BBl 2026 1529
Botschaft zu den zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2026 (Immobilienbotschaft zivil 2026)
1 Vorbemerkungen
1.1 Grundsätze
Generelle Immobilienpolitik
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) legt in seinem Immobilienmanagement den Handlungsschwerpunkt auf die Wert- und Funktionserhaltung des von ihm betreuten Immobilienportfolios mit einem Anschaffungswert von rund 8,2 Milliarden Franken. Es verwendet dafür einen wesentlichen Teil der verfügbaren Voranschlagskredite.
Die Immobilienpolitik nimmt Rücksicht auf die finanzielle Situation des Bundes. Priorisiert werden Sicherheits- und Sofortmassnahmen, laufende Bauprojekte und Projekte mit vertraglichen Verpflichtungen, Instandhaltungen des bestehenden Kernportfolios sowie Projekte, deren Umsetzung zu einer wirtschaftlichen Entlastung führen.
Nachhaltigkeit
Das BBL legt bei allen Bauvorhaben grossen Wert auf nachhaltiges Bauen und unterstützt damit die Ziele der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundesrates sowie die Energiestrategie 2050, die Klimastrategie 2050, die Strategie Biodiversität, die Strategie Baukultur und das Landschaftskonzept Schweiz. Es werden Gebäude erstellt und erhalten, die über ihren gesamten Lebenszyklus hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen gerecht werden und somit die Auswirkungen auf künftige Generationen berücksichtigen.
Die Neu- und Umbauten werden unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert. Bei Projekten in der Schweiz wird der Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) als Planungsgrundlage verwendet und die Anforderungen werden fallweise differenziert. Gemäss der Initiative Vorbild Energie und Klima des Bundes wird, wo dies möglich ist, bei Neubauten eine Zertifizierung nach SNBS oder Minergie-P/A/ECO angestrebt. Dabei wird die maximal mögliche Nutzung erneuerbarer Energien anvisiert, und es werden alle geeigneten Flächen mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet.
Damit nimmt das BBL eine aktive Rolle im nachhaltigen Immobilienmanagement wahr, sei es im Bereich der Reduktion der Treibhausgasemissionen, der Förderung der Kreislaufwirtschaft, des Ausbaus der Photovoltaik, der Steigerung der Energieeffizienz oder des Umgangs mit dem kulturellen Erbe.
1.2 Steuerung der Bauvorhaben
Grosse Bauvorhaben erfordern oft lange baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren, deren Dauer aufgrund möglicher Einsprachen und Rekurse nicht immer absehbar ist. Die Realisierung der Bauprojekte hängt nicht nur von den Verpflichtungskrediten und den Baubewilligungen ab, sondern auch von den verfügbaren Voranschlagskrediten.
Die Kosten für Vorstudien und Projektierungen der mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Bauvorhaben wurden gemäss Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung vom 5. Dezember 20081 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) aus den früher bewilligten Verpflichtungskrediten abgetreten.
1.3 Unterbringungskonzept flexible Arbeitsformen
Der Bundesrat genehmigte am 2. Dezember 2022 das Unterbringungskonzept flexible Arbeitsformen (UK). Dieses gilt für Büroflächen der zivilen Bundesverwaltung in der Schweiz, ohne die standort- oder produktionsgebundenen Arbeitsplätze. Es baut auf den Grundsätzen des Unterbringungskonzept 2024 auf und schafft im Grossraum Bern auf den Campus-Arealen Nord, Süd, Ost, West sowie Zentrum die optimalen Voraussetzungen für flexible Arbeitsformen. Ausserhalb des Raums Bern werden die Grundsätze sinngemäss angewandt. Die Büroarbeitsplätze in der Schweiz werden für die flexiblen Arbeitsformen optimiert und durch strategisch platzierte unpersönliche Arbeitsplätze an Zentrumslagen (Hub) in den Räumen Genf, Tessin und Zürich erweitert. Diese Hub-Arbeitsplätze stehen exklusiv den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung zur Verfügung und verfügen über alle Servicefunktionen von bundeseigenen Verwaltungsbauten wie Netzanbindung, Kopie- und Druckerzone oder Materialausgabe.
Kollektive Arbeitsplätze (Desksharing) unterstützen die Vorhaben der Bundesverwaltung zur Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitsformen. Desksharing wird in Kombination mit Konzepten für die flexible Nutzung von Büroflächen (Multispace-Konzepte) eingeführt. Diese werden den veränderten Anforderungen an individuellem und teamorientiertem Arbeiten gerecht und ermöglichen, die Büroflächen optimal zu nutzen. Dabei werden die Entwicklungen für das mobil-flexible Arbeiten, einschliesslich Homeoffice, berücksichtigt.
Mit dem UK sollen bis 2036 die Büroflächen – und damit sowohl der Energieverbrauch wie auch der Unterbringungsaufwand – um mindestens 17 Prozent pro Vollzeitstelle reduziert werden. Dabei wird ein Desksharing-Verhältnis von maximal 0,8 Arbeitsplätze pro Vollzeitstelle angestrebt. Dies ermöglicht eine entsprechende Verkleinerung des Portfolios im Bereich der Büroverwaltungsgebäude in der Schweiz. Vorgesehen ist, Mietobjekte aufzugeben und ungeeignete Gebäude im Eigentum des Bundes zu verkaufen oder im Baurecht abzugeben. Damit entfallen sowohl der entsprechende Funktionsaufwand als auch die Investitionen in grosszyklische Instandsetzungen.
2 Verpflichtungskredite für zivile Bauten
2.1
Bern:
Umbau und Sanierung Verwaltungsgebäude Bundesgasse 32
Benutzer: | Bundeskanzlei (BK) |
«Bern, Umbau und Sanierung Verwaltungsgebäude |
2.1.1 Ausgangslage
Die Bundesgasse 32 ist Teil einer Häuserzeile, die in den Jahren 1874 und 1875 erstellt wurde und in unmittelbarer Nähe der Bundeshäuser steht. Sie untersteht den Vorgaben der Denkmalpflege für die Berner Altstadt. Ursprünglich bestand sie aus fünf Wohnhäuser mit separaten Treppenhäusern und Läden im Erdgeschoss. Drei der vormaligen Wohnhäuser wurden 1950 zum Verwaltungsgebäude Bundesgasse 32 zusammengefasst. Die baukulturelle Qualität der denkmalgeschützten Bausubstanz erfordert sowohl für den Umbau als auch für die Sanierungsarbeiten ein gesamtheitliches Vorgehen. Aus diesem Grund wurde die Denkmalpflege der Stadt Bern bereits früh im Planungsprozess miteinbezogen.
Das Projekt ist Bestandteil des vom Bundesrat am 2. Dezember 2022 genehmigten UK und somit von strategischer Bedeutung, um die entsprechenden Ziele erreichen zu können (siehe Ziffer 1.3). Nach dem Umzug des bisherigen Nutzers, des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), nach Zollikofen soll das Verwaltungsgebäude für die BK bereitgestellt werden. Dies ermöglicht, die heutigen Standorte der BK zusammenzuführen und in der Folge vier der heutigen Standorte aufzugeben.
2.1.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Das Gebäude wird unter Einbezug der Denkmalpflege sorgfältig saniert. Die Grundstruktur des Gebäudes bleibt grossmehrheitlich erhalten. Die baulichen Eingriffe beschränken sich auf kleine Anpassungen der Raumstrukturen im Erdgeschoss für multifunktional nutzbare Räume und im Dachgeschoss für moderne, offen gestaltete Arbeitsplätze. Vorhandene Schadstoffe werden fachmännisch saniert. Die haus- und sicherheitstechnischen Anlagen werden ersetzt und die Sandsteinfassade saniert.
