Quelle

Aktualisierung Juli 2022

Aktualisierung

Einfuhrsteuer

Änderung und Ergänzung der Richtlinien (R-69):

A.08 - Juli 2022

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1 R-69-02 Ziffer 21.3 Gold zu Anlagezwecken

Die Ziffer wurde ergänzt mit dem Hinweis, dass auch Anlagegold von nicht mehr aktiven bzw. nicht mehr anerkannten Prüfer-Schmelzern steuerfrei zugelassen werden kann, wenn nachgewiesen ist, dass der Prüfer-Schmelzer zum Zeitpunkt der Herstellung anerkannt war.

2 Inkrafttreten der neuen Vorschriften

1. Juli 2022