Quelle

SR 784.101.113/2.3 Nummerierungsplan Telex F.69

1 Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden technischen und administrativen Vorschriften (TAV) bilden Anhang 2.3 der Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) über Fernmeldedienste und Adressierungselemente [3]Error! Reference source not found.. Sie stützen sich auf Artikel 28 Absatz 6 Buchstabe c und 28a des Fernmeldegesetzes (FMG) [1] sowie Artikel 13 – 13m. und 52 Absatz 1 der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) [2]. Sie richten sich an die Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) des Telexdienstes und regeln die Nutzungsbedingungen des schweizerischen Nummerierungsplans für den Telexdienst.

1.2 Referenzen

[1] SR 784.10 Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG) [2] SR 784.104 Verordnung vom 6. Oktober 1997 über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) [3] SR 784.101.113 Verordnung des BAKOM vom 9. Dezember 1997 über Fernmeldedienste und Adressierungselemente [4] Empfehlung ITU-T F.69 The international telex service – Service and operational provisions of telex destination codes and telex network identification codes

Die TAV sind auf der Internetseite www.bakom.admin.ch abrufbar. Sie können ebenfalls beim BA- KOM, Zukunftstrasse 44, Postfach 256, CH-2501 Biel/Bienne bezogen werden.

Die International Telecommunication Union (ITU)-Empfehlungen können bei der ITU, place des Nations, CH-1211 Genf 20, bezogen werden (www.itu.int).

1.3 Abkürzungen

ITU-T Internationale Fernmeldeunion – Telekommunikationssektor TDC Telex Destination Code (Telex Zielnetz Code) TNIC Telex Network Identification Code (Telex Netz Identifikations Code)

2 Allgemeine Bestimmungen

2.1 Internationales Nummernformat

Gemäss der ITU-T Empfehlung F.69 [4] besteht die Struktur des internationalen Nummernformats aus mehreren Teilen. Jeder Nummernteil besteht aus einer oder mehreren Ziffern mit dem Wertebereich 0 bis 9. Eine internationale Telexnummer darf maximal 12 Ziffern umfassen. Die führenden Ziffern identifizieren das Zielnetz (TDC). Wird nur ein Telexnetz in einem Land betrieben, so entspricht der TDC gleichzeitig der Landesbezeichnung des Telexteilnehmers. Die nachfolgenden Ziffern identifizieren die nationalen Telexteilnehmer. Der zuständige nationale Nummernplanverwalter kann festlegen, ob für die nationalen Telexnummern ein einheitliches Nummernformat angewendet oder eine weitere hierarchische Nummernstruktur definiert werden soll. Die folgende Grafik zeigt die grundsätzliche Struktur von internationalen Telexnummern:

TDC Nationale Telexnummer

Maximal 12 Ziffern

Internationale Telexnummer

Fiktives Beispiel eines schweizerischen Telexteilnehmers: 45 654321 (45 = TDC für die Schweiz; 654321 = Nationale Telexnummer) Die Verkehrsausscheidungsziffer (für internationale Verbindungen) ist nicht Bestandteil der internationalen Nummer.

2.2 Internationales Format des Antwortsignals

Telexverbindungen setzen grundsätzlich voraus, dass das angerufene Telexendgerät einen Anruf mit seiner eigenen Identität bestätigt, damit das anrufende Gerät die Richtigkeit seines Verbindungsaufbaus verifizieren kann. Als Antwortsignal stehen maximal 20 Zeichen (inkl. Leerschläge) zur Verfügung. Die führenden Zeichen entsprechen der nationalen Telexnummer, alle oder ein Teil der restlichen verfügbaren Zeichen können alphanumerisch genutzt werden (z.B. der Firmenname), wobei die letzten zwei Zeichen der TNIC des eigenen Telexnetzes sein müssen. Die folgende Grafik zeigt die grundsätzliche Struktur des internationalen Antwortsignals:

Nationale Telexnummer alphanumerische Bezeichnung (optional) TNIC

Maximal 20 alphanumerische Zeichen

Fiktives Beispiel eines schweizerischen Telexteilnehmers: 654321 NESTLE CH

2.3 Verwaltung der internationalen Elemente TDC und TNIC

Gemäss der ITU-T Empfehlung F.69 [4] obliegt die Zuteilung und Verwaltung der internationalen Elemente für Telexverbindungen der ITU-T. Dazu gehören TDC und TNIC. Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein nutzen einen gemeinsamen TDC, d.h. sie betreiben einen so genannten integrierten Nummerierungsplan. Dazu wurden der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein von ITU-T folgende Codes zugeteilt: TDC: 45 TNIC: CH (für Teilnehmer aus der Schweiz) TNIC: FL (für Teilnehmer aus dem Fürstentum Liechtenstein) ITU-T publiziert die zugeteilten Codes auf ihrer Internetseite www.itu.int/pub/T-SP-F.68-2011

2.4 Format für nationale Telexnummern

Nationale Telexnummern von Teilnehmern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein umfassen grundsätzlich 6 Ziffern. Für spezielle Bedürfnisse können auch Telexnummern mit 5 Ziffern genutzt werden. Für Dienstleistungen im Rahmen des Telexbetriebes können 3-stellige Kurznummern mit der Anfangsziffer «1» (Nummernformat = 1xx) genutzt werden. Die nationalen Telexnummern sind im Rahmen eines geschlossenen Nummerierungsplans zu nutzen, d.h. die verfügbaren Nummern dürfen nicht hierarchisch strukturiert werden.

2.5 Verkehrsausscheidungsziffer

Für nationale Telexverbindungen müssen immer alle Ziffern der nationalen Telexnummer des Zielgerätes gewählt werden. Zusätzliche führende Ziffern (Präfix) als Verkehrsausscheidungsziffern sind keine zu wählen. Für internationale Telexverbindungen muss die Verkehrsausscheidungsziffer «0» vor der internationalen Telexnummer des Zielgerätes gewählt werden. Durch die Verkehrsausscheidungsziffer «0» ist es möglich, die nachfolgenden Ziffern als TDC für eine internationale Verbindung zu erkennen.

3 Aufteilung des Nummerierungsplans Telex F.69 für TDC 45

Von den verfügbaren nationalen Telexnummern mit 6 Ziffern wird der Nummernbereich 889000 - 889999 für die Nutzung durch Teilnehmer aus dem Fürstentum Liechtenstein ausgeschieden. Alle übrigen Telexnummern mit 6 Ziffern sowie alle Telexnummern mit 5 Ziffern stehen grundsätzlich für die Zuteilung an Teilnehmer in der Schweiz zur Verfügung.

Biel/Bienne, 18. November 2020

Bernard Maissen Direktor