Fähigkeits- und periodische Prüfungen
1.1 Mindestkriterien
Abkürzung: V = Geschwindigkeit T = Anhängelast in Tonnen bei Normalspur / Schmalspur S = Streckenlänge
V: Voraussetzung für die Aufhebung der Einschränkung bezüglich Geschwindigkeit ist in jedem Fall das vorhanden sein oder erfolgreiche Bestehen der psychologischen Eignungsuntersuchung der entsprechenden Kategorie. Das BAV kann auf Empfehlung der Fachstelle Psychologie Ausnahmen bewilligen.
T: Bei den Kategorien A40, A, B80 und B100 gelten auf Neigungsstrecken gemäss VTE Anhang 2 die folgenden Lasteinschränkungen:
Normalspur ≤ 600t Schmalspur ≤ 200t (Bei der Schmalspur erfolgen die Vorgaben in Bezug auf Kriterien für das G-Modul in Verantwortung der jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen.)
S: Gesamte Länge der befahrenen Strecken. Hin- und Herfahren auf dem gleichen Streckenabschnitt darf nur einmal angerechnet werden.
Wenn das Bahnnetz nach VTE Anhang 1 und Anhang 3 kleiner als das geforderte Mindestkriterium für die Streckenlänge ist, wird das Bahnnetz eingetragen. Falls das Bahnnetz grösser als das geforderte Mindestkriterium für die Streckenlänge ist, wird bei nicht Erreichen des Mindestkriteriums für die Streckenlänge der gefahrene Netzteil eingetragen. Wenn die Mindestkriterien für die Streckenlänge nicht erfüllt wurden, ist bei einer Erweiterung auf neue Bahnnetze oder Netzteile eine praktische Prüfung zu absolvieren.
BAV Infrastruktur Version 1.1 Richtlinie Fähigkeits- und periodische Prüfungen 01. September 2017
Anhang 1
1.2 Kriterien nach Kategorien
Kat A 40 T - S Bahnnetz oder Netzteil
Kat Ai 40 T - S Bahnnetz oder Netzteil
Kat A T Starke Gefälle Normalspur max 600 T, Schmalspur max 200 T S Bahnnetz oder Netzteil
Kat Ai T - S Bahnnetz oder Netzteil
S Bahnnetz oder Netzteil von Bahnen mit einfachen Betriebsverhältnissen
Kat Bi T - S Bahnnetz oder Netzteil
Max 1200 T, starke Gefälle Normalspur max 600 T / Schmalspur max T 200 T Standard ≥ 50 km S Wenn Bahnnetz oder Netzteil <50 km: Siehe allgemeine Bemerkungen zu "S"
Standard: ≥ 80 – 100 km/h V Prüfungszug muss Mindestkriterien erfüllen T Starke Gefälle Normalspur max 600 T / Schmalspur max 200 T Standard ≥ 50 km S Wenn Bahnnetz oder Netzteil < 50 km: Siehe allgemeine Bemerkungen zu "S"
P Modul Normalspur Standard Vmin ≥ 100 km/h, Schmalspur Vmin ≥ 80 Kat B V
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G Modul Normalspur Standard Vmin ≥ 80 km/h Prüfungszug muss Mindestkriterien erfüllen G Modul Normalspur Standard: ≥ 600 T T Prüfungszug muss Mindestkriterien erfüllen Standard ≥ 100 km S Wenn Bahnnetz oder Netzteil < 100 km: Siehe allgemeine Bemerkungen zu "S"
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Anhang 2
Erweiterungen nach Art. 7 und 26 VTE
2.1 Erweiterungen
Bezeichnung Definition AV Ausländische Vorschriften. Erweiterung für Strecken mit ausländischen Grenz Vorschriften in Grenznähe. Der Eintrag im Prüfprotokoll mit dem Vermerk ETCS berechtigt innerhalb ETCS der Schweiz Rangier- und Zugfahrten von ETCS Strecken Level 2 im Rahmen der entsprechenden Kategorie auszuführen. Erweiterung für Triebfahrzeugführende der Normalspur zum Befahren von ETCS ohne SH Strecken mit ETCS Level 2 ohne Rangierfahrten
G Erweiterung für Triebfahrzeugführende welche Güterzüge führen P Erweiterung für Triebfahrzeugführende welche Personenzüge führen
ZV Erweiterung für Triebfahrzeugführende für Zugvorbereitung Erweiterung Prüfungsexperte oder -expertin. PE Eintrag nur durch BAV möglich. Verfahren nach Richtlinie Prüfungsexperte oder -expertin
Zeichenerklärung: ? Prüfung schriftlich ϑ Prüfung mündlich Ρ Praktische Prüfung : Fahrsimulator als Alternative zur praktischen Prüfung nur mit Bewilligung BAV möglich. (Ersetzt nicht Streckenkenntnis nach FDV)
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Kategorie Bezeichnung Art Prüfung ZV Erweiterung ?ϑΡ ETCS Erweiterung ?ϑΡ: A 40 AV Grenz Erweiterung ?ϑ PE Modul BAV
