BBl 2026 949
Armeebotschaft 2026
1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen
1.1 Sicherheitspolitische Lage
Über Jahrzehnte blieb die Schweiz von grösseren machtpolitischen Konflikten verschont. Das hat sich verändert. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine markiert eine sicherheitspolitische Zäsur, deren Auswirkungen auch die Schweiz spürt. Die Sicherheit der Schweiz ist so stark und vielfältig bedroht wie seit Jahrzehnten nicht mehr.
Verschiedene einschneidende Entwicklungen verändern das sicherheitspolitische Umfeld der Schweiz. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine wird mit einer Intensität geführt, wie sie Europa seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr erlebt hat. Er zeigt, wie sich bewaffnete Konflikte entwickeln können. Gleichzeitig nimmt die hybride Konfliktführung zu, etwa mittels Desinformation, Cyberangriffe und Sabotageakten. Die geografische Distanz zu Krisen und Konflikten verliert an Bedeutung. Die Zäsur in Europa zeigt: Wenn die Schweiz ihr Territorium, ihre Bevölkerung, ihre Werte und Interessen schützen will, muss sie in ihre Sicherheit investieren.
Das Risiko einer kriegerischen Auseinandersetzung im näheren europäischen Umfeld mit direkten Auswirkungen auch auf die Schweiz hat sich erheblich erhöht. Ein umfassender, bewaffneter und direkter Angriff auf die Schweiz ist in absehbarer Zeit – auch dank der Verteidigungs- und Sicherheitsanstrengungen der Nato und Europas – zwar unwahrscheinlich. Ein solcher Angriff kann aber auch mit weitreichenden Waffen durchgeführt werden. Die Lage kann sich sehr rasch ändern, aber die für die Verteidigung erforderlichen Mittel brauchen eine ebenso kurz- wie langfristige Vorbereitung. Angesichts dieser verschärften sicherheitspolitischen Lage muss die Armee wieder stärker auf die Verteidigung ausgerichtet und sowohl personell als auch materiell rasch gestärkt werden.
1.2 Situation auf dem Rüstungsmarkt
Der Krieg in der Ukraine hat weiterhin grossen Einfluss auf den Rüstungsmarkt. Westeuropäische Staaten und die USA haben die ukrainischen Streitkräfte in den vergangenen vier Jahren umfassend mit Waffen und Munition unterstützt. Ihre eigenen Lagerbestände sind derweil immer kleiner geworden. Diese werden nun zugunsten der eigenen Landesverteidigung wieder aufgestockt. Die Nachfrage nach Rüstungsgütern hat dadurch stark zugenommen, die Preise sind gestiegen und die Lieferzeiten verlängern sich. Im Hinblick auf die vermehrten zwischenstaatlichen Spannungen, die sich weltweit entwickeln, könnte dieser Trend noch lange anhalten.
Die angespannte Situation auf dem Rüstungsmarkt lässt sich am Beispiel der Munition veranschaulichen. Produkte westlicher Firmen sind seit Beginn des Krieges in der Ukraine generell um etwa die Hälfte teurer geworden. Der Preis von Artilleriegranaten hat sich sogar vervielfacht, die Produktionskapazitäten – insbesondere in Europa – werden hingegen nur langsam erweitert.
Gerade im Bereich der Munition ist die Schweiz stark von der ausländischen Rüstungsindustrie abhängig. Natürlich beliefert diese in erster Priorität das eigene Land sowie dessen militärische Bündnispartner mit Munition und Material. Vorrang haben auch Kunden, die Standardprodukte in grossen Mengen bestellen und dabei keinen grossen Angebotsaufwand verursachen. Die Schweiz zählt hier nicht dazu. Als Staat, der keinem Militärbündnis angehört und vergleichsweise kleine Beschaffungsaufträge erteilt, geniesst sie bei ausländischen Herstellern keine Priorität.
Der Bundesrat will daher seine Rüstungspolitik neu ausrichten. In seiner ersten Rüstungspolitischen Strategie vom 20. Juni 20251 hat er bekräftigt, dass er die verbleibende verteidigungskritische Industriebasis in der Schweiz erhalten und die gesamte sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis stärken will. Zudem sollen Forschung, Entwicklung und Innovation zur Weiterentwicklung der Schweizer Armee ausgebaut und die internationale Rüstungskooperation der Schweiz intensiviert werden. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat sicherstellen, dass die Armee rechtzeitig mit der notwendigen Bewaffnung, Ausrüstung und den erforderlichen Dienstleistungen versorgt und ihre Verteidigungsfähigkeit gestärkt wird.
1.3 Streitkräfteentwicklung
Eckwerte und Investitionen
Die längerfristige Ausrichtung der Armee orientiert sich an den Eckwerten, die der Bundesrat mit der Armeebotschaft 2024 vom 14. Februar 20242 festgelegt und die das Parlament mit wenigen Anpassungen angenommen hat. Vorgesehen ist eine ausgewogene Fähigkeitsentwicklung, die auf eine hybride Konfliktführung, auf Bedrohungen aus der Distanz und im Extremfall auf einen umfassenden militärischen Angriff ausgerichtet ist. Dies setzt ausreichende militärische Fähigkeiten in allen Wirkungsräumen voraus, die Fähigkeit zur Interoperabilität und zur internationalen Kooperation sowie eine durchhaltefähige Infrastruktur.
Angesichts der verschlechterten geopolitischen Lage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz substanziell stärken. Die Armee und die zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben sollen sich in den nächsten Jahren prioritär auf die wahrscheinlichsten Bedrohungen ausrichten, namentlich auf die Abwehr von Angriffen aus der Distanz – zum Beispiel auf kritische Infrastrukturen – und auf hybride Bedrohungen durch Cyberangriffe, Desinformation oder Spionage. Auch die Rüstungsprogramme der nächsten Jahre sollen darauf ausgerichtet werden. Dadurch ist es möglich, die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz in den 2030er-Jahren substanziell zu stärken, wenngleich der Schutz noch nicht umfassend sein wird.
Investitionen in Mittel, die nicht auf den Schutz vor den wahrscheinlichsten Bedrohungen, sondern auf die Abwehr eines terrestrischen Angriffs auf die Schweiz ausgerichtet sind, werden zurückgestellt. Stattdessen soll der Schutz des Luftraums vorrangig behandelt werden. Zu diesem Zweck will der Bundesrat die bodengestützte Luftverteidigung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel weiter stärken.
Mittel zum Schutz des Luftraums
Mit dem Rüstungsprogramm 2026 entspricht der Bundesrat dieser Stossrichtung. Gleichzeitig setzt er eine Massnahme der neuen Sicherheitspolitischen Strategie3 um, wonach die Armee kritische Fähigkeits-, Ausrüstungs- und Bewaffnungslücken im Bereich der Abwehr von weitreichenden Waffen – vor allem von Angriffsdrohnen, ballistischen Lenkwaffen und Marschflugkörpern – rasch schliessen soll. Die bodengestützte Luftverteidigung im unteren und mittleren Luftraum soll dementsprechend durch zwei Rüstungsvorhaben verbessert werden: Indem die Armee zusätzliche Feuereinheiten vom Typ IRIS-T SLM beschafft, können ein grösserer Raum abgedeckt und zusätzliche kritische Infrastrukturen geschützt werden. Zudem sollen die beschränkt wirkenden und teils veralteten Fliegerabwehrsysteme kleinerer Reichweite durch neue Systeme ersetzt werden. Mit einem weiteren Vorhaben sollen militärische Verbände, die Zivilbevölkerung sowie kritische Infrastrukturen vor Mini-Drohnen geschützt werden. Zu diesem Zweck sollen geeignete Abwehrsysteme – zum Beispiel Störsender (eng. jammer) – beschafft werden. In Ergänzung dazu muss das Luftlagebild im unteren und mittleren Luftraum verbessert werden, indem das veraltete Taktische Fliegerradar TAFLIR durch ein teilmobiles Radarsystem mittlerer Reichweite ersetzt wird.
Stärkung der Resilienz
Zwei weitere Rüstungsvorhaben sollen die Resilienz in bestimmten Fähigkeitsbereichen stärken. Resilient ist die Armee, wenn sie selbst bei hoher Belastung oder plötzlichen Veränderungen funktions- und handlungsfähig bleibt – etwa bei einem Ausfall von einsatzrelevanten Systemen. Zusätzliches oder robusteres Material allein genügt aber nicht, um resilienter zu werden. Die Armee muss Mittel und Wege finden, um ihre Verwundbarkeiten zu reduzieren und «krisenresistent» zu werden.
Die Armee will daher weltraumgestützte Fähigkeiten aufbauen. In Ergänzung zu den terrestrischen Mitteln verschafft sie sich dadurch neue Möglichkeiten, um beispielsweise Informationen zu beschaffen oder zu kommunizieren. Zudem will sie die Möglichkeiten zur Mitnutzung ziviler Datennetze erweitern. Durch den Aufbau einer eigenen Kerninfrastruktur soll die Widerstandsfähigkeit der armeeeigenen IT-Systeme – etwa im Hinblick auf mögliche Gefahren wie Cyberangriffe oder Stromausfälle – erhöht werden
Schutz- und Gegenmassnahmen im elektromagnetischen Raum
Ein Rüstungsvorhaben, das trotz der Priorisierung der Luftverteidigung nicht aufgeschoben werden soll, dient der elektronischen Kriegführung. Einerseits müssen die bestehenden Fähigkeiten erhalten werden, damit sie den heutigen militärischen Anforderungen entsprechen; andererseits sollen die Mittel so erweitert werden, dass sie auch auf der untersten taktischen Stufe (Einheit) genutzt werden können, um gegnerische Aktionen im elektromagnetischen Raum zu beeinträchtigen.
1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 24. Januar 20244 zur Legislaturplanung 2023–2027 und in Artikel 19 Massnahme 100 des Bundesbeschlusses vom 6. Juni 20245 über die Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt.
Gemäss der Legislaturplanung 2023‒2027 und dem Legislaturfinanzplan 2025‒2027 soll die Schweiz unter anderem ihre Kompetenzen zur Führung und Bewältigung von Krisen erhöhen, ihre Widerstandsfähigkeit stärken und über die notwendigen Instrumente und Mittel verfügen, um auf Gefahren und Bedrohungen angemessen reagieren zu können.
Die Betriebs- und Rüstungsausgaben sowie die Investitionen in die Immobilien der Armee (Gruppe Verteidigung und Bundesamt für Rüstung) werden über den Zahlungsrahmen der Armee gesteuert. Die eidgenössischen Räte haben am 9. Dezember 2024 zur Deckung des Finanzbedarfs der Armee einen Zahlungsrahmen von 29,8 Milliarden Franken für die Jahre 2025–2028 bewilligt.6
Mit der Armeebotschaft 2026 werden Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 3,4 Milliarden Franken beantragt. Die entsprechenden Ausgaben werden im ordentlichen Armeebudget eingestellt und vom Parlament jährlich mit den Voranschlägen bewilligt. Die Ausgaben richten sich nach dem Ziel des Parlaments, die Armeeausgaben bis 2032 auf ein Prozent des BIP zu erhöhen.
2 Rüstungsprogramm 2026
2.1 Kurzfassung
Der Bundesrat beantragt mit dem Rüstungsprogramm 2026 Verpflichtungskredite im Umfang von 2,44 Milliarden Franken.
Fähigkeitsbereich | Rüstungsvorhaben | Mio. Fr. |
|---|---|---|
Wirkung gegen Ziele in der Luft |
|
70 |
Nachrichtenverbund und Sensoren |
| 150 30 |
Führung und Vernetzung |
| 100 |
Wirkung im Cyber- und elektromagnetischen Raum |
| 240 |
Wirkung gegen Ziele am Boden |
| 50 |
Rüstungsprogramm 2026 | 2440 |
Die beantragten Verpflichtungskredite enthalten die voraussichtliche Teuerung, den geschätzten Risikoanteil und die Mehrwertsteuer. Bis auf die Beschaffung der bodengestützten Luftverteidigung mittlerer Reichweite (Ergänzungsbeschaffung) und die Pistole 26 liegen derzeit weder Offerten noch Vertragsentwürfe vor. Analog zu den Immobilien ist daher in diesen Fällen ein Risiko von 30 Prozent ausgewiesen. Nicht berücksichtigt sind allfällige ausserordentliche Preissteigerungen aufgrund der hohen Nachfrage nach Rüstungsgütern sowie aufgrund von Verzögerungen bei der Beschaffung.
2.2 Bodengestützte Luftverteidigung mittlerer Reichweite (Ergänzungsbeschaffung)
2.2.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Mit dem Rüstungsprogramm 20247 bewilligte das Parlament einen Verpflichtungskredit von 660 Millionen Franken für die bodengestützte Luftverteidigung mittlerer Reichweite. Damit wird der Fähigkeitsaufbau zur Wirkung gegen Ziele im unteren und mittleren Luftraum (bis 8000 m ü. M.) ermöglicht. Das neue System IRIS-T SLM wird insbesondere der Abwehr von Marschflugkörpern, taktischen Drohnen sowie Kampfflugzeugen dienen und kann in allen Lagen eingesetzt werden.
