BAV Controlling-Richtlinie Agglomerationsprogramme (Infrastrukturfonds)Für dringliche Projekte
1 Risikoidentifikation:
Definition des Betrachtungsfeldes
Bestimmung der relevanten Ziele/Anforderungen
Identifikation möglicher Einwirkungen
Führen der Risikoliste
2 Risikobewertung:
Schätzung der Eintretenswahrscheinlichkeit
Schätzung Ausmass der Zielabweichung
Ermittlung des Risikowertes in der Risikomatrix
Sensitivitätsbetrachtung der Risikobewertung
3 Risikobeurteilung:
Beurteilung der Risiken im Gesamtzusammenhang
Festlegung der Q-Schwerpunkte
Herausfiltern der relevanten Risiken
4 Risikostrategie:
Risiko akzeptieren Massnahmen planen
Risiko vermindern / vergrössern und umsetzen
Risiko verlagern
Risiko bewältigen
5 Dokumentation Risikomanagement:
Zusammenfassung der Ergebnisse des strategischen und operativen Risikomanagements im halbjährlichen Standbericht
Controlling-Richtlinie BAV Anhang Seite 29 von 38 Version 1.0 vom 11. August 2008
Anhang 12 Abschluss, Abrechnung und Schlussbericht
12.1 Anforderungen nach Projekttyp
Anforderung Projekttyp A B C D Schlussbericht und Abrechnung X X X X
12.2 Zielsetzung
Mit dem Schlussbericht wird dokumentiert, dass die in der Vereinbarung zwischen Bund und Ersteller festgelegten Leistungen erbracht wurden. Die Entwicklung der Kosten ist prüfbar darzustellen und die erreichten Termine sind aufzuzeigen. Die Abrechnungen der einzelnen Teilprojekte werden auf der gleichen Basis aufbereitet, abgerechnet und stufengerecht verdichtet und konsolidiert, so dass eine Rechenschaft über die Mittelverwendung gegeben werden kann. Die Abrechnung und der Schlussbericht sind möglichst rasch zu erstellen. Es besteht die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Abrechnung mit der Abnahme des Projektes zu verbinden (siehe SIA 118, Art. 154).
12.3 Prozess
Die Ersteller informieren das BAV schriftlich über die Fertigstellung von Projektelementen. Die Arbeiten innerhalb der betreffenden Einheit sind beendet (mit Ausnahme derjenigen, welche einem Abschlusskredit zugewiesen wurden) und die entsprechenden Konten geschlossen. Danach beginnt der Prozess für die Erstellung des Schlussberichts mit der Abrechnung: − Vorlage des Schlussberichts und Antrag der Ersteller zur Genehmigung der Abrechnung − Prüfung durch das BAV − Bestätigung der erfolgten Prüfung und Abrechnung durch das BAV − Genehmigung der Schlussabrechnung durch das UVEK
12.4 Schlussbericht und Abrechnung
Aufbau und Inhalt des Schlussberichts Der Aufbau und der Inhalt des Schlussberichts orientieren sich an den Projektberichten. Der Schlussbericht informiert über die Abwicklung der einzelnen Teilprojekte ab der Unterzeichnung des Vertrags / der Vereinbarung bis zum Projektabschluss sowie über allfällig entstandene zeitliche und finanzielle Abweichungen. Der Schlussbericht enthält folgende Angaben: − Bestätigung, dass die in der Vereinbarung festgelegten Leistungen erbracht sind
Controlling-Richtlinie BAV Anhang Seite 30 von 38 Version 1.0 vom 11. August 2008
− Bestätigung, dass das ausgeführte Projekt dem bewilligten Projekt entspricht und die vereinbarten Schnittstellen eingehalten wurden − Bestätigung, dass die Auflagen der Plangenehmigungsverfügung erfüllt sind − Alle Kosten-Controlling-Daten auf der tiefsten Ebene der Projektstruktur − Werden beim Projektabschluss sämtliche Leistungen eines Vertrages oder eine Vereinbarung abgerechnet, so werden zusätzlich mittels Beitragsabrechnung die vom BAV beglichene Teuerung und die nicht rückforderbare MWST separat ausgewiesen. − Begründung der Kostenabweichungen (Mehrausmass, Mehrpreis) − Abrechnungstabellen − Nachvollziehbare Dokumentation der erbrachten Leistungen
Bei Projekten, bei denen der Umfang der Leistung auch bahntechnische Komponenten enthält, sind weitere Unterlagen dem Schlussbericht beizufügen: − Nachweis Auflagenerledigung − Dokumente der Abnahme (Übersicht über die Abnahmen, Bestätigung der Vollständigkeit, Kontrollberichte, Bestätigungen, Nachweise) − Betriebsbewilligungen (Art. 8 EBV), behördliche Betriebsbewilligungen
Tabellen für die Abrechnung Für die Abrechnung fertig gestellter Projekteinheiten bzw. Projekte sind die nachfolgenden Tabellen zu verwenden. Die effektiven Beträge (ohne Rundungen) sind auszuweisen.