ZV Erweiterung ?ϑΡ ETCS Erweiterung ?ϑΡ: Ai 40 AV Grenz Erweiterung ?ϑ PE Modul BAV
ZV Standard ?ϑΡ ETCS Erweiterung ?ϑΡ: A AV Grenz Erweiterung ?ϑ PE Modul BAV
ZV Standard ?ϑΡ ETCS Erweiterung ?ϑΡ: Ai AV Grenz Erweiterung ?ϑ PE Modul BAV
ZV Standard ?ϑΡ PE Modul BAV
ZV Standard ?ϑΡ ETCS Erweiterung ?ϑΡ: Bi AV Grenz Erweiterung ?ϑ PE Modul BAV
ZV Standard ?ϑΡ G Standard ?ϑΡ ETCS Erweiterung ?ϑΡ: AV Grenz Erweiterung ?ϑ B P Standard ?ϑΡ PE Modul BAV
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Anhang 3
Bewertungskriterien für die praktische Prüfung für das direkte Führen von Rangier- und Zugfahrten
3.1 Kontrollen bei Dienstantritt
– Pünktlichkeit – Alle Informationen für die Dienstausübung sind bekannt und aktuell. – Unterlagen sind aktuell und vollständig gemäss Vorgaben der EVU. – Ausrüstung vollständig gemäss Vorgaben der EVU.
3.2 Fahrzeugvorbereitung, -übernahme, -kontrolle und -remisierung
– Fahrzeugkontrolle und -inbetriebnahme gemäss Vorgaben EVU – Bremsprobe – Dateneingaben – Kontrolle der Zugbeeinflussung – Benötigte Unterlagen im Führerstand gut sichtbar vorhanden. – Fahrzeugkontrolle und Ausserbetriebsetzung gemäss Vorgaben EVU
3.3 Kontrollen vor und während der Fahrt
– Abfahrprozess – Beobachtung Zugbeeinflussung nach System – Fahrweg- und Fahrstrassenkontrolle / Beobachtung – Verhalten bei Störungen – Triebfahrzeugbedienung – Bremsprobe auf Wirkung – Konzentration, Aufmerksamkeit, Reaktion allgemein Fahrdynamik und Wahrnehmung – Einhaltung der Fahrordnung – Sichere vorausschauende Zugführung, den Verhältnissen angepasste Fahrweise – Einhalten Vmax und Respektieren der V-Schwellen – Strecken, - Bahnhof- und Anlagenkenntnisse – Zugkontrollen – Ausführen fahrdienstlicher Anordnungen – Melden der Signale und korrekte Ausführung
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– Bremsbereitschaft / Bremsbedienung – Bedienung Kommunikationsmittel / Einhaltung Kommunikationsprozesse – Halteorte – Prioritätensetzung und Belastbarkeit
3.4 Allgemeines / Verhalten
– Selbständigkeit / Durchsetzungsvermögen / Zuverlässigkeit – Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden und Kunden – Dienstübergabe – Arbeitssicherheit – Feststellen und melden von Schäden an Fahrzeugen und Anlagen
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Anhang 4
Bewertungskriterien für die praktische Prüfung von Strassenbahnführern und -führerinnen
4.1 Kontrollen bei Dienstantritt
– Pünktlichkeit / Meldung Dienstantritt – Alle Informationen für die Dienstausübung sind bekannt und aktuell. – Unterlagen sind aktuell und vollständig gemäss Vorgaben der EVU. – Ausrüstung vollständig gemäss Vorgaben EVU
4.2 Fahrzeugvorbereitung / Übernahme / Kontrolle / Remisierung
– Fahrzeugkontrolle und -inbetriebnahme gemäss Vorgaben EVU – Bremsprobe – Dateneingaben – Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen – Benötigte Unterlagen im Führerstand gut sichtbar vorhanden – Fahrzeugsicherung gemäss Vorgaben EVU
4.3 Kontrollen vor und während der Fahrt
– Abfahrprozess Signalbeobachtung – Weichensteuerung – Verzicht auf Fahrvorrecht bei Gefahr – Verhalten gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern – Fahrzeugbedienung – Fahrwegbeobachtung Bremsprobe auf Wirkung – Konzentration, Aufmerksamkeit, Reaktion allgemein, vorausschauende Fahrweise – Fahrdynamik / Ökonomische Fahrweise – Einhalten des Fahrplanes – Den Verhältnissen angepasste Fahrweise – Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften – Linien- und Umleitungskenntnisse – Ausführen fahrdienstlicher Anordnungen – Melden und Ausführung der Signalbilder – Bremsbedienung Glockensignale akustische Signale
BAV Infrastruktur Version 1.1 Richtlinie Fähigkeits- und periodische Prüfungen 01. September 2017
– Einsatz der Fahrrichtungsanzeigen – Halteort und Bremsvorgang – Beachten der Anzeigeinstrumente und Meldelampen – Bedienung Kommunikationsmittel / Einhaltung Kommunikationsprozesse – Verhalten bei Fahrplanabweichungen
