Anhang 5a/5b Anforderungen Farbsinn
BAV Infrastruktur V 1.4 de Anhang 5a zur Richtlinie Medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen 1. August 2022
Anhang 5a Farbsinn Anforderungen für Triebfahrzeugführende nach VTE
Abweichungen Tauglichkeits- Eintrag Formular Kategorien möglich entscheid Anhang 2b
⎬ bedingt tauglich ⎬ Deuteranomalie bedingt tauglich 1) Deuteranomalie: (nur mit Nachweis Vermerk Zeile Anomaloskopie) "Einschränkungen": Ai40 bedingt tauglich Kat.
Protanomalie: untauglich ⎬ untauglich → nein
Deuteranomalie / Protanomalie: untauglich ⎬ untauglich Ai, Bi → nein
Bahnen mit einfachen Betriebsverhältnissen bedingt tauglich 1) 2) ⎬ bedingt tauglich Deuteranomalie / (nach Anh. 1 Bst. b (nur mit Nachweis ⎬ Deuteranomalie Protanomalie: VTE) Anomaloskopie) oder → ja B60 1) ⎬ Protanomalie Bi 1)
Abweichungen Tauglichkeits- Eintrag Formular Kategorien möglich entscheid Anhang 2c
Deuteranomalie / ⎬ bedingt tauglich Ohne Ausweispflicht bedingt tauglich 2) Protanomalie: ⎬ Deuteranomalie nach Art. 10 VTE 2) → ja ⎬ Protanomalie
Hinweise 1) Anomaloskopie:
Tauglich bei Anomalie-Quotient (AQ) zwischen 0.6 und 2.0;
bedingt tauglich (Deuteranomalie) bei AQ zwischen > 2 und 20, ansonsten untauglich;
die Einstellungsbreite (EB) am Anomaloskop darf nicht mehr als 10 Teilstriche betragen.
2) Im Falle einer Farbsinnschwäche legt das Unternehmen den Einsatzrayon fest, dies unter Berücksichtigung der Betriebsverhältnisse sowie der Farbgebung der Signale und allfälligen Arbeitsmittel (z.B. Display), die beachtet werden müssen.
Kategorien / Definitionen
Ai, Bi, A, B60, B80, B100, B Rangierbewegungen auf Strecken und Führen von Zügen
Deuteranomalie Grünschwäche
Protanomalie Rotschwäche
Aktenzeichen: BAV-511.5-36/10/3/5 1/2
BAV Infrastruktur V 1.3 de Anhang 5b zur Richtlinie Medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen 1. Juli 2018
Anhang 5b Farbsinn Anforderungen für sicherheitsrelevante Tätigkeiten ZSTEBV
Sicherheitsrelevante Abweichungen Tauglichkeitsentscheid Eintrag Formular Tätigkeiten mit möglich Anhang 2c Bescheinigungspflicht Art. 3 ZSTEBV
Fahrdienstleiter Kat. B Deuteranomalie / Zugbegleiter EU und Protanomalie: untauglich ⎬ untauglich CH → nein
Fahrdienstleiter Kat. A Rangierer Deuteranomalie / ⎬ bedingt tauglich Sicherheitswärter Protanomalie: bedingt tauglich 1) ⎬ Deuteranomalie Sicherheitschef → ja ⎬ Protanomalie Zugvorbereiter
Sicherheitsrelevante Abweichungen Tauglichkeitsentscheid Eintrag Formular Tätigkeiten ohne möglich Anhang 2c Bescheinigungspflicht sowie Selbstschutz
Deuteranomalie / ⎬ bedingt tauglich Nach Art. 4 ZSTEBV Protanomalie: bedingt tauglich 1) ⎬ Deuteranomalie → ja ⎬ Protanomalie
Hinweise 1) Im Falle einer Farbsinnschwäche legt das Unternehmen das Einsatzgebiet fest, dies unter Berücksichtigung der Betriebsverhältnisse sowie der Farbgebung der Signale und allfälligen Arbeitsmittel (z.B. Display), die beachtet werden müssen.
Bei ausgewiesener Notwendigkeit (sicherheitsrelevante Tätigkeiten bei denen ein intakter Farbsinn erforderlich ist), Anomaloskopie veranlassen:
Tauglich bei Anomalie-Quotient (AQ) zwischen 0.6 und 2.0;
bedingt tauglich (Deuteranomalie) bei AQ zwischen > 2 und 20, ansonsten untauglich;
die Einstellungsbreite (EB) am Anomaloskop darf nicht mehr als 10 Teilstriche betragen.
Definitionen
Deuteranomalie Grünschwäche
Protanomalie Rotschwäche