Abb. 12-1: Abrechnung eines Projektelements, ohne Teuerung und nicht rückforderbare MWST Bezeichnung: ID-NR: Spalte Bezeichnung Franken K9 Aktuelle Kostenbezugsbasis (bei Projekttyp D: UKB) (Preisstand UKB)
K13 Rechnungen (inkl. Vertragsteuerung; ohne n.r. MWST) K15 - realisierte Erlöse K18 - Teuerung insgesamt A1 = K13 - Rechnungen (realisierte Erlöse eingerechnet; abzüglich Teuerung; ohne
Mehr- / Minderkosten der Rechnungen (abzüglich Teuerung; ohne MWST; ohne Bauzinsen) gegenüber aktueller Kostenbezugsbasis (Preisstand UKB)
Mehr- / Minderkosten der Rechnungen gegenüber aktueller Kostenbezugsbasis (Preisstand UKB) in %
Kurzbegründung:
Ort, Datum, Projektleitung
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Abb. 12-2: Gesamtabrechnung ohne Teuerung und nicht rückforderbare MWST Total Teilprojekt A Teilprojekt B Kosten-/Finanzstadium Preisstand Projekt Aktuelle Kostenbezugsbasis (AKB) K9 UKB Rechnungen inkl. K13 effektiv Vertragsteuerung Realisierte Erlöse K15 effektiv Teuerung insgesamt K18 effektiv Rechnungen (Realisierte Erlöse A1 UKB eingerechnet: abzüglich Teuerung; ohne MWST) Mehr-/Minderkosten: Rechnungen A2 UKB (Realisierte Erlöse eingerechnet; abzüglich Teuerung; ohne MWST) - Aktuelle Kostenbezugsbasis (AKB) Differenz zur aktuellen A3 UKB Kostenbezugsbasis (AKB) in % Datum der Abrechnung
Abb. 12-3: Beitragsabrechnung mit Teuerung und nicht rückforderbare MWST Bezeichnung: ID-NR: Spalte Bezeichnung CHF VK1 Vereinbarter Beitrag real VK2 Beitrag Teuerung (Anteil, wenn nicht 100%) VK3 Beitrag nicht rückforderbare MWST (Anteil, wenn nicht 100%) PR2 effektiver Mittelabruf D1 = VK4 - PR2 Differenz Beitrag nominal zu effektivem Mittelabruf K18 Teuerung insgesamt (Anteil, wenn nicht 100%) VK6 nicht rückforderbare MWST (Anteil, wenn nicht 100%) Differenz Beitrag real zu realem Mittelabruf
Kurzbegründung:
Ort, Datum, Ersteller
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Controlling-Richtlinie BAV Anhang Seite 32 von 38 Version 1.0 vom 11. August 2008
Glossar A-Fonds-perdu- Finanzmittel, die für einen bestimmten Zweck unter Verzicht auf Verzinsung Beiträge und Rückzahlung zur Verfügung gestellt werden
aktuell Wert auf dem aktuellen Wissensstand (zum aktuellen Bezugszeitpunkt ermittelt; kann sich in Zukunft durch weitere Aktualisierung ändern)
Änderung Unter einer Änderung werden alle Entwicklungs- und Veränderungsprozesse verstanden:
− Modifikation von Bestellungen, Vorgaben oder Bezugsbasen − Leistungs- oder Funktionsänderungen inkl. Kompensationen − Änderung des Finanzierungsbedarfs
