R-10-TP Transportprozess

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Warenverkehr

Zollveranlagung A.03 22. Juni 2026

Richtlinie 10-TP

Transportprozess

Bei Richtlinien handelt es sich um Ausführungsbestimmungen zum Zollrecht und zu den nichtzollrechtlichen Erlassen des Bundes. Sie werden im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung veröffentlicht.

Aus den Richtlinien können keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Abkürzungsverzeichnis und Begriffe Begriff/Abkürzung Bedeutung

Activ Activ ist eine Smartphone App zur automatisierten Aktivierung von Warenanmeldungen im Strassenverkehr.

Aktivieren Das Aktivieren ist ein technischer Vorgang, bei dem die Verbindlichkeit einer zuvor übermittelten Warenanmeldung ausgelöst wird. Mit der Aktivierung wird die Warenanmeldung rechtsverbindlich.

Anmeldepflichtige Personen gemäss Zollgesetz Artikel 26 - zuführungspflichtige sowie Person mit der Zollanmeldung beauftragte Personen

AVECO Automated VEhicle COntrol; zukünftige Lösung des BAZG für die Verkehrslenkung mittels Kameraerkennung der Fahrzeugkennzeichen am Zollübergang

BAZG Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

BAZG-TA Manuell durch Mitarbeitende des BAZG erfasste Transportanmeldung

Chartera Output Über die Web-Anwendung Chartera Output erfolgt der Zugriff auf alle Dokumente des BAZG wie Veranlagungsverfügungen oder Rückerstattungsbelege, die im ePortal generiert werden

Declar Name der neuen Web-Lösung des BAZG, die E-dec Web ablösen wird

DTS Digital Transport Slip; digital erstellte Alternative des heutigen Warenausweises bzw. Laufzettels

ePortal Online-Plattform der Bundesverwaltung, über die Anwendungen wie Chartera Output und Garanzia zur Verfügung gestellt werden

GDRN Goods Declaration Reference Number; Referenznummer der Warenanmeldung Ein- und Ausfuhr oder nationalen Durchfuhr

JRN Journey Reference Number - Referenznummer der Transportanmeldung

MRN Master Reference Number; Referenznummer der Warenanmeldung Durchfuhr international

Passar Warenverkehrssystem des BAZG für die digitale Abwicklung der Zollverfahren bzw. der Warenbestimmungen

Referenzieren Mit dem Referenzieren wird die Transportanmeldung mit den Sendungen eines Beförderungsmittels bzw. den entsprechenden Warenanmeldungen verknüpft

Transportanmeldung In der Transportanmeldung sind die Angaben zum Transportmittel (TA) erfasst und es wird auf die entsprechende(n) Warenanmeldung(en) referenziert

Transporteinheit Die Transporteinheit ist je nach Verkehrsart unterschiedlich definiert: Definition siehe bei der entsprechendem Verkehrsart

Warenanmeldung Mit der Warenanmeldung wird die Ware beim BAZG angemeldet. Sie (WA) enthält die erforderlichen Daten zur Ware.

Warenanmeldung (WA Einfuhr, WA Ausfuhr und WA Durchfuhr) ist der neue Begriff für die Zollanmeldung. Der Begriff «Warenanmeldung» wird im Zusammenhang mit dem IT-System Passar und dem künftigen Zollrecht (BAZG-VG) verwendet.

1 Zweck des Transportprozesses

Der digitalisierte Prozess im grenzüberschreitenden Warenverkehr besteht aus dem Waren- sowie dem Transportprozess. Um Warenanmeldungen, die über das neue Verzollungssystem Passar erstellt werden, beim Grenzübertritt automatisiert zu aktivieren und somit rechtsverbindlich zu machen, ist eine Transportanmeldung erforderlich. Die Transportanmeldung ermöglicht die Referenzierungs- und Aktivierungshandlung (Art. 18 / 19 BAZG-VG), die der anmeldepflichtigen Person obliegt. Die Transportanmeldung ist somit integrierender Bestandteil der Warenanmeldung. Über den Transport- und Warenprozess werden die Informationen der beiden Meldungen zusammengeführt. Im digitalen Transportprozess wird die Transportanmeldung mit den Waren der Transporteinheit bzw. den entsprechenden Warenanmeldungen verbunden (referenziert). Das Referenzieren erfolgt durch die Hinterlegung der Warenanmeldungs-ID (MRN oder GDRN) in der Transportanmeldung. Passiert die betreffende Transporteinheit einen definierten Aktivierungspunkt im grenznahen Gebiet, so wird über einen Signalgeber ein Aktivierungssignal ausgelöst und die Transportanmeldung wird auf Grenzankunft gesetzt. Die in der Transportanmeldung referenzierten Warenanmeldung(en) werden dadurch aktiviert und somit rechtsverbindlich. Nach der Aktivierung werden die Transportanmeldung sowie die darin referenzierten Warenanmeldungen einer Risikoprüfung unterzogen. Der anmeldepflichtigen Person wird mitgeteilt, ob die Transporteinheit kontrolliert wird oder ob sie direkt freigegeben ist.

