Quelle

Anhang 5a/5b Anforderungen Farbsinn

BAV Infrastruktur V 1.4 de Anhang 5a zur Richtlinie Medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen 1. August 2022

Anhang 5a Farbsinn Anforderungen für Triebfahrzeugführende nach VTE

Abweichungen Tauglichkeits- Eintrag Formular Kategorien möglich entscheid Anhang 2b

⎬ bedingt tauglich ⎬ Deuteranomalie bedingt tauglich 1) Deuteranomalie: (nur mit Nachweis Vermerk Zeile Anomaloskopie) "Einschränkungen": Ai40 bedingt tauglich Kat.

Protanomalie: untauglich ⎬ untauglich → nein

Deuteranomalie / Protanomalie: untauglich ⎬ untauglich Ai, Bi → nein

Bahnen mit einfachen Betriebsverhältnissen bedingt tauglich 1) 2) ⎬ bedingt tauglich Deuteranomalie / (nach Anh. 1 Bst. b (nur mit Nachweis ⎬ Deuteranomalie Protanomalie: VTE) Anomaloskopie) oder → ja B60 1) ⎬ Protanomalie Bi 1)

Abweichungen Tauglichkeits- Eintrag Formular Kategorien möglich entscheid Anhang 2c

Deuteranomalie / ⎬ bedingt tauglich Ohne Ausweispflicht bedingt tauglich 2) Protanomalie: ⎬ Deuteranomalie nach Art. 10 VTE 2) → ja ⎬ Protanomalie

Hinweise 1) Anomaloskopie:

  • Tauglich bei Anomalie-Quotient (AQ) zwischen 0.6 und 2.0;

  • bedingt tauglich (Deuteranomalie) bei AQ zwischen > 2 und 20, ansonsten untauglich;

  • die Einstellungsbreite (EB) am Anomaloskop darf nicht mehr als 10 Teilstriche betragen.

2) Im Falle einer Farbsinnschwäche legt das Unternehmen den Einsatzrayon fest, dies unter Berücksichtigung der Betriebsverhältnisse sowie der Farbgebung der Signale und allfälligen Arbeitsmittel (z.B. Display), die beachtet werden müssen.

Kategorien / Definitionen

  • Ai, Bi, A, B60, B80, B100, B Rangierbewegungen auf Strecken und Führen von Zügen

  • Deuteranomalie Grünschwäche

  • Protanomalie Rotschwäche

Aktenzeichen: BAV-511.5-36/10/3/5 1/2

BAV Infrastruktur V 1.3 de Anhang 5b zur Richtlinie Medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen 1. Juli 2018

Anhang 5b Farbsinn Anforderungen für sicherheitsrelevante Tätigkeiten ZSTEBV

Sicherheitsrelevante Abweichungen Tauglichkeitsentscheid Eintrag Formular Tätigkeiten mit möglich Anhang 2c Bescheinigungspflicht Art. 3 ZSTEBV

Fahrdienstleiter Kat. B Deuteranomalie / Zugbegleiter EU und Protanomalie: untauglich ⎬ untauglich CH → nein

Fahrdienstleiter Kat. A Rangierer Deuteranomalie / ⎬ bedingt tauglich Sicherheitswärter Protanomalie: bedingt tauglich 1) ⎬ Deuteranomalie Sicherheitschef → ja ⎬ Protanomalie Zugvorbereiter

Sicherheitsrelevante Abweichungen Tauglichkeitsentscheid Eintrag Formular Tätigkeiten ohne möglich Anhang 2c Bescheinigungspflicht sowie Selbstschutz

Deuteranomalie / ⎬ bedingt tauglich Nach Art. 4 ZSTEBV Protanomalie: bedingt tauglich 1) ⎬ Deuteranomalie → ja ⎬ Protanomalie

Hinweise 1) Im Falle einer Farbsinnschwäche legt das Unternehmen das Einsatzgebiet fest, dies unter Berücksichtigung der Betriebsverhältnisse sowie der Farbgebung der Signale und allfälligen Arbeitsmittel (z.B. Display), die beachtet werden müssen.

Bei ausgewiesener Notwendigkeit (sicherheitsrelevante Tätigkeiten bei denen ein intakter Farbsinn erforderlich ist), Anomaloskopie veranlassen:

  • Tauglich bei Anomalie-Quotient (AQ) zwischen 0.6 und 2.0;

  • bedingt tauglich (Deuteranomalie) bei AQ zwischen > 2 und 20, ansonsten untauglich;

  • die Einstellungsbreite (EB) am Anomaloskop darf nicht mehr als 10 Teilstriche betragen.

Definitionen

  • Deuteranomalie Grünschwäche

  • Protanomalie Rotschwäche