Um einen grösseren Raum abdecken und zusätzliche kritische Infrastrukturen schützen zu können, beantragt der Bundesrat, zwei weitere Feuereinheiten zu beschaffen. Vor allem aber soll der Bestand an Lenkwaffen erhöht werden, um die Durchhaltefähigkeit bei der Abwehr von Bedrohungen aus der Distanz zu verbessern.
2.2.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Das Luftverteidigungssystem vom Typ IRIS-T SLM wurde vom deutschen Rüstungsunternehmen Diehl Defence GmbH & Co. KG entwickelt. Die zu beschaffenden Feuereinheiten und Lenkwaffen entsprechen denjenigen Typen, welche die Armee bereits bestellt hat. In Ergänzung dazu werden Ersatzteile, Prüfgeräte und andere logistische Mittel beschafft, um die Durchhaltefähigkeit im Einsatz zu erhöhen. Die Beschaffung soll wiederum im Rahmen der European Sky Shield Initiative (ESSI) erfolgen.
2.2.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Die Schweizer Armee überprüfte das System IRIS-T SLM bereits im Sommer 2024 auf seine Wirksamkeit und bestätigte die Truppentauglichkeit. Eine erneute Evaluation ist daher nicht erforderlich.
Während die mit dem Rüstungsprogramm 2024 bewilligten Feuereinheiten ab 2028 ausgeliefert werden sollen, wird die Auslieferung der zusätzlichen Feuereinheiten und logistischen Mittel frühestens ab 2030 möglich sein. Die zusätzlichen Lenkwaffen hingegen sollten bereits mit der ersten Tranche ab 2028 geliefert werden.
2.2.4 Geprüfte Alternativen
Da es sich um eine Ergänzungsbeschaffung von bereits erprobtem Material handelt, hat die Armee keine Alternativen geprüft.
2.2.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Die mit der Ergänzungsbeschaffung verbundenen Risiken entsprechen weitestgehend denjenigen der Erstbeschaffung. Die zusätzlichen Risiken werden als gering betrachtet, weshalb mit einem Risikozuschlag von 2 Prozent auf den Beschaffungsumfang gerechnet wird.
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen der ESSI und baut auf dem Vertrag für die erste Tranche auf. Dieser basiert auf einer festgelegten Teuerungsrate, weshalb für die zweite Tranche eine Teuerung von 49 Millionen Franken einberechnet wird.
2.2.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die zusätzlichen Feuereinheiten und Lenkwaffen des Systems IRIS-T SLM setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| 932,0 |
| 19,0 |
| 49,0 |
Verpflichtungskredit | 1000,0 |
2.2.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Der jährliche Aufwand für die Bereitstellung und Instandhaltung der zusätzlichen Systeme wird sich auf rund 6 Millionen Franken belaufen und ist in der aktuellen Finanzplanung berücksichtigt.
Für den Betrieb des Systems IRIS-T SLM und die Lagerung der Lenkwaffen sind keine zusätzlichen Stellen vorgesehen. Allfällige personelle Mehr- oder Minderaufwände werden innerhalb des Armeebudgets ausgeglichen.
2.2.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Aus- und Umbauten von Immobilien werden in bestehende Immobilienvorhaben integriert und voraussichtlich mit dem Immobilienprogramm VBS 2028 beantragt.
2.3 Bodengestützte Luftverteidigung kleinerer Reichweite
2.3.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Die bodengestützte Luftverteidigung verfügt derzeit über zwei Fliegerabwehrsysteme kleinerer Reichweite: die schultergestützte Fliegerabwehrlenkwaffe Stinger und die 35mm Fliegerabwehrkanone. Diese Systeme können bis 3000 Meter über Boden eingesetzt werden und eignen sich primär zur Bekämpfung von Kampfhelikoptern, jedoch nur bedingt von Drohnen. Auch für den Schutz von Standorten und Objekten sind sie wenig geeignet. Zu Beginn der 2030er-Jahre werden sie das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen und müssen ersetzt werden.
2.3.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Das neue System soll teilmobil sein und einem Gegner die Nutzung des unteren Luftraums verunmöglichen oder zumindest erschweren. Es wird eingesetzt, um kritische Infrastrukturen ziviler und militärischer Art – zum Beispiel Kraftwerke, Flugplätze oder Armeelogistikcentren – vor Angriffen aus der Luft schützen.
Für die Luftverteidigung im Nahbereich soll ein Luftabwehrsystem der in der Schweiz ansässigen Rheinmetall Air Defence AG beschafft werden. Es besteht aus einem 35mm-Flugabwehrgeschütz und kann auf Lastwagen montiert werden, wodurch es teilmobil eingesetzt werden kann. Eine sogenannte Revolverkanone erlaubt es, verschiedene Munitionstypen zu verschiessen. Dadurch kann ein breites Spektrum von Bedrohungen aus der Luft besser bekämpft werden, unter anderem Drohnen unterschiedlicher Grösse. Dank programmierbarer Munition, die in der Luft explodiert und zahlreiche Projektile verteilt, können selbst schnelle und schwer bekämpfbare Ziele getroffen werden. Im Beschaffungsumfang sind zudem Mittel zur Erstellung des Luftlagebilds sowie für die Feuerleitung vorgesehen.
2.3.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Der gewählte Waffentyp wird bereits von verschiedenen europäischen Streitkräften erfolgreich eingesetzt. Auf eine umfassende Evaluation wird daher verzichtet. Stattdessen führt die Truppe Versuche und Verifikationen durch. Die Einführung des Systems ist ab 2028 vorgesehen.
2.3.4 Geprüfte Alternativen
Die Armee hat drei verschiedene Varianten geprüft: je eine Variante mit Geschützen auf Lastwagen und mit Geschützen auf Radschützenpanzern sowie eine Mischvariante. Die erste Variante wurde bevorzugt, weil dem Schutz von kritischen Infrastrukturen eine grosse Bedeutung zukommt. Die Beschaffung von Geschützen auf Radschützenpanzern wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.
2.3.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Das Flugabwehrgeschütz ist erprobt und bei anderen Streitkräften im Einsatz, weshalb aus heutiger Sicht mit keinen hohen technischen Risiken zu rechnen ist. Mit dem Aufbau auf einen Lastwagen besteht hingegen noch wenig Erfahrung. Die Integration dieser Konfiguration in den Wirkungsverbund ist neu und bedingt entsprechende Entwicklungen und Adaptionen. Da derzeit weder eine verbindliche Offerte noch ein Vertragsentwurf vorliegt, wird das Risiko auf 30 Prozent geschätzt.
Ein grosser Teil der Komponenten wird in Europa produziert. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 und der Tatsache, dass die Zahlung in der Regel erst zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgt (keine Anzahlung), wird eine Teuerung von 10 Prozent angenommen. Nicht berücksichtigt sind allfällige ausserordentliche Preissteigerungen aufgrund der hohen Nachfrage nach Rüstungsgütern sowie aufgrund von Verzögerungen bei der Beschaffung.
2.3.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die bodengestützte Luftverteidigung kleinerer Reichweite setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| 480,0 |
| 240,0 |
| 80,0 |
Verpflichtungskredit | 800,0 |
2.3.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die jährlichen Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Systems können noch nicht beziffert werden. Es ist geplant, dass die Fliegerabwehrlenkwaffe Stinger und die 35mm Fliegerabwehrkanone zu Beginn der 2030er-Jahre ausser Dienst gestellt werden, wodurch Betriebskosten von rund 13 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden können.
Durch die Ausserdienststellung der alten Systeme werden personelle Ressourcen frei, die für das neue System eingesetzt werden können. Die Armee geht davon aus, dass grundsätzlich genügend Personal vorhanden ist.
2.3.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Die Armee prüft gegenwärtig, welche Immobilien und Objekte der bisherigen Luftabwehrsysteme weiterverwendet werden können. Allfällige Aus- und Umbauten werden voraussichtlich mit dem Immobilienprogramm VBS 2029 beantragt.
2.4 Abwehr von Mini-Drohnen
2.4.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Die zunehmende Verbreitung von kleinen, schwer detektierbaren Drohnen stellt eine wachsende Bedrohung für die Sicherheit im schweizerischen Luftraum dar. Mini-Drohnen können für die Aufklärung, die Störung von Abläufen oder in Extremfällen für Angriffe auf kritische Infrastrukturen – etwa Flughäfen oder Energieanlagen – missbraucht werden. Solche Angriffe häufen sich im europäischen Luftraum. Die eidgenössischen Räte haben daher im Dezember 2025 den Bundesrat mit den gleichlautenden Motionen 25.4396 und 25.4405 aufgefordert, für eine wirksame Drohnen- und Luftabwehr besorgt zu sein.
Um Mini-Drohnen erkennen, identifizieren und neutralisieren zu können, werden verschiedenartige Sensoren und Effektoren eingesetzt, wie beispielsweise Überwachungssysteme, Störsender (engl. jammer) oder Laser. Mit einer Kombination dieser Mittel können militärische Verbände, die Zivilbevölkerung sowie kritische Anlagen geschützt werden.
2.4.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Bei der beantragten Lösung handelt es sich um ein verlegbares Abwehrsystem, das sich sowohl zur Detektion als auch zur Abwehr von Mini-Drohnen eignet. Es ist modular aufgebaut und anpassbar, sodass es für unterschiedliche Einsatzformen genutzt und an künftige Erfordernisse angepasst werden kann. Die Schutzwirkung des Systems ist, gemessen am Aufwand, sehr gross, zumal die Abwehrmechanismen keine teure Munition erfordern und die Risiken dadurch klein sind.
Das Abwehrsystem besteht hauptsächlich aus verschiedenartigen Sensoren, Kontrolleinheiten und Effektoren, welche die Mini-Drohnen erfassen, identifizieren und neutralisieren, zum Beispiel mit elektromagnetischen Wellen oder Radar. Dank einer Analyse- und Führungssoftware können die Sensordaten fusioniert und die Bedrohungen priorisiert werden. Optional kann das System mit Komponenten erweitert werden, die anfliegende Objekte mit Abfangdrohnen oder Geschossen neutralisieren.
2.4.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Die geeigneten Abwehrsysteme gegen Mini-Drohnen werden unter realen Einsatzbedingungen und in verschiedenen Umgebungen getestet. Die Evaluation wird sowohl technische als auch operationelle Anforderungen berücksichtigen.
Die Einführung bei der Truppe soll schrittweise ab 2028 erfolgen.
2.4.4 Geprüfte Alternativen
Aufgrund der raschen Entwicklung im Bereich der Drohnenabwehr prüft die Armee laufend Alternativen. Der Entscheid, welche Komponenten beschafft werden sollen, wird erst kurz vor der Beschaffung gefällt.
2.4.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Die Armee hat noch keine Erfahrungen mit Systemen dieser Art. Zudem sind die Innovationszyklen im vorliegenden Fall äusserst kurz. Entsprechend hoch sind die technischen Risiken. Da derzeit weder eine verbindliche Offerte noch ein Vertragsentwurf vorliegt, wird das Risiko auf 30 Prozent geschätzt.
Ein grosser Teil der Komponenten wird im Ausland produziert. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 und der Tatsache, dass die Zahlung in der Regel erst zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgt (keine Anzahlung), wird eine Teuerung von 10 Prozent angenommen.
2.4.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die Abwehr von Mini-Drohnen setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| 42,0 |
| 21,0 |
| 7,0 |
Verpflichtungskredit | 70,0 |
2.4.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die jährlichen Betriebs-, Wartungs- und Lizenzkosten für die zu beschaffenden Komponenten können noch nicht beziffert werden.
Allfällige personelle Mehr- oder Minderaufwände werden innerhalb des Armeebudgets ausgeglichen.
2.4.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Aus- und Umbauten von Immobilien werden in bestehende Immobilienvorhaben integriert.
2.5 Teilmobiles Radar mittlerer Reichweite
2.5.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
In Ergänzung zum Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem Florako verfügt die Schweizer Armee seit Ende der 1980er-Jahre über das Taktische Fliegerradar TAFLIR. Mit diesem lassen sich Lücken im Luftlagebild schliessen, indem es zum Beispiel Räume erfasst, die im Radarschatten der Florako-Sensoren liegen. Seine Technologie ist jedoch veraltet und seine maximale Reichweite auf rund 100 Kilometer beschränkt, weshalb es Ende 2028 ausser Dienst gestellt wird.
Um Bedrohungen aus der Distanz früh erkennen und bekämpfen zu können, will die Armee ein modernes Radarsystem mit einer Reichweite von rund 200 Kilometern beschaffen. Dieses soll nicht nur der Luftraumüberwachung dienen, sondern auch vor Bedrohungen aus der Luft – wie zum Beispiel Drohnen oder Raketen – warnen können.
