Verordnung für das Jahr 2027 wird, wie im Vorjahr, im August 2026 verabschiedet werden.
An die Vorsteherinnen und Vorsteher der kantonalen Gesundheitsdepartemente
Referenz/Aktenzeichen: 721.1-1/43/14 Unser Zeichen: MUP /PEF Sachbearbeiter/in: PEF
Bern, 2. Juni 2026
Genehmigung der Prämien 2027 der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und Mitwirkung der Kantone
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Mit dem vorliegenden Schreiben orientiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Kantone über den Ablauf der Pramiengenehmigung in der sozialen Krankenversicherung und ihre Mitwirkung im Verfahren.
1 Rechtliche Grundlagen der Prämiengenehmigung
Die Genehmigung der Prämien ist in Art. 16 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) geregelt. In Art. 27 der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) sind die Ausführungsbestimmungen zur Prämiengenehmigung geregelt, Art. 25 KVAV regelt die Höhe der Prämien.
Weitere massgebende Bestimmungen zu den OKP-Prämien finden sich in Art. 61 und Art. 62 KVG sowie in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV): Die allgemeinen Prämienbestimmungen der Versicherten mit Wohnsitz in der Schweiz in Art. 89 bis 92 KVV, diejenigen für besondere Versicherungsformen sind in Art. 95, 98 und 101 KVV .
Das beiliegende Kreisschreiben 5.1 Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der freiwilligen Einzeltaggeldversicherung vom 15. April 2026 fasst die massgebenden Vorschriften für die Prämien der sozialen Krankenversicherung zusammen und zeigt die Praxis des BAG im Bereich der Prämiengenehmigung auf. Sekretariat
2 Information über Fusionen von Gemeinden unterschiedlicher Prämienregionen
Um sicherzustellen, dass alle Versicherten die Police mit der korrekten Prämienregion erhalten, müssen die Versicherer die EDI-Verordnung über die Prämienregionen umsetzen. Die Anpassung der Verordnung für das Jahr 2027 wird, wie im Vorjahr, im August 2026 verabschiedet werden.
Die Kantone werden gebeten, Fusionen von Gemeinden aus unterschiedlichen Prämienregionen bis zum 5. Juni 2026 bekannt zu geben und einen Vorschlag zu unterbreiten, in welche Prämienregion
die neue Gemeinde eingeteilt werden soll (gemäss Art. 91b Abs. 3 KVV). Bitte senden Sie eine entsprechende Mitteilung wie gewohnt an das EDI mit Kopie an das BAG, Abteilung Versicherungsaufsicht (vgl. Faktenblatt Prämienregionen).
3 Kosten- und Prämienentwicklung (relevant für Prämien 2027)
Die Jahresrechnungen der Versicherer zeigen für das Jahr 2025 eine nennenswerte Erhöhung der Kosten. Gemäss Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung MOKKE nach Abrechnungsjahrsicht liegt der Anstieg der Bruttoleistungen bei 5.2% respektive 247 Franken pro versicherte Person. Die hohe Kostensteigerung ist teilweise auch darauf zurückzuführen, dass in Erwartung der Tarifumstellung im ambulanten Bereich insbesondere im 2. Halbjahr schneller als üblich abgerechnet wurde.
Per Ende März 2026 beläuft sich die jährliche Erhöhung auf 2.9%. Die Daten für das erste Quartal 2026 sollten mit Vorsicht interpretiert werden. Faktoren im Zusammenhang mit der Tarifumstellung in der ambulanten Versorgung, insbesondere die schnellere Abwicklung der Abrechnung nach TARMED und die bei gewissen Leistungserbringern verzögerte Einführung von TARDOC und ambulanten Pauschalen (aufgrund Verzögerungen bei der Umsetzung der Abrechnungssoftware), beeinflussen die beobachteten Ergebnisse. Dies ist jedoch kein neues Phänomen, sondern zeigte sich auch in vergangenen Tarifumstellungen. Insgesamt erlauben die Daten noch keine präzise Einschätzung der Kostenentwicklung für das Gesamtjahr 2026. Die Versicherer erwarten aktuell eine Kostensteigerung für das Gesamtjahr von knapp über 5%.
