE Verringerung der Kiesabbaumengen fracht durch Verringern im Delta der Kander in den Thunersee der Entnahmemengen beim Kiesabbau
Abgrenzen eines Pendel- Objekt Nr. 119 Mündung der Abgrenzen eines Flussperimeters von ca. 15 ha bands, in dem der Fluss Aubonne, VD Reaktivierung der Auendynamik, Umgestaltung freien Lauf hat Objekt Nr. 174 Strada, GR des Auengebietes
Versetzen oder Aufheben von Objekt Nr. 44 Oberburger Reaktivierung der Böschungserosion am rechten Dämmen zur Verbreiterung Schachen, BE Ufer der Emme (Projekt) des Überflutungsbereiches Objekt Nr. 115 Les Gravines, GE Abbruch von Mauern entlang des Flusses zur Wiederherstellung der Auendynamik Objekt Nr. 105 Reussdelta, UR Öffnen von Dämmen zur Förderung von Überflutungen Objekt Nr. 133 Pfynwald, VS Bau von äusseren Dämmen am Auenrand (siehe Beispiel Seite 11) Allgemeine Absenkung des Ruppoldinger Insel, AG, SO Schaffen einer Aue auf einer Fläche von mehr als Hochwasserprofils zur (nicht im Inventar) 5 ha (Kompensationsmassnahme eines Wasser- Erleichterung von Flussbett- kraftprojektes) verlagerungen Objekt Nr. 78 Engstlige: Kiesabbau zur Absenkung von Auenterrassen, bim Stei-Oybedly, BE um den aktiven Bereich des Fliessgewässers zu verbreitern (Projekt) Objekt Nr. 95 Ober Schachen- Rüssspitz, ZH Absenken von Auenterrassen innerhalb von Dämmen Absenken von Uferbereichen in Verbindung mit Objekt Nr. 160 Pascoletto, GR Kiesabbau (siehe Beispiel Seite 11) Versetzen von Infrastruktu- Objekt Nr. 55 Senseauen, FR Versetzen von Kieslagern zur Verbreiterung des ren, die ins Flussbett oder Hauptflussbettes (Projekt) den Überflutungsbereich hineinragen Status Quo nach einem Hoch- Objekt Nr. 337 Möriken-Wildegg Ausscheidung eines neuen aktiven Auengebietes wasser: keine Wiederherstel- (Bünz), AG nach den Hochwassern vom Frühjahr 1999 lung des ursprünglichen Was- (Projekt) serlaufes und seiner Ufer Wiederbeleben alter Seiten- Objekt Nr. 7 Wuer, TG Wiederbeleben von Altläufen, Anlegen von Weihern arme Objekt Nr. 37 Wasserschloss, AG Verbreiterung eines sekundären Seitenarmes (siehe Beispiel Seite 10) Abführen von Aufschüttun- Objekt Nr. 160 Pascoletto, GR Aufheben einer Deponie (siehe Beispiel Seite 11) gen und Abfällen Anlegen von Weihern und Objekt Nr. 35 Ogna da Pardiala, GR Anlegen von Tümpeln Tümpeln Objekt Nr. 69 Belper Giessen, BE Freilegen und Vertiefen von Weihern Verjüngung durch Abtragen Objekt Nr. 220 Rossgarten, AG Vertiefen einer bestehenden, überschwemmbaren der Humusschicht Senke zur Begünstigung von Weichholzformationen Chamesat, JU (nicht im Inventar) Rodung einer Fichtenpflanzung, Abtragen der Auenterrasse, Ausbaggern eines Seitenarmes unterhalb des Hangwaldes
Speisung von Mooren und Objekt Nr. 113 Vallon de l’Allondon, Altläufe wieder unter Wasser setzen und Speisen Feuchtwiesen GE von Mooren bei der Mündung des Allondon Ausheben und Vertiefen von Objekt Nr. 209 Seewald-Fanel, BE Freilegen von Altläufen, Anlegen von Weihern Altläufen Umleiten von Zuflüssen Objekt Nr. 204 Les Grèves de Umleiten eines Baches zur Überflutung eines Cheyres-Font, FR Schwarzerlenwaldes Anlegen von Inseln in einem Objekt Nr. 105 Reussdelta, UR Bau von künstlichen Vogelinseln Delta
Auen und Revitalisierungen 7
Auendynamik möglich, denn die Sicherheit hat hier Vorrang. Wie und Vegetation auf der Darstellung gezeigt, wird ein Waldstreifen ausgeschieden und ein Weiher angelegt. Die zerstörende Wirkung von Hochwassern führt zu einer zyklischen Verjüngung der Lebensgemein- Intakte Aue Eingedämmte Aue schaften und verhindert die Dominanz einer kleinen 2000 2000 Anzahl von Arten. Diese wechselnde Abfolge von Erosion und Ablagerung gestaltet eine komplexe Topographie und Textur der Sedimente. Der Vegetation bieten sich daher verschiedenste hydrologische Bedingungen, Boden- und Nährstoffverhältnisse. Dies ergibt ein Mosaik aus extrem verschiedenen Lebensräumen. Hochwasser Hochwasser Die Abbildung rechts zeigt zwei verschiedene zeit- 2001 2001
liche Abfolgen: auf der linken Seite ist die Entwicklung einer intakten Aue dargestellt und auf der rechten die Entwicklung eines eingedämmten Auengebietes. In der linken Abfolge ereignet sich zwischen 2000 und 2001 ein Hochwasser, ein zweites folgt zwischen 2011 und 2015. Nach jedem Hochwasser besiedelt 2006 2006 die Vegetation spontan wieder die nackten Sedimentbänke, das Mosaik wird wiederhergestellt. Der stete Zyklus von «Zerstörung – Wiederbesiedlung» wiederholt sich in verschiedenen Zeitabschnitten (jährliche, zehnjährliche oder hundertjährliche Hochwasser). Die Abfolge auf der rechten Seite zeigt ein eingedämmtes Auengebiet. Am linken Ufer (oben) liegen 2011 2011 ein Eschenwald und ein Altlauf. Das Gebiet entwickelt sich linear und ohne Verjüngung durch Hochwasser: Nichtauenwald ersetzt den Eschenwald, der Altlauf verlandet langsam bis zum vollständigen Verschwinden. Das rechte Ufer (unten) ist verbaut, es grenzt an eine Agglomeration und eine Landwirtschaftszone. Zwischen 2011 und 2015 werden Hochwasser Revitalisierung Revitalisierungs- und Aufwertungsmassnahmen 2015 2015 durchgeführt.
Welches Vorgehen sieht die Auenverordnung in der obengenannten Situation vor? Im naturnahen Gebiet soll die Fläche und die Auendynamik vollständig erhalten bleiben. Das linke Ufer des eingedämmten Auengebietes eignet Wasser Eschenwald sich für eine Revitalisierung, denn es bestehen Nackte Sedimente Nichtauenwald keine besonderen Einschränkungen in Bezug auf Pionierkrautvegetation Siedlung die Sicherheit: Ein Versetzen des Dammes und Weidengebüsch, Weiden- Landwirtschaftszone eine Verbreiterung des Flussbettes werden in 2015 gehölz und Erlenwald Eindämmung dargestellt. Am rechten Ufer des eingedämmten Au- Hochwasser führen in intakten Auen zu einem Mosaik aus engebietes sind nur Aufwertungsmassnahmen extrem verschiedenen Lebensräumen.
Auen und Revitalisierungen 8
Auendynamik und den Sedimentbänken des «Giffre» eines natürlichen terrestrische Fauna Flusses in der Haute-Savoie entdeckt. Unter den Wirbeltieren finden wir die Gelbbauch- Schneider und Walter (2000) haben die wichtigsten unke (Bombina variegata), eine Pionieramphibienart, auentypischen Tierartengruppen des Auenmosaiks welche die sonnigen kleinen Wasserflächen im beschrieben. Ihre Studie hat ergeben, dass die Anzahl Flussbett aufsucht. Der Flussregenpfeifer (Charadrius der «ausschliesslich oder stark auengebundenen Ar- dubius) ist für das Brüten auf ausgedehnte nackte ten», welche die nackten oder mit Pioniervegetation oder schwach bewachsene Kiesbänke angewiesen. bedeckten Sedimentflächen besiedeln, bedeutend In korrigierten Auengebieten sind normalerweise höher ist als in anderen Lebensräumen. keine Pioniertierarten anzutreffen, da Wälder in Die Publikation «Ufervegetation und Uferbereich Übergangsstadien und Klimaxwälder nicht ihren nach NHG» (Leuthold et al. 1997) beschreibt in ge- Bedürfnissen entsprechen. Bei einer Revitalisierung raffter Form den Naturwert der Ufer. Sie gibt zudem der Auengebiete (oder, in bestimmten Fällen, einer juristische und praktische Hinweise zu Schutz und Aufwertung) werden diesen Arten solche Sediment- Renaturierung von Uferbereichen. bänke zur Verfügung gestellt und, im Fall einer Revitalisierung wird dieser Lebensraum durch die Die Wichtigkeit von Sedimentbänken Auendynamik «gepflegt und unterhalten». Sand und Kiesbänke sind für Käfer (Laufkäfer und Oft haben Revitalisierungen zum Ziel, bestimmte Kurzflügler) und für Heuschrecken und Grillen seltene und bedrohte Arten wieder anzusiedeln. Die ganz besonders wichtig. Die Fluss-Strandschrecke Bestände dieser Arten sind dann gute Indikatoren ist in der Schweiz aufgrund der Eindämmungen bei der Erfolgskontrolle der Revitalisierungspraktisch ausgestorben. Die letzte Population ist in massnahmen. den achtziger Jahren im Pfynwald beobachtet worden. Sardet und Carron (1999) haben diese Art auf
Typische Tierarten nach Lebensraum Heuschrecken und Grillen
250 Laufkäfer
Kurzflügler
Bienen 200 Schmetterlinge Fluss-Strandschrecke, Epacromius tergestinus Libellen (Foto: Emmanuel Wermeille)
Weichtiere Amphibien
Reptilien
100 Vögel
Säugetiere Sandlaufkäfer, Cicindela hybrida (Foto: Emmanuel Wermeille)
Nackte Böden, Auenwälder Fliess- Stillgewässer Hochstauden- Pioniervegetation gewässer fluren
Reichtum der nackten Böden und Pioniervegetation an ausschliesslich oder stark auengebundenen Arten im Vergleich zu anderen Auenlebensräumen (Quelle: Schneider und Walter, 2000)
Auen und Revitalisierungen 9
Auendynamik und Fische Aue gibt dem Fluss mehr Raum und fördert die Bildung natürlicher Flachufer und Seitenarme. Bei Ganz ähnlich wie bei der Landflora und -fauna rascher Erwärmung im Frühling entwickelt sich hier bieten die Auen auch eine grosse Palette an Fisch- eine reichhaltige Gemeinschaft von Kleintieren. habitaten. In den Auen sind Vertreter aller Fischre- Viele Jungfische benötigen dieses Futterangebot im gionen anzutreffen, von den höher gelegenen bis flachen Wasser mit schwacher Strömung, und die zu den tieferen Wasserläufen, von stillen Flüssen geringe Tiefe schützt sie zusätzlich vor grösseren bis zu wilden Gewässern. Mehr als zwei Drittel der Feinden. einheimischen Fischfauna, darunter mehrere Arten Die Möglichkeit uneingeschränkter Wanderungen der roten Liste, leben in den Auen des Schweizer zwischen Flusslauf und begleitenden Auengewäs- Mittellandes. Obwohl die Fischfauna in den höher sern ist deshalb für das Überleben der aquatischen gelegenen Fliessgewässern weniger artenreich ist, Fauna unentbehrlich. Neu entstandene Gewässer in gelten die nachfolgend beschriebenen Phänomene revitalisierten Auen werden schnell besiedelt und gleichermassen für die montanen Gebiete. die Zusammensetzung der Fischgemeinschaft nach Arten und Altersstadien ist ein guter Indikator für Gefährdung das Funktionieren eines intakten Auensystems und Viele Fischarten haben im Laufe ihrer Evolution für die Erfolgskontrolle der Revitalisierung. Strategien entwickelt, welche ihnen ermöglichen, Bei der Planung der Arbeiten sind die Fortpflaneinerseits mit der Dynamik des Flusses zu überleben, zungszeiten der vorkommenden Fischarten zu be- und andererseits nebst dem Hauptlauf auch angren- achten: zende Wasserflächen zu nutzen. So lassen sich zum • November bis Mai für Kieslaicher / Mai bis Juli Beispiel frisch geschlüpfte Nasen (Chondrostoma na- für Pflanzenlaicher sus) mit den Frühlingshochwassern verdriften und • Flachufer und Seitenarme mit wichtigen Jung- finden in den flachen Uferzonen und Seitenarmen fischhabitaten sollten von März bis Juli ungepassende Habitate für ihre ersten Lebensmonate. stört belassen werden. Das Verschwinden solcher auentypischer Kleinle- Zone und Zeitpunkt für die Eingriffe werden jeweils bensräume ist einer der wichtigsten Gründe für den Gegebenheiten angepasst, entsprechend den
die Gefährdung dieser Art. Bei der Revitalisierung bestehenden technischen und natürlichen (Hochvon Auen sind deshalb diese Strukturen speziell zu wasser) Einschränkungen und der terrestrischen fördern. Fauna.
Kiesbänke Nackte Kiesbänke bieten das ideale Laichsubstrat für Subventionen eine ganze Reihe anspruchsvoller Fischarten. Zwischen November und Mai laichen hier zeitlich und Revitalisierungen innerhalb eines Objektes des Inräumlich von einander getrennt Bachforelle (Salmo ventars der Auengebiete von nationaler Bedeutung trutta), Äsche (Thymallus thymallus), Nase, Schnei- werden durch den Bund subventioniert. In den der (Alburnoides bipunctatus) oder Elritze (Phoxinus meisten Fällen sind die Beitragssätze eine Mischung phoxinus). Neben wirbellosen Kleintieren benötigen aus den Ansätzen des Bundesgesetzes über den Wasauch die Larven des vom Aussterben bedrohten serbau (WBG) und der AuenV. Diese Beitragssätze Bachneunauges (Lampetra planeri) überspülte Sand- werden von Fall zu Fall bestimmt. bänke, die in den Auen grossflächig vorkommen. Ist das Ziel der Revitalisierung ausschliesslich die Diese verbringen ihre ersten drei bis sechs Jahre Wiederherstellung der natürlichen Gewässerdynabis zur Geschlechtsreife im Feinsediment. Für die mik, wird der Beitragssatz der AuenV (Art. 11 Abs. 2) Fortpflanzung wandern sie in kleinere Seitenarme angewandt, dabei werden zwischen 60 und 90 % oder Zuflüsse mit kiesigem Grund. der effektiven Kosten übernommen. Bei den Abgeltungen berücksichtigt der Bund die Finanzkraft Strukturvielfalt und Vernetzung der Kantone und ihre Gesamtbelastung durch den Das Zurücksetzen der Uferverbauungen (Dämme Auenschutz. 1999 wurden die Kantone durch das und Uferbefestigungen) an den äusseren Rand der BUWAL aufgefordert, ein Revitalisierungspro-
Auen und Revitalisierungen 10
gramm für die Inventarobjekte zu erstellen. Häufig Für weitere Informationen: ist der Grundstückserwerb der erste Schritt zu einer Der vom Kanton Aargau und vom BUWAL herausgegebene Revitalisierung. Wenn der Landerwerb die geeignets- Ordner: «Projekte erfolgreich abwickeln – Arbeitshilfen für te und wirtschaftlichste Massnahme darstellt und den Natur– und Landschaftsschutz» enthält detaillierte zur Verwirklichung dieses Programmes notwendig Angaben über die technischen und administrativen Abläufe ist, gewährt das BUWAL dafür den gleichen Beitragsim Zusammenhang mit Revitalisierungen. Vertrieb: Regiosatz. Allerdings muss der Grundstückserwerb vorher Print AG, Bahnhofstrasse 4, Postfach, 9471 Buchs. mit dem BUWAL abgesprochen werden. Das Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) gibt fol- Auch für Gewässer, die nicht im nationalen Aueningende Vollzugshilfe heraus: Hochwasserschutz an Fliessgeventar enthalten sind, können die Kantone beim wässern, Wegleitung 2001. Vertrieb: Bundesamt für Bauten Bund eine Subvention beantragen (Art. 6 und 7 und Logistik, BBL, 3003 Bern. WBG, Art. 18d NHG). Diese Abgeltung beträgt 30 bis 40 % der Kosten für die Auengebiete von regionaler Bedeutung und 20 bis 25 % für die anderen Gewässer. Einige Kantone, vor allem Zürich, Bern und Genf verfügen über spezielle Gewässer-Revita- Beispiele lisierungsfonds. Objekt Nr. 37 Wasserschloss, AG Je nach Situation können auch verschiedene andere Finanzhilfen beansprucht werden: 0 50 100 150 200 250m
– Fonds Landschaft Schweiz (FSL); – Stiftung für Landschaftsschutz (SL); Stra N sse – Pro Natura, WWF Schweiz, Rheinaubund, Weiher
Heimatschutz; – Meliorationsgenossenschaft; Seitenarm Durchgang Seitlicher – Gemeinde; Zufluss Tümpel Aar
Vo g – Lotterien; e Buchten
elsa – andere Stiftungen.
ngb Im Kanton Bern steht für die Revitalisierungsprorück e jekte ein kantonaler Revitalisierungsfonds mit einer Das Auengebiet im Wasserschloss. Gegenwärtiger Zustand. jährlichen Einlage von 3 Millionen Franken zur Verfügung. Problemstellung: Nach einer kantonalen Volksabstimmung im Jahre 1993, hat das Baudepartement Wichtige Punkte für das Vorgehen ein Programm für einen Auenschutzpark entwickelt. bei Revitalisierungen: Die Verordnung über den Schutz der Auengebiete
Formulieren eines auf Natur, Landschaftsgeschichte von nationaler Bedeutung und das Wasserschloss- und Landschaftsbild abgestimmten Leitbildes Dekret (von 1989) bestimmen den gesetzlichen
Festlegen präziser und messbarer Ziele technischer, Rahmen des Projektes: Schutz und Förderung einer ökologischer oder kultureller Art ausgedehnten, natürlichen Auenlandschaft, der
Entwickeln von Projektvarianten Gewässerdynamik sowie der auentypischen Flora
Früher und intensiver Einbezug der Betroffenen und und Fauna. gute Information der Öffentlichkeit als entscheidende Schlüsselfaktoren für das Gelingen einer Revitalisie- Projekt: Vorgesehen im Projekt sind die Wiederrung herstellung von Flussdynamik, die Bildung neuer
Begleitgruppe einsetzen: Führungsfunktion, Kom- Sand- und Kiesflächen sowie die Schaffung neuer munikation Weichholz-Auenwälder zugunsten des Bibers.
Konzept für Erfolgskontrolle ausarbeiten (Dynamik, Biologie, Akzeptanz durch die Bevölkerung etc.) und Ziele: dessen Umsetzung sichern • Auendynamik im Wasserschloss wiederherstellen
Auenschutzpark verwirklichen
Auen und Revitalisierungen 11
Durchgeführte Massnahmen • Die ökologischen Funktionen der Landschaft Revitalisierung: wiederherstellen
Seitenarm von 950 m Länge wiederherstellen Durchgeführte Massnahmen Aufwertung: Revitalisierung:
Tümpel und Weiher anlegen
Aktives Flussbett der Rhone und Überflutungs-
Kleine, seichte Buchten am Ufer der inneren zone verbreitern Kurve gestalten
Alte Seitenarme zur Erleichterung des dynami-
Abflussrinnen zur Förderung des seitlichen Flusses schen Durchgangs von Hochwassern öffnen Kosten und Finanzierung: Kostenvoranschlag • Dämme versetzen und/oder aufheben des Projektes «Starten der Auendynamik»: ca. • Entnahmestellen versetzen (Kies, Trinkwasser- Fr. 400’000.–. pumpwerk)
Aufwertung:
Schutz und Auslichtung von Steppenrasen Objekt Nr. 133 Pfynwald, VS
Erweiterung von günstigen Lebensräumen für Problemstellung: Mit dem Bau der Autobahn A9 Amphibien (verbunden mit der Verlegung von Kantonsstrasse • Bildung von Altläufen und Bahnlinie) werden mehr als 22 Hektaren natur- Diese Massnahmen folgen einer Strategie, die naher Lebensräume von sehr hohem biologischem gleichzeitig den Sicherheitsanforderungen und Wert beeinträchtigt werden; sie sind alle im Bun- dem Natur- und Landschaftsschutz Rechnung trägt, desinventar der Landschaften und Naturdenkmäler ohne dabei die wirtschaftlichen Interessen zu vervon nationaler Bedeutung (BLN) eingetragen. nachlässigen.
Projekt: Angelehnt an die 1984 im Schutzplan der Kosten und Finanzierung: Kostenschätzung Pro Natura erarbeiteten Vorschläge hat der Kanton der Kompensationsmassnahmen: 25 Millionen Wallis eine neue Strategie entwickelt, die Folgen- Franken. Finanzierung durch den Bund und den des beinhaltet: ein neues Management der Rhone Kanton Wallis. (mehr als 300 Hektaren revitalisiert), Ausdehnung der Moore und Weiher (ungefähr 12 Hektaren aufgewertet), sowie Erhaltung der traditionell bewirt- Objekt Nr. 160 Pascoletto, GR schafteten Kulturlandschaft und Restrukturierung von Spazierwegen. Problemstellung: Zum Schutz der Bahnlinie, der Autobahn A13 und der landwirtschaftlichen Gebie- Ziele: te vor Hochwassern der Moesa wurden im Misox
Das Gebiet wiederherstellen und erhalten seit Jahrhundertbeginn zahlreiche Schutzbauten
Dem Gebiet die Gestalt einer dynamischen Naerrichtet. Diese Eingriffe haben das Auengebiet beturlandschaft zurückgeben einträchtigt und eine Flussbettvertiefung bewirkt. Beibehaltener Vorläufig beibehaltener interner Damm Erosion von Brückenfundamenten, Absenkung des äusserer Damm Nicht mehr unterhal- Grundwasserspiegels sowie auch eine Verarmung tener innerer Damm der Ufervegetation waren die Folge. Verlegen einer Trinkwasserfassung
Projekt: Zur Bewältigung der verschiedenen Pro-
Geplanter Verlegen eines bleme wurde dem Fluss ein Teil seines ursprüngli- Kiesweks Damm chen Territoriums zurückgegeben. Auf einer Strecke Neuer äusserer Damm von 600 m, zwischen zwei Brücken und geschützt zwischen Blockwürfen, wurde das Flussbett der Überschwemmungsrinne Überschwemmungszone Moesa verbreitert. Wieder reaktivierte Verlegen eines Kieswerks Seitenarme Ziele: • Flussbettabtiefung bremsen Auengebiet Pfynwald. Die Planung von zahlreichen Revitalisierungs- und Aufwertungsmassnahmen ist im Gang. • Grundwasserspiegel stabilisieren
Auen und Revitalisierungen 12
Flussdynamik und ökologische Funktionen der Literatur Aue wiederherstellen Frossard P.-A., Lachat B. und Paltrinieri L., 1998: Mehr Raum für unsere Fliessgewässer – Ein Ge- Durchgeführte Massnahmen winn für Mensch und Natur. Pro Natura, Basel. Gallandat J.-D., Gobat J.-M. und Roulier C., 1993: Revitalisierung: Kartierung der Auengebiete von nationaler
Aufhebung von Uferbefestigungen (Blockwürfe) Bedeutung. Schriftenreihe Umwelt Nr. 199.
Bau von neuen, äusseren Dämmen zum Schutz Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft der Landwirtschaftszonen und der A13 vor Hoch- (BUWAL), Bern. Leuthold B., Lussi S. und Klötzli F., 1997: Uferwassern vegetation und Uferbereich nach NHG, Vollzug
Verbreiterung des Flussbettes Umwelt. Bundesamt für Umwelt, Wald und
Absenkung der Uferböschungen Landschaft (BUWAL). Bern. Sardet E. und Carron G., 1999: Redécouverte Aufwertung: d’Epacromius tergestinus (Charpentier, 1925)
Holzschlag dans les Alpes françaises et première évaluation de son statut dans les Alpes occidentales (Orthop-
Deponien aufheben tera, Acridae). Bulletin de la Société entomolo-
Teiche für die Amphibien anlegen gique de France 104 (5).
In einem Seitenbach die Wandermöglichkeiten Schneider K. und Walter T., 2000: Öko-Fauna-Datenbank, Version 2. FAL/CSCF. Zürich-Reckender Fische wiederherstellen holz und Neuenburg. Andere Arbeiten: Teuscher F., Roulier C. und Lussi S., 1995: Vollzugshilfe zur Auenverordnung. Vollzug Umwelt.
Punktueller Schutz von Infrastrukturen (Block- Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft würfe, Buhnen) (BUWAL). Bern.
Vorübergehende Waldpflege zur Begrenzung Weitere Literatur: die Nummern 4/95, 3/98 und auenfremder Arten, danach Aufheben der Wald- 4/99 der Zeitschrift «Ingenieurbiologie» des nutzung Vereins für Ingenieurbiologie mit den folgenden Themen: Revitalisierung von Fliessgewässern in Kosten und Finanzierung: Die Kosten für das den Kantonen, Dynamik für die Fliessgewässer, Auen. Gesamtprojekt belaufen sich auf Fr. 810‘000.-. Die Finanzierung wurde vom Bund, Kanton und Autoren den Gemeinden übernommen sowie auch vom Bernard Lachat und Pierre-André Frossard Fonds Landschaft Schweiz und Pro Natura. Arthur Kirchhofer (Fische) Christian Roulier Abbildungen: Die Titelbilder des Faktenblattes zei- Übersetzung: Silvia Sambeth gen den Zustand vor und nach der Revitalisierung. Kontaktadressen
Folgende Massnahmen wurden realisiert: Niveau- Koordination Auenschutz im BUWAL absenkung des umliegenden Geländes (Zone A), Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67 Schaffung eines Freiraumes für den Fluss (Zone B) beatrice.werffeli@buwal.admin.ch Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94 und für periodische Überschwemmungen (Zone C). stephan.lussi@buwal.admin.ch BUWAL, CH-3003 Bern www.umwelt-schweiz.ch/auen BUWAL oder Auenberatungsstelle vermitteln Ihnen gerne Auenberatungsstelle Bern die Kontaktadressen für Details zu den in diesem Fakten- Elisabethenstr. 51, CH-3014 Bern blatt angeführten Beispielen. Tel. 031 331 38 41, Fax 031 331 71 08 auenberatung@naturaqua.ch, www.auen.ch
Bezug Faktenblatt Nr. 5: Auenberatungsstelle Auendossier (Faktenblätter 1-12): BUWAL, Dokumentation, CH-3003 Bern Fax 031 324 02 16 docu@buwal.admin.ch www.buwalshop.ch Bestellnummer: VU-8825-D
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 2001, 2. Auflage 2005
B U WA L Faktenblatt Auen 6
Auengebiet an der Sense, Nr. 55, FR. (Foto: Auenberatungsstelle)
AUEN UND SCHUTZSTRATEGIEN Das von der Auenverordnung angestrebte allge- Rechtliche meine Schutzziel für Auengebiete wurde bis heute Rahmenbedingungen trotz grosser Anstrengungen der Kantone erst ungefähr zur Hälfte erreicht. Das vorliegende Fakten- Die Verordnung über den Schutz der Auengebiete blatt stellt einige der bisherigen Erfahrungen vor. von nationaler Bedeutung (AuenV) ist am 15. Der erste Teil ist den unterschiedlichen Strategien November 1992 in Kraft getreten. Ihr Ziel ist der gewidmet, die von den Kantonen zum Schutz der Schutz von 169 Auengebieten (Stand 2000) von Auengebiete gewählt wurden. Im zweiten Teil wird nationaler Bedeutung, die den Status eines Bunein Modell eines Schutzreglements präsentiert, desinventars besitzen. Insgesamt umfassen die und der dritte Teil enthält einige konkrete Um- Objekte eine Fläche von 11’022 Hektaren und sind setzungsbeispiele. auf 21 Kantone und Halbkantone verteilt. Das Faktenblatt vervollständigt und veranschau- Die AuenV beauftragt die Kantone mit dem langlicht den Inhalt der 1995 vom BUWAL veröffent- fristigen Schutz der Inventarobjekte. Dies umfasst lichten Vollzugshilfe zur Auenverordnung. Weil unter anderem folgende Aufgaben: das Inventar der Auengebiete im Jahr 2001 durch • die Festlegung des genauen Perimeters der Obdie Gletschervorfelder und alpinen Schwemmebe- jekte und der Pufferzonen (Art. 3) nen (IGLES) und ca. 2002 durch neue unterhalb • die Abstimmung mit der Raumplanung (Art. 5 von 1800 m gelegene Auengebiete ergänzt werden Abs. 2 Bst. a) soll, dürften diesen neuen Objekten die bis heute • der vollumfängliche Schutz intakter Auenbereigesammelten Erfahrungen zugute kommen. che (Art. 5 Abs. 2 Bst. b)
Auen und Schutzstrategien 2
die Anpassung der Nutzungen (Art. 5 Abs. 2 Bst. c) unter Naturschutz gestellt (gemäss den bis Ende
die Förderung seltener oder gefährdeter Pflan- 1998 von den Kantonen an das BUWAL gelieferten zen- und Tierarten (Art. 5 Abs. 2 Bst. d) Angaben). Die Integration der Auengebiete in die
die Verbesserung der Wasser- und Bodenqualität forstliche Planung ist das vom Kanton Thurgau (Art. 5 Abs. 2 Bst. e) gewählte Verfahren. Für 18 % der Objekte erfolgt
die Umsetzung von Sofortmassnahmen (Art. 7) der Auenschutz durch Integration in die Raum-
die Beseitigung von Beeinträchtigungen der planung. Falls sie für den Grundeigentümer nicht natürlichen Dynamik des Gewässer- und Ge- verbindlich ist, stellt diese Schutzstrategie häufig schiebehaushalts (Art. 8) einen provisorischen Status bis zur Einführung eines zwingenderen Schutzes dar. Gewisse Kantone wählen je nach Fall eine andere Strategie. Der Schutz über Verträge mit Grundeigentümern Vollzugsstrategien und Bewirtschaftern ist eine Ergänzung zu den drei obengenannten Strategien. Verträge werden Die Kantone haben je nach kantonaler Gesetz- jedoch nicht als alleinige Instrumente zum Vollzug gebung und Prioritäten der zuständigen Stellen der AuenV verwendet. unterschiedliche Strategien gewählt. Die nach- Es gibt keine Strategie, die den Schutz der Objekte stehende Tabelle zeigt drei häufig angewandte absolut garantieren kann. Ausschlaggebend sind Strategien. nämlich auch vom Vorgehen selbst unabhängige Die Schaffung von Naturschutzgebieten, die für Faktoren, insbesondere der Inhalt und die Genau- Grundeigentümer und Bewirtschafter verbindlich igkeit des Schutzreglements sowie die Motivation sind, stellen einen von den Kantonen häufig ge- der für die Durchsetzung, Überwachung und Verwählten Weg dar: 55 % der Inventarobjekte wurden waltung der Massnahmen zuständigen Personen.
1 Schaffung von Schutz- 2. Integration des Auen- 3. Integration des Auengegebieten durch Kantons- gebiets in die forstliche biets in die Raumplanung
oder Gemeindebeschluss Planung von Kanton und Gemeinde
Hauptakteure Kantonale Fachstelle für Kantonale Forstverwaltung Kantonale Fachstelle für des Vollzugs Naturschutz Raumplanung Manchmal: Gemeindeverwal- Kantonale Fachstelle für Fachstelle des Kantons (oder tung Naturschutz der Gemeinde) für Naturschutz
Vorteile Umfassende und zeitlich un- Die Waldpflege ist Haupt- Verhältnismässig grosse begrenzte Schutzgarantie bestandteil des Schutzes Schutzgarantie Schutz und Pflege des Enge Verbindung zwischen Integration der kantonalen Objektes sind in einem Erlass Schutz und Pflege und Gemeindeebene wird zusammengefasst verwirklicht Waldeigentümer sind in den Schutz stärker einbezogen Enge Verbindung zwischen Schutz und Bewirtschaftung Gemeinden und Private sind stärker einbezogen
Nachteile Im Falle kantonaler Beschlüs- Geringere Schutzgarantie Lange aber begrenzte Gültigse fühlen sich Gemeinden und keit (20-25 Jahre) Zeitlich begrenzte Garantie Private weniger betroffen (10 Jahre)
Erfasste Fälle Kanton AG (12 Fälle), BE (17), Kanton TG (6 Fälle) Kanton FR (5 Fälle), GL (1), FR (4), GE (5), GL (1), GR (14), GR (4), LU(1), SZ (1), SG (1), JU (2) OB (2), SH (2), SZ (2), TI (9), UR (1), VS (1), VD (6) SO (2), SG (5), TI (7), VS (10), VD (2), ZG (3), ZH (2)
Die erfassten Fälle betreffen die von den Kantonen angewandten oder geplanten Strategien und entsprechen dem Stand Ende 1998.
Auen und Schutzstrategien 3
Musterreglement für den Art. 6 Schutzziele (gemäss Art. 4 AuenV) Schutz eines Auengebiets Der Schutz dieses Auengebietes bezweckt: – die Erhaltung des Auensystems und der natürlichen Der untenstehende Muster-Schutzerlass basiert Dynamik des Gewässers- und Geschiebehaushalts auf geltenden oder geplanten Reglementen in den – der Schutz, die Aufwertung und die Erhaltung der Na- Kantonen Wallis (Objekt Nr. 142 Sand), Tessin (Ob- turlandschaft und ihrer vielfältigen Lebensräume jekt Nr. 146 Bosco dei Valloni), St. Gallen (Objekt – der Schutz und die Förderung der auentypischen Nr. 19 Thur und Necker bei Lütisburg) und Bern einheimischen Tier- und Pflanzenwelt (Objekt Nr. 224 Rohr-Oey). Auf der Grundlage – die Erhaltung der natürlichen Sukzession von dieses Musters kann ein Reglement «nach Mass» Pflanzengesellschaften mit all ihren Entwicklungserarbeitet werden, um den besonderen Eigenschaf- stadien. ten des jeweiligen Objektes Rechnung zu tragen. – die Verhinderung von schädigenden Einwirkungen jeglicher Art Der als Modell vorgeschlagene Text ist kursiv, – die Information der Bevölkerung über die Ziele und Bemerkungen sind normal gedruckt. Der jeweils Werte des Auenschutzes entsprechende Artikel der AuenV ist in Klammern angegeben.
Art. 1 Schutzgebiet Das Auengebiet […] auf dem Gebiet der Gemeinde […] wird zum Naturschutzgebiet erklärt.
Art. 2 Abgrenzung und Pufferzonen (gemäss Art. 3 AuenV) Die Lage des Naturschutzgebiets und seiner Pufferzonen ist im Auszug des Übersichtsplans im Massstab 1:5’000 dargestellt (Anhang 1).
Art. 3 Kennzeichnung, Information Das Naturschutzgebiet wird vor Ort durch Informationstafeln als solches gekennzeichnet. Die Tafeln erwähnen unter anderem das vorliegende Reglement und informieren über die Zugänge zum Gebiet. Auch die ökologische Bedeutung des Objektes wird beschrieben. Die Tafeln sind an gut zugänglichen Stellen anzubringen.
Informationstafel über die in Auengebieten lebenden Tier- Art. 4 Raumplanung arten. Thur-Ebene, ZH. (Foto: Auenberatungsstelle) (gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a AuenV) Das Naturschutzgebiet ist im Zonenplan der Gemeinde als Schutzgebiet auszuscheiden. Art. 7 Schutzmassnahmen (gemäss Art. 5 AuenV) Art. 5 Eigentümer Die zuständige kantonale Dienststelle veröffentlicht Die Liste der Eigentümer und der Grundstücke, die einen Schutz- und Massnahmenplan für das Natursich im Schutzgebiet und der Pufferzone befinden, ist schutzgebiet. Der Plan bestimmt die Art und den Ort in Anhang 2 enthalten. der zur Erreichung des Schutzzieles zu ergreifenden Massnahmen. Der Plan ist in Anhang 3 des vorliegenden Reglements enthalten.
Auen und Schutzstrategien 4
Für die im Schutz- und Massnahmenplan aufgeführ- Bestimmte bestehende Nutzungen können Geten Massnahmen ist keine besondere Bewilligung genstand eines eigenen Artikels des Reglements erforderlich. Es handelt sich u.a. um folgende Mass- sein, wie z.B.: nahmen: Kiesgewinnung: a) Besondere auf das Schutzziel ausgerichtete Mass- Die kantonale Dienststelle regelt die Kiesentnahme im nahmen oder Eingriffe Schutzgebiet. Sie scheidet zu diesem Zweck geeignete b) Die Waldbewirtschaftung und die Pflege von Au- Zonen aus und bezeichnet die notwendigen Zubringer. enwäldern Die Kiesentnahme ist auf das Schutzziel abzustimmen. c) Der naturnahe Unterhalt der Ufer Landwirtschaftliche Nutzung: Die umweltgerechte landwirtschaftliche Nutzung, gegebenenfalls gemäss Vereinbarungen oder Verträgen, Art. 8 Schutzbestimmungen ist zugelassen. (gemäss Art. 5 AuenV) Im Schutzgebiet und seinen Pufferzonen sind sämtliche Unterhalt von Bauten: Veränderungen, Vorkehrungen und Störungen, die dem Der Unterhalt von bestehenden Bauten oder Anlagen Schutzziel zuwiderlaufen, untersagt, insbesondere: ist zugelassen. – Drainagen Touristische Nutzung: – die chemische Behandlung und das Ausbringen von Die Gemeinde kann im Einvernehmen mit der kanto- Dünger nalen Dienststelle zeitlich begrenzte Zeltlager und den – die Beweidung ausserhalb der Weiden und Wiesen Betrieb einer Langlaufloipe bewilligen. – Bauten und Anlagen aller Art – die Ablagerung von Material Im Allgemeinen werden militärische Tätigkeiten – Flussverbauungen und Begradigungen in den Schutzverordnungen nicht erwähnt, da sie – das Sammeln von Pflanzen und Pilzen durch Art. 9 AuenV und durch die Verordnung – die Störung der Tierwelt über die Waffen-, Schiess- und Übungsplätze ge- – das Laufenlassen von Hunden regelt werden. – das Befahren mit Fahrzeugen aller Art, das Betreten mit Pferden und das Abstellen derselben abseits Art. 9 Abweichungen (Art. 4 Abs. 2 AuenV) der für diesen Zweck auf dem Schutz- und Mass- Ein Abweichen vom Schutzziel oder vom Reglement nahmenplan ausgewiesenen Strassen, Wege oder kann von der zuständigen Dienststelle nur für unmit- Parkplätze (siehe Anhang 3) telbar standortgebundene Vorhaben genehmigt werden, – das Campieren und Feuer machen. die dem Schutz des Menschen vor schädlichen Auswirkungen des Wassers oder einem anderen überwiegenden
In manchen Fällen können im Reglement weitere öffentlichen Interesse dienen (Erhaltung und Pflege des Verbote oder Einschränkungen festgehalten wer- Biotops, wissenschaftliche Tätigkeiten). den, wie z.B. betreffend: – den Zutritt zu bestimmten Bereichen während Art. 10 Beseitigung von Beeinträchtigungen bestimmten Jahreszeiten zum Schutze besonders (Art. 8 AuenV) störungsempfindlicher Tierarten Die nachfolgend genannten Massnahmen bezwecken – den Schutz besonderer Arten die Beseitigung von bestehenden Beeinträchtigungen: – die Jagd- und die Fischerei – Beseitigung von Aufschüttungen oder Deponien – Sport- und Erholungstätigkeiten – Beseitigung von Anlagen – die Festlegung von Restwassermengen bei Was- Für diese Massnahmen ist ein separates Bewilligungsserkraftwerken verfahren erforderlich. – die Umweltqualität (Wasser, Boden, Lärm…) – die Wasserentnahmen
Auen und Schutzstrategien 5
Art. 11 Revitalisierung und Aufwertung Umsetzungsbeispiele (Art. 8 AuenV) Massnahmen zur Revitalisierung (Wiederherstellung Dieser dritte Teil der Publikation enthält acht Beider auentypischen natürlichen Dynamik) oder zur spiele zur Veranschaulichung der in Art. 3, 5, 7 und Aufwertung (Schaffung von Ersatzbiotopen) werden in 8 der AuenV empfohlenen Massnahmen. Zusätzli- Gewässerabschnitten ergriffen, in denen alte Verbauun- che Informationen über die einzelnen Fallbeispiele gen die auenspezifische Dynamik beeinträchtigen und können bei den jeweiligen kantonalen Fachstellen nicht zum Schutze von Menschenleben oder wichtiger für Naturschutz oder über die erwähnten Informa- Güter dienen. tionsquellen eingeholt werden.
Art. 12 Erfolgskontrolle Vorsorglicher Schutz Die zuständige Dienststelle sorgt im Rahmen ihrer Im folgenden werden die von den Kantonen Ende Möglichkeiten und in Koordination mit dem Bund 1998 genannten vorsorglichen Schutzmassnahfür eine Erfolgskontrolle, um gegebenenfalls die sich men aufgezählt. Sie zeigen, welch grosse Vielfalt als notwendig erweisenden Massnahmen ergreifen zu an «geeigneten Sofortmassnahmen» von den Kankönnen, bzw. um das Reglement und den Schutzplan tonen getroffen werden können, damit sich der zu ergänzen. Zustand der Objekte nicht verschlechtert, bis sie unter einen endgültigen Schutz gestellt werden Art. 13 Aufsicht können: Der Forstdienst sowie die Wild- und Flurhüter sind • Im Kanton Aargau wurden Empfehlungen verpflichtet, Widerhandlungen gegen die Bestimmun- über den Holzschlag an die Kreisförster ergen des vorliegenden Reglements der zuständigen lassen. Dienststelle anzuzeigen. • Der Kanton Bern hat den betroffenen Kantons- und Gemeindebehörden Informationen über Art. 14 Strafe die Auengebiete und die AuenV zukommen Widerhandlungen gegen diese Verordnung werden lassen. durch die zuständige Dienststelle gemäss den Be- • Raumplanerische Massnahmen wurden stimmungen des Bundesgesetzes über den Natur- und von den Kantonen Genf (Objekt Nr. 115 Les Heimatschutz bestraft. Gravines: Bauverbot in der Nähe des Objek- Der Verursacher von Schäden am Naturschutzgebiet tes) und Waadt ergriffen (Objekt Nr. 123 Les trägt die Kosten der Wiederinstandstellung. Grangettes: Ausscheidung einer Planungszone gemäss kantonalem Raumplanungsgesetz). Anhänge zum Reglement: • Der Kanton Zürich hat innerhalb des Objektes Anhang 1: Nr. 5 Eggrank - Thurspitz ein 24 ha grosses Übersichtsplan im Massstab 1:5’000 Grundstück erworben. Anhang 2: • Für das Objekt Nr. 98 Aemmenmatt, LU wurde Liste der Grundeigentümer und der Parzellen eine Flussverbauung zurückgestellt, um sie Anhang 3: mit der AuenV in Einklang zu bringen. Schutz- und Massnahmenplan für das Naturschutz- • Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Steingebiet brüche von Riveo - Someo wird derzeit ein Plan für die Ablagerung von Schuttmaterial erarbeitet, da die jetzigen Ablagerungen am Als Beispiel für einen umfassenden Vollzug der AuenV Rande des Auengebietes liegen und das Flussbett sind über die Objekte Nr. 146 Bosco dei Valloni, TI und der Maggia (Objekt Nr. 171 Maggia, TI) um zwei
Nr. 19 Thur und Necker bei Lütisburg, SG und die dafür Drittel verengen. vorgeschlagenen Schutzmassnahmen zwei Berichte • Der Kanton Freiburg hat für die Aergera eine verfasst worden. Sie können bei der Auenberatungs- Studie über Dynamik und Geschiebestelle bezogen werden. haushalt des gesamten Laufes in Auftrag gegeben, auf deren Grundlage die Massnahmen für
Auen und Schutzstrategien 6
den Unterhalt des Gewässers erarbeitet werden tigungen trotz allem bestehen) insbesondere im sollen (Objekt Nr. 60 Bois du Dévin, Objekt Nr. Hinblick auf die Vorschriften über den Gewäs-
61 Aergera: Plasselb-Marly). ser- und Geschiebehaushalt. Eingriffe im Was-
Am Rande des Perimeters von Objekt Nr. 99 serabfluss oder im Geschiebehaushalt sind nur Schlierenrüti hat der Kanton Obwalden für zum Schutze von Menschen oder erheblichen Besucher einen Parkplatz eingerichtet. Sachwerten möglich. Das Objekt Nr. 143 Gletschbode, VS ist ein gutes Vollumfänglicher Schutz Beispiel für den vollumfänglichen Schutz eines intakter Auengebiete intakten Objektes: Intakte Auengebiete oder «Auenbereiche mit einem • Der Grenzverlauf schliesst den gesamten naturvollständig oder weitgehend intakten Gewässer- und nahen Bereich des Objektes ein. Geschiebehaushalt» stellen eine Minderheit von • Die Erhaltung des dynamischen Auensystems höchstes einem Viertel der 169 Objekte des In- wird unter den Zielen des Reglements ausdrückventars dar (Stand 2000). Diese Objekte befinden lich erwähnt (siehe Art. 6 des Reglementsmosich im Alpenraum, wo die Bevölkerungsdichte dells im vorherigen Kapitel). geringer ist als im schweizerischen Mittelland. • Den Schutzzielen zuwiderlaufende Tätigkeiten Der in der AuenV vorgeschriebene vollumfängliche und insbesondere solche, die eine Gefährdung Schutz kann folgendermassen umgesetzt werden: des dynamischen Auensystems darstellen (Ma-
Genaue Festlegung des offiziellen, eventuell terialablagerungen, Drainagen, Flussverbauunerweiterten Grenzverlaufs und Ausscheidung gen, Sedimentausbeutung) wurden unter den von ökologisch ausreichenden Pufferzonen. Verboten aufgeführt.
Besonders strenge Anwendung der Artikel 5 und 8 der AuenV (sofern derartige Beeinträch- Abgrenzung des Objektes und der Pufferzonen Das Objekt Nr. 217 La Neirigue et la Glâne, FR ist wenig beeinträchtigt. Der Abfluss ist natürlich und das Gewässer folgt seinen natürlichen Mäandern durch eine für diese Höhe (640 m ü.M.) typische Agrar- (Fettwiesen, Getreideanbau) und Waldlandschaft. Die genaue Abgrenzung des Objektes stellt kaum Auslegungsschwierigkeiten dar, da sie am Waldrand, am Hangfuss und entlang der Wege verläuft. Die dem Kanton Freiburg von der Auenberatungsstelle empfohlene Abgrenzung der Pufferzonen beruhte hauptsächlich auf den Spuren eines aussergewöhnlichen Hochwassers im März 1995. Das Hochwasser führte zur Erosion der Ufer und zu Sedimentablagerungen ausserhalb des Flussbetts. Die Spuren dieses Hochwassers sind auf einer Luftaufnahme, die wenige Tage nach dem Ereignis entstand, deutlich zu erkennen und dienten als
Anhaltspunkt für die Festlegung des Grenzverlaufes der morphodynamischen Pufferzonen: • Das ausserhalb des Objektes liegende überschwemmte Land war Grundlage für die Abgrenzung der morphodynamischen Pufferzonen für Das Objekt Nr. 143 Gletschbode, VS: ein intaktes alpines die Überflutung. Auengebiet mit vollumfänglichem Schutz. (Foto: Auenberatungsstelle) • Die Erosionsbereiche am Rande des Objektes
Auen und Schutzstrategien 7
waren Grundlage für die Abgrenzung der mor- Die Wälder gehören grösstenteils einer Waldkorphodynamischen Pufferzonen für den Gerinne- poration. Die Waldbewirtschaftung war bis zu den verlauf. 80er Jahren auf Produktivitätssteigerung ausgerich- Die Erosions- oder Überschwemmungszonen in tet. An einigen drainierten und gut zugänglichen der Nähe von Bauten müssen zum Schutze dieser Stellen wurden Pflanzungen, insbesondere Fichten Güter verbaut werden. Die Nährstoffpufferzonen und Pappeln angelegt (siehe Abb. unten). Mit bestehen aus mindestens 3 m breiten (empfohlene einem vom Kanton Aargau (Abteilung Wald in Breite: 5-10 m) ökologischen Streifen. Sie werden Zusammenarbeit mit der Sektion Natur und Landdort ausgeschieden, wo die auentypische Vegeta- schaft) im Mai 1988 erlassenen Dekret wird eine tion (Einheit 3 bis 16.1 der Vegetationskarte, Gal- Umorientierung der Bewirtschaftung in Richtung landat et al. 1993) direkt an die landwirtschaftliche eines natürlich zusammengesetzten Auenwaldes Zone angrenzt. vorgenommen. Für die Pflege der Wälder ist gegenwärtig die Abteilung Wald des Kantons Aargau NB: Das Thema Pufferzonen wird im vorliegenden Au- zuständig. Dafür erhält die Waldkorporation jährendossier in einem separaten Faktenblatt behandelt. lich eine finanzielle Entschädigung. Ein allgemeines Ziel des Waldentwicklungsplans ist Renaturierung eines intensiv die Umwandlung der Pflanzungen in naturnahe, bewirtschafteten Waldes ausschliesslich aus standortheimischen Arten be- Für eine 31 Hektar grosse Fläche innerhalb des stehende Wälder. Auf der Grundlage einer Vegeta- Objektes Nr. 36 Auenreste Klingnauer Stausee, AG tionskarte, einer Bestandeskarte und eines Pflegewurde ein Waldentwicklungsplan erarbeitet. Die plans wurde das Teilgebiet «Grien-Gippingen» in Fläche grenzt an den Stausee und an einen unter- insgesamt 22 Pflegeeinheiten aufgeteilt. Für jede halb des Wasserkraftwerks liegenden Abschnitt der Einheit werden Zustand, Ziele und Massnahmen Aare. Die Regulierung des Wasserspiegels und des beschrieben. Abflusses haben zur Stabilisierung der Auenwälder Die folgende Tabelle illustriert exemplarisch Ziele geführt. Gegenwärtig gibt es keine mechanische und Massnahmen für eine Pflegeeinheit, die in Wirkung des Wassers, die zur Verjüngung des stabilisierten Auensystemen einer häufigen Situa- Systems beitragen könnte. tion entspricht.
