Quelle

Freihandelsabkommen EFTA-Mazedonien

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Warenverkehr

Bern, 25. Juni 2010 No 323.0.4.2010

Zirkular R-30, D 31

Neue Protokolle A und B zum Freihandelsabkommen EFTA-Mazedonien per 1. Juli 2010

Die neuen Protokolle A (landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte) und B (Ursprungsbestimmungen) des Freihandelsabkommens EFTA-Mazedonien finden per 1. Juli 2010 Anwendung und ersetzen die bisherigen Protokolle. Dadurch ergeben sich Änderungen im Bereich der landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte.

1 Ursprungsbestimmungen

Das neue Ursprungsprotokoll entspricht dem Pan-Euro-Med Modell und bildet die Grundlage für eine spätere Ausdehnung der Euro-Med Zone auf Mazedonien. Bis auf Weiteres ist nur die diagonale Kumulation zwischen der EFTA, Albanien, Mazedonien und Serbien vorgesehen. Eine diagonale Kumulation z.B. mit der EU wird weiterhin noch nicht möglich sein.

2 Präferenzansätze

Die Präferenzansätze im Industriebereich bleiben unverändert. Im Rahmen des neuen Protokolls A gewähren sich die EFTA-Staaten und Mazedonien jedoch weitergehende Präferenzen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Die bei der Einfuhr in die Schweiz anwendbaren Ansätze werden auf den 1. Juli 2010 im elektronischen Zolltarif Tares angepasst. Die von Mazedonien gewährten Präferenzen können der Tabelle II des Protokolls A entnommen werden.

3 Dokumente

Die neuen Protokolle A und B werden im R-30 aufgeschaltet.

Der Teil 1 des R-30 wird zu einem späteren Zeitpunkt angepasst. Die anderen im Internet verfügbaren Dokumente werden überarbeitet.