Es gibt das Risiko, dass die Umstellung des Tarifsystems zu einer höheren Kostensteigerung führen könnte als erwartet. Die Tarifpartner haben einen Mechanismus vereinbart, wie eine übermässige Kostenentwicklung korrigiert wird (statische und dynamische Kostenneutralitat). Der Bundesrat hat diesen Anpassungsmechanismus genehmigt und zusätzlich eine maximale Obergrenze für das Kostenwachstum vorgegeben. Beginn der Korrekturphase ist 2028 (auf Basis der Kostendaten 2026, diese liegen 2027 vor).
Die nachfolgende Grafik zeigt die Kostenentwicklung für die letzten Jahre in einer rollierenden Jahressicht. Dabei werden immer die vier letzten Quartale addiert. Zum Beispiel entspricht der Wert «2025 Q2» der Summe der Bruttoleistungen der zwei letzten Quartale 2024 und der ersten zwei Quartale 2025.
mam Bruttoleistungen pro Person Entwicklung der Bruttoleistungen pro Person in CHF
== Kostenentwicklung MOKKE (rollende Quartale), ganze Schweiz 5'000 7.0% 6.0% 4'800 u 5.2% 4'700 4.5% 4.5% 4.7% 4.6% 5.0% j 4.0% 4'600 4.0% 4'500 ; 2.9% 9, 4°40 2.6% 3.0% 4'300 2.0% 4'200 0, 4100 0.3% 0.4% 10% 4'000 LT 0.0% 3'900 -1.0% 3'800 i il 3'700 i -2.0% cc aovuododvwvrrananowtri ana wOowtrtrreaAamnowrri ana vv cAN ıYr cr NN vr AND xy < 0 008 0% 0909 09 OOo oo oo Kr r-rrNN X X 9 9 9A ıYv vv van un un nn © vr vr vrorrorcu NEESZERZENZENZERZENZENZER ZEN ZEN ZEN ZEN ZEN ZEN ZEN ZEN ZEN ZEN ZEN ZEN ZEN ZEN ZEN ZEN] oo oo oo oo oo oo oo oo oo oo 5 oo oo oo 9 oo oo oo oo oo oo oo oo oo oo oo 0 0 09 5 © © NNNNNNN NN N N NN NN NN NN N N N N N N N N N N N N NN
Erfreulich ist, dass die Combined Ratio 2026 als Startpunkt für die Prämien 2027 gemäss aktuellen Schätzungen der Versicherer bei knapp 101% und damit nahe bei einem ausgeglichenen Ergebnis liegt. Im Unterschied zum Vorjahr gibt es für die Schweiz somit für die Prämien 2027 neben dem Kostenanstieg von 2026 auf 2027 einen kleinen Nachholbedarf. Der Pramienmehrbedarf wird somit voraussichtlich leicht über dem erwarteten Kostenanstieg liegen. Je Kanton und Versicherer können jedoch Unterschiede bestehen.
Aktuell zeigen sich keine Hinweise auf ein im Vergleich zur aktuellen Situation deutlich geringeres Kostenwachstum. Zudem bestehen weiterhin zahlreiche Forderungen der Leistungserbringer für höhere Tarife.
4 Mittelfristige Einflussfaktoren auf die Kostenentwicklung (nicht relevant für Pramien 2027)
Für das Jahr 2027 wurden keine Systemanpassungen beschlossen, welche die Kostenentwicklung stark beeinflussen werden. Da mittelfristig mehrere Änderungen mit grösseren Auswirkungen auf die Kostenentwicklung absehbar sind, ist es dem BAG ein Anliegen, bereits im diesjährigen Schreiben darauf einzugehen.