Die Digitalisierung des Transport- und Warenprozesses erfolgt schrittweise. Ziel ist es, durch die vollständige Digitalisierung beider Prozesse an bestimmten Grenzübergängen eine beschleunigte Grenzabfertigung zu ermöglichen. Die Aktivierung der Warenanmeldung wird grundsätzlich im Zeitpunkt des Verbringens der Ware automatisiert ausgelöst. Dadurch entfällt der bisher erforderliche Schaltergang. Zudem sollen papierbasierte Dokumente wie Laufzettel oder Warenausweise durch elektronische Unterlagen ersetzt werden – mit dem übergeordneten Ziel eines vollständig papierlosen Abfertigungsprozesses beim Grenzübertritt, siehe auch Ziffer 2.5.1.

Kurz und bündig: Der Transportprozess bzw. die Transportanmeldung ist erforderlich, damit die in PASSAR erstellten Warenanmeldungen beim Grenzübertritt automatisch aktiviert werden können. Erst durch diese Aktivierung erlangt eine Warenanmeldung ihre Rechtsverbindlichkeit.

1.1 Anwendung der Transportanmeldung

Die Transportanmeldung ist für einen automatisierten Grenzübertritt sowie die Aktivierung einer in Passar erfassten Warenanmeldung erforderlich.

Die Transportanmeldung ist in folgenden Verkehrsarten anzuwenden:

  • Strassenverkehr > Ziffer 2

  • Schienenverkehr > Ziffer 3

  • Wasserverkehr > Ziffer 4

  • Luftverkehr > Ziffer 5

1.2 Waren- bzw. Zollanmeldungen, die in der Transportanmeldung zu erfassen sind

Sind für eine Transporteinheit Warenanmeldungen Passar und Zollanmeldungen mit e-dec oder mit Papierformularen (z. B. Carnet ATA, ZAVV, etc.) betroffen, ist das Vorgehen wie folgt:

Situation je Transporteinheit Transportanmeldung erforderlich

Es sind ausschliesslich Durchfuhren (MRN) und Ja Warenanmeldungen (GDRN) mit Passar betroffen

Es sind Durchfuhren (MRN) oder Warenanmeldun- Ja1) gen (GDRN) mit Passar und mindestens eine andere Zollanmeldung (e-dec, Papierformular) betroffen

Es sind keine Durchfuhren (MRN) oder keine Wa- Freiwillig2) renanmeldungen (GDRN) mit Passar betroffen

1) Strassenverkehr: Damit auf dem Digital Transport Slip (DTS) auch papierbasierte und e-dec-Zollanmeldungen ersichtlich sind, können diese ebenfalls in der Transportanmeldung angeben werden, siehe Ziffer 2.5.1. 2) Wird keine Transportanmeldung erstellt, kommt das bisherige summarische Anmeldungsverfahren zur Anwendung (Laufzettel, Warenausweis).

1.3 Transportanmeldung je Transporteinheit

Die anmeldepflichtige Person reicht die Transportanmeldung je Transporteinheit und je Grenzübertritt ein. Die Transporteinheit ist je nach Verkehrsart unterschiedlich definiert, siehe entsprechende Verkehrsart.

Liegt beim Grenzübertritt keine Transportanmeldung vor, so kann die Transporteinheit nicht erkannt werden. Demzufolge wird die Grenzankunft nicht gesetzt und die Warenanmeldungen werden nicht automatisiert aktiviert. In diesen Fällen muss der Transport beim Grenzübertritt zwingend bei der Grenzzollstelle anhalten und eine TA muss erstellt werden. Dies kann zu Wartezeiten führen, weshalb das BAZG die vorgängige Erfassung einer Transportanmeldung verlangt.

