Erstellung des Katasters der belasteten Standorte
Vollzug Umwelt
Altlasten Kataster
Erstellung des Katasters der belasteten Standorte
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL
Rechtlicher Stellenwert dieser Publikation
Diese Publikation ist eine Vollzugshilfe des BUWAL als Aufsichtsbehörde und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Sie konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe von Gesetzen und Verordnungen und soll eine einheitliche Vollzugspraxis ermöglichen. Das BUWAL veröffentlicht solche Vollzugshilfen (oft auch als Richtlinien, Wegleitungen, Empfehlungen, Handbücher, Praxishilfen u.ä. bezeichnet) in seiner Reihe „Vollzug Umwelt“.
Die Vollzugshilfen gewährleisten einerseits ein grosses Mass an Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit; andererseits ermöglichen sie im Einzelfall flexible und angepasste Lösungen. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfen, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen. Andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen, gemäss Gerichtspraxis muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie rechtskonform sind.
Herausgeber: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
3003 Bern
Autoren: C. Wenger, Sektion Altlasten und Tankanlagen, BUWAL U. Ziegler, Sektion Altlasten und Tankanlagen, BUWAL R.J. Schocher, Amt für Umweltschutz des Kantons Luzern R. Philipp, magma AG, Zürich Y.-A. Brechbühler, Ingenieurs conseils SIA, Neuchâtel
Bild Titelblatt: Hans-Peter Imhof, Atelier für Gestaltung Bern
Download PDF www.umwelt-schweiz.ch/publikationen Code: VU-3411-D
2© BUWAL 2001
1 Einleitung
Das Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (USG) verpflichtet in Artikel 32c Abs. 1 die Kantone dafür zu sorgen, dass Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen. Damit die Kantone diese Aufgabe überhaupt wahrnehmen können, müssen sie zuerst feststellen, wo sich Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte befinden. Hierzu bestanden bereits seit längerer Zeit gesetzliche Grundlagen für öffentlich zugängliche Deponieverzeichnisse (Art. 8 des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer, GSchG, und Art. 23 der Technischen Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990, TVA) und Schadenregister für Unfälle mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (Art. 43 der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten, VWF'81). Mit der Revision des USG vom 21. Dezember 1995 wurden diese Verzeichnisse mit der Erfassung von belasteten Betriebsstandorten ergänzt und in Artikel 32c Abs. 2 USG zusammengefasst. Dieser Artikel verpflichtet die Kantone, einen öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte insgesamt zu erstellen. Die Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung; AltlV) definiert den Begriff "belasteter Standort" (Ablagerungsstandorte, Betriebsstandorte, Unfallstandorte) und legt die Art und Weise fest, wie diese Kataster erstellt und geführt werden sollen und welchen Inhalt sie aufzuweisen haben.
2 Zielsetzung der Vollzugshilfe
Die AltlV setzt zwar den Rahmen, was alles unter dem Begriff "Standort" zu verstehen ist, kann jedoch angesichts der Komplexität der Problematik nicht sämtliche Kriterien auflisten, die für die Beurteilung im Einzelfall nötig sind. Die vorliegende Vollzugshilfe soll deshalb präzisere Kriterien bezüglich der Systemgrenzen von Standorten und deren Abgrenzung sowie zum Ausschluss von Bagatellfällen liefern.
Anders als bei Deponien und Unfallstandorten, bei denen bekannt ist, dass Abfälle an den jeweiligen Standort gelangt sind, liegt bei den Betriebsstandorten diese Kenntnis zu Beginn der Bearbeitung oftmals noch nicht vor. Für die Kategorie der Betriebsstandorte werden im Folgenden deshalb auch branchenspezifische Kriterien für die klarere Abgrenzung von Standorten, die zumindest mit grosser Wahrscheinlichkeit belastet sind und nicht belasteten Standorten gegeben. Dabei sollen insbesondere in der Vergangenheit getroffene Schutzmassnahmen, welche eine Belastung des Bodens und Untergrundes verhinderten, berücksichtigt werden.
3 Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für die vorliegende Vollzugshilfe ist Artikel 32c Absatz 2 USG sowie die Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung; AltlV). Die Vollzugshilfe konkretisiert wesentliche Aspekte der Artikel 2 Abs. 1 AltlV sowie Artikel 5 und 6 AltlV. Diese Artikel enthalten die Begriffsdefinition des "belasteten Standorts" sowie die Vorschriften über die Erstellung und die Führung des Katasters der belasteten Standorte.
4 Grundsätze für die Erstellung
4.1 Vorgehen bei der Erstellung des Katasters der
belasteten Standorte Artikel 5 Abs. 3 AltlV listet abschliessend auf, welche Angaben zu einem belasteten Standort soweit als möglich im Kataster vorhanden sein sollen. Artikel 32c Abs. 2 USG hält zudem explizit fest, dass der Kataster der belasteten Standorte öffentlich zugänglich sein muss. Es ist deshalb unerlässlich, dass vor einem Eintrag in den Kataster die Standortinhaber informiert werden aufgrund welcher Daten dieser Eintrag zustande kommt (Art. 5 Abs. 2 AltlV). Zu diesem Zweck legt Artikel 5 AltlV ein 3-stufiges Verfahren fest:
In einem ersten Schritt erhebt die Behörde aufgrund interner Angaben die für eine Belastung in Frage kommenden Standorte (Art. 5 Abs.1 AltlV). Dabei kann sie auch Auskünfte bei Dritten wie z.B. Gemeinden einholen. Aufgrund der erhobenen Angaben beurteilt die Behörde, welche dieser Standorte mit Abfällen belastet sind oder dies mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Diese Standorte werden für einen Katastereintrag vorgesehen.
Im zweiten Schritt muss die Behörde den Inhabern von für den Katastereintrag vorgesehenen Standorten die entsprechenden Angaben nach Artikel 5 Abs. 3 Bst. a-g AltlV bekanntgeben und ihnen die Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen und nötigenfalls Abklärungen (z.B. historische Abklärungen) durchzuführen (Art. 5 Abs. 2 AltlV).
In einem dritten Schritt trägt die Behörde diejenigen Standorte in den Kataster ein, bei welchen keine Zweifel an einer Belastung bestehen (z.B. Deponien) oder die Anhaltspunkte für einen Eintrag nicht glaubhaft widerlegt wurden (Art. 5 Abs. 3 AltlV). Auf Verlangen der Inhaber trifft sie zudem eine Feststellungsverfügung über den Eintrag (Art. 5 Abs. 2 AltlV).
Vorgehen zur Erstellung des Katasters der belasteten Standorte
Die Behörde erhebt die Daten:
in Archiven
bei Gemeinden
durch Befragungen
Grosse Wahrscheinlichkeit für sie beurteilt Belastung nicht vorhanden: die Daten kein Eintrag in den Kataster
Sie stellt fest:
Standort ist belastet Vollzugshilfe des BUWAL
Standort ist mit grosser "Erstellung des Katasters der Wahrscheinlichkeit belastet belasteten Standorte"
Sie informiert den Standortinhaber:
er nimmt Stellung
er kann Abklärungen machen
er kann eine Feststellungsverfügung verlangen
Die Behörde Grosse Wahrscheinlichkeit für entscheidet Belastung nicht vorhanden: kein Eintrag in den Kataster
Eintrag in den Kataster der belasteten Standorte
Figur 1: Vorgehen zur Erstellung des Katasters der belasteten Standorte
4.2 Zweck des Katasters der belasteten Standorte
Der Kataster der belasteten Standorte hat zum Zweck, ein Planungsinstrument zu schaffen, welches helfen soll, aus der Vielzahl der belasteten Standorte mit möglichst geringem Aufwand schrittweise diejenigen Standorte zu identifizieren, die saniert werden müssen (Altlasten), damit die nötigen Massnahmen entsprechend der Umweltgefährdung angeordnet werden können. Der Kataster stellt im Weiteren eine öffentlich zugängliche Informationsquelle über punktuelle Belastungen des Bodens und des Untergrundes mit Abfällen dar und kann damit bei Bauprojekten auch zur Kontrolle der vorschriftsgemässen Entsorgung von verschmutztem Aushub dienen (Art. 9 der Technischen Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990; TVA). Um die für den Umgang mit belasteten Standorten nötige Transparenz zu schaffen, müssen die nach Art. 5 Abs. 3 erfassten Angaben öffentlich zugänglich sein.
Es ist nicht die Aufgabe des Katasters der belasteten Standorte, belastete Böden oder Gewässerverunreinigungen in ihrer Gesamtheit zu erfassen sowie generell die Arbeitssicherheit oder die Wohnhygiene bei Umnutzungen sicherzustellen.
Es liegt jedoch in der Kompetenz der einzelnen Kantone, für diesbezügliche Verzeichnisse die nötige kantonale Gesetzesgrundlage zu schaffen.
4.3 Standortbegriff
Von einem durch Abfälle belasteten Standort ist aufgrund der Legaldefinition der Abfälle (Art. 7 Abs. 6 USG) auszugehen, wenn an den Standort bewegliche Sachen, denen sich der Inhaber entledigen wollte, gelangt und nicht wieder beseitigt worden sind und diese (jedenfalls aus heutiger Sicht) im öffentlichen Interesse als Abfälle hätten entsorgt werden müssen. Der Abfallbegriff umfasst neben festen Stoffen auch Flüssigkeiten und Niederschläge von flüchtigen oder staubförmigen Stoffen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Standort stillgelegt oder noch in Betrieb ist. Ein Standort gilt nach Artikel 2 Abs. 1 AltlV als belastet, wenn er:
eine von Abfällen stammende Belastung aufweist, die durch: − das bewusste Ablagern von Abfällen (Ablagerungsstandorte), − Handhabungsverluste beim Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen in Betrieben (Betriebsstandorte), − Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen (Unfallstandorte) ent standen ist; und
eine beschränkte Ausdehnung aufweist.
Nicht als belastete Standorte gelten Ablagerungen von ausschliesslich unverschmutztem Aushub-, Abraum- oder Ausbruchmaterial. Das Kriterium der "beschränkten Ausdehnung" ist bei Standorten entscheidend, bei welchen die Belastung durch einen Eintrag von Abfällen über den Luftpfad entstand (z.B. aus einem Fabrikkamin oder durch Verwehungen). In solchen Fällen können unter Umständen die Böden ganzer Ortschaften oder Täler mit Abfällen aus einer einzigen Quelle an der Oberfläche belastet sein. Die vollständige Erfassung solcher Flächen würde zu einer unnötigen Aufblähung des Katasters führen. Aus diesem Grund wurde die Standortausdehnung in Art. 2 Abs. 1 AltlV explizit eingeschränkt. Es geht bei der Erstellung des Katasters der belasteten Standorte somit nicht darum, auch grossflächige, diffuse Bodenbelastungen zu erfassen. Der gleiche Grundsatz ist bei Versickerungen von Abfällen anzuwenden, welche durch den Grundwasserstrom über grössere Distanzen transportiert werden. Solche verschleppten Belastungen sind ebenfalls nicht im Kataster zu erfassen.
Zu beachten gilt es, dass keineswegs jeder belastete Standort automatisch sanierungsbedürftig ist und damit eine Altlast darstellt.
4.4 Verhältnismässigkeit durch schrittweise
Bearbeitung Angesichts der voraussichtlich zahlreichen belasteten Standorte kann es auch nicht das Ziel sein, die Belastung eines Standortes mit kostspieliger Beprobung und Analytik eindeutig und im Detail festzustellen und abzugrenzen. Artikel 5 Abs. 1 AltlV hält hierzu explizit fest, dass die Ermittlung der belasteten Standorte auf vorhandenen Angaben (Karten, Verzeichnisse, Meldungen) sowie auf Auskünften von Inhabern oder Dritten basieren soll. Aus diesem Grund werden auch Standorte in den Kataster aufgenommen, bei denen mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie belastet sind. Eine gewisse Fehlerquote wird also in Kauf genommen. Selbstverständlich sollen bereits vorhandene Resultate von Untersuchun-
gen oder Geländebegehungen genutzt werden, um diese Fehlerquote möglichst tief zu halten.
Bagatellfälle: Bei der Erfassung der belasteten Standorte geht es nicht darum, jede auch nur geringfügigste Ablagerung oder Versickerung von Abfällen oder durch Schadstoffniederschlag entstandene grossflächige Bodenbelastung in den Kataster aufzunehmen. Aus diesem Grund konzentriert sich bereits Artikel 2 Abs. 1 AltlV auf Standorte mit beschränkter Ausdehnung und nimmt Ablagerungsstandorte, an die als Abfall ausschliesslich unverschmutztes Aushubmaterial gelangt, ist vom Standortbegriff aus.
5 Systemgrenzen von belasteten Standorten
Die Ausdehnung von Ablagerungs- und die Lage von Unfallstandorten lässt sich meist relativ gut festlegen. So können z.B. die Grenzen von Deponien anhand von Detailplänen, dem Vergleich alter Karten oder mithilfe von Luftbildern eruiert werden. Die Lage von Unfallstandorten sollte aus der entsprechenden Polizeimeldung hervorgehen. Hingegen bietet die flächenmässige Erfassung von Betriebsstandorten erfahrungsgemäss oft Probleme. Diese Belastungen sind oft unerkannt und über längere Zeiträume hinweg entstanden. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich deshalb hauptsächlich auf die Erfassung von Betriebsstandorten. Bei der Diskussion der Systemgrenzen belasteter Standorte gilt es zudem erneut zu beachten, dass nur Standorte mit einer beschränkten Ausdehnung im Kataster zu erfassen sind. Grossflächige, zumeist über Lufteintrag entstandene (Boden-)Belastungen fallen eindeutig nicht unter den Standortbegriff der AltlV. Damit soll die Erstellung und Führung der Kataster handhabbar gemacht werden.
Zu einem belasteten Standort gehören (s. auch Fig. 2):
alles von Abfällen stammende belastete Material unter Oberkante Terrain, welches durch bewusste Ablagerung oder durch Versickerung dorthin gelangt ist;
durch den Luftpfad entstandene Belastungen von Böden, wenn diese von Abfällen stammen und diese Abfälle einer einzigen Quelle klar zugeordnet werden können und die Belastung eine beschränkte Ausdehnung aufweist;
ein Schadstoffaustrag aus dem Standort ins Grundwasser, solange dieser eine eindeutige physische Verbindung zur Belastung des Standortes aufweist;
von Abfällen stammende Belastungen der Gebäudesubstanz, welche im Rahmen der zonenkonformen Nutzung direkt vor Ort auf die Umwelt einwirken können, sei es durch Abschwemmungen (Wasserpfad), durch Verwehungen von Staub oder durch Entgasungen (Luftpfad).
belasteter Standort
Werksgelände
Staubverwehung Niederschlag via Luftpfad
VBBo belastetes Belastung Fundament >Sanierungswert VBBo
Grundwasser
Figur 2: Systemgrenzen von belasteten Standorten
Bei der Erfassung eines Betriebsstandortes wird in der Praxis zunächst das gesamte Werksgelände in Betracht gezogen. Dieses wird in der Regel durch Parzellengrenzen bestimmt. In den meisten Fällen wird deshalb zumindest die Parzelle eines Betriebes für den Eintrag in den Kataster vorgesehen. Ein belasteter Standort kann aber auch nur einen Teil einer Parzelle einnehmen oder aber über diese hinausgehen. Gerade bei ausgedehnten Parzellen wäre es stossend wegen einer kleinflächigen Belastung die ganze Parzelle in den Kataster einzutragen. Hingegen kann es auch der Fall sein, dass ein grossflächiges Betriebsgelände in mehrere, eindeutig abgrenzbare belastete Standorte (unterschiedliche Quellen, unterschiedliche Zeiträume) unterteilt wird. In den Kataster sind deshalb, sofern die Ausdehnung der Belastung bekannt ist, grundsätzlich belastete Standorte und nicht Parzellen einzutragen (Fig. 3).
Parzelle B Parzelle C
Einkaufszentrum
Parzelle A
belasteter Standort belasteter Standort
Figur 3: Ausdehnung von belasteten Standorten
5.1 Systemgrenze Boden
Belastete Böden gelten nur dann als Standorte im Sinne AltlV, wenn ihre Belastung durch eine konkrete, räumlich klar definierbare Belastung mit Abfällen im Sinne von Artikel 7 Abs. 6 USG entstand. Dabei muss unterschieden werden in:
• Entstehung der Belastung durch direkte • Entstehung der Belastung durch den Ablagerung oder Versickerung von Ab- Niederschlag von Abfällen via Luftpfad fällen: solche Belastungen sind lateral be- (z.B. Fabrikkamine, etc.): Solche Belagrenzt und deshalb in ihrer gesamten Aus- stungen sind oft diffus und räumlich dehnung als belastete Standorte zu erfas- nicht begrenzt, sie können in einzelnen sen. Fällen ganze Ortschaften umfassen: Die Ausdehnung eines belasteten Standorts beschränkt sich in solchen Fällen auf das eigentliche Werksgelände sowie die angrenzenden, gemäss der Verordnung vom 1. Juli 1998 über Belastungen des Bodens (VBBo) sanierungsbedürftigen Böden.
belasteter Standort belasteter Standort
> Richtwert VBBo > San.wert VBBo
> Prüfwert VBBo > Richtwert U
Oberboden Unterboden
Untergrund
Figur 4: Systemgrenze Boden
Wenn die Belastung eines Bodens hingegen durch den grossflächigen Eintrag von Stoffen bewusst im Hinblick auf eine spezifische Wirkung erfolgte (z.B. Kupfer im Weinbau), oder wenn sie z.B. durch diffusen Lufteintrag von Schadstoffen ohne direkt eruierbare Quelle entstand (z.B. aus dem Strassenverkehr), oder wenn der Schadstoffniederschlag erst in gewisser Distanz von einem Fabrikkamin festgestellt werden kann, handelt es sich nicht um einen Standort im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 AltlV, sondern allenfalls um einen belasteten Boden im Sinne der Artikel 33 - 35 USG.
5.2 Systemgrenze Gebäude
Es stellte sich in der Vergangenheit immer wieder die Frage, ob auch die alleinige Belastung der Gebäudesubstanz zum Eintrag in den Kataster führen kann. In gewissen Fällen sind das Mauerwerk, die Fussböden, die Dächer oder die Hochkamine von Industrie- und Gewerbebetrieben durch die jahrelange Produktion so stark belastet, dass z.B. schädliche Stäube in die Nachbarschaft verweht und Schadstoffe in Gewässer oder den Boden ausgewaschen oder abgeschwemmt werden können oder die Innenraumluft von Gebäuden durch Entgasungen gefährlich belastet wird. Eine solchermassen, durch Abfälle belastete Gebäudesubstanz gilt aber nur dann als belasteter Standort, wenn diese Einwirkungen vor Ort und im Rahmen der zonenkonformen Nutzung die Umwelt tatsächlich gefährden können. Können Einwirkungen aber erst im Rahmen des Abbruchs und der Entsorgung solcher Gebäudesubstanzen oder z.B. bei einer Umnutzung eines Industrieareals zu einer Wohnzone entstehen, dann fällt der Standort nicht unter die Bestimmungen der AltlV.
5.3 Quantitative Abgrenzung von belasteten
Standorten aufgrund von Untersuchungsresultaten Wie eingangs erwähnt, darf es bei der Erstellung des Katasters der belasteten Standorte nicht das Ziel sein, die Standorte mit aufwändigen Untersuchungen und Analytik zu identifizieren oder abzugrenzen. Im Laufe der Bearbeitung von belasteten Standorten ergeben sich aber oftmals auch quantitative Daten über die Art und Ausdehnung der Belastung. Es stellt sich dann die Frage, wie Belastungen gegenüber dem übrigen Untergrund abgegrenzt werden können und insbesondere wann ein Standort aus dem Kataster gelöscht werden muss. Die AltlV äussert sich hierzu bloss bezüglich der Ablagerungsstandorte (Art. 2 Abs. 1 Bst. a AltlV), wonach Ablagerungen von unverschmutztem Aushubmaterial nicht als belastete Standorte gelten. Sinngemäss kann diese Vorschrift auch auf die übrigen Standorttypen angewendet werden. Folgende Konzentrationsschwellen können somit bei der Abgrenzung von belasteten Standorten Hilfe leisten:
Belastungen durch direkte Ablagerung oder Versickerung von Abfällen entstanden: Zur quantitativen Abgrenzung dieser Belastungen können die Richtwerte U für unverschmutzten Aushub der Aushubrichtlinie vom Juni 1999 herangezogen werden;
Belastungen durch Niederschlag via Luftpfad entstanden: Zur lateralen Begrenzung ausserhalb des Werksgeländes (Kriterium der "beschränkten Ausdehnung" nach Art. 2 AltlV) können hier die Sanierungswerte nach Anhang 1 Ziffer 13 sowie Anhang 2 VBBo herangezogen werden;
Belastungen durch die Verwertung von Boden aus anderen Standorten entstanden: Stammt der abgelagerte Boden von einem belasteten Standort und ist selbst mit umwelt-
gefährdenden Stoffen belastetet (Überschreitung der Richtwerte U der Aushubrichtlinie), so gilt der Auftragungsort dieses Bodens als belasteter Standort im Sinne von Art. 2 AltlV; • Belastungen der Gebäudesubstanz durch Abfälle: Zur quantitativen Abgrenzung von mit Abfällen belasteten Gebäudesubstanzen können als Bagatellgrenze die Richtwerte T der Aushubrichtlinie verwendet werden. Bis zu diesen Werten erlaubt die Aushubrichtlinie die Verwertung in gebundenen Baustoffen. Sind diese Werte überschritten und kann die Belastung durch Entgasung auf Personen einwirken, die sich gemäss zonenkonformer Nutzung regelmässig und über längere Zeit im Gebäude aufhalten, so können die Konzentrationswerte nach Anhang 2 AltlV für die Beurteilung der Porenluft herangezogen werden. Hier dürfte vor allem die Untersuchung und Interpretation der Resultate Schwierigkeiten bereiten, weshalb solche Messungen sehr restriktiv durchzuführen sind.
Die erwähnten Konzentrationswerte stellen jedoch bloss ein Hilfsmittel dar. Entscheidend ist die Tatsache, ob der Standort mit Abfällen belastet ist (z.B. Bauschuttablagerungen etc.).
6 Mengenschwellen zur Abgrenzung von
Bagatellfällen Bagatellfälle gehören nicht in den Kataster der belasteten Standorte. Die Festlegung von Mindestmengen an belastetem Material, welche einen Eintrag in den Kataster rechtfertigen (sog. Mengenschwellen), würde aber noch mehr als die oben erwähnten Konzentrationsschwellen die Gefahr in sich bergen, dass der volkswirtschaftliche Aufwand für dadurch provozierte Untersuchungen den Rahmen sprengt. Hier kann nur die vernünftige Umsetzung der AltlV durch die Behörden weiterhelfen.
Beispielsweise sollen die früher beim Bau von Einfamilienhäusern vielerorts üblichen kleineren Hinterfüllungen mit Bauschutt nicht zu einem Eintrag in den Kataster führen. Diese Abfallablagerungen sind vom Volumen und vom Gefährdungspotential her bescheiden. Ebenso sollen Baupisten aus Bauschutt bei Deponien, auf denen ausschliesslich unverschmutztes Aushubmaterial abgelagert wurde, nicht zu einem Katastereintrag führen. Mit dem Weglassen solcher Bagatellfälle kann ein Ausufern der Kataster verhindert werden.
In bestimmten Fällen hat es sich als sinnvoll erwiesen, gesamtschweizerische Mengenschwellen spezifisch für einzelne Branchen festzulegen z.B. bezüglich relevanten Stoffen, Umschlagsmengen, Lager- oder Betriebsgrössen oder indirekt in Zusammenhang mit der Betriebsdauer. Vielen der in Kapitel 10 aufgeführten branchenspezifischen Entscheidungsbäumen liegen solche Überlegungen zu Grunde.
7 Kriterien zur Erfassung von Ablagerungsstandorten
Zur Erfassung von Ablagerungsstandorten sind in erster Linie bereits bestehende Verzeichnisse wie z.B. das Deponieverzeichnis gemäss Art. 23 TVA oder das Verzeichnis der stillgelegten Deponien gemäss Art. 8 GSchG (durch Revision USG vom 21. Dezember 1995 aufgehoben) heranzuziehen. Für die Erfassung der übrigen Ablagerungsstandorte (wilde Deponien, Aufschüttungen mit belastetem Material, Verfüllungen auf Betriebsgeländen etc.) hat es sich als zweckmässig erwiesen, diese durch das Auswerten von alten topografischen Karten, Plänen, Luftbildern sowie durch die Befragung von Zeitzeugen zu ermitteln. Bei der Überfüh-
rung von Ablagerungsstandorten aus bestehenden Verzeichnissen in den Kataster der belasteten Standorten sind die Inhaber zu informieren und es ist diesen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben (Art. 5 Abs. 2 AltlV). Nicht im Kataster zu erfassen sind Ablagerungsstandorte, auf welchen ausschliesslich unverschmutztes Aushub-, Abraum oder Ausbruchmaterial abgelagert wurde. Für die Zeit vor dem Vollzug der TVA betrifft dies die Deponien der Deponieklasse
8 Kriterien zur Erfassung von Unfallstandorten
Unfallstandorte umfassen Standorte, welche wegen ausserordentlicher Ereignisse mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Für die Erfassung dieser Standorte bilden die kantonalen Schadenregister über Unfälle mit wassergefährdenden Flüssigkeiten gemäss Art. 43 Abs. 1 der aufgehobenen VWF von 1981 eine wichtige Basis. Dabei sind aus diesen Registern nur Standorte in den Kataster zu überführen, bei denen nicht, wie in vielen Fällen üblich, die ausgeflossenen wassergefährdenden Flüssigkeiten nach dem Unfall wieder beseitigt wurden. Zudem ist zu beurteilen, ob die ausgelaufenen Flüssigkeiten nicht in der Zwischenzeit ausgewaschen oder abgebaut wurden (mehr als 90% der gemeldeten Schadensfälle betrafen Heiz- oder Dieselöl). Bei der Überführung von Unfallstandorten aus bestehenden Verzeichnissen in den Kataster der belasteten Standorten sind die Inhaber zu informieren und es ist diesem die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben (Art. 5 Abs. 2 AltlV).
