Aktualisierung Januar 2022
Aktualisierung
Einfuhrsteuer
Änderung und Ergänzung der Richtlinien (R-69) und Dienstweisungen (D-69):
A.07 - Januar 2022
Unstimmigkeiten Bitte melden Sie uns nicht funktionierende Links, Lücken oder andere Fehler. Ihre Rückmeldungen erlauben uns, die Dienstweisungen und Richtlinien Ihren Bedürfnissen anzupassen, à-jour zu halten und qualitativ zu verbessern. Danke! Kontakt: Nichtzollrechtliche Erlasse → E-Mail → nze@bazg.admin.ch.
1 Umbenennung der EZV zum BAZG
Die Bezeichnung «Eidgenössische Zollverwaltung EZV» wurde durch «Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG» ersetzt und die Dokumentationen D-69 und R-69 sind gesamthaft aktualisiert worden.
2 R-69-04 Ziffer 2.3 Steuersatz für lebende Tiere zu Speisezwecken
Anlässlich einer konkreten Anfrage wurden Differenzen zwischen den Publikationen der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) und dem BAZG festgestellt. Die Richtlinie 69 -04 (Ziffer 2.3) wird daher an die MWSt-Info 07 (Steuerbemessung und Steuersätze) Ziffer 2.1.1 angeglichen: andere lebende Tiere (z. B. Kaninchen, Strausse oder Wild) werden gemäss ständiger Verwaltungspraxis zum reduzierten Steuersatz zugelassen, wenn sie zum Schlachten und zur anschliessenden menschlichen Ernährung bestimmt sind.
3 Inkrafttreten der neuen Vorschriften
1. Januar 2022