2.5.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Für die Luftraumüberwachung mittlerer Reichweite soll ein Radarsystem beschafft werden, das in ein geländegängiges Trägerfahrzeug integriert und bereits einsatzerprobt ist. Es kann kleine, schnelle und tief fliegende Ziele präzise erfassen, verfolgen und klassifizieren. Indem es teilmobil ausgelegt ist, kann es in unterschiedlichen Einsatzszenarien verwendet werden. Dank seiner erhöhten Mobilität kann es sich im Konfliktfall dem gegnerischen Feuer eher entziehen.
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine ist die Nachfrage nach Sensoren auf dem Rüstungsmarkt stark gestiegen. Insbesondere bei den Sensoren für die Luftraumüberwachung übersteigt die Nachfrage noch immer das Angebot, was zu langen Lieferzeiten und hohen Preisen geführt hat. Der beantragte Verpflichtungskredit soll eine frühzeitige Bestellung der erforderlichen Systeme erlauben, damit nach der Ausserdienststellung von TAFLIR keine langandauernde Fähigkeitslücke entsteht.
2.5.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Da es sich bei den in Frage kommenden Typen um Serienprodukte handelt, die bei verschiedenen europäischen Streitkräften im Einsatz sind, kann auf eine umfassende Erprobung verzichtet werden. Nach der Bewilligung durch das Parlament kann die Bestellung erfolgen, sodass die Einführung bei der Truppe ab 2030 möglich sein wird.
2.5.4 Geprüfte Alternativen
Die Armee hat als Alternative verschiedene Lösungen in Betracht gezogen. Sämtliche Lösungen decken das gewünschte Einsatzspektrum ab, unterscheiden sich aber in bestimmten Eigenschaften. Bevorzugt wird eine teilmobile Lösung eines europäischen Herstellers.
2.5.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Trotz beschleunigter Beschaffung werden die Risiken als eher tief eingeschätzt, da die Truppe bereits Erfahrung mit solchen Radartypen hat und diese marktreif sind. Die Einbindung in den Sensorverbund der integrierten Luftverteidigung sowie die Unterstützung der Bodentruppen ist hingegen mit technischen Herausforderungen und damit entsprechenden Risiken verbunden. Da derzeit weder eine verbindliche Offerte noch ein Vertragsentwurf vorliegt, wird das Risiko auf 30 Prozent geschätzt.
Der Auftrag soll an einen europäischen Hersteller vergeben werden. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 und der Tatsache, dass die Zahlung in der Regel erst zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgt (keine Anzahlung), wird eine Teuerung von 10 Prozent angenommen.
2.5.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für das teilmobile Radar mittlerer Reichweite setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| 90,0 |
| 45,0 |
| 15,0 |
Verpflichtungskredit | 150,0 |
2.5.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die jährlichen Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des neuen Radarsystems sind vergleichbar mit denjenigen für das Taktische Fliegerradar TAFLIR und belaufen sich auf ungefähr 4 Millionen Franken.
Durch die Ausserdienststellung von TAFLIR werden personelle Ressourcen frei, die für das neue System eingesetzt werden können. Da die Bauform des neuen Systems kompakter ist und der Betrieb dadurch einfacher wird, kann ein reduzierter Personalbedarf angenommen werden.
2.5.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Die Armee prüft gegenwärtig, welche Immobilien und Objekte weiterhin für die Ausbildung, Lagerung, Instandhaltung und als Einsatzstandort benutzt werden können. Die erforderlichen Aus- und Umbauten werden voraussichtlich mit dem Immobilienprogramm VBS 2027 beantragt.
2.6 Fähigkeitsaufbau Weltraum
2.6.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Der Weltraum gewinnt für die Streitkräfte rasant an Bedeutung, insbesondere in den Bereichen Führungsunterstützung, Informationsbeschaffung und Telekommunikation. Das Parlament hat dies erkannt und die Fähigkeiten im Weltraum als zusätzlichen Eckwert zur Ausrichtung der Armee bis 20358 festgelegt.
Die Schweizer Armee nutzt heute erst wenige weltraumgestützte Leistungen. Sie ist dabei vollständig von kommerziellen Anbietern und von Kooperationen mit anderen Staaten abhängig. Gemäss ihrer «Gesamtkonzeption Weltraum»9, die der Bundesrat am 8. Oktober 2025 zur Kenntnis genommen hat, will die Armee eigene Fähigkeiten aufbauen. Erstens soll sie ein Weltraumlagebild erstellen können. Durch Beobachtung des Weltraums erlangt die Armee ein besseres Verständnis der dortigen Vorgänge – einschliesslich der Akteure, Mittel und Bedrohungen. Zweitens soll die Informationsbeschaffung gestärkt werden. Anhand von Aufklärungssatelliten, die mit optischen und elektronischen Sensoren oder Radar ausgerüstet sind, soll die Armee rund um die Uhr und bei jeder Witterung Informationen aus dem Weltraum erhalten. Damit kann die Armee ihre Lageverfolgung und Aktionsplanung verfeinern. Drittens soll die Telekommunikation verbessert werden, indem ein redundantes weltraumgestütztes Kommunikationssystem geschaffen wird. Viertens dient der Fähigkeitsaufbau der Präzisionsnavigation. Diese spielt bereits im Alltag eine wichtige Rolle, zum Beispiel bei der Verfolgung von Boden- und Luftfahrzeugen. Und fünftens soll die Truppe Gegenmassnahmen zum Eigen- und Informationsschutz treffen können, indem sie sich weltraumgestützten Sensoren entzieht oder eigene Systeme schützt.
Die weltraumgestützten Dienste dienen nicht nur der Nachrichtenbeschaffung und Führungsfähigkeit der Armee. Sie können auch von zivilen Behörden genutzt werden, zum Beispiel bei der Krisenbewältigung.
2.6.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Im Zentrum des ersten Aufbauschritts steht das von der Schweiz initiierte und von der Europäischen Weltraumorganisation (European Space Agency, ESA) durchgeführte Projekt «Alpstar». Dabei wird zum einen ein Verbundnetz von Bodenstationen aufgebaut, das von den Satellitendiensten der im Projekt involvierten Teilnehmerstaaten genutzt werden kann und der internationalen Kooperation dient. Zum anderen soll gemeinsam ein Prototyp eines Radar-Aufklärungssatelliten entwickelt werden. Mittels eines speziellen Designs soll der Satellit auch der passiven elektronischen Aufklärung dienen, insbesondere der Ortung von Radarstationen oder von Sendern am Boden. Mittelfristig soll die industrielle Serienreife für eine preisgünstige Beschaffung erreicht werden.
Am Boden wird zunächst die notwendige Infrastruktur erstellt. Dazu gehören Operationszentren, die unter anderem für die Steuerung von Satelliten und die Verbreitung der Daten erforderlich sind, aber auch Beobachtungsstationen, damit die Armee ein aktuelles Weltraumlagebild erstellen kann.
Diese erste Phase des Fähigkeitsaufbaus wird sich über rund sechs Jahre erstrecken und voraussichtlich zu Beginn der 2030er-Jahre abgeschlossen sein. Wesentliche Fähigkeiten werden bereits kurzfristig vorhanden sein. Für den weiteren Fähigkeitsaufbau sind bis Mitte der 2030er-Jahre zusätzliche Investitionen vorgesehen.
2.6.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Sowohl der Prototyp des Radar-Aufklärungssatelliten als auch die Bodeninfrastruktur werden in Zusammenarbeit mit der ESA und Partnerstaaten realisiert. So kann die Armee vom Fachwissen erfahrener Expertinnen und Experten profitieren, wodurch sich die Risiken und Kosten reduzieren lassen.
Die Einführung wird schrittweise ab 2027 erfolgen.
2.6.4 Geprüfte Alternativen
Die Armee hat geprüft, ob auf die Entwicklung eines multifunktionalen Radar-Aufklärungssatelliten verzichtet werden kann. Da es Satelliten in dieser Form noch nicht gibt, betrachtet sie das Projekt als wegweisend und chancenreich. Dabei kann die Armee Synergien mit der ESA nutzen, die für den weiteren Fähigkeitsaufbau unverzichtbar sind.
2.6.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Bei diesem Fähigkeitsaufbau werden verschiedene Technologien zum Einsatz kommen, die vom Bund noch nie beschafft oder operativ genutzt worden sind. Das Risiko der Neuentwicklung eines Radarsatelliten wird als hoch eingeschätzt. Um es zu verringern, erfolgt die Entwicklung im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der ESA und weiteren Partnerstaaten. Risiken bei ESA-Projekten werden grundsätzlich bei 20 Prozent fixiert. Da derzeit weder eine verbindliche Offerte noch ein Vertragsentwurf vorliegt, wird das Risiko auf den Beschaffungsumfang «Bodeninfrastruktur» auf 30 Prozent geschätzt.
Ein grosser Teil der Komponenten wird im Ausland produziert. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 und der Tatsache, dass die Zahlung in der Regel erst zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgt (keine Anzahlung), wird für den Beschaffungsumfang «Bodeninfrastruktur» eine Teuerung von 1 Million Franken einberechnet.
2.6.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für den Fähigkeitsaufbau im Weltraum setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| 15,0 |
| 8,5 |
| 5,5 |
| 1,0 |
Verpflichtungskredit | 30,0 |
2.6.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Um die operationellen Fähigkeiten aufbauen zu können, baut die Armee ein Kompetenzzentrum Weltraum auf, das der Luftwaffe angegliedert ist. Dort findet die Konzeption, Ausbildung und Anwendung von Boden- und Weltraumsystemen statt. Für das Kompetenzzentrum werden unter anderem Spezialistinnen und Spezialisten aus der Milizarmee rekrutiert. Dadurch kann die Armee einen grossen Teil der Software selbst entwickeln, was kosteneffizient ist.
Die Kosten für den Betrieb belaufen sich auf schätzungsweise 3 Millionen Franken pro Jahr. Dazu gehören unter anderem die Nutzung von Plattformen sowie Lizenzen für Fachapplikationen. Für die wenigen Bodenstationen sind zusätzliche Instandhaltungskosten zu erwarten. Dank des Einsatzes von Milizpersonal können diese mit höchstens 1 Million Franken vergleichsweise tief gehalten werden.
Personell wird das Kompetenzzentrum schrittweise aufgebaut. Bis 2030 sollen rund 30 Vollzeitstellen geschaffen werden, wovon zwei Stellen für militärisches Personal vorgesehen sind. Die Stellen werden mit den vorhandenen Mitteln finanziert.
2.6.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Für den Fähigkeitsaufbau werden wo immer möglich bestehende Immobilien des Bundes genutzt, ausgebaut oder erweitert. Vereinzelt müssen Informatikeinrichtungen gebaut, Antennenmasten errichtet und Leitungen verlegt werden.
2.7 Erhöhung der Resilienz für Mitnutzung ziviler Dienste
2.7.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Um Einsätze vernetzt führen zu können, müssen die Truppen jederzeit und standortunabhängig Zugriff auf sichere Daten und Informationen haben. Die Technologien zur sicheren und leistungsfähigen Datenübertragung werden mit dem Projekt «Telekommunikation der Armee» schrittweise modernisiert. Einen wichtigen Schritt bildete die Mitnutzung ziviler Mobilfunknetze, die mit dem Rüstungsprogramm 202010 eingeleitet wurde. Dabei wurden die Kommunikationskomponenten von Fahrzeugen mit SIM-Karten ausgerüstet, damit die Armee zivile Mobilfunknetze zur Datenübertragung mitnutzen kann.
Dieser Dienst ist einsatzbereit und wird von der Armee zunehmend genutzt. Das vorliegende Rüstungsvorhaben baut auf der bisherigen Mitnutzung ziviler Infrastrukturen auf und erweitert diese. Es ermöglicht den Aufbau einer eigenen Kerninfrastruktur zur Mitnutzung ziviler Datennetze. Dadurch kann die Armee die Widerstandsfähigkeit der armeeigenen IKT-Systeme im Hinblick auf mögliche Bedrohungen und Gefahren – etwa Cyberangriffe oder Stromausfälle – erhöhen. Zudem soll sie künftig bei der Mitnutzung von Mobilfunknetzen ziviler Anbieter bevorzugt werden, was heute noch nicht der Fall ist.
2.7.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Mit dem Rüstungsvorhaben sollen drei wesentliche Massnahmen umgesetzt werden, die eine sichere und jederzeit verfügbare Datenübertragung gewährleisten: der Aufbau einer eigenen Kerninfrastruktur mit bevorzugtem Zugang zu Mobilfunknetzen, die Mitnutzung ziviler Glasfasernetze und die Weiterentwicklung des bestehenden Systems für Sprachkommunikation.