9 Vorgehen zur Erfassung von Betriebsstandorten
Die zur Beurteilung eines Betriebsstandortes benötigten Daten werden in der Regel in einem zweistufigen Verfahren beschafft: 1. behördenintern: zur Triagierung der Standorte, die einer belastungsrelevanten Branche angehören, werden zuerst der Behörde bekannte Daten ausgewertet. 2. bei den Betrieben (vor Ort): für diejenigen Standorte, die nach der behördeninternen Triagierung in der Bearbeitung verbleiben, werden den einzelnen Betrieben branchenspezifische Fragen gestellt.
Das generelle Vorgehen kann anhand von branchenspezifischen Entscheidungsbäumen dargestellt werden (s. Kap. 10). Eine Liste der belastungsrelevanten Branchen ist in Anhang 1 aufgeführt.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich vor allem auf die routinemässige Erfassung von Standorten durch die Behörde. Daneben gilt es zu erwähnen, dass bei bereits bekannter Belastung ein Standort auch ohne das Durchlaufen der nachstehend beschriebenen Abläufe im Kataster erfasst werden kann.
9.1 Erster Schritt: Behördeninterner Fragenkatalog
Mit einem behördeninternen Fragenkatalog sollen mit einfachen Mitteln möglichst viele nicht belastungsrelevante Standorte bereits auf der Stufe der amtsinternen Erfassung ausgesondert werden. Mit der Beantwortung der in Kapitel 10 aufgeführten Fragen für belastungsrelevante Branchen kann in der Regel klargestellt werden, ob ein Standort aus Behördensicht im Sinne von Artikel 5 Abs. 3 AltlV mit grosser Wahrscheinlichkeit als belastet gelten muss. Oh-
ne weitere Angaben durch den Standortinhaber ist eine Eintragung des betreffenden Standortes in den Kataster als berechtigt anzusehen. Bleibt ein Standort aufgrund des behördeninternen Fragenkatalogs in der Bearbeitung, so teilt die Behörde dem Standortinhaber den vorgesehenen Eintrag mit und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme (Art. 5 Abs. 3 AltlV).
9.1.1 Branchenzugehörigkeit
Als erster Schritt bei der Erfassung von Betriebsstandorten muss abgeklärt werden, ob auf dem fraglichen Standort tatsächlich entsprechend der Branchenzugehörigkeit produziert und/oder mit umweltgefährdenden Stoffen in relevanten Mengen gearbeitet wurde. Standorte, die zwar einer altlastenrelevanten Branche zugeordnet werden müssen, welche aber z.B. lediglich Büroräumlichkeiten (Verwaltung, Vermietung, Broker, etc.) beinhalten, sind nicht belastungsrelevant und sollen nicht weiter bearbeitet werden.
9.1.2 Zeitschwellen für Betriebsstandorte
Ist auf einem Betriebsstandort über längere Zeit in erheblichem Umfang mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden, so ist mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass dieser Standort mit Abfällen belastet ist. Mit der Einführung von griffigen Umweltvorschriften (insb. USG, GSchG und entsprechenden Verordnungen), oftmals verbunden mit behördlichen Bewilligungen, hat diese Wahrscheinlichkeit aber deutlich abgenommen und ein automatischer Katastereintrag von Betrieben, welche z.B. erst Mitte der 90er-Jahre ihren Betrieb aufgenommen haben, ist deshalb nicht gerechtfertigt. Als generelle Zeitschwelle für den Katastereintrag wird deshalb ein Betriebsbeginn vor 1985 festgelegt. Betriebe mit Betriebsbeginn nach 1985 werden somit generell nicht für einen Eintrag vorgesehen, ausser es bestehen Anhaltspunkte für Belastungen (z.B. Unfälle, Brände, Überschwemmungen, Vor- oder Nebennutzungen). In gewissen Fällen sind aber Ausnahmen in der Zeitskala gegen oben bzw. unten zu machen. So wurden z.B. für gewisse Betriebsbranchen bereits vor 1985 detaillierte Umweltvorschriften eingeführt (z.B. Grosstanklager), die Belastungen wirksam verhindern konnten. Bei anderen Branchen dagegen verhinderten die Umweltvorschriften den Eintrag von Schadstoffen auch nach dieser generellen Zeitschwelle nicht (z.B. Schiessplätze).
9.1.3 Generelle branchenspezifische Kriterien
Je nach Branche können im Rahmen der behördeninternen Standorterfassung verschiedene weitere branchenspezifische Kriterien genereller Art hinzugezogen werden:
Betriebsdauer: Die Wahrscheinlichkeit einer Umweltbelastung steigt naturgemäss mit der Betriebsdauer an. Es kann bei verschiedenen Branchen deshalb sinnvoll sein, nur Standorte weiter zu bearbeiten, auf denen ein Umschlag umweltgefährdender Stoffe während einer gewissen Mindestdauer vor der oben beschriebenen Zeitschwelle erfolgte. Aus diesem Grund wird z.B. für den Grosshandel mit flüssigen Brennstoffen (Grosstanklager) eine Mindestdauer des Betriebs von 10 Jahren als sinnvolles Triagekriterium erachtet.
Betriebsgrösse / Anzahl Mitarbeiter: Mit diesem Kriterium können Kleinstbetriebe, welche höchstens mit geringen Mengen umweltgefährdender Stoffe hantieren, aus der routinemässigen Bearbeitung ausgeschieden werden. Dies ist z.B. für die Branche der Herstellung von Textilien, Bekleidungen und Wäsche sinnvoll, können doch damit z.B. Heimarbeitsbetriebe, die in der Statistik als dieser Branche zugehörig erscheinen, aus der weiteren Bearbeitung ausgeschieden werden.
• Personenjahre: Die Anzahl Personenjahre eines Betriebes wird durch die Multiplikation der Betriebsdauer mit der (durchschnittlichen) Anzahl Mitarbeiter, welche die belastungsrelevante Tätigkeit in diesem Zeitraum ausgeübt hatten, ermittelt. Mit diesem Kriterium können Kleinstbetriebe oder nur kurzlebige Kleinbetriebe, welche naturgemäss nur ein kleines Belastungsrisiko darstellen, ausgeschieden werden. Die Anwendung dieses Kriteriums zur Ausscheidung von Bagatellfällen ist z.B. für das Autogewerbe als sinnvoll zu beurteilen.
9.2 Zweiter Schritt: Betriebsdaten
Ist bei einem Standort aufgrund der behördeninternen Erhebungen mit grosser Wahrscheinlichkeit mit einer Belastung zu rechnen, so teilt die Behörde dem Standortinhaber den vorgesehenen Eintrag in den Kataster mit und gibt ihm Gelegenheit:
die Angaben, auf welchen die Annahme einer Belastung beruht, zu verifizieren, und
ergänzende betriebsspezifische Angaben zu machen, mit welchen die Behörde die Wahrscheinlichkeit der Belastung überprüfen kann.
Mit diesen Betriebsdaten hat der Standortinhaber die Möglichkeit, der Behörde darzulegen, dass am Standort z.B. keine belastungsrelevanten Tätigkeiten ausgeübt worden sind, bzw. von Beginn weg Schutzmassnahmen getroffen wurden, welche eine Belastung wirksam verhinderten. In diesem Fall sieht die Behörde von einem Eintrag ab. Andernfalls verschaffen die erhobenen Betriebsdaten der Behörde die nötigen Grundlagen für eine Beurteilung der Untersuchungsbedürftigkeit und der Priorisierung des betreffenden Standortes (Art. 5 Abs. 4 und 5 AltlV).
Die Erhebung der betriebsspezifischen Daten kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. So kann die Behörde den Standortinhabern z.B. zusammen mit der Mitteilung über den bevorstehenden Eintrag ein Datenblatt mit den vorhandenen Angaben und einen Fragebogen über betriebsspezifische Daten zustellen. Die Befragung des Inhabers und seine Stellungnahme können somit anhand eines Fragebogens im Sinne einer Selbstdeklaration erfolgen. Die Behörde kann aber auch eine persönliche Befragung beim Standortinhaber durchführen.
Da es sich um produktionsspezifische Angaben handelt, können die Betriebsdaten nicht mehr behördenintern erhoben werden. Wenn auch das grundsätzliche Vorgehen auf dieser Stufe von Branche zu Branche abweicht, basiert es doch immer auf derselben Überlegung: wurde eine belastungsrelevante Tätigkeit in relevantem Umfang und Zeitraum ohne entsprechende Vorsichtsmassnahmen ausgeübt, so ist der Standort als belastungsrelevant zu betrachten. Um diese Entscheide anhand branchenspezifischer Fragenkataloge oder Checklisten treffen zu können, musste zuerst eine branchenspezifische Analyse der branchenüblichen belastungsrelevanten Tätigkeiten durchgeführt werden.
Für die wichtigsten belastungsrelevanten Branchen erfolgte eine solche Analyse in enger Zusammenarbeit zwischen dem BUWAL und den betroffenen Branchenverbänden. Als Ergebnis konnten die in Kapitel 10 dargestellten branchenspezifischen Entscheidungsbäume samt den dazugehörigen Checklisten erarbeitet werden.
9.3 Branchenspezifische Entscheidungsbäume
9.3 Branchenspezifische Entscheidungsbäume
In Kapitel 10 werden die zur Zeit verfügbaren Entscheidungsbäume für einige der wichtigsten belastungsrelevanten Branchen aufgeführt. Die für die jeweiligen Branchen zitierte Branchennummer bezieht sich auf die allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige 1985 des Bundesamtes für Statistik. Die Entscheidungsbäume sind für alle Branchen dem Grundsatz nach gleichartig aufgebaut: Nach einem ersten Block behördenintern zu beantwortender Fragen folgt die Entscheidung, ob der Standort gemäss Artikel 5 Abs. 3 AltlV mit grosser Wahrscheinlichkeit belastet ist und deshalb in der Bearbeitung verbleibt. Für diese Standorte sind im Rahmen der Benachrichtigung des Inhabers nach Artikel 5 Abs. 2 AltlV von diesem die Fragen des zweiten Fragenblockes zu beantworten. Stellt sich aufgrund dieses Blockes heraus, dass es sich beim Standort nicht mit grosser Wahrscheinlichkeit um einen belasteten Standort handelt, so bearbeitet die Behörde wiederum intern die Punkte des dritten Fragenblockes, in denen nach einer allfälligen altlastenrelevanten Vornutzung des Geländes gefragt wird.
In allen nachfolgenden Ablaufschemen ist bei zweifelhaften oder unbekannten Angaben grundsätzlich im Sinne der ungünstigeren Variante zu verfahren, d.h. es ist davon auszugehen, dass z.B. eine bestimmte Einrichtung zum Schutze der Umwelt zum Betrachtungszeitpunkt nicht oder noch nicht vorhanden war.
Bei der Betriebsbefragung sollte die Richtigkeit der gemachten Angaben in der Regel vom Betriebsinhaber mittels Plänen oder anderen Dokumenten glaubhaft gemacht werden. Es empfiehlt sich zudem, die vom Inhaber gemachten Angaben durch Unterschrift bestätigen zu lassen.
10 Branchenspezifische Entscheidungsbäume
und Checklisten
Herstellung und Verarbeitung von Kunststeinen, Tiefbau, Hochbau, allgemeines Bauhauptgewerbe,
Allgemeines Autogewerbe Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
Branche-Nr.:
kein Katastereintrag 5241, 5242, 5243, 5244, 5245, 5591, 5592, 5593, 5594, 582, 7411, 7412, 7413, 7634
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (nicht nur Verwaltungsgebäude)? Kontrollfragen / Ausgang
Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse nein bekannt?
ja ja
weitere Abklärungen Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985? nein
Branchenfremd: Belastungsrelevante nein betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände? ja
ja Personenjahre = Betriebsdauer x Anzahl Mitarbeiter vor 1985: > 10 Personenjahre? (relevante Anzahl Mitarbeiter nein ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrele- Übrige Standortnutzung: Belastungsvante Tätigkeiten gemäss Checkliste relevante frühere Nutzung? ausübten)
nein nein
ja ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Allgemeines Autogewerbe Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Tankstelle: Wurde auf dem Areal eine Tankstelle betrieben?
Checkliste Tankstelle ja
Katastereintrag nein
kein Katastereintrag
Wartung / Reparatur: Wurden auf dem Areal Motoren oder Chassis gewartet oder repariert?
Katastereintrag Checkliste Wartung / Reparatur ja
Katastereintrag nein
kein Katastereintrag Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsre- Carrosserie-Arbeiten: Wurden auf dem levanten Stoffen, bran- Areal Carrosserie-Arbeiten ausgeführt? chenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung Checkliste Carrosserie-Arbeiten ja
Katastereintrag nein
kein Katastereintrag
Altautos: Wurden auf dem Areal über Jahre hin ausgediente Fahrzeuge im Freien gelagert und/oder ausgeschlachtet?
ja
Kontrollfragen / Ausnein gang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung)
Allgemeines Autogewerbe Checkliste Tankstelle (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Auffangwanne / Doppelwand: Sind sämtliche freistehenden Tanks seit Inbetriebnahme in dichten Auffangwannen verlegt und alle erdverlegten Tanks von Anfang an doppelwandig konstruiert?
nein
ja
Mannlochschacht: Besteht bei erdverlegten Tanks ein dichter Mannlochschacht?
nein
ja
Brenn- / Treibstoffrohrleitungen: Sind sämtliche Brenn- / Treibstoffrohrleitungen seit Inbetriebnahme eigensicher oder doppelwandig?
nein Katastereintrag ja
Abdichtung Umschlagstellen: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme abgedichtet (z.B. Hartbelag)?
Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, nein branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung ja
Kanalisation: Ist das Areal seit Betriebsbeginn an eine Kanalisation angeschlossen?
ja
nein
Ölabscheider: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme mit Ölabscheider ausgerüstet?
nein
ja
Revision: Finden seit Betriebsbeginn regelmässig Tankrevisionen statt?
nein
ja
kein Katastereintrag (Tankstelle)
zurück zu branchenspezifischem Fragebogen
Allgemeines Autogewerbe Checkliste Wartung und Reparatur von Motorfahrzeugen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Arbeiten im Freien: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten regelmässig im Freien ohne dichte Auffangvorrichtung ausgeübt? – Betriebsstoffwechsel – Motor- oder Chassisreinigung – Unterbodenschutzarbeiten
ja
nein
Kanalisation: Ist das Areal seit Betriebsbeginn an eine Kanalisation angeschlossen?
ja
nein
Katastereintrag Ableitung in Gewässer: Wurden seit Betriebsbeginn Abwässer (verbrauchte Lösungsmittel, Altöl) in Gewässer abgeleitet?
ja Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, nein branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung Sickergrube: Wurden Abwässer (verbrauchte Lösungsmittel, Altöl) in Sickergruben oder Sickerschächte abgeleitet?
ja
nein
Entsorgung flüssige Abfälle: Sind seit Betriebsbeginn sämtliche flüssigen Abfälle (Altöl, Laugen etc.) sicher entsorgt worden (in Tanks gesammelt und anschliessend fachgerecht entsorgt oder intern verheizt)?
nein
ja
kein Katastereintrag (Wartung und Reparatur von Motorfahrzeugen)
zurück zu branchenspezifischem Fragebogen
Allgemeines Autogewerbe Checkliste Carrosseriearbeiten (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Arbeiten im Freien: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten regelmässig im Freien ohne dichte Auffangvorrichtung ausgeübt? – Ablaugen – Spritzen – Malen – Unterbodenschutzarbeiten
ja
nein
Entfetten: Wurden regelmässig Entfettungsarbeiten in grösserem Rahmen (z.B. Entfettungsbäder) durchgeführt?
ja
Katastereintrag nein
Reinigungsarbeiten: Wurden regelmässig Reinigungsarbeiten an Werkzeugen und Werkstücken in offenen Reinigungsbädern vorgenommen?
ja Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige nein Standortnutzung
Entsorgung Abfälle: Wurden Lösemittel, flüssige Lackschlämme und feste Lack-/Farbreste stets extern sicher entsorgt?
nein
ja
Lösemittelumschlagplatz: Wurden regelmässig Lösemittel- Umfüllarbeiten ohne dichte Auffangeinrichtung vorgenommen?
ja
nein
kein Katastereintrag (Karrosseriearbeiten)
zurück zu branchenspezifischem Fragebogen
Allgemeines Autogewerbe Branchenspezifische Checkliste
eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Betriebseigene Tankstelle
1.1 Lagerung von Treibstoffen Benzin, Dieselöl KW, BTEX MTBE erst seit 90er Jahre
1.2 Betanken und Wechseln von Öl, Hydrauliköl, Benzin, Die- KW, PCB, BTEX
Betriebsflüssigkeiten selöl
2 Waschen / Reinigen von Fahrzeugen
2.1 Fahrzeug-Reinigung Lösemittel, Ölabscheider- KW, CKW
schlämme, Wasch- und Reinigungsmittel 2.2 Motoren- / Chassis-Reinigung Lösemittel, „Kaltreiniger“ Kresole (Methylphenol), KW, CKW
3 Autowaschanlage
Betrieb einer Autowaschanlage Lösemittel, Ölabscheider- KW, CKW schlämme, Wasch- und Reinigungsmittel
4 Wartung von Fahrzeugen
4.1 Wechseln von Betriebsflüssigkei- Öl, Hydrauliköl KW, PCB* *Bremsflüssigkeit wurde bis
ten Mitte der 80er-Jahre i.d.R. nicht gewechselt: -> relevant nur bei Verschrottung
4.2 Unterbodenschutzarbeiten Petroleum, Bitumenemulsion, KW, PAK
Kunstharze, Dinitrol, Tectil
5 Karrosseriearbeiten
Lackierarbeiten Farben und Lacke, „Benzin- BTEX, CKW, Styrol, Diisocya- Stand der Technik ist zu belaugen“, Lösemittel, Bindemit- nate, Chromate u. a. Schwer- rücksichtigen tel, Härter, Pigmente, Lack- metalle schlämme
6 Schrott / Rückstände
Ablagerungen von Schrott / Rück- Autoschrott, Späne, div. Schwermetalle, KW, PCB ständen über längere Zeit (Jahre) Schlämme nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Wartung von Fahrzeugen
Austausch von Metallteilen Spanlose Arbeiten (Ausbeulen, Schrauben, Nieten, Kleben, Schweissen etc.) Spanabhebende Arbeiten (Schleifen, Schmirgeln, Fräsen, Trennen etc.) Temporäre Lagerung von einzelnen abgebauten Carrosserieteilen Reinigungsarbeiten mit Lösemittel mittels Handauftrag und Abwischen Lackieren in Spritzkabinen Mischvorgang zur Lackierung (Aus- und Anmischen des Lackes, Einstellen der Verarbeitungsviskosität)
2 Spenglerei- und Sattlereiarbeiten
reine Spenglerei- und Sattlereiarbeiten
3 Verwaltung
Einzel- und Detailhandel mit flüssigen Brenn- und Treibstoffen, Tankstellen Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
Branche-Nr.:
kein Katastereintrag 5571, 5572
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (nicht nur Verwaltungsgebäude)? Kontrollfragen / Ausgang
nein Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse ja bekannt?
Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985? ja
weitere Abklärungen nein nein
ja Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände? Auswertung des kantonalen Tankkatasters: Alle Fragen gemäss branchenspezifischem Fragebogen positiv beantworja tet?
nein ja Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung? nein
nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Einzel- und Detailhandel mit flüssigen Brenn- und Treibstoffen, Tankstellen Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Auffangwanne / Doppelwand: Sind sämtliche freistehenden Tanks seit Inbetriebnahme in dichten Auffangwannen verlegt und alle erdverlegten Tanks von Anfang an doppelwandig konstruiert?
nein
ja
Mannlochschacht: Besteht bei erdverlegten Tanks ein dichter Mannlochschacht?
nein
ja
Brenn- / Treibstoffrohrleitungen: Sind sämtliche Brenn- /Treibstoffrohrleitungen seit Inbetriebnahme eigensicher oder doppelwandig?
nein
ja
Abdichtung Umschlagstellen: Sind die Umschlagstellen seit Katastereintrag
Inbetriebnahme abgedichtet (z.B. Hartbelag)?
Kontrollfragen zur Vervollständigung: nein Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung ja
Kanalisation: Ist das Areal seit Betriebsbeginn an eine Kanalisation angeschlossen?
ja
nein
Ölabscheider: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme mit Ölabscheider ausgerüstet?
nein
ja
Revision: Finden seit Betriebsbeginn regelmässig Tankrevisionen statt?
nein
ja Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung)
Grosshandel mit flüssigen Mineralölerzeugnissen Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
5192, 5193
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Grosstanklager, nicht nur Verwaltungs- Kontrollfragen / Ausgang gebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse nein bekannt?
ja ja
weitere Abklärungen Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1973? nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände? ja
Art der Lager: Ausschliesslich Pflicht- ja resp. Stillhaltelager? nein
ja Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung? nein
nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Grosshandel mit flüssigen Mineralölerzeugnissen Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Auffangwanne / Doppelwand: Sind sämtliche freistehenden Tanks seit Inbetriebnahme in dichten Auffangwannen verlegt und alle erdverlegten Tanks von Anfang an doppelwandig konstruiert?
nein
ja
Mannlochschacht: Besteht bei erdverlegten Tanks ein dichter Mannlochschacht?
nein
ja
Brenn- /Treibstoffleitungen: Sind sämtliche Brenn- /Treibstoffleitungen seit Inbetriebnahme eigensicher oder doppelwandig?
nein Katastereintrag ja
Abdichtung Umschlagstellen: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme abgedichtet (z.B. Hartbelag)?
Kontrollfragen zur Vervollständigung: nein Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung ja
Ölabscheider: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme mit Ölabscheider ausgerüstet?
nein
ja
Dichtheitsprüfung: Finden seit Betriebsbeginn regelmässige Tankrevisionen mit Dichtheitsprüfungen der Auffangwannen statt?
nein
ja
Entsorgung Rückstände: Wurden die Rückstände aus der Tankreinigung stets extern entsorgt?
nein
ja Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung)
Gasversorgung Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Gaswerk mit Gasproduktion, nicht nur Verwal- Kontrollfragen / Ausgang tungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja
weitere Abklärungen nein
Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände?
ja
nein
Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden Katastereintrag
(AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Betriebsdaten (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz) Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung
ja
Glaubhafter Nachweis, dass keine Belasnein tung aus der Branchentätigkeit vorliegt.
Mineralölindustrie Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Raffinerie, nicht nur Verwaltungsgebäude)? Kontrollfragen / Ausgang
nein Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985? ja
weitere Abklärungen nein nein
Branchenfremd: Belastungsrelevante ja betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände?
ja
nein
Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden Katastereintrag
(AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Betriebsdaten (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz) Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung
ja
Glaubhafter Nachweis, dass keine Belasnein tung aus der Branchentätigkeit vorliegt.
Handel mit festen Brennstoffen Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
5191, 5193, 5571
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Kohlehan- Kontrollfragen / Ausgang del, nicht nur Verwaltungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante ja betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände?
Betriebsgrösse: > 10 Mitarbeiter (relevante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- ja und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrelevante Tätigkeiten gemäss Checkliste ausübten)? nein
Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung? nein
ja nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Handel mit festen Brennstoffen Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Gas: Nur Gasdepot, -handel, -vertrieb?
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behörja deninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) nein
Handel: Nur Handel mit Brennholz, Torf?
Katastereintrag ja
nein
Brennstoffe: Sind feste Brennstoffe mit Altöl oder anderen belastungsrelevanten Kontrollfragen zur Vervollständigung: Stoffen behandelt oder angereichert wor- Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, den? branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung
nein
ja
Herstellung von Textilien, Bekleidungen und Wäsche Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
24, 25
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Textilver- Kontrollfragen / Ausgang edelung, nicht nur Verwaltungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985? ja
weitere Abklärungen nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante ja betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände?