1.4 Genereller Transportprozess für alle Verkehrsarten

# Prozessschritt Beschreibung

1 Transportanmeldung Die anmeldepflichtige Person erstellt für die Transporteinheit eine

erfassen und einrei- Transportanmeldung und referenziert darin die betroffenen Warenanchen meldung(en) Passar. Das BAZG prüft die übermittelten Daten und akzeptiert die Transportanmeldung, sofern keine Unstimmigkeiten festgestellt werden. Das BAZG begründet eine allfällige Ablehnung.

Zu beachten:

  • Warenanmeldungen Passar, die in der Transportanmeldung referenziert werden, müssen im Status «Akzeptiert» sein. Ansonsten ist ein Referenzieren nicht möglich (Fehlermeldung).

  • Das BAZG akzeptiert eine eingereichte Transportanmeldung, wenn Passar keine Unstimmigkeiten feststellt (Plausibilität, Vollständigkeit, korrekter Status der referenzierten Warenanmeldungen).

  • Findet innerhalb von 30 Tagen ab Akzeptanz der Transportanmeldung keine Grenzankunft statt, löscht Passar die Transportanmeldung automatisch.

1.1 Transportanmeldung Die anmeldepflichtige Person kann die übermittelte und akzeptierte

korrigieren / zurück- Transportanmeldung vor der Grenzankunft jederzeit korrigieren oder ziehen zurückziehen (löschen). Solange sich eine Transportanmeldung im Zustand «Akzeptiert» befindet, kann die anmeldepflichtige Person weitere Versionen der Transportanmeldung übermitteln. Das BAZG überprüft jede neue Version erneut. Lehnt das BAZG eine fehlerhafte Version ab, behält die vorherige Version ihre Gültigkeit.

2 Grenzankunft Anhand eines Signals des Signalgebers (z. B. im Strassenverkehr über

registrieren die Activ App) erkennt das BAZG, wenn eine Transporteinheit die Grenzzone bzw. den definierten Aktivierungsort erreicht. Basierend auf dem Signal registriert Passar die Grenzankunft für die zur Transporteinheit gehörende Transportanmeldung. Das BAZG informiert die anmeldepflichtige Person mittels IT-System Passar über die Ankunft und Registrierung der Transporteinheit. Passar aktiviert die in der Transportanmeldung referenzierten Warenanmeldungen.

3 Selektionieren Das BAZG unterzieht die identifizierte Transportanmeldung sowie die

damit referenzierten Warenanmeldungen einer Selektion und Risikoanalyse.

4 Intervenieren Das BAZG entscheidet über eine allfällige Intervention (Kontrolle) und

teilt der anmeldepflichtigen Person mit, ob eine Kontrolle durchgeführt oder die Ware ohne Kontrolle freigeben wird:

• Kontrollentscheid «Kontrolle»: die angemeldeten Waren verbleiben im Gewahrsam des BAZG. Sie dürfen erst nach Abschluss der Kontrolle abgeführt werden.

• Kontrollentscheid «keine Kontrolle» bzw. Freigabe der Ware: die angemeldeten Waren können sofort abgeführt werden. Es findet keine Kontrolle statt.

Für die Durchführung der Kontrolle gelten die Bestimmungen gemäss R-10-00 Ziffer 1.8.3 sinngemäss.

5 Ware freigeben Ist keine Kontrolle vorgesehen oder ist die angekündigte Kontrolle beendet, informiert das BAZG der anmeldepflichtigen Person über die Freigabe der Ware. Nach Erhalt der Warenfreigabe kann die anmeldepflichtige Person über die Ware verfügen und diese weitertransportieren.

2 Strasse

Im Strassenverkehr übermittelt die anmeldepflichtige Person (z. B. Spediteur, Disponent, Fahrzeugführer) die Transportanmeldung je Transporteinheit und je Grenzübertritt ins IT- System Passar.

2.1 Definition «Transporteinheit» im Strassenverkehr

Eine Transporteinheit entspricht im Strassenverkehr immer der gesamten Fahrt. Eine Fahrt umfasst jeweils das ganze Transportmittel, z. B. Zugfahrzeug inkl. Anhänger oder Sattelauflieger.

