TM 02.010-30 Arbeitsberichte (mit Beilage 1)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Abteilung Sicherheit Flugtechnik
Richtlinie TM 02.010-30 Technische Mitteilung
Arbeitsberichte
Referenz/Aktenzeichen: TM 20.010-30
Rechtsgrundlagen: • M.A. 305 und ML.A.305 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 • Art. 38 und Art. 50 der Verordnung über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (VLL; SR 748.215.1)
Ausgabestand: Veröffentlicht: 09.04.2021 Inkraftsetzung vorliegende Version: 09.04.2021 Vorliegende Version: 3
Verfasser / in: Sektion Lufttüchtigkeit Flugmaterial Bern STLB
Genehmigt am / durch: 09.04.2021 / Abteilung Sicherheit Flugtechnik
1 Allgemeines und Zweck
Die Arbeitsberichte stellen ergänzende Informationen zum Instandhaltungsnachweis eines Luftfahrzeuges dar. Diese Richtlinie hält fest, wann die Erstellung eines Arbeitsberichtes erforderlich ist, was ein Arbeitsbericht zu enthalten hat, an wen er zu richten und wie er aufzubewahren ist.
2 Geltungsbereich
Die vorliegende Technische Mitteilung (TM) gilt für sämtliche im schweizerischen Luftfahrzeugregister eingetragenen Luftfahrzeuge. Für Luftfahrzeuge im Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 (EASA Luftfahrzeuge) sind zudem die Artikel M.A.305 und ML.A.305 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 zu beachten.
3 Erstellen eines Arbeitsberichtes
3.1 Wann ist ein Arbeitsbericht zu erstellen?
Wenn eine kurze Umschreibung im Instandhaltungsnachweis nicht genügt, um die ausgeführte Arbeit zu bezeichnen.
Für Instandhaltungsarbeiten, die nicht in bestehenden Instandhaltungsprogrammen enthalten sind, wie z.B. Motoren- und Propellerwechsel, welche gemäss Art. 28 Abs. 2 VLL dem BAZL gemeldet werden müssen.
Für Reparatur-, Überholungs- und Änderungsarbeiten (mit dem Hinweis auf die entsprechende Projektnummer: EASA oder BAZL). Inkl. Reparatur- und Änderungsarbeiten nach CS-STAN.
Wenn aus besonderen Gründen eine Angabe in den Technischen Akten festgehalten werden soll oder auf Verlangen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).
3.2 Umfang eines Arbeitsberichtes
Ein Muster-Arbeitsbericht wird in der Anlage dieser Technischen Mitteilung publiziert. Dieser enthält alle Angaben, die ein Bericht mindestens zu enthalten hat. Separate Berichte für Motor und Propeller sind nur zu erstellen, wenn die Arbeiten an nicht eingebauten Einheiten ausgeführt wurden. Für Arbeiten an der Bordausrüstung (elektrische Anlage, Instrumente und Avionik) sind separate Berichte zu erstellen. Sofern erforderlich, müssen auch die notwendigen Angaben über die Änderung der Leermasse und der Schwerpunktlage in den Berichten enthalten sein.
3.3 Wer erhält einen Arbeitsbericht?
Das Original des Arbeitsberichtes ist in den entsprechenden Technischen Akten des Luftfahrzeuges oder bei der betreffenden Komponentenkarte abzulegen. Bei einer Änderung oder nach komplexen Instandhaltungsarbeiten infolge Unfall, technischen Störungen oder anormaler Beanspruchung des Luftfahrzeuges kann das BAZL einen Arbeitsbericht verlangen.
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4 Aufbewahrung
Ein Arbeitsbericht darf erst aus den Instandhaltungsunterlagen entfernt werden, wenn dessen Inhalt durch einen neuen Bericht über eine gleichwertige oder grössere Instandhaltungsarbeit überholt ist, frühestens jedoch nach drei Jahren. Arbeitsberichte über Reparatur-, Änderungs- und Überholungsarbeiten dürfen nicht aus den Akten entfernt werden. Nach der definitiven Ausserverkehrsetzung des Luftfahrzeuges respektive des Luftfahrzeugteiles müssen Arbeitsberichte noch während mindestens 12 Monaten weiter aufbewahrt werden.
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Anhang: Muster eines Arbeitsberichtes
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Name und Adresse / Nom et Adresse BAZL Vermerke / Remarques de l’OFAC:
Halter / Exploitant HB - Arbeitsbericht Nr. / Rapport de travail №
Datum / Date : Blatt / Feuille ….. von / de ……………
Hersteller / Muster / Serienummer / TSN / CSN TSO / CSO Constructeur Type Numéro de série Zelle
Cellule Motor 1
Moteur 1 Motor 2
Moteur 2 Propeller 1
Hélice 2 Propeller 2
Hélice 2
Ausgeführte Instandhaltungsarbeiten / Travaux d’entretien exécutés du vom/de …………………. bis/au…………………….
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Instandhaltungsbescheinigung: Ich bestätige, dass für die obenstehenden Instandhaltungsarbeiten in den entsprechenden Technischen Akten sowie im Flugreisebuch eine Instandhaltungsbescheinigung ausgestellt worden ist.
Attestation d’entretien: Je confirme qu’une attestation d’entretien pour les travaux d’entretien susmentionnés a été établie dans le dossier technique correspondant ainsi que dans le carnet de route.
Name / Unterschrift: Berechtigung, Lizenz / Nr.
Nom / Signature : Autorisation, Licence / no
Beilagen/ annexes
Fortsetzungsblätter / Feuilles suivantes ……. jusqu’à ……….……. bis ……. Zeichnungen / Dessins
Rissprüfattest / Attestation d’examen de fissure Ersatzteilliste / Liste des pièces de rechange
Mass- / Einstellprotokolle /Rapports de mesure et de réglage ………………………………………………..
Unterlagen für AFM-Änderung / Documents pour la modification de l’AFM
Ausführungsbestätigung zu Rapport Nr. /
Attestation d’exécution du rapport no ……..........
Wägungsprotokoll vom / Rapport de pesée du ………………………....
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