Anhang 1B
3 Erteilen der Ruderkommandos an den Rudergänger (Person am Steuer)
4 Sprechfunkkommunikation (Schiff-Schiff; Schiff-Land); Geben der Schallzeichen
5 Bestimmen der Schiffsposition durch Radar mit Peilung und Abstand
6 Fahren und Wenden, Ansteuern einer Boje (Zielfahrt)
7 Einfahrt in einen Hafen oder in ein enges Gewässer oder Anfahren einer Steganlage
8 Begegnung mit einem Schiff, Überholen eines Schiffes
9 Erfassen eines Schiffes in stehender Peilung. Verhalten im Nahbereich. Treffen
der richtigen Massnahmen zur Vermeidung der Kollision. 10 Auswertung des Radarbildes (Punkte 2.5 bis 2.9).