Quelle

Aktualisierung Januar 2020

Aktualisierung

Einfuhrsteuer

Änderung und Ergänzung der Richtlinien (R-69):

A.04 - Januar 2020

Unstimmigkeiten Bitte melden Sie uns nicht funktionierende Links, Lücken oder andere Fehler. Ihre Rückmeldungen erlauben uns, die Richtlinien Ihren Bedürfnissen anzupassen, à-jour zu halten und qualitativ zu verbessern. Danke! Kontakt: Sektion Nichtzollrechtliche Erlasse → E-Mail → nze@ezv.admin.ch.

1 Allgemeines

Die Enklave Campione d'Italia gehört ab dem 1. Januar 2020 neu zum EU-Zollgebiet und verliert ihren Status als Zollanschlussgebiet. Weitere Informationen:

– Campione d'Italia: Schaffung einer neuen Dienstabteilung «Bissone» per 1. Januar

– FAQ Campione d'Italia

Die R-69 ist wo nötig angepasst worden (R-69-00 / R-69-02 Ziffer 5.5).

2 R-69-02 Ziffer 21.4 Gold in Rohform oder in Form von Halbzeug, zur Raffination oder Wiedergewinnung bestimmt

Anpassung aufgrund einer Praxisänderung der EMK vgl. Merkblatt «Vorschriften über Schmelzen und Prüfen von Edelmetallen».

Die Branche wurde direkt durch die EMK über die Änderung informiert. Achtung: Nicht konformes Gold wird nicht steuerpflichtig, sondern ist überhaupt nicht verkehrsfähig.

3 R-69-04 Ziffer 2.7.3 Pflanzenschutzmittel

Das Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamtes für Landwirtschaft enthält Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz registriert sind oder die ohne Homologation importiert werden dürfen (Parallelimport). Erscheint ein Pflanzenschutzmittel nicht im Verzeichnis, ist die Einfuhr verboten. Wenn es im Verzeichnis erscheint, unterliegt es einem MWST-Satz von 2,5%.

In diesem Zusammenhang wurde die R-69-04 angepasst.

4 Inkrafttreten der neuen Vorschriften

1. Januar 2020