2.2 Angabe des Kennzeichens des Transportmittels

Die anmeldepflichtige Person muss in der Transportanmeldung das Kennzeichen des Transportmittels (Zugfahrzeug und allfälliger Anhänger) angeben. In der Activ App ist das Kennzeichen sowie das Immatrikulationsland des Zugfahrzeuges zu erfassen. Ein allfälliger Anhänger muss im gleichen Feld wie das Zugfahrzeug erfasst werden.

2.3 Leerfahrten

Für Leerfahrten ist im Strassenverkehr bis auf Weiteres keine Transportanmeldung erforderlich.

2.4 Sammeltransport

Bei Sammeltransporten sind mehrere Akteure (Spediteure) in den Transportprozess involviert. Der Transportprozess weicht dabei nicht vom Standardprozess ab. Es wird eine Transportanmeldung je Transporteinheit (d.h. je gesamte Fahrt) benötigt. Wer von den involvierten Akteuren diese erstellt, ist unerheblich. Die betroffenen Akteure müssen sich, wie bereits bisher, untereinander absprechen.

2.5 Transportanmeldung erstellen und übermitteln

Die anmeldepflichtige Person kann die Transportanmeldung über folgende Kanäle erfassen und an das BAZG übermitteln:

Activ App: Transportanmeldungen können durch direktes Einlesen der Warenanmeldungs- ID in der Activ App erstellt und übermittelt werden. Weitere Informationen siehe unter Activ.

Direkt über die Activ App kann die anmeldepflichtige Person aktuell Transporte (Fahrten) erfassen, die ausschliesslich Sendungen mit Warenanmeldungen der Durchfuhr (MRN) umfassen, für welche der Transiteingang oder der Transitausgang festgehalten werden soll. Für alle übrigen Fälle muss eine Transportanmeldung über B2B oder Declar erstellt werden.

Geschäftspartner-System (B2B): Die anmeldepflichtige Person kann die Transportanmeldung via Branchensoftware B2B übermitteln. Damit ein DTS (Digital Transport Slip, siehe Ziffer 2.5.1) generiert und zur Verfügung gestellt wird, muss die anmeldepflichtige Person die Verkehrsrichtung (entry / exit) in der Transportanmeldung angeben.

Für den Grenzübertritt kann die Transportanmeldung bzw. die Journey Reference Number (JRN) der Transportanmeldung entweder:

  • durch Remote-Loading auf die Activ App geladen werden (Ziffer 2.6.1.1); oder

  • mit einem «DTS Scan» in die Activ App eingelesen werden (Ziffer 2.6.2.2).

Declar (Web Anwendung): Die anmeldepflichtige Person kann die Transportanmeldung über die Web-Anwendung «Declar» erfassen.

Für den Grenzübertritt kann die Transportanmeldung entweder

  • durch Remote-Loading auf die Activ App geladen werden (Ziffer 2.6.1.1 «Remote- Loading»; oder

  • mit einem «DTS Scan» in die Activ App eingelesen werden (Ziffer 2.6.2.2).

Weitere Informationen zum Erfassen der Transportanmeldung über Declar siehe unter Web- Anwendung Declar.

2.5.1 Digital Transport Slip (DTS)

Ziel des Digital Transport Slip ist die Ablösung der aktuell für die summarische Anmeldung erforderlichen Warenausweises / Bezugscheins bzw. Laufzettels. Der DTS ist ein Übergangsprozess der Schweiz mit den Nachbarstaaten bis europaweit das Border Ticket (EU- Projekt) eingeführt wird. Mit dem Border Ticket werden die Prozesse bei nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen der Schweiz und ihrer Nachbarstaaten vollständig digitalisiert und automatisiert, um für Fahrzeuge, die keiner Kontrolle unterliegen, einen Grenzübertritt ohne Halt zu ermöglichen.