Eigene Kerninfrastruktur mit bevorzugtem Zugang zu Mobilfunknetzen
In diesem Ausbauschritt will die Armee eine geschützte Kerninfrastruktur für Mobilfunk aufbauen. Dadurch kann sie private Mobilfunknetze mitnutzen und ist gleichzeitig weniger abhängig von privaten Mobilfunknetzbetreibern. Der Aufbau dieser Kerninfrastruktur ermöglicht es der Armee, den Datenverkehr selber zu steuern und weitgehend unabhängig zu operieren. Der Lieferant garantiert der Armee einen bevorzugten Zugang zu den bestehenden Mobilfunknetzen – auch in Notlagen oder bei hoher Auslastung. Zudem wird sichergestellt, dass die Verbindung über mehrere Serviceprovider hinweg funktioniert, um die Verfügbarkeit landesweit zu erhöhen. In einem späteren Ausbauschritt soll das zivile Mobilfunknetz resilienter und mit zusätzlichen Mobilfunkantennen ergänzt werden.
Mitnutzung bestehender Glasfasernetze
Durch die Mitnutzung von zivilen Glasfaserleitungen kann die Armee kostengünstig auf sichere und leistungsfähige Datenverbindungen zugreifen, ohne dass sie zusätzliche Leitungen verlegen muss. Glasfaserverbindungen senden keine Funkwellen aus. Dadurch haben sie den Vorteil, dass sie weder aufgeklärt noch elektronisch gestört werden können. Sie ermöglichen daher eine sichere Verbindung zwischen festen Standorten und sensiblen Führungsinfrastrukturen, dies in Ergänzung zum Führungsnetz Schweiz.
Weiterentwicklung des Systems für Sprachkommunikation
Die Schweizer Armee verfügt seit 2022 über ein unabhängig betriebenes System für eine geschützte Sprachkommunikation. Dieses soll nun weiterentwickelt werden, damit militärische Funksysteme direkt mit handelsüblichen Geräten – etwa mit Smartphones oder Tablets – kommunizieren können. Dies erleichtert die Kommunikation im Einsatz.
2.7.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Die Swisscom AG ist weiterhin Hauptlieferantin der Netzwerkinfrastruktur, wodurch sich eine erneute Evaluation erübrigt. Sie übernimmt den Ausbau der bestehenden Systeme und ist für die Priorisierung der Nutzer zuständig. Die Komponenten für die Kerninfrastruktur zur Mitnutzung ziviler Datennetze sollen zwischen 2027 und 2030 in den Rechenzentren VBS installiert werden.
Zudem wird die Swisscom ihre zivilen Glasfaserleitungen mit Anschlusspunkten ausrüsten. Diese sollen von der Armee genutzt werden können und mit ihren militärischen Kommunikationssystemen kompatibel sein. Die Mitnutzung dieser Festnetzinfrastruktur wird ab 2027 schrittweise ausgebaut.
Die Weiterentwicklung des Systems für Sprachkommunikation wird von den bestehenden Lieferanten realisiert und von der Armee betrieben. Die ersten erweiterten Fähigkeiten können ab 2027 genutzt werden.
2.7.4 Geprüfte Alternativen
Die Armee hat geprüft, ob neben der Swisscom noch weitere Anbieter als strategische Partner und Hauptlieferanten in Frage kommen. Aufgrund von Sicherheitsüberlegungen hat sie diese Alternative verworfen.
Ebenso hat sie geprüft, ob die bestehende Kerninfrastruktur der Swisscom mitbenutzt werden könnte, um keine eigene Infrastruktur aufbauen zu müssen. Diese Lösung würde aber dem Anspruch, die Resilienz der militärischen Systeme zu erhöhen, nicht gerecht.
2.7.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Bei den benötigten Komponenten für die Kerninfrastruktur handelt es sich um Standardprodukte, die sich bereits im zivilen Bereich bewährt haben. Eine Beschaffung dieser Komponenten ist daher mit keinen besonderen Risiken verbunden.
Bei der Weiterentwicklung des Systems für Sprachkommunikation setzt die Armee auf eine bereits etablierte Technologie. Um Risiken zu minimieren, erfolgt die Weiterentwicklung in kurzen, sich wiederholenden Zyklen. Dadurch können die Ergebnisse regelmässig geprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Da derzeit weder eine verbindliche Offerte noch ein Vertragsentwurf vorliegt, wird das Risiko auf 30 Prozent geschätzt.
Der Auftrag wird zum grössten Teil an Hersteller in der Schweiz vergeben. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 wird eine Teuerung von 2,1 Millionen Franken einberechnet.
2.7.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die Erhöhung der Resilienz für Mitnutzung ziviler Dienste setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| 67,9 |
| 30,0 |
| 2,1 |
Verpflichtungskredit | 100,0 |
2.7.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die jährlichen Kosten für den Betrieb einer Kerninfrastruktur in den Rechenzentren VBS belaufen sich auf ungefähr 23 Millionen Franken. Das neue mobile Sicherheitskommunikationssystem – die Nachfolgelösung für Polycom – kann auf derselben Infrastruktur basieren.
Nicht berücksichtigt in dieser Schätzung sind die Kosten für die Nutzung des Mobilfunknetzes der Swisscom. Diese hängen von der Anzahl der Benutzerlizenzen sowie vom gewählten Kostenmodell ab, das in der Konzeptphase evaluiert wird. Die Nutzungsdauer der zu beschaffenden Systeme beträgt mindestens 20 Jahre.
Aus dem Projekt ergeben sich keine personellen Auswirkungen.
2.7.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Die Kerninfrastruktur wird in den bestehenden Rechenzentren VBS aufgebaut. Der Raumbedarf ist bekannt und kann mit den vorhandenen Reserven abgedeckt werden.
2.8 Elektronische Kriegführung
2.8.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Die elektronische Kriegführung (EKF) umfasst einerseits die Aufklärung von Funksignalen, die von gegnerischen Geräten oder Systemen ausgestrahlt werden; andererseits umfasst sie sämtliche Schutz- und Gegenmassnahmen, die getroffen werden müssen, um gegnerische Führungs- und Aufklärungsfähigkeiten zu beeinträchtigen. Dies erfordert leistungsfähige elektromagnetische Sensoren und Effektoren. Die Sensoren müssen elektromagnetische Signale erfassen, identifizieren und lokalisieren können, während die Effektoren – zum Beispiel Störsender – in das elektromagnetische Einsatzumfeld wirken.
Diese Sensoren und Effektoren sind heute vor allem auf die Unterstützung der oberen Führungsstufen ausgelegt. Die taktische Stufe (Einheit/Truppenkörper) ist hingegen noch nicht imstande, Schutz- und Gegenmassnahmen im Bereich der EKF selbständig durchzuführen. Angesichts der sich wandelnden Bedrohungen ist es entscheidend, dass die Armee auch im elektromagnetischen Raum auf allen Stufen wirken kann. Ihre EKF-Mittel müssen hierfür modular aufgebaut, anpassungsfähig und robust sein.
In erster Linie sollen die bestehenden Aufklärungsfähigkeiten im elektromagnetischen Raum erhalten werden. Darüber hinaus müssen die EKF-Mittel so erweitert werden, dass sie mobiler sind, zur Unterstützung von taktischen Formationen eingesetzt und in die Kampftruppen integriert werden können. Schliesslich sollen auf der untersten taktischen Stufe (Einheit) neue Fähigkeiten aufgebaut werden, um Bedrohungen zu erkennen und Personal, Einrichtungen sowie Konvois vor Bedrohungen im elektromagnetischen Raum schützen zu können.
2.8.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Für die geplante Fähigkeitserweiterung werden die bestehenden EKF-Mittel mit elektromagnetischen Sensoren und Effektoren ergänzt. Auf technischer Ebene sollten die EKF-Systeme möglichst modular ausgestaltet sein und etablierte Standards übernehmen, damit schnelle Anpassungen möglich sind. Sensoren sollen so integriert werden, dass keine umfassenden Änderungen am Grundsystem erforderlich sind.
Die elektromagnetischen Sensoren und Effektoren werden Teil von kompakten Modulen sein, die von den Truppen leicht transportiert und eingesetzt werden können. Die Kampfformationen werden in der Lage sein, Emissionen des Gegners zu erkennen und dessen Sender zu lokalisieren. Dadurch kann auf der taktischen Stufe selbständig ein Lagebild erstellt werden. Nach dessen Auswertung kann die Führung entscheiden, ob Effektoren eingesetzt werden sollen, um die Übertragungen zu stören und damit die Aufklärungs- und Führungsfähigkeiten des Gegners zu beeinträchtigen.
2.8.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Die Modernisierung der EKF erfolgt im Rahmen einer Rüstungskooperation mit den Niederlanden und Deutschland, insbesondere in den Bereichen Sensoren, Signalanalyse und Steuerung. Mit diesen Ländern kann die Schweiz gemeinsam Lösungen erarbeiteten. Dies führt im Idealfall auch zu kürzeren Beschaffungsfristen. Zudem kann sie Synergien bei der Logistik, in der Ausbildung und bei der Systembewirtschaftung nutzen.
Für die Evaluation wurde ein Pilotsystem beschafft, das auf den zentralen Systemkomponenten der Partnernationen basierte. Dieses wurde 2025 nach technischen, funktionalen und operationellen Kriterien getestet. Die Erkenntnisse dienten dazu, die Anforderungen zu präzisieren und den effektiven Bedarf an Sensoren und Effektoren festzulegen.
Die Beschaffung wird schrittweise ab 2027 erfolgen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Fähigkeiten erhalten und weiterentwickelt, damit sie auf der taktischen Stufe möglichst bald verfügbar sind.
2.8.4 Geprüfte Alternativen
Die Armee hat geprüft, ob bestehende Systeme so angepasst werden können, dass sie die neuen Anforderungen bezüglich Modularität und Mobilität erfüllen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass das beantragte Vorgehen – die Teilerneuerung der existierenden Aufklärungssysteme mit Ergänzung von modernen Komponenten – weitaus wirtschaftlicher ist.
2.8.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Die angestrebte Systemkonfiguration besteht aus handelsüblichen Komponenten, beispielsweise aus Antennen, Empfängern und Sendern, sowie aus erprobter, herstellerspezifischer Software für die Datenerfassung und -auswertung. Diesbezüglich ist keine Weiterentwicklung erforderlich und das Risiko ist entsprechend tief.
Die Einsatzverfahren auf den taktischen Führungsstufen unterscheiden sich jedoch wesentlich von den herkömmlichen. Eine schrittweise Weiterentwicklung der EKF-Mittel wird es erlauben, die Erfahrungen der Truppe fortlaufend zu berücksichtigen und die Systeme wo nötig anzupassen. Um solche Anpassungen vornehmen zu können, muss ein höheres Risiko einkalkuliert werden. Da derzeit weder eine verbindliche Offerte noch ein Vertragsentwurf vorliegt, wird das Risiko auf 30 Prozent auf den Beschaffungsumfang und den Logistikanteil geschätzt.
Die Systeme müssen im Ausland beschafft werden, da die erforderlichen Kompetenzen in der Schweiz nicht verfügbar sind. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 und der Tatsache, dass die Zahlung in der Regel erst zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgt (keine Anzahlung), wird eine Teuerung von 10 Prozent einberechnet.
2.8.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die elektronische Kriegführung setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| 149,0 |
| 17,0 |
| 50,0 |
| 24,0 |
Verpflichtungskredit | 240,0 |
2.8.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die jährlichen Kosten für Wartung und Ersatzteile der beantragten EKF-Mittel werden sich auf rund 10 Millionen Franken belaufen.
Die Einführung der elektronischen Kriegführung auf taktischer Stufe entspricht einem Fähigkeitsaufbau. Dazu sind insgesamt 6 bis 8 zusätzliche Vollzeitstellen erforderlich, die beim Systembetreiber und beim Nutzer besetzt werden müssen. Die Stellen werden mit den vorhandenen Mitteln finanziert.
2.8.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Die Beschaffung und der Einsatz der beantragten EKF-Mittel haben keine Auswirkungen auf die Immobilien.
2.9 Pistole 26
2.9.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Angehörige der Schweizer Armee werden seit fünfzig Jahren mit der Pistole 75 vom Typ SIG P220 ausgerüstet. Der aktuelle Pistolenbestand wird noch rund vier Jahre ausreichen, um die Bedürfnisse der Armee abzudecken. Bereits heute ist die Versorgung mit Ersatzteilen schwierig und kostenaufwendig. Mit dem Rüstungsprogramm 2026 soll ein neues Modell beschafft werden. Dieses wird die Pistole 75 in einer Übergangszeit von fünf Jahren nach und nach ablösen. Um die Angehörigen der Armee über die gesamte geplante Nutzungsdauer von dreissig Jahren mit der Pistole ausrüsten zu können, werden anschliessend weitere Nachbeschaffungen erforderlich sein. Dazu wird der Bundesrat zu gegebener Zeit weitere Verpflichtungskredite beantragen.
