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Gebrauchsanweisung Hilfsmittel Richtlinie 4

BAV y8YRhkE1Zbl- · Bundesamt für Verkehr (BAV)

Vom 1. Apr. 2020

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bav-oft-uft/y8yrhke1zbl/de/gebrauchsanweisung-hilfsmittel-richtlinie-4

Abgerufen am 1. Sept. 2026

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Quelle

Gebrauchsanweisung Hilfsmittel Richtlinie 4

Confederaziun svizra Bundesamt für Verkehr

Gebrauchsanweisung Hilfsmittel Richtlinie 4

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Confederaziun svizra Bundesamt für Verkehr

⎫ Hintergrund: Admin. Entlastung von Bergbahnen – Wegfall Nutzungsdauer M/E, dafür einmalige Beurteilung pro altrechtliche Anlage (→ Verweis auf Art. 52 SebV) ⎫ Beurteilung der Abweichungen pro Anlage. Liefert Hinweise bei altrechtlichen Anlagen und für Umbauten mit möglichen Massnahmen zur Planung der Investitionen. ⎫ Erarbeitet und abgestimmt durch Experten der Branche (Betreiber, Hersteller, Behörden)

→ Vergleich altrechtliche Anlagen (letzter Stand farbige Büchlein) vs. SN EN Anlagen → Abweichungen → Für IKSS Anlagen: «Wesentliche Anforderungen» – «IKSS Reglement» → Verfügbar in deutsch / französisch / italienisch → Muss durch den Betreiber gepflegt und nachgeführt werden.

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Das Hilfsmittel unterstützt den Betreiber in der Wahrnehmung und Umsetzung seiner gesetzlichen Pflichten.

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Wie sieht das Hilfmittel aus?

Das Hilfsmittel ist pro Thema, resp. Teilsystem aufgebaut Jedes Thema hat eine Mappe

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Prozess zur Beurteilung

ϖ Jeder Punkt ist mit folgenden Prozess zu beurteilen / beantworten: Ja Erledigt / Erfüllt PGV & BBW Ja notwendig? Ist diese Situation Nein (gem. Spalte Umsetzungstermin Massnahme z.B. 3.1 Kontrolle) auf definieren gemäss meiner Anlage definieren Nein Priorität vorhanden?

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Beurteilungstermine

«Beurteilung der Anlagen» – Bis Ende 2020 müssen alle altrechtlichen Anlagen beurteilt werden.

«Meldung an das BAV» – Jede SBU informiert das BAV im Jahresbericht bis Ende März 2021 über den Stand der Beurteilung.

«Überwachung durch das BAV» – Im Rahmen der Überwachungstätigkeit 2020 wird das BAV nachfragen wie weit die SBU mit den Beurteilungen sind. – Ab April 2021 wird das BAV diesbezüglich Hinweise, resp. Auflagen schreiben.

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