Betriebsgrösse: > 10 Mitarbeiter (relevante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- ja und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrelevante Tätigkeiten gemäss Checkliste ausübten)? nein
Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein nein ja ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Herstellung von Textilien, Bekleidungen und Wäsche Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeübt? – Industrielle textile Flächenherstellung (Gewebe und Gewirke) – Vorbehandlung des Textilguts – Färben – Bedrucken – Chemisch ausrüsten – Lagerung von belastungsrelevanten Stoffen – Schädlingsbekämpfung mit Insektiziden Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsnein relevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) ja
Flüchtige belastungsrelevante Stoffe: Wurden im Betrieb regelmässig Lösungsmittel (CKW) oder andere flüchtige, belastungsrelevante Stoffe eingesetzt?
ja Katastereintrag
nein
Ausnahme Branchentätigkeit: Fand die belastungsrelevante Tätigkeit oder das Betreiben eines Lagers ausschliesslich in höheren Stockwerken oder in speziell ge- Kontrollfragen zur Vervollständigung: sicherten Räumen statt oder wurden an- Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, dere ausreichende Schutzmassnahmen branchenfremde Tätigkeiten, übrige eingesetzt? Standortnutzung
ja
nein
Herstellung von Textilien, Bekleidungen und Wäsche Branchenspezifische Checkliste
eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Industrielle textile Flächenbildung (Weberei und Wirkerei)
Schlichten Mineralöle, Paraffinierungs- KW mittel, Konservierungsmittel, Vinalfasern (PVA), Acrylate Avivage Faserpräparationsmittel (Mine- KW, Konservierungsmittel ralöle, Konservierungsmittel), (Formalin, Pentachlorphenole, Kupfersulfat Kresole, Cu etc.)
2 Vorbehandlung des Textilguts
Chemische Reinigung CKW Tetrachlorethen (PER), Trichlorethen (TRI)
3 Färben
Färben toxische kationische Farbstof- Schwermetallhaltige Farbstoffe Carrier eingesetzt in der Polyfe, Färbehilfsmittel (z.B. Carri- (z.B. Cu, Co, Cr), Farbstoffe, esterfärberei er) Natriumbichromat
4 Bedrucken
4.1 Drucken, inkl. Herstellung von toxische kationische Farbstof- Natriumbichromat, Phenol, Teilw. Lösungsmitteleinsatz
Druckpasten fe, Pigmente, Druckhilfsmittel, Schwermetalle (z.B. Cu, Co, zum Reinigen der Druckscha- Verdicker, Lösungsmittel Cr, Sn), KW, BTEX, Per- blonen (Benzin, CKW) chlorethen (PER), Trichlorethen (TRI)
4.2 Herstellung von Druckformen Gravur, Lösungsmittel zur Kupfer, Chrom, (evtl. Perchlo-
Reinigung der Druckformen rethen (PER) und Trichlorethen (TRI))
5 Chemisch ausrüsten
5.1 Chemisch ausrüsten: wässrig
Knitterfrei / bügelarm / wasserab- Kunstharze, Weichmacher, Melaminharze, Formaldestossend Katalysatoren, Netzmittel, hydharze, Reaktantharze, Silikone, Paraffine Natriumfluorborat, Zinkchlorid, Polyacrylat, Polyvinylalkohol, Carboximethyl-Cellulose, Ethylendiamine, Weichmacher (Silikone, Siloxane), KW Mottenschutz / Fäulnisschutz Mottenschutzmittel, Fäulnis- Eulanpräparate, DDT-, PCP-, schutzmittel, Katalysatoren, Mitin-, Organozinn- Weichmacher verbindungen, Quecksilberverbindungen, Kupfersulfat, Ethylendiamine, Weichmacher (Silikone, Siloxane) Wasserabstossend / Flecken- Fluorchemikalien, Katalysato- Fluorverbindungen, Ethylenschutz ren, Weichmacher diamine, Weichmacher (Silikone, Siloxane), Aluminiumformiat Flammschutz Flammschutzmittel, Katalysa- Phosphonatverbindungen, toren, Weichmacher Ethylendiamine, Weichmacher (Silikone, Siloxane), Zirkonverbindungen
5.2 Chemisch ausrüsten
Beschichten Beschichtungsmittel, Verdik- FCKW kungsmittel, Katalysatoren, Paraffine
6 Übriges
Lagerung von belastungsrelevan- siehe oben ten Stoffen
7 Branchenexterne Tätigkeiten
Schädlingsbekämpfung Insektizide Hexachlorocyclohexan g z.B. Bekämpfung von "Mes- (HCH, Lindan), DDT, Dime- singkäfern" thylarsensäure
nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Herstellen von Garnen
1.1 ausschliesslich mechanische Rein mechanische Tätigkeiten oder manuelle Bearbeitung von Textilfasern z.B. Spinnen, Zwirnen, Kardieren, Krempeln, Strecken
1.2 Mechanisch ausrüsten
Sanforisieren, Kalandern, Rauhen, Dekatieren, Schmirgeln, Scheren, Brechen
1.3 Konfektionierung ausschliesslich mechanische
Bügeln / Dämpfen der Textilien oder manuelle Bearbeitung der Textilien
2 Nassprozesse
2.1 Abkochen / Beuchen Nicht belastungsrelevant
2.2 Absäuern
2.3 Bleichen
2.4 Mercerisieren
Entschlichten (enzymatisch) Entfernen von Chemikalien aus Punkt 1 (Industrielle textile Flächenbildung) Chlorierung Filzfrei für Wolle
3 Konfektionierung
Zuschneiden, Nähen, Dämpfen, Bügeln
4 Weitere Prozesse
4.1 Mechanisch ausrüsten
4.2 Sengen Entfernen von abstehenden
Faserenden bei Garnen und Geweben durch Sengen bzw. Brennen.
5 Verwaltung
Schiessanlagen Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Schiessanlage: Schiessanlage im Sinne der Wegleitung BUWAL / VBS? Kontrollfragen / Ausgang
nein Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse ja bekannt?
Kugelfangsystem: Seit Inbetriebnahne ja ausschliesslich Betrieb mit emissionsweitere Abklärungen freiem Kugelfangsystem? nein
ja Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände? nein
ja
nein
Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Schiessanlagen Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Vollständig sanierte Schiessanlage: Besteht bei der Schiessanlage ein Kugelfang mit einer möglichen Bleibelastung?
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsnein relevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) ja
Art der Schiessanlage: (eine oder mehrere Nennungen) – 20 - 50 m (Pistole) – 300 m – Combat-Schiessanlage – Jagd-Schiessanlage – Kleinkaliber – Tontauben-Schiessanlage – historische Schiessveranstaltung
Spezielle Schiesstätigkeiten: (eine oder zwei Nennungen) – militärische Gefechtsschiessen
Angaben zur aktuellen Angaben zur früheren Schiessanlage: Schiessanlage: Jahr des Umbaus – Mittlere Schusszahl pro Jahr: (Durchschnitt von 3 Betriebsjahren) – Anzahl Scheiben / Ziele der Schiessanlage – Art des Kugelfangs/Geschossfangs der Schiessanlage: – Naturboden ohne Abdeckung – Naturboden mit Sand / Holzschnitzeln / Holzmehl / Gummimatte / Salz – Holzstapel – Geschossfang mit Gummi- oder Granulatblöcken / Gummischnitzeln / Holzfüllung / anderes System – typengeprüftes Kugelfangsystem ohne Schadstoffemission
Umbau der Schiessanlage: Erweiterung oder Redimensionierung?
ja
nein Erweiterung des bestehenden Kugelfangs: – ohne Abbau des alten Kugelfangs – mit teilweisem / vollständigem Abbau des alten Kugelfangs – vollständiger Ersatz des alten Kugelfangs
Abbau des alten Kugelfangs: Katastereintrag
– kein Abbau des alten Kugelfangs – fachgerechte Entsorgung durch Spezialfirma – Material am Standort oder in unmittelbarer Nähe belassen – an einen anderen Ort verschoben Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung Mögliche landwirtschaftliche Nutzung des Zielgebiets:
Ackerbau
Graswirtschaft
Beweidung
Wäschereien, Glättereien, Chemische Reinigungen Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Branchenzugehörigkeit: Seit Beginn nur Kleiderannahmestelle, Glätterei ohne Reinigung, Nassreinigungsbetrieb oder Kontrollfragen / Ausgang nur Verwaltungsgebäude?
Unfälle mit umweltgefährdenden ja Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? nein
ja
weitere Abklärungen nein
Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände?
ja
nein
Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Wäschereien, Glättereien, Chemische Reinigungen Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Ausnahme System: Seit Beginn ge-
Katastereintrag schlossenes System (5. Generationsmaschinen oder KWL-Technologie)? Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, nein branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung ja
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung)
Wäschereien, Glättereien, Chemische Reinigungen Branchenspezifische Checkliste
eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Chemisch Reinigen
Reinigen in der Reinigungstrommel Reinigungsmittel, Lösungs- KW, BTEX, CKW (PER, TRI mittel, Reinigungsverstärker, etc.) Adsorptionsmittel, Terpentin
2 Lösungsmittelrückgewinnung
2.1 Filtration
Filtration des verunreinigten Lö- Filterhilfsmittel, Lösungsmittel, KW, BTEX, CKW (PER, TRI sungsmittels Filterkartuschen, Destillations- etc.) rückstände, Adsorptionsmittel, Terpentin Destillation des verunreinigten Destillationsrückstände, Lö- KW, BTEX, CKW (PER, TRI Bei Destillationsrückständen Lösungsmittels sungsmittel, Destillationsrück- etc.) Lösungsmittelgehalt bis zu stände, Terpentin 50% Kondensation des Lösungsmittels Lösungsmittel, Adsorptions- KW, BTEX, CKW (PER, TRI aus Luft mittel, Terpentin etc.)
2.2 Abluftreinigung
Entfernung des Lösungsmittels aus Lösungsmittel, Adsorptions- KW, BTEX, CKW (PER, TRI der Maschinenabluft durch Aktiv- mittel, Terpentin etc.) kohle-Anlagen oder Tieftemperaturkondensation Kühlwasser wird direkt in Lö- Lösungsmittel, Adsorptions- KW, BTEX, CKW (PER, TRI Nur bei alten Maschinen, es sungsmittel/Luftgemisch gespritzt mittel, Terpentin etc.) entsteht ein enormer Lösungsmittelverlust
2.3 Regeneration der Aktivkohle
Rückgewinnung des Lösungsmit- Lösungsmittel, Adsorptions- KW, BTEX, CKW (PER, TRI tels aus der Aktivkohle mittels mittel, Terpentin etc.) Wasserdampf
3 Lagerung von Lösungsmitteln
Lösungsmittel (neu und gebraucht Reinigungsmittel, Lösungs- KW, BTEX, CKW (PER, TRI PER diffundiert durch Beton sowie Rückstände aus der Aufbe- mittel, Reinigungsverstärker, etc.) reitung) Adsorptionsmittel, Terpentin nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Kleiderannahmestelle
Kleider annehmen
2 Vorbehandeln
Visuelle Kontrolle Sortieren
3 Waschen
Waschen ohne chlorierte Lö- In Waschanstalten ohne chesungsmittel mische Reinigung
4 Chemisch Reinigen
4.1 Reinigen
Reinigen mit KWL-Verfahren (al- Verzweigte, gesättigte, aroternativ) matenfreie KW (n-undecan, isopar) Reinigung ohne chlorierte Lö- Z.B. Bettfedernreinigung sungsmittel
4.2 Schleudern
5 Dämpfen und Bügeln
Dämpfen und Bügeln, Es können geringe Lösungs- Stärken, Steifen, Endkontrolle mittelemissionen entstehen.
6 Verwaltung
Holzbearbeitungsindustrie Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Schreinerei, nicht nur Verwaltungsgebäude)? Kontrollfragen / Ausgang
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein nein Branchenfremd: Belastungsrelevante ja betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände? Betriebsgrösse: > 5 Mitarbeiter (relevante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, welche re- ja gelmässig belastungsrelevante Tätigkeiten gemäss Checkliste ausübten)? nein
Übrige Standortnutzung: Belastungsnein relevante frühere Nutzung?
ja nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Holzbearbeitungsindustrie Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig in relevanten Mengen ausgeübt? – Verleimen (z.B. industrielle Herstellung von Spanplatten) – Grundieren – Imprägnieren, Konservieren – Lackieren – Beschichten – Lagerung von belastungsrelevanten Stoffen – Produktionslager (behandelte Holzprodukte)
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsnein relevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) ja
Flüchtige belastungsrelevante Stoffe: Wurden im Betrieb regelmässig Lösungsmittel (CKW) oder andere flüchtige, belastungsrelevante Stoffe eingesetzt?
ja
nein
Abfallentsorgung: Wurden auf dem Betriebsgelände Produktionsabfälle ver- Katastereintrag
brannt?
ja
Kontrollfragen zur Vervollständigung: nein Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung Ausnahme Branchentätigkeit: Fand die belastungsrelevante Tätigkeit oder das Betreiben eines Lagers ausschliesslich in höheren Stockwerken statt?
ja
nein
Holzbearbeitungsindustrie Branchenspezifische Checkliste eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Verleimen
Verleimen (z.B. Spanplatten) Klebstoffe, Hydrauliköl, Polyvinylacetat (PVAC), Ev. in hydraulischer Heizpres- Ölschlämme Aminoplasten, Casein, Ethy- se lenvinylacetat (EVA), Polyurethan, Polychloropren (Polymeres-2-Chlor-butadien, PAK, PCB, KW Aufstreichen des Bindemittels Bindemittel Harnstoffformaldehydharze (UF), Melamin-Harnstoff- Formaldehydharze (MUF), Phenol-Formaldehydharze (PF), polymeres Diphenylmethandiisocyanat (PMDI)
2 Grundieren
Reinigen Reinigungsmittel, Lösungs- CKW (TRI, PER), BTEX, mittel Phenol, Diisocyanate Entfetten Entfettungsmittel Mercaptane (Thiole), BTEX, Aus Entfettungseinrichtungen CKW (Trichlorethan, TRI, werden flüchtige BTEX und PER) CKW emittiert Beizen Farbstoffe (organische Verbin- Azo-, Küpenfarbstoffe, dungen: z.B. Azo-, Küpenfarb- Schwermetalle (Metallsalzstoffe), Lösungsmittel, Lösungen), BTEX, CKW, Schwermetalle, Beize Cyanide, Pyridinbasen Malen, Bedrucken Farben, Lösungsmittel, Azo-, Küpenfarbstoffe, BTEX, Farbzusätze, org. Farbstoffe CKW, Hexachlorbenzol, (Azo-, Küpenfarbstoffe etc.) Schwermetallverbindungen (z.B. Chromate, Kupfer)
3 Imprägnieren, Konservieren
Imprägnieren Imprägnierungsmittel, Holz- BTEX, CKW (Trichlorethan, Bei Kesselimprägnierung schutzmittel (Insektizide, TRI, PER), PAK, Fungizide Entstehung von Teernebel Fungizide), Feuerschutzmittel, (Hexachlorbenzol, Quecksil- Lösungsmittel, Teerölpräpa- ber, Zinn, PAK, Arsen), Insekrate, Hydrauliköle, Ölschläm- tizide (Hexachlorocyclome hexan g, DDT), PCP, PCB, 2,4,6- Trichlorphenol
4 Lackieren
Spritzlackieren, Sprühlackieren, Lackpigmente, Lackharze, BTEX, CKW (Trichlorethan, Unter Umständen grosse Tauchlackieren Verdünnungsmittel, Lösungs- TRI, PER), PAK, Phenol, Lacknebelverluste mittel Aceton, Alkylbenzol, Methylethylketon (MEK), Methylisobutylketon (MIBK), Cyclohexanon, Formaldehyd, Ethylacetat, Chromate, Diisocyanate, Styrol
5 Beschichten
5.1 Holzbeschichten
Furniere Bindemittel, Lackharze, Kleb- Harnstoff-Formaldehydharz, stoff, Lack Polyvinylacetat, BTEX, CKW, Alkylbenzol, Aceton, Methylethylen, Methylisobutylketon, Cyclohexanon, Ethylacetat, Chromate, Diisocyanate Laminate Klebstoff, Harz Polyvinylacetat, Melamin- Harnstoff-Formaldehydharz Melaminharzfilme Bindemittel, Harz Polyesterharz, Melamin- Harnstoff-Formaldehydharz Dekor, - Grundierfolien Bindemittel, Lackharze, Kleb- Harnstoff-Formaldehydharz, stoff, Lack Polyvinylacetat, BTEX, CKW, Alkylbenzol, Aceton, Methylethylen, Methylisobutylketon, Cyclohexanon, Ethylacetat, Chromate, Diisocyanate PVC-Folien Klebstoff, PVC, Lackharze, Polyvinylacetat, PVC, Lack- Lack harze, BTEX, CKW, Alkylbenzol, Aceton, Methylethylen, Methylisobutylketon, Cyclohexanon, Ethylacetat
Polyolefinfolien Bindemittel, Klebstoff, Lackhar- Harnstoff-Formaldehydharz, ze, Lack Polyvinylacetat, BTEX, CKW, Alkylbenzol, Aceton, Methylethylen, Methylisobutylketon, Cyclohexanon, Ethylacetat, Chromate, Diisocyanate 5.2 Versiegeln Acryllack, Weichmacher Chromatide, Diisocyanate, Weichmacher (Phthalsäureester, Phosphorsäureester, Fettsäureester)
6 Lagerung von belastungsrelevanten Stoffen
Lagerung von belastungsrele- Holzschutzmittel, Farben, Lacke, siehe oben vanten Stoffen Imprägnierungsmittel, Reinigungsmittel, Bleichmittel, Entfettungsmittel, Lauge, Lösungsmitttel, Lackharze nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Mechanische Holzarbeiten
Sägen, Fräsen, Schleifen, Spachteln, Hobeln, Schälen der Furniere, Wickeln, Schneiden, Sortieren, Zerspanen, Zermahlen von Kork zu Korkmehl, Formgebung, Erhitzen Drehen In Drechslerei Stanzen, Pressen Flechten Korbwaren
2 Verleimen mit natürlichen Bindemitteln
Verleimen Kollodium, Kautschuk, Naturharz Niedrig-Rein-Expandieren Dämmkork: Es wird nur korkeigenes Harz verwendet
3 Lackieren und Färben (auf Wasserbasis)
Spritz-, Sprüh-, Tauchlackieren
4 Verwaltung
Abbau von Steinen und Erden, Zementwerke Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
331, 332, 3331
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Kiesgrube Kontrollfragen / Ausgang / Steinbruch mit Produktionsanlage, nicht nur Verwaltungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja
Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände? ja
Betriebsgrösse: > 5 Mitarbeiter (relevan- ja te Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, welche regelnein mässig belastungsrelevante Tätigkeiten gemäss Checkliste ausübten)? Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein
nein ja
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Abbau von Steinen und Erden, Zementwerke Branchenspezifischer Fragebogen (bezogen auf die Tätigkeit am Standort) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Auffüllungen: Sind Auffüllungen in Steinbrüchen oder Kiesgruben vorhanden? (Ausgenommen ausschliesslich unverschmutztes Aushub- , Ausbruch oder Abraummaterial)
ja
nein
Zementherstellung: Wurde auf dem Betriebsareal Zement hergestellt?
ja
Katastereintrag nein
Tankstelle: Wurde auf dem Areal eine Tankstelle betrieben? Kontrollfragen zur Vervollständigung: Checkliste Tankstelle Unfälle mit belastungsreja levanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, Katastereintrag übrige Standortnutzung nein
kein Katastereintrag
Wartung / Reparatur: Wurden auf dem Areal Motoren oder Chassis gewartet oder repariert?
Checkliste Wartung / Reparatur ja
Katastereintrag nein
kein Katastereintrag Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung)
Abbau von Steinen und Erden, Zementwerke Checkliste Tankstelle (bezogen auf die Tätigkeit am Standort) AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Auffangwanne / Doppelwand: Sind sämtliche freistehenden Tanks seit Inbetriebnahme in dichten Auffangwannen verlegt und alle erdverlegten Tanks von Anfang an doppelwandig konstruiert?
nein
ja
Mannlochschacht: Besteht bei erdverlegten Tanks ein dichter Mannlochschacht?
nein
ja
Brenn- / Treibstoffrohrleitungen: Sind sämtliche Brenn- / Treibstoffrohrleitungen seit Inbetriebnahme eigensicher oder doppelwandig?
nein Katastereintrag
ja
Abdichtung Umschlagstellen: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme abgedichtet (z.B. Hartbelag)?
Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, nein branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung ja
Kanalisation: Ist das Areal seit Betriebsbeginn an eine Kanalisation angeschlossen?
ja
nein
Ölabscheider: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme mit Ölabscheider ausgerüstet?
nein
ja
Revision: Finden seit Betriebsbeginn regelmässig Tankrevisionen statt?
nein
ja
kein Katastereintrag (Tankstelle)
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Abbau von Steinen und Erden, Zementwerke Checkliste Wartung und Reparatur von Motorfahrzeugen (bezogen auf die Tätigkeit am Standort) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Arbeiten im Freien: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten regelmässig im Freien ohne dichte Auffangvorrichtung ausgeübt? – Wechsel von Hydrauliköl – Motorenreinigung
ja
nein
Kanalisation: Ist das Areal seit Betriebsbeginn an eine Kanalisation angeschlossen?
ja
Katastereintrag nein
Ableitung in Gewässer: Wurden seit Betriebsbeginn Abwässer (verbrauchte Lösungsmittel, Altöl) in Gewässer abgeleitet?
Kontrollfragen zur Vervollständigung: ja Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige nein Standortnutzung
Sickergrube: Wurden Abwässer (verbrauchte Lösungsmittel, Altöl) in Sickergruben oder Sickerschächte abgeleitet?
ja
nein
Entsorgung flüssige Abfälle: Sind seit Betriebsbeginn sämtliche flüssigen Abfälle (Altöl, etc.) sicher entsorgt worden (in Tanks gesammelt und anschliessend fachgerecht entsorgt oder intern verheizt)?
nein
ja
kein Katastereintrag (Wartung und Reparatur von Motorfahrzeugen)
zurück zu branchenspezifischem Fragebogen
Abbau von Steinen und Erden, Zementwerke Branchenspezifische Checkliste
eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Auffüllungen
Ablagern von Abfällen auf Be- Abfalldeponie (Siedlungsab- KW, PAK, Schwermetalle Früher häufig Ablagerungstriebsareal fälle), Bauschutt (Ofensteine), standorte in Steinbrüchen Filterstaub mit Schwermetallen
2 Herstellen von Zement
Lagerung von Brennstoffen, Abla- Schweröl, Altöl, Altpneus, KW, PAK, BTEX gerung von Rückständen aus der Schlacken etc. Produktion
3 Branchenfremde Tätigkeiten
3.1 Tankanlage / Wagenpark
Wartung, Reinigung und Reparatur Benzin, Dieselöl, Hydrauliköle, KW, BTEX MTBE erst seit 90er Jahre von Fahrzeugen und Maschinen Ölschlämme eingesetzt Tanken an betriebseigener Tank- Benzin, Dieselöl KW, BTEX anlage
3.2 Eigene fossile Energieerzeu- Dieselöl, Öl KW, BTEX
gungsanlage nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Materialabbau in Gruben und Steinbrüchen
Abbau von Steinen (Festgesteine) und Erden (Kies, Sand und Ton)
2 Brennen von Kalk und Zement
Brennen von Kalk und Zement
3 Verwaltung
Herstellung und Verarbeitung von Kunststeinen, Tiefbau, Hochbau, allgemeines Bauhauptgewerbe, Werkhöfe Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
333 (ohne 3331), 334, 411, 412, 413
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Tiefbauunternehmen mit Werkhof) auf dem Kontrollfragen / Ausgang Gelände der Unternehmung?
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem ja Gelände?
Betriebsgrösse: > 10 Mitarbeiter (releja vante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrelevante Tätigkei- nein ten gemäss Checkliste ausübten)? Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung? nein
ja nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Herstellung und Verarbeitung von Kunststeinen, Tiefbau, Hochbau, allgemeines Bauhauptgewerbe, Werkhöfe Branchenspezifischer Fragebogen (bezogen auf die Tätigkeit am Standort) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten regelmässig auf dem Werkhof ausgeübt? – Herstellen von Beton (Betonwerke) und Betonwaren unter Einsatz von Betonzusatzmitteln – Verarbeiten von Asphaltprodukten, bituminösen Produkten – Rostschutz / Korrosionsschutz von Stahl- und Eisenbauteilen – Imprägnieren von Holz – Lagern von belastungsrelevanten Stoffen – Reinigen mit belastungsrelevanten Stoffen
ja
nein
Tankstelle: Wurde auf dem Betriebsareal eine Tankstelle betrieben?
ja Checkliste Tankstelle
nein Katastereintrag
kein Katastereintrag
Wartung / Reparatur: Wurden auf dem Betriebsareal regelmässig Motoren oder Katastereintrag
Chassis gewartet oder repariert?
ja Checkliste Wartung / Reparatur Kontrollfragen zur Vervollständigung: nein Katastereintrag Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, kein Katastereintrag übrige Standortnutzung
Abbruchmaterial: Wurde dauernd / über längere Zeit Abbruchmaterial / Schrott auf dem Betriebsareal gelagert?
ja
nein
Abfallverbrennung: Wurde auf dem Betriebsareal Abfall verbrannt?
ja Kontrollfragen / Ausnein gang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung)
Herstellung und Verarbeitung von Kunststeinen, Tiefbau, Hochbau, allgemeines Bauhauptgewerbe, Werkhöfe Checkliste Tankstelle (bezogen auf die Tätigkeit am Standort) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Auffangwanne / Doppelwand: Sind sämtliche freistehenden Tanks seit Inbetriebnahme in dichten Auffangwannen verlegt und alle erdverlegten Tanks von Anfang an doppelwandig konstruiert?
nein
ja
Mannlochschacht: Besteht bei erdverlegten Tanks ein dichter Mannlochschacht?
nein
ja
Brenn- / Treibstoffrohrleitungen: Sind sämtliche Brenn- / Treibstoffrohrleitungen seit Inbetriebnahme eigensicher oder doppelwandig?
nein Katastereintrag
ja
Abdichtung Umschlagstellen: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme abgedichtet (z.B. Hartbelag)?
Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, nein branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung ja
Kanalisation: Ist das Areal seit Betriebsbeginn an eine Kanalisation angeschlossen?
ja
nein
Ölabscheider: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme mit Ölabscheider ausgerüstet?
nein
ja
Revision: Finden seit Betriebsbeginn regelmässig Tankrevisionen statt?
nein
ja
kein Katastereintrag (Tankstelle)
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Herstellung und Verarbeitung von Kunststeinen, Tiefbau, Hochbau, allgemeines Bauhauptgewerbe, Werkhöfe Checkliste Wartung und Reparatur von Motorfahrzeugen (bezogen auf die Tätigkeit am Standort) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Arbeiten im Freien: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten regelmässig im Freien ohne dichte Auffangvorrichtung ausgeübt? – Wechsel von Hydrauliköl – Motorenreinigung
ja
nein
Kanalisation: Ist das Areal seit Betriebsbeginn an eine Kanalisation angeschlossen?
ja Katastereintrag nein
Ableitung in Gewässer: Wurden seit Betriebsbeginn Abwässer (verbrauchte Lösungsmittel, Altöl) in Gewässer abgeleitet?
Kontrollfragen zur Vervollständigung: ja Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige nein Standortnutzung
Sickergrube: Wurden Abwässer (verbrauchte Lösungsmittel, Altöl) in Sickergruben oder Sickerschächte abgeleitet?
ja
nein
Entsorgung flüssige Abfälle: Sind seit Betriebsbeginn sämtliche flüssigen Abfälle (Altöl, etc.) sicher entsorgt worden (in Tanks gesammelt und anschliessend fachgerecht entsorgt oder intern verheizt)?
nein
ja
kein Katastereintrag (Wartung und Reparatur von Motorfahrzeugen)
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Herstellung und Verarbeitung von Kunststeinen, Tiefbau, Hochbau, allgemeines Bauhauptgewerbe, Werkhöfe
Branchenspezifische Checkliste eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Herstellen von Beton (Betonwerke) und Betonwaren unter Einsatz von Betonzusatzmittel
1.1 Herstellen von Beton
Anmischen, Stampfen, Pressen, Betonzusatzmittel (Erstar- KW, PAK, PCB, BTEX, Phe- Giessen, Rütteln, Spritzen rungsmittel, Entschalungsmit- nole tel, Frostschutzmittel, Kunststoffe, Kunstharze), Teeröle, Benzolzusätze, Bitumen
1.2 Herstellen von Betonwaren
unter Einsatz von Zuschlagsstoffen Anmischen Erstarrungsmittel, Entschal- KW, PAK ungsmittel, Frostschutzmittel, Kunststoffe, Kunstharze, Bitumen Glasieren Farbpigmente Schwermetalle (z.B. Cadmium, Blei, Kobalt, Kupfer)
2 Verarbeiten von Asphaltprodukten, bituminösen Produkten
Verarbeiten von Teer zu Asphalt Teer, Teeröle Arsen, Cyanide, PAK, BTEX, Mit der Emission der leichteren Destillieren von Teer und Teer- Phenole, KW flüchtigen Teerbestandteile ist fraktionen zu rechnen. 3 Rostschutz / Korrosionsschutz von Stahl- und Eisenbauteilen V.a. Brücken-, Tunnelbau, Hochspannungsmasten Abbeizen Farbrückstände Ammoniak, Mercaptane (Thiole) Schleifen schadstoffhaltige Stäube Schwermetalle, KW, Xylol (Farbrückstände, Schwermetalle) Strahlen Strahlmittel Schwermetalle Entfetten Reinigungs- und Entfettungs- BTEX, CKW, KW Aus Entfettungseinrichtungen mittel werden leichtflüchtige KW emittiert. Grundieren Beize, Beizzusätze, Lack Pyridinbasen, Cyanide, Beizschlämme, Chromsäure, Schwermetalle, Lack (Xylol, PAK, CKW, BTEX, Phenol), oft Zinkphosphat Auftragen von Korrosionsschutz- Korrosionsschutz Bleimennige, Natriumnitrit und Rostschutzaufstrichen Beschichten mit festen Materialien Kunststoffe, Harze PVC, Ethylenpolyamid, Alkydharz, Polyurethanharz
4 Imprägnieren von Holz V.a. Gerüstbau, Abbruch- und
Sprenggewerbe bzw. Zimmerei, Ingenieurholzbau Imprägnieren von Holz Imprägnierungsmittel, Holz- BTEX, CKW (Trichlorethan, Hydrauliköle von Imprägnierschutzmittel (Insektizide, TRI, PER), PAK, Fungizide kessel Fungizide), Feuerschutzmittel, (Hexachlorbenzol, Quecksil- Lösungsmittel, Teerölpräpa- ber, Zinn, PAK, Arsen), Insekrate, Hydrauliköle, Ölschläm- tizide (Hexachlorocyclome hexan g, DDT), PCP, PCB, 2,4,6-Trichlorphenol Lackieren von Holz Lackpigmente, Lackharze, BTEX, CKW (Trichlorethan, Verdünnungsmittel, Lösungs- TRI, PER), PAK, Phenol, mittel Aceton, Alkylbenzol, Methylethylketon (MEK), Methylisobutylketon (MIBK), Cyclohexanon, Formaldehyd, Ethylacetat, Chromate, Diisocyanate, Styrol
5 Lagern von belastungsrelevanten Stoffen
Lagerung von separierten Ab- Zinkbleche, Bleirohre, Kupfer- Schwermetalle (Zink, Zinn, bruchmaterialien rohre, Schrott, behandeltes Blei, Quecksilber, Kupfer), Holzmaterial BTEX, CKW (Trichlorethan, Trichlorethen, Tetrachlorethen), Hexachlorbenzol, PAK, Arsen, Hexachlorocyclohexan g (HCH, Lindan), DDT, PCP, PCB, 2,4,6-Trichlorphenol, Teeröl (Benzo(a)pyren, Carbolineum) Lagerung von Baustoffen und (Schwer-)Metalle, bituminöse Zink, Blei, Kupfer, Carboli- Bauschutzmaterialien Stoffe, Teeröle, Anstrichmate- neum, Farben (Chromate, rialien (Farben, Lacke, Holz- Schwermetallverbindungen, schutzmittel), Imprägniermate- Azofarbstoffe, PAK), Lacke rialien (Xylol, Lackharze, Epoxydharz, Ethylbenzol, Formaldehyd, Cyclohexanon, Methylethylketon, Ethylacetat), Holzschutzmittel (Hexachlorbenzol, Chlornaphtalin, PCP, DDT, 2,4,6-Trichlorphenol, Quecksilber, Zinn, Arsen), Lösungsmittel (BTEX, CKW)
6 Reinigen mit belastungsrelevanten Stoffen
Reinigen der Transportmittel und Lösungsmittel BTEX, CKW der Lagerbehälter
7 Branchenfremde Tätigkeiten
7.1 Unterhalt von Maschinen- und
Wagenpark Wartung und Reparatur von Fahr- Benzin, Dieselöl, Batteriesäu- KW, BTEX MTBE erst seit Anfang 90er zeugen und Maschinen re, Hydrauliköle, Ölschlämme Jahre eingesetzt Tanken an betriebseigener Tank- Benzin, Dieselöl KW, BTEX anlage
7.2 Eigene fossile Energieerzeu- Dieselöl, Öl KW, BTEX
gungsanlage nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Verwaltung
Kachelofen und Cheminéebau Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Ofen- Kontrollfragen / Ausgang bauer, nicht nur Verwaltungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja Externe Tätigkeit: Fand Tätigkeit ausweitere Abklärungen schliesslich ausserhalb des Betriebsareals statt? nein
Branchenfremd: Belastungsrelevante ja betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände? nein
Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985? ja
nein nein Übrige Standortnutzung: Belastungsja relevante frühere Nutzung?
Betriebsgrösse: > 5 Mitarbeiter (relenein vante Anzahl Mitar-beiter ohne Verkaufs- und Administrations-personal, welche regelmässig belastungsrelevante Tätigkei- ja ten gemäss Checkliste ausübten)?
nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Kachelofen und Cheminéebau Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Katastereintrag Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeführt? – Herstellen von Gussteilen – Bearbeiten von Metall – Oberflächenbehandlung – Emaillierung von Ofenbauteilen Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung ja
nein
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung)
Kachelofen und Cheminéebau Branchenspezifische Checkliste eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Herstellen von Kachelofen und Cheminée
1.1 Herstellen von Gussteilen Metalle, Formsand-Bindemittel Schwermetalle (Zink, Kupfer
etc.), Phenol-, Harnstoff-, Furanharze
1.2 Bearbeitung von Metall Metallspäne, Metallstaub Schwermetalle (Zink, Kupfer
etc.)
1.3 Oberflächenbehandlung
Reinigen, Entfetten Lösungsmittel BTEX, CKW, KW Beizen Beizzusätze Pyridinbasen, Mercaptane (Thiole), BTEX Thermisches Beschichten Chromate, Chromsäure, Cya- Chrom, Cyanid nide Chemisches Beschichten Galvanisieren
1.4 Emaillierung von Ofenteilen
Emaillieren Hilfsstoffe (Glasbildung, Schwermetalle (Pb, Ni, Co, Sn, Haftsubstanzen, Farbkörper) Cd, Cr), Fluoride nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Verwaltung
Dachdecker Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (Dachdecker, nicht nur Verwaltungsgebäude)? Kontrollfragen / Ausgang
nein Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
Externe Tätigkeit: Fand Tätigkeit aus- ja schliesslich ausserhalb des Betriebsweitere Abklärungen areals statt? nein
ja Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände? nein
Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985? ja
nein nein Übrige Standortnutzung: Belastungsja relevante frühere Nutzung?
Betriebsgrösse: > 5 Mitarbeiter (relevannein te Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrelevante Tätigkeiten ja gemäss Checkliste ausübten)?
nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Dachdecker Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Katastereintrag Branchentätigkeit: Wurde auf dem Betriebsareal regelmässig Dachpappe hergestellt?
Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, ja branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung nein
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung)
Dachdecker Branchenspezifische Checkliste
eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen „populäre“ Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Herstellen von Dachpappen
Imprägnieren Asphalt, Teer, Lösungsmittel PAK (z.B. Benzo(a)pyren), Restteer aus der Imprägnier- BTEX, Phenole, Carbolineum, pfanne KW, Arsen, Cyanide Pressen Lösungsmittel BTEX Zuschneiden bituminöse Stoffe KW, PAK Abfälle nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Anbringen von Sand, Kühlen (Dachpappen)
Anbringen von Sand, Kühlen
2 Verwaltung
Herstellung von keramischen Erzeugnissen, Herstellung und Verarbeitung von Glas Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
335, 336
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Ziegelei, Kontrollfragen / Ausgang nicht nur Verwaltungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja
weitere Abklärungen Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985? nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem ja Gelände?
Betriebsgrösse: > 10 Mitarbeiter (rele- ja vante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrelevante Tätigkei- nein ten gemäss Checkliste ausübten)? Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung? nein
nein ja
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Herstellung von keramischen Erzeugnissen, Herstellung und Verarbeitung von Glas Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeübt? – Herstellung von Ziegeln – Herstellung von Ton- oder Porzellanwaren – Herstellung oder Verarbeitung von Glas mit umweltgefährdenden Zuschlag stoffen – Lagern von belastungsrelevanten Stoffen – Reinigen mit belastungsrelevanten Stoffen
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behörnein deninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) ja
Katastereintrag
Ausnahme Branchentätigkeit: Fand die belastungsrelevante Tätigkeit oder das Betreiben eines Lagers ausschliesslich in Kontrollfragen zur Vervollständigung: höheren Stockwerken statt? Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung ja
nein
Herstellung von keramischen Erzeugnissen, Herstellung und Verarbeitung von Glas Branchenspezifische Checkliste
eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Herstellen von keramischen Erzeugnissen
1.1 Herstellen von Ziegeln
Mischen, Formen, Trocknen Zuschlagsstoffe (Asphalt, KW, PAK Teer, Bitumen) Brennen Kesselschlacke, Kesselasche, KW, PAK, Schwermetalle Rücksstände der Zuschlagsstoffe Glasieren schwermetallhaltige Glasur Schwermetalle (z.B. Blei, Kupfer, Kobalt, Nickel, Chrom, Titan, Uran)
1.2 Herstellen von Ton- und Porzellanwaren
Glasieren schwermetallhaltige Glasuren Schwermetalle (z.B. Blei, Kupfer, Kobalt, Nickel, Chrom, Titan, Uran) Brennen Kesselschlacke, Kesselasche, KW, PAK, Schwermetalle schwermetallhaltige Rückstände Schleifen, Bemalen schwermetallhaltige(r) Staub Schwermetalle und Farben
2 Herstellen und Verarbeiten von Glas mit belastungsrelevanten Zuschlagstoffen
2.1 Herstellen von Glas
Mischen der Rohstoffe und Zu- Läutermittel (Schwermetallver- Läutermittel (Arsenik, Antischlagsstoffe bindungen), Farbstoffe monoxid, Kalisalpeter, Ceroxid, Chromoxid), Farbstoffe (CdS, CdSe, ZnS, CoO, NiO, Schmelzen Metalldämpfe, Farbstoff- PbO-und Cd-Dämpfe, KW, Ölofen dämpfe, Öl PAK
2.2 Verarbeiten von Glas
Urformen Öl KW, BTEX Schmieren der Formen Spanen Poliermittel, Schleifmittel, Harze, Schwermetalle Kunstharz, Gummi Reinigen Reinigungsmittel BTEX Fügen Leim, Bindemittel, Lackharze, Polyvinylacetat, Aminopla- Formaldehydharze u.a. sten, Casein, Ethylenvinylacetat , Polyurethan, Polychloropren (Polymeres-2-Chlorbutadien)
2.3 Beschichten
metallisches Bedampfen Schwermetalle Blei, Nickel, Kobalt, Silberni- Z.B. Spiegel trat, Chrom, Zink, Quecksilber Galvanisieren Galvanikbäder, Galvanik- Cyanide, Schwermetalle (oft schlämme, Schwermetalle und Kupfer, Nickel, Chrom, Zinn, -Verbindungen Zink), Chromsäure Farbauftrag (Siebdruck, Malen, Farben, Lösungsmittel, Azo- Schwermetalle, Chromate, Stempeln) farbstoffe, Küpenfarbstoffe, Cyanide, Nitrit, Kobalt-, Zink-, Drucklacke Nickelsalze, CKW, BTEX Versiegeln mit Lack Lacke PAK, BTEX, CKW, Diisocya- Z.B. Spiegel nate, Formaldehyd
2.4 Schleifen Schleifrückstände, Farbrück- Schwermetalle
stände, Lackrückstände
3 Lagern von belastungsrelevanten Stoffen
Zusatzstoffe Zuschlagsstoffe, Farben, siehe oben Lacke Abfälle Bäder, Schlämme, Schlacke, siehe oben Asche
4 Reinigen mit belastungsrelevanten Stoffen
Transportmittelreinigung, Reinigen Lösungsmittel Lösungsmittel (BTEX, CKW) der Lagerbehälter
5 Branchenfremde Tätigkeiten
Elektroöfen mit Trafo-Stationen Trafoöle KW, PCB
nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Herstellen von keramischen Erzeugnissen ohne belastungsrelevante Zusatzstoffe
1.1 Herstellen von Ziegeln ohne
Zuschlagsstoffe und von unglasierten Tonwaren Mischen, Formen, Trocknen, Brennen
2 Herstellen und Verarbeiten von Glas
2.1 Schmelzen und Verarbeiten von
ungefärbten nichtmetallhaltigen Glasrohstoffen Stoffeigenschaften ändern Thermische Behandlung, z.B. kühlen
3 Verwaltung
Herstellung von Uhren, Herstellung von Maschinen- und Präzisionswerkzeugen Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
37, 3514
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Herstellung von Grossuhren, nicht nur Verwal- Kontrollfragen / Ausgang tungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem ja Gelände?
Personenjahre = Betriebsdauer x Anzahl Mitarbeiter vor 1985: > 5 Personen- ja jahre? (relevante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, nein welche regelmässig belastungsrelevante Tätigkeiten gemäss Checkliste ausübten) Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein
nein ja
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Herstellung von Uhren, Herstellung von Maschinen- und Präzisionswerkzeugen Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeführt?
Metallbearbeitung (Zuschneiden, Drehen, Prägen, Stahlstich, Polieren, Metallentfettung)
Metallbehandlung (Härten, Schwärzen, Metallentfettung)
Galvanoplastik
Zusammenbau und Reparatur
Arbeiten mit Radium und Tritium
Lackieren
Plastikgiesserei
Schmuckherstellung
Abfalllagerung ausserhalb der Gebäude
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behörnein deninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) ja
Flüchtige belastungsrelevante Stoffe: Wurden im Betrieb regelmässig Lösungsmittel (CKW) oder andere flüchtige, belastungsrelevante Stoffe eingesetzt?
ja Katastereintrag
nein
Ausnahme Branchentätigkeit: Fand die belastungsrelevante Tätigkeit oder das Betreiben eines Lagers ausschliesslich in Kontrollfragen zur Vervollständigung: höheren Stockwerken statt? Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung
ja
nein
Herstellung von Uhren, Herstellung von Maschinen- und Präzisionswerkzeugen Branchenspezifische Checkliste
eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Metallbearbeitung
Zuschneiden Schneidöl, Abfälle, Späne KW, PCB, Schwermetalle PCB wurden zur Verbesserung Drehen der thermischen Eigenschaften der Schneidöle benutzt Prägen Stahlstich Polieren Polierschlamm Schwermetalle, KW Entfettung von Metallteilen Lösungsmittel, Entfetter, CKW, BTEX Waschmittel
2 Metallbehandlung
Härtungsalze, Oxyd- und Cyanid, Nitrit Härtung Alkalisalze Schwärzung Entfettung von Metallteilen Lösungsmittel, Entfetter CKW, BTEX
3 Galvanoplastik
Galvanoplastik Galvanikbäder Salze, Schwermetalle
4 Zusammenbau und Reparatur
Zusammenbau und Reparatur von Lösungsmittel, Entfetter CKW, PAK, BTEX Uhren und Maschinen
5 Arbeiten mit Radium und Tritium
Montage auf Zifferblätter und Radium, Tritium Ra, H Seit den 70er-Jahren wird Anwendungen Radium nicht mehr benutzt
6 Lackieren
Zifferblätter und Uhren lackieren Lacke, Farben, Verdünner, Härtungsmittel, Pigmente (Pb, Lösungsmittel, Entfettungs- Co, Cu, Cd), BTEX, CKW mittel Emaillieren Pigmente Pb, Co, Cu, Cd
7 Plastikgiesserei
Giessen Waschplastik KW, CKW, PAK
8 Schmuckherstellung
Metallbearbeitung Abfälle, Metallstaub Schwermetalle
Färbung, Emaillieren Pigmente Schwermetalle (z.B. Pb, Co, Cu, Cd) Waschen, Entfetten Lösungsmittel, Entfettungs- CKW, BTEX mittel, Waschmittel
9 Abfallagerung ausserhalb der Gebäude
Ablagerungen von Schrott / Rück- Stückteile, Späne, div. Schwermetalle, PCB ständen über längere Zeit (Jahre) Schlämme nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Verwaltung
NE-Metallerzeugung und -Verarbeitung, Giessereien und Umschmelzwerke Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
342, 343
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Giesserei, nicht nur Verwaltungsgebäude)? Kontrollfragen / Ausgang
nein Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985? ja
weitere Abklärungen nein nein Branchenfremd: Belastungsrelevante ja betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände? Personenjahre = Betriebsdauer x Anzahl Mitarbeiter vor 1985: > 10 Personenjahre? (relevante Anzahl Mitarbeiter ja ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrele- nein vante Tätigkeiten gemäss Checkliste ausübten) Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein nein ja ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
NE-Metallerzeugung und -Verarbeitung, Giessereien und Umschmelzwerke Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeübt? – Giesserei – Vorbereiten von Legierungen und nicht eisenhaltigen Metallen – Oberflächenveredelung – Metallgewinnung – Brennmateriallager für Hochofen im Freien – Metalllager im Freien – Beseitigung von Rückständen
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsnein relevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) ja
Flüchtige belastungsrelevante Stoffe: Wurden im Betrieb regelmässig Lösungsmittel (CKW) oder andere flüchtige, belastungsrelevante Stoffe eingesetzt? Katastereintrag
ja
nein
Ausnahme Branchentätigkeit: Fand die belastungsrelevante Tätigkeit oder das Kontrollfragen zur Vervollständigung: Betreiben eines Lagers ausschliesslich in Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, höheren Stockwerken statt? branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung
ja
nein
NE-Metallerzeugung und -Verarbeitung, Giessereien und Umschmelzwerke Branchenspezifische Checkliste eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Giesserei
Hochofen, Giesserei Gussmetall, Hochofenschlak- Schwermetalle, PAK Auf das Vorhandensein einer ke Rauchgasreinigungsanlage ist zu achten Rauchgasreinigung Filterstaub, Hydroxydschlamm Schwermetalle
2 Vorbereiten von Legierungen und nicht eisenhaltigen Metallen
Giesserei Gussmetall, Schlacke Schwermetalle, PAK Auf das Vorhandensein einer Dampfreinigungsanlage ist zu achten Formen Gussmetall, Formsand- Schwermetalle, Phenole Bindemittel (Phenol-, Harnstoff-, Furanharze) Elektrolyse (Al) Elektrolytische Bäder, Schwermetalle, Fluorid Auf das Vorhandensein einer Schwermetalldämpfe Dampfreinigungsanlage ist zu achten
3 Oberflächenveredelung
Galvanik, schwärzen, verchromen Galvanikbäder, Galvanik- Cyanide, Schwermetalle (oft Abfluss- und Tropfverluste schlämme, Zusätze, Netzmit- Cu, Ni, Cr, Sb, Zn, Ag, Au, während der Bearbeitung, tel, Metallsalzlösung, Pt), Chromsäure, Acetat, Säuredämpfe Schwermetalle und - Borat, Fluortenside (Netzmit- Verbindungen, Metallsäure tel) Entfettung Lösungs-, Entfettungsmittel CKW, BTEX
Schutzschicht auftragen, Reserve (Schwer-)Metalle, Lacke, Cu, Ni, Zn, Hg, PAK, BTEX, Korrosionsschutz für Metall- Kunststoffe, Wachs, Weich- Phenol, PVC, Paraffin teile macher, Lösungsmittel
4 Metallgewinnung
Chemische Gewinnung, Metalllö- Gewinnungs- u. Lösungsbä- Schwermetalle sung und -Fällung der Abwasser Schwermetalle Schwermetalle Die Abwasserbehandlung und die Beseitigung der Schadstoffe überprüfen
5 Brennmateriallager für Hochofen im Freien
Lagerung von festen Brennstoffen, Kohle, Koks KW welche mit belastungsrelevanten Stoffen behandelt worden sind
6 Metalllager im Freien
Lagerung von Metall, Metallteilen Werkteile, Späne, div. Schwermetalle, KW und Rückständen über längere Schlämme, Schmierfett Zeit (Jahre)
7 Beseitigung von Rückständen
Beseitigung von Schlammrück- Hydroxydschlamm, Metall- Siehe oben Die Beseitigung der Schadständen schlamm von Kläranlage stoffe überprüfen Beseitigung von festen Rückstän- Schlacke, Giessrückstände, Siehe oben Die Beseitigung der Schadden Formsand stoffe überprüfen nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Verwaltung
Eisen- und Stahlwerke, Walzwerke Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Walzwerk, Kontrollfragen / Ausgang nicht nur Verwaltungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein nein Branchenfremd: Belastungsrelevante ja betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände?