Nutzung und Raumprogramm
Im Erdgeschoss sind mehrere multifunktionale Besprechungsräume mit halböffentlichen Begegnungszonen sowie eine Cafeteria vorgesehen. In den vier Obergeschossen werden in den bestehenden Büroräumen zeitgemässe Arbeitsplätze für flexible Arbeitsformen eingerichtet. Nach der Sanierung stehen Arbeitsplätze für 240 Mitarbeitende zur Verfügung.
Standards
Das Gebäude wird energetisch verbessert und unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert. Von der bestehenden Bausubstanz wird ein maximaler Anteil erhalten und weiterverwendet.
Spezielle Herausforderungen
Die Platzverhältnisse für die Baustelleninstallation und -logistik sind sehr eng.
2.1.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
| 2025–2026 |
| 2027–2028 |
| 2029 |
2.1.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Mit dem Umbau und der Sanierung wird das Objekt in einen neuen Lebenszyklus überführt. Dank multifunktionalen Räumen, einem neuen Nutzungsmix sowie zeitgemässen Mehrpersonenbüros kann die Bundeskanzlei grossmehrheitlich gemeinsam an zentraler Lage untergebracht werden. Dies ermöglicht betriebliche Synergien und erhöht die Flächeneffizienz um rund 30 Prozent. In der Folge können vier der alten Standorte aufgegeben werden, was die Unterbringungskosten reduziert.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten werden mit rund 400 000 Franken veranschlagt, basierend auf einem Ansatz von 57 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche.
Investitionen
Basierend auf dem Bauprojekt mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
Fr. | |
|---|---|
| 21 400 000 |
| 1 000 000 |
| 22 400 000 |
| |
| 2 200 000 |
Verpflichtungskredit «Bern, Sanierung und Umbau | 24 600 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Renovation Bürogebäude
Indexstand: Oktober 2025 = 114,2 (Basis Oktober 2020 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 1,7 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.
2.2
Bern:
Sanierung und Erweiterung Nationalbibliothek
Benutzer: | Schweizerische Nationalbibliothek (NB) und Bundesamt für Kultur (BAK) |
«Bern, Sanierung und Erweiterung Nationalbibliothek»: |
2.2.1 Ausgangslage
Das aus den 1930er Jahren stammende Gebäude an der Hallwylstrasse in Bern ist ein bedeutender Zeuge des «Neuen Bauens» und denkmalpflegerisch geschützt. Es wurde im Laufe der Zeit um zwei unterirdische Magazine erweitert und ist seit 1989 Sitz des BAK. Aufgrund erheblicher statischer Mängel ist eine umfassende Sanierung zwingend erforderlich, um den Weiterbetrieb der NB gewährleisten zu können.
Gemäss dem Nationalbibliotheksgesetz vom 18. Dezember 19922 sammelt, erschliesst, bewahrt und vermittelt die NB alle Publikationen, die in der Schweiz erscheinen oder sich auf die Schweiz beziehen – unabhängig von Sprache oder Medium. Als zentrale Gedächtnisinstitution des Landes sichert sie mit ihren vielfältigen Sammlungen das kulturelle Erbe der Schweiz und trägt zur Stärkung der nationalen Identität bei.
Die Anforderungen an Bibliotheken sind im steten Wandel. Durch die digitale Transformation ändern sich die Erwartungen an Bibliotheken kontinuierlich: Neben den klassischen Dienstleistungen wie Konsultation und Ausleihe werden zeitgemässe Angebote gefordert, die der Bevölkerung einen niederschwelligen Zugang zu Inhalten ermöglichen, das Kulturerbe erlebbar machen und den Austausch fördern.
Im Zentrum der sanierten und erweiterten Nationalbibliothek steht das «Forum», ein öffentlich zugänglicher Begegnungsraum, der allen Anspruchsgruppen offensteht und flexible Nutzungsmöglichkeiten für Ausstellungen, Workshops, Forschung, Austausch, Inspiration und Innovation bietet.
2.2.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen wird das Gebäude umfassenden saniert und in einen neuen Lebenszyklus überführt. Die statischen Mängel werden beseitigt und die raumklimatischen Verhältnisse den heutigen Anforderungen an die Aufbewahrung von Kulturgütern angepasst.
Ergänzend wird ein unterirdischer Erweiterungsbau erstellt, der mit dem Gebäude verbunden ist und die zusätzlich erforderliche Nutzung durch die NB und das BAK ermöglicht. Zudem werden die haustechnischen Anlagen der Tiefmagazine erneuert.
Nutzung und Raumprogramm
Das Erdgeschoss des Gebäudes wird zum öffentlich zugänglichen Forum mit flexibel nutzbaren Räumen für Ausstellungen und Workshops sowie einem Bistro.
Im ehemaligen Büchermagazin, dem «Bücherturm», finden die klassischen Bibliotheksnutzungen ihren Platz. In den Flügel- und Verbindungsbauten sind die Arbeitsräume des BAK und der NB untergebracht.
Im südlich vorgelagerten, unterirdischen Erweiterungsbau befinden sich die Ateliers und Werkstätten der NB, die Lagerflächen des BAK und der NB sowie die Technikräume.
Standards
Das Gebäude wird energetisch und klimatisch verbessert und unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert.
Spezielle Herausforderungen
Währen der gesamten Bauzeit muss zum Schutz der eingelagerten Güter der Betrieb der beiden Tiefmagazine jederzeit gewährleistet sein. Herausfordernd sind die engen baulogistischen Platzverhältnisse im städtischen Kontext sowie der hohe Grundwasserspiegel.
2.2.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
| 2024–2026 |
| 2027–2030 |
| 2031–2032 |
2.2.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Die NB und das BAK verbleiben am Standort und damit werden die bereits getätigten Investitionen in die unterirdischen Magazine gesichert. Die Betriebsabläufe werden verbessert und die Flächeneffizienz erhöht. Die Betriebskosten werden gesenkt und das Gebäude wird in einen neuen Lebenszyklus überführt.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten werden mit rund 1 715 000 Franken veranschlagt, basierend auf Ansätzen von 27 bis 57 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche je nach Gebäudebereich.
Investitionen
Basierend auf dem Bauprojekt mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
Fr. | |
|---|---|
| 178 200 000 |
| 14 200 000 |
| 192 400 000 |
| |
| 19 300 000 |
Verpflichtungskredit | 211 700 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Hochbau
Indexstand: Oktober 2025 = 115,3 (Basis Oktober 2020 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 25,8 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.
2.3
Bern:
Sanierung Verwaltungs- und Bildungsgebäude Monbijoustrasse 40
Benutzer: | Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB), Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK-BV) sowie die Eidgenössische Spielbankkommission (ESBK) |
«Bern, Sanierung Verwaltungs- und Bildungsgebäude |
2.3.1 Ausgangslage
Das Gebäude Monbijoustrasse 40 in Bern wurde in den 1950er Jahren als Verwaltungsgebäude für die damalige Oberzolldirektion (OZD) der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) erstellt. Das Parlament bewilligte mit der Immobilienbotschaft EFD 2012 vom 23. Mai 20123 einen Verpflichtungskredit über 38,8 Millionen Franken für die Gesamtsanierung des Gebäudes als Hauptsitz der OZD. Die nachfolgende Reorganisation der EZV führte zu einer Konzentration von Arbeitsplätzen, die an diesem Standort nicht möglich war. Die Nachfolgeorganisation, das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG), wurde daher in einem ersten Schritt vorübergehend in der Taubenhalde untergebracht. Anfangs 2027 wird das BAZG den Verwaltungsneubau der vierten Ausbauetappe in Zollikofen beziehen. Der 2012 genehmigte Verpflichtungskredit wurde entsprechend unbenutzt abgerechnet.
