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Anhang 6: Baustellentanks nach Kapitel 6.14, Anhang 1 SDR

BAV GVXh3vR72EDb · Bundesamt für Verkehr (BAV)

Vom 30. Juni 2017

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bav-oft-uft/gvxh3vr72edb/de/anhang-6-baustellentanks-nach-kapitel-6-14-anhang-1-sdr

Abgerufen am 3. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Bundesamt für Verkehr (BAV)
Quelle

Anhang 6: Baustellentanks nach Kapitel 6.14, Anhang 1 SDR

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Abteilung Sicherheit

Datum: 30. Juni 2017 Version: 2.0_d

Aktenzeichen: BAV-510.45-00003/00002/00023/00006

Richtlinie

Umsetzung der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung von Gefahrgutumschliessungen (GGUV; SR 930.111.4)

Anhang 6

Baustellentanks nach Kapitel 6.14, Anhang 1 SDR

Aktenzeichen: BAV-510.45-00003/00002/00023/00006

1 Einleitung

Baustellentanks (BT) unterliegen für die Verwendung als Transporttank den Verordnungen SDR/RSD. Je nach Verwendung, Betrieb und Aufstellung der Baustellentanks kann die Einhaltung anderer Gesetze/Weisungen/Richtlinien etc. erforderlich sein für deren Einhaltung der Hersteller oder Betreiber verantwortlich ist.

2 Bauliche Anforderungen

Im Bereich der Beförderung gelten die Bestimmungen betreffend den Bau, die Ausrüstung und die Zulassung des Baumusters von Baustellentanks (BT) von Anhang 1, Kapitel 6.14 SDR resp. Anhang 2.1, Ziffer 6 RSD.

2.1 Konstruktion

Bei Verwendung der folgenden „Technischen Regelwerke für prismatische Tanks“ des SVTI gelten die Anforderungen nach SDR 6.14.2.4, zweiter Absatz, als erfüllt: – T2 für Tanks mit einem Nutzvolumen > 2000 Liter, – T4 für Tanks mit einem Nutzvolumen ≤ 2000 Liter und – T6 für Auffangwannen. Alternativ zu diesen Regelwerken können auch andere Methoden für den Bau von prismatischen Tanks angewendet werden, wenn sie mindestens den gleichen Sicherheitsstandard gewährleisten und als Stand der Technik gelten.

2.2 Werkstoffe

Für Baustähle sind bezüglich Festigkeitswerten, Zähigkeit und Schweissbarkeit die Anforderungen von RID/ADR zu beachten, insbesondere die Mindestwerte für die Bruchdehnung nach 6.8.1.2.12.

2.3 Herstellung

Die Befähigung der Hersteller für die Fertigung von BT und die damit verbundenen Schweissarbeiten müssen durch eine KBS Xa anerkannt sein (RID/ADR 6.8.2.1.23). Betriebe, die gemäss Anhang 4 dieser Richtlinie für die Geltungsbereiche H und S anerkannt sind, erfüllen diese Anforderung.

2.4 Schutzeinrichtungen

Ein Schutzkragen muss nicht unbedingt alle Seite des Domdeckels schützen. Ein U-förmiger Schutzkragen zum Beispiel erfüllt diese Mindestanforderungen. Die Schenkel eines Schutzkragens müssen mindestens 25 mm über den äussersten Punkt einer zu schützenden Einrichtung (Deckel, Lüftungseinrichtung, Füllstutzen, usw.) hinausragen. Zum Anbringen einer fehlenden Schutzeinrichtung an bestehenden BT kann eine Pauschalgenehmigung für alle Fabrikate bei einer KBS Xa beantragt werden. Bestehende Pauschalgenehmigungen Die nach dem ehemaligen System erteilten Pauschalgenehmigungen behalten ihre Gültigkeit.

2.5 Nutzvolumen / Fassungsraum

Bei manchen Baustellentanks ist Inhalt/Nutzvolumen anstelle des Fassungsraums auf dem Tankschild eingeschlagen.

Datum: 30. Juni 2017 Version: 2.0_d COO.2125.100.2.9583221

Aktenzeichen: BAV-510.45-00003/00002/00023/00006

Um die zwei Angaben "Inhalt/Nutzvolumen" und "Fassungsraum" zu differenzieren muss im Rahmen der nächsten wiederkehrenden Prüfung eines BT das betroffene Feld des Tankschilds mit den folgenden Buchstaben ergänzt werden: – wenn der angegebene Wert den Fassungsraum betrifft: Wert gefolgt von dem Buchstaben «F» (Beispiel: 2100 F) – wenn der angegebene Wert Inhalt/Nutzvolumen betrifft: Wert gefolgt von dem Buchstaben «N» (Beispiel: 2000 N). Die entsprechende Angabe muss in der Prüfbescheinigung der KBS eindeutig ersichtlich sein.

3 Wiederkehrende Prüfungen

BT, welche keine Baumusterzulassungsnummer oder keine von einer ehemals zuständigen Behörde erteilten Nummer aufweisen und nicht bereits vor ihrem erstmaligen Inverkehrbringen geprüft wurden und/oder kein gestempeltes Tankschild (Prüfdatum mit offiziellem Stempel) haben, können nicht zur wiederkehrenden Prüfung zugelassen werden.

Datum: 30. Juni 2017 Version: 2.0_d COO.2125.100.2.9583221