Der DTS ist eine «digitale Zusammenfassung» der Transportanmeldung und umfasst Informationen zum Transportmittel sowie den referenzierten Warenanmeldungen inkl. allfällig vorhandener vorangehender oder nachfolgender Zollverfahren des Nachbarstaates. Er kann entweder digital verwendet oder in Papierform ausgedruckt werden. Auf dem DTS werden alle in der Transportanmeldung referenzierten Warenanmeldungen angedruckt. D.h. sowohl die IDs der CH-Warenanmeldungen als auch, falls vorhanden, die IDs der ausländischen vorangehenden bzw. nachfolgenden Zollanmeldungen. Der DTS dient somit den Schweizer und ausländischen Zollstellen als gemeinsames Dokument und ersetzt den bislang verwendeten papierbasierten Laufzettel, sofern dieser verlangt wird.

Damit der DTS von den ausländischen Zollbehörden als Alternative zu den in den Vereinbarungen festgelegten, bislang verwendeten Papier-Laufzetteln anerkannt wird, ist deren Zustimmung erforderlich. Ausfuhrrichtung: Ziel ist, die Anwendung der automatisierten Aktivierung mit Activ App in Richtung Ausfuhr, inkl. Anerkennung des DTS durch die Nachbarstaaten an bestimmten Grenzübergängen zu ermöglichen. Einfuhrrichtung: Ziel ist, die Anwendung der automatisierten Aktivierung mit Activ App in Richtung Einfuhr, inkl. Anerkennung des DTS durch die Nachbarstaaten, im Verlaufe von 2027 an bestimmten Grenzübergängen zu ermöglichen.

Hinweis: Für Transportanmeldungen, die das BAZG erstellt, wird kein DTS ausgestellt.

Beispiel DTS siehe Ziffer 7.

2.6 Signalgeber zur automatisierten Aktivierung

Grundsätzlich sollen in Passar alle Warenanmeldungen automatisiert aktiviert werden. Um den tatsächlichen Zeitpunkt der Ankunft des Transportmittels an der Grenze feststellen zu können, ist ein Signalgeber erforderlich, der das Fahrzeug lokalisiert und den Aktivierungsvorgang auslöst. Auf diese Weise kann die Aktivierung automatisiert erfolgen, und die Warenanmeldungen der im Fahrzeug beförderten Waren erhalten rechtliche Verbindlichkeit.

2.6.1 Activ App mit Geofencing

Activ ist eine kostenlose Smartphone Applikation (App) des BAZG zur automatisierten Aktivierung der Warenanmeldung im Strassenverkehr. Hierzu muss die Transportanmeldung bzw. die entsprechende Journey Reference Number (JRN) in die Activ App übernommen werden.

Das BAZG kommuniziert die Grenzübergänge, bei denen die automatisierte Aktivierung über Activ App möglich ist: Ausfuhr mit Activ

2.6.1.1 Digitaler Upload mittels Remote Loading

Die anmeldepflichtige Person hat die Möglichkeit, eine über ihre Branchensoftware eingereichte Transportanmeldung bzw. die entsprechende Journey Reference Number (JRN) durch sogenanntes Remote Loading in die Activ App zu übernehmen. Die Branchensoftware bietet hierfür die Möglichkeit über einen Deeplink an.

Die anmeldepflichtige Person:

• erstellt und übermittelt die Transportanmeldung an Passar;

• stellt dem Fahrzeugführer den Link für den Datenload zur Verfügung;

Sofern für den betrieblichen Ablauf bei den Zollstellen notwendig:

• bezieht den DTS über Chartera Output (Web-Anwendung im ePortal) und druckt ihn aus;

• übergibt den DTS-Ausdruck dem Fahrzeugführer.

Der Fahrzeugführer:

• lädt die Transportanmeldung bzw. die betreffende Journey Reference Number via Deeplink in die Activ App (sog. Remote Loading);

• startet die Activ App vor dem Grenzübertritt;

• führt den ausgedruckten DTS für den Nachbarstaat mit (sofern erforderlich).

Auf Schweizer Seite erfolgt mit der Activ App der Grenzübertritt automatisiert. Sofern erforderlich hält der Fahrzeugführer für den Nachbarstaat den DTS bereit.

Voraussetzungen für die Übernahme einer Transportanmeldung in die Activ App:

• Die verwendete Branchensoftware verfügt über die Funktion «Remote Loading».

• Die anmeldepflichtige Person hat die Transportanmeldung über ihre Branchensoftware erstellt und an Passar übermittelt.

