Anhang 1: Grenznahe Strecken
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Abteilung Infrastruktur
Anhang 1 zur Richtlinie zum Infrastrukturregister (RINF) – Grenznahe Strecken
Aktenzeichen: BAV-511.5-36/8/2 Version 2.0
Herausgeber Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern Autor Jérôme Hunziker BAV Fredi Dällenbach BAV Verteiler BAV-Webseite www.bav.admin.ch Sprachfassungen Deutsch (Original) Französisch Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 01.12.2025 in Kraft und ersetzt die Version 1.0 vom 01.03.2021.
Ausgaben, Änderungsgeschichte
Version Datum Autor Änderungshinweise Status
1.0 01.03.2021 BAV Erstausgabe In Kraft
2.0 01.12.2025 BAV Geringfügige redaktionelle Änderungen infolge In Kraft der Aktualisierung der RINF-Richtlinie
BAV-D-6AFE3401/820
Aktenzeichen: BAV-511.5-36/8/2
1 Grenznahe Strecken
1.1 Grundsatz
Grundsätzlich enthält das Schweizer Infrastrukturregister nur Daten zu Infrastrukturen, die sich auf Schweizer Gebiet befinden. Dazu gehören auch die von der Deutschen Bahn und den Österreichischen Bundesbahnen betriebenen Strecken (DB Netz AG, Infrastruktur Schweiz und ÖBB Infrastruktur AG).
Die Bezeichnung und die GIS-Koordinaten jedes Grenzpunkts zwischen der Schweiz und den Nachbarländern sind im ERA-Anwendungsleitfaden aufgeführt.
Die Besonderheiten bei der Bearbeitung von Kompatibilitätsanfragen zu Grenzstrecken sind nachstehend aufgeführt.
1.2 Grundsatz für die Anwendung des RCC auf grenznahe Strecken
Grundsätzlich ist das RCC aus territorialer Sicht zu verwenden. Für grenznahe Strecken ist die Verwendung beider Systeme erforderlich oder die Verwendung des europäischen Systems, das die Daten beider betroffenen Länder enthält.
Abweichungen von dieser Grundregel sind in diesem Dokument aufgeführt.
2 Schweiz - Deutschland
2.1 Landesgrenze – Lottstetten – Altenburg-Rheinau – Landesgrenze
Von SBB Infrastruktur auf deutschem Gebiet betriebener Streckenabschnitt, dessen technische Daten im Schweizer Infrastrukturregister enthalten sind.
Für diesen Abschnitt ist die Verwendung des Schweizer RCC zur Kompatibilitätsprüfung vorgesehen.
2.2 Koblenz – Landesgrenze (- Waldshut)
Von SBB Infrastruktur betriebener Streckenabschnitt. Für diesen Abschnitt kann die Kompatibilitätsprüfung nur für den Schweizer Teil im Schweizer RCC durchgeführt werden.
Für den deutschen Teil dieses Abschnitts muss vor jedem Verkehr weiterhin das deutsche Infrastrukturregister konsultiert werden.
3 Schweiz - Frankreich
3.1 Landesgrenze – Annemasse Einfahrsignal
Von SBB Infrastruktur auf französischem Gebiet betriebener Streckenabschnitt, für den die Daten im Schweizer Register enthalten sind.
Die Verwendung des Schweizer RCC zur Überprüfung der Kompatibilität zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur auf diesem Abschnitt ist erforderlich, da das französische Register keine Daten von SBB I enthält. Es ist jedoch besonders darauf zu achten, dass die Verfahren mit dem französischen Rechtssystem vereinbar sind.
Für die Einfahrt in den Bahnhof Annemasse ist zusätzlich zum Schweizer Teil weiterhin die Verwendung des französischen oder europäischen RCC erforderlich.
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BAV-D-6AFE3401/820
Aktenzeichen: BAV-511.5-36/8/2
4 Schweiz - Italien
4.1 Landesgrenze – Iselle di Tasquera Einfahrsignal
Von SBB Infrastruktur auf italienischem Gebiet betriebener Streckenabschnitt, für den die Daten im Schweizer Register enthalten sind.
Die Verwendung des Schweizer RCC zur Überprüfung der Kompatibilität zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur auf diesem Abschnitt ist erforderlich, da das italienische Register keine Daten von SBB I enthält. Es ist jedoch besonders darauf zu achten, dass die Verfahren mit dem italienischen Rechtssystem vereinbar sind.
Für die Einfahrt in den Bahnhof Iselle di Tasquera ist zusätzlich zum Schweizer Teil weiterhin die Verwendung des italienischen oder europäischen RCC erforderlich.
5 Schweiz – Österreich / Liechtenstein
keine Sonderfälle.
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BAV-D-6AFE3401/820