Einheitliche Finanzierung
Die einheitliche Finanzierung wird für 2028 insgesamt einen dämpfenden Effekt auf die prämienfinanzierten Kosten haben, da die Kantone einen höheren kantonalen Finanzierungsbeitrag leisten werden. Je nach Kanton kann dieser dämpfende Effekt variieren.! Tiefere prämienfinanzierte Kosten führen zu tieferen mittleren Prämien und damit letztlich auch zu tieferen Mindestanteilen für die Kantone bezüglich Prämienverbilligung. Das BAG wird die Versicherer frühzeitig auf den dämpfenden Effekt und die kantonalen Unterschiede hinweisen und sein Hauptaugenmerk bei der Prüfung der Prämien 2028 auf die korrekte Berücksichtigung der kantonalen Effekte der Einheitlichen Finanzierung legen.
1 Vgl. Finanzielle Auswirkungen des Übergangs zu einer einheitlichen Finanzierung auf Kantone und Prämienzahlende, Aktualisierung Stand 2024
Wir möchten darauf hinweisen, dass sich der Effekt der Einheitlichen Finanzierung nicht direkt aus den Schätzungen der Versicherer für die totalen Kosten (u.a. Nettoleistungen, Risikoausgleich, Verwaltungskosten) ableiten lässt. Denn die Schätzungen werden auch durch andere Entwicklungen beeinflusst, zum Beispiel durch kantonale Tarifanpassungen oder den Risikoausgleich. Auch bezüglich Prämienentwicklung werden die Effekte nicht direkt ablesbar sein. Die (kantonale) Prämienentwicklung 2028 hängt nämlich nebst der Kostenentwicklung davon ab, ob die Prämien im Jahr 2027 die (kantonalen) Kosten decken oder nicht.
Risikoausgleich
Der Risikoausgleich wird für das Ausgleichsjahr 2028 angepasst. Folgende Änderungen sind geplant: e Einbezug der im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich (wirkt aktuell eher prämiendämpfend). e Berücksichtigung der Kantonsanteile infolge einheitlicher Finanzierung. e Überarbeitung des Modells der pharmazeutischen Kostengruppen (PCG). e Überarbeitung der Teuerungsberechnung.
Fur die Detailinformationen verweisen wir auf die Dokumente, welche die Kantone im Rahmen der Vernehmlassung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) und der Vernehmlassung der Verordnung des EDI über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung (VORA-EDI) erhalten haben.
Die Überarbeitung beeinflusst den Risikoausgleich und deshalb auch die Entwicklung der totalen Kosten. Die Versicherer müssen ihre Schätzmodelle entsprechend anpassen. Um die Schätzungen zu verbessern, organisiert das BAG in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Einrichtung KVG und den Versicherern mehrere Probeläufe. Dabei sind auch Simulationen des Risikoausgleichs inkl. der neuen Kostenstruktur aufgrund der Einheitlichen Finanzierung geplant.
Umsetzung des Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative
Ab dem Jahr 2028 greifen für alle Kantone die Mindestanteile gemäss Verordnung über die Beiträge
der Kantone und des Bundes zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (VPVK). Damit erhöhen sich die Finanzierungsbeiträge einiger Kantone für die individuelle Pramienverbilligung. Die versicherten Personen im jeweiligen Kanton werden somit entlastet. Diese Umstellung hat jedoch keinen Einfluss auf die Schätzungen der Kostenentwicklung, sondern nur auf die Verteilung der Prämienlast zwischen Prämienzahlenden und Kantonen.
Weitere Änderungen
Mittelfristig sind weitere Änderungen vorgesehen, welche in der Summe Mehrkosten bedeuten werden:
e Aufnahme neuer Leistungserbringer: Neue Leistungserbringer, wie z.B. Advanced Practice Nurse (APN), führen erfahrungsgemäss oft zu einer Mengenausweitung und damit höheren Kosten (vgl. psychologische Psychotherapien ab Juli 2022).
e Das Geschäft betreffend Umsetzung der Pflegeinitiative wird momentan im Parlament diskutiert. Die daraus resultierenden Mehrkosten sowie das Inkrafttreten sind offen. Der Bundesrat rechnet in der Botschaft mit maximalen Mehrkosten von ca. 2 Milliarden Franken.
e Einbezug der Pflegeleistungen in die einheitliche Finanzierung im Jahr 2032.