Personenjahre = Betriebsdauer x Anzahl Mitarbeiter vor 1985: > 10 Perso- ja nenjahre? (relevante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrele- nein vante Tätigkeiten gemäss Checkliste ausübten) Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein nein ja ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Eisen- und Stahlwerke, Walzwerke Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeübt? – Metallbearbeitung – Giessen, Formen (Stahlwerk) – Härten – Vorbereitung von Legierungen – Walzen mit ölhaltigen Mitteln – Metalllagerung im Freien – Abfalllagerung im Freien
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsnein relevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) ja
Flüchtige belastungsrelevante Stoffe: Wurden im Betrieb regelmässig Lösungsmittel (CKW) oder andere flüchtige, belastungsrelevante Stoffe eingesetzt?
ja Katastereintrag nein
Ausnahme Branchentätigkeit: Fand die belastungsrelevante Tätigkeit Kontrollfragen zur Vervollständigung: oder das Betreiben eines Lagers aus- Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, schliesslich in höheren Stockwerken statt? branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung
ja
nein
Eisen- und Stahlwerke, Walzwerke Branchenspezifische Checkliste eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Metallbearbeitung
Bearbeiten, Zerschneiden, Dre- Schneidöl, Produktionsabfälle, KW, PCB, Schwermetalle PCB wurden zur Verbessehen, Prägen Späne rung der thermischen Eigen- Hämmern schaften von Schneidöl eingesetzt Polieren Polierschlamm, Scheuermittel Schwermetalle, KW Entfetten von Metallteilen Lösungs-, Entfettungs-, CKW, BTEX Waschmittel
2 Giessen, Formen (Stahlwerke)
Schmelzofen Schwermetalle, Metalldämpfe Schwermetalle (z.B. Ni, Cr, Auf das Vorhandensein einer Pb), PAK Rauchgasreinigungsanlage achten Formen Stahl, Plastik, Formsand- Schwermetalle, Phenole Beseitigung von Rückständen Bindemittel (Phenol-, Harnstoff-, Furan- und Formen harze) Rauchgasreinigungsanlage Filterstaub Schwermetalle
3 Härten
Vorbereiten der Metallteile Lösungs-, Entfettungs-, CKW, BTEX Waschmittel, Hydroxydschlämme
Härten Härtungs-, Ablaug- und Oxi- Cyanid, Nitrit Auf das Vorhandensein einer diersalz Entschlackungsanlage achten, Ablauf- und Tropfverluste während der Bearbeitung
4 Vorbereitung von Legierungen
Hochofen Guss, Schlacke Schwermetalle, PAK, KW Auf das Vorhandensein einer Entschlackungsanlage achten Formen Formen, Stahl, Kunststoffe Schwermetalle
5 Walzen mit ölhaltigen Mitteln
Walzen bei erhöhten Temperatu- Schneidöl, Mineralöl, Abfall, KW, PCB, Schwermetalle PCB wurden zur Verbesseren Späne, Scheuermittel rung der thermischen Eigenschaften der Schneidöle benützt Entfettung von Metallstücken Lösungs-, Entfettungsmittel CKW, BTEX
6 Metalllagerung im Freien
Lagerung von Metallen, Metalltei- Stückteile, Späne, div. Schwermetalle, KW, PCB len oder Rückständen über länge- Schlämme, Mineralöle, Fette re Zeit (Jahre)
7 Abfalllagerung im Freien
Ablagerungen von Schrott / Rück- Stückteile, Späne, div. Schwermetalle, KW, PCB, ständen (z.B. Formsand) über Schlämme, Mineralöle, Phenole (Phenol-, Harnstoff-, längere Zeit (Jahre) Schwermetalle Furanharze) nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Verwaltung
Grosshandel / Detailhandel Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
5111, 518, 5236, 524, 5585
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Gross- Kontrollfragen / Ausgang handel mit Pflanzen, nicht nur Verwaltungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse nein bekannt?
ja ja Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem ja Gelände?
Betriebsgrösse: > 10 Mitarbeiter (rele- ja vante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrelevante Tätigkei- nein ten gemäss Checkliste ausübten)? Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung? nein
ja nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Grosshandel / Detailhandel Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Lager: Befand sich am Standort ein Lager (z.B. Fass- oder Tanklager) mit belastungsrelevanten Stoffen? z.B.: – Chemikalien – Lösungsmittel – Fette – Öle – Holzschutzmittel – Pigmente
ja
nein
Katastereintrag Wartung / Reparatur: Wurden auf dem Areal regelmässig Motoren oder Chassis gewartet oder repariert?
ja Checkliste Wartung / Reparatur Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrenein Katastereintrag levanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, kein Katastereintrag übrige Standortnutzung
Tankstelle: Wurde auf dem Areal eine Tankstelle betrieben?
ja Checkliste Tankstelle
nein Katastereintrag
kein Katastereintrag
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung)
Grosshandel / Detailhandel Checkliste Wartung und Reparatur von Motorfahrzeugen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Arbeiten im Freien: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten regelmässig im Freien ohne dichte Auffangvorrichtung ausgeübt? – Betriebsstoffwechsel – Motor- oder Chassisreinigung – Unterbodenschutzarbeiten
ja
nein
Kanalisation: Ist das Areal seit Betriebsbeginn an eine Kanalisation angeschlossen?
ja
nein
Katastereintrag Ableitung in Gewässer: Wurden seit Betriebsbeginn Abwässer (verbrauchte Lösungsmittel, Altöl) in Gewässer abgeleitet?
ja Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, nein branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung Sickergrube: Wurden Abwässer (verbrauchte Lösungsmittel, Altöl) in Sickergruben oder Sickerschächte abgeleitet?
ja
nein
Entsorgung flüssige Abfälle: Sind seit Betriebsbeginn sämtliche flüssigen Abfälle (Altöl, Laugen etc.) sicher entsorgt worden (in Tanks gesammelt und anschliessend fachgerecht entsorgt oder intern verheizt)?
nein
ja
kein Katastereintrag (Wartung und Reparatur von Motorfahrzeugen)
zurück zu branchenspezifischem Fragebogen
Grosshandel / Detailhandel Checkliste Tankstelle (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Auffangwanne / Doppelwand: Sind sämtliche freistehenden Tanks seit Inbetriebnahme in dichten Auffangwannen verlegt und alle erdverlegten Tanks von Anfang an doppelwandig konstruiert?
nein
ja
Mannlochschacht: Besteht bei erdverlegten Tanks ein dichter Mannlochschacht?
nein
ja
Brenn- / Treibstoffrohrleitungen: Sind sämtliche Brenn- / Treibstoffrohrleitungen seit Inbetriebnahme eigensicher oder doppelwandig?
nein Katastereintrag ja
Abdichtung Umschlagstellen: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme abgedichtet (z.B. Hartbelag)?
Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, nein branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung ja
Kanalisation: Ist das Areal seit Betriebsbeginn an eine Kanalisation angeschlossen?
ja
nein
Ölabscheider: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme mit Ölabscheider ausgerüstet?
nein
ja
Revision: Finden seit Betriebsbeginn regelmässig Tankrevisionen statt?
nein
ja
kein Katastereintrag (Tankstelle)
zurück zu branchenspezifischem Fragebogen
Reparatur von Gebrauchsgütern Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Reparatur Kontrollfragen / Ausgang von elektrischen Haushaltsgeräten, nicht nur Verwaltungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt?
ja ja Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem ja Gelände?
Betriebsgrösse: > 10 Mitarbeiter (rele- ja vante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrelevante Tätigkei- nein ten gemäss Checkliste ausübten)? Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung? nein
ja nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Reparatur von Gebrauchsgütern Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeübt? – Ätzen – Lackieren – Ablaugen – Imprägnieren – Lagerung von belastungsrelevanten Stoffen
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsnein relevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) ja
Flüchtige belastungsrelevante Stoffe: Wurden im Betrieb regelmässig Lösungsmittel (CKW) oder andere flüchtige belastungsrelevante Stoffe eingesetzt?
Katastereintrag ja
nein
Ausnahme Branchentätigkeit: Kontrollfragen zur Vervollständigung: Fand die belastungsrelevante Tätigkeit Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, oder das Betreiben eines Lagers ausbranchenfremde Tätigkeiten, übrige schliesslich in höheren Stockwerken statt? Standortnutzung
ja
nein
Grosshandel mit Eisen, Stahl, NE-Metallen, Metallhalbfabrikaten, Metallwaren Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
522, 5231, 5232, 5233
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Grosshandel mit Metallen verschiedener Art, nicht Kontrollfragen / Ausgang nur Verwaltungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein nein Branchenfremd: Belastungsrelevante ja betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände?
ja
nein
Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Grosshandel mit Eisen, Stahl, NE-Metallen, Metallhalbfabrikaten, Metallwaren Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Schrott: Wurde auf dem Areal Schrott gelagert?
ja Checkliste Schrott
nein Katastereintrag
kein Katastereintrag
Tankstelle: Wurde auf dem Areal eine Tankstelle betrieben?
Katastereintrag ja Checkliste Tankstelle
nein Katastereintrag Kontrollfragen zur Vervollständigung: kein Katastereintrag Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, bran- Wartung / Reparatur: Wurden auf dem chenfremde Tätigkeiten, Areal regelmässig Motoren oder Chassis übrige Standortnutzung gewartet oder repariert?
ja Checkliste Wartung / Reparatur
nein Katastereintrag
kein Katastereintrag
Lager: Befand sich am Standort ein Lager (z.B. Fass- oder Tanklager) mit belastungsrelevanten Stoffen?
ja
Kontrollfragen / Ausnein gang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung)
Grosshandel mit Eisen, Stahl, NE-Metallen, Metallhalbfabrikaten, Metallwaren Checkliste Schrott (bezogen auf die Tätigkeit am Standort) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Trockenschrott: Wurde ausschliesslichTrockenschrott verwertet?
zurück zu branchenspezifischem ja kein Katastereintrag (Schrott) Fragebogen
nein
Abbruchfahrzeuge: Wurden Abbruchfahrzeuge verwertet?
ja
nein
Kabel: Wurden Kabel verschwelt?
ja Katastereintrag nein
Spänelager: Wurde ein Spänelager betrieben?
ja Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, nein branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung Lagerungsbereich: War der gesamte Lagerungs- und Anlieferungsbereich seit Betriebsbeginn versiegelt?
nein
ja
Abfall: Wurde auf dem Areal regelmässig Abfall verbrannt?
nein
ja
Grosshandel mit Eisen, Stahl, NE-Metallen, Metallhalbfabrikaten, Metallwaren Checkliste Tankstelle (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Auffangwanne / Doppelwand: Sind sämtliche freistehenden Tanks seit Inbetriebnahme in dichten Auffangwannen verlegt und alle erdverlegten Tanks von Anfang an doppelwandig konstruiert?
nein
ja
Mannlochschacht: Besteht bei erdverlegten Tanks ein dichter Mannlochschacht?
nein
ja
Brenn- / Treibstoffrohrleitungen: Sind sämtliche Brenn- / Treibstoffrohrleitungen seit Inbetriebnahme eigensicher oder doppelwandig?
nein Katastereintrag
ja
Abdichtung Umschlagstellen: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme abgedichtet (z.B. Hartbelag)?
Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, nein branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung ja
Kanalisation: Ist das Areal seit Betriebsbeginn an eine Kanalisation angeschlossen?
ja
nein
Ölabscheider: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme mit Ölabscheider ausgerüstet?
nein
ja
Revision: Finden seit Betriebsbeginn regelmässig Tankrevisionen statt?
nein
ja
kein Katastereintrag (Tankstelle)
zurück zu branchenspezifischem Fragebogen
Grosshandel mit Eisen, Stahl, NE-Metallen, Metallhalbfabrikaten, Metallwaren Checkliste Wartung / Reparatur (bezogen auf die Tätigkeit am Standort) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Arbeiten im Freien: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten regelmässig im Freien ohne dichte Auffangvorrichtung ausgeübt? – Betriebsstoffwechsel – Motor- oder Chassisreinigung – Unterbodenschutzarbeiten
ja
nein
Kanalisation: Ist das Areal seit Betriebsbeginn an eine Kanalisation angeschlossen?
ja
nein
Ableitung in Gewässer: Wurden seit Betriebsbeginn Abwässer Katastereintrag (verbrauchte Lösungsmittel, Altöl) in Gewässer abgeleitet?
ja Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, nein branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung Sickergrube: Wurden Abwässer (verbrauchte Lösungsmittel, Altöl) in Sickergruben oder Sickerschächte abgeleitet?
ja
nein
Entsorgung flüssige Abfälle: Sind seit Betriebsbeginn sämtliche flüssigen Abfälle (Altöl, Laugen etc.) sicher entsorgt worden (in Tanks gesammelt und anschliessend fachgerecht entsorgt oder intern verheizt)?
nein
ja
kein Katastereintrag (Wartung und Reparatur von Motorfahrzeugen)
zurück zu branchenspezifischem Fragebogen
Elektrotechnik, Elektronik, Feinmechanik, Optik Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Herstel- Kontrollfragen / Ausgang lung von elektronischen Teilen, nicht nur Verwaltungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse nein bekannt?
ja ja Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem ja Gelände?
Betriebsgrösse: > 10 Mitarbeiter (rele- ja vante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrelevante Tätigkei- nein ten gemäss Checkliste ausübten)? Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung? nein
nein ja
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Elektrotechnik, Elektronik, Feinmechanik, Optik Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeübt? – Ätzen – Lackieren – Ablaugen – Imprägnieren – Herstellen von Printplatten – Lagerung von belastungsrelevanten Stoffen
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsnein relevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) ja
Flüchtige belastungsrelevante Stoffe: Wurden im Betrieb regelmässig Lösungsmittel (CKW) oder andere flüchtige, belastungsrelevante Stoffe eingesetzt?
Katastereintrag ja
nein
Ausnahme Branchentätigkeit: Fand die belastungsrelevante Tätigkeit oder das Kontrollfragen zur Vervollständigung: Betreiben eines Lagers ausschliesslich in Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, höheren Stockwerken statt? branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung
ja
nein
Herstellung von Produktionsmaschinen, Herstellung von Büromaschinen, EDV-Geräten und -Einrichtungen Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.: 3512, 3513, 3515, 3516, 3517, 3518, 3521, 3522, 3523, 3524, 3525, 3526, 353
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Herstel- Kontrollfragen / Ausgang lung von Textilmaschinen, nicht nur Verwaltungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse nein bekannt?
ja ja Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem ja Gelände?
Personenjahre = Betriebsdauer x An- ja zahl Mitarbeiter vor 1985: > 10 Personenjahre? (relevante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- und Administrationsperso- nein nal, welche regelmässig belastungsrelevante Tätigkeiten gemäss Checkliste Übrige Standortnutzung: Belastungsausübten) relevante frühere Nutzung?
nein nein
ja ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Herstellung von Produktionsmaschinen, Herstellung von Büromaschinen, EDV-Geräten und -Einrichtungen Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Ausschliesslich Lagerung: Wurden auf dem Areal ausschliesslich fertige Maschinen gelagert?
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behörja deninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) nein
Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeübt? – Metallbearbeitung – Metallbehandlung – Galvanik – Lackieren – Reinigen – Holz- und Kunststoffbearbeitung – Langzeitlagerung von Maschinen und Einzelteilen im Freien – Lagerung von Schrott oder Rückständen im Freien
nein
ja
Flüchtige belastungsrelevante Stoffe: Wurden im Betrieb regelmässig Lösungsmittel (CKW) oder andere flüchtige, belastungsrelevante Stoffe eingesetzt?
ja Katastereintrag
nein
Ausnahme Branchentätigkeit: Fand die belastungsrelevante Tätigkeit oder das Kontrollfragen zur Vervollständigung: Betreiben eines Lagers ausschliesslich in Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, höheren Stockwerken statt? branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung
ja
nein
Herstellung von Produktionsmaschinen, Herstellung von Büromaschinen, EDV-Geräten und -Einrichtungen Branchenspezifische Checkliste eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Metallbearbeitung
Schneiden Schneidöl, Abfall, Späne KW, PCB, Schwermetalle PCB wurden zur Verbesse- Drehen rung der thermischen Eigen- Prägung schaften von Schneidöl eingesetzt. Polieren Polierschlamm, Scheuermittel Schwermetalle, KW Entfetten von Metallteilen Lösungs-, Entfettungsmittel, CKW, BTEX Waschmittel
2 Metallbehandlung
Härtung, Schwärzen (Phosphatie- Härtesalz, Oxyd- u. Alkalisal- Cyanid, Nitrit Abfluss- und Tropfverluste ren) ze während der Bearbeitung
Entfetten Lösungs-, Entfettungsmittel CKW, BTEX
3 Galvanik
Galvanik (Oberflächenbehand- Galvanikbäder Schwermetalle Abfluss- und Tropfverluste lung) während der Bearbeitung
4 Lackieren, Malen
Lackieren mit Spritzpistole (ohne Lacke, Farben, Verdünner, BTEX, CKW, Schwermetalle Spritzkabine) Härter, Lösungsmittel, Farben- und Lackschlämme Filterinstallation Filterstaub, Pigmente, Lö- CKW, Schwermetalle sungsmittel Schleifen Staub, Waschwasser, Schwermetalle, CKW, BTEX Waschmittel
5 Holz- und Kunststoffbearbeitung
Holzbearbeitung Reinigungs-, Lösungs-, Im- CKW, BTEX prägnierungsmittel Kunststoffbearbeitung Reinigungs- und Lösungs- KW, CKW, BTEX mittel
6 Langzeitlagerung von Maschinen und Einzelteilen im Freien
Maschinenlagerung über längere Diverse Öle KW, BTEX Öl- und Treibstoffverluste Zeit im Freien
7 Abfalllagerung im Freien
Ablagerungen von Schrott / Rück- Abfallteile, Späne, div. Schwermetalle, KW, PCB ständen über längere Zeit (Jahre) Schlämme nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Verwaltung
Handel mit Reststoffen Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Schrotthandel, nicht nur Verwaltungsgebäude)? Kontrollfragen / Ausgang
nein Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja
weitere Abklärungen nein
Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände?
ja
nein
Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Handel mit Reststoffen Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Trockenschrott: Wurde ausschliesslich Trockenschrott verwertet?
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behörja deninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) nein
Abbruchfahrzeuge: Wurden Abbruchfahrzeuge verwertet?
ja
nein
Kabel: Wurden Kabel verschwelt?
ja
nein Katastereintrag
Spänelager: Wurde ein Spänelager betrieben?
Kontrollfragen zur Vervollständigung: ja Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung nein
Lagerungsbereich: War der gesamte Lagerungs- und Anlieferungsbereich seit Betriebsbeginn versiegelt?
nein
ja
Abfall: Wurde auf dem Areal regelmässig Abfall verbrannt?
nein
ja
Maschinen- und Fahrzeugbau, Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen und Baumaschinen Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
354, 355, 3511, 3519
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Lastwagenbau, nicht nur Verwaltungsgebäude)? Kontrollfragen / Ausgang
nein Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985? ja
weitere Abklärungen nein nein Branchenfremd: Belastungsrelevante ja betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände? Personenjahre = Betriebsdauer x Anzahl Mitarbeiter vor 1985: > 10 Personenjahre? (relevante Anzahl Mitarbeiter ja ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrele- nein vante Tätigkeiten gemäss Checkliste ausübten) Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein nein ja ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Maschinen- und Fahrzeugbau, Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen und Baumaschinen Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Ausschliesslich Lagerung: Wurden auf dem Areal ausschliesslich fertige Fahrzeuge und Maschinen gelagert? Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördenja interner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde nein Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeübt? – Metallbearbeitung – Metallbehandlung – Galvanik – Lackieren – Reinigen von Einzelteilen – Holz- und Kunststoffbearbeitung – Langzeitlagerung von Fahrzeugen oder Einzelteilen im Freien – Abfalllagerung im Freien – Tankstelle auf dem Betriebsareal – Wartung und Reparatur von Motoren oder Maschinen mit Hydrauliköl
nein
ja
Tankstelle: Wurde auf dem Areal eine Tankstelle betrieben?
ja Checkliste Tankstelle
nein Katastereintrag
kein Katastereintrag
Wartung / Reparatur: Wurden auf dem Katastereintrag
Areal regelmässig Motoren oder Maschinen mit Hydrauliköl gewartet oder repariert?
Checkliste Wartung / Reparatur Kontrollfragen zur ja Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrenein Katastereintrag levanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, kein Katastereintrag übrige Standortnutzung
Flüchtige belastungsrelevante Stoffe: Wurden im Betrieb regelmässig Lösungsmittel (CKW) oder andere flüchtige, belastungsrelevante Stoffe eingesetzt?
nein
ja
Maschinen- und Fahrzeugbau, Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen und Baumaschinen Checkliste Tankstelle (bezogen auf die Tätigkeit am Standort) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Auffangwanne / Doppelwand: Sind sämtliche freistehenden Tanks seit Inbetriebnahme in dichten Auffangwannen verlegt und alle erdverlegten Tanks von Anfang an doppelwandig konstruiert?
nein
ja
Mannlochschacht: Besteht bei erdverlegten Tanks ein dichter Mannlochschacht?
nein
ja
Brenn- / Treibstoffrohrleitungen: Sind sämtliche Brenn- / Treibstoffrohrleitungen seit Inbetriebnahme eigensicher oder doppelwandig?
nein Katastereintrag
ja
Abdichtung Umschlagstellen: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme abgedichtet (z.B. Hartbelag)?
Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, nein branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung ja
Kanalisation: Ist das Areal seit Betriebsbeginn an eine Kanalisation angeschlossen?
ja
nein
Ölabscheider: Sind die Umschlagstellen seit Inbetriebnahme mit Ölabscheider ausgerüstet?
nein
ja
Revision: Finden seit Betriebsbeginn regelmässig Tankrevisionen statt?
nein
ja
kein Katastereintrag (Tankstelle)
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Maschinen- und Fahrzeugbau, Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen und Baumaschinen Checkliste Wartung und Reparatur von Motorfahrzeugen (bezogen auf die Tätigkeit am Standort) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Arbeiten im Freien: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten regelmässig im Freien ohne dichte Auffangvorrichtung ausgeübt? – Wechsel von Hydrauliköl – Motorenreinigung
ja
nein
Kanalisation: Ist das Areal seit Betriebsbeginn an eine Kanalisation angeschlossen?
ja
Katastereintrag nein
Ableitung in Gewässer: Werden oder wurden seit Betriebsbeginn Abwässer (verbrauchte Lösungsmittel, Altöl) in Gewässer abgeleitet?
ja Kontrollfragen zur Vervollständigung: nein Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung Sickergrube: Wurden Abwässer (verbrauchte Lösungsmittel, Altöl) in Sickergruben oder Sickerschächte abgeleitet?
ja
nein
Entsorgung flüssige Abfälle: Sind seit Betriebsbeginn sämtliche flüssigen Abfälle (Altöl etc.) sicher entsorgt worden (in Tanks gesammelt und anschliessend fachgerecht entsorgt oder intern verheizt)?
nein
ja
kein Katastereintrag (Wartung und Reparatur von Motorfahrzeugen)
zurück zu branchenspezifischem Fragebogen
Maschinen- und Fahrzeugbau, Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen und Baumaschinen Branchenspezifische Checkliste eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Metallbearbeitung
Schneiden Schneidöl, Abfall, Späne KW, PCB, Schwermetalle PCB wurden zur Verbesse- Drehen rung der thermischen Eigen- Prägung schaften von Schneidöl ein- Hämmern gesetzt. Polieren Polierschlamm, Scheuermittel Schwermetalle, KW Entfetten von Metallteilen Lösungs-, Entfettungsmittel, CKW, BTEX Waschmittel
2 Metallbehandlung
Härtung, Schwärzen (Phosphatie- Härtesalz, Oxyd- u. Alkalisal- Cyanid, Nitrit, Zn Abfluss- und Tropfverluste ren) ze während der Bearbeitung
Entfetten Lösungs-, Entfettungsmittel CKW, BTEX
3 Galvanik
Galvanik (Oberflächenbehand- Galvanikbäder Schwermetalle Abfluss- und Tropfverluste lung) während der Bearbeitung
4 Lackieren, Malen
Lackieren mit Spritzpistole (ohne Lacke, Farben, Verdünner, BTEX, CKW, Schwermetalle Spritzkabine) Härter, Lösungsmittel, Farben- und Lackschlämme Filterinstallation Filterstaub, Pigmente, Lö- CKW, Schwermetalle sungsmittel Schleifen Staub, Waschwasser, Schwermetalle, CKW, BTEX Waschmittel
5 Reinigen von Einzelteilen
Reinigen von Einzelteilen Lösungsmittel, Wasch- und CKW, BTEX, KW, Kresole Reinigungsmittel, Kaltreiniger, Testbenzine
6 Holz- und Kunststoffbearbeitung
Holzbearbeitung Reinigungs-, Entfettungs-, CKW, BTEX Lösungs-, Imprägnierungsmittel Kunststoffbearbeitung Reinigungs- und Lösungs- KW, CKW mittel
7 Langzeitlagerung von Fahrzeugen und Einzelteilen im Freien
Fahrzeuglagerung über Jahre im Diverse Öle, Benzin, Dieselöl KW, BTEX Öl- und Treibstoffverluste Freien
8 Abfalllagerung im Freien
Ablagerungen von Schrott / Rück- Abfallteile, Späne, div. Schwermetalle, PCB, KW ständen über längere Zeit (Jahre) Schlämme
9 Tankstelle auf dem Betriebsareal
Lagerung von Treibstoffen Benzin, Dieselöl KW, BTEX MTBE erst seit 90er Jahre Betanken und Wechseln von Öl, Hydrauliköl, Benzin, Die- KW, PCB, BTEX Betriebsflüssigkeiten selöl
10 Wartung und Reparatur von Motoren oder Maschinen mit Hydrauliköl
Karosserie-Reinigung Lösungsmittel, Ölabscheider- CKW, BTEX, KW schlämme, Wasch- und Reinigungsmittel Motoren-/ Chassis-Reinigung Lösungsmittel, Kaltreiniger, CKW, BTEX, KW, Kresole Testbenzine nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Verwaltung
Satz- und Reproduktionsbetriebe, Druckereibetriebe, Buchbindereien Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
281, 282, 283
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Druckerei, nicht nur Verwaltungsgebäude)? Kontrollfragen / Ausgang
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein nein Branchenfremd: Belastungsrelevante ja betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände? Betriebsgrösse: > 10 Mitarbeiter (relevante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- und Administrationspersonal, welche re- ja gelmässig belastungsrelevante Tätigkeiten gemäss Checkliste ausübten)? nein
Übrige Standortnutzung: Belastungsnein relevante frühere Nutzung?
