Hilfsmittel zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht über die kleinen Stauanlagen durch die kantonalen Aufsichtsbehörden gemäss Stauanlagengesetzgebung
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Sektion Aufsicht Talsperren
Hilfsmittel
zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht über die kleinen Stauanlagen durch die kantonalen Aufsichtsbehörden gemäss Stauanlagengesetzgebung
Die letzte Fassung ersetzt die früheren Fassungen. Version Abänderung Datum
1.0 Erstversion 01.05.2015
2.0 Anpassung Formblatt B 06.01.2020
Mühlestrasse 4, 3063 Ittigen Postadresse: Bundesamt für Energie, 3003 Bern Tel. +41 58 462 56 11, Fax +41 58 463 25 00 info@bfe.admin.ch www.bfe.admin.ch
Dieses Dokument ist die Zusammenstellung von Hilfsmitteln, die bei den Fachveranstaltungen für die Kantone von 12. März 2014 und 11. März 2015 vom BFE vorgestellt wurden zur Unterstützung der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht über die kleinen Stauanlagen durch die kantonalen Aufsichtsbehörden nach Vorgabe der Stauanlagengesetzgebung (Bundesgesetz über die Stauanlagen StAG vom 1.Oktober.2010, Stauanlagenverordnung StAV vom 17.Oktober 2012).
1 Karte der Lage der Stauanlagen unter kantonaler Aufsicht
2 Tabelle: Stauanlagen unter kantonaler Aufsicht
3 Tabelle: Übersichtstabelle Sachstand
4 Meldung Ausserordentlicher sicherheitsrelevanter Ereignisse
1 Einleitung
[Beispiele: ‐ Entscheid/ Verfügung nach welchen die berichtsverfassende Dienststelle als kantonale Aufsichtsbehörde benannt wird ‐ Beschreibung der internen Organisation der Aufsichtsbehörde des Kantons ‐ Besondere Vorkommnisse im vergangenen Jahr (z.B. Erneuerung Gesetzgebung, Milestones, Bauvorhaben, etc.]
2 Unter Aufsicht stehende Stauanlagen
2.1 In Betrieb stehende Stauanlagen
Bezug auf Anhänge 1 und 2 [Anmerkungen über : ‐ Evtl. Änderung in der Anzahl unterstellter Anlagen mit Begründung ‐ Nennung von Anlagen die neu unterstellt sind ‐ Nennung von Anlagen die nicht mehr unterstellt sind ‐ Nennung von Anlagen deren Aufsicht vom Bund an den Kanton übergeben wurde oder vice versa ‐ Bemerkungen über laufende Unterstellungsverfahren]
2.2 Neu unter Aufsicht stehende Stauanlagen
‐ [Bei neu unterstellten Anlagen: detaillierte Beschreibung der Anlage sowie Lage- und Schnittpläne]
2.3 Neubau- oder Umbauprojekte von Stauanlagen
‐ [Nennung von Anlagen, die sich in der Planung befinden, Beschreibung des Planungsstands ‐ Nennung von Anlagen, die sich im Bau befinden, Stand des Bauvorhabens ‐ Sicherheitstechnische Prüfung gem. Art .6 StAG ‐ …]
2.4 Offene Entscheide, laufende Verfahren
‐ [Nennung von offenen Entscheiden bzgl. Unterstellung von Anlagen, etc.]
