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Informationsschreiben vom 2023.06.01: Genehmigung der Prämien 2024 der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und Mitwirkung der Kantone

BAG SqeqHAjQRnxW · Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Vom 1. Juni 2023

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bag-ofsp-ufsp/sqeqhajqrnxw/de/informationsschreiben-vom-2023-06-01-genehmigung-der-pramien-2024-der-obligatorischen-krankenpflegeversicherung-und-mitwirkung-der-kantone

Abgerufen am 4. Sept. 2026

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Informationsschreiben vom 2023.06.01: Genehmigung der Prämien 2024 der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und Mitwirkung der Kantone

An die Vorsteherinnen und Vorsteher der kantonalen Gesundheitsdepartemente

Referenz/Aktenzeichen: 723.2-23/1/1 Unser Zeichen: MUP / PEF Sachbearbeiter/in: PEF

Bern, 30. Mai 2023

Genehmigung der Prämien 2024 der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und Mitwirkung der Kantone

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Sehr geehrter Herr Regierungsrat

Mit dem vorliegenden Schreiben orientiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Kantone über den Ablauf der Prämiengenehmigung in der sozialen Krankenversicherung sowie insbesondere über die Mitwirkung der Kantone im Verfahren.

1 Rechtliche Grundlagen der Prämiengenehmigung

Die Genehmigung der Prämien ist in Art. 16 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) geregelt. Die Ausführungsbestimmungen zur Prämiengenehmigung sind in Art. 27 der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) zu finden. Art. 25 KVAV enthält Erläuterungen zur Höhe der Prämien.

Weitere Bestimmungen, die in Zusammenhang mit den Prämien der OKP massgebend sind, finden sich im KVG in den Art. 61 und Art. 62. Deren Ausführungsbestimmungen sind in der Krankenversicherungsverordnung (KVV) enthalten. Die allgemeinen Bestimmungen zu den Prämien der Versicherten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mit Wohnsitz in der Schweiz werden in den Art. 89 bis 92 KVV aufgelistet. Die Ausführungsbestimmungen betreffend Prämien der besonderen Versicherungsformen sind in den Art. 95, 98 und 101 KVV zu finden.

Das beiliegende Kreisschreiben 5.1 Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Sekretariat freiwilligen Einzeltaggeldversicherung vom 16. Mai 2023 enthält eine Zusammenfassung der Vorschriften, die für die Prämien der sozialen Krankenversicherung gelten und zeigt die Praxis des BAG im Bereich der Prämiengenehmigung auf.

2 Information über Fusionen von Gemeinden unterschiedlicher Pramienregionen

Die Versicherer müssen Änderungen bei Gemeindefusionen beachten. Damit alle Versicherten die Police mit der richtigen Prämienregion erhalten, müssen die Versicherer die EDI-Verordnung über die Prämienregionen umsetzen. Die Anpassung der Verordnung für das Jahr 2024 wird wie im Vorjahr bereits im August 2023 verabschiedet werden.

Das BAG bittet die Kantone daher, Fusionen von Gemeinden, die unterschiedlichen Prämienregionen angehören, erneut bis zum 31. Mai bekannt zu geben und einen Vorschlag zu unterbreiten, in welche Prämienregion die neue Gemeinde eingeteilt werden soll (gemäss Art. 91b Abs. 3 KVV). Bitte senden Sie eine entsprechende Mitteilung wie gewohnt an das EDI mit Kopie an das BAG, Abteilung Versicherungsaufsicht.

3 Kosten- und Prämienentwicklung

Die Jahresrechnungen der Versicherer zeigen für das Jahr 2022 eine nennenswerte Erhöhung der Kosten. Gemäss Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung MOKKE nach Abrechnungsjahrsicht gibt es einen Anstieg der Bruttoleistungen von 2.6% pro versicherte Person.

Per Ende März 2023 beläuft sich die Erhöhung auf 3.4%. Die nachfolgende Grafik zeigt diese Entwicklung. Dabei kommt die Methode der rollenden Quartale zur Anwendung.

Kostenentwicklung Entwicklung der Bruttoleistungen pro Person in CHF IE Bruttoleistungen pro Person MOKKE (rollende Quartale), ganze Schweiz 4'400 7% 4'300 6% 4'200 q 5% 4,0% & 4100 . r 4,5% Bay 4% 4'000 2,6% 3% 2,1%

3'900 * 2% 3'700 u 0% 3'600 -1%

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Hinweise auf ein Nachlassen des Kostenwachstums sind keine ersichtlich. Hinzu kommt das Anliegen der Leistungserbringer, den durch die höheren Energiekosten und Inflation bedingten Kostenanstieg ganz oder teilweise über die Tarife aufzufangen.