Nach dem Auszug des BAZG aus der Monbijoustrasse 40 wurde das Gebäude durch das Bundesamt für Umwelt zwischengenutzt, das 2026 – nach Abschluss der Sanierung und des Umbaus des Verwaltungsgebäudes an der Mühlestrasse 2 in Ittigen – wieder an seinen ursprünglichen Standort in Ittigen umziehen wird. Anschliessend soll das Gebäude an der Monbijoustrasse 40 saniert und an die Bedürfnisse der neuen Nutzer angepasst werden.
Das schützenswerte Gebäude von nationaler Bedeutung wurde seit der Bauzeit nie umfassend saniert. Sowohl Statik, Fassaden wie auch die Haus- und Sicherheitstechnik weisen einen grossen Instandsetzungsbedarf auf. Die Sanierungsarbeiten erlauben es, die notwendigen baulichen Anpassungen für den Hochschulbetrieb des künftigen Hauptnutzers EHB vorzunehmen. Durch den Umzug von Zollikofen an die Monbijoustrasse 40 wird die Visibilität der EHB erhöht und die Erreichbarkeit des Bildungsstandorts für Berufsschulehrpersonen aus der Deutschschweiz markant verbessert.
2.3.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Das Gebäude wird in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege sorgfältig saniert. Dabei ist der Substanzerhalt wichtig. Nachträglich hinzugefügte Elemente werden wieder entfernt. Die Grundstruktur des Gebäudes bleibt erhalten. Um grössere Raumeinheiten zu bilden, werden nicht tragende Wände entfernt. Statische Eingriffe beschränken sich auf Massnahmen zur Erdbebenertüchtigung.
Vorhandene Schadstoffe werden fachmännisch saniert und die Fassade wird energietechnisch optimiert. Dabei bleibt der Ausdruck erhalten und die bauphysikalischen Anforderungen werden erfüllt. Die haus- und sicherheitstechnischen Anlagen werden auf den neusten Stand gebracht.
Nutzung und Raumprogramm
Das Gebäude wird künftig gemischt als Verwaltung- und Bildungsgebäude genutzt. Der halböffentliche Bildungsbetrieb der EHB mit 11 Unterrichtsräumen, Bibliothek und Aula ist auf einer Fläche von knapp 3000 Quadratmetern im Kopfbau untergebracht. Die Büronutzungen von EHB, EFK, OAK-BV sowie ESBK mit rund 4000 Quadratmetern Hauptnutzfläche sind im Flügelbau angesiedelt, der über einen separaten seitlichen Zugang erschlossen ist.
Standards
Das Gebäude wird energetisch verbessert und unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert. Der Standard Minergie-ECO wird angewendet.
Spezielle Herausforderungen
Während der Bauzeit wird ein Teil des Monbijouparks für die Baustelleninstallation genutzt. Die diesbezüglichen Massnahmen werden eng mit der Stadt Bern koordiniert.
2.3.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
| 2025–2026 |
| 2027–2029 |
| 2030 |
2.3.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Die ausgewiesenen Investitionskosten entsprechen den Anforderungen des marktorientierten Mietermodells. Damit sind sowohl die Kostentransparenz als auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Investition gewährleistet.
Die Sanierung ermöglicht, die vier heutigen Standorte der neuen Nutzer in einem Eigentumsobjekt zusammenzuführen und die alten Standorte in der Folge aufzugeben. Mit einer effizienteren Flächennutzung können rund 6800 Quadratmeter Geschossfläche eingespart werden. Damit werden sowohl die Unterbringungskosten als auch die Umweltauswirkungen deutlich gesenkt.
Das Gebäude weist eine ausgesprochen geeignete Baustruktur auf, die Grundrissanpassungen mit geringen statischen Zusatzinvestitionen erlaubt. Dadurch entstehen flexibel nutzbare Räume, die sowohl für die Bildungs- wie auch für die Verwaltungsnutzung optimal einsetzbar sind.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten werden mit rund 865 000 Franken veranschlagt, basierend auf einem Ansatz von 53 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche.
Investitionen
Basierend auf dem Bauprojekt mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
Fr. | |
|---|---|
| 55 400 000 |
| 4 600 000 |
| 60 000 000 |
| |
| 6 000 000 |
Verpflichtungskredit | 66 000 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Renovation Bürogebäude
Indexstand: Oktober 2025 = 114,2 (Basis Oktober 2020 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 3,8 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.
2.4
London:
Gesamtsanierung Botschaft
Benutzer: | EDA |
«London, Gesamtsanierung Botschaft»: |
2.4.1 Ausgangslage
Die Schweizer Botschaft in London zählt zu den weltweit bedeutendsten Vertretungen der Schweiz. Sie befindet sich seit 1922 an zentraler Lage im Stadtteil Marylebone. Sowohl das Grundstück als auch das Gebäude sind im Eigentum der Eidgenossenschaft, was in London eine Seltenheit ist.
Die Eidgenossenschaft verfügt in London über drei Standorte im Eigentum; die Botschaft und zwei Dienstwohnungen (Verteidigungsattaché und erster Mitarbeiter, bzw. erste Mitarbeiterin). Zudem ist Schweiz Tourismus in einem Mietobjekt untergebracht. Das Botschaftsgebäude beherbergt heute die Kanzlei, die Residenz, eine Dienstwohnung, vier kleinere Wohneinheiten sowie Repräsentationsräumlichkeiten.
Das heutige Botschaftsgebäude wurde 1971 erstellt und ist teilweise denkmalgeschützt. Während die Tragstruktur gut erhalten ist, sind Gebäudehülle, Haustechnik und Innenausbau nach über 50 Jahren Betrieb am Ende ihrer Lebensdauer und sanierungsbedürftig.
Ziel ist eine Gesamtsanierung, welche die Funktionstüchtigkeit des Botschaftsbetriebs für den nächsten Lebenszyklus garantiert. Dank räumlichen Anpassungen können Schweiz Tourismus und zwei weitere Dienstwohnungen integriert sowie die Funktionsabläufe verbessert werden.
2.4.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Im Sinne der Nachhaltigkeit werden der Bestand bestmöglich erhalten und die denkmalpflegerischen Anforderungen berücksichtigt. Die gut erhaltene Tragstruktur erlaubt eine flexible Innenraumgestaltung und ermöglicht, viel graue Energie sowie Kosten einzusparen. Die Liegenschaft wird mit der Gesamtsanierung in einen neuen Lebenszyklus überführt. Mit der Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen wird die Rechtskonformität der Liegenschaft sichergestellt. Hiervon betroffen sind insbesondere die Bereiche Haustechnik, Brandschutz, Energieeffizienz, Barrierefreiheit und gesunde Arbeitsplatzbedingungen.
Der Baugenehmigungsprozess in London sieht einen ständigen Dialog zwischen den zuständigen Behörden vor, die von Beginn an in die Planungen einbezogen wurden. Die Baubewilligung liegt vor.
