Quelle

Austausch von Rohdaten

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Abteilung Sicherheit

Technische Richtlinie Austausch von Rohdaten Datum: 1. Februar 2012 Empfänger: mitgeltendes Dokument zur Technische Richtlinie Anforderungen an Seilprüfdokumente

Regeln zur Archivierung und Übergabe von Aufzeichnung und Rohdaten Grundsätzlich ist der Auftraggeber Eigentümer der Originalberichte. Auf Basis einer Vereinbarung kann der Auftraggeber das Eigentum der Rohdaten/Messschriebe der akkreditierten und anerkannten Seilprüfstelle übertragen. Dem Auftraggeber sind in jedem Falle die erforderlichen Nutzungs- und Einsichtsrechte einzuräumen. Es ist nicht notwendig, diese Rohdaten zusätzlich bei den einzelnen Seilbahnunternehmen zu lagern. Die Rohdaten müssen aber zwingend bei der Seilprüfstelle vorhanden sein, die die Prüfung durchgeführt hat. Diese sind jederzeit auf Nachfrage den anderen Prüfstellen bei Folgeprüfungen zur Verfügung zu stellen. Diese Prüfstellen dürfen Kopien anlegen, um sicherzustellen, dass sie bei allfälligen Streitigkeiten die Grundlagen in den eigenen Händen haben.

Für Daten, die vor der Privatisierung der Prüftätigkeiten erstellt wurden, gilt Folgendes: Die Originale sind formal nach wie vor Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie wurden zur Nutzung an die Fa. IWM abgetreten, die als aktueller Besitzer agiert. In diesem Sinne besitzt die Fa. IWM die Pflichten und Rechte diese Daten betreffend, die sie gehabt hätte, wenn sie die Prüfung selbst durchgeführt hätte. Zur Aufforderung der Herausgabe von Daten sind die Stellen berechtigt, die von der Aufsichtsbehörde bezeichnet werden, oder der Auftraggeber der Seilprüfung.

Regeln für die Übergabe von computergestützten Rohdaten Die Prüfinstitute sind verpflichtet, die Daten unter Bekanntgabe des Datenformats weiterzugeben; dieses muss allgemeiner Natur sein. Für die elektronische Archivierung sollten geeignete Datenformate mit Langzeitlesefähigkeit wie z.B. PDF-, TIF- oder PNG-Formate verwendet werden. Es ist in der Verantwortung des neuen Prüfinstituts, die Daten zu dekodieren.

Ein Ansatz wäre, dass die eine Seilprüfstelle die Rohdaten in ASCI-Format exportiert. Dies wiederum bedeutet, dass der/die Empfänger der Daten in der Lage sein sollte, die ASCI- Daten zu importieren.

Version, Status, Datum/Autor: V 2.0_d, in Kraft, 1. Februar 201220 / bar Q-Plan Stufe: AH, extern QM-SI-Anbindung: QM-Doku_Liste_15.2 Überwachung Seilbahn Anw. BAV-Prozesse: 212

[87671157] TR - 202011 - 03 - Austausch von Rohdaten_V 3.0_d.doc 1/1