Quelle

Protokoll: Theoretische Prüfung

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Abteilung Infrastruktur

Prüfungsprotokoll für Triebfahrzeugführer und -führerinnen Anhang 9 zu Richtlinie Fähigkeits- und periodische Prüfungen Triebfahrzeugführer / -führerin: Anrede: Name, Vorname: Adresse: PLZ Ort: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Unternehmen: Ausweis - Nr. BAV:

Prüfungsexperte / -expertin: Name, Vorname: Ausweis - Nr. BAV:

Prüfungsart

Fähigkeitsprüfung Periodische Prüfung Erweiterung

Netz / Netzteil(e) EVU(s) Betriebsvorschriften

Erweiterungen Kategorie ETCS ohne SH Direkte Kategorien Keine A B Indirekte Kategorien Keine Ai Bi

Praktische Einschränkungen zu Standard Vmax km/h:

1) AV Grenz:

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Abteilung Infrastruktur

Prüfungsprotokoll für Triebfahrzeugführer und -führerinnen Anhang 9 zu Richtlinie Fähigkeits- und periodische Prüfungen

Theoretische Prüfung Theoretische Nachprüfung Ausweisnummer: Datum Prüfung:

Fächer/FDV Fachgebiete 300.1 300.2 300.3 300.4 300.4.4 300.5 300.6 300.7 300.8 300.9 300.10 300.11 300.12 300.13 300.14 300.15

Strassenbahnprüfung:

Bewertung schriftlich in %

Bewertung mündlich in %

Leistungsqualifizierung: 92 - 100% sehr gut 60 - 75% genügend 76 - 91% gut 01 - 59% ungenügend Begründung:

Ergebnis der theoretischen Prüfung: Prüfung bestanden Prüfung nicht bestanden Datum, Ort:

Unterschrift Prüfungsexperte(in): AW Nr.:

Unterschrift 2. Prüfungsexperte(in): AW Nr.: Die geprüfte Person bestätigt, darauf hingewiesen worden zu sein, dass sie

  • im Falle des Nichtbestehens dieser Teilprüfung eine schriftliche Begründung beim Prüfungsexperten(in) verlangen kann und

  • hinsichtlich des Ergebnisses dieser Teilprüfung innert 10 Tagen unter Grundangabe eine gebührenpflichtige beschwerdefähige Verfügung beim BAV verlangen kann.

  • Gilt nicht für ausländische Regelwerke

Unterschrift der geprüften Person:

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