Die geplante Gesamtsanierung verfolgt einen ganzheitlich nachhaltigen Ansatz. Das Projekt ist ressourcenschonend konzipiert und erfüllt sowohl die lokalen als auch die schweizerischen Netto-Null-Vorgaben. Durch gezielte räumliche Anpassungen werden Organisation und Arbeitsabläufe optimiert, wodurch die betriebliche Effizienz gesteigert, die Betriebskosten gesenkt und eine hohe Nutzungsflexibilität sichergestellt werden.
Nutzung und Raumprogramm
Durch die Portfoliobereinigung kann am bestehenden Standort ein vielfältiges Raumangebot geschaffen werden: die Kanzlei mit 86 Arbeitsplätzen für das EDA, das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, den Swiss Business Hub und Schweiz Tourismus, verschiedene Repräsentationsräume für unterschiedliche Anlässe, die sämtlichen Mitarbeitenden und Partnerorganisationen zur Verfügung stehen, sowie die Residenz des Botschafters, drei Dienstwohnungen und vier kleinere Wohneinheiten für Mitarbeitende.
Standards
Das Gebäude wird energetisch verbessert, rechtskonform an die aktuellen lokalen gesetzlichen Vorgaben angepasst und unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert.
Spezielle Herausforderungen
Die Baustelle inmitten der Stadt bedingt spezielle Vorkehrungen und ist logistisch herausfordernd. Auch die Marktgegebenheiten sind herausfordernd, weshalb rechtzeitig geeignete Provisorien in London gefunden und bereitgestellt werden müssen.
2.4.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
| 2022–2027 |
| 2027–2031 |
| 2031 |
2.4.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Im Rahmen einer nachhaltigen Portfoliobereinigung werden die heutigen vier Standorte der Schweiz künftig auf dem Botschaftsareal untergebracht. Dies ermöglicht betriebliche Synergien und Effizienzgewinne, unter anderem durch den Verkauf der zwei separaten Dienstwohnungen und die Aufgabe der gemieteten Flächen von Schweiz Tourismus.
Die Gesamtsanierung überführt das Objekt in einen neuen Lebenszyklus und ermöglicht mit der Konzentration auf einen Standort das Portfolio in London zu bereinigen. Damit werden sowohl die Unterbringungskosten als auch die Umweltauswirkungen deutlich gesenkt.
Angesichts der Bedeutung des Projekts wurden auch Alternativen wie der Verkauf der bestehenden Gebäude und Anmietung einer neuen Botschaft oder Kauf eines neuen Gebäudes geprüft. Die gewählte Variante ist langfristig die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung. Das vorliegende Projekt erlaubt es der Schweizer Vertretung in London, ihren Dienstleistungen und Verpflichtungen am besten nachzukommen.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten werden mit rund 378 000 Franken veranschlagt, basierend auf einem Ansatz von 67 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche.
Investitionen
Basierend auf dem Bauprojekt mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
Fr. | |
|---|---|
| 84 500 000 |
| 2 000 000 |
| 86 500 000 |
| |
| 9 500 000 |
Verpflichtungskredit | 96 000 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
BCIS All-in Tender Price Index
August 2024 = 394,0 (Prognose gemäss BCIS, Basis 1985 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 9 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt. Anmiete und Bereitstellung der erforderlichen Provisorien während der Bauzeit werden über ein separates Projekt abgewickelt.
2.5
Magglingen:
Neubau Unterkunfts- und Ausbildungsgebäude
Benutzer: | Bundesamt für Sport (BASPO), Schweizer Armee |
«Magglingen, Neubau Unterkunfts- und Ausbildungsgebäude»: |
2.5.1 Ausgangslage
Das Nationale Sportzentrum Magglingen (NSM) ist das Sport-, Aus- und Weiterbildungs- sowie Veranstaltungszentrum des Schweizer Sports. Leistungssportlerinnen und Leistungssportler können sportwissenschaftliche Unterstützung sowie optimale Trainingsmöglichkeiten an ein und demselben Ort in Anspruch nehmen. Es stehen für zahlreiche Sportarten und Leistungsniveaus Indoor- und Outdoor-Sportanlagen sowie Seminarräume, Unterkünfte und Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Grundlage des Projekts ist der vom Bundesrat am 26. Oktober 2016 verabschiedete Aktionsplan Sportförderung des Bundes und das damit einhergehende Immobilienkonzept Sport des Bundes. Der Aktionsplan und das Immobilienkonzept wurden aufgrund der Motion 13.3369 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 2. Mai 2013 «Sportveranstaltungen und Förderung von Nachwuchs- und Spitzensport» erstellt. Der Bundesrat hatte das VBS beauftragt, eine konzeptionelle und finanzielle Gesamtschau zur künftigen Entwicklung der Sportförderung des Bundes vorzulegen. Insbesondere verlangte er ein Breitensport- und ein Leistungssportkonzept des Bundes sowie ein Immobilienkonzept.
Der Armeesport und der Spitzensport der Armee sind am Standort Magglingen etabliert. Die Spitzensport-Rekrutenschule, die Wiederholungskurs-Formationen sowie die Ausbildung profitieren beim BASPO von optimalen Trainings- und Ausbildungsvoraussetzungen.
Seit 2013 haben Angehörige der Spitzensportförderung der Armee die Möglichkeit, bis zu 100 freiwillige Diensttage zu leisten. Zudem hat die Vorsteherin des VBS im Jahr 2019 entschieden, die Anzahl der jährlichen Spitzensport-Rekrutinnen und -Rekruten absolvieren, von 70 auf 140 zu erhöhen. In Kombination mit den daraus resultierenden Wiederholungskursen führt diese Entwicklung zu einem kontinuierlichen Anstieg des Bedarfs an Kapazitäten.
Das heutige Raumangebot genügt nicht, um die Bedürfnisse in angemessener Qualität zu decken. Deshalb sollen weitere Unterkunfts- und Ausbildungsräume für Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie Kursteilnehmende und Büroräumlichkeiten für das Kompetenzzentrum Sport der Armee errichtet werden.
Das Parlament hat mit der Immobilienbotschaft EFD 2021 vom 19. Mai 20214 einen Verpflichtungskredit über 27 Millionen Franken für einen Neubau des Unterkunfts- und Ausbildungsgebäudes genehmigt. Bei der Einreichung des Baugesuchs lehnte die Kommission für Bau, Verkehr und Energie der Gemeinde Evilard dieses Projekt jedoch ab. Gleichzeitig kam es in einem Teil der Bevölkerung zu Widerständen gegen das Projekt und beim BASPO wurde eine Petition gegen das Projekt eingereicht.
In einem Dialog mit den kommunalen Behörden und nach einer Neubewertung der Situation leitete das BBL ein partizipatives Workshop-Verfahren zur Überarbeitung des Projekts ein, das den kantonalen Vorschriften und den SIA-Richtlinien entsprach. Infolgedessen kam es zu einer Verzögerung im Projekt. Damit der einsetzende Bedarf der Armee fristgerecht abgedeckt werden konnte, musste zwischenzeitlich ein Provisorium errichtet werden.
Der 2021 bewilligte Verpflichtungskredit wird unbenutzt abgerechnet.
