Freihandelsabkommen mit Albanien
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Warenverkehr
Bern, 22.10.2010 No 323.0.6.2010
Zirkular R-30
Inkrafttreten des multilateralen Freihandelsabkommens EFTA-Albanien und des bilateralen Landwirtschaftsabkommens Schweiz- Albanien auf den 1. November 2010
1 Präferenzansätze bei der Einfuhr
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens wird Albaniens Status als präferenzberechtigtes Entwicklungsland aufgehoben. Die präferenziellen Ansätze im Rahmen des Freihandelsabkommens werden auf das Datum des Inkrafttretens im elektronischen Zolltarif Tares angepasst.
2 Ursprungsbestimmungen
Das Ursprungsprotokoll entspricht dem Pan-Euro-Med Modell und bildet die Grundlage für eine spätere Ausdehnung der Euro-Med Zone auf die West-Balkan Staaten. Bis auf weiteres ist nur die bilaterale Kumulation vorgesehen. Eine diagonale Kumulation, z.B. mit der EU ist noch nicht möglich.
2.1 Prinzip
2.1.1 Multilaterales Freihandelsabkommen EFTA-Albanien
Territorialer Anwendungsbereich:
EFTA-Länder
Albanien Geltungsbereich:
Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, ausgenommen einige Agrarprodukte, die in den genannten Kapiteln enthalten sind
Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
Fische und Meeresprodukte
2.1.2 Bilaterales Abkommen Schweiz-Albanien
Diese Vereinbarung umfasst gewisse Basisagrarprodukte der Kapitel 1 bis 24.
2.2 Ursprungs- und Listenregeln
Es gelten die gleichen Ursprungs- und Listenregeln wie diejenigen des Euro-Med Ursprungsprotokolls.
2.3 Ursprungskumulation
Dieses Freihandelsabkommen enthält das Euro-Med-Ursprungsprotokoll, welches die diagonale Kumulation für Industriegüter im Rahmen des Euro-Med Kumulationssystems vorsieht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ist jedoch nur die bilaterale Kumulation EFTA-Albanien möglich. Hinsichtlich der Anwendbarkeit der Kumulation innerhalb des Euro-Med-Systems wird auf die Matrix bzw. deren laufend erfolgende Aktualisierung verwiesen (vgl. auch Wegleitung zu den Pan-Euro-Mediterranen Ursprungsprotokollen). Es kann ein News-Service abonniert werden.
2.4 Drawback
Die Drawbackbestimmungen sind anzuwenden. Es ist keine Übergangsfrist vorgesehen.
2.5 Ursprungsnachweise
Solange nur die bilaterale Kumulation möglich ist, gelten nur die Warenverkehrsbescheinigung (WVB) EUR.1 (für Sendungen jeden Wertes) und die Ursprungserklärung auf der Rechnung (für Sendungen mit Ursprungswaren, deren Gesamtwert Fr. 10'300.- nicht überschreitet) als gültige Ursprungsnachweise. Die WVB EUR-MED und die Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED werden erst verwendet werden können, wenn die diagonale Euro-Med Kumulation anwendbar ist (siehe Punkt 2.3).
2.6 Ermächtigte Ausführer
Die bestehenden Bewilligungen erstrecken sich auch auf dieses Abkommen.
3 Zollabbau bei der Einfuhr in Albanien
Das Abkommen ist symmetrisch. Die EFTA-Staaten bzw. die Schweiz reduzieren ihre Zölle und Abgaben mit Inkrafttreten des Abkommens in einem Schritt. Der Zollabbau im Detail:
Zollbefreiung für alle Waren der Kapitel 25 bis 97 mit Ausnahme dieser Liste
Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (Tabelle 1 des Protokolls A)
Basisagrarprodukte (Anhang 1 des bilateralen Abkommens)
4 Übergangsbestimmungen
Ursprungswaren, welche sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens im Durchgangsverkehr oder in Albanien oder der Schweiz in vorübergehender Verwahrung in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können dennoch in den Genuss einer präferenziellen Veranlagung gelangen. Zu diesem Zweck ist innerhalb von vier Monaten nach diesem Zeitpunkt eine von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes nachträglich ausgestellte WVB EUR.1 sowie Unterlagen zum Nachweis der unmittelbaren Beförderung vorzulegen.
5 Dokumente
Das vollständige Abkommen EFTA-Albanien und das bilaterale Landwirtschaftsabkommen Schweiz-Albanien sind auf der Homepage der EFTA in englischer Sprache aufgeschaltet.
Ab Inkrafttreten können die üblichen Dokumente auch im Dokument R-30 "Freihandelsabkommen, Zollpräferenzen und Warenursprung" abgerufen werden.
Die weitere Dokumentation wird zu gegebener Zeit angepasst.