2.9.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Die Beschaffung soll einen quantitativ gleichwertigen Ersatz für die 9mm Pistole 75 ermöglichen. Dazu gehört verschiedenes Zubehör, wie zum Beispiel Reservemagazine und Holster. Die neue Pistole wird durch die Armee gewartet und instandgehalten. Hierfür werden die notwendigen Logistikmittel, wie beispielsweise Werkzeuge und Ersatzteile, sowie Dienstleistungen zum Aufbau des Instandhaltungs-Know-hows beschafft.
2.9.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Vor dem Typenentscheid führte das Bundesamt für Rüstung armasuisse eine mehrstufige Evaluation durch. Im Frühjahr 2023 schrieb es zwölf mögliche Waffenhersteller an. Fünf von diesen konnten für die Vorevaluation bestimmt werden. Ihre Produkte wurden anhand von technischen, einsatzbezogenen und logistischen Kriterien getestet. Drei Waffentypen wurden schliesslich vertieft getestet und kommerziell analysiert. Ausschlaggebend für die Typenwahl waren neben militärischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten insbesondere auch rüstungspolitische Überlegungen.
Der Zeitplan der Beschaffung richtet sich nach dem Bedarf der Armee, sodass die Einführung der neuen Pistole ab 2028 erfolgen kann.
2.9.4 Geprüfte Alternativen
Die Armee hat geprüft, ob der Gesamtbedarf der neuen Pistole mit einem einzigen Rüstungskredit beschafft werden soll, sodass auf Nachbeschaffungen in den Folgejahren verzichtet werden kann. Diese Alternative wurde aufgrund des verfügbaren Verpflichtungskredits für Rüstungsgüter verworfen.
2.9.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Bei der neuen Pistole handelt es sich um ein handelsübliches und weit verbreitetes Modell, das sich bereits bei anderen Streitkräften bewährt hat. Auf eine Eigenentwicklung wird verzichtet. Das technische Risiko wird daher eher als klein eingestuft. Für die technischen und kommerziellen Risiken wird insgesamt mit einem Risikozuschlag von rund 5 Prozent auf den Beschaffungsumfang und den Logistikanteil gerechnet.
Handelsübliche Pistolen unterliegen einer normalen Teuerung, die meist an einen Rohstoffindex gekoppelt ist. Die aktuelle Weltlage und die damit gestiegene Nachfrage nach Waffen kann die Situation aber verschärfen und die Teuerung überproportional ansteigen lassen. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 wird daher eine Teuerung von 2,5 Millionen Franken einberechnet.
2.9.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die Pistole 26 setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| 42,0 |
| 3,1 |
| 2,4 |
| 2,5 |
Verpflichtungskredit | 50,0 |
2.9.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Beschaffung einer neuen Pistole wirkt sich mittel- und langfristig positiv auf die finanziellen und personellen Aufwände aus. Die lange Nutzungsdauer der Pistole 75 hat hohe Instandhaltungskosten und grosse Personalaufwände verursacht. Mit der Einführung der neuen Pistole reduzieren sich die Aufwände für Ersatzteilebeschaffungen und für Instandhaltungsarbeiten. Durch die wartungsarme Konstruktion der neuen Pistole kann diese logistisch wirtschaftlicher instandgehalten werden.
2.9.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Die Beschaffung einer neuen Pistole hat keine Auswirkung auf die Immobilien.
3 Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A (Zusatzkredit)
3.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Aufgrund der durch die USA angekündigten Mehrkosten hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die weiteren Schritte betreffend die Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs F‑35A festgelegt und das VBS beauftragt, bis Ende November 2025 verschiedene Optionen zum Umgang mit den angekündigten Mehrkosten zu prüfen. In Erfüllung dieses Auftrags hat der Bundesrat am 12. Dezember 2025 vom Bericht Luftverteidigung der Zukunft – Validierung des Expertenberichts und der dazugehörigen Empfehlungen der Begleitgruppe von 2017 Kenntnis genommen.
Seit der Veröffentlichung des Berichts zur Luftverteidigung der Zukunft (2017) ist die technologische Entwicklung im Bereich Kampfflugzeuge rasch vorangeschritten. Auch die geopolitische Lage hat sich deutlich verschärft. Die Überprüfung des damaligen Grundlagenberichts hat jedoch gezeigt, dass die Grundlagen und die dargestellten Optionen im Hinblick auf künftige Anforderungen ihre Gültigkeit weitestgehend behalten. Jedoch haben sich gewisse Aspekte stärker akzentuiert als damals angenommen. Auch neue sind dazugekommen.
Dazu gehören unter anderem der gestiegene Bedarf an Abwehrfähigkeiten gegen zunehmende Bedrohungen aus der Distanz (zum Beispiel ballistische Lenkwaffen) und gegen Drohnen, der deutliche technologische Vorsprung von Kampfflugzeugen der 5. Generation gegenüber Kampfflugzeugen der 4. Generation sowie die verstärkte Abhaltewirkung gegenüber einem potenziellen Gegner durch eigene, moderne Fähigkeiten und Sensoren. Hinzu kommt die höhere Gewichtung der Luftverteidigungsfähigkeit gegenüber dem Luftpolizeidienst, was zu höheren Verfügbarkeitsanforderungen und einer intensiveren Nutzung der Kampfflugzeuge führt.
Die vom Parlament im Rahmen der Armeebotschaft 202211 beschlossenen Beschaffungen der Kampfflugzeuge F‑35A12 und des bodengestützten Luftverteidigungssystems grösserer Reichweite Patriot13 ermöglichen es der Armee in begrenztem Umfang, die Schweiz mit modernen Systemen vor Bedrohungen aus der Luft zu schützen.
Um die Durchhaltefähigkeit über alle Lagen sicherzustellen, braucht es künftig aus sicherheitspolitischen Überlegungen eine grössere Anzahl an luftgestützten Systemen im Umfang von 55 bis 70 modernen Kampfflugzeugen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch eine solch namhafte Erhöhung auf 55 bis 70 moderne Kampfflugzeuge – unabhängig des Typs – aus finanzpolitischer Sicht nicht opportun.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat an seiner Sitzung am 12. Dezember 2025 beschlossen, an der Beschaffung des Kampfflugzeugs F‑35A festzuhalten. Aufgrund der absehbaren Mehrkosten hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die innerhalb der finanziellen Rahmenbedingungen des Bundesbeschlusses über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F‑35A vom 15. September 2022 maximal mögliche Anzahl Flugzeuge des Typs F‑35A zu beschaffen. Zudem beschloss er, zuerst über die Eckwerte der prioritär notwendigen Stärkung der Sicherheit und Verteidigung zu befinden und erst danach über die Möglichkeit einer Beschaffung der weiteren F‑35A zur Erreichung der vorgesehenen Anzahl von 36 Kampflugzeugen zu entscheiden.
Am 6. März 2026 hat der Bundesrat über das weitere Vorgehen bei der Beschaffung der Kampfflugzeuge F‑35A befunden und entschieden, dem Parlament einen Zusatzkredit im Umfang von 394 Millionen Franken zu beantragen.
3.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Das Parlament hat am 20. Dezember 2019 den Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge14 verabschiedet. Die Stimmbevölkerung hat diesem Beschluss am 27. September 2020 zugestimmt. Demnach beträgt das Finanzvolumen für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge höchstens 6 Milliarden Franken (Stand Landesindex der Konsumentenpreise vom Januar 2018). Dies entspricht per Ende 2025 einem maximalen Finanzvolumen von rund 6,4 Milliarden Franken. Mit der Armeebotschaft 2022 wurde ein Verpflichtungskredit von 6,035 Milliarden Franken bewilligt. Der Bundesrat hat bereits damals darauf hingewiesen, dass der Volksentscheid einen höheren Verpflichtungskredit rechtfertigen könnte.
Der Bundesrat beantragt einen Zusatzkredit von 394 Millionen Franken. Dieser entspricht dem maximalen Finanzvolumen nach Planungsbeschluss abzüglich des bewilligten Verpflichtungskredits und stützt sich auf Artikel 27 Absatz 1 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 7. Oktober 200515.
Ein Zusatzkredit in der Höhe von 394 Millionen Franken ermöglicht es der Schweiz, gesamthaft voraussichtlich 30 Kampfflugzeuge des Typs F‑35A zu beschaffen – dies nach aktuellem Kenntnisstand (Februar 2026). Die genaue Anzahl kann erst genannt werden, sobald die US-Regierung die Verträge mit den Herstellern über die verbleibenden Flugzeuge und Triebwerke für die nächsten Produktionslose ausgehandelt hat.
Die Abweichung von den ursprünglich vorgesehenen 36 F-35A hat negative militärisch operationelle Konsequenzen, insbesondere bezogen auf die Leistungserbringung und Durchhaltefähigkeit bei erhöhten Spannungen und Konflikten. Es handelt sich aber um eine Lösung, welche die vom Stimmvolk bewilligte Obergrenze der finanziellen Verpflichtungen respektiert.
3.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Die Beschaffung basiert auf der Evaluation und dem Zeitplan für die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges im Rahmen der Armeebotschaft 2022.
3.4 Geprüfte Alternativen
Geprüft wurde die Beschaffung aller ursprünglich geplanten 36 F-35A Kampfflugzeuge. Dazu wäre nach Schätzung Stand Februar 2026 ein Zusatzkredit im Umfang von rund 1,1 Milliarden Franken notwendig. Die diesbezügliche Berechnung basiert auf den Kostenschätzungen des US-amerikanischen F‑35-Programmbüros, einer geschätzten Risikoreserve und einem angenommenen Wechselkurs von 0,8 CHF/USD. Diese Option wurde jedoch aus finanzpolitischen Gründen verworfen.
Weitere Optionen, die gegenüber der beantragten Option eine weitere Reduktion der F‑35A Flotte zur Folge hätten, sowie ein Rücktritt vom Vertrag wurden aus sicherheitspolitischen Überlegungen verworfen. Diese hätten bereits in der normalen Lage schwerwiegende operationelle Einschränkungen beim Schutz von Land und Bevölkerung.
3.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Das VBS beschafft die maximale Anzahl der Kampfflugzeuge so weit, dass deren Beschaffung innerhalb der finanziellen Rahmenbedingungen des Bundesbeschlusses über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vom 20. Dezember 2019 möglich ist. Dies unter Berücksichtigung der aufgelaufenen Teuerung per Ende 2025 sowie der mehrwertsteuer- und wechselkursbedingten Mehrkosten.
Die Anzahl Flugzeuge kann erst nach den Vertragsverhandlungen der US-Regierung mit den Lieferanten bestimmt werden. Der ausgehandelte Flugzeugpreis kann von den Schätzungen Stand Februar 2026 abweichen und damit auch die maximale mögliche Anzahl an Flugzeugen F‑35A. Auf eine eigentliche Risikoposition wird jedoch verzichtet, da mit den vorhandenen Mitteln die maximal mögliche Anzahl an Flugzeugen F‑35A beschafft wird.
3.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Zusatzkredit zur Finanzierung der Mehrkosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs F‑35A anfallen, beinhaltet auch die Kosten für die Mehrwertsteuer und die Foreign Military Sales Verwaltungsgebühr.
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
Mehraufwände für Flugzeuge und Triebwerke | 394,0 |
Verpflichtungskredit | 394,0 |
3.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Gegenüber der Armeebotschaft 2022 ergeben sich im Betrieb keine zusätzlichen finanziellen und personellen Auswirkungen.
3.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Die Verpflichtungskredite zu den baulichen Massnahmen wurden mit dem Bundesbeschluss über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F‑35A vom 15. September 2022 beschlossen beziehungsweise werden mit dem Zusatzkredit zu den baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Beschaffung des Kampfflugzeugs F‑35A mit dem Immobilienprogramm VBS 2026 beantragt. Darüber hinaus werden keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Immobilien erwartet.
4 Immobilienprogramm VBS 2026
4.1 Kurzfassung
Der Bundesrat beantragt mit dem Immobilienprogramm VBS 2026 Verpflichtungskredite in der Höhe von 562 Millionen Franken.
Verpflichtungskredite | Mio. Fr. |
|---|---|
| 48 |
| 30 |
| 19 |
| 36 |
| 89 |
| 20 |
| 320 |
Immobilienprogramm VBS 2026 | 562 |
Die beantragten Verpflichtungskredite enthalten die Mehrwertsteuer und jeweils eine Position «Kostenungenauigkeit». Diese umfasst die Teuerung und einen Risikoanteil, der abhängig vom Projektstand berechnet wird.
4.2 Immobilienplanung
Für die Schweizer Armee steht aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage die Verteidigungsfähigkeit wieder im Mittelpunkt, was sich auch auf das Immobilienportfolio auswirkt. Insgesamt drängt sich ein grösseres Portfolio auf, und es ist absehbar, dass dies mit höheren Investitions-, Betriebs- und Personalausgaben verbunden sein wird.