ja nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Satz- und Reproduktionsbetriebe, Druckereibetriebe, Buchbindereien Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeführt? – Schriftgiessen – Verwendung von Klischees und Druckplatten – Textverarbeitung (Bleisatz, Fotosatz) – Filmentwicklung – Bildverarbeitung – Montage – Druck – Weiterverarbeitung mit Polyurethanklebstoff – Lagern von umweltgefährdenden Stoffen
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsnein relevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) ja
Flüchtige belastungsrelevante Stoffe: Wurden im Betrieb regelmässig Lösungsmittel (CKW) oder andere flüchtige, belastungsrelevante Stoffe eingesetzt?
ja Katastereintrag
nein
Ausnahme Branchentätigkeit: Fand die belastungsrelevante Tätigkeit oder das Betreiben eines Lagers ausschliesslich in Kontrollfragen zur Vervollständigung: höheren Stockwerken statt? Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung
ja
nein
Satz- und Reproduktionsbetriebe, Druckereibetriebe, Buchbindereien Branchenspezifische Checkliste
eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Schriftgiessen
Ein- und Umschmelzen von Metall Schwermetalle v.a. Blei, Antimon, Zink Zuführen des flüssigen Metalls zu den Giessmaschinen Entfernen von Giessresten Fetten und Ölen der zu lagernden Schmierfette und -Öle KW Schriftsätze
2 Verwendung von Klischees und Druckplatten
2.1 Herstellung von
Druckformen Herstellung von Klischees aus Metallplatte Zink, Kupfer Metallplatten Herstellung von Stereotypieplatten Blei, Kunststoff (Weichmacher) Blei, Weichmacher (Phtalsäureester) Herstellung von Druckplatten Metall, Kunststoff (Weichma- Zink, Kupfer, Weichmacher cher) (Phtalsäureester) Herstellung von Galvanoplastiken Weichblei Blei 2.2 Reinigung Entfettungsmittel, Petrol, CKW, BTEX, KW, Blei, Metalle, Kunststoffabfälle Weichmacher (Phtalsäuree- (Weichmacher) ster), Kupfer, Zink
3 Textverarbeitung
Bleisatz Schwermetalle Blei, Antimon, Zinn Wird heute nicht mehr angewendet Fotosatz Entwickler, Fixierer Fixiernatron, Silber
4 Filmverarbeitung
Film entwickeln Silbersalz, Kunststoff, Binde- AgCl, AgBr, AgI, Triacetat mittel
5 Bildverarbeitung
5.1 Reproduktionsfotografie Schwermetalle, Härtungsmit- Schwermetalle, Cyanide, tel, Entwickler, Fixierer, Ent- Silberchlorid, Silberiodid, wicklungs-, Fixier- und Härte- Silberbromid, Silber, Hydrobäder, Silbersalz, Lösungs- chinon, BTEX, CKW mittel Entwickeln Entwickler, Lösungsmittel BTEX, CKW Fixieren Fixierer Silber, Cyanide Wässern Fixierer Silber, Cyanide Trocknen Lösungsmittel BTEX, CKW Lösungsmittel in Luft
5.2 Lithographie Bildverarbeitung im Flachdruck
Retuschieren Korrekturmittel, Silber Ferricyanid, Silber Restchemikalien im Wasser Reproduktion Entwickler, Fixiernatron, Lö- BTEX, CKW sungsmittel Nacharbeit Korrekturmittel, Silber Ferricyanid, Silber
5.3 Stereotypie Bildverarbeitung im Hochdruck
Kopieren Metallplatten, Chromsalze, Cu, Zn, Chromsalze Lack, Chromschellacklösung Ätzen Metallplatte, Säure, Lack, Zn, Cu Flankenschutzmittel, Asphaltlack Bleistereotypie Blei-Antimon-Zinn-Legierung, Blei, Antimon, Zinn Säure Galvanostereotypie Weichblei, Kunststoff (Weich- Blei, Weichmacher (Phtalsäumacher), Säure, Kupfersulfat reester), Silber, Kupfersulfat Gummistereotypie Duroplaste CKW Kunststoffstereotypie Duroplaste, Thermoplaste CKW
5.4 Retusche Bildverarbeitung im Tiefdruck
Ätzen des Druckformzylinders Ätzmittel, Säure Kupfersulfat, Chromsalz Retuschieren Farbe, Lösungsmittel BTEX
6 Montage
Blaupause Eisensalze, Entwickler, Fixie- Silber, Berlinerblau (CN) Auf beschichtete Papiere oder rer Druckplatten Diazotypie Entwickler, Fixierer, Diazover- Silber bindungen
7 Druck
7.1 Mischen und Einstellen der Schwermetalle, Druckfarben, Chromate, Kobalt-, Zink-, Druckfarben Drucklacke, organische Farb- Nickelsalze, CKW, BTEX, stoffe (Azo-, Küpenfarbstoffe Isopropanol etc.), Lösungsmittel, Öle 7.2 Drucken Schwermetalle, Druckfarben, Chromate, Cyanide, Nitrit, Hochdruck Drucklacke, Lösungsmittel, Kobalt-, Zink-, Nickelsalze, Flachdruck / Offsetdruck org. Farbstoffe (Azo-, Küpen- CKW, BTEX, Isopropanol, Flexodruck farbstoffe etc.), Öle, Alumini- PAK, aliphatische und aroma- Tiefdruck umplatten, Gerbsäure tische KW, Ketone Durchdruck (Siebdruck)
7.3 Reinigen der Druckform Benzine, Lösungsmittel, Putz- KW, BTEX, CKW (Dichlor- Druckfarbenrückstände
mittel, Lösungsmittelschläm- methan, Trichlormethen, Teme, Farbschlämme trachlorethen PER, Trichlorethen TRI)
8 Weiterverarbeitung mit Polyurethanklebstoff
Klebebinden Polyurethanklebstoff (PUR), Isocyanatgruppen Beim Aufschmelzen reizende seit den 90er Jahren auch Isocyanatdämpfe andere Klebstoffe
9 Lagern von belastungsrelevanten Stoffen
Lagern von Chemikalien Entwickler, Fixierer, Druckfar- siehe oben ben, Drucklacke, Reinigungsmittel, Isopropylalkohol, Lösungsmittel Lagern von Schlämmen Farbschlämme, Lösungsmit- siehe oben telschlämme nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Verwaltung
Oberflächenveredelung, Härtung (Galvanische Industrie) Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Verzinke- Kontrollfragen / Ausgang rei, nicht nur Verwaltungsgebäude)?
nein Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja
weitere Abklärungen nein
Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem Gelände?
ja
nein
Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden Katastereintrag
(AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Betriebsdaten Kontrollfragen zur Vervollständigung: (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz) Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung
ja
Glaubhafter Nachweis, dass keine Belasnein tung aus der Branchentätigkeit vorliegt.
Oberflächenveredelung, Härtung (Galvanische Industrie) Branchenspezifische Checkliste eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Vorbehandlung
1.1 Sandstrahlen, Schleifen und Schleif- und Polierpasten, Öle, KW, Schleifpulver (z.B. Chro- Metallhaltiger Strahlsand, Polieren Fette, Lack- und Metallabtrag moxid), Schwermetalle Schleif-/ Polierschlamm
1.2 Entmetallisieren (chemisch / Säure, Cyanide, diverse Zu- Chromsäure, Cyanide, Sulfide Schwermetallhaltige, wässrige
anodisch) sätze etc. Säuren
1.3 Entfetten und Reinigen Organischen Lösungsmittel, Organische Lösungsmittel Mit Ölen / Fetten versetzte
Abkochentfettung (alkalische Badzusätze (Trichlorethan, Tetrachlore- wässrige und organische Entfettung) then, Trichlorethen, Petroleum, Lösungsmittel Emulsionsentfettung Toluol, Testbenzin etc.), div. Badzusätze (Netzmittel, Emulgatoren etc.)
1.4 Beizen und Brennen Beizsäuren, Beizschlämme, Chromsäure, Cyanide, Schwermetall- und cyanidhal-
Beizentfetter, Beizzusätze, div. Schwermetalle tige, wässrige Lösungen Badzusätze
1.5 Phosphatieren, Chromatieren Phosphate, Chromat, Säuren Chromsäure, Zinkphosphate
1.6 Spülen, Neutralisieren, Dekapie- Spül-, Neutralisier-, und Deka- Cyanide, Badzusätze (Amine, ren pierbäder, div. Badzusätze Nitrit, Chromate etc.) 1.7 Schutzschicht auftragen, Grun- Lacke, Zinkstaub, Verdünner, Zink, Kupfer, Nickel, Quecksildieren Wachs ber, Messing, Nitroverdünner, Toluol, Xylol, PAK, Phenol, Paraffine
2 Beschichten
2.1 Galvanisieren Galvanikbäder, Galvanik- Cyanide, Schwermetalle (oft Schwermetall- und cyanidhalschlämme, Schwermetalle, Kupfer, Nickel, Chrom, Zinn, tige wässrige Lösungen Badzusätze, Netzmittel, Me- Zink, Silber, Gold, Platin), tallsalzlösung, Metallsäure, Chromsäure, div. Badzusätze Spülbad (Fluortenside)
2.2 Aniodisieren, Eloxieren Aniodisierbäder, Schwefelsäu- Badzusätze (Chromat, Netzre-Elektrolyt mittel)
2.3 Thermobeschichten Lösungsmittel, Schwermetalle, Lösungsmittel (Nitroverdünner, Nasslackieren Harze Toluol, Xylol), Polyurethan- Pulverbeschichten und Epoxidharze, Polyester, Metallspritzverfahren Zink Trocknen Einbrennen
2.4 Feuerverzinken Schwermetalle, Schwermetall- Zinkchlorid, Zink
Fluxbad salze Zink-Tauchbad Spülbad
3 Härten
Härten, Brünieren (Härtebäder, Beizschlämme, Schwermetalle Pyridinbasen, Cyanide, Beizbäder) Chromsäure
4 Aufbereiten von Bädern
Aufbereiten der Vorbehandlungs- Vorbehandlungs- und Galva- Schwermetalle (oft Kupfer, Schwermetall- und cyanidhal- und Galvanikbäder nikbäder, Schlämme, Nickel, Chrom, Zinn, Zink, tige Schlämme Schwermetalle, Säuren, div. Gold, Silber, Platin), Cyanide, Hilfsmittel (Flockung, Kompex- Chromsäure, Pyridinbasen, bildner, Metallsalzlösung) Acrylamide (anionisches Flokkungshilfsmittel)
5 Lagern von belastungsrelevanten Stoffen
Lagern von Chemikalien Entfettungsmittel, Reini- siehe oben gungsmittel, Beize, Metallbäder, Schlamm Lagern von Bädern und Schläm- Vorbehandlungs- und Galva- siehe oben men nikbäder, Schlämme nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Verwaltung
Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Kunststoff- und Kautschukwaren Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
Branche-Nr.:
kein Katastereintrag 31 (ohne 3140), 32
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Herstel- Kontrollfragen / Ausgang lung von Kunstharzen, nicht ausschliesslich Verwaltung, Handel oder Forschung)?
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
ja Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem ja Gelände?
ja
nein
Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung?
nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden Katastereintrag
(AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Betriebsdaten Kontrollfragen zur Vervollständigung: (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz) Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung
ja
Glaubhafter Nachweis, dass keine Belasnein tung aus der Branchentätigkeit vorliegt.
Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Kunststoff- und Kautschukwaren Branchenspezifische Checkliste eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Herstellen von chemischen Produkten
Mischen Grundchemikalien: org. Lö- CKW, BTEX Das umweltrelevante Schadsungsmittel, chemische Rück- stoffspektrum ist nur über die stände und Abfallstoffe Produktepalette einer chemischen Fabrik aufzuschlüsseln.
2 Herstellen von pharmazeutischen Präparaten
Durchführen von chemischen Grundchemikalien: Alkohole, Formaldehyd (Desinfektions- Das umweltrelevante Spek- Synthesen (Veresterung, Addition, Ester, org. Lösungs-, Extrakti- mittel) trum lässt sich nur durch Cyclisierung) onsmittel: Alkohole, Acetate, Kenntnis der Produktepalette Ketone, Desinfektionsmittel genauer bestimmen.
3 Herstellen von Holzbeizmitteln
Herstellen von Holzbeizmitteln Pigmente, synthetische Farb- Pyrogallol, Terpentinöl, BTEX, Mit der Emission leichtflüchtistoffe, Ammoniakwasser, KW ger Substanzen (z.B. Ammo- Pyrogallol, Lösungsmittel, niak, Pyrogallol, Benzine) ist Ammoniaklösung, Erd-, Teer- zu rechnen. farbstoffe, Benzine, Wachse
4 Herstellen von Haarpflegemitteln (Färbemittel, Haarwasser)
Herstellen von Haarpflegemitteln Färbemittel, Enthaarungsmit- Schwermetalle (Blei, Silber, tel, Lösungsmittel, Petrolhaar- Strontium, Zink, Thallium), wasser, sonstige org. Verbin- KW, Tetrachlormethan (Petroldungen haarwasser), BTEX, CKW
5 Herstellen von Kosmetika
Herstellung von Kosmetika jegli- Grundchemikalien: Schwer- BTEX, CKW Das umweltrelevante Schadcher Art (Salben, Puder, Schmin- metalle, org. Lösungsmittel stoffspektrum ist nur über die ke, etc.) Produktepalette einer Fabrik zur Herstellung von Kosmetika aufzuschlüsseln.
6 Herstellen von synthetischen Schädlingsbekämpfungsmitteln und Pflanzenschutzmitteln
Herstellen von synthetischen Grundchemikalien: Schwer- KW, PAK, BTEX, CKW, DDT, Das umweltrelevante Schad- Schädlingsbekämpfungsmitteln metalle, -verbindungen (Kata- Lindan, PCP, Nitrophenole stoffspektrum ist nur über die und Pflanzenschutzmitteln lysatoren), Phosphorsäuree- u.a.m. Produktpalette einer Fabrik zur ster, Teeröle Herstellung von Pestiziden aufzuschlüsseln.
7 Herstellung von Schellack- oder Nitrocellulose-Kunstharzpolituren
Herstellen von Polituren Schwermetalle, -verbindungen Terpentinöl, Nitrocellulose, (Farbpigmente), Schellack, Phenoplaste, Malein-, Keton-, Terpentinöl, Spiritus, Kunst- Formaldehyd-, Carbamidsäuharze, Weichmacher, Pig- reharz (Kunstharze), Phthalamente, Lösungsmittel, Benzine te, Trikresylphosphat (Weichmacher), KW, BTEX
8 Herstellung von Haut- und Lederleimen aus Leder- und / oder Hautabfällen
Herstellen von Leimen Schwermetalle Schwermetalle (z.B. Chrom, Cyanide: Hilfsmittel beim Barium - Verbindungen), Verkochen des Lederleims. Cyanide
9 Herstellen von Farben und Lacken
Herstellen von Farben und Lacken Farbpigmente, Lösungsmittel, BTEX, CKW, Phenol, Testbenzine, Schwermetalle Schwermetalle (Farbpigmente)
10 Herstellen von Dünger
Herstellen von Ammoniumsulfat- Phenol-, arsen-, cyanidhaltige Arsen, Sulfate, Cyanide, Phe- Dünger aus Ammoniakwasser der Kalkrückstände nol, Phenolate Gasanstalten und Kokereien
11 Herstellen von Seifen
Herstellen von Seifen Zuschlagsstoffe, Lösungsmit- Schwermetalle (Metallseifen: tel, Schwermetalle Barium, Blei, Cadmium, Cäsium, Chrom, Kobalt, Kupfer, Zink u.a.m.), org. Lösungsmittel (Lösungsmittelseifen: Benzin, BTEX, Terpentinöl, CKW u.a.m.)
12 Herstellen von Sprengstoff
Herstellen von Sprengstoff Schwermetalle, -verbindungen, Schwermetalle, (z.B. Blei-, Schwarzpulver, Trinitrotoluol, Quecksilber-, Antimonverbin- Nitrocellulose u.a.m. dungen), Schwarzpulver, Trinitrotoluol, Nitrocellulose, Pikrinsäure u.a.m.
13 Herstellen von Feuerwerksartikeln
Herstellen von Feuerwerksartikeln Schwermetalle, -verbindungen, Schwermetalle (u.a. Antimon, Magnesium-, Aluminiumver- Strontium, Barium, Zink, Kupbindungen fer),
14 Herstellen von Reinigungsmitteln
Herstellen von Reinigungsmitteln Desinfektionsmittel Formaldehyd u.a.m.
15 Herstellen von Waschmitteln
Herstellen von Waschmitteln Alkylsulfonate und Alkylben- Lösungsmittel (Benzin, CKW, zolsulfonate, Lösungsmittel BTEX)
16 Herstellen von einfachen Kunststoffen
16.1 Mischen von Granulaten Kunstharze, Thermo- und Phenol, BTEX, CKW, Aceton, Duroplaste, Lösungsmittel, PAK, Tricresylphosphat, PCB Weichmacher, Reaktionsbe- (Weichmacher), Reaktionsbeschleuniger, Farbpigmente, schleuniger (Diisocyanate, Hilfsmittel Amine, Peroxide), Schwermetalle (Blei, Cadmium u.a.), Formaldehyd, Styrol (Hilfsmittel), Polyurethan
16.2 Formgeben Kompressorenöl (Druckluft- PCB, BTEX, CKW Kompressoren
und Hydraulikanlagen), Lösungsmittel Pressen Lösungsmittel BTEX, CKW Spritzgiessen Extrudieren Kalandrieren
16.3 Verkleben von Kunststoffmate- Klebstoffe, Lösungsmittel BTEX, CKW
rialien
17 Herstellen von geschäumten, verstärkten, gefüllten, weichgemachten, gefärbten und speziellen Kunststoffen
Herstellen von geschäumten, Kunstharze, Thermo- und Phenol, BTEX, CKW, KW, verstärkten, gefüllten, weichge- Duroplaste, Lösungsmittel, Aceton, Tricresylphosphat, machten, gefärbten und speziellen Weichmacher, Reaktionsbe- PCB (Weichmacher), Reakti- Kunststoffen schleuniger, Farbpigmente, onsbeschleuniger (Diisocya- Hilfsmittel, Glas- und Metallfa- nate, Amine), Schwermetalle sern (Schwermetallverbindun- (Blei, Cadmium), Formaldegen), optische Aufheller, UV- hyd, Styrol (Hilfsmittel), Polyu- Stabilisatoren, Antioxidantien, rethan, Arsenik, Antimonoxid, Flamm- und Brandschutzmittel Ceroxid, Chromoxid
18 Verarbeiten von Kunststoff
Verarbeiten von PVC, PVCD, Emissionen von HF möglich PTFC, PVDF Verarbeiten von POM Formaldehyd Formaldehyd-Emissionen möglich
19 Herstellen von Gummiartikeln
Mischen von Kautschuk mit Zu- Kautschuk, Pigmente, Füll- Schwermetalle- Verbindungen Beim Mischen von Kautschuk satzstoffen stoffe, Russ (Pigmente, Füllstoffe), Tricre- mit Zusatzstoffen können sylphosphat (Weichmacher), metallhaltige Stäube entste- Ethylbenzol, PAK hen. Lösen mit Lösungsmitteln Lösungsmittel Benzin, Tetrachlormethan, Lösungsmittelemissionen CKW Formgeben und Vulkanisieren Vulkanisationsmittel Zinkoxid (Vulkanisationsmittel) Es können hohe Emissionen organischer Stoffe in verschiedenen Verbindungen auftreten.
20 Herstellen von kautschukhaltigen Kittmassen und Klebstoffen
Vermischen von Kautschuk mit Kautschuk, Vulkanisations- Ethylbenzol, Schwermetallver- Mit der Emission von Asbestproduktspezifischen Inhaltsstoffen mittel, Farbpigmente, Füllstoff bindungen (Zinkoxyd - Vulka- stäuben und leichtflüchtigen (Asbest), Lösungsmittel, Alte- nisationsmittel, Farbpigmente), organischen Lösungsmitteln rungsschutzmittel Schwefelkohlenstoff, BTEX, ist zu rechnen. Tetrachlormethan, Terpentin (org. Lösungsmittel), Thiocarbanalid (Vulkanisationsmittel), Phenylnaphtylamin (Alterungsschutzmittel)
21 Herstellen von Cellophanprodukten
Reinigen der Rohstoffe Lösungsmittel BTEX, CKW Alkalisieren, Zerfasern Alkalien, metallische Salze Ammoniumsulfid, Schwermetalle Mischen der Lösung Sulfatierte Öle und Fette, Tenside, Lösungsmittel (BTEX, Bearbeiten Zusatzstoffe, Mattierungspig- CKW), Schwermetalle mente, Schwermetalle (Farbpigmente), Modifikatoren, Weichmacher, Imprägniermittel, Lösungsmittel
22 Herstellen von Kunstharzen
Herstellen von Kunstharzen Org. Lösungsmittel Epichlorhydrin, Phenol, Melamin
23 Lager
Lagern von Rohstoffen, Zusatz- Entsprechend den Produkten stoffen, Produkten und Abfallstof- der Firma fen nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Verwaltung
Herstellung von Lederwaren und Schuhen Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Gerberei, Kontrollfragen / Ausgang nicht nur Verwaltungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden nein Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse bekannt? ja
Zeitschwelle: In Betrieb zwischen 1930 ja und 1985?
weitere Abklärungen nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem ja Gelände?
Betriebsgrösse: > 10 Mitarbeiter (relevante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- ja und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrelevante Tätigkei- nein ten gemäss Checkliste ausübten)? Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung? nein
ja nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Herstellung von Lederwaren und Schuhen Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeübt? – Rohhäute salzen – Gerben von Häuten – Konservieren – Nachgerben
nein
ja
Herstellung von Leder: Wurden bei der Herstellung von Leder ausschliesslich Cr3+ und/oder pflanzliche Produkte verwendet?
ja
nein
Entsorgung von Abwässern: Erfolgte die Entsorgung von Abwässern über Klärteiche oder Sickergruben?
ja
nein Katastereintrag
Verarbeitung von Leder, Herstellung von Lederwaren: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeübt? – Verarbeiten von Gummi – Oberflächenbehandlung Kontrollfragen zur Vervollständigung: – Herstellung von Lackleder Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung ja
nein
Lager: Befand sich am Standort ein Lager (z.B. Fass- oder Tanklager) mit flüssigen belastungsrelevanten Stoffen?
ja
nein
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behördeninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung)
Herstellung von Lederwaren und Schuhen Branchenspezifische Checkliste
eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Rohhäute salzen
Konservieren der Häute durch Be- Salzmittel, Bakterizide, Ver- Naphtalin, Trichlorphenol, Steinsalz war oftmals vergällt oder Abstreuen mit Absalzmitteln gällungsmittel Phenole, Kresole (Bakterizide), Alkyldimethan-benzolammoniumchloride Konservieren von Fellen Konservierungsmittel Naphtalin, PCP In der Nähe der ehemaligen "Klärteiche" (Gerb- und Waschgruben) ist mit stärkeren Bodenbelastungen zu rechnen. Ebenfalls in den Zu- und Abläufen (Fungizide, Bakterizide, Naphtalin, PCP).