Der Startpunkt für die Prämien 2024 liegt bei einer Combined Ratio 2023 von über 100%, da die Kosten gemäss den Schätzungen der Versicherer höher liegen als die Prämien. Somit besteht ein gewisser Nachholbedarf. Viele Versicherer konnten den Prämienanstieg auf 2023 mit Reserven dämpfen. Dies wird für die Prämien 2024 kaum mehr möglich sein. Einzelne Versicherer werden ihre Reserven stärken müssen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Prämien im nächsten Jahr noch einmal überdurchschnittlich ansteigen werden.

1 Es werden immer die vier letztbekannten Quartale addiert, um eine Jahressicht zu erhalten. Zum Beispiel entspricht der Wert «2023 Q1» (3.4%) der Summe der Bruttoleistungen der drei letzten Quartale 2022 und des ersten Quartals im 2023.

4 Mitwirkung der Kantone bei der Prämiengenehmigung

4.1 Kostenprognosen vor der Prämienrunde

Das BAG ist zur Meinungsbildung Uber die kantonale Kostenentwicklung sehr an der Einschatzung der Kantone interessiert. Die Kantone erhalten auch in diesem Jahr einen Fragebogen als Excel-Formular, siehe Beilage. Die Kantone sind eingeladen, den Fragebogen auszufillen und bis am 13. Juli 2023 an das BAG zu retournieren. Damit steht einerseits den Kantonen ausreichend Zeit für die Erstellung der eigenen Kostenprognosen zur Verfügung, und andererseits kann das BAG die Einschätzung der Kantone im Rahmen der Prämiengenehmigung verwenden. Auch in diesem Jahr wird das BAG die kantonalen Fachverantwortlichen zu einem Austausch am in Form einer Videokonferenz einladen (am 6. Juli 2023, 10.00 bis 11.30 Uhr).

Das BAG hat als unabhängige und neutrale Stelle die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) beauftragt, Kostenprognosen für die OKP zu erstellen und zu publizieren. Auf Grund von Verzögerungen bei den Versicherern hat das BAG die Daten hierfür mit Verspätung erhalten. Das BAG setzt alles daran, diesen Verzug zu kompensieren, damit die Prognose Ende Juni zur Verfügung steht. Die Kantone (und auch die Versicherer) werden vom BAG über die KOF-Prognose informiert. Das Modell des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie der ZHAW (WIG-Modell) wird, wie letztes Jahr mit den Kantonen abgesprochen, nicht mehr erstellt.

Wir hoffen, dass die KOF-Prognose Ihre kantonale Expertise sinnvoll unterstützt und dazu beiträgt, zu einer guten Einschätzung der Kosten zu gelangen. Wir freuen uns auf die Auswertung der Fragebögen.

4.2 Kantonale Stellungnahmen während der Pramienrunde

Allgemeine Informationen

Das BAG bittet die Kantone um eine Stellungnahme zu den geschätzten Kosten, d.h. den Hochrechnungen 2023 und den Budgets 2024 der Versicherer. Das Recht der Kantone zur Stellungnahme ist in Art. 16 Abs. 6 KVAG verankert. Die Stellungnahmen der Kantone sind für das BAG von grosser Bedeutung. Sie erlauben es dem BAG, die kantonalen Hochrechnungen und Budgets der Versicherer besser zu prüfen.

Als Grundlage für die Ausarbeitung der Stellungnahmen werden den Kantonen umfassende Kostendaten, Auswertungen dieser Daten und eine Übersicht über die Reserven der Versicherer geliefert. Wir weisen Sie der Vollständigkeit halber darauf hin, dass nach Art. 16 Abs. 6 KVAG die Kantone die zur Verfügung gestellten Informationen weder veröffentlichen noch weiterleiten dürfen und dass das Genehmigungsverfahren durch den Einbezug der Kantone nicht verzögert werden darf.

Die Mitwirkung der Kantone im Prämiengenehmigungsprozess ändert sich durch die Motion Lombardi 19.4180 (Stichwort Art. 16 Abs. 6 KVAG), die entsprechenden Arbeiten sind im Gange. Die Vernehmlassung wurde am 24. Mai 2023 eröffnet.