Vor diesem Hintergrund revidiert die Armee etappenweise ihr Stationierungskonzept. Zudem hat sie bestimmte militärische Immobilien, die vom VBS nicht mehr benötigt werden und zum sogenannten Dispositionsbestand gehören, neu als «Reserve der Armee» deklariert. Diese Objekte können bei Bedarf reaktiviert werden, um die Handlungsfähigkeit der militärischen Führung zu verbessern.
Wesentliche Investitionen in die Weiterentwicklung des Immobilienportfolios werden voraussichtlich erst gegen Ende der 2020er-Jahre wieder möglich sein. Heute müssen in erster Linie die zahlreichen bewilligten Projekte priorisiert und deren Finanzierung sichergestellt werden.
4.3 Sanierung einer Kaverne
4.3.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
In besonderen und ausserordentlichen Lagen stehen der Luftwaffe unterirdische Anlagen zur Verfügung, wo sie ihre Flugzeuge geschützt unterbringen kann. Diese Kavernen sind ein wichtiger Bestandteil des Flugbetriebs. Mit dem vorliegenden Immobilienvorhaben soll eine Kaverne saniert werden, die in den 1950er-Jahren gebaut wurde. Der für den Flugbetrieb genutzte Bereich wurde zwischen 1998 und 2003 ausgebaut, während der für die Unterkunft und Verpflegung genutzte Bereich zwischen 2008 und 2010 letztmals saniert und ausgebaut wurde.
Verschiedene Teile der Anlage haben das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht oder entsprechen den heutigen Ausbau- und Sicherheitsstandards nicht mehr. Die betreffende Kaverne muss daher instandgesetzt und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Die Massnahmen erfolgen unabhängig von der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs F‑35A.
4.3.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Die baulichen Massnahmen umfassen unter anderem die Instandsetzung und Erneuerung der Schutz- und Sicherheitsanlagen. Dazu gehören konzeptionelle Anpassungen in den Bereichen Brandschutz und AC-Schutz. Ebenso müssen technische Anlagen ersetzt werden, zum Beispiel die Ventilatoren der Lüftungsanlagen oder die Pumpen der Wasser- und Heizungsverteilung. Indem moderne, energieeffiziente Geräte eingebaut werden, kann der Energiebedarf der Anlage reduziert werden. Schliesslich müssen verschiedene Unterhaltsmassnahmen beim Innenausbau – etwa im Sanitärbereich – getroffen werden.
4.3.3 Projektstand und Zeitplan der Realisierung
Für die Sanierung der Kaverne liegt ein Bauprojekt vor. Die Arbeiten sollen von 2028 bis 2031 durchgeführt werden.
4.3.4 Geprüfte Alternativen
Um ihre Kampfflugzeuge geschützt unterbringen zu können, ist die Luftwaffe auf die Kaverne angewiesen. Die Sanierungsarbeiten sind notwendig, weshalb keine Alternativen geprüft wurden.
4.3.5 Risikobeurteilung
Da ein Bauprojekt vorliegt, wird mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent gerechnet. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert.
4.3.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die Sanierung der Kaverne setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
| 42,9 |
| 5,1 |
Verpflichtungskredit | 48,0 |
Abgrenzung
Die Kostenberechnung basiert auf dem schweizerischen Baupreisindex für die Region Espace Mittelland vom Oktober 2025 (115,2 Punkte, Oktober 2020 = 100 Punkte).
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis zum Vorliegen des Bauprojekts 1,5 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.
Bruttomietkosten
Durch die wertvermehrenden Sanierungsmassnahmen steigen die jährlichen Bruttomietkosten um 0,6 Millionen Franken. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.
4.3.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Aus dem Projekt ergeben sich keine finanziellen oder personellen Auswirkungen.
4.4 Lärmsanierung der Militärflugplätze
4.4.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Die heutige Kampfjetflotte der Schweizer Luftwaffe ist auf den Militärflugplätzen Meiringen, Payerne und Emmen stationiert. Die Lärmemissionen aus dem Flugbetrieb überschreiten die für Militärflugplätze festgelegten Belastungsgrenzwerte gemäss Anhang 8 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) vom 15. Dezember 198616 – dies, obwohl alle möglichen Massnahmen zur Lärmreduktion getroffen worden sind. Das VBS ist daher verpflichtet, bei lärmbelasteten Gebäuden in der unmittelbaren Umgebung der Militärflugplätze Schallschutzmassnahmen umzusetzen. Dabei geht es namentlich um den Einbau von Schallschutzfenstern.
Das VBS hat bereits in früheren Jahren den Einbau von Schallschutzfenstern bei lärmbelasteten Gebäuden in der Nähe von Militärflugplätzen finanziert. Mit dem Bundesbeschluss über militärische Immobilien 200017 bewilligte das Parlament die Umsetzung von Schallschutzmassnahmen in Dübendorf, Emmen, Meiringen, Payerne und Sion. Ein Teil des Kredits wurde verwendet, um dort, wo der Alarmwert überschritten wurde, Schallschutzfenster bei Gebäuden einzubauen. Zehn Jahre später bewilligte das Parlament einen neuen Kredit für zusätzliche Massnahmen in Meiringen und Payerne (Bundesbeschluss über die Immobilien des VBS für das Jahr 200918). Der nun beantragte Kredit soll die noch ausstehenden Schallschutzmassnahmen ermöglichen, insbesondere in der Umgebung des Militärflugplatzes Emmen und wo nötig in Meiringen und Payerne.
4.4.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Gemäss Artikel 10 LSV besteht eine Pflicht, die Fenster lärmempfindlicher Räume gegen Schall zu dämmen, wenn die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können. In der Umgebung der Militärflugplätze Meiringen und Payerne sind nach den bereits realisierten Schallschutzmassnahmen insgesamt knapp 100 Gebäude betroffen. Beim Militärflugplatz Emmen sind es dagegen 150 Gebäude, wo der Grenzwert überschritten wird. Bei den betroffenen privaten Liegenschaften muss das VBS Schallschutzfenster einbauen lassen.
Die Massnahmen erfolgen unabhängig von der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs F‑35A. Das Bundesamt für Rüstung (armasuisse) hat mit der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Empa, der Luftwaffe und mit Unterstützung des Herstellers Lockheed Martin die Lärmimmissionen des F‑35A berechnet. Insgesamt hat sich bestätigt, dass die Fluglärmbelastung gemäss LSV mit der Ablösung des heutigen F/A‑18 durch den F‑35A im Vergleich etwa gleich bleibt. Einzelne Starts und Landungen können etwas lauter empfunden werden als beim F/A‑18.
Artikel 14 LSV sieht vor, dass die Vollzugsbehörde Erleichterungen bei Sanierungen gewährt, falls diese unverhältnismässige Betriebseinschränkungen beziehungsweise Kosten verursachen oder wenn überwiegende Interessen der Sanierung entgegenstehen. Der Bedarf nach solchen Erleichterungen bleibt unabhängig von der Beschaffung der F‑35A bestehen, ebenso wie der Bedarf nach zusätzlichen Schallschutzfenstern, insbesondere beim Militärflugplatz Emmen. Die Immissionsgrenzwerte wären nur mit einer massiven Reduktion der Flugbewegungen einzuhalten. Eine solche würde aber die Grund- und Einsatzbereitschaft der Luftwaffe stark einschränken.
4.4.3 Projektstand und Zeitplan der Realisierung
Für die Lärmsanierung der Militärflugplätze liegt eine grobe Kostenschätzung vor. Die Arbeiten sollen voraussichtlich von 2027 bis 2028 realisiert werden, wenn die Erleichterungen gemäss Artikel 14 LSV nach Abschluss der entsprechenden Plangenehmigungsverfahren erteilt worden sind. Die Umsetzung wird in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kantonen erfolgen.
4.4.4 Geprüfte Alternativen
Bei Starts von Kampfflugzeugen entstehen hohe Lärmemissionen. Wegen Forderungen aus den direkt betroffenen Regionen wurde zunächst geprüft, ob Schallschutzfenster auch mitfinanziert werden sollen, wenn der Immissionsgrenzwert noch nicht erreicht ist. Dies wurde bereits früher in der Umgebung der Militärflugplätze Meiringen und Payerne so gehandhabt. Das VBS prüfte daher, ob ein grösserer Perimeter definiert werden kann. Es konnte aber keine Abgrenzung festgelegt werden, die eine Gleichbehandlung innerhalb der bestehenden Siedlungsstrukturen erlaubt hätte, weshalb die Variante verworfen wurde.
Zugunsten der Betroffen wurde eine weitere Variante geprüft, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgegangen wäre. Sie sah eine abgestufte Kostenbeteiligung des Bundes vor. Zwischen dem Planungswert von 60 dB(A) und dem Immissionsgrenzwert von 65 dB(A) würde sich der Bund mit 20 Prozent der Kosten pro überschrittenem Dezibel beteiligen. Bei 61 dB(A) zum Beispiel wären dies 20 Prozent und bei 64 dB(A) 80 Prozent. Die restlichen Kosten hätte die jeweilige Gebäudeeigentümerschaft zu tragen. Die Variante wurde aber wegen der fehlenden rechtlichen Verpflichtung und der hohen Kosten verworfen.
4.4.5 Risikobeurteilung
Da nur eine grobe Kostenschätzung vorliegt, wird mit einer Kostenungenauigkeit von 20 Prozent gerechnet. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert.
4.4.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die Lärmsanierung der Militärflugplätze setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| 25,0 |
| 5,0 |
Verpflichtungskredit | 30,0 |
Abgrenzung
Die Kostenberechnung basiert auf dem schweizerischen Baupreisindex für die gesamte Schweiz vom Oktober 2025 (116,2 Punkte, Oktober 2020 = 100 Punkte).
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis zum Vorliegen des Bauprojekts 0,5 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.
Bruttomietkosten
Es handelt sich um einen Kostenbeitrag. Aus dem Projekt ergibt sich keine Veränderung der Bruttomietkosten.
4.4.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Es handelt sich um einen Kostenbeitrag, der die Betriebsausgaben nicht tangiert.
Aus dem Projekt ergeben sich keine personellen Auswirkungen.
4.5 Bauliche Massnahmen Telekommunikation der Armee (1. Etappe)
4.5.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Die Armee modernisiert ihre Telekommunikation, um die Übertragungs- und Vernetzungsleistungen für den teilmobilen oder mobilen Einsatz zu verbessern. Damit die Verbände bei einem Ereignis schnell an das Führungsnetz Schweiz angebunden werden können, müssen schweizweit zusätzliche Anschlussmöglichkeiten bereitgestellt werden.
Die Einsatzräume werden wo möglich mit Informations- und Kommunikationssystemen versorgt, die auf dem bestehenden Richtstrahlnetz der Höhenanlagen basieren. Einzelne Standorte sollen mit fernsteuerbaren Positionierungssystemen ausgerüstet werden. Dadurch kann die Präsenz von Richtstrahlpionieren an den Höhenstandorten reduziert werden. Richtstrahlpioniere sind spezialisierte Soldatinnen und Soldaten, die Richtstrahlantennen einrichten, diese warten und für die störungsfreie Übertragung von Daten sorgen.
An besonders einsatzrelevanten Standorten, die das Höhennetz nicht erreicht, sollen zudem Feldanschlusskästen (FAK) installiert werden. Anders als die analogen Kupferkabelnetze der früheren FAK sind die neuen Kästen mit Glasfaserkabeln ausgestattet.
4.5.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Die Armee braucht sichere, hochverfügbare, krisenresistente, autonome und permanent verfügbare Datennetze. Die heutige IKT-Infrastruktur erfüllt diese Anforderungen erst teilweise. Ein Grund dafür ist die schlechte Vernetzung der verschiedenen Standorte.
Das vorliegende Immobilienvorhaben verbessert die Verbindungen zwischen dem standortgebundenen Führungsnetz Schweiz und den mobilen sowie teilmobilen Netzen der Armee. Geplant sind bauliche Massnahmen bei Höhenanlagen, wo bestehende Kommunikationssysteme ersetzt werden sollen. Zudem werden mehrere Feldanschlusskästen installiert und an das Führungsnetz Schweiz angeschlossen. Weitere sollen in einer zweiten Etappe folgen.
4.5.3 Projektstand und Zeitplan der Realisierung
Für die beantragten baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Telekommunikation der Armee liegt ein Bauprojekt vor. Die Arbeiten sollen von 2027 bis 2029 durchgeführt werden.
4.5.4 Geprüfte Alternativen
Es wurden keine Alternativen geprüft.
4.5.5 Risikobeurteilung
Da ein Bauprojekt vorliegt, wird mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent gerechnet. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert.
4.5.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Telekommunikation der Armee setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| 17,0 |
| 2,0 |
Verpflichtungskredit | 19,0 |
Abgrenzung
Die Kostenberechnung basiert auf dem schweizerischen Baupreisindex für die gesamte Schweiz, Baugewerbe Tiefbau, vom Oktober 2024 (114,7 Punkte, Oktober 2020 = 100 Punkte).