Auflageprojekt Von der Ersteller ausgearbeitetes Projekt zur öffentlichen Auflage im Sinne des Eisenbahnrechts
Balkennetzplan Zeitmassstäblicher Vorgangs-Knoten-Netzplan in Balkendarstellung mit Anordnungsbeziehungen
Bauprojekt Phase zur Festlegung des baureifen Projektes, in der Kosten und Termine genauer definiert werden
Beitrag Zwischen dem Bund bzw. BAV und den Erstellern in Form einer Vereinbarung vereinbarte Finanzmittel für ein Vorhaben
Besteller Der Bund, vertreten durch den Bundesrat als Vertragspartei der Vereinbarungen mit den Erstellern
Betriebsbewilligung Die Genehmigungsbehörde bestimmt bei der Plangenehmigung oder bei der Typenzulassung, ob die Inbetriebnahme einer Eisenbahnanlage oder eines Fahrzeuges einer Betriebsbewilligung bedarf. Hoheitlicher Akt gegenüber den Bahnunternehmungen. (Art 8. EBV; SR 742.141.1)
Bezugsbasis Ursprüngliche bzw. aktualisierte Zielwerte per Stichtag für die Bereiche Leistungen, Kosten und Termine
Bezugszeitpunkt Zeitpunkt, bezogen auf den die Information aktualisiert worden ist (Zeitpunkt des Wissensstandes)
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Controlling Instrument der Projektsteuerung. Ausgehend von einem Ziel (Bezugsbasis, Zielwerte) die jeweils bestehende Situation (Ist-Werte) kennen, Abweichungen und ihre Folgen erkennen und analysieren, die Folgerungen in die neue Planung (Planwerte, Prognose) integrieren und somit eine systematische, zielorientierte Steuerung ermöglichen.
Controlling-Daten Projektdaten aus den Bereichen Leistungen, Kosten, Finanzen, Termine, Risiken und Verträgen, welche in elektronischer, weiterbearbeitbarer Form zwischen BAV und Ersteller ausgetauscht werden.
effektiv Realer, eingetretener Wert, der definitiv ist und sich nicht mehr ändert.
Eisenbahn-Infrastruktur- Eisenbahn-Unternehmung, die auf Grund einer Konzession eine Eisenbahn- Unternehmung (EIU) Infrastruktur bereitstellt und unterhält (Infrastrukturbetreiberin im Sinne der Netzzugangsverordnung 25.11.1998).
Eisenbahn-Verkehrs- Eisenbahn-Unternehmung, die die Infrastruktur für kommerzielle Transporte Unternehmung (EVU) benutzt (Netzbenutzerin im Sinne der Netzzugangsverordnung 25.11.1998).
Endkostenprognose Höhe der mutmasslichen Endkosten, üblicherweise berechnet auf den Preisstand des Kredites. Die Prognose beinhaltet alle Kosten, welche aus aktueller Sicht bis zur Abrechnung auflaufen werden (ins. Kleinleistungen) und weist in der Regel eine gleichgrosse Wahrscheinlichkeit bezüglich Überschreitung bzw. Unterschreitung auf.