2.5.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Da das Projekt speziell hinsichtlich des Standortes sowie der Höhe und Gestaltung der Fassade kritisiert worden war, wurde diesen Punkten bei der Überarbeitung grosse Bedeutung beigemessen. Das Gebäude befindet sich neu am Rand des Grundstücks, wodurch ein grosser Teil der Parzelle unbebaut bleibt. Das Gebäudevolumen fügt sich nun harmonisch in die bestehende Hangsituation ein. Ein neuer Fussweg begünstigt die Verbindung zwischen dem Unterkunfts- und Ausbildungsgebäude und den bestehenden Gebäuden des NSM.
Anstatt mit einer Betonfassade wird das Gebäude nun mit einer ökologischen Holzfassade ausgestaltet, analog zu den Neubauten, die in den letzten Jahren für das NSM errichtet worden sind.
Das Gebäude ergänzt die bestehenden Bauten betrieblich optimal und vereint Unterkunft und Ausbildung unter einem Dach. Im Gebäude werden 140 Athletinnen und Athleten untergebracht, zudem werden geeignete Ausbildungsräume für Sportlerinnen und Sportler sowie ihre Trainerinnen und Trainer und funktionale Büros für das Kompetenzzentrum Sport der Armee bereitgestellt. Ausserhalb der Nutzung durch den Spitzensport der Armee stehen die freien Zimmer und Unterrichtsräume anderen Nutzerinnen und Nutzern des NSM zur Verfügung.
Nutzung und Raumprogramm
Das Terrain fällt von West nach Ost stark ab. Erdgeschoss und 1. Obergeschoss des Gebäudes befinden sich deshalb auf der Westseite im Erdreich. Sie beinhalten neben dem Eingangsbereich Büro-, Technik- und Nebenräume. Die Wohngeschosse sind zudem auf der Westseite über das 2. Obergeschoss von aussen zugänglich. Im 2. bis 4. Obergeschoss befinden sich pro Geschoss 32 (2. Obergeschoss) oder 34 (3./4. Obergeschoss) Zimmer mit Nasszellen (16 Einer- und 16 bzw. 18 Zweierzimmer) sowie je ein Aufenthaltsbereich mit einer Teeküche. Acht Zimmer sind barrierefrei konzipiert.
Standards
Der Neubau wird gemäss den Anforderungen der Standards SNBS und Minergie-P‑ECO geplant und errichtet sowie unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert.
Spezielle Herausforderungen
Als spezielle Herausforderung ist der felsige Baugrund zu erwähnen.
2.5.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
| 2024–2027 |
| 2027–2030 |
| 2030 |
2.5.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Die ausgewiesenen Investitionskosten entsprechen grundsätzlich der Vorgabe aus dem Immobilienkonzept Sport des Bundes aus dem Jahr 2016. Die Kostensteigerung des Verpflichtungskredits in der Höhe von 3,9 Millionen Franken zum ursprünglichen Projekt stammt hauptsächlich aus der angefallenen Bauteuerung.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten werden mit rund 800 000 Franken veranschlagt, davon 290 000 Franken für das BBL und 510 000 für das BASPO.
Investitionen
Basierend auf dem Bauprojekt mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
Fr. | |
|---|---|
| 26 700 000 |
| 1 400 000 |
| 28 100 000 |
| |
| 2 800 000 |
Verpflichtungskredit | 30 900 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Neubau Bürogebäude
Indexstand: Oktober 2025 = 119,3 (Basis Oktober 2020 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Ausschreibung insgesamt 3,0 Millionen Franken ausgegeben. Die Kosten für das Provisorium betrugen 3,6 Millionen Franken. Diese beiden Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.
2.6
Zollikofen:
Neubau Magazin des Bundesarchivs
Benutzer: | Schweizerisches Bundesarchiv (BAR) |
«Zollikofen, Neubau Magazin des Bundesarchivs»: |
2.6.1 Ausgangslage
Gemäss dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni 19985 sichert, erschliesst, bewahrt und macht das BAR Archivgut des Bundes zugänglich, um staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen, Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Geschichte zu erforschen. Das BAR nutzt heute unter anderem Lagerkapazitäten in einem Tiefmagazin der NB in Bern. Da die NB die entsprechenden Flächen nun selbst benötigt, ist das BAR auf neue Lagerkapazitäten angewiesen, um den gesetzlichen Auftrag sicherstellen zu können. Die Kapazitäten der Bestandsbauten werden voraussichtlich 2026 ausgeschöpft sein. Dank befristet zugemieteten Flächen sind die Lagerkapazitäten bis 2031 sichergestellt. Diese sind auf Grund des provisorischen Charakters auf dem absoluten minimalen Ausbaustandard und deshalb deutlich aufwändiger in der Bewirtschaftung.
Die bundeseigene Parzelle am Eichenweg 31 in Zollikofen weist ein Potential von rund 150 Laufkilometern Archivfläche aus. Dies ermöglicht, die Raumbedürfnisse des BAR langfristig abzudecken und zusätzlich Archivlagerbedürfnis anderer zentralen und dezentralen Bundesstellen aufzunehmen, die aufgrund von weiteren Sanierungsvorhaben im Immobilienportfolio des Bundes ausgelagert werden müssen.
2.6.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Das Projekt für den Neubau des Magazins wurde in einem offenen Projektwettbewerb erkoren. Es wurde nach den Nachhaltigkeitszielen des Bundes geplant und wird weitestgehend in Holzbauweise realisiert. Ein automatisiertes Lagersystem stellt eine nachhaltige Bewirtschaftung des Archivguts sicher.
Nutzung und Raumprogramm
Das Magazin besteht im Wesentlichen aus einem vollautomatisierten Lager mit rund 150 Laufkilometern Lagerplatz. Daneben ist ein Bereich für die Bearbeitung und Digitalisierung des Archivguts vorgesehen. Dieser umfasst im Erdgeschoss den Zugang mit Schleuse, den Eingangsbereich mit Besprechungsraum, einen Aufenthaltsraum mit Teeküche, eine Schleuse für Fahrzeuge mit angrenzendem Kleinlager und separaten Quarantänebereich sowie den Raum für Kommissionierungen und Bereitstellung der Akten. Im ersten Obergeschoss befinden sich die Büros, die Digitalisierung und die nötigen Nebenräume.
Standards
Das Magazin wird nach dem SNBS geplant und soll den Standard «Gold» erreichen. Die Kriterien und Kennwerte für den Magazinneubau als Sondernutzung sind noch zu erarbeiten. Das BBL arbeitet hierfür mit dem SNBS zusammen.
2.6.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
| 2025–2026 |
| 2027–2030 |
| 2031 |
2.6.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Die Baukosten pro Laufmeter Archivfläche sind vergleichbar mit Objekten ähnlicher Nutzung. Die vollständige Automatisierung der Lagerinfrastruktur vereinfacht die Bewirtschaftung und reduziert den Aufwand für den Gebäudebetrieb. Die Wirtschaftlichkeit wird zusätzlich dadurch erhöht, dass andere zentrale und dezentrale Bundesinstitutionen das Magazin mitnutzen können.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten, inklusive Lagertechnik, werden mit rund 340 000 Franken veranschlagt, basierend auf einem durchschnittlichen Ansatz von 65 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche.
Investitionen
Basierend auf dem Vorprojekt mit Kostenschätzung werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
Fr. | |
|---|---|
| 62 400 000 |
| 1 600 000 |
| 64 000 000 |
| |
| 9 600 000 |
Verpflichtungskredit | 73 600 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Hochbau
Indexstand: Oktober 2025 =115,3 (Basis Oktober 2020 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 7,3 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.