Pflanzungen
andere Auenwälder
Riedflächen Im Gippinger Grien, AG wird ein intensiv bewirtschafteter Wald in einen naturnahen Auenwald umgewandelt. Ausschnitt der Vegetationskarte (Gallandat et al. 1993).
Auen und Schutzstrategien 8
Zustand Ziele Massnahmen
Fichten-Stangenholz (gepflanzt) mit ein- Naturgemässer Laub- Entfernen der Fichten (2-4 Eingriffe) zelnen Laubbäumen (natürlich) mischwald mit hohem Erhaltung der Überhälter (Totholz) Alt- und Totholzanteil Buche vorhanden (mit Fäulnisspuren) Dickungspflege; Beseitigung der Rottrotz regelmässiger Überschwemmungen Fliessender Übergang eichen von Wald zu Ried- und Drei Laubholz-Dickungen, z.T. gepflanzt Röhrichtflächen Nach Abklärung der Entschädigungs- und (Pappeln, Roteiche) […] Rodungsfrage Umwandlung der Pappel- Einige sehr alte Überhälter (Stieleiche, pflanzung in naturnahen Auenwald Esche, Fichte) Wiederherstellung und anschliessende Kleine Fläche mit Restbestand des ur- Pflege der Riedfläche mit Sumpfwolfssprünglichen Auenwaldes milch (Euphorbia palustris) Forstliche Planung der Massnahmen zur Wiederherstellung eines naturnahen Auenwaldes im Gippinger Grien, AG.
Es sei darauf hingewiesen, dass das Pflanzen ein- Biotopes im «Auschachen» unterhalb von Brugg. heimischer standortgerechter Arten nach dem Auf der Grundlage eines Rotationsmodells wird mit Abholzen der Pappel- oder Fichtenpflanzungen dem Einsatz schwerer Maschinen die natürliche nicht für notwendig erachtet wurde, da die Kraft Verjüngungsdynamik einer Flussaue nachgeahmt. der natürlichen Verjüngung zur Wiederherstellung Ein ca. 4 Hektaren grosser Teilbereich wurde in des Auenwaldes ausreicht. vier Flächen aufgeteilt, die abwechslungsweise als Ausbildungsplatz für Baumaschinenführer oder als Förderung einer seltenen und Laubfrosch-Lebensraum dienen. gefährdeten auentypischen Tierart Die vier Flächen wurden abwechslungsweise für Das Objekt Nr. 37 Wasserschloss, AG ist ein Bei- die Ausbildung der Jahre 1997 bis 2000 vorbespiel für Förderungsmassnahmen zugunsten einer reitet. Nacheinander wurden folgende Eingriffe auentypischen Amphibienart: der Laubfrosch. vorgenommen: Dieses Beispiel kann auch aufgrund der erfolg- • Entfernen von Bäumen und Gebüsch reichen Zusammenarbeit mit der Armee Schule • Vorbereitung und Nutzung der Fläche für die mimachen. litärische Ausbildung (Baumaschinenführer) Das langfristige Ziel ist die Schaffung eines 10 Hek- • Nach Abschluss der Ausbildungsarbeiten: Obertaren grossen und für den Laubfrosch günstigen flächengestaltung als Laubfrosch-Lebensraum mit flachen Teichen durch Baumaschinen der Armee • Keine Nutzung der Teilfläche während 10 Jahren (natürliche Eigendynamik)
Die Informationen stammen aus der Broschüre «Rettung des Laubfrosches im Wasserschloss. Konzept zur Realisierung der ersten Etappe», Gestaltung Büro Hintermann und Weber, Mai 1995. Abteilung Landschaft und Gewässer des Kantons Aargau.
Genauere Informationen über die beiden vorangegangenen Beispiele finden Sie unter: www.ag.ch/auenschutzpark
Dank der Zusammenarbeit mit der Armee entstehen im Wasserschloss, AG geeignete Lebensräume für den Laubfrosch: (Foto: Auenberatungsstelle).
Auen und Schutzstrategien 9
Objekt Nr. 37 Wasserschloss, AG: Abgrenzung der als Ausbildungsgelände genutzten Flächen durch die Armee. Die Nutzung erfolgt im Rotationsprinzip. A: 1999, B: 1997, C: 2000, D: 1998.
Landwirtschaft und Landabtausch naturierungskonzeptes die Beseitigung alter Hoch- Häufig findet innerhalb und vor allem am Rande wasserverbauungen geplant. der Auen eine intensive landwirtschaftliche Nut- Zur Entschädigung des Ertragsausfalls durch die zung statt. In Bezug auf die landwirtschaftliche Wiederherstellung der Auendynamik schlägt die Nutzung innerhalb der Objektperimeter empfiehlt Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Kandie Vollzugshilfe zur Auenverordnung (Teuscher tons Uri den Grundeigentümern und Bewirt- et al. 1995) z.B. die Umwandlung von Kulturen schaftern eine Entschädigung auf der Grundlage (Ackerflächen) in wenig intensiv genutzte Wiesen. der Verordnung über die Direktzahlungen in der Eine weitere häufige landwirtschaftliche Tätigkeit Landwirtschaft oder einen Grundstückstausch vor. in Auengebieten, insbesondere in Berglagen, ist die Nach erfolgtem Tausch wird in dem betreffenden Beweidung. Diese Tätigkeit steht mit der AuenV Auenwald die Beweidung aufgegeben und der für im Einklang, sofern sie innerhalb oder am Rande den Bewirtschafter entstehende Ausfall durch das des Auengebietes auf Dauerwiesen oder Weiden andere Grundstück kompensiert. stattfindet. In gewissen Objekten findet die Beweidung innerhalb der Auenwälder statt und stellt Die Angaben stammen aus dem Bericht des Büros eine Belastung dar, namentlich durch das Zertreten Aquaplus, Dezember 1997 «Gutachten Schutzzonen- und den Verbiss der Krautschicht sowie die Aus- konzept und Renaturierung. Auengebiet Stössi (UR)». lichtung des Waldes durch Landwirte, zugunsten der Futterpflanzen. Im Allgemeinen sind der Kauf oder der Tausch von Grundstücken geeignete und wirksame Mittel zur Das Objekt Nr. 107 Stössi, UR, befindet sich im Problemlösung bei Nutzungen, die mit der AuenV Maderanertal (Kanton Uri) auf 1160 m Höhe und nicht im Einklang stehen. Aus diesem Grunde ist von mehreren Weiden umgeben. Der Rand des subventioniert das BUWAL den Landerwerb Auenwaldes (montaner Grauerlenwald) ist nicht in Auen mit 60 bis 90 %, was dem gleichen überall eingezäunt, so dass sich das Vieh in eini- Prozentsatz entspricht wie für andere Schutzmassgen Bereichen des Waldes frei bewegen kann. In nahmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn diese den Waldflächen, in denen der Wiederherstellung Massnahme die geeignetste und wirtschaftlichste
des Geschiebehaushalts die Priorität eingeräumt ist. Der Kauf muss im Voraus mit dem BUWAL werden soll, ist im Rahmen des Schutz- und Re- abgesprochen werden.
Auen und Schutzstrategien 10
Der Grauerlenwald wurde durch die Landwirte an manchen Stellen ausgelichtet, um das Gelände für die Beweidung aufzuwerten; Stössi, UR. (Foto: Auenberatungsstelle)
Grossflächige Regelung angenommenen Initiative «Rettet die Venoge» der Raumnutzung («Sauver la Venoge») ausgearbeitet wurden. Die Schaffung eines Verbunds von Auengebie- Auf der Grundlage dieser neuen Bestimmung haten entlang eines Gewässers oder im gesamten ben die zuständigen Stellen des Kantons (Raumpla- Einzugsgebiet ist ein bislang noch selten gewählter nungsamt, Amt für Wald, Wild und Natur, Amt für Ansatz in Sachen Auenschutz. Wasserbau, Bodensanierung und Gewässerschutz, Im Kanton Waadt gibt es zwei gute Beispiele für Verkehrsamt, usw.) einen mehrstufigen Plan zum diesen Ansatz: der kantonale Schutz- und Nut- Schutz des Flusses und seiner Ufer ausgearbeitet. zungsplan für die Venoge (KNP Venoge), die auf Die vier Auengebiete von nationaler Bedeutung der Grundlage der am 10. Juni 1990 vom Volk entlang der Venoge sowie ihre Zuflüsse (Objekte
Die Verfassung des Kantons Waadt enthält den folgenden Artikel 6 ter: «Die Läufe, die Ufer und die unmittelbare Umgebung der Venoge sind geschützt. Der Schutzumfang wird durch einen kantonalen Nutzungsplan bestimmt. Der Plan und seine Zusatzvorschriften sieht alle Massnahmen vor, die insbesondere geeignet sind: a) die Sanierung der Gewässer sicherzustellen b) die für die Fauna und Flora geeigneten naturnahen Lebensräume, insbesondere die Ufervegetation, wiederherzustellen und zu erhalten c) besonders interessante natürliche Lebensräume zum Naturschutzgebiet zu erklären Wasserläufe Uferbereiche (Venoge und Veyron) d) sämtliche Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Täler Einzugsgebiet (Venoge) Eingriffe zu verbieten, die den obengenannten Schutzzielen zuwiderlaufen.» Der kantonale Nutzungsplan für die Venoge stellt einen integrierten Ansatz für das gesamte Einzugsgebiet dar.
Auen und Schutzstrategien 11
Nr. 120, 121, 122 und 211) sind durch ein Netz Auch andere Kantone haben den Auenschutz von vier sich überschneidenden Perimetern mit- auf einen grossen geographischen Massstab auseinander verbunden. gedehnt. So zielt der «Auenschutzpark Aargau» Für jeden Perimeter gibt es spezielle Vorschrif- darauf ab, auf mindestens 1 Prozent des Kantonsten. Das Reglement über die Wasserläufe (in blau gebietes die dynamischen Lebensräume von Auen auf der Abbildung) enthält Vorschriften über die einzurichten. Wasserqualität, die Entnahmen und die Fischwan- Ein von den Kantonen Waadt und Freiburg underung. Zu den Uferbereichen (in rot) gehören terzeichneter überkantonaler Richtplan regelt den Böschungen, Auengebiete, Ufervegetation und die Schutz des Südufers des Neuenburger Sees auf einer zur Wiederherstellung geeigneten Flächen; dazu Länge von 30 km. gehören ausserdem die Bereiche, in denen der Verschiedene Revitalisierungsarbeiten werden in Fluss frei fliesst und in denen grundsätzlich keine den Kantonen Zürich, Thurgau und St. Gallen zur Eingriffe stattfinden. In den Tälern der Venoge Wiederherstellung eines umfassenden Auengebie- und des Veyron (in gelb), ist das natürliche, his- tes entlang der Thur führen. torische, kulturelle und ästhetische Erbe geschützt und wildlebende Tiere können sich frei bewegen. Beseitigung von Beeinträchtigungen Eine naturnahe Waldwirtschaft wird empfohlen. Die Beseitigung von Beeinträchtigungen im Sinne Für das Einzugsgebiet (in grün) sind verschiedene von Art. 8 AuenV kann durch diverse Wiederher- Gewässerschutzmassnahmen vorgesehen. stellungsmassnahmen erfolgen. Dazu gehört u.a. Bestärkt durch den engen Bezug der Bevölkerung die im folgenden Beispiel beschriebene Beseitides Kantons Waadt zu diesem symbolträchtigen gung von Ablagerungen, die die Auendynamik Fluss, sorgt das Raumplanungsamt für die Ko- behindern. ordination der verschiedenen, am kantonalen Die Sense (Objekt Nr. 55 Senseauen, FR/BE) bildet Nutzungsplan beteiligten Akteure und stellt ins- sowohl hinsichtlich der Wassermenge als auch besondere die regelmässige Information und den der Sedimente ein intaktes Auensystem. Dennoch regelmässigen Kontakt mit den Gemeinden sicher. wird die volle Entfaltung der Auendynamik an
Ist-Zustand Soll-Zustand nach Bauarbeiten
Parkplatz Renaturierung (ohne Belag) des Parkplatzes
Anlegen eines Nebenarmes der Sense Beseitigung der Kieshaufen und Wiederherstellung des Kiesdepots Erodiertes Ufer ursprünglichen Zustandes
Ausschnitt aus dem Massnahmenplan, in dem die Beseitigung der Kiesdepots und das Anlegen eines Nebenarmes der Sense aufgeführt wird (Objekt Nr. 55 Senseauen, FR/BE).
Auen und Schutzstrategien 12
einigen Stellen beeinträchtigt. In Plaffeien, FR, Literatur Gallandat J.-D., Gobat J.-M. und Roulier C., 1993: wurde das ursprünglich ca. 120 m breite Flussbett Kartierung der Auengebiete von nationaler durch eine Anfang der 90er Jahre eingerichtete Bedeutung. Schriftenreihe Umwelt Nr. 199. Kiesablagerung um die Hälfte verkleinert (auf ca. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft 60 m Breite). Als Folge dieser Verengung kam es auf (BUWAL), Bern. Leuthold B., Lussi S., und Klötzli F., 1997: Ufer und dem der Kiesablagerung gegenüberliegenden Ufer Ufervegetation gemäss NHG. Vollzug Umwelt. zu aktiver Erosion. Dieses Phänomen ist insgesamt Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft begrüssenswert, da es dazu führt, dass stabile von (BUWAL), Bern. Roulier C. und Teuscher F., 1996: Bundesinventar Fichten dominierte Auenwälder durch Kiesbänke der Auengebiete von nationaler Bedeutung. ersetzt werden, auf denen eine Pioniervegetation Objekt Nr. 146: Bosco dei Valloni, TI. Auengedeihen kann. beratungsstelle. Bern und Yverdon-les-Bains. Teuscher F., Roulier C. und Lussi S., 1995: Vollzugs- Gemeinde und Kanton haben beschlossen, die hilfe zur Auenverordnung. Vollzug Umwelt. Kieshaufen zu beseitigen, den Parkplatz ausser Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft Betrieb zu nehmen und die ursprüngliche Breite (BUWAL), Bern. des Flussbettes wiederherzustellen. Langfristig soll Teuscher F., Roulier C. und Weber B., 1999: Bewirtschaftungskonzept für Auenwälder. Vollzug auch das Befahren des Zubringers verboten wer- Umwelt. Bundesamt für Umwelt, Wald und den. Das mit der Instandstellung beauftragte In- Landschaft (BUWAL), Bern. genieurbüro plant ausserdem die Gestaltung eines Teuscher F. und Roulier C., 1994: Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung. Ob- Nebenarmes in dem Bereich, der dem Fluss zurückjekt Nr. 19: Thur und Necker bei Lütisburg, SG. gegeben wurde. Somit dienen diese Massnahmen Auenberatungsstelle. Bern und Yverdonnicht nur zur Beseitigung einer Beeinträchtigung les-Bains. des natürlichen Gewässer- und Geschiebehaus- Weitere Veröffentlichungen sind bei der Auenhalts, sondern gleichzeitig zur Revitalisierung des beratungsstelle erhältlich.
Standortes. Karten Reproduziert mit Bewilligung des Bundesamtes Die Angaben stammen vom Büro Philipona und für Landestopographie, BA002559. Brügger, 1999 «Nutzungs- und Instandstellungs- Autor konzept Plaffeien». Gemeinde Plaffeien. Christian Roulier Übersetzung: Regina Reuschle
Kontaktadressen Koordination Auenschutz im BUWAL Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67 beatrice.werffeli@buwal.admin.ch Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94 stephan.lussi@buwal.admin.ch BUWAL, CH-3003 Bern www.umwelt-schweiz.ch/auen
Auenberatungsstelle Bern Elisabethenstr. 51, CH-3014 Bern Tel. 031 331 38 41, Fax 031 331 71 08 auenberatung@naturaqua.ch, www.auen.ch
Bezug Faktenblatt Nr. 6: Auenberatungsstelle Auendossier (Faktenblätter 1-12): BUWAL, Dokumentation, CH-3003 Bern Fax 031 324 02 16 docu@buwal.admin.ch www.buwalshop.ch Bestellnummer: VU-8825-D
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 2001, 2. Auflage 2005
B U WA L Faktenblatt Auen 7
Fussabdrücke des Flussuferläufers (Foto: Auenberatungsstelle).
AUEN UND FLUSSUFERLÄUFER Das reiche Mosaik an Lebensräumen und die ver- kungen. Die Schweizer Armee hat zu restriktiven schiedenartigen Kontakte zwischen Land und Was- Massnahmen Hand geboten. Der Schweizerische ser bringen den Auengebieten eine grosse Vielfalt Kanuverband hat für die KanufahrerInnen Empfehan Tieren. Es handelt sich bei ihnen aber oft um lungen veröffentlicht. Der Flussuferläufer ist in der kleine, manchmal gar nachtaktive Tiere, die vom Schweiz stark bedroht. Das vorliegende Faktenblatt Besucher kaum wahrgenommen werden. Dies gilt beschreibt seine Gewohnheiten, seine Verbreitung auch für den Flussuferläufer (Actitis hypoleucos). und einige konkrete Massnahmen zu seiner Förde- Der kleine, störungsempfindliche Watvogel brütet rung in den Auengebieten unseres Landes. auf Kiesbänken und Inseln mit lockerer Vegetation und findet seine Nahrung in seichten Flachwasserbereichen. Er kommt in ausgedehnten, intakten Rechtliche und dynamischen Auengebieten vor. Diese Gebiete Rahmenbedingungen sind aber auch für Spaziergänger, Bootsfahrer oder gar das Militär attraktiv. Deshalb treten in mehre- Der Schutz des Flussuferläufers beruht im wesentren Objekten des Aueninventars Konflikte auf. lichen auf der Auenverordnung (AuenV), nament- Massnahmen zur Konfliktlösung sind bereits in lich Art. 4, wo es heisst: «Die Objekte sollen unge- Kraft oder werden derzeit geprüft. In der Schweiz, schmälert erhalten werden. Zum Schutzziel gehören am Ufer der Sense bzw. des Rheins, aber auch in insbesondere die Erhaltung und Förderung der auen- Deutschland oder Österreich erwägen die Behör- typischen einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und den beispielsweise temporäre Zutrittsbeschrän- ihrer ökologischen Voraussetzungen […].»
Auen und Flussuferläufer 2
Laut Art. 5 Abs. 2 Bst. d AuenV haben ausserdem Biologie die Kantone dafür zu sorgen, dass «seltene und gefährdete Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensgemein- Geographische Verbreitung schaften gezielt gefördert werden.» Der Flussuferläu- Laut dem Handbuch der Vögel Mitteleuropas von fer ist eine auentypische einheimische Tierart; 1977 (Glutz et al.) brüteten damals zwischen 5000 aus dem Schweizer Brutvogelatlas (Schmid et al. und 8000 Flussuferläuferpaare in Mitteleuropa. 1998) geht hervor, dass sich der Flussuferläufer aus- Die wichtigsten Brutplätze befanden sich in den schliesslich in Auengebieten fortpflanzt. Alpen (wo der Bestand heute recht isoliert ist), den Sudeten, den Karpaten und im Rheintal. Der Flussuferläufer steht in mehreren Nachbarländern, namentlich in Deutschland und Österreich, auf der Roten Liste. Europaweit ist der Vogel jedoch dank grosser Populationen in Nordeuropa nicht vom Aussterben bedroht. Nach Angaben der Schweizerischen Vogelwarte Sempach besiedeln gegenwärtig zwischen 78 und
122 Flussuferläuferpaare die Schweiz, und zwar
hauptsächlich die breiten Flusstäler der Alpen und Voralpen. Das Hauptverbreitungsgebiet des Flussu- Flussuferläufer (Foto: Alain Saunier). ferläufers liegt in den Kantonen Wallis (Oberlauf In der Roten Liste der bedrohten Brutvögel der der Rhone), Graubünden (entlang des Rheins und Schweiz (Keller et al., 2002) steht der Flussuferläu- im Engadin) und Tessin (am Ufer der Maggia und fer unter der Kategorie der in der Schweiz «stark des Ticino). Kleinere Vorkommen gibt es im Netz gefährdeten Arten», d.h. der Arten, deren Bestände der Auengebiete von Saane, Aergera und Sense massiv zurückgegangen sind. Die Situation des (Kanton Waadt, Freiburg und Bern), in den Tälern Flussuferläufers wird dort wie folgt beschrieben: der Simme, der Kander und der Engstlige (Bern) «Der Flussuferläufer brütet auf den Kiesbänken am sowie im Reusstal (Uri). Vom Schweizer Mittel- Rande nicht befestigter Wasserläufe. Im Mittelland land, wo er bis in die 70er Jahre noch vereinzelt sind derartige Lebensräume fast gänzlich verschwun- anzutreffen war, ist der Flussuferläufer gänzlich den; einige bleiben noch in den Voralpen und Alpen- verschwunden. tälern, doch sind sie ebenfalls stark gefährdet, da als Erholungsgebiet sehr beliebt. Aufgrund schwindender Genf 0–1 Lebensräume und vermehrter Störungen brütet der Flussuferläufer somit im Mittelland überhaupt nicht mehr Waadt 3–5 und nur vereinzelt in den Alpentälern». Freiburg (inkl. Sense) 3–5 Für besondere Anstrengungen zum Schutz Bern (exkl. Sense) 5 – 10 dieser Art sprechen zwei gute Gründe. Der Flussuferläufer gehört zur auentypischen Luzern 0–2 Tierwelt, und er ist stark gefährdet. Zur Wallis 15 – 20 Festlegung der Schutzmassnahmen zugunsten des Flussuferläufers sind auch andere Bundesge- Tessin 15 – 20 setze massgebend. Sie betreffen insbesondere das Uri 3–5 Recht auf Naturgenuss und Erholung (Schweizer Zivilgesetzbuch), den Zugang zum Wald (Waldge- Graubünden 32 – 50 setz), die Schifffahrt (Binnenschifffahrtsgesetz), die St. Gallen 2–4 Jagd und die Fischerei (Jagd- bzw. Fischereigesetz). Diese Gesetze werden im Faktenblatt Nr. 3 «Auen Insgesamt 78 – 122 und Freizeitaktivitäten» (Zahnd et al. 2001) des Au- Anzahl der brütenden Flussuferläuferpaare pro Kanton zwiendossiers näher erläutert. schen 1995 und 1999 (Quelle: Vogelwarte Sempach).
Auen und Flussuferläufer 3
Auengebiete
Flussuferläufer 1980 – 1999 1995 – 1999
Verbreitungskarte des Flussuferläufers in der Schweiz (Quelle: Vogelwarte Sempach).
Über die Hälfte der Schweizer Flussuferläuferbe- die Rede sein wird. Der Flussuferläufer ist ein stände brütet in den Auengebieten von nationaler kleiner Vogel (er wiegt ca. 50 g) mit sehr hohen Bedeutung. Mit dem Inkrafttreten der zweiten Ansprüchen! Ergänzung des Aueninventars wird dieser Anteil Aus der «Vogelperspektive» betrachtet erfüllen noch weiter zunehmen. Die Erhaltung des die Auengebiete, welche für den Flussuferläufer Flussuferläufers hängt also eng mit dem geeignet sind, drei Grundvoraussetzungen: Auenschutz zusammen. • sie sind intakt oder wenig beeinträchtigt, • sie besitzen eine grosse Ausdehnung, Lebensraumansprüche • sie verfügen über eine aktive Auendynamik. Als Zugvogel verbringt der Flussuferläufer mehr Intakte Auengebiete sind Auengebiete ohne Flussverals die Hälfte des Jahres ausserhalb der Schweiz bauungen. Da in der Schweiz 90 % der Auengebiete in Afrika und Südeuropa. Im Frühjahr, auf dem aufgrund der grossen Korrektionen verschwunden Rückweg vom Winterquartier in den Norden, sind, und selbst eine Mehrzahl der Auengebiete durchqueren hunderte von Vögeln die Schweiz, des Bundesinventars korrigiert sind, ist diese erste doch lassen sich nur ein paar Dutzend hier zur Voraussetzung nur schwierig zu erfüllen. Brut nieder. Durch die Beringung konnten Orni- Grossflächige Auengebiete entstehen normalerweithologen feststellen, dass die Flussuferläufer ihrer se an den Ufern mittlerer bis grosser Gewässer, die Brutstätte treu bleiben. jedoch oft begradigt wurden. Kleinere Wasserläufe Wo befinden sich diese Brutgebiete? bieten zwar häufig befriedigende natürliche Be- In der Schweiz ist der Flussuferläufer vollkommen dingungen, doch sind sie aufgrund ihrer geringen von den Auengebieten entlang von Fliessgewässern Ausdehnung für die Fortpflanzung des Flussuferabhängig. Es handelt sich um eine auentypische läufers nicht geeignet. Die zweite Voraussetzung Art. Keine andere Vogelart der Schweiz ist so stark ist somit ebenfalls sehr selektiv. an diesen Lebensraum gebunden, nicht einmal Aufgrund menschlicher oder geographischer Fakder Flussregenpfeifer, von dem weiter unten noch toren können die Schwankungen des Wasserabflus-
Auen und Flussuferläufer 4
ses nicht immer ihre ganze Wirkung, d.h. Erosion, Nachdem sich der Flussuferläufer im Frühjahr in Ablagerung und Bildung von Inseln entfalten. Es einem bestimmten Auengebiet niedergelassen hat, gibt nur noch wenige Gewässer, wie beispielswei- sucht er sich einen Brutplatz. Unbedingt notse die Sense, die Maggia oder der Rhein, welche wendig dafür sind kiesige und sandige Bänke mit Abschnitte aufweisen, in denen durch dauernde lockerer Vegetation. Recht ausgedehnte, schwer Umgestaltung des Auenreliefs die Dynamik noch zugängliche Inseln mit Pioniervegetation (Weide, aktiv ist. Auch diese dritte Voraussetzung ist somit Erle, Pappel) sind besonders geeignet. Ebenfalls sehr selektiv. vorhanden sein müssen stille Gewässer (Zuflüsse, Nebengerinne oder Altläufe) für die Suche nach Nahrung (Käfer- und Dipterenlarven), selbst wenn die Beute zum Teil auch an Land gefunden wird.
Intaktes Auengebiet (Foto: Auenberatungsstelle)
Brutplatz des Flussuferläufers (Foto: Antoine Gander).
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Flussuferläufer ist der Schutz des Brutplatzes vor Störungen durch den Menschen oder Prädatoren. Um diese Frage geht es hauptsächlich in diesem Faktenblatt.
Dynamisches Auengebiet (Foto: Auenberatungsstelle)
Eine für die Brut des Flussuferläufers geeignete Insel (Foto: Bundesamt für Landestopographie, Nr. 038029 vom 7.6.1996).
Auengebiet mit grosser Ausdehnung (Foto: Auenberatungsstelle)
Auen und Flussuferläufer 5
Fortpflanzung In den ersten beiden Maiwochen werden vier Eier Der Flussuferläufer kehrt ab Anfang April aus sei- gelegt und während 21–22 Tagen ausgebrütet. nem Winterquartier zurück und beginnt in dersel- Die Jungen verlassen das Nest gleich nach dem ben Zeit mit der Besiedlung seines Lebensraums. Schlüpfen aus dem Ei (sogenannte «Nestflüchter») An günstigen Standorten beträgt die Bestandes- und machen nach zwei Wochen ihre ersten Flugdichte ca. 1 Paar pro Kilometer Wasserlauf. Die versuche. Sie werden von den Eltern begleitet, bis höchste Dichte, die beobachtet wurde, lag bei 2,5 sie ca. 26 –28 Tage alt sind. Die Jungen werden mit Paaren pro Kilometer. dem Verlassen des Brutplatzes unabhängig. Das Nest des Flussuferläufers besteht aus einer Es kommt vor, dass ein Frühjahrshochwasser Neskleinen Mulde im trockenen Sand, die durch die ter und Brut zerstört. In der Folge wird diese Brut Vegetation oder Treibholz versteckt ist. durch ein zweites Gelege ersetzt.
Nest des Flussuferläufers: Elternteil am Brüten (Foto: Peter Keusch).
Bezug der Brutgebiete, Balz, Verpaarung
Eiablage
Bebrütung (21–22 Tage)
Schlupf
Führungszeit (26–28 Tage)
1.4. 10.4. 20.4. 1.5. 10.5. 20.5. 1.6. 10.6. 20.6. 1.7. 10.7. 20.7. 1.8. 10.8. Der Brutkalender des Flussuferläufers (Quelle: Vogelwarte Sempach).
Auen und Flussuferläufer 6
Konflikte Da intakte, grossräumige Auengebiete bei Flussuferläufern wie bei Erholungssuchenden gleichermassen beliebt sind, entsteht ein Konflikt um den Raum, bei dem die Beteiligten mit ungleichen Waffen kämpfen. Zum Raumkonflikt kommt ein Zeitkonflikt dazu. Mit den ersten Schönwettertagen im Frühjahr strömen die Touristen insbesondere am Wochenende in die Auengebiete. Zu Beginn des Früh- Nest des Flussuferläufers: Junge am Schlüpfen (Foto: Peter jahrs suchen sie die eher stadtnahen Auengebiete Keusch). auf, später im Jahr hingegen eher diejenigen im Alpenraum. Einige Zahlen belegen die Intensität des Besucherdrucks. Am Samstag, den 17. Juni 2000 zählte der Zoologe A. Aebischer auf einem 6 km langen Abschnitt der Sense in der Nähe von Plaffeien insgesamt 268 Personen, 5 Hunde und 83 Autos (Bijleveld 2000). Denselben Abschnitt besiedelten 5 Flussuferläuferpaare im Jahr 1999, 3 im Jahr 2000. Kaeslin und seine Kollegen (BfÖ 1995) haben den Druck des Tourismus auf einem Abschnitt des Rheins zwischen Ilanz und Reichenau gemessen. An bestimmten, für Freizeitaktivitäten geeigneten Flussuferläufer-Küken ca. 12 Stunden nach dem Schlüpfen (Foto: Peter Keusch). Stellen wurden 24 Personen gezählt. In derselben Grössenordnung bewegt sich die Anzahl der Feuer- und Abfallstellen auf dem Gelände. Die Zahl der Lohnt es sich, ca. 100 Flussuferläuferpaare in der Boote, an 7 Wochenendtagen zwischen Mitte Juni Schweiz zu schützen, wenn die grossen Bestän- und Mitte August 1994, lag bei 102 Rafts und 140 de in Nordeuropa zur Zeit nicht bedroht zu sein anderen Booten pro Tag. Diese Zahlen belegen die scheinen? Bedeutung der Auen als Erholungsgebiete, zeigen In der Schweiz brüten nur wenige Watvögel (kleine aber auch, welchen Störungen und Belastungen die Stelzvögel), und zwar sowohl aus zoogeographischen Fauna ausgesetzt ist. Gründen als auch aufgrund ihrer hohen Ansprüchen an Allerdings ist es schwierig, diese Zahlen in einen die Qualität und die Grösse ihrer Lebensräume. genormten Messwert des Besucherdrucks um- Unser Land trägt eine besondere Verantwortung bei der zuwandeln. Die obenstehende Studie über die Erhaltung der heute relativ isolierten Flussuferläuferbe- Freizeitaktivitäten am Vorderrhein hat gezeigt, stände im Alpenraum. welche Auswirkungen die Störungen auf den Der Flussuferläufer gehört zu unserem biologischen Flussuferläufer haben:
Erbe. – sein Verhalten ändert sich, sobald er in weniger Die Bekassine und der grosse Brachvogel, zwei weitere als 100 m Entfernung eine Störung bemerkt Watvögel, die früher in der Schweiz anzutreffen waren, – fühlt er sich gestört, so ist die Bewegungsaktivität brüten hier aufgrund der Fragmentierung und der erhöht (laufend oder fliegend) und kann sich Störungen ihres Lebensraums (der Moore) praktisch weniger den anderen Tätigkeiten wie Nahrungsnicht mehr. aufnahme oder Gefiederpflege widmen Möchten wir, dass mit dem Flussuferläufer dasselbe – der Bruterfolg (d.h. Aufzucht der Jungen bis zu geschieht? ihrer Unabhängigkeit) nimmt mit zunehmender Störung ab
Auen und Flussuferläufer 7
Da der Flussuferläufer sein Nest auf dem Boden baut, Durch rücksichtsvolles Verhalten der BesucherInkommt es vor, dass das Gelege unbemerkt durch nen oder dank der Grösse des Auengebietes kann einen Spaziergänger direkt zerstört wird. der von Mensch und Hund ausgeübte Druck zwar Ein weiterer wesentlicher Schadensfaktor (BfÖ vermindert werden, doch bleiben solche Eingriffe 1995) ist die Plünderung der Nester und das Töten real und inakzeptabel. Ein vorübergehendes Betretder Küken durch Hunde. Dies kann selbst mit verbot von Brutgebieten des Flussuferläufers würde angeleinten Hunden geschehen. in manchen Fällen bereits ausreichen.
Der Flussregenpfeifer Der Flussregenpfeifer ist ein Watvogel, der mit dem Flus- Flussregenpfeifer (Foto: Peter Keusch). suferläufer mehrere Gemeinsamkeiten hat. Sein Verbreitungsgebiet ist zwar wesentlich ausgedehnter (Nordafrika und Eurasien), doch liegt die in der Schweiz angesiedelte Population bei bescheidenen 100 - 120 Paaren. Er bevorzugt eindeutig das Mittelland, den hinteren Teil der breiten Alpentäler und das St. Galler Rheintal (Schmid et al. 1998). Am liebsten hält er sich am Rande grosser Wasserläufe auf, doch ist er im Gegensatz zum Flussuferläufer auch in der Lage, Schuttgebiete (Kiesgruben, Bauplätze, Militärübungsplätze) zu besiedeln. In der Schweiz vermehrt sich ca. 40% des Bestandes in derartigen Sekundärbiotopen. des Nestes sind auf dem Kies praktisch nicht zu sehen. In Im Vergleich zu seinem Cousin, dem Flussuferläufer, sind verschiedenen Auengebieten des Inventars kommen beidem Flussregenpfeifer ausgedehnte kahle Kiesflächen lie- de Vogelarten vor: am Rhein zwischen Chur und Mastrils, ber als Standorte mit Pioniervegetation. Der Flussregen- an der Rhone im Pfynwald, am Ticino und an der Moesa. pfeifer ist zwar sehr störungsempfindlich, kompensiert dies Da beide Arten auf Störungen gleich empfindlich reagieren, jedoch durch grosse Diskretion und Tarnungsgeschick: das sind dort, wo sie zusammen vorkommen, dieselben Schutz- Nest, die brütenden Eltern oder die Jungvögel ausserhalb massnahmen zu treffen.
Massnahmen Anfällig sind die Bestände des Flussuferläufers im Störungen, Schutzziel und Bereitschaft der Bevöl- Alpenraum vor allem wegen der Isolierung ihrer kerung, derartige Massnahmen zu akzeptieren. Brutgebiete, sowie aufgrund der häufigen Überflu- In den meisten Fällen werden verschiedene Masstungen. Durch den Erholungsdruck werden die Bru- nahmen kombiniert. Strenge Vorschriften müssen terfolge noch weiter geschmälert, so dass eine Sta- durch geeignete Informationen begleitet werden, bilität der Bestände nur schwer zu erreichen ist. welche die Schutzziele deutlich machen. Um eine Eine Strategie zum Schutz des Flussuferläufers Ruhezone, deren Betreten nicht empfohlen oder vor Störungen durch Freizeitaktivitäten soll auf verboten ist, vor Störungen zu bewahren, können folgenden Grundsätzen beruhen: Wanderwege gezielt angelegt werden. Mit tem-
Jeder Störfaktor wird so reduziert, dass er unter- porären Plastikbändern um die Brutgebiete wird halb der Toleranzgrenze der Art liegt. klar gekennzeichnet, welche Zonen nicht betreten
Diese Reduktion hat für jeden Störfaktor einzeln werden dürfen. zu geschehen. Massnahmen im Bereich der Biotopgestaltung
Die Dringlichkeit der Massnahme hat Priorität werden hier nicht behandelt. Das Faktenblatt vor der Frage der Leichtigkeit der Umsetzung. Nr. 5 des Auendossiers befasst sich mit dem The- Die Bestimmung der geeigneten Massnahmen er- ma der Revitalisierung. Die Vernetzung und der folgt durch die Verantwortlichen vor Ort je nach Unterhalt von Gewässern gehören wiederum zu Schwere der durch BesucherInnen verursachten einem anderen Problemkreis.
Auen und Flussuferläufer 8
Art der Massnahmen Massnahmen Beispiele Vorschriften Saisonale Einschränkungen Brückenlegepanzer in Plaffeien 3 bis 5 Flussuferläuferpaare besiedeln die Sense Abschnitte des Wasserlaufs, die Die Umsetzung bei Plaffeien. Im Frühjahr führt die Armee dort nicht befahren werden dürfen der Massnahme auf einem 1,5 km langen Abschnitt Übungen mit geschieht auf der Uferabschnitte, die nicht be- Brückenlegepanzern durch. Dabei fahren drei bis Grundlage von treten werden dürfen vier 47 Tonnen schwere Panzer auf einem jährlich Schutzzielen und Ausschilderung der Anlege- wechselnden Parcours im Flussbett. eines Reglements. stellen Im Rahmen der Verordnung über die Waffen-, Inseln im Flusslauf mit Anlege- Schiess- und Übungsplätze und im Zusammen- Die Einhaltung von bzw. Betretverbot hang mit Vorstössen von Naturschutz- und Fi- Verboten und Geboten Pflicht zum Anleinen der Hunde schereikreisen haben militärische Stellen und das wird überwacht. oder gänzliches Hundeverbot BUWAL eine Vereinbarung getroffen: vom 15. April bis 30. August ist für die Armee der Zutritt verbo- Zugangsverbote für Motorten; darüber hinaus verpflichtet sie sich, nach den fahrzeuge Übungen den ursprünglichen Zustand des Gebietes Zugelassene Freizeitaktivitäten wiederherzustellen. Ein Biologe ist mit der Überauf definierter Fläche: Campingwachung betraut und soll negative Auswirkungen platz, Feuerstelle, Badestelle, der Militärübungen melden und die Flussuferläu- Rastplatz fer- und Amphibienbestände erfassen. Freiwillige Nicht empfohlene Jahreszeiten In den Jahren 1999 und 2000 wurden mehrere Massnahmen und/oder Tageszeiten Eingriffe festgestellt, insbesondere Fahrzeugspu- Ruhezonen (Betreten abgera- ren, ein grosser Parkplatz für Panzer und ein be- Die Umsetzung hängt fahrbarer Zugang, der nach Hochwassern jeweils ten oder nur unter bestimmen vom guten Willen der instand gestellt werden muss. Weil die Übungen Bedingungen) NaturnutzerInnen ab vor Ankunft der Vögel endeten, waren jedoch Verhaltenskodex (Spaziergängerkeine direkten Auswirkungen des Militärs auf den Innen, KanufahrerInnen, Angler) Flussuferläufer festzustellen. Information Schriftliche Besucherinforma- Zählungen der Touristen und Hunde im gleichen tion (Infotafeln, Prospekte) Abschnitt (siehe Kap. Konflikte) zeigten, dass die Zur Bekannt- Direkte Information der Belastung durch die BesucherInnen gross ist, da machung der
Besuchenden (Gespräch, diese das Gebiet zwischen Mai und Juli aufsuchen, Massnahmen und Ausflüge) d.h. in der empfindlichen Brut- und Aufzuchtzeit zur Aufklärung der des Flussuferläufers. Die aktuellsten Zählungen zei- BesucherInnen Information über die Presse gen einen Rückgang der Flussuferläufer-Bestände Direkte Videoübertragungen (Bijleveld 2000, Aebischer 2001). über die Aktivitäten der Vögel im Nestbereich Tourismus im Sensegraben Besucherlenkung Errichtung von Zufahrten Flussabwärts von Plaffeien fliesst die Sense in ei- und Infrastrukturen in weniger nem tiefen Tal (Sensegraben), in dem früher meh- Mit diesen Mass- rere Flussuferläuferpaare brüteten. In das Gebiet empfindlichen Gebieten nahmen lässt sich der strömen von Frühjahr bis Herbst hunderte von Barrieren: Gräben, diverse Druck auf empfind- SpaziergängerInnen und Picknick-Freunden, für Hindernisse, Absperrung der liche Gebiete ver- die verschiedene Einrichtungen (Parkplätze, Bänempfindlichen Gebiete ringern. ke, Feuerstellen) geschaffen wurden. Im Laufe der Vorübergehende Absperrung der Schutzgebietsrevision wurde von den Kantonen Brutplätze durch Markierungs- Bern und Freiburg für bestimmte Abschnitte ein bänder periodisches Betretverbot vorgeschlagen. Während
Auen und Flussuferläufer 9
der öffentlichen Auflage äusserte die Bevölkerung ten Fortpflanzungszyklus von der Niederlassung jedoch in einer Petition deutlichen Widerstand der Paare (bestimmte Standorte werden gemiedagegen. Das Betretverbot wurde als unzumut- den, wenn im April Störungen auftreten) bis die bare Einschränkung des Rechts auf Naturgenuss Aufzucht der Jungen abgeschlossen ist (August). betrachtet. Am kritischsten ist die Brutsaison. Bern und Freiburg haben inzwischen das Betret- – BootsfahrerInnen stören weniger als Spazierenverbot aus den Schutzreglementen gestrichen de. Allerdings wird auch an Inseln angelegt, die und sich für die jährliche Festlegung von weniger zu Fuss nicht erreichbar sind und vom Flussuverbindlichen Ruhezonen entschieden. ferläufer häufig als Brutplatz gewählt werden. Ein Biologe ist damit beauftragt, die Bestände des – Fussgängerinnen und Fussgänger verursachen in Flussuferläufers zu verfolgen und die Brutplätze den Brutgebieten mehr Störungen, wenn sie sich zu lokalisieren. Die Ruhezonen, die jährlich än- frei darin fortbewegen, als wenn sie am selben dern können, werden mit Schildern markiert. Die Ort bleiben. Besonders grosse Schäden richten Spaziergänger können sie zwar durchqueren, sind Hunde an. jedoch gebeten, dort nicht zu verweilen. Diese – Eine erfolgreiche Fortpflanzung (Jungvögel sind Massnahmen sind freiwillig und sind erstmals bis zum Stadium hochgebracht, in dem sie un- 2002 im Sensegraben und in Plaffeien in Kraft. abhängig sind) steht im umgekehrten Verhältnis Die Erfolgskontrolle wird zeigen, ob sie ebenso zur Störungsintensität. wirksam oder wirksamer sind als Verbote. Die in der Untersuchung vorgeschlagenen Massnahmen sind auf Seite 8 aufgeführt.
Management des Rhone-Bettes im Pfynwald Im Pfynwald wird jedes Jahr im Winter Kies entnommen, um das mittlere Niveau der Rhone abzusenken und damit die Überschwemmungsgefahr zu verringern. Um Flussuferläufer (10–12 Paare) und Flussregenpfeifer (ca. 10 Paare) zu schonen, wurden die Bestände überwacht. Nach der Lokalisierung der Paare werden die Brutplätze zu «Sperrgebieten» (d.h. von der Kiesgewinnung ausgenommene Flächen) erklärt. Zuweilen nutzen die Schutzverantwortlichen die Erholung in den Auengebieten (Foto: Hans Märki). Präsenz der Baumaschinen im Flussbett, um zwischen dem Ufer und einer Schotterinsel einen Bootsfahrten auf dem Vorderrhein neuen Flussarm zu graben. Dies erschwert den Auf dem Vorderrhein stellen die Freizeitaktivitäten Zugang zur Insel und bringt den Vögeln während eine erhebliche Belastung dar: auf dem Abschnitt der Brutsaison mehr Ruhe vor Störungen. zwischen Ilanz und Reichenau befinden sich jedes Wochenende bis zu 1400 Bootsfahrerinnen und Empfehlungen für den Kanusport Bootsfahrer (Rafts, Kanus) und SpaziergängerIn- Der Schweizerische Kanuverband hat Empfehlunnen. Die Studie des Kantons Graubünden über gen für den Kanusport in Auengebieten heraus- «Die Auswirkungen der Bootsfahrten und land- gegeben, deren Grundregeln durch eine Arbeitsseitigen Erholungsnutzungen auf Fauna und Flora gruppe aus Kanufahrern und einer Vertretung am Vorderrhein» (BfÖ 1995) mit einer besonders von Bund, Kantonen und Naturschutzkreisen sorgfältigen Überwachung der Flussuferläufer und ausgearbeitet wurden. Da sie unterschiedliche der Flussregenpfeifer führte unter anderem zu Auswirkungen haben, wurden das Kanufahren folgenden Erkenntnissen: und die Tätigkeiten an Land getrennt behandelt. – Der empfindliche Zeitraum umfasst den gesam- Zudem wurde berücksichtigt, dass mit Kanus an
Auen und Flussuferläufer 10
Bootsbetrieb in den Auengebieten (Foto: Auenberatungsstelle).
sonst für FussgängerInnen unzugänglichen Inseln Der Durchschnitt von 2,9 Flussuferläuferpaaren angelegt werden kann. pro Jahr zwischen 1978 und 1987 ist auf 1,2 Paare Anhand einer ersten Check-Liste lässt sich fest- zwischen 1988 und 1997 zurückgegangen. 1990 stellen, ob der Kanusport in der betreffenden Aue und 1992 wurden keine Brutnachweise gefunden. eingeschränkt werden sollte. Mit einer zweiten Zwischen 1998 und 2000 ist der Durchschnitt Check-Liste wird abgeklärt, ob Massnahmen zum mit 2,7 Paaren pro Jahr wieder etwas gestiegen. Schutz des Flussuferläufers und des Flussregenpfei- Der Vergleich von Fotos des Gebietes zeigt, dass 2 fers angemessen sind. Je nach Ergebnis wird der Brutplätze infolge der Kiesgewinnung während 7 Kanusport oder der Zutritt für einen bestimmten bzw. 11 Jahren unbrauchbar waren. Zeitraum eingeschränkt. Derartige Einschränkun- Im Falle der Saane bei Château d’Oex wurden gen werden den Kanufahrenden jedoch nur emp- die Schwankungen der Flussuferläuferbestände fohlen, wenn sie auch anderen Nutzerinnen und eher durch die Kiesgewinnung als durch störende Nutzern auferlegt werden. Freizeitaktivitäten verursacht. Nachdem die Kies- Der Kanuverband bietet den für den Auenschutz gewinnung 1993 eingestellt wurde, verbesserte sich zuständigen Behörden seine Mitarbeit an. Die die Lage allmählich wieder, nicht zuletzt dank des Empfehlungen können ebenfalls in Auengebieten starken Hochwassers 1999. Um einer Stabilisierung von kantonaler Bedeutung Anwendung finden. der Aue entgegenzuwirken, ist aber nach wie vor ein Eingriff notwendig, der den Zufluss des Was- Monitoring in Château d’Oex sers in den Auenwald verbessern und die Erosion Der Ornithologe P. Beaud hat die Ergebnisse seiner bestimmter Flussterrassen erleichtern würde.
23 Jahre langen (1978–2000) Beobachtung des
Flussuferläufers an der Saane bei Château d’Oex Militäraktivitäten am Brenno veröffentlicht (Beaud 2001). In dem beobachteten Die Schweizer Armee führt im Objekt 150 «Bolla Abschnitt liegt die Aue Nr. 68. di Loderio» Übungen durch. Um die Auswirkun- Die Auswirkungen der Kiesgewinnung auf die gen zu ermitteln, werden die Flussuferläufer- und Morphologie des Gewässers und insbesondere Flussregenpfeiferpopulationen von 2000 bis 2002 auf die Brutplätze des Flussuferläufers konnten überwacht. Bei der Bestandeserhebung 2000 wurde deutlich aufgezeigt werden. Nach umfangreicher am Ufer des Brenno von jeder Art jeweils ein Paar Kiesgewinnung zwischen 1986 und 1993 zeigte entdeckt (Zimmermann 2000). Da der Übungsplatz sich folgendes: im Jahr 2000 von der Armee nicht benutzt wurde, – Absenkung des Flussbettes um 2 m, konnten nur die Wirkungen der Freizeitaktivitäten – Verschwinden von Inseln mit Pionierbewuchs, bewertet werden. Offenbar haben die Störungen – Stabilisierung und Bewaldung von Flussterrassen. den Bruterfolg nicht beeinträchtigt.