4.4 Allgemeines / Verhalten
– Selbständigkeit / Durchsetzungsvermögen / Zuverlässigkeit t – Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden und Kunden – Dienstübergabe – Arbeitssicherheit – Prioritätensetzung und Belastbarkeit – Feststellen und melden von Schäden an Fahrzeugen und Anlagen
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Anhang 5
Bewertungskriterien für die praktische Prüfung für das indirekte Führen von Rangier- und Zugfahrten
5.1 Dienstantritt
– Pünktlichkeit – Alle Informationen für die Dienstausübung sind bekannt und aktuell – Ausrüstung vollständig gemäss Vorgaben der EVU – Funktionskontrolle der Kommunikationsmittel
5.2 Dienstausübung
– Funkkontrollen – Bedienung Kommunikationsmittel / Einhalten der Kommunikationsprozesse – Effizientes und sicheres Rangieren der Fahrzeuge für die Zugbildung
5.3 Allgemeines / Verhalten
– Selbständigkeit / Durchsetzungsvermögen / Zuverlässigkeit – Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden und Kunden – Dienstübergabe – Arbeitssicherheit – Feststellen und melden von Schäden an Fahrzeugen und Anlagen. – Einhaltung der Dienstordnung – Regelkonformität / Risikosensibilität
BAV Infrastruktur Version 1.1 Richtlinie Fähigkeits- und periodische Prüfungen 01. September 2017
Anhang 6
Auflistung von möglichen Prüfungsfehlern für das direkte Führen von Rangier- und Zugfahrten
Artikel 12 b dieser Richtlinie ist zu berücksichtigen und anzuwenden.
6.1 Kategorie I schwere Fehler
6.1.1 Fahrdisziplin
– Protokollpflichtige Nachrichten während der Fahrt schriftlich festgehalten – Fehlende sicherheitsrelevante Unterlagen – Bremsprobe nicht durchgeführt – Nichtbeachten von haltzeigenden Hauptsignalen, inkl. Rangiersignalen – Nichtbeachten von Halt zeigenden Signalen oder fahren bei fehlender Fahrerlaubnis / Zustimmung – Falsche Auslegung der Signalinformation im Sinne einer Gefährdung – Aufschneiden von Weichen im Sinne einer Gefährdung – Keine Bremsprobe auf Wirkung – Fahren ohne Verbindungsüberwachung – Geschwindigkeitsüberschreitungen im Normal und Schmalspurbereich – Im Strassenbahn und Zahnradbereich gelten entsprechend tiefere Werte – Sicherheitsrelevantes Fehlverhalten bei einer Betriebsstörung – Fahren mit gehobenem Stromabnehmer in geerdeten Sektor
6.1.2 Zugführung
– Fehlerhafte Bremsbedienung – Fehlerhafte Bremsbedienung im Sinne einer Gefährdung
6.1.3 Fahrzeugkenntnisse und Bedienung der Systeme
– Handlungen, die Menschen, Anlagen oder Fahrzeuge gefährden
– Ungenügende Fahrzeugkenntnisse und Bedienung der Systeme die zu gefährlichen
BAV Infrastruktur Version 1.1 Richtlinie Fähigkeits- und periodische Prüfungen 01. September 2017
Situationen führen können – Fahrzeuge gegen Entlaufen nicht gesichert
6.2 Kategorie II Mittelschwere Fehler
6.2.1 Fahrdisziplin
– fehlende oder nicht nachgeführte Unterlagen – Befreien aus der Zugbeeinflussung bei Halt zeigendem Signal – Aufschneiden von Weichen – Irrtümlich Durchfahrt statt Halt – Nicht ausschalten der Zugsammelschiene – Nicht korrekt durchgeführte Bremsprobe auf Wirkung – Falsche Auslegung der Signalinformation ohne Gefährdung – Zugkontrolle – Geschwindigkeitsüberschreitung im Normal und Schmalspurbereich – Im Strassenbahn und Zahnradbereich gelten entsprechend tiefere Werte – Nichtbeachten einer Pfeiftafel – Wiederholtes Nichtmelden der Signale – Fehlerhafte Türbedienung gemäss Vorgaben EVU
6.2.2 Zugführung
– Mehrmals nicht optimale, den Streckenverhältnissen angepasste Zugführung – Mehrmals nicht optimale den Streckenverhältnissen angepasste dynamische Zugführung – Mangelhafte Bahnhofs- und Streckenkenntnisse – Abweichung vom Halteort im Sinne einer Gefährdung
6.2.3 Fahrzeugkenntnisse und Bedienung der Systeme
– Vorgeschriebene Fahrzeugkontrolle nicht durchgeführt
6.3 Kategorie III leichte Fehler
6.3.1 Fahrdisziplin