Anpassungen der Datenlieferung im August

Zusätzlich zu den umfassenden Kostendaten stellt das BAG auch dieses Jahr die detaillierten Prämiendaten des jeweiligen Kantons zur Verfügung. Sie werden neu nicht nur Prämiendaten zum Vorjahr, sondern auch zum laufenden Jahr (= Hochrechnung) erhalten. Hierzu gehört z.B. die Combined Ratio.

Aufgrund mehrerer Rückmeldungen und Gespräche mit Kantonen werden wir als weitere Verbesserung eine Auswertung der Prognosequalität der Versicherer zu Verfügung stellen (jeweils für die grössten Versicherer pro Kanton). Hier wird es um Plan-Ist-Vergleiche der Combined Ratio über die

Zeit und um deren wichtigsten Bestandteile gehen. Auf die Aufbereitung von Daten mit der Gratissoftware «Tableau Reader» werden wir in diesem Jahr hingegen verzichten, um die so freiwerdenden Ressourcen in die oben genannten Auswertungen zu investieren.

Gerne holen wir im Rückblick auf die Prämienrunde das Feedback der Kantone zu diesen Anpassungen ein, damit wir Ihnen in Zukunft nach Möglichkeit die Datenaufbereitungen liefern können, die Ihnen den höchsten Mehrwert bringen.

Detailinformationen zur Datenlieferung im August

Die Kantone werden vom BAG am 7. August 2023 die nachfolgenden Unterlagen erhalten (basierend auf den Ersteingaben, welche zu diesem Zeitpunkt technisch, aber noch nicht inhaltlich geprüft sein werden). Dabei handelt es sich — wie bisher — bei den meisten Unterlagen um Excel-Dateien:

  1. Alle Prämien des jeweiligen Kantons 2024 (pro Versicherer, Prämienregion, Modell, Altersgruppe, Franchise etc.)

  2. Mittlere Prämien des Kantons nach Region und Altersgruppe pro Versicherer 2024, jeweiliger Kanton

  3. Kantonale Ergebnisrechnung mit den Kontengruppen: 3 (Prämien) 2022 und 2023 pro Versicherer, jeweiliger Kanton 4 (Leistungskosten) 2022, 2023, 2024, alle Kantone 5 (gesamtschweizerische Verwaltungskosten) 7 (gesamtschweizerischer übriger betrieblicher Erfolg und Kapitalerfolg) 8 (gesamtschweizerischer betriebsfremder und ausserordentlicher Erfolg) Bilanzkonto 210 (Rückstellungen), alle Kantone

  4. Zeitreihe mittlere Prämie des Kantons nach Region und Altersgruppe 2018 bis 2024, jeweiliger Kanton

  5. Zeitreihe Durchschnittsprämie und Bestände des Kantons nach Region und Altersgruppe 1998 bis 2024, jeweiliger Kanton

  6. Detaillierte Bestände, alle Kantone

  7. Stammdaten der Versicherer

  8. Jahresrechnung C (mit Daten gemäss Punkt 3) Combined Ratio 2022 und 2023, jeweiliger Kanton Combined Ratio 2022 und 2023, ganze Schweiz Brutto-Ergebnis und versicherungstechnisches Ergebnis pro Versicherer 2022 und 2023

  9. Übersicht zu den Reserven der Versicherer, ganze Schweiz. Es wird sich dabei um provisorische Werte für die vorhandenen Reserven, die Mindestreserven und die Solvenzquoten handeln. Die Prüfung der Eingaben der Versicherer für den KVG-Solvenztest wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein.

  10. Provisorische Mutationen der Krankenversicherer

  11. Antwortformular kantonale Stellungnahmen

Antwortbrief des BAG im September

Letztes Jahr haben wir unsere Antwort auf die Stellungnahme der Kantone stark überarbeitet, um besser auf ihre Informationsbedürfnisse eingehen zu können. Der allgemeine Teil wurde mit Grafiken angereichert und um zusätzliche Themen wie z.B. Reserven, mittlere Prämien und Kosten- und Prämienentwicklung erweitert. Beim kantonspezifischen Teil erstellten wir eine Übersicht über die u.E. wichtigsten Grössen und deren Entwicklungen ebenfalls in Form von Text und visuellen Auswertungen. Die Rückmeldungen dazu waren positiv, weshalb wir diese Analyse- und Aufbereitungsarbeiten gerne beibehalten.