5 Mitwirkung der Kantone bei der Prämiengenehmigung
5.1 Kostenprognosen vor der Prämienrunde
Das BAG hat auch dieses Jahr die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) als unabhängige und neutrale Stelle beauftragt, Kostenprognosen für die OKP zu erstellen und zu publizieren.
Wir hoffen, dass die KOF-Prognose Ihre kantonale Expertise sinnvoll unterstützt und dazu beiträgt, zu einer guten Einschätzung der Kosten zu gelangen.
Zur besseren Meinungsbildung über die kantonale Kostenentwicklung ist das BAG sehr an der Einschätzung der Kantone interessiert. Die Kantone erhalten auch in diesem Jahr einen Fragebogen als Excel-Formular (siehe Beilage) und sind eingeladen, den ausgefüllten Fragebogen bis am 10. Juli 2026 an das BAG zu retournieren. Damit steht einerseits den Kantonen ausreichend Zeit für die Erstellung eigener Kostenprognosen zur Verfügung. Andererseits kann das BAG diese Informationen im Rahmen der Prämiengenehmigung verwenden.
Viele Basispreise im stationären Bereich und kantonale Taxpunktwerte im ambulanten Bereich sind aktuell provisorisch festgelegt. Die Versicherer werden bei ihrem Prämiengesuch diesbezüglich u.a. die Bestimmungen der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Stichwort Swiss GAAP FER) beachten müssen (vgl. dazu auch Art. 51 KVAV). Darin wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen die Versicherer Rückstellungen bilden müssen. Das BAG wird von den Versicherern wiederum Angaben dazu verlangen. Für ein vollständiges Bild sind wir auf Ihre fachkundige Unterstützung angewiesen. Besten Dank im Voraus.
Das BAG wird die kantonalen Fachverantwortlichen zudem zu einem Austausch zur erwarteten Kostenentwicklung in Form einer Videokonferenz einladen (am 2. Juli 2026, 10.30 — 12.00 Uhr). Wir freuen uns auf die Auswertung der Fragebögen und stehen Ihnen bei Fragen in der Zwischenzeit sehr gerne zur Verfügung.
5.2 Kantonale Stellungnahmen und Antwortbrief BAG
Allgemeine Informationen
Das BAG bittet die Kantone insbesondere um eine Stellungnahme zu den geschätzten Kosten, d.h. den Hochrechnungen 2026 und den Budgets 2027 der Versicherer. Die Stellungnahmen der Kantone sind für das BAG von grosser Bedeutung. Sie erlauben es dem BAG, die kantonalen Hochrechnungen und Budgets der Versicherer besser zu prüfen.
Als Grundlage für die Ausarbeitung der Stellungnahmen werden den Kantonen umfassende Kosten- und Prämiendaten, Auswertungen dieser Daten und eine Übersicht über die Reserven der Versicherer geliefert. Die Struktur der Daten und teilweise das Dateiformat (csv anstatt xlsx) wird sich in diesem Jahr leicht ändern. Grund dafür ist die neue Erhebungsplattform ISAK Relaunch, die zu Beginn dieses Jahres erfolgreich eingeführt wurde. Im nächsten Abschnitt gehen wir detailliert auf die (veränderte) Datenlieferung ein.