– Halt statt Durchfahrt – Manövertaste nicht gedrückt bzw. nicht zurückgenommen
BAV Infrastruktur Version 1.1 Richtlinie Fähigkeits- und periodische Prüfungen 01. September 2017
– Abfahrt bei offenem Signal ohne Befreiung aus der Zugbeeinflussung – Vereinzeltes Nichtmelden von Signalen – Abfahrt ohne Eingabedaten für die Zugbeeinflussung – Geschwindigkeitsüberschreitungen im Normal und Schmalspurbereich bis 5 km/h – Im Strassenbahn und Zahnradbereich gelten entsprechend tiefere Werte – Mangelhaftes Kommunikationsverhalten – Zugsammelschiene nicht eingeschaltet
6.3.2 Zugführung
– Abweichungen vom Halteort – Nicht einhalten der fahrplanmässigen Verkehrszeiten
6.3.3 Fahrzeugkenntnisse und Bedienung der Systeme
Vorgeschriebene Fahrzeugkontrolle mangelhaft durchgeführt
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Anhang 7
Auflistung von möglichen Prüfungsfehlern für Strassenbahnführer und -führerinnen
Artikel 12 b dieser Richtlinie ist zu berücksichtigen und anzuwenden.
7.1 Kategorie I schwere Fehler
7.1.1 Fahrdisziplin
– Lichtsignale und Zeichen von verkehrsregelnden Personen nicht beachtet – Nichtbeachten von haltzeigenden Signalen, inkl. Rangiersignalen – Vorbeifahrt an einem halt zeigenden Signal – Falsche Signalinterpretation – Fahrvorrecht mit Gefährdung verletzt – Strassenverkehrsregeln mit Gefährdung verletzt – Begegnungsverbot im Gefahrenbereich von Weichen missachtet – Aufschneiden einer verriegelten Weiche – Nicht beachten der Weichensignale – Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer – Überschreitungen der zugelassenen Vmax von > 5 km/h gemäss Vorgaben EVU
7.1.2 Tramführung
– Sicherheitsgefährdende Fahrzeugbedienung
7.1.3 Fahrzeugkenntnisse und Bedienung der Systeme
– Ungenügende Fahrzeugkenntnisse, die zu unsicheren und gefährlichen Situationen führen können, insbesondere auch bei Fahrzeugstörungen – Fahrzeuge nicht gesichert stehen lassen – Keine Funktionskontrolle der Bremsen bei Fahrzeugübernahme
7.2 Kategorie II mittelschwere Fehler
7.2.1 Fahrdisziplin
– Unvollständige Funktionskontrolle der Bremsen bei Fahrzeugübernahme
BAV Infrastruktur Version 1.1 Richtlinie Fähigkeits- und periodische Prüfungen 01. September 2017
– Mangelnde Fahrwegbeobachtung – Irrtümliche Durchfahrt bei Haltestellen – Falschfahrt – Überschreitungen der zugelassenen Vmax von bis 5 km/h gemäss Vorgaben EVU – Geschwindigkeit nicht den Verhältnissen angepasst – Ungenügende Aufmerksamkeit im Bereich von Haltestellen oder Baustellen – Mangelnde Selbständigkeit – Nicht Beachten von Hinweissignalen
7.2.2 Tramführung
– Fehlende vorausschauende Fahrweise – Mangelhafte Linienkenntnisse – Zu frühes entriegeln / verriegeln der Türen – Abweichung vom Halteort gemäss Vorgaben EVU – Ungenügende Verwendung der Warnglocke – Leichtes Zurückrollen bei Berganfahrt – Nichteinhalten der Fahrzeugabstände
7.2.3 Fahrzeugkontrolle
– Fahrzeugkontrolle nicht ausgeführt
BAV Infrastruktur Version 1.1 Richtlinie Fähigkeits- und periodische Prüfungen 01. September 2017
7.3 Kategorie III leichte Fehler
7.3.1 Fahrdisziplin
– Fehlende oder nicht nachgeführte Unterlagen nach Vorgaben EVU – Mangelhafte Funkdisziplin – Persönliche Ausrüstung nach Vorgaben EVU nicht vollständig – Ansagen bei Umleitungen und Störungen unvollständig / mangelhaft
7.3.2 Tramführung
– Nicht den aktuellen Verhältnissen angepasste Tramführung – Nicht ausschalten des Fahrstromes bei Unterbrüchen – Ungenügendes beachten des Fahrplanes – Fehlbedienung des Fahrrichtungsanzeigers – Mangelnde Übersicht – Fehlbedienung der Weichen
7.3.3 Fahrzeugkenntnisse und Bedienung der Systeme
– Nicht korrekte Fahrzeugkontrolle durchgeführt
BAV Infrastruktur Version 1.1 Richtlinie Fähigkeits- und periodische Prüfungen 01. September 2017
Anhang 8
Auflistung von möglichen Prüfungsfehlern für das indirekte Führen von Rangier- und Zugfahrten
Artikel 12 b dieser Richtlinie ist zu berücksichtigen und anzuwenden.
