Quelle

Aktualisierung April 2025

Aktualisierung

Einfuhrsteuer

Änderung und Ergänzung der Richtlinien (R-69):

A.11 - April 2025

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1 R-69-02 Ziffer 14 Steuerbefreiung von Drucksachen aufgrund von internationalen

Abkommen Die sich aus internationalen Abkommen ergebenden Steuerbefreiungen für Drucksachen waren bisher in der tabellarischen «Übersicht über die Zoll- und Abgabenbefreiung von Drucksachen» in den Tares-Erläuterungen zum Kapitel 49 aufgeführt. Mit dem Abbau der Industriezölle wurde das Aufführen von Zollbefreiungen für spezifische Drucksachen überflüssig und in der Tabelle wären einzig die Hinweise zur MWST-Befreiung verblieben. Thematisch in der Richtlinie 69 besser aufgehoben, sind die Inhalte betreffend MWST-Befreiung nun in die neu geschaffene Ziffer 14.2 umgezogen.

2 R-69-04 Ziffer 2.7.3 reduzierter Steuersatz für Pflanzenschutzmittel

Die Ziffer erfährt redaktionelle Anpassungen. Insbesondere wird die für den Vollzug der Pflanzenschutzgesetzgebung und damit die Publikation der auch für das Mehrwertsteuerrecht herangezogenen Listen von Pflanzenschutzmitteln zuständige Behörde auf das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) aktualisiert, welches diese Aufgabe 2022 vom Bundesamt für Landwirtschaft übernommen hatte.

3 Inkrafttreten der neuen Vorschriften

1. April 2025