2.7 Weitere Immobilienvorhaben 2026
Benutzer: | Zivile Bundesverwaltung im In- und Ausland |
«Weitere Immobilienvorhaben 2026»: 170,0 Mio. Fr. |
2.7.1 Umschreibung des Verpflichtungskredits
Das Immobilienportfolio des BBL umfasst Immobilien zur Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung, der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen. Der Verpflichtungskredit «Weitere Immobilienvorhaben 2026» von 170 Millionen Franken wird für die folgenden, nicht einzeln spezifizierten Vorhaben verwendet:
– bauliche Massnahmen in Bereichen wie Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen bis zu 10 Millionen Franken;
– sämtliche nicht planbaren oder dringlichen Liegenschaftskäufe und damit verbundene Liegenschaftssanierungen sowie bauliche Anpassungen;
– Erstausstattungen von Neubauten und neu erworbenen Gebäuden sowie Ausstattungen neuer Arbeitsplätze bis zu 10 Millionen Franken;
– Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Areal- und Objektentwicklungen, Expertisen sowie weitere externe Beraterleistungen bis zu 10 Millionen Franken;
– Projektierungen, Baugesuchsverfahren, Vorbereitung der Beschaffungen, Gebühren, Gutachten, Baugrunduntersuchungen und Sondagen sowie Bauprofile;
– nicht versicherte Schäden an Liegenschaften;
– nicht kalkulierbare Kosten infolge spezieller Situationen bei Vorhaben im Ausland.
Die Höhe des zu beantragenden Verpflichtungskredits wird unter Berücksichtigung der mehrjährigen Investitionsplanung jährlich überprüft.
2.7.2 Finanzielle Auswirkungen
Investitionen
Die Planung der Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Planungsstandes vom Januar 2026 werden folgende Vorhaben über den beantragten Verpflichtungskredit «Weitere Immobilienvorhaben 2026» verpflichtet:
Fr. | |
|---|---|
EDA | 28 530 000 |
Instandsetzungsmassnahmen | 6 800 000 |
Um- und Neubauten | 15 320 000 |
Projektierungen | 5 290 000 |
Erstausstattungen | 1 120 000 |
Kultur | 1 400 000 |
Instandsetzungsmassnahmen | 1 250 000 |
Projektierungen | 150 000 |
Landwirtschaftliche Forschungsanstalten | 7 630 000 |
Instandsetzungsmassnahmen | 6 350 000 |
Projektierungen | 1 280 000 |
Sport | 16 945 000 |
Instandsetzungsmassnahmen | 9 125 000 |
Um- und Neubauten | 2 350 000 |
Projektierungen | 5 470 000 |
Zoll | 24 235 000 |
Instandsetzungsmassnahmen | 13 375 000 |
Um- und Neubauten | 2 100 000 |
Projektierungen | 8 760 000 |
Übrige Bundesverwaltung | 91 260 000 |
Instandsetzungsmassnahmen | 42 880 000 |
Um- und Neubauten | 9 400 000 |
Projektierungen | 38 830 000 |
Erstausstattung | 150 000 |
Weitere Immobilienvorhaben 2026 | 170 000 000 |
3 Verpflichtungskredite Zumieten
3.1
Basel, Stücki Park,
Zumiete Stützpunkt regionale Führung Zoll Nord, Lokalebene Basel Nord und Basel Mitte
Benutzer: | Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) |
«Basel, Stücki Park, Zumiete Stützpunkt regionale Führung Zoll Nord, Lokalebene Basel Nord und Basel Mitte»: 56,8 Mio. Fr. |
3.1.1 Ausgangslage
Das BAZG befindet sich in einem umfassenden Digitalisierungs- und Transformationsprozess, dessen Kern das Programm DaziT ist. Dabei sollen die Zoll-, Abgabenerhebungs- und Kontrollprozesse bis Ende 2026 vereinfacht, optimiert und digitalisiert werden. Die Digitalisierung erfordert eine neue Kontrollstrategie mit unterschiedlichen Kontrollfiltern. Die daraus hervorgehenden statischen, mobilen und nachgelagerten sowie risikobasierten Einsatzformen führen zu veränderten Anforderungen an die Betriebsimmobilien des BAZG.
Der Bundesrat hat am 27. April 2022 die Objektstrategie für Betriebsimmobilien zur Kenntnis genommen und das BAZG damit beauftragt, diese umzusetzen. Sie sieht verschiedene standardisierte Immobilientypen in sechs operativen Regionen der Schweiz sowie standortbezogene Synergien mit Partnern vor. Bis 2041 sollen so die Objekte und Grundstücke von 1 057 auf 447 Objekte reduziert werden. Die Investitionen für die Umsetzung bis 2041 können über den entsprechenden Zeitraum durch Einsparungen im Betrieb und Verkaufserlöse kompensiert werden. Nach 2041 werden die Kosten für die Betriebsimmobilien nachhaltig reduziert.
In der Region Zoll Nord sollen in Basel in unmittelbarer Nähe der Grenze 18 heutige Standorte zu einem gemeinsamen Stützpunkt zusammengeführt werden. Dieser dient zudem als Ersatzstandort für die ab 2030 wegfallenden Flächen bei der Gemeinschaftszollanlage Basel/Weil-Autobahn in Deutschland, die am Ende des Lebenszyklus ist. Der Bund verfügt über keine geeignete Parzelle in der Region, und auf dem Markt konnte keine solche erworben werden. Entsprechend sollen im Stücki Park in unmittelbarer Nähe der Grenze, die notwendigen Flächen angemietet werden.
Die Zusammenführung ermöglicht betriebliche und organisatorische Synergien und verbessert die Arbeitsplatzbedingungen der Mitarbeitenden.
3.1.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Die Mietflächen mit einer hohen Nutzungsflexibilität befinden sich im 2. Ober- und Galeriegeschoss sowie in der Einstellhalle an der Hochbergstrasse 70 in Basel. Die Geschossfläche beträgt rund 7 200 Quadratmeter.
Nutzung und Raumprogramm
Im Untergeschoss wird ein Teil der Einstellhalle für 222 dienstlich notwendige Fahrzeuge abgetrennt und mit E-Ladestationen für die Dienstflotte ausgerüstet. Im 2. Ober- sowie im Galeriegeschoss befinden sich unter anderem die Arbeitsplätze, die Sitzungszimmer, die Aufenthaltsbereiche, die Einsatzzentrale, die Garderoben, die Ausbildungsräume sowie die Ruhebereiche. Die offenen Bürobereiche sind gemäss dem Standard Multispace in unterschiedliche Bürostrukturen gegliedert.
3.1.3 Grundelemente des Mietvertrags
Grundsätzliches
Der Mietvertrag beginnt per 1. Januar 2028 und dauert bis am 31. Dezember 2037. Vor Ablauf der ersten festen Mietdauer steht der Mieterin ein Optionsrecht für die Verlängerung des Mietvertrags von zweimal je fünf Jahren zu.
Dauer des Mietvertrags
Das Mietverhältnis ist befristet und endet ohne vorherige Kündigung automatisch am 31. Dezember 2037 (Art. 255 Abs. 2 des Obligationenrechts6).
Mieterausbau
Der Mieterausbau erfolgt durch die Vermieterin und ist in der Miete enthalten. Die Amortisation des Mieterausbaus erfolgt über maximal 10 Jahre. Der effektiv geschuldete Mieterausbau wird nach Vorliegen der Bauabrechnung und Rechnungsstellung durch die Vermieterin in einem Nachtrag zu diesem Mietvertrag festgehalten.