8.1 Kategorie I schwere Fehler
8.1.1 Fahrdisziplin
– Keine oder falsche Art der Bremsprobe durchgeführt im Sinne einer Gefährdung – Nicht Entfernen von Hemmschuhen / nicht lösen von Feststellbremsen – Nichtbeachten von Signalen – Fahrbefehl bei Halt zeigendem Signal – Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden Signal – Falsche Ausführung des Signalbegriffs mit Gefahrdung – Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis – Aufschneiden von Weichen im Sinne einer Gefährdung – Falsche oder keine Entfernungsangabe – Verursachen von Gefährdungen an Zugs- und Rangierfahrten – Auf wahrnehmbare überhöhte Geschwindigkeit des Lokführer nicht reagiert – Irrtümliche Durchfahrt statt Halt mit Gefährdung
8.1.2 Handlungen, die Personen, Anlagen oder Fahrzeuge gefährden
– Ungenügende Fahrzeugkenntnisse, die zu gefährlichen Situationen führen können – Nichteinhalten Vorschriften Zugsammelschiene – Ein- und Ausfahrt in und aus Depots, Remisen, Unterhaltsanlagen und Umschlagshallen ohne Sicherheitshalt – Fahrzeuge ungesichert / nicht genügend gesichert stehen lassen – Fahrbefehle erteilen ohne dass die Bedingung zur Rangierfahrt erfüllt ist
BAV Infrastruktur Version 1.1 Richtlinie Fähigkeits- und periodische Prüfungen 01. September 2017
8.2 Kategorie II mittelschwere Fehler
8.2.1 Fahrdisziplin
– Fehlende oder nicht aktualisierte Unterlagen – Fehlende Verständigung des Lokführers über sicherheitsrelevante Angaben – Fehlerhafte Funktionskontrolle Mobilkommunikationssysteme / fehlerhafte Kommunikation – Wiederholtes Nichtmelden der Signale – Keine Überprüfung der Feststellbremse – Falsche Standortwahl bei geschobener Fahrt – Falsche Ausführung des Signalbegriffs auf die sichere Seite
8.2.2 Handlungen, die Personen, Anlagen oder Fahrzeuge gefährden
– Mangelhafte Beachtung der Vorschriften betreffend Hemmschuhe – Persönliche Sicherheitsausrüstung gemäss Vorgaben EVU nicht vollständig – Arbeitssicherheitsvorschriften gemäss Vorgaben EVU nicht eingehalten
8.3 Kategorie III leichte Fehler
8.3.1 Fahrdisziplin
– Einzelnes Nichtmelden von Signalen – Nichteinschalten der Verbindungsüberwachung – Falsche Fahrwege verlangen – Mangelhafte Rangiermethodik
8.3.2 Handlungen, die Personen, Anlagen oder Fahrzeuge gefährden
– Mangelhafter Kupplungsprozess nach Vorgaben EVU – Mangelhafte Orientierung über den Rangierablauf (Verständigung allgemein, Dienstübergabe) – Nicht vorhandenes Merkblatt Gefahrgut
BAV Infrastruktur Version 1.1 Richtlinie Fähigkeits- und periodische Prüfungen 01. September 2017
Anhang 9
9.1 Prüfprotokoll
– Ist in der Datenbank Phoenix abgebildet