• Passar hat für die Transportanmeldung eine Journey Reference Number (JRN) vergeben und diese der anmeldepflichtigen Person mit dem Status «akzeptiert» zurückgemeldet.

• Der Fahrzeugführer hat die Activ App auf seinem Smartphone installiert und verfügt über eine Internetverbindung.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Fahrzeugführer die Transportanmeldung bzw. Journey Reference Number via Deeplink in die Activ App übernehmen.

Weiteres Vorgehen bzw. Verwendung der Activ App siehe unter Activ.

2.6.1.2 Manueller Upload mittels DTS Scan

Die anmeldepflichtige Person:

• erstellt und übermittelt die Transportanmeldung inkl. Angabe der vorangehenden Zollverfahren (Einfuhrrichtung) bzw. nachfolgender Zollverfahren (Ausfuhrrichtung) des Nachbarstaates an Passar;

• bezieht den DTS über Chartera Output (Web-Anwendung im ePortal) und druckt ihn aus;

• übergibt den DTS-Ausdruck dem Fahrzeugführer.

Der Fahrzeugführer:

• lädt die Transportanmeldung durch den DTS Scan in die Activ App (Einlesen des Barcodes auf dem DTS via Smartphone-Kamera);

• startet die Activ App vor dem Grenzübertritt;

• führt den ausgedruckten DTS für den Nachbarstaat mit (sofern erforderlich).

Auf Schweizer Seite erfolgt mit der Activ App der Grenzübertritt automatisiert. Für den Nachbarstaat hält der Fahrzeugführer den DTS bereit.

2.6.2 Kameraerkennung der Fahrzeugkennzeichen (AVECO)

Die Kameraerkennung der Fahrzeugkennzeichen (AVECO) wird in den kommenden Jahren nur punktuell und schrittweise implementiert, als Ergänzung zur Activ App an ausgewählten grossen Grenzübergängen.

2.7 Grenzankunft registrieren

2.7.1 Vor Grenzankunft wurde eine Transportanmeldung erstellt (siehe Ziffer 2.5)

Hat die anmeldepflichtige Person vor Grenzübertritt eine Transportanmeldung über einen der zur Verfügung stehenden Kanäle übermittelt und ist ein Signalgeber beim Grenzübertritt vorhanden (z. B. Activ App), wird das Transportmittel beim Erreichen der Grenze (Grenzankunft) erkannt und registriert. Dadurch werden die in der Transportanmeldung referenzierten Warenanmeldungen aktiviert. Wird die Grenzankunft des Transportmittels aufgrund fehlender oder nicht funktionsfähiger Signalgeber nicht erkannt, muss das Fahrzeug beim Grenzübergang anhalten und der Schalter des BAZG muss aufgesucht werden.

2.7.2 Vor Grenzankunft wurde keine Transportanmeldung erstellt

Hat die anmeldepflichtige Person vor Grenzankunft keine Transportanmeldung erstellt, muss das Fahrzeug beim Grenzübergang in jedem Fall anhalten.

Die anmeldepflichtige Person muss sicherstellen, dass eine Transportanmeldung erstellt wird. Anschliessend druckt sie den DTS aus und legt diesen der Dienststelle BAZG vor. Anhand des DTS (Scannen des Barcodes) löst die Dienststelle die Registrierung der Grenzankunft sowie die Aktivierung der referenzierten Warenanmeldungen manuell aus.

Kann die anmeldepflichtige Person vor Ort die Transportanmeldung nicht erstellen und den DTS ausdrucken, erfasst die Dienststelle BAZG die Transportanmeldung (sogenannte BAZG-TA) auf Grundlage der vorgelegten Warenanmeldungen. Dies kann zu Wartezeiten führen und ist nur möglich bei besetzten Grenzübergängen. Mit der Akzeptanz der BAZG-TA erfolgt die Registrierung der Grenzankunft sowie die Aktivierung der referenzierten Warenanmeldungen. In diesem Fall wird kein DTS generiert und der Fahrzeugführer muss gegebenenfalls zusätzlich einen papierbasierten Laufzettel für die ausländischen Nachbarbehörde ausfüllen.

2.8 Übersicht über die Geschäftsfälle und die verfügbaren Lösungen

2.9 Notfallverfahren im Strassenverkehr

Siehe Notfallhandbuch Passar.