Mietzinsanpassungen
Der Mietzins kann jedes Jahr dem Landesindex der Konsumentenpreise angepasst werden.
Nebenkosten
Für den durch die Vermieterin sichergestellten Betrieb der Mietsache fallen zusätzlich zum Basismietzins Akontozahlungen für die Heiz- und Betriebskosten im Umfang von rund 400 000 Franken pro Jahr an.
3.1.4 Termine
Der Mietvertrag soll per 1. Januar 2028 in Kraft treten. Der Bezug ist für Ende 2028 geplant.
3.1.5 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Mit der Zumiete im Stücki Park können 18 heutige Standorte zusammengeführt und rund 10 000 Quadratmeter Fläche in bestehenden Objekten in der Region Basel verkauft oder abgemietet werden. Mit dem standardisierten Flächenprogramm des BAZG und der konsequenten Einführung von Desksharing mit einer Ratio von 0,33 können rund 28 Prozent der heutigen Flächen eingespart werden.
Unterbringungskosten
Der Mietzins ohne Nebenkosten beläuft sich auf rund 5 Millionen Franken jährlich.
Fr. | |
|---|---|
| 30 100 000 |
| 25 500 000 |
| 1 200 000 |
Verpflichtungskredit | 56 800 000 |
Massgebend für die Berechnung der Teuerung:
Landesindex der Konsumentenpreise
Indexstand: Juni 2025 = 107,8 (Basis Dezember 2020 = 100,0)
3.2
Bern, Bundesplatz 2:
Zumiete und Mieterausbau Besuchs- und Informationszentrum des Parlaments
Benutzer: | Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung |
«Bern, Bundesplatz 2, Zumiete und Mieterausbau Besuchs- und Informationszentrum des Parlaments»: (Projekt-Nr. 2014.011) |
3.2.1 Ausgangslage
Das Parlament verzeichnet ein ausserordentlich grosses Interesse an seinen Aktivitäten. Insbesondere während der Sessionen stossen die bestehenden Kapazitäten im Parlamentsgebäude aufgrund räumlicher Einschränkungen zunehmend an ihre Grenzen. Aus Sicht der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung kann die heutige Empfangs- und Vermittlungsstruktur der hohen Nachfrage nicht mehr gerecht werden; zudem fehlten geeignete Räumlichkeiten für politische Bildung sowie für eine zeitgemässe und zielgruppengerechte Informationsvermittlung.
Das Besuchs- und Informationszentrum wird im Auftrag der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung geplant. Sie erachtet es als bedeutende Chance zur Stärkung der Demokratieförderung in der Schweiz. Es soll einen möglichst niederschwelligen Zugang zu Parlament, Politik und Demokratie ermöglichen und der anhaltend hohen Nachfrage der Bevölkerung nach Informations- und Besuchsangeboten Rechnung tragen. Vorgesehen sind eine frei zugängliche, interaktive Ausstellung zur schweizerischen Demokratie, vertiefende Hintergrundinformationen zur parlamentarischen Tätigkeit, die Durchführung von Veranstaltungen sowie spezifische Angebote für Bildungsinstitutionen und Besuchsgruppen von Ratsmitgliedern.
3.2.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Im Bundeshausperimeter und direkt am Bundesplatz stehen äusserst selten geeignete Flächen zum Erwerb oder als Zumiete zur Verfügung. Eine solche Gelegenheit an dieser Lage ist aussergewöhnlich, weshalb der Zeitpunkt der Projektinitiierung massgeblich durch diese Verfügbarkeit bestimmt wurde.
Das Projekt umfasst die Anmiete sowie den Mieterausbau. Der Mietvertrag sieht eine feste Mietdauer von 12 Jahren sowie das Optionsrecht für die Verlängerung des Mietvertrages von zweimal je fünf Jahren vor. Das architektonische und szenografische Konzept bildet eine Einheit, die auf Barrierefreiheit und intuitive Besucherführung ausgelegt ist. Der Nutzerbetrieb wird im Auftrag der Parlamentsdienste sichergestellt.
Der Mieterausbau ist zeitlich abhängig vom Grundausbau durch die Eigentümerin. Der Grundausbau umfasst unter anderem die Rückführung der Fassade auf den historischen Zustand sowie Massnahmen zur Erdbebensicherheit, zum Brandschutz und zur Medienversorgung.
Nutzung und Raumprogramm
Das Besuchs- und Informationszentrum umfasst eine Mietfläche von 2 159 Quadratmetern. Die Nutzung erstreckt sich über fünf Geschosse:
Erdgeschoss: Empfang, Shop, interaktive Ausstellung und Raum für Debattenspiele.
Die Ausstellung ist interaktiv und in fünf Sprachen verfügbar (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch, Englisch). Sie belegt eine Fläche von rund 950 Quadratmetern.
1. Obergeschoss: Erweiterung der Ausstellung und ein Veranstaltungsraum.
2. Obergeschoss: Konferenz- und Workshopräume für Publikumsangebote sowie Büroräume für Mitarbeitende der Parlamentsdienste. Diese Räumlichkeiten können bei Bedarf autonom über das Haupttreppenhaus erschlossen werden.
Untergeschosse 1 und 2: Garderoben, Toiletten, Lagerflächen und Technikräume.
Spezielle Herausforderungen
Der Mieterausbau ist abhängig vom Fortschritt des Grundausbaus seitens der Eigentümerin. Der Zeitplan erfordert die parallele Planung des Grund- und des Mieterausbaus. Die Schnittstellen bedingen eine enge Abstimmung.
3.2.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
| 2026–2027 |
| 2027–2029 |
| 2029 |
3.2.4 Grundelemente des Mietvertrags
Grund- und Mieterausbau
Der Mietvertrag für Geschäftsräumlichkeiten sieht vor, die Mietsache im Grundausbau zu mieten. Der Mieterausbau erfolgt durch die Mieterin und ist bei Beendigung des Mietvertrags zurückzubauen.
Dauer des Mietvertrags
Das Mietverhältnis ist befristet und endet 12 Jahre nach Mietbeginn. Dieser ist am 1. August 2027 vorgesehen. Er kann je nach Projektfortschritt der Vermieterin angepasst werden. Nach Ablauf der ersten festen Mietdauer steht der Mieterin ein Optionsrecht für die Verlängerung der Mindestvertragsdauer von zweimal je fünf Jahren zu.
Mietzins und Mietzinsanpassungen
Der Basismietzins bei Vertragsabschluss exklusive Nebenkosten beläuft sich auf rund 1,6 Millionen Franken pro Jahr und kann jährlich dem Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst werden.
Nebenkosten
Für den durch die Vermieterin sichergestellten Betrieb der Mietsache fallen zusätzlich zum Basismietzins Akontozahlungen für die Heiz- und Betriebskosten im Umfang von rund 93 000 Franken pro Jahr an.
3.2.5 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Das Projekt ermöglicht, den grossen Nachfrageüberhang beim Besuchsangebot des Parlaments längerfristig zu bewältigen. Die zentrale Lage und die Nähe zum Parlamentsgebäude schaffen Synergien in der Führung und Programmgestaltung. Der externe Standort ermöglicht, die Angebote unabhängig vom Ratsbetrieb auszuweiten und das Parlaments als zugänglicher Ort der politischen Bildung zu positionieren.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten bei einem sechstägigen Betriebsmodell werden mit rund 170 000 Franken veranschlagt.