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis zum Vorliegen des Bauprojekts rund 1,8 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.
Bruttomietkosten
Die Bruttomietkosten für das vorliegende Projekt betragen 1,7 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 35 Jahre.
4.5.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Aus dem Projekt ergeben sich keine finanziellen und personellen Auswirkungen.
4.6 Sanierung und Modernisierung des Schiessplatzes Vugelles‑La Mothe
4.6.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Der Schiessplatz Vugelles-La Mothe ist für die Infanterie und insbesondere für die auf dem Waffenplatz Chamblon stationierte Infanterieschule von grosser Bedeutung. Er wird für die Grundausbildung genutzt und erlaubt das Training mit sämtlichen Infanteriewaffen.
Die Infrastruktur des Schiessplatzes, der in den 1940er-Jahren erbaut wurde, ist veraltet und entspricht den technischen und taktischen Anforderungen nicht mehr. Seit seiner Inbetriebnahme wurden keine grösseren Sanierungsarbeiten ausgeführt. Damit die Armee eine effiziente und moderne Ausbildung gewährleisten kann, muss die Anlage den heutigen Bedürfnissen entsprechend saniert werden.
4.6.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Um die militärische Ausbildung zu verbessern, muss die Zielbahn für das Panzerabwehrschiessen ersetzt werden. Zudem sollen vier Anlagen für das Schiesstraining auf kurze Distanz (bis 50 Meter) sowie zwei Ausbildungs- und Instruktionsgebäude entstehen. Die sanierungsbedürftigen Gebäude werden erneuert und das Betriebsgebäude wird durch einen Neubau mit einer Photovoltaikanlage ersetzt.
Als vorsorgliche Massnahme werden Lärmschutzwände bei den Schiessstellungen für Radschützenpanzer errichtet. Eine Erweiterung des Schiessbetriebs beziehungsweise eine Erhöhung der Schusszahlen ist nicht vorgesehen. Des Weiteren müssen umfangreiche Massnahmen zur Beseitigung von Blindgängern sowie zur Altlastensanierung vorgenommen werden.
4.6.3 Projektstand und Zeitplan der Realisierung
Für die Sanierung und Modernisierung des Schiessplatzes Vugelles-La Mothe liegt ein Bauprojekt vor. Die Arbeiten sollen von 2027 bis 2029 durchgeführt werden.
4.6.4 Geprüfte Alternativen
Die Schiessstellungen sind an einem für die Infanterieausbildung geeigneten Ort gelegen. In der näheren Umgebung des Waffenplatzes Chamblon gibt es keine Schiessplätz mit vergleichbaren Möglichkeiten und ausreichenden Kapazitäten. Alternativen wurden daher keine geprüft.
4.6.5 Risikobeurteilung
Es liegt ein Bauprojekt mit einer Kostenungenauigkeit von 20 Prozent vor. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert.
4.6.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die Sanierung und Modernisierung des Schiessplatzes Vugelles-La Mothe setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| 30,4 |
| 5,6 |
Verpflichtungskredit | 36,0 |
Abgrenzung
Die Kostenberechnung basiert auf dem schweizerischen Baupreisindex für die gesamte Schweiz vom Oktober 2025 (116,2 Punkte, Oktober 2020 = 100 Punkte).
Für die Projektierungsarbeiten wurde bis zum Vorliegen des Bauprojekts 1,8 Million Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.
Bruttomietkosten
Die Bruttomietkosten für das Vorhaben betragen 1,1 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 35 Jahre.
4.6.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Aus dem Projekt ergeben sich keine finanziellen und personellen Auswirkungen.
4.7 Bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Beschaffung des Kampfflugzeugs F‑35A (Zusatzkredit)
4.7.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Mit dem Bundesbeschluss über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F‑35A19 stimmte das Parlament baulichen Massnahmen auf den Militärflugplätzen in Payerne, Meiringen und Emmen zu. Mit dem bewilligten Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken sollen die Ausbildungsinfrastruktur, die technischen Installationen und die Sicherheitseinrichtungen angepasst beziehungsweise ergänzt werden.
Inzwischen hat sich ein zusätzlicher Immobilienbedarf ergeben. Überdies hat die Teuerung stark zugenommen und der Mehrwertsteuersatz wurde erhöht, was einen Zusatzkredit von 89 Millionen Franken erfordert.
4.7.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Nachdem der Verpflichtungskredit mit dem Bundesbeschluss über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F‑35A genehmigt worden war, ergaben sich in Abweichung zum ursprünglichen Vorprojekt Anpassungsbedarfe. Diese sind in erster Linie durch die markant verschlechterte sicherheitspolitische Lage in Europa bedingt. Eine Neubeurteilung der von der Luftwaffe genutzten Immobilieninfrastrukturen hat ergeben, dass bestimmte Objekte mit baulichen oder technischen Massnahmen verstärkt werden müssen, um ihren Schutzgrad zu erhöhen. Dadurch soll zum Beispiel die geschützte Lagerung von kritischem Einsatzmaterial verbessert werden. Zudem haben sich Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Baustellenbetrieb ergeben, namentlich durch unerwartet lange Bauzeiten, mehrmalige Baustelleninstallationen sowie gestiegene Sicherheitsauflagen. Schliesslich haben sich auch die ausserordentliche Teuerung im Baugewerbe und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes als Kostentreiber erwiesen.
Weitere Mehrkosten zeichnen sich durch projektierte Bauvorhaben ab, die ebenfalls im Zusammenhang mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs stehen, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden können. Dies betrifft die Gesamtsanierung der Flugzeugunterstände auf dem Flugplatz Payerne sowie den Neubau von Einrichtungen in Payerne, Meiringen und Emmen zur Prüfung der Triebwerke.
4.7.3 Projektstand und Zeitplan der Realisierung
Für die baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge F‑35A liegt ein Bauprojekt vor. Die Bauarbeiten auf dem Flugplatz Payerne wurden 2024 begonnen. Die Arbeiten auf allen drei Flugplätzen sollen bis im Jahr 2030 abgeschlossen sein. Die Fertigstellungstermine der einzelnen Infrastrukturen werden auf den Zeitplan des Beschaffungsprojekts abgestimmt.
4.7.4 Geprüfte Alternativen
Die Armee hat geprüft, ob sie auf geschützte Anlagen für die Instandhaltung der Flugzeuge sowie auf einen zusätzlichen Alarmunterstand in Meiringen verzichten kann. Ebenso hat sie den gänzlichen Verzicht auf bauliche Massnahmen in Meringen und Emmen geprüft.
Beides würde die Einsatzfähigkeit der Luftwaffe stark einschränken, weshalb an der vollständigen Umsetzung des Projekts festgehalten werden soll.
4.7.5 Risikobeurteilung
Da ein Bauprojekt vorliegt, wird mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent gerechnet. Die Risiken werden mit fortschreitendem Bauprozess reduziert.
4.7.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Zusatzkredit für die baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs F‑35A setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| 70,0 |
| 19,0 |
Verpflichtungskredit | 89,0 |
Abgrenzung
Die Kostenberechnung basiert auf dem schweizerischen Baupreisindex für die gesamte Schweiz vom Oktober 2024 (115,2 Punkte, Oktober 2020 = 100 Punkte).
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis zum Vorliegen des Bauprojekts 15,3 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.
Bruttomietkosten
Die Bruttomietkosten für die baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs F‑35A betragen 7,5 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.
4.7.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Mit der Umsetzung des Projekts erhöhen sich die Betriebsausgaben um jährlich 0,7 Millionen Franken.
Aus dem Projekt ergeben sich keine personellen Auswirkungen.
4.8 Sanierung einer Führungsanlage (Zusatzkredit)
4.8.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Der Landesregierung und der Armee stehen geschützte Führungsanlagen zur Verfügung. Mit dem Immobilienprogramm VBS 202320 stimmte das Parlament der Sanierung einer solchen Führungsanlage zu. Mit dem bewilligten Verpflichtungskredit von 40 Millionen Franken sollen von 2026 bis 2029 veraltete Bauteile und Technikanlagen ersetzt werden. Dadurch kann die Anlage weiterhin als Führungseinrichtung genutzt werden.
Inzwischen hat sich ein zusätzlicher Immobilienbedarf ergeben. Zudem sind einzelne Offerten für Sanierungsarbeiten deutlich höher als die Kosten, die für den Voranschlag berechnet wurden. Aus diesen Gründen ist ein Zusatzkredit von 20 Millionen Franken erforderlich.
4.8.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Nach der Genehmigung des Verpflichtungskredits im Jahr 2023 drängten sich verschiedene Anpassungen bei der Gebäudeautomation auf. Zudem müssen zusätzliche Anlageteile umgebaut und Transformatoren sowie Kommunikationsanlagen installiert werden. Weitere Mehrkosten ergeben sich durch die ausserordentliche Teuerung und die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes.
4.8.3 Projektstand und Zeitplan der Realisierung
Für die ergänzenden Massnahmen zur Sanierung der Führungsanlage liegt ein Bauprojekt vor. Im Herbst 2025 wurden die Vorbereitungsarbeiten aufgenommen. Die Bauarbeiten sollen bis Ende 2031 abgeschlossen werden.
4.8.4 Geprüfte Alternativen
Es wurden keine Alternativen geprüft.
4.8.5 Risikobeurteilung
Für den Zusatzbedarf liegt ein Bauprojekt mit einer Kostenungenauigkeit von 15 Prozent vor. Die Risiken werden mit fortschreitendem Bauprozess reduziert.
4.8.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Zusatzkredit für die Sanierung der Führungsanlage setzt sich wie folgt zusammen:
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| 17,8 |
| 2,2 |
Verpflichtungskredit | 20,0 |
Abgrenzung
Die Kostenberechnung basiert auf dem schweizerischen Baupreisindex für die gesamte Schweiz vom Oktober 2025 (116,2 Punkte, Oktober 2020 = 100 Punkte).
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis zum Vorliegen des Bauprojekts 0,5 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.
Bruttomietkosten
Die Bruttomietkosten für die mit dem Zusatzkredit finanzierte Sanierung betragen 0,4 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.
4.8.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Mit der Umsetzung des Projekts erhöhen sich die Betriebsausgaben um jährlich 0,2 Millionen Franken.
Aus dem Projekt ergeben sich keine personellen Auswirkungen.
4.9 Weitere Immobilienvorhaben 2026
4.9.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Die weiteren Immobilienvorhaben 2026 umfassen Ausgaben von weniger als 10 Millionen Franken pro Projekt (exkl. Kostenunsicherheit). Dieser Verpflichtungskredit ist für folgende Zwecke vorgesehen:
Mio. Fr. | |
|---|---|
| 45,0 |
| 100,0 |
| 165,0 |
| 10,0 |
Weitere Immobilienvorhaben 2026 | 320,0 |
Die Planung der Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Die angegebenen Bausummen entsprechen dem Planungsstand von September 2025.
4.9.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Studien und Projektierungen
Studien und Projektierungen ermöglichen es, künftige Immobilienprogramme zu planen. Sie umfassen alle Leistungen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen und Fachplanung – von der Machbarkeitsstudie bis zum Bauprojekt mit Kostenvoranschlag. Sie sind auch ein Instrument, um die Höhe der Verpflichtungskredite abzuschätzen. Die Ausgaben für Studien und Projektierungen betragen rund 9 Prozent der künftigen Investitionen pro Jahr. Dies entspricht den Erfahrungswerten aus vergangenen Jahren und der Honorarverordnung des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins.
Ausbauten
Dieser Teil des Verpflichtungskredits wird für kleinere Ausbauten und – in geringem Ausmass – für Liegenschaftskäufe verwendet. Letztere tätigt die Armee nur dann, wenn sie Gebäude anderweitig nutzen will, wenn sich neue Dimensionierungen ergeben oder wenn aus Rüstungsmaterialbeschaffungen neue Platzbedürfnisse entstehen. Wichtige Vorhaben für Ausbauten sind:
– Innenbeschichtung von Tanks für Flugzeugtreibstoff
Auf dem Militärflugplatz Alpnach werden zwei Treibstofftanks gemäss den Richtlinien und Weisungen der Luftwaffe und der Logistikbasis der Armee wieder in Betrieb genommen. Dazu müssen sie mit einer Innenbeschichtung versehen werden.
– Infrastruktur für Videoüberwachung
Die Armee bewirtschaftet ihr Material an unterschiedlichen Standorten. Die Areale und deren Zutritte müssen mit Sicherheitskameras präventiv überwacht werden. Bisher wurden in einer ersten Etappe rund zwanzig Standorte mit der Infrastruktur für die Videoüberwachung ausgerüstet. In einer zweiten Etappe sollen nun 13 weitere Standorte folgen.