Erhaltung Die Erhaltung beinhaltet die Gesamtheit aller Planungsschritte und Massnahmen der Bewirtschaftung, die den Bestand des Werkes und seines materiellen und kulturellen Wertes sicherstellen. Die Erhaltung der Bahninfrastruktur umfasst die Überwachung, den Unterhalt und die Veränderung. Zum Unterhalt gehören die Instandsetzung, die Instandhaltung und die Erneuerung. (Æ sia-Norm 469)
Ersteller Beauftragte bundes-externe Organisation (Bahn, EIU, Kanton, …), welche ein Projekt plant und realisiert und dabei durch das BAV in Vertretung des Bundes beaufsichtigt wird.
Finanzmittel Bedarf zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung eines Vorhabens bis zum Abschluss unter angemessener Berücksichtigung der Unsicherheitsfaktoren/Risiken.
Finanzstadium Einem bestimmten Bearbeitungs- und Realisierungsstand zugeordnete Finanzinformation (z.B. nicht rückforderbare MWST)
Genehmigtes Projekt Durch das BAV rechtskräftig verfügtes Projekt aufgrund des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens
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Hauptlos Grosse Lose mit Verträgen, bei welchen das Auftragsvolumen sowohl 10 Mio. Franken als auch 3% der ursprünglichen Kostenprognose überschreitet.
Identifikationsschlüssel Alphanumerischer Code zur eindeutigen Zuordnung von Kosten, Leistungen, Finanzen und Terminen in der hierarchischen Projektstruktur.
Inbetriebsetzung Phase der Gesamtprüfung der fertig gestellten Anlage betreffend ihrer zielkonformen Funktionstüchtigkeit. Unter der Inbetriebsetzung wird die sukzessive Funktionsaufnahme der verschiedenen Teilsysteme der Anlage, deren Test- und Probebetrieb und die Schulung des Betriebs- und Führungspersonals verstanden.
Ist-Wert per ... Zum Bezugszeitpunkt ermittelter, eingetretener Wert (gehört zu einer Situation)
Kommerzielle Aufnahme des kommerziellen, fahrplanmässigen Eisenbahnbetriebs. Inbetriebnahme Erfordert eine Bewilligung zum Betreiben der neuen Infrastruktur (z.B. Konzession).
Kostenart Bestimmte Kategorie für die Zuordnung der Projektkosten (z.B. Landerwerb, Rohbau, Fahrleitungen)
Kostenstadium Einem bestimmten Bearbeitungs- und Realisierungsstand zugeordnete Kosteninformation (z.B. Ist-Kosten)
Kostenvoranschlag Vorkalkulation aufgrund von Vorausmassen und Erfahrungswerten mit einer Genauigkeit von +/- 10%.
Leistungsverzeichnis Detaillierte Definition der zu erbringenden Sach- und/oder Dienstleistungen (= Devis, "Pflichtenheft", gröber: Bau- bzw. Anlagenbeschreibung) ( Æ sia- Norm 118 sowie z.B. LHO des SIA)
Meilenstein Ein Ereignis bzw. ein Zwischenziel, das als Voraussetzung für die Zielerreichung erfüllt/erreicht werden muss.
Mittelbedarf Vom Ersteller benötigte periodische Finanzmittel
Mittelabruf Rechnungsstellung des Erstellers im Rahmen des genehmigten Mittelbedarfs
Nachtrag In Ergänzung einer Vereinbarung zusätzlich vereinbarte Leistung und Vergütung bzw. Leistungs- und Vergütungsreduktion
Planwert per ... für t Zum Bezugszeitpunkt geschätzter Wert für den Zeitpunkt t (gehört zu einer Prognose)
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Preisstand Stand der Preise zu einem bestimmten Zeitpunkt (mit zugehörigem Indexwert)
Probebetrieb Erprobung der Gesamtanlagen (Strecke, Bahnhöfe) und Fahrzeuge unter Regelbetriebsbedingungen vor der kommerziellen Inbetriebnahme in den Betriebszuständen „Normalbetrieb“, „Störungsbetrieb“, „Unterhaltsbetrieb“ und im „Ereignisfall“.