Detailinformationen zur Datenlieferung im August
Die Kantone werden vom BAG spätestens am 10. August 2026 Unterlagen erhalten. Diese basieren auf den Ersteingaben der Versicherer, welche zu diesem Zeitpunkt technisch, aber noch nicht inhaltlich durch das BAG geprüft sein werden. Die Datenlieferung wird auch in diesem Jahr über den Filetransfer Service erfolgen. Wir bitten Sie, uns bis zum 19. Juni 2026 die Ansprechpartner für Ihren Kanton mit E- Mail-Adresse bekanntzugeben. Über diese Ansprechpartner wird das BAG die gesamte Kommunikation einschliesslich aller Datenlieferungen abwickeln.
Die meisten Unterlagen werden wie bisher in Form von Excel- oder csv-Dateien zugestellt:
Alle Prämien des jeweiligen Kantons 2027 (pro Versicherer, Prämienregion, Modell, Altersgruppe, Franchise etc.)
Mittlere Prämien des Kantons nach Region und Altersgruppe pro Versicherer 2027, jeweiliger Kanton
Kantonale Ergebnisrechnung mit den Kontengruppen: 3 (Prämien) 2025, 2026, 2027 pro Versicherer, jeweiliger Kanton 4 (Leistungskosten) 2025, 2026, 2027, alle Kantone 5 (gesamtschweizerische Verwaltungskosten) 7 (gesamtschweizerischer übriger betrieblicher Erfolg und Kapitalerfolg) 8 (gesamtschweizerischer betriebsfremder und ausserordentlicher Erfolg) Bilanzkonto 210 (Rückstellungen), alle Kantone
Zeitreihe mittlere Prämie des Kantons nach Region und Altersgruppe 2018 bis 2027, jeweiliger Kanton
Zeitreihe Durchschnittsprämie und Bestände des Kantons nach Region und Altersgruppe 1998 bis 2027, jeweiliger Kanton
Detaillierte Bestände 2025, 2026, 2027 pro Versicherer, alle Kantone
Verzeichnis zugelassener Krankenversicherer
Jahresrechnung C (Daten gemäss Punkt 3, inkl. Combined Ratios und Ergebnisse)
Übersicht zu den Reserven der Versicherer, ganze Schweiz. Es wird sich dabei um provisorische Werte für die vorhandenen Reserven, die Mindestreserven und die Solvenzquoten handeln. Die Prüfung des KVG-Solvenztests wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein.
Provisorische Mutationen der Krankenversicherer
Antwortformular kantonale Stellungnahmen
Plan-ist Vergleiche der Combined Ratio und deren wichtigsten Bestandteile über die Zeit
Da sich teilweise die Struktur und das Dateiformat der Dokumente leicht ändert, erhalten Sie in der Beilage Beispiel-Tabellen für die Ziffern 1 und 3 bis 7 (kleinere Änderungen vorbehalten). Somit können Sie sich bereits mit der neuen Struktur vertraut machen.
Das Antwortformular (Ziffer 11) stellen wir Ihnen als Excel zur Verfügung, um die Auswertung Ihrer Rückmeldung zu erleichtern. Es hilft uns sehr, wenn Sie dieses Formular für Ihre Stellungnahme verwenden und einen Vermerk anbringen, falls Sie Zusatzblätter einreichen.
Die Kantone haben auch die Möglichkeit, bei den Versicherern direkt die benötigten Informationen einzufordern. Insbesondere bei Fragen zu den verschiedenen Kostengruppen können Sie sich direkt an die Versicherer wenden.
Der Vollständigkeit halber weisen wir Sie darauf hin, dass nach Art. 16 Abs. 6 KVAG die Kantone die zur Verfügung gestellten Informationen weder veröffentlichen noch weiterleiten dürfen und dass das Genehmigungsverfahren durch den Einbezug der Kantone nicht verzögert werden darf.
Antwortbrief des BAG im September
Die Kantone und die GDK äusserten sich beim Rückblick vom 14. November 2025 erneut sehr positiv zu den im Zusammenhang mit der Prämienrunde erhaltenen Dokumenten sowie zur Zusammenarbeit mit dem BAG. Für Ihr freundliches Feedback möchten wir uns herzlich bedanken.