Zusätzlich fallen bei den Parlamentsdiensten jährlich rund 800 000 Franken für den Nutzerbetrieb an.
Unterbringungskosten
Basierend auf der Machbarkeitsstudie mit Grobkostenschätzung für den Mieterausbau sowie dem unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung unterzeichneten Mietvertrag werden die Kosten wie folgt veranschlagt:
Fr. | |
|---|---|
| 19 600 000 |
Zwischentotal «Zumiete» | 19 600 000 |
| 19 000 000 |
| 500 000 |
| 19 500 000 |
| |
| 5 100 000 |
Zwischentotal «Mieterausbau» | 24 600 000 |
Verpflichtungskredit | 44 200 000 |
Massgebend für die Berechnung der Teuerung:
Landesindex der Konsumentenpreise
Indexstand: Juni 2025 = 107,8 (Basis Dezember 2020 = 100,0) und
schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Neubau Bürogebäude
Indexstand: Oktober 2025 = 119,3 (Basis Oktober 2020 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 2,3 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
4.1.1 Personelle Auswirkungen
Die geplanten Vorhaben haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Personalbedarf der betroffenen Dienststellen. Einzig der Betrieb des Besuchs- und Informationszentrums des Parlamentes bedingt 19 Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalent).
4.1.2 Finanzielle Auswirkungen
Betriebskosten
Als Betriebskosten werden die jährlichen Ausgaben bezeichnet, die durch den bestimmungsgemässen Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Dazu gehören die Ausgaben für die Ver- und Entsorgung, die Reinigung und Pflege, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt (Wartung, Instandhaltung) und die Kontroll- und Sicherheitsdienste sowie die Abgaben und Beiträge. Die Betriebskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.
Investitionen
Die Investitionen der beantragten Verpflichtungskredite für die zivilen Immobilien werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen. Die Realisierung der Bauprojekte bedingt neben den Verpflichtungskrediten unter anderem entsprechend ausreichend verfügbare Voranschlagskredite. Sollten nicht genügend finanzielle Mittel im Voranschlag zur Verfügung stehen, wird das BBL gemäss den Kriterien in Ziffer 1.1 noch stärker priorisieren müssen.
Übrige Kosten
Die Kosten für Informatikkomponenten und die Anbindung an IT-Netze werden, gemäss der Weisung vom 1. Januar 2009 über die Zusammenarbeit zwischen BBL und Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in ihren Rollen als Leistungserbringer, einerseits vom BBL, andererseits aber auch von den IT-Leistungserbringern und -nutzern budgetiert und übernommen.
Nutzerbetriebskosten Nationalbibliothek
Wie bereits in der Kulturbotschaft 2025–2028 vom 1. März 20247 unter Ziffer 6.2.1 erwähnt, wird aus heutiger Sicht der Nutzerbetrieb der sanierten und erweiterten NB in Bern zusätzliche Ressourcen (Sach-, Betriebs- und Personalaufwand) erfordern, um die neuen Anforderungen an die Konservierung und Ermittlung erfüllen zu können. Diese Ressourcen werden im Rahmen der dafür vorgesehenen Prozesse behandelt.
Finanzierung Besuchs- und Informationszentrum des Parlamentes
Die Immobilienpolitik nimmt Rücksicht auf die finanzielle Situation des Bundes und priorisiert Sicherheits- und Sofortmassnahmen, laufende Bauprojekte und Projekte mit vertraglichen Verpflichtungen, Instandhaltungen des bestehenden Kernportfolios sowie Projekte, deren Umsetzung zu einer wirtschaftlichen Entlastung führen (Ziff. 1.1).
Die Zumiete und der Mieterausbau des Besuchs- und Informationszentrums des Parlamentes widerspricht diesem Grundsatz. Entsprechend sind die finanziellen Mittel für die Umsetzung und den Betrieb nicht vorhanden. Für die Finanzierung des Besuchs- und Informationszentrums des Parlamentes ist im Rahmen des Voranschlages 2027 folgende Plafonderhöhung durch das Parlament bei der Bundesversammlung zwingend notwendig:
In Mio. Fr. | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
|---|---|---|---|---|
Investitionen (BBL) | 2,2 | 11,0 | 12,8 | |
Funktionsaufwand Betrieb und Zumiete (BBL) | 0,7 | 1,7 | 1,8 | 1,9 |
Funktionsaufwand Betrieb (Bundesversammlung) | 0,8 | 1,7 | 5,1 | 4,6 |
Total Bundesversammlung | 3,7 | 14,4 | 19,7 | 6,5 |
Die Mittel, die das BBL benötigt, werden nach dem Bundesbeschluss zum Voranschlag 2027 von der Bundesversammlung zum BBL verschoben.
4.1.3 Auffangen der Teuerung bei Bauprojekten
Die Kostenungenauigkeit gemäss der Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins wird bei den einzelnen Vorhaben als Bestandteil des Verpflichtungskredits ausgewiesen (10 % bei Projekten mit Kostenvoranschlag und 15 % bei Vorprojekten mit Kostenschätzung).
Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Investitions- und Mietausgaben verstehen sich zudem inklusive Mehrwertsteuer. Den Berechnungen liegt der lokale Baupreisindex zugrunde. Es ist keine Teuerungsentwicklung in den ausgewiesenen Projektkosten berücksichtigt. Teuerungsbedingte Mehrkosten werden in der Regel mit folgenden Massnahmen aufgefangen:
– Kostenbewirtschaftung innerhalb der einzelnen Verpflichtungskredite im Rahmen der budgetierten Kostenungenauigkeit (10 % bzw. 15 %);
– Kreditverschiebung zwischen den Verpflichtungskrediten gemäss Artikel 2 des beantragten Bundesbeschlusses.
Reichen diese Massnahmen nicht aus, so werden der Bundesversammlung Zusatzkredite nach Artikel 27 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20058 (FHG) beantragt.
Als Teuerung gilt die Preisentwicklung zwischen dem in dieser Immobilienbotschaft ausgewiesenen Baupreisindex und dem Index zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten. Die gleiche Regelung gilt sinngemäss bei einer Anpassung des Mehrwertsteuersatzes.
4.2 Terminliche Auswirkungen
Bei den beantragten Projekten kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und der Realisierung termingerecht begonnen wird.
Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass sich einzelne Realisierungstermine aufgrund von Einsprachen und Rekursen in planungs- und baurechtlichen Auflage- oder Genehmigungsverfahren sowie bei der Ausschreibung der Arbeiten verschieben. Verzögerungen können überdies entstehen, wenn die Voranschlagskredite in den kommenden Jahren nicht genügen.
5 Stand der Verpflichtungskredite
Im Verzeichnis «Stand der Verpflichtungskredite» zur Staatsrechnung werden gemäss Artikel 26 FHG sämtliche laufenden und abgerechneten Verpflichtungskredite der Immobilienbotschaften ausgewiesen.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Rechtsgrundlagen
Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.
Im Weiteren sind massgebend:
– die Artikel 21–27 FHG;
– Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 20049 über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten;
– Artikel 28 VILB.
Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Bewilligung der beantragten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung (BV)10.
6.2 Form des Erlasses
Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 BV sowie von Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200211 die Form eines einfachen, nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses zu geben.
6.3 Ausgabenbremse
Die mit der vorliegenden Immobilienbotschaft beantragten Verpflichtungskredite (Art. 1 Entwurf des Bundesbeschlusses über die zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2026) sind nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV der Ausgabenbremse unterstellt. Sie bedürfen demnach der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.