Prognose per ... Geschätzte, zukünftige Werte (Planwerte) über einen bestimmten Zeitraum
Projekt Ein Projekt ist ein individuelles, einmaliges, komplexes sowie zeitlich, sachlich und räumlich begrenztes Vorhaben – in dieser Weisung für die Erweiterung oder den Neubau einer Eisenbahn-Infrastruktur. Unter Projekt werden in der vorliegenden Richtlinie alle entsprechenden Vorhaben bzw. Teilvorhaben verstanden, das heisst, der Begriff Projekt kann sich auf jedes Element der Projektstruktur beziehen.
Projektstrukturplan Gliederung des Projekts in terminlich und funktional zusammenhängende (PSP) sowie plan- und kontrollierbare Teilaufgaben. Im Rahmen des PSP wird die gesamte Projektaufgabe in Arbeitspakete/Teilaufgaben zerlegt und die Beziehung zwischen den Arbeitspaketen beschrieben. Der Projektstrukturplan wird graphisch in einem Baum dargestellt.
Qualität Grad, in dem ein Satz inhärenter (einer Einheit innewohnender, ständiger) Merkmale Anforderungen erfüllt.( Æ ISO 9000)
Risiko Potenzielle positive (Chance) oder negative (Gefahr) Zielwertabweichung infolge von dem Zufall unterworfenen Einwirkungen
Risikoanalyse Beinhaltet die Risikoidentifikation, -bewertung und -beurteilung
Risikobeurteilung Auf der Risikobewertung basierender phasen- und stufenbezogener Auswahlprozess zur Ermittlung der relevanten Risiken und der Festlegung der Q-Schwerpunkte. Risiken sind relevant, wenn sie die Zielerreichung gefährden. Q-Schwerpunkte sind stark gefährdete Projektanforderungen.
Risikobewertung Quantifizierung von Risiken in Bezug auf ihre Eintretenswahrscheinlichkeiten und das Ausmass der Zielabweichung
Risikoidentifikation Erkennen möglicher Einwirkungen und Beschreiben der Risiken, die auf das Projekt oder Teile davon wirken
Risikowert Produkt aus dem Ausmass (Risikopotential) und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens der Zielabweichung
Controlling-Richtlinie BAV Anhang Seite 36 von 38 Version 1.0 vom 11. August 2008
Sicherheitsnachweis Dokumentierter Nachweis, dass das Produkt die spezifizierten Sicherheitsanforderungen erfüllt (wird hier auch auf das Gesamtsystem angewendet). Sicherheitsnachweis in zwei Stufen:
1 Stufe: Sicherheitsnachweis Stufe Ausführungsplan, durch Verifikation der
Ausführungsplanung und Durchführung von sicherheitsorientierten Prüfungen (SIOP).
2 Stufe: Abschliessender Sicherheitsnachweis durch Systemvalidation und
Durchführung von sicherheitsorientierten Prüfungen (SIOP).
Situation per ... Ist-Wert(e) zum Bezugszeitpunkt
Terminplan Grafische, zeitbezogene Darstellung der geplanten Vorgänge, Ereignisse und evtl. Anordnungsbeziehungen mit geografischen, organisatorischen und anderen Zuordnungen
Testbetrieb Abnahme der neuen Infrastruktur und Systeme durch Mess-, Test- und Abnahmefahrten. Prüfen des technischen Zusammenwirkens des Gesamtsystems. Wann der Wechsel vom Bau-Betrieb (SUVA-Betrieb) zum Testbetrieb stattfindet, ist spezifisch festzulegen. Mit dem Testbetrieb wird der Nachweis erbracht, dass die Betriebsprozesse und die technischen Prozesse beim Verkehren von Zügen und in anderen Betriebszuständen vollständig, korrekt und mit der geforderten Leistungsfähigkeit funktionieren. Das heisst, er dient der System- Validierung. Der Testbetrieb ist in Prüfungen gegliedert, bei denen Züge verkehren oder sonstige betriebliche Handlungen vorgenommen werden. Bei grossen Projekten folgt dem Testbetrieb der Probebetrieb.