Wir planen zudem weitere Verbesserungen, um Ihren Wünschen und Anforderungen noch besser gerecht zu werden. Unsere diesbezüglichen Ideen haben wir einigen Kantonen und der GDK am 17. März

2023 vorgestellt. Wir möchten Ihnen eine zusätzliche Exceldatei zustellen, welche die Erst- und Letzteingabe pro Versicherer und Kanton vergleicht. Diese Datei wird auch unsere Antworten auf Ihre Fragen zu den einzelnen Versicherern in Ihrem Kanton enthalten.

Dabei werden wir uns erlauben, nur noch in den folgenden Fällen Erläuterungen abzugeben:

  1. Der Versicherer hat die Prämien in seiner Letzteingabe nicht in die Richtung geändert, wie vom Kanton vorgeschlagen.

  2. Der Versicherer ist genügend gross in diesem Kanton (ist Teil der 10 grössten Versicherer des Kantons oder der Versicherer hat im Kanton mehr als 20'000 Versicherte).

  3. Wenn ein Kommentar zu diesem Versicherer im allgemeinen Teil des Kantonsbriefes steht, wird darauf verwiesen.

Bekannte Exceldatei als Vorlage für Ihre Stellungnahme zur Kostenentwicklung

Für Ihre Stellungnahme stellen wir Ihnen ein Excel-Antwortformular zur Verfügung, um die Auswertung Ihrer Rückmeldung zu erleichtern. Es hilft uns sehr, wenn Sie dieses Formular für Ihre Stellungnahme verwenden und einen entsprechenden Vermerk anbringen, falls Sie Zusatzblätter einreichen. Unmittelbar nach Abschluss der Prämiengenehmigung gehen wir auf Ihre Stellungnahme ein, indem wir an jeden Kanton ein Antwortschreiben verfassen.

Die Kantone haben gemäss Art. 16 Abs. 6 KVAG auch die Möglichkeit, bei den Versicherern die benötigten Informationen einzufordern. Insbesondere bei Fragen zu den verschiedenen Kostengruppen können Sie sich direkt an die Versicherer wenden.

4.3 Information der Kantone nach der Prämienrunde

Das BAG wird die Kantone vor der Prämienpressekonferenz über den Ausgang des Prämiengenehmigungsverfahrens informieren. Dazu findet am 22. September 2023 ein Austausch zwischen Vertretern des BAG und der GDK statt. Zudem werden den Kantonen vor der Publikation Angaben zu den kantonalen Standardprämien 2024, den mittleren Prämien 2024 und die Prämienübersicht 2024 im gleichen Umfang wie im Vorjahr zugestellt. Gleichzeitig wird auch über Vorbehalte bei der Prämiengenehmigung sowie über allfällige Nicht-Genehmigungen informiert.

4.4 Ablauf

Der Ablauf ist wie folgt geplant:

Wann? Was? Wer? ; Meldung von Gemeindefusionen unterschiedlicher An:® mel abe Prämienregionen an EDI und BAG une Ende Juni 2023 Versand Ergebnisse KOF-Modell an die Kantone BAG BAG, 6. Juli 2023 Austausch mit der GDK und den Kantonen zu GDK und 10.00-11.30 Uhr Kostenprognose und Prämiengenehmigung Kantone 13. Juli 2023 Retournierung der ausgefüllten Fragebogen zu Kantone den Kostenprognosen an das BAG 7. August 2023 Lieferung der Unterlagen an die Kantone für das BAG Erarbeiten einer kantonalen Stellungnahme 16. August 2023 Übermittlung der Antwortformulare kantonale Stel- Kantone

lungnahme an das BAG

BAG und

22. September 2023 Austausch BAG-GDK GDK Vor der Prämienpressekonferenz Lieferung der Prämiendaten an die Kantone BAG Vor der Prämienpressekonferenz Versand der Antwortschreiben an die Kantone BAG Rückblick betreffend Genehmigung der Prämien BAG, 9. November 2023 2024 gung GDK und Kantone

Wir bitten Sie, die Fragebogen und Antwortformulare elektronisch an folgendes Postfach zu versenden:

Aufsicht-Krankenversicherung@bag.admin.ch

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne ebenfalls unter diesem Postfach zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen und freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit. Stv. Direktor BAG Leiter Abteilung Versicherungsaufsicht Leiter Direktionsbereich Kranken- und

Unfallversicherung

Beilage: - Kreisschreiben 5.1 vom 16. Mai 2023, gültig ab 1. Juni 2023 - Fragebogen zu den Kostenprognosen

Kopie an: Dienstchefinnen und Dienstchefs der kantonalen Gesundheitsdepartemente gemäss Liste der GDK