– Neubau einer Fahrzeugabstellfläche
Im Armeelogistikcenter Grolley werden Fahrzeuge gewartet, gelagert und der Truppe zur Verfügung gestellt. Für die Lagerung des Fahrzeugparks wird eine zusätzliche Abstellfläche von rund 6000 m2 gebaut.
Werterhaltungsmassnahmen
Werterhaltungsmassnahmen sind notwendig, um Immobilien gebrauchstauglich zu halten, sie zu modernisieren, gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen umzusetzen (z. B. für den Lärmschutz), energietechnische Sanierungen vorzunehmen oder Photovoltaikanlagen einzubauen. Ist eine Instandsetzung aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht mehr sinnvoll, werden Ersatzneubauten erstellt. Belaufen sich die Kosten für Werterhalt oder Sanierungen auf mehr als 10 Millionen Franken, werden diese mit separaten Verpflichtungskrediten beantragt. In den vergangenen Jahren hat das VBS jeweils rund 75 Millionen Franken jährlich für Werterhaltungsmassnahmen ausgegeben.
Mit dieser Botschaft werden rund 165 Millionen Franken für Werterhaltungsmassnahmen beantragt, die sowohl Planungsarbeiten als auch Sofortmassnahmen umfassen.
Mit diesen Mitteln will die Armee unter anderem folgende Vorhaben realisieren:
– Ersatz von Brand- und Einbruchmeldeanlagen, 4. Tranche
Im Rahmen eines landesweiten Projekts werden an mehreren Standorten die Brand- und Einbruchmeldeanlagen erneuert, damit sie den Mindestanforderungen zur Nutzung der jeweiligen Infrastrukturen genügen.
– Erneuerung einer Schliessanlage
Für die Zutrittskontrolle im Gefechtsausbildungszentrum Ost wird die dortige Schliessanlage erneuert.
– Bauliche und gebäudetechnische Instandsetzung einer Munitionsanlage
Bei einer Munitionsanlage wird die Gebäudetechnik erneuert, die Wasserversorgung angepasst, Massnahmen im Bereich der Personensicherheit umgesetzt und die Einsatzbereitschaft sichergestellt.
Weitere Zwecke
Der Verpflichtungskredit wird für folgende weitere Zwecke verwendet:
‒ Für spezifische Ausbauten durch die Mieterschaft sowie für fest installierte Betriebseinrichtungen und Mobiliar bei gemieteten Objekten.
‒ Für Investitionsbeiträge zur Sanierung von Infrastrukturen wie beispielsweise Strassen und Seilbahnen, welche die Armee zusammen mit Dritten nutzt.
‒ Für teuerungsbedingte Mehrausgaben bei weiteren Vorhaben des vorliegenden Immobilienprogramms.
‒ Für nicht versicherte Schäden an Bauten und Anlagen des VBS.
4.9.3 Risikobeurteilung
Das Risiko in den Plangenehmigungs- und Vergabeverfahren wird gesamthaft als klein eingestuft. Ein Risikozuschlag zur Absicherung der Kostenungenauigkeit wurde nicht eingerechnet.
4.9.4 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Der Verpflichtungskredit wird grösstenteils für Projektierungen, Ausbauten und Werterhaltungsmassnahmen verwendet. Dadurch können die Immobilien optimal genutzt und die Betriebsausgaben insgesamt konstant gehalten werden.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
5.1.1 Teuerung, Wechselkurse und Mehrwertsteuer
Die nachfolgend aufgeführten Wechselkurse für den Euro und den US-Dollar sowie die jährliche Teuerungsrate für die Schweiz, die auf dem Landesindex der Konsu-mentenpreise vom Dezember 2025 basiert, entsprechen den Annahmen der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
Die übrigen durchschnittlichen Teuerungsraten basieren auf Schätzungen des Bundesamtes für Rüstung armasuisse (Stand Oktober 2025).
Jährliche Teuerung | (Durchschnitt 2027–2030) | Devisenkurse | |
|---|---|---|---|
| 0,8 % |
| 0,90 |
| 2,2 % |
| 0,80 |
| 2,4 % | ||
| 1,9 % |
Sollten die Teuerung oder die Devisenkurse im Laufe der Beschaffungen steigen, können nachträglich teuerungs- und währungsbedingte Zusatzkredite beantragt werden.
Seit 2018 wird mit den Verpflichtungskrediten neben der Mehrwertsteuer auf inländische Beschaffungen auch die Mehrwertsteuer auf Importe beantragt. Letztere ist für den Bund ausgabenneutral. Die mit dem Rüstungsprogramm 2026 beantragten Verpflichtungskredite enthalten 92,8 Millionen Franken für die Mehrwertsteuer auf Importe. Eine allfällige Mehrwertsteuer für das System zur Abwehr von Mini-Drohnen ist darin nicht enthalten, da der Beschaffungsumfang noch nicht spezifiziert ist.
5.1.2 Finanzielle Auswirkungen
Mit der Armeebotschaft 2026 werden Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 3,4 Milliarden Franken beantragt. Die entsprechenden Ausgaben werden im ordentlichen Armeebudget eingestellt und vom Parlament jährlich mit den Voranschlägen bewilligt. Das VBS orientiert sich am Ziel des Parlaments, die Armeeausgaben bis 2032 auf ein Prozent des BIP zu erhöhen. Die Finanzierung dieses Ausgabenziels ist derzeit noch nicht gesichert. Sie hängt einerseits von der Umsetzung des Entlastungspakets 2027 ab, andererseits aber auch von der temporären Erhöhung der Mehrwertsteuer, die der Bundesrat zur Stärkung der Sicherheit vorsieht. Je nachdem kann die Armee die aus der Armeebotschaft 2026 hervorgehenden Zahlungsverpflichtungen früher oder später eingehen. Allenfalls müsste der Bundesrat mit künftigen Armeebotschaften tiefere Verpflichtungskredite beantragen als geplant. Zudem müsste die Armee prüfen, ob bestimmte Vorhaben später als geplant umgesetzt werden können, damit Zahlungen aufgeschoben werden können.
Die mit der vorliegenden Armeebotschaft beantragten Verpflichtungskredite werden teilweise über den Zahlungsrahmen der Armee 2025–2028 abgerechnet. Finanzielle Mittel, welche die Armee nach 2028 benötigt, beantragt sie mit späteren Zahlungsrahmen. Die Ausgaben für das Rüstungsprogramm 2026 und für das Kampfflugzeug F‑35A werden dem Einzelkredit «Rüstungsaufwand und -investitionen» der Gruppe Verteidigung belastet. Die Ausgaben für das Immobilienprogramm VBS 2026 fallen in das Globalbudget «Investitionen» des Bundesamtes für Rüstung armasuisse.
Das Parlament bewilligt mit den Armeebotschaften die Verpflichtungskredite des Rüstungsprogramms und des Immobilienprogramms VBS. Nach Abzug der bereits abgerechneten Verpflichtungskredite verbleiben per 1. Januar 2026 offene, noch nicht bezahlte Verpflichtungskredite im Umfang von 12 Milliarden Franken. Mit der vorliegenden Armeebotschaft kommen weitere Verpflichtungskredite im Umfang von 3,3 Milliarden Franken für Rüstungs- und Immobilienvorhaben dazu. In den nächsten Jahren werden somit Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 15,3 Milliarden Franken zur Zahlung fällig. In den entsprechenden Voranschlagskrediten sind 2026 rund 2,5 Milliarden Franken eingestellt. Bei gleichbleibenden Budgets könnten die offenen Verpflichtungskredite in rund sechs Jahren abbezahlt werden. Dieser Verpflichtungsüberhang ist höher als üblich. Mit der vom Bundesrat geplanten Erhöhung des Armeebudgets wird der Überhang an Verpflichtungen jedoch bis Ende der 2020er-Jahre abgebaut werden können. Ohne diese Erhöhung müssten in den kommenden Jahren wesentlich tiefere Verpflichtungskredite beantragt werden.
Das Rüstungsprogramm 2026 führt zu zusätzlichen jährlichen Ausgaben für Instandhaltung, Wartung und Lizenzen von rund 42,7 Millionen Franken. Für die beiden Rüstungsvorhaben «Bodengestützte Luftverteidigung kleinerer Reichweite» und «Abwehr von Mini-Drohnen» liegen noch keine Angaben vor.
Durch Investitionen in die Immobilien steigen die jährlichen Betriebsausgaben um 0,9 Millionen Franken. Diese Mehrausgaben werden innerhalb des Armeebudgets ausgeglichen.
5.1.3 Kreditverschiebungen und Spezifikationsbefugnis
Der Bundesrat beantragt, Kreditverschiebungen innerhalb der vorgelegten Bundesbeschlüsse über das Rüstungsprogramm 2026 und über das Immobilienprogramm VBS 2026 vornehmen zu dürfen. Die einzelnen Verpflichtungskredite des Rüstungsprogramms sollen um 10 Prozent erhöht werden können, jene des Immobilienprogramms VBS um 5 Prozent. Beim Rüstungsprogramm soll der Bundesrat und beim Immobilienprogramm VBS das VBS ermächtigt werden, Verschiebungen vorzunehmen.
Zudem soll die Spezifikationsbefugnis für die Verpflichtungskredite über die weiteren Immobilienvorhaben 2026 an das VBS delegiert werden.
5.1.4 Personelle Auswirkungen
Allfällige personelle Mehr- oder Minderaufwände aus den vorliegend beantragten Verpflichtungskrediten werden innerhalb des Armeebudgets ausgeglichen.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete profitieren gleichermassen von der Armee: Die Ausbildung und der Betrieb sichern in den Agglomerationen und Berggebieten zahlreiche Arbeitsplätze. Durch Investitionen der Armee entstehen zusätzliche Arbeitsplätze in der Industrie und in der Baubranche. Dies fördert die soziale Wohlfahrt und führt zu Steuereinnahmen in Kantonen und Gemeinden. Die Ausbildungsplätze sowie die Einsatz- und Logistikinfrastrukturen sind dezentral organisiert. Insgesamt fördert die Armee damit die Entwicklung aller Regionen in der Schweiz.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Mit der Beschaffung von Rüstungsmaterial und ihren Investitionen in Immobilien fördert die Armee die Schweizer Wirtschaft auf zwei Arten: einerseits, indem sie Aufträge an Schweizer Unternehmen vergibt, andererseits durch Kompensationsgeschäfte, die ausländische Auftragnehmer bei Unternehmen in der Schweiz abschliessen müssen (sogenannte Offset-Geschäfte).
Das Rüstungsprogramm 2026 führt voraussichtlich zu Aufträgen an Schweizer Unternehmen im Umfang von rund 1 Milliarde Franken (41 Prozent der Verpflichtungskredite) und zu Kompensationsgeschäften im Umfang von rund 990 Millionen Franken (41 Prozent). Damit führen 82 Prozent der Verpflichtungskredite zu zusätzlichen Aufträgen an Unternehmen in der Schweiz. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Systems zur Abwehr von Mini-Drohnen sind in diesen Angaben nicht berücksichtigt, da der Beschaffungsumfang noch nicht spezifiziert ist.
Auch das Immobilienprogramm VBS 2026 wird vorwiegend Firmen in der Schweiz beschäftigen.
Von diesen Aufträgen profitieren insbesondere Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die der Sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB) angehören, sowie die Baubranche. Die Auftragsvergaben führen zum Aufbau von Know-how und zu Wertschöpfung. Durch den nachfolgenden Betrieb und die Instandhaltung werden zudem langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen.
5.4 Auswirkungen auf die Umwelt
Neu beschafftes Rüstungsmaterial soll möglichst umweltschonend sein. Deshalb berücksichtigt die Armee bei der Evaluation und Erprobung verschiedenste Umweltanliegen. Bei der Immobilienplanung berücksichtigt das VBS konsequent die Anliegen von Raumordnung und Umwelt. So ist beispielsweise beim neuen Betriebsgebäude auf dem Schiessplatz Vugelles-La Mothe der Bau einer Photovoltaikanlage vorgesehen. Die Wärme soll an diesem Standort mit modernen Wärmepumpen erzeugt werden, die unter anderem mit erneuerbarer Energie aus den Photovoltaikanlagen betrieben werden.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Ausrüstung der Armee ist gemäss Artikel 60 der Bundesverfassung (BV)21 Sache des Bundes. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die vorliegenden Kreditbeschlüsse ergibt sich aus Artikel 167 BV.
6.2 Erlassform
Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200222 ist für die vorliegenden Bundesbeschlüsse die Form des einfachen und damit nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.
6.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte. Davon betroffen sind jeweils die Artikel 2 der Bundesbeschlüsse über das Rüstungsprogramm 2026 und (mit Ausnahme von Bst. c) des Bundesbeschlusses über das Immobilienprogramm VBS 2026 sowie Artikel 2a der Änderung zum Bundesbeschluss über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F‑35A.
6.4 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes
Die vorgelegten Beschlüsse sehen keine neuen Finanzhilfen oder Abgeltungen im Sinne des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 199023 vor.