2 Gerben von Häuten
Weichen Konservierungsmittel Naphtalin, PCP Arsen in der Literatur erwähnt, Enthaaren und Äschern Enthaarungsmittel (Schwer- Schwermetalle für die Schweiz aber nicht metalle), Äschereihilfsmittel relevant Entkalken Puffersalze, Enzyme Org. u. anorg. Salze Beizen Entfetten Entfettungsmittel, Benzin KW, BTEX Benzin wurde selten eingesetzt Pickeln Pickelflotte Org. und anorg. Salze Gerben von tierischen Gerbeflotten (Schwermetalle) Chrom(III)-Sulfat, Formalde- Früher wurde zum Gerben v.a. Häuten hyd, Aluminiumsulfat (Alaun), Chrom(IV)-Sulfat verwendet. Chrom(VI)-Sulfat Reduktion von CrVl in der 2- Bad-Gerbung
3 Konservieren
Konservieren von Leder Fungizide, Bakterizide Org. Zinn- und Hg- Verbindungen, PAK
4 Nachgerben
Waschen, Neutralisieren Puffersalze Alkali- und Erdalkalisalze Auswaschung von Gerbsalzen Lackieren Lacke, Lösungsmittel Diisocyanate, Chromate, BTEX, CKW, Schellack, Collodium Fixieren von Farbstoffen Fixiermittel Org. Säuren Fetten und Hydrophobieren Lederfettungsmittelzusatz KW (sulfonierte Öle, Fette und Wachse)
5 Verarbeiten von Gummi
Kleben Klebstoffe BTEX, CKW, Kunstharze, Formaldehydharze
6 Oberflächenbehandlung
Mechanische Verarbeitung von Lösungmittel BTEX, CKW Leder: Bügeln Pressen Imprägnieren, Färben Imprägnierungsmittel, Hart- BTEX, CKW , PCP, Paraffin, wachse, Silikone, metallische Chrom, Kupfer, Azofarbstoffe, und andere Farbstoffe Silikone Lederbehandlung mit Lederbalsam synthetische Harze, Farben, Kunstharze, Formaldehydhar- Lösungsmittel, Konservie- ze, Azofarben, Terpentinöl, rungsmittel, mineralische BTEX, Formaldehyd Farben (Schwermetalle), Testbenzine Lederbehandlung mit Schuhcreme Lösungsmittel, Farbstoffe, Terpentinöl, Azo- und Anthra- Testbenzin chinonfarbstoffe, Mineralfarben (Zink-, Titanoxyd), CKW
7 Herstellen von Lackleder
Mischen der Lacke Schwermetalle und Schwer- Schwermetalle (Blei, Kobalt), metallverbindungen, Farbstof- Cyanide (höhere Cyanide als fe, Lacke, Lösungsmittel, Farbstoffe und Pigmente), Weichmacher Russ, Schellack, Terpentinöl, Benzin, CKW, BTEX, Dibutylphthalat, Tricresylphosphat, (Weichmacher)
8 Lagern von Gerbstoffen
Chemikalienlager Chemikalien siehe oben Abfall-, Schlammlager Lackschlämme, Farbschläm- siehe oben me nicht belastungsrelevante Tätigkeit
1 Herstellen von Lederwaren
Produktionslager Behandeltes Leder, Lederab- siehe oben fälle, Haare Rein mechanische Bearbeitung von Leder (Zuschneiden, Aufflokken)
2 Metallbearbeitung in kleinem Mass
Bohren Fräsen Drehen Schleifen
3 Verwaltung
Herstellung von Papier und Papierwaren Behördeninterner Teil (AltlV Art. 5 Abs. 1)
kein Katastereintrag Branche-Nr.:
Branchenzugehörigkeit: Tätigkeit gemäss Brancheneinteilung (z.B. Karton- Kontrollfragen / Ausgang herstellung, nicht nur Verwaltungsgebäude)?
Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen: Belastungsrelevante Ereignisse nein bekannt?
ja ja Zeitschwelle: Inbetriebnahme vor 1985?
weitere Abklärungen nein
nein Branchenfremd: Belastungsrelevante betriebsfremde Tätigkeit auf dem ja Gelände?
Betriebsgrösse: > 10 Mitarbeiter (relevante Anzahl Mitarbeiter ohne Verkaufs- ja und Administrationspersonal, welche regelmässig belastungsrelevante Tätigkei- nein ten gemäss Checkliste ausübten)? Übrige Standortnutzung: Belastungsrelevante frühere Nutzung? nein
ja nein
ja
Orientierung / Befragung durch Behörden (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Belastungsrelevanz: Katastereintrag aufgrund ausgeübter Tätigkeit resp. vorhandener Infrastruktur gemäss branchenspezifischem Fragebogen?
Herstellung von Papier und Papierwaren Branchenspezifischer Fragebogen (Betriebsdaten) (AltlV Art. 5 Abs. 2 oder Abs. 1 2. Satz)
Branchentätigkeit: Wurde eine der folgenden Tätigkeiten im Betrieb regelmässig ausgeübt? – Herstellen von Zellstoff, Holzstoff – Chemische Altpapieraufbereitung – Aufbereiten der Rohstoffe für Papier-, Karton-, Pappeproduktion – Herstellen von Papier, Karton, Pappe auf Maschine – Chemische Oberflächenveredelung – Bedrucken – Lagern von umweltgefährdenden Stoffen
Kontrollfragen / Ausgang: siehe behörnein deninterner Teil (Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung) ja
Flüchtige belastungsrelevante Stoffe: Wurden im Betrieb regelmässig Lösungsmittel (CKW) oder andere flüchtige, belastungsrelevante Stoffe eingesetzt?
ja
nein
Abfallentsorgung: Wurden auf dem Be- Katastereintrag
triebsgelände Produktionsabfälle verbrannt?
ja Kontrollfragen zur Vervollständigung: Unfälle mit belastungsrelevanten Stoffen, nein branchenfremde Tätigkeiten, übrige Standortnutzung Ausnahme Branchentätigkeit: Fand die belastungsrelevante Tätigkeit oder das Betreiben eines Lagers ausschliesslich in höheren Stockwerken statt?
ja
nein
Herstellung von Papier und Papierwaren
Branchenspezifische Checkliste eingesetzte belastungsrelevante Stoffe Tätigkeit, welche zu Belastungen "populäre" Bezeichnung chemische Bezeichnung Bemerkungen führen kann
1 Herstellen von Zellstoff, Holzstoff
1.1 Aufschluss des Holzes
Kochen Schwefelverbindungen, Arsen- Schwefelsulfide, DTPA, Arsen In der CH wird Zellstoff nur mit verbindungen dem Sulfitverfahren hergestellt.
1.2 Holzschliff Mechanical Pulp
Bleichen Bleichmittel Dithionit 1.3 Refinerschliff Chemo-Mechanical Pulp, Thermo-Mechanical Pulp, Chemo-Thermo-Mechanical Pulp Bleichen Bleichmittel Dithionit
1.4 Chemische Zellstoffgewinnung Hilfsstoffe
2 Chemische Altpapieraufbereitung
Vorsortieren/Reinigen Kleb-, Leimrückstände, Farb- Kunstharze, Polyurethan, stoffe Formaldehydharze, Acetate Neutralisation
3 Aufbereiten der Rohstoffe für Papier-, Karton-, Pappeproduktion
Aufbereitung der Rohstoffe Bleichen Chlorverbindungen Zumischen von Zuschlagsstoffen Bindemittel, Füllstoffe, Konser- Titandioxid, PCP (Konservievierungsmittel, Biozid rungsstoffe), Diophan (Biozid), Naphtalin, Phenol Färben Mineralische Farbstoffe, Azo- Schwermetalle farbstoffe, Schwermetalle
4 Herstellen von Papier, Karton, Pappe auf Maschine
Stoffauflauf Saure und basische Farbstof- Entwässerungshilfsmittel fe, Leime, org. Lösungsmittel, (Sulfonate, siliconhaltige Paroptische Aufheller, Entwässe- affindispersionen, Ligninrungshilfsmittel, Retentions- Sulfon-Säuren), Retentionsmittel, Biozide mittel (Polyacrylamid, Polyamid-Epichlorhydrinharze) Siebpartie, Pressenpartie, Trok- Lösungsmittel BTEX, CKW kenpartie, Glättwerk
Streichen Bindemittel Formaldehyd, Acrylsäureester, Vinylacetat Maschinenreinigung Reinigungsmittel, Tenside CKW, BTEX
5 Chemische Oberflächenveredelung
5.1 Oberflächenverleimung Bindemittel Melamin-Formaldehydharze
5.2 Beschichten
Wachsimprägnierung Lösungsmittel Aceton, 2-Butanon, Toluol, Kunstharze Polyethylenfolien Mottenpapier Lösungsmittel, Hilfsmittel Naphtalin, Phenol, Kerosin, BTEX, CKW Plastifiziertes Papier Bindemittel, Kunststoffe Formaldehydharze, PVC Gummiertes Papier Lösungsmittel BTEX, CKW
6 Bedrucken
Bedrucken der Produkte Lösungsmittel, Druckfarbe BTEX, CKW, Formaldehyd
7 Lagern von belastungsrelevanten Stoffen
Chemikalienlager siehe oben siehe oben
nicht belastungsrelevante Tätigkeit Bemerkungen
1 Herstellen von Zellstoff, Holzstoff
1.1 Entrinden von Holz
1.2 Hacken von Holz
1.3 Holzschliff-Verfahren
Schleifen Sortieren
1.4 Refinerschliff
Schleifen Sortieren Mahlen Eindicken (Entwässern)
2 Mechanische Altpapieraufbereitung
Vorlösen und Zerfasern Nachsortieren
3 Herstellen von Papier, Karton, Pappe auf Maschine: mechanischer Teil
Pressen Kalander Zuschneiden
4 Weiterverarbeitung
Gummierung mit nicht lösungmittelhaltigen Klebstoffen Falzen Stanzen Heften Schneiden
5 Verwaltung
Anhang 1: Branchenliste nach ASW: belastungsrelevante Tätigkeiten
Code: Branche: Zeitschwelle Ablauf Seite 1 ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG, BERGBAU 11 ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG 111 ELEKTRIZITAETSVERSORGUNG 1110 ELEKTRIZITAETSVERSORGUNG 1985 112 GASVERSORGUNG 1120 GASVERSORGUNG 30 12 BERGBAU 121 SALZGEWINNUNG 1210 SALZGEWINNUNG 1985 122 ERDÖL-, ERDGASGEWINNUNG 1220 ERDÖL-, ERDGASGEWINNUNG 1985 2/3 VERARBEITENDE PRODUKTION 21 HERSTELLUNG VON NAHRUNGSMITTELN 211 HERSTELLUNG VON FLEISCHWAREN 2111 SCHLACHTHOF 1985 2112 FLEISCHWARENINDUSTRIE 1985 212 MILCHVERWERTUNG 2121 KÄSEREI 1985 2122 STÄDTISCHE MILCHZENTRALE 1985 2123 HERSTELLUNG VON FRISCHPRODUKTEN 1985 2124 HERSTELLUNG VON DAUERMILCHPRODUKTEN 1985 2125 SONSTIGE MILCHVERWERTUNG 1985 215 HERSTELLUNG VON ZUCKER, ZUCKER- U. SCHOKOLADEWAREN 2151 HERSTELLUNG UND RAFFINIERUNG VON ZUCKER 1985 2152 HERSTELLUNG VON ZUCKERWAREN 1985 2153 HERSTELLUNG VON KAKAO- UND SCHOKOLADEERZEUGNISSEN 1985 217 HERSTELLUNG VON SONSTIGEN NAHRUNGSMITTELN 2171 VERARBEITUNG VON KAFFEE, TEE 1985 2172 HERSTELLUNG VON FERTIGMAHLZEITEN, KONSERVEN 1985 2173 HERSTELLUNG VON SUPPEN, ESSIG, SENF, GEWÜRZEN 1985 2174 HERSTELLUNG VON SPEISEÖLEN UDN -FETTEN 1985 2175 HERSTELLUNG VON TEIGWAREN 1985 2176 HERSTELLUNG VON ÜBRIGEN NAHRUNGSMITTELN 1985 218 HERSTELLUNG VON NAHRUNGSMITTEL 0.A.S. 2180 HERSTELLUNG VON NAHRUNGSMITTELN 1985 22 HERSTELLUNG VON GETRÄNKEN 221 HERSTELLUNG VON SPIRITUOSEN 2211 ALKOHOLBRENNEREI 1985 2212 HERSTELLUNG VON SPIRITUOSEN 1985 222 HERSTELLUNG VON TRAUBEN- UND OBSTWEINEN 2221 HERSTELLUNG UND VERARBEITUNG VON TRAUBENWEIN 1985 2222 HERSTELLUNG VON OBST- UND FRUCHTWEINEN 1985 223 BRAUEREI 2230 BRAUEREI 1985 224 MINERALWASSERVERWERTUNG, SUESSGETRAENKE 2240 MINERALWASSERVERWERTUNG+HERSTELLUNG V.SÜSSGETRÄNKEN (0. 1985 FRUCHTS.) 23 HERSTELLUNG VON TABAKWAREN 231 HERSTELLUNG VON RAUCHTABAK 2310 HERSTELLUNG VON RAUCHTABAK 1985 232 HERSTELLUNG VON ZIGARETTEN 2320 HERSTELLUNG VON ZIGARETTEN 1985 233 HERSTELLUNG VON ZIGARREN 2330 HERSTELLUNG VON ZIGARREN 1985 24 HERSTELLUNG VON TEXTILIEN 34 241 HERSTELLUNG VON GARNEN, ZWIRNEN 2411 WOLLZWIRNEREI, -SPINNEREI 1985 34
2412 BAUMWOLLZWIRNEREI, -SPINNEREI 1985 34 2413 SEIDENZWIRNEREI, -SPINNEREI 1985 34 2414 CHEMIEFASERHERSTELLUNG 1985 34 2415 ZWIRNEREI, SPINNEREI 0.A.S. 1985 34 242 WEBEREI, WIRKEREI 2421 WOLLWEBEREI-WIRKEREI 1985 34 2422 BAUMWOLLWEBEREI, -WIRKEREI 1985 34 2423 SEIDENWEBEREI 1985 34 2424 WEBEREI, WIRKEREI 0.A.S. 1985 34 243 SPINNEREI, WEBEREI 0.A.S. 2430 SPINNEREI, WEBEREI 0.A.S. 1985 34 244 LEINEN-, HANF-, JUTEINDUSTRIE 2440 LEINEN-, HANF-, JUTEINDUSTRIE 1985 34 246 TEXTILVEREDELUNG 2460 TEXTILVEREDELUNG 1985 34 247 SONSTIGE TEXTILINDUSTRIE 2471 TEPPICHHERSTELLUNG 1985 34 2472 HERSTELLUNG VON LINOLEUM, INLAID, WACHSTUCH+BESCHICHTETEM 1985 34 GEWEBE 2473 HERSTELLUNG VON SEILERWAREN, BINDFADEN, SCHNÜREN 1985 34 2474 HERSTELLUNG VON BÄNDERN, GURTEN, POSAMENTEN UND SCHLÄUCHEN 1985 34 2475 HERSTELLUNG VON GUMMI-ELASTISCHEN TEXTILIEN 1985 34 2476 SONSTIGES TEXTILGEWERBE A.N.G. 1985 34 248 TEXTILINDUSTRIE VERSCH. ART 0.A.S. 2480 TEXTILINDUSTRIE VERSCHIEDENER ART 0.A.S. 1985 34 25 HERSTELLUNG VON BEKLEIDUNGEN UND WÄSCHE 34 251 HERSTELLUNG VON BEKLEIDUNGEN UND WÄSCHE 2511 HERSTELLUNG VON HERREN-OBERBEKLEIDUNG 1985 34 2512 HERSTELLUNG VON DAMEN-OBERBEKLEIDUNG 1985 34 2513 HERSTELLUNG VON KINDER-OBERBEKLEIDUNG 1985 34 2514 HERSTELLUNG VON OBERBEKLEIDUNG 0,A.S. 1985 34 2515 HERSTELLUNG VON UNTERBEKLEIDUNG, NACHTBEKLEIDUNG UND HOMEWEAR 1985 34 2516 HERSTELLUNG VON SPORT- UND FREIZEITBEKLEIDUNG 1985 34 2517 HERSTELLUNG VON ARBEITS- UND BERUFSKLEIDUNG 1985 34 2518 HERSTELLUNG VON KOPFBEDECKUNGEN 1985 34 2519 HERSTELLUNG VON SONSTIGEM BEKLEIDUNGSZUBEHÖR 1985 34 252 HERSTELLUNG VON MASCHENWARE (WIRKEREI, STRICKEREI) 2521 HERSTELLUNG VON HERREN-OBERBEKLEIDUNG 1985 34 2522 HERSTELLUNG VON DAMEN-OBERBEKLEIDUNG 1985 34 2523 HERSTELLUNG VON KINDER-OBERBEKLEIDUNG 1985 34 2524 HERSTELLUNG VON UNTERBEKLEIDUNG, NACHTBEKLEIDUNG UND HOMEWEAR 1985 34 2525 HERSTELLUNG VON SPORT- UND FREIZEITBEKLEIDUNG 1985 34 2526 HERSTELLUNG VON STRUMPFWAREN, STRÜMPFEN 1985 34 2527 HERSTELLUNG VON SONSTIGEN WIRK- UND STRICKWAREN 1985 34 253 HERSTELLUNG VON KLEIDER UND WÄSCHE AUS WEB- UND WIRKSTOFFEN 2530 HERSTELLUNG VON KLEIDERN UND WÄSCHE AUS WEB- + WIRKSTOFFEN 0.A.S. 1985 34 254 SONSTIGE KONFEKTIONIERTE TEXTILE ARTIKEL 2541 HERSTELLUNG VON HAUS-, BETT-, TISCHWÄSCHE 1985 34 2542 HERSTELLUNG VON BETTWAREN (OHNE MATRATZEN) 1985 34
2543 HERSTELLUNG VON SONSTIGEN KONFEKTIONIERTEN TEXTILEN ARTIKELN 1985 34 255 PELZGEWERBE 2550 PELZGEWERBE 1985 34 26 HOLZBEARBEITUNG UND VERARBEITUNG, HERSTELLUNG VON 43 MÖBELN 261 HOLZBEARBEITUNG 2611 SÄGE-, HOBEL, FURNIER- UND IMPRÄGNIERWERKE 1985 43 2612 SPERRHOLZ-, SPANPLATTEN- UND HOLZFASERPLATTENWERKE 1985 43 262 HOLZWARENFABRIKATION 2621 KISTEN-, PALETTFABRIKATION 1985 43 2622 WAGNEREI, DRECHSLEREI 1985 43 2623 HERSTELLUNG VON KLEINSCHREINEREIWAREN, WERKZEUGEN, GERÄTEN 1985 43 2624 KÜFEREI 1985 43 2625 HOLZSCHNITZEREI, HOLZBILDHAUEREI 1985 43
2626 MODELLSCHREINEREI 1985 43 2627 FABRIKATION VON HOLZWAREN VERSCHIEDENER ART 1985 43 263 MÖBELFABRIKATION 2631 GROSSMÖBELFABRIKATION 1985 43 2632 TISCH-, STUHL-, POLSTERGESTELLFABRIKATION 1985 43 2633 POLSTERMÖBELFABRIKATION 1985 43 2634 BÜRO-, SCHULMÖBELFABRIKATION 1985 43 2635 HERSTELLUNG VON MATZRATZEN 1985 43 2636 FABRIKATION VON MÖBELN VERSCHIEDENER ART, MÖBELSCHREINFREI 1985 43 2637 BEIZ- UND POLIERWERKSTÄTTEN 1985 43 264 BAUSCHREINEREI, INNENAUSBAU 2641 FENSTER- UND TÜRENFABRIKATION 1985 43 2642 EINBAUKÜCHENMÖBELFABRIKATION 1985 43 2643 PARKETTFABRIKATION, PARKETTLEGEREI 1985 43 2644 BAUSCHREINEREI, INNENAUSBAU 1985 43 265 SCHREINEREI 0.A.S. 1985 43 2650 SCHREINEREI 0.A.S. 1985 43 266 HERSTELLUNG VON KORK-, KORB- UND FLECHTWAREN 2661 KORKWARENFABRIKATION 1985 43 2662 KORB- UND FLECHTWARENFABRIKATION 1985 43 27 HERSTELLUNG VON PAPIER UND PAPIERWAREN 114 271 HERSTELLUNG VON HOLZSTOFF, ZELLSTOFF, PAPIER UND KARTON 2711 HERSTELLUNG VON HOLZ- UND ZELLSTOFFEN 1985 114 2712 HERSTELLUNG VON PAPIER UND KARTON 1985 114 272 VERARBEITUNG VON PAPIER UND KARTON 2721 HERSTELLUNG VON TAPETEN 1985 114 2722 HERSTELLUNG VON SCHREIBWAREN, BÜROBEDARF AUS PAPIER 1985 114 2723 HERSTELLUNG VON WELLPAPPE UND WELLPAPPVERPACKUNGEN 1985 114 2724 HERSTELLUNG VON VERPACKUNGSMATERIALIEN 1985 114 2725 HERSTELLUNG VON SONSTIGEN WAREN AUS PAPIER UND KARTON 1985 114 28 HERSTELLUNG GRAPHISCHER ERZEUGNISSE, VERLAGSWESEN 281 SATZ- UND REPRODUKTIONSBETRIEBE 100 2811 SATZATELIER 1985 100 2812 REPRODUKTIONSBETRIEB (FOTOLITHO- UND CHLICHEBETRIEB) 1985 100 282 DRUCKEREIBETRIEBE 100 2821 ZEITUNGSDRUCKEREI 1985 100 2822 ANDERE OFFSET-. TIEF- UND BUCHDRUCKBETRIEBE (AUCH MIT VERLAG) 1985 100 2823 LICHTPAUSBETRIEB 1985 100 2824 SCHNELLDRUCKSERVICE, -BETRIEB (INKL. VERVIELFÄLTIGUNG) 1985 100 2825 SIEBDRUCKBETRIEB 1985 100 283 BUCHBINDEREIEN (0. DRUCKEREI) 100 2830 BUCHBINDEREIEN (OHNE DRUCKEREI) 1985 100 284 VERLAGSBETRIEBE (0. DRUCKEREI) 2841 BUCHVERLAG 1985 2842 ZEITUNGSVERLAG 1985 2843 ZEITSCHRIFTENVERLAG 1985 2844 MUSIKALIENVERLAG 1985 2845 ÜBRIGE VERLAGE 1985 29 HERSTELLUNG VON LEDERWAREN UND SCHUHEN 110 291 LEDERERZEUGUNG 1985 110 2910 LEDERERZEUGUNG 1985 110 292 LEDERVERARBEITUNG 2921 HERSTELLUNG VON SATTLERWAREN, REISEARTIKELN 1985 110 2922 HERSTELLUNG VON TECHNISCHEN LEDERARTIKELN 1985 110 293 HERSTELLUNG VON SCHUHEN
2930 HERSTELLUNG VON SCHUHEN 1985 110 31 HERSTELLUNG VON CHEMISCHEN ERZEUGNISSEN 106 311 HERSTELLUNG VON CHEMISCHEN GRUNDSTOFFEN UND ZWISCHENPRODUKTEN 3111 HERSTELLUNG VON ORGANISCHEN ERZEUGNISSEN 1985 106 3112 HERSTELLUNG VON ANORGANISCHEN ERZEUGNISSEN 1985 106 3113 HERSTELLUNG VON UNGEFORMTEN KUNSTSTOFFEN 1985 106 312 HERSTELLUNG VON CHEMISCHEN ENDPRODUKTEN