3 Sachstand
Bezug auf Anhang 3 ‐ [Zusammenfassung des Sachstandes: wie ist der Aktenstand, gibt es Probleme mit der Aufsicht der Stauanlage, Verzögerungen mit den Unterlagen des Betreibers, etc. ‐ Hinweise auf mögliche Mängel am Bauwerk]
4 Ausserordentliche sicherheitsrelevante Ereignisse
Bezug auf Anhang 4 ‐ [Kommentare zu den ausserordentlichen sicherheitsrelevanten Ereignissen, inkl. Tabellarische Zusammenfassung ‐ textliche Nennung und Beschreibung evtl. Naturgefahren mit sicherheitsrelevantem Einfluss]
Stauanlage Datum des Klassifizierung Bemerkungen Ereignisses des Ereignisses Y 00.00.0000 Hoch X 00.00.0000 Gering
5 Schlussbemerkungen
‐ [offene Anliegen, die in den folgenden Jahren zu klären sind ‐ Meldungen an das BFE ‐ Diverses]
[Ort, Datum] [Name des Verfassers] [Unterschrift]
Anhang 1 – Karte der Lage der Stauanlagen unter kantonaler Aufsicht
Karte mit der Darstellung der Lage der kantonal unterstellten Stauanlagen
Anhang 2 – Tabelle: Stauanlagen unter kantonaler Aufsicht
Stauanlagen unter kantonaler Aufsicht / Ouvrages sous surveillance cantonale Kanton /Canton
Erhebung vom / Relevé du: Name / Nom Vorname / Prénom Telefon / Téléphone email Amt, Abteilung / Office, Département Bearbeitung durch / Préparé par:
1) 2) 3) PG: Gewichtsmauer / Barrage poids ¦ BM : Wehr / Barrage mobile H: Hydraulische Energie / Hydroélectrique ¦ S: Wasserversorgung / Services de distribution gemäss Richtlinie BFE ¦ selon directives OFEN 4) VA: Bogenstaumauer / Barrage-voûte ¦ TE: Erddamm / Barrage en terre I: Bewässerung (Agro, Beschneiung) / Irrigation (agriculture, enneigement) ¦ R: Teichanlage, Biotop / Buts récreatifs Bund / Kantone / Keine Unterstellung / Offen ¦ Confédération / Cantons / Non Assujetti / Ouvert ER: Steinschüttdamm / Barrage en enrochement C: Rückhalt (Wasser, Lawinen,Geschiebe) / Contrôle des crues (eau, avalanches, sédiments) ¦ F: Fischzucht / Elevage de poissons
Stauvolumen Unterstellung Stauhöhe Geometrische Besonderes Kantonale Erfahrene Maximale Volume de bzw. Jahr der Hauteur de Kriteren Gefährdungs- Verfügung vor Fachperson (Art. Stauanlage Typ Koordinate Y Koordinate X Kronenlänge Sperrenhöhe retenue Aufsichtsbehörd (Eigentümer) Betreiber Gemeinde Fluss, Bach Zweck But Baujahr Année Inbetriebnahme Kronenhöhe (Art. 2 StAG) potenzial 1.1.2013 19 StAV) Bemerkungen Ouvrage Type 2) Coordonnée Y Coordonnée X Longeur du Hauteur retenue 3) 3) e (Propriétaire) Exploitant Commune Cours d'eau 1) de construction Année de mise Niveau en crête obligatorish / Critères Risque potentiel Décison Professionel Remarques d'accumulation ± 10 m ± 10 m couronnement maximale du obligatorish / Assujetissement en service géométriques particulier cantonale avant expérimenté barrage obligatoire 3) resp. autorité de obligatoire (Art. 2 LOA) le 1.1.2013 (Art. 19 OSOA) surveillance 4)
m ü. M. m m m m m m m3 j/o ¦ n/n j/o ¦ n/n s. m. X X X X Lorze BM/TE H 1913 1913 600000 200000 407 45 7 6.20 60000.0 JA n j Y Y Y Y TE C 600000 200000 600 250 6 4.00 35000.0 NEIN j
Annexe 2
Anhang 3 - Tabelle: Übersichtstabelle Sachstand
Stauanlagen unter kantonaler Aufsicht / Ouvrages sous surveillance cantonale Kanton / Canton
Übersichtstabelle Sachstand Ende 2012 / Vue d'ensemble, état des dossiers fin 2012
Amt, Abteilung / Office, Départe- Name / Nom Vorname / Prénom Telefon / Téléphone email ment Bearbeitung durch / Préparé par:
1) Statischesicherheitanforderung (inkl. Erdbeben) erfüllt / Exigence de la sécurité statique (incl. séisme) remplie Hochwassersicherheitanforderung erfüllt / Exigence de la sécurité aux 2) crues remplie Aktensammlung über die Stauanlage (Art 22 StAV) Zustand / Etat letzte Dossier de l'ouvrage d'accumulation (Art 22 OSOA) Jahresbericht Rapport annuel Kontrolle Stauanlage Betrieb 1) 2) Stauanlage Überwachungsregle- Wehrreglement Notfallregle- 2012 dernière Mängel Bemerkungen / Re- Ouvrage d'accumulati- gefährdet Ouvrage ment Règlement de ment contrôle einwand- festge- marques on dange- d'accumla- Règlement de surveil- manœuvre des Règlement en frei stellt reux pour tion lance vannes cas d'urgence bon défauts Jahr/ l'exploita- Ja Nein constatés Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein année tion Kraftwerk Unterx x x x x x x x mühle Schlammweiher x x x x x x x x 0 x x x x x x 0 x x x x x x x
Anhang 3
Anhang 4 - Ausserordentliche sicherheitsrelevante Ereignisse (1 Blatt pro Ereignis)
Klassifizierung der Ereignisse
Besondere sicherheitsrelevante Vorkommnisse beim Betrieb einer Stauanlage werden für Meldezwecke wie folgt klassifiziert:
- Ereignisse geringer Bedeutung sind solche, welche leichte Schäden an der Stauanlage oder gegenüber Dritten verursacht haben, ohne jedoch Drittpersonen zu gefährden
- Ereignisse mittlerer Bedeutung sind solche, welche bedeutende Schäden an der Stauanlage oder gegenüber Dritten verursacht haben, oder infolge deren Drittpersonen gefährdet oder leicht verletzt wurden
- Ereignisse hoher Bedeutung sind solche, welche sehr hohe Schäden an der Stauanlage oder gegenüber Dritten verursacht haben, oder infolge deren Drittpersonen ernsthaft verletzt oder gar ihr Leben verloren haben
MELDUNG EINES AUSSERGEWÖHNLICHEN SICHERHEITSRELEVANTEN EREIGNISSES
Stauanlage Kanton Gemeinde Name der Anlage
Beschreibung des Ereignisses Datum/ Uhrzeit Wichtigkeit Hoch Mittel Gering (Einschätzung des Kantons) Ursache Hochwasser Erdbeben Bergrutsch/-sturz Lawine Andere
Beschreibung
Schäden (Hauptanlage und Nebenanlagen)
Durchgeführte oder geplante Massnahmen Beschreibung
Anfrage nach Unterstützung durch das BFE (Aufsicht Talsperren) Beschreibung
Anhang 4
B. Vollzugshilfe: Meldung von ausserordentlichen sicherheitsrelevanten Ereignissen (Art. 30 Bst. d StAV)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Sektion Aufsicht Talsperren
Meldung von ausserordentlichen sicherheitsrelevanten Ereignissen (Art. 30 Bst. d StAV)
unverzügliche Meldung: - sehr hohe Schäden an der Stauanlage oder Mail oder Anruf an: Hoch - sehr hohe Schäden gegenüber Dritten Oberaufsicht BFE - Drittpersonen ernsthaft verletzt oder verstorben
zusätzlich :
bedeutende Schäden an der Stauanlage Mail an: -talsperren@bfe.admin.ch Mittel oder
bedeutende Schäden gegenüber Dritten oder
Drittpersonen gefährdet oder leicht verletzt
spätere Meldung: - leichte Schäden an der Stauanlage Ereignisbeschrieb oder im jährlichen Gering - leichte Schäden gegenüber Dritten Tätigkeitsbericht und - ohne Gefährdung von Drittpersonen
Angaben bei der Meldung :
− Name des Anrufers − Telefonnummer für Rückruf − Betrifft die Stauanlage − Standortkanton Stauanlage − Beschreibung von Ereignis und Lage
C. Formblatt: Meldung eines ausserordentlichen sicherheitsrelevanten Ereignisses
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Energie BFE / Aufsicht Talsperren
MELDUNG EINES AUSSERORDENTLICHEN SICHERHEITSRELEVANTEN EREIGNISSES Stauanlage Kanton Gemeinde Name der Anlage
Beschreibung des Ereignisses Datum/ Uhrzeit Wichtigkeit Hoch Mittel Gering (Einschätzung des Kantons) Ursache Hochwasser Erdbeben Bergrutsch/-sturz Lawine Andere
Beschreibung
Schäden (Hauptanlage und Nebenanlagen)
Durchgeführte oder geplante Massnahmen Beschreibung
Anfrage nach Unterstützung durch das BFE (Aufsicht Talsperren) Beschreibung