Die Kantone erhielten im 2025 neben einem ausführlichen Brief zur Situation auf Stufe CH ein erweitertes Faktenblatt «Kantonale Analyse der Kosten und Prämien». Zusätzlich erstellte das BAG den Kantonen eine Exceldatei u.a. mit den folgenden Angaben:
- eine Übersicht der mittleren Prämie der ersten und der letzten Prämieneingabe aller in Ihrem Kanton tätigen Versicherer und
- detaillierte Antworten auf die Kommentare der Kantone, falls die in der Exceldatei aufgeführten Kriterien erfüllt waren.
Gerne werden wir diesen Umfang auch für 2026 beibehalten. Erläuterungen zu den Fragen der Kantone erhalten Sie insbesondere dann, wenn der Versicherer in diesem Kanton genügend gross ist (Teil der 10 grössten Versicherer des Kantons oder der Versicherer hat im Kanton mehr als 20'000 Versicherte).
5.3 Information der Kantone vor der Bekanntgabe der Prämien
Das BAG wird die Kantone wie in den letzten Jahren vor der Prämienpressekonferenz detailliert über den Ausgang des Prämiengenehmigungsverfahrens informieren. Dazu findet am 21. September 2026 oder am 25. September 2026 ein Austausch zwischen Vertretern des BAG und der GDK statt. Das definitive Datum wird voraussichtlich im August festgelegt. Zudem werden den Kantonen vor der Publikation Angaben zu den kantonalen Standardprämien 2027, den mittleren Prämien 2027 und die Prämienübersicht 2027 im gleichen Umfang wie im Vorjahr zugestellt. Gleichzeitig wird auch über Vorbehalte bei der Prämiengenehmigung sowie über allfällige Nicht-Genehmigungen informiert.
5.4 Ablauf
Der Ablauf ist wie folgt geplant:
Wann? Was? Wer?
. Meldung von Gemeindefusionen unterschiedlicher ©» um 223 Prämienregionen an EDI und BAG enen® Ende Juni 2026 Versand Ergebnisse KOF-Modell an die Kantone BAG
. . BAG, 2. Juli 2026 Austausch mit der GDK und den Kantonen zu GDK und 10.30-12.00 Uhr Kostenprognose und Prämiengenehmigung K
antone Retournierung der ausgefüllten Fragebogen zu 10. Juli 2026 den Kostenprognosen an das BAG Kantone Spätestens 10. August 2026 Lieferung der Unterlagen an die Kantone für das BAG Erarbeiten einer kantonalen Stellungnahme 20. August 2026 Übermittlung der Antwortformulare kantonale Stel- Kantone lungnahme an das BAG
21. September 2026 13.30 — 15.30 Uhr oder BAG und 25. September 2026 Austausch BAG-GDK GDK 14.00 — 16.00 Uhr Vor der Pramienpressekonferenz Lieferung der Pramiendaten an die Kantone BAG Vor der Prämienpressekonferenz Versand der Antwortschreiben an die Kantone BAG 24. November 2026 Rückblick betreffend Genehmigung der Prämien GDK und 10.00-12.00 Uhr 2027
Kantone
Wir bitten Sie, die Fragebogen und Antwortformulare elektronisch an folgendes Postfach zu versenden:
aufsicht@bag.admin.ch
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne ebenfalls unter diesem Postfach zur Verfügung. Wir danken Ihnen
für Ihre Bemühungen und freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit.
Freundliche Grüsse Kristian Schneider Philipp Muri
Stv. Direktor BAG Leiter Abteilung Versicherungsaufsicht Leiter Direktionsbereich Kranken- und
Unfallversicherung
Beilage: - Kreisschreiben 5.1 vom 15. April 2026, gültig ab 1. Juni 2026
Fragebogen zu den Kostenprognosen
Beispiel-Tabellen
Kopie an: Dienstchefinnen und Dienstchefs der kantonalen Gesundheitsdepartemente gemäss Liste der GDK