3 Schiene

Im Schienenverkehr muss das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die zollspezifischen Warendaten mit der Transportanmeldung dem BAZG mitteilen. Dazu übermittelt das EVU je Transporteinheit eine Transportanmeldung ins IT-System Passar.

3.1 Definition «Transporteinheit» im Schienenverkehr

a) Befindet sich die Ware in einer Ladeeinheit (z. B. Container), entspricht die Transporteinheit der Ladeeinheit.

b) Befindet sich die Ware direkt in einem Bahnwagen oder handelt es sich um einen leeren Bahnwagen, entspricht die Transporteinheit dem Bahnwagen.

3.2 Prozessablauf

Prozesse im Bahnverkehr siehe Richtlinie 16-01 Bahnverkehr.

3.3 Vorselektion

Nach Akzeptanz einer eingereichten Transportanmeldung erhält das entsprechende EVU einen unverbindlichen Kontrollentscheid (Vorselektion). Dieser ermöglicht es dem EVU, bei einer angeordneten Kontrolle rechtzeitig den Zughalt und das Ausrangieren des Bahnwagens einzuleiten.

3.4 Grenzankunft registrieren

Erreicht der Bahnwagen die definierte Grenzzone, löst das System «SBB Infra» der SBB Infrastruktur ein Grenzankunftssignal aus. Aufgrund dieses Signals wird die Transportanmeldung im IT-System Passar auf Grenzankunft gesetzt und die in der Transportanmeldung referenzierten Warenanmeldungen werden nach erneutem Durchlaufen der Selektion/Risikoanalyse aktiviert.

4 Wasser

Im Schiffsverkehr übermittelt der Terminalbetreiber über das Schiffsanmeldesystem (RPIS)1 die Transportanmeldung je Transporteinheit ins IT-System Passar.

4.1 Definition «Transporteinheit» im Schiffsverkehr

a) Befindet sich die Ware in einer Ladeeinheit (z. B. Container), entspricht die Transporteinheit der Ladeeinheit.

b) Befindet sich die Ware direkt auf dem Schiff (z. B. Kies), entspricht die Transporteinheit dem ganzen Schiff.

c) Befindet sich keine Ware in einer Ladeeinheit (z. B. Container), entspricht die Transportanmeldung ebenfalls der Ladeeinheit (vgl. Ziffer 4.2).

4.2 Leere Transporteinheit

Der Terminalbetreiber muss auch für leere Transporteinheiten eine Transportanmeldung über RPIS ins IT-System Passar übermitteln.

4.3 Grenzankunft registrieren

Einfahrtrichtung

Erreicht das Schiff die definierte Grenzzone (Dreiländereck), löst RPIS ein Grenzankunftssignal aus.

Ausfahrtrichtung

Befindet sich die betreffende Ladeeinheit am Terminal des Terminalbetreibers, löst RPIS ein Grenzankunftssignal aus. Die Ladeeinheit kann beim Auslösen des Signals auch bereits aufs am Terminal angelegte Schiff aufgeladen sein.

Aufgrund dieses Signals wird die Transportanmeldung im IT-System Passar auf Grenzankunft gesetzt und die in der Transportanmeldung referenzierten Warenanmeldungen werden aktiviert. Der Terminalbetreiber wird über RPIS über die Freigabe und eine allfällige Kontrolle der Ladeinheit informiert.

5 Luft

Im Luftverkehr übermittelt die anmeldepflichtige Person (Luftfrachtspediteur) die Transportanmeldung je Transporteinheit ins IT-System Passar.

1 RiverPorts Planning and Information System.

5.1 Definition «Transporteinheit» im Luftverkehr

Im Luftverkehr entspricht eine Transporteinheit:

• in der Einfahrtrichtung (Entry) einem Air Waybill (AWB) pro Flug; und

• in der Ausfahrtrichtung (Exit) einem Air Waybill (AWB).

5.2 Grenzübertritt registrieren

Erreicht die im Luftverkehr beförderte Ware die definierte Grenzzone, löst der zuständige Handling Agent ein Grenzankunftssignal aus. Aufgrund dieses Signals wird die Transportanmeldung im IT-System Passar auf Grenzankunft gesetzt und die in der Transportanmeldung referenzierten Warenanmeldungen werden aktiviert.

6 Neue Version des DTS