Zielwert vom .... Zwischen Bund und Ersteller vereinbarter Wert, bei dem die Änderungen bis zum angegebenen Datum berücksichtigt wurden (gehört zur Bezugsbasis)
Abkürzungen AP Auflageprojekt
BAFU Bundesamt für Umwelt
BAV Bundesamt für Verkehr
BoeB Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
BP Bauprojekt
Controlling-Richtlinie BAV Anhang Seite 37 von 38 Version 1.0 vom 11. August 2008
BR Bundesrat
EFK Eidgenössische Finanzkontrolle
EFV Eidgenössische Finanzverwaltung
ESTV Eidgenössische Steuerverwaltung
FinöV-Fonds Fonds für die Eisenbahngrossprojekte (auch FEG)
FHG Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt
FinDel Finanzdelegation der eidgenössischen Räte
FKG Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzkontrolle
GPK Geschäftsprüfungskommission
KTU Konzessionierte Transportunternehmen
KV Kostenvoranschlag (+/- 10%)
MWST Mehrwertsteuer
PGV Plangenehmigungsverfahren
PGVf Plangenehmigungsverfügung
PQM Projektorientiertes Qualitätsmanagement
PSP Projektstrukturplan
REVO Verordnung des EVED vom 18. Dezember 1995 über das Rechnungswesen der konzessionierten Transportunternehmungen
SuG Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz)
UKB Preisstand des Projektkredites
UQM Unternehmensbezogenes Qualitätsmanagement
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
VP Vorprojekt
Controlling-Richtlinie BAV Anhang Seite 38 von 38 Version 1.0 vom 11. August 2008
Anhang 1
Kanton Projekt Höchstbeiträge in Typ Projektverantwo Mio. (Preisstand rtlicher Bund Oktober 2005) (BAV)
G. Kaufmann ZH Glattalbahn Etappe 2 und 3 253,5 D FI/sn
G. Kaufmann ZH Tram Zürich West 75,0 D FI/sn
BE Tram Bern West 65,0 D M. Kranz FI/sn
Doppelspurausbau und Tieferlegung der LU Zentralbahn 111,0 D M. Kranz FI/sn
ZG Stadtbahn Zug, 1. Teilergänzung 25,0 D F. Schley FI/sn
BS Tramverlegung St. Johann/Pro Volta 9,1 D R. Lampart FI/sn
BS Tramverlängerung Weil am Rhein 39,5 D R. Lampart FI/sn
Bahnhof Dornach Arlesheim/ BL Doppelspurausbau Stollenrein 11,0 D R. Lampart FI/sn
Eigentrassierung Wynental- und AG Suhrentalbahn (WSB) zw. Shur und Aarau 40,0 D Ch. Beuret FI/sn
VD Ouchy-Les Croisettes, Mètro M2 120,0 D S. Philipona FI/sn
Bahnhof Prilly-Malley, Réseau VD EypressVaudois (REV) 40,0 D Ch. Beuret FI/sn
Durch das TL-Netz 2008 bedingte VD Ausbauten 20,0 D S. Philipona FI/sn
GE Tram Cornavin-Meyrin-CERN (TCMC) 210,0 D S. Philipona FI/sn
GE Tram Onex-Bernex 90,0 D S. Philipona FI/sn
Schienenverbindung zwischen Mendrisio- TI Varese (FMV) 67,0 D F. Schley FI/sn
Controlling-Richtlinie Agglomerationsverkehr Version 1.00 vom 30. Juni 2009 Projektspezifische Regelungen Agglomerationsverkehr