3121 HERSTELLUNG VON PHARMAZEUTIKA 1985 106 3122 HERST. V. FARBSTOFFEN,PIGMENTEN,TEXTIL-,LEDER-+PAPIERHILFSMITTELN 1985 106 3123 HERSTELLUNG VON ANSTRICHMITTELN UND SPACHTELMASSEN 1985 106 3124 HERSTELLUNG VON DRUCK- UND ABZIEHFARBEN 1985 106 3125 HERSTELLUNG VON SEIFEN, WASCH- UND REINIGUNGSMITTELN 1985 106 3126 HERSTELLUNG VON SYNTHETISCHEN UND NATÜRLICHEN PARFÜMS UND 1985 106 AROMEN 3127 HERSTELLUNG VON KOSMETISCHEN MITTELN 1985 106 3128 HERSTELLUNG VON DÜNGEMITTELN 1985 106 3129 HERSTELLUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN 1985 106 3131 HERSTELLUNG VON FOTOCHEMISCHEN PRODUKTEN 1985 106 3132 HERSTELLUNG VON SPRENGSTOFFEN UND PYROTECHNISCHEN WAREN 1985 106 3133 HERSTELLUNG VON KLEB- UND DICHTSTOFFEN UND FUGENKITTEN 1985 106 3134 HERSTELLUNG VON KUNSTSTOFF-ADDITIVEN 1985 106 3135 HERSTELLUNG VON SONSTIGEN CHEMIKALIEN A.N.G. 1985 106 3136 HERSTELLUNG VON CHEMISCHEN ERZEUGNISSEN 0.A.S. 1985 106 314 MINERALÖLINDUSTRIE 3140 MINERALÖLINDUSTRIE 1985 31 32 HERSTELLUNG VON KUNSTSTOFF- UND KAUTSCHUKWAREN 106 321 INDUSTRIEBEDARF AUS KUNSTSTOFFWAREN 3211 HERSTELLUNG VON INDUSTRIEBEDARF AUS KUNSTSTOFF 1985 106 3212 HERSTELLUNG VON BAUBEDARF AUS KUNSTSTOFF 1985 106 3213 HERSTELLUNG VON VERPACKUNGEN AUS KUNSTSTOFF 1985 106 3214 HERSTELLUNG VON KONSUMWAREN AUS KUNSTSTOFF 1985 106 3215 HERSTELLUNG VON MÖBELN AUS KUNSTSTOFF 1985 106 3216 HERSTELLUNG VON SONSTIGEN KUNSTSTOFFWAREN 1985 106 322 GUMMIWAREN 3220 HERSTELLUNG VON GUMMIWAREN 1985 106 33 ABBAU UND VERARBEITUNG VON STEINEN UND ERDEN 331 ABBAU UND BEARBEITUNG VON NATURSTEINEN 47 3311 ABBAU UND BEARBEITUNG VON NATURSTEINEN 1985 47 3312 BEARBEITUNG VON NATURSTEINEN (OHNE ABBAU) 1985 47 3313 STEINBILDHAUEREI, STEINMETZEREI 1985 47 332 GEWINNUNG VON SAND, KIES, TON UND SONSTIGEN ERDEN 47 3320 GEWINNUNG VON SAND, KIES, TON UND SONSTIGEN ERDEN 1985 47 333 HERSTELLUNG VON ZEMENT, KALK UND GIPS, ZEMENT- UND 52 BETONWAREN 3331 HERSTELLUNG VON ZEMENT, KALK UND GIPS 1985 47 3332 HERSTELLUNG VON BAUELEMENTEN AUS BETON, GIPS 1985 52 3333 HERSTELLUNG VON BETON UND TRANSPORTBETON 1985 52 3334 HERSTELLUNG VON ZEMENT-, ASBESTZEMENT- UND BETONWAREN 1985 52 334 SONSTIGE VERARBEITUNG VON STEINEN UND ERDEN A.N.G. 52 3341 HERSTELLUNG VON SCHLEIFMITTELN 1985 52 3342 VERARBEITUNG VON KUNSTSTEINEN 1985 52 3343 VERARBEITUNG VON ASPHALT; HERSTELLUNG VON BITUMINÖSEN PRODUKTEN 1985 52
3344 ÜBRIGE VERARBEITUNG VON STEINEN UND ERDEN A.N.G. 1985 52 335 HERSTELLUNG VON KERAMISCHEN ERZEUGNISSEN 3351 ZIEGELEI 1985 64 3352 HERSTELLUNG VON GROBKERAMIK 1985 64 3353 HERSTELLUNG VON FEINKERAMIK, PORZELLAN 1985 64 336 HERSTELLUNG UND VERARBEITUNG VON GLAS 3361 HERSTELLUNG VON FLACHGLAS 1985 64 3362 HERSTELLUNG VON VERPACKUNGSGLAS 1985 64 3363 HERSTELLUNG VON ÜBRIGEM HOHLGLAS 1985 64 3364 SONSTIGE VERARBEITUNG VON GLAS 1985 64 34 METALLBEARBEITUNG UND -VERARBEITUNG 341 EISEN-, STAHLWERKE, WALZWERKE 74 3410 EISEN- UND STAHLWERKE, WALZWERKE 1985 74 342 NE-METALLERZEUGUNG UND -VERARBEITUNG 71 3421 HERSTELLUNG VON NE-METALLEN 1985 71 3422 HERSTELLUNG VON NE-METALLHALBZEUG 1985 71 343 GIESSEREIEN UND UMSCHMELZWERKE 71 3431 EISEN- UND STAHLGIESSEREI 1985 71 3432 NE-METALLGIESSEREI 1985 71 3433 EDELMETALLE, SCHMELZEREI, AUFBEREITUNG 1985 71
344 METALLVERFORMUNG, -VEREDELUNG, -HÄRTUNG 3441 HERSTELLUNG VON SCHRAUBEN-, NORM- UND FASSONDREHTEILEN 1985 3442 STAHL- UND NE-METALLVERFORMUNG 1985 3443 OBERFLACHENVEREDELUNG,HÄRTUNG 104 345 STAHL- UND LEICHTIMETALLBAU 3451 HOCH-, BRÜCKEN- UND WASSERBAU AUS STAHL UND LEICHTMETALL 1985 3452 HERSTELLUNG VON BAUELEMENTEN AUS STAHL UND LEICHTMETALL A. N. G. 1985 346 HERSTELLUNG VON EISEN-, BLECH UND METALLWAREN 3461 HERSTELLUNG VON HANDWERKZEUGEN, GERÄTEN FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT 1985 3462 HERSTELLUNG VON SCHNEIDWAREN UND BESTECKEN 1985 3463 HERSTELLUNG VON SCHLÖSSERN UND BESCHLÄGEN 1985 3464 HERSTELLUNG VON STAHL- UND NE-METALLBLECHWAREN 1985 3465 HERSTELLUNG VON VERPACKUNGEN AUS METALL 1985 3466 HERSTELLUNG VON MÖBELN AUS METALL 1985 3467 HERSTELLUNG VON LEICHTEN WAFFEN UND DEREN MUNITION 1985 3468 HERSTELLUNG VON SONSTIGEN METALLWAREN A.N.G. 1985 347 GEWERBLICHE METALLBEARBEITUNG 3471 SCHLOSSEREI UND MECHANISCHE WERKSTÄTTE 1985 3472 SCHLOSSEREI UND SANITÄRE INSTALLATIONEN 1985 3473 SCHMIEDE UND SANITÄRE INSTALLATIONEN 1985 3474 SPENGLEREI UND SANITÄRE INSTALLATIONEN 1985 3475 BESCHLAG-, KUNST- UND REPARATURSCHMIEDE 1985 3476 SCHLOSSEREI,SPENGLEREI 1985 3477 KESSEL-, TANK- UND BEHÄLTERBAU 1985 3478 METALLBEARBEITUNG 0.A.S. 1985 35 MASCHINEN- UND FAHRZEUGBAU 351 MASCHINENBAU 3511 HERSTELLUNG VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN MASCHINEN UND 1985 95 FAHRZEUGEN 3512 HERSTELLUNG VON TEXTILMASCHINEN, NÄHMASCHINEN 1985 90 3513 HERSTELLUNG VON METALLBEARBEITUNGSMASCHINEN 1985 90 3514 HERSTELLUNG VON MASCHINEN- UND PRÄZISIONSWERKZEUGEN 1985 68 3515 HERST.V.MASCH:NAHRUNGS-+GENUSSMITTELGEWERBE,CHEM.+VEWANDTE 1985 90 IND. 3516 HERSTELLUNG VON HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN 1985 90 3517 HERSTELLUNG VON KUNSTSTOFFVERARBEITUNGSMASCHINEN 1985 90 3518 HERSTELLUNG VON PAPIERMASCH.+MASCH. F.D.GRAPHISCHE INDUSTRIE 1985 90 3519 HERSTELLUNG VON BAUMASCHINEN 1985 95 3521 HERSTELLUNG VON MASCHINEN DER FÖRDER-, HEBE-+LAGERTECHNIK 1985 90 3522 HERSTELLUNG VON ZAHNRÄDERN, GETRIEBEN, LAGERN, 1985 90 ANTRIEBSELEMENTEN 3523 HERSTELLUNG VON PUMPEN, PNEUMATISCHEN UND ÖLHYDRAULISCHEN 1985 90 GERÄTEN 3524 HERSTELLUNG VON WEHRTECHNISCHEN GERÄTEN 1985 90 3525 HERSTELLUNG VON GERÄTEN DER LUFT-, KÄLTE- UND WÄRMETECHNIK 1985 90 3526 SONSTIGER MASCHINENBAU A.N.G. 1985 90 353 HERSTELLUNG VON BÜROMASCHINEN, EDV-GERÄTEN UND 90 -EINRICHTUNGEN 3531 HERSTELLUNG VON BÜROMASCHINEN 1985 90
3532 HERSTELLUNG VON GERÄTEN+EINRICHTUNGEN F.D.AUTOM. 1985 90 DATENVERARBEITUNG 354 FAHRZEUGBAU 95 3541 HERSTELLUNG VON AUTOMOBILEN UND AUTOMOBILMOTOREN 1985 95 3542 HERSTELLUNG VON KAROSSERIEN, AUFBAUTEN UND ANHÄNGERN 1985 95 3543 HERSTELLUNG VON FAHR-, MOTORFAHR- UND MOTORRÄDERN SOWIE 1985 95 ZUBEHÖR 3544 HERSTELLUNG VON SONSTIGEN STRASSENFAHRZEUGEN 1985 95 3545 HERSTELLUNG VON SCHIENENFAHRZEUGEN 1985 95 3546 SCHIFFS-, BOOTS- UND YACHTBAU 1985 95 3547 FLUGZEUGBAU 1985 95 3548 SONSTIGER FAHRZEUGBAU 1985 95 355 MASCHINEN- U. FAHRZEUGBAU 0.A.S. 95 3550 MASCHINEN- UND FAHRZEUGBAU 0.A.S. 1985 95 36 ELEKTROTECHNIK, ELEKTRONIK, FEINMECHANIK, OPTIK 88 361 ELEKTROTECHNIK, ELEKTRONIK 3611 HERSTELLUNG VON ELEKTROMOTOREN, -GENERATOREN + -TRANSFORMATO- 1985 88
REN 3612 HERSTELLUNG VON SCHALT- UND INSTALLATIONSGERÄTEN 1985 88 3613 HERSTELLUNG VON ELEKTRO-KABELN, -LEITUNGEN+ -DRÄHTEN 1985 88 3614 HERSTELLUNG VON GEWERBL.ELEKTROGERÄTEN,-EINRICHTUNGEN+- 1985 88 AUSRÜST. 3615 HERSTELLUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN 1985 88 3616 HERSTELLUNG VON MESS-, REGEL- UND ELEK.MEDIZINI.GERÄTEN, ZÄHLERN 1985 88 3617 HERSTELLUNG VON GERÄTEN DER NACHRICHTENTECHNIK 1985 88 3618 HERSTELLUNG VON ELEKTRO-HAUSHALTGERÄTEN 1985 88 3619 HERST.V.RUNDFUNK-, FERNSEH- UND PHONOTECHN. GERÄTEN + 1985 88 EINRICHTUNGEN 3621 HERSTELLUNG VON ELEKTRISCHEN BELEUCHTUNGSKÖRPERN 1985 88 3622 HERSTELLUNG VON ELEKTRONISCHEN BAUELEMENTEN 1985 88 3623 HERSTELLUNG VON ELEKTROTECHNISCHEN ERZEUGNISSEN A.N.G. 1985 88 3624 HERSTELLUNG VON ELEKTROTECHN. ERZEUGNISSEN (OHNE 1985 88 BAUINSTALLATION) 363 FEINMECHANIK, OPTIK 3631 HERSTELLUNG VON OPTISCHEN GERÄTEN 1985 88 3632 HERSTELLUNG VON FOTO-, PROJEKTIONS- UND KINOGERÄTEN 1985 88 3633 HERSTELLUNG VON MESS- UND REGELGERÄTEN (OHNE ELEKTRISCHE) 1985 88 3634 HERSTELLUNG VON MEDIZIN- UND ORTOPHÄDIEMECHANISCHEN 1985 88 ERZEUGNISSEN 3635 HERSTELLUNG VON SONSTIGEN FEINMECHANISCHEN ERZEUGNISSEN 1985 88 37 HERSTELLUNG VON UHREN, BIJOUTERIEWAREN 68 371 UHRENINDUSTRIE 3711 HERSTELLUNG VON UHRROHWERKEN 1985 68 3712 HERSTELLUNG VON UHRENBESTANDTEILEN 1985 68 3713 HERSTELLUNG, ZUSAMMENSETZUNG VON UHREN 1985 68 3714 HERSTELLUNG VON GROSSUHREN 1985 68 372 BIJOUTERIE, GRAVIER- UND PRÄGEANSTALTEN 3723 HERSTELLUNG VON EDELMETALLWAREN OHNE SCHMUCK 1985 68 3724 PRÄGUNG VON MÜNZEN UND MEDAILLEN, GRAVIERANSTALT 1985 68 38 SONSTIGES VERARBEITENDES GEWERBE 381 HERSTELLUNG VON MUSIKINSTRUMENTEN 3811 KLAVIER- UND ORGELBAU 1985 3812 HERSTELLUNG VON SONSTIGEN MUSIKINSTRUMENTEN 1985 382 HERSTELLUNG VON SPIELWAREN UND SPORTGERÄTEN 3821 HERSTELLUNG VON SPIELWAREN 1985 3822 HERSTELLUNG VON TURN- UND SPORTGERÄTEN 1985 383 FOTO- UND FILMLABORS 3830 FOTO- UND FILMLABORE 1985 384 SONSTIGE VERARBEITUNG VON WERKSTOFFEN VERSCHIEDENER ART 3841 HERSTELLUNG VON ARCHITEKTUR- UND GIESSEREIMODELLEN 1985 3842 HERSTELLUNG VON SONNEN- UND WETTERSCHUTZPRODUKTEN 1985 3844 HERSTELLUNG VON BÜRSTEN, BESEN, PINSEL 1985 3845 SONSTIGE VERARBEITUNG VON WERKSTOFFEN VERSCHIEDENER ART 1985 4 BAUGEWERBE 41 BAUHAUPTGEWERBE (OHNE STAHLBAU) 411 TIEFBAU 52 4111 ALLGEMEINER TIEFBAU 1985 52 4112 BRÜCKEN-, TUNNELBAU, BOHRUNGEN 1985 52 4113 SPEZIELLER TIEFBAU A.N.G. 1985 52
4114 UNTERHALT, REPARATUR, RENOVATION 1985 52 412 HOCHBAU 52 4121 ALLGEMEINER HOCHBAU 1985 52 4122 GERÜSTBAU, ABBRUCH- UND SPRENGGEWERBE 1985 52 4123 ZIMMEREI, INGENIEURHOLZBAU 1985 52 4124 UNTERHALT, REPARATUR, RENOVATION 1985 52 413 ALLGEMEINES BAUHAUPTGEWERBE 0.A.S. 52 4130 ALLGEMEINES BAUHAUPTGEWERBE (HOCH- UND TIEFBAU 0.A.S.) 1985 52 42 AUSBAUGEWERBE (OHNE HOLZ- UND METALLVERARBEITUNG) 422 ÜBRIGES AUSBAUGEWERBE 4226 KACHELOFEN UND CHEMINÜEBAU 1985 58
4228 DACHDECKEREI 1985 61
5 HANDEL, GASTGEWERBE, REPARATURGEWERBE 51 GROSSHANDEL 511 LANDESPRODUKTE, PFLANZEN, TIERE 5111 GETREIDE, FUTTERMITTEL, LANDESPRODUKTE 1985 77 518 TECHNISCHE CHEMIKALIEN, KAUTSCHUK 77 5181 FARBSTOFFE, PIGMENTE, HILFSMITTEL FÜR TEXTIL-, LEDER+PAPIERINDUS. 1985 77 5182 BAUCHEMIKALIEN 1985 77 5183 SONSTIGE TECHNISCHE CHEMIKALIEN, KUNSTSTOFFE 1985 77 5184 ROHE PFLANZLICHE UND TIERISCHE FETTE UND OELE, KAUTSCHUK 1985 77 519 BRENN- UND TREIBSTOFFE, MINERALÖLERZEUGNISSE 5191 FESTE BRENNSTOFFE 1985 32 5192 FLÜSSIGE BRENN- UND TREIBSTOFFE, MINERALÖLERZEUGNISSE 1973 28 5193 FESTE UND FLÜSSIGE BRENN- UND TREIBSTOFFE OA.S. 1973 28, 32 522 EISEN, STAHL, NE-METALLE, -HALBFABRIKATE 83 5221 EISEN, STAHL, EISEN- UND STAHLHALBFABRIKATE 1985 83 5222 NE-METALLE, NE-METALLHALBFABRIKATE 1985 83 5223 METALLE VERSCHIEDENER ART 0.A.S. 1985 83 523 EISEN-, METALLWAREN, HAUSHALTARTIKEL 5231 EISEN-, METALL- UND KUNSTSTOFFWAREN, WERKZEUGE 1985 83 5232 ELEKTR. HAUSHALTGERÄTE 1985 83 5233 ELEKTROMATERIAL, INSTALLATIONSBEDARF 1985 83 5236 LACKE,FARBEN 1985 77 524 MASCHINEN, FAHRZEUGE, TECH. BEDARF 77 5241 PERSONENWAGEN, NUTZFAHRZEUGE, ERSATZTEILE, ZUBEHÖR 1985 20, 77 5242 MOTORRÄDER, -FAHRRÄDER, FAHRRÄDER 1985 20, 77 5243 LANDWIRTSCHAFTLICHE MASCHINEN UND FAHRZEUGE 1985 20, 77 5244 BAUMASCHINEN UND -GERÄTE 1985 20, 77 5245 SONSTIGE FAHRZEUGE 1985 20, 77 5246 WERKZEUGMASCHINEN 1985 77 5247 TEXTIL- UND NÄHMASCHINEN 1985 77 5248 SONSTIGE MASCHINEN, MATERIAL FÜR INDUSTRIE UND GEWERBE 1985 77 5249 TECHNISCHE ERZEUGNISSE, TECHN. BEDARF A.N.G. 1985 77 532 ALTMATERIAL, RESTSTOFFE 93 5320 ALTMATERIAL, RESTSTOFFE 93 55 EINZEL-, DETAILHANDEL 557 BRENN- UND TREIBSTOFFE 5571 BRENNSTOFFE, HEIZMATERIALIEN 1985 26, 32 5572 TANKSTELLEN (OHNE REPARATUR) 1985 26 558 EISEN- UND METALLWAREN, HAUSHALTARTIKEL 5585 LACKE, FARBEN, TAPETEN 1985 77 559 FAHRZEUGE, MASCHINEN 5591 PERSONENWAGEN, NUTZFAHRZEUGE, ERSATZTEILE, ZUBEHÖR 1985 20 5592 MOTORRÄDER, MOFAS, FAHRRÄDER, ZUBEHÖR 1985 20 5593 SONSTIGE FAHRZEUGE 1985 20 5594 FAHRZEUGE VERSCH. ART O.A.S. 1985 20 58 REPARATURGEWERBE 581 REPARATUR VON GEBRAUCHSGÜTERN 81 5811 REPARATUR VON ELEKTRISCHEN HAUSHALTGERÄTEN 1985 81 5812 REPARATUR VON UHREN, BIJOUTERIEWAREN, OPTIKWAREN (0. VERKAUF) 1985 81 5813 REPARATUR VON FOTO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN 1985 81 5814 REPARATUR VON SCHUHEN (0. VERKAUF) 1985 81
5815 REPARATUREN VON SONSTIGEN GEBRAUCHSGÜTERN A.N.G. 1985 81 5816 RESTAURIERUNG VON KUNSTGEGENSTÄNDEN 1985 81 582 REPARATUR V. FAHRZEUGEN & MASCHINEN (AUCH MIT 20 TANKSTELLE) 5821 REPARATUR VON AUTOMIBILEN (AUCH MIT TANKSTELLE UND HANDEL) 1985 20 5822 REPARATUR VON MOTOREN UND FAHRZEUGEN (AUCH MIT HANDEL) 1985 20 5823 REP.V.LANDWIRTSCHAFTLICHEN MASCHINEN+FAHRZEUGEN (AUCH MIT 1985 20 HANDEL) 5824 REPARATUR VON SONSTIGEN FAHRZEUGEN UND MASCHINEN A.N.G. 1985 20
6 VERKEHR, NACHRICHTENÜBERMITTLUNG 61 BAHNEN 611 EISENBAHNEN 6110 EISENBAHNEN 1985 612 SPEZIALBAHNEN (BERGBAHNEN, SEILBAHNEN ETC.) 6121 ZAHNRADBAHN 1985 6122 STANDSEILBAHN 1985 6123 LUFTSEILBAHN, SKILIFT 1985 62 STRASSENVERKEHR, ROHRLEITUNGEN 621 PERSONEN-STRASSENVERKEHR 6211 ÖFFENTLICHER NAHVERKEHR 1985 6212 KONZESSIONIERTE AUTOBUSUNTERNEHMEN 1985 6213 POSTAUTOHALTER (0. PTT) 1985 6214 CARREISEBTRIEB 1985 6215 TAXIGEWERBE 1985 622 GÜTER-STRASSENVERKEHR 6220 GÜTER-STRASSENVFRKEHR 1985 623 MIT STRASSENVERKEHR VERBUNDENE TÄTIGKEITEN 6230 MIT DEM STRASSENVERKEHR VERBUNDENE TÄTIGKEITEN 1985 624 TRANSPORT IN ROHRLEITUNGEN 6241 ÖLLEITUNG 1985 6242 GASLEITUNG 1985 63 SCHIFFAHRT 631 SCHIFFAHRT 6311 PERSONENTRANSPORT 1985 6312 GÜTERTRANSPORT 1985 632 MIT SCHIFFAHRT VERBUNDENE TÄTIGKEITEN 6320 MIT DER SCHIFFAHRT VERBUNDENE TÄTIGKEITEN 1985 64 LUFTFAHRT 641 LUFTFAHRT 6410 LUFTFAHRT 1985 642 MIT LUFTFAHRT VERBUNDENE TÄTIGKEITEN 6420 MIT DER LUFTFAHRT VERBUNDENE TÄTIGKEITEN 1985 65 VERKEHRSVERMITTLUNG, SPEDITION, LAGERHÄUSER 651 SPEDITION, VERPACKEREI, LAGERHÄUSER, KÜHLHÄUSER 6510 SPEDITION OHNE FUHRPARK 1985 6511 SPEDITION MIT FUHRPARK 1985 6512 VERPACKEREI 1985 6513 LAGERHÄUSER MIT FUHRPARK 1985 6514 KÜHLHÄUSER MIT FUHRPARK 1985 6515 LAGERHÄUSER OHNE FUHRPARK 1985 6516 KÜHLHÄUSER OHNE FUHRPARK 1985 7 BANKEN, VERSICHERUNGEN, BERATUNG 74 VERMIETUNG, LEASING 741 VERMIETUNG 7411 VERMIETUNG VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN MASCHINEN UND GERÄTEN 1985 20 7412 VERMIETUNG VON SONSTIGEN MASCHINEN 1985 20 7413 VERMIETUNG VON FAHRZEUGEN 1985 20 76 PERSÖNLICHE DIENSTLEISTUNGEN 761 WÄSCHEREI 40 7611 WÄSCHEREI, GLÄTTEREI 40 7612 CHEMISCHE REINIGUNG, FÄRBEREI 40 763 REINIGUNG VON GEBÄUDEN, RÄUMEN, INVENTAR 7631 KAMIN- UND SCHORNSTEINFEGER 1985 7632 BAU-, WOHNUNGS-, FENSTERREINIGUNG 1985 7633 TANKREINIGUNG 1985 7634 AUTOWASCHANLAGE 1985 20 7635 SONSTIGE REINIGUNG VON GEBÄUDEN, RÄUMEN, INVENTAR 1985 766 SONSTIGE PERSÖNLICHE DIENSTLEISTUNGEN 7661 FOTOSTUDIO, -ATELIER 1985
8 SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN 82 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG, PRÜFUNG (NICHT AN HOCHSCHULEN) 821 WISSENSCHAFTLICHE EINRICHTUNGEN 8211 LANDWIRTSCHAFTLICHE FORSCHUNGS- UND VERSUCHSANSTALT 1985 8212 CHEMISCHE, CHEMOTECHNISCHE, PHYSIKALISCHE LABORS, 1985 FORSCHUNGSANST. 8213 PRÜFUNGS- UND EICHSTÄTTEN 1985 83 GESUNDHEITS- UND VETERINÄRWESEN (PRIVAT UND ÖFFENTLICH) 834 SONSTIGE EINRICHTUNGEN DES GESUNDHEITSWESENS 8341 ZAHNTECHNISCHES ATELIER 1985 8342 MEDIZINISCHES LABOR 1985 84 UMWELTSCHUTZ (PRIVAT UND ÖFFENTLICH) 841 ABFALL- UND ABWASSERBESEITIGUNG 8411 ABFALLBESEITIGUNG 1985 8412 ABWASSERBESEITIGUNG 1985 8414 ABFALLABLAGERUNG, DEPONIE 842 SONSTIGE HYGIENISCHE EINRICHTUNGEN 8420 SONSTIGE HYGIENISCHE EINRICHTUNG 1985 9 ÖFFENTLICHE VERWALTUNG, AUSLÄNDISCHE VERTRETUNGEN 91 ÖFFENTLICHE VERWALTUNG I.E.S. 914 LANDESVERTEIDIGUNG, ZIVILSCHUTZ, SCHIESSANLAGEN 9141 AUSBILDUNG, KASERNEN, ZEUGHÄUSER 1985 9142 ZIVILSCHUTZ 1985 9143 SCHIESSANLAGEN 38 98 UNFÄLLE 981 UNFÄLLE 9811 TRANSPORTUNFALL MIT UMWELTGEFÄHDENDEN STOFFEN 9812 BETRIEBSUNFALL MIT UMWELTGEFÄHRDENDEN STOFFEN
Anhang 2: Verzeichnis der Abkürzungen BTEX Monocyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (Bsp. Benzol, Toluol, Xylol,...) CKW Chlorierte Kohlenwasserstoffe (Bsp. Tetrachlorethen, Trichlorethen,...) DCM Dichlormethan DDT Dichlordiphenyltrichlorethan EDB 1,2-Dibromethan EDC 1,2-Dichlorethan EVA Ethylenvinylacetat FCKW Fluorierte und chlorierte Kohlenwasserstoffe HCH Hexachlorcyclohexan HF Fluorwasserstoff KW Kohlenwasserstoffe MTBE Methyl-tert-buthyl-Ether PAK Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (Bsp. Anthracen, Naphthalin,...) PCB Polychlorierte Biphenyle PCP Pentachlorphenol PER Perchlorethen (dito wie Tetrachlorethen) PU Polyurethan PUR Polyurethanklebstoff PVAC Polyvynilacetat PVC Polyvynilchlorid TNT Trinitrotoluol TRI Trichlorethen
Anhang 3: Zitierte eidgenössische Vorschriften Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (USG), SR 814.01
Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz; GSchG), SR 814.20
Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung; AltlV), SR 814.680
Verordnung vom 1. Juli 1998 über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF), SR 814.202
Verordnung vom 1. Juli 1998 über Belastungen des Boden (VBBo), SR 814.12
Technische Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (TVA), SR 814.600
Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie), BUWAL Vollzug Umwelt, Juni 1999