Auen und Flussuferläufer 11
Schutz und Überwachung in Bayern Schutz und Überwachung in Österreich In Bayern kommen zwischen 160 und 180 Flussu- Entlang des Rissbachs brüten 6 Flussuferläuferpaaferläuferpaare vor. Der Vogel steht auf der Roten re. Die Behörden haben folgende Massnahmen Liste unter der Kategorie der «Vom Aussterben be- getroffen: drohte Arten». 1995 wurde eine Verordnung be- – Herausgabe einer Broschüre mit Informationen treffend die Freizeitnutzung der Ammer erlassen. über den Flussuferläufer und mit Empfehlun- Die Massnahmen, von denen nicht alle speziell gen den Flussuferläufer betreffen, richten sich an drei – Aufstellen von Informationstafeln Hauptbenutzergruppen. – Besucherlenkung (Absperrung bestimmter Zufahrten durch Barrieren) BootsfahrerInnen: – Überwachung – Bootsfahrten sind vom 1. 12. bis zum 30. 4. und Die BesucherInnen wurden direkt informiert; 400 zwischen 17 Uhr und 9 Uhr verboten Gespräche wurden geführt. Die Beobachtung der – Verbot von Rafts, Flossen, Schlauchbooten oder Brutplätze ergab folgende Ergebnisse: Booten, die gewerblich genutzt werden oder mehr als zwei Personen befördern 1995 1996 – Benutzung von drei offiziellen Anlegestellen Paare 6 6 (ausser in Notfällen) Geschlüpfte Küken min. 12 min. 13 Selbständige Jungvögel 7 (3 Nester) 11 (5 Nester) SpaziergängerInnen: – Konzentration der Besucherinnen und Besucher Inwiefern können diese Zahlen als Erfolg oder Missauf weniger empfindlichen Gebieten erfolg der durchgeführten Massnahmen ausgelegt – Betretverbot der Abschnitte, an denen der Flus- werden? Wie ist die Tatsache zu berücksichtigen, suferläufer brütet dass die Witterungsbedingungen 1995 ungünstig – Absperrung befahrbarer Wege und Kontingen- waren? Zwei Jahre sind nicht lang genug, um aus tierung der Fahrzeuge diesen Zahlen Schlussfolgerungen zu ziehen. – Allgemeine Besucherinformation über die Schutzmassnahmen (Prospekt)
Eine spezielle Broschüre für Angler enthält Hinweise über rücksichtsvolles Verhalten insbesondere zwischen dem 1. 5. und dem 1. 7.: – nicht länger als 15 Minuten auf derselben Kiesbank verweilen – am Ufer der Kiesbänke und Inseln entlang gehen, statt sie zu durchqueren – den Ort sofort verlassen, sobald der Warnruf des Flussuferläufers erschallt Ein derartiges Massnahmenpaket würde, so hoffte man, seine Wirkung auf die Bestände des Flussuferläufers nicht verfehlen. Doch konnte bei der Überwachung der Vögel keine Populationszunahme festgestellt werden. Im Gegenteil, die Anzahl der Tiere ist sogar leicht zurückgegangen! Eine Erklärung dafür könnte die rechte laxe Anwendung der Empfehlungen sein.
Broschüre «Der Flussuferläufer im Risstal» (Herausgeber: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz).
Auen und Flussuferläufer 12
Erfolgskontrolle Literatur Aebischer A. 2001. Der Flussuferläufer an der Sense 2001. Kantonale Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz. Freiburg. Nicht publiziert. Die Massnahmen zum Schutz des Flussuferläu- Beaud P. 2001. L’avifaune nicheuse de la zone alluviale fers sollten durch eine Erfolgskontrolle ergänzt d’importance nationale de la Sarine à Château d’Oex (Préalpes vaudoises, Suisse). Plan de gestion et sauvegarde du chevalier werden, selbst wenn die Ergebnisse nicht im- guignette Actitis hypoleucos. Nos oiseaux 48: 1-14. Bijleveld C. 2000. Relevés biologiques à la Singine, 1999-2000. Bunmer eindeutig sind. Auch auf nationaler Ebene desamt für Betriebe des Heeres. Bern. Nicht publizierter Bericht. ist eine Bestandesüberwachung notwendig, BfÖ (Bürogemeinschaft für angewandte Ökologie) 1995. Die Auswirkungen der Bootsfahrten und landseitigen Erholungsnutzunum die in der Schweiz und insbesondere in gen auf Fauna und Flora am Vorderrhein. Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement des Kantons Graubünden. Nicht publizierden Auengebieten von nationaler Bedeutung ter Bericht. brütenden Bestände im Auge zu behalten. Glutz von Blotzheim U. N., Bauer K. M. und Bezzel E. 1977. Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Akademische Verlagsgesellschaft. Dadurch lassen sich Probleme beim Schutz der Wiesbaden. Keller V., Zbinden N, Schmid H. und Volet B. 2002. Rote Liste der gegenwärtigen Populationen sowie die Auswir- gefährdeten Brutvögel der Schweiz. Vollzug Umwelt. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft und Vogelwarte Sempach. kungen von Störungen durch bestehende oder Bern und Sempach. neue menschliche Aktivitäten verfolgen. Roulier C. 2000. Suivi de l’effet des activités militaires à la Singine. Rapport final 1999-2000. Bundesamt für Betriebe des Heeres. Da das Vorkommen von brütenden Flussufer- Bern. Nicht publizierter Bericht. Schmid, H., Luder R., Naef-Daenzer B., Graf R. und Zbinden N. läufern ein äusserst wertvoller Bioindikator 1998. Schweizer Brutvogelatlas. Verbreitung der Brutvögel in der ist, sollen die Bestandeserhebungen in das Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein 1993-1996. Vogelwarte Sempach. Sempach. Erfolgskontrollprogramm des BUWAL für die Schneider K. und Walter T. 2000. Öko-Fauna Datenbank, Version 2. FAL/CSCF. Zürich-Reckenholz und Neuenburg.
Auengebiete von nationaler Bedeutung inte- Tognola, M. 2000. Protokoll Workshop Flussuferläufer 23.3.2000. griert werden. Die erhobenen Daten werden Auenberatungsstelle. Bern. Nicht publiziert. Weber D. 1998. Empfehlungen zur Regelung des Kanusportes an die Schweizerische Vogelwarte Sempach in Auengebieten von nationaler Bedeutung. Im Auftrag des Schweizerischen Kanu-Verbandes. weitergeleitet und von ihr in die ornithologi- Zahnd C., Tognola M. und Keller P.M. 2001. Auen und Freizeitaksche Datenbank eingespiesen. tivitäten. Faktenblatt Auen Nr. 3, Auendossier. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft. Bern. Zimmermann U. 2000. Situation des Flussregenpfeifers und des Flussuferläufers beim Übungsplatz Lesgiüna. Zwischenbericht Einige wichtige Punkte zu einer Erfolgskontrolle für die Brutsaison 2000. Nicht publiziert. für den Flussuferläufer Autorin und Autoren
1 Um die jährlich erhobenen Daten auswerten Christian Roulier, Hans Schmid, Verena Keller, Stephan Lussi
Übersetzung: Regina Reuschle und interpretieren zu können, bedarf es einer Eine Reihe von Informationen wurden anlässlich eines Flusslangfristigen Organisation. 1– 2 Jahre reichen uferläufer-Workshops zusammengetragen, der am 23. März 2000 in Bern stattfand. An diesem Workshop haben folgende als Beobachtungszeitraum nicht aus. Personen teilgenommen: M. Achermann, Freiburg; G. Ackermann, Chur; H. Jenny, Chur; 2. 5 Besuche pro Jahr sind ein angemessener V. Keller, Sempach; R. Luder, Bern; A. Lugon, La Chaux-de-Fonds; Rhythmus, um brütende Paare zu lokalisieren. H. Märki, Mamishaus; C. Meier-Zwicky, Malans; W. Müller, Zürich; C. Roulier, Yverdon-les-Bains; H. Schmid, Sempach; In manchen Fällen ist es aber auch möglich, die H. Schöpf, Garmisch-Partenkirchen (D); F. Teuscher, Bern; M. Tognola, Bern; T. Walter, Zürich; D. Weber, Rodersdorf. erforderlichen Daten bereits durch 4 oder nur 3 Besuche zu erheben. Kontaktadressen Koordination Auenschutz im BUWAL
3 Um die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67
beatrice.werffeli@buwal.admin.ch bewerten zu können, sollten nach Möglichkeit Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94 Kontrollabschnitte ohne störende Freizeitakti- stephan.lussi@buwal.admin.ch BUWAL, CH-3003 Bern, www.umwelt-schweiz.ch/auen vitäten eingerichtet werden. Auenberatungsstelle
4 Die Suche nach Nestern ist weder notwendig Elisabethenstr. 51, CH-3014 Bern
Tel. 031 331 38 41, Fax 031 331 71 08 noch wünschenswert. auenberatung@naturaqua.ch, www.auen.ch
5 Störungen sind so weit wie möglich zu vermei- Schweizerische Vogelwarte
CH-6204 Sempach, Tel. 041 462 97 00 den. Info@vogelwarte.ch, www.vogelwarte.ch
6 Die Bestandeserhebungen sind von erfahrenen
Bezug OrnithologInnen durchzuführen, welche ihre Faktenblatt Nr. 7: Auenberatungsstelle Auendossier (Faktenblätter 1-12): Aufgabe Besucherinnen und Besuchern, die BUWAL, Dokumentation, CH-3003 Bern Fax 031 324 02 16, Bestellnummer: VU-8825-D möglicherweise Fragen stellen, erklären können. docu@buwal.admin.ch, www.buwalshop.ch
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 2002, 2. Auflage 2005
B U WA L Faktenblatt Auen 8
Gletschervorfeld Vadret da Morteratsch (Foto: Andreas Wipf/IGLES)
ALPINE AUEN Alpine Auen sind hoch gelegene Auengebiete. Sie Die Anzahl der Objekte wurde in einem mehrstuumfassen Gletschervorfelder mit einem deutlichen figen Verfahren von über 1800 auf 229 sogenann- Auenbereich sowie alpine Schwemmebenen ausser- te Potenzialgebiete (164 Gletschervorfelder und halb von Gletschervorfeldern. Beides sind Lebens- 65 alpine Schwemmebenen) reduziert. In diesen räume voller Dynamik, in denen Überschwem- Gebieten wurden geomorphologische und biolomung, Erosion und Ablagerung eine grosse Rolle gische Feldaufnahmen gemacht (1995 – 98). Nach spielen. Gletschereis und Schmelzwasser verändern der Kartierung wurden sie bezüglich der nationalen Landschaft und Lebensräume kontinuierlich. Die Bedeutung mit Hilfe eines Bewertungsschlüssels Vegetation wird durch Neubesiedlung, Verände- evaluiert. Aus fachlicher Sicht erlangten 70 Objekte rung und räumliches Nebeneinander verschiedener nationale Bedeutung. Davon wurden 65 im Rah- Entwicklungsstadien geprägt. men der ersten Revision der Auenverordnung – in Die alpinen Auen wurden im Projekt IGLES, dem Kraft seit dem 1. August 2001 – ins Aueninventar Inventar der Gletschervorfelder und alpinen aufgenommen. Schwemmebenen der Schweiz, bearbeitet. Sie er- In diesem Faktenblatt werden verschiedene Aspekgänzen das Bundesinventar der Auengebiete von te, welche für die alpinen Auen von besonderer nationaler Bedeutung (Aueninventar). Die alpinen Bedeutung sind, dargestellt. Weitere allgemeine Auen waren im Aueninventar nur vereinzelt erfasst Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung und nicht systematisch erhoben worden, da die des Auenschutzes sind in den anderen Faktenerste Inventarisierung der Auengebiete primär vom blättern des Auendossiers beschrieben (Roulier et Auen-Wald ausging. al. 2001).
Alpine Auen 2
Rechtliche schon kurz nach dem Rückzug des Eises zu er- Rahmenbedingungen obern. Im Verlauf der Zeit gesellen sich neue und anspruchsvollere Arten zu diesen Spezialisten. Die Da die alpinen Auen Bestandteil des Bundesinven- Vegetationsdecke verdichtet sich überall dort, wo tars der Auengebiete von nationaler Bedeutung der Bodenaufbau dies ermöglicht, allmählich zu sind, gelten für sie die gesetzlichen Grundlagen des geschlossenen Rasen. An günstigen Standorten Aueninventars. Die Verordnung über den Schutz kommen Zwergsträucher und Gebüsch dazu. Nur der Auengebiete von nationaler Bedeutung (Au- unterhalb der klimatischen Waldgrenze bildet sich enV) war am 15. November 1992 in Kraft getreten. nach Jahrzehnten oder Jahrhunderten Wald als In einer ersten Revision der Auenverordnung, in letztes Glied der Vegetationsentwicklung. Diese Kraft seit dem 1. August 2001, wurde das Auenin- zeitliche Abfolge der Vegetationsentwicklung wird ventar um 65 alpine Auen ergänzt. als Sukzession bezeichnet. Diese erste Revision beschränkte sich auf die An- Extreme Umweltbedingungen prägen die Lebenshänge und änderte den Verordnungstext nicht. gemeinschaften in den alpinen Auen. Untergrund, Der Anhang 1 der AuenV enthält eine Liste der Wasserversorgung, Mikroklima und andere Stand- Auengebiete von nationaler Bedeutung. Die IGLES- ortfaktoren wechseln auf kleinstem Raum. Dies Objekte sind an einer Objektnummer >1000 und führt zu einer Mosaikstruktur der meisten Pflandem Aufnahmedatum 2001 in der Liste zu erken- zengesellschaften und einer ausserordentlichen nen. Bei Überschneidungen von IGLES-Objekten biologischen Vielfalt auf kleinstem Raum. mit bestehenden Auenobjekten wurden die Perimeter bereinigt. Dies betrifft nur fünf Gebiete, die nun unter der neuen Objektnummer auf der Liste zu finden sind. Der Anhang 2 der AuenV enthält die Objektblätter und die Objektkarten. Im Rahmen der zweiten Revision ist vorgesehen, die Schutzziele (Artikel 4) der Auenverordnung um die Erhaltung der geomorphologischen Eigenart zu ergänzen.
Besondere Aspekte der alpinen Auen Gletschervorfelder: ständiger Wandel Um die Mitte des 19. Jahrhunderts endete die Das Objekt «Gletschervorfeld» im Sinne des Inventars umkühle Phase, welche in der Klimageschichte als fasst die neuzeitlich eisfrei gewordenen Gebiete sowie die unmittelbar anschliessenden glazialen und glazifluvialen «Kleine Eiszeit» bezeichnet wird. Seither ziehen Akkumulationen. sich die meisten Gletscher im Alpenraum stark zurück. Das Neuland zwischen dem aktuellen Objektgrenze Gletschervorfeld Gletscherrand und den Moränen, die den letzten In Gletschervorfeldern unterliegt nicht nur der Höchststand markieren, wird als Gletschervor- Lebensraum einem ständigen Wandel, sondern feld bezeichnet und ist Schauplatz dynamischer auch die Grenze des Objektes zum Gletscher hin Umlagerungsprozesse. Ein ständiger Wechsel von ist nicht stabil. Zieht sich der Gletscher weiter Zerstörung und Neubeginn ist das Wesensmerkmal zurück, so vergrössert sich das Gletschervorfeld. dieser vielfältigen Lebensräume. Meist handelt es sich bei diesem Neuland um Das karge Neuland, welches ein abschmelzender sehr dynamische Bereiche, welche im Sinne des Gletscher freigibt, birgt ein riesiges Potenzial in Aueninventars geomorphologisch und biologisch sich. Erste Pionierpflanzen beginnen das Land besonders wertvoll sind. Die Objektgrenze, wie sie
Alpine Auen 3
auf der Objektkarte im Anhang 2 der Auenverord- So haben auch diese Bereiche des Objektes einen nung eingezeichnet ist, hält also nur den Zustand hohen Wert. Einerseits ist es ihr Wert als Lebenszu einem ganz bestimmten Zeitpunkt fest. raum von spezialisierten Pflanzen. Andererseits Bei der Umsetzung des Auenschutzes durch die gehört zur Form auch ihre Entstehungsgeschichte. Kantone (Art. 3 Abs. 1 AuenV) sollte deshalb die Die neuzeitlichen Moränen wurden innerhalb von zukünftige Entwicklung und die zu erwartende wenigen Jahrhunderten oder auch nur Jahrzehn- Vergrösserung der Objekte berücksichtigt werden. ten durch den Gletscher gebildet. Moränen, die Die in Zukunft eisfrei werdenden Flächen sind abgebaut werden, sind deshalb auch nicht wiederebenfalls Bestandteil des Gletschervorfeldes. herstellbar bzw. ersetzbar. Durch seine Entstehung Dies kann zum Beispiel über die Ausscheidung umfasst ein typisches Gletschervorfeld eine Vielfalt eines grösseren Schutzgebietes erfolgen, welches an Lebensräumen, die in ihrer Gesamtheit das den Bereich des Gletscherendes einbezieht (vgl. Objekt «Gletschervorfeld» ausmachen. dazu das Fallbeispiel Rhonegletscher) oder über die Definition einer entsprechenden Pufferzone Gletschervorfelder ohne Auenbereich geschehen. Im Rahmen einer späteren Revision Es gibt auch Gletschervorfelder ohne grösseren der Auenverordnung können die Perimeter dann Auenbereich. Gemäss der Zielsetzung des Aueninnachgeführt werden. ventars können jedoch grundsätzlich nur Gebiete ins Aueninventar aufgenommen werden, die Verschiedene Bereiche im Vorfeld einen typischen Auencharakter aufweisen. Diese Die Objektfläche von Gletschervorfeldern reicht Rahmenbedingung wurde über die Minimalanforüber den Auenbereich im engsten Sinn hinaus. derung gefasst, wonach die Gebiete einen Bereich Am augenfälligsten gehören die Moränen verschie- mit aktueller glazifluvialer oder fluvialer Prägung denster Ausprägung dazu. Sie sind unmittelbar mit von mindestens 1/4 Hektare aufweisen müssen. Die der Entstehung des Gletschervorfeldes verbunden Potenzialgebiete, welche diese Minimalanforde- und definieren diesen Lebensraum. rung nicht erfüllen, sind deshalb aus dem weiteren
Neuzeitliche Moränen sind untrennbar mit der Entstehung eines Gletschervorfeldes verbunden (Foto: Andreas Wipf/IGLES)
Alpine Auen 4
Bewertungsverfahren ausgeschieden. Darunter zahlreiche, durch Kiesbänke voneinander getrenn- finden sich sowohl biologisch als auch geomor- te Arme, oder sie suchen sich in weit geschwungephologisch sehr reichhaltige Lebensräume. Viele nen Mäandern ihren Weg. Sie können auch relikte, davon haben eine grosse Bedeutung als Geotop, das Gewässer säumende Terrassen umfassen, die als Flachmoor oder generell als Zeugen der Land- nicht mehr im aktuell dynamischen Bereich lieschafts- und Vegetationsentwicklung – sie sind aber gen. Schwemmebenen innerhalb von Gletscherkeine Auengebiete. Bekannte Beispiele dafür sind vorfeldern werden auch als «Sander» bezeichnet. das Vorfeld des Grossen Aletschgletschers oder des Schwemmebenen sind immer Auenstandorte. Fiescher Gletschers. Obwohl sie nicht Biotope von Die Entwicklung der Vegetation in diesen dynanationaler Bedeutung sind, verdienen Objekte die- mischen Lebensräumen ist gekennzeichnet durch ses Wertes einen Schutz auf kantonaler Ebene. wiederkehrende Vernichtung und Neubeginn. Immer wieder werden Flächen geschaffen, in Alpine Schwemmebenen denen die Sukzession neu starten kann. Gleich- Schwemmebenen sind Verflachungen im Längs- zeitig erreicht die Vegetationsentwicklung auf der profil von Fliessgewässern, die durch Überflutung benachbarten, höher gelegenen Terrasse bereits rei- und flächige (glazi)fluviale Sedimentumlagerung fere Stadien und nur wenige Meter daneben findet geprägt sind. Der Begriff «alpin» bezeichnet im man unter Umständen die Klimaxgesellschaft als Allgemeinen die Höhenstufe oberhalb der Wald- Endstadium der Sukzession. grenze. Aufgrund der beträchtlichen Variationen Ausführlichere Informationen zu den Objekttypen der Höhenlage der Waldgrenze wurde bei der Gletschervorfeld und alpine Schwemmebene sind Inventarisierung aus praktischen Erwägungen im Technischen Bericht zur Inventarisierung (Gerdie Grenze von 1800 m ü. M. gewählt. In alpinen ber et al. 1998) sowie in der Broschüre «Bestand hat Schwemmebenen verzweigen sich die Bäche in nur der Wandel» (Geo7/UNA 1998) zu finden.
Alpine Schwemmebene mit Bereichen von unterschiedlich starker Dynamik (Foto: Barbara Gerber/IGLES)
Alpine Auen 5
Schutzziele und Nutzung sehr rasch Pioniervegetation einstellen und die faunistische Wiederbesiedlung kann beginnen. Die alpinen Auen von nationaler Bedeutung sollen Die Moräne als geomorphologische Form hingegen ungeschmälert erhalten bleiben. Zu den Schutzzie- bleibt unwiederbringlich zerstört. len, die in der Auenverordnung festgeschrieben sind, gehören insbesondere die Erhaltung der Bestehende Belastungen auentypischen Pflanzen- und Tierwelt sowie die Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen Erhaltung und allenfalls Wiederherstellung der liegen im Gegensatz zu den Auengebieten der natürlichen Dynamik des Gewässer- und Geschie- tieferen Lagen in vergleichsweise schwach gebehaushaltes. nutzten, oft abgelegenen Gebieten. Trotzdem sind Über zulässige und unzulässige Nutzungen und eine beträchtliche Anzahl von Gebieten durch ver- Aktivitäten gibt die Vollzugshilfe zur Auenverord- schiedene Nutzungen beansprucht und belastet, nung Auskunft (Teuscher et al. 1995: 15ff). Infor- wie die Inventarisierung zeigte. Zwei Drittel der mationen über mögliche Vollzugsstrategien ent- Objekte zeigen bereits deutliche Spuren menschlihält das Faktenblatt «Auen und Schutzstrategien» cher Beeinflussung. Zwölf Potenzialgebiete hätten (Roulier et al. 2001). bei der Bewertung aus geomorphologischer oder Durch eine den Schutzzielen nicht angepasste biologischer Sicht nationale Bedeutung erlangt, Nutzung werden Gletschervorfelder und alpine kamen aber wegen der massiven Belastung als In- Schwemmebenen übermässig belastet oder gar zer- ventarobjekte nicht mehr in Frage. Sieben davon stört. Bedrohungen gehen von ganz unterschiedli- hätten ohne die Belastung sogar die höchstmöglichen Verursachern aus. Oft ist es nicht eine einzelne che Einstufung erlangt. Andere Gebiete sind bereits Nutzung oder ein einzelner Eingriff, sondern die vor der Kartierung wegen zu starker Zerstörung Summe mehrerer Eingriffe, die zu einer relevanten ausgeschieden (Gerber et al. 1998: 83ff). Belastung in einem Gebiet führen. Neben der Belastung durch bestehende Eingriffe entstehen auch Konflikte durch Ansprüche auf zukünftige Nutzungen oder durch Nutzungsintensivierungen. Konflikte und Lösungsansätze Geomorphologische und biologische Auswirkungen eines Eingriffs Wasserfassungen, Stauhaltung Die Auswirkungen eines Eingriffs auf die geomor- Wasserfassungen, meist im Zusammenhang mit
phologischen Prozesse oder die Oberflächenformen der Stromproduktion, aber auch für die Bewässekönnen anders sein bzw. können anders bewertet rung oder für Beschneiungsanlagen, stellen einen werden als jene auf die Vegetation oder die Fauna. Eingriff in die (glazi)fluviale Dynamik dar. Dies Aus geomorphologischer Sicht stellen Eingriffe, kann zu einer veränderten Vegetationszusammenwelche die (glazi)fluviale Dynamik einschränken setzung und einer Störung der natürlichen Suk- oder welche spezifische Formen beeinträchtigen zessionsprozesse führen. Solche Eingriffe können oder zerstören, relevante Belastungen dar. Wäh- aus fachlicher Sicht in der Regel wieder rückgängig rend eine Planierung oder Materialentnahme von gemacht werden. In der Folge kann sich die na- Moränenwällen aus geomorphologischer Sicht als türliche Dynamik nach relativ kurzer Zeit wieder gravierender und nicht rückführbarer Eingriff beur- einstellen. Dieser ökologischen Machbarkeit stehen teilt werden muss, sind die negativen Auswirkun- aber häufig politische oder ökonomische Hindergen aus biologischer Sicht möglicherweise weniger nisse im Weg. Ein Stausee oder ein Absetzbecken schwerwiegend. Zwar wurde die auf der Moräne hingegen führt zu einer nicht rückführbaren Zerwachsende Vegetation zerstört, unter Umständen störung der betroffenen Flächen und Formen. wurden wertvolle Arten und Pflanzengesellschaften Bei neuen Fassungen oder Änderungen an be- oder Murmeltierbauten beseitigt, die negativen Fol- stehenden Fassungen gelten die Massstäbe der gen des Eingriffs können aber allenfalls rückgängig Auenverordnung in Verbindung mit der Gewäsgemacht werden. So kann sich bei der Abbaustelle serschutzgesetzgebung.
Alpine Auen 6
Gerinneverbauungen – Dämme, Buhnen, Auffüllungen oder Kanalisie- Gerinneverbauungen bilden einen Eingriff in rungen, durch die das Auengebiet vom Hauptdie (glazi)fluviale Dynamik und den Geschiebe- gerinne abgetrennt werden könnte, sind nicht haushalt. Sie führen zu einer Einschränkung oder zulässig. sogar Blockierung der natürlichen Dynamik eines – Absenkungen des Grundwasserspiegels und Gewässers. Bei der Interessenabwägung mit dem die damit verbundene Austrocknung müssen Hochwasserschutz muss der Aspekt der natürlichen vermieden werden. Dynamik entsprechend berücksichtigt werden. Ein In Auengebieten sollten die Chancen genutzt wer- Abweichen vom Schutzziel ist nur zum Schutz des den, die sich nach Hochwassern ergeben. Für die Menschen oder anderen überwiegenden öffentli- Überwachung von Eingriffen in den Wasser- und chen Interessen möglich (AuenV). Für Auengebiete Geschiebehaushalt eines Baches können Profilsind Hochwasser kein Schaden, im Gegenteil – sie aufnahmen des Gerinnequerschnittes dienen. So tragen zum Überleben dieser wertvollen Lebens- lassen sich längerfristig Änderungen im Bachbett räume bei. aufgrund von Eingriffen verfolgen. Nach Unwetterereignissen, die Bauten am Gerinne zerstört oder beschädigt haben, sollte die Situation Abbau von Lockermaterial neu beurteilt und dabei dem Auenschutz vermehrt Die Kiesgewinnung aus dem Gewässerbereich kann Rechnung getragen werden. Oft besteht hier ein den Geschiebehaushalt und die fluviale Dynamik grosses Potenzial für Verbesserungen, welches mit verändern. Dadurch können Pionierstandorte relativ kleinem Aufwand genutzt werden kann. So für auentypische Pflanzen verschwinden oder kann zum Beispiel durch das Entfernen einer Mau- die Standorte werden nicht mehr neu gebildet. er entlang des Gerinnes eine grosse Fläche wieder Kiesnutzung kann deshalb mit den Zielen des Auder Auendynamik freigegeben werden. enschutzes in Konflikt geraten. Das Thema ist im In der Wegleitung 2001 zum Hochwasserschutz an Faktenblatt «Auen und Kies» (Roulier et al. 2001) Fliessgewässern des Bundesamtes für Wasser und ausführlich dargestellt. Geologie (BWG 2001) sind dazu unter anderen die In Gletschervorfeldern kommt im Zusammenhang folgenden Merkpunkte aufgeführt: mit dem Abbau von Lockermaterial ein weiterer – Vor der Ausführung von Sofortmassnahmen ist Aspekt hinzu. Auch Moränen dienen mancherorts
eine Absprache mit der zuständigen kantonalen als Quelle für Baumaterial. Diese Nutzung hat eine Naturschutzfachstelle oder mit der Auenbera- grundsätzlich andere Bedeutung als diejenige aus tungsstelle des Bundes unbedingt notwendig. dem dynamischen Gewässerbereich. Während eine Entnahme aus dem Gewässer mit entsprechendem Gerinneverbauungen sind Eingriffe in die (glazi)fluviale Dynamik Bewirtschaftungskonzept in Einklang mit der und in den Geschiebehaushalt (Foto: Peter Gsteiger/IGLES) fluvialen Dynamik stehen kann, so bedeutet der Abbau einer Moräne immer eine Zerstörung dieser Oberflächenform oder von Teilen davon. Denn zum Wert einer geomorphologischen Form gehört wie oben beschrieben auch ihre Entstehung. Diese kann auch mit einer optisch genauen Nachbildung der Form nicht wiederhergestellt werden. Allenfalls könnten damit für die Vegetation wieder vergleichbare Bedingungen geschaffen werden.
Touristische Nutzung Die touristische Nutzung bedingt vielerorts die Erstellung von Bauten und Anlagen sowie von Erschliessungsstrassen und Wegen. Dies führt einerseits zu anwachsenden Besucherströmen; andererseits kann die Erschliessung selbst zu weiteren
Alpine Auen 7
Bei der Erschliessung ist den Brückenstandorten besondere Beachtung zu schenken. Brücken bedingen meist eine Gewässerverbauung bzw. –einengung, welche den Bachquerschnitt fixiert, was sich bachabwärts auswirkt. Wenn möglich ist die Brücke bei einem natürlichen Engnis zu erstellen. Dieser Aspekt ist auch bei der allfälligen Wiederherstellung einer Brücke nach einem schadenbringenden Hochwasser zu berücksichtigen.
Forst- und landwirtschaftliche Nutzung Alpine Auen sind in der Regel weniger intensiv genutzt als die Tieflandauen. Deshalb führt die landwirtschaftliche Nutzung zu vergleichsweise geringeren Konflikten. Forstwirtschaftliche Nutzung Lehrpfade sind eine Möglichkeit, um über den Lebensraum ist in alpinen Auen nur von marginaler Bedeutung und seinen Wert zu informieren (Foto: Felix Frank) und höchstens in tief gelegenen Objekten relevant; Konflikte sind deshalb Einzelfälle. Die alpwirt- Nutzungen oder Eingriffen führen. schaftliche Nutzung ist häufig schutzzielkonform. Eine Lenkung der Besucherströme (z.B. weg von In Ausnahmefällen gibt es Probleme durch die besonders empfindlichen Flächen), die Informa- Art der Weidenutzung; lokal sind Trittschäden tion der Besucher und Besucherinnen sowie eine vorhanden. Strategie der Inwertsetzung stellen Massnahmen dar, die dazu beitragen können, diese Räume langfristig zu erhalten bzw. zu schützen. Im Zusammenhang mit der touristischen Nutzung Fallbeispiele besteht die Chance einer Inwertsetzung dieser Gebiete und einer Sensibilisierung der BesucherIn- Langgletscher/Jegigletscher (Objekt Nr. 1115, nen für das Thema Natur- und Landschaftsschutz. VS): Durch kantonalen Entscheid vom 20. Mai (vgl. auch die Fallbeispiele: explizite Forderung der 1998 wurden die Gletschervorfelder des Jegi- und Information der Bevölkerung in den kantonalen Langgletschers (neben vier weiteren Auengebieten Entscheiden zum NSG). In verschiedenen Objek- von nationaler Bedeutung) zum Naturschutzgebiet ten bestehen bereits Naturlehrpfade zum Thema erklärt. Sie sind damit in den Nutzungsplänen der Gletschervorfeld (z.B. Morteratsch, Gletschbo- Gemeinden gemäss Artikel 17 des Raumplanungsden). gesetzes (RPG) als Schutzzonen auszuscheiden. Im Zweckartikel sind folgende Punkte aufgeführt: Erschliessung – ungeschmälerte Erhaltung und Wiederherstel- Bei der Erschliessung, die grundsätzlich ausserhalb lung der Auengebiete und der natürlichen Dydes Perimeters erfolgen sollte, sind insbesondere namik des Gewässer- und Geschiebehaushalts; befahrbare Strassen, welche bis zum Gewässer – Regeneration geschädigter Auenbereiche; reichen, von Bedeutung. Diese ermöglichen den – Schutz, Förderung und Erhaltung der Naturland- Zugang zum Gerinne für Transportfahrzeuge und schaften und vielfältigen Lebensräume;
damit zum Beispiel für die Kiesgewinnung aus dem – Schutz und Förderung der Tier- und Pflanzenwelt; Gerinne. Ausserdem «muss» eine solche Strasse – Erhaltung der natürlichen Sukzession von Pflandann vor dem Gewässer gesichert werden, was zengesellschaften mit allen Entwicklungslinien; Verbauungen des Gewässers «nötig macht». Dies – Verhinderung von schädigenden Einwirkungen führt schliesslich zu einer in einem Auengebiet jeglicher Art; nicht erlaubten Einschränkung der (glazi)fluvialen – Information der Bevölkerung über die Ziele und Dynamik (AuenV). Werte des Natur- und Landschaftsschutzes.
Alpine Auen 8
Eine detaillierte Liste umfasst Verbote und Nut- Literatur BWG, 2001: Hochwasserschutz an Fliessgewässern. zungseinschränkungen in den Bereichen Bauten Wegleitung 2001. Bundesamt für Wasser und und Anlagen, Wasserbau, Kiesnutzung, Tourismus. Geologie (BWG), Biel. Die extensive landwirtschaftliche Nutzung wird Geo7, UNA (red.), 1998: Bestand hat nur der Wandel. explizit gewährleistet. Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. Rhonegletscher (Objekt Nr. 1215, VS): Auch Gerber B., Gsteiger P., Leibundgut M., Righetti A., das Gletschervorfeld des Rhonegletschers wurde 1998: Gletschervorfelder und alpine Schwemmzum Naturschutzgebiet erklärt (kantonaler Ent- ebenen als Auengebiete. Technischer Bericht. Schriftenreihe Umwelt Nr. 305. Bundesamt für scheid vom 10. März 1999). Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. Im Zweckartikel wird neben dem Schutz des Auen- Roulier C. et al., 2001: Auendossier, Faktenblätter systems und der vorkommenden Tier- und Pflan- 1–6. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landzenarten auch die Erhaltung der Naturlandschaft schaft (BUWAL), Bern. Teuscher F., Roulier C., Lussi S., 1995: Vollzugshilfe mit ihren geologischen und geomorphologischen zur Auenverordnung. Reihe Vollzug Umwelt. Eigenheiten explizit erwähnt. Neben einer detail- Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft lierten Liste mit Verboten werden auch Abweichun- (BUWAL), Bern. gen formuliert: So können bestehende traditionelle Karte Nutzungen des Gebietes und der Unterhalt der Reproduziert mit Bewilligung des Bundesamtes bestehenden Anlagen bewilligt werden. Jagd und für Landestopographie, BA002559. Fischerei sind im Rahmen der Spezialgesetzgebung Autorinnen und Autoren gestattet. Speziell aufgeführt ist die Gewährleis- Barbara Gerber tung der bisherigen Nutzung der Eisgrotte. Bei der Peter Gsteiger Grenzziehung wurde ein bedeutendes Stück der Mary Leibundgut heutigen Gletscherzunge in das Naturschutzgebiet Antonio Righetti
einbezogen. Kontaktadressen Koordination Auenschutz im BUWAL Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67 beatrice.werffeli@buwal.admin.ch Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94 stephan.lussi@buwal.admin.ch BUWAL, CH-3003 Bern www.umwelt-schweiz.ch/auen
Auenberatungsstelle Neufeldstrasse 3, CH-3012 Bern Tel. 031 300 44 33, Fax 031 302 76 11 alpineauen@geo7.ch, www.auen.ch
Bezug Faktenblatt Nr. 8: Auenberatungsstelle Auendossier (Faktenblätter 1-12): BUWAL, Dokumentation, CH-3003 Bern Fax 031 324 02 16 docu@buwal.admin.ch www.buwalshop.ch Bestellnummer: VU-8825-D
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 2002, 2. Auflage 2005
Naturschutzgebiet ••• Rhonegletscher (Stand 1998) Das Naturschutzgebiet Gletschboden umfasst auch einen Teil der Gletscherzunge (Entscheid 1166q Kanton Wallis)
B U WA L Faktenblatt Auen 9
Die Bünz fordert bei Möriken AG ihren ursprünglichen Raum zurück (Foto: Oekovision)
AUEN UND RAUMSICHERUNG Naturnahe Gewässer brauchen die Möglichkeit Raum für viele Funktionen zum Überfluten, Mäandrieren, Erodieren oder Ablagern. Der dazu notwendige Raum ist eine Ist genügend Raum vorhanden, bildet eine Aue Grundvoraussetzung für das Funktionieren einer einen dynamischen Lebensraum, der unter andedynamischen Aue. In Auengebieten von nationaler rem folgende wichtigen Funktionen erfüllen kann: Bedeutung ist der Raum, der dem Gewässer- und Ermöglichen einer vielfältigen Tier- und Pflanzen- Uferbereich zur Verfügung steht, durch die Peri- welt, Rückhaltung und dosierte Ableitung von meter der Bundesverordnung grob umschrieben. Wasser und Geschiebe bei Hochwassern, attrakti- Für die Umsetzung des Auenschutzes ist es jedoch ver Erholungsraum, Selbstreinigung des Wassers notwendig, genauer zu definieren, in welchem Be- und Beitrag zur Grundwasserneubildung. Mit der reich die Gewässerdynamik in Form von Überflu- Erhaltung von bestehenden, der Revitalisierung tung respektive Erosion ermöglicht wird. In Auen- von beeinträchtigten sowie der Schaffung von neugebieten bestehen oft vielfältige Nutzungen. Bei en Auengebieten können wirtschaftliche, ökoloder Erhaltung und vor allem der Revitalisierung gische und soziale Bedürfnisse gleichermassen be- und Aufwertung betroffener Flächen müssen die rücksichtigt werden. In unserer dicht und intensiv Nutzungen innerhalb des Auenraumes entfloch- genutzten Landschaft bedeutet die Sicherung des ten und in einem partizipativen Planungsprozess dafür benötigen Raumes oft eine Änderung, Verneu geregelt werden. Im vorliegenden Faktenblatt legung oder die Aufhebung bestehender Nutzunwerden einige wichtige Instrumente der Raumsi- gen. Es braucht dazu die Mitarbeit und Einwillicherung für Auen vorgestellt und anhand von Fall- gung der Betroffenen. beispielen illustriert.
Auen und Raumsicherung 2
Politikbereich Instrument Erläuterung/Beispiel: Wo? Natur und Landschaft Perimeterabgrenzung und Pufferzonen- Kap. Vom Raumbedarf zur Raumsicherung / ausscheidung der Auengebiete Faktenblatt 4 Pufferzonen Naturschutzgebiete nach Natur- und Heimat- Faktenblatt 6 Schutzstrategien schutzgesetzgebung Verträge für Entschädigung von Ertragsausfall Kap. Rechtsgrundlagen und Instrumente oder für spezifische Bewirtschaftung und Pflege Wasserbau Festlegung des Raumbedarfs der Fliess- Kap. Rechtsgrundlagen und Instrumente gewässer nach Wasserbauverordnung Interventionslinie, Beurteilungslinie Kap. Vom Raumbedarf zur Raumsicherung / Fallbsp. Augand (Seite 9) Landwirtschaft Landwirtschaftliche Gesamtmeliorationen, Landumlegungen: Fallbsp. Reppisch (Seite 11) Landumlegungen und Bünzaue (Seite 10) Direktzahlungen für ökologische Ausgleichsflächen Kap. Rechtsgrundlagen und Instrumente sowie Beiträge für Qualität und Vernetzung (ÖQV) Verträge für Entschädigung von Ertragsausfall Fallbsp. Reppisch (Seite 11) oder für spezifische Bewirtschaftung und Pflege Landkauf Kap. Konflikte und Lösungsansätze Wald Waldreservat Kap. Rechtsgrundlagen und Instrumente Waldentwicklungsplan (behördenverbindlich) Faktenblatt 10 Wald Betriebsplan (grundeigentümerverbindlich) Faktenblatt 10 Wald Verträge für Entschädigung von Ertragsausfall Fallbsp. Winterseyschachen (Seite 10), oder spezifische Bewirtschaftung und Pflege Faktenblatt 10 Wald Landkauf Fallbsp. Schäffäuli (Seite 11) Raumplanung Richtplanung Kap. Rechtsgrundlagen und Instrumente Nutzungsplanung (Schutzzonen) Kap. Rechtsgrundlagen und Instrumente Landschaftsentwicklungskonzepte Kap. Rechtsgrundlagen und Instrumente Übersicht der wichtigsten Instrumente zur Raumsicherung in Auen und Hinweise auf die entsprechenden Textstellen
Rechtsgrundlagen hen müssen und die Kantone für geeignete Schutz- und Instrumente und Unterhaltsmassnahmen zu sorgen haben. Finanzbeiträge: Gemäss NHG und Natur- und Im folgenden wird eine Auswahl der relevantes- Heimatschutz-Verordnung (NHV) sind Abgeltunten Bestimmungen im Zusammenhang mit der gen für Planung und Durchführung von Massnah- Raumsicherung in Auen angesprochen. Wo vor- men zugunsten des Auenschutzes vorgesehen, die handen wird auf finanzielle Anreizmöglichkeiten in nationalen Auengebieten und ihren Pufferzonen hingewiesen. je nach Finanzkraft maximal 60 – 90 % der Gesamtkosten betragen können (siehe auch Faktenblatt Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG), 5 Revitalisierungen). Zur Vielzahl der möglichen Auenverordnung Massnahmen gehören beispielsweise die Entschä- Die für den Auenschutz und dessen Raumbedarf digung von Ertragsausfällen oder Nutzungsverzicht zentralen Rechtsgrundlagen sind der Artikel 18 des für Landwirtschafts- oder Waldflächen. Auch in NHG und darauf basierend die Auenverordnung Auen von regionaler und lokaler Bedeutung sind (AuenV). Artikel 4 der AuenV setzt die Erhaltung von Bundesseite Beiträge mit entsprechend abge- und, soweit es sinnvoll und machbar ist, die Wie- stuftem Subventionssatz möglich. derherstellung der natürlichen Gewässerdynamik Die Beiträge nach NHG kommen dann zur Anwenals Ziel fest. Artikel 8 sieht die Beseitigung vorhan- dung, wenn die Möglichkeiten der Subventioniedener Beeinträchtigungen bei jeder sich bietenden rung in den Bereichen Wasserbau, Landwirtschaft, Gelegenheit vor. Artikel 5 verlangt, dass bestehen- Wald und Fischerei ausgeschöpft sind. Eine Aufde Nutzungen mit dem Schutzziel in Einklang ste- teilung der finanziellen Beiträge auf die ein-
Auen und Raumsicherung 3
zelnen Sachbereiche muss bei grösseren Projekten je nach Interessenlage der einzelnen Bereiche von Fall zu Fall entschieden werden.
Wasserbaugesetzgebung Das Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG) bezweckt den Schutz vor Hochwassern und legt in Artikel 4 fest, dass die Gewässer und Ufer so gestaltet werden müssen, dass sie einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen können (analoge Bestimmung im Gewässerschutzgesetz Art. 37). Die Wasserbauverordnung (WBV) verpflichtet mit dem Artikel 21 die Kantone, den Raumbedarf der Gewässer festzulegen und sicherzustellen. Dieser wichtige Artikel ist eine Untermauerung für das Anliegen ausreichenden Raumes in den Auen. Verschiedene Kantone verfügen über rechtliche Grundlagen für behörden- oder grundeigentümerverbindliche Wasserbauplanungen. Finanzbeiträge: Die Planung und Erstellung von Hochwasserschutzmassnahmen sowie der damit verbundene Landerwerb kann bei Kantonen mit schwacher und mittlerer Finanzkraft subventioniert werden (WBG Art. 6). Gemäss WBG Art.7 können Renaturierungen unter bestimmten Voraussetzungen im Sinne einer Finanzhilfe unterstützt werden (siehe Fallbeispiel Winterseyschachen/Oberburger Schachen).
Waldgesetzgebung Der grösste Flächenanteil der Auen, die nicht in der alpinen Stufe liegen, ist durch Waldareal bedeckt. Entsprechend gross ist die Rolle des Waldes bei der Raumsicherung zugunsten der Auendynamik. Auen sind pulsierende Systeme, die auch im Interesse des Nach Art. 20 kann aus ökologischen und land- Hochwasserschutzes ihren Raum benötigen (Fotos: Oekoschaftlichen Gründen auf die Pflege und Nutzung vision) des Waldes verzichtet werden, wenn dies der Zustand des Bestandes zulässt (siehe Fallbeispiel Au- Landwirtschaftsgesetzgebung gand). Zur Sicherung des benötigten Raumes bie- Meliorationen und Landumlegungen im tet sich auf regionaler Ebene die Erarbeitung von Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) sind Waldentwicklungsplänen und deren Umsetzung wichtige Instrumente zur Raumsicherung. Gerade an (siehe Faktenblatt 10 Wald). Bei grösseren Wald- wenn im Rahmen von landwirtschaftlichen Struk- flächen ist das Instrument der Waldreservate das turverbesserungen oder grösseren Infrastrukturvorgeeignete Mittel, den Auenraum langfristig zu si- haben ohnehin eine Landumlegung ansteht (siehe chern. Fallbeispiel Öko-Korridor Reppisch), können die Finanzbeiträge: Das Waldgesetz sieht Entschä- Anliegen der Sicherung des Raumbedarfes von digungen für den Ertragsausfall sowie für Schutz- Fliessgewässern umgesetzt werden. Als vereinfach- und Unterhaltsmassnahmen in Waldreservaten te Form sind auch vertragliche Landumlegunvor (siehe auch Faktenblatt 10 Wald). gen und Pachtlandarrondierungen denkbar,
Auen und Raumsicherung 4
welche mit einer Vereinbarung unter den Beteilig- Richtplanung einzusetzen. Grundeigentümerten bewerkstelligt werden können. verbindliche und parzellenscharfe Festlegungen er- Finanzbeiträge: Im Rahmen des LwG werden folgen mit dem Instrument der Nutzungsplanung. mit Direktzahlungen (Art. 70, 76) zur extensi- Schutzobjekte wie Auen und Fliessgewässer könven Nutzung von Kulturland finanzielle Anreize nen mit Schutzzonen (nach Raumplanungsgegeschaffen, unter anderem auch im gewässerna- setzgebung oder nach Natur- und Heimatschutzgehen Bereich. Neben den Beiträgen, die der Bund setzgebung) gesichert werden. Das Instrumentarifür ökologische Ausgleichsflächen entrichtet, kön- um ist stark von der kantonalen Gesetzgebung abnen Entschädigungen auch auf Ebene Kanton resp. hängig. Beispiele dafür sind die Ausscheidung von Gemeinde und Bewirtschaftenden vertraglich ver- kommunalen oder kantonalen Naturschutz- oder einbart werden. Landschaftsschutzgebieten, aber auch Gewässer- Fliessgewässer stellen ein wichtiges Landschafts- oder Uferschutzzonen (USZ). Eine Koordinatielement zur Vernetzung einzelner Lebensräume on mit Gefahren- und Pufferzonen ist notwendig. dar. So können ökologische Vernetzungskon- Nutzungen lassen sich im Rahmen der Planungszepte ein gutes Instrument zur Unterstützung der und Bauvorschriften (z.B. Bau- oder Grenzab- Raumsicherung in und am Rande von Auengebie- stände) einschränken. ten sein. Sie bieten aber keine rechtlich verbind- Als Ergänzung zu den klassischen Instrumenliche Sicherung. Dank der Verordnung über die ten der Raumplanung haben neuere Ansätze wie regionale Förderung der Qualität und der Vernet- Landschaftsentwicklungskonzepte LEK zung von ökologischen Ausgleichsflächen in der oder Lebensraumkonzepte eine wichtige Bedeu- Landwirtschaft (Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV) tung. Sie ermöglichen die Vernetzung der verschiekann die Vernetzung zugunsten der natürlichen denen Landschaftselemente sowie eine Koordina- Artenvielfalt finanziell unterstützt werden. Diese tion der verschiedenen Nutzungsinteressen, bewir- Massnahmen beruhen im Sinne des Anreizprinzips ken eine Identifikation der Betroffenen mit den auf Freiwilligkeit und vertraglicher Basis. Zielen des Landschaftsschutzes und sind Voraussetzung für eine sinnvolle Priorisierung und Etap- Raumplanungsgesetzgebung pierung von Umsetzungsprojekten. Die Raumpla-
Bäche, Flüsse, Seen und ihre Ufer sind gemäss Bun- nung (Richt- und Nutzungsplanung, LEK) ist mit desgesetz über die Raumplanung (RPG) wichtige der forstlichen Planung (Waldentwicklungsplan Objekte von Schutzzonen (Art. 3). Auf die Berück- WEP, Betriebsplan) zu koordinieren. sichtigung von Naturgefahren bei der Erstellung Finanzbeiträge: Verschiedene Kantone subvenvon Richtplänen wird hingewiesen (Art. 6). Ent- tionieren Landschaftsplanungen und Landschaftssprechend der heutigen Hochwasserschutzphilo- entwicklungskonzepte, Bundesbeiträge für Richtsophie soll neben dem aktiven Schutz durch Ver- und Nutzungsplanungen sind nicht vorgesehen. bauungsmassnahmen auch dem passiven Schutz im Sinne von planerischen Massnahmen für eine Anpassung der Nutzung an die Gefahrensituation respektive Rückzug aus dem Gefahrengebiet genügend Gewicht zugemessen werden. Letztlich müssen alle grösseren Massnahmen zur Raumsicherung auch in einer planerischen Festlegung ihren Niederschlag finden. Die wichtigsten Instrumente der Umsetzung sind die Richt- und Nutzungsplanung. Die Richtplanung hat behördenverbindlichen Charakter und dient in erster Linie der Koordination sowie dem Umgang mit Nutzungskonflikten. Handelt Je naturnaher die Ufer, desto attraktiver für Menschen ebenes sich um grössere raumwirksame Vorhaben, so so wie für störungsempfindliche Fauna und Flora, Kander ist frühzeitig das Instrument der kantonalen bei Augand (Foto: Sigmaplan)
Auen und Raumsicherung 5
Vom Raumbedarf genannte Schlüsselkurve des BWG (Bundesamt zur Raumsicherung für Wasserbau und Geologie) herangezogen werden. Mit ihr wird die natürliche Gerinnesohlen- Verhältnis von Auenperimeter, breite (vgl. BUWAL 1998) in Funktion gesetzt zur Pufferzonen und Raumbedarf Uferbereichsbreite. Daraus lässt sich die empfohle- Mit der Verabschiedung des Auenperimeters ne minimale Breite des Auenbereiches ableiten. Die durch den Bundesrat wird der Raum, in dem die Biodiversitätskurve entspricht, wenn nicht mehr Auenverordnung gilt, festgelegt. Eine genaue Ab- Raum vorhanden ist, der Minimalanforderung für grenzung und die detaillierte Umsetzung des Auen- nationale Auengebiete. schutzes in kantonales und kommunales Recht ist Aufgabe der Kantone und zum Teil der Gemeinden. Die Grenze des Bundesperimeters basiert mehrheit- Uferbreite zur Sicherstellung der Biodiversität lich auf der aktuellen Vegetation und umschliesst
Uferbreite in Metern die natürlichen und naturnahen Auengesellschaf-
10 Uferbreite zur Sicherten. In vielen Fällen wurden aber auch intensiv
stellung des Hochwasserschutzes genutzte Flächen eingeschlossen, wenn sie natur- und der ökologischen Funktionen räumlich zur Aue gehörten und vor der Eindämmung oder aktuell im Überflutungsraum lagen. In einigen Fällen wird mit dem Bundesperime- 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 ter auch die Fläche umschrieben, die dem Raum natürliche Gerinnesohlenbreite in Metern entspricht, welcher für eine Revitalisierung oder Schlüsselkurve zur Ermittlung der Uferbereichsbreite von Aufwertung des Auengebiets benötigt wird. In vie- Fliessgewässern: Biodiversitätskurve als Minimalanforderung für Auen (Grafik: BWG 2001) len Fällen zeigt sich aber im Laufe der Umsetzung der AuenV oder der Erarbeitung eines Revitalisierungs- oder Aufwertungsprojekts, dass der benö- Auen stellen für die Ermittlung des Raumbedarfs eitigte Raum über den aktuellen Bundesperi- nen Sonderfall dar, bei dem der Ansatz der Schlüsmeter hinaus gehen muss, um ein ökologisch selkurve zumeist nicht ausreicht. In Auen von na- und wasserbaulich optimales Resultat zu erreichen. tionaler Bedeutung ist im Sinne des Leitbildes Beispiele dafür sind die Vernetzung der Genfer Au- Fliessgewässer des Bundes (BUWAL 2003) die engebiete Allondon (Objekt Nr. 113) und Moulin Definition eines Pendelbandes anzustreben. de Vert (Nr. 114) durch die umfassenden Aufwer- Es sollte das 5 – 6 fache der natürlichen Gerinnetungen der Teppes de Verbois, oder das Projekt zur sohlenbreite umfassen. Um der Dynamik eines Revitalisierung des Rheins in der Ebene von Riet- Auengebietes gerecht zu werden, ist oft auch die heim (Koblenzer Rhein und Laufen, Nr. 3). Festlegung einer Interventionslinie sinnvoll. Im Rahmen der Festlegung des genauen Grenzver- Wasserbauliche Massnahmen werden in diesem laufs gibt die AuenV auch die Ausscheidung von Fall erst ergriffen, wenn das Ufer diese vorher festökologisch ausreichenden Pufferzonen vor. Im gelegte Interventionslinie erreicht hat. Abgestuft Faktenblatt 4 Pufferzonen wird das Vorgehen fest- werden kann dieses Verfahren noch mit einer der gelegt. Die darin beschriebenen Pufferzonentypen, Interventionslinie vorgelagerten Beurteilungsinsbesondere die drei Typen der morphodynami- linie (auch Diskussionslinie genannt), bei deren schen Pufferzonen (Gerinneverlauf, Überflutung, Erreichung entschieden wird, ob Massnahmen er-
Deltaentwicklung) geben in Kombination mit den griffen werden, oder ob der Fluss sich weiter entuntenstehenden Ausführungen eine gute konzep- wickeln kann (siehe Fallbeispiel Augand). Bei beitionelle Grundlage zur Definition des notwendi- den Linien muss klargestellt sein, was in welchem gen Raums in Auen. Fall zu geschehen hat. Es empfiehlt sich, im Voraus eine Begleitgruppe zu definieren. Ermittlung des Raumbedarfs Erste Erfahrungen in den Forschungsprojekten Bei kleinen Auengebieten oder sehr schmalen Ufer- Rhone und Thur der Eidgenössischen Anstalt für bereichen kann zu einer ersten Beurteilung die so- Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewäs-
Auen und Raumsicherung 6
serschutz (EAWAG) haben gezeigt, dass für eine Konflikte und dauerhafte Biodiversität eine grosszügige Bemes- Lösungsansätze bei der sung des Gewässerraums wichtig ist. Dies gilt für Raumsicherung die Breite, aber auch die Länge von Aufweitungsprojekten. Die Untersuchung solcher Projekte er- Den Anliegen des Auenschutzes stehen auf begaben gewisse Einschränkungen für die Biodiver- grenzter Fläche eine Vielfalt von weiteren Nutsität in nur wenig aufgeweiteten Abschnitten, in zungsansprüchen gegenüber. Daraus können sich denen das Lebensraummosaik bei jedem grossen einerseits Konfliktsituationen ergeben, die zu er- Hochwasser mehrheitlich zerstört wird. kennen und zu lösen sind. Andererseits können auch Synergien entstehen, die es auszuschöpfen gilt.
Raumsicherung und Hochwasserschutz Konflikte können sich in Sicherheitsfragen ergeben. Bei Revitalisierungen ist damit zu rechnen, dass Massnahmen, wie beispielsweise der Rückbau von Schutzbauten Ängste auslösen und bei den Betroffenen zunächst auf Ablehnung stossen können. Lösungsansätze: Für den modernen Hochwas- Partizipation, ein Schlüssel zum Erfolg: Begehung an der serschutz ist die Vermeidung von Überschwem- Thurmündung (Foto: Stephan Lussi) mungen nicht mehr primär mittels Einengung und Kontrolle der Fliessgewässer durch Verbauungs- Partizipation massnahmen zu erreichen. Es gilt der Grundsatz Die Raumsicherung zugunsten von Auengebieten «Rückhalten, wo möglich; durchleiten, wo nötig». und das damit verbundene Aushandeln von Nut- Die Erhaltung und Wiederherstellung von natürlizungsänderungen erfordern den Einbezug der Ak- chen Rückhalteräumen, wie sie beispielsweise Auteure in einem frühen Planungsstadium. Persönli- engebiete darstellen, ist sehr wichtig geworden. che Kontakte und das Ernstnehmen der Betroffe- Die Sicherung von Raum für den Auenschutz nen sind wichtig. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit kann mit den Anliegen des Hochwasserschutzes kann die Akzeptanz bei den Akteuren, Politikern (siehe Fallbeispiel Schäffäuli) und der wasserbau- und der Bevölkerung erhöhen. Naturräumliche, lich anzustrebenden Entwicklung des Flussbettes soziokulturelle und planerische Eigenheiten des (siehe Fallbeispiel Augand) Hand in Hand gehen. betroffenen Gebietes sollen in die Projektierung Mögliche Massnahmen sind der Abbruch besteeinfliessen, so dass eine massgeschneiderte Anwen- hender Verbauungen, Gerinneverbreiterungen, dung der vorhandenen Instrumente und Massnah- die Zurückversetzung von Hochwasserdämmen men möglich wird. Oft hat sich ein etappiertes Vor- oder die Ausbaggerung von Altläufen (siehe z.B. gehen bewährt, bei dem in räumlich begrenzten Fallbeispiel Auschachen). Realisierungen Erfahrungen gesammelt wurden Die Wegleitung Hochwasserschutz an Fliessgewäs- und das nötige Vertrauen entstehen konnte. sern (BWG 2001) erläutert das geeignete Vorgehen gemäss der heutigen Wasserbauphilosophie des Bundes. Wenn ein ausserordentliches Hochwasserereignis über Nacht neue Tatsachen schafft (siehe Fallbeispiel Bünzaue Möriken), sollte der veränderte Gewässerzustand soweit möglich erhalten bleiben. Hochwasser sind Chancen für Veränderungen, die es wahrzunehmen gilt.
Auen und Raumsicherung 7
Raumsicherung und Waldwirtschaft Raumsicherung und Landwirtschaft Konflikte: Für die Waldbewirtschafter kann eine Konflikte: Die Raumsicherung zugunsten der Revitalisierung den temporären oder dauerhaften Revitalisierung oder Aufwertung eines Auenge- Verlust von Waldbeständen darstellen, eine Um- bietes kann auch landwirtschaftliche Nutzungswandlung auenfremder Waldbestände kann eine interessen beschneiden. Aus der Sicht der Bewirt- Nutzungseinschränkung mit sich bringen. Es ist schafterInnen stellt die Umnutzung von Kulturzum Teil mit Ertragseinbussen zu rechnen. land zu Gunsten des Auenschutzes in erster Linie eine Ertragseinbusse dar. Die Realisierbarkeit von Auenschutzmassnahmen kann zudem davon abhängen, ob das betroffene Land dem Kontingent an Fruchtfolgeflächen des betreffenden Kantons angehört oder dessen Erwerb durch das bäuerliche Bodenrecht (kein Landkauf durch Nichtbewirtschafter) erschwert wird. In beiden Fällen müssen Lösungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gefunden und die Interessen beider Partner berücksichtigt werden. Weitere Konflikte können aufgrund erschwerter Bewirtschaftung, Einschränkungen in der Gestaltung von Strukturverbesserungsmassnahmen oder allfälligen Land- Auenwald und Fluss lösen sich im dynamischen Pendel- verlusten auftreten. band der Aubonne wechselseitig ab, Objekt Nr. 119 VD (Foto: Stephan Lussi)
Lösungsansätze: Wird der Waldbewirtschafter mit Unterhalt und Pflege im Sinne des Auenschutzes beauftragt, kann dies auch wirtschaftlich interessanter sein als die herkömmliche Pflege von zum Teil standortfremden Arten (siehe auch Faktenblatt 10 Wald). Für die Regelung von Nutzungsänderungen stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Bei Ertragsausfällen sind Entschädigungen möglich. Diese können als einmalige Abgeltung erfolgen. Die Rückeroberung von Landwirtschaftsland durch die Bünz Oder sie werden im Rahmen einer Vereinbarung wird mittels Landumlegung entschärft (Foto: Stephan Lussi)
für den Nutzungsverzicht, respektive für die auenkonforme Pflege regelmässig ausbezahlt. Im Rah- Lösungsansätze: Liegt Landwirtschaftsland in men einer Landumlegung kann dem Bewirtschaf- einem Auengebiet, geht es einerseits darum, in ter Landersatz angeboten werden. In vielen Fällen gewässernahen Bereichen den auengerechten Unist der Landkauf das wirtschaftlichste Mittel, um terhalt sicherzustellen. Bei unregelmässig auftremehr Gewässerraum zu erzielen. Bei grösseren Flä- tenden Überflutungen von Kulturland ist anstelchen ist die Einrichtung eines Waldreservates ein le von baulichen Massnahmen eher eine extensigutes Instrument, das auch forstliche Entschädi- ve Nutzung verbunden mit einer Entschädigung gungen ermöglicht. zugunsten des Bewirtschafters in Betracht zu zie- Der potentielle Konflikt zwischen Baumassnahmen hen. Die Abgeltungen für Ertragseinbussen sind für eine Revitalisierung und dem Rodungsrecht vertraglich zu regeln. Sie können nach Schadennach Waldgesetz kann als gelöst betrachtet wer- ereignissen erfolgen, oder aber regelmässig ausden. Die entsprechenden Präzisierungen der Ro- gerichtet werden und eventuell mit Beiträgen für dungspolitik finden sich in einem Kreisschreiben ökologische Pflegemassnahmen, die im entspre- (BUWAL 2000, siehe auch Faktenblatt 10 Wald). chenden Bewirtschaftungsvertrag festgelegt wer-
Auen und Raumsicherung 8
den, verbunden sein. Es kann eine wichtige Rol- Ein anderer Konfliktbereich ist die Überschneidung le spielen, dass die betroffenen Flächen weiterhin von Auenschutzgebieten und Grundwasserschutzals landwirtschaftliche Nutzfläche definiert sind zonen (siehe auch Faktenblatt 2 Grundwasser). In und somit nach Landwirtschaftsgesetz beitrags- der Regel ist die Revitalisierung eines Gewässers in berechtigt bleiben. den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ausge- Andererseits besteht die Möglichkeit, dass Flä- schlossen. Der Grund dafür ist, dass die Infiltratichen infolge von Revitalisierungsmassnahmen on von verunreinigtem Wasser in die Grundwasder landwirtschaftlichen Nutzung völlig entzogen serfassung eine Gefahr darstellen kann. oder durch Hochwasserereignisse regelmässig überschwemmt oder sukzessive erodiert werden. Hier kann für den Ertragsausfall eine einmalige oder periodische Entschädigung ausbezahlt werden. Ein weiterer Lösungsansatz ist der Erwerb des betroffenen Landes durch die öffentliche Hand. Dies stellt langfristig in vielen Fällen die wirtschaftlichste und dauerhafteste Raumsicherung dar. Gemäss bäuerlichem Bodenrecht (BGBB) ist nach Artikel 65 bei öffentlichen Aufgaben ein Erwerb durch die öffentliche Hand machbar. Im Kanton Aargau beispielsweise hat sich eine Praxis entwickelt, un- Talböden sind begehrt für verschiedenste Infrastrukturen. ter welchen Bedingungen eine Ausnahmebewilli- Beschädigter Fussballplatz auf einer Insel des Rotten, Objekt Nr. 139 VS (Foto: Stephan Lussi) gung für den Landkauf durch Nichtbewirtschafter möglich ist. Voraussetzung ist ein konkretes, bewilligungsfähiges Auenprojekt. Die Ausnahmebe- Lösungsansätze: Wenn vorhandene Infrastrukwilligung kann auch beim Kauf von Land für Re- turbauten den Raumbedarf eines Fliessgewässers alersatz ausserhalb der Aue erteilt werden, wobei einschränken, so ist eine Interessenabwägung unter die Projekte innerhalb einer gewissen Frist verwirk- Berücksichtung des Kosten-/Nutzenverhältnisses licht werden müssen. Anerkannte Naturschutzor- vorzunehmen. Es ist zu prüfen, ob eine Aufheganisationen können bei diesen Bewilligungsver- bung oder Verlegung möglich ist. Ersteres wird im
fahren denselben Status wie die öffentliche Hand Fall Augand in Betracht gezogen, indem ein besteeinnehmen. Für Änderungen der Eigentumsver- hender, aber nach der Aufweitung zu kurzer Fusshältnisse sind bewährte Verfahren wie Landumle- steg über die Kander ersatzlos aufgehoben werden gung oder Gesamtmelioration oft die geeigneten soll. Infrastrukturen müssen im Zusammenhang Instrumente. Es muss darauf geachtet werden, ob mit wasserbaulichen Massnahmen oft angepasst die geplanten Massnahmen für den betroffenen werden. Den Inhabern – in erster Linie bei Werk- Landwirt eine Verringerung der flächenabhängi- leitungen – wurde von den Bewilligungsbehörden gen Direktzahlungen zur Folge haben (siehe Fall- häufig auferlegt, dass diese Anpassungen auf eigene beispiel Reppisch). Kosten zu erfolgen haben. Bei Neubewilligungen für gewässernahe Infrastrukturen soll die Anpas- Auenschutz und Infrastruktur sungspflicht wenn möglich dem Bewilligungsin- Konflikte: In unserer dicht genutzten Land- haber übertragen werden. schaft ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man Dass auch in Grundwasserschutzzonen Umgebei grösserem Raumbedarf auf bestehende Infra- staltungen nach moderner Wasserbau-Philosostrukturen trifft. Dies können Gas-, Wasser- oder phie möglich sind, zeigt das Beispiel der Töss im Stromleitungen, die unterirdisch verlaufen, oder Leisental im Kanton Zürich. Dort wurden in der auch Brücken, verschiedene Verkehrswege, Sport- Schutzzone S2 innerhalb des 10-Tage-Bereichs der anlagen, Deponien, Leitungsmasten und vieles Grundwasserpumpwerke die schadhaften Verbaumehr sein. Solche Anlagen können den verfügba- ungen saniert. Ausserhalb dieses Bereichs wurden ren Raum einschränken. abschnittsweise die Ufersicherungen entfernt, um
Auen und Raumsicherung 9
dem Fluss wieder genügend Raum zu geben und Fallbeispiele zusammen mit gezielt eingebauten Schwellen die Sohleneintiefung zu stoppen. Ein umfassendes Augand (Objekt Nr. 71, BE) Grundwasserbeobachtungsprogramm vor, wäh- Ausgangslage: Direkt oberhalb der Kanderrend und nach den Massnahmen sichert weiter- schlucht erstreckt sich entlang der eingetieften hin die Qualität des Trinkwassers. Nach den ers- Kander auf dem Gemeindegebiet von Spiez und ten Hochwasserereignissen präsentieren sich die Reutigen das Augand. Hier soll mit Hilfe eines Reunverbauten Uferabschnitte strukturreich und naturierungsprojektes die fortschreitende Sohlendynamisch. Auch im Kanton Aargau sind die zu- erosion gestoppt werden. Als Folge davon entsteht ständigen Behörden bei diesem Interessenkonflikt für die Pflanzen, Tiere und erholungssuchenden zu einer Einigung gekommen, indem für zukünf- Menschen eine dynamische und attraktive Landtige Projekte ein gemeinsames Vorgehen verein- schaft. Der Sohlenerosion wird mit einer Aufweibart wurde. In Grundwasserschutzarealen sollen tung auf durchschnittlich 60 m Breite und der Ent- Auenrenaturierungen, sofern sie das Grundwas- fernung eines Grossteils der bestehenden Buhnen ser nicht verunreinigen und zukünftige Fassungs- entgegengewirkt. Mittels Diskussions- und Interanlagen nicht verunmöglichen, vom Bauverbot ventionslinien soll die Seitenerosion der Kander ausgeklammert bleiben. Die vom Kanton Aargau gesteuert und bei Bedarf mit gezielten Schutzmassverfolgte Strategie bedingt, dass bei Vorliegen von nahmen unterbunden werden. konkreten Revitalisierungs- und Aufwertungspro- Raumsicherung: Bereits zu Projektbeginn wurjekten die zukünftige Grundwassernutzung präzi- den alle Grundeigentümer zur Mitwirkung in eiser festgelegt wird (Potentielle Fassungsstandorte nem projektbegleitenden Lenkungsausschuss ein- und Entnahmemengen). geladen. So konnten ihre Anliegen von Anfang an in das weitere Vorgehen miteinbezogen werden. Auenschutz und Freizeitnutzung Ziel ist es, im bewaldeten Ufergebiet der Aue (64 ha) Konflikte: Dynamische Flussabschnitte sind ge- mit den Eigentümern und Bewirtschaftern mittels rade an schönen Sommertagen stark frequentier- Verträgen je nach Lage zum Wasser eine naturte Freizeiträume. Konflikte ergeben sich dort, wo nahe Bewirtschaftung oder gar einen 50-jährigen
die Tier- und Pflanzenwelt durch Lärm, Trittschä- Nutzungsverzicht zu vereinbaren. Die betroffenen den, Abfall oder Hunde aufgeschreckt respektive Waldbesitzer erhalten entsprechende Entschädibeeinträchtigt wird. gungszahlungen. Die Realisierung kann frühestens Lösungsansätze: Intakte Auen sind für Erho- ab Winter 04/05 erfolgen. lungssuchende die interessantesten Flussabschnit- Kosten und Finanzierung: Die Kosten von Plate. Mit spezifischen Massnahmen ist es oft mög- nung und Umsetzung der Massnahmen betragen lich, unerwünschte Auswirkungen zu vermindern, schätzungsweise 2-3 Millionen Franken und werz.B. mittels Besucherlenkung, gezielter Informa- den von Bund, Kanton Bern, Renaturierungsfonds tion oder durch mit Kompetenzen ausgestattetes (gespiesen von 10 % der jährlichen Abgaben für Aufsichtspersonal (siehe Faktenblatt 3 Freizeitaktivitäten). Der hohe Druck auf revitalisierte Flussabschnitte kann neben den erwähnten Massnahmen auch dadurch entschärft werden, dass durch umfangreiche Aufweitungen neuer dynamischer Flussraum geschaffen wird.
Die hart verbaute Kander bei Augand vor der Aufweitung (Foto: Stephan Lussi)
Auen und Raumsicherung 10
Blockwurf
Kander Aufgelöste Sohlrampe
Blockwurf
Augand in Zukunft: verzweigter Flusslauf mit Kiesbänken und Weichholzauen (Zeichnung: Marianne Seiler)
Wasserkraftnutzung, finanziert in der Regel 80 % die Gemeinden tragen und vom BUWAL subventioder Restkosten, die nicht durch die öffentliche niert werden. 0,9 Mio. Franken betragen die flan- Hand getragen werden), den Gemeinden Spiez, kierenden Hochwasserschutzmassnahmen, welche Reutigen und Wimmis und einem ortsansässigen Kanton und Gemeinden gemeinsam tragen und Privatunternehmen getragen. die vom BWG subventioniert werden.
Bünzaue Möriken (Objekt Nr. 337, AG) Ausgangslage: Der Hochwasserfrühling 1999 hat an der Bünz bei Möriken-Wildegg tiefe Spuren hinterlassen und mitten im Kulturland eine neue Aue geschaffen. Dank vereinten Anstrengungen von Gemeinden, Kanton und Betroffenen kann das vom Bund als Aue von nationaler Bedeutung anerkannte Gebiet erhalten bleiben. Raumsicherung: Die Bünzaue Möriken ist 60 ha gross. Rund zwei Drittel des Gebietes sind durch Landumlegung in öffentlichen Grundbesitz ge- Dynamische Bachauen haben im Mittelland Seltenheitswert: kommen. Auf freiwilliger Basis wurden auch Par- Bünzaue Möriken (Foto: Oekovision) zellen ausserhalb des Auenperimeters miteinbezogen. Dies hat für die Landwirte den positiven Nebeneffekt, dass verzettelte Parzellen zusammenge- Winterseyschachen/Oberburger legt werden konnten und das zu bewirtschaftende Schachen (Objekt Nr. 44, BE) Land zukünftig hochwassersicher ist. Die Nutzung Ausgangslage: Oberhalb Burgdorf zwischen des privaten Landes erfährt auf freiwilliger Basis Oberburg und Hasle-Rüegsau befindet sich linksufeine ökologische Aufwertung durch den Abschluss rig entlang der Emme ein Auengebiet von nationavon Bewirtschaftungsverträgen. Das öffentliche ler Bedeutung, der Oberburger Schachen. Rechts- Land wird, soweit nutzbar, mit ökologisch ausge- ufrig liegt der Winterseyschachen. Die stark kanarichteten Auflagen verpachtet. Zudem wurde die lisierte und auf diesem Abschnitt mit Blockwurf Infrastruktur im Baugebiet entlang der Bünz mit verbaute Emme wies eine fortschreitende Sohlenwasserbaulichen Massnahmen gesichert. erosion auf und das Auengebiet drohte zu verar- Kosten und Finanzierung: Die Kosten belaufen men. Mit der nun erfolgten Aufweitung und Revisich auf 5,2 Mio. Franken. Davon entsprechen 2,4 talisierung soll das Auengebiet wiederbelebt und Mio. Franken dem Landwert, welcher der Kanton eine selbstständige Entwicklung der Ufererosion einwirft. 1,9 Mio. Franken betragen die Landum- und damit eine Eindämmung der Sohlenerosion legungs- und Renaturierungsmassnahmen, welche sichergestellt werden.
Auen und Raumsicherung 11
Raumsicherung: Die von der zu erwartenden zwischen wertemässigem Tausch und flächenmäs- Ufererosion betroffenen Gebiete sind ausschliess- sigem Tausch. Waldflächen wurden flächenmässig lich Waldflächen. Sie befinden sich im Besitz der 1:1 und landwirtschaftlich genutzte Flächen auf- Burgergemeinde Burgdorf, der Dorfgemeinde Hasle grund einer Bonitierung durch eine landwirtschaft- und fünf Privatpersonen. Es gelang, mit sorgfälti- liche Fachstelle abgetauscht. Die Bauarbeiten beger Information den betroffenen privaten Grund- gannen im Sommer 2000 noch vor Abschluss des eigentümern die Massnahmen näher zu bringen Landabtausches. und ihre Zustimmung zu erreichen. Die zukünfti- Kosten und Finanzierung: Die Baukosten für ge auengerechte Nutzung wurde mit Bewirtschaf- die Etappe beim Auenwald von Niederneunforn tungsverträgen neu geregelt. betragen 9.3 Mio Franken (inkl. Landerwerb, Kos- Kosten und Finanzierung: Die Kosten wer- tenschätzung 1998). Kostenteiler: Kanton 58.5 %, den auf der rechten Flussseite vom Bundesamt Gemeinde Neunforn 7.5 %, Bund 34 %. für Wasser und Geologie (BWG), vom Kanton, dem Renaturierungsfonds des Kantons Bern und dem Schwellenverband Emme II. Sektion und auf der linken Seite vom BUWAL, dem Naturschutzinspektorat des Kantons Bern und dem Renaturierungsfonds des Kantons Bern getragen.
Schäffäuli (Objekt Nr. 6, TG) Ausgangslage: Die Thurkorrektion auf dem gemeinsamen Grenzabschnitt der Kantone Thurgau und Zürich hat zum Ziel, die Hochwassersicherheit für umliegende Siedlungen und Verkehrswege zu erhöhen. Erreicht werden soll dies mit der von den beiden Kantonen getragenen Sanierung der über hundert Jahre alten Dämme und lokal mit einem grösseren Abflussprofil. Eine sehr erwünschte Folge dieser Korrektionsarbeiten ist die Wiederbelebung der Auenwaldrelikte im Schäffäuli, einem Auengebiet von nationaler Bedeutung unterhalb Neunforn, Kt. Thurgau. Das vorliegende Fallbeispiel beschränkt sich auf die Massnahmen auf der Thurgauer Seite. Die Gerinnesohle vor dem eigentlichen Auenwald wurde verbreitert. Das Ufer Schäffäuli im Herbst 2003: Die bisher grösste Aufweitung an der Thur (Foto: Christian Herrmann) wurde mit Lebendverbaubuhnen, Faschinen und Raubäumen gesichert. Dieser so verbaute Bereich liegt im Dynamikbereich der Thur und wurde bereits mehrmals überflutet. Öko-Korridor Reppisch (ZH) Raumsicherung: Der Umsetzung dieser Hoch- Ausgangslage: Obschon nicht ein Auengebiet wasserschutzmassnahmen gingen Verhandlungen betreffend, sind die im Rahmen der Landschaftsmit den privaten Grundeigentümern des landwirt- und Gewässerschutz-Landumlegung Stallikon im schaftlich genutzten Landes im Hochwasserprofil Kanton Zürich gemachten Erfahrungen für die der Thur voraus. Die Absicht des Kantons war der Raumsicherung beispielhaft. Im Rahmen einer Kauf der betroffenen Parzellen. Da die meisten landwirtschaftlichen Güterzusammenlegung er- Landwirte ihr Land aber nicht verkaufen wollten, griff das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft realisierte das Amt für Umwelt des Kantons Thur- (AWEL) des Kantons Zürich die Gelegenheit zur gau mit Hilfe von andernorts aufgekauftem Land Schaffung eines sechs Kilometer langen Öko-Koreinen Landabtausch. Dabei wurde unterschieden ridors entlang der Reppisch. Ziel ist die Vernetzung
Auen und Raumsicherung 12
und Vergrösserung der biologisch und landschaft- Literatur lich wertvollen Uferzonen und die Sicherung ei- BUWAL 1995: Vollzugshilfe zur Auenverordnung. Vollnes natur- und landschaftsgerechten Gewässerun- zug Umwelt. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landterhaltes. schaft, Bern. BUWAL 1997: Ufervegetation und Uferbereich nach NHG. Raumsicherung: Nach intensiven Verhandlun- Begriffserklärung. Vollzug Umwelt. Bundesamt für Umgen mit der eigens zum Zweck der Landumlegung welt, Wald und Landschaft, Bern. gegründeten Genossenschaft von Landbesitzern BUWAL 1998: Ökomorphologie Stufe F (flächendeckend). gehen 20 Hektaren, die einen 20 bis 50 Meter Vollzug Umwelt / Mitteilungen zum Gewässerschutz breiten Landstreifen beidseitig der Reppisch um- Nr. 27. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, fassen, in den Besitz des Kantons über. Mit sechs Bern. ehemaligen Landbesitzern werden Pachtverträ- BUWAL 2000: Auslegung der Rodungsartikel Waldgesetz ge abgeschlossen, in denen die Bewirtschaftung im Zusammenhang mit der Revitalisierung von Fliessgemäss einem Bewirtschaftungs- und Pflegeplan gewässern. Kreisschreiben vom Februar 2000, Bundesnach ökologischen Grundsätzen geregelt ist. Im amt für Umwelt, Wald und Landschaft. BUWAL 2003: Leitbild Fliessgewässer Schweiz. Für eine Gegenzug erhalten die Landwirte Direktzahlunnachhaltige Gewässerpolitik. Bundesamt für Umwelt, gen und Ökobeiträge vom Bund. Zudem soll die Wald und Landschaft, Bern. Koordination der Massnahmen und der Meinungs- BWG 2001: Hochwasserschutz an Fliessgewässern. Wegleiaustausch durch regelmässige Versammlungen al- tung 2001. Bundesamt für Wasser und Geologie, Biel. ler Beteiligten sichergestellt werden. Eine zweite Landumlegung auf Stalliker Boden, die ebenfalls Autorin und Autoren die Ausscheidung eines vier Kilometer langen Öko- Barbara Ringgenberg Korridors entlang der Reppisch zum Ziel hat, ist Ulrich Roth im Gang. Stephan Lussi Kosten und Finanzierung: Da die Ausscheidung des Öko-Korridors ausschliesslich im öf- Kontaktadressen fentlichen Interesse liegt, können die beteiligten Koordination Auenschutz im BUWAL Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67 nicht mit Kosten belastet werden. Die Kosten des beatrice.werffeli@buwal.admin.ch Landabtausches von rund 1 Million Franken über- Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94
nimmt vollumfänglich der Kanton und engagiert stephan.lussi@buwal.admin.ch BUWAL, CH-3003 Bern sich so erstmals für eine Landumlegung, die nicht www.umwelt-schweiz.ch/auen der landwirtschaftlichen Effizienz, sondern einzig Auenberatungsstelle der langfristigen Erhaltung eines ökologisch wert- Elisabethenstr. 51, CH-3014 Bern vollen Gebietes dient. Tel. 031 331 38 41, Fax 031 331 71 08 auenberatung@naturaqua.ch, www.auen.ch
Bezug Faktenblatt Nr. 9: Auenberatungsstelle Auendossier (Faktenblätter 1-12): BUWAL, Dokumentation, CH-3003 Bern Fax 031 324 02 16 docu@buwal.admin.ch www.buwalshop.ch Bestellnummer: VU-8825-D
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald Die Reppisch bekommt auf längerer Strecke mehr Raum und Landschaft (BUWAL), 2004, 2. Auflage 2005 (Foto: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft ZH)
B U WA L Faktenblatt Auen 10
Silberweidenwald, Broc FR (Foto: Auenberatungsstelle).
AUEN UND WALDBEWIRTSCHAFTUNG Auengebiete weisen einen bedeutenden Waldanteil nung vereinbar sind, hat das Bundesamt für Umwelt, auf: Rund zwei Drittel der 1988 kartierten 11 000 Hek- Wald und Landschaft im Jahr 1999 ein entsprechentaren Auengebiete sind von Auenwald bedeckt (Gal- des Konzept veröffentlicht (Roulier et al. 1999). Das landat et al. 1993). Konzept legt die Grundsätze, Ziele und Bewirtschaf- Die häufigen Eingriffe in die Fliessgewässerdynamik tungsmethoden für Auengebiete von nationaler Behaben bedeutende Auswirkungen auf die Vegetati- deutung fest. on, denn sie fördern die Entstehung stabilerer und Das vorliegende Faktenblatt ergänzt das Bewirtschaftrockenerer Gemeinschaften, die für Auengebie- tungskonzept und stellt die Massnahmen vor, die in te weniger typisch sind. In korrigierten Systemen verschiedenen Objekten des Inventars mit unterherrschen Hartholzauen- oder in Klimaxwäldern schiedlichem Kontext und in verschiedenen Regivorkommende Arten vor. Oberstes Ziel des Auen- onen des Landes zur Anwendung kamen. Die hier schutzes ist die Erhaltung oder Wiederherstellung dargelegten Beispiele beziehen sich sowohl auf verder Fliessgewässerdynamik. Waldbauliche Massnah- waltungstechnische (Betriebspläne, Abgeltungen für men können Teil einer Revitalisierung sein, insbe- Besitzer) als auch auf technische Aspekte. Neben Insondere, wenn eine Wiederherstellung der Dynamik terventionen im Zusammenhang mit der Wiederhernicht möglich ist. Sie können zur Erhaltung des Le- stellung der Auendynamik (Erosion des Waldes durch bensraummosaiks beitragen und dafür sorgen, dass das Fliessgewässer, spontane Entwicklung eines Silbereine dem natürlichen Auensystem ähnliche Vege- weiden-Auenwaldes) werden auch Massnahmen zum tation entsteht. Ersatz der Gewässerdynamik (Mittelwald, Umwand- Um die Anwendung von Waldbewirtschaftungsme- lung von Pappel- und Fichtenpflanzungen, Interventhoden zu unterstützen, die mit der Auenverord- tionen zu biologischen Zwecken) präsentiert.
Auen und Waldbewirtschaftung 2
Rechtliche Rahmenbedingungen Die Auenverordnung (SR 451.31) hält Folgendes fest: Weise können aus ökologischer Sicht wertvolle Le- «Die Objekte sollen ungeschmälert erhalten werden. Zum bensgemeinschaften erhalten und die fehlende Au- Schutzziel gehören insbesondere: a. die Erhaltung und endynamik teilweise kompensiert werden. Förderung der auentypischen einheimischen Pflanzen- Naturschutzmassnahmen sowie Schutz- und Unter- und Tierwelt und ihrer ökologischen Voraussetzungen; haltsmassnahmen für Waldreservate werden vom b. die Erhaltung und, soweit es sinnvoll und machbar Bund finanziell unterstützt (Art. 38 Abs. 2 und 3 ist, die Wiederherstellung der natürlichen Dynamik des WaG). Die Gewährung der Finanzhilfen wird für Gewässer- und Geschiebehaushalts; c. die Erhaltung der Wälder, die innerhalb eines Gebietes von nationageomorphologischen Eigenart» (Art. 4 Abs. 1 Auenver- ler Bedeutung liegen, durch das Natur- und Heimatordnung). schutzgesetz (Art. 18d NHG) und für alle anderen Die Auenverordnung sieht keine Einstellung der gegen- Wälder durch das Waldgesetz geregelt. wärtigen Tätigkeiten in den Objekten des Inventars vor. Gestützt auf das Waldgesetz (Art. 14 Abs. 2) können «Die Kantone treffen [...] die zur Erhaltung der Objekte die Kantone die Zugänglichkeit bestimmter Waldgegeeigneten Schutz- und Unterhaltsmassnahmen. Dabei biete einschränken, wenn es «die Erhaltung des Walkommt der Erhaltung und Förderung einer angepassten, des oder andere öffentliche Interessen, wie namentlich nachhaltigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung der Schutz von Pflanzen und wildlebenden Tieren, ereine besondere Bedeutung zu» (Art. 5 Abs. 1 Auenverord- fordern». nung). «Die Kantone sorgen insbesondere dafür, dass: bestehende und neue Nutzungen, namentlich die [...] Forst- Ändert sich der Nutzungszweck des Waldbodens wirtschaft [...], mit dem Schutzziel in Einklang stehen» (Rodung im Sinne von Artikel 4 WaG), wenn die Re- (Art. 5 Abs. 2 Bst. c Auenverordnung). vitalisierung eines Gewässers zu einer Erosion der Auenwälder unterstehen der Waldgesetzgebung, das Waldflächen führt? heisst dem Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG, SR 921.0) und der Waldverordnung (WaV, Ein Kreisschreiben des Bundesamtes für Umwelt, Wald
SR 921.01). Massgebend sind namentlich die «Bewirt- und Landschaft (BUWAL) vom 27. Januar 2000 beantschaftungsgrundsätze» (Art. 20 Abs. 1–4 WaG): Der wortet diese Frage wie folgt: Wald muss so bewirtschaftet werden, «dass er seine «Werden im Rahmen der Revitalisierung der Fliessge- Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann wässer Waldflächen der natürlichen Erosion ausgesetzt, (Nachhaltigkeit)». Die Kantone erlassen Vorschriften, stellt sich die Frage der Zweckentfremdung von Waldwelche «den Erfordernissen [...] des naturnahen Wald- boden (Rodungstatbestand gemäss Artikel 4 WaG). baus und des Natur- und Heimatschutzes Rechnung tra- Um eine solche Zweckentfremdung auszuschliessen, gen». Ferner bietet das Waldgesetz die Möglichkeit, muss ein Fliessgewässerraum, der Waldboden bean- «aus ökologischen und landschaftlichen Gründen auf sprucht, die folgenden drei Bedingungen erfüllen: die Pflege und Nutzung des Waldes ganz oder teilweise 1. Die räumliche Begrenzung des natürlichen Fliessgezu verzichten». Die Kantone sind befugt, «zur Erhal- wässerraumes ist festzulegen (Festlegen von Intertung der Artenvielfalt von Fauna und Flora angemessene ventionslinien). Flächen als Waldreservate auszuscheiden» (siehe auch 2. Innerhalb des festgelegten Fliessgewässerraumes Kreisschreiben Nr. 19 der Eidgenössischen Forstdirek- ist keine andere Nutzung erlaubt, als jene der Wastion vom 28. November 1995). serführung und der Naturentwicklung (insbesondere In Waldreservaten kommen zwei Bewirtschaftungs- Waldentwicklung). [...] methoden zum Tragen: Während in Totalreservaten 3. Innerhalb des festgelegten Fliessgewässerraumes auf eine wirtschaftliche Nutzung des Waldes verzich- werden die entstehenden potentiellen Waldstandtet und der natürlichen Entwicklung freier Lauf gelas- orte der natürlichen Wiederbewaldung überlassen. sen wird, werden in den Sonderreservaten nur Eingrif- Es ist eine Abstimmung zum Waldentwicklungsplan fe zum Schutz der Natur oder zur Aufrechterhaltung vorzunehmen. bestimmter Waldstrukturen durchgeführt. Auf diese
Auen und Waldbewirtschaftung 3
Beispiele Betriebsplan
Sind die oben genannten drei Bedingungen erfüllt, Hochwasserschutz und Bewirtschaftung der liegt bei Gewässerrevitalisierungen keine Zweckent- Auenlandschaft in der Thurmündung fremdung von Waldboden im Sinne von Artikel 4 WaG Der Kanton Zürich hat für das Objekt Nr. 5 Eggrankvor. Die ursprünglich bestockten Flächen innerhalb des Thurspitz ein globales Programm für den Hochwasbezeichneten Fliessgewässerraumes bleiben Wald- serschutz und für die Bewirtschaftung der Auenareal im Sinne der Waldgesetzgebung. Es ist demzu- landschaft ausgearbeitet. Das Objekt umfasst das folge keine Rodungsbewilligung nach Artikel 5 WaG Mündungsgebiet der Thur in den Rhein. Es liegt in erforderlich.» den Kantonen Zürich und Schaffhausen und erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 432 Hektaren, da- Dieser Grundsatz gilt in Fällen, in denen eine Waldflävon 384 auf Zürcher Kantonsgebiet. che durch die natürliche Einwirkung des Gewässers Im gesamten Objektbereich sind die Flussbette der in Folge einer Revitalisierung (zum Beispiel Entfernen Thur und des Rheins abgedämmt. Die Vegetation bevon Blockwürfen) verändert wird. Ist die Verringerung steht hauptsächlich aus Hartholzauenwald. der Waldfläche auf menschliche Tätigkeiten zurück- Der Bewirtschaftungsplan umfasst nicht nur den zuführen (zum Beispiel Verbreiterung des Flussbettes Auenwald selbst, sondern auch weitere Bereiche wie durch Erdarbeiten), muss geprüft werden, ob eine Rodie Gewässersanierung und den Hochwasserschutz, dungsbewilligung erforderlich ist. das Grundwasser, die Ressourcennutzung und den Naturschutz. Hauptziel ist die Wiederherstellung der Auendynamik durch die Aufhebung von Dämmen und durch die Verbreiterung des Flussbettes der Thur. In Zonen, die Auflichtung eines Altlaufes zur Errichtung eines von der Revitalisierung nicht betroffen sind, werden gestuften Waldrandes, 2003; Eggrank–Thurspitz ZH waldbauliche Massnahmen durchgeführt. (Foto: Auenberatungsstelle).
Auen und Waldbewirtschaftung 4
Das Konzept berücksichtigt die verschiedenen na- 2. Wald: Förderung von Weichholzwäldern, von trotürlichen Lebensräume, für welche Zielarten defi- ckenen, lichten Waldlebensräumen, der Qualität niert werden. des Waldes als Lebensraum für wild lebende Tiere,
1 Gewässer: Wiederherstellung der natürlichen Ge- der Artenvielfalt, der Vernetzung von Wald- und
wässerdynamik, Förderung und Schutz von Ar- Wiesenzonen, von Totholz und seltenen Arten ten, die typisch sind für Fliessgewässer (Strömer, (Schwarzpappel). Nase, europäischer Eisvogel, Flussregenpfeifer und 3. Nicht bewaldete Flächen: Erhalten und fördern im Wasser lebende Wirbellose) und für stehende eines artenreichen Lebensraummosaiks; Trocken- Gewässer (Amphibien, Libellen und Wasserpflan- wiesen, Feuchtwiesen, Kiesgruben, Quelltümpel, zen). Hecken, Einzelbäume und Baumgruppen.
Betriebsplan für das Mündungsgebiet der Thur: Eggrank- Thurspitz (in Anlehnung an CREATO, 2000).
Beurteilungslinie
Waldreservat Auflichtung und Pflege des Waldes Ziel: nicht bewirtschafteter Wald, in dem Störungen im Bereich der Ziel: Förderung bestimmter Pflanzen- und Tierarten, die für trocke- Thurmündung auf das Minimum reduziert werden; Schaffung von ne, lichte Standorte sowie für Moore typisch sind. Lebensräumen für störungsempfindliche Arten, namentlich für den Bewirtschaftung: jährliche Mahd der Krautschicht, periodische Biber; Förderung der Auendynamik im Anschluss an die Aufhebung Verjüngung der Strauchschicht, Förderung von Kiefern und Eichen, der Dämme. Mähen der Strauchschicht, Schaffung offener Gesellschaften entlang Bewirtschaftung: Vergrösserung des Waldreservates (derzeit der Altläufe (siehe Bsp. «Eingriffe zu biologischen Zwecken»). 6,7 ha); Aufhebung von Waldstrassen. Fläche: 51,5 ha Fläche: 25,9 ha
Pflege der Waldränder: Umwandlung von Nadelholzpflanzungen Ziel: nach Süden bis Westen ausgerichtete, sonnige Waldränder; so (ohne Zuweisung definierter Flächen). weit als möglich Entbuschen der Wälder und der offenen Zonen. Ziel: Übergang der Nadelholzgesellschaften zu naturnahen Laub- Bewirtschaftung: Schaffung und Pflege von gestuften Waldrän- wäldern; Schaffung von Anreizen für öffentliche und private Besitzer dern mit Buschgesellschaften. Häufigkeit der Eingriffe: rund 7 Jahre. von Nadelholzpflanzungen. Länge: 8,1 km Fläche: 30 ha
Auen und Waldbewirtschaftung 5
Konzept zur Erfolgskontrolle Entschädigung des Eigentümers Für sämtliche vom Projekt betroffenen Interventionsbereiche wird ein Konzept zur Erfolgskontrolle ausge- Bewirtschaftungsverträge arbeitet: Hochwassersicherheit, Geomorphologie, Ge- des Kantons Bern wässerpflege, Schwemmholz, Grundwasser, Biologie. Der Kanton Bern entschädigt die Waldeigentümer Mit Ausnahme der Biologie werden diese Bereiche in für eine forstliche Bewirtschaftung, die mit den Zieerster Linie im Hinblick auf die Sicherheit überwacht. len des Naturschutzes im Einklang steht. Auf der In der Regel werden eine Beurteilungslinie und Kri- Grundlage der «Wegleitung für die Entschädigung terien für die Intervention festgelegt, die von einem von Wald-Naturschutzleistungen im Kanton Bern» Beurteilungsgremium bewertet werden. werden Waldbewirtschaftungsverträge abgeschlos- Im Bereich der Geomorphologie wird eine Beurtei- sen. Diese Wegleitung beschreibt die einzelnen Waldlungslinie definiert (im Bewirtschaftungsplan gelb gemeinschaften und ihren ökologischen Wert und eingezeichnet). Wird das Ufer bis zu dieser Linie zu- schlägt Massnahmen zu ihrer Erhaltung oder Verbesrückgedrängt, muss die Morphologie von Thur und serung vor. Darüber hinaus bietet sie eine Grundlage Rhein erneut geprüft werden, um zu entscheiden, ob für die Berechnung der Entschädigungen an Waldbedie Erosion durch geeignete Massnahmen gebremst sitzer, die spezifische Massnahmen durchführen oder oder gestoppt werden muss (siehe Beispiel «Erosion auf eine Nutzung verzichten. Die Höhe des Beitragseines Waldes durch ein Fliessgewässer»). anteils hängt vom jeweiligen Vegetationstyp und den Etwas anders wird bei der Beurteilung der Auswirkun- erforderlichen Massnahmen ab. gen auf das Ökosystem vorgegangen. Für jede massge- Ziel dieser Waldbewirtschaftungsverträge ist die Gebende Artengruppe (Flora, Fische, Vögel, Säugetiere, währleistung einer angemessenen forstlichen Be- Amphibien, Tagfalter, Heuschrecken, Libellen, Wild- wirtschaftung in Natur- oder Waldreservaten. Bei bienen) werden Kennarten bezeichnet und die Ent- Naturreservaten ergänzen diese Verträge den Schutzwicklung ihrer Populationen überwacht. Für jede Art beschluss. Aus der Sicht des Naturschutzes dienen sie werden die wünschenswerte Entwicklung, die betref- dazu, durch gezielte Bewirtschaftungsmassnahmen
fende Auenzone und ein Beobachtungszeitraum fest- oder durch einen Verzicht auf die Nutzung Waldgegelegt. Erwartet wird eine Zunahme beziehungsweise sellschaften von bedeutendem ökologischem Wert eine Konstanz der Anzahl Individuen oder eine Aus- sowie Populationen bedrohter Pflanzen und Tiere zu dehnung des Lebensraums. Zu den Kennarten zählt erhalten, zu fördern und wiederherzustellen. beispielsweise die Schwarzpappel. Die Entwicklung Die Verträge werden für eine Dauer von 50 Jahren abdes Schwarzpappelbestandes gilt als positiv, wenn in- geschlossen. Dabei wird im Vergleich zum aktuellen nerhalb von zehn Jahren nach den ersten Eingriffen Zustand ein Zielzustand festgelegt, den es im Laufe die Zahl der Schwarzpappeln im gesamten Auenge- dieser Zeit zu erreichen gilt. Pflegeziele und forstliche biet zugenommen hat. Massnahmen werden für eine Dauer von zehn Jahren definiert und nach Ablauf dieser Frist beurteilt und Schlussfolgerung neu festgelegt. Die Einhaltung der Bewirtschaftungs- In diesem Bewirtschaftungsplan sind mehrere Punk- massnahmen wird durch das Naturschutzinspektorat te hervorzuheben. Die waldbaulichen Massnahmen oder durch den Forstdienst kontrolliert. sind als ergänzende Massnahmen zur Wiederherstel- In den Anhängen zu diesen Verträgen finden sich lung der Fliessgewässerdynamik gedacht. Sowohl bei die Auflistung der betroffenen Parzellen, die Berechden Revitalisierungsarbeiten als auch bei der Pflege nungsgrundlage für die Entschädigungen, die Waldwerden die Eingriffe eingeschränkt. Darüber hinaus planung und der Katasterplan. wird die als Totalreservat ausgeschiedene Fläche ver- Es werden drei Arten von finanziellen Entschädigrössert und ein Konzept zur Erfolgskontrolle erarbei- gungen unterschieden: ein einmaliger bei Vertragstet, welches eine Beurteilung der Auswirkungen des abschluss ausbezahlter Grundbeitrag, sodann alle Bewirtschaftungsplans und eine flexible Steuerung fünf Jahre ausbezahlte Abgeltungen für Ertragsausder verschiedenen Eingriffe ermöglicht. fälle und letztlich Entschädigungen für vereinbarte oder auferlegte Betriebsmassnahmen und für früh- Informationsquelle: Thomas Burger, CREATO – Netzwerk für kreative Umweltplanung, (CREATO, 2000) zeitige Holznutzungen.
Auen und Waldbewirtschaftung 6
Mit Hilfe solcher Verträge kann die waldwirtschaft- Ursprünglich verlief die Thur in diesem Abschnitt liche Nutzung eines Naturreservates langfristig und in Mäandern. Das Objekt Nr. 5 Eggrank–Thurspitz umfassend gesteuert werden. Sie bieten zudem eine ZH des Aueninventars (siehe Beispiel «Bewirtschafsolide administrative Basis. Angesichts der heutigen tungsplan») beginnt einige hundert Meter weiter schwachen Ertragslage im Waldbau ist der jetzige flussabwärts. Zeitpunkt für den Abschluss solcher Verträge beson- Die Zielsetzungen für die Eingriffe wurden im Anders günstig. schluss an das Hochwasser von 1999 festgelegt, als die Thur eine Abflussmenge von 1130 m3/s erreichte Informationsquelle: Wegleitung für die Entschädigung von Wald-Naturschutzleistungen im Kanton Bern, Mustervertrag und die Auenebene überschwemmte. Als das Hoch- (Amt für Wald und Amt für Natur des Kantons Bern, 2001) wasser zurückging, wurde das Wasser ausserhalb der Dämme zurückgehalten und gelangte nicht mehr in den Fluss zurück. Die Behörden entschieden deshalb, Erosion eines Waldes durch ein die Abflusskapazität der Thur von 1100 auf 1450 m3/s Fliessgewässer zu erhöhen, ein Wert, der dem Jahrhunderthochwasser entspricht. Von den beiden Alternativen Aufweitung der Thur bei Andelfingen – Ausbaggerung des Hauptbettes beziehungsweise Im Anschluss an die Entfernung der Blockwürfe hat – Schaffung eines breiten Flussraums sich die Thur bei Andelfingen im Kanton Zürich auf wurde die letztere gewählt. Kosten des Waldes ausgebreitet. Gemäss Kreisschrei- Obwohl kein naturschutzspezifisches Ziel definiert ben des BUWAL vom 27. Januar 2000 (siehe Rechtli- worden war, liessen die positiven Auswirkungen nicht cher Rahmen) gilt dieser Prozess nicht als Rodung. auf sich warten.
Technische Aspekte Der Lauf der Thur wurde vom Bewirtschafter (Amt für Abwasser, Wasser, Energie und Luft – AWEL) neu gestaltet. Auf einem Abschnitt von drei Kilometern Länge (km 5-8) wurden verschiedene bauliche Massnahmen durchgeführt, entsprechend der Zielsetzungen: – Schutz der Landwirtschaftsflächen vor Überschwemmungen und – Bekämpfung der Seitenerosion. Um den Flussquerschnitt des Hauptgerinnes auf- Der Erosion ausgesetzter Auenwald, 1999; Andelfingen ZH zuweiten und die alle zwei bis fünf Jahre auftreten- (Foto: M. Oplatka, AWEL). den Hochwasser absorbieren zu können, wurden die Blockwürfe durch Buhnen ersetzt oder ganz entfernt. Zur Vorbeugung gegen Überflutungen wurden in der 100 bis 500 Meter vom Fluss entfernten Landwirtschaftszone drei Meter hohe, leicht ansteigende Erdwälle angelegt. Nach diesen Eingriffen war eine rund zwei Hektaren grosse Waldfläche mit Eschen, Ulmen und Traubenkirschen der Erosion durch die Thur ausgesetzt. Entlang des Flusses verlief ein 35 bis 45 Meter breiter, ursprünglich durchforsteter Waldstreifen (wobei grosse Bäume stehen gelassen wurden). Dieser Waldstreifen Der Erosion ausgesetzter Auenwald, 2003. ist gegenwärtig nur noch zwischen 5 und 30 Meter Die befestigten Bäume dienen der Verlangsamung des breit. Heute dehnt sich das Flussbett auf die früher Erosionsprozesses. Steilufer besitzen für zahlreiche Tierarten (Vögel, Insekten) einen natürlichen Wert; Andelfingen ZH bewaldete Fläche aus, womit der Fluss über einen (Foto: Auenberatungsstelle). grösseren Durchflussquerschnitt verfügt. Um den Ero-
Auen und Waldbewirtschaftung 7
sionsprozess zu verlangsamen, wurden umgestürzte Wert. Auch ihr natürlicher Wert ist bescheiden, da Bäume mit Seilen am Ufer befestigt. ihr Auencharakter nur schwach ausgeprägt ist. Ihre Aus ökologischer Sicht hat sich der Lauf der Thur schrittweise Verdrängung durch ein wilderes Fliessdiversifiziert. Auf Abschnitte mit schneller Fliessge- gewässer ist aus der Sicht des Hochwasserschutzes, schwindigkeit folgen langsam fliessende Abschnitte aber auch in Bezug auf den Wert des Auengebietes mit grosser Wassertiefe, Steilufer wechseln sich mit ein Gewinn. flachen Ufern ab. Die neu entstandenen Kiesbänke Informationsquelle: Matthias Oplatka, Amt für Abwasser, Waswurden durch eine Pioniervegetation kolonisiert. ser, Energie und Luft des Kantons Zürich – AWEL
Beurteilungs- und Interventionslinie Wie wird der weitere Verlauf dieser Dynamik begleitet? Droht der Wald wegen der Erosion zu ver- Spontane Entwicklung eines schwinden? Silberweiden-Auenwaldes Der Bewirtschafter entschied sich für ein Vorgehen, an dem die lokalen Behörden beteiligt sind. Auf der Absenkung der Auenterrassen bei Warth Höhe der Waldstrasse, die das Grundeigentum des Das nachstehende Beispiel bezieht sich auf das Ob- AWEL von jenem der Gemeinde Andelfingen trennt, jekt Nr. 7 Wuer TG am rechten Ufer der Thur in der wurde eine Beurteilungslinie gezogen. Sobald der Nähe des Ortes Warth. Fluss diese Linie erreicht, wird die Situation neu be- 1995 wurde eine rund drei Hektaren grosse Auenterurteilt, und die Kantons- und Gemeindebehörden rasse (Hauptbett) um mehr als einen Meter abgesenkt, entscheiden gemeinsam über das weitere Vorge- um die Abflusskapazität des Flusses bei Hochwasser hen. 100 bis 130 Meter vom derzeitigen Flussufer zu erhöhen. Die Luftaufnahme aus dem Jahr 1996 entfernt wurde eine Interventionslinie gezogen, zeigt, dass die Blockwürfe am Ufer teilweise entfernt die als feste Grenze vom Fluss nicht überschritten wurden, um die Wasserführung des Hauptgerinnes zu werden darf. Ein ähnlicher Ansatz wird vom Kanton erleichtern. Der flussabwärts gelegene Silberweiden- Bern bei der Bewirtschaftung des Objektes Nr. 71 Au- Uferwald wurde nicht verändert. Entlang der Auengand verfolgt. terrasse, die von einer natürlichen Böschung – Über- Im Falle der Thur befindet sich das Waldgebiet zwi- rest eines früheren Ufers der Thur – begrenzt wird, schen den beiden Linien in Gemeindebesitz. Um die verläuft ein Giessen (ein von Grundwasser gespeister Bewirtschaftung der Fliessgewässerdynamik zu er- Seitenarm). Das Gebiet beherbergt kein bedeutendes leichtern und Probleme im Zusammenhang mit der wirtschaftliches Gut, sodass der Bewirtschafter (Amt Verkleinerung des Waldbesitzes zu lösen, ist vorgese- für Umwelt des Kantons Thurgau) die günstigen Rahhen, dass der Kanton diese Waldgebiete erwirbt. menbedingungen nutzen und die Zone seit 1995 ihrer Dank besonderer Bemühungen im Bereich der Kom- natürlichen Entwicklung überlassen konnte. munikation und der Einbindung der verschiedenen Akteure in den Entscheidungsprozess geniesst die- Rasche Sukzession von Pflanzengesellschaften
se neue Form der Gewässer- und Waldbewirtschaf- In unmittelbarer Nähe des Gewässers liegende, nacktung bei Behörden und Bevölkerung einen grossen te, primäre (durch Ablagerungen des Gewässers ent- Rückhalt. standene) oder sekundäre (durch mechanische Abtragung einer Terrasse geschaffene) Sedimentbänke Schlussfolgerung werden rasch durch eine Pioniervegetation besiedelt, Der Kanton Zürich hat sich für eine dynamische Be- die häufig zahlreiche Arten unterschiedlicher Herwirtschaftung der Uferzonen entlang der Thur ent- kunft umfasst. Der bei Warth freigelegte Boden der schieden. Die unbefestigten Ufer erfordern eine per- Auenterrasse war sandig bis lehmig und wies einen manente Beobachtung. Anstatt eines festen Ufers für die Keimung von Silberweiden günstigen Feuchwird eine Uferzone abgegrenzt. Ein solches Vorge- tigkeitshaushalt auf (Stand 1996). Die Luftaufnahhen wurde durch das Vorhandensein von Wäldern me von 1999 zeigt, dass drei Viertel der Vegetationsentlang des Flusses möglich. Diese alten Auenwäl- fläche von Weidenjungwuchs bedeckt sind. In der der besitzen heute einen geringen wirtschaftlichen Nähe des Giessen scheint das Wachstum der Weiden
Auen und Waldbewirtschaftung 8
Die Korbweide als eine der Pionierarten bildet stellenweise einen Mantel, der den Waldrand abschliesst. Im Waldesinneren kommen vereinzelt Schwarzpappeln und Grauerlen vor. Die wenigen lichten Zonen sind durch eine Gesellschaft von Hochstauden bedeckt, die nährstoffreiche Böden bevorzugen. Zusammen mit nicht heimischen Arten (Neophyten) wie zum Beispiel dem Drüsigen Springkraut und der Gemeinen Goldrute bilden die A - 1996 Grosse Brennnessel und das Klebkraut eine undurchdringbare Gesellschaft von 1,5 Metern Höhe. Innerhalb von weniger als zehn Jahren nach seiner Entstehung weist der Silberweidenwald von Warth – wenn auch mit einer geringeren Vielfalt von Straucharten – vergleichbare Merkmale auf wie jener am Ufer der Aare, der von Moor (1958) beschrieben wurde. In diesem neu entstandenen Lebensraum hat sich der Biber angesiedelt. Zwischen dem Weidenwald und dem Fluss hat er zahlreiche tiefe Rinnen gegra- B - 1999 ben, die ihm als Wege dienen, und im Wald wurden Nagespuren an Stämmen, gefällte Bäume sowie einige aus Ästen errichtete Burgen dieser sympathischen Auenbewohner gesichtet.
Schlussfolgerung Die Wiederansiedlung seltener und spezialisierter Waldgesellschaften ist eine der Aufgaben der Forstdienste. Im Falle des Silberweidenwaldes bei Warth reichte die Schaffung eines geeigneten Standortes C - 2001 durch die für die Gewässersanierung zuständigen Entwicklung des Silberweidenwaldes bei Warth, Wuer TG Fachstellen aus, damit sich der Wald entwickeln konn- (Fotos: Chr. Herrmann, BHAteam). te. Laut Auskunft des Bewirtschafters (M. Baumann) erfordert der Weidenwald derzeit keine Pflege und bestärker ausgeprägt. 2001 bedeckte der Weidenjung- hindert die Wasserführung bei Hochwasser nicht. wuchs praktisch die gesamte Auenterrasse. Auch in anderen Auengebieten haben sich spontan Die sichtbaren Veränderungen des Auenjungwuch- Silberweidenwälder entwickelt. Das grösste dieser Geses zwischen 1999 und 2001 verdeutlichen das starke biete ist das Objekt Nr. 64 Broc FR, wo auf den san- Höhenwachstum der Silberweiden. dig-lehmigen Sedimentbänken der Saane und des Jaunbaches im Bereich ihrer Mündung in den Grey- Heutiger Zustand des Waldes erzersee ein Weidenwald mit einer Fläche von knapp Im Rahmen der Beobachtung der Auenvegetations- 30 Hektaren entstanden ist. In einem etwas kleinedynamik, welche die Massnahmen zur Aufweitung ren Massstab wurde auch in einem alten Flussarm der des Bettes der Thur begleitet, wurde der Silberwei- Töss auf der Höhe von Neftenbach ZH die Entstehung denwald bei Warth untersucht. Derzeit weisen die eines Silberweidenwaldes beobachtet (Auskunft von Bäume eine Höhe von 12 bis 15 Metern und einen M. Oplatka, AWEL ZH). Dort haben ausserordentliche Durchmesser von 15 bis 20 Zentimetern auf und be- Hochwasserereignisse dazu geführt, dass ein Nebendecken den Grund zu 90 bis 100 Prozent. Es handelt arm des Flusses mit Geschiebeablagerungen aufgefüllt sich also bereits um einen Wald. wurde, auf denen sich Silberweiden ansiedelten.
Auen und Waldbewirtschaftung 9
Silberweidenwald bei Warth, Röhricht entlang des Giessen, Mantel von Korbweiden, Silberweiden-Hochwald, 2003; Wuer TG (Foto: Auenberatungsstelle).
Paradoxerweise sind Silberweidenwälder in der Da seit 120 Jahren (erste Jura-Gewässerkorrektion Schweiz selten, lassen sich aber relativ problemlos 1868 –1891) keine Gewässerdynamik mehr vorhanrekonstruieren. Sind die Voraussetzungen für die Ent- den ist, haben sich die ursprünglichen Auenwälder stehung eines Waldes gegeben (Vorhandensein von zu Eschen-, Eichen- und Föhrenwäldern weiterentwiadulten Bäumen als Samenlieferanten, nackte sandi- ckelt und befinden sich in einem fortgeschrittenen ge oder lehmige Flächen von ausreichender Grösse) Stadium des Übergangs zu Klimaxwäldern (Buchen- und ist in der Nähe des Fliessgewässers ausreichend wäldern). Lediglich in einem 30 bis 100 Meter breiten Platz vorhanden, so siedelt sich die Silberweide mit Streifen, der in direktem Kontakt zum Fluss (Dotiergrösster Wahrscheinlichkeit an und entwickelt sich wassermenge 4 m3/s ab Aarberg) oder zu einem Giessehr rasch. sen steht, sind die Merkmale eines Feuchtgebietes noch ausgeprägt. Dieser Streifen umfasst Überreste Informationsquelle: Marco Baumann, Amt für Umwelt des Kantons Thurgau von Weiden- und Grauerlenwäldern, Ulmen-Eschen- Auenwälder und Zweiblatt-Eschenmischwälder.
Mittelwald Planung Eine allgemeine Planung anhand einer Kartierung der Auenwälder an der Alten Aare natürlichen Lebensräume, der Flora und der Fauna Die Auenwälder der Alten Aare bedecken den ur- verdeutlicht das Potenzial und die möglichen Bewirtsprünglichen Lauf der Aare zwischen Aarberg und schaftungsmassnahmen für mehr als 400 Hektaren Büren und bilden heute einen zwölf Kilometer lan- Wald in privater und öffentlicher Hand. gen Waldgürtel durch das Seeland. Dieses Gebiet Im Bereich der Pflege und der Nutzung sind verschiebeherbergt drei Objekte von nationaler Bedeutung dene Typen von Eingriffen definiert: (Nr. 47 Altwässer der Aare und der Zihl, Nr. 48 Alte – Mittelwaldnutzung Aare: Lyss–Dotzigen, Nr. 49 Alte Aare: Aarberg–Lyss – Hochwaldnutzung BE) mit einer Gesamtfläche von 588 Hektaren. – Nutzungsverzicht: keine Eingriffe während 50 Jahren
Auen und Waldbewirtschaftung 10
– gezielte Massnahmen zur Wiederansiedlung be- heliophilen (lichtliebenden) Strauch- und Buschgedrohter Arten sellschaften zu schaffen und die faunistische Arten- Auf der Grundlage von Verträgen mit den Eigentü- vielfalt zu fördern. mern plant das Naturschutzinspektorat des Kantons Bern die Eingriffe gemeinsam mit dem kantonalen Technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte Forstdienst. Derartige Verträge regeln die Pflege von Das Ziel der Brennholzproduktion ist dem Naturrund 200 Hektaren Naturreservaten innerhalb von schutz untergeordnet, denn im Unterschied zur Auengebieten. klassischen Mittelwaldnutzung werden gewisse Die Mittelwaldnutzung eignet sich für Auenwälder Überhälter (Eschen, Stieleichen) selbst im Zerfallsan wenig produktiven Standorten, beispielsweise stadium stehen gelassen, da sie zahlreiche Nischen auf den äusserst durchlässigen Kiesbänken, die vor für bedrohte Arten bieten. 1880 durch die Aare geschaffen wurden. Angesichts Für die Minderproduktion einer Mittelwaldnutzung der geringen Absatzmöglichkeiten für Brennholz im im Vergleich zur Hochwaldnutzung werden die Besit- Seeland wurde für die meisten Zonen, in denen eine zer in Form von Abgeltungen für Ertragsausfälle in der Mittelwaldnutzung grundsätzlich möglich wäre, vor- Höhe von 50 Prozent entschädigt. Die Höhe der Abübergehend auf die Nutzung verzichtet. Sollte sich der geltungen variiert je nach Standort zwischen 40 Fran- Brennholzmarkt in Zukunft erholen, könnte ein Teil ken pro Hektare und Jahr für Schachtelhalm-Grauerdieser Zonen als Mittelwald bewirtschaftet werden. len-Wald und 90 Franken pro Hektare und Jahr für Die Mittelwaldnutzung verfolgt im Allgemeinen Ulmen-Eschen-Auenwald. Bezogen auf einen Hiebsdas Ziel, die Weiterentwicklung des Waldes hin zu turnus von 15 Jahren entspricht dies einer Finanzhileinem Buchenwald zu bremsen, durch lichte Struk- fe zwischen 600 und 1350 Franken pro Hektare. turen die Voraussetzungen für eine Verjüngung von Auswirkungen auf das Ökosystem Die Mittelwaldnutzung wird gegenwärtig in den Wäldern der Alten Aare wieder eingeführt. Erst wenige Waldflächen wurden bisher auf diese Nutzungsart umgestellt. Es ist zu erwarten, dass mehrere bedrohte Arten, namentlich Orchideen und Insekten, vom zusätzlichen Lichteinfall infolge der Öffnung der Kronenschicht und vom Aushieb des Unterholzes profitieren werden.
Schlussfolgerung Ulmen-Eschen-Auenwald, 2003; Alte Aare, Lyss–Dotzigen BE Durch die Mittelwaldnutzung können die typischen (Foto: Auenberatungsstelle). Merkmale eines Auenwaldes erhalten oder gar gefördert werden, so die Mischung aus verschiedenen Harthölzern, das Vorhandensein von Weichhölzern, der Reichtum an Straucharten und die komplexe Architektur. Zudem erlaubt sie eine massvolle Holznutzung, die eine entsprechende Nachfrage der Wirtschaft voraussetzt. Damit sich die natürliche Dynamik der Vegetation entfalten kann, müssen auch in Zukunft in den Betriebsplänen umfangreiche Flächen abgegrenzt werden, in denen langfristig auf eine Nutzung verzichtet wird. Die Waldbewirtschaftungsverträge für das Gebiet der Alten Aare, die sowohl Mittelwaldnutzungen als auch Nutzungsverzichte und naturnahen Entwicklung von Weichholzarten im Anschluss an die Schaffung lichterer Waldformen, 2003; Alte Aare, Lyss–Dotzigen BE Waldbau vorsehen, begünstigen den typischen Arten- (Foto: Auenberatungsstelle). und Strukturreichtum der Auenwälder.
Auen und Waldbewirtschaftung 11
Herstellung von Verpackungen und Streichhölzern sowie für die Spanplatten- und Papierproduktion genutzt. In Les Monod wurden in den 70er-Jahren Pflanzungsversuche und Vergleiche mit verschiedenen Kreuzungen von Pappelhybriden durchgeführt. Seither sind die Absatzmärkte für diese Art stark geschrumpft, und ihre Nutzung ist heute wirtschaftlich kaum mehr rentabel.
Eingriffe In der wichtigsten Pflanzungszone dieses Auengebietes wurden zwischen 1998 und 1999 gross angelegte Schläge (rund 5 Hektaren) durchgeführt. Der Eigentümer nutzte die Öffnung eines Absatzmarktes, um die Holzproduktion seiner Parzelle zu verkaufen. Das angezeichnete Holzvolumen betrug 1790 m3 beziehungsweise 660 Bäume. Nur die Pappeln wurden gefällt, während die natürlich gewachsenen Schwarzerlen stehen gelassen wurden. Das leicht verwertbare Holz (1025 m 3 Nutzholz, 105 m3 Industrieholz) wurde abtransportiert und der Rest am Ort belassen und zersägt, um den Ab- Worben, Strukturreichtum und -vielfalt eines nicht bewirtbau zu beschleunigen. schafteten Hartholz-Auenwaldes, 2003; Alte Aare, Lyss– Dotzigen BE (Foto: Auenberatungsstelle).
Informationsquelle: Martin Indermühle, Punctowald, Bern; Felix Leiser, Naturschutzinspektorat Kanton Bern, (Berz Hafner + Partner AG et al., 2000)
Umwandlung einer Pappelpflanzung in einen natürlichen Auenwald
Schwarzerlenwälder von Les Monod Das Objekt Nr. 211 Les Monod VD umfasst ein weit Schlag von gezüchteten Pappelhybriden und gehend unberührtes Gebiet von 80 Hektaren, das Erhaltung der Schwarzerlen, 1999; Les Monod VD (Foto: Auenberatungsstelle). innerhalb einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung liegt (ML Nr. 296 Le marais des Monod). Pflege Das Auengebiet wird durch Schwarzerlenwälder we- Im Anschluss an den Schlag der Pappeln sind mosentlich mitgeprägt (Einheit 9 der Vegetationskarte, mentan keine besonderen Pflegemassnahmen vorge- Gallandat et al., 1993). Schwarzerlenwälder sind in sehen. Erstaunlicherweise zeigen die Pappelstöcke im den schweizerischen Auengebieten von nationaler Gebiet von Les Monod wenige Ausschläge, obwohl Bedeutung selten. Auf der Vegetationskarte aus dem die Pappel grundsätzlich stark zu Stockausschlägen Jahr 1988 sind 15 Hektaren mit Pflanzungen von neigt. Eventuell ist die Triebfähigkeit der gepflanzten gezüchteten Pappelhybriden verzeichnet, wobei es Kreuzungen beeinträchtigt. sich wahrscheinlich um ehemalige Schwarzerlen- Parallel dazu verjüngt sich der Schwarzerlenwald wälder handelt. auf natürliche Weise. Erlen können sowohl Stock- Pappelhybriden wurden häufig in Auenwäldern ge- ausschläge als auch Wurzelausschläge hervorbrinpflanzt. Ihr Holz wurde im Schreinereigewerbe, zur gen. Hingegen wurde nur ein geringer Kernwuchs
Auen und Waldbewirtschaftung 12
beobachtet. Wahrscheinlich wird die Samenkeimung durch die Konkurrenz der äusserst dichten Sumpfvegetation eingeschränkt. Im Bereich der Schlagfläche wird keine spezifische Erfolgskontrolle durchgeführt. Allerdings werden im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für das Gebiet Les Monod (welches über die eigentliche Aue von nationaler Bedeutung hinausgeht) Inventare der Fauna und der Flora erstellt, die mit einem in den 80er-Jahren von der Universität Lausanne ausgearbeiteten Inventar verglichen werden können.
Schlussfolgerung Der Auencharakter des Gebietes von Les Monod beruht auf seinem feuchten Grund. Es konnte nicht zugewartet werden, bis die Vegetation durch ein bedeutendes Hochwasserereignis verjüngt wird. Dank dem Schlag der gepflanzten Hybridpappeln liessen sich die Voraussetzungen für die Entstehung eines selten vorkommenden Schwarzerlenwaldes neu schaffen. Der wirtschaftliche Nutzen dieses Vorgehens ist gering, Pappelstock und Schwarzerlenausschlag, 2003; Les Monod hingegen fallen die Vorteile aus der Sicht des Natur- VD (Foto: Auenberatungsstelle). schutzes umso stärker ins Gewicht.
Informationsquelle: Marc-André Silva, Kreisoberförster, Forst- Junge Schwarzerle (Kernwuchs), die sich in einer sehr kreis 15 des Kantons Waadt dichten Krautschicht entwickelt, 2003; Les Monod VD (Foto: Auenberatungsstelle).
Auen und Waldbewirtschaftung 13
Umwandlung einer Fichtenpflanzung in einen natürlichen Auenwald
Das Reservat von Giriz Im Objekt Nr. 92 Still Rüss–Rickenbach (AG/ZH) wurde vor gut zehn Jahren eine Fichtenpflanzung erfolgreich in einen Auenlaubwald umgewandelt. Das Gebiet liegt auf der linken Reussseite oberhalb Rottenschwil AG. Der Name «Giriz» verweist auf den Ruf des Kiebitz, einer heute bei uns verschwundenen A – 1996 Vogelart, die Feuchtwiesen bevorzugt. Die Vegetationskarte vom Juni 1988 (Gallandat et al. 1993) erwähnt auf dieser Fläche einen Auenwald im Übergangsstadium (Einheit 12) mit zahlreichen Fichten sowie mit Fichtenpflanzungen (Einheit 18.1). Solche Fichtenpflanzungen sind in einer Tieflandaue fehl am Platz. Überdies sind in diesem Bereich keine Weichholzauenwälder vorhanden, da die Reuss eingedämmt ist.
Technische Massnahmen und Information Der Bewirtschafter (Kanton Aargau: Fachstelle für B – 1997 Umwelt und Natur in Zusammenarbeit mit der Ab- A: 1996, vor dem Schlag. B: 1997, nach dem Schlag. teilung Wald) hat zwischen 1991 und 1998 die Um- Von Fichten dominierter Auenwald, Still Rüss-Rickenbach AG wandlung von rund zehn Hektaren Pflanzungen (Foto: Stiftung Reusstal).
durchgeführt. Nach jedem Winter wurden Standorte, die Ähnlichkeiten mit subalpinen Wäldern aufwiesen, durch Kahlschlag, Durchforstung oder Fe- folgten Arten, welche im Frühling und Sommer melschlag verjüngt, um ihre Umwandlung in einen blühen. Laubwald zu begünstigen. Anschliessend wurden die An zwei Standorten des Naturreservates wurden zwei innerhalb des Naturreservates gelegenen Flächen ih- bis drei Jahre nach den waldbaulichen Eingriffen borer natürlichen Entwicklung überlassen, während auf tanische Erhebungen durchgeführt. Von den Massden Flächen, die sich im Besitz der Bürgergemeinde nahmen haben 31 höhere Pflanzenarten profitiert, Rottenschwil befinden, Eschen und Erlen gepflanzt und zwar mehrheitlich an feuchten Standorten vorwurden. kommende Arten wie zum Beispiel die Cypergras- Bei der Bevölkerung stiess der systematische Schlag Segge, die Sumpf-Kratzdistel, die Sumpf-Schwertlilie von Fichten zum Teil auf Unverständnis, namentlich und verschiedene Binsenarten. Auch die Entwicklung bei älteren Menschen, die eine Zeit erlebt hatten, als der Akeleiblättrigen Wiesenraute, die üblicherweise diese Holzart als Lieferant von Nutzholz oder als Bau- in Berg-Grauerlenwäldern vorkommt, scheint durch material für den Hochwasserschutz bevorzugt wur- die Eingriffe begünstigt worden zu sein. de. Aus diesem Grund wurde für eine angemessene Die zunehmende Diversität der Flora bewirkte eine Information der Bevölkerung über die Ziele dieser wachsende Vielfalt von Insekten: Landkärtchen und Eingriffe gesorgt. Faulbaumbläuling sind heute zwei im Reservat von Giriz häufig beobachtete Tagfalterarten. Die Schaf- Beobachtung der Vegetation und der Avifauna fung lichterer Waldformen sowie Asthaufen haben Die Entfernung der Fichten führte zu einem explo- auch die Ansiedlung von Ringelnattern und Eidechsionsartigen Strauch- und Buschwachstum. Auf ein- sen gefördert. tönige Fichtenbestände, denen es wegen des Licht- Eine ornithologische Arbeitsgruppe führt seit 1987 eine mangels am Boden praktisch an Unterholz fehlte, jährliche Erhebung der brütenden Vogelarten durch.
Auen und Waldbewirtschaftung 14
Diese Erhebungen lassen folgende Aussagen zu: waldwirtschaftliche Eingriffe und die periodische – Die Zahl der Arten ist relativ stabil und liegt bei Schaffung von Weihern und Feuchtwiesen sind geungefähr 37. Während einige Arten verschwinden, eignete Mittel, um Ersatzlebensräume für gewisse tauchen neue auf. Auen-Pionierarten zu schaffen. – Auf der untersuchten Fläche von 15 Hektaren hat Informationsquelle: Josef Fischer, Leiter des Naturschutzsich die Zahl der Vogelpaare von 148 im Zeitraum Informationszentrums (Zieglerhaus Rottenschwil) und Ge- 1987 bis 1993 auf 214 im Zeitraum 1994 bis 1999 schäftsführer der Stiftung Reusstal (Fischer 1998)
erhöht. Der für 2001 und 2002 ermittelte Durchschnitt von 164 Paaren entspricht für die gesamte Region einem Wert für ein ungünstiges Jahr. – Begünstigt wurden Arten, die lichte Waldformen Eingriffe zu biologischen Zwecken mit hoher Strauchschicht bevorzugen. Auch gewisse Wasservogelarten profitieren von der Pflege der Das Bewirtschaftungskonzept für Auenwälder des BU- Moore und der Ausbaggerung von Gewässern. WAL (Roulier et al. 1999) sieht auch Unterhaltsarbei- 300 ten oder die Schaffung von Biotopen im Wald vor. Solche Eingriffe zu biologischen Zwecken gelten als Aufwertungen im Sinne des Faktenblattes über Auen und Revitalisierungen (Lachat et al. 2001). Eingriffe zu biologischen Zwecken zielen in der Regel 150 darauf ab, die Konkurrenz des Waldes örtlich zu verringern, um die Entwicklung nicht bewaldeter For- mationen zu begünstigen. Solche Eingriffe werden 50 häufig von Mitarbeitenden der Forstdienste durchgeführt und sind für korrigierte Auengebiete von gros- 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 ser Bedeutung. Sie ermöglichen die Erhaltung oder Paare Arten Entwicklung auentypischer Arten oder Artengemein- Entwicklung der Anzahl Arten und der brütenden Vogelarten schaften, die ansonsten verschwinden würden. zwischen 1987 und 2002 (Daten: Stiftung Reusstal). Die nachstehenden illustrierten Beispiele stammen aus Bewirtschaftungsplänen für grossflächige Auen- Schlussfolgerung systeme: Die Entfernung der Fichten, die in einer Tieflandaue Objekt Nr. 5: fehl am Platz waren, bewirkte eine spürbare Verbesse- Eggrank–Thurspitz ZH, Fläche 433 ha rung der natürlichen Qualität des Reservates. Die so Objekte Nr. 47, 48 und 49: entstandenen Pionierlebensräume wurden von einer Alte Aare BE, Gesamtfläche 578 ha standorttypischen Flora und Fauna im Anfangsstadi- Objekt Nr. 133: um einer dynamischen Entwicklung kolonisiert. Es Pfynwald VS, Fläche 348 ha wird erwartet, dass sich an diesen neu geschaffenen Standorten spontan ein Ulmen-Traubenkirschenwald Pflege von Altläufen entwickelt. Die an die benachbarten Moore angren- Die Bewirtschaftungspläne für die Thur und die Alte zenden Zonen wurden ebenfalls durch die Errichtung Aare nennen als Massnahmen die Pflege der Waldgebuchteter und gestufter Waldränder gepflegt. ränder und das Mähen offener Bereiche (Röhrichte,
Künftig sollen die Auenwälder in der Regel ihrer na- Moore, Feuchtwiesen der Altläufe). Diese Eingriffe türlichen Entwicklung überlassen werden. Bei Bedarf dienen der Erhaltung der Strukturen, die durch die können gewisse Standorte nach wie vor im Femel- Dynamik des Fliessgewässers vor seiner Korrektion schlagbetrieb genutzt werden, wobei tote oder ab- geschaffen wurden. sterbende Bäume stehen gelassen werden. Verlandende ehemalige Mäander (vom Hauptbett Das Auengebiet Nr. 92 Still Rüss–Rickenbach (AG/ZH) abgeschnittene Seitenläufe) werden regelmässig ist ein stabilisiertes System, das nicht mehr durch entbuscht und gemäht, und das Schnittgut wird ab- Hochwasserereignisse verjüngt wird. Angemessene transportiert.
Auen und Waldbewirtschaftung 15
Im Falle der Thur wird das Schnittgut von einer Fabrik verwertet, die Holzschnitzel für Heizungen herstellt. Im Gebiet der Alten Aare haben sich gewisse Altläufe zu Schwarzerlenwäldern entwickelt. Bei ausreichender Überschwemmung erfordern diese keine Pflege.
Ausbaggern von Gewässern Das Ausbaggern von Gewässern innerhalb des Waldes, vorzugsweise in unmittelbarer Nähe oder als Fortsetzungen von bestehenden Altläufen, trägt zusammen mit dem Entbuschen und Mähen zur Erhaltung der von der ursprünglichen Dynamik geschaffenen Ein ehemaliger Mäander der Aare hat sich zu einem Moor entwickelt und wurde entbuscht und gemäht, 2003; Alte Strukturen bei. An diesen Standorten entwickeln sich Aare, Lyss–Dotzigen BE (Foto: Auenberatungsstelle). interessante Gemeinschaften von Wasser- und Uferpflanzen, und mehrere Insekten- und Amphibienarten finden hier einen Lebensraum. Im Falle der Alten Aare wies der ausgehobene Kies eine ausreichende Qualität auf, um verkauft zu werden. Damit konnte ein Teil der durch die Eingriffe verursachten Kosten gedeckt werden. Zudem wurden die beim Aushub entstandenen Steilwände als Ersatz für die nicht vorhandenen Steilufer hergerichtet.
Bodenbeizungen Auf dem Gebiet der Alten Aare werden an bestimmten lichten Standorten (Lichtungen, verlandete Alt- Bodenbeizung, 2003; Gütighausen nahe der Thur, ZH (Foto: Auenberatungsstelle). läufe) Bodenbeizungen durchgeführt, um mineralische Rohböden freizulegen und die Ansiedlung von Pionierpflanzen zu fördern, die wieder eine Pflanzensukzession auslösen. Diese Eingriffe beschränken sich auf einige präzise umschriebene Stellen, wo keine Pionierlebensräume vorhanden sind.
Entlang eines Altlaufes wurde im Wald ein Weiher ausgebaggert, 2003; Alte Aare, Lyss–Dotzigen BE (Foto: Auenberatungsstelle).
Pioniervegetation im Anschluss an eine Bodenbeizung, 2003; Alte Aare, Lyss–Dotzigen BE (Foto: Auenberatungsstelle).
Auen und Waldbewirtschaftung 16
Schaffung von Lichtungen mit Kiefern Literatur Berz Hafner + Partner AG, Künzler Bossert und Part- Kiefernwälder bilden die trockensten Waldabschnitner GmbH, Urbanum AG, Le Foyard, Büro Impuls, te der Auen. Diese offenen Waldformen mit ihrem Christian Küchli (Arbeitsgemeinschaft), 2001: Vollzug Reichtum an spezialisierten Gemeinschaften – step- der Auenverordnung im Gebiet der Alten Aare. Masspenartige oder trockene Unterholzvegetation, Halb- nahmen. Dossier zur Mitwirkung. Creato Netzwerk für kreative Umweltplanung, 2001: trockenwiesen, standortspezifische Orchideen und ARGE Thurmündung 2000. Technischer Bericht. Insekten – tragen zur Vielfalt des Lebensraummosa- Fischer J., 1998: Giriz Rottenschwil – eine Reuss-Aue im iks und zum Artenreichtum bei. Im Zuge ihrer spon- Wandel. Jahresbericht der Stiftung Reusstal 36. Gallandat J.-D., Gobat J.-M. und Roulier C., 1993: Kartanen Entwicklung wird die Baumschicht dichter und tierung der Auengebiete von nationaler Bedeutung. schafft schattigere Standorte. Schriftenreihe Umwelt Nr. 199. Bundesamt für Um- In Pfyn VS werden die Sylvesterkiefern in den step- welt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. Lachat B., Frossard P.-A., Kirchhofer A. und Roulier C., penartigen Kiefernwäldern des Rottensand, die heute 2001: Auen und Revitalisierungen. Faktenblatt Auen vor dem Hochwasser der Rhone geschützt sind, re- Nr. 5, Auendossier. Bundesamt für Umwelt, Wald und gelmässig geschlagen. Ziel dieser Eingriffe ist die Er- Landschaft (BUWAL), Bern. haltung der Biotope, die standortspezifischen Insek- Loeffel K., Streich S., Westricht P. und Zettel J., 1999: Auensukzession und Zonation im Rottensand (Pfynten, namentlich Wildbienen und Heuschrecken, als wald, Kt. VS). II. Wiederbesiedlung einer Überschwem- Lebensraum dienen. Sobald die natürliche Dynamik mungsfläche durch Wildbienen (Hymenoptera, der Rhone wieder für eine spontane Verjüngung der Apidae). Mitteilungen der Schweizerischen Entomologischen Gesellschaft 72. Kiefernwälder sorgt, kann auf diese Unterhaltsmass- Moor M., 1958: Pflanzengesellschaften schweizerischer nahmen verzichtet werden. Flussauen. Mitteilungen der Schweizerischen Anstalt An der Thur werden gewisse Kiefernwälder grossflä- für das Forstliche Versuchswesen 34 (4). Roulier C., Teuscher F. und Weber B., 1999: Bewirtschafchig aufgelichtet, um die Baumschicht zu öffnen. An
tungskonzept für Auenwälder. Vollzug Umwelt. Buneinzelnen Standorten soll die Entfernung von Bü- desamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), schen eine periodische Mahd des Unterholzes erlau- Bern. ben. Auf diesen wechselfeuchten Wiesen gedeihen das Gemeine Tausendgüldenkraut, die Dunkle Akelei Autorin und Autoren und der Lungen-Enzian. Anne-Claude Cosandey Christian Roulier Martin Indermühle Übersetzung: Rolf Geiser
Kontaktadressen Koordination Auenschutz im BUWAL Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67 beatrice.werffeli@buwal.admin.ch Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94 stephan.lussi@buwal.admin.ch BUWAL, CH-3003 Bern www.umwelt-schweiz.ch/auen
Auenberatungsstelle Elisabethenstr. 51, CH-3014 Bern Tel. 031 331 38 41, Fax 031 331 71 08 auenberatung@naturaqua.ch, www.auen.ch Trockenwiese im Unterholz des Kiefernwaldes, 2003; Thurspitz ZH (Foto: Auenberatungsstelle). Bezug Faktenblatt Nr. 10: Auenberatungsstelle Informationsquelle: (Berz Hafner + Partner AG et al. 2000; Auendossier (Faktenblätter 1-12): CREATO 2000; Loeffel et al. 1999) BUWAL, Dokumentation, CH-3003 Bern Fax 031 324 02 16 docu@buwal.admin.ch www.buwalshop.ch Bestellnummer: VU-8825-D
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 2004, 2. Auflage 2005
B U WA L Faktenblatt Auen 11
Gastereholz, Nr. 74 BE (Foto: Jan Ryser)
DAS AUENINVENTAR Auen sind jene Bereiche von Bächen, Flüssen, Strö- umfasst das Inventar nun 282 Auenobjekte von natiomen und teils auch Seen, die mit jeweils unterschied- naler Bedeutung und nähert sich damit dem Ziel, dass licher Dauer periodisch oder episodisch von Wasser die wertvollsten Auengebiete der Schweiz unter natioüberflutet werden und in denen das Grundwasser nalem Schutz stehen. Eine Reihe von rund 40 Objekstark schwankt und zeitweise die Wurzeln der Pflan- ten vor allem in den Kantonen Graubünden und Walzen erreicht. Neben diesen klassischen Auenstand- lis stehen noch in der Phase der Bereinigung. orten umfasst das Bundesinventar der Auengebiete Die Vielfalt der Gebiete ist charakteristisch für die von nationaler Bedeutung auch die wertvollsten Schweiz. Die Auenobjekte kommen vom Tiefland Gletschervorfelder. bis in die Alpen vor, haben eine Fläche von 2.1 ha Die Schweiz ist Quellgebiet grosser europäischer Flüsse bis 439.5 ha und erscheinen als Flussauen (Mehrwie Rhone, Rhein, Inn und Ticino. In den Schweizer heit), Seeauen, Deltas, Gletschervorfelder oder alpine Alpen liegen zudem einige der wichtigsten Gletscher- Schwemmebenen. Aufgrund der verschiedenen Ausgebiete Europas. Damit kommt der Schweiz eine zen- prägungen des Wasserhaushalts, ihrer Natürlichkeit, trale Rolle im Auenschutz zu. Nach der Aufforderung Dynamik, Vegetation, Höhenlage und Region werdes Europarates in seiner Empfehlung von 1982, die den die Objekte einem bestimmten Auentyp zugenoch verbleibenden Auen zu schützen, führte der ordnet. Das vorliegende Faktenblatt geht im Detail Bund eine Erhebung der Auen durch. Dank dem Vor- auf diese Typologie und die verschiedenen Formatioliegen der nötigen gesetzlichen Grundlagen konnte nen in den Auen ein, welche wichtige Grundlagen der Bundesrat am 28. Oktober 1992 die Auenverord- für die Erfolgskontrolle sind. Statistische Darstellunnung mit 169 Auengebieten nationaler Bedeutung gen des Inventars zu verschiedenen Themen runden in Kraft setzen. Nach zwei Ergänzungen (2001, 2003) die Informationen ab.
Das Aueninventar 2
den regelmässig überprüft. Das Bundesinventar der Geschichte des Inventars Auengebiete von nationaler Bedeutung umfasst die 1982 wurde die Forschungsanstalt für Wald, Schnee und in Anhang 1 Auenverordnung (SR 451.31) aufgeführ- Landschaft (WSL) durch das Eidgenössische Departe- ten Objekte. Die Auenverordnung beschreibt unter ment des Innern beauftragt, eine Liste der Auengebiete anderem die Abgrenzung der Objekte, das Schutzvon nationaler Bedeutung vorzuschlagen. Aufgrund von ziel, die Schutz- und Unterhaltsmassnahmen sowie Expertenwissen, Grundlageninformationen und Feldbesu- die Pflichten und Leistungen des Bundes (Art. 4, 5, 9 chen wurde 1983 ein erstes Inventar erstellt. Nach einer und 11 Auenverordnung). Die Kantone ordnen den Aktualisierung wurden 1989 165 Auenobjekte den Kanto- Schutz und den Unterhalt der Biotope von nationaler nen zur Vernehmlassung gegeben (Kuhn und Amiet 1988). Bedeutung. Sie treffen rechtzeitig die zweckmässigen Schliesslich konnten am 15. November 1992 169 Objekte Massnahmen und sorgen für deren Umsetzung (Art. mit der Auenverordnung unter Schutz gestellt werden. 18a Abs. 2 NHG). Aus Gründen der Prioritätensetzung sind Gletscher- Zudem sorgen die Kantone für Schutz und Unterhalt vorfelder und alpine Schwemmebenen nur exempla- der Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung risch berücksichtigt worden. Diese Auentypen wurden (Art. 18b Abs. 1 NHG). Bei der Umsetzung des Auenanschliessend im Projekt IGLES (Inventar der Glet- schutzes werden – wenn immer möglich – Unterhaltsschervorfelder und alpinen Schwemmebenen) ober- massnahmen an Gewässern und die dazugehörigen halb einer Grenze von 1800 m ü.M. systematisch erfasst raumplanerischen Massnahmen im Zusammenhang und bewertet (Gerber et al. 1999). In der ersten Ergän- mit Hochwasserschutzprojekten koordiniert (Art. 3 zung des Inventars von 2001 sind 52 Gletschervorfel- und 4 des Bundesgesetzes über den Wasserbau [SR der und 13 alpine Schwemmebenen dazugekommen. 721.100]). Da in der Erhebung der WSL eine vollständige Analyse des Gewässernetzes nicht möglich war und so vor allem in der subalpinen Stufe grosse Lücken bestanden, wurde Beschreibung der Auentypen 1998-2001 für alle Gebiete unterhalb von 1800 m ü.M.
eine systematische Untersuchung durchgeführt. Die erho- Die 282 Auengebiete von nationaler Bedeutung könbenen Objekte wurden in mehreren Schritten selektioniert nen nach Lage, Entstehung und Gewässer in fünf und nach Bereinigung mit den kantonalen Fachstellen Hauptkategorien eingeteilt werden. 2003 als 2. Ergänzung ins Aueninventar aufgenommen. Heute enthält das Inventar 282 Auenobjekte von natio- Gletschervorfelder 52 Objekte 8’919.0 ha naler Bedeutung mit einer Gesamtfläche von 226.2 km2. Alpine Schwemmebenen 15 Objekte 468.5 ha Dies entspricht etwa einem halben Prozent der Landes- Flussauen 180 Objekte 9’730.5 ha fläche der Schweiz. Deltas 17 Objekte 1’037.0 ha Seeauen 18 Objekte 2’462.0 ha
Graubünden ist mit 21 % der Gesamtanzahl der Rechtliche Grundlagen Objekte der auenreichste Kanton der Schweiz (Gra- fik 1). Rund die Hälfte aller Objekte Graubündens Der Biotopschutz ist durch das Bundesgesetz über den sind alpine Gletschervorfelder und Schwemmebenen. Natur- und Heimatschutz geregelt (Art. 18 ff NHG; Der Kanton Bern folgt mit gut 17 % und der Kanton SR 451). Nach Artikel 18a Absatz 1 NHG bezeich- Wallis mit knapp 12 % aller Auenobjekte. Die einzelnet der Bundesrat nach Anhören der Kantone die nen Hauptkategorien lassen sich nach Höhenstufe, Biotope von nationaler Bedeutung. Er bestimmt die Region und Natürlichkeit in 10 Typen unterteilen. Lage dieser Biotope und legt deren Schutzziele fest. Für 6 Typen sind Untertypen differenziert. Die Bezeichnung der Biotope und die Festlegung der Grafik 1 zeigt die Verteilung der Auengebiete nach Schutzziele werden nach Artikel 16 der Verordnung Kantonen und Hauptkategorien. Die Auengebiete über den Natur- und Heimatschutz (NHV; SR 451.1) von nationaler Bedeutung liegen mehrheitlich im in besonderen Verordnungen (Inventaren) geregelt. Mittelland und in den Alpen. Im Jura sind nur sehr Die Inventare sind nicht abschliessend und wer- wenige Auen zu finden (s. Karte S. 10 –11).
Das Aueninventar 3
Anteil der Auenfläche Anteil der Gesamtanzahl der Objekte (282) 20% 15% 10% 5% 0% 0% 5% 10% 15% 20% AG AR BE FR GE GL GR JU LU NE OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH 6’000 5’000 4’000 3’000 2’000 1’000 0 0 10 20 30 40 50 60 Fläche (ha) Anzahl Objekte Fluss Delta Seeufer Gletschervorfeld Alpine Schwemmebene
Grafik 1: Verteilung der Auengebiete nach Kantonen und Hauptkategorien
1 Gletschervorfeld (52 Objekte)
Ein Gletschervorfeld ist ein durch Gletscher- Auch die Bereiche fluvialer Dynamik sind in Gletscherschwankungen geprägter Landschaftsausschnitt. vorfeldern stark vom Gletscher geprägt. Die tägli- Es umfasst im Sinne des Inventars die im Bereich chen Hochwasser während der Sommermonate, die des Gletscherendes liegenden Gebiete, die neuzeit- charakteristische Trübung des Wassers (Gletscherlich (um 1850) eisbedeckt waren, sowie die räum- milch) und die Schwankungen des Geschiebeanlich unmittelbar damit verbundenen glazialen und falls sind bedingt durch die Nähe des Gletschers. glazifluvialen Akkumulationen (siehe Gerber et al. Überflutung, Überdeckung mit Sediment, intensiver 1999). Die Gletschervorfelder des Aueninventars Geschiebetransport und sich ständig verlagernde weisen zwei grundsätzlich verschiedene Berei- Gerinne bilden die Standortvoraussetzungen der che auf, den Bereich fluvialer Dynamik und den fluvialen Dynamikbereiche. Diesem Milieu sind in Bereich glazialer Prägung. der Regel nur Pionierpflanzen gewachsen. Der Bereich glazialer Prägung weist als Folge der Ver- Vielfalt und Mosaikcharakter der Vegetation in gletscherung ein breites Spektrum von sehr unter- Gletschervorfeldern äussern sich im räumlichen schiedlichen Lebensräumen auf. Das reich geglie- Nebeneinander von Pioniervegetation, Ufergesellderte Relief, die heterogenen Substrate und die schaften und Quellfluren, Flachmoorgesellschaf- Böden unterschiedlichen Alters schaffen zusam- ten, Rasengesellschaften, Staudenfluren und Gebümen mit der Präsenz des Wassers (Vernässungen, schen, Auenvegetation und Wald. Quellen, Rinnsale, Tümpel und Seen) ein vielfältiges Mosaik an Standorten für spezialisierte Pflanzen und Tiere. Der Prozess der Besiedlung der eisfreien Flächen durch die Pflanzen (Sukzession) beginnt mit Pioniergesellschaften und erreicht nach Jahrzehnten oder Jahrhunderten die der geografischen Lage entsprechende Klimaxgesellschaft. Im Bereich glazialer Prägung kann diese Abfolge vom heutigen Eisrand talauswärts zu den Endmoränen früherer Gletschervorstösse beobachtet werden. Vadret da Morteratsch, Nr. 1238 GR
Das Aueninventar 4
2 Alpine Schwemmebene (15 Objekte)
Wo sich der Lauf eines Fliessgewässers verflacht Alpine Schwemmebenen sind sehr dynamische und ausweitet, verzweigt sich das Gewässer in meh- Auen. Durch Überschwemmung, Sedimentation, rere Arme und es bilden sich Kies- und Sandbänke. Abtrag und Gerinneverlagerung können die Stand- Alpine Schwemmebenen umfassen flache Gebiete ortvoraussetzungen in Gerinnenähe rasch und draoberhalb von 1800 m, die von Überflutung und flä- matisch ändern. Bleiben die Standortbedingungen chiger fluvialer Sedimentumlagerung geprägt wer- über längere Zeit stabil, lassen sich Phänomene den, sowie die angrenzenden relikten Flächen glei- der Sukzession und Zonation beobachten. Alpine cher Entstehung (Gerber et al. 1999). Sie können Schwemmebenen weisen dieselben Vegetationsgeauch innerhalb von Gletschervorfeldern auftreten. sellschaften auf wie die Bereiche fluvialer Dynamik In alpinen Schwemmebenen können Phasen mit der Gletschervorfelder. Auflandungs- und Erosionstendenz abwechseln. Überwiegt die Auflandung, ist der Bereich flächiger fluvialer Dynamik ausgedehnt. Überwiegt die Erosion, wird der Dynamikbereich eingeschränkt und das Gerinne tieft sich ein. Dabei entstehen gewässerbegleitende Terrassen, die mehrere Niveaus umfassen können. Quellen und grundwassergespiesene Bäche sind in alpinen Schwemmebenen häu- fig zu beobachtende Phänomene. Bachkegel und Schwemmfächer von Seitenbächen beeinflussen den Verlauf und die Gestalt des Hauptgerinnes. Plaun Segnas Sut, Nr. 1316 GR
Flussauen (3-8) Flussauen sind der häufigste und dynamischste Auen- dies der Fall, fehlt hinter dem Damm die regelmässige typ in tieferen Lagen. Sie sind hauptsächlich durch Verjüngung. Die Auenvegetation kann sich hier nur die mechanische Wirkung von Wasser und Geschiebe bei entsprechend hohen Grundwasserständen halten. geprägt. Die Vegetation besteht aus einem Mosaik Die Hartholzauenwälder und «andere Wälder» domivon Pioniergesellschaften, Gebüschen und Auenwäl- nieren immer mehr. dern. Es gibt kaum völlig natürliche Systeme. Vieler- Die Flussauen können wie folgt unterschieden werorts schränken Verbauungen die Dynamik ein. Ist den:
3a Flüsse subalpin / natürlich (21 Objekte) Diese Systeme befinden sich an Flüssen und Bächen der subalpinen Stufe (von 1320 bis 2020 m) im Alpenmassiv. Sie sind wenig durch Verbauungen beeinträchtigt. Einige Objekte sind sogar noch ganz intakt. Die Dynamik dieser Systeme ist im Allgemeinen gross: sie wird durch ein breites Hauptgerinne und oft durch ein komplexes Vegetationsmosaik charakterisiert. Die Pionier-Krautfluren, die Weidengebüsche und die Grauerlenwälder sind in den dynamischen Teilen dominant. In den stabilsten Zonen Chiemadmatte, Nr. 135 VS
ist ein subalpiner Fichtenwald zu finden, der oft gerodet wurde, um Viehweiden zu gewinnen.
Das Aueninventar 5
3b Flüsse subalpin / korrigiert (3 Objekte) Diese Auengebiete grenzen an den korrigierten Flusslauf des Inn im Oberengadin auf einer Höhe von 1690 bis 1710 m. Der Inn ist eingedämmt und kann die Flächen ausserhalb der Dämme nicht mehr verjüngen. Einige dieser Flächen pro- fitieren vom Grundwasser und vom Wasser der Innzuflüsse, welche ihrerseits auch korrigiert und umgestaltet sind. Die Vegetation behält so einen auentypischen Charakter; Flachmoore und Weichholzformationen sind gut vertreten. Isla Glischa-Arvins-Segli, Nr. 190 GR
4a Flüsse montan / natürlich (59 Objekte) Die Auengebiete auf der montanen Stufe befinden sich zwischen 560 bis 1420 m und sind wenig durch Flussverbauungen beeinträchtigt; einige sind praktisch unberührt. Die Dynamik dieser Systeme ist im Allgemeinen stark ausgeprägt. Sie wird durch ein breites Hauptgerinne und durch ein komplexes Mosaik charakterisiert, wo Pionier-Krautfluren und Grauerlenwälder einen grossen Platz einnehmen. Weidengebüsche und alluviale Trockensteppen ergänzen das Bild. Hartholzauenwälder entstehen in Höhen unterhalb von 1000 m. Senseauen, Nr. 55 BE, FR
4b Flüsse montan / korrigiert (11 Objekte) Diese Auengebiete sind durch Verbauungen und Blockwürfe korrigiert und die Eintiefung der Flussläufe charakterisiert bestimmte Objekte. Die Vegetationszusammensetzung ist mit derjenigen in den natürlichen montanen Systemen identisch. Aufgrund der durch die Verbauungen abgeschwächten Dynamik sind die Pionier-Krautfluren und Weichholzwälder jedoch weniger häufig und der Klimaxeinfluss ist stärker.
Augand, Nr. 71 BE
Das Aueninventar 6
5a Flüsse kollin: Mittelland / natürlich (24 Objekte) In der kollinen Stufe (von 280 bis 660 m) liegen die Auengebiete des Schweizerischen Mittellandes (vor allem im Einzugsgebiet der Aare und des Rheins). Einige Gebiete enthalten Altarme, Relikte von früheren Flutebenen, in welchen sich Flachmoorgesellschaften befinden. Die mittleren und kleinen Flussläufe dieses Typs sind meist wenig beeinträchtigt. Die Vegetation ist vielfältig und reicht von Pionier-Krautfluren, Weichholzformationen (bestehend aus Silberweiden, Grau- und Schwarzerlen) bis zu ausgedehnten Hartholzauenwäldern (dominiert durch Eschen, La Roujarde, Nr. 121 VD Seldenhalde, Nr. 4 SH Ulmen, Ahorne). Der Klimaxwald besteht hier aus Buchen und Eichen.
5b Flüsse kollin: Mittelland / korrigiert (27 Objekte) In diesen Objekten wurden die Flussläufe mit grossen Gewässerkorrektionen umgestaltet. Verbauungen verhindern das Übertreten der Flussufer und die Überschwemmung der Auenwälder. Die Vegetation wird von Hartholzauen- und Klimaxwäldern dominiert. Weichholzauenwälder fehlen teilweise bis ganz. Wenn die Eindämmung des Flusslaufs sehr eng ist, sind auch keine Pionier-Krautfluren vorhanden.
Thurauen Wil-Weieren, Nr. 18 SG
6a Flüsse kollin: Alpensüdseite, westliches Mittelland / natürlich (13 Objekte) Diese Auengebiete befinden sich auf der kollinen Stufe (von 200 bis 630 m) der Alpensüdseite und des westlichen Mittellandes (Kanton Genf). Die Flüsse haben im Allgemeinen ein breites Hauptgerinne aufgrund des Reliefs der umgebenden Berge und des dort herrschenden Klimas. Das Vegetationsmosaik ist aufgrund der starken Dynamik sehr komplex und artenreich. Es enthält verschiedene Krautfluren, Weichholz- und Hartholzauenwälder. Als Klimaxzustand gilt hier der Eichenwald. Mit den kollinen Auen der Zen- Saleggio, Nr. 170 TI
tralalpen gehört dieser Typ zu den artenreichsten und bedeutendsten unseres Landes.
Das Aueninventar 7
6b Flüsse kollin: Alpensüdseite, westliches Mittelland / korrigiert (7 Objekte) Die Verbauungen führen in mehreren Objekten zu starken Sohleneintiefungen. Die Vegetation wird von Hartholzauen- und Klimaxwäldern dominiert. Einige Objekte enthalten Altarme, die von Flachmoorgesellschaften besiedelt sind.
Boschetti, Nr. 167 TI
7 Flüsse kollin: Zentralalpen (6 Objekte)
Diese ausgedehnten Auengebiete befinden sich an den grossen Flussläufen der Rhein- und Rhoneebene im Innern des Alpenmassivs. Hier wird eine starke Dynamik beobachtet, aufgrund der Bergnähe und den relativ wenig verbauten Flussläufen. Das Vegetationsmosaik enthält zahlreiche Pionier- Krautfluren, Weiden- sowie Grauerlenwälder und Schwarzpappeln. Die trockensten Gebiete werden von «steppenähnlichen» Pflanzen besiedelt. Die stabilsten Teile dieser Systeme sind mit Föhrenwäldern bewachsen. Die kollinen Systeme der Zen- Pfynwald, Nr. 133 VS
tralalpen sind aufgrund ihrer Grösse, ihrer Diversität und der grossen Dynamik die reichhaltigsten und charakteristischsten Auen unseres Landes.
8a Singularität: kolline Schwemmkegel (2 Objekte) Diese Systeme befinden sich in den ausgedehnten Schwemmkegeln von zwei Wildbächen im Tal der Sarner Aa (OW). Ein starkes Gefälle und eine ausgeprägte Dynamik charakterisieren diese Wasserläufe, welche grobe Sedimente transportieren und eine montane Vegetation (mit dominierendem Grauerlenwald) aufweisen, obwohl die Objekte eher tief gelegen sind (500 und 520 m).
Laui, Nr. 101 OW
Das Aueninventar 8
8b Singularität: Flüsse im Moorgebiet (5 Objekte) Diese Auengebiete entwickeln sich auf ebenen und moorigen Böden in den Juratälern des Kantons Waadt und in der Zentralschweiz auf einer Höhe zwischen 300 und 1040 m. Aufgrund des schwachen Gefälles verläuft der Fluss in Mäandern, und die Dynamik wird durch periodische Überschwemmungen sichtbar. Die Vegetation umfasst Flachmoore und vereinzelte Schilfgürtel. Erlenbruchwälder charakterisieren die Objekte der kollinen Stufe. Biber im Ägeriried, Nr. 110 SZ, ZG
8c Singularität: Flüsse im Jura (2 Objekte) Dieser Typ beinhaltet zwei Objekte entlang des Doubs, welche noch recht ursprünglich sind. Der Fluss transportiert wenig Sedimente und hat die Tendenz zur Eintiefung. Die Dynamik ist von mittlerer Intensität, und die Überschwemmungszonen sind reduziert. Die Vegetation entspricht einem montanen Auengebiet trotz einer Höhe von 460 m. Die Auenwälder werden von Grauerlen- und Eschenwäldern gebildet. Mehrere Auenterrassen wurden in Fettwiesen umgewandelt. La Réchesse, Nr. 144 JU
9 Delta (17 Objekte)
Deltas liegen an der Mündung von Fliessgewässern in einen See und zeigen Charaktermerkmale von beiden Umgebungen. Die Wasserströmung und das von ihr mitgeführte Geschiebe wird hier abgebremst. Material lagert sich ab und bildet Bänke, die langsam in den See hineinwachsen. Die meisten Deltas liegen in der kollinen Stufe. Fast alle Flussdeltas weisen Verbauungen auf, und die Dynamik der Auenablagerung ist durch die Dämme und den Kiesabbau stark reduziert. Nur wenige Deltas von kleinen Flussläufen sind noch intakt. Auf die gesamte Anzahl der Deltas bezogen, ist der Anteil aktiver (wachsender) Flussmündungen sehr klein. Die Vegetation zeigt einen Übergang vom dynamisch-fliessenden zum stillen Charakter. Auenwälder mischen sich mit Pioniervegetation und Mooren. Dem Ufer sind Flachwasserzonen vor- Reussdelta, Nr. 105 UR (Foto: Ottomar Lang)
gelagert.
Das Aueninventar 9
Seeauen Die Vegetation vieler Seeufer ist durch die regelmässige Die grössten Seeauen der Schweiz befinden sich an den Überflutung und den schwankenden Grundwasser- Ufern der drei Jurarandseen. Folgende zwei Untertystand geprägt. Die mechanische Dynamik beschränkt pen können unterschieden werden: sich stellenweise auf den Wellenschlag. Auch in den Seeauen sind Auen- und Moorvegetation miteinander verzahnt.
10a Seeufer kollin und montan (13 Objekte) Diese Auengebiete säumen die natürlichen Ufer der drei Jurarandseen (auf einer Höhe von 430 m). Die Systeme werden sowohl von der Seendynamik (Wellen, Pegelstandschwankungen) als auch von der Dynamik der Zuflüsse beeinflusst (Bäche). Da diese Umgebung noch recht jung ist (1880 durch die Jura-Gewässer-Korrektion entstanden), hat die Vegetation einen Pioniercharakter, der die Aufnahme ins Aueninventar rechtfertigt. Die Zonierung der Vegetation beginnt mit Schilf und Seggenwiesen, gefolgt von Silberweidenwäldern, Le Chablais, Nr. 307 FR
Grauerlen- und Erlenbruchwäldern. In den angrenzenden Hartholzauenwäldern dominieren die Eschenwälder auf feinem Substrat und die Auenwälder in Übergangsstadien.
10b Stausee-Ufer kollin und montan (5 Objekte) Diese Auengebiete befinden sich in den Uferbereichen der Stauseen entlang der grossen Flüsse des Mittellandes und der Voralpen (320 bis 800 m). Die feinen Sedimente werden von einjährigen oder ausdauernden Pionier-Krautfluren besiedelt, gefolgt von Weidengebüschen und -wäldern. Die Silberweidenwälder bleiben durch die Pegelschwankungen, welche durch die Wasserkraftnutzung ausgelöst werden, erhalten.
Broc, Nr. 64 FR
Die Karte auf der folgenden Doppelseite stellt alle Auengebiete von nationaler Bedeutung in ihrer Typologie dar.
Das Aueninventar 10
Typologie der Auengebiete
Alpine Auen Deltas
1 Gletschervorfeld 9. Delta
2 Alpine Schwemmebene Seeauen
10 Seeufer
Flussauen
3 Flüsse subalpin 10a Seeufer kollin und montan
3a natürlich 10b Stausee-Ufer kollin und montan 3b korrigiert
4 Flüsse montan
4a natürlich 4b korrigiert
5 Flüsse kollin; Mittelland
5a natürlich 5b korrigiert 6. Flüsse kollin: Alpensüdseite, westliches Mittelland 6a natürlich 6b korrigiert
7 Flüsse kollin: Zentralalpen
8 Singularität
8a Kolline Schwemmkegel 8b Flüsse im Moorgebiet 8c Flüsse im Jura
Das Aueninventar 11
Das Aueninventar 12
Formationen Die Auenobjekte werden bezogen auf Vegetation gen zusammen. Grundsätzlich unterschieden wer- und Geomorphologie in 10 Formationen unterteilt. den dabei neben den eigentlichen Wasserflächen die Diese fassen unterschiedliche Pflanzengesellschaften Standorte der alluvialen und der glazialen Flächen. mit ähnlicher Physiognomie und Standortbedingun-
Gletschervorfeld GlaG NGla KGla NGla NGla
Aue der subalpinen Stufe AK SED WA AK
ÜF
AW
AW ÜF WHA ÜF AK WA SED
Aue der montanen Stufe ÜF WHA WHA AW AK SED WA
Aue der kollinen Stufe
AW WHA HHA ÜF WHA WA AK WA Delta- und Seeufer
HHA WHA AK WHA WHA SED AK SED WA AK WA Auenzonation und Formationen (Zeichnung: C. Roulier / S. Tschäppeler). Die Farben bezeichnen verschiedene Formationsgruppen: WA Wasser SED Nackte bis wenig bewachsene Auensedimente Pioniervegetation: Krautvegetation oder Gehölze AK Auenfläche mit Krautvegetation auf nackten Auenflächen WHA Weichholzaue Post-Pioniervegetation: Auenwald, der auf die HHA Hartholzaue Pionierformationen folgt AW Andere Wälder Nichtauenvegetation: Nichtauenwald, Weiden, NGla Nackte bis wenig bewachsene Glazialfläche Ackerland und genutzte Flächen KGla Krautreiche Glazialfläche glaziale Vegetation auf von Gletschern geformten GlaG Glazialfläche mit Gehölzen Flächen (nur in alpinen Auengebieten) ÜF Übrige Flächen
Das Aueninventar 13
Wasser Weichholzaue In den Auengebieten erscheint das Wasser in ver- Die Weichholzauen besiedeln Inseln in Flussläufen schiedensten Ausprägungsformen: Hauptfluss mit sowie das Gebiet zwischen dem Fluss und dem Hart- Nebenarmen, Kanäle und Altarme sowie Teiche, holzauenwald. Es handelt sich zumeist um Gehölze Tümpel und Seen. und Wälder, welche aus Weichholzarten wie Weiden, Erlen oder Pappeln bestehen. Auch Sanddorn-Sauer- Nackte bis wenig bewachsene Auensedimente dorn-Gebüsche und Grünerlensträucher gehören in Diese Formation beinhaltet die nackten Sedimente diese Formation. Alpine Weiden-Gebüsche gehören wie Geröll, Steine, Kies, Sand, Schluff und Ton, die aufgrund ihres Pioniercharakters ebenfalls zu den bei niedrigem Pegelstand des Flusses trocken liegen. Weichholzformationen. Bei dauernder überschwemmungsfreier Zeit stellt sich schüttere Pioniervegetation auf grob- und feinkiesigen Alluvialflächen ein. Diese können vom nächsten Hochwasser schnell wieder zerstört werden.
Auenfläche mit Krautvegetation Hartholzaue Diese Formation befindet sich auf regelmässig durch In den vom Fluss am weitesten entfernten Gebieten, Hochwasser verjüngten Sedimentbänken und Terras- sowie auf den höheren Flussterrassen befinden sich die sen. Sie umfasst Pionier-Krautfluren, Trittvegetation, Hartholzauen. Sie werden von Esche, Berg-Ulme und nitrophile Hochstaudenfluren und Annuellenvegeta- Spitzahorn bestimmt. Die Hartholzauen stehen unter tion sowie alle Flachmoorgesellschaften. Die Arten- dem Einfluss von stetigem oder temporärem Grunddiversität ist meist sehr hoch, da viele der zahlreich wasser sowie von aussergewöhnlichen Hochwassern. durch Luft und Wasser herangetragenen Samen, dank schwacher Konkurrenz, zur Keimung kommen. Junge Weiden, Erlen und Pappeln können die Pionier-Kraut- fluren begleiten.
Das Aueninventar 14
Andere Wälder Krautreiche Glazialfläche Die «anderen Wälder» besiedeln in der Regel die Auf stabileren Flächen nimmt die Vegetationsde- Gebiete, die sich ausserhalb des Überflutungsbereichs ckung mit einsetzender Bodenbildung zu. Die Artendes Flusses befinden. Dazu gehören Hangwälder, vielfalt ist sehr hoch. Sie umfasst neben den Pionieren weitere Wälder auf früheren Auenterrassen und auf auch Arten aus Pflanzengesellschaften, die ausser- Felsgelände sowie Aufforstungen. Klimaxarten wie halb der Gletschervorfelder gedeihen. Geschlossene Buche, Eiche, Fichte oder Lärche dominieren in die- Rasen oder Feuchtgebiete im Endstadium der Vegeser Formation. Föhren, Eschen, Ulmen, Ahorn und tationsentwicklung (Sukzession) sind jedoch selten. Birken treten vereinzelt auf, da diese Arten auch nicht Sie beschränken sich in der Regel auf den Bereich der an Flüsse gebundene Waldgebiete besiedeln können. Endmoräne oder auf gletscherferne, ebene Gebiete. Trockene Föhrenwälder auf selten überschwemmten Kiesbänken von Flussterrassen im Mittelland und den Zentralalpen sind ebenfalls dieser Formation zuzuordnen.
Glazialfläche mit Gehölzen Entwickelte Wälder sind in Gletschervorfeldern selten. Weiden- oder Grünerlenbestände hingegen können lokal durchaus aspektprägend sein. Neben einer Nackte bis wenig bewachsene Glazialfläche Bereicherung der pflanzlichen Artenvielfalt und des Moränenschutt- und Felsflächen bestimmen den Landschaftsbildes sind sie wichtige Elemente für die Aspekt dieser Formation. Sie umfasst die vor kurzem Tierwelt, so etwa als Nahrungsgrundlage für Raueisfrei gewordenen Flächen und die steilen, der Ero- fusshühner oder als Deckung für Arten wie Gämse sion ausgesetzten Hänge und Felsbereiche der Glet- oder Rothirsch. schervorfelder. Auf den ersten Blick erscheinen diese Flächen häufig vegetationsfrei. Bei genauerer Betrachtung fallen einzelne Pionierarten oder teilweise auch ganze Vegetationsflecken auf.
Das Aueninventar 15
Übrige Flächen Die übrigen Flächen beinhalten Bereiche, welche nicht vom Hochwasser erreicht werden, aber eine funktionelle Einheit mit dem Auengebiet bilden. Dazu gehört die ruderale Vegetation ausserhalb der Aue, diverse Wiesen (alpine Wiesen, Trocken- und Fettwiesen) und die Vegetation der Steilhänge, Geröllhalden und Schwemmkegel. Intensiv genutzte Flächen wie Bauten, diverse Anlagen, Strassen, Parkplätze, Gewässerverbauungen und Kulturland gehören auch zu dieser Formation.
Das Inventar in Zahlen Grafische Darstellungen aufgrund von statistischen Auengebiete, welche seit 1987 etappenweise realisiert Analysen bringen die Vielfalt des Inventars zum Aus- worden ist (Gallandat et al. 1993). Die Kartierungsdruck und geben einen Überblick zur Verteilung der einheiten wurden zu den Formationen zusammenge- Auenobjekte in die biogeographischen Regionen, die fasst. Für die alpinen Auen sind noch keine Angaben Höhenstufen und zu den verschiedenen Flächenaus- zur Zusammensetzung der Formationen verfügbar. Sie dehnungen. Abbildungen zu den Abflussbedingun- werden daher in allen Grafiken als Kategorie alpine gen und den diversen Nutzungen in den Objekten Auen ausgewiesen. runden die Beschreibung ab. Ca. 42 % der gesamten Auenfläche sind alpine Auen (Grafik 2). Den grösseren Teil davon belegen die Forma- Prozentuale Verteilung tionen der Glazialflächen in den Gletschervorfeldern. Die grafischen Abbildungen zur Verteilung der For- Mit 17 % haben die übrigen Wälder den zweitgrössmationen innerhalb des Inventars und nach biogeo- ten Anteil inne, gefolgt von den Hartholz-, Weichholzgraphischen Regionen basieren auf der Kartierung der auenwäldern und Auenflächen mit Krautvegetation.
6% 8% 3% Wasser 7% Nackte oder wenig bewachsene Auensedimente Auenfläche mit Krautvegetation Weichholzaue 8% Hartholzaue 42% Andere Wälder 9% Alpine Auen Übrige Flächen
17%
Grafik 2: Prozentuale Verteilung der Formationen zur Gesamtfläche des Aueninventars. Alpine Auen sind gesamthaft dargestellt.
Das Aueninventar 16
Biogeographische Regionen Alpine Auen liegen vor allem in den Nordalpen sowie aber in den Zentralalpen praktisch nicht vertreten. in den westlichen und östlichen Zentralalpen (Gra- Die Weichholzauen sind in allen Regionen zu finden, fik 3). Die Hartholzauen hingegen befinden sich zum machen aber kaum mehr als 10 % der Gesamtheit der grössten Teil im Mittelland, wo sie fast einen Fünftel Formationen aus. Eine Ausnahme bilden die Südalder dort kartierten Formationen ausmachen. In den pen, in welchen sie mit gut 15 % vertreten sind. Nord- und Südalpen kommen sie ebenfalls vor, sind
Anteil der Auenfläche 30% 20% 10% 0%
Jura
Mittelland
Nordalpen
Westliche Zentralalpen (VS) Östliche Zentralalpen (GR)
Südalpen
7’000 6’000 5’000 4’000 3’000 2’000 1’000 0 Fläche (ha)
Wasser Auenfläche mit Krautvegetation Hartholzaue Alpine Auen Nackte oder wenig bewachsene Auensedimente Weichholzaue Andere Wälder Übrige Flächen
Grafik 3: Verteilung der Auengebiete und Formationen nach biogeographischen Regionen (Gonseth et al. 2001)
Höhenstufen Gut 30 % der Auenflächen liegen in tieferen Lagen bis von 850 m gut vertreten, während sie weiter oben 550 m (Grafik 4), wo die Auenflächen mit Krautve- nur noch vereinzelt anzutreffen sind und ab 1450 m getation deutlich häufiger vorkommen als in andern gar nicht mehr in Erscheinung treten. Höhenlagen. Hartholzauen sind bis zu einer Höhe
Anteil der Auenfläche 30% 20% 10% 0%
2’650-2’950 m
2’350-2’650 m
2’050-2’350 m
1’750-2’050 m
1’450-1’750 m
1’150-1’450 m
850-1’150 m
550-850 m
8’000 7’000 6’000 5’000 4’000 3’000 2’000 1’000 0 Fläche (ha)
Wasser Auenfläche mit Krautvegetation Hartholzaue Alpine Auen Nackte oder wenig bewachsene Auensedimente Weichholzaue Andere Wälder Übrige Flächen
Grafik 4: Verteilung der Auengebiete und Formationen nach Höhenstufen
Das Aueninventar 17
Grösse der Auenobjekte Die Flächenausdehnung der Auengebiete ist sehr 1163). Die meisten Objekte (44 %) sind zwischen 10 unterschiedlich (Grafik 5) und reicht von 2.1 ha (Jägg- und 50 ha gross. lisglunte Nr. 83) bis 439.5 ha (Glacier d’Otemma Nr.
Anteil der Auenfläche Anteil der Gesamtanzahl der Objekte (282) 15% 10% 5% 0% 0% 10% 20% 30% 40% 2 - 10 ha
10 - 50 ha
50 - 100 ha
100 - 150 ha
150 - 200 ha
200 - 250 ha
250 - 300 ha
300 - 350 ha
350 - 400 ha
400 - 450 ha
4’000 3’500 3’000 2’500 2’000 1’500 1’000 500 0 0 20 40 60 80 100 120 Fläche (ha) Anzahl Objekte Grafik 5: Verteilung der Auengebiete nach Flächenklassen
Abflussbedingungen Wasserkraftnutzungen beeinträchtigen die Wasser- Objekte weisen kleinere Restwassermengen auf. Je abflussmenge diverser Auengebiete. Im Bundesgesetz nach Anzahl vorkommender Hochwasser und Konüber den Schutz der Gewässer (GSchG) von 1991 wer- tinuität der Abflussmenge ist eine gewisse Auendyden die Mindestrestwassermengen von Flüssen mit namik vorhanden oder die Aue wird zusehends trounterschiedlichen Wasserführungen festgelegt. ckener und verliert die typische Flora und Fauna. In 157 Objekten oder 56 % aller Auengebiete ist die Die qualitative Beurteilung von Auen mit Restwas- Wasserabflussmenge noch natürlich (Grafik 6). Bei 41 serstrecken muss individuell gemacht werden, da Objekten oder 14.5 % aller Gebiete beträgt die Rest- Zuflüsse und Grundwasser auch eine bedeutende wassermenge zwischen 80 und 100 %. Die anderen Rolle spielen.
60% Anteil der Gesamtanzahl der Objekte (282)
140 50% Anzhal Objekte
40% 30%
60 20% 21 20 10% 8 6 0 0% 0-20% 20-40% 40-60% 60-80% 80-100% natürlicher Seeufer, Abfluss Stauseen, Altarme Restwasser: Verhältnis zum natürlichen Abfluss (%)
Grafik 6: Auengebiete nationaler Bedeutung nach ihrem Restwasseranteil
Das Aueninventar 18
Nutzungen Die linearen und punktuellen Uferverbauungen sind Zwei Drittel aller Auenobjekte nationaler Bedeutung gesamthaft gesehen die häufigsten Eingriffe und für weisen deutliche Spuren menschlicher Eingriffe auf die Auen von grosser Tragweite (Grafik 7). Weitere oft wie zum Beispiel: vorkommende Nutzungen sind die Freizeitnutzung,
Uferverbauungen die Forst- und Landwirtschaft.
Landwirtschaftliche Nutzung, Beweidung Laut der letzten Kantonsbefragung 2002 (Bonnard,
Forstliche Nutzung, Pflanzungen L. und Thielen, R. 2003) ist ein Grossteil aller Nut-
Wasserkraftwerke zungen mit den Schutzzielen zu vereinbaren. Sie
Kiesgewinnung werden durch den Schutzbeschluss oder anhand von
Schifffahrt (Kanu und Riverrafting) Verträgen geregelt. Am ehesten entstehen Konflikte
Freizeitnutzung im Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung, der
Militärische Aktivitäten Landwirtschaft, Deponien, der Erholung und dem
Deponien Kiesabbau.
Strassen, Bahn und Wege
Unterirdische Leitungen
100%
Anteil der Gesamtanzahl der Objekte (282) 250 90% 80% 200 70% 173 181 Anzahl Objekte
60% 150 131 50% 107 40% 100 93 30% 51 59 57 49 38 20% 50 33 10% 0 0% un lle
ie
Le che n
n
ng ) n
g un re
rra nu
eg är t
ft ft
g ng af ge
ah ge
un
lun ra ha
on au ea
au e
ilit
W
itu ve a ch
fti rb ktu
rk
s ,B Ri rt (K nn sc
p M rb Lin
ho
di rts
se
De wi irt ve n
se
rir Er er Pu
as wi
h tw
te ge
s un ifffa
ra nd
W
Un rs ve
es
St La
Fo
d h er
Ki
Sc Uf
Uf
Eingriffe
Grafik 7: Nutzungen und Eingriffe in Auengebieten von nationaler Bedeutung
Wert der Auengebiete Die Auengebiete besitzen einen überdurchschnittlichen Die Auen versorgen die ans Wasser gebundenen Lebensbiologischen Reichtum. Gegen 1’200 Pflanzenarten kom- gemeinschaften mit organischen Stoffen, reinigen das men hier wiederholt vor. Mit allen alpinen und subalpinen Grundwasser und sind ein Reservoir von Mineralstoffen. Arten dürfte diese Zahl gar über 1’500 Arten liegen, was Hier liegt die Verbindungsstelle zahlreicher aquatischer der Hälfte der in der Schweiz vorkommenden Pflanzenar- und terrestrischer Nahrungsketten. ten entspricht. Die grosse Vielfalt an land- und wasserbe- Auenwälder gehören zu den produktivsten Wäldern Mitwohnenden Wirbeltieren, Insekten und Weichtieren umfasst teleuropas. Aufbau und Funktion sind ähnlich wie bei trogegen 1’020 Auenarten, wobei 270 Arten ausschliesslich pischen Regenwäldern (Walter 1982). oder vorwiegend in Auen vorkommen. Davon machen die Von den Alpen bis ins Tiefland verleiht die Aue der Land- Insektenarten 83 Prozent, die Säugetiere 2.6 Prozent und schaft eine ursprüngliche Note. Sie ist oft ein Symbol einer die Vögel 10 Prozent aus (Öko-Fauna-Datenbank). durch den Menschen noch wenig berührten Natur.
Das Aueninventar 19
Dynamik der Auengebiete Vorhandene Datengrundlagen Die Dynamik der Auen besteht in erster Linie aus der periodischen oder episodischen Überflutung der flussnahen Auendatenbank Gebiete. Die zerstörende Wirkung von Hochwassern führt Daten zu den Auengebieten von nationaler Bedeutung: zu einer zyklischen Verjüngung der Lebensgemeinschaf- betroffene Gemeinden, Lage, Grösse, Biologie, Geomorphoten und verhindert die Dominanz einer kleinen Anzahl von logie, Hydrologie, Beeinträchtigungen, Gebietsbeschrieb. Arten. Diese wechselnde Abfolge von Erosion und Abla- Es bestehen auch Grundlagendaten zu weiteren Auenobgerung gestaltet eine komplexe Topographie und Textur jekten, welche für die Revision systematisch erhoben der Sedimente. Ein Mosaik verschiedenster, an die spe- worden sind. ziellen Gegebenheiten angepasster Pflanzen kann sich entwickeln. Fauna-Datenbank Leider ist die natürliche Dynamik der Fliessgewässer an Öko-Fauna-Datenbank zu den Auengebieten von natiovielen Orten gestört. Der Grund liegt in Korrektionen und naler Bedeutung: Informationen zur Ökologie von aus- Eindämmungen zum Hochwasserschutz, in der Schwall- gewählten Tierarten, faunistische Potentiale und Beobach- Sunk Problematik und verminderten Restwassermengen tungsdaten der Auengebiete, Beurteilung von Eingriffen in im Zusammenhang mit der Elektrizitätsgewinnung, sowie die Fauna. im Sedimentabbau. Ein Rückgang von Pionierarten und somit ein allgemeiner Artenrückgang ist die Folge davon. Auenbibliothek Weichholzbestände, die natürlicherweise durch das Grund- Gegen 2000 auenrelevante Publikationen: allgemeine wasser und durch regelmässige Überflutungen beeinflusst Werke, Literatur zu speziellen Auen-Themen, Arbeiten sind, werden durch Hartholz- oder Klimaxarten ersetzt. zu einzelnen Objekten. Abfrage auch nach Schlagwor- Bestehende Hartholzauenwälder fallen trocken, und Kli- ten möglich. maxarten wie Buche, Eiche, Fichte oder Lärche nehmen Überhand. Je natürlicher ein Auengebiet erhalten oder Bildarchive wiederhergestellt werden kann, desto grösser ist sein Diathek: Gegen 6000 Bilder (vor allem Dias) zu den ein- Naturwert. zelnen Objekten und mit allgemeinen Auensujets: Landschaften, Flora, Fauna, Vegetation, Eingriffe. Abfragen nach Stich- und Schlagworten sowie weiteren Parametern. Hochwasserschutz Alpine Auen: Dias nach Objekten geordnet. Der traditionelle integrale Hochwasserschutz war bis Ende
der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts auf Risikomini- Vegetationskarten mierung und Landgewinn ausgerichtet. Vegetationskartierung der Objekte unterhalb von 1’800 m Angesichts schwerer Überschwemmungen in den siebzi- ü.M. Karten als Farbkopie im Massstab 1:5’000 / 1:10’000 ger, achtziger und neunziger Jahren begann in der Schweiz oder digital vorhanden. in den frühen achtziger Jahren die Neuorientierung des Hochwasserschutzes (Zaugg 2003). Aufgrund dieser neuen Karten der Nutzungen und Eingriffe Sichtweise verpflichtet die Wasserbauverordnung die Kan- Kartierung der wichtigsten Nutzungen und Eingriffe in den tone zur Festlegung des minimalen Raumbedarfs ihrer einzelnen Objekten; Folien im Massstab 1:5’000 / 1:10’000 Gewässer und zu einem nachhaltigen Hochwasserschutz, oder digital. in welchem sowohl Sicherheits- wie auch ökologische Aspekte berücksichtigt werden (Art. 3 und 4 WBG, Art. 21 Richtlinien und Vollzugshilfen WBV). Im Leitbild für eine nachhaltige Gewässerpolitik wur- Eine Liste der Publikationen unter: den die Ziele und vorbildliche Beispiele zusammengestellt http://www.umwelt-schweiz/auen > Publikationen (BUWAL/BWG 2003). oder unter www.auen.ch Bis heute sind diverse durch Uferverbauungen korrigierte Auengebiete im Rahmen eines kombinierten Projektes für Hochwasserschutz und Flussrevitalisierung wiederhergestellt worden.
Das Aueninventar 20
Literatur Autorin und Autoren Bonnard S., Roulier C., Cosandey A.-C., Lussi L., Ariane Hausammann 2004: Konzept Erfolgskontrolle Auen. Auenbera- Peter Gsteiger tungsstelle, Bern und Yverdon. Christian Roulier Bonnard L., Thielen R., 2003: Stand des Auenschut- Antonio Righetti zes Ende 2002. Umsetzung nach 10 Jahren Auen- Ralph Thielen verordnung. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. Fotos BUWAL/BWG (Hrsg), 2003: Leitbild Fliessgewässer Jan Ryser (S. 1), Ottomar Lang (S. 8), Schweiz. Für eine nachhaltige Gewässerpolitik. Auenberatungsstelle (alle übrigen Fotos) Bern. Cosandey A.-C., Roulier C., Thielen R., 2002: Stand Kontaktadressen der Revitalisierungen in den Auengebieten von Koordination Auenschutz im BUWAL nationaler Bedeutung. Revitalisierungsdatenbank Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67 der Auen. Bericht. Bundesamt für Umwelt, Wald beatrice.werffeli@buwal.admin.ch und Landschaft (BUWAL), Bern. Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94 Gallandat J.-D., Gobat J-M., Roulier C., 1993: Kartie- stephan.lussi@buwal.admin.ch rung der Auengebiete von nationaler Bedeutung. BUWAL, CH-3003 Bern Bericht und Beilagen. Schriftenreihe Umwelt Nr. www.umwelt-schweiz.ch/auen
199 Bundesamt für Umwelt, Wald und Land-
Auenberatungsstelle schaft (BUWAL), Bern. Elisabethenstr. 51, CH-3014 Bern Gerber B., Gsteiger P., Leibundgut M., Righetti A., Tel. 031 331 38 41, Fax 031 331 71 08 1999: Gletschervorfelder und alpine Schwemmauenberatung@naturaqua.ch, www.auen.ch ebenen als Auengebiete. Technischer Bericht. Schriftenreihe Umwelt Nr. 305. Bundesamt für Bezug Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. Faktenblatt Nr. 11: Auenberatungsstelle Gonseth Y., Wohlgemuth T., Sansonnens B., Buttler Auendossier (Faktenblätter 1-12): A., 2001: Die biogeographischen Regionen der BUWAL, Dokumentation, CH-3003 Bern Schweiz. Schriftenreihe Natur und Landschaft Fax 031 324 02 16 Nr. 137. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landdocu@buwal.admin.ch schaft (BUWAL), Bern. www.buwalshop.ch Kuhn N. und Amiet R., 1988: Inventar der Auenge- Bestellnummer: VU-8825-D biete von nationaler Bedeutung. Eidg. Departement des Innern, Bern. Thielen R., Tognola M., Roulier C., Teuscher F., 2002: Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt,
2 Ergänzung des Bundesinventars der Auenge-
Wald und Landschaft (BUWAL), 2005 biete von nationaler Bedeutung. Technischer Bericht. Schriftenreihe Umwelt Nr. 341. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. Vogel U., Kirchhofer A., Breitenstein M., 2004: Restwassermengen – Was nützen sie dem Fliessgewässer? Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern, Schriftenreihe Umwelt Nr. 358. Zaugg M., 2003: Mehr Raum den Fliessgewässern. Der Weg zu einem nachhaltigen Hochwasserschutz. In: GAIA 12, Nr. 3, S. 201-207.
B U WA L Faktenblatt Auen 12
Oberstafelbach, Nr. 1302 GL (Foto: Auenberatungsstelle)
AUEN UND ALPWIRTSCHAFT Die Landwirtschaft im Berggebiet hat zu einer Diver- Geltungsbereich des vorliegenden Faktenblatts ist sifizierung der Lebensräume in den Alpen geführt. der Auenschutz im Sömmerungsgebiet. Dennoch Lichtungen, bewaldete Weiden und oberhalb der sind manche Grundsätze und Empfehlungen auch Baumgrenze gelegene Weideflächen stellen wert- auf Weiden im Berg- und sogar im Talgebiet anvolle Kulturlandschaften dar. Gebäude (Wohnge- wendbar. bäude und Ställe) sowie bauliche Infrastrukturen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Weide- Auen in Sömmerungsgebieten flächen (Wege, Mauern, Steinhaufen) sind ebenfalls Innerhalb von Auengebieten von nationaler Bedeu- Teil dieses kulturellen Erbes. tung werden zahlreiche Flächen für die Landwirt- Mehrere Auengebiete von nationaler Bedeutung schaft und insbesondere als Weideland genutzt. Gebefinden sich in Sömmerungsgebieten. Diese hoch mäss dem landwirtschaftlichen Produktionskataster gelegenen Zonen mit ihren stark ausgeprägten natur- (BLW 2002) befinden sich 104 der 282 Inventarobjekräumlichen Gegebenheiten (Gefälle, Klima, Lawinen- te im Sömmerungsgebiet. Nicht alle davon sind für und Hochwassergefahr) werden in der Regel extensiv die Alpwirtschaft von Bedeutung. Bei der Kartierung bewirtschaftet. Dennoch gibt es Situationen, die dem bzw. Revision des Inventars hat sich gezeigt, dass in Auenschutz abträglich sind. Sie werden im vorliegen- 63 dieser 104 Objekte Nutztiere (Kühe, Rinder, Schafe den Faktenblatt erörtert. Anhand von Fallbeispielen oder Ziegen) gehalten werden. In den 104 Objekten werden Lösungen präsentiert, die sich auf die gel- wurden 35 Fälle von Beeinträchtigungen der Vegetatenden rechtlichen Grundlagen und behördlichen tion durch die Beweidung und 28 Beeinträchtigun- Empfehlungen in den Bereichen Landwirtschaft und gen von Fliessgewässern festgestellt. Naturschutz abstützen.
Auen und Alpwirtschaft 2
Rechtliche • die vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Rahmenbedingungen Naturschutzflächen • die Düngung von Weideflächen Gesetzgebung zum Natur- und • den Einsatz von Herbiziden Landschaftsschutz • die Zuführung von Raufutter Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) sowie die dazu gehörende Verordnung In zwei bestimmten Fällen kann die Ausarbeitung eiüber den Schutz der Auengebiete von nationaler Be- nes Bewirtschaftungsplans erforderlich werden, deutung (AuenV, SR 451.31) bilden die wichtigsten der «die Angaben enthalten [muss], die zur Festsetzung Grundlagen für den Auenschutz. des Normalbesatzes erforderlich sind, der einer nachhal- Auengebiete von nationaler Bedeutung müssen un- tigen Bewirtschaftung entspricht» (Art. 9 SöBV): geschmälert erhalten werden (Art. 4 Abs. 1 AuenV). • Der Bewirtschafter möchte den Normalbesatz Um dieses Schutzziel zu erreichen, legen die Kantone erhöhen (Art. 8 Abs. 1 Bst. a SöBV). nach Anhörung der Grundeigentümer und Bewirt- • Nachdem ökologische Schäden festgestellt wurschafter geeignete Schutz- und Unterhaltsmassnah- den, hat der Kanton den Normalbesatz herabgemen fest. 2003 wurde folgende Bestimmung ergän- setzt, und der Bewirtschafter erhebt Einsprache zend in die Auenverordnung aufgenommen: «Dabei gegen diese Herabsetzung (Art. 8 Abs. 3 und 4 kommt der Erhaltung und Förderung einer angepass- SöBV). ten, nachhaltigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung eine besondere Bedeutung zu» (Art. 5 Bewirtschaftungsplan Abs. 1 AuenV). Der Inhalt des Bewirtschaftungsplans ist in der Verordnung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) über die Be- Landwirtschaftsgesetzgebung wirtschaftung von Sömmerungsbetrieben (Sömmerungs- Gemäss Definition des landwirtschaftlichen Produk- VO BLW; SR 910.133.2) festgelegt. tionskatasters (BLW 2002) umfasst das Sömmerungs- Anhand des Bewirtschaftungsplans lassen sich beweidbare gebiet Flächen, welche traditionell der Sömmerung und nicht beweidbare Flächen voneinander abgrenzen und von Tieren dienen, nämlich Gemeinschaftsweiden, die Grundsätze für das Weidesystem, die Düngung und die Sömmerungsweiden sowie Heuwiesen, deren Ertrag Unkrautbekämpfung festlegen. für die Zufütterung während der Sömmerung ver- Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Sömmerungs-VO BLW umfassen wendet wird (Art. 24 LBV; SR 910.91). Auf Grund des die nicht beweidbaren Flächen insbesondere:
Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) werden für – Wälder mit Ausnahme spezieller, traditionell beweideter Landwirtschaftsflächen im Sömmerungsgebiet so Waldformen (Wytweiden, Lärchenwälder), genannte Sömmerungsbeiträge entrichtet (Art. 77 – Flächen mit empfindlichen Pflanzenbeständen und Pio- LwG). Allerdings zählen Sömmerungsflächen nicht niervegetation auf halboffenen Böden, zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN), für wel- – Schutthalden und junge Moränen, che höhere Beiträge gewährt werden. Das Konzept – Flächen mit grosser Erosionsgefahr, Sömmerungsgebiet soll eine extensive Nutzung und – mit einem Weideverbot belegte Naturschutzflächen. eine nachhaltige Bewirtschaftung von Alpgebieten Zudem dürfen gewisse Flächen mit sehr kurzer Vegetatisicherstellen. onszeit nicht als Standweide genutzt werden (Art. 2 Abs. 2, Die Gewährung von Sömmerungsbeiträgen ist in Sömmerungs-VO BLW). der Sömmerungsbeitragsverordnung geregelt (SöBV; Die Kosten für die Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans SR 910.133). Ausschlaggebend für die Höhe der Bei- liegen zwischen 5’000 und 10’000 CHF und werden vom träge sind das Weidesystem sowie der Normalbesatz Bewirtschafter oder aber von der kantonalen Naturschutz- (Art. 3 – 5). Die Festlegung des Normalbesatzes ist in fachstelle getragen, je nachdem, welches Ziel verfolgt wird den Artikeln 6 bis 9 geregelt. (Erhöhung des Normalbesatzes oder Naturschutz) und wel- Artikel 10 SöBV regelt die Anforderungen an die Be- che Flächen davon betroffen sind. wirtschaftung, darunter:
die kontrollierte Haltung der Tiere
den Schutz von nicht beweidbaren Flächen
Auen und Alpwirtschaft 3
Einfluss der Alpwirtschaft uFlachmoorgesellschaften: Hauptursachen der auf die Auenvegetation Gefährdung der Flachmoore und Feuchtgebiete im subalpinen und alpinen Raum sind Entwässerungs- Die Auswirkungen der Beweidung auf Auengebiete las- massnahmen und eine Weidenutzung, die den Lesen sich unter denselben Gesichtspunkten erörtern wie bensraumbedingungen in diesen Biotopen nicht die Folgen der Beweidung für Moorlandschaften, die angepasst ist. Die Vegetationsdecke und die empfindim Zusammenhang mit dem Moorschutz umfassend lichen Böden werden mancherorts durch übermäsdokumentiert wurden (BUWAL 1992–2002, Wenger sigen Besatz mit Kühen und Rindern verletzt. Dazu 1994). Die Beweidung beeinflusst namentlich: kommt, dass sich die Zuchterfolge der letzten Jahr- – die Zusammensetzung der Vegetation auf Grund zehnte in immer schwereren Tieren äussern. Da die von Trittbelastung, Frass und Verbiss Regenerationsfähigkeit der Flachmoorgesellschaften – die Struktur und Verteilung von Gehölzarten eingeschränkt ist, sind diese Schädigungen meist ir- – den Nährstoffreichtum reversibel. Oft gefährden trittgeschädigte Bereiche auch die angrenzenden Bestände, indem sie diese Höhere Diversität durch Beweidung entwässern. Weidegebiete bestehen aus einem häufig komplexen Mosaik aus frischen, trockenen und feuchten Standorten. Trittbelastung und Frass halten dieses interessante Mosaik intakt, welches sonst verganden (Hochstauden und Büsche) und sich in subalpinen oder tiefer gelegenen Standorten zu einem Wald entwickeln würde. In höheren Lagen ist ein solcher Unterhalt nicht unbedingt nötig: Dort finden sich Auengebiete, in denen kein Vieh gehalten wird und die dennoch einen grossen Artenreichtum aufweisen.
Empfindlichkeit von Pflanzengesellschaften auf Trittbelastung Sumpfige Flächen weisen lokale Trittschäden auf, die zu einer Verarmung der Vegetation führen; Gorneren, Nr. 354 UR Auen im Sömmerungsgebiet weisen Pioniervege- (Foto: Auenberatungsstelle) tation auf, die regelmässigen Störungen durch die Fliessgewässerdynamik ausgesetzt ist. Im Allgemei- uFeinschuttfluren: Die Pionierstandorte der Feinnen ist diese Vegetation wenig empfindlich gegen schuttfluren sind im unwegsamen Gelände oft auch Trittbelastung. Zudem werden Wiesen und Weiden die begehbaren Bereiche, z.B. Moränenkämme. Sie durch mässigen und punktuellen Viehtritt nicht ge- unterliegen daher häufig einer erhöhten Trittbelasschädigt. tung. Die oberste Bodenschicht wird durch Tritt ver- Gewisse spezialisierte uPflanzengesellschaften stärkt bewegt und das labile mechanische Gleich- (usiehe Kasten) hingegen reagieren äusserst emp- gewicht im Feinschutt wird gestört. Viele teilweise findlich auf Trittbelastung und Frass und sollten des- geschützte Arten verlieren mit der erhöhten Trittbehalb aus dem Weidegebiet ausgesondert werden. lastung dieser Standorte auf Jahrzehnte hinaus ihren Lebensraum. uUfergesellschaften und Quellfluren: Werden durch Viehtritt einzelne Pflanzen oder Pflanzengruppen aus dem Boden gelöst, ist dies durchaus vergleichbar mit Erosion oder Sedimentbedeckung, mit den Folgen der Gewässerdynamik also. Übermässige Trittbelastung zerstört aber häufig die ganze Pflanzendecke. Damit können zahlreiche seltene und geschützte Pflanzenarten auf längere Sicht verschwinden.
Auen und Alpwirtschaft 4
Ausdehnung und Struktur der Wälder Im Faktenblatt Nr. 6 «Auen und Schutzstrategien» wird das In gewissen subalpinen Auengebieten sind sämtli- Objekt Nr. 107 Stössi, UR, als Beispiel erörtert. che Sukzessionsstadien eines entstehenden Waldes anzutreffen, während andere überhaupt keine Gehölzarten aufweisen. Die Beweidung und das Mähen tragen in subalpinen Lagen (1500–1800 m ü.M.) dazu bei, die Ausbreitung der Gebüsche und Wälder einzuschränken. Allerdings lässt sich häufig nur schwer eruieren, ob klimatische oder anthropogene Faktoren dafür verantwortlich sind. In mehreren Objekten der subalpinen Stufe erfolgt der Weidgang des Viehs bis in die uGrauerlenwälder bzw. in die Weiden- oder Grünerlengebüsche. Dabei wird die Struktur der Hochstauden, die typischerweise das Unterholz in Grauerlenwäldern bilden, beeinträchtigt. Nach heutigem Wissensstand bedroht diese Praxis – sofern sie extensiv betrieben wird – keine seltenen Arten, da sich diese Hochstauden rasch regenerieren. Hingegen führt die intensive und regelmässige Beweidung im Wald dazu, dass sich an Stelle der Hochstauden eine Fettweide entwickelt, was als Verlust zu bewerten ist. Zuweilen werden Bäu- Die Krautschicht dieses Grauerlenwaldes hat sich zu einer Fettweide entwickelt. Zur Vergrösserung der Weidefläche me gefällt oder Auengebüsche entfernt, um die Weide- wurden Bäume gefällt; Stäuberboden, Nr. 355 UR (Foto: fläche zu vergrössern. Auenberatungsstelle)
u Empfindliche Pflanzengesellschaften u Ufergesellschaften und Quellfluren Die Gruppierung fasst die Bachflurgesellschaften an Quellen und Fliessgewässern mit kalkreichem und kalkarmem Wasser zusammen. Entsprechend unterliegen sie den extremen Lebensbedingungen von Überflutung, Überdeckung mit Sedimenten, Erosion und erneuter Besiedlung. Nur wenige Gesellschaften konnten sich an diese extremen Lebensbedingungen anpassen. Charakteristisch sind neben zahl- Ufergesellschaften (Foto: Auenberatungsstelle)
reichen Moosen, Arten wie Sternblütiger Steinbrech (Saxifraga stellaris) und Bewimperter Steinbrech (S. aizoides).
Als besonders schutzwürdig sind zu erwähnen: – die Schwemmufergesellschaften; niedrige, offene und höchstens von lückigen Braunmoosteppichen durchsetzte Kleinseggen- und Binsenbestände. Charakteristische Arten sind u.a. Zweifarbige Segge (Carex bicolor), Spitzen-Segge (C. microglochin), Arktische Binse (Juncus arcticus) oder Schuppenbinse (Kobresia simpliciuscula). – die Pohlia-Rasen; aus verschiedenen Moos-Arten bestehende, rasenähnliche Bestände auf Feinsand- und Schlick-
Auen und Alpwirtschaft 5
Düngung Lösungsansätze Starke Düngung verändert die Vegetation und lässt sie für die Alpwirtschaft verarmen. Ein übermässiger Nährstoffeintrag, der direkt durch das Vieh verursacht wird, ist Die Bewirtschafter sind aufgerufen, sich gemeinsam meist auf den Umkreis von Ställen oder Viehunter- mit den Behörden aktiv an der Ausarbeitung mögständen konzentriert. Die betroffenen Flächen sind lichst adäquater Lösungen zu beteiligen. zumeist klein und liegen oft ausserhalb des eigentlichen Auengebietes. Hingegen kann die Belastung in Trittbelastung der Umgebung von Tränkestellen (Weiher, Bergseen) Auf der Grundlage der Bestimmungen in Artikel 10 erheblich sein, wenn keine anderen Tränkemöglich- SöBV können Zonen, die uempfindliche Pflankeiten für das Vieh vorhanden sind. zengesellschaften beherbergen, ausgezäunt wer- Ein übermässiges Ausbringen von Mist oder Gül- den, um sie vor Viehtritt zu schützen. le bewirkt eine Verringerung der floristischen Viel- Für die Umsetzung dieser Bestimmungen in der Praxis falt der Weiden und der anderen Krautgesellschaften. sind folgende Massnahmen denkbar (Praz 2003): Auen im Sömmerungsgebiet sind häufig von Weide- – Auszäunen der empfindlichen Zone, um das land beziehungsweise von flachem Gelände umge- Eindringen des Viehs zu verhindern. Dabei ben, das mit Maschinen und Geräten zum Ausbringen sind nach Möglichkeit natürliche oder naturvon Hofdünger am besten zugänglich ist. Das Risiko nahe Hindernisse (Hecken, Gräben, Trockeneiner übermässigen Düngung von Weideflächen lässt steinmauern) zu errichten. sich nicht von der Hand weisen, und an mehreren – Vermindern der Attraktivität der empfindlichen Orten sind eindeutige Hinweise auf eine Überdün- Zone für das Vieh, indem beispielsweise Tränkegung festzustellen. Abhängig von den örtlichen Ge- möglichkeiten woanders eingerichtet werden. gebenheiten sind auch das Fliessgewässer und dessen – Sicherstellen der Weideführung ausserhalb der Zuflüsse vom Nährstoffeintrag betroffen. empfindlichen Zonen durch Behirtung.
ablagerungen entlang mäandrierender Gletscherbäche so-
Flachmoorgesellschaften (Foto: ABS) wie flache Ufer von Gletscherseen. Als dominante Art tritt Faden-Pohlmoos (Pohlia gracilis) auf.
uFlachmoorgesellschaften Flachmoorgesellschaften und damit die zahlreich darin vorkommenden seltenen und geschützten Tier- und Pflanzenarten können landesweit als hochgradig gefährdet betrachtet werden. Ihre aktuelle Ausdehnung entspricht wenigen Prozenten ihres Verbreitungspotenzials. Böden. Charakteristische Arten der geschlossenen Kurzrasen sind u.a. Davalls Segge (Carex davalliana), Besonders zu erwähnen sind: Hosts Segge (C. hostiana), Herzblatt (Parnassia palus- – das Braunseggenried; es umfasst Flachmoorgesellschaf- tris), Breitblättriges Wollgras (Eriophorum latifolium), ten, auf basenarmen, meist stark sauren, torfigen und nas- Kelch-Liliensimse (Tofieldia calyculata) und Mehlprisen Böden. Meist dominieren Braune Segge (Carex nigra) mel (Primula farinosa). und Rasige Haarbinse (Trichophorum caespitosum). Wei- – das Saure Kleinseggenried mit Scheuchzers Wollgras; tere kennzeichnende Arten sind u.a Igelfrüchtige Segge, alpine Verlandungsgesellschaft, meist sauer-nährstoff- (Carex echinata), Sumpf-Veilchen (Viola palustris) und armer Seen und Tümpel auf humosen Böden. Das ein- Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium). köpfige Scheuchzers Wollgras (Eriophorum scheuch- – das Kalk-Kleinseggenried; es umfasst artenreiche Flach- zeri) ist – oft mit dem Ringlosen Moorsichelmoos (Dremoorgesellschaften auf kalkreichen, aber nährstoffarmen panocladus exannulatus) – immer bestandesbildend.
Auen und Alpwirtschaft 6
– Anlegen von Viehwegen ausserhalb der emp- findlichen Zonen. Diese Massnahme erfolgt im Rahmen des Bewirtschaftungsplans oder der Infrastrukturplanung. Die zuständige kantonale Fachstelle identifiziert die nicht beweidbaren Flächen nach Möglichkeit anhand einer Vegetationskarte und legt sie gegebenenfalls in einem Bewirtschaftungsplan fest. Dabei sind gleichzeitig auch die Interessen der wild lebenden Tiere zu berücksichtigen, für welche die im Hinblick auf die Nutztierhaltung getroffenen Massnahmen eine gewisse Attraktivität besitzen könnten. Ziel ist es, die Ein Zaun hält das Vieh vom Gewässer fern; Tschingel, Übertragung von Krankheiten zwischen den Grup- Nr. 326 BE (Foto: Auenberatungsstelle) pen zu vermeiden. zulässig und gerechtfertigt, vor allem bei abnehmen- Beweidung und Ausholzen von uAuenwäldern dem Beweidungsdruck. Nicht ratsam ist hingegen das und -gebüschen Entfernen von Auengebüschen, die sich spontan ent- Die Auswirkungen der verschiedenen Weideaktivitä- lang des Fliessgewässers und in dessen Dynamikbeten auf die Gehölzvegetation hängen von der Emp- reich entwickeln. Diese Gebüsche (z.B. Bestände von findlichkeit und der Seltenheit der betroffenen Be- alpinen Weiden) stellen häufig seltene und bemerstände ab. kenswerte Gemeinschaften dar, und ihre ungehin- Entbuschungen (Entfernen von jungen Fichten oder derte Entwicklung würde den natürlichen Wert man- Lärchen, Schnitt von Grünerlen und dornigem Ge- cher subalpiner und alpiner Auengebiete erhöhen. büsch) sind in Weiden, Mooren und Trockenwiesen Die Holzernte in Auenwäldern im Sömmerungsgebiet
uAuenwälder und -gebüsche Die Weidengebüsche der subalpinen und alpinen Stufe weisen häufig mehrere Arten auf, die hier zu Lande relativ selten Weidengebüsche (Foto: ABS)
sind, beispielsweise Lorbeerweide (Salix pentandra) und Blaue Weide (Salix caesia). Auch die Deutsche Tamariske (Myricaria germanica) bildet eine interessante Gesellschaft. Grauerlenwälder sind relativ einförmige Bestände, denn die einzelnen Bäume gehören oft derselben Art an und sind häufig gleichaltrig. Diese Weichholzwälder kommen verbreitet in Auengebieten der montanen und subalpinen Zone vor. Abhängig von den Standortbedingungen und der Nähe zum Fliessgewässer variiert die Krautschicht der Gebüsche und Wälder erheblich. Sie reicht von offenen Pionierformationen auf nackten Sedimenten über Hochstauden mit zahlreich vorkommenden Doldengewächsen und Gräsern bis hin zu Wie- Grauerlenwald (Foto: ABS)
sengesellschaften, wo diese Formationen vom Vieh betreten werden.
uFeinschuttfluren In den Schutthalden der oberen subalpinen bis nivalen Stufe sind aus der Sicht des Naturschutzes besonders die eher selten vorkommenden Pionierstandorte der Feinschuttfluren her-
Auen und Alpwirtschaft 7
(Grauerlen- oder Weidenwälder) ist zulässig, sofern Ausschliesslich Wiesen und Weiden mit einem gesie auf punktuelle Holzentnahmen für die Versorgung wissen Futterwert dürfen gedüngt werden. uEmpdes Sömmerungsbetriebs beschränkt ist. Um die typi- findliche Pflanzengesellschaften sollten nicht sche homogene Struktur dieser Bestände zu fördern, gedüngt werden. ist das Zurücksetzen auf Stock auf einer begrenzten Rund um empfindliche Gesellschaften und entlang Fläche (Fällen aller Bäume) dem Auslichten (Entnah- von Fliessgewässern dürfen auf einem Streifen von me einzelner Stämme) vorzuziehen. mindestens drei Meter Breite keine Dünger ausge- In der Regel ist der Weidgang in von Grünerlen domi- bracht werden (Anhang 4.5 StoV; SR 814.013). Wenn nierten Auengebüschen unproblematisch. Hingegen nötig (Marti et al. 1994), ist eine Nährstoff-Pufferzone sind die selteneren Weidengebüsche vor dem Weidgang von mehr als drei Meter Breite zu definieren. zu schützen. Grauerlenwälder gelten als nicht beweid- Siehe Faktenblatt Nr. 4 «Auen und Pufferzonen» bare Flächen (Art. 2 Abs. 1, Sömmerungs-VO des BLW). Der Waldperimeter sollte entlang des Waldrandes – oder leicht innerhalb des Waldes, um Schattenplätze Festlegung eines tolerierbaren für das Vieh bereitzustellen – ausgezäunt werden. Normalbesatzes Der Normalbesatz wird vom Kanton anhand der Be- Düngung satzzahlen der vergangenen Jahre festgelegt (Art. 6 Die Düngung der Weideflächen muss auf eine ausgewo- SöBV). Werden ökologische Schäden festgestellt, köngene und artenreiche Zusammensetzung der Pflanzen- nen Auflagen für die Weideführung und die Düngung bestände [...] ausgerichtet sein. In erster Linie sind die verfügt werden (Art. 10 Abs. 2 SöBV). In Auengebieten alpeigenen Dünger zu verwenden. Stickstoffhaltige Mine- und auf Moränen sind dafür die Überweidung und die raldünger, Klärschlamm und alpfremde flüssige Dünger Trittschäden (welche sich in einer verringerten pflanzdürfen nicht ausgebracht werden (Artikel 10 Absatz 1 lichen Bodendecke äussern) sowie der übermässige Buchstabe d SöBV). Verbiss von Auengebüschen ausschlaggebend.
vorzuheben. Ihr Gedeihen ist ein Balanceakt unter extremen Standortbedingungen.
Als besonders schutzwürdig sind zu erwähnen: Alpenmannsschildflur (Foto: ABS)
– die Alpenmannsschildflur. Die Bestände sind meist lückig und in höheren Lagen oft kleinflächig und inselartig. Die Artenzusammensetzung ist äusserst variabel. Moosartiger Steinbrech (Saxifraga bryoides), Gletscher-Hahnenfuss (Ranunculus glacialis) und Schlaffes Rispengras (Poa laxa) bilden den floristischen Kern. – die Berglöwenzahnflur tritt als Pioniergesellschaft der Gletschervorfelder oder als Dauergesellschaft der leicht bewegten Kalk-Feinschutthalden in der oberen subalpinen Berglöwenzahnflur (Foto: ABS)
bis alpinen Stufe auf, ein hoher Feinerdeanteil ist wichtig. Typische Arten sind Berglöwenzahn (Leontodon montanus), Herzblatt-Hahnenfuss (Ranunculus parnassifolius), Bewimperter Steinbrech (Saxifraga aizoides) und Schwarzrandige Schafgarbe (Achillea atrata). Neben diesen Gesellschaften sind auch einzelne Ausbildungen der Felsenblümchenhalde (Drabetum hoppeanae) auf Bündnerschiefer durch übermässige Trittbelastung gefährdet.
Auen und Alpwirtschaft 8
Bestehen die ökologischen Schäden trotz dieser Auf- Weitere Einflüsse lagen fort, kann der Kanton den Normalbesatz her- auf die Auengebiete absetzen (Art. 8 Abs. 3 SöBV). Der Bewirtschaftungsplan ist ein wirksames Instru- Gewässerdynamik ment zur Festlegung von Besatzzahlen, die den An- Situation: Unwetter mit flächiger Überflutung forderungen des Naturschutzes gerecht werden. Bei und Übersarung von Sömmerungsweide können zu der Ausarbeitung einer Schutzplanung für das Au- Konflikten zwischen dem Nutzungsanspruch der Beengebiet kann es sinnvoll sein, das gesamte Sömme- wirtschafter und dem Raumbedarf der Fliessgewäsrungsgebiet in die Überlegungen einzubeziehen und ser führen. einen Bewirtschaftungsplan zu erstellen. Die natürliche Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushalts ist die wesentliche ökologische Grundvor- Entschädigung des Bewirtschafters aussetzung zur Erhaltung und Förderung der auenty- Gewisse Naturschutzmassnahmen werden entschä- pischen einheimischen Pflanzen- und Tierwelt (Art. 4 digt. Dabei wird unterschieden zwischen Abs. 1 AuenV). Überflutung, Erosion und Übersarung
Entschädigungen bei Ertragsminderungen (He- markieren den Raumanspruch der Fliessgewässer in rabsetzung des Besatzes) und der Landschaft und kennzeichnen den natürlichen
Abgeltungen für zusätzliche Leistungen (Unter- Dynamikbereich. Sie sind, wie Lawinenniedergänge, halt, Zäune). Rutschungen und Steinschlag, Teil der naturräumli- Die Anforderungen an die Bewirtschaftung im Sinne chen Gegebenheiten im Sömmerungsgebiet. Der Bevon Artikel 10 SöBV bieten grundsätzlich keine Grund- satz ist in der Sömmerungszone so bemessen, dass lage für Entschädigungen durch den Naturschutz. Hin- Gefahrenbereiche gemieden werden können. Der gegen können zusätzlich erforderliche Massnahmen Verlust von Sömmerungsweide durch Unwetter soabgegolten werden (Art. 18c Abs. 2 NHG), etwa dann, wie Verbauungen zu ihrem Schutz werden vom Bund wenn der Normalbesatz auf der Grundlage von Arti- nicht entschädigt. kel 8 Absatz 3 SöBV herabgesetzt werden muss. Die zuständige kantonale Behörde nimmt den Antrag des Bewirtschafters entgegen und legt die Finanzierungsquelle fest (Landwirtschaft, Natur).
Landerwerb und -abtausch In den allermeisten Fällen ist die Weiterführung der landwirtschaftlichen Nutzung gewährleistet. Die Nutzung wird in die Schutzziele integriert, wobei spezifi- sche Auflagen festgelegt werden können. Sollte hingegen der Schutz des Auengebietes eine Aufgabe der alpwirtschaftlichen Nutzung erforderlich machen, kann das Land vom Kanton oder von der Gemeinde Vor kurzem wurde das Fliessgewässer begradigt (Erstellung eines einzigen, geradlinigen Bachbettes), wobei der Aushub abgetauscht oder erworben werden. aus dem Bachbett auf beiden Ufern aufgeschüttet wurde. Seit Mitte der 1990er-Jahre geht die Zahl der Alpbe- Die umliegenden Auenterrassen wurden von der Gewässerwirtschafter kontinuierlich zurück (SRVA 2003). Müs- dynamik abgeschnitten und durch die Absenkung des Bettes trockengelegt. Gorneren, Nr. 354 UR (Foto: Auenberatungssen Sömmerungsbetriebe aus wirtschaftlichen Grün- stelle) den aufgegeben werden, sollte in einem ersten Schritt die Aufgabe der innerhalb des Auengebietes gelege- Empfehlungen: In Auengebieten von nationaler nen Flächen in Betracht gezogen werden. Bedeutung soll dem Raumanspruch der Fliessgewässer Vorrang eingeräumt werden. Das Aufräumen über- Die Möglichkeiten für den Kauf bzw. den Tausch von sarter Flächen läuft dem obengenannten Schutzziel Grundstücken sind im Faktenblatt Nr. 9 «Auen und Raum- in der Regel zuwider, genauso wie die Befestigung sicherung» dargelegt. frisch erodierter Böschungen, die Sicherung übersarten Weidelandes mit Dämmen aus geräumtem
Auen und Alpwirtschaft 9
Lockermaterial, oder die Verlegung respektive Tro- Überflutungsbereich von Hochwassern liegen. Diese ckenlegung von Gewässerläufen. Wichtig ist, dass Flächen sind von der Auenberatungsstelle kartiert die kantonalen Auenschutzverantwortlichen nach worden. Es ist immer darauf zu achten, dass mit der Unwettern mit Erosion und Übersarung von Söm- Entnahme und Aufbereitung des benötigten Materimerungsweiden früh zur Stelle sein können und die als keine Strukturen geschaffen werden, welche die nötigen Vorkehrungen gemäss den Prioritäten des flächige Umgestaltung des Entnahmeortes durch die Auenschutzes treffen. natürliche Gewässerdynamik verhindern.
Kiesentnahmen Infrastruktur Situation: Die folgenden Ausführungen beziehen Situation: Art. 4 der AuenV nennt neben der Ersich ausschliesslich auf Kiesentnahmen für den Un- haltung der natürlichen Dynamik des Gewässer- und terhalt der alpwirtschaftlichen Infrastruktur. Geschiebehaushalts auch deren Wiederherstellung, Die alpwirtschaftliche Nutzung im Sömmerungsgebiet soweit es sinnvoll und machbar ist. Nach Art. 8 der setzt eine minimale Infrastruktur voraus (Alp- und AuenV sorgen die Kantone dafür, dass Beeinträchti- Sennhütten, Wasserversorgung, Wege und Strassen). gungen der natürlichen Dynamik des Gewässer- und Der Unterhalt dieser Infrastruktur zieht einen gewis- Geschiebehaushaltes bei jeder sich bietenden Gelesen Bedarf an Kies und Sand mit sich. Dieser Bedarf genheit soweit als möglich beseitigt werden. wird in der Regel aus der näheren Umgebung gedeckt. Gewässernahe Strassen bedingen oft Uferverbauun- Art. 4 der AuenV führt die Erhaltung der geomorphologi- gen oder Dämme zum Schutz der Strasse vor Erosion schen Eigenart des Biotops als Schutzziel auf. Kiesent- oder Überflutung. Brücken können so angelegt sein, nahmen und die Weiterverarbeitung des gewonnenen dass das Pendelband des Gewässers lokal auf den Brü- Materials vor Ort tangieren die geomorphologische ckendurchlass reduziert wird. Eigenart des betroffenen Lebensraumes. Alle Gletschervorfelder des Aueninventars weisen Bereiche auf, die bei Hochwasser flächig von Wasser und Geschiebe umgestaltet werden können. Die geomorphologische Eigenart wird dort bei Hochwasser wiederhergestellt. Ausserhalb der Flächen, die von Hochwassern erreicht werden können, weisen Gletschervorfelder ausgedehnte Flächen glazialer Formgebung auf. Relief und Substrat der Flächen glazialer Prägung werden unter heutigen klimatischen Bedingungen nicht mehr umgestaltet. Ihre geomorphologische Eigenart regeneriert nicht.
Empfehlungen: Kiesentnahmestellen zum Unter- Der Zugangsweg ist durch Erosion gefährdet und sollte gehalt der bestehenden Infrastruktur sind nicht grundgebenenfalls ausserhalb des Dynamikbereichs des Fliesssätzlich ausgeschlossen. Denkbar sind sie aber nur für gewässers neu erstellt werden; Lampertschalp, Nr. 1323 GR den Bedarf des Sömmerungsbetriebs, zu dessen Wei- (Foto: Auenberatungsstelle)
defläche die Auen gehören. Auf keinen Fall darf Kies für externen Gebrauch abgebaut werden. Die Entnah- Empfehlungen: Die Nutzungsmodalitäten von me und der genaue Standort müssen immer im Ein- Infrastrukturen innerhalb der Objekte des Inventars vernehmen mit der zuständigen kantonalen Fachstel- (Zugangswege, Entwässerungsgräben, Ställe, Alphütle für Auenschutz festgelegt werden, wenn möglich ten) werden in der Vollzugshilfe zur Auenverordnung im Rahmen der Schutzplanung oder der geltenden präzisiert (Roulier et al. 1995). Bestehende Bauwer- Schutzbestimmungen des Objektes (Art. 5 AuenV). ke werden unterhalten, sofern sie das Biotop nicht Zur Minderung des Konflikts mit dem Schutzziel der beeinträchtigen. Neubauten sind grundsätzlich aus- Erhaltung der geomorphologischen Eigenart soll der geschlossen. Kiesbedarf immer aus Flächen gedeckt werden, die im
Auen und Alpwirtschaft 10
Wurde der Raumbedarf des Gewässers in einem Au- ordnung nicht beweidbar wären, beweidet werden. engebiet von nationaler Bedeutung durch das beschä- Im Brunnifirn führt diese Nutzungsart zu Schädigundigte oder zerstörte Bauwerk deutlich eingeschränkt, gen an wertvollen Vegetationseinheiten. soll im Rahmen der Wiederherstellungsarbeiten ein Im schwierigen Gelände ist das Auszäunen der emp- Zustand angestrebt werden, der dem Gewässer den findlichen Standorte in der Regel nicht praktikabel. benötigten Dynamikbereich überlässt. Für die wieder- Möglich wäre die Behirtung der Tiere. Sind die Schädihergestellte Strasse soll nach Möglichkeit eine Lini- gungen der Vegetation eine Folge zu hoher Bestossung, enführung ausserhalb des fluvialen Dynamikbereichs verlangt der Kanton eine Herabsetzung des Normalgewählt werden. Bei Brücken, die den Dynamikbe- besatzes. Ist der Bewirtschafter nicht einverstanden, reich des Gewässers einengen, kann der Ersatz der wird ein Bewirtschaftungsplan erstellt. Brücke durch eine Furt geprüft werden. Plaun Segnas Sut (Objekt Nr. 1316, GR) Die verschiedenen Aspekte des gewerblichen Kiesabbaus wer- Die Schwemmebene Plaun Segnas Sut ist eines der den bereits im Faktenblatt Nr. 1 «Auen und Kies» erläutert. vielfältigsten Objekte dieses Typs im Inventar. Wesentliche Elemente der Standortvielfalt sind die beiden Bäche, die sich in der Schwemmebene vereinen. Aus der höhergelegenen Plaun Segnas Sura ergiesst sich der Bach des Segnasgletschers in einem Wasser- Fallbeispiele fall in die Schwemmebene. Dort hat er einen flachen Schwemmfächer geschüttet, auf dem das Gewässer Brunnifirn (Objekt Nr. 1010, UR) seinen Lauf ursprünglich frei verlagern konnte. Heute Das Objekt Brunnifirn ist ein Gletschervorfeld. Es quert der Weg zum Segnaspass den Schwemmfächer. weist ausgedehnte Areale mit jungen Moränen, empfindlichen Pflanzenbeständen und Pioniervegetation auf halboffenen Böden auf, sowie steile, felsige Gebiete, in denen sich die Vegetation zwischen den Felsen verliert. Diese Flächen sind gemäss Art. 2 der Verordnung des BLW über die Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben nicht beweidbar. In den letzten Jahren wurde ein verstärkter Nutzungsdruck durch die Schafalpung registriert. Der nur schwach kontrollierte Weidegang führt dazu, dass auch Standorte, die gemäss Sömmerungsver-
Der Weg zum Segnaspass führt über eine Brücke, die den Dynamikbereich des Baches auf 1/3 seiner ursprünglichen Ausdehnung reduziert; Plaun Segnas Sut, Nr. 1316 GR (Foto: Auenberatungsstelle)
Über den Bach wurde eine Brücke gelegt, die heute, wie das Foto zeigt, den Dynamikbereich des Bachs auf dem Schwemmfächer auf ca 1/3 seiner ursprünglichen Ausdehnung einschränkt. Die Brücke und die Querung des Dynamikbereichs mit dem Weg stehen im Konflikt zu den Zielen des Auenschutzes. Die Wiederherstellung der ursprünglichen Ausdehnung des Die Pioniervegetation auf dieser Moräne weist Trittschäden auf; Dynamikbereichs ist hier sinnvoll und machbar. Sie Brunnifirn, Nr. 1010 UR (Foto: Auenberatungsstelle) sollte bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit realisiert werden.
Auen und Alpwirtschaft 11
Rhonegletscher (Objekt Nr. 1215, VS) behaushaltes hohe Priorität. Besonders nach Scha- Das Vorfeld des Rhonegletschers ist seit 1999 gemäss denhochwassern gilt es, zusammen mit den Betrof- Entscheid des Staatsrates des Kantons Wallis geschützt. fenen rasch Lösungen zu finden, die an den Zielen Zwischen dem Kanton und dem Bewirtschafter wurde, des Auenschutzes orientiert sind. Aufräumarbeiten gestützt auf die kantonale Verordnung vom 20. Sep- mit schwerem Gerät sind dabei auf jene Stellen zu tember 2000 betreffend Bewirtschaftungsbeiträge an beschränken, wo Menschenleben oder erhebliche die Landwirtschaft für Leistungen zugunsten von Na- Sachwerte gefährdet sind. tur und Landschaft, ein Bewirtschaftungsvertrag vereinbart. Im Vertrag werden allgemeine und spezielle Bewirtschaftungspflichten für näher bezeichnete Standorte geregelt. Die entsprechenden Nutzungseinschränkungen, der Mehraufwand und die Einhaltung der vereinbarten Bewirtschaftungspflichten werden vom Kanton entschädigt. Als spezielle Bewirtschaftungspflicht wurde zum Beispiel vereinbart, dass der Bewirtschafter im Perimeter «Flachmoor West» (ca. 10’000 m2) die vor Ort festgelegte und auf einem Plan definierte Fläche für die Zeit der Beweidung einzäunt, so dass das Vieh vom Eindringen in die sensible Zone abgehalten wird. Ferner, dass im Perimeter «linkes Rhoneufer West» (ca. 1’000 m2) die bezeichnete Fläche durch periodisches Abholzen vom Grünerlenbestand befreit wird. Dadurch entsteht ein Durchgang für das Vieh, und ein übermässiges Zertrampeln in der Nähe liegender sensibler Flächen wird verhindert. Das Zurückschneiden der Grünerlen ist jeweils vorgängig mit der Sektion Natur und Landschaft der Kantonalen Dienststelle für Wald und Landschaft zu besprechen. Aus Rücksicht auf die im Schutzgebiet vorkommenden, teils seltenen Tierarten ist das Ausholzen der Grünerlen nur in der Zeit vom 15.08. bis 30.10. gestattet.
Engstligenalp (Objekt Nr. 1352, BE) Das Objekt Engstligenalp weist grosse Flächen auf, die seit Generationen regelmässig als Sömmerungswei- Die Dynamik des Fliessgewässers wurde durch Ausbaggerung und Schüttung von Dämmen zum Schutz der Weidede genutzt werden. Innerhalb des Perimeters liegen flächen beeinträchtigt; Engstligenalp, Nr. 1352 BE (Foto: mehrere Alphütten. Die Sicherung von Sömmerungs- Auenberatungsstelle) weide durch Ausbaggern des Gerinnes oder durch die Schüttung von Dämmen aus Lockermaterial nach Unwettern wird auf vielen Sömmerungsalpen durchgeführt. Dieselbe Situation wurde auch im Objekt 354 Gorneren, UR registriert (siehe Abbildung S. 8). Auf der Engstligenalp ist dafür ein Schreitbagger verfügbar. Nach Unwettern führen die Bewirtschafter die Aufräumarbeiten aus. Dabei wurden früher auch Gerinne präventiv ausgebaggert oder eingedämmt. In Auengebieten von nationaler Bedeutung hat die natürliche Dynamik des Gewässer- und Geschie-
Auen und Alpwirtschaft 12
Isola/Plan Grand (Objekt Nr. 393, GR) Literatur BLW, 2002: Die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Das Auengebiet Isola / Plan Grand ist eines der seltenen Erschwerniszonen in der Schweiz. Bundesamt für natürlichen Deltas in der Schweiz. Es entstand durch Landwirtschaft, Bern. die Geschiebeablagerungen des Baches Aua da Fedoz BUWAL, 1992–2002: Handbuch Moorschutz in der Schweiz. bei der Einmündung in den Silsersee (Oberengadin). Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern. 2 Bände. Unter den dortigen Klima- und Höhenbedingungen Marti K., Krüsi B. O., Heeb J. et Theis E., 1994: Pufferhat sich eine besondere strauchreiche Auenvegetati- zonen-Schlüssel. Leitfaden zur Ermittlung von ökoon entwickelt, in der namentlich Lorbeerweide (Sa- logisch ausreichenden Pufferzonen für Moorbiotope. Vollzug Umwelt. Bundesamt für Umwelt, Wald und lix pentandra) und Deutsche Tamariske (Myricaria ger- Landschaft (BUWAL). Bern. 52 S. manica) dominieren. Ein Mosaik aus Weideland und Praz P., 2003: Les plans de gestion d’alpage: jusqu’où les Flachmooren bedeckt das tiefer gelegene Ende des simplifier et comment les réaliser? Kursunterlagen SRVA (Service romand de vulgarisation agricole). Kurs vom Schwemmkegels in Ufernähe. 2. und 3. Juli 2003. Das Vieh darf sich im gesamten Auengebiet frei be- Roulier C., Teuscher F. und Lussi S., 1995: Vollzugshilfe zur wegen. Die Gehölzvegetation leidet unter dem zu Auenverordnung. Reihe Vollzug Umwelt. Bundesamt grossen Beweidungsdruck. Der Verbiss der Auengebü- für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. 43 S. Service romand de vulgarisation agricole (SRVA), 2003: sche hat zu spärlichen offenen Strauchformationen Manuel d’économie alpestre et pacagère. Service geführt, die mit den Krautgesellschaften des Weide- romand de vulgarisation agricole, Lausanne. landes abwechseln. Diese Formationen weisen bis Wenger D., 1994: Einfluss der Beweidung auf Feuchtgebiete dargestellt anhand von Beispielen aus dem Kanton auf etwa zwei Meter Höhe kein Laub auf (siehe Foto Bern. In-auguraldissertation der Philosophisch-naturunten) und können somit nicht als Unterschlupf für wissenschaft-lichen Fakultät der Universität Bern. Wildtiere dienen. Demgegenüber verfügen die dem 125 S. + Anhänge. Vieh nicht zugänglichen Auengebüsche über eine geschlossene, mehrschichtige und komplexe Struktur. Autorin und Autoren
Auf die Krautformationen, namentlich auf die Moor- Anne-Claude Cosandey flächen, scheint sich die Beweidung nur geringfügig Peter Gsteiger Antonio Righetti auszuwirken. Christian Roulier Übersetzung: Rolf Geiser
Kontaktadressen Koordination Auenschutz im BUWAL Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67 beatrice.werffeli@buwal.admin.ch Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94 stephan.lussi@buwal.admin.ch BUWAL, CH-3003 Bern www.umwelt-schweiz.ch/auen
Auenberatungsstelle Neufeldstrasse 3, CH-3012 Bern Tel. 031 300 44 33, Fax 031 302 76 11 alpineauen@geo7.ch, www.auen.ch
Bezug Das Auengebüsch weist bis in zwei Meter Höhe Spuren von Faktenblatt Nr. 12: Auenberatungsstelle Verbiss durch Vieh auf; Isola/Plan Grand, Nr. 393 GR (Foto: Auendossier (Faktenblätter 1-12): Auenberatungsstelle) BUWAL, Dokumentation, CH-3003 Bern Fax 031 324 02 16 Durch die Auszäunung der Lorbeerweiden- und Ta- docu@buwal.admin.ch www.buwalshop.ch mariskenformationen würden sich die Auengebüsche Bestellnummer: VU-8825-D erholen. Hingegen wäre eine Verringerung des Viehbesatzes (ohne zusätzliche Auszäunung) hier keine Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, geeignete Lösung, da die Gebüschformationen nach Wald und Landschaft (BUWAL), 2005 wie vor eine starke Anziehungskraft auf das Vieh ausüben dürften.
BAFU Faktenblatt Auen 13
Ginster-Bläuling (Lycaeides idas) auf Rosmarin-Weidenröschen (Epilobium dodonaei) (Foto: Auenberatungsstelle)
FAUNA UND FLORA IN AUEN Im vielfältigen Lebensraum der Auen, der durch die artikel (Art. 4) wird unter anderem die Erhaltung der natürliche Flussdynamik einem ständigen Wandel Auen nationaler Bedeutung, die Wiederherstellung unterworfen ist, leben viele spezialisierte und an diese ihrer natürlichen Dynamik sowie die Erhaltung und Dynamik angepasste Pflanzen- und Tierarten. Wäh- Förderung der auentypischen einheimischen Pflanrend in den Gletschervorfeldern der alpinen Auen zen- und Tierwelt gefordert. Zur Umsetzung der artden dynamischen Prozessen sowohl am Gewässer bezogenen Ziele liefert das vorliegende Faktenblatt wie an den Moränenhängen meist kaum Grenzen wichtige Informationen und Grundlagen. Das Hauptgesetzt sind, werden diese Prozesse in hochgelegenen gewicht liegt bei den Blütenpflanzen, den Kryptoga- Schwemmebenen bereits häufiger durch menschliche men und den terrestrischen Tierarten. Schutz- und Aktivitäten eingeschränkt. Hier beschränken sich Fördermassnahmen zu ausgewählten prioritär zu Flussverbauungen vorwiegend auf die Sicherung ein- schützenden Arten werden beschrieben. zelner Brücken, Strassenabschnitte oder Gebäude. In den Tallagen und im Flachland schliesslich haben die Gesetzliche Grundlagen Verbauungen zwecks Landgewinnung und Hochwas- Der Artenschutz ist insbesondere in den folgenden serschutz, sowie weitere Nutzungen einen Grossteil Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben: Artider natürlichen Auen zerstört. Als Folge davon sind kel 18 Abs. 1 und 20 des Natur- und Heimatschutzviele der dort vorkommenden Arten gefährdet und gesetzes (NHG), Artikel 20 der Verordnung über den selten geworden. Natur- und Heimatschutz (NHV), Artikel 7 des Bun- Der Bund hat im Jahr 1992 die Auen-Verordnung er- desgesetzes über die Jagd und den Schutz freilebenlassen, um die wichtigsten noch verbleibenden Auen- der Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) sowie in gebiete zu schützen und zu erhalten. Im Schutzziel- der Verordnung über den Schutz der Auengebiete
Fauna und Flora in Auen 2
von nationaler Bedeutung (Auenverordnung) im Schutzbedarf für diese Art ist gering und liegt nicht Artikel 4 und 5. Ferner hat die Schweiz die Berner auf Bundes-, sondern auf Kantonsebene). Der Zu- Konvention, ein Übereinkommen zur Erhaltung der satzfaktor «Machbarkeit» a – e (a = gut, e = schlecht) europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und beruht auf den folgenden Kriterien: Vorhandensein ihrer natürlichen Lebensräume vom 19. September von Grundkenntnissen, Fachleuten, verfügbaren 1979 ratifiziert, und in der Rio-Konferenz wurde das Massnahmen und die Erfolgsaussichten von Schutz- Übereinkommen der «United Nations Conference on programmen. the Human Environment» über die biologische Viel- Aufgrund dieses Prioritätsstatuses und der Auenbinfalt vom 5. Juni 1992 beschlossen. Darin werden 27 dung (Kategorie 1 und 2: ausschliesslich oder vorwie- Prinzipien zur nachhaltigen Entwicklung in Umwelt gend in Auen) wurden Artenlisten von Pflanzen und und Wirtschaft festgelegt. Tieren erstellt, welche als Ziel- und Leitarten in Auen gelten. Diese Listen können auf der BAFU-Website unter dem Thema Auen konsultiert werden.
Ziel- und Leitarten in Auen Für die Praxis werden im Kapitel «Spezifische Artenschutzmassnahmen» einige Arten mit ihren Lebens- Die Ziele jeder Unterschutzstellung eines Auenge- raumansprüchen beschrieben und gezielte Fördebietes und jeder Aufwertung oder Revitalisierung rungsmassnahmen erläutert. eines Gewässers sind die Erhaltung und Vermehrung der natürlichen Strukturen, die Förderung der Dyna- Zielarten mik, die Erhaltung und Förderung auenspezifischer sind gefährdete Arten (Rote Liste), für deren Erhaltung die Pflanzen und Tiere. Zum Erreichen dieser Ziele wer- Auengebiete und / oder die Schweiz eine besondere Verden oft Ziel- und Leitarten als Richtwerte definiert, antwortung tragen. Das Schutzziel ist die Erhaltung und um konkrete Massnahmen in einem Gebiet zu pla- Förderung der Art selbst (Artenschutz). nen, plausibel zu begründen, umzusetzen und zu überprüfen. Leitarten Die Auswahl von geeigneten Ziel- und Leitarten ist sind charakteristische, wenig bis nicht gefährdete Arten nicht immer einfach und wird für jedes Auengebiet eines bestimmten Lebensraumtyps. Sie kommen dort entindividuell getroffen. Eigenschaften wie die Bindung sprechend häufiger und stetiger vor als in andern Naturräuan den Lebensraum Aue, das aktuelle und potenzielle men. Das Schutz- und Entwicklungsziel umfasst die Land- Vorkommen sowie der Gefährdungsstatus sind ent- schaft als Lebensraum dieser Arten (Lebensraumschutz). scheidend. Dazu gibt es spezifische Datenbanken und Prioritäre Arten Listen. In der nachfolgenden Tabelle sind diese mit sind Arten, die vom Bund anhand von drei Faktoren – den Bezugsquellen (Internet, Literatur oder Institu- dem Gefährdungszustand, der Verantwortung der Schweiz tionen) aufgelistet. für das Überleben einer Art und der Machbarkeit (Erfolgs- Die Schweiz mit ihren spezifischen Naturräumen, be- abschätzung von Artenschutzmassnahmen) – als primär sonders in der alpinen Stufe, trägt für diverse Arten zu schützende Arten bezeichnet werden. neben der nationalen auch eine hohe internationale Verantwortung. Das Bundesamt für Umwelt hat einen Methodenvorschlag für die Prioritätsbestimmung von Schutzmassnahmen erarbeitet. Die Priorität wird anhand des Gefährdungszustandes, der Verantwortung der Schweiz für das Überleben der Art und der Machbarkeit berechnet. Daraus resultiert die Priorität 1 – 4 und K (1 = höchster Massnahmenbedarf, 4 =
geringster Massnahmenbedarf, > 4 = es besteht kein Handlungsbedarf auf Bundesebene, Priorität K = der
Fauna und Flora in Auen 3
Artenschutz – Grundlagen und Vorgehen
Grundlagen Den kantonalen Fachstellen für Natur und Landschaft Auenobjekt auszuwählen. Der Einbezug der betroffenen stehen verschiedene Grundlagen zur Verfügung, wel- Gemeinden und ortskundiger Pflanzen- und Tierkenner che es ihnen ermöglichen, Ziel- und Leitarten für jedes ist für weitergehende Informationen zu empfehlen.
Tabelle 1: Daten zu den Auenobjekten von nationaler Bedeutung
Grundlage Erhältlich bei Vegetationskarten Auenberatungsstelle: www.auen.ch BAFU Bundesamt für Umwelt: www.umwelt-schweiz.ch Karten der Nutzungen Auenberatungsstelle: www.auen.ch und Eingriffe BAFU Bundesamt für Umwelt: www.umwelt-schweiz.ch Flora-Daten ZDSF Zentrum des Datenverbundnetzes der Schweizer Flora: www.crsf.ch WSL Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft: www.wsl.ch/land/products/webflora “ Kartierflächen (kartierte Arten in spezifischen Regionen) Moos-Daten NISM Nationales Inventar der Schweizer Moosflora: www.nism.unizh.ch Flechten-Daten SwissLichens Webatlas der Flechten der Schweiz: www.swisslichens.ch Pilz-Daten Swissfungi Verbreitungsatlas der Pilze der Schweiz: www.wsl.ch/swissfungi Fauna-Daten SZKF Schweizer Zentrum für die Kartografie der Fauna: www.cscf.ch Vogelwarte Sempach: www.vogelwarte.ch Fauna Potenzial ART Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon: www.art.admin.ch Auen-Fauna-Datenbank: www.art.admin.ch “ Dienstleistungen “ Auen-Fauna-Datenbank (AUA)
Tabelle 2: Grundlagen zum Auenschutz
Auentypische ss Gallandat J-D., Gobat J.-D., Roulier C. 1993: Kartierung der Auengebiete von Pflanzenarten nationaler Bedeutung. Bern, BUWAL. 115 S. + Anhänge ss Müller-Wenk R., Huber F., Kuhn N., Peter A. 2003: Landnutzung in potenziellen Fliessgewässer-Auen. Bern, BUWAL. Anhang 4: Liste von gefährdeten auentypischen Pflanzenarten. 82 S. ss Rohde S. 2005: Integrales Gewässermanagement. Anhang 3: Auentypische Pflanzenarten der Schweiz. www.rivermanagement.ch “ Downloads Gefährdete Pflanzen ss SKEW Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen: www.cps-skew.ch/deutsch/artenschutzprojekte.htm ss ZDSF Zentrum des Datenverbundnetzes der Schweizer Flora: www.crsf.ch “ Rote Liste Merkblätter Artenschutz: Blütenpflanzen und Farne. 1999. Bern, BUWAL (Vollzug Umwelt) ZDSF: www.crsf.ch “ Artenschutz “ Merkblätter Auentypische ss Rust-Dubié C., Schneider K., Walter T. 2006: Fauna der Schweizer Auen. Bern: Tierarten Haupt-Verlag, 214 S. Allgemeine ss SZKF Schweizer Zentrum für die Kartografie der Fauna: Fauna-Datenbank www.cscf.ch “ Karten Server oder Listen Server
Fauna und Flora in Auen 4
Grundlage Erhältlich bei Prioritäre Artenlisten ss SZKF Schweizer Zentrum für die Kartografie der Fauna: von Flora und Fauna www.cscf.ch “ Wissenschaftliche Aktivitäten “ Prioritäre Arten Ziel- und Leitarten ss BAFU Bundesamt für Umwelt: www.umwelt-schweiz.ch/auen in Auen Informationen zu ss Schutz stark gefährdeter Flechten der Schweiz. Merkblätter, 1. Serie, 1996. gefährdeten Flechten, Bern, BUWAL. 23 S. Moosen und Pilzen www.umwelt-schweiz.ch/artenvielfalt “ Publikationen “ Pilze und Flechten ss Merkblätter Artenschutz – Moose. 2006. Bern, Zürich: BAFU, NISM, FUB. Institut für Systematische Botanik, Universität Zürich: www.nism.unizh.ch “ Naturschutz ss Pilzkunde in der Schweiz: www.pilze.ch Spezifische Infor- Vögel: mationen zu einzelnen ss Vogelwarte Sempach: www.vogelwarte.ch Tiergruppen ss Artenschutzprojekte unter SVS Schweizer Vogelschutz / BirdLife Schweiz: www.birdlife.ch/d “ Aktionen & Projekte “ Projekte Schweiz: Arten Amphibien, Reptilien: ss KARCH Koordinationsstelle für Amphibien und Reptilienschutz der Schweiz: www.karch.ch Biber: ss Biberfachstelle, c/o SZKF: www.biberfachstelle.ch
Vorgehen Mögliches Vorgehen beim Auenvollzug oder bei Revi- oder nur qualitativ (Präsenz und/oder Potenzial) talisierungsprojekten in Bezug auf Flora und Fauna: gearbeitet werden kann. Kommen Arten mit sich
1 Objektspezifische Grundlagen sichten: (sie- konkurrenzierenden Ansprüchen vor, erfolgt die
he Tab. 1); Fundangaben, die älter als 10 Jahre sind, Gewichtung wie folgt: Zielarten mit Prioritätsstatus sollten im Feld überprüft oder bei lokalen Arten- sind prioritär zu schützen, erst dann folgen Arten kennern verifiziert werden. nur mit Gefährdungs- und ohne Prioritätsstatus. 2. Zielarten und Leitarten ermitteln: Sind ge- 4. Massnahmen formulieren: Aufgrund der Hafährdete Arten im Gebiet vorhanden und werden bitatsansprüche der einzelnen Ziel- und Leitarten diese auch vom Bund als zu fördernde Zielarten (siehe Grundlagen: Merkblätter, Aktionspläne sowie definiert (s. Liste auf BAFU-Website/Auen) sind Kap. «Spezifische Artenschutzmassnahmen») sind Massnahmen zum Schutz und zum Erhalt dieser Schutzmassnahmen, Pflegeaktionen, Aufwertungen, Arten zu planen. Falls keine geschützten oder ge- Revitalisierungen, eine extensive Bewirtschaftung fährdeten Arten in den Grundlagen aufgeführt (Landwirtschaft; Forst siehe Auendossier: FB 10) sind, kann noch nicht von einer Absenz ausge- oder eine gezielte Besucherlenkung festzulegen. gangen werden. Je nach Situation und Potenzial 5. Umsetzungsinstrumente festlegen: Schutzreist eine Feldbegehung oder der Beizug von lokalen glement (siehe Auendossier: FB 6), Verträge (mit Artenkennern zur Überprüfung notwendig. Ferner Landwirten, Forst), Schutz- und Pflegekonzept, werden Leitarten ausgewählt, die im Gebiet vor- Waldentwicklungskonzept, Aufwertungs- und Rekommen oder für welche ein Potenzial besteht. vitalisierungsprojekte (siehe Auendossier: FB 5), 3. Schutzziele für Teilobjekte festlegen: Dies Artenhilfsprogramme mit spezifischen Massnahist dann nötig, wenn neben den Massnahmen des men, Besucherlenkung (siehe Auendossier: FB 3). Auenschutzes noch weitere, artspezifische Mass- 6. Erfolgskontrolle durchführen: a) Prüfen des nahmen notwendig sind. Je nach personellen und Erfolgs in Bezug auf die Präsenz der gewählten Ziel- finanziellen Ressourcen gilt es abzuschätzen, ob und Leitarten (Wirkungskontrolle); b) Prüfen der quantitativ (mit Kenntnis der Populationsgrösse) umgesetzten Massnahmen (Umsetzungskontrolle).
Fauna und Flora in Auen 5
Spezifische Artenschutzmassnahmen Hier wird eine Auswahl wichtiger und typischer Pflan- Förderung werden erläutert. Bei verschiedenen Arten zen- und Tierarten beschrieben, die als Ziel- oder Leitar- bestehen bereits Aktionspläne oder konkrete Artenten in Auen gelten. Ihre Ansprüche an den Lebensraum schutzprojekte. Die komplette Liste der Ziel- und Leitar- und mögliche Schutzmassnahmen zu deren Erhalt und ten in Auen ist auf der Website des BAFU einsehbar.
Pflanzen
RL Rote Liste-Status Schweiz L Lebensraumeigenschaften AK Auenkennartstatus V Vorkommen Pr Schutzpriorität Bund S Spezifische Artenschutzmassnahmen A Aktionspläne, Konzepte, Literatur
Alpen-Knorpelsalat (Chondrilla chondrilloides) RL EN – AK A – Pr 4 – Zielart
L Typische Pionierpflanze auf frisch angeschwemmten Kiesbänken (grobsandig-kiesige Ablagerungen), die mehrmals jährlich überflutet werden; v.a. an kalkreichen Flüssen V kollin-montan, Nordwestliches GR, SG, Rheintal S Erhalten und / oder wiederherstellen der Flussdynamik; fördern von Pionierstandorten A Keine Aktionspläne vorhanden
(Foto: Auenberatungsstelle)
Deutsche Tamariske (Myricaria germanica) RL NT – AK A – Pr K – Leitart
L Auf Umlagerungs-Schotterflächen dynamischer Auen der Alpen- und Voralpenflüsse; lichtbedürftig V kollin-montan (-subalpin), in den Alpen, vereinzelt im Mittelland und Jura S Bestehende Vorkommen erhalten, indem die Dynamik des Flusses erhalten bleibt; Wiederansiedlung an günstigen Standorten. Als Leitart für gute Tamariskenstandorte kann das Ufer-Reitgras Calamagrostis pseudophragmites herangezogen werden. A Artenschutzprojekt Deutsche Tamariske im Gesäuse (Oesterreich) (Kammerer 2003)
(Foto: Richard Boeuf)
Fauna und Flora in Auen 6
RL Rote Liste-Status Schweiz L Lebensraumeigenschaften AK Auenkennartstatus V Vorkommen Pr Schutzpriorität Bund S Spezifische Artenschutzmassnahmen A Aktionspläne, Konzepte, Literatur
Zweifarbige Segge (Carex bicolor) RL NT – AK A – Pr 3 – Zielart L Sandige von feinem Schlamm durchsetzte neutrale bis schwach saure Alluvionen von Gletscherbächen und Schmelzwasserrinnen, quellige Orte V subalpin-alpin, vor allem im Wallis und Graubünden, zerstreut im Tessin und in den Nordalpen S Erhalten der Schwemmufergesellschaften (niedrige, offene und höchstens von lückigen Braunmoosteppichen durchsetzte Kleinseggen- und Binsenbestände) durch angepasste Alpwirtschaft; vermeiden von Trittbelastung: durch auszäunen der empfindlichen Zonen, eindringen des Viehs verhindern; vermindern der Attraktivität in empfindlichen Zonen für das Vieh (keine Tränkemöglichkeiten); sicherstellen der Weideführung durch Behirtung; anlegen von Viehwegen ausserhalb der empfindlichen Zonen; keine Düngung, Nährstoff-Pufferzone von mindestens drei Metern Breite A Faktenblatt Auen und Alpwirtschaft (Cosandey et al. 2005)
(Fotos: Mary Leibundgut, Konrad Lauber © Haupt Bern)
Schweizer Alant (Inula helvetica) L Kommt auf feuchten bis (wechsel-)nassen, nährstoff- und RL VU – AK C – Pr 3 – Zielart basenreichen, kalkhaltigen, oberflächlich humosen, sandigen oder reinen Lehm- und Lössböden in thermisch begünstigten Lagen des Tieflandes vor. Wächst in Säumen von Auenwäldern und Ufergebüschen, aber auch in Flachmooren. Gute Besonnung bis Halbschatten V kollin bis (sub-)montan bis 670 m Höhe S Bestehende Vorkommen erhalten und fördern: rechtlicher Schutz der Wuchsorte (Naturschutzgebiete); Pflege: späte Streumahd (ab 15. Oktober), periodisches Entbuschen sofern nötig, Reduktion von Konkurrenten (Goldrute, Adlerfarn), kennzeichnen der Bestände in den Pflegeplänen, sofern nötig Verbesserung des Wasserhaushalts. Wiederansiedlung/Neugründung von Populationen: Wahl geeigneter Ansiedlungsorte (siehe unter L); möglichst grosse Flächen mit Nischenvielfalt, im Bereich bestehender oder neuer Riedwiesen; ehemalige Wuchsorte A Aktionsplan Kanton Zürich (Keel, Flöss 2004), Merkbatt BAFU (Käsermann, Moser 1999)
(Foto: Konrad Lauber © Haupt Bern)
Fauna und Flora in Auen 7
Kleiner Rohrkolben (Typha minima) L Schlicküberlagerte, basenreiche, im Sommer gut durch- RL EN – AK C – Pr 4 – Zielart feuchtete, dichtgelagerte, feinkörnige, meist kalkhaltige Schwemmsand- und Kiesböden. In lückigen Verlandungsgesellschaften innerhalb des Hochwasserregimes vor allem entlang langsam fliessender Seitenarme von reinen und kühlen, gebirgsnahen Wildflüssen (Umlagerungsstrecken), auf Kiesbänken und in neu entstandenen Altwässern. Lichtliebende Pionierpflanze, wenig konkurrenzkräftig V kollin und seltener montan bis auf 670 m Höhe S Bestände erhalten durch: Erhalt natürlicher Flussdynamik, sonst künstliche Pionierlebensräume schaffen, Verhinderung der Grundwasserabsenkungen, Besucherlenkung, reduzieren der Konkurrenten (v.a. Calamagrostis epigeios) dh. wenn nötig jährlicher Schnitt im Herbst (Kraut- und einjährige Holzvegetation) und sporadisches Entbuschen alle 4 – 5 Jahre (im Zeitraum Oktober bis Januar). Wiederansiedlung durch auspflanzen von kultivierten Exemplaren mit Wurzelballen an geeigneten Orten A Aktionsplan Kanton Zürich (Flöss, Keel 2004), Merkblatt BAFU (Käsermann, Moser 1999), verschiedene Wiederansiedlungsversuche s. Kap. «Konkrete Beispiele»
(Foto: Auenberatungsstelle)
Ufer-Reitgras (Calamagrostis pseudophragmites) RL NT – AK A – Pr K – Leitart L Am Ufer ruhiger Wasserbereiche grösserer Flüsse, wo Feinsand und Schlick abgelagert wird; ganzjährig feucht und häufig überschwemmt V kollin-montan S Erhalten dynamischer Auen; Revitalisierungen zur Förderung neuer Kies- und Schotterflächen. Durch die Wurzelausläufer kann sich das Ufer-Reitgras nach einem Hochwasser schnell wieder regenerieren A keine Aktionspläne
(Foto: Auenberatungsstelle)
IUCN Stati der roten Liste 2002: Auenkennartstatus: Schutzpriorität Bund: RL CR = vom Aussterben bedroht AK A = ausschliesslich Pr 1 = höchster Massnahmenbedarf RL EN = stark gefährdet AK B = vorwiegend Pr 4 = geringster Massnahmenbedarf RL VU = gefährdet AK C = durchaus Pr K = Schutzbedarf auf Kantonsebene RL NT = potenziell gefährdet RL LC = nicht gefährdet
Fauna und Flora in Auen 8
RL Rote Liste-Status Schweiz L Lebensraumeigenschaften AK Auenkennartstatus V Vorkommen Pr Schutzpriorität Bund S Spezifische Artenschutzmassnahmen A Aktionspläne, Konzepte, Literatur
Schwarzpappel (Populus nigra) RL LC – AK A – Pr keine – Leitart
L Auf feuchtem Sand, Kies oder Lehmboden, bevorzugt auf Schwemmböden von Flussauen und Bachufern; erträgt kurze periodische Überschwemmungen, aber kein stehendes Wasser V kollin-montan, ursprünglich v.a. in Tieflagen; fast in der ganzen Schweiz verbreitet S Fördern von natürlichen Auenwäldern; erhalten und schützen von bestehenden Schwarzpappeln; pflanzen von artreinen Exemplaren möglichst zahlreich nachziehen A Forschungen an der WSL in Zusammenarbeit mit der ETH. Merkblatt zur Artenförderung von der Landesanstalt für Ökologie, Nordrhein Westfalen
(Fotos: Auenberatungsstelle)
Artenschutz bei den Kryptogamen in Auen schwierig zu besiedeln (kein Konkurrenzdruck). Gut ent- Moose wickelte Erdflechtenbestände sind relativ selten und müssen Moose kommen in allen Standorten der Auen vor. Sowohl die deshalb unbedingt erhalten werden (Günzl 2003). Folgende Steine im Wasser wie auch die nackten Auensedimente, die Massnahmen bieten sich an: punktuelles Eingreifen durch bei niedrigem Pegelstand trocken liegen, oder das Totholz, Verjüngen von Flächen, Schaffen von neuen nackten Sanddie Böden sowie die Bäume der Auenwälder werden von ei- flächen, Offenhalten von Flächen durch extensive Beweidung, ner Vielfalt von Moosarten besiedelt. Die Wasserqualität ist eventuell Fällen von einigen Bäumen für mehr Licht. speziell für die im Wasser lebenden oder vom Hochwasser Pilze überschwemmten Moos-Populationen ein wichtiger Überle- Auenwälder sind bezüglich Pilzvorkommen sehr artenreich, bensfaktor. Die Erhaltung oder Wiederherstellung geeigneter wenn auch mit Ausnahme der Morcheln wenig Speisepilze Lebensräume für Arten, die offene Sand- oder Kiesbänke bedarunter zu finden sind. Ein wichtiger Faktor für den Artensiedeln, ist von sehr hoher Priorität, wie es das Beispiel Bryum reichtum ist in den tieferen Lagen die Vielfalt an diversen Geversicolor zeigt. Für die Erhaltung der Waldarten sind vor allem hölzarten als Substrat und Wirt. Hartholzauen mit noch wenig die Vielfalt der Kleinstandorte sowie die Altersstruktur und die differenzierten Böden bieten auch konkurrenzärmeren Arten Diversität der Baumarten von Bedeutung. günstige Standorte. Eine durch die Auendynamik bedingte Flechten vielfältige Altersstruktur der Gehölzarten mit genügend Tot- Auen können besonders für Erdflechten wichtig sein (Vust holz trägt ebenfalls zur ausserordentlichen Artenvielfalt bei. 2004). Günstig sind dynamische Auen mit grossem Geschie- Auf den Erhalt dieser Struktur ist somit zu achten. Im Alpenbetransport und erhöhten, stabilen Terrassen. Das ideale raum zeigen Grauerlenwälder und die subalpinen kniehohen Erdflechtenhabitat ist trocken, warm und für Blütenpflanzen Weidengebüsche je eine sehr spezielle Pilzflora.
Fauna und Flora in Auen 9
Moose und Flechten
Buntes Birnmoos (Bryum versicolor) RL CR – AK A – Pr mittel – hoch – Zielart
L Primär auf periodisch überfluteten, sandigen oder kiesigen Flussalluvionen, sekundär teilweise auch an feuchten Stellen in Kiesgruben V Früher Verbreitung im Mittelland und in den Alpentälern in Höhenlagen unterhalb 700 m, heute nur noch im Maggiadelta, an der Maggia, wo sie wenig verbaut ist und an einem Altlauf der Reuss im aargauischen Reusstal S Erhalten der Flussdynamik und renaturieren von verbauten Flüssen; dabei sollte aktive Wiederansiedlung geprüft werden, da eine spontane Besiedlung unwahrscheinlich ist. Gute Wasserqualität ist die Grundvoraussetzung; in Altläufen ohne Dynamik regelmässig Boden offen halten, entbuschen A Merkblätter Artenschutz Moose von Hofmann et al. (Foto: Norbert Schnyder)
Flechte: Stereocaulon incrustatum RL CR – Pr hoch – Zielart
L Primär auf periodisch überfluteten, sandigen oder kiesigen Flussalluvionen, sekundär teilweise auch an Stellen in Föhrenwald V Heute nur bekannt im Tessin, im Maggiatal an der Maggia und im Verzascatal, sowie im Wallis an einem Altlauf des Rotten im Pfynwald S Erhalten der Flussdynamik und renaturieren von verbauten Flüssen; dabei sollte aktive Wiederansiedlung geprüft werden, da eine spontane Besiedlung in Tälern, wo diese Art abwesend ist, unwahrscheinlich ist. In Altläufen ohne Dynamik regelmässig entbuschen und Boden offen halten A Inventaire des lichens terricoles (Vust 2004)
(Foto: Mathias Vust)
IUCN Stati der roten Liste 2002: Auenkennartstatus: Schutzpriorität Bund: RL CR = vom Aussterben bedroht AK A = ausschliesslich Pr 1 = höchster Massnahmenbedarf RL EN = stark gefährdet AK B = vorwiegend Pr 4 = geringster Massnahmenbedarf RL VU = gefährdet AK C = durchaus Pr K = Schutzbedarf auf Kantonsebene RL NT = potenziell gefährdet RL LC = nicht gefährdet
Fauna und Flora in Auen 10
Pilze
RL Rote Liste-Status Schweiz L Lebensraumeigenschaften AK Auenkennartstatus V Vorkommen Pr Schutzpriorität Bund S Spezifische Artenschutzmassnahmen A Aktionspläne, Konzepte, Literatur
Fingerhut-Verpel (Verpa conica) RL NT – AK A – Pr K – Leitart L Liebt sandige, kalkhaltige Böden entlang von Fluss- und Bachufern, sowie entlang von Hecken mit Weissdorn und gelegentlich an Waldrändern V kollin-montan S Genügend flache, sandige Überflutungsgebiete entlang von Bächen und Flüssen zur Verfügung stellen. An belasteten Orten sollten Freizeitaktivitäten gelenkt werden; beim Heckenschutz ist auf die Entwicklung von möglichst breiten ungedüngten Säumen zu achten A Merkblatt Artenschutz (Senn-Irlet 2008, in Vorb.); nach NHV geschützte Art
(Foto: Max Danz)
Gelber Schuppenwulstling (Squamanita schreieri) RL EN – AK A – Pr 2 – Zielart
L Hartholzau, parasitiert auf jungen Fruchtkörpern von Wulstlingen (Amanita strobiliformis, A. solitaria, Symbionten von Buche, Eiche, Birke). Bekannte Vorkommen nur entlang von grösseren Flüssen V kollin-montan S Bestehende Vorkommen erhalten, rechtlicher Schutz der Wuchsorte (Naturschutzgebiete); Pflege: Wirtsbäume nicht fällen A Merkblatt Artenschutz (Senn-Irlet 2008, in Vorb.); nach NHV geschützte Art
(Foto: Heinz Woltsche)
Fauna und Flora in Auen 11
Tiere
Biber (Castor fiber) RL 1 – AK 1 – Pr 1a – Zielart
L Langsamfliessende bis stehende Gewässer mit grabbaren Uferstrukturen unterhalb 1000 m ü.M., stabiler Wasserstand, weichholzreiche Auenlandschaft S Erhalten der natürlichen Auen, Revitalisierungen, Längsvernetzung innerhalb eines Flusses und Gewässervernetzung; keine neuen Freizeiteinrichtungen in der Nähe von Biberbauen A Grundlagen für den koordinierten Biberschutz (Winter 2001), Konzept Biber Schweiz,
(Foto: Kurt Grossenbacher)
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) RL 2 – AK 1 – Pr 1 – Zielart
L Sandige und kiesige Auflandungen in Auengebieten mit naturnaher Dynamik entlang von Flüssen und seltener Seen; lockere, niedrige Bodenvegetaion mit stellenweise niedrigen Sträuchern S Erhalten der natürlichen Auen; erhalten der Bestände durch Ruhezonen (Besucherlenkung); grosszügige Revitalisierungen A Faktenblatt Auen und Flussuferläufer (Roulier et al. 2002), Artenförderung Vögel. Aktionspläne für die Schweiz (BAFU 2008), Elemente für Artenförderungsprogramme Vögel Schweiz (Rehsteiner et al. 2004)
(Foto: Carl’Antonio Balzari)
IUCN Stati der roten Liste 2002: Auenkennartstatus: Schutzpriorität Bund: RL CR / RL 1 = vom Aussterben bedroht AK A / AK 1 = ausschliesslich Pr 1 = höchster Massnahmenbedarf RL EN / RL 2 = stark gefährdet AK B / AK 2 = vorwiegend (1a = Machbarkeit gut) RL VU / RL 3 = gefährdet AK C / AK 3 = durchaus Pr 4 = geringster Massnahmenbedarf RL NT / RL 4 = potenziell gefährdet Pr K = Schutzbedarf auf Kantonsebene RL LC / RL n = nicht gefährdet
Fauna und Flora in Auen 12
RL Rote Liste-Status Schweiz L Lebensraumeigenschaften AK Auenkennartstatus V Vorkommen Pr Schutzpriorität Bund S Spezifische Artenschutzmassnahmen A Aktionspläne, Konzepte, Literatur
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) RL 3 – AK 2 – Pr 1 – Zielart
L Primäre Bruthabitate sind vegetationsarme Schotter-, Kies- und Sandflächen entlang von Flüssen; heute oft in Kiesgruben (Sekundär-Habitat). Nahrungsaufnahme an offenen Flachufern stehender oder fliessender Gewässer. Verbreitung ist normalerweise unterhalb von 600 m ü.M., vereinzelt auch bis 1’000 m ü.M. S Schaffen von vegetationsarmen Kies-, Schotter- und Sandflächen; Management von Kiesflächen; grosszügige Revitalisierungen; Pflegemassnahmen in Kiesgruben A Elemente für Artenförderungsprogramme Vögel Schweiz (Rehsteiner et al. 2004)
(Foto: Peter Keusch)
Eisvogel (Alcedo atthis) RL 3 – AK 2 – Pr 1 – Zielart L Fischreiche, klare und nicht zu stark belastete Gewässer unterschiedlicher Art mit mehr oder weniger kahlen, sandigen Steilufern oder Böschungskanten zur Anlage der Bruthöhle. Langsam fliessendes oder stehendes Wasser mit ausreichend Sitzwarten in unmittelbarer Nähe. Brütet mehrheitlich unter 600 m ü.M. S Künstliches Erstellen von Steilufern mind. 2 m hoch; Bachrenaturierungen mit Sitzwarten über Stellen, wo das Wasser nicht zu tief ist, Anrissmöglichkeiten; künstliche Nisthöhle A Artenförderungsmerkblatt SVS (Glauser 2004), Elemente für Artenförderungsprogramme Vögel Schweiz (Rehsteiner et al. 2004)
(Foto: Adrian Wullschleger)
Fauna und Flora in Auen 13
Ringelnatter (Natrix natrix) RL 3 – AK 3 – Pr 1 – Zielart L In Flachmooren, an naturnahen Weihern und Seeufern, entlang von Flüssen, in Auen sowie in Kies- und Tongruben. In günstigen Gebieten werden auch Waldlichtungen und -säume besiedelt. Die stärksten Vorkommen finden sich entlang grösserer Flüsse, an Seen, grossen Weihern und in ausgedehnten Feuchtgebieten. S Schutz aller noch vorhandenen Feuchtgebiete; Pflege- und Gestaltungsmassnahmen für bestehende Flächen; Förderung der Vernetzung bestehender Vorkommen; Anlage von Pufferzonen entlang von Fliessgewässern und Feuchtgebieten; Renaturierung kanalisierter Fliessgewässer und ehemaliger Auen; Neuanlage von Feuchtgebieten A Merkblatt der KARCH
(Foto: Andreas Meyer)
Kammmolch (Triturus cristatus) RL 2 – AK 2 – Pr 1 – Zielart L Altwasserarme und Tümpel in Auengebieten, grössere Weiher und Tümpel in Riedwiesen und Flachmooren. Bevorzugte Gewässer sind gut einen halben Meter tief, reich mit Unterwasservegetation bewachsen und meist 10-30 Jahre alt, mit dünner gut zersetzter Schlammschicht, fischfrei und besonnt. S Erhalten und pflegen von Kammmolchgewässern: regelmässiges Zurückschneiden der Vegetation, temporäres Trockenlegen der Teiche, damit sie fischfrei bleiben. Neue Teiche müssen in einem Gewässerverbundsystem integriert sein. A Merkblatt der KARCH
(Foto: Kurt Grossenbacher)
IUCN Stati der roten Liste 2002: Auenkennartstatus: Schutzpriorität Bund: RL 1 = vom Aussterben bedroht AK 1 = ausschliesslich Pr 1 = höchster Massnahmenbedarf RL 2 = stark gefährdet AK 2 = vorwiegend (1a = Machbarkeit gut) RL 3 = gefährdet AK 3 = durchaus Pr 4 = geringster Massnahmenbedarf RL 4 = potenziell gefährdet RL n = nicht gefährdet
Fauna und Flora in Auen 14
RL Rote Liste-Status Schweiz L Lebensraumeigenschaften AK Auenkennartstatus V Vorkommen Pr Schutzpriorität Bund S Spezifische Artenschutzmassnahmen A Aktionspläne, Konzepte, Literatur
Gelbbauchunke (Bombina variegata) RL 2 – AK 2 – Pr 1 – Zielart
L Laichgewässer sind oft sehr klein, seicht, sonnig, vegetationsarm und temporär; ursprünglich in dynamischen Auen, heute oft in Kies-, Lehm-, Sandgruben, trichterübersätem Gelände auf Waffenplätzen, auch Regenwassertümpel in Fahrspuren, nasse Rutschhänge, kleine Torfstichgewässer, überschwemmte Riedwiesen S Erhalten und neuschaffen von Pioniergewässern mit angrenzenden vegetationsarmen Ruderalflächen, Strukturen als Trittsteine zur Vernetzung der Lebensräume A Merkblatt KARCH
(Foto: Kurt Grossenbacher)
Kiesbank-Grashüpfer (Chorthippus pullus) RL 1 – AK 1 – Pr 1a – Zielart
L Entlang alpiner Flüsse auf Kies, Sand, Geröll, Schotter (mit und ohne Pioniervegetation); auf höher gelegenen Terrassen mit mittleren Sukzessionsstadien, nicht zu oft überschwemmt S Bestehende Populationen erhalten und mit andern vernetzen; Schlagfluren als Korridore. Revitalisierungen, die zur Bildung und Umlagerung von Kies- und Sandbänken führen. Bei geeigneten Biotopen könnte eine Ansiedlung in Erwägung gezogen werden A Les orthoptères menacés de la zone alluviale de Finges (Carron 2002)
(Foto: Emmanuel Wermeille)
Fauna und Flora in Auen 15
Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis) RL 1 – AK 2 – Pr 1a – Zielart
L Teiche und stehende Gewässer (Altwässer) mit schwach saurem Wasser, die eine reiche Submers- und Schwimmblattvegetation aufweisen S Erhalten und pflegen von besiedelten Biotopen; neue typische Lebensräume schaffen A keine Aktionspläne vorhanden
(Foto: Stefan Kohl)
Grüngestreifter Grundkäfer (Omophron limbatum) L Hygrophile (wasserliebende), uferbewohaus der Familie der Laufkäfer (Carabidae) nende Art, an sandigen bis fein kiesigen RL 2 – AK 1 – Pr keine – Zielart Ufern stehender und fliessender Gewässer. Dämmerungs- und nachtaktiv, am Tage in Verstecken im Sand und Kies, meistens an Stellen, wo Sandpartien in die Ufergras-Vegetation übergehen. In den Wurzeln sind die Tiere zuweilen in grosser Anzahl anzutreffen. Die Art gleicht einem Vertreter der Marienkäfer und ist 4.5 – 6.5 Millimeter gross. S Erhalten von natürlichen Sandbänken und Ufergrasvegetation an Flussufern; fördern dieses Lebensraums durch Renaturierungen; verhindern weiterer Flussverbauungen in Gebieten mit Vorkommen der Art A keine Aktionspläne. Faunistik der Sandlaufkäfer und Laufkäfer der Schweiz (Marggi 1992) und Studie zu Laufkäfern und Spinnen in Auen (Moretti et al. 2004) (Foto: Jörg Gebert)
IUCN Stati der roten Liste 2002: Auenkennartstatus: Schutzpriorität Bund: RL 1 = vom Aussterben bedroht AK 1 = ausschliesslich Pr 1 = höchster Massnahmenbedarf RL 2 = stark gefährdet AK 2 = vorwiegend (1a = Machbarkeit gut) RL 3 = gefährdet AK 3 = durchaus Pr 4 = geringster Massnahmenbedarf RL 4 = potenziell gefährdet RL n = nicht gefährdet
Fauna und Flora in Auen 16
Weitere Massnahmen Konflikte zur Aufwertung Wenn in einem Auengebiet aktiv Massnahmen zur von Auengebieten Erhaltung oder Aufwertung eines Lebensraums oder zum Schutz und zur Förderung einer Art geplant und Förderung dynamischer Bereiche durchgeführt werden, kann es neben Konflikten mit Dynamische Bereiche, in welchen der Fluss je nach der menschlichen Nutzung auch zu Konfliktsituati- Wasserstand das Ufer selbst gestaltet und dauernd onen mit Zielen anderer Schutzprogramme kommen. neue Pionierflächen schafft, sind anzustreben. Da- Dies kann der Fall sein, wenn sich mehrere Invenmit wird Lebensraum für Pioniervegetation geschaf- tartypen wie Flachmoore oder Amphibienlaichgefen. Liegen solche Flächen längere Zeit brach, ist da- biete mit Auengebieten überschneiden. Auch beim für zu sorgen, dass sich keine invasiven Neophyten Artenschutz können spezielle Massnahmen für die ansiedeln können. eine Art förderlich, für eine andere jedoch kontraproduktiv sein. Wie sollen die Prioritäten gesetzt werden? Hierzu gibt Vernetzung es kein allgemeingültiges Rezept. Es gilt jede Situa- Die Quervernetzung der Auenobjekte mit der wei- tion als eigenständigen Fall zu betrachten. Von Geteren Umgebung, sowie die Längsvernetzung sind setzes wegen sind die Moore und Moorlandschaften von grosser Wichtigkeit. Die Durchgängigkeit des Ge- von nationaler Bedeutung am stärksten geschützt. wässers für Fische, Biber und in Gewässernähe sich Ihr Schutz ist in der Bundesverfassung verankert. aufhaltende und wandernde Tiere ist zu gewährleis- Die Prioritätensetzung muss im Detail anhand der ten. Massnahmen bei allfälligen Stauwehren, Schwel- betreffenden Schutzkategorien sowie den gefährdelen, Strassen, Bahnen oder andern Hindernisssen ten Tier- und Pflanzenarten festgelegt werden, um sind Fischtreppen, faunaspezifische Querungshilfen die geeigneten Schutz- und Förderungsmassnahmen (u.a. Biberrampen), faunaspezifische Sanierung be- definieren zu können. stehender Gewässerdurchlässe, Umgehungsgewäs- Generell sind vielfältige Strukturen anzustreben, soser, Sekundärarme. wie eine eigenständige Dynamik des Flusses zu fördern. Sind Ziel- und Leitarten ausgewählt worden, können die Prioritäten von Massnahmen auch ge- Schwemm- und Totholz mäss diesen gesetzt werden. Schwemmholz ist wenn immer möglich im Fluss zu belassen, weil dadurch im und am Wasser neue Struk- Neophyten-Problematik:
turen gebildet werden, die Fliessgeschwindigkeit des Das Management der invasiven Arten ist eine Verbund- Flusses verlangsamt wird und ruhige Gewässerzonen aufgabe zwischen Bund und Kantonen. Auf der Website entstehen. Diese werden beispielsweise von Fischen des BAFU sind Grundlageninformationen zu diesem Thezum Laichen und als sichere «Kinderstube» für Jungma abrufbar: www.umwelt-schweiz.ch/artenvielfalt “ fische genutzt. Laufkäfer und Ringelnatter halten sich Invasive Organismen. Die Schwarze Liste der invasiven oft in strukturieren Uferbereichen auf. Totholzbestän- Neophyten für die Schweiz, sowie Infoblätter zu den einde an Land (in Ufernähe oder Auenwald) sind zu er- zelnen Arten können auf der Internetseite der Schweizehalten und zu fördern, da diese die Lebensgrundlage rischen Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen für auf Totholz angewiesene Insekten wie Bock- und SKEW (www.cps-skew.ch “ Invasive gebietsfremde Prachtkäfer wie auch für Pilze, Moose und Flechten Pflanzen) heruntergeladen werden. bilden. Auch Vögel, kleinere Säugetiere, Fledermäu- Bei der Kartierung der Auenobjekte werden auch die se, Amphibien und Reptilien nutzen die Strukturen Neophytenvorkommen erfasst. Diese erscheinen in geals Schlaf- und Versteckplätze. neralisierter Form in den Karten der Nutzungen und Ein- Interessante weiterführende Links: griffe. Detaildaten der neueren Kartierungen sind bei der www.totholz.ch Auenberatungsstelle erhältlich. www.totholz.de
Fauna und Flora in Auen 17
Erfolgskontrolle von Konkrete Beispiele Artenschutzprojekten Eisvogel im Binnenkanal Rheintal Sind nun bei der Unterschutzstellung von einem (Fürstentum Lichtenstein) Gebiet oder bei einem Revitalisierungsprojekt Pflan- Die Mündung des Lichtensteiner Binnenkanals in den zen- und Tierarten als Ziel- und Leitarten ausge- Rhein wurde neu gestaltet. In diesem Projekt ging es wählt worden, müssen spezifische Massnahmen zum primär um die Wiederherstellung der Durchgängig- Schutz- und zur Förderung dieser Arten formuliert keit für die Fischfauna mit einer Fischtreppe, Aufwei- und umgesetzt werden. Im Hinblick auf eine Erfolgs- tungen und Aufwertungen. kontrolle des Projektes werden konkrete und wenn möglich terminierte und quantifizierte Umsetzungs- und Wirkungsziele festgelegt. Für die Erfolgskontrolle selbst wird das Vorkommen der ausgewählten Ziel- und Leitarten vor der Ausführung der Massnahmen und nach deren Umsetzung untersucht. Dieses kann quantitativ (Wie oft kommt die Art vor?) oder qualitativ (Reproduziert sich die Art im Gebiet? Wie ist die Altersstruktur der Population?) erfasst werden. Natürliche Populationsschwankungen und weitere nicht vorhersehbare Einflüsse sind bei allen Bestandeserhebungen mit zu berücksichtigen. Das Nichtvorkommen einer Zielart muss nicht unbedingt als negativ beurteilt werden, wenn andere typische Auenarten im Gebiet nachgewiesen werden können. Die Wir- (Foto: Adrian Wullschleger) kung von einzelnen Massnahmen braucht oft längere Zeit, bis sie in der Natur und konkret für die gezielte Im Rahmen dieses Aufwertungsprojektes wurden Art sichtbar wird. Deshalb ist auch die Umsetzungs- Uferbereiche speziell zur Förderung des Eisvogels gekontrolle der Massnahmen sowie die Erhebung von staltet. Als Massnahme wurde eine künstliche Eisvoabiotischen Indikatoren wie beispielsweise die Breite gelwand aus Magerbeton erstellt, welche jedoch beim und Beschaffenheit des Uferbereichs, die Uferstruktur ersten grösseren Hochwasser zerstört wurde. Dabei oder deren Dynamik etc. zu empfehlen. Die Publika- bildete sich an derselben Stelle eine natürliche Steiltion der EAWAG: «Handbuch für die Erfolgskontrol- wand. Sie wurde bald vom Eisvogel angenommen le bei Fliessgewässerrevitalisierungen» (Woolsey et und wird regelmässig für Bruten genutzt. Weiter Kaal. 2005) enthält grundlegende Informationen, Bei- nalaufwärts bei Bendern, an einem parallel zum Kanal
spiele und Anwendungshilfen zur Ausführung von angelegten Bächlein, sind zwei neue Eisvogelwände Erfolgskontrollen, die Auswahl von Indikatoren und erstellt worden, in denen heute regelmässig Eisvoderen Bewertung. gelbruten beobachtet werden. Durch die Schaffung eines echten Auenwaldes wurden auch weitere au- Erfolgskontrolle Auen: entypische Arten gefördert wie z.B. der Kleinspecht, Die Erfolgskontrolle (EK) Auen des Bundes will das Errei- Pirol, Gelbspötter und der Orpheusspötter (Mitteichen der Ziele der Auenverordnung überprüfen und dient lung: Georg Willi). als Instrument zur Optimierung des Auenschutzes. Zentrales Element des Auenschutzes und dessen Überprüfung ist die Auendynamik. Die EK Auen umfasst die Umsetzungs- und Verfahrenskontrolle, die Wirkungskontrolle und die Gesamtevaluation. In diesen drei Teilen fokussiert sie auf Kernfragen, die mit geeigneten Indikatoren und Methoden beantwortet werden sollen (Bonnard et al. 2008).
Fauna und Flora in Auen 18
Aktion «Hallo Biber» So konnten ab 1993 die ersten Gestaltungsmassnahmen ausgeführt werden. Mit verschiedenen neuen besonnten Teichen unterschiedlicher Grösse und Tiefe, sowie temporären Gewässern wurde ein Netz von Laichgebieten geschaffen. Weitere wichtige Vernetzungselemente wie Überflutungswiesen, Hecken, Ufergehölze, Schilfgürtel und Hochstaudenfluren ergänzten den Lebensraum. Das Schutzziel für das untere Reusstal besteht darin, einen Bestand von 5’000 Individuen zu erreichen (in der theoretischen Ökologie gelten Populationen dieser Grösse bei kleinen Tieren als langfristig überlebensfähig) (Flory 2005). (Foto: Christoph Angst) Seither werden die Laubfroschbestände regelmässig Im Jahr 2000 startete Pro Natura Baselland die Akti- nach einer vorgegebenen Methode erfasst, um bei on «Hallo Biber» mit der Vision, den Biber bis 2010 negativen Entwicklungen schnell und gezielt eingreiwieder in die Region Basel zurückzuholen. Es gilt die fen zu können. Die Erfolgskontrolle 2006 im Unteren Strategie, dass der Biber nicht ausgesetzt, sondern von Reusstal ergab nach Hochrechnung einen Bestand selbst zurückkehren soll. Die Bäche und Flüsse müs- von ca. 3’500 Individuen (Mitteilung: Christoph Flosen also wieder so lebendig und natürlich gestaltet ry). Das ist der zweithöchste Bestand seit Beginn der werden, dass er sich zu Hause fühlt. Es wurden be- Kontrolle vor 12 Jahren. Die Massnahmen zeigen also reits viele Projekte im Rahmen dieser Aktion durch- eine positive Wirkung. geführt, weitere sind noch im Gang oder in Planung. Dabei geht es um wissenschaftliche Studien für den Biber, konkrete Renaturierungspläne an Birs, Ergolz, Kiesbank-Grashüpfer (Chorthippus pullus) Lützel und Rhein sowie Informationsprojekte aller im Pfynwald Art (www.pronatura.ch/hallobiber). Im Pfynwald ist einer der wenigen Standorte der Schweiz, wo der Kiesbank-Grashüpfer noch vorkommt. Nach einer Studie von Carron (2002) müs- Laubfrosch im Unteren Reusstal sen zur langfristigen Erhaltung der Art Schutzmassnahmen ergriffen werden. Die Wichtigste wäre eine Aufweitung des Flussbettes, wodurch das Auengebiet erneut der natürlichen Dynamik unterworfen würde. Deshalb wurde im Rahmen der Dritten Rhonekorrektion der Kiesbank-Grashüpfer auch als Zielart aufgenommen und soll so bei den einzelnen Aufweitungsprojekten berücksichtigt werden. Die Art braucht
folgende Habitate: Kies-, Sand-, und Schotterflächen auf höher gelegenen Terrassen mit Pioniervegetation. Grössere Schlagfluren von Auenwäldern und wenig bewaldete Korridore dienen als Ausbreitungswege zur (Foto: Kurt Grossenbacher) Besiedlung neuer Gebiete. Die durch die Universität Im Kanton Aargau wurde bei den kantonalen Am- Bern seit Jahren durchgeführten wissenschaftlichen phibieninventaren von 1978/79 und 1991/92 fest- Studien belegen den Bestand im Pfynwald und brachgestellt, dass der Bestand des Laubfrosches um 37 % ten viele neue Erkenntnisse zu den Ansprüchen des abgenommen hat. Deshalb startete Pro Natura Aargau Kiesbank-Grashüpfers. 1991 im unteren Reusstal (nördlich von Bremgarten) das Projekt Laubfrosch. Intensive Verhandlungen mit verschiedenen Landeigentümern und Landwirten führten zu einem umfangreichen Landerwerb.
Fauna und Flora in Auen 19
Wiederansiedlungsversuche des Fläche von 500m2 umfasst. Er muss blühende Pflanzen Kleinen Rohrkolbens (Typha minima) hervorbringen und fähig sein, bei Hochwassern nur im Pfynwald (Wallis) und am Rhein (Graubünden) Teile seines Bestandes abschwemmen zu lassen. Weitere Beispiele von Wiederansiedlungsversuchen fanden u.a. im Kanton Graubünden (Camenisch 2005) und im Tiroler Lechtal (Müller 2006) statt. In Graubünden gibt es noch drei natürliche Populationen, von denen zwei (Isla Sut, Castrisch und Höf, Mastrils) seit 1995 kontinuierlich an Grösse und Individuenzahl zugenommen haben. Der kleine Bestand in Friewis (Untervaz) konnte dank Pflegemassnahmen (Ausholzen, Zaun, Verlegung des Weges) stabil gehalten werden, bleibt aber weiterhin stark gefährdet. Seit 1996 wurde Typha minima an 10 Standorten wieder angesiedelt. (Foto: Richard Boeuf) Davon konnte sich die Population bei Surrein (Rueun) Die Wiederansiedlungsversuche im Pfynwald (VS) in kleiner Grösse halten, bei Friewis (Untervaz) und begannen 1995 (Werner 1998). Dabei wurden an 14 Rosas (Glion) entwickelten sich schöne Bestände. Es ist Stellen, davon 12 in der Auenzone, Verpflanzungen weiterhin wichtig, die natürlichen und wiederangesiedurchgeführt, indem Wurzelballen mit 10 –20 Trie- delten Populationen zu überwachen und sporadische ben pro Standort eingepflanzt wurden. Die Stellen Pflegemassnahmen (Entbuschen, lokales Auslichten wurden nicht bewässert und auch sonst nicht ge- des Auenwaldes) auszuführen sowie Neupflanzungen pflegt. An zwei Orten haben sich nach drei Jahren an geeigneten Standorten zu initiieren. vielversprechende und fruchtbare Kolonien entwickelt. Aufgrund dieser Versuche können praktische Empfehlungen für Revitalisierungen mit der Zielart Schweizer Alant (Inula helvetica) Typha minima formuliert werden. Die überschwemm- im Kanton Zürich bare Zone sollte wenn möglich auf mehrere hundert Der Kanton Zürich hat u.a. auch für den Schweizer Meter verbreitert werden, um die Energie von Hoch- Alant einen Aktionsplan erarbeitet (Keel, Flöss 2004). wassern abzuleiten und genügend Platz für geschützte Darin sind allgemeine Angaben zur Art, über die Si- Seitenarme zu erhalten. Fördern von sandigen Ufern, tuation im Kanton Zürich, die Ziele sowie die Erdie natürlicherweise an der Mündung von Zuflüssen haltungs- und Förderungsmassnahmen für die Art
und Seitenarmen entstehen. Die regelmässige Feuch- beschrieben. Die Erfolgskontrolle von bisherigen tigkeit muss ab dem Frühjahr garantiert werden, in- Massnahmen ist erläutert und weitere geplante Kondem die Grundwasserströme berücksichtigt werden trollen beschrieben. und die Nebenarme genügend tief sind. Im Kanton Zürich sind sieben Populationen verteilt Der Kleine Rohrkolben sollte nur an Standorten wie- auf 16 Vorkommen begründet worden. Die Wiederderangesiedelt werden, an denen er mindestens 5–10 ansiedlungen sind bisher unterschiedlich erfolgreich Jahre lang vor Hochwassern, vor dem Austrocknen verlaufen. Für eine Keimung haben sich wechsel- sowie vor dem Ausreissen von Menschen und Tieren feuchte Bereiche bewährt, auf denen vorgängig durch geschützt ist. Die Pflanzung sollte im Frühjahr statt- Oberbodenabtrag nährstoffarme und konkurrenzfreie finden. Dichte Gebüsche beschatten und verhindern Verhältnisse geschaffen worden waren. Die Kleinheit ein Wachstum des Kleinen Rohrkolbens. Junge Weiden der Samen und die kleinen, anfangs wenig konkurmit schmalen Blättern hingegen sind weniger schäd- renzstarken Keimlinge bedingen das Vorhandensein lich. Es lohnt sich, andere Kräuter zu eliminieren. Das offener Bodenstellen. Eine Reduktion von Konkur- Land-Reitgras (Calamagrostis epigeios) ist ebenfalls eine renten fördert den Erfolg der Neugründung von Po- Konkurrenz zum Kleinen Rohrkolben und scheint ihn pulationen oft wesentlich. Dies kann mit einer an die ab einem Bestand von über 10% negativ zu beeinflus- Wuchshöhe der Jungpflanzen angepassten Mahd von sen. Ein neuer Bestand kann als autonom bezeichnet ca. 10 –20 cm über dem Boden geschehen. werden, wenn er mindestens 8–10 Kolonien auf einer
Fauna und Flora in Auen 20
Literatur Müller-Wenk R., Huber F., Kuhn N., Peter A., 2003: Landnut- BAFU, 2008: Artenförderung Vögel. Aktionspläne für die zung in potenziellen Fliessgewässer-Auen. Artengefähr- Schweiz. Bundesamt für Umwelt, Schweizerische Vogel- dung und Ökobilanzen. BUWAL, Bern. (Schriftenreihe warte, Schweizerischer Vogelschutz SVS/Birdlife Schweiz, Umwelt Nr. 361). Bern, Sempach, Zürich. (Umwelt-Vollzug Nr. 0803). Rehsteiner U., Spaar R., Zbinden N., 2004: Elemente für Ar- Bonnard L. et al., 2008: Konzept Erfolgskontrolle Auen. Au- tenförderungsprogramme Vögel Schweiz. Schweizer Voenberatungsstelle, Bern und Yverdon-les-Bains, unveröf- gelschutz SVS/BirdLife Schweiz und Schweizerische Vogelfentlichter Bericht zuhanden des BAFU. warte, Zürich und Sempach. Camenisch M., 2005: Typha minima – Entwicklung der Popu- Rode S., 2005: Integrales Gewässermanagement. Erkenntnislationen in Graubünden von 1995 bis 2005. Im Auftrag se aus dem Rhone-Thur Projekt. Synthesebericht Gerinneder SKEW. Unveröff. Bericht. Chur. aufweitungen. Online: www.rivermanagement.ch Carron G., 2002: Les orthoptères menacés de la zone alluvia- Roulier C. et al., 2002: Auen und Flussuferläufer. BUWAL, le de Finges, VS. In: Bull. Murithienne 117: S. 23–30. Bern. (Auendossier Faktenblatt Nr. 7). Cosandey A-C., Gsteiger P., Righetti A., Roulier C., 2005: Rust-Dubié C., Schneider K., Walter T., 2006: Fauna der Auen und Alpwirtschaft. BUWAL, Bern. (Auendossier, Fak- Schweizer Auen. Eine Datenbank für Praxis und Wissentenblatt Nr. 12). schaft. Bristol-Stifung, Zürich; Haupt, Bern. Flöss I., Keel A., 2004: Aktionsplan Kleiner Rohrkolben Senn-Irlet B., 2008: Verpa conica. Merkblatt Artenschutz. BAFU (Typha minima Hoppe). Artenschutzmassnahmen für ge- und WSL, Bern und Birmensdorf (in Vorbereitung). fährdete Farn- und Blütenpflanzen im Kanton Zürich. Werner P., 1998: Essais de réintroduction de la petite massette Fachstelle Naturschutz Kanton Zürich, Zürich. Typha minima sur le Rhône de Finges, VS et recomman- Flory Ch., Weggler M., 2005: Laubfrosch-Monitoring. Kan- dations pour la revitalisation des grandes rivières alpines. ton Aargau, Abt. Landschaft und Gewässer, CreaNatira, In: Bull. Murith., Soc. Valais Sci. Nat. 116: S. 57– 67 Ennettbaden. Winter C., 2001: Grundlagen für den koordinierten Biber- Gallandat J-D., Gobat J-M., Roulier C., 1993: Kartierung der schutz. BUWAL, Bern (Vollzug Umwelt).
Auengebiete von nationaler Bedeutung. Bundesamt für Woolsey S. et al., 2005: Handbuch für die Erfolgskontrolle Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. (Schriften- bei Fliessgewässerrevitalisierungen. Eine Publikation des reihe Umwelt Nr. 199). Rhone-Thur Projektes. Eawag, WSL, LCH-EPFL, VAW- Glauser C., 2004: Eisvogel – ein Juwel braucht Gewässer mit ETHZ, Kastanienbaum, Zürich und Lausanne. Dynamik. Artenschutz-Merkblatt 4. Schweizer Vogel- Vust M., 2004: Inventaire des lichens terricoles des milieux schutz SVS, Zürich. azonaux de Suisse. 1. Les zones alluviales. Rapport non Günzl B., 2003: Erdflechten und ihre Gesellschaften in Nord- publié. OFEFP, Berne. hessen mit besonderer Berücksichtigung der morphologischen und genetischen Variabilität bei Cladonia furcata. Autorin Dissertation. Georg-August-Universität, Göttingen. Ariane Hausammann Hofmann H., Müller N., Schnyder N., 2006: Merkblätter Fotos Artenschutz – Moose. BAFU, NISM, FUB, Bern, Zürich, Christoph Angst, Auenberatungsstelle, Carl’Antonio Rapperswil. Online: www.nism.unizh.ch “ Naturschutz Balzari, Richard Boeuf, Max Danz, Jörg Gebert, Kurt KARCH-Merkblätter zu den Amphibien und Reptilien der Grossenbacher, Peter Keusch, Stefan Kohl, Konrad Schweiz. Online: www.karch.ch Lauber © Haupt Bern, Mary Leibundgut, Andreas Meyer, Käsermann C., Moser D.M., 1999: Merkblätter Artenschutz – Norbert Schnyder, Mathias Vust, Emmanuel Wermeille, Blütenpflanzen und Farne. BUWAL, Bern. (Vollzug Umwelt). Heinz Woltsche, Adrian Wullschleger Kammerer H., 2003: Artenschutzprojekt Deutsche Tamariske. Möglichkeiten und Aussichten einer Wiederansiedlung Kontaktadressen Koordination Auenschutz im BAFU von Myricaria germanica im Gesäuse. Im Auftrag der Nati- Béatrice Werffeli, Tel. 031 322 93 67 onalpark Gesäuse GmbH. beatrice.werffeli@bafu.admin.ch Keel A., Flöss I.,2004. Aktionsplan Schweizer Alant (Inula hel- Stephan Lussi, Tel. 031 324 49 94 vetica Weber). Artenschutzmassnahmen für gefährdete stephan.lussi@bafu.admin.ch Farn- und Blütenpflanzen im Kanton Zürich. Fachstelle BAFU, CH-3003 Bern Naturschutz Kanton Zürich, Zürich. www.umwelt-schweiz.ch/auen Konzept Biber Schweiz, 2004: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern. Auenberatungsstelle Elisabethenstr. 51, CH-3014 Bern Lauber K., Wagner G., 2001: Flora helvetica. 3.Aufl. Haupt, Bern. Tel. 031 335 25 25, Fax 031 335 25 20
Marggi W., 1992. – Faunistik der Sandlaufkäfer und Laufkäauenberatung@naturaqua.ch, www.auen.ch fer der Schweiz. Centre suisse de cartographie de la faune (CSCF), Neuchâtel. (Documenta faunistica helvetiae, 13). Bezug Moretti M., Patocchi N., Walter T., 2004: Controllo della fau- Faktenblatt Nr. 13: Auenberatungsstelle na, Test 2003. WSL, Fondazione di Magadino, Agroscope, Auendossier (Faktenblätter 1–13): Birmensdorf, Magadino, Zürich. (Im Auftrag des BAFU). BAFU, Verlagsauslieferung, CH-3003 Bern Müller N., 2005: Artenhilfsmassnahme für den Zwergrohr- Fax 031 324 02 16, docu@bafu.admin.ch kolben (Typha minima Hoppe) im Tiroler Lechtal. Im Auf- www.umwelt-schweiz.ch/publikationen trag der Tiroler Landesregierung, Erfurt / Innsbruck. Bestellnummer: VU-8825-D Online: www.tiroler-lech.at “